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Stadt Cottbus

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<strong>Stadt</strong> <strong>Cottbus</strong><br />

Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Cottbus</strong><br />

Teilräumliches Entwässerungskonzept<br />

des Niederschlagswassers von Verkehrsflächen<br />

Ortsteil Branitz<br />

Ortsteil Kiekebusch<br />

Ortsteil Gallinchen<br />

Ortsteil Groß Gaglow<br />

Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Alaunstraße 9, 01099 Dresden<br />

Telefon: 03 51 - 2 11 14-0, Fax: 03 51 - 2 11 14-11<br />

e-mail: dresden@ivas-ingenieure.de I web: www.ivas-ingenieure.de<br />

Verkehrsplanung - Verkehrstechnik - Entwurf von Verkehrsanlagen


Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse<br />

Impressum<br />

Titel: Entwässerungskonzept der Ortsteile Branitz,<br />

Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Cottbus</strong><br />

Karl-Marx-Straße 67<br />

03044 <strong>Cottbus</strong><br />

Auftragnehmer: IVAS Ingenieurbüro für<br />

Verkehrsanlagen und –systeme<br />

Alaunstraße 9, 01099 Dresden<br />

Bearbeiter: Dipl.-Ing. Dirk Ohm<br />

Dipl.-Ing. (FH) Georg Cyriax<br />

Bearbeitungsstand: April 2010<br />

Ingenieurbüro für<br />

Verkehrsanlagen und –systeme<br />

Dipl.-Ing. Dirk Ohm i. A. Dipl.-Ing. (FH) Georg Cyriax<br />

Inhaber Projektbearbeiter<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen ............................................................................1<br />

1.1 Veranlassung ..................................................................................................................................1<br />

1.2 Herangehensweise und Gegenstand der Untersuchung................................................................1<br />

2. Analyse der bestehenden Entwässerungssysteme ..................................................................3<br />

2.1 Ortsteil Branitz.................................................................................................................................3<br />

2.1.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes .......................................................................................3<br />

2.1.2 Vorhandene Entwässerungssituation .............................................................................................3<br />

2.1.3 Örtliche Randbedingungen der Entwässerung ...............................................................................5<br />

2.1.4 Gegenwärtige Defizite.....................................................................................................................5<br />

2.2 Ortsteil Kiekebusch .........................................................................................................................8<br />

2.2.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes .......................................................................................8<br />

2.2.2 Vorhandene Entwässerungssituation .............................................................................................8<br />

2.2.3 Örtliche Randbedingungen der Entwässerung .............................................................................11<br />

2.2.4 Gegenwärtige Defizite...................................................................................................................11<br />

2.3 Ortsteil Gallinchen.........................................................................................................................14<br />

2.3.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes .....................................................................................14<br />

2.3.2 Vorhandene Entwässerungssituation ...........................................................................................14<br />

2.3.3 Örtliche Randbedingungen der Entwässerung .............................................................................15<br />

2.3.4 Gegenwärtige Defizite...................................................................................................................17<br />

2.4 Ortsteil Groß Gaglow ....................................................................................................................20<br />

2.4.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes .....................................................................................20<br />

2.4.2 Vorhandene Entwässerungssituation ...........................................................................................20<br />

2.4.3 Örtliche Randbedingungen der Entwässerung .............................................................................22<br />

2.4.4 Gegenwärtige Defizite...................................................................................................................22<br />

2.5 Zusammenfassung der Hauptdefizite ...........................................................................................27<br />

3. Maßnahmen zur Verbesserung und Ergänzung der Entwässerung......................................28<br />

3.1 Zielsetzung....................................................................................................................................28<br />

3.2 Maßnahmenkatalog ......................................................................................................................28<br />

3.3 Methodik zur Auswahl und Anwendung der Maßnahmen ............................................................29<br />

3.4 Maßnahmen in Branitz ..................................................................................................................31<br />

3.5 Maßnahmen in Kiekebusch...........................................................................................................35<br />

3.6 Maßnahmen in Gallinchen ............................................................................................................37<br />

3.7 Maßnahmen in Groß Gaglow........................................................................................................38<br />

4. Zusammenfassung .....................................................................................................................40<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc<br />

Seite


Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1.1 Übersichtskarte <strong>Cottbus</strong> und Umgebung<br />

Abbildung 1.2 Ortsteile und näheres Umfeld<br />

Abbildung 2.1 Bestand und Defizite der Entwässerungsanlagen im Ortsteil Branitz<br />

Abbildung 2.2 Bestand und Defizite der Entwässerungsanlagen im Ortsteil Kiekebusch<br />

Abbildung 2.3 Bestand und Defizite der Entwässerungsanlagen im Ortsteil Gallinchen<br />

Abbildung 2.4 Bestand und Defizite der Entwässerungsanlagen im Ortsteil Groß Gaglow<br />

Abbildung 3.1 Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung im Ortsteil Branitz<br />

Abbildung 3.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung im Ortsteil Kiekebusch<br />

Abbildung 3.3 Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung im Ortsteil Gallinchen<br />

Abbildung 3.4 Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung im Ortsteil Groß Gaglow<br />

Anlagenverzeichnis<br />

Anlage 1.1 Branitz - Abflussberechnung und Niederschlagsmengen Kiekebuscher Straße<br />

Anlage 1.2 Branitz - Abflussberechnung und Niederschlagsmengen weitere Straßen<br />

Anlage 1.3 Branitz - Berechnung der Scheitelabflussmengen im Durchlass B Kiekebuscher Straße<br />

Anlage 1.4 Branitz - Berechnung der Scheitelabflussmengen im Durchlass C Pücklerstraße<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


Text


Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 1<br />

1. Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen<br />

1.1 Veranlassung<br />

Für die neu eingemeindeten Ortsteile Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow werden<br />

gegenwärtig teilräumliche Verkehrskonzepte erstellt, welche den Verkehrsentwicklungsplan der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Cottbus</strong> ergänzen. In Zusammenhang mit den verkehrlichen Konzepten wurde eine Untersuchung<br />

der Niederschlagsentwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen beauftragt. Das vorliegende<br />

Konzept umfasst eine Analyse des gegenwärtigen Standes sowie die Erstellung eines<br />

Konzeptes zur Verbesserung der Entwässerung unter besonderer Berücksichtigung städtebaulicher,<br />

ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte. Das Konzept bezieht sich ausschließlich auf die<br />

Verkehrsflächen der Ortsteile.<br />

Die Analyse der gegenwärtigen Entwässerungsanlagen beschreibt den Istzustand der vorhandenen<br />

Entwässerungsanlagen, lokalen Versickerungsmulden, offenen Gräben und Vorfluter. Weiterhin<br />

werden bestehende Defizite und Probleme aufgezeigt.<br />

Das Konzept soll Lösungen und Möglichkeiten aufzeigen die Entwässerungssituation, insbesondere<br />

in den Gebieten mit gravierenden Problemen, zu verbessern und auszubauen. In diesem<br />

Zusammenhang wird auf Verfügbarkeit von Sickerflächen und Platz für offene Gräben sowie die<br />

erforderlichen Randbedingungen für eine örtliche Regenwasserentsorgung eingegangen. Weiterhin<br />

sind Vorgaben / Anregungen für evtl. anstehende Planungen an der öffentlichen Infrastruktur<br />

zu formulieren.<br />

1.2 Herangehensweise und Gegenstand der Untersuchung<br />

Im ersten Teil wurden die vorhandenen Anlagen der Entwässerung aufgenommen und in Bestandsplänen<br />

dargestellt (siehe Abbildungen 2.1- 2.4). Dabei wurde nach folgenden Entwässerungsanlagen<br />

unterschieden:<br />

• örtliche Versickerung (in straßenbegleitenden Mulden, örtlichen Versickerungsflächen),<br />

• offene Ableitung (Sammlung über das Bankett, Lücken im Bordstein),<br />

• geschlossene Ableitung im Straßenkörper, Sammlung mittels Straßenabläufen,<br />

• Regenrückhaltebecken oder großräumige Versickerungsflächen / -becken,<br />

• Vorfluter einschließlich der Einleitungspunkte<br />

Die Analyse der bestehenden Anlagen basiert zum einen auf der Grundlage des Straßenabwasserkatasters<br />

für die Ortsteile Groß Gaglow, Gallinchen und Kiekebusch 1 . Für den Ortsteil Branitz<br />

1 Ingenieurbüro Rehork, Straßenabwasser- Kataster OT Groß Gaglow, Gallinchen, Kiekebusch, Dezember 2007<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 2<br />

wurde Kartenmaterial der <strong>Stadt</strong>verwaltung sowie die hydraulische Bestandsermittlung des Grabensystems<br />

2 herangezogen. Weiterhin wurden umfangreiche Aufnahmen und Begehungen vor<br />

Ort durchgeführt.<br />

Nähere Angaben zum bestehenden und historischen Grundwasserstand konnten auf Grundlage<br />

des vorliegenden Hydroisohypsenplans gemacht werden, der von der Firma Vattenfall Europe<br />

Mining AG zur Verfügung gestellt wurde.<br />

Zur Beurteilung des Baugrundes und insbesondere der Sickerfähigkeit, wurde die Geologische<br />

Übersichtskarte des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe verwendet sowie das digitale<br />

Fachinformationssystem Boden. Zudem konnte für die Ortsteile Branitz und Groß Gaglow<br />

auf verschiedene Baugrundgutachten und Vorplanungen zurückgegriffen werden 3 4 .<br />

Der erste Teil der Analyse beinhaltete zudem eine Herausarbeitung der bestehenden Defizite und<br />

Mängel der Niederschlagsentwässerung. Dabei wurde sowohl auf eigene Beobachtungen als<br />

auch auf Kenntnisse der entsprechenden Fachbereiche der <strong>Stadt</strong>verwaltung sowie der Unteren<br />

Wasserbehörde zurückgegriffen. In Gesprächen mit Ortsbeiräten und Anwohnern konnten weitere<br />

Problemstellen gefunden werden. Die Defizite sind in den Abbildungen 2.1- 2.4 dargestellt.<br />

Der zweite Teil der Untersuchung beschäftigt sich mit den Maßnahmen zur Verbesserung der<br />

Entwässerung im Untersuchungsgebiet. Ein Ziel dieses Teils des Konzeptes ist es, potentielle<br />

Maßnahmen aufzuzeigen die der Beseitigung von Defiziten und Mängeln dienen. Weiterhin werden<br />

in Abstimmung mit den Verkehrskonzepten Empfehlungen und Lösungsvorschläge für die<br />

Entwässerung im Zuge von anstehenden Neu- oder Umbauplanungen gegeben. Diese Maßnahmen<br />

können zum einen den Anschluss weiterer Flächen an eine Entwässerungsanlage oder Versickerung<br />

beinhalten, als auch die Vergrößerung von Regenrückhaltebecken sowie Pflegemaßnahmen.<br />

Die Auswahl der geeigneten Maßnahmen erfolgte unter Berücksichtigung ökologischer<br />

und wirtschaftlicher Aspekte sowie der örtlichen Bedingungen, näheres dazu wird im Kapitel 3 erläutert.<br />

2 Ingenieurbüro Kisters, Hydraulische Bestandsermittlung Grabensystem Branitz, 1997<br />

3 Ingenieurbüro Reinfeld, Baugrundgutachten Schmutzwasserableitung <strong>Cottbus</strong>- Branitz, November 1992<br />

4 Ingenieurbüro CoPI GmbH, Vorplanung der Regenwasserentsorgung der Gemeinde Groß Gaglow, März 1994<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 3<br />

2. Analyse der bestehenden Entwässerungssysteme<br />

2.1 Ortsteil Branitz<br />

2.1.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />

Der Ortsteil Branitz befindet sich in südöstlicher Randlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Cottbus</strong> etwa 3 km vom<br />

<strong>Stadt</strong>zentrum entfernt. Er schließt im Norden an den Branitzer Park an, im Süden grenzt Branitz<br />

an den Ortsteil Kiekebusch. Östlich und westlich der Ortslage grenzen größere Waldgebiete bzw.<br />

die Spreeaue an.<br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst die Verkehrsflächen der bebauten Ortslage Branitz. Die Anlagen<br />

des Branitzer Park wurden aufgrund der Tatsache, dass sie ein eigenes Entwässerungssystem<br />

darstellen, nicht mit in die Untersuchung einbezogen (vgl. Abbildung 1.2).<br />

2.1.2 Vorhandene Entwässerungssituation<br />

Für den Großteil der zu entwässernden Verkehrsflächen in Branitz sind keine gesonderten Entwässerungsanlagen<br />

vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser versickert bzw. staut sich<br />

zumeist in den Seitenbereichen der Straßen. Je nach Gefälle und Höhenlage der Straße zum Gelände<br />

kommt es auf einzelnen Abschnitten zum Abfluss in anliegende Grundstücke.<br />

Örtliche Versickerungsmulden sind lediglich an der Spreewehrstraße sowie einem Teilstück der<br />

Kastanienallee vorhanden.<br />

Die Regenwassersammlung mittels Straßenabläufen und Ableitung in einen Vorfluter liegt im<br />

Neubaugebiet Seeaue, auf dem Seerosenweg sowie an der Kiekebuscher Straße auf einer Länge<br />

von ca. 300 m westlich des Knotenpunktes mit der Pücklerstraße vor.<br />

Eine weitere Entwässerungsform der Verkehrsflächen ist die direkte Sammlung und Ableitung im<br />

offenen Gewässer. Im Bereich der Branitzer Dorfmitte kommt auf einer Länge von ca. 130 m die<br />

Sammlung und Ableitung in einem Oberflächengewässer, dem Petgoragraben, zum Einsatz.<br />

Die Ortslage von Branitz wird von mehreren offenen Gräben durchzogen, welche zum Großteil<br />

durch privates Gelände verlaufen. Diese dienen der Ableitung des Niederschlagswassers von<br />

Verkehrsflächen als auch von anliegenden Grundstücken. Die folgenden Gräben sind zu erwähnen:<br />

• Graben am Badesee,<br />

• Petgoragraben,<br />

• Branitzer Dorfgraben,<br />

• Zuleiter zum Branitzer Dorfgraben im Gebiet des Siedlungsgebietes Seeaue,<br />

• Weizenackergraben.<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 4<br />

Der Graben am Badesee verläuft westlich des Badesees und mündet in den Petgoragraben<br />

nordwestlich des Sees. In ihn wird ein Teil des Niederschlagswassers aus dem Bebauungsgebiet<br />

Seeaue eingeleitet (mittels Pumptechnik).<br />

Der Petgoragraben befindet sich im Westen des Badesees und durchzieht zudem die östliche<br />

Ortslage Branitz. Dort vereinigt er sich mit dem Branitzer Dorfgraben und ist nach Norden mit<br />

dem Branitzer Park verbunden. Im Bereich der Branitzer Dorfmitte sind Einleitungen von Oberflächenwasser<br />

der Straße vorhanden, in den übrigen Abschnitten durchzieht der Graben private<br />

Grundstücke.<br />

Der Branitzer Dorfgraben verläuft zunächst in östlicher Richtung von der Straße An der Friedenseiche,<br />

quert die Kiekebuscher Straße mit einem Durchlass (Durchlass B in Abbildung 2.1)<br />

und knickt dann nach etwa 660 m nach Norden ab. Auf diesem Abschnitt sind einige private Rohrdurchlässe<br />

vorhanden, die im Fall größerer Niederschlagsmengen ein Abflusshindernis darstellen.<br />

Ein Teil der Durchlässe wurde in der Vergangenheit schon vergrößert, es bestehen aber weiterhin<br />

Engstellen. Nördlich der Richtungsänderung vereinigt sich der Dorfgraben mit dem Petgoragraben,<br />

unterquert die Pücklerstraße und mündet dann in den Branitzer Parkgraben.<br />

An den Zuleiter zum Branitzer Dorfgraben ist ein Großteil des neuen Bebauungsgebietes Seeaue<br />

angeschlossen. Ein Teil des Gebietes Seeaue diente vor der Bebauung als eine Art natürliche<br />

Rückhalt- und Sammelfläche des Niederschlagswassers. Bei größeren Niederschlägen bildeten<br />

sich zwischen der jetzigen Straße Auenwinkel und dem Graben am Badesee regelmäßig Flächen<br />

mit stehendem Wasser aus. Dies lag auch an der Tatsache, dass das Gebiet etwas tiefer lag als<br />

der restliche Teil von Branitz. Im Zuge der Bebauung wurde das Gebiet jedoch aufgeschüttet und<br />

in Folge dessen verschwand die Funktion als großflächige Regenrückhaltefläche. Lediglich 2 neu<br />

angelegte Teiche dienen somit als Rückhalte- und Versickerungsteiche, welche einen Überlauf in<br />

den Graben am Badesee besitzen. Vom Bebauungsgebiet Seeaue verläuft der Zuleitergraben in<br />

nordwestlicher Richtung zum Großteil durch Privatgrundstücke und mündet in den Branitzer Dorfgraben.<br />

Der Weizenackergraben beginnt am Ortseingang aus Richtung Kiekebusch und verläuft dann<br />

westlich von Branitz durch landwirtschaftliche Flächen in Richtung Tierpark. Niederschlagswasser<br />

von Verkehrsflächen aus Branitz wird nicht aufgenommen.<br />

Das Entwässerungssystem in Branitz ist in Abbildung 2.1 dargestellt.<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 5<br />

2.1.3 Örtliche Randbedingungen der Entwässerung<br />

Baugrundverhältnisse<br />

Laut Bodengutachten steht in Branitz wechselhafter Baugrund an 5 . Die Schürfungen ergaben<br />

dass an der Oberfläche überwiegend Mutterboden und humose Sande anstehen, welche zum Teil<br />

Auffüllungen enthalten. Diese Deckschichten besitzen in der Regel eine Mächtigkeit von 0,2 bis<br />

1,0 m. Unterhalb der Deckschichten wurden eng gestufte, teilweise kiesige Fein- und Grobsande<br />

festgestellt, sowie Wechsellagerungen aus grob-, gemischt- und feinkörnigen Böden. Bei den<br />

Wechsellagerungen handelt es sich um enggestufte Sande, schluffige Sande, sandige Schluffe,<br />

tonige Schluffe und sandige Lehme. Die Sickerleistung ist maßgeblich abhängig vom jeweiligen<br />

Durchlässigkeitsbeiwert (kf - Wert), dieser gibt an wie schnell das Wasser versickert. Erfahrungen<br />

zufolge ist der Boden in Branitz weniger gut zur Versickerung geeignet, der Wert unterliegt jedoch<br />

hohen örtlichen Schwankungen.<br />

Grundwasser<br />

Die Grundwasserstandsverhältnisse in Branitz sind vor allem durch 3 Faktoren geprägt. Im Westen<br />

befindet sich die Spree mit der regulierbaren Stauhaltung „Kiekebuscher Wehr“, nördlich von<br />

Branitz liegt der Branitzer Park mit seinem künstlichen Bewässerungssystem. Zudem wirkt sich<br />

die Absenkung des Grundwasserspiegels infolge des Kohletagebaus von <strong>Cottbus</strong>-Nord aus. Diese<br />

Faktoren beeinflussen wesentlich den natürlichen Grundwasserspiegel in Branitz sowie die<br />

Fließrichtung des Grundwassers. Das genaue Maß der Absenkung infolge des Tagebaus ist aufgrund<br />

unzureichender Daten nur schwierig benennbar. Infolge der geregelten Bewässerung des<br />

Branitzer Parks und den damit verbundenen Stauhaltungen kommt es in Branitz jedoch zu einer<br />

relativ konstanten, örtlichen Toplage des Grundwasserstands. Es kann von einem sehr niedrigen<br />

Grundwasserflurabstand ausgegangen werden, gemäß dem Hydroisohypsenplan von 0,5 bis 2<br />

m 6 .<br />

Branitz befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet.<br />

2.1.4 Gegenwärtige Defizite<br />

Aufgrund der ungenügenden Versickerungsflächen und der engen Seitenräume kommt es bei<br />

mittlerem bis hohem Niederschlag an mehreren Straßenabschnitten zu stauendem Wasser im<br />

Seitenbereich und auf der Fahrbahn.<br />

5 Ingenieurbüro Reinfeld, Baugrundgutachten Schmutzwasserableitung <strong>Cottbus</strong>- Branitz, November 1992<br />

6 Vattenfall Europe Mining AG, Grundwasserflurabstandsplan, Frühjahr 2008<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 6<br />

Besonders betroffen sind:<br />

• die Kiekebuscher Straße,<br />

• die Pücklerstraße,<br />

• die Branitzer Dorfmitte zwischen Kiekebuscher Straße und Petgoragraben,<br />

• An der Friedenseiche (bis ca. 200 m von der Kiekebuscher Straße),<br />

• die Tierparkstraße ab Markgrafenmühlenweg,<br />

• An der Aue (asphaltierter Abschnitt),<br />

• Kastanienallee im Bereich beidseitiger Bebauung,<br />

• sowie die Parkbahnstraße.<br />

Foto: Kiekebuscher Straße, Blick Richtung Norden<br />

Foto: Pücklerstraße, Blick Richtung Norden<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 7<br />

Foto: Parkbahnstraße, Blick Richtung Osten<br />

Bei Starkregenereignissen kommt es vereinzelt zu Ausuferungen am Branitzer Dorfgraben und<br />

am Petgoragraben.<br />

Ein besonderes Problem sind die Durchlässe der Gräben, diese stellen oftmals ein Durchflusshindernis<br />

dar. Vor allem betroffen davon ist der Branitzer Dorfgraben, hier befinden sich zahlreiche<br />

private Durchlässe. Als größte Durchflusshindernisse konnten folgende Durchlässe festgestellt<br />

werden:<br />

• Durchlass DN 400 Kiekebuscher Str. (Durchlass A in Anlage 2.1)<br />

• Durchlass DN 300 Kiekebuscher Str. (Durchlass B in Anlage 2.1)<br />

• Mehrere Teilabschnitte auf privaten Grundstücken wurden überbaut und verursachen<br />

Rückstaus auf sich davor befindende Grundstücke (Durchlässe sind zu klein bzw. komplett<br />

verschüttet)<br />

Foto: Branitzer Dorfgraben, Blick auf private Überfahrt (Graben verschüttet)<br />

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Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 8<br />

2.2 Ortsteil Kiekebusch<br />

2.2.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />

Kiekebusch ist zwischen Branitz im Norden und der Bundesautobahn A 15 im Süden östlich der<br />

Spree gelegen. Im Osten grenzt Kiekebusch an den Bahnkörper der Strecke <strong>Cottbus</strong> - Spremberg<br />

bzw. läuft im südlichen Bereich um die Bahnhofsstraße mit lockerer Wohnbebauung Richtung<br />

Kahren aus.<br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst die Verkehrsflächen der bebauten Ortslage Kiekebusch bis zu<br />

den jeweiligen Ortsgrenzen (vgl. Abbildung 1.2).<br />

2.2.2 Vorhandene Entwässerungssituation<br />

In Kiekebusch sind in großen Teilen der Ortslage Entwässerungsanlagen vorhanden.<br />

Örtliche Versickerungsmulden bzw. Gräben sind an folgenden Verkehrsflächen angelegt:<br />

• Bahnhofsstraße zwischen der Spree und der Spreestraße,<br />

• Zum Spreedamm (auf ca. 90 m Länge),<br />

• Lerchenweg,<br />

• Finkenweg<br />

Geschlossene Regenwasserleitungen mit Straßenabläufen sind in folgenden Straßen vorhanden:<br />

• Madlower Straße westlich Turmstraße (Einleitung in Sickerschächte),<br />

• Madlower Straße von Turmstraße bis Spreestraße (Einleitung in Graben Spreestraße),<br />

• Madlower Straße von Spreestraße bis Hauptstraße (Einleitung in Graben Hauptstraße),<br />

• Heinrich-Heine Straße (Einleitung in Weizenackergraben an der Hauptstraße).<br />

Es gibt 3 offene Entwässerungsgräben in Kiekebusch, den Weizenackergraben, den Graben an<br />

der Spreestraße sowie den Graben entlang der Alten Gartenstraße. Diese verlaufen von Süd<br />

nach Nord entlang der Straßen und nicht durch Privatgrundstücke.<br />

Der Weizenackergraben beginnt südlich im Bereich der Autobahn und verläuft entlang der Hauptstraße<br />

bis zum Ortsausgang im Norden. Er ist größtenteils als offener Graben ausgeführt und lediglich<br />

im Bereich des Knotenpunktes mit der Bahnhofsstraße verrohrt. Nördlich der Bahnhofsstraße<br />

sind die Grabenwände abschnittsweise mit Betongitterplatten oder Mauerwerk ausgeführt<br />

und besitzen in diesen Abschnitten eine relativ starke Neigung. In der Regel entwässern angrenzende<br />

Grundstücke in den Graben, im Bereich von Grundstückszufahrten verläuft der Graben<br />

verrohrt.<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 9<br />

Foto: Weizenackergraben südlich Bahnhofstraße, Blick Richtung Nord,<br />

Ausführung als unverbauter Graben<br />

Foto: Weizenackergraben nördlich Bahnhofstraße, Blick Richtung Nord,<br />

Ausführung mit Gitterplatten und Mauerwerk<br />

Der Graben in der Spreestraße verläuft etwas abgesetzt von der Fahrbahn und ist mittels gepflasterten<br />

Zulaufrinnen an die Fahrbahn angebunden. Er beginnt ca. 50 m nördlich der Büdnerstraße<br />

und verläuft weiter Richtung Nord, um dann nach Westen abknickend in den Graben am Spreedeich<br />

zu münden. Der Graben ist als unverbauter Graben angelegt, im Allgemeinen befindet er<br />

sich in gut durchlässigem Zustand, einige Durchlässe sind jedoch verkrautet.<br />

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Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 10<br />

Foto: Spreestraße, Blick Richtung Bahnhofstraße (nach Süden)<br />

Der Graben entlang der Alten Gartenstraße ist als offener Graben mit verrohrten Durchlässen in<br />

den Zufahrtsbereichen ausgeführt. Im Norden ändert sich der Fließrichtung nach Westen und<br />

mündet in den Weizenackergraben. Der Graben befand sich zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme<br />

in einem gut durchlässigen Zustand.<br />

Foto: Alte Gartenstraße, Blick Richtung Norden<br />

Das Entwässerungssystem in Kiekebusch ist in Abbildung 2.2 dargestellt.<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 11<br />

2.2.3 Örtliche Randbedingungen der Entwässerung<br />

Baugrundverhältnisse<br />

Gemäß der Karte des Fachinformationssystems des Landesamtes für Bergbau, Geologie und<br />

Rohstoffe Brandenburg verläuft eine Baugrundscheide durch Kiekebusch zwischen Gebieten mit<br />

überwiegend schwach bis mittel lehmigen Sanden und stark sandigen bzw. schluffigen Lehmen.<br />

Gebiete nördlich der Bahnhofsstraße und östlich der Hauptstraße sind dabei dem zweiten Bodentyp<br />

zuzuordnen, der Rest von Kiekebusch dem ersteren. Die Durchlassfähigkeit des Bodens ist<br />

als wechselhaft einzuschätzen und muss im Einzelfall geprüft werden. Baugrundgutachten lagen<br />

zum Zeitpunkt der Erstellung nicht vor.<br />

Grundwasser<br />

Kiekebusch befindet sich, bedingt durch die niedrige Höhenlage des Ortsteils, in einem Gebiet mit<br />

sehr niedrigem Grundwasserflurabstand. In der Regel beträgt dieser etwa 1 m, nur östlich des<br />

Bahndammes bis zu 2 m. Dies wird durch Beobachtungen und Berichte bestätigt, welche aufzeigten<br />

dass die Gräben selbst bei trockenem Wetter nicht völlig austrocknen.<br />

Kiekebusch befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet.<br />

2.2.4 Gegenwärtige Defizite<br />

Bahnhofsstraße: Westlich der Hauptstraße liegt die Bahnhofsstraße höhenmäßig über den anliegenden<br />

Grundstücken, wodurch Niederschlagswasser teilweise in diese abfließt.<br />

Foto: Bahnhofsstraße westlich der Hauptstraße, Blick Richtung Osten<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme<br />

Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 12<br />

Im Bereich östlich der Hauptstraße fehlen Entwässerungsanlagen, wodurch es zu Stauwasser im<br />

Seitenbereich und auf der Fahrbahn kommt. Besonders im Hinblick auf das hohe Rad- und Fußgängerverkehrsaufkommen<br />

auf diesem Abschnitt besteht hier ein Sicherheitsrisiko (Ausweichen,<br />

Spritzwasser).<br />

Foto: Bahnhofsstraße östlich der Hauptstraße, Blick Richtung Westen<br />

Durch fehlende Entwässerungsanlagen kommt es sowohl auf der Turnstraße als auch auf der<br />

Spreestraße südlich der Heinrich-Heine-Straße zu stehendem Wasser auf der Fahrbahn.<br />

Foto: Turnstraße südlich des Finkenwegs, Blick Richtung Süden<br />

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Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 13<br />

Foto: Spreestraße südlich der Heinrich-Heine-Straße, Blick Richtung Süden<br />

Weitere Problemstellen gibt es zudem am Weizenackergraben auf der Hauptstraße. Die Grabenwand<br />

besteht zum Großteil aus aufgestellten Rasengitterbetonplatten, vereinzelt auch aus Mauerwerk.<br />

Infolge des engen Straßenraumes kommt es im Begegnungsfall zweier LKWs dazu, dass<br />

diese beim Ausweichen über den Bordstein bis dicht vor den Graben fahren und dadurch die Gefahr<br />

einer Beschädigung der Grabenwand besteht. Aufgrund dieser Beschädigungen wurde bereits<br />

im Bereich der Feuerwehr der Graben mit Spundwänden gesichert (siehe linkes Foto). Bei<br />

einer Ortsbegehung wurden weitere schadhafte Stellen festgestellt (siehe rechtes Foto).<br />

Foto: Weizenackergraben, Blick Richtung Bahnhofsstraße (nach Süden)<br />

Die Durchlässe des Weizenackergrabens befanden sich infolge Verkrautung und Verschlammung<br />

zum Zeitpunkt der Begehung in einem abflusstechnisch unbefriedigenden Zustand.<br />

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Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 14<br />

2.3 Ortsteil Gallinchen<br />

2.3.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />

Der Ortsteil Gallinchen grenzt im Norden an die Bundesautobahn A 15 sowie im Osten an das<br />

Landschaftsschutzgebiet Spreeaue mit dicht bewaldeten Gebieten und Feldern. Im Westen von<br />

Gallinchen bildet die Harnischdorfer Straße die Grenze zum <strong>Cottbus</strong>er Ortsteil Groß Gaglow.<br />

Südlich schließen sich Felder und Wälder an die bebaute Ortslage an.<br />

Die Bundesstraße B 97 als Hauptverkehrsstraße in Gallinchen verläuft von der Anschlussstelle<br />

<strong>Cottbus</strong>-Süd im Norden bis zum Ortsausgang in Richtung Spremberg und schließt ebenfalls das<br />

Nebenstraßennetz sowie die Gewerbegebiete mit an.<br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst die Verkehrsflächen der gesamten bebauten Ortslage Gallinchen<br />

bis zu den jeweiligen Ortsgrenzen (vgl. Abbildung 1.2).<br />

2.3.2 Vorhandene Entwässerungssituation<br />

Die öffentlichen Verkehrsflächen in Gallinchen werden vorwiegend über geschlossene Sammelsysteme<br />

entwässert und in Vorfluter eingeleitet, wobei der bedeutendste Vorfluter der Tschugagraben<br />

ist. Dieser verläuft von Süd nach Nord durch Gallinchen, quert in Höhe der Gaglower<br />

Straße die Gallinchener Hauptstraße (B 97) und mündet im Bereich der Retentionsflächen der<br />

Spreeaue in den Fabrikgraben.<br />

An den Tschugagraben sind alle Entwässerungsleitungen westlich der Gallinchener Hauptstraße<br />

angebunden, diese umfassen:<br />

• die Straßen südlich der Straße Am Gewerbepark und westlich der B 97 sind, mit Ausnahme<br />

des Gebietes Ackerstraße. In diesem Zusammenhang ist das Regenrückhaltebecken<br />

(RRB) an der Bogenstraße zu erwähnen, an welches ein Teil der Straßenflächen in<br />

diesem Quadranten angeschlossen ist,<br />

• den Entwässerungsstrang im Bereich der Eichenstraße / Kiefernstraße / Am Gewerbepark,<br />

• die Gaglower Straße einschließlich Verkehrsflächen in Groß Gaglow (die Harnischdorfer<br />

Straße sowie die Gallinchener Straße bis zum Sportplatz),<br />

• die Gallinchener Hauptstraße (B 97) vom Kutzeburger Weg im Süden bis zur Parzellenstraße<br />

im Norden.<br />

Ein weiteres geschlossenes Entwässerungssystem gibt es im Gewerbegebiet Am Telering (Gewerbegebiet<br />

4). Die vorhandene Sammelleitung auf dem Kutzeburger Weg führt das Wasser di-<br />

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Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 15<br />

rekt in den Mühlgraben ab. Die Gebiete der Wohnbebauung Frauendorfer Straße / Karl-Marx-<br />

Siedlung sind nicht daran angeschlossen.<br />

Der Abschnitt der B 97 nördlich der Parzellenstraße wird mittels einer geschlossenen Sammelleitung<br />

entwässert und nördlich der Autobahn in einen Graben nach Osten abgeleitet.<br />

Ein eigenständiges Entwässerungssystem befindet sich im Gebiet des Wohnparks Eichengrund.<br />

Hier wird das Niederschlagswasser über Straßenabläufe und Sammelleitungen in ein Regenrückhaltebecken<br />

in Gebietsmitte geleitet. Von dort besteht eine Leitung in ein separates Versickerungsbecken<br />

unmittelbar südlich der Autobahn. Darüber hinaus sind keine örtlichen Versickerungsanlagen<br />

vorhanden in Gallinchen.<br />

Ein beträchtlicher Teil der Nebenstraßen in Gallinchen verfügt über keine Entwässerungsanlage,<br />

dies betrifft folgende Abschnitte:<br />

• die Grenzstraße,<br />

• das Gebiet nördlich der Gaglower Straße und westlich der B 97 (Parzellenstraße),<br />

• das Gebiet um die Ackerstraße und Feldweg,<br />

• das Gebiet östlich der B 97 (Friedensplatz, Wiesenweg, Spreewiesen) und<br />

• das Wohngebiet zwischen Gewerbegebiet 4 und dem Mühlengraben.<br />

Das Entwässerungssystem Gallinchen ist in Abbildung 2.3 dargestellt.<br />

2.3.3 Örtliche Randbedingungen der Entwässerung<br />

Baugrundverhältnisse<br />

Die Karte des Fachinformationssystems des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe<br />

Brandenburg weist Gebiete verschiedener Bodenarten auf. Das Gebiet westlich der Gallinchener<br />

Hauptstraße (B 97) und in der Verlängerung Frauendorfer Straße weist schwach schluffige Sande<br />

auf mit gebietsweisen Einschlüssen von schwach lehmigem Sand. Im Bereich des Tschugagraben<br />

ist feinsandiger Boden vorhanden. Östlich der Frauendorfer Straße sowie der B 97 stehen<br />

mehrheitlich stark lehmiger Sand bzw. stark sandiger Lehm an. Der Boden ist generell als gut<br />

durchlässig anzusehen, jedoch kann es gebietsweise zu Abweichungen der Versickerungsfähigkeit<br />

kommen.<br />

Der Großteil von Gallinchen liegt topografisch ca. 4 - 6 m über den Überflutungsflächen der<br />

Spreeauen, das Gelände fällt östlich entlang einer Linie vom Wiesenweg, Friedensplatz über<br />

Frauendorfer Weg relativ stark ab.<br />

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Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 16<br />

Grundwasser<br />

Bedingt durch die Höhenlage und die gute Durchlässigkeit des Bodens weist Gallinchen einen relativ<br />

hohen Grundwasserflurabstand von 4 m (östlich der B 97) bis 8 m (im Bereich Siedlung Eichengrund<br />

und Grenzstraße) auf. Mit dem Auftreten von Stau- und Schichtenwasser muss vereinzelt<br />

gerechnet werden.<br />

Teile von Gallinchen befinden sich im Bereich des Wasserschutzgebietes <strong>Cottbus</strong>-Sachsendorf,<br />

wobei es sich um Schutzzone III B handelt. Die Zonengrenze verläuft von der Grenzstraße in<br />

Richtung Nordwest und ist in Abbildung 2.3 zu sehen 7 .<br />

7 <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Cottbus</strong>, Flächennutzungsplan Gallinchen, September 2002<br />

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2.3.4 Gegenwärtige Defizite<br />

Fehlende Entwässerungsanlagen und mangelhafte Straßenbefestigung auf der Ackerstraße:<br />

Foto: Ackerstraße, Blick Richtung Am Gewerbepark (nach Osten)<br />

Fehlende Entwässerungsanlagen und schmale Seitenbereiche im Wohngebiet Bergstraße und<br />

Parzellenstraße führen zu stehendem Wasser auf der Fahrbahn:<br />

Foto: Parzellenstraße, Blick in Richtung Gallinchener Hauptstraße (nach Osten)<br />

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Fehlende Entwässerungsanlagen im Wohngebiet Frauendorfer Straße / Karl-Marx-Siedlung:<br />

Foto: Frauendorfer Straße, Blick Richtung Kutzeburger Weg (nach Norden)<br />

Fehlende Entwässerungsanlagen am Friedensplatz:<br />

Foto: Friedensplatz, Blick Richtung Gallinchener Hauptstraße<br />

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Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 19<br />

Fehlende Entwässerungsanlagen auf der Grenzstraße. Infolge des höher gelegenen Seitenraumes<br />

fließt das Wasser nicht ab und es kommt zu Pfützenbildung auf der Straße.<br />

Foto: Grenzstraße, Blick Richtung Westen<br />

Das Regenrückhaltebecken Ackerstraße steht aufgrund des kleinen Einspeisegebiets die meiste<br />

Zeit leer und ist zudem ästhetisch unbefriedigend ausgebildet.<br />

Foto: Regenrückhaltebecken Ackerstraße<br />

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2.4 Ortsteil Groß Gaglow<br />

2.4.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />

Der Ortsteil Groß Gaglow befindet sich im Süden von <strong>Cottbus</strong>, südlich der Bundesautobahn A 15.<br />

Die östliche Grenze wird von der Harnischdorfer Straße gebildet, an die unmittelbar der <strong>Cottbus</strong>er<br />

Ortsteil Gallinchen anschließt. Im Süden und Westen wird Groß Gaglow hauptsächlich von landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen (Felder, Wiesen und Wälder) umfasst. Zwischen der A 15 und<br />

der Landesstraße L 50 (Madlower Chaussee, Neue Chausseestraße) befinden sich größtenteils<br />

Gewerbeflächen (Einkaufszentrum Lausitz Park, Gewerbegebiet Seegraben-Nord etc.), der<br />

Hauptteil der Wohnbebauung liegt südlich der Landesstraße L 50.<br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst die Verkehrsflächen der gesamten bebauten Ortslage Groß<br />

Gaglow bis zu den jeweiligen Ortsgrenzen (vgl. Abbildung 1.2).<br />

2.4.2 Vorhandene Entwässerungssituation<br />

Die Entwässerung in Groß Gaglow besteht aus einem System von Straßengräben, geschlossenen<br />

Entwässerungsanlagen, Rückhalteteichen sowie Ableitungsgräben, welche das Regenwasser<br />

dem vorhandenen Vorfluter Seegraben zuführen. Der Großteil der Verkehrsflächen in Groß<br />

Gaglow ist mit einer Entwässerungsanlage erschlossen. Meist kommt die Ableitung im geschlossenen<br />

System zum Einsatz, so an folgenden Verkehrsflächen:<br />

• im gesamten Gewerbegebiet zwischen der L 50 und A 15 bis zur <strong>Cottbus</strong>er Straße,<br />

• auf der Dorfstraße,<br />

• auf der Chausseestraße,<br />

• Am Lausitzpark,<br />

• auf der Sachsendorfer Straße nördlich Gartenstraße,<br />

• auf der Groß Döbberner Straße,<br />

• auf der Gallinchener Straße westlich des Sportplatzes.<br />

Die Ableitung im offenen Straßengraben ist lediglich an folgenden Straßen zu finden:<br />

• an der Gartenstraße,<br />

• an Teilbereichen der Groß Döbberner Straße.<br />

Örtliche Versickerungsmulden sind an folgenden Straßen vorhanden:<br />

• Siedlerstraße (gesamte Strecke),<br />

• Sachsendorfer Straße südlich Dorfstraße,<br />

• Gallinchener Straße in Höhe der Schule,<br />

• Neue Chausseestraße zwischen Am Lausitzpark und der Harnischdorfer Straße.<br />

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Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 21<br />

Folgende Straßenabschnitte besitzen keine Entwässerungsanlagen bzw. versickern im Seitenbereich:<br />

• Wilhelm-Pieck-Straße (gesamte Strecke),<br />

• <strong>Cottbus</strong>er Straße (mittlerer Teilbereich von ca. 250 m Länge),<br />

• Chausseestraße (zwischen Gallinchener Straße und L50),<br />

• Am Bruderberg.<br />

Das gesammelte Regenwasser wird in der Ortslage an verschiedenen Stellen in einen der 3 Teiche<br />

im Ortskern eingeleitet, welche miteinander durch Ableitungsgräben verbunden sind. Das<br />

überschüssige Wasser fließt von Teich 1 (westlich Groß Döbberner Straße) über Teich 2 (am<br />

Platz des Friedens) in Teich 3 (Dorfteich) und von dort weiter in den Seegraben. Alle Teiche sind<br />

als nicht abgedichtet ausgeführt 8 .<br />

Der Seegraben als Hauptentwässerungsgraben verläuft aus Süden kommend von der Erhebung<br />

Bruderberg weiter nach Norden durch das Gewerbegebiet Seegraben bis zu einem Regenrückhaltebecken<br />

von ca. 1200 m² am Rand des Gewerbegebietes (RRB GG1 in Abbildung 2.4). Von<br />

dort verlief früher eine Leitung unter der Autobahn hindurch nach Norden in das Regenwasserkanalnetz<br />

von <strong>Cottbus</strong>. Diese Leitung wurde in der Zwischenzeit unterbrochen (wahrscheinlich beim<br />

Bau der Autobahn), so dass der Seegraben nun keinen Abfluss mehr besitzt. Das Wasser staut<br />

sich im dortigen Graben und im Rückhaltebecken und versickert. Größere Wassermengen infolge<br />

ungünstiger Wetterverhältnisse (Starkregen / Schmelzwasser) können jedoch nicht aufgenommen<br />

werden und führen zu Überschwemmungen.<br />

Ein Großteil des Gewerbegebiets ‚Seegraben’ entwässert in ein weiteres Regenwasserrückhaltebecken<br />

(RRB GG3), welches zwischen der Autobahn und der Straße Am Seegraben angelegt ist.<br />

Von dort fließt das Wasser mittels Überlauf in das Regenwasserkanalnetz nördlich der Autobahn<br />

(Kanalhaltung WK XIII). Eine Verbindung zwischen dem Seegraben und dem RRB GG3 ist nicht<br />

vorhanden.<br />

Die bestehenden Entwässerungsanlagen sind in Abbildung 2.4 zu sehen.<br />

8 Ingenieurbüro CoPI GmbH, Vorplanung der Regenwasserentsorgung der Gemeinde Groß Gaglow, März 1994<br />

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Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 22<br />

2.4.3 Örtliche Randbedingungen der Entwässerung<br />

Baugrundverhältnisse<br />

Gemäß den vorhandenen Unterlagen zur Vorplanung der Regenentwässerung vom März 1994<br />

besteht der Baugrund größtenteils aus bindigen Erdstoffen. Dies zeigt auch die Karte des Fachinformationssystems<br />

des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, welche<br />

den anstehenden Boden als Pseudogleye (Lehmsand über Beckenton- und Schluffschichten)<br />

ausweist. Die Durchlassfähigkeit des Bodens ist daher als gering einzuschätzen, d.h. das Wasser<br />

versickert nur langsam.<br />

Vorhandene Bodengutachten im Bereich der Chausseestraße bestätigen dies. Daraus geht hervor,<br />

dass es sich um unregelmäßige Wechsellagerungen mit überwiegend gemischt- und feinkörnigen<br />

Böden handelt (schluffige Sande SU, sandige Schluffe sowie Tone UL, TL und UM). Ein<br />

Gutachten im Bereich Gartenstraße ergab, dass der Baugrund überwiegend aus Sand-Schluffund<br />

Sand-Ton-Gemischen besteht (SU, ST). Im oberen Schichtbereich sind grobkörnige Auffüllungen<br />

in humosem Sand bis zu einer Tiefe von 0,7 m zu finden. Der anstehende Boden ist nur<br />

bedingt für die örtliche Versickerung geeignet.<br />

Grundwasser<br />

Groß Gaglow weist einen relativ hohen Grundwasserflurabstand, im Durchschnitt ca. 8 – 10 m,<br />

auf. Dies wird auch durch die im Mai 1991 durchgeführten Erkundungsbohrungen bestätigt, bei<br />

welchen das Grundwasser nicht angeschnitten wurde (Bohrungstiefe bis 3,0 m). Bei Starkregen<br />

oder starker Schneeschmelze ist jedoch aufgrund der bindigen Böden örtlich mit Schichtenwasser<br />

und temporärem Grundwasser zu rechnen.<br />

Groß Gaglow liegt im Bereich des Wasserschutzgebietes <strong>Cottbus</strong>-Sachsendorf, wobei die betreffende<br />

Schutzzone III A und III B ist. Die Grenze zwischen III A und III B verläuft entlang der Gartenstraße,<br />

Pappelweg und in Verlängerung der Chausseestraße und Wilhelm-Pieck-Straße 9 .<br />

2.4.4 Gegenwärtige Defizite<br />

Probleme hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung ergeben sich insbesondere an den Straßenabschnitten<br />

an denen keine Entwässerungsanlagen vorhanden sind, sowie am Regenrückhaltebecken<br />

Seegraben.<br />

Ein wesentliches Problem ist, dass das RRB des Seegrabens (RRB GG1) nicht ausreichend groß<br />

dimensioniert ist um die Niederschlagsmengen bei Starkregen oder Schmelzwasser aufzuneh-<br />

9 <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Cottbus</strong>, Flächennutzungsplan Groß Gaglow, Juli 2000<br />

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Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 23<br />

men und es in Folge zu Überschwemmungen kommt. Diese erstrecken sich bis auf die angrenzende<br />

landwirtschaftliche Nutzfläche im Westen als auch auf ein daneben liegendes Betriebsgelände<br />

im Gewerbegebiet. Das Überschwemmen des Betriebsgeländes wird durch den Umstand<br />

begünstig dass der Grabendamm in diesem Bereich niedriger als in angrenzenden Abschnitten<br />

ist. Zudem entwässert das Betriebsgelände direkt in den Seegraben mittels eines einfachen<br />

Kunststoffrohres, durch welches das Wasser bei entsprechender Stauhöhe auch zurück in das<br />

Gelände fließen kann. Das Einbringen des Rohres als auch die Höhe der Verwallung beruhten jedoch<br />

auf Entscheidungen des damaligen Bauherrn, entsprechende Korrekturmaßnahmen wären<br />

auch von diesem vorzunehmen.<br />

Foto: Seegraben, überschwemmte Versickerungsfläche und Betriebsgelände<br />

infolge Schneeschmelze in Verbindung mit einem<br />

Regenereignis und gefrorenem Boden<br />

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Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 24<br />

Auf der Chausseestraße kommt es aufgrund der Höhenlage des Straßenkörpers dazu, dass Wasser<br />

in die anliegenden Grundstücke fließen kann.<br />

Foto: Chausseestraße, Blick Richtung Gallinchener Straße<br />

Infolge fehlender Entwässerungsanlagen kommt es auch auf der Wilhelm-Pieck-Straße zu stehendem<br />

Wasser, welches sich vom Seitenbereich auf die Fahrbahn staut.<br />

Foto: Wilhelm-Pieck-Straße, Blick Richtung Chausseestraße<br />

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Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 25<br />

Im Bereich der Haltestelle der Schule gibt es aufgrund der Querneigung Probleme mit stehendem<br />

Wasser auf der Fahrbahn.<br />

Foto: Gallinchener Straße in Höhe der Schule, Blick Richtung Gallinchen<br />

Ableitungsgräben und Durchlässe sind zum Teil verkrautet bzw. verlandet und nur bedingt funktionstüchtig.<br />

Foto: Seegraben, verlandeter Durchlass unter der Chausseestraße<br />

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Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 26<br />

Die Straße Am Bruderberg ist weder befestigt noch hat sie Entwässerungsanlagen. Aufgrund des<br />

unbefestigten und schlechten Fahrbahnzustandes fließt das Niederschlagswasser nicht ab und<br />

staut sich in den Schlaglöchern und Randbereichen.<br />

Foto: Straße Am Bruderberg, stehendes Wasser auf der Fahrbahn<br />

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Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 27<br />

2.5 Zusammenfassung der Hauptdefizite<br />

Ortsteil Branitz<br />

• fehlende Entwässerung an einem Großteil der Straßen:<br />

o die Kiekebuscher Straße,<br />

o die Pücklerstraße,<br />

o die Branitzer Dorfmitte zwischen Kiekebuscher Straße und Petgoragraben,<br />

o An der Friedenseiche (bis ca. 200 m von der Kiekebuscher Straße),<br />

o die Tierparkstraße ab Markgrafenmühlenweg,<br />

o An der Aue (asphaltierter Abschnitt),<br />

o Kastanienallee im Bereich beidseitiger Bebauung,<br />

o sowie die Parkbahnstraße<br />

• Engstellen an Grabendurchlässen:<br />

o Branitzer Dorfgraben: Durchlass A in Kiekebuscher Straße (DN400),<br />

o Branitzer Dorfgraben: Durchlass B in Kiekebuscher Straße (DN300)<br />

• Zustand der Gräben mangelhaft (Verkrautung, zum Teil überschüttete Durchlässe).<br />

Ortsteil Kiekebusch<br />

• fehlende Entwässerung auf folgenden Straßen:<br />

o die Bahnhofsstraße östlich der Hauptstraße,<br />

o die Spreestraße südlich Heinrich-Heine-Straße,<br />

o die Waldstraße<br />

• teilweise beschädigte Grabenwand des Weizenackergrabens entlang der Hauptstraße.<br />

Ortsteil Gallinchen<br />

• fehlende Entwässerung auf folgenden Verkehrsflächen:<br />

o der Ackerstraße,<br />

o im Wohngebiet Parzellenstraße / Bergstraße,<br />

o um den Friedensplatz,<br />

o im Wohngebiet Frauendorfer Straße / Karl-Marx-Siedlung<br />

Ortsteil Groß Gaglow<br />

• Überschwemmung der Versickerungsfläche Seegraben bei Zusammentreffen ungünstiger<br />

Witterungsverhältnisse aufgrund des verhinderten Abflusses nach Norden unter der Autobahn<br />

hindurch,<br />

• fehlende Entwässerung der Wilhelm - Pieck – Straße,<br />

• fehlende Entwässerung der Straße Am Bruderberg ist infolge des schlechten Fahrbahnzustands<br />

kritisch,<br />

• mangelhafter Zustand der Gräben und Durchlässe.<br />

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Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 28<br />

3. Maßnahmen zur Verbesserung und Ergänzung der Entwässerung<br />

3.1 Zielsetzung<br />

Ziel des abschließenden Teils des Konzeptes ist es, Maßnahmen zur Verbesserung und Ergänzung<br />

der gegenwärtigen Niederschlagsentwässerung darzulegen. Es werden zum einen potentielle<br />

Maßnahmen aufgezeigt die der Beseitigung von Defiziten und Mängeln dienen. Des Weiteren<br />

werden Lösungsvorschläge zur Entwässerung der empfohlenen Maßnahmen aus den verkehrlichen<br />

Konzepten und den anstehenden Neu- oder Umbauplanungen gegeben. Die Auswahl der<br />

Maßnahmen erfolgte in Abstimmung mit den Schwerpunkten der Maßnahmen der Verkehrskonzepte.<br />

3.2 Maßnahmenkatalog<br />

Die Maßnahmen gliedern sich in Maßnahmen zur Erweiterung der Niederschlagswasserentsorgung<br />

sowie in Optimierungs- und Pflegemaßnahmen des bestehenden Systems.<br />

Folgende prinzipielle bauliche Maßnahmen zur Erweiterung der Niederschlagswasserentsorgung<br />

gibt es:<br />

• Anlegen einer örtlichen Versickerung<br />

o Flächenversickerung<br />

o Muldenversickerung<br />

o Versickerung mittels Rigolen- und Dränagerohren<br />

• Sammlung und Ableitung auf großräumige Versickerungsflächen<br />

• Herstellung neuer Regenrückhaltebecken bzw. Versickerungsflächen<br />

• Sammlung und Ableitung in eine geschlossene Entwässerungsleitung / Vorfluter<br />

Zu den Optimierungs- und Pflegemaßnahmen zählen:<br />

• Vergrößerung von Durchlässen<br />

• Graben- und Muldenpflege (Stabilisieren der Grabenwand, Entkrautung, Entschlammung,<br />

etc.),<br />

• Reinigung von Durchlässen, Rigolenrohren, Schächten etc.<br />

Die Reinigung, Pflege und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen sind ein wichtiger Aspekt<br />

der Verbesserung der Niederschlagswasserableitung. Die Anlagen sind in regelmäßigen Abständen<br />

zu kontrollieren und zu reinigen, um so einer Verschlämmung und Selbstdichtung vorzubeugen.<br />

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Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 29<br />

Insbesondere sind Laubeinträge zu entfernen, zusätzlich fallen Arbeiten der Grünpflege an. Offene<br />

Entwässerungsanlagen wie Mulden und Gräben sind mindestens einmal jährlich zu mähen,<br />

das Entfernen von Laub und Ablagerungen sollte mindestens einmal jährlich im Herbst erfolgen.<br />

Durchlässe und Rohrrigolen sind halbjährlich zu inspizieren, gegebenenfalls sind bei Verschlämmung<br />

entsprechende Maßnahmen (Entfernen von Laub und Ablagerungen, Hochdruckspülung)<br />

durchzuführen. Weitere Empfehlungen hinsichtlich der Intervalle der jeweiligen betrieblichen<br />

Maßnahmen sind im Arbeitsblatt ATV- A138 10 zu finden.<br />

3.3 Methodik zur Auswahl und Anwendung der Maßnahmen<br />

Als grundlegende Herangehensweise bei der Suche nach geeigneten Entwässerungslösungen ist<br />

nach Möglichkeit eine Versickerung des Niederschlagswassers zu vorzusehen. Dieses stellt die<br />

ökologischste Lösung dar, da die geringsten Veränderungen des natürlichen Grundwasserhaushaltes<br />

erzielt werden.<br />

Mit minimalem Aufwand kann eine Flächenversickerung im Seitenraum geschehen dafür sind jedoch<br />

i. d. R. breitere Seitenräume benötigt. Da dies im Untersuchungsgebiet häufig nicht der Fall<br />

ist, wird die Einsatzfähigkeit erheblich eingeschränkt. Die Muldenversickerung, welche eine Variante<br />

der Flächenversickerung mit zeitweiliger Speicherung darstellt, kommt daher bei beengten<br />

Seitenräumen eher in Betracht. Auch kann hier die Versickerungsleistung geringer sein als bei<br />

Flächenversickerungen. Für den Fall dass die erforderlichen Flächen und Versickerungsleistungen<br />

im Seitenraum nicht vorhanden sind, kann eine Versickerung mit Speichermöglichkeiten zum<br />

Einsatz kommen. Bei dieser Rigolen- und Rohrversickerung wird das Wasser entweder oberirdisch<br />

in einen kiesgefüllten Graben oder unterirdisch in einen von Kies umhüllten Rohrstrang eingeleitet<br />

und versickert dann entsprechend der Durchlässigkeit des umgebenden Bodens. Die<br />

Speicherkapazität ergibt sich aus den Querschnittsabmessungen der Rigole bzw. des Rohres,<br />

aus der Kiesbettung sowie der Längsentwicklung der Anlage. Eine weitere Form der Entwässerung<br />

ist das Mulden-Rigolen-System, welches zur Anwendung kommen kann wenn die Speicherkapazität<br />

erhöht werden soll. Dieses System besteht aus einer begrünten Mulde mit darunterliegender<br />

Rigole. Es kann bei geringen Durchlässigkeiten des Untergrundes (kf- Wert < 1*10 -6 ) gegebenenfalls<br />

durch eine Ableitungsmöglichkeit ergänzt werden um nicht versickerndes Wasser<br />

abzuleiten.<br />

Die Realisierungsmöglichkeit von örtlichen Versickerungen kann im Rahmen dieser Untersuchung<br />

nur abschätzend beurteilt werden und ist im Einzelfall von einer Vielzahl von weiterführenden<br />

Faktoren, zum Beispiel der Bodengeologie und Durchlassfähigkeit des Bodens, Grundwasserstand,<br />

Flächenverfügbarkeit etc. abhängig.<br />

10 , GFA- Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V., Arbeitsblatt ATV – A138, Juli 2002<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


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Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 30<br />

Die entsprechende Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens ist ein Kriterium, dieses wird<br />

über den Durchlässigkeitsbeiwert kf definiert. Für Versickerungsanlagen kommen Lockergesteine<br />

in Frage, deren kf - Werte zwischen 1*10 -3 und 1*10 -6 liegen. Bei Werten größer als 1*10 -3 sickern<br />

die Niederschlagsabflüsse so schnell dem Grundwasser zu, dass keine ausreichende Reinigung<br />

erzielt werden kann. Sind sie kleiner als 1*10 -6 , stauen die Versickerungsanlagen lange ein und<br />

es kann zu einer negativen Beeinflussung des Rückhalte- und Umwandlungsvermögens kommen.<br />

In diesem Fall sind ergänzende Ableitungsmöglichkeiten vorzusehen ist. Das Vorliegen der hydraulischen<br />

Standortvoraussetzungen ist, abhängig von Größe und Sickerleistung der Anlage,<br />

durch Sondierungen vor Ort zu nachzuweisen. Im konkreten Fall sind geeignete Baugrunduntersuchungen<br />

und Berechnungen durchzuführen, dies geht über den Rahmen dieser Untersuchung<br />

hinaus.<br />

Um eine ausreichende Filterstrecke der eingeleiteten Niederschläge zu gewährleisten, sollte eine<br />

Mächtigkeit des Sickerraumes, bezogen auf den mittleren Grundwasserstand, mindestens 1 m<br />

betragen 11 .<br />

Für die Bemessung der Versickerungsanlage ist weiterhin die Flächenverfügbarkeit entscheidend.<br />

Die erforderliche Größe kann mit Hilfe des Arbeitsblattes ATV A 138 berechnet werden. Dabei ist<br />

zu beachten, dass bei der Errichtung von Versickerungsanlagen i. d. R der Mindestabstand zu<br />

Gebäuden einzuhalten ist, da es infolge einer Versickerungsanlage zu einer Grundwasserstandserhöhung<br />

kommen kann. Eine rechtliche Prüfung der Flächenverfügbarkeit von entsprechenden<br />

Grundstücken ist jedoch nicht Gegenstand dieser Untersuchung, es werden lediglich entwässerungstechnisch<br />

günstige Flächen aufgezeigt.<br />

An Stellen an denen eine örtliche Versickerung nicht in Frage kommt ist die Ableitung auf entfernte<br />

Versickerungsflächen zu ermöglichen. Wie auch bei der direkten Versickerung vor Ort ist die<br />

Ableitung in Versickerungsflächen aufgrund der Unterhaltungs- und Kostenvorteile generell zu<br />

bevorzugen.<br />

Die Sammlung in einem geschlossenem System und Ableitung in einen Vorfluter stellt dann eine<br />

alternative Variante dar, wenn ein dafür geeigneter Vorfluter mit geringem technischem Aufwand<br />

erreichbar ist.<br />

11 GFA-Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V., Arbeitsblatt ATV – A138, Januar 2002<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


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Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 31<br />

3.4 Maßnahmen in Branitz<br />

In Branitz ist zurzeit am Großteil der Straßen keine Entwässerungsanlage vorhanden. Die Zielsetzung<br />

soll daher sein, an weiteren Straßenzügen neue bzw. verbesserte Entwässerungsanlagen<br />

unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse vorzusehen. Dabei sind Straßen mit derzeitigen entwässerungstechnischen<br />

Problemen zuerst zu betrachten.<br />

Wie in Kapitel 3.3 beschrieben sind örtliche Versickerungsanlagen anzustreben. Die Realisierung<br />

dieser Zielstellung ist aufgrund verschiedener Faktoren in Branitz als problematisch einzuschätzen.<br />

Branitz besitzt ein relativ hohes Grundwasserniveau sowie nur bedingt versickerungsfähigen<br />

Boden mit zum Teil großen örtlichen Unterschieden. Zudem verfügt der Großteil der Straßen nur<br />

über geringe Seitenraumbreiten. Aufgrund dieser Bedingungen ist es zweckmäßig, alternativ die<br />

Ableitung in einem geschlossenen System anzustreben.<br />

Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen sind daher als eine erste Einschätzung anzusehen.<br />

Eine Entscheidung hinsichtlich der am besten geeigneten Form der Entwässerungsanlage und ihrer<br />

Realisierbarkeit ist im Einzelfall nach genauerer Prüfung und Berechnung zu treffen und geht<br />

über den Rahmen dieser Studie hinaus. Die hier berechneten zukünftigen Einleitmengen beruhen<br />

auf folgenden Grundlagen:<br />

• 15-minütiger Starkregen mit einer der Häufigkeit n = 1<br />

• Abflussspende r15(1) = 107 l / s * ha<br />

• Abflussbeiwerte ψ<br />

für Asphalt und Betonflächen 0,9<br />

für Pflasterflächen 0,6<br />

für bebaute Grundstücke 0,25<br />

für Seitenbereiche und Nebenflächen 0,05<br />

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:<br />

Örtliche Versickerungsanlagen (z.B. Mulden, Rigolen, etc.):<br />

1. Am Markgrafenmühlenweg auf der gesamten Länge. Die südliche Seite ist aufgrund<br />

des Gefälles für die Anlage einer Entwässerungsanlage vorzusehen, im Seitenraum ist<br />

ausreichender Platz für eine Versickerungsmulde vorhanden.<br />

2. Die Tierparkstraße zwischen Kiekebuscher Straße und Markgrafenmühlenweg. Ausreichender<br />

Platz im Seitenraum ist vorhanden. Alternativ kann in ein neu zu errichtendes<br />

geschlossenes Leitungssystem vorgesehen werden, welches nach Norden via den<br />

Markgrafenmühlenweg in den Weizenackergraben einbindet.<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


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Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 32<br />

3. Die Tierparkstraße zwischen Markgrafenmühlenweg und der Parkbahnstraße. Ausreichender<br />

Platz im Seitenraum ist vorhanden.<br />

4. Die Tierparkstraße zwischen Parkplatz des Bahnhofs und der Parkbahnstraße. Im östlichen<br />

Seitenraum ist ausreichend Platz vorhanden. Dies ist im Zusammenhang mit der<br />

Asphaltierung dieses Abschnittes vorzunehmen (siehe Maßnahme 7 des Verkehrskonzeptes<br />

Branitz)<br />

5. Die Parkbahnstraße mit Sanierung der Straße (evtl. Setzen von Abläufen erforderlich<br />

da die Straßenoberfläche sehr uneben ist).<br />

6. An der Friedenseiche (bis ca. 120 m von der Kiekebuscher Straße),<br />

7. An der Aue (asphaltierter Abschnitt). Alternativ ist ein Anschluss an das geschlossene<br />

System möglich (siehe Maßnahme Kiekebuscher Straße)<br />

8. Die Pücklerstraße zwischen Kiekebuscher Straße und Museumsweg<br />

9. Die Pücklerstraße zwischen Branitzer Dorfmitte und der Parkfläche des Sportplatzes<br />

Geschlossene Wasserableitung in Straße (z.B. Abläufe, Kastenrinnen, Bordrinnen, etc.):<br />

1. Kiekebuscher Straße: Aufgrund des geringen Längsgefälles und der engen Seitenräume<br />

ist für diesen Straßenzug eine geschlossene Ableitung in Teilabschnitten mit unterschiedlichen<br />

Einleitpunkten vorgesehen. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden in<br />

einer überschlägigen Ermittlung die anfallenden zusätzlichen Niederschlagsmengen berechnet.<br />

Der Mengenberechnung liegt der Querschnitt der im Verkehrskonzept aufgeführten<br />

Maßnahme des grundhaften Ausbaus zugrunde mit einer Fahrbahnbreite von<br />

5,5m und einer Gehwegbreite von 2m. Die Ergebnisse der Berechnung sowie die verschiedenen<br />

Einleitungspunkte sind in Anlage 1.1 erläutert und sollen an dieser Stelle<br />

nicht im Detail wiederholt werden. Zusammenfassend ist zu erwähnen dass der nördliche<br />

Teil bis zum ersten Durchlass B kann an einen vorhandenen Leitungsstrang (Einleitungspunkt<br />

A) angeschlossen werden kann. Der Abschnitt südlich des Durchlasses B<br />

bis zur Spreewehrstraße ist in den Dorfgraben zu entwässern (Einleitungspunkt B und<br />

C). Der restliche Abschnitt von der Spreewehrstraße bis zum Rosenwinkel kann in einen<br />

bestehenden Schacht (Einleitungspunkt D) der vorhandenen Entwässerungsleitung<br />

der Straße Rosenwinkel und damit an den Weizenackergraben eingebunden werden.<br />

Die Kapazität der weiterführenden Leitung ist ausreichend und kann die an diesem<br />

Punkt zusätzlich eingeleiteten Wassermengen ohne Einschränkungen aufnehmen. Das<br />

dafür erforderliche Gefälle für eine Einbindung an den vorhandenen Übergabeschacht<br />

ist von den Höhenverhältnissen her gegeben. Die Berechnung der Einleitmengen ist in<br />

Anlage 1.1. zu sehen.<br />

2. Die Pücklerstraße zwischen Museumsweg und Kastanienallee. Die Einleitung erfolgt in<br />

den Petgoragraben bzw. Dorfgraben. Eine Ableitung im offenen Graben ist aufgrund<br />

des breiten vorhandenen Seitenraumes möglich und stellt die Vorzugslösung dar. Die<br />

zusätzliche Einleitmenge beträgt ca. 16,1 l/s (siehe Anlage 1.2.).<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


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Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 33<br />

3. Kastanienallee: Aufgrund der geringen verfügbaren Straßenbreite ist eine Sammlung<br />

und Ableitung mittels einer Kastenrinne vorgesehen. Eine Ableitung in östlicher Richtung<br />

und Versickerung in der vorhandenen Mulde ist aufgrund der ansteigenden Neigung<br />

nicht realisierbar. Die Vorzugslösung ist hier die Ableitung in westlicher Richtung<br />

in den Petgoragraben, wenn gleich diese auch mit einem höheren baulichen Aufwand<br />

verbunden ist. Die dadurch entstehende zusätzliche Einleitmenge beträgt ca. 16,8 l/s<br />

(siehe Anlage 1.2.).<br />

4. Die Branitzer Dorfmitte zwischen der Straße Zum Seegraben und dem Petgoragraben.<br />

Aufgrund der geringen Straßenraumbreiten ist eine Ableitung mittels Kastenrinne vorzusehen.<br />

Die dadurch entstehende zusätzliche Einleitmenge beträgt ca. 9,1 l/s (siehe<br />

Anlage 1.2.).<br />

Vorraussetzung für die zusätzliche Einleitung des Niederschlagswassers der Kiekebuscher Straße<br />

und der anderen Abschnitte in den Petgoragraben und Branitzer Dorfgraben ist ein ausreichendes<br />

Abführungsvermögen dieser Gräben. Um eine schadlose Regenwasserableitung zu ermöglichen<br />

ist es erforderlich, bestehende Einengungen zu beseitigen sowie die Gräben regelmäßig<br />

zu pflegen. Eine Vergrößerung der Durchlässe betrifft die Durchlässe der Kiekebuscher Straße<br />

als auch die bestehenden privaten Durchlässe.<br />

Folgende Durchlasse wurden betrachtet:<br />

1. Durchlass A (Kiekebuscher Straße bei An der Aue). Dieser befindet sich in einem baulich<br />

schlechten Zustand und ist sanierungsbedürftig. Im Zuge eines Ausbaus der Kiekebuscher<br />

Straße ist dieser mit zu sanieren, die derzeitige Dimension mit Nennweite 400 ist<br />

ausreichend.<br />

2. Durchlass B (Kiekebuscher Straße nördlich An der Friedenseiche). Dieser besitzt gegenwärtig<br />

eine Dimension von DN 300 und ist, bei Anschluss weiterer Straßenflächen, zu<br />

vergrößern. Frühere Untersuchungen 12 ergaben einen DN 800 als neuen Bemessungsdurchmesser,<br />

auf Grund der Tatsache dass sich der Umfang der angeschlossenen Flächen<br />

zwischenzeitlich geändert hat ist dies zu überprüfen. Eine überschlagsweise Berechnung<br />

der maximalen zukünftigen Einleitmengen einschließlich des Anschlusses der<br />

Kiekebuscher Straße beläuft sich am Durchlass B auf ca. 475,7 l/s (siehe Anlage 1.3).<br />

Eine Verlegung als DN 800 wäre dann mit einem Mindestgefälle von 1,4 ‰ auszuführen<br />

(volllaufendes Kreisprofil nach Prandtl / Colebrook mit kb = 1,5mm). Ob dies gewährleistet<br />

werden kann ist vor Ort zu prüfen.<br />

3. Der Durchlass C (Pücklerstraße) wurde bereits erneuert und der Vorbereich des Durchlasses<br />

ausgebaut. Die derzeitige Scheiteldurchflussmenge des Bemessungsregens be-<br />

12 Ingenieurbüro Kisters, Hydraulische Bestandsermittlung Grabensystem Branitz, 1997<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


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Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 34<br />

trägt nach überschlägiger Berechnung 658 l/s (siehe Anlage 1.4). Im Fall einer Einleitung<br />

des Niederschlagswassers der oben genannten Maßnahmen kommen zusätzlich ca.<br />

73 l/s hinzu, was einen Scheitelabfluss von 732 l/s ergibt. Bei der derzeitigen Dimension<br />

von DN 800 besitzt der Durchlass bei einem Gefälle von 4 ‰ eine Abflusskapazität von<br />

826 l/s, die Dimension als DN 800 ist daher als ausreichend einzuschätzen. Zudem berücksichtigt<br />

die überschlägige Berechnung der Abflussmengen nicht die Regenrückhaltewirkung<br />

und Versickerung in den Gräben selbst, welche zusätzlich abflussmindernd wirken.<br />

4. Die privaten Durchlässe am Branitzer Dorfgraben sind auf die erforderlichen Dimensionen<br />

zu vergrößern. Überflüssige Durchlässe und Einbauten auf privaten Grundstücken sind<br />

offen zu legen.<br />

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Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 35<br />

3.5 Maßnahmen in Kiekebusch<br />

Da ein Großteil der Straßen in Kiekebusch bereits über Entwässerungsanlagen verfügt, werden<br />

im Weiteren die Straßen ohne vorhandene Entwässerungsanlage betrachtet. Das Ziel der Untersuchung<br />

ist in Kiekebusch weitere Verkehrsflächen an eine Entwässerungsanlage anzuschließen.<br />

Aufgrund der oftmals relativ breiten Straßenräume und Seitenbereiche ist eine Entwässerung mit<br />

einer örtlichen Versickerung anzustreben. Problematisch sind jedoch das hohe Grundwasserniveau<br />

sowie die örtlich wechselhafte Versickerungsfähigkeit. Daher ist im Einzelfall die Versickerungsfähigkeit<br />

zu prüfen und gegebenenfalls mittels geeigneten Maßnahmen z.B. Bodenaustausch,<br />

Dränagepackungen oder Speicherrigolen zu verbessern. Ein Anschluss weiterer Straßen<br />

an offene Gräben und Entwässerungsleitungen ist nicht vorgesehen.<br />

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:<br />

Örtliche Versickerungsanlagen (z.B. Mulden, Rigolen, etc.):<br />

1. An den Abschnitten der Bahnhofsstraße, die derzeit noch über keine Entwässerung verfügen.<br />

Dies betrifft die gesamte Länge östlich der Spreestraße bis zum Ortsausgang. Für<br />

diesen Abschnitt liegen aktuelle Um- und Ausbauplanungen vor, welche eine grundhafte<br />

Sanierung der Bahnhofstraße vorsehen einschließlich eines durchgehenden Geh-/ Radwegs.<br />

Die Entwässerung ist als örtliche Versickerung geplant, welche schon vorhandene<br />

als auch neue Sickermulden im Seitenbereich beinhaltet. Dies wird als zweckmäßig eingestuft.<br />

Eine geschlossene Ableitung ist generell mit höherem Aufwand verbunden, zudem<br />

würde durch die dann erforderliche Pendelrinne eine höhere Querschnittsbreite im<br />

Zuge des Ausbaus erforderlich werden.<br />

2. Entlang der Turnstraße sind ebenfalls örtliche Versickerungsanlagen anzustreben. Aufgrund<br />

des begrenzten Straßenraumes ist alternativ eine geschlossene Entwässerung<br />

vorzusehen bzw. eine Verbreiterung der Seitenbereiche.<br />

3. Auf der Spreestraße südlich der Heinrich- Heine- Straße. In der Regel liegen hier Straßenraumbreiten<br />

von mindestens 8 m vor, eine Ausbildung von Mulden mit ausreichendem<br />

Fassungsvermögen ist daher als realistisch anzusehen. Diese Maßnahme umfasst<br />

ebenso den Abschnitt der Erweiterung des Gehweges bis zu Haus Nr. 18 (siehe Maßnahme<br />

3 des Verkehrskonzeptes Kiekebusch).<br />

4. Die Waldstraße ist zurzeit unbefestigt. Im Zuge einer eventuellen Asphaltierung in der<br />

Zukunft sind örtliche Versickerungsanlagen vorzusehen. Da auf den meisten Abschnitten<br />

lediglich Seitenraumbreiten von ca. 6 m anliegen wäre dann zu prüfen ob eine Erhöhung<br />

des Stauvolumens mittels Dränagerohren und Speicherrigolen erforderlich ist. Eine Ver-<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


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Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 36<br />

breiterung der Seitenbereiche um Platz für eine ordnungsgemäße Versickerung zur Verfügung<br />

zu stellen ist gegebenenfalls ebenfalls erforderlich und mit den Beteiligten abzustimmen.<br />

Eine weitergehende Untersuchung dieser Randbedingungen geht jedoch über<br />

den Rahmen dieses Konzeptes hinaus.<br />

Stabilisierung der Grabenwand Weizenackergraben:<br />

1. Das Problem der beschädigten Grabenwand resultiert wie erwähnt aus dem Umstand<br />

dass die Seitenbereiche im Begegnungsfall von LKW überfahren werden. Eine mögliche<br />

Lösung des Problems ist die Verrohrung und Verschüttung des Grabens. Dies kann jedoch<br />

zurzeit nicht empfohlen werden da zum einen das Rückhalte- und Speichervermögen<br />

der Anlage beeinträchtigt wird, dauerhaft Einleitkosten für die Anlieger entstehen sowie<br />

aus städtebaulicher Sichtweise. Eine andere Möglichkeit ist das Befahren durch bauliche<br />

Mittel zu verhindern, beispielsweise durch Geländer, Poller oder Leitplanken. Dieses<br />

sollte jedoch in einem Maße erfolgen, dass noch ausreichend Platz zum Ausweichen an<br />

anderer Stelle bzw. auf der anderen Straßenseite vorhanden ist. An gegenwärtig schadhaften<br />

Stellen des Weizenackergrabens (ca. 35 m nördlich der Bahnhofsstraße, 50 m<br />

südlich Madlower Straße, etc.) sind die schadhaften Stellen auszubessern und gleichzeitig<br />

das Überfahren zukünftig zu verhindern. Vorgesehen ist eine Neufixierung der Betongitterplatten<br />

in Zusammenhang mit einer dauerhaften Verankerung durch geeignete Befestigungsmittel<br />

(Erdanker, Erdschraubanker, etc.). Alternativ können ein Austausch der<br />

Betongitterplatten und der Ersatz mit stabilerem Mauerwerk erfolgen. Eine weitere Möglichkeit<br />

ist das Einbringen von einer Spundwand als Grabenwand. Da dies jedoch sehr<br />

aufwändig ist sollte es maximal an unvermeidbaren und bereits beschädigten Engstellen<br />

mit häufigerem Überfahren und Schwerpunkten der Beschädigung zum Einsatz kommen.<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


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Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 37<br />

3.6 Maßnahmen in Gallinchen<br />

Die Maßnahmen in Gallinchen beinhalten zum Großteil das Anlegen weiterer Entwässerungsanlagen<br />

auf noch nicht entwässerten Straßen. Mehrere Wohngebiete im Ortsteil sind derzeit ohne<br />

geregelte Entwässerung, diese sind vorzugsweise mit örtlichen Versickerungsanlagen auszustatten.<br />

Dieses ist aufgrund der oftmals breiten Straßenräume und Seitenbereiche sowie des tiefen<br />

Grundwasserstandes mit geringem Aufwand realisierbar.<br />

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:<br />

Örtliche Versickerungsanlagen (z.B. Mulden, Rigolen, etc.):<br />

1. auf der Frauendorfer Straße sowie im Gebiet um die Karl-Marx-Siedlung einschließlich<br />

des Wacholderwegs<br />

2. im Wohngebiet um die Parzellenstraße, Bergstraße und Eigenheimweg<br />

3. auf der Mittelstraße<br />

4. auf der Grenzstraße auf einem Abschnitt von ca. 300m Länge beginnend von der Harnischdorfer<br />

Straße. Es ist davon auszugehen dass die vorhandene Straßenraumbreite<br />

von ca. 12 m auch bei Ausbaus des Gehweges wie im Verkehrskonzept beschrieben für<br />

eine Versickerungsmulde ausreichend ist.<br />

Eine besondere Problematik stellt das Gebiet um die Ackerstraße dar. In diesem Gebiet verläuft<br />

der Großteil der Straßen über private Grundstücke und ist zum Teil nicht gewidmet. Zudem sind<br />

die Straßenoberflächen unbefestigt und die Straßenraumbreiten sehr gering (i. d. R. 4 - 6m). Dadurch<br />

kann eine örtliche Versickerung auf der Ackerstraße nicht empfohlen werden. In diesem<br />

Bereich bietet sich im falle eines Ausbaus eine Rinnenentwässerung und Einleitung in den Tschugagraben<br />

an:<br />

Geschlossene Wasserableitung in Straße (z.B. Abläufe, Kastenrinnen, Bordrinnen, etc.):<br />

1. Ackerstraße (auf einem Abschnitt von 200m Länge ab Tschugagraben)<br />

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Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 38<br />

3.7 Maßnahmen in Groß Gaglow<br />

Das Hauptaugenmerk der Maßnahmen für Groß Gaglow ist eine Lösung des Problems des Rückhaltebeckens<br />

Seegrabens (RRB GG1) am Rand des Gewerbegebietes. Damit einhergehend ist<br />

das Abflussvermögen des Seegrabens wiederherzustellen und dauerhaft zu gewährleisten.<br />

Das vorhandene Rückhaltebecken GG1 ist mit einer Fläche von etwa 1200 m² zu klein dimensioniert.<br />

Hier ist eine Vergrößerung vorzusehen, welche Teile der umliegenden Grünfläche bis zur<br />

angrenzenden Ackerfläche umfasst. Die maximal nutzbare Fläche beträgt ca. 7000 m², je nach<br />

angestrebtem Fassungsvermögen ist die Fläche zu vertiefen. Wie bereits erwähnt besteht momentan<br />

keine Verbindung zum Regenwasserkanalnetz nördlich der Autobahn. Diese Verbindung<br />

ist in geeigneter Art wieder herzustellen, so dass Wasser, welches nicht versickern kann, abgeleitet<br />

werden kann. Gegebenenfalls kann die Überleitung des RRB GG3 genutzt werden. Im Zuge<br />

einer hydraulischen Bemessung sind die Abmessungen des vergrößerten RRB zu bestimmen.<br />

Ein Bedarf an weiteren Rückhaltebecken zur Entlastung des Seegrabens ist unabhängig von der<br />

Realisierung der vorgenannten Maßnahme zu prüfen. Eine Errichtung von zusätzlichen Becken<br />

ist lediglich im Süden außerhalb der Ortslage möglich. Eine potentiell geeignete Fläche ist die<br />

Fläche unmittelbar westlich des Knotenpunktes Am Bruderberg / Reinpuscher Weg. Diese Fläche<br />

liegt zurzeit brach und ist im Flächennutzungsplan 13 bereits als Fläche für die Wasserwirtschaft<br />

ausgewiesen. Ein weiteres Gebiet befindet sich östlich des Gartenbaubetriebes in der Gärtnersiedlung,<br />

an dieser Stelle verläuft der Seegraben zurzeit verrohrt. Allerdings ist diese Fläche als<br />

landwirtschaftliche Nutzfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen und nur mit größerem Aufwand<br />

nutzbar zu machen.<br />

In Ergänzung des Verkehrskonzeptes für Groß Gaglow und der dort vorgesehenen Maßnahme<br />

eines durchgehenden Gehweges auf der Gallinchener Straße von der Schule bis zur Harnischdorfer<br />

Straße (Maßnahme 1) ist es erforderlich die Entwässerung auf diesem Teilabschnitt anzupassen.<br />

Derzeitig versickert das Wasser auf einer Länge von ca. 160 m in einer straßenbegleitenden<br />

Mulde auf der Nordseite. Dieser Raum würde dann für die Errichtung des Gehweges benötigt,<br />

zusätzlicher Platz für eine neue Mulde im Seitenraum ist nicht vorhanden. Vorgesehen ist<br />

daher die Sammlung mittels Kastenrinne und/oder Straßenabläufen auf der Nordseite und Anbindung<br />

in den Entwässerungsstrang auf der Gallinchener Straße (Südseite). Eine erforderliche natürliche<br />

Längsneigung in Richtung Osten ist vorhanden.<br />

13 Flächennutzungsplan Groß Gaglow, <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Cottbus</strong>, Juli 2000<br />

469_Entwässerungskonzept_April 2010.doc


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Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 39<br />

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen vorgesehen:<br />

Errichtung von örtlichen Versickerungsanlagen (z.B. Mulden, Rigolen, etc.):<br />

1. An der Wilhelm- Pieck- Straße. Auf der westlichen Seite der Straße kann der ca. 2m breite<br />

Seitenstreifen genutzt werden.<br />

2. An der Straße Am Bruderberg im Bereich der Wohnbebauung, diese kann im Zuge einer<br />

Sanierung bzw. Asphaltierung der Straße erfolgen.<br />

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Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 40<br />

4. Zusammenfassung<br />

Das vorliegende teilräumliche Entwässerungskonzept dient als Grundlage zur Verbesserung und<br />

Entwicklung der Niederschlagsentwässerung in den einzelnen Ortsteilen und stellt zudem eine<br />

Ergänzung der teilräumlichen Verkehrskonzepte dar. Als ein wichtiges Ergebnis ist die Herausarbeitung<br />

und Darstellung des derzeitigen Standes der Entwässerungsanlagen zu sehen. Ein weiteres<br />

wichtiges Resultat ist das Aufzeigen von Schwerpunkten der gegenwärtigen Defizite und<br />

Problemstellen. Es wurde zudem auf Randbedingungen eingegangen, deren Kenntnis für eine<br />

umfassende Untersuchung und Beurteilung der Entwässerungsmöglichkeiten erforderlich ist.<br />

Des Weiteren wurden mehrere Maßnahmen erarbeitet, welche zum einen die Niederschlagsentwässerung<br />

spürbar verbessern können und zum anderen Entwässerungslösungen für aufgeführte<br />

Maßnahmen aus den Verkehrskonzepten darstellen. Diese Maßnahmen sind im Folgenden zusammenfassend<br />

aufgeführt:<br />

Ortsteil Branitz<br />

• Errichtung örtlicher Versickerungsanlagen an verschiedenen Straßenabschnitten:<br />

o am Markgrafenmühlenweg auf der gesamten Länge<br />

o die Tierparkstraße zwischen Kiekebuscher Straße und Markgrafenmühlenweg<br />

o die Tierparkstraße zwischen Markgrafenmühlenweg und der Parkbahnstraße<br />

o die Tierparkstraße zwischen Parkplatz des Bahnhofs und der Parkbahnstraße<br />

o die Parkbahnstraße<br />

o an der Friedenseiche (bis ca. 120 m von der Kiekebuscher Straße)<br />

o an der Aue<br />

o die Pücklerstraße zwischen Kiekebuscher Straße und Museumsweg<br />

o die Pücklerstraße zwischen Branitzer Dorfmitte und der Parkfläche des Sportplatzes<br />

• Anbindung an eine geschlossene Entwässerungsleitung:<br />

o Kiekebuscher Straße<br />

o Pücklerstraße<br />

o Kastanienallee<br />

o Branitzer Dorfmitte<br />

• Veränderung bestehender Durchlässe:<br />

o Erneuerung Durchlass A Kiekebuscher Straße<br />

o Vergrößerung Durchlass B Kiekebuscher Straße<br />

o Beseitigung bzw. Vergrößerung vorhandener privater Durchlässe<br />

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Entwässerungskonzept der Ortsteile<br />

Branitz, Kiekebusch, Gallinchen und Groß Gaglow – Analyse Seite 41<br />

Ortsteil Kiekebusch<br />

• Errichtung örtlicher Versickerungsanlagen an verschiedenen Straßenabschnitten:<br />

o der Bahnhofsstraße<br />

o entlang der Turnstraße<br />

o auf der Spreestraße südlich der Heinrich- Heine- Straße<br />

o der Waldstraße<br />

• Stabilisierung der Grabenwand des Weizenackergrabens<br />

Ortsteil Gallinchen<br />

• Errichtung örtlicher Versickerungsanlagen an verschiedenen Straßenabschnitten:<br />

o auf der Frauendorfer Straße sowie im Gebiet um die Karl-Marx-Siedlung<br />

o im Wohngebiet um die Parzellenstraße, Bergstraße und Eigenheimweg<br />

o auf der Mittelstraße<br />

o auf der Grenzstraße<br />

• Anbindung an eine geschlossene Entwässerungsleitung:<br />

o Ackerstraße<br />

Ortsteil Groß Gaglow<br />

• Errichtung örtlicher Versickerungsanlagen an verschiedenen Straßenabschnitten:<br />

o an der Wilhelm- Pieck- Straße<br />

o an der Straße Am Bruderberg im Bereich der Wohnbebauung<br />

• Anbindung an eine geschlossene Entwässerung auf einem Teilabschnitt der Gallinchener<br />

Straße im Zuge des Gehwegausbaus<br />

• Vergrößerung des bestehenden Rückhaltebeckens nordwestlich des Gewerbegebietes<br />

• Anbindung des Regenrückhaltebeckens an das Kanalnetz nördlich der Autobahn<br />

• Ausbau / Errichtung weiterer Rückhaltebecken südlich der Ortslage<br />

Bei der Erarbeitung der Maßnahmen wurde darauf geachtet, unter Berücksichtigung der örtlichen<br />

Gegebenheiten und ökologischer Gesichtspunkte wirtschaftlich günstige Entwässerungslösungen<br />

zu erarbeiten. Detaillierte Betrachtungen der für die Entwässerung maßgeblichen Faktoren, wie<br />

zum Beispiel die örtliche Versickerungsfähigkeit, eine rechtliche Prüfung der Verfügbarkeit von<br />

Flächen, die Überprüfung der Dimensionierung von bestehenden Entwässerungsanlagen gehen<br />

über den Rahmen dieser Untersuchung hinaus. Die Berechnungen in dieser Untersuchung sind<br />

daher als überschlägig anzusehen und für die weitere Vorgehensweise im Einzelfall in weiteren<br />

Schritten zu konkretisieren. Auch können sich ändernde Rahmenbedingungen, z.B. eine Veränderung<br />

des Grundwasserspiegels infolge der geplanten Flutung des Tagebaurestloches ‚Ostsee’<br />

oder die weitere Erschließung von Siedlungsgebieten, gegebenenfalls Auswirkungen haben.<br />

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