Diplomprüfungsordnung für den Studiengang ... - TU Clausthal
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geprüft. Sie können auf Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses auch<br />
nach der neuen Prüfungsordnung geprüft wer<strong>den</strong>. Studierende nach Satz 1, welche<br />
die Diplomvorprüfung nach Inkrafttreten dieser Ordnung nach der bisher gelten<strong>den</strong><br />
Prüfungsordnung ablegen, legen die Diplomprüfung abweichend von Satz 1 nach der<br />
neuen Prüfungsordnung ab.<br />
(2) Soweit nach Absatz 1 die bisherige Prüfungsordnung Anwendung findet, kann der<br />
Fachbereich hierzu ergänzende Bestimmungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Übergang beschließen. Er<br />
kann auch bestimmen, dass einzelne Regelungen der bisherigen Ordnung in der<br />
Fassung dieser neuen Ordnung Anwendung fin<strong>den</strong>. Der Vertrauensschutz der Mitglieder<br />
der Hochschule muss gewährleistet sein. Die Beschlüsse des Fachbereichs<br />
sind hochschulöffentlich bekannt zu machen.<br />
(3) Die bisher geltende Prüfungsordnung tritt unbeschadet der Regelung in Absatz 1<br />
außer Kraft.<br />
§ 27<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt<br />
der Hochschule in Kraft.<br />
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