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Diplomprüfungsordnung für den Studiengang ... - TU Clausthal

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geprüft. Sie können auf Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses auch<br />

nach der neuen Prüfungsordnung geprüft wer<strong>den</strong>. Studierende nach Satz 1, welche<br />

die Diplomvorprüfung nach Inkrafttreten dieser Ordnung nach der bisher gelten<strong>den</strong><br />

Prüfungsordnung ablegen, legen die Diplomprüfung abweichend von Satz 1 nach der<br />

neuen Prüfungsordnung ab.<br />

(2) Soweit nach Absatz 1 die bisherige Prüfungsordnung Anwendung findet, kann der<br />

Fachbereich hierzu ergänzende Bestimmungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Übergang beschließen. Er<br />

kann auch bestimmen, dass einzelne Regelungen der bisherigen Ordnung in der<br />

Fassung dieser neuen Ordnung Anwendung fin<strong>den</strong>. Der Vertrauensschutz der Mitglieder<br />

der Hochschule muss gewährleistet sein. Die Beschlüsse des Fachbereichs<br />

sind hochschulöffentlich bekannt zu machen.<br />

(3) Die bisher geltende Prüfungsordnung tritt unbeschadet der Regelung in Absatz 1<br />

außer Kraft.<br />

§ 27<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt<br />

der Hochschule in Kraft.<br />

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