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5.3.3 Spezielle Begriffe für Form- und Lagetoleranzen ... - CAD.de

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Tolerierungsgr<strong>und</strong>sätze 2<br />

Das wirksame Grenzmaß eines Werkstück an <strong>de</strong>r Maximum-Material-Grenze wird mit „Maximum<br />

Material Virtual Limit“ (MMVL) bezeichnet, das wirksame Grenzmaß eines Werkstücks<br />

an <strong>de</strong>r Minimum-Material-Grenze mit „Least Material Virtual Limit“ (LMVL)<br />

5.4 Tolerierungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

5.4.1 Problemstellung<br />

Schon lange vor <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r <strong>Form</strong>- <strong>und</strong> <strong>Lagetoleranzen</strong> erkannte man, dass die Passungsfähigkeit<br />

von Bauteilen nicht nur die Einhaltung <strong>de</strong>r Maßtoleranzen verlangt, son<strong>de</strong>rn<br />

dass auch die <strong>Form</strong>abweichungen begrenzt wer<strong>de</strong>n müssen. Dies soll an einem Beispiel erläutert<br />

wer<strong>de</strong>n. Abbildung 5.14 zeigt eine Flachführung, die aus einer Trägerplatte <strong>und</strong> einem<br />

Gleitstein besteht. Um ein Min<strong>de</strong>stspiel von 0,1 mm zu gewährleisten, wur<strong>de</strong>n die Bauteile<br />

wie in <strong>de</strong>r Zeichnung angegeben toleriert.<br />

Abbildung 5.14: Flachführung<br />

Wenn bei<strong>de</strong> Bauteile Maximum-Material-Grenzmaße MML aufweisen, also <strong>de</strong>r Gleitstein<br />

eine Höhe von 25,2 mm besitzt <strong>und</strong> die Trägerplatte eine Nuthöhe von 25,3 mm, ist das Min<strong>de</strong>stspiel<br />

von 0,1 mm gera<strong>de</strong> noch vorhan<strong>de</strong>n (Abbildung 5.15 links). Die Bauteile dürfen<br />

dann allerdings keine zusätzlichen <strong>Form</strong>abweichungen haben.<br />

Hat <strong>de</strong>r Gleitstein zusätzlich <strong>Form</strong>abweichungen, muss seine Höhe geringer sein als das Maximum-Material-Grenzmaß<br />

MML, damit das Min<strong>de</strong>stspiel bei <strong>de</strong>r Paarung mit einer Trägerplatte<br />

mit Maximum-Material-Grenzmaß MML erhalten bleibt. Im Abbildung 5.15 rechts hat<br />

<strong>de</strong>r Gleitstein eine Höhe, die seinem Minimum-Material-Grenzmaß LML (24,8 mm) entspricht.<br />

Da er sein wirksames Maß (VS) 25,2 mm nicht überschreiten darf, um das Min<strong>de</strong>stspiel<br />

zu gewährleisten, ist seine Geradheitsabweichung auf 25,2 mm– 24,8 mm = 0,4 mm<br />

begrenzt.

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