01-11 - TV Zeilhard
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NEUFASSUNG DER SATZUNG<br />
Ausgabe 1/<strong>11</strong><br />
Vollständige Änderung und Neufassung der Satzung<br />
Neue Satzung<br />
Zum Tagesordnungspunkt „9.) Anträge“ der<br />
Einladung zur Mitgliederversammlung,<br />
Punkt 9.1 ist die vollständige Änderung und<br />
Neufassung der Satzung des <strong>TV</strong> 1913<br />
<strong>Zeilhard</strong> von Seiten des Vorstandes<br />
beantragt.<br />
Im Folgenden sind die derzeit gültige<br />
Satzung und die Neufassung der Satzung<br />
gegenübergestellt.<br />
Derzeit gültige Satzung<br />
Satzung<br />
<strong>TV</strong> 1913 <strong>Zeilhard</strong> e. V.<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Farben<br />
§ 2 Vereinszweck<br />
§ 3 Mitgliedschaft in Verbänden<br />
§ 4 Mitgliedschaft, Stimm- und Wahlrecht<br />
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft<br />
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
§ 7 Mitgliedsbeitrag<br />
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft<br />
§ 9 Vereinsorgane<br />
§ 10 Mitgliederversammlung<br />
§ <strong>11</strong> Außerordentliche Mitgliederversammlung<br />
§ 12 Hauptvorstand<br />
§ 13 Gesamtvorstand<br />
§ 14 Ausschüsse 1<br />
§ 15 Jugendversammlung<br />
§ 16 Kassenprüfung<br />
§ 17 Satzungsänderung<br />
§ 18 Haftungsausschluß<br />
§ 19 Auflösung des Vereins<br />
§ 20 Inkrafttreten<br />
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Farben<br />
1 Der Verein führt den Namen Turnverein 1913 <strong>Zeilhard</strong><br />
e.V. und hat seinen Sitz in <strong>Zeilhard</strong>.<br />
2 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr<br />
3 Die Vereinsfarben sind blau-weiß. Das Wahrzeichen des<br />
Vereins sind die 4 " F " im Schild.<br />
§ 2 Vereinszweck<br />
1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige<br />
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuer<br />
begünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.<br />
2 Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des<br />
Sports in allen vorkommenden Sportarten. Er wird<br />
insbesondere verwirklicht durch die Abhaltung von<br />
Turn-, Sport- und Spielübungen, Durchführung von<br />
Sportveranstaltungen sowie Ausbildung und Einsatz von<br />
sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern bzw. Übungsleiterinnen.<br />
3 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster<br />
Satzung<br />
<strong>TV</strong> 1913 <strong>Zeilhard</strong> e. V.<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr und Farben<br />
§ 2 Vereinszweck<br />
§ 3 Mitgliedschaft in Verbänden<br />
§ 4 Farben und Auszeichnungen<br />
§ 5 Mitgliedschaft<br />
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft<br />
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
§ 8 Mitgliedsbeitrag<br />
§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft<br />
§ 10 Vereinsorgane<br />
§ <strong>11</strong> Mitgliederversammlung<br />
§ 12 Kassenprüfung<br />
§ 13 Außerordentliche Mitgliederversammlung<br />
§ 14 Satzungsänderung<br />
§ 15 Vorstand<br />
§ 16 Abteilungen und Sportgruppen<br />
§ 17 Ausschüsse<br />
§ 18 Jugendversammlung<br />
§ 19 Datenschutz / Persönlichkeitsrechte<br />
§ 20 Auflösung des Vereins<br />
§ 21 Haftungsausschluss<br />
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr<br />
1 Der Verein führt den Namen Turnverein 1913 <strong>Zeilhard</strong><br />
e.V. und hat seinen Sitz in <strong>Zeilhard</strong>.<br />
2 Er wurde 1913 gegründet und ist in das Vereinsregister<br />
beim Amtsgericht eingetragen.<br />
3 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 2 Vereinszweck<br />
1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige<br />
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuer<br />
begünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.<br />
2 Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports in allen<br />
vorkommenden Sportarten. Er wird insbesondere verwirklicht<br />
durch die Abhaltung von Turn-, Sport- und<br />
Spielübungen, Durchführung von Sportveranstaltungen<br />
sowie Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vorgebildeten<br />
Übungsleiterinnen und Übungsleitern.<br />
3 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster<br />
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist ein reiner Turnund<br />
Sportverein, der auf Grundlage des Amateursports<br />
der Pflege der Leibesübungen, im Besonderen der sportlichen<br />
Heranbildung der Jugend dient. Mittel, die dem<br />
Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke<br />
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine<br />
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br />
4. Die Vorstandsmitglieder erhalten - mit Ausnahme des<br />
Aufwendungsersatzes – keine Zuwendungen aus Mitteln<br />
des Vereins. Der Aufwendungsersatz kann in Form<br />
des Auslagenersatzes (Erstattung tatsächlicher Aufwendungen<br />
gegen Vorlage von Belegen) oder in Form des<br />
pauschalen Aufwendungsersatzes (z.B. Ehrenamtspauschale<br />
in Höhe des Ehrenamtsfreibetrages gemäß EStG)<br />
geleistet werden. Maßgeblich sind die Beschlüsse des<br />
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