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Satzung der Steuergruppe Sept 2010.pdf - Erzbischöfliche ...

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2.2. Auch Eltern- und Schülervertreterinnen sind gezielt zur Mitarbeit aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

Über die SV werden maximal zwei Schülerinnen und über die Pflegschaft<br />

maximal zwei Elternvertreter zur ständigen Mitarbeit mit Stimmrecht eingeladen.<br />

2.3. Um ihren Aufgaben in professioneller Weise gerecht zu werden, nehmen die<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Steuerungsgruppe an Fortbildungen teil und bilden sich selbst<br />

durch die Lektüre von Fachliteratur fort.<br />

2.4. Um die Kooperation mit <strong>der</strong> Realschule weiterhin zu gewährleisten, wird zu je<strong>der</strong><br />

Sitzung ein ständiger Vertreter <strong>der</strong> Realschule eingeladen.<br />

3. Zuständigkeiten, Organisation und Transparenz<br />

Die Verantwortlichkeiten innerhalb <strong>der</strong> Steuerungsgruppe (Koordination, Mo<strong>der</strong>ation,<br />

Protokoll) sind fest geregelt.<br />

3.1. Für die Dauer eines Jahres wird ein hauptverantwortlicher Koordinator gewählt.<br />

3.2. Die Treffen <strong>der</strong> Steuerungsgruppe finden zu einem „jour fixe“ statt. Im Schuljahr<br />

2010/11 an jedem ersten Schulmontag von 13.30 bis 15.30 Uhr.<br />

3.3. Alle Sitzungen <strong>der</strong> Steuerungsgruppe sind öffentlich. Eltern- und<br />

Schülervertreter sind zu je<strong>der</strong> Sitzung automatisch eingeladen.<br />

3.4. Die Tagesordnung wird mindestens eine Woche vor jedem Treffen für das ganze<br />

Kollegium veröffentlicht.<br />

3.5 Jede Sitzung wird von einem vorher bestimmten ständigen Mitglied mo<strong>der</strong>iert.<br />

3.6. Die Sitzungen werden von dem Koordinator und Mo<strong>der</strong>ator <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Sitzung vorbereitet und geleitet.<br />

3.7. Entscheidungen über Vorlagen, die in <strong>der</strong> Steuerungsgruppe formuliert werden,<br />

werden nach intensiver Diskussion per Mehrheitsbeschluss verabschiedet und dem<br />

Lehrerkollegium vorgelegt. Der Schulleiter hat ein Vetorecht. Sollte <strong>der</strong> Schulleiter<br />

sein Veto bei einem Mehrheitsbeschluss einsetzen, wird das Schulleiterveto auf <strong>der</strong><br />

Lehrerkonferenz erläutert.<br />

3.8. Die Ergebnisse je<strong>der</strong> Sitzung werden protokolliert. Das Protokoll wird spätestens<br />

nach sieben Tagen veröffentlicht. Alle Protokolle und sonstigen Unterlagen werden<br />

zudem in einem Ordner im Lehrerzimmer und einem nur für Lehrer zugänglichen<br />

Ordner auf lo-net zugänglich gemacht.

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