Satzung der Steuergruppe Sept 2010.pdf - Erzbischöfliche ...
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2.2. Auch Eltern- und Schülervertreterinnen sind gezielt zur Mitarbeit aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
Über die SV werden maximal zwei Schülerinnen und über die Pflegschaft<br />
maximal zwei Elternvertreter zur ständigen Mitarbeit mit Stimmrecht eingeladen.<br />
2.3. Um ihren Aufgaben in professioneller Weise gerecht zu werden, nehmen die<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Steuerungsgruppe an Fortbildungen teil und bilden sich selbst<br />
durch die Lektüre von Fachliteratur fort.<br />
2.4. Um die Kooperation mit <strong>der</strong> Realschule weiterhin zu gewährleisten, wird zu je<strong>der</strong><br />
Sitzung ein ständiger Vertreter <strong>der</strong> Realschule eingeladen.<br />
3. Zuständigkeiten, Organisation und Transparenz<br />
Die Verantwortlichkeiten innerhalb <strong>der</strong> Steuerungsgruppe (Koordination, Mo<strong>der</strong>ation,<br />
Protokoll) sind fest geregelt.<br />
3.1. Für die Dauer eines Jahres wird ein hauptverantwortlicher Koordinator gewählt.<br />
3.2. Die Treffen <strong>der</strong> Steuerungsgruppe finden zu einem „jour fixe“ statt. Im Schuljahr<br />
2010/11 an jedem ersten Schulmontag von 13.30 bis 15.30 Uhr.<br />
3.3. Alle Sitzungen <strong>der</strong> Steuerungsgruppe sind öffentlich. Eltern- und<br />
Schülervertreter sind zu je<strong>der</strong> Sitzung automatisch eingeladen.<br />
3.4. Die Tagesordnung wird mindestens eine Woche vor jedem Treffen für das ganze<br />
Kollegium veröffentlicht.<br />
3.5 Jede Sitzung wird von einem vorher bestimmten ständigen Mitglied mo<strong>der</strong>iert.<br />
3.6. Die Sitzungen werden von dem Koordinator und Mo<strong>der</strong>ator <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Sitzung vorbereitet und geleitet.<br />
3.7. Entscheidungen über Vorlagen, die in <strong>der</strong> Steuerungsgruppe formuliert werden,<br />
werden nach intensiver Diskussion per Mehrheitsbeschluss verabschiedet und dem<br />
Lehrerkollegium vorgelegt. Der Schulleiter hat ein Vetorecht. Sollte <strong>der</strong> Schulleiter<br />
sein Veto bei einem Mehrheitsbeschluss einsetzen, wird das Schulleiterveto auf <strong>der</strong><br />
Lehrerkonferenz erläutert.<br />
3.8. Die Ergebnisse je<strong>der</strong> Sitzung werden protokolliert. Das Protokoll wird spätestens<br />
nach sieben Tagen veröffentlicht. Alle Protokolle und sonstigen Unterlagen werden<br />
zudem in einem Ordner im Lehrerzimmer und einem nur für Lehrer zugänglichen<br />
Ordner auf lo-net zugänglich gemacht.