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Satzung der Steuergruppe Sept 2010.pdf - Erzbischöfliche ...

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Aufgabe:<br />

URSULINENSCHULE HERSEL<br />

<strong>Erzbischöfliche</strong>s Gymnasium für Mädchen<br />

Staatlich genehmigte Ersatzschule des Erzbistums Köln<br />

Steuerungsgruppe für die Schulentwicklung<br />

<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> Steuerungsgruppe zur<br />

Schulentwicklung des Gymnasiums <strong>der</strong> Ursulinenschule Hersel<br />

Die zentrale Aufgabe <strong>der</strong> Schulentwicklungsgruppe für das Gymnasium an <strong>der</strong><br />

Ursulinenschule Hersel liegt darin, Entwicklungsprozesse zu evaluieren, initiieren,<br />

organisieren und koordinieren. Die Arbeit kann nur dann effektiv sein, wenn die Legitimation<br />

klar ist, die Aufgaben und Kompetenzen genau definiert sind und die Arbeit <strong>der</strong><br />

<strong>Steuergruppe</strong> transparent ist.<br />

Daraus ergeben sich folgende Grundsätze:<br />

1. Beauftragungen:<br />

Das Lehrerkollegium und die Schulkonferenz beauftragen die Steuerungsgruppe zur<br />

Schulentwicklung bewusst mit <strong>der</strong> Evaluation, Initiierung, Organisation und Koordination<br />

schulischer Entwicklungen.<br />

Um über Transparenz und Mitbestimmung Rückhalt und Unterstützung für die zukünftige<br />

Arbeit <strong>der</strong> Schulentwicklungsgruppe zu erreichen, müssen Lehrer- und Schulkonferenz klare<br />

Arbeitsaufträge für die Steuerungsgruppe formulieren und verabschieden. Die<br />

Steuerungsgruppe kann diese Arbeitsaufträge als Vorlage formulieren.<br />

2. Mitglie<strong>der</strong> und Mitarbeit<br />

2.1. Die Steuerungsgruppe besteht für ein Jahr aus ständigen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Schulleitung, <strong>der</strong> Lehrer-, Schüler- und Elternschaft. Gleichzeitig wird die<br />

Aufnahme neuer Mitglie<strong>der</strong> – auch innerhalb eines Jahres - ermöglicht und<br />

geför<strong>der</strong>t. Die Sitzungen sind öffentlich, so dass interessierte Gäste je<strong>der</strong> Zeit –<br />

ohne Stimmrecht - teilnehmen können.


2.2. Auch Eltern- und Schülervertreterinnen sind gezielt zur Mitarbeit aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

Über die SV werden maximal zwei Schülerinnen und über die Pflegschaft<br />

maximal zwei Elternvertreter zur ständigen Mitarbeit mit Stimmrecht eingeladen.<br />

2.3. Um ihren Aufgaben in professioneller Weise gerecht zu werden, nehmen die<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Steuerungsgruppe an Fortbildungen teil und bilden sich selbst<br />

durch die Lektüre von Fachliteratur fort.<br />

2.4. Um die Kooperation mit <strong>der</strong> Realschule weiterhin zu gewährleisten, wird zu je<strong>der</strong><br />

Sitzung ein ständiger Vertreter <strong>der</strong> Realschule eingeladen.<br />

3. Zuständigkeiten, Organisation und Transparenz<br />

Die Verantwortlichkeiten innerhalb <strong>der</strong> Steuerungsgruppe (Koordination, Mo<strong>der</strong>ation,<br />

Protokoll) sind fest geregelt.<br />

3.1. Für die Dauer eines Jahres wird ein hauptverantwortlicher Koordinator gewählt.<br />

3.2. Die Treffen <strong>der</strong> Steuerungsgruppe finden zu einem „jour fixe“ statt. Im Schuljahr<br />

2010/11 an jedem ersten Schulmontag von 13.30 bis 15.30 Uhr.<br />

3.3. Alle Sitzungen <strong>der</strong> Steuerungsgruppe sind öffentlich. Eltern- und<br />

Schülervertreter sind zu je<strong>der</strong> Sitzung automatisch eingeladen.<br />

3.4. Die Tagesordnung wird mindestens eine Woche vor jedem Treffen für das ganze<br />

Kollegium veröffentlicht.<br />

3.5 Jede Sitzung wird von einem vorher bestimmten ständigen Mitglied mo<strong>der</strong>iert.<br />

3.6. Die Sitzungen werden von dem Koordinator und Mo<strong>der</strong>ator <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Sitzung vorbereitet und geleitet.<br />

3.7. Entscheidungen über Vorlagen, die in <strong>der</strong> Steuerungsgruppe formuliert werden,<br />

werden nach intensiver Diskussion per Mehrheitsbeschluss verabschiedet und dem<br />

Lehrerkollegium vorgelegt. Der Schulleiter hat ein Vetorecht. Sollte <strong>der</strong> Schulleiter<br />

sein Veto bei einem Mehrheitsbeschluss einsetzen, wird das Schulleiterveto auf <strong>der</strong><br />

Lehrerkonferenz erläutert.<br />

3.8. Die Ergebnisse je<strong>der</strong> Sitzung werden protokolliert. Das Protokoll wird spätestens<br />

nach sieben Tagen veröffentlicht. Alle Protokolle und sonstigen Unterlagen werden<br />

zudem in einem Ordner im Lehrerzimmer und einem nur für Lehrer zugänglichen<br />

Ordner auf lo-net zugänglich gemacht.


3.9. Die Beratungsergebnisse und Vorschläge <strong>der</strong> Steuerungsgruppe werden<br />

regelmäßig auf Lehrer- und Schulkonferenzen vorgestellt und diskutiert.<br />

3.10. Ebenso sind Ergebnisse und Entwicklungen von Vertretern <strong>der</strong><br />

Steuerungsgruppe auf Elternpflegschaften und SV–Sitzungen zu kommunizieren.<br />

3.11. Bei Bedarf wird ein Coach mit einem klaren Arbeitsauftrag von außen<br />

herangezogen.<br />

Hersel, den 10. Oktober 2010

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