Allgemeine Netzbedingungen für Verteilernetzbetreiber
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Beurteilung bedürfen; <strong>für</strong> Anschlüsse an das Mittelspannungsnetz ist dies bei der Pla-<br />
nung nach den geltenden technischen Regeln zu beurteilen.<br />
4. Der Netzbetreiber hat das Recht, den geplanten Einsatz netzrückwirkungsrelevanter<br />
Betriebsmittel zu prüfen und allenfalls erforderliche Maßnahmen entsprechend den gel-<br />
tenden technischen Regeln im einzelnen festzulegen. Die zur Beurteilung netzrückwir-<br />
kungsrelevanter Betriebsmittel festgelegten oder vereinbarten Rahmenbedingungen sind<br />
einzuhalten. Der Netzbetreiber hat das Recht, sich von der Einhaltung der getroffenen<br />
Festlegungen während des laufenden Betriebs dieser Betriebsmittel zu überzeugen.<br />
5. Bei nachweislich unzulässigen Rückwirkungen (z.B.: unzulässig hohe Stromstöße oder<br />
Oberwellen) kann der Netzbetreiber vom Netzbenutzer die Vornahme von Schutzvor-<br />
kehrungen verlangen oder nach Verständigung des Netzbenutzers selbst vornehmen. In<br />
beiden Fällen gehen derartige Kosten zu Lasten des Netzbenutzers.<br />
6. Zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Netzbetreibers ist diesem bzw. den<br />
legitimierten Beauftragten des Netzbetreibers der Zutritt zu den Anlagen des Netzbenut-<br />
zers und zu den eigenen Anlagen zu gestatten. Der Netzbetreiber übt dieses Recht un-<br />
ter möglichster Schonung der Interessen des Netzbenutzers aus.<br />
7. Weitere Rechte und Pflichten, etwa hinsichtlich Anlagenverantwortung und Verwendung<br />
von Materialien und Geräten, sind erforderlichenfalls nach den geltenden technischen<br />
Regeln im Netzzugangsvertrag individuell zu vereinbaren.<br />
8. Der Netzbenutzer hat sich, wenn er Arbeiten im Bereich von Anlagen des Netzbetreibers<br />
durchführt oder durchführen lässt, zwei Wochen vor deren Inangriffnahme mit dem Netz-<br />
betreiber in Verbindung zu setzen. Der Netzbetreiber wird dann gegebenenfalls entspre-<br />
chende Sicherungsmaßnahmen durchführen oder anordnen. Unterlässt der<br />
Netzbenutzer die Verständigung oder beachtet er diese Sicherungsmaßnahmen nicht,<br />
so haftet er <strong>für</strong> alle daraus entstehenden Schäden.<br />
IX. Netznutzungsentgelt<br />
Der Netzbenutzer ist verpflichtet, dem Netzbetreiber das nach den jeweils geltenden Sys-<br />
temnutzungstarifen festgelegte Netznutzungsentgelt zuzüglich allfälliger durch Gesetz oder<br />
Verordnung vorgeschriebene Zuschläge, Förderbeiträge, Stranded Costs, Steuern und Ab-<br />
gaben zu bezahlen. Sollten keine Systemnutzungstarife verordnet sein, hat der Netzbenutzer<br />
das angemessene Entgelt zu entrichten. Der Netzbetreiber hat dem Kunden auf Wunsch ein<br />
Preisblatt mit detaillierter Auflistung der Entgeltkomponenten zu übergeben.<br />
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