05.06.2013 Aufrufe

Allgemeine Netzbedingungen für Verteilernetzbetreiber

Allgemeine Netzbedingungen für Verteilernetzbetreiber

Allgemeine Netzbedingungen für Verteilernetzbetreiber

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beurteilung bedürfen; <strong>für</strong> Anschlüsse an das Mittelspannungsnetz ist dies bei der Pla-<br />

nung nach den geltenden technischen Regeln zu beurteilen.<br />

4. Der Netzbetreiber hat das Recht, den geplanten Einsatz netzrückwirkungsrelevanter<br />

Betriebsmittel zu prüfen und allenfalls erforderliche Maßnahmen entsprechend den gel-<br />

tenden technischen Regeln im einzelnen festzulegen. Die zur Beurteilung netzrückwir-<br />

kungsrelevanter Betriebsmittel festgelegten oder vereinbarten Rahmenbedingungen sind<br />

einzuhalten. Der Netzbetreiber hat das Recht, sich von der Einhaltung der getroffenen<br />

Festlegungen während des laufenden Betriebs dieser Betriebsmittel zu überzeugen.<br />

5. Bei nachweislich unzulässigen Rückwirkungen (z.B.: unzulässig hohe Stromstöße oder<br />

Oberwellen) kann der Netzbetreiber vom Netzbenutzer die Vornahme von Schutzvor-<br />

kehrungen verlangen oder nach Verständigung des Netzbenutzers selbst vornehmen. In<br />

beiden Fällen gehen derartige Kosten zu Lasten des Netzbenutzers.<br />

6. Zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Netzbetreibers ist diesem bzw. den<br />

legitimierten Beauftragten des Netzbetreibers der Zutritt zu den Anlagen des Netzbenut-<br />

zers und zu den eigenen Anlagen zu gestatten. Der Netzbetreiber übt dieses Recht un-<br />

ter möglichster Schonung der Interessen des Netzbenutzers aus.<br />

7. Weitere Rechte und Pflichten, etwa hinsichtlich Anlagenverantwortung und Verwendung<br />

von Materialien und Geräten, sind erforderlichenfalls nach den geltenden technischen<br />

Regeln im Netzzugangsvertrag individuell zu vereinbaren.<br />

8. Der Netzbenutzer hat sich, wenn er Arbeiten im Bereich von Anlagen des Netzbetreibers<br />

durchführt oder durchführen lässt, zwei Wochen vor deren Inangriffnahme mit dem Netz-<br />

betreiber in Verbindung zu setzen. Der Netzbetreiber wird dann gegebenenfalls entspre-<br />

chende Sicherungsmaßnahmen durchführen oder anordnen. Unterlässt der<br />

Netzbenutzer die Verständigung oder beachtet er diese Sicherungsmaßnahmen nicht,<br />

so haftet er <strong>für</strong> alle daraus entstehenden Schäden.<br />

IX. Netznutzungsentgelt<br />

Der Netzbenutzer ist verpflichtet, dem Netzbetreiber das nach den jeweils geltenden Sys-<br />

temnutzungstarifen festgelegte Netznutzungsentgelt zuzüglich allfälliger durch Gesetz oder<br />

Verordnung vorgeschriebene Zuschläge, Förderbeiträge, Stranded Costs, Steuern und Ab-<br />

gaben zu bezahlen. Sollten keine Systemnutzungstarife verordnet sein, hat der Netzbenutzer<br />

das angemessene Entgelt zu entrichten. Der Netzbetreiber hat dem Kunden auf Wunsch ein<br />

Preisblatt mit detaillierter Auflistung der Entgeltkomponenten zu übergeben.<br />

Energie Klagenfurt GmbH – ein Unternehmen der STW AG powered by Verbund<br />

St. Veiter Straße 31, A 9020 Klagenfurt,<br />

Firmenbuch-Nummer 269898i, Landesgericht Klagenfurt, UID-Nummer ATU 62155189

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!