Untersuchungsbericht - angelis ansichten
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Q<br />
Bevt/ertung 1.3<br />
ENSI 12Z1553<br />
Seite 14 von 19<br />
Teilbereich/Unteraniage: KKL: Kernkraftwerk Leibstadt<br />
A1 Ausiegungsvorgaben<br />
Bewertungsgegenstand:<br />
Nicht bewertet<br />
A2 Betriebsvorgaben<br />
Bewertungsgegenstand:<br />
Nicht bewertet<br />
A3 Zustand und Verhalten der Anlage<br />
Bewertungsgegenstand:<br />
Nicht bewertet<br />
A4 ZustandA/erhalten von Mensch und Organisation<br />
Bewertungsgegenstand:<br />
Durchführen von Arbeiten in einem nicht freigegebenen Arbeitsbereich, Ergreifen eines<br />
unbekannten Gegenstandes.<br />
Bewertungsgrundlage(n):<br />
Strahlenschutzreglement, Arbeitsvorschriften<br />
Sollzustand:<br />
Objekte, über deren Herkunft oder über deren radiologischen Zustand Zweifel herrschen<br />
oder keine Informationen vorhanden sind, oder die sich ausserhalb des Arbeitsbereiches<br />
befinden, dürfen ohne Abklärung und Zustimmung des Strahlenschutzes nicht angefasst<br />
werden.<br />
Istzustand (Kurzbericht):<br />
Der Federkopf befand sich streng genommen ausserhalb des vom Strahlenschutz freigemessenen<br />
Arbeitsbereichs. Die Zustimmung für das Bergen des unbekannten Gegenstandes<br />
wurde ohne Rücksprache mit dem Strahlenschutz durch den Supervisor des<br />
Tauchers gegeben.<br />
Bewertung: V - Verbesserungsbedarf<br />
Begründung:<br />
Der freigemessene Arbeitsbereich war für den Taucher und den Supervisor nicht genügend<br />
klar abgrenzbar, siehe Bewertung 1.2. Die zwingende Venwendung von Werkzeug<br />
zum Ergreifen von Gegenständen unter Wasser ist nicht vorgeschrieben.<br />
Forderung(en) (Geschäft 12/10/075):<br />
Im entsprechenden TQM-Prozess muss die Absicherung eingefügt werden, dass ein Mitarbeiter<br />
des Strahlenschutzes permanent alle Unten/vasserarbeiten am Monitor mitbeobachtet.<br />
Bei Untenwasserarbeiten sind Sprechverbindung, Videoübenwachung und ausreichende<br />
Beleuchtung des Arbeitsbereichs zwingend. Unbekannte Gegenstände dürfen<br />
nur mit Zustimmung eines kompetenten Strahlenschutzfunktionsträgers angefasst werden.<br />
Wenn immer möglich ist dafür geeignetes Werkzeug zu verwenden. Diese Forde-