Umwandlung von Berufsausübungsgemeinschaften
Umwandlung von Berufsausübungsgemeinschaften
Umwandlung von Berufsausübungsgemeinschaften
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3. Praxisgemeinschaft und Wettbewerbsverbot<br />
2<br />
In Berufsausübungsgemeinschaftsverträgen (Gemeinschaftspraxisverträgen)<br />
findet sich regelmäßig eine Bestimmung, wonach es dem ausscheidenden<br />
Gesellschafter untersagt ist, für eine festgelegte Zeit innerhalb eines bestimmten<br />
Umkreises vom bisherigen Praxissitz eine Konkurrenzpraxis zu eröffnen.<br />
Die grundsätzliche Zulässigkeit <strong>von</strong> Konkurrenzschutzklauseln bei Berufsausübungsgemeinschaft<br />
(Gemeinschaftspraxen) ist anerkannt. 4 Bei Praxisgemeinschaften<br />
wird die Frage der Zulässigkeit unter Juristen kontrovers diskutiert.<br />
5 Teilweise wird argumentiert, daß das Wettbewerbsverbot unzulässig sei,<br />
weil es einen Vertrag zu Lasten der betreuten Patienten darstelle. Da die<br />
Rechtslage ungeklärt ist, besteht das Risiko, daß das Wettbewerbsverbot mit<br />
<strong>Umwandlung</strong> der Rechtsform unwirksam wird.<br />
4. Gewinnpooling<br />
Die Praxisgemeinschaft stellt eine BGB-Innengesellschaft dar, sie tritt als solche<br />
nicht nach außen in Erscheinung. Gegenüber den Patienten und gegenüber<br />
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung rechnet der jeweilige Zahnarzt ab.<br />
Gleichwohl entspricht es häufig dem Wunsch, die bisherigen Beteiligungs- und<br />
Gewinnverteilungsverhältnisse beizubehalten. In Betracht kommt insofern ein<br />
sogenanntes Gewinnpooling, bei welchem die Gewinne oder Verluste nicht<br />
auf der Ebene des einzelnen Gesellschafters, sondern gemeinschaftlich realisiert<br />
werden. Die Gewinne - oder Verluste - könnten dann nach dem Verteilungsschlüssel<br />
der ehemaligen Gemeinschaftspraxis individuell zugerechnet<br />
werden, so daß sich auf der finanziellen Ebene keine Unterschiede zum bisherigen<br />
Status ergeben. Es wird dringend empfohlen, vor Realisierung der<br />
<strong>Umwandlung</strong> die steuerlichen Auswirkungen - eventuell durch Einholung einer<br />
verbindlichen Auskunft der für den Praxissitz zuständigen<br />
Oberfinanzdirektion - zu klären.<br />
5. Sanktionen bei Umgehung<br />
Die <strong>Umwandlung</strong> einer Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis)<br />
in eine Praxisgemeinschaft ist dann problematisch, wenn das Vorhandensein<br />
selbständiger Einzelpraxen nach außen vorgetäuscht wird, sich in Wirklichkeit<br />
außer der geänderten Benennung und Auswechslung des Praxisschildes an<br />
der Praxissituation nichts ändert. Werden die zahnärztlichen Leistungen