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(KiBiz) Synopse Regierungsentwurf / Änderungsanträge der ...

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vätern und zu <strong>der</strong>en Beratung o<strong>der</strong> Qualifizierung bieten,<br />

3. die Betreuung von unter dreijährigen Kin<strong>der</strong>n und Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong>n<br />

außerhalb üblicher Öffnungszeiten von Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />

gewährleisten o<strong>der</strong> vermitteln,<br />

4. Sprachför<strong>der</strong>ung für Kin<strong>der</strong> und ihre Familien anbieten, die über § 13<br />

Abs. 5 hinausgeht; insbeson<strong>der</strong>e sind dies Sprachför<strong>der</strong>maßnahmen für<br />

Kin<strong>der</strong> im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem<br />

Sprachför<strong>der</strong>bedarf, die keine Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung besuchen und die<br />

ein Gütesiegel "Familienzentrum NRW" haben.<br />

(2) Familienzentren können auch auf <strong>der</strong> Grundlage eines<br />

sozialräumlichen Gesamtkonzeptes als Verbund unter Einbeziehung<br />

mehrerer Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen o<strong>der</strong> auch an<strong>der</strong>er kin<strong>der</strong>- und<br />

familienorientierter Einrichtungen tätig sein.<br />

Dritter Abschnitt<br />

För<strong>der</strong>ung in Kin<strong>der</strong>tagespflege<br />

§17 För<strong>der</strong>ung in Kin<strong>der</strong>tagespflege<br />

(1) Für die individuelle För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege<br />

gelten die Grundsätze für die Bildungs- und Erziehungsarbeit nach § 13<br />

entsprechend.<br />

(2) Zur Kin<strong>der</strong>tagespflege geeignete Personen sollen über vertiefte<br />

Kenntnisse zu den beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagespflege<br />

verfügen. Sofern Tagesmütter o<strong>der</strong> -väter nicht sozialpädagogische<br />

Fachkräfte mit Praxiserfahrung in <strong>der</strong> Betreuung von Kin<strong>der</strong>n sind, sollen<br />

sie über eine Qualifikation auf <strong>der</strong> Grundlage eines wissenschaftlich<br />

entwickelten Lehrplans verfügen.<br />

(3) Das Jugendamt för<strong>der</strong>t die Zusammenarbeit zwischen<br />

Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen und Kin<strong>der</strong>tagespflege.<br />

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