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Transport radioaktiver Stoffe (pdf, 157KB)

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3.8 Beförderungspapier<br />

Bei jedem <strong>Transport</strong> ist ein mit Datum, Absender- und Empfängeradresse<br />

aktualisiertes Beförderungspapier mitzuführen. Das Beförderungspapier kann<br />

mit dem Lieferschein kombiniert werden.<br />

Kopiervorlage, siehe Anhang 3.<br />

4. Leere Verpackungen, UN 2908<br />

Eine leere Verpackung, in der vorher radioaktive <strong>Stoffe</strong> enthalten waren, darf als<br />

freigestelltes Versandstück unter UN 2908 RADIOAKTIVE STOFFE,<br />

FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK, LEERE VERPACKUNG, befördert werden (ADR<br />

2.2.7.9.6), vorausgesetzt:<br />

- die Verpackung, ist in einem gut erhaltenen Zustand und sicher verschlossen,<br />

- die Aussenfläche des Urans oder des Thoriums in der Verpackungskonstruk-<br />

tion besitzt eine inaktive Ummantelung aus Metall oder einem anderen festen<br />

Werkstoff;<br />

- die innere, nicht fest haftende Kontamination ist nicht grösser als 400 Bq/cm2<br />

für Beta- und Gammastrahler sowie Alphastrahler niedrigerer Toxizität bzw.<br />

40 Bq/cm2 für alle andern Alphastrahler (das Hundertfache von ADR 4.1.9.1.2)<br />

- nicht zutreffende Gefahrzettel sind verdeckt oder entfernt (alle Gefahrzettel, die<br />

in Übereinstimmung mit Absatz 5.2.2.1.11.1, ADR gegebenenfalls auf der<br />

Verpackung angebracht waren, dürfen nicht mehr sichtbar sein, Zitat aus der<br />

ADR).<br />

4.1 Dosisleistung<br />

Maximale Dosisleistung an jedem Punkt der Aussenfläche des<br />

Versandstückes:<br />

5 µSv/h, ADR 2.2.7.9.2.<br />

4.2 Kontamination<br />

Die nicht fest haftende Kontamination an den Aussenseiten eines<br />

Versandstückes muss so gering wie möglich sein und darf unter<br />

Routinebeförderungsbedingungen folgende Grenzwerte nicht übersteigen:<br />

a) 4 Bq/cm 2 für Beta- und Gammastrahler sowie für Alphastrahler niedriger<br />

Toxizität;<br />

b) 0,4 Bq/cm 2 für alle anderen Alphastrahler.<br />

Diese Grenzwerte sind anwendbar, wenn sie über eine Fläche von 300 cm 2<br />

jedes Teils der Oberfläche gemittelt werden, ADR 4.1.9.1.2.<br />

4.3 Kennzeichnung des Versandstücks<br />

· UN2908<br />

· Empfängeradresse<br />

· Absenderadresse<br />

4.4 Beförderungspapier<br />

Kopiervorlage, siehe Anhang 4

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