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Gehaltstarifvertrag - Arbeit und Leben NRW

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der neuen Gehaltsgruppe. Er befindet sich dann am Anfang des Beschäftigungsjahres,<br />

das seinem neuen Tarifgehalt zugehört; die vorangegangenen<br />

Beschäftigungsjahre in dieser Gruppe gelten als zurückgelegt.<br />

Liegt das nächst höhere Tarifgehalt der neuen Gehaltsgruppe nicht<br />

mindestens € 25,00 über dem bisherigen Tarifgehalt des Angestellten,<br />

so bemisst sich der Tarifanspruch des Angestellten nach der Höhe des<br />

bisherigen Tarifgehaltes zuzüglich € 25,00.<br />

§ 4<br />

Anrechnung übertariflicher Zulagen<br />

Bezüglich der Anrechnung übertariflicher Zulagen gelten die durch die<br />

Rechtsprechung entwickelten Gr<strong>und</strong>sätze.<br />

§ 5<br />

Ausbildungsvergütungen<br />

Die Vergütung für Auszubildende beträgt:<br />

ab 01.08.2009 01.08.2010<br />

im 1. Ausbildungsjahr 504,00 € € 530,00 € 550,00<br />

im 2. Ausbildungsjahr 588,00 € € 620,00 € 640,00<br />

im 3. Ausbildungsjahr 654,00 € € 700,00 € 720,00<br />

§ 6<br />

Geltungsdauer <strong>und</strong> Kündigung<br />

1. Dieser <strong>Gehaltstarifvertrag</strong> tritt am 1. Mai 2008 in Kraft. Bis zum<br />

1. Mai 2009 gelten die im <strong>Gehaltstarifvertrag</strong> vom 4. September<br />

2006 vereinbarten Gehälter.<br />

2. Dieser Tarifvertrag kann beiderseits mit einer Frist von zwei Monaten<br />

zum Ende eines Kalendermonats, erstmals zum 30. November<br />

2010, gekündigt werden.<br />

Wuppertal, den 21. April 2009<br />

<strong>Arbeit</strong>geberverband Verkehrswirtschaft <strong>und</strong> Logistik des Verbandes<br />

Verkehrswirtschaft <strong>und</strong> Logistik Nordrhein-Westfalen e.V.<br />

(VVWL), Düsseldorf<br />

<strong>Arbeit</strong>geberverband für das Verkehrs- <strong>und</strong> Transportgewerbe im<br />

Bergischen Land e.V., Wuppertal<br />

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Nordrhein-Westfalen<br />

(ver.di <strong>NRW</strong>), Düsseldorf

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