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SEPA-Lastschriften - Sparkasse Dieburg

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Die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift:<br />

Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung<br />

Das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat… (ersetzt die Einzugsermächtigung)<br />

– ermächtigt den Zahlungsempfänger,<br />

den fälligen Betrag vom Konto des<br />

Zahlungspflichtigen einzuziehen<br />

– weist die Bank des Zahlungspflichtigen<br />

zur Einlösung<br />

der Lastschrift an<br />

– ist Voraussetzung für den Einzug von<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschriften</strong> und muss vom<br />

Zahlungspflichtigen eingeholt werden<br />

– enthält Information zu Rückgaberechten<br />

– gilt grundsätzlich unbefristet,<br />

es sei denn:<br />

der Zahlungspflichtige widerruft<br />

das Mandat oder<br />

das Mandat verfällt 36 Monate<br />

nach erstem bzw. letztem Einzug<br />

bei Nichtnutzung<br />

– ist im Original durch den Zahlungsempfänger<br />

mindestens 14 Monate<br />

nach dem letzten Einzug in der<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Form<br />

aufzubewahren<br />

<strong>SEPA</strong>-Zahlungsverkehr<br />

März/April 2013<br />

Seite 25

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