SEPA-Lastschriften - Sparkasse Dieburg
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Fälligkeitstermine und Fristen<br />
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Bisher waren <strong>Lastschriften</strong> im Rahmen der Einzugsermächtigung immer bei<br />
„Sicht“ fällig. Das bedeutet, in dem Moment, in dem die Datei zur Ausführung an<br />
die Bank gegeben wurde.<br />
Bei der <strong>SEPA</strong> Lastschrift hingegen müssen Sie Ihren Mitgliedern den<br />
Fälligkeitstermin fest nennen und mind. 14 Tage vorher bekanntgeben. Z.B. „Die<br />
Beiträge werden jährlich am 01.06. oder dem folgenden Arbeitstag eingezogen“<br />
Des Weiteren müssen die <strong>Lastschriften</strong> vor dem Fälligkeitstermin bei der Bank<br />
zur Verbuchung eingereicht werden.<br />
– Bei Erst- und Einmallastschriften: Spätestens 7 Geschäftstage<br />
– Bei Folgelastschriften: Spätestens 4 Geschäftstage<br />
Frühestmögliche Einreichung jeweils 14 Geschäftstage vor dem Fälligkeitstermin.<br />
<strong>SEPA</strong>-Zahlungsverkehr<br />
März/April 2013<br />
Seite 36