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SEPA-Lastschriften - Sparkasse Dieburg

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Fälligkeitstermine und Fristen<br />

B<br />

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Bisher waren <strong>Lastschriften</strong> im Rahmen der Einzugsermächtigung immer bei<br />

„Sicht“ fällig. Das bedeutet, in dem Moment, in dem die Datei zur Ausführung an<br />

die Bank gegeben wurde.<br />

Bei der <strong>SEPA</strong> Lastschrift hingegen müssen Sie Ihren Mitgliedern den<br />

Fälligkeitstermin fest nennen und mind. 14 Tage vorher bekanntgeben. Z.B. „Die<br />

Beiträge werden jährlich am 01.06. oder dem folgenden Arbeitstag eingezogen“<br />

Des Weiteren müssen die <strong>Lastschriften</strong> vor dem Fälligkeitstermin bei der Bank<br />

zur Verbuchung eingereicht werden.<br />

– Bei Erst- und Einmallastschriften: Spätestens 7 Geschäftstage<br />

– Bei Folgelastschriften: Spätestens 4 Geschäftstage<br />

Frühestmögliche Einreichung jeweils 14 Geschäftstage vor dem Fälligkeitstermin.<br />

<strong>SEPA</strong>-Zahlungsverkehr<br />

März/April 2013<br />

Seite 36

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