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für ein Studium im Ausland - an der Landwirtschaftlich ...

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3.6 Studien<strong>an</strong>gelegenheiten<br />

Der Aufenthalt <strong>im</strong> <strong>Ausl<strong>an</strong>d</strong> muss mindestens drei Monate und darf nicht länger<br />

als 12 Monate dauern, wobei sich <strong>der</strong> Studienaufenthalt nur auf <strong>ein</strong> akademisches<br />

Jahr erstrecken darf. D.h., <strong>ein</strong>e Verlängerung k<strong>an</strong>n nur <strong>im</strong> Zyklus Win-<br />

tersemester<br />

Sommersemester erfolgen, nicht umgekehrt. Das akademische<br />

ERASMUS-Jahr beginnt frühestens am 01.07. und endet spätestens am 30.09.<br />

des Folgejahres. Ein Anspruch auf Stipendium besteht <strong>für</strong> die Verlängerungsmonate<br />

nicht.<br />

Sie bleiben in jedem Falle <strong>für</strong> die Dauer des <strong>Ausl<strong>an</strong>d</strong>steilstudiums <strong>an</strong> <strong>der</strong> HU<br />

<strong>im</strong>matrikuliert, denken Sie rechtzeitig <strong>an</strong> die Rückmeldung (!), Die Unterlagen<br />

müssen Sie postalisch <strong>ein</strong>reichen; Termine <strong>für</strong> das jeweilige Folgesemester<br />

siehe - in <strong>der</strong> Webseite <strong>der</strong> Studienabteilung.<br />

Prüfen Sie (ggf. Rücksprache in <strong>der</strong> Studienabteilung), inwieweit <strong>ein</strong> o<strong>der</strong><br />

zwei Urlaubssemester von Nutzen s<strong>ein</strong> können (Fachsemester zählt nicht<br />

weiter, Einsparung von Einschreibgebühren usw.).<br />

3.7 Praktische Hinweise<br />

Die Anreise zum Studienort sollte möglichst 1-2 Wochen vor Semesterbeginn<br />

erfolgen, damit genügend Zeit besteht <strong>für</strong> Einschreibmodalitäten, Wohnungssuche<br />

usw..<br />

Bei Einzug in <strong>ein</strong> Studentenwohnhe<strong>im</strong> unbedingt auf die Mietbindungsfristen<br />

achten!<br />

Reisen Sie möglichst nicht ohne Zust<strong>im</strong>mung <strong>der</strong> Partnerhochschule und Ihre<br />

Avisierung zur Partnerhochschule - dies schützt vor möglichen Überraschungen...<br />

Das <strong>Ausl<strong>an</strong>d</strong>steilstudium ist de facto erst mit dem Abschlußbericht beendet.<br />

Wir benötigen diesen Bericht ebenfalls wie die Immatrikulationsbesch<strong>ein</strong>igung<br />

bis spätestens 31.03. (Formular), um Ihren Nachfolgern die Ch<strong>an</strong>ce zu geben,<br />

aus Ihren Erfahrungen zu lernen. Falls Sie <strong>ein</strong>verst<strong>an</strong>den sind, geben Sie Ihre<br />

Mail-Adresse <strong>für</strong> <strong>ein</strong>e mögliche Kontaktaufnahme <strong>an</strong> - vielleicht finden Sie<br />

gleich <strong>ein</strong>en Nachmieter...<br />

... unbedingt besorgen und mitnehmen:<br />

Personalausweis (besser Reisepass), <strong>der</strong> mindestens <strong>für</strong> die Dauer des<br />

Aufenthaltes gültig ist<br />

Immatrikulationsbesch<strong>ein</strong>igung <strong>der</strong> Humboldt-Universität<br />

Zusage <strong>der</strong> Gastuniversität<br />

Name des <strong>an</strong> <strong>der</strong> Gasthochschule zuständigen ERASMUS-Koordinators<br />

ERASMUS Studienplatzzusage <strong>der</strong> Humboldt-Universität<br />

Besch<strong>ein</strong>igung <strong>der</strong> Kr<strong>an</strong>kenversicherung (Formular E 128, bei <strong>der</strong> Kr<strong>an</strong>kenkasse<br />

abzufor<strong>der</strong>n), bzw. sonst mögliche Nutzung <strong>der</strong> Gruppenversicherung<br />

des DAAD (ca. 50 pro Monat) ggf. Rücksprache: Dr. Buchm<strong>an</strong>n, Amt <strong>für</strong><br />

Internationale Angelegenheiten<br />

10 Passbil<strong>der</strong><br />

Abschluss <strong>ein</strong>er erweiterten privaten Haftpflichtversicherung empfohlen, die<br />

die Tätigkeiten als Student in den Deckungsschutz mit <strong>ein</strong>schließt (HU-<br />

Information Nr. 06/2005 vom 24.03.2005.), da es seit 01.04.2005 k<strong>ein</strong><br />

Haftpflichtversicherungsschutz durch die HU mehr gibt.<br />

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