06.06.2013 Aufrufe

Quo Vadis Klinische Neuropsychologie? - GNP

Quo Vadis Klinische Neuropsychologie? - GNP

Quo Vadis Klinische Neuropsychologie? - GNP

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gesellschaft für <strong>Neuropsychologie</strong> e. V<br />

Postfach 1105 • 36001 Fulda<br />

Tel.: 0700 / 467 467 00 •<br />

Fax: 0661/ 90 19 692<br />

Email: fulda@gnp.de<br />

<strong>Quo</strong> <strong>Vadis</strong> <strong>Klinische</strong> <strong>Neuropsychologie</strong>?<br />

Informationen<br />

für Ausbildungskandidaten und Ausbildungsinteressierte<br />

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,<br />

sowie<br />

zertifizierte Kolleginnen und Kollegen<br />

im Juli 2004<br />

anlässlich einer Podiumsdiskussion bei den Bamberger <strong>Neuropsychologie</strong>tagen am 25.06.04<br />

über die neusten berufs- und sozialpolitischen Entwicklungen in der <strong>Klinische</strong>n <strong>Neuropsychologie</strong><br />

ist deutlich geworden, dass es einen erheblichen Informationsbedarf zur aktuellen und<br />

zukünftigen Situation für Ausbildungskandidaten bzw. –interessierte gibt. Zu Fragen wie: „Wie<br />

ist die derzeitige Situation?“, „Was bedeutet das für die weitere Entwicklung der <strong>Neuropsychologie</strong>?“,<br />

„Wie muss ich meine persönliche Ausbildung planen?“, „Ist mein Zertifikat noch<br />

etwas wert?“ möchten wir im Folgenden Auskunft zu geben versuchen.<br />

Wie ist die derzeitige Ausbildungssituation in <strong>Klinische</strong>r <strong>Neuropsychologie</strong>?<br />

Zur Zeit können Sie nach einer klinisch-neuropsychologischen Tätigkeit in einer <strong>GNP</strong>akkreditierten<br />

Einrichtung nach drei Jahren, in einer nicht akkreditierten Einrichtung nach vier<br />

Jahren, das Zertifikat „<strong>Klinische</strong>r Neuropsychologe <strong>GNP</strong>“ bei der Fachgesellschaft beantragen.<br />

Sie müssen dazu die geforderten Leistungsnachweise wie Theorienachweise, Supervision,<br />

Gutachten und Berichte erbringen sowie eine mündliche Prüfung ablegen (siehe auch:<br />

„www.gnp.de“). Das Zertifikat wird derzeit von Krankenkassen, Rentenversicherungen und<br />

der Beihilfestelle als Qualitätskriterium anerkannt und z.T. von Klinikträgern gefordert. Bei<br />

ambulanter Behandlung gilt es als eine Qualifikationsvoraussetzung für die Abrechnung in<br />

der Kostenerstattung (soweit diese derzeit noch möglich ist).<br />

Was wird sich demnächst ändern?<br />

Unser ursprüngliches Ziel, <strong>Neuropsychologie</strong> als Vertiefungsfach in der Psychotherapieausbildung<br />

zu verankern, ist derzeit politisch nicht durchsetzbar. In der Übergangszeit wird die<br />

<strong>Klinische</strong> <strong>Neuropsychologie</strong> als Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeuten etab-<br />

liert. In Rheinland-Pfalz ist eine solche Weiterbildungsordnung erstmals Ende Januar 2004<br />

beschlossen worden und gültig (siehe www.lpk-rlp.de unter Downloads). Das Zertifikat „<strong>Klinische</strong>r<br />

Neuropsychologe <strong>GNP</strong>“ wird von der Kammer dort anerkannt und führt zu einer Zusatzbezeichnung<br />

für approbierte Psychologische Psychotherapeuten. Auf Bundesebene ist<br />

geplant, die <strong>Klinische</strong> <strong>Neuropsychologie</strong> als Weiterbildung zu einer solchen Zusatzbezeichnung<br />

in die Musterweiterbildungsordnung zu übernehmen (zeitliche Planung: Ende 2004). Die<br />

<strong>GNP</strong> versucht durch ihre Landesvertreter, das Modell aus Rheinland-Pfalz auch in den anderen<br />

Ländern umzusetzen. Wir nehmen an, dass dieses gelingen wird. Es wird zukünftig neben<br />

den <strong>GNP</strong>-akkreditierten Weiterbildungseinrichtungen auch Anerkennungen von den<br />

Kammern geben. Die sozialrechtlichen Regelungen (Aufnahme in die Psychotherapierichtlinien<br />

und -Vereinbarungen, Ziffern für die Abrechnung der ambulanten <strong>Neuropsychologie</strong>)<br />

werden dann zwangsläufig folgen. Bis dieses alles geregelt ist, wird aber vermutlich noch<br />

einige Zeit vergehen.<br />

Ist die <strong>Klinische</strong> <strong>Neuropsychologie</strong> damit an die Verhaltenstherapie verkauft worden?<br />

Dieses ist gerade nicht der Fall! Die Heilberufsgesetzgebung geht davon aus, dass dann,<br />

wenn besondere Kenntnisse für einen spezialisierten Arbeitsbereich nötig sind, dieser Bereich<br />

als Weiterbildung zu regeln ist. Im Gegensatz dazu soll in der Fortbildung allgemeines<br />

Wissen vertieft und erweitert werden. Die <strong>Klinische</strong> <strong>Neuropsychologie</strong> ist im Bereich Psychotherapie<br />

fast der einzige Bereich, für den eine Übereinstimmung besteht, dass hier ein umfangreiches<br />

Spezialwissen erforderlich ist. Wenn es eine anerkannte Weiterbildung in diesem<br />

Bereich gibt, dürfen die anderen nicht neuropsychologisch ausgebildeten Psychotherapeuten<br />

in diesem Bereich zwar tätig werden, aber sie begeben sich auf gefährliches Terrain,<br />

weil sie kein anerkanntes Spezialwissen haben, und können bei Fehlern haftbar gemacht<br />

werden. Außerdem werden sie ihren Leistungen gegenüber den Krankenkassen nicht abrechnen<br />

können. Die noch auszuhandelnden Gebührenziffern bleiben dann den Psychotherapeuten<br />

mit der Zusatzbezeichnung vorbehalten. Dieses wird im Arztrecht genauso gehandhabt.<br />

Ein Psychiater darf Herzoperationen durchführen, er wird es aber im Normalfall nicht<br />

tun, weil er ein großes Risiko eingeht und diese Leistung nicht abrechnen kann. Gerade<br />

dadurch, dass es gelungen ist, die <strong>Neuropsychologie</strong> als Weiterbildung zu etablieren, konnte<br />

verhindert werden, dass die <strong>Klinische</strong> <strong>Neuropsychologie</strong> ohne Qualitätssicherung in die<br />

Verhaltenstherapie integriert wurde.<br />

Ist das Zertifikat „<strong>Klinische</strong>/r Neuropsychologin/e <strong>GNP</strong>“ zukünftig noch etwas wert?<br />

Befürchtungen, dass das Zertifikat „<strong>Klinische</strong>/r Neuropsychologin/e <strong>GNP</strong>“ damit seinen Wert<br />

verliert, sind unbegründet. Sowohl als approbierter Psychologischer Psychotherapeut als<br />

auch als Diplom-Psychologe ohne Approbation werden Sie über den Qualifikationszuwachs<br />

hinaus derzeit und auch zukünftig vom Zertifikat der <strong>GNP</strong> profitieren.<br />

Als Psychologischer Psychotherapeut können Sie das Zertifikat zur Anerkennung der Zusatzbezeichnung<br />

bei Ihrer jeweiligen Kammer einreichen, wenn diese eine solche Weiterbildung<br />

in ihrer Weiterbildungsordnung etabliert hat. Dieses können Sie auch tun, wenn Sie ihr Zertifikat<br />

bereits vor oder während Ihrer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten<br />

erworben haben. Die <strong>GNP</strong> und ihre Vertreter werden sich entschieden dafür einsetzen, dass<br />

die in Rheinland-Pfalz ausgehandelten Passagen für diese Anerkennung auch in den anderen<br />

Ländern übernommen werden. Es kann allerdings sein, dass zukünftig nach einer Übergangszeit<br />

nur in kammerakkreditierten Einrichtungen erworbene Weiterbildungsanteile für die<br />

Weiterbildung anerkannt werden. Die <strong>GNP</strong> wird ihre Weiterbildungsermächtigten unterstützen,<br />

baldmöglichst die jeweils möglichen Kammeranerkennungen zu beantragen und wird


sich intensiv auch im Kontakt mit den befreundeten ärztlichen Verbänden darum bemühen,<br />

weitere Weiterbildungsmöglichkeiten zu schaffen, damit langfristig genug Stellen für weiterbildungswillige<br />

Kollegen vorgehalten werden können.<br />

Als Diplompsychologe ohne Approbation aber mit Zertifikat haben Sie weiterhin einen Wettbewerbsvorteil<br />

bei Bewerbungen in Kliniken.<br />

Brauche ich zukünftig die Approbation?<br />

Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie unbedingt ambulant arbeiten wollen, können wir Ihnen<br />

nur raten, sich um eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten zu bemühen.<br />

Für diejenigen Kollegen, die bereits vor 1999 mehrjährig als Neuropsychologe gearbeitet<br />

haben, sich bisher um eine Approbation nicht gekümmert haben, wird es sich lohnen, diese<br />

noch über die Übergangsregeln zu beantragen. Gerichtlich ist festgestellt worden, dass Neuropsychologische<br />

Therapie Psychotherapie ist und neuropsychologische Tätigkeit als Psychotherapiezeit<br />

von den Approbationsbehörden anerkannt werden muss.<br />

Wenn Sie sicher sind, dass Sie weiterhin in Kliniken arbeiten wollen, brauchen Sie die Approbation<br />

vermutlich auch weiterhin nicht unbedingt. Sie können dann unter ärztlicher oder<br />

psychotherapeutischer Verantwortung tätig sein. Ganz sicher kann man sich diesbezüglich<br />

aber nicht sein. Keiner von uns kann in die Zukunft sehen und Sie alle wissen, wie viel sich<br />

im Gesundheitssystem gerade ändert. Wir sind der Meinung, dass Sie ohne Approbation<br />

damit ein gewisses Risiko eingehen.<br />

Wie wird man zukünftig zum neuropsychologischen Psychotherapeuten?<br />

Wir haben es bereits oben erwähnt: das Ziel einer vertieften Ausbildung wird weiter verfolgt,<br />

scheint aber kurz- und mittelfristig nicht durchsetzbar. Vorläufig muss man eine zur Approbation<br />

führende Psychotherapieausbildung in einem der jetzt zur vertieften Ausbildung anerkannten<br />

Richtlinienverfahren (Psychoanalyse, Tiefenpsychologische Psychotherapie, Verhaltenstherapie)<br />

machen. Vor dieser Ausbildung, parallel dazu oder danach kann man die Weiterbildung<br />

in <strong>Klinische</strong>r <strong>Neuropsychologie</strong> berufsbegleitend absolvieren. Die <strong>GNP</strong> wird sich<br />

um Anpassungen in der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten für die Kollegen<br />

bemühen, die bereits das Zertifikat erworben haben. Dieses wird aber vermutlich erst<br />

dann Sinn machen, wenn die Musterweiterbildungsordnung (hoffentlich Ende dieses Jahres)<br />

zu unserer Zufriedenheit in trockenen Tüchern ist. Außerdem können wir keine Prognose<br />

darüber abgeben, ob und ggf. was hier verhandelbar ist.<br />

Bezüglich der längerfristigen Aus- bzw. Weiterbildungsorganisation ist die <strong>GNP</strong> schon jetzt in<br />

Kontakten mit Verbänden und Institutionen, um Modelle für die bessere Abstimmung mit der<br />

prägradualen Ausbildung (= Diplomstudiengang in Psychologie), postgradualen Ausbildung<br />

(= Psychotherapeutenausbildung) und der Weiterbildung (= Weiterbildung in <strong>Neuropsychologie</strong>)<br />

zu entwickeln. Ziel ist dabei, die derzeit ärgerlichen mehrfach geforderten curricularen<br />

Inhalte sinnvoll aufeinander abzustimmen und damit die zeitliche und finanzielle Belastung<br />

von Aus- und Weiterbildungskandidaten auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Mit den in<br />

Rheinland-Pfalz ausgehandelten Bedingungen für die Anerkennung prä- und postgradualer<br />

Ausbildungsinhalte auf die Weiterbildung haben wir die Grundlage für ein großes Maß an<br />

möglicher Flexibilität für zukünftige <strong>Klinische</strong> Neuropsychologen geschaffen.<br />

Ausblick<br />

Sie haben jetzt relativ viel über mögliche Entwicklungen gehört. In Übereinstimmung mit der<br />

Bundespsychotherapeutenkammer halten wir es für sehr wahrscheinlich, dass die <strong>Neuropsychologie</strong><br />

als Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeuten etabliert wird. Sicher ist<br />

dies jedoch erst, wenn die Bundesdelegiertenversammlung die Musterweiterbildungsordnung<br />

in unserem Sinne beschließt und der Bundesausschuss Ärzte - Krankenkassen sich durchgerungen<br />

hat, diese Entscheidung auf der berufsrechtlichen Ebene auch im Sozialrecht umzusetzen.<br />

Es werden noch viele Verhandlungen nötig sein, um die Aus- bzw. Weiterbildung auf den<br />

skizzierten Weg zu bringen und es ist durchaus möglich, dass es weitere, bisher nicht vorhergesehene<br />

Schwierigkeiten geben wird. Wir raten Ihnen deshalb dringend, sich zwischenzeitlich<br />

immer wieder zu informieren.<br />

Schauen Sie auf unsere Homepage "www.gnp.de" , lesen Sie die Rundbriefe!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Karin Schoof-Tams<br />

Für den Vorstand der <strong>GNP</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!