Quo Vadis Klinische Neuropsychologie? - GNP
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Gesellschaft für <strong>Neuropsychologie</strong> e. V<br />
Postfach 1105 • 36001 Fulda<br />
Tel.: 0700 / 467 467 00 •<br />
Fax: 0661/ 90 19 692<br />
Email: fulda@gnp.de<br />
<strong>Quo</strong> <strong>Vadis</strong> <strong>Klinische</strong> <strong>Neuropsychologie</strong>?<br />
Informationen<br />
für Ausbildungskandidaten und Ausbildungsinteressierte<br />
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,<br />
sowie<br />
zertifizierte Kolleginnen und Kollegen<br />
im Juli 2004<br />
anlässlich einer Podiumsdiskussion bei den Bamberger <strong>Neuropsychologie</strong>tagen am 25.06.04<br />
über die neusten berufs- und sozialpolitischen Entwicklungen in der <strong>Klinische</strong>n <strong>Neuropsychologie</strong><br />
ist deutlich geworden, dass es einen erheblichen Informationsbedarf zur aktuellen und<br />
zukünftigen Situation für Ausbildungskandidaten bzw. –interessierte gibt. Zu Fragen wie: „Wie<br />
ist die derzeitige Situation?“, „Was bedeutet das für die weitere Entwicklung der <strong>Neuropsychologie</strong>?“,<br />
„Wie muss ich meine persönliche Ausbildung planen?“, „Ist mein Zertifikat noch<br />
etwas wert?“ möchten wir im Folgenden Auskunft zu geben versuchen.<br />
Wie ist die derzeitige Ausbildungssituation in <strong>Klinische</strong>r <strong>Neuropsychologie</strong>?<br />
Zur Zeit können Sie nach einer klinisch-neuropsychologischen Tätigkeit in einer <strong>GNP</strong>akkreditierten<br />
Einrichtung nach drei Jahren, in einer nicht akkreditierten Einrichtung nach vier<br />
Jahren, das Zertifikat „<strong>Klinische</strong>r Neuropsychologe <strong>GNP</strong>“ bei der Fachgesellschaft beantragen.<br />
Sie müssen dazu die geforderten Leistungsnachweise wie Theorienachweise, Supervision,<br />
Gutachten und Berichte erbringen sowie eine mündliche Prüfung ablegen (siehe auch:<br />
„www.gnp.de“). Das Zertifikat wird derzeit von Krankenkassen, Rentenversicherungen und<br />
der Beihilfestelle als Qualitätskriterium anerkannt und z.T. von Klinikträgern gefordert. Bei<br />
ambulanter Behandlung gilt es als eine Qualifikationsvoraussetzung für die Abrechnung in<br />
der Kostenerstattung (soweit diese derzeit noch möglich ist).<br />
Was wird sich demnächst ändern?<br />
Unser ursprüngliches Ziel, <strong>Neuropsychologie</strong> als Vertiefungsfach in der Psychotherapieausbildung<br />
zu verankern, ist derzeit politisch nicht durchsetzbar. In der Übergangszeit wird die<br />
<strong>Klinische</strong> <strong>Neuropsychologie</strong> als Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeuten etab-<br />
liert. In Rheinland-Pfalz ist eine solche Weiterbildungsordnung erstmals Ende Januar 2004<br />
beschlossen worden und gültig (siehe www.lpk-rlp.de unter Downloads). Das Zertifikat „<strong>Klinische</strong>r<br />
Neuropsychologe <strong>GNP</strong>“ wird von der Kammer dort anerkannt und führt zu einer Zusatzbezeichnung<br />
für approbierte Psychologische Psychotherapeuten. Auf Bundesebene ist<br />
geplant, die <strong>Klinische</strong> <strong>Neuropsychologie</strong> als Weiterbildung zu einer solchen Zusatzbezeichnung<br />
in die Musterweiterbildungsordnung zu übernehmen (zeitliche Planung: Ende 2004). Die<br />
<strong>GNP</strong> versucht durch ihre Landesvertreter, das Modell aus Rheinland-Pfalz auch in den anderen<br />
Ländern umzusetzen. Wir nehmen an, dass dieses gelingen wird. Es wird zukünftig neben<br />
den <strong>GNP</strong>-akkreditierten Weiterbildungseinrichtungen auch Anerkennungen von den<br />
Kammern geben. Die sozialrechtlichen Regelungen (Aufnahme in die Psychotherapierichtlinien<br />
und -Vereinbarungen, Ziffern für die Abrechnung der ambulanten <strong>Neuropsychologie</strong>)<br />
werden dann zwangsläufig folgen. Bis dieses alles geregelt ist, wird aber vermutlich noch<br />
einige Zeit vergehen.<br />
Ist die <strong>Klinische</strong> <strong>Neuropsychologie</strong> damit an die Verhaltenstherapie verkauft worden?<br />
Dieses ist gerade nicht der Fall! Die Heilberufsgesetzgebung geht davon aus, dass dann,<br />
wenn besondere Kenntnisse für einen spezialisierten Arbeitsbereich nötig sind, dieser Bereich<br />
als Weiterbildung zu regeln ist. Im Gegensatz dazu soll in der Fortbildung allgemeines<br />
Wissen vertieft und erweitert werden. Die <strong>Klinische</strong> <strong>Neuropsychologie</strong> ist im Bereich Psychotherapie<br />
fast der einzige Bereich, für den eine Übereinstimmung besteht, dass hier ein umfangreiches<br />
Spezialwissen erforderlich ist. Wenn es eine anerkannte Weiterbildung in diesem<br />
Bereich gibt, dürfen die anderen nicht neuropsychologisch ausgebildeten Psychotherapeuten<br />
in diesem Bereich zwar tätig werden, aber sie begeben sich auf gefährliches Terrain,<br />
weil sie kein anerkanntes Spezialwissen haben, und können bei Fehlern haftbar gemacht<br />
werden. Außerdem werden sie ihren Leistungen gegenüber den Krankenkassen nicht abrechnen<br />
können. Die noch auszuhandelnden Gebührenziffern bleiben dann den Psychotherapeuten<br />
mit der Zusatzbezeichnung vorbehalten. Dieses wird im Arztrecht genauso gehandhabt.<br />
Ein Psychiater darf Herzoperationen durchführen, er wird es aber im Normalfall nicht<br />
tun, weil er ein großes Risiko eingeht und diese Leistung nicht abrechnen kann. Gerade<br />
dadurch, dass es gelungen ist, die <strong>Neuropsychologie</strong> als Weiterbildung zu etablieren, konnte<br />
verhindert werden, dass die <strong>Klinische</strong> <strong>Neuropsychologie</strong> ohne Qualitätssicherung in die<br />
Verhaltenstherapie integriert wurde.<br />
Ist das Zertifikat „<strong>Klinische</strong>/r Neuropsychologin/e <strong>GNP</strong>“ zukünftig noch etwas wert?<br />
Befürchtungen, dass das Zertifikat „<strong>Klinische</strong>/r Neuropsychologin/e <strong>GNP</strong>“ damit seinen Wert<br />
verliert, sind unbegründet. Sowohl als approbierter Psychologischer Psychotherapeut als<br />
auch als Diplom-Psychologe ohne Approbation werden Sie über den Qualifikationszuwachs<br />
hinaus derzeit und auch zukünftig vom Zertifikat der <strong>GNP</strong> profitieren.<br />
Als Psychologischer Psychotherapeut können Sie das Zertifikat zur Anerkennung der Zusatzbezeichnung<br />
bei Ihrer jeweiligen Kammer einreichen, wenn diese eine solche Weiterbildung<br />
in ihrer Weiterbildungsordnung etabliert hat. Dieses können Sie auch tun, wenn Sie ihr Zertifikat<br />
bereits vor oder während Ihrer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten<br />
erworben haben. Die <strong>GNP</strong> und ihre Vertreter werden sich entschieden dafür einsetzen, dass<br />
die in Rheinland-Pfalz ausgehandelten Passagen für diese Anerkennung auch in den anderen<br />
Ländern übernommen werden. Es kann allerdings sein, dass zukünftig nach einer Übergangszeit<br />
nur in kammerakkreditierten Einrichtungen erworbene Weiterbildungsanteile für die<br />
Weiterbildung anerkannt werden. Die <strong>GNP</strong> wird ihre Weiterbildungsermächtigten unterstützen,<br />
baldmöglichst die jeweils möglichen Kammeranerkennungen zu beantragen und wird
sich intensiv auch im Kontakt mit den befreundeten ärztlichen Verbänden darum bemühen,<br />
weitere Weiterbildungsmöglichkeiten zu schaffen, damit langfristig genug Stellen für weiterbildungswillige<br />
Kollegen vorgehalten werden können.<br />
Als Diplompsychologe ohne Approbation aber mit Zertifikat haben Sie weiterhin einen Wettbewerbsvorteil<br />
bei Bewerbungen in Kliniken.<br />
Brauche ich zukünftig die Approbation?<br />
Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie unbedingt ambulant arbeiten wollen, können wir Ihnen<br />
nur raten, sich um eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten zu bemühen.<br />
Für diejenigen Kollegen, die bereits vor 1999 mehrjährig als Neuropsychologe gearbeitet<br />
haben, sich bisher um eine Approbation nicht gekümmert haben, wird es sich lohnen, diese<br />
noch über die Übergangsregeln zu beantragen. Gerichtlich ist festgestellt worden, dass Neuropsychologische<br />
Therapie Psychotherapie ist und neuropsychologische Tätigkeit als Psychotherapiezeit<br />
von den Approbationsbehörden anerkannt werden muss.<br />
Wenn Sie sicher sind, dass Sie weiterhin in Kliniken arbeiten wollen, brauchen Sie die Approbation<br />
vermutlich auch weiterhin nicht unbedingt. Sie können dann unter ärztlicher oder<br />
psychotherapeutischer Verantwortung tätig sein. Ganz sicher kann man sich diesbezüglich<br />
aber nicht sein. Keiner von uns kann in die Zukunft sehen und Sie alle wissen, wie viel sich<br />
im Gesundheitssystem gerade ändert. Wir sind der Meinung, dass Sie ohne Approbation<br />
damit ein gewisses Risiko eingehen.<br />
Wie wird man zukünftig zum neuropsychologischen Psychotherapeuten?<br />
Wir haben es bereits oben erwähnt: das Ziel einer vertieften Ausbildung wird weiter verfolgt,<br />
scheint aber kurz- und mittelfristig nicht durchsetzbar. Vorläufig muss man eine zur Approbation<br />
führende Psychotherapieausbildung in einem der jetzt zur vertieften Ausbildung anerkannten<br />
Richtlinienverfahren (Psychoanalyse, Tiefenpsychologische Psychotherapie, Verhaltenstherapie)<br />
machen. Vor dieser Ausbildung, parallel dazu oder danach kann man die Weiterbildung<br />
in <strong>Klinische</strong>r <strong>Neuropsychologie</strong> berufsbegleitend absolvieren. Die <strong>GNP</strong> wird sich<br />
um Anpassungen in der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten für die Kollegen<br />
bemühen, die bereits das Zertifikat erworben haben. Dieses wird aber vermutlich erst<br />
dann Sinn machen, wenn die Musterweiterbildungsordnung (hoffentlich Ende dieses Jahres)<br />
zu unserer Zufriedenheit in trockenen Tüchern ist. Außerdem können wir keine Prognose<br />
darüber abgeben, ob und ggf. was hier verhandelbar ist.<br />
Bezüglich der längerfristigen Aus- bzw. Weiterbildungsorganisation ist die <strong>GNP</strong> schon jetzt in<br />
Kontakten mit Verbänden und Institutionen, um Modelle für die bessere Abstimmung mit der<br />
prägradualen Ausbildung (= Diplomstudiengang in Psychologie), postgradualen Ausbildung<br />
(= Psychotherapeutenausbildung) und der Weiterbildung (= Weiterbildung in <strong>Neuropsychologie</strong>)<br />
zu entwickeln. Ziel ist dabei, die derzeit ärgerlichen mehrfach geforderten curricularen<br />
Inhalte sinnvoll aufeinander abzustimmen und damit die zeitliche und finanzielle Belastung<br />
von Aus- und Weiterbildungskandidaten auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Mit den in<br />
Rheinland-Pfalz ausgehandelten Bedingungen für die Anerkennung prä- und postgradualer<br />
Ausbildungsinhalte auf die Weiterbildung haben wir die Grundlage für ein großes Maß an<br />
möglicher Flexibilität für zukünftige <strong>Klinische</strong> Neuropsychologen geschaffen.<br />
Ausblick<br />
Sie haben jetzt relativ viel über mögliche Entwicklungen gehört. In Übereinstimmung mit der<br />
Bundespsychotherapeutenkammer halten wir es für sehr wahrscheinlich, dass die <strong>Neuropsychologie</strong><br />
als Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeuten etabliert wird. Sicher ist<br />
dies jedoch erst, wenn die Bundesdelegiertenversammlung die Musterweiterbildungsordnung<br />
in unserem Sinne beschließt und der Bundesausschuss Ärzte - Krankenkassen sich durchgerungen<br />
hat, diese Entscheidung auf der berufsrechtlichen Ebene auch im Sozialrecht umzusetzen.<br />
Es werden noch viele Verhandlungen nötig sein, um die Aus- bzw. Weiterbildung auf den<br />
skizzierten Weg zu bringen und es ist durchaus möglich, dass es weitere, bisher nicht vorhergesehene<br />
Schwierigkeiten geben wird. Wir raten Ihnen deshalb dringend, sich zwischenzeitlich<br />
immer wieder zu informieren.<br />
Schauen Sie auf unsere Homepage "www.gnp.de" , lesen Sie die Rundbriefe!<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Karin Schoof-Tams<br />
Für den Vorstand der <strong>GNP</strong>