Schienennetznutzungsbedingungen 2010
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Weiterbildung nach den Bestimmungen der STLB. Ein Einsatz dieser Mitarbeiter erfordert darüber hinaus gem.<br />
Arbeitnehmerschutzgesetz § 62 eine betriebliche Erfahrung bei sicherheitsrelevanten Arbeiten. Eine Änderung, oder<br />
Anerkennung von Ausbildungen bedarf immer der Zustimmung der STLB. Sollten Mitarbeiter eine der oben angeführten<br />
Bestimmungen nicht erfüllen, so dürfen diese nicht am Netz der STLB in betrieblichen Funktionen eingesetzt werden.<br />
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