Landesplanerische Beurteilung Energiespeicher Riedl
Landesplanerische Beurteilung Energiespeicher Riedl
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zu einer nicht unerheblichen Eingriffsminimierung führen würde. Nach Einschätzung der Naturschutz-<br />
und Wasserwirtschaftsbehörden und der Fachberatung für Fischerei ist der oberwasserseitige<br />
Wasserkörper nahe am Kraftwerk Jochenstein (fisch-) ökologisch deutlich weniger<br />
sensibel als der Stauwurzelbereich im Unterwasser. Durch eine Situierung des Bauwerks<br />
im Oberwasser könnte zum einen ein direkter Eingriff in einen Gewässerlebensraum<br />
mit besonderer Bedeutung von rund 1 ha durch den Verzicht auf die bisher geplante Vorschüttung<br />
in die Donau vermieden werden. Zum anderen könnte der ökologisch sensible<br />
Bereich der Stauwurzel des Stauraums Aschach von den Wirkungen der Pumpvorgänge<br />
(Absenkung des Wasserspiegels mit Trockenfallen von Uferbereichen, Einsaugeffekte) entlastet<br />
werden.<br />
Zudem ergäbe sich daraus die Möglichkeit, die Wasserspiegelschwankungen auf die Stauräume<br />
Jochenstein und Aschach „aufzuteilen“ und damit die Erheblichkeit des Eingriffs aus<br />
ökologischer Sicht weiter zu reduzieren. Ein zusätzlicher Vorteil der Verlagerung des Ein-<br />
und Auslaufbauwerks auf die Kraftwerkinsel im Oberwasser der Stufe Jochenstein wäre,<br />
dass im Vorhafenbereich der unteren Schleuseneinfahrt keine Querströmungen mehr auftreten<br />
würden und damit dort keine Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Sicherheit des<br />
Schiffsverkehrs mehr zu erwarten wäre. Aufgrund dieser Ergebnisse, die zu erheblichen<br />
Konflikten mit verschiedenen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung im Bereich von Natur<br />
und Landschaft (va. LEP-Ziel B I 1.3.2 Satz 1und LEP-Grundsatz B I 2.2.2) führen, wurde<br />
mit dem Vorhabensträger daher vereinbart, dass zu prüfen sei, ob eine Verlagerung des Ein-<br />
und Auslaufbauwerkes ins Oberwasser technisch möglich ist. Der Vorhabensträger hat als<br />
Ergebnis dieses Prüfauftrags der Regierung von Niederbayern mitgeteilt, dass eine Verlagerung<br />
des Bauwerkes ins Oberwasser der Staustufe Jochenstein technisch machbar wäre. Da<br />
diese Änderung eine maßgebliche Optimierung des Vorhabens im Sinne einer Eingriffsminimierung<br />
in ökologisch höchst sensible Bereiche darstellt, ist diese Verlagerung aus raumordnerischer<br />
Sicht erforderlich. (vgl. Maßgabe 1.3). Durch eine Verlagerung des Ein- und<br />
Auslaufbauwerkes ins Oberwasser der Staustufe Jochenstein können nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand die aufgezeigten Konflikte, insbesondere in den fischökologisch empfindlichsten<br />
Bereichen erheblich reduziert werden.<br />
Wie schon erwähnt, ergibt sich aus einer Verlagerung des Ein- und Auslaufbauwerkes ins<br />
Oberwasser der Staustufe Jochenstein auch die grundsätzliche Möglichkeit, die aus dem<br />
Betrieb des <strong>Energiespeicher</strong>s <strong>Riedl</strong> resultierenden Wasserspiegelschwankungen auf die<br />
Stauräume Jochenstein und Aschach aufzuteilen und damit die Schwallerscheinungen im<br />
Stauraum Aschach zu glätten bzw. zu dämpfen. Ob und ggf. wie eine solche Aufteilung in<br />
ökologischer Hinsicht Vorteile bringt, gilt es aber noch im Detail zu prüfen. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens<br />
sind die (fisch-) ökologisch vertretbaren Wasserspiegelschwankungen,<br />
die nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Ökosystems der Donau führen,<br />
weiter zu präzisieren und verbindlich festzulegen. Zudem ist im Genehmigungsverfahren der<br />
konkrete Nachweis zu führen, dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen tatsächlich<br />
realisiert werden können. Zudem wird von einer Reihe von Fachstellen die Möglichkeit gesehen,<br />
durch eine „ökologische Kraftwerkssteuerung“ den Betrieb des <strong>Energiespeicher</strong>s <strong>Riedl</strong><br />
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