Landesplanerische Beurteilung Energiespeicher Riedl
Landesplanerische Beurteilung Energiespeicher Riedl
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Der Betreiber des Ferienparks Bayerwald in Gottsdorf, Beter-uit Reizen, wendet sich gegen<br />
den Bau des Speichersees, da schon allein der Lärm während der langen Bauzeit dem<br />
Ferienpark sehr schaden könne.<br />
Der Verein der auf der Strecke Passau-Jochenstein Fischberechtigten e.V. befürchtet<br />
negative Auswirkungen auf die Fischerei und verlangt ein neutrales fischereiliches Gutachten.<br />
Die Betreiber einer Kleinwasserkraftanlage am Dandlbach, die von den Rechtsanwälten<br />
Labbé & Partner vertreten werden, weisen darauf hin, dass durch eine Realisierung des<br />
<strong>Energiespeicher</strong>s Veränderungen des Wasserdargebotes im Einzugsbereich der Anlage zu<br />
erwarten seien, die sich negativ auf die Nutzbarkeit auswirken würden. Darüber hinaus sei<br />
die Energieableitung der Anlage (5 kV-Leitung) betroffen.<br />
Die Rechtsanwälte Tittel, Hauth & Partner vertreten einen Mandanten, der über Grundstückseigentum<br />
im Bereich des geplanten Speichersees verfügt. Die Kanzlei bezweifelt, dass<br />
das öffentliche Interesse, das Voraussetzung für den erforderlichen Eingriff in das Eigentumsrecht<br />
sei, gegeben sei. Darüber hinaus sprechen aus Sicht der Anwälte eine Reihe von<br />
ökologischen Belangen, die Belastungen der Anwohner während der Bauzeit, die Gefahr<br />
eines Dammbruchs, der geologisch ungeeignete Untergrund, die massive Veränderung des<br />
Landschaftsbildes, die schädlichen Auswirkungen auf den Tourismus, Land- und Forstwirtschaft<br />
und Immobilienwerte und andere Aspekte gegen das Vorhaben. Zudem sei die Alternativenprüfung<br />
nicht ordnungsgemäß erfolgt. In der Summe sei daher das Raumordnungsverfahren<br />
negativ zu verbescheiden.<br />
Neben den Stellungnahmen der Interessengruppen und von direkt betroffenen Bürger/Unternehmen<br />
hat sich im Rahmen der Öffentlichkeitseinbeziehung eine größere Anzahl<br />
von Bürgern zu dem Vorhaben geäußert. Der allergrößte Teil dieser Stellungnahmen wurde<br />
von Bürgern aus der Standortgemeinde Untergriesbach abgegeben. Lediglich sechs Stellungnahmen<br />
stammen von Bürgern aus anderen Gemeinden. Hierbei wurde eine Vielzahl<br />
von Aspekten angesprochen, von denen nur wenige raumbedeutsam sind. Häufiger genannte<br />
Aspekte waren:<br />
• Beeinträchtigungen naturschutzfachlich wertvoller Gebiete (NSG, LSG, Natura-2000-<br />
Gebiete, Biotope) und Arten<br />
• Fischsterben in der Donau<br />
• Fehlendes ökologisches Ausgleichskonzept<br />
• Unzureichende Alternativenprüfung<br />
• Unglaubhafte Gutachten<br />
• Unzureichende Risikobetrachtung (Dammbruch, Sprengarbeiten, Geologie)<br />
• Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/Landschaftszerstörung<br />
• Verlust der Erholungsfunktion<br />
• Verlust der Lebensqualität/Heimat<br />
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