10.06.2013 Aufrufe

Landesplanerische Beurteilung Energiespeicher Riedl

Landesplanerische Beurteilung Energiespeicher Riedl

Landesplanerische Beurteilung Energiespeicher Riedl

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Betreiber des Ferienparks Bayerwald in Gottsdorf, Beter-uit Reizen, wendet sich gegen<br />

den Bau des Speichersees, da schon allein der Lärm während der langen Bauzeit dem<br />

Ferienpark sehr schaden könne.<br />

Der Verein der auf der Strecke Passau-Jochenstein Fischberechtigten e.V. befürchtet<br />

negative Auswirkungen auf die Fischerei und verlangt ein neutrales fischereiliches Gutachten.<br />

Die Betreiber einer Kleinwasserkraftanlage am Dandlbach, die von den Rechtsanwälten<br />

Labbé & Partner vertreten werden, weisen darauf hin, dass durch eine Realisierung des<br />

<strong>Energiespeicher</strong>s Veränderungen des Wasserdargebotes im Einzugsbereich der Anlage zu<br />

erwarten seien, die sich negativ auf die Nutzbarkeit auswirken würden. Darüber hinaus sei<br />

die Energieableitung der Anlage (5 kV-Leitung) betroffen.<br />

Die Rechtsanwälte Tittel, Hauth & Partner vertreten einen Mandanten, der über Grundstückseigentum<br />

im Bereich des geplanten Speichersees verfügt. Die Kanzlei bezweifelt, dass<br />

das öffentliche Interesse, das Voraussetzung für den erforderlichen Eingriff in das Eigentumsrecht<br />

sei, gegeben sei. Darüber hinaus sprechen aus Sicht der Anwälte eine Reihe von<br />

ökologischen Belangen, die Belastungen der Anwohner während der Bauzeit, die Gefahr<br />

eines Dammbruchs, der geologisch ungeeignete Untergrund, die massive Veränderung des<br />

Landschaftsbildes, die schädlichen Auswirkungen auf den Tourismus, Land- und Forstwirtschaft<br />

und Immobilienwerte und andere Aspekte gegen das Vorhaben. Zudem sei die Alternativenprüfung<br />

nicht ordnungsgemäß erfolgt. In der Summe sei daher das Raumordnungsverfahren<br />

negativ zu verbescheiden.<br />

Neben den Stellungnahmen der Interessengruppen und von direkt betroffenen Bürger/Unternehmen<br />

hat sich im Rahmen der Öffentlichkeitseinbeziehung eine größere Anzahl<br />

von Bürgern zu dem Vorhaben geäußert. Der allergrößte Teil dieser Stellungnahmen wurde<br />

von Bürgern aus der Standortgemeinde Untergriesbach abgegeben. Lediglich sechs Stellungnahmen<br />

stammen von Bürgern aus anderen Gemeinden. Hierbei wurde eine Vielzahl<br />

von Aspekten angesprochen, von denen nur wenige raumbedeutsam sind. Häufiger genannte<br />

Aspekte waren:<br />

• Beeinträchtigungen naturschutzfachlich wertvoller Gebiete (NSG, LSG, Natura-2000-<br />

Gebiete, Biotope) und Arten<br />

• Fischsterben in der Donau<br />

• Fehlendes ökologisches Ausgleichskonzept<br />

• Unzureichende Alternativenprüfung<br />

• Unglaubhafte Gutachten<br />

• Unzureichende Risikobetrachtung (Dammbruch, Sprengarbeiten, Geologie)<br />

• Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/Landschaftszerstörung<br />

• Verlust der Erholungsfunktion<br />

• Verlust der Lebensqualität/Heimat<br />

- 27 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!