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Zusammenfassung EHK Villingen Schwenningen

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Anlage 1 zu DS 0424<br />

Gutachten als Grundlage für ein<br />

Einzelhandelskonzept<br />

für die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />

Kurzzusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse<br />

Teichstraße 14 • 79539 Lörrach • T 07621 91550-0 • F 07621 91550-29<br />

Huckarder Straße 12 • 44147 Dortmund • T 0231 5345550-0 • F 0231 5345550-29<br />

info@dr-acocella.de • www.dr-acocella.de


Bearbeiter:<br />

Dr. rer. pol. D. Acocella<br />

Dipl.-Ing. A. Schnacke-Fürst<br />

Dipl.-Ing. I. Breuker<br />

Dipl. Geogr. A. Rühl Lörrach, 05.Juli 2010


INHALTSVERZEICHNIS:<br />

1. AUSGANGSLAGE UND EINORDNUNG 1<br />

2. AUSGEWÄHLTE ERGEBNISSE IST-ANALYSE 3<br />

i<br />

2.1 QUANTITATIVE ERGEBNISSE IST-SITUATION ....................................................3<br />

2.1.1 Bindungsquoten............................................................................................4<br />

2.1.2 Umsatzherkunft, Einzugsgebiet und Verbleibquote...........................................6<br />

2.1.3 Situation des Einzelhandels aus Sicht der Händler...........................................7<br />

2.1.4 Räumliche Einzelhandelsstruktur....................................................................7<br />

3. KÜNFTIGE EINZELHANDELS- UND ZENTRENENTWICKLUNG 10<br />

3.1 PROGNOSE DES VERKAUFSFLÄCHENSPIELRAUMS ................................................10<br />

3.1.1 Prognoseannahmen .....................................................................................10<br />

3.1.2 Prognoseergebnisse....................................................................................12<br />

3.2 ABGRENZUNG DER ZENTRALEN VERSORGUNGSBEREICHE........................................14<br />

3.3 VORSCHLAG FÜR EINEN ZIELKATALOG DER EINZELHANDELSKONZEPTION .....................19<br />

3.4 SORTIMENTSLISTE.................................................................................19<br />

3.5 GRUNDSÄTZE ZUR RÄUMLICHEN EINZELHANDELSENTWICKLUNG................................21<br />

GLOSSAR 23<br />

TABELLENVERZEICHNIS:<br />

Tab. 1: Einzelhandelsangebot <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> 2010, 2000 (GMA) und 1993<br />

(HGZ)........................................................................................................3<br />

Tab. 2: Vorschlag für die "<strong>Villingen</strong>-Schwenninger Liste".......................................20<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS:<br />

Abb. 1: Bindungsquote in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> nach Sortimenten (Gesamt:<br />

128%).......................................................................................................4<br />

Abb. 2: Anzahl der Betriebe, Verkaufsflächen- und Umsatzanteile nach Lage .............8<br />

KARTENVERZEICHNIS:<br />

Karte 1: Tendenzielles Einzugsgebiet der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />

(schematisch)............................................................................................6<br />

Karte 2: Bedeutende Einzelhandelsstandorte in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>....................9<br />

Karte 3: Perspektivische Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich <strong>Villingen</strong> und<br />

Darstellung vorhandener Entwicklungspotenziale .......................................15<br />

Karte 4: Perspektivische Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich <strong>Schwenningen</strong><br />

und Darstellung vorhandener Entwicklungspotenziale.................................18


1. AUSGANGSLAGE UND EINORDNUNG<br />

Die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>, die im LEP 2002 des Landes Baden-Württemberg<br />

als Oberzentrum für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg ausgewiesen ist, hat Im<br />

Jahr 2000 hat die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> durch die GMA Ludwigsburg ein<br />

Markt- und Standortgutachten erstellen lassen. Seither haben sich die Bedingungen<br />

im Einzelhandel erheblich verändert, wobei durch verschiedene Urteile die Position<br />

der Städte im Hinblick auf die räumliche Steuerung des Einzelhandels eher gestärkt<br />

wurde.<br />

Als Bestandteil der Gesamtfortschreibung Flächennutzung und als Basis für künftige<br />

Entscheidungen zur Einzelhandelsentwicklung soll nun diese Markt- und Standort-<br />

untersuchung fortgeschrieben werden.<br />

Dabei wurde neben der Aktualisierung des quantitativen Rahmens das Einzelhan-<br />

delsleitbild und das Zentrenkonzept überprüft und teilweise ergänzt sowie die In-<br />

halte an die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Bei der Erar-<br />

beitung des - hier in Kurzform (s.u.) - vorliegenden Gutachtens und zur Umsetzung<br />

in ein Konzept waren bzw. sind die aktuellen einschlägigen Urteile zu beachten, wo-<br />

bei insbesondere die Sortimentsliste 1 und die inhaltliche Abgrenzung der zentralen<br />

Versorgungsbereiche 2 im Vordergrund stehen.<br />

Die bauleitplanerisch gestützte und aktive räumliche Steuerung des Einzelhandels<br />

insgesamt ist vor allem mit den §§ 1 (5) und (9) BauNVO zu begründen. Dabei ergeben<br />

sich die wesentlichen Vorgaben zur gutachterlichen Bearbeitung vor allem aus dem §<br />

1 (9) BauNVO 3 . Dieser verlangt als weitergehende Vorschrift "besondere städtebauli-<br />

che Gründe", wobei es darum geht, diese städtebaulichen Gründe besonders darzu-<br />

stellen 4 .<br />

1 Vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg: Urteil vom 30.01.2006, Az 3 S 1259/05.<br />

2 BVerwG: Urteil vom 11.10.2007, Az. 4 C 7/07 sowie vorgehend Urteil des OVG NRW vom 11.12.2006,<br />

Az. 7 A 964/05, Rn 109.<br />

3 Planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten außer den Novellierungen ab 2004 zusammengestellt<br />

z.B. in Acocella, D.: Einzelhandelskonzepte im Praxistest, Dortmund 2004, S. 56ff.<br />

4 BVerwG: Beschluss vom 10.11.2004, Az. 4 BN 33/04.<br />

1


Ein Einzelhandelskonzept kann darüber hinaus auch, wenn es durch den Gemeinderat<br />

beschlossen wird, als sonstiges informelles städtebauliches Entwicklungskonzept im<br />

Sinne des § 1 (6) Satz 11 BauGB 5 angesehen werden, so dass auf dieser Basis in<br />

Gebieten, die nach § 34 BauGB zu bewerten sind, einfache Steuerungsmöglichkeiten<br />

für den Einzelhandel nach § 9 (2a) BauGB möglich sind.<br />

Ein auf dem Gutachten basierendes Einzelhandelskonzept erfüllt auch die Anforde-<br />

rungen an einen Fachbeitrag Einzelhandel zum FNP 2025, wie er im Einzelhandels-<br />

erlass bei der Neuaufstellung und Fortschreibung von Flächennutzungsplänen gefor-<br />

dert wird (Ziff. 4.1). Nicht zuletzt sollen die Ergebnisse der Aktualisierung dieses<br />

Einzelhandelsleitbildes auch dazu dienen, die inhaltlichen Anforderungen an den<br />

Regionalplan seitens der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> auszufüllen.<br />

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> das Büro Dr. Acocella<br />

damit beauftragt, ein Einzelhandelsgutachten als Grundlage für ein kommunales Ein-<br />

zelhandelskonzept zu erstellen. Die vorliegende <strong>Zusammenfassung</strong> stellt lediglich<br />

die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens dar: Für die politische Verabschiedung<br />

eines Konzeptes ist hingegen im Rahmen der Abwägung auch eine intensive Ausei-<br />

nandersetzung mit der Ist-Situation, Zielen, Prognose und räumlichen Entwicklungs-<br />

möglichkeiten für den Einzelhandel in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> erforderlich.<br />

Eine detaillierte Darstellung erfolgt im Gutachten. Dieses enthält darüber hinaus<br />

eine Darstellung der Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung, ausführli-<br />

chere Erläuterungen zu den planungsrechtlichen Vorgaben und eine genaue Darstel-<br />

lung des methodischen Vorgehens.<br />

5 § 1 (6) Satz 11 BauGB: „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:[...]<br />

die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes<br />

oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung,[...].“<br />

2


2. AUSGEWÄHLTE ERGEBNISSE IST-ANALYSE<br />

In diesem Kapitel werden die einzelhandelsbezogenen Ergebnisse der Ist-Analyse<br />

für die Gesamtstadt erläutert. Die Ergebnisse wurden auf Grundlage der Einzel-<br />

händlerbefragung und der Erhebung sowie der Kundenherkunftserfassung erarbei-<br />

tet.<br />

2.1 QUANTITATIVE ERGEBNISSE IST-SITUATION<br />

Im Rahmen der von Januar bis März 2010 vom Büro Dr. Acocella in <strong>Villingen</strong>-Schwen-<br />

ningen durchgeführten Einzelhändlerbefragung/ Einzelhandelserhebung wurden ins-<br />

gesamt 665 Einzelhandelsbetriebe (inkl. Lebensmittelhandwerk, Apotheken, Tankstel-<br />

lenshops) erfasst 6 . Auf einer Verkaufsfläche von rd. 219.500 qm erwirtschafteten sie<br />

einen Umsatz von rd. 575,4 Mio. €.<br />

Festzustellen ist (vgl. Tab. 1), dass<br />

• die Verkaufsfläche gegenüber 1993 erheblich zugenommen hat, während die Zahl<br />

der Betriebe in geringerem Maße angestiegen ist (größere durchschnittliche Ver-<br />

kaufsfläche pro Betriebseinheit),<br />

• der Umsatz ein hohes Wachstum verzeichnet, das allerdings unter dem<br />

Verkaufsflächenwachstum liegt (Hinweis auf sinkende Flächenproduktivitäten)<br />

• und im Zeitraum 2000 bis 2010 die gleichen Entwicklungen - wenn auch in<br />

geringerem relativem Ausmaß - zu verzeichnen sind.<br />

Die dargestellten Entwicklungen entsprechen im Wesentlichen den bundesweiten<br />

Trends.<br />

Tab. 1: Einzelhandelsangebot <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> 2010, 2000 (GMA) und 1993 (HGZ)<br />

2010 1 HGZ 1993 Änderung 2010 2 GMA 2000 Änderung<br />

Betriebe 562 453 + 24% 649 603 + 8%<br />

VKF (qm) 215.000 134.300 + 60% 218.375 175.490 + 24%<br />

Umsatz (Mio. €) 546,0 390,8 + 40% 571,2 499,3 3 + 14%<br />

1) ohne Lebensmittelhandwerk, Apotheken und Tankstellen, da in der HGZ nicht enthalten<br />

²) ohne Tankstellen, inkl. Apotheken und Lebensmittelhandwerk, entsprechend GMA Erhebung aus 2000<br />

³) Umsatz 1999; Originalangabe in DM, Umrechnungskurs: 1€ = 1,95583 DM<br />

Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung/ Einzelhandelserhebung Januar bis März 2010; IfH; EHI; Statistisches<br />

Landesamt Baden-Württemberg; Statistisches Bundesamt; EZB; GMA; eigene Berechnungen<br />

6 Die Beteiligungsquote war sehr gut: rd. 91% der befragten Händler gaben Auskunft.<br />

3


2.1.1 Bindungsquoten<br />

Quantitativ betrachtet weist die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> bei einer Gesamt-<br />

bindungsquote 7 von rd. 128% per Saldo einen Zufluss an Kaufkraft auf. Ein rechneri-<br />

scher Kaufkraftabfluss ist dabei nur in wenigen Sortimentsbereichen festzustellen<br />

(vgl. Abb. 1).<br />

Abb. 1: Bindungsquote in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> nach Sortimenten (Gesamt: 128%)<br />

Nahrungs-/ Genussmittel<br />

Lebensmittelhandwerk<br />

Drogerie/ Parfümerie<br />

Apotheke<br />

PBS/ Zeitungen, Zeitschriften<br />

Blumen/ Zoo<br />

Bekleidung und Zubehör<br />

Schuhe, Lederwaren<br />

Sport/ Freizeit<br />

Spielwaren, Babyausstattung<br />

Bücher<br />

GPK, Geschenke, Hausrat<br />

Haus- und Heimtextilien<br />

Uhren/ Schmuck<br />

Foto/ Optik<br />

Medien<br />

Elektro/ Leuchten<br />

Teppiche, Bodenbeläge<br />

Baumarkt/ Gartencenter<br />

Möbel, Antiquitäten<br />

Sonstiges<br />

4<br />

rechnerische Vollversorgung <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />

0% 50% 100% 150% 200% 250% 300% 350%<br />

rechnerische Vollversorgung <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> und vollständiger Mittelbereich<br />

Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010; IfH; EHI; BBE, Köln; Statistisches Landesamt<br />

Baden-Württemberg; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen<br />

Im kurzfristigen Bedarfsbereich (in Abb. 1 rot dargestellt) sollte jede Stadt eine<br />

möglichst vollständige Versorgung ihrer eigenen Bevölkerung gewährleisten. Dies<br />

bedeutet, dass die Bindungsquoten (BQ) in diesem Bereich bei etwa 100% liegen<br />

sollten. Bezogen auf den gesamten kurzfristigen Bedarfsbereich wird in <strong>Villingen</strong>-<br />

<strong>Schwenningen</strong> mit einer Bindungsquote von rd. 98% eine nahezu optimale Versor-<br />

gungssituation erreicht.<br />

7 Bindungsquote = Einzelhandelsumsatz / Einzelhandelskaufkraft innerhalb eines begrenzten Gebietes<br />

(vgl. Glossar).


Bei differenzierter Betrachtung der Sortimente ergibt sich, dass<br />

• in den Sortimentsbereichen Nahrungs-/ Genussmittel (BQ rd. 90%) und PBS/<br />

Zeitungen/ Zeitschriften (BQ rd. 94%) per Saldo leichte Kaufkraftabflüsse festzu-<br />

stellen sind, während<br />

• im Bereich Drogerie/ Parfümerie (BQ rd. 135%) deutliche Kaufkraftzuflüsse zu<br />

verzeichnen sind.<br />

In dem i.d.R. für eine Innenstadt prägenden mittelfristigen Bedarfsbereich (in<br />

Abb. 1 grün dargestellt) sind in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> erhebliche Kaufkraftzu-<br />

flüsse feststellbar (BQ rd. 199%):<br />

• Eine extrem hohe Bindungsquote (rd. 321%) wird im Bereich Sport/ Freizeit er-<br />

reicht,<br />

• ebenfalls sehr hoch sind die Bindungsquoten in den Sortimenten Bekleidung/<br />

Zubehör (BQ rd. 234%) und Schuhe/ Lederwaren (BQ rd. 193%) während<br />

• für das Sortiment Bücher ein Kaufkraftabfluss (BQ rd. 84%) festgestellt wird.<br />

Das Oberzentrum erfüllt diesbezüglich seine zentralörtliche Versorgungsfunktion.<br />

Mit einer Bindungsquote von rd. 137% weist auch der langfristige Bedarfsbereich<br />

(in Abb. 1 gelb dargestellt) Kaufkraftzuflüsse auf, diese fallen jedoch überwiegend<br />

eher moderat aus. <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> übernimmt nicht in allen Sortimenten<br />

des langfristigen Bedarfsbereichs eine oberzentrale Versorgungsfunktion.<br />

• Besonders auffällig sind die für ein Oberzentrum vergleichsweise niedrigen Bin-<br />

dungsquoten (unter 90%) in den Sortimenten Medien und Elektro/ Leuchten, zumal<br />

diese Sortimente in relativ hohem Maße zur Attraktivität eines Einkaufsstandor-<br />

tes beitragen.<br />

• Auch im Sortiment Möbel/ Antiquitäten (BQ rd. 109%) geht die Versorgungsfunk-<br />

tion des Oberzentrums per Saldo nicht wesentlich über das eigene Stadtgebiet<br />

hinaus.<br />

• Die Sortimente Teppiche/ Bodenbeläge (BQ rd. 270%), Uhren/ Schmuck (BQ rd.<br />

202%), Foto/ Optik (BQ rd. 144%) und Baumarkt/ Gartencenter (BQ rd. 170%) ver-<br />

zeichnen demgegenüber deutliche saldierte Kaufkraftzuflüsse, d.h. <strong>Villingen</strong>-<br />

<strong>Schwenningen</strong> übernimmt in diesen Sortimentsbereichen eine über das Stadtge-<br />

biet hinaus gehende Versorgungsfunktion.<br />

5


2.1.2 Umsatzherkunft, Einzugsgebiet und Verbleibquote<br />

Zur Vermeidung stadtentwicklungsplanerischer Fehleinschätzungen sowie zur Ab-<br />

schätzung von Risiken für den Einzelhandel sind Informationen über Kaufkraft-<br />

ströme in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> wichtig.<br />

Karte 1: Tendenzielles Einzugsgebiet der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> (schematisch)<br />

Quelle: eigene Kundenherkunftserfassung Januar bis März 2010<br />

6


Nach Angabe der befragten Händler entfallen 65% bis 70% des getätigten Umsatzes<br />

auf Kunden aus dem Stadtgebiet <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>. Ein ähnliches Ergebnis<br />

zeigt auch die Kundenherkunftserfassung, die parallel in den Geschäften durchge-<br />

führt wurde: Knapp 70% der Kunden kommen aus <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>. Auf<br />

Grundlage der Kundenherkunftserfassung wurde das Einzugsgebiet von <strong>Villingen</strong>-<br />

<strong>Schwenningen</strong> in Karte 1 schematisch dargestellt.<br />

Zusätzlich lässt sich aus den Angaben zur Kundenherkunft die Verbleibquote 8 ablei-<br />

ten. In <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> fließen lediglich 15% bis 25% der vorhandenen<br />

Kaufkraft ab, entsprechend hoch ist die Verbleibquote (75 % bis 85%). Vor dem<br />

Hintergrund des Einkaufsverhaltens und der vielfältiger werdenden Einkaufsorien-<br />

tierung handelt es sich hierbei um einen kaum steigerungsfähigen Wert.<br />

2.1.3 Situation des Einzelhandels aus Sicht der Händler<br />

In den vom Büro Dr. Acocella durchgeführten Interviews mit den Einzelhändlern der<br />

Stadtbezirke <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> war eine deutlich negative Grundstim-<br />

mung feststellbar, wobei die Stimmungslage in <strong>Villingen</strong> etwas positiver war als in<br />

<strong>Schwenningen</strong>. Deutlich wurde zudem, dass <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> unter-<br />

schiedliche Stärken und Schwächen aufweisen.<br />

Als Hauptproblem empfinden die Villinger Händler den Mix der Betriebstypen, wie<br />

des Angebots und der Betreiberstrukturen. Die Villinger Händler sehen zudem eine<br />

Schwäche in den ihrer Ansicht nach zu wenigen und zu teuren Parkplätzen.<br />

Für die Schwenninger Händler stellen hingegen die Leerstände, insbesondere das "'s<br />

Rössle", das Stadtbild im Allgemeinen, die Fußgängerzone und der Marktplatz im Be-<br />

sonderen sowie die fehlende Kompaktheit und Lebendigkeit große Schwächen dar.<br />

Die Entwicklungen auf der sog. "Grünen Wiese" sowie das Verhältnis zwischen Stadt<br />

und Einzelhandel konstatierten sowohl die Villinger als auch die Schwenninger<br />

Händler als bedeutende Probleme.<br />

2.1.4 Räumliche Einzelhandelsstruktur<br />

Die Verteilung der Betriebe nach ihrer Anzahl unterstreicht die besondere Bedeu-<br />

tung der beiden Innenstädte von <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> als Einzelhandelsstandort<br />

(vgl. Abb. 2): hier befindet sich knapp die Hälfte (rd. 46%) aller Betriebe. Auf Grund<br />

8 Verbleibquote = aus <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> stammender Umsatz/ Kaufkraft <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />

(vgl. Glossar)<br />

7


der Betriebsgrößenstruktur entfällt allerdings nur knapp ein Drittel der Verkaufs-<br />

fläche (rd. 29%) auf die beiden Innenstädte.<br />

Über die Hälfte der Verkaufsfläche befindet sich in nicht integrierten Lagen (54%).<br />

Die Betrachtung aller üblicherweise zentrenrelevanten Sortimente zeigt, dass rd.<br />

ein Drittel der Verkaufsfläche und des Umsatzes dieser Sortimente - nicht funkti-<br />

onsadäquat - auf nicht integrierte Standorte entfällt. Hierbei handelt es sich im<br />

Vergleich zu anderen Städten um einen relativ hohen Wert.<br />

Abb. 2: Anzahl der Betriebe, Verkaufsflächen- und Umsatzanteile nach Lage<br />

8<br />

Betriebe<br />

Gesamtangebot<br />

<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />

VKF<br />

Umsatz<br />

VKF<br />

Umsatz<br />

ZVB IS <strong>Villingen</strong> ZVB IS <strong>Schwenningen</strong> sonstige ZVB<br />

sonstige integriert nicht integriert<br />

Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />

zentrenrelevante<br />

Sortimente<br />

100%<br />

Neben den beiden Innenstädten weist <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> weitere, z.T. sehr<br />

große Einzelhandelsstandorte auf (vgl. Karte 2). Der bedeutendste Einzelhandels-<br />

standort - gemessen an der Verkaufsfläche - befindet sich am Neuen Markt. Mit<br />

einer Gesamtverkaufsfläche von gut 41.725 qm übersteigt die dort angesiedelte Ver-<br />

kaufsfläche die der beiden Innenstädte (rd. 27.725 qm bzw. rd. 34.350 qm) deutlich.<br />

Mit rd. 25.150 qm machen die Sortimente des langfristigen Bedarfsbereichs, die<br />

hier fast ausschließlich üblicherweise nicht zentrenrelevante Sortimente umfassen,<br />

den größten Anteil an der Verkaufsfläche (rd. 60%) aus. Als nicht funktionsadäquat<br />

sind jedoch die Angebote im Sortimentsbereich Nahrungs-/ Genussmittel (rd. 4.350<br />

qm) sowie im mittelfristigen Bedarfsbereich (rd. 9.775 qm) einzustufen.<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%


Karte 2: Bedeutende Einzelhandelsstandorte in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />

Quelle: eigene Einzelhändlerbefragung Januar bis März 2010<br />

9


Das Gewerbegebiet am Krebsgraben ist mit einer Verkaufsfläche von rd. 28.500 qm<br />

der drittgrößte Einzelhandelsstandort in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>. Die Angebote des<br />

langfristigen Bedarfs, die hier ebenfalls nahezu ausschließlich üblicherweise nicht<br />

zentrenrelevante Sortimente umfassen, machen knapp 70% der Verkaufsfläche aus.<br />

Als nicht funktionsadäquat angesiedelt sind hingegen die Angebote des kurz- und<br />

mittelfristigen Bedarfsbereichs (rd. 4.700 bzw. rd. 4.250 qm) zu bezeichnen.<br />

3. KÜNFTIGE EINZELHANDELS- UND ZENTRENENTWICKLUNG<br />

Das auf dem Gutachten basierende Einzelhandelskonzept soll die Basis für eine<br />

mittel- bis langfristige städtebaulich-funktionale Entwicklungskonzeption für den<br />

Einzelhandel in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> darstellen. Die zukünftige Entwicklungs-<br />

und Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche in <strong>Villingen</strong>-Schwennin-<br />

gen hängt auch davon ab, ob, wie und wo weitere Einzelhandelsflächen angesiedelt<br />

werden. Es ist deshalb notwendig, neben der Beschreibung der Ist-Situation, mögli-<br />

che quantitative und räumliche Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen.<br />

3.1 PROGNOSE DES VERKAUFSFLÄCHENSPIELRAUMS<br />

3.1.1 Prognoseannahmen<br />

Grundlegende Berechnungsbasis der Verkaufsflächenprognose stellen die Bevölke-<br />

rungs- und die Kaufkraftentwicklung dar. Für die Ermittlung der branchenspezifi-<br />

schen Potenziale waren die allgemeinen, branchenbezogenen Trends im Einzelhandel<br />

zu berücksichtigen. Diese basieren u.a. auf den absehbaren Trends der Einzelhan-<br />

delsentwicklung, der Veränderung der Bevölkerungsstruktur und dem erreichten<br />

Ausstattungsgrad der Bevölkerung mit einzelnen Gütern 9 .<br />

Neben diesen nachfrageseitigen Determinanten sind allgemeine Entwicklungstrends<br />

im Einzelhandel sowie angebotsseitige Veränderungen zu berücksichtigen. Dafür ist<br />

entscheidend, ob und inwieweit die Position des Oberzentrums <strong>Villingen</strong>-Schwen-<br />

ningen im Hinblick auf sein Einzelhandelsangebot gestärkt werden kann. Diese Po-<br />

sitionierung wiederum ist - zumindest teilweise - auch von der künftigen räumli-<br />

chen Entwicklung in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> abhängig.<br />

9 Vgl. z.B. EHI: Handel aktuell 2009/ 2010, Köln, S. 52.<br />

10


Zur Darstellung der Prozesshaftigkeit der Entwicklungen wurden zwei Prognoseho-<br />

rizonte ausgewählt: Eine mittelfristige Perspektive bis zum Jahr 2015 sowie eine<br />

langfristige Prognose bis zum Jahr 2020.<br />

Wegen der Unsicherheiten, mit denen Prognosen behaftet sind, wurden verschiede-<br />

ne Szenarien (obere und untere Varianten) erarbeitet, so dass sich als Prognoseer-<br />

gebnis ein Entwicklungskorridor ergibt, der die Prognoseunsicherheiten reduziert.<br />

Da Apotheken und Lebensmittelhandwerk hinsichtlich ihrer Umsatz- und Verkaufsflä-<br />

chenentwicklung anderen Gesetzmäßigkeiten folgen, beschränkt sich die Prognose<br />

auf den Einzelhandel i.e.S. 10 .<br />

Für die Ermittlung des aus dem Kaufkraftpotenzial abzuleitenden Flächenspielraums<br />

wurden drei Prognosevarianten berechnet, die auch die Abhängigkeit der quantita-<br />

tiven Entwicklung vom Handeln in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> aufzeigen sollen:<br />

• Bei der Status-quo-Prognose werden die derzeit erreichten Bindungsquoten<br />

(vgl. Abb. 1) fortgeschrieben: Die Umsatzentwicklung folgt der Nachfrageentwick-<br />

lung. Diese Prognosevariante dient der Identifikation desjenigen Teils des Ver-<br />

kaufsflächenbedarfs, der auf Bevölkerungs- und Kaufkraftentwicklung zurückzufüh-<br />

ren ist. Allerdings ist diese Variante keinesfalls so zu verstehen, dass die ent-<br />

sprechende Entwicklung sozusagen "automatisch", ohne eigene Anstrengungen in<br />

<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> erreicht würde.<br />

• Die Entwicklungsprognose beschreibt eine Entwicklung anhand demografischer<br />

und wirtschaftlicher Faktoren unter Annahme gezielter Maßnahmen zur Einzelhan-<br />

delsentwicklung in Verbindung mit einer Steigerung der Bindungsquoten. Für die<br />

Sortimente des kurzfristigen Bedarfsbereichs, die derzeit eine Bindungsquote<br />

von weniger als 100% aufweisen (vgl. Kap. 2.1.1), wird in beiden Varianten eine<br />

Bindungsquote von 100% angenommen 11 . In den Sortimentsbereichen des kurzfris-<br />

tigen Bedarfsbereichs, die derzeit schon eine Bindungsquote von über 100% auf-<br />

weisen, wird diese fortgeschrieben. In den Sortimentsbereichen des mittel- und<br />

langfristigen Bedarfs wird vor dem Hintergrund der Funktion <strong>Villingen</strong>-Schwen-<br />

ningens als Oberzentrum von einer Bindungsquote von 150% (untere Variante)<br />

10 D.h. ohne Lebensmittelhandwerk, Kfz, Brenn-, Kraft- und Schmierstoffe sowie Apotheken.<br />

11 Das entspricht einer Vollversorgung der eigenen Bevölkerung.<br />

11


12<br />

bzw. 160% (obere Variante) ausgegangen. Eine Ausnahme stellt das Sortiment Bü-<br />

cher dar, hier wird auf Grund der aktuell geringen Bindungsquote lediglich eine<br />

Steigerung auf 100% angenommen. Die Steigerung der Zielbindungsquoten be-<br />

deutet, dass Reaktionen des Angebotes auf "freie Nachfragepotenziale" angenom-<br />

men werden. Für die Sortimente mit einer derzeitigen Kaufkraftbindung von über<br />

200% wird davon ausgegangen, dass die bestehenden Bindungsquoten bis zum<br />

Jahr 2020 gehalten werden können. Für Sortimente mit einer derzeitigen Kauf-<br />

kraftbindung von über 200% werden die Bindungsquoten auf 200% reduziert 12 .<br />

• Die Wettbewerbsprognose beschreibt ebenfalls eine Entwicklung anhand demo-<br />

grafischer und wirtschaftlicher Faktoren bei ergriffenen Maßnahmen zur Verbes-<br />

serung der Einzelhandelsentwicklung allerdings unter der Annahme ungünstiger,<br />

aber nicht vorhersehbarer Entwicklungen der externen Rahmenbedingungen (poli-<br />

tische Ereignisse, Änderungen in Nachbarstädten o.ä.). Dabei wird von einem<br />

Rückgang der Kaufkraftbindung von 10% gegenüber der Entwicklungsprognose<br />

ausgegangen.<br />

3.1.2 Prognoseergebnisse<br />

Für die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> ergibt sich unter den oben dargestellten<br />

Rahmenbedingungen bis zum Jahr 2015 ein Verkaufsflächenspielraum von bis zu rd.<br />

17.625 qm und bis zum Jahr 2020 von bis zu rd. 35.900 qm. Etwa drei Viertel dieses<br />

Flächenpotenzials ist auf die bei der Entwicklungsprognose angenommene verbes-<br />

serte Kaufkraftbindung zurückzuführen.<br />

Wird das für 2020 berechnete Verkaufsflächenpotenzial realisiert, bedeutet dies<br />

bei einer derzeitigen Verkaufsfläche von rd. 215.050 qm (ohne Lebensmittelhand-<br />

werk) einen Anstieg der Verkaufsfläche von bis zu rd. 17%.<br />

Die Gesamt-Prognosewerte sind nur bedingt von Interesse, von größerer Bedeutung<br />

ist die Frage, wo die Umsetzung dieses potenziellen Flächenzuwachses geschehen<br />

sollte. Hierbei sind die Ziele (vgl. Kap. 3.3) und Grundsätze (vgl. Kap. 3.5) zur<br />

zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> zu berücksichti-<br />

gen. Bei differenzierter Betrachtung nahversorgungsrelevanter, üblicherweise zen-<br />

trenrelevanter und üblicherweise nicht zentrenrelevanter Sortimente ergibt sich<br />

12 Eine Bindungsquote von 200% bedeutet, dass das Oberzentrum die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong><br />

sowie den kompletten Mittelbereich vollständig mit Gütern versorgt.


für den Prognosehorizont 2020, ohne Berücksichtigung der Status-quo-Prognose,<br />

Folgendes:<br />

• das Verkaufsflächenpotenzial im Bereich der zentrenrelevanten Sortimente be-<br />

trägt zwischen rd. 3.900 (untere Variante Wettbewerbsprognose) und rd. 15.625<br />

qm (obere Variante Entwicklungsprognose);<br />

• davon entfallen rd. 50 bis 6.400 qm auf nahversorgungsrelevante Sortimente;<br />

• für die sonstigen zentrenrelevanten Sortimente wird ein Verkaufsflächenzu-<br />

wachs von 3.850 bis 9.255 qm errechnet,<br />

• in den besonders innenstadtprägenden Sortimentsbereichen Bekleidung, Schu-<br />

he/ Lederwaren und Sport/ Freizeit sind rechnerischen so gut wie keine Flä-<br />

chenpotenziale (0 bis 250 qm) vorhanden,<br />

• die einzigen innenstadtrelevanten Sortimente bei denen, abgesehen von den<br />

nahversorgungsrelevanten Sortimenten, noch ein relativ deutlicher Verkaufsflä-<br />

chenspielraum zu verzeichnen ist, sind Spielwaren (rd. 1.325 bis 2.600 qm) und<br />

Medien (rd. 2.300 bis 3.775 qm);<br />

• der größte Anteil des prognostizierten Flächenpotenzials (rd. 56% bis 70%) ent-<br />

fällt auf nicht zentrenrelevante Sortimente, für dieses wurde bis 2020 ein<br />

Wachstum von rd. 9.275 bis 20.275 qm berechnet;<br />

• innerhalb der nicht zentrenrelevanten Sortimente entfallen rd. zwei Drittel bis<br />

drei Viertel (rd. 7.000 bis rd. 13.975 qm) der prognostizierten Verkaufsfläche<br />

auf den Sortimentsbereich Möbel/ Antiquitäten;<br />

• für den Sortimentsbereich Elektro/ Leuchten wurde ein rechnerisches Flächen-<br />

potenzial von rd. 2.275 bis rd. 3.750 qm ermittelt.<br />

Der hier abgeleitete Flächenspielraum ist wettbewerbsneutral, als davon ausgegan-<br />

gen werden kann, dass der bestehende Einzelhandel bei einer über den Prognose-<br />

zeitraum verteilten Realisierung der zusätzlichen Verkaufsflächen keine Einbußen<br />

erfahren muss: Er ist auf nachfrageseitige Änderungen zurückzuführen.<br />

Bei der Realisierung des Verkaufsflächenpotenzials ist zu berücksichtigen, dass<br />

• die Prognosewerte lediglich Orientierungswerte darstellen,<br />

• Neuansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben nur an hierfür städtebaulich "richti-<br />

gen" Standorten erfolgen sollen (denn die negativen Folgen einer nicht konzept-<br />

konformen Standortentscheidung sind dauerhaft nicht ausgleichbar),<br />

13


• die sofortige Realisierung des Verkaufsflächenbedarfs bis 2020 zu vermeiden ist,<br />

• im Falle einer Realisierung von deutlich mehr Verkaufsfläche Umsatzverteilungen<br />

14<br />

zu erwarten sind.<br />

3.2 ABGRENZUNG DER ZENTRALEN VERSORGUNGSBEREICHE<br />

Die städtebaulich-funktionalen Anforderungen für die Abgrenzung zentraler Versor-<br />

gungsbereiche ergeben sich aus dem entsprechenden Urteil des BVerwG 13 .<br />

<strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> umfasst neben den beiden Stadtbezirken <strong>Villingen</strong> und<br />

<strong>Schwenningen</strong> acht weitere Stadtteile, die keine zentralen Versorgungsbereiche<br />

aufweisen.<br />

Unter Berücksichtigung der Bestandssituation von Einzelhandels- und Dienstleis-<br />

tungsbetrieben, städtebaulichen Kriterien (z. B. bauliche Brüche, Zäsuren) und vor-<br />

handenen Potenzialflächen wurden die zentralen Versorgungsbereiche der Innen-<br />

städte <strong>Villingen</strong> und <strong>Schwenningen</strong> (vgl. Karte 3 und Karte 4) abgegrenzt. Darüber<br />

hinaus wurden in der Vockenhauser Straße und am Falkenring je ein Nahversor-<br />

gungszentrum definiert, die ihrem Charakter nach ebenfalls zentrale Versorgungs-<br />

bereiche nach BVerG-Urteil darstellen.<br />

Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich Innenstadt <strong>Villingen</strong><br />

Der gutachterlich vorgeschlagene zentrale Versorgungsbereich Innenstadt <strong>Villingen</strong><br />

befindet sich innerhalb des ovalen Altstadtrings und erstreckt sich auf einer Länge<br />

von rd. 730 Metern in Nord-Süd Richtung und rd. 610 Metern in West-Ost Ausdeh-<br />

nung (vgl. Karte 3). Der ovale Altstadtbereich ist neben seiner historischen und<br />

identitätsstiftenden Bedeutung als städtebaulich-funktionale Einheit erlebbar, die<br />

sowohl städtebaulich-gestalterisch (Bebauung, Gestaltung öffentlicher Raum, Aus-<br />

weisung als Fußgängerzone) und funktional (räumlich-funktionaler Zusammenhang<br />

der Betriebe) begründet ist. Daher ist eine Ausdehnung und damit angestrebte in-<br />

13 Zentrale Versorgungsbereiche sind: "... räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen<br />

auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und<br />

gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus<br />

zukommt. Sie können sich sowohl aus planerischen Festlegungen als auch aus den tatsächlichen<br />

Verhältnissen ergeben. [...] Im Einzelfall auftretende Schwierigkeiten, zentrale Versorgungsbereiche<br />

an ihren Rändern gleichsam parzellenscharf abzugrenzen..." (BVerwG, Urteil 10.11.2007, Az.<br />

4C7/07).


nerstädtische räumliche Einzelhandelsentwicklung über den Altstadtbereich hinaus<br />

mit Risiken behaftet.<br />

Karte 3: Perspektivische Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich <strong>Villingen</strong> und Darstellung<br />

vorhandener Entwicklungspotenziale<br />

730 m<br />

Quelle: eigene Erhebung Januar bis März 2010<br />

E<br />

E<br />

E E<br />

E<br />

610 m<br />

E<br />

Legende<br />

E<br />

E<br />

E<br />

E<br />

Einzelhandel<br />

Leerstand<br />

Dienstleistungen<br />

Hauptlagen<br />

Ist-Abgrenzung ZVB<br />

Perspektivische<br />

Abgrenzung ZVB<br />

innenstadtbedeutsame<br />

Potenzialflächen<br />

innenstadtbedeutsame<br />

Potenzialfläche mit<br />

Bedingungen<br />

sonst. Potenzialfläche<br />

Bestandsstandort mit<br />

großfl. zentrenrel. EH<br />

Dennoch wird vorgeschlagen das Tonhallenareal in den zentralen Versorgungsbe-<br />

reich Innenstadt <strong>Villingen</strong> aufzunehmen. Hierfür sprechen die funktionale Anbin-<br />

dung durch das unmittelbare Angrenzen des Areals an die Geschäftslagen, die städ-<br />

tebauliche Anbindung an die Innenstadt in Form einer Aufpflasterung und einer<br />

Querungshilfe sowie das geringe Verkehrsaufkommen am Kaiserring. Allerdings wä-<br />

ren bei einer Bebauung der Fläche verschiedene Aspekte - wie die Ausrichtung der<br />

Gebäudekanten am Gehweg, die Orientierung des Eingangs zum Zentrum und die Ak-<br />

zentuierung/ Gestaltung des öffentlichen Raumes zur besseren Verknüpfung mit der<br />

Haupteinkaufslage - unbedingt zu beachten. Die Ansiedlung eines Elektrofachmarkts<br />

wäre an dieser Stelle, auch vor dem Hintergrund der ermittelten Verkaufsflächen-<br />

E<br />

E<br />

15


spielräume, sinnvoll. Ein solcher Betrieb würde eine Magnetfunktion für die Innen-<br />

stadt übernehmen und diese damit stärken.<br />

Das ehemalige Marktkaufgelände stellt einen Bestandsstandort mit (demnächst wie-<br />

der) großflächigem zentrenrelevanten Einzelhandel in unmittelbarer Nähe zum zen-<br />

tralen Versorgungsbereich dar. Auf Grund der fehlenden städtebaulichen Anbindung<br />

- bedingt durch die Barrierewirkung des Benediktinerrings, fehlende Sichtbezie-<br />

hungen zum zentralen Versorgungsbereich sowie des Fehlens einer funktionalen und<br />

direkten fußläufigen Anbindung des Standortes an den zentralen Versorgungsbe-<br />

reich - wird dieser jedoch nicht in den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt<br />

<strong>Villingen</strong> einbezogen.<br />

Die innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt <strong>Villingen</strong> gelegenen<br />

Entwicklungsflächen sind, auch vor dem Hintergrund des rechnerisch ermittelten<br />

Verkaufsflächenpotenzials, ausreichend um eine Weiterentwicklung der Innenstadt<br />

zu ermöglichen. Neben dem bereits angesprochenen Tonhallenareal (rd. 6.500 qm<br />

Grundfläche) wurde im Bereich Gerberstraße/ Schlösslegaße (auch als "Wiebelt<br />

Block" bezeichnet) eine mögliche Entwicklungsfläche (rd. 1.500 qm Grundfläche) er-<br />

mittelt. Darüber hinaus befinden sich innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs<br />

weitere Entwicklungsmöglichkeiten in Form von derzeit mindergenutzten Flächen<br />

bzw. leerstehenden Gebäuden.<br />

Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich Innenstadt <strong>Schwenningen</strong><br />

Für die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt <strong>Schwenningen</strong><br />

werden drei Alternativen vorgestellt (vgl. Karte 4), wobei aus gutachterlicher Sicht<br />

die zweite Alternative bevorzugt wird.<br />

Die Schwenninger Innenstadt weist keine gewachsene, kompakte Struktur auf. Die<br />

derzeitige Ausdehnung ist mit rd. 700 Metern in Nord-Süd bzw. Ost-West Richtung<br />

sehr groß. Innerhalb der Innenstadt existieren verschiedene städtebaulich-funktio-<br />

nale Brüche (z.B. Unterberechung des Geschäftsbesatzes durch Wohnnutzung) und<br />

Barrieren (z.B. in Form stark befahrener Straßen), so dass die Innenstadt in ihrer<br />

bisherigen Ausdehnung nicht als Einheit erlebbar ist. Darüber hinaus ist die Leer-<br />

16


standsquote in der Innenstadt derzeit verhältnismäßig hoch, dies betrifft insbeson-<br />

dere den Marktplatz.<br />

Vor diesem Hintergrund sollte für die Schwenninger Innenstadt das Ziel verfolgt<br />

werden, kompakte Strukturen zu schaffen.<br />

Dementsprechend ist der zentrale Versorgungsbereich Innenstadt <strong>Schwenningen</strong> en-<br />

ger als bisher zu fassen. In Abhängigkeit der Entwicklung des Bereichs "'s Rössle",<br />

der Integration anderer bedeutender Magnetbetriebe (z.B. Sport Müller, Harzer-<br />

straße) und anderen stadtentwicklungsplanerischen Überlegungen (z.B. verkehrliche<br />

Neuordnung des Marktplatzes), kommen - wie erwähnt - drei unterschiedlich enge<br />

Abgrenzungen in Frage.<br />

Der in der favorisierten Alternative 2 dargestellte zentrale Versorgungsbereich In-<br />

nenstadt <strong>Schwenningen</strong> reicht von der Harzerstraße (Sport Müller) im Westen, über<br />

die Fußgängerzone (In der Muslen, Friedrich-Ebert-Straße, Uhlandstraße) und<br />

schließt im Osten das Gelände des "'s Rössle" und die Marktstraße ein; im Norden<br />

werden der südliche Bereich der Kronenstraße und der östliche Bereich der Kirch-<br />

straße bis zum Marktplatz einbezogen.<br />

Die räumlichen Entwicklungspotenziale innerhalb der unterschiedlich eng abge-<br />

grenzten zentralen Versorgungsbereiche sind ebenfalls in Karte 4 dargestellt.<br />

In allen Alternativen enthalten sind der Bereich "'s Rössle" mit rd. 7.500 qm Han-<br />

delsfläche und die folgenden Nachverdichtungspotenziale:<br />

• Marktstraße/ Metzgergasse,<br />

• In der Muslen/ Bärenstraße/ Friedrich-Ebert-Straße sowie<br />

• im Eingangsbereich der Fußgängerzone Harzerstraße/ In der Muslen/ Friedrich-<br />

Ebert-Straße (Hockenplatz).<br />

Derzeit werden diese Areale als Parkplatz oder mindergenutzte Hinter-/ Innenhöfe<br />

genutzt. Die Entwicklungsfläche Harzerstraße/ Op dem Brückle wird hingegen nur in<br />

den Alternativen 1 und 2 eingeschlossen.<br />

17


Karte 4: Perspektivische Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich <strong>Schwenningen</strong> und Darstellung<br />

vorhandener Entwicklungspotenziale<br />

Quelle: eigene Erhebung Januar bis März 2010<br />

18


3.3 VORSCHLAG FÜR EINEN ZIELKATALOG DER EINZELHANDELSKONZEPTION<br />

Voraussetzung für ein Konzept zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels bildet<br />

ein Zielsystem für die funktionale Entwicklung der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong>.<br />

Gesamtstädtisch<br />

• Erhaltung und Stärkung der Versorgungsfunktion als Oberzentrum<br />

• Erhaltung und Stärkung der Einzelhandels-/ Funktionsvielfalt der zentralen<br />

Versorgungsbereiche<br />

• Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und Produzierendes Gewerbe<br />

Innenstädte<br />

• Erhaltung und Stärkung der Identität der zentralen Versorgungsbereiche der<br />

Kernstädte<br />

• Erhaltung und Stärkung der kurzen Wege ("Stadt der kurzen Wege")<br />

• Erhaltung und Stärkung der Nahversorgungsstruktur<br />

• Schaffung von Investitionssicherheit (nicht Renditesicherheit) insgesamt<br />

3.4 SORTIMENTSLISTE<br />

Als Basis für die räumliche Beschränkung der Genehmigungsfähigkeit von Einzelhan-<br />

delsvorhaben ist es notwendig eine Sortimentsliste zu erstellen, welche nach nah-<br />

versorgungs-/ zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten unter-<br />

scheidet 14 . Nahversorgungsrelevante Sortimente sind dabei immer auch zentrenrele-<br />

vant, hingegen sind zentrenrelevante Sortimente nicht zwangsläufig nahversor-<br />

gungsrelevant.<br />

Zur Erstellung der Sortimentsliste wird neben allgemein definierten Kriterien auch<br />

die derzeitige räumliche Verteilung des Angebots in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> be-<br />

rücksichtigt. Darüber hinaus können städtebaulich begründet auch solche Sorti-<br />

mente als zentrenrelevant eingestuft werden, die heute nicht mehr/ noch nicht<br />

(überwiegend) in den zentralen Versorgungsbereichen zu finden sind.<br />

Entgegen ihrer derzeitigen rechnerischen räumlichen Verteilung werden die Sorti-<br />

mente Babyausstattung, Glas/ Porzellan/ Keramik, Haus-, Heimtextilien/ Stoffe, so-<br />

14 Vgl. VGH Baden-Württemberg: Urteil vom 30.01.06, AZ 3 S 1259/05; ferner bereits Birk (1988), a.a.O.,<br />

S. 288.<br />

19


wie Zooartikel/ Tiernahrung und -zubehör wegen ihrer zentrenprägenden Funktion<br />

und/ oder Erfüllung allgemeiner Kriterien als zentrenrelevant eingestuft. Darüber<br />

hinaus werden auch die Sortimente Elektrokleingeräte, Elektrogroßgeräte und Un-<br />

terhaltungselektronik entgegen ihrer momentanen Verteilung als zentrenrelevant<br />

eingeordnet.<br />

Tab. 2: Vorschlag für die "<strong>Villingen</strong>-Schwenninger Liste"<br />

20<br />

Zentrenrelevante Sortimente Nicht zentrenrelevante Sortimente<br />

• Babyausstattung<br />

• Bastel- und Geschenkartikel<br />

• Bekleidung aller Art<br />

• Briefmarken<br />

• Bücher<br />

• Computer, Kommunikationselektronik<br />

• Elektrogroßgeräte<br />

• Elektrokleingeräte<br />

• Foto, Video<br />

• Glas, Porzellan, Keramik<br />

• Haus-, Heimtextilien*, Stoffe<br />

• Haushaltswaren/ Bestecke<br />

• Hörgeräte<br />

• Kunstgewerbe/ Bilder und Rahmen<br />

• Kurzwaren, Handarbeiten, Wolle<br />

• Leder- und Kürschnerwaren<br />

• Musikalien<br />

• Nähmaschinen<br />

• Optik und Akustik<br />

• Sanitätswaren<br />

• Schuhe und Zubehör<br />

• Spielwaren<br />

• Sportartikel einschl. Sportgeräte<br />

• Tonträger<br />

• Uhren, Schmuck, Gold- und Silberwaren<br />

• Unterhaltungselektronik und Zubehör<br />

• Waffen, Jagdbedarf<br />

Nahversorgungsrelevante Sortimente<br />

• Arzneimittel<br />

• (Schnitt-)Blumen<br />

• Drogeriewaren<br />

• Kosmetika und Parfümerieartikel<br />

• Nahrungs- und Genussmittel<br />

• Papier-, Schreibwaren, Schulbedarf<br />

• Reformwaren<br />

• Zeitungen/ Zeitschriften<br />

• Zooartikel/ Tiernahrung und -zubehör<br />

• Bad-, Sanitäreinrichtungen und -zubehör<br />

• Bauelemente, Baustoffe<br />

• Beleuchtungskörper, Lampen<br />

• Beschläge, Eisenwaren<br />

• Bodenbeläge, Teppiche, Tapeten<br />

• Boote, Bootszubehör<br />

• Büromaschinen (ohne Computer)<br />

• Campingartikel<br />

• motorisierte Fahrzeuge aller Art und<br />

Zubehör<br />

• Fahrräder und Zubehör<br />

• Farben, Lacke<br />

• Fliesen<br />

• Gardinen und Zubehör<br />

• Gartenhäuser, -geräte<br />

• Herde/ Öfen<br />

• Holz<br />

• Installationsmaterial<br />

• Kinderwagen, -sitze<br />

• Küchen (inkl. Einbaugeräte)<br />

• Möbel (inkl. Büromöbel)<br />

• Pflanzen und -gefäße<br />

• Rollläden und Markisen<br />

• Werkzeuge<br />

• Zooartikel/ lebende Tiere und Tiermöbel<br />

* Matratzen in Verbindung mit Betten in einem<br />

Möbelhaus sind als Möbel einzustufen, während<br />

sie in einem reinen Matratzengeschäft als<br />

Bettwaren einzustufen sind.<br />

Quelle: Vorschlag auf Grundlage der eigenen Einzelhändlerbefragung/ Erhebung Januar bis März 2010<br />

Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik erfüllen wesentliche allgemeine<br />

Kriterien (Frequenzbringerfunktion, attraktiver Branchenmix, hohe Flächenprodukti-


vität). Elektrogroßgeräte allein betrachtet erfüllen zwar überwiegend Kriterien<br />

nicht zentrenrelevanten Sortimente, da sie i.d.R. aber in Verbindung mit Elektro-<br />

kleingeräten angeboten werden, die hier zentrenrelevant sind, werden sie ebenfalls<br />

den zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet.<br />

3.5 GRUNDSÄTZE ZUR RÄUMLICHEN EINZELHANDELSENTWICKLUNG<br />

Im Hinblick auf den zuvor definierten Zielkatalog sollten die folgenden Grundsätze<br />

zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung als Strategie zur langfristigen Sicherung<br />

der Versorgungsstrukturen verfolgt werden:<br />

• Zentrenrelevante Sortimente (vgl. Tab. 2) sollen regelmäßig nur in den zen-<br />

tralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden.<br />

• In den zentralen Versorgungsbereichen Innenstadt <strong>Villingen</strong> und Innenstadt<br />

<strong>Schwenningen</strong> (vgl. Kap. 3.2) sollen großflächige Einzelhandelsbetriebe regel-<br />

mäßig zulässig sein.<br />

• In den Nahversorgungszentren (Vockenhauser Straße und Falkenring) soll zen-<br />

trenrelevanter Einzelhandel grundsätzlich nur unterhalb der Großflächigkeit<br />

zulässig sein.<br />

• In den sonstigen integrierten Lagen (z.B. Wohngebiete) ist nahversorgungsrele-<br />

vanter Einzelhandel ausnahmsweise zulässig, sofern der Betrieb standortge-<br />

recht dimensioniert ist, d.h. der Nahversorgung der Bevölkerung dient.<br />

• In nicht integrierten Lagen (z.B. Gewerbegebiete Neuer Markt, Am Krebsgraben,<br />

Niederwiesenstraße, Eckweg) sollen zentrenrelevante Sortimente ausnahms-<br />

weise als Randsortimente in einer Größenordnung von max. 10% der Verkaufs-<br />

fläche insgesamt jedoch max. 800 qm zulässig sein, sofern ein direkter Bezug<br />

zum Hauptsortiment vorhanden ist (z.B. nicht Lebensmittel im Baumarkt).<br />

• Nicht zentrenrelevanter Einzelhandel kann grundsätzlich im gesamten<br />

Stadtgebiet, wo Einzelhandel zulässig ist, angesiedelt werden.<br />

• Dabei muss jedoch nicht jedes Gewerbegebiet Einzelhandelsbetriebe umfassen,<br />

weil damit u.U. die Standortqualität bezogen auf andere gewerbliche Nutzungen<br />

sinkt bzw. die Bodenpreise für andere Nutzungen zu stark erhöht werden.<br />

• Neuansiedlungen sollten an bestehenden Einzelhandelsstandorten erfolgen. Des<br />

Weiteren ist bei Neuansiedlungen zu prüfen, ob diese in der Nähe der zentralen<br />

Versorgungsbereiche der Innenstädte oder der sonstigen zentralen Versor-<br />

gungsbereiche angesiedelt werden können, um möglichst positive Synergieef-<br />

21


22<br />

fekte für diese zu erzielen - soweit solche bei nicht zentrenrelevantem Einzel-<br />

handel überhaupt auftreten.<br />

• Auch wenn die Konkurrenz am Standort gefördert werden soll, kann es<br />

städtebaulich sinnvoll sein, in Zukunft Ansiedlungswünsche - soweit planungs-<br />

rechtlich möglich - abzuwehren, wenn ersichtlich ist, dass dadurch keine zu-<br />

sätzliche Zentralitätssteigerung entsteht. Dies gilt insbesondere dann, wenn<br />

lediglich die Position traditioneller Einzelhandelslagen aber auch bestehender<br />

nicht integrierter Standorte (z.B. Gewerbegebiete) geschwächt wird.<br />

• Bei der Genehmigung von neuen Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrele-<br />

vanten Sortimenten sollte beachtet werden, dass hier nur eine bestimmte Trag-<br />

fähigkeit für einzelne Angebote besteht. Wird diese überschritten, so ergibt<br />

sich die Gefahr eines "Leerstandsdominos": Ein reiner Verdrängungswettbewerb<br />

führt zu vermehrten Leerständen in gewerblich genutzten Gebieten, was wie-<br />

derum regelmäßig einen Umnutzungsdruck in höherwertige Nutzungen, d.h. fast<br />

immer zentrenrelevanter Einzelhandel, verursacht.<br />

Diese Grundsätze nehmen Bezug auf die abgegrenzten zentralen Versorgungsberei-<br />

che (vgl. Kap. 3.2) und die Sortimentsliste (vgl. Kap. 3.4).


Glossar<br />

Die Bindungsquote (z.T. auch "Zentralität") bezeichnet das Verhältnis zwischen Um-<br />

satz und Kaufkraftpotenzial in einem Gebiet. Sie zeigt an, ob per Saldo Kaufkraft<br />

zufließt (Quote größer als 100%) oder abströmt (Quote kleiner als 100%). (s.a. Kauf-<br />

kraftverbleib)<br />

Einzelhandel im engeren Sinne ist der Einzelhandel in Ladengeschäften ohne Apo-<br />

theken, den Handel mit Kfz, Brenn-, Kraft- und Schmierstoffen und ohne Bäckereien<br />

und Metzgereien (Lebensmittelhandwerk).<br />

Darüber hinaus wurden allerdings auch Lebensmittelhandwerk, Apotheken und Tank-<br />

stellenshops, soweit diese überwiegend Sortimente wie der Einzelhandel im enge-<br />

ren Sinne vor allem Nahrungs-/ Genussmittel - führen, in die vorliegende Untersu-<br />

chung einbezogen: Diese Angebotsformen wandeln sich zunehmend zu Handelsbetrie-<br />

ben.<br />

Fachmärkte sind Einzelhandelsbetriebe, die ein breites und oft auch tiefes Sorti-<br />

ment aus einem Warenbereich, z.B. Bekleidungs-, Schuhfachmarkt, einem Bedarfsbe-<br />

reich, z.B. Sport-, Baufachmarkt oder einem Zielgruppenbereich, z.B. Möbel- und<br />

Haushaltswarenfachmarkt für design-orientierte Kunden, in übersichtlicher Waren-<br />

präsentation bei tendenziell niedrigem bis mittlerem Preisniveau anbieten. Der<br />

Standort ist in der Regel autokundenorientiert, entweder isoliert oder in ge-<br />

wachsenen und geplanten Zentren. Bei einigen Sortimenten, z.B. Drogeriemarkt,<br />

werden überwiegend Innenstadtlagen gewählt. Die Verkaufsverfahren sind Selbst-<br />

bedienung und Vorwahl, meist mit der Möglichkeit einer fachlichen und sortiments-<br />

spezifischen Beratung auf Wunsch der Kundinnen und Kunden.<br />

Als Innenstadt ist das Gebiet einer Stadt zu verstehen, in dem sich die gesamt-<br />

städtisch und überörtlich bedeutsamen Funktionen konzentrieren. Da für die städte-<br />

bauliche Begründung für eine begrenzte Zulässigkeit von Einzelhandel die Einzel-<br />

handelsinnenstadt entscheidend ist, liegt der Schwerpunkt bei der Abgrenzung auf<br />

der Konzentration des Einzelhandels. Daneben ist die Konzentration von Angeboten<br />

im Dienstleistungsbereich (z.B. Lebensmittelhandwerk, Reisebüros, Reinigungen etc.)<br />

von Bedeutung. Neben der Bestandsdichte als wesentlichem Kriterium sind infra-<br />

strukturelle und funktionale Zäsuren sowie städtebauliche Merkmale zur Abgrenzung<br />

23


der Innenstadt heranzuziehen. Die Abgrenzung ist damit unabhängig von statisti-<br />

schen oder historischen Bezeichnungen in einer Stadt.<br />

Eine integrierte Lage im Sinne dieser Untersuchung liegt vor, wenn ein Standort<br />

städtebaulich eingebunden ist. Wichtig für die Einstufung als integriert ist die um-<br />

gebende Wohnbebauung. Die Bezeichnung stellt einen Oberbegriff für Innenstadt/<br />

zentraler Versorgungsbereich und sonstige integrierte Lagen dar.<br />

Als nicht integrierte Lagen sind entsprechend sämtliche Standorte zu bezeichnen,<br />

die nicht in Zusammenhang mit Wohnbebauung stehen (z.B. Einzelhandelsbetriebe in<br />

Gewerbegebieten oder sonstige autokundenorientierte Standorte ohne Zusammen-<br />

hang mit Wohnbebauung). Aber auch Gewerbegebiete, die mit Wohnbebauung durch-<br />

setzt sind, sind diesen Standorten zuzurechnen.<br />

Einzelhandel in sonstigen integrierten Lagen ist überall dort vorhanden, wo die<br />

Dichte/ Konzentration nicht ausreicht, den entsprechenden Bereich als sonstigen<br />

zentralen Versorgungsbereich (vgl. unten) einzustufen. Es handelt sich also um<br />

funktional und städtebaulich integrierte Einzelstandorte außerhalb der Innenstadt/<br />

des zentralen Versorgungsbereichs.<br />

Die Kaufkraft beschreibt die (nominale) Geldsumme, die einem privaten Haushalt in<br />

einem bestimmten Zeitraum zum Verbrauch zur Verfügung steht. Die Kaufkraft wird<br />

auf Basis der Lohn- und Einkommenssteuerstatistiken ermittelt. (s.a. Nachfrage)<br />

Kaufkraftkennziffern stellen Indexzahlen dar, mit deren Hilfe regionale Teilmärkte<br />

hinsichtlich ihrer Kaufkraft bewertet werden. Sie ergeben sich aus dem Quotienten<br />

der Kaufkraft einer Region und dem entsprechenden gesamtdeutschen Wert. Die BBE<br />

Köln prognostiziert auf der Grundlage von Lohn- und Einkommenssteuerstatistiken<br />

die (einzelhandelsrelevante) Kaufkraft der Einwohner nach regionalen Gliederungen.<br />

Die Kaufkraftkennziffer je Einwohner zeigt, welche Gebietseinheit bei der Pro-<br />

Kopf-Kaufkraft über oder unter dem Bundesdurchschnitt (= 100) liegt.<br />

Der Kaufkraftverbleib bezeichnet den Teil der Kaufkraft in einem Gebiet, der in<br />

diesem ausgegeben wird. Der Kaufkraftabfluss kennzeichnet den Teil der Kaufkraft<br />

in einem Gebiet, der außerhalb dieses Gebietes ausgegeben wird. Der Kaufkraftzu-<br />

24


fluss entspricht der Summe aller Kaufkraftanteile, die aus anderen Gebieten dem<br />

betrachteten Gebiet zufließen.<br />

Die Verbleibquote ergibt sich dadurch, dass der Verbleib in Relation zur Kaufkraft<br />

in dem Gebiet gesetzt wird, in dem sie verbleibt.<br />

Der Umsatz in einem Gebiet (U) ergibt sich aus der Kaufkraft in diesem Gebiet (KK),<br />

vermindert um Abflüsse in andere Regionen (A), vermehrt um Zuflüsse von außerhalb<br />

(Z): U = KK - A + Z.<br />

Die am Ort verbleibende Kaufkraft (V) ist die Differenz zwischen vorhandener Kauf-<br />

kraft und Kaufkraftabflüssen in andere Gebiete: V = KK - A.<br />

Entsprechend ergibt sich der Umsatz auch als Summe aus am Ort verbleibender Kauf-<br />

kraft und Kaufkraftzuflüssen von außerhalb: U = V + Z.<br />

Die einzelhandelsrelevante Nachfrage entspricht dem Teil der Verbrauchsausga-<br />

ben der privaten Haushalte, der im Einzelhandel ausgegeben wird, d.h. die Nach-<br />

frage nach Dienstleistungen wird nicht berücksichtigt. (s.a. Kaufkraft)<br />

Zentraler Versorgungsbereich (s. Innenstadt).<br />

Der Begriff des zentralen Versorgungsbereichs z.B. im Sinne der §§ 9 (2a) und 34<br />

BauGB kann mehr als der Begriff des (einzelhandelsbezogenen) zentralen Bereichs<br />

umfassen: Wenn nämlich zentrale Einrichtungen außerhalb des zentralen Bereichs,<br />

aber angrenzend an diesen zu finden sind.<br />

In keinem Fall aber kann ein zentraler Versorgungsbereich weniger als den unter<br />

Einzelhandelsaspekten abgegrenzten zentralen Bereich umfassen.<br />

Umgekehrt muss nicht jeder zentrale Bereich einen zentralen Versorgungsbereich<br />

darstellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die über den Nahbereich hin-<br />

ausreichende Versorgungsfunktion nicht (umfassend) erfüllt ist.<br />

Auch bei der Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen kommt dem Einzelhan-<br />

del (als einer zentralen Einrichtung) herausgehobene Bedeutung zu - aber allein die<br />

Tatsache einer Konzentration von Einzelhandel reicht nicht aus, einen zentralen<br />

Versorgungsbereich zu begründen 15 .<br />

Verbleibquote (s. Kaufkraftverbleib).<br />

Zentralität (s. Bindungsquote).<br />

15 Vgl. hierzu BVerwG: Urteil vom 11.10.2007, Az. 4 C 7/07.<br />

25

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