Fallstricke in der Unternehmensnachfolge
Fallstricke in der Unternehmensnachfolge
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<strong>Fallstricke</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Unternehmensnachfolge</strong><br />
• Jede Betriebsübergabe und<br />
Betriebsveräußerung ist von <strong>der</strong><br />
Umsatzsteuer befreit<br />
• Der Übernehmer tritt voll <strong>in</strong> die Stellung<br />
des Übergebers<br />
– Hat z. B. <strong>der</strong> Übergeber zur<br />
Regelbesteuerung optiert, ist <strong>der</strong><br />
Übernehmer daran gebunden<br />
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