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Fallstricke in der Unternehmensnachfolge

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<strong>Fallstricke</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Unternehmensnachfolge</strong><br />

• Derzeitiges Recht führt bei <strong>der</strong><br />

Betriebsübergabe i. d. R. zu ke<strong>in</strong>er<br />

Steuerbelastung, wenn <strong>der</strong> Betrieb<br />

weiter geführt wird<br />

• Bei Veräußerung des Betriebs<br />

<strong>in</strong>nerhalb von 5 (7) Jahren nach<br />

Übergabe kann es zur<br />

Nachversteuerung führen<br />

© /LGG StBGes. mbh, Stgt

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