Einkaufsführers für Muslime - vzbv
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Gut zu wissen!<br />
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Wir empfehlen Ihnen dringend, zum Beispiel verdorbene oder<br />
merkwürdig schmeckende Lebensmittel, unhygienische Zustände<br />
in Geschäften oder Restaurants oder falsch ausgezeichnete<br />
Lebensmittel im Geschäft beziehungsweise im Restaurant zu<br />
reklamieren oder aber den zuständigen Behörden in Ihrem<br />
Bundesland zu melden. So können Schwachstellen und Nachlässigkeiten<br />
in der Produktion und im Handel aufgedeckt werden.<br />
Was jeweils richtiger ist – die Reklamation vor Ort oder eine<br />
Meldung bei der Überwachungsbehörde – hängt von der Art der<br />
Beschwerde ab. Wenn Sie zum Beispiel eine aufgerissene Pakkung<br />
Nudeln im Regal finden, ist das sicher kein Fall <strong>für</strong> die<br />
Lebensmittelüberwachung. Haben Sie aber bereits zum dritten<br />
Mal im selben Geschäft einen verschimmelten Joghurt gekauft,<br />
sollte sich die Behörde das Geschäft oder die Produktionsstätten<br />
einmal genauer ansehen.<br />
Die Beschwerde bei einer Behörde ist <strong>für</strong> Sie kostenlos. Das gilt<br />
selbst dann, wenn eine Untersuchung in einem Labor durchgeführt<br />
wird und sich anschließend herausstellt, dass das Lebensmittel<br />
in Ordnung war.<br />
Die Überwachungsbehörden sind jedoch nicht zuständig <strong>für</strong><br />
private Untersuchungen. Wenn Sie also wissen möchten, ob das<br />
Obst aus Ihrem eigenen Garten mit giftigen Rückständen belastet<br />
ist oder aber das Fleisch, das Sie seit zwei Jahren in der Tiefkühltruhe<br />
liegen haben, noch essbar ist, müssen Sie sich an ein privates<br />
Labor wenden. Aber Achtung: Das kann sehr teuer werden!<br />
Tipp: Wenn Sie sich über ein Geschäft, Restaurant oder ein<br />
Produkt beschweren möchten und nicht wissen, wie so<br />
etwas funktioniert, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale<br />
in Ihrem Bundesland. Sie hilft Ihnen auch mit<br />
den richtigen Telefonnummern und Adressen weiter.