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Einkaufsführers für Muslime - vzbv

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Gut zu wissen!<br />

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Wir empfehlen Ihnen dringend, zum Beispiel verdorbene oder<br />

merkwürdig schmeckende Lebensmittel, unhygienische Zustände<br />

in Geschäften oder Restaurants oder falsch ausgezeichnete<br />

Lebensmittel im Geschäft beziehungsweise im Restaurant zu<br />

reklamieren oder aber den zuständigen Behörden in Ihrem<br />

Bundesland zu melden. So können Schwachstellen und Nachlässigkeiten<br />

in der Produktion und im Handel aufgedeckt werden.<br />

Was jeweils richtiger ist – die Reklamation vor Ort oder eine<br />

Meldung bei der Überwachungsbehörde – hängt von der Art der<br />

Beschwerde ab. Wenn Sie zum Beispiel eine aufgerissene Pakkung<br />

Nudeln im Regal finden, ist das sicher kein Fall <strong>für</strong> die<br />

Lebensmittelüberwachung. Haben Sie aber bereits zum dritten<br />

Mal im selben Geschäft einen verschimmelten Joghurt gekauft,<br />

sollte sich die Behörde das Geschäft oder die Produktionsstätten<br />

einmal genauer ansehen.<br />

Die Beschwerde bei einer Behörde ist <strong>für</strong> Sie kostenlos. Das gilt<br />

selbst dann, wenn eine Untersuchung in einem Labor durchgeführt<br />

wird und sich anschließend herausstellt, dass das Lebensmittel<br />

in Ordnung war.<br />

Die Überwachungsbehörden sind jedoch nicht zuständig <strong>für</strong><br />

private Untersuchungen. Wenn Sie also wissen möchten, ob das<br />

Obst aus Ihrem eigenen Garten mit giftigen Rückständen belastet<br />

ist oder aber das Fleisch, das Sie seit zwei Jahren in der Tiefkühltruhe<br />

liegen haben, noch essbar ist, müssen Sie sich an ein privates<br />

Labor wenden. Aber Achtung: Das kann sehr teuer werden!<br />

Tipp: Wenn Sie sich über ein Geschäft, Restaurant oder ein<br />

Produkt beschweren möchten und nicht wissen, wie so<br />

etwas funktioniert, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale<br />

in Ihrem Bundesland. Sie hilft Ihnen auch mit<br />

den richtigen Telefonnummern und Adressen weiter.

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