Information - Wohnungsbau-Genossenschaft „Treptow-Nord“ eG
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Zuständiges Job-Center<br />
Treptow-Köpenick<br />
Hauptsitz, Empfang und Eingangszone<br />
Großberliner Damm 73 A,<br />
12489 Berlin<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo. 08.00–13.00 Uhr<br />
Di. 08.00–13.00 Uhr<br />
Mi. 08.00–13.00 Uhr<br />
nur für terminisierte Besucher<br />
Do. 08.00–13.00 Uhr und<br />
13.00–18.00 Uhr<br />
für Berufstätige<br />
Fr. 08.00–12.00 Uhr<br />
Als Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten<br />
gelten gem. § 22 Abs.1 Satz 1 SGB II<br />
Haushaltsgröße Brutto<br />
1-Personenhaushalt 360,00 €<br />
2-Personenhaushalt 444,00 €<br />
3-Personenhaushalt 542,00 €<br />
4-Personenhaushalt 619,00 €<br />
5-Personenhaushalt 705,00 €<br />
Bei jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich die Bruttowarmmiete<br />
um 50,00 €<br />
Herr Petters im Gespräch mit Herrn Simon, Leiter der Arbeitsgruppe<br />
10<br />
<strong>Wohnungsbau</strong>-<strong>Genossenschaft</strong> <strong>„Treptow</strong> <strong>Nord“</strong> <strong>eG</strong> 1/2007<br />
ALG II Empfang bedeutet nicht automatisch<br />
Umzug - <strong>Information</strong> zur Grundsicherung<br />
für Arbeitssuchende (Hartz IV)<br />
Die WBG <strong>„Treptow</strong> <strong>Nord“</strong> <strong>eG</strong> bemüht sich seit mehreren Jahren darum, zu verhindern, dass bei sozialen Notlagen,<br />
insbesondere bei ALG II-Empfängern, zur Arbeitslosigkeit nicht noch Wohnungslosigkeit hinzukommt.<br />
In Kooperation mit dem Bezirksamt und dem Jobcenter werden Hilfen organisiert und Einzelfalllösungen gesucht<br />
und gefunden. Die Erfahrungen zeigen, wer in wirtschaftliche Not gerät und fürchten muss, seine Miete<br />
nicht mehr zahlen zu können, ist gut beraten, sich schon bei den ersten Anzeichen an seinen Berater im<br />
Jobcenter oder Sozialamt zu wenden. Übrigens ist neben der Übernahme der Mietzahlung für Leistungsempfänger<br />
auch eine Mietschuldenregulierung auf Darlehensbasis seit August 2006 für Nichtleistungsbezieher<br />
möglich!<br />
Die in den Ausführungsvorschriften genannten Richtsätze für die Bruttokosten der Unterkunft liegen in der<br />
Regel über den in der unserer <strong>Genossenschaft</strong>en geforderten Nutzungsentgelten. Das bedeutet, dass kaum<br />
ein ALG II-Empfänger zu befürchten hat, wegen einer zu hohen Miete ausziehen zu müssen.<br />
ALG II -Bezieher unter 25 Jahren werden künftig in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern einbezogen und bekommen<br />
nur noch 80 Prozent des Regelsatzes. Im Falle eines Auszuges aus der elterlichen Wohnung haben<br />
sie nur Anspruch auf Leistungen für Unterhalt und Heizung, wenn der kommunale Träger dies vorher zugesichert<br />
hat. Diese Zusicherung muss nur dann erteilt werden, wenn die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen<br />
Gründen“ nicht in der Wohnung ihrer Eltern oder eines Elternteiles leben können, sie aus beruflichen<br />
Gründen bei ihren Eltern ausziehen müssen oder „ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt“.<br />
Für die geplante Änderung gilt als Stichtag der 17. Februar 2006. Das heißt, unter 25-Jährige, die vor diesem<br />
Stichtag aus dem Haushalt der Eltern ausgezogen sind, fallen nicht unter die Neuregelung.<br />
In eigener Sache<br />
Unsere Hausordnung<br />
Weiterhin werden die Bezieher von Arbeitslosengeld II schärfer kontrolliert.<br />
Hierzu zählen: Sofortangebote zur Prüfung der Arbeitswilligkeit und ein besserer<br />
Datenabgleich zur Feststellung der Vermögenslage.<br />
Bei unverheiratet zusammenlebenden ALG II-Empfängern wird angenommen,<br />
(unterstellt), dass sie eine eheähnliche Gemeinschaft bilden, bei denen die Partner<br />
zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet sind. Der Gegenbeweis ist von ALG II-<br />
Empfängern zu erbringen.<br />
Eine bloße Behauptung, dass die Partnerschaft nicht auf Dauer angelegt ist und<br />
beide in Notfällen nicht füreinander einstehen, reicht nicht aus.<br />
Was ein angemessener und ausreichender Nachweis ist, muss immer im Einzelfall<br />
geprüft werden. Diese Regelung betrifft erstmals auch gleichgeschlechtliche<br />
Lebensgemeinschaften. Sie sind ebenfalls Partner einer Bedarfsgemeinschaft im<br />
Sinne des SGB II.<br />
Wie bereits in unserer letzten Mitgliederzeitung berichtet, wurde unter der Leitung von<br />
Herrn Simon eine Arbeitsgruppe zur Überprüfung der bestehenden Hausordnung ins Leben<br />
gerufen. Zahlreiche Mitglieder folgten unserem Aufruf und gaben hilfreiche Hinweise<br />
für die Überarbeitung der Hausordnung, wofür wir uns an dieser Stelle recht herzlich<br />
bedanken möchten.<br />
Die Arbeitsgruppe konnte nach mehreren Sitzungen den Entwurf einer überarbeiteten<br />
und aktualisierten Hausordnung fertigstellen, der nunmehr dem Vorstand und dem Aufsichtsrat<br />
zur Prüfung übergeben wird. Danach wird der Entwurf der Vertreterversammlung<br />
vorgestellt.<br />
Für die geleistete Arbeit möchten wir uns besonders bei unseren Mitgliedern Herrn<br />
Hans Simon (Ltr. der AG), Frau Mettendorf, Frau Reiche, Frau Peitsch, Herrn Dr.<br />
Kopatz, Herrn Bessel, Herrn Dreke und unseren Mitarbeiterinnen Frau Hanke und Frau<br />
Francke bedanken.