Jahresbericht 2007 - Weisser Ring e.V.
Jahresbericht 2007 - Weisser Ring e.V.
Jahresbericht 2007 - Weisser Ring e.V.
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong>
2 | 3<br />
Inhalt Grußwort<br />
Seite 4 | Grundsätze der Vereinsarbeit<br />
Seite 5 | Opferhilfe<br />
Seite 12 | Vorbeugung<br />
Seite 14 | Lobbyarbeit<br />
Seite 20 | Forschungsförderung<br />
Seite 24 | Aus- und Weiterbildung<br />
Seite 28 | Finanzbericht<br />
Seite 34 | Organe<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
WEISSER RING e.V., Mainz<br />
Gestaltung:<br />
aligator kommunikation GbR,<br />
Unkel am Rhein<br />
Druck:<br />
gzm Grafisches Zentrum Mainz<br />
Bödige GmbH, Mainz<br />
Auflage: 5.000 Exemplare<br />
Fotonachweis:<br />
Werner Feldmann, S. 3, 6, 23 |<br />
Björn Kernspeckt, S. 4 (Motiv aus<br />
der Ausstellung „Opfer“, gestaltet<br />
von Studenten der Bauhaus-Universität<br />
Weimar) | Günter Koschig, S. 13<br />
Bart E. Streefkerk, S. 14 | Presse- und<br />
Informationsamt der Bundesregierung,<br />
S. 15 | Jana Kay, S. 27<br />
August 2008<br />
Sehr verehrte Leserin,<br />
sehr verehrter Leser,<br />
mit diesem <strong>Jahresbericht</strong> möchten wir unseren Mitgliedern, Spendern und Förderern<br />
sowie allen an der Arbeit des WEISSEN RINGS Interessierten Auskunft über unsere<br />
Tätigkeit im Jahr <strong>2007</strong> geben. Satzungsgemäße Aufgaben des Vereins sind neben<br />
der immateriellen und materiellen Unterstützung von Kriminalitätsopfern auch das<br />
öffentliche Eintreten für die Belange der Opfer sowie die Kriminalitätsverhütung.<br />
Mehr als 3.000 ehrenamtliche Mitarbeiter des WEISSEN RINGS engagieren sich für<br />
diese Aufgabe. An Beispielen soll über unsere umfangreiche und breit angelegte Arbeit<br />
informiert werden.<br />
Mit dem angeschlossenen Finanzbericht legt der WEISSE RING zugleich seine<br />
wirtschaftliche Entwicklung offen und ermöglicht so einen uneingeschränkten Einblick<br />
in das Finanzgeschehen. Wir wollen damit einen Beitrag zur Transparenz leisten. Unsere<br />
Rechnungslegung berücksichtigt die vom Institut der Wirtschaftsprüfer vorgegebenen<br />
Richtlinien für Spenden sammelnde Organisationen.<br />
Der WEISSE RING hat auch im Jahr <strong>2007</strong> vielen Tausend Opfern von Kriminalität,<br />
insbesondere Opfern von Gewalt- und Sexualdelikten, helfen können, mit Rat und Tat,<br />
Anteilnahme und Begleitung, aber auch mit geldwerten Leistungen. Er hat sich in der<br />
Öffentlichkeit, gegenüber der Politik und den Medien für die Belange der Opfer<br />
eingesetzt. Er hat Beiträge zu einer wirksameren Verhütung von Kriminalität geleistet.<br />
Möge dieser <strong>Jahresbericht</strong> dazu beitragen, die Einsicht zu vertiefen und zu verbreitern,<br />
dass Opfer von Kriminalität in vielen Fällen Hilfe brauchen und dass dies eine Herausforderung<br />
für unsere Gesellschaft ist. Möge er die Bereitschaft fördern, sich dieser<br />
Herausforderung zu stellen.<br />
Professor Dr. Reinhard Böttcher<br />
Bundesvorsitzender
4 | 5<br />
Die besondere Hilfsorganisation: WEISSER RING e.V. Seit mehr als 30 Jahren: Hilfe aus einer Hand<br />
Wir helfen in Deutschland. Unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Staatsangehörigkeit und<br />
politischer Überzeugung, erhalten Opfer von Kriminalität Hilfe.<br />
Ehrenamtlichkeit<br />
Wir unterhalten ein Netz von ehrenamtlichen Opferhelfern im Lande. Wir helfen seit über<br />
30 Jahren Opfern von Kriminalität in persönlicher Not. Ganz vertraulich übernehmen unsere<br />
ehrenamtlichen Opferhelfer Patenschaften für eine Zeit, in der ein Opfer von Kriminalität<br />
Hilfe braucht.<br />
Kompetenz<br />
Unsere Opferhelfer werden durch unsere Ausbildung darauf vorbereitet, professionell zu helfen.<br />
Die Ausbildung ist systematisch, methodisch auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Wir sind<br />
sachkundiger und anerkannter Ansprechpartner für Fragen der Opferhilfe und des Opferschutzes.<br />
Unabhängigkeit<br />
Wir finanzieren unsere Tätigkeit aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Geldbußen und Nachlässen.<br />
Wir setzen die uns zugewandten Mittel planvoll, wirtschaftlich und effektiv ein unter Anwendung<br />
betriebswirtschaftlich sinnvoller Methoden. Unsere Förderer geben uns damit die Möglichkeit, in<br />
der Öffentlichkeit mit Nachdruck für die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von<br />
Kriminalitätsopfern einzutreten.<br />
Der WEISSE RING unterstützt auf der Grundlage seiner Satzung<br />
und im Rahmen seiner Möglichkeiten Personen, die durch eine mit<br />
Strafe bedrohte vorsätzliche Handlung materiell oder immateriell,<br />
unmittelbar oder mittelbar geschädigt wurden. Ein Rechtsanspruch<br />
besteht nicht. In den mehr als 30 Jahren seines Bestehens war der<br />
WEISSE RING für viele Hunderttausend Kriminalitätsopfer und ihre<br />
Angehörigen Hoffnung und Hilfe zugleich in einer oft ausweglos<br />
erscheinenden Lebenslage.<br />
Im Jahr <strong>2007</strong> leistete der WEISSE RING in 11.358 Opferfällen zusätzlich zum menschlichen<br />
Beistand mehr als 17.300 materielle Hilfen in den unterschiedlichen Hilfearten: von der<br />
Gewährung von Rechtsschutz über eine psychotraumatologische Erstberatung bis hin<br />
zu Erholungsmaßnahmen in bestimmten Fällen und finanziellen Zuwendungen zur<br />
Überbrückung tatbedingter Notlagen. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum allein für<br />
die unmittelbare materielle Unterstützung von Kriminalitätsopfern mehr als 5,13 Mio.<br />
Euro aufgewendet.<br />
Darüber hinaus konnte der WEISSE RING in weit mehr Fällen auch ohne eine direkte<br />
finanzielle Unterstützung Kriminalitätsopfern und ihren Familien durch menschlichen<br />
Zuspruch und persönliche Betreuung mit Rat und Tat zur Seite stehen.<br />
Durch die Arbeit seiner vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter erfüllt der WEISSE RING<br />
damit eine unverzichtbare gesellschaftspolitische Aufgabe, die durch staatliche<br />
Hilfsmöglichkeiten nur zu einem Teil abgedeckt werden. Dabei geht es insbesondere um<br />
die mitmenschliche Komponente, die Vermittlung von Entschädigungsleistungen oder<br />
sonstige Hilfestellungen.<br />
Leider finden nicht alle Opfer den Weg zum WEISSEN RING. Das kann daran liegen,<br />
dass Hilfevoraussetzungen und Hilfeangebote des gemeinnützigen Vereins noch<br />
nicht überall ausreichend bekannt sind. Deshalb macht der WEISSE RING sowohl bei<br />
unmittelbaren Ansprechpartnern von Opfern wie Polizei, Justiz und Verwaltung als<br />
auch in der breiten Öffentlichkeit immer wieder auf die vielfältigen, auch immateriellen<br />
Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam.<br />
O p f e r h i l f e
„ … Ohne Ihre engagierten<br />
Mitarbeiter und die anwaltliche<br />
Unterstützung sowie<br />
die Kostenübernahme hätte<br />
ich wirklich nicht mehr weiter<br />
gewusst … Vielen, vielen<br />
Dank für alles. Machen Sie<br />
bitte weiter so.“ (A. H.)<br />
„ … es ist mir ein ganz großes<br />
Bedürfnis, mich aus tiefstem<br />
Herzen bei Ihrer Organisation<br />
und einer Ihrer Mitarbeiterinnen<br />
zu bedanken. Ich<br />
wünsche, es würde viel mehr<br />
Menschen mit so viel Herz<br />
und Hilfsbereitschaft geben ...<br />
Ohne Ihre große Anteilnahme,<br />
Hilfe und Menschlichkeit<br />
weiß ich nicht, wie lange ich<br />
das noch durchgehalten<br />
hätte. Darum aus tiefstem<br />
Herzen meinen Dank und<br />
meine Hochachtung an Sie<br />
alle …“ (M. J.)<br />
6 | 7<br />
Die Hilfen des WEISSEN RINGS<br />
Menschlicher Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat<br />
Nach einer Straftat gilt das öffentliche Interesse meist nur dem Tatgeschehen, der Persönlichkeit<br />
des Täters, seiner Verfolgung und Verurteilung. An das betroffene Opfer und seine<br />
Situation nach der Tat wird noch immer viel zu wenig gedacht. Das persönliche Gespräch<br />
und der menschliche Beistand für die Opfer und ihre Angehörigen sind hier besonders<br />
wichtig. Individuell auf die Person bezogen werden mit dem Opfer weitere Hilfsmaßnahmen<br />
erörtert.<br />
Hilfestellung im Umgang mit Behörden<br />
Opfer von Kriminalität und Gewalt finden in ihrem Betreuer des WEISSEN RINGS eine<br />
Vertrauensperson, die sie auch bei Problemen und Gesprächsbedarf im Umgang mit<br />
Behörden und Institutionen unterstützt. Aufgrund tatbedingter emotionaler Belastungen<br />
fällt es den Betroffenen oft schwer, die Situation einzuschätzen und notwendige Schritte<br />
zu unternehmen.<br />
Begleitung zu Gerichtsverfahren<br />
Gerade das Strafverfahren stellt für viele Opfer eine unbekannte und angsteinflößende<br />
Größe dar, beginnend mit der polizeilichen Vernehmung bis hin zur Hauptverhandlung.<br />
Die ehrenamtlichen Helfer können grundsätzlich bei allen Vernehmungen die von ihnen<br />
betreuten Opfer als sogenannte Vertrauensperson begleiten. Durch die Anwesenheit von<br />
Begleitpersonen wird vielen Opfern die Angst genommen. Dies geschieht auch durch die<br />
Vorbereitung auf die Vernehmungssituation, z. B. durch den Besuch einer Hauptverhandlung<br />
bereits zu einem früheren Zeitpunkt. Die Anwesenheit einer Vertrauensperson in der<br />
Hauptverhandlung kann vielfach die Arbeit des „Opferanwaltes“ unterstützen.<br />
Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen<br />
Dort, wo die Satzungsvoraussetzungen eine ummittelbare Hilfeleistung des<br />
WEISSEN RINGS nicht zulassen, werden anfragende Opfer auf andere Institutionen<br />
und Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht. Das Anregen von Netzwerken<br />
und die aktive Beteiligung in solchen themenübergreifenden Zusammenschlüssen ist<br />
Teil der Gesamtverantwortung, die der Verein für in Not geratene und hilfesuchende<br />
Menschen übernommen hat.<br />
Beratungsscheck für eine anwaltliche Erstberatung<br />
Der Rechtsberatungsscheck ist in erster Linie dafür gedacht, dass Opfer ohne eigenes<br />
Kostenrisiko eine umfassende anwaltliche Erstberatung erhalten können. Der WEISSE RING<br />
übernimmt aus Anlass einer Straftat die Kosten für eine Opferberatung einschließlich<br />
der erforderlichen Akteneinsicht. Der beauftragte Rechtsanwalt wird gebeten, Beratung<br />
zu erteilen im Zusammenhang mit sämtlichen Folgen der Straftat, z. B. im Hinblick auf<br />
sozialrechtliche Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz, strafprozessuale Opferschutzrechte,<br />
zivilrechtliche Ansprüche, die Beiordnung des Opferanwaltes/Zeugenbeistandes,<br />
sonstige Rechte, Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes, die Beantragung<br />
von Beratungs- und Prozesskostenhilfe.<br />
Rechtsschutz und Opferanwalt<br />
Der Rechtsschutz des WEISSEN RINGS hat im Wesentlichen zwei Ziele. Zum einen soll es<br />
Opfern schwerer Straftaten ermöglicht werden, mit Hilfe eines Anwaltes im Strafverfahren<br />
ihre Opferschutzrechte in geeigneter Form wahrnehmen zu können. Auch bei anwaltlichen<br />
Tätigkeiten im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes stehen Opferschutzgesichtspunkte im<br />
Vordergrund. Zum anderen soll – insbesondere durch anwaltliche Unterstützung bei der<br />
Geltendmachung von sozialrechtlichen Ansprüchen – dem Opfer dabei geholfen werden,<br />
die materiellen Tatfolgen zu beseitigen oder zumindest zu lindern. Durch die Stärkung der<br />
Rechtsstellung des Opfers wird auch ein wichtiger psychologischer Effekt erreicht.<br />
Beratungsscheck für eine psychotraumatologische Erstberatung<br />
Anliegen des Beratungsschecks des WEISSEN RINGS für eine psychotraumatologische<br />
Erstberatung ist es, Kriminalitätsopfern möglichst zeitnah nach psychisch verletzenden<br />
Erlebnissen eine angemessene, kompetente medizinisch-psychologische Fachberatung<br />
zukommen zu lassen. Chronifizierung von psychischem und seelischem Leiden soll durch<br />
notfallpsychologische Intervention und psychotherapeutische Soforthilfe verhindert werden.<br />
Die psychotraumatologische Erstberatung liegt zeitlich zwischen dem traumatischen<br />
Ereignis und einer eventuellen Psychotherapie. Sie stellt selbst keine Psychotherapie dar<br />
und hat diese nicht zwangsläufig zur Folge.<br />
Erholungsmaßnahmen<br />
Mit Erholungsmaßnahmen (Ferienhilfen) für Opfer und ihre Familien in bestimmten Fällen<br />
will der WEISSE RING nach einer Straftat ein Abschalten und die notwendige Distanz zum<br />
Geschehen ermöglichen. Die Gewährung einer solchen Unterstützung ist bei schweren<br />
Sexualdelikten, insbesondere an Kindern, sowie bei versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten<br />
und in Ausnahmefällen bei anderen schweren Straftaten möglich. Voraussetzung<br />
ist eine nachvollziehbare Zeit- oder Belastungsnähe.<br />
Finanzielle Zuwendungen<br />
Der WEISSE RING hilft materiell nur bedürftigen Kriminalitätsopfern. Dies gilt auch für die<br />
Übernahme von Rechtsanwaltskosten und die Aushändigung von Beratungsschecks. Die<br />
Bedürftigkeit im Sinne der Satzung beurteilt sich im jeweiligen Einzelfall danach, wie sich<br />
die gesamte wirtschaftliche Situation des Opfers darstellt. Dadurch kann dem jeweiligen<br />
Fall und seinem speziellen Umfeld Rechnung getragen werden. Die Ausrichtung an der<br />
wirtschaftlichen Situation der Familie und damit an der Frage, ob die Familie mit ihrem<br />
zur Verfügung stehenden Einkommen die Belastung durch die Straftat selbst tragen kann,<br />
lässt einen angemessenen Ermessensspielraum zu, auf die wirtschaftliche Situation eines<br />
jeden einzelnen Menschen einzugehen. Im Gegensatz zu Sozialämtern ist der WEISSE RING<br />
in der Lage, auf Einzelfälle abgestimmte individuelle Unterstützung zu bieten und dadurch<br />
materielle Notlagen wirksam beheben zu können.<br />
„ … heute möchte ich mich<br />
bei Ihnen von ganzem<br />
Herzen für die Unterstützung<br />
bedanken, die ich durch Ihre<br />
Mitarbeiterin aus Münster<br />
und Ihren Verein erfahren<br />
durfte. Nicht nur die<br />
finanzielle Spritze, auch die<br />
persönliche Zuwendung nach<br />
den Diebstählen haben mir<br />
sehr geholfen … Es ist schön,<br />
wenn man merkt, dass man<br />
nach so einem negativen<br />
Erlebnis nicht alleine da steht<br />
und die finanziellen Folgen<br />
nicht ganz so gravierend<br />
ausfallen. Danke!“ (C. M.)<br />
Briefe dankbarer Opfer<br />
und ihrer Angehörigen<br />
stehen stellvertretend für<br />
all die anderen freudigen<br />
Reaktionen, die den<br />
WEISSEN RING und seine<br />
ehrenamtlichen Helferinnen<br />
und Helfer immer wieder erreichen.<br />
Dies ist der schönste<br />
Lohn für ihren humanitären<br />
Einsatz für Menschen in Not.<br />
Der Dank der Opfer gilt<br />
aber ebenso allen Mitgliedern,<br />
Spendern und<br />
Förderern des Vereins,<br />
denn ohne diese wichtige<br />
Unterstützung wären viele<br />
notwendigen Hilfen erst gar<br />
nicht möglich geworden.<br />
O p f e r h i l f e
Nach Tanjas Tod: Die Finsternis weicht nicht<br />
8 | 9<br />
T | Tötung | 8,2%<br />
S | Sexualdelikt | 29,8%<br />
D | Diebstahl | 8,3%<br />
SO | Sonstiges | 9,7%<br />
Tanja wurde ermordet. Als Dreizehnjährige. Was damals geschah, weiß niemand ganz ge-<br />
nau. Das Mädchen war wie so oft bei ihrer Oma zu Besuch. Ihr kleiner Bruder hatte seinen<br />
MP3-Player auf dem Spielplatz vergessen. Ein Bursche aus Tanjas Bekanntenkreis erzählte<br />
der besorgten Schwester, ihn gefunden zu haben und versprach, ihn zurückzugeben.<br />
Wenn – ja, wenn sie sich mit ihm in einem bestimmten Abbruchhaus träfe. Die Arglose<br />
ging zum verabredeten Treffpunkt. Während der Gerichtsverhandlung berichtete der Täter,<br />
ein damals 14-Jähriger, Tanja geschlagen und gewürgt zu haben. Anschließend habe er die<br />
Leiche versteckt.<br />
Sabine M., Tanjas Mutter, machte sich, als sie vom Verschwinden ihrer Großen hörte, sofort<br />
gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten auf die Suche. Panisch fuhren sie umher und<br />
beschädigten ihr Auto. Sie verloren jede Hoffnung. Ihre Tochter wurde gefunden. Tot. Fragt<br />
man Sabine M. heute nach dieser Zeit, so ist es, als versuche sie einen Albtraum zu greifen.<br />
„Ich weiß es nicht mehr“, sagt die junge Frau immer wieder und kämpft gegen die Tränen.<br />
Die Finsternis um die Mutter weicht nicht.<br />
„Ich komme schon zurecht“ meint sie, als die Mitarbeiterin des WEISSEN RINGS wieder einmal<br />
fragt, ob sie nicht doch psychologische Hilfe in Anspruch nehmen möchte, so wie sie<br />
ihre Kinder erfahren. Die ehrenamtliche Helferin ist vermutlich eine der ganz Wenigen<br />
außerhalb der Familie, die die junge Mutter ein Stück in ihre Trauer hineingelassen hat.<br />
Über eine Bekannte hatten die Betroffenen zuerst Kontakt zu einem Anwalt, dann zum<br />
WEISSEN RING aufgenommen. „Wir haben es nicht bereut. Nicht nur wegen des Geldes.<br />
Aber auch das hat uns geholfen. Wir konnten unser Auto reparieren lassen, sonst hätten<br />
wir das mit den Fahrten mit den Kindern zum Psychologen nicht hingekriegt. Und wir<br />
konnten die Rechnung für das Begräbnis begleichen. Und manchmal denken wir: Wir sind<br />
ja nicht die Einzigen, denen so was Schlimmes passiert.“<br />
S<br />
Deliktstruktur <strong>2007</strong><br />
in %<br />
D<br />
T<br />
SO<br />
ST<br />
HG<br />
R<br />
KV<br />
ST | Stalking/Telefonterror | 6,0%<br />
HG | Häusliche Gewalt | 8,2%<br />
KV | Körperverletzung | 21,4%<br />
R | Raub | 7,2%<br />
F | Freiheitsberaubung<br />
und Kindesentzug | 1,2%<br />
PS | Beratungsscheck für eine psychotraumatologische<br />
Erstberatung | 6%<br />
RH | Rechtsschutz/Opferanwalt | 13%<br />
BS | Beratungsscheck für eine<br />
anwaltliche Erstberatung | 34%<br />
420 Außenstellen des WEISSEN RINGS bundesweit<br />
Der Begriff Außenstelle des WEISSEN RINGS bedeutet, dass sich für den Bereich eines Landkreises<br />
oder einer kreisfreien Stadt mehrere Mitglieder des Vereins zusammen gefunden<br />
haben, um Opfern von Kriminalität und Gewalt bei der Bewältigung der Tatfolgen mit Rat<br />
und Tat zur Seite zu stehen. Vor ihrer Ernennung zu ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern<br />
werden sie im Rahmen von Schulungsveranstaltungen auf ihre verantwortungsvolle<br />
Aufgabe vorbereitet (vgl. hierzu Seite 24).<br />
Der Leiter/die Leiterin einer Außenstelle koordiniert den Einsatz der Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter, der neben der unmittelbaren Opferhilfe auch Aktivitäten im Bereich<br />
der Kriminalitätsvorbeugung sowie zur Steigerung des Bekanntheitsgrades des<br />
WEISSEN RINGS umfasst. Ziel der Außenstelle ist es – als Teil eines lokalen Netzwerks – im<br />
Zusammenwirken mit staatlichen Institutionen wie Polizei, Justiz und Verwaltung sowie<br />
mit allen weiteren mit der Opferthematik tangierten gesellschaftlichen Stellen Kontakt zu<br />
Betroffenen zu finden.<br />
Ein großer Teil hilfesuchender Opfer wendet sich auch direkt an die örtlichen Ansprechpartner<br />
des WEISSEN RINGS. In einem ersten persönlichen Gespräch zwischen Opfer und<br />
Helfer wird eine Vertrauensbasis aufgebaut, auf der dann jeweils auf den individuellen<br />
Fall abgestimmte Unterstützungsmöglichkeiten besprochen und realisiert werden. Dabei<br />
stehen der menschliche Beistand und weitere immaterielle Hilfsangebote im Vordergrund.<br />
Die Leistungen des WEISSEN RINGS erfolgen kostenlos und unabhängig von einer<br />
Vereins-Mitgliedschaft (vgl. hierzu Seiten 6/7). Finanzielle Zuwendungen brauchen nicht<br />
zurück gezahlt werden. Die Dauer der Betreuung ist vom Einzelfall abhängig, wobei der<br />
WEISSE RING dem Opfer Hilfe zur Selbsthilfe geben möchte. In bundesweit rund<br />
420 Außenstellen sind mehr als 3.000 Helferinnen und Helfer des WEISSEN RINGS ehrenamtlich<br />
tätig. Sie erhalten lediglich Erstattung von Fahrt-, Porto- und Telefonkosten.<br />
RH<br />
BS<br />
PS<br />
Hilfeart <strong>2007</strong><br />
in %<br />
SH<br />
AK<br />
FH<br />
OH<br />
SH | Soforthilfe | 20%<br />
OH | Opferhile | 18%<br />
FH | Ferienhilfe | 3%<br />
AK | Aufmerksamkeiten | 6%<br />
O p f e r h i l f e
Rosemarie Berg: Hilfsbereit und einfühlsam<br />
10 | 11<br />
Ihre Hilfsbereitschaft und ihr soziales Engagement sind sprichwörtlich: Rosemarie Berg,<br />
die im vergangenen Sommer ihr 70. Lebensjahr vollendete, engagiert sich seit zehn Jahren<br />
für Kriminalitätsopfer im WEISSEN RING. Damals hatte sie im Nordkurier gelesen, dass<br />
im Raum Demmin ehrenamtliche Mitarbeiter gesucht werden. Die Aufgabe sprach<br />
Rosemarie Berg an, die als Krankenschwester und Rettungssanitäterin gearbeitet und<br />
mit ihrem Mann sechs Kinder großgezogen hatte. 2001 wurde die neue Außenstelle<br />
Bad Doberan geschaffen, die sie seither sehr engagiert leitet. „Dass sich das Ehrenamt so<br />
ausweiten würde, konnte ich damals noch nicht abschätzen. Aber ich bin zufrieden damit“,<br />
sagt Rosemarie Berg. Und wie zufrieden sie ist, wird deutlich, wenn man sie nach Hobbys<br />
fragt. Da sagt sie spontan: „WR, WR, WR.“ Und erst dann folgen Handarbeiten, Gartenarbeit,<br />
Ostseesteine suchen und klassifizieren. Daneben ist sie auch regelmäßige Blutspenderin,<br />
hat längst die Ehrennadel des Roten Kreuzes in Gold dafür bekommen. Bisher<br />
hat sie 92 mal gespendet.<br />
Zu ihrem Wesen gehört der offene und direkte Umgang mit den Mitmenschen. Dabei<br />
geht sie sehr einfühlsam vor, was auch betroffene Opfer zu schätzen wissen, ebenso wie<br />
ihre ehrenamtlichen Mitstreiter, mit denen sie regelmäßig zusammentrifft, um die aktuelle<br />
und die künftige Arbeit zu besprechen. Ihre Motivation gewinnt Rosemarie Berg auch<br />
aus den halbjährlichen Treffen der Außenstellenleiter in Mecklenburg-Vorpommern und<br />
dem Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen. Im vergangenen Jahr standen sie und<br />
ihr Team über 50 Menschen zur Seite. Viele von ihnen waren Opfer von Körperverletzungen<br />
geworden. Andere waren von Stalking und Bedrohung, Diebstahl, sexuellen Übergriffen<br />
und Tötungsdelikten betroffen.<br />
Ein Fall aus ihrer Arbeit berührt sie ganz besonders: Der junge Mann, der am gleichen<br />
Tag zweimal von den gleichen Tätern beraubt wurde. Als sie ihm sein Bargeld abgenommen<br />
hatten, mit dem er die Lebensmittel für die nächsten Tage kaufen wollte, holte der<br />
Hartz IV-Empfänger nach einiger Zeit noch einmal 15 Euro, um einzukaufen. Auch dieses<br />
Geld kassierten die Täter, die ihn beobachtet hatten. Er freute sich riesig, als er von<br />
Rosemarie Berg den Schaden ersetzt und auch noch viele tröstende und aufmunternde<br />
Worte zu hören bekam. Unendlich dankbar dafür informierte er seinen ganzen Ausbildungskurs<br />
über die erhaltene Hilfe.<br />
Schwer lastet ein anderer Fall auf ihr: Ein 33-Jähriger, der gerade ein Programm des Ar-<br />
beitsamtes zur Selbständigkeit absolvierte, kam bei einem Fest dem Opfer eines brutalen<br />
Übergriffs zur Hilfe. Dabei wurde er selbst ganz erheblich verletzt. Auch nach drei Jahren<br />
ist er nicht in der Lage zu arbeiten. Immer wieder fällt er kurzzeitig in die Bewusstlosigkeit.<br />
Opferentschädigung oder Rente als Nothelfer erhält er bisher nicht. Die Verfahren ziehen<br />
sich hin, obwohl die Täter längst verurteilt sind, zu Haftstrafen und auch zur Zahlung von<br />
Schmerzensgeld. Doch dazu sind sie außerstande.<br />
Gewaltopfer haben Anspruch auf schnelle Hilfe<br />
Die wichtigste Hilfe ist eine schnelle Hilfe. Dies gilt insbesondere im Bereich des Opferentschädigungsgesetzes<br />
(OEG), wo Heilbehandlung und ergänzende Leistungen sicherzustellen<br />
sind. Der WEISSE RING fordert im Interesse der Geschädigten, dass die Entscheidungen<br />
kurzfristig ergehen. Im persönlichen Gespräch mit den Entscheidungsträgern in<br />
Politik und Verwaltung und konnten bereits wesentliche Verbesserungen erzielt werden.<br />
So hat die Versorgungsverwaltung Bayern in einem Rundschreiben deutlich gemacht: Es<br />
müsse oberstes Ziel der Versorgungsverwaltung sein, den anspruchsberechtigten Opfern<br />
die gesetzlichen Leistungen umfassend und zügig zukommen zu lassen. Mit einem solchen<br />
vorläufigen Bescheid werde bis zum Erlass des abschließenden Bescheides Rechtssicherheit<br />
geschaffen. Außerdem müsse eine endgültige Entscheidung über den Leistungsanspruch<br />
binnen ein bis zwei Jahren möglich sein.<br />
Auch Niedersachsen hat hinsichtlich der Verfahrensdauer opferfreundliche Lösungen<br />
angeordnet. Nach einem Rundschreiben des Niedersächsischen Landesamts für Soziales,<br />
Jugend und Familie sind die Sachbearbeiter gehalten, mit Hilfe von Zwischenbenachrichtigungen<br />
kontinuierlichen Kontakt zum Antragsteller zu gewährleisten und schnellen<br />
Zugang zu den beantragten Leistungen zu ermöglichen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen,<br />
dass Feststellungen und Beweiswürdigungen der Strafgerichte für das OEG nicht<br />
bindend sind und die Verpflichtung zur eigenen selbstständigen Würdigung des Sachverhalts<br />
besteht. Wörtlich heißt es: „Der Ausgang des Strafverfahrens muss somit grundsätzlich<br />
nicht abgewartet werden, insbesondere in Fällen, in denen offensichtlich eine Gewalttat<br />
vorliegt, wenn auch ggf. der Täter unbekannt ist.“<br />
Übersendet die Staatsanwaltschaft angeforderte Akten nicht, reiche ein schematisches<br />
Abfragen nicht aus. Hier bedürfe es der konkreten Klärung der Hinderungsgründe. So sei<br />
durch telefonische Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft abzustimmen, dass<br />
die Akten bei allernächster Gelegenheit für kurze Zeit übersandt oder auch in der Staatsanwaltschaft<br />
eingesehen werden oder dass die Staatsanwaltschaft einen vorläufigen<br />
Zwischenbericht, der den Stand des Verfahrens wiedergibt, übersendet. Auch ein eventuell<br />
bestehender Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung sei kein Grund,<br />
die Entscheidung nach dem OEG zu verzögern.<br />
Wenn vom Opfer Leistungen beantragt worden sind oder sich entsprechender Bedarf aus<br />
den Akten ergibt, sollen vor Anerkennung des Versorgungsanspruchs Vorbehaltsbescheide<br />
erteilt werden. Zudem soll eine Begutachtung nur dann erfolgen, wenn nicht auf andere<br />
aussagekräftige ärztliche Unterlagen zurückgegriffen werden kann.<br />
Der WEISSE RING begrüßt die neuen Regeln, ebenso ein Faltblatt der niedersächsischen<br />
Versorgungsbehörde, das landesweit von der Polizei an Opfer übergeben wird. Es enthält<br />
einen Kurzantrag, mit dem OEG-Leistungen beantragt werden können. Damit die Opfer<br />
nicht auf die Hilfe warten müssen, finanziert der Verein sie in vielen Fällen vor und bekommt<br />
sie dann von den Leistungsträgern nach Anerkennung der Ansprüche zurück.<br />
O p f e r h i l f e
12 | 13<br />
Deutscher Präventionstag setzt Zeichen für mehr Sicherheit<br />
Tipps gegen Tricks<br />
Um dem wichtigen Anliegen kriminalpräventiven Handelns durch Polizei und Kommunen<br />
wie dem vorbeugenden Verhalten jedes einzelnen Bürgers weithin sichtbar Nachdruck zu<br />
verschaffen, findet alljährlich der Deutsche Präventionstag (DPT) statt. Die aktive Beteiligung<br />
des WEISSEN RINGS an diesen Veranstaltungen bietet die Chance, die bundesweite<br />
Präventionslandschaft mitzubestimmen und damit auch den Opferschutz-Gedanken<br />
in der Kriminalitätsvorbeugung zu stärken. Die Mitwirkung bei der Programmgestaltung<br />
in Form von Fachvorträgen qualifizierter Referenten und einem professionellen Info-Stand<br />
erhöht zugleich den Bekanntheitsgrad des Vereins. Der WEISSE RING wird als „Präventionsexperte“<br />
wahrgenommen.<br />
Der Deutsche Präventionstag stellt eine mittlerweile institutionalisierte Veranstaltung<br />
dar, die sich überwiegend an das Fachpublikum wendet, sich aber mehr und mehr auch<br />
für interessierte Bürger öffnet. Kontinuierlich steigende Teilnehmerzahlen bestätigen den<br />
Erfolg dieses Konzepts. <strong>2007</strong> verzeichnete der 12. Deutsche Präventionstag in Wiesbaden<br />
nahezu 1.900 Teilnehmer.<br />
Das im DPT eingebundene „Internationale Forum“ sowie die englisch-sprachige Internet-<br />
präsenz des Deutschen Präventionstags (www.praeventionstag.de) werden zukünftig die<br />
Bedeutung des Kongresses auch auf internationaler Ebene erhöhen. Der WEISSE RING ist<br />
ständiger Veranstaltungspartner des Deutschen Präventionstags.<br />
Das Satzungsziel „Kriminalitätsvorbeugung“ fand <strong>2007</strong> neben der Mitarbeit<br />
des WEISSEN RINGS in zahlreichen Präventiven Räten und ähnlichen<br />
Einrichtungen sichtbar Ausdruck auch durch eine Reihe von Publikationen.<br />
Die Faltblätter „Trickdiebstahl – So schützen sich Senioren zuhause“ oder<br />
„Kinder vor Kriminalität schützen! – Vernachlässigung, Misshandlung,<br />
sexueller Missbrauch“ sind dafür nur zwei Beispiele. Tipps gegen Tricks sind<br />
stete Rubriken, im alljährlich erscheinenden WR-Taschenkalender, in den<br />
Zeitschriften des WEISSEN RINGS ebenso wie im Internet-Portal des Vereins.<br />
„Mediate“ – Förderung von Streitschlichtung an Schulen<br />
Die Thematik „Gewalt an der Schule“ und wie ihr entgegen gewirkt werden kann, ist<br />
zu einer gr0ßen Herausforderung geworden. Der WEISSE RING leistet mit dem Projekt<br />
„Mediate“ seit einigen Jahren einen relevanten Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen<br />
Kriminalprävention. Mediation stellt einen Teil eines ganzheitlichen Konfliktmanagement-<br />
Systems dar, um Gewalt an Schulen erst gar nicht entstehen zu lassen. Die Schüler lernen<br />
hierbei, ihre Konflikte selbstständig zu bearbeiten bzw. ihre Mitschüler darin zu unterstützen.<br />
Auch <strong>2007</strong> warben Mitarbeiter in den Außenstellen des WEISSEN RINGS in persönlichen<br />
Gesprächen mit Schulleitung, Eltern- und Schülervertretungen für die Streitschlichter-Idee<br />
und stellten die vereinseigenen „Mediate“-Materialien zur Verfügung (Broschüre „Mediation<br />
– auch in unserer Schule?“, Materialsammlung zur Mediation an Schulen, entwickelt<br />
vom Bundesverband Mediation). Unterstützung ist auch bei der Mitfinanzierung der Ausbildung<br />
von Multiplikatoren (Lehrpersonal) zu Streitschlichtern möglich.<br />
Aktion „Kraft gegen Gewalt – Sportler setzen Zeichen“<br />
Der Gedanke „Lieber heute Jugendfreizeitstätten einrichten als morgen Jugendstrafanstalten<br />
bauen“ steht Pate bei der Präventionskampagne des WEISSEN RINGS, in der es<br />
darum geht, Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung<br />
aufzuzeigen. Vielerorts fehlen Angebote und Perspektiven, um auch ohne Aggression und<br />
Gewalt Probleme bewältigen zu können und Frustrationen abzubauen. Defizite gerade<br />
in diesem Bereich spiegeln sich u. a. in einem deutlichen Anstieg der Jugendkriminalität<br />
wider. Genau hier setzt die Initiative des WEISSEN RINGS an.<br />
Die Errichtung stationärer oder mobiler Streetball-Anlagen, die<br />
Durchführung von Fußball-Turnieren sowie die Ausstattung von<br />
Schulen mit Fitness-Paketen sind nur drei Beispiele dafür, wie die<br />
Aktion „Kraft gegen Gewalt – Sportler setzen Zeichen – Jugendkriminalität<br />
vorbeugen – Opferschutz stärken“ auch <strong>2007</strong> vor Ort<br />
bereits umgesetzt werden konnte. Bekannte Sportler unterstützen<br />
die Initiative des WEISSEN RINGS. Die bundesweite Aktion<br />
bietet engagierten Sponsoren ebenso wie Schulen und Jugendeinrichtungen<br />
den Rahmen für die praktische Umsetzung einer<br />
wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgabe: kriminellem und<br />
gewalttätigem Handeln junger Menschen wirksam vorzubeugen.<br />
Vorbeugung
14 | 15<br />
Journalisten-Preis des WEISSEN RINGS feiert Premiere Bundespräsident Horst Köhler dankt dem WEISSEN RING<br />
Gratulierten Frank Jansen<br />
zum 1. Preis: Jury-Mitglieder<br />
Sabine Rückert und<br />
Prof. Dr. Reinhard Böttcher.<br />
Im Jahre <strong>2007</strong> wurde erstmalig der Journalisten-Preis des WEISSEN RINGS ausgelobt. Bei<br />
der Thematik „Das Kriminalitätsopfer in der Gesellschaft“ stehen die sensible und auf-<br />
klärerische Darstellung opferrelevanter Themen sowie Aspekte der Opferproblematik im<br />
Vordergrund. 120 eingereichte Beiträge (Print/Internet 72, TV/Hörfunk 48) zeigten bereits<br />
bei der ersten Ausschreibung die Bedeutung des Themas Opferschutz und Opferhilfe, das<br />
in den Medien immer breiteren Raum einnimmt.<br />
„Der Journalisten-Preis des WEISSEN RINGS hilft Opferschicksale in die öffentliche Wahr-<br />
nehmung zu bringen“, so Hamburgs Erster Bürgermeister und Präsident des Senats,<br />
Ole von Beust bei der Preisverleihung am 12. Dezember im Hamburger Grand Hotel Elysee.<br />
Aus Sicht eines schwer betroffenen Verbrechensopfers gab Richard Oetker, im Dezember<br />
des Jahres 1976 nahezu 48 qualvolle Stunden lang in der Hand eines Entführers, einen<br />
Einblick in seine Erfahrungen und Empfindungen im Umgang mit den Medien.<br />
„Medien dürfen auf keinen Fall dabei mitwirken, dass Straftäter aus ihrem Verbrechen<br />
Kapital schlagen“, hob Richard Oetker hervor.<br />
Jury-Mitglieder waren Prof. Dr. Reinhard Böttcher (Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS;<br />
Jury-Vorsitz), Reinhard Breidenbach (Rhein-Main-Presse), Regina Geis (Leiterin der WR-<br />
Außenstelle Berlin Nord II), Sabine Rückert (DIE ZEIT), Bernd Schröder (TV- und Hörfunkjournalist<br />
SWR ), Wolfgang Sielaff (WR-Landesvorsitzender Hamburg) sowie für die Opferseite<br />
in beratender Funktion, Richard Oetker. Die Jury beschloss, im Bereich Print/Internet<br />
auf einen zweiten Preis zu verzichten und stattdessen zwei erste Preise zu vergeben.<br />
Preisträger Print/Internet:<br />
1. Frank Jansen: „Ich verzeihe ihm jetzt“, Der Tagesspiegel, 11. 12. 2006<br />
1. Andreas Unger: „Drei Schwestern“, Chrismon, September 2006<br />
3. Martin Knobbe: „Herrscher über Leben und Tod“, Stern, 2. 2. 2006<br />
Preisträger TV/Hörfunk:<br />
1. Thomas Berndt, Sonia Mayr, Dietmar Schiffermüller: „Wunderwaffe ohne Wirkung – wie<br />
Ermittler auf DNA-Spuren sitzen bleiben“, ARD (NDR), Panorama, 26. 4. <strong>2007</strong><br />
2. Wolfgang Heim: „Das Ende des familiären Glücks“,<br />
SWR 1 Baden-Württemberg, SWR 1 Leute, 6. 3. <strong>2007</strong><br />
3. Michael Watzke: Aktionswoche „Zivilcourage – Wie mutig und hilfsbereit ist Bayern?“,<br />
Antenne Bayern, 12. bis 17. 3. <strong>2007</strong><br />
Im Mai <strong>2007</strong> empfing Bundespräsident Horst Köhler aus Anlass des 30-jährigen<br />
Bestehens des WEISSEN RINGS den Geschäftsführenden Bundesvorstand zu einem<br />
Gedankenaustausch im Schloss Bellevue.<br />
Der Bundespräsident bedankte sich für das ehrenamtliche Engagement, das seit mehr<br />
als drei Jahrzehnten eine unverzichtbare Antwort auf das Leid und die Not von Hundert-<br />
tausenden von Kriminalitätsopfern darstelle. Das Interesse für die Opfer einer Straftat,<br />
ihre Empfindungen, ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Erleben des Gerichtsverfahrens<br />
gegen den Täter seien lange Zeit in der deutschen Rechtsgeschichte verschüttet gewesen.<br />
Es gebühre dem WEISSEN RING Respekt und Anerkennung dafür, dass die Opferbelange<br />
in den vergangenen dreißig Jahren stärkere Beachtung gefunden haben, erklärte der<br />
Bundespräsident.<br />
Er hob den gesamtgesellschaftlichen Aspekt in der Opferhilfe hervor und bezeichnete<br />
den mit der Arbeit des gemeinnützigen Vereins tagtäglich praktizierten menschlichen<br />
Beistand für die Geschädigten als den wohl wichtigsten Faktor in der Hilfspalette des<br />
WEISSEN RINGS. Den rund 3.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in bundesweit<br />
420 Außenstellen gebühre Dank für ihre beispielhafte Leistung für die Gesellschaft.<br />
Bundespräsident<br />
Horst Köhler empfing<br />
den WEISSEN RING:<br />
v. l. Franz X. Wanninger,<br />
Dr. Helgard van Hüllen,<br />
Siegfried Kauder, MdB,<br />
Prof. Dr. Reinhard Böttcher,<br />
Dr. Jürgen Witt<br />
(Mitglieder des Geschäftsführenden<br />
Bundesvorstands),<br />
Dr. Carsten Kasprzok<br />
(stellv. Bundesgeschäftsführer),<br />
Helmut K. Rüster<br />
(Pressesprecher).<br />
Lobbyarbeit
16 | 17<br />
Fortschritte für Opferbelange<br />
Der WEISSE RING setzt sich seit langem dafür ein, dass die Rechtsstellung des Opfers im<br />
Jugendstrafverfahren verbessert wird. Er bekämpft den verfehlten Ansatz des Jugendgerichtsgesetzes,<br />
den Opfern in Strafverfahren gegen junge Täter die Schutz- und Mitwirkungsrechte<br />
vorzuenthalten, die sie im Strafverfahren gegen erwachsene Täter haben und<br />
die sie brauchen, um sich gegen ungerechtfertigte Angriffe zur Wehr zu setzen und ihre<br />
legitimen Interessen zu vertreten. Für das Schutzbedürfnis des Opfers eines Gewalt- oder<br />
Sexualdelikts im Strafverfahren macht es schließlich keinen Unterschied, ob der Täter zur<br />
Zeit der Tat 17 oder 21 Jahre alt war.<br />
Im Jahr <strong>2007</strong> kam es mit dem 2. Justizmodernisierungsgesetz zu einem wichtigen Fort-<br />
schritt. Auch im Strafverfahren gegen einen Jugendlichen kann sich das Opfer nunmehr<br />
anders als bisher als Nebenkläger am Verfahren beteiligen und aus einer gesicherten<br />
Rechtsstellung heraus seine Interessen vertreten. Allerdings ist das auf einen sehr engen<br />
Kreis von Fällen beschränkt. Immerhin ist ein erster Schritt getan. Außerdem wurde den<br />
Opfern die Möglichkeit eröffnet, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche im<br />
Rahmen des Strafverfahrens gegen Heranwachsende auch dann geltend zu machen, wenn<br />
diese noch nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Im Strafverfahren gegen Jugendliche<br />
ist dieses so genannte Adhäsionsverfahren, mit dem das Opfer rascher<br />
und einfacher zu einem Schadensausgleich kommt, bedauerlicherweise<br />
weiterhin ausgeschlossen.<br />
Der WEISSE RING betreut seit vielen Jahren Opfer von Stalking. Aufgrund<br />
der dabei gewonnenen Erfahrungen hat er sich dafür eingesetzt,<br />
diese Form der Kriminalität effektiver zu bekämpfen. Er hat die rechtspolitische<br />
Diskussion vorangetrieben, indem er die an der Technischen<br />
Universität (TU) Darmstadt und am Zentralinstitut für seelische<br />
Gesundheit (ZI) Mannheim durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen<br />
gefördert hat, die gezeigt haben, welch große Verbreitung<br />
Stalking auch in Deutschland hat und wie tiefgreifend die Auswirkungen<br />
auf die Opfer sein können. Konnten Opfer bisher staatliche Hilfe nur<br />
in Anspruch nehmen, wenn Straftatbestände wie Nötigung oder Körperverletzung<br />
vorlagen, hat sich die Situation nun erheblich verbessert. Im<br />
Jahr <strong>2007</strong> wurde ein Straftatbestand gegen beharrliches Nachstellen in<br />
Kraft gesetzt, der den strafrechtlichen Schutz vor Stalking ausweitet<br />
und das Einschreiten der Polizei erleichtert.<br />
Eine Verbesserung für die Opfer von Kriminalität stellt es schließlich dar, dass die<br />
Justizministerien des Bundes und der Länder ihre Staatsanwaltschaften im Jahr <strong>2007</strong><br />
in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) angewiesen<br />
haben, die Einrichtungen der Opferhilfe bei der Zuweisung von Geldbußen an gemeinnützige<br />
Organisationen angemessen zu berücksichtigen. Die Opferhilfeeinrichtungen,<br />
darunter als größte der WEISSE RING, erhalten auf diese Weise etwas größere Möglichkeiten,<br />
Opfern zu helfen. Freilich bleibt diese Regelung weit hinter den entsprechenden<br />
Zielvorgaben im EU-Rahmenbeschluss über die Stellung des Opfers im Strafverfahren vom<br />
15. März 2001 zurück.<br />
Gespräche mit der Politik – Lobbyarbeit für die Opfer<br />
Obwohl in den Jahren seit Gründung des WEISSEN RINGS zahlreiche Verbesserungen für<br />
die Kriminalitätsopfer erreicht werden konnten, ist der Handlungsbedarf weiterhin groß.<br />
Der WEISSE RING wirbt deshalb in Gesprächen mit der Politik für weitere Reformen und<br />
eine bessere Umsetzung bestehender opferfreundlicher Regelungen. Gesprächspartner<br />
sind nicht zuletzt die zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder.<br />
Auch im Jahr <strong>2007</strong> fand eine Reihe solcher Gespräche statt. Themen waren u. a. die Ausweitung<br />
der Regelung über den Opferanwalt auf Staatskosten auf weitere Gruppen<br />
schwerst betroffener Opfer, die Erweiterung des Katalogs der nebenklagefähigen Delikte<br />
und die Verbesserung der Informationsrechte des Opfers.<br />
Der WEISSE RING wertet es als Erfolg, dass inzwischen in zwei Bundesratsinitiativen eine<br />
Erweiterung der Regelung über den staatlich bezahlten Opferanwalt vorgeschlagen wird.<br />
Er appelliert an den Deutschen Bundestag, entsprechend diesen Vorschlägen des Bundesrats<br />
zu beschließen.<br />
In einigen Ländern wie zum Beispiel Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-<br />
Holstein ist der WEISSE RING in Überlegungen eingebunden, Stiftungen für Opferhilfe und<br />
Opferschutz nach dem Beispiel von Baden-Württemberg und Niedersachsen zu errichten.<br />
Die Überlegungen waren <strong>2007</strong> noch nicht abgeschlossen.<br />
Lobbyarbeit
Gewalt und Missbrauch – Ausstellung „Opfer“ Victim Support Europe – Opferschutz mit einer Stimme<br />
18 | 19<br />
Eine Rasierklinge auf blutender Haut. Eine Packung Taschentücher für „Tränen, die nicht<br />
trocknen“. Ein kleines, unschuldiges Mädchen, das den Betrachter treuherzig anschaut.<br />
Unter dem Porträtfoto steht: „Diese Hure hat ihren Onkel verführt“. Darunter kann man –<br />
etwas kleiner geschrieben – lesen: „So rechtfertigen sich die Täter“.<br />
Das sind nur einige der mehr als 100 außergewöhnlichen und unter die Haut gehenden<br />
Plakate, Fotos und Werbekampagnen von Studentinnen und Studenten der Bauhaus-<br />
Universität Weimar zu den Tabuthemen „Häusliche Gewalt“ und „Sexueller Missbrauch“.<br />
Der WEISSE RING präsentierte die Ausstellung „Opfer“ allein im Jahr <strong>2007</strong> an 28 Orten.<br />
Insgesamt besuchten ca. hunderttausend Menschen die inzwischen mehr als 100 Ausstellungstermine<br />
in ganz Deutschland. Die Ausstellung will auf die alltägliche – oft im<br />
Verborgenen – stattfindende Kriminalität aufmerksam machen. Frauen und Männer, auch<br />
Jugendliche untereinander, sollen dazu bewegt werden hinzusehen, ihre Umwelt<br />
ein wenig sorgfältiger zu betrachten und – falls erforderlich – Zivilcourage zu zeigen.<br />
Die Bilder machen deutlich: Wer schweigt, macht sich mitschuldig. Sie gehen an<br />
Grenzen – um der Opfer von Verbrechen und Gewalt willen. Sie drücken aus, was die<br />
Opfer erdulden müssen. Sie konfrontieren den Betrachter mit dem Leid der Opfer, die<br />
oftmals schweigen – aus Angst.<br />
Kriminalität und Gewalt haben viele Gesichter. Die Ausstellung<br />
„Opfer“ fordert Mut zum Hinsehen. Wegsehen lässt die Betroffenen<br />
im Stich und stärkt die Täter. Wollen wir das?<br />
Ausstellungsorte <strong>2007</strong><br />
Sömmerda<br />
Osterode<br />
Oberursel<br />
Bielefeld<br />
Straubing<br />
Rudolstadt<br />
Neustadt a.d.W.<br />
Chemnitz<br />
Wolfen<br />
Magdeburg<br />
Greifswald<br />
Wiesbaden<br />
Dresden<br />
Salzgitter<br />
Meiningen<br />
Fulda<br />
Arnstadt<br />
Waren<br />
Bayreuth<br />
Altenholz<br />
München<br />
Bad Kreuznach<br />
Schleiz<br />
Bernburg<br />
Sonthofen<br />
Ludwigslust<br />
Ilmenau<br />
Berlin<br />
Der WEISSE RING ist international vernetzt in der Organisation Victim Support Europe,<br />
einem Zusammenschluss nichtstaatlicher Opferhilfeeinrichtungen in den Ländern Europas.<br />
Eine wesentliche Zielsetzung ist die Einflussnahme auf die rechtlichen Entwicklungen,<br />
die heute in allen Bereichen mehr oder weniger stark durch Rahmenbeschlüsse und Richtlinien<br />
der Europäischen Union bestimmt werden. <strong>2007</strong> hat sich die Organisation umbenannt<br />
von European Forum for Victim Support in Victim Support Europe. Zugleich wurde<br />
die Lobbyarbeit in Brüssel verstärkt. Die Aktivitäten von Victim Support Europe gehen<br />
künftig über die jährlichen Konferenzen zum Informationsaustausch zur Verbesserung der<br />
Opferhilfe deutlich hinaus.<br />
Auf der Konferenz <strong>2007</strong> im ungarischen Siofok wurde Dr. Helgard van Hüllen, Mitglied des<br />
Geschäftsführenden Bundesvorstandes des WEISSEN RINGS, in den Vorstand von Victim<br />
Support Europe gewählt.<br />
Der WEISSE RING als eine der großen Opferhilfeeinrichtungen will auch in Europa<br />
Verantwortung für die weitere Entwicklung der Opferhilfe übernehmen.<br />
Caroline Morgan, Criminal Justice Unit der Europäischen Kommission, erläuterte in<br />
Siofok die Arbeitsweise der Europäischen Union im Bereich des Opferschutzes. Als<br />
wichtigtes Ziel fordert Victim Support Europe die Aufnahme von Themen zur Verbesserung<br />
der Opfersituation in den von den Ländern der Europäischen Union 2009 in Stockholm<br />
für die nächsten fünf Jahre zu beschließenden<br />
Arbeitsplan der EU.<br />
Darüber hinaus hat Victim Support Europe ein von der Europäischen Union unterstütztes<br />
Projekt Victims in Europe (VinE) unter der Führung der portugiesischen Opferhilfeeinrichtung<br />
APAV beschlossen. Dieses auf zwei Jahre angelegte Projekt untersucht die<br />
Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates von 2001 zur Stellung des<br />
Opfers im Strafverfahren in den Ländern der EU hinsichtlich der gesetzlichen und der<br />
organisatorischen Implementierung sowie der Wirkung für die Opfer.<br />
Bisherige Nachfragen der Europäischen Kommission haben ein wenig zufrieden stellendes<br />
Bild ergeben. Insbesondere reichen gesetzliche Regelungen zur Verbesserung des<br />
Adhäsionsverfahrens oder der Informationsrechte von Opfern nicht aus, wenn die Gesetze<br />
nicht hinreichend in der Umsetzung unterstützt werden. Der WEISSE RING beteiligt sich<br />
in der Core Group des Projektes, um einen guten Überblick über die Situation der Opfer in<br />
Europa zu erreichen und auch für Deutschland Handlungsbedarf zu identifizieren.<br />
Lobbyarbeit
20 | 21<br />
Opferforum <strong>2007</strong>: Wer nimmt die Interessen junger Opfer wahr?<br />
Gespannt auf die Ergebnisse<br />
„ ... Der WEISSE RING ist mit<br />
seinen vielfältigen Hilfsangeboten<br />
und seiner bundesweiten Präsenz<br />
für viele Menschen, die durch<br />
Straftaten Leid und Schmerz, Verunsicherung<br />
und Furcht erfahren<br />
mussten, zu einer unverzichtbaren<br />
Institution geworden“, schreibt<br />
Bundesjustizministerin Brigitte<br />
Zypries in ihrem Grußwort zum<br />
18. Mainzer Opferforum. Sie sei sehr<br />
gespannt auf die Ergebnisse dieser<br />
Tagung.<br />
Das Thema Kinder und Jugendliche als Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten ist uns durch<br />
die tägliche Zeitungslektüre bedrückend nah. „Wir müssen junge Menschen durch geeignete<br />
Gesetzesregelungen und Verwaltungsmaßnahmen schützen vor körperlicher und geistiger<br />
Misshandlung, vor Vernachlässigung und Ausbeutung“, erläuterte Bundesvorsitzender<br />
Prof. Dr. Reinhard Böttcher das Anliegen des 18. Mainzer Opferforums des WEISSEN RINGS.<br />
Da auch die Europäische Kommission das Thema in den Fokus gerückt habe, verstehe der<br />
Verein dieses Opferforum als seinen Beitrag zur Diskussion.<br />
Fachkundig vorbereitet vom Fachbeirat Strafrecht unter Vorsitz von Prof. Dr. Heinz Schöch,<br />
beteiligten sich rund 170 Experten aus Politik und Justiz, Medizin und Rechtsmedizin, Polizei<br />
und Versorgungsverwaltung sowie Jugend- und Sozialämtern an dem zweitägigen Opferforum<br />
Mitte November <strong>2007</strong> in Mainz. Dass der Staat sein Wächteramt ausübe, könne keine<br />
Frage von Ländergrenzen sein, so der saarländische Ministerpräsident Peter Müller.<br />
Der Ausdruck „Vernachlässigung der Vernachlässigung“ wurde bereits 1984 geprägt, er<br />
beschreibt den nach wie vor anhaltenden nachlässigen Umgang mit diesem Phänomen.<br />
Seriöse Aussagen zum Ausmaß können nicht getroffen werden, nicht einmal zum Hellfeld.<br />
Das Delikt Vernachlässigung, also die ausgeprägt unzureichende Pflege, Ernährung, gesundheitliche<br />
Fürsorge, Beaufsichtigung und Entwicklungsförderung ist nicht in der Kriminalstatistik<br />
ausgewiesen. Schätzungen schwanken zwischen 50.000 und 500.000 Fällen, so<br />
Prof. Dr. Günther Deegener, Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitätsklinik<br />
Homburg und Vorsitzender des Fachbeirats Medizin/Psychologie des WEISSEN RINGS.<br />
Vernachlässigung ist die mit Abstand größte Gefahr für Kinder, nicht nur in Deutschland,<br />
sondern beispielsweise auch in den USA: Sie steht in einer Untersuchung zur Anrufung von<br />
Familiengerichten durch Jugendämter mit zwei Dritteln an der Spitze vor seelischer<br />
(36,8 Prozent) und körperlicher (23,6) Misshandlung, Erwachsenen-Konflikten ums Kind (23,6)<br />
und sexuellem Missbrauch (16,7). Mehrfachnennungen waren möglich.<br />
Weitere Themenbereiche beim 18. Mainzer Opferform <strong>2007</strong> waren die staatliche Entschädigung<br />
von Kindern und Jugendlichen, die Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei kindlichen und<br />
jugendlichen Zeugen, der Täter-Opfer-Ausgleich, die posttraumatische Belastungsstörung<br />
bei kindlichen und jugendlichen Opfern sowie die ehrenamtliche Prozessbegleitung und<br />
-betreuung von Kindern und Jugendlichen. In Kurzreferaten wurde das Thema „Sexueller<br />
Missbrauch von Kindern – von der Verdachtsschöpfung zur Anzeige“ aus dem Blickwinkel der<br />
Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Rechtsmedizin und des Jugendamtes beleuchtet. Zum<br />
Umgang der Justiz mit kindlichen und jugendlichen Opferzeugen berichteten Experten aus<br />
Sicht des Gerichts, der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Nebenklage, des Jugendamtes<br />
sowie der Sachverständigen.<br />
Das Opferforum <strong>2007</strong> schloss mit einer Podiumsdiskussion zur Rolle der Medien im Spannungsfeld<br />
zwischen notwendiger Berichterstattung und purer Vermarktung. Dabei wurde<br />
festgestellt, dass im Pressekodex, den Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den<br />
Empfehlungen des Deutschen Presserates, zwar auf Täterbelange eingegangen, die Perspektive<br />
gerade der jungen Opfer von Kriminalität und Gewalt jedoch nur unzureichend dargestellt<br />
wird. Der WEISSE RING strebt eine entsprechende Ergänzung des Pressekodexes an.<br />
In einem Grußwort zum Mainzer Opferforum sprach Bundesjustizministerin Brigitte Zypries<br />
den ehrenamtlichen Helfern des WEISSEN RINGS Dank und Anerkennung für ihre Arbeit aus.<br />
Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte<br />
Rechtshilfezusagen stellen in der täglichen Arbeit des WEISSEN RINGS eine wichtige Hilfe<br />
zur Überwindung der Tatfolgen dar. Zu wissen, was in der Hauptverhandlung auf einen zukommt,<br />
läßt Opfer diesem Termin ruhiger entgegen sehen. Die eigenen Rechte zu kennen,<br />
ob diese gegenüber dem Täter geltend gemacht werden sollen oder gegenüber staatlichen<br />
Leistungsträgern, z. B. gegenüber der Versorgungsverwaltung, gibt Sicherheit und mehr<br />
Möglichkeiten diese Rechte mittels anwaltlicher Unterstützung auch durchzusetzen.<br />
Doch selbst in Anwaltskreisen sind Opferansprüche und Opferrechte oft nicht hinreichend<br />
oder überhaupt nicht bekannt. Bislang findet die Ausbildung von Juristen im materiellen<br />
Strafrecht und Strafprozessrecht ausschließlich aus Tätersicht oder Sicht des Strafverteidigers<br />
statt. Auch Weiterbildungsangebote gibt es wenig.<br />
Der WEISSE RING fordert seit langem, die Opferrechte in die Ausbildungsinhalte für<br />
Juristen aufzunehmen. Angesichts dieses Defizits hat der WEISSE RING ein Fortbildungsangebot<br />
für Opferanwälte entwickelt, das von der Rechtsanwaltskammer anerkannt ist.<br />
Rechtsanwälte und Psychologen vermitteln notwendiges Wissen, um ein Kriminalitätsopfer<br />
als Zeuge, Nebenkläger oder im Adhäsionsverfahren qualifiziert vertreten zu können.<br />
Darüber hinaus wird auch fachübergreifendes Wissen zur Glaubwürdigkeitsbegutachtung<br />
und der Begutachtung psychischer Tatfolgen insbesondere im Bereich der Posttraumatischen<br />
Belastungsstörung sowie zum Täter-Opfer-Ausgleich und Zuständigkeitsproblemen<br />
im Rehabilitationsrecht angeboten.<br />
2006 fanden zwei Fortbildungsveranstaltungen in Mainz und Berlin statt. Aufgrund<br />
der großen Nachfrage wurde Ende September <strong>2007</strong> eine weitere Veranstaltung in<br />
Nürnberg durchgeführt. Der WEISSE RING wird diese Veranstaltungsreihe fortführen.<br />
Forschungsförderung
22 | 23<br />
Forschungsförderung unterstützt Opferhilfe und Opferschutz<br />
Um die rechtliche, soziale und gesamtgesellschaftliche Situation der Kriminalitätsopfer<br />
weiter zu verbessern, initiiert und unterstützt der WEISSE RING wissenschaftlich fundiertes<br />
Arbeiten auf den unterschiedlichsten Feldern. Der WEISSE RING fördert Forschungsprojekte<br />
im Rahmen seiner Satzungszwecke. Die Kooperation mit Forschungspartnern wird<br />
durch die „Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Praxisprojekten“ verbindlich<br />
geregelt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse in den „Mainzer Schriften zur Situation von<br />
Kriminalitätsopfern“, der Buchreihe des WEISSEN RINGS sowie des Abschlussberichts im<br />
Internet-Portal können dabei entscheidende Kriterien sein.<br />
Durch Förderungsschwerpunkte werden Erkenntnisgewinn und Anwendungsmöglich-<br />
keiten gebündelt. Dies geschieht zurzeit mit dem Schwerpunkt Stalking, dessen Ergebnisse<br />
sowohl den Opfern zugute kommen, als auch den ehrenamtlichen Betreuern von Stalkingopfern<br />
Hilfen an die Hand geben. Die Ergebnisse können auch für Öffentlichkeits- und<br />
Lobbyarbeit genutzt werden, so z. B. zur Untermauerung strafrechts- und sozialpolitischer<br />
Forderungen. Wissenschaftlichen Erkenntnissen kam eine aktive Rolle bei der Entstehung<br />
des „Antistalking-Gesetzes“ zu.<br />
Nachdem der WEISSE RING zunächst grundlegende Forschungsarbeiten zur Verbreitung<br />
des Stalking (Prävalenzstudie ZI Mannheim) und zu den Auswirkungen auf die Opfer<br />
(Stalkingstudie TU Darmstadt) gefördert hat, unterstützt er seit <strong>2007</strong> Projekte, die sich<br />
zwei für die Opfer zentralen Aspekten der Thematik widmen: der psychischen Gesundung<br />
und dem Schutz vor einer weiteren Eskalation.<br />
Integrierte Gruppenbetreuung für Stalkingopfer<br />
Prof. Dr. Dreßing, Zentralinstitut für seelische Gesundheit (ZI ), Mannheim<br />
Dieses Projekt trägt dem Umstand Rechnung, dass es bisher keine spezifischen<br />
Behandlungsangebote für Stalkingopfer gibt. Neben der Besonderheit, dass sich das<br />
Programm an Opfer bei fortbestehendem Stalking wendet, besticht es durch seine mit<br />
acht Sitzungen sehr kurze Dauer. Die bisher vorliegenden Ergebnisse der noch laufenden<br />
Evaluation sprechen für die Effektivität des Angebots, allerdings sind die Daten noch<br />
zu frisch, um Aussagen über die Dauerhaftigkeit der Effekte treffen zu können. Im<br />
Erfolgsfall ist vorgesehen, ein Manual zu erstellen, mit dessen Hilfe Beratungsstellen das<br />
Gruppenangebot bereitstellen können. Die umfangreichen Untersuchungen betreffen<br />
auch das Thema Stresshormone. Man erhofft sich, hiermit die Auswirkungen des<br />
Stalkings auf die Opfer auch physiologisch nachzuweisen. Dies könnte von Belang für den<br />
sozialrechtlichen Diskurs werden.<br />
Stalking und Häusliche Gewalt – Verlaufsstrukturen und Risikofaktoren<br />
Prof. Dr. Voß und Dr. Hoffmann, Technische Universität (TU), Darmstadt<br />
Einer der Schwerpunkte der Diskussion zum Phänomen Stalking ist die Frage, wie und in<br />
welchem Ausmaß man bei andauerndem Stalking eine gewaltförmige Entwicklung zunächst<br />
vorhersagen und dann verhindern kann. Das Forschungsprojekt der TU Darmstadt<br />
knüpft an den Befund an, dass in vielen Stalkingfällen, die sich gewaltförmig entwickeln,<br />
eine vorherige – oft gewalttätige – Intimbeziehung bestanden hat. In einer Längsschnittstudie<br />
werden Faktoren für die Vorhersage einer Gewalteskalation erarbeitet und die<br />
Effizienz eingesetzter Interventionen bestimmt. Prognose und Prävention der Gewalteskalation<br />
sind zentrale Themen der Fachdiskussion.<br />
Das erste Projekt endet im Jahr 2008, das zweite in der ersten Hälfte 2009. Damit deutet<br />
sich ein Ende dieses Schwerpunktes der Forschungsförderung des WEISSEN RINGS rund um<br />
das Thema Stalking an. Im Herbst 2009 wird beim 20. Mainzer Opferforum Bilanz gezogen.<br />
Dort sollen nicht nur die geförderten Projekte berücksichtigt und auf sozialrechtliche<br />
Fragestellungen eingegangen werden. Strafrechtliche und ordnungspolitische Entwicklungen<br />
sind nachzuzeichnen respektive deren Auswirkungen werden zu würdigen sein.<br />
Abgeschlossen wurden in <strong>2007</strong> zwei weitere Untersuchungen: Die Studie „Bekanntheit<br />
von Opferrechten“ trug aufschlussreiche Daten zum Opferforum 2006 („Opferschutz –<br />
unbekannt?“) bei.<br />
Für die Fragestellung wurde ein neuer Fragebogen entwickelt und erstmals getestet. Die<br />
Ergebnisse der Befragung von 176 Studierenden der Psychologie und der Rechtswissenschaften<br />
zur Informiertheit über Opferrechte haben gezeigt, dass das Wissen insgesamt<br />
eher gering ist, obwohl an der vorliegenden Studie Personen mit einem relativ hohen<br />
formalen Bildungsniveau teilgenommen haben. Besonders gering ist das Wissen im<br />
Bereich Opferentschädigung. Auch die Personen, die angegeben haben, bereits Opfer einer<br />
Gewalttat geworden zu sein, verfügten über keinen besseren Informationsstand.<br />
Für die „Evaluation des Beratungsschecks für eine psychotraumatologische Erstberatung“<br />
wurden erwachsene Opfer befragt. Die Ergebnisse belegen, dass der Beratungsscheck den<br />
Zweck erfüllt, lange Wartezeiten zwischen Tat und Erstberatung zu vermeiden. Die Zufriedenheitsquote<br />
von über 75 % der Befragten bestätigt, dass es sich hierbei um ein sehr<br />
wirksames Hilfsangebot des WEISSEN RINGS handelt.<br />
Forschungsförderung
24 | 25<br />
Aus- und Weiterbildung im WEISSEN RING<br />
Schulungsort<br />
Schönburg in Oberwesel<br />
Jeden Tag wenden sich Opfer von Kriminalität und Gewalt oder auch Angehörige und<br />
Hinterbliebene an die ehrenamtlichen Mitarbeiter in den Außenstellen und bitten um<br />
Hilfe und Beistand. Diese Betreuung von Menschen in besonderen Lebenssituationen<br />
bedarf einer guten Vorbereitung und einer ständigen Weiterbildung. Deshalb sieht sich<br />
der WEISSE RING bei der Auswahl und der Ausbildung der Mitarbeiter in einer ganz<br />
besonderen Verpflichtung und Verantwortung gegenüber den hilfesuchenden Opfern. Die<br />
inhaltliche Ausbildung für die Arbeit in den Außenstellen, gepaart mit den Erfahrungen<br />
der Mitarbeiter, bildet das Rüstzeug für die praktische Opferhilfe.<br />
Durch Gespräche und Hospitationen werden neue Mitarbeiter auf die Aufgaben vor-<br />
bereitet. In einem von jedem künftigen ehrenamtlichen Mitarbeiter zu absolvierenden<br />
Grundseminar werden die wichtigen Voraussetzungen für die Arbeit mit den Opfern<br />
systematisiert vermittelt. Im Jahre <strong>2007</strong> wollten mehr als 400 Menschen in den Außenstellen<br />
Helfertätigkeiten übernehmen. 374 Interessenten besuchten die 31 Grundseminare<br />
und wurden danach zu ehrenamtlichen Mitarbeitern ernannt.<br />
Der Einstieg in die Weiterbildung ist ebenfalls mit einem verpflichtenden Seminar<br />
verbunden. Dieses Aufbauseminar I gleicht Erfahrungen der Ehrenamtlichen mit den<br />
Grundsätzen des Vereins und den wichtigen Arbeitsgrundlagen<br />
ab und führt so zu einem fundierten Grundwissen in der<br />
Opferarbeit. Auf diese beiden obligatorischen Seminare folgt<br />
die freiwillige Weiterbildung zu ausgewählten Themen der<br />
Opferarbeit, des öffentlichen Eintretens und des Fundraisings.<br />
Dieses Angebot spiegelt anhand der Satzungsziele Schwerpunktarbeiten<br />
sowie individuelle Spezialisierung in den Außenstellen<br />
wider.<br />
Der Schwerpunkt der Bildungsarbeit ist im Bereich der Opferhilfe angesiedelt. Seminare,<br />
die sich mit der Hilfe für Kinder, Frauen und Senioren als besonders betroffenen Gruppen<br />
befassen, werden durch Veranstaltungen ergänzt, die auf die Helfersituation eingehen<br />
und das zur Opferarbeit nötige Grundwissen für helfende Berufe anbieten. Kommunikative<br />
Aspekte sind dort ebenso berücksichtigt wie das Thema der „Psychohygiene“.<br />
Ein wesentliches Merkmal aller Seminare ist die Reflexion der eigenen Tätigkeit durch<br />
Öffentlichkeitsarbeit Opferarbeit<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
in einer Außenstelle<br />
Finanz- und<br />
Sachmittelbeschaffung<br />
(Fundraising)<br />
Straftaten und<br />
Opfergruppen<br />
Zielgruppenorientierte<br />
Opferarbeit<br />
Begleitung im<br />
Strafverfahren<br />
Stalking<br />
Grundseminar<br />
Aufbauseminar I<br />
Weiterbildungsseminare für<br />
organisierten Erfahrungsaustausch. Einen besonderen Schwerpunkt bildet das im Jahr<br />
<strong>2007</strong> entwickelte Weiterbildungsseminar zum Thema Stalking. Darin werden gesetzliche<br />
Regelungen sowie die Gefährdungen der Opfer und auch der Helfer aufgezeigt.<br />
<strong>2007</strong> wurden insgesamt 65 Wochenendveranstaltungen<br />
Opferbetreuung<br />
Betreuungsarbeit<br />
Kommunikation<br />
Aufbauseminar II<br />
mit 1.147 Teilnehmern durchgeführt, davon 34 Aufbau- und<br />
Weiterbildungsseminare, auf vier Orte in Deutschland verteilt<br />
(Cloppenburg, Lichtenfels, Oberwesel, Salem).<br />
Sondergruppen und<br />
-funktionen<br />
Qualifizierungsseminar<br />
für zukünftige<br />
Außenstellenleiter<br />
und Vertreter<br />
Referenten-Seminar<br />
Sonderseminare<br />
Seminare in <strong>2007</strong><br />
31 Grundseminare mit 374 Teilnehmern<br />
11 Aufbauseminare mit 352 Teilnehmern<br />
23 Weiterbildungsseminare mit 421 Teilnehmern<br />
Opferarbeit<br />
Qualitäts-Management<br />
Team<br />
Aus- und Weiterbildung
26 | 27<br />
WEISSER RING online: Neuer Auftritt mit Intranet<br />
Einem zeitgemäßen und informativen Internet-Auftritt kommt in einer medienüberfluteten<br />
Welt eine immer größere Bedeutung zu. Er ist nicht mehr nur eine einfache<br />
Präsentation im digitalen Datennetz, sondern vielmehr Aushängeschild, Werbemittel<br />
und Informationsportal nach innen und außen zugleich. Viele Opfer finden über die<br />
Internetseiten des WEISSEN RINGS den Weg zu dringend benötigter Hilfe. Auch konnten<br />
viele neue Mitglieder, Mitarbeiter und Spender auf diese Weise gewonnen werden. Im<br />
Jahr <strong>2007</strong> entschloss sich der Verein zur Überarbeitung seines Internet-Angebotes, in der<br />
Fachsprache Relaunch genannt.<br />
Neben einer klareren Optik wurde das Internet-Angebot des WEISSEN RINGS aufgrund<br />
einer bequemen und auf den unvorbereiteten Besucher zugeschnittenen Navigation noch<br />
übersichtlicher. Besucher werden nicht mit Informationen überflutet, sondern gezielt<br />
gelenkt. In die Neugestaltung sind viele Vorschläge von ehrenamtlichen Mitarbeitern mit<br />
eingeflossen.<br />
Das Portal www.weisser-ring.de bietet<br />
eine Fülle an Informationen: Von den strafrechtspolitischen<br />
Forderungen, aktuellen<br />
Meldungen aus allen für den Verein relevanten<br />
Bereichen über Vorbeugungstipps<br />
bis hin zu verschiedensten Film-Beiträgen.<br />
Neu ist der Bereich des Intranets, über das<br />
alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter des WEISSEN RINGS, ausgestattet<br />
mit einem individuellen Passwort, Informationen<br />
rund um die Uhr abrufen können.<br />
Für Außenstehende ist dieser Bereich nicht<br />
zugänglich. Das Intranet wird laufend ergänzt,<br />
aktualisiert und um zusätzliche Service-<br />
Leistungen erweitert.<br />
Die glanzvolle Deutschland-Premiere des Films „Mille Miglia –<br />
The Spirit of a Legend“ wurde zu einem unvergesslichen Abend:<br />
Eine Reihe von kostbaren Oldtimer-Schönheiten – darunter<br />
ein Flügeltüren-Mercedes 300 SL, ein BMW 328, ein Porsche<br />
Speedster und ein Alfa 1900 – schmückten den Innenhof von<br />
Schloss Johannisberg, der zu Henkell & Söhnlein (Oetker-<br />
Gruppe) gehörenden Weinbau-Domäne unweit von Rüdesheim.<br />
Mehr als 400 Auto- und Oldtimerfans waren in den Rheingau<br />
gekommen, um die Deutschland-Premiere des ersten abendfüllenden<br />
Dokumentarfilms über das wohl bekannteste Autorennen<br />
der Welt mitzuerleben. Anlass war die 80. Auflage der<br />
weltberühmten Tausend-Meilen-Rundfahrt auf der Traditionsstrecke<br />
zwischen Brescia und Rom.<br />
Mille Miglia – 10.000 Euro für den WEISSEN RING<br />
Es war die Idee der beiden Filmemacher, Philip Selkirk und Stephan Heimann, dieses besondere<br />
Event in den Dienst der guten Sache zu stellen. Die Gäste schlossen sich der in den<br />
Einladungen angekündigten Unterstützung der Opferarbeit des WEISSEN RING gerne an.<br />
So konnte am Schluss der Veranstaltung Schatzmeister Franz X. Wanninger einen Spendenscheck<br />
über 10.000 Euro entgegen nehmen.<br />
Häftlinge in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel haben gemeinsam mit<br />
T-Shirts aus Santa Fu: Täter helfen Opfern<br />
Vertretern der Justizbehörde die Marke Santa Fu entwickelt. In einem Kooperationsvertrag,<br />
den die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg mit ihren Vertragspartnern aus<br />
der Wirtschaft geschlossen hat, ist auch ein Erlösanteil für den WEISSEN RING festgeschrieben.<br />
<strong>2007</strong> übergab Justizsenator Carsten Lüdemann bei einer gemeinsamen Pressekonferenz<br />
mit dem WEISSEN RING an den Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Reinhard Böttcher und den<br />
Landesvorsitzenden Wolfgang Sielaff einen ersten Scheck: 4.121,18 Euro.<br />
Im Programm sind neben Handtüchern mit der Aufschrift „Strafvollzug“ auch T-Shirts<br />
und Unterhemden in olivgrün und grau, sie tragen einen originellen Stempelaufdruck wie<br />
Geld für Opfer<br />
Dank<br />
Beispielhafte Hilfe<br />
„Noch unschuldig“ oder „Freigänger“. „Die Gedanken sind frei“ steht zum Beispiel auf dem<br />
Notizbuch, dessen Umschlag mit Matratzenstoff bespannt ist. Es ist Absicht, dass die damit<br />
Beschäftigten bei jedem Arbeitsschritt daran erinnert werden, dass ihre Taten Opfer hinterließen.<br />
Und es ist ebenso Absicht, mit der eigenen Arbeit an diesen Produkten eine kleine<br />
Wiedergutmachung zu leisten.<br />
Unterstützung
Erläuterungen zum Finanzbericht des WEISSEN RINGS Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die Vereinssparten<br />
Im Gegensatz zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmen unterliegen als gemeinnützig anerkannte<br />
Nonprofit-Organisationen unabhängig von ihrer Größenordnung keinen einheitlichen<br />
handelsrechtlichen externen Rechnungslegungsvorschriften, wie sie im HGB normiert sind.<br />
Der WEISSE RING hält sich daher freiwillig und soweit sinnvoll an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
empfohlenen handelsrechtlichen Vorschriften und folgt somit den für handelsrechtliche<br />
Jahresabschlüsse im HGB geregelten allgemeinen Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />
Rechnungslegung. Steuerliche Gliederungs- und Abgrenzungserfordernisse werden gemäß<br />
HFA 4/95 (ERS HFA 21) in entsprechenden Sonderrechnungen sowie durch Integration der<br />
steuerlichen Vierspartengliederung in die Erfolgsrechnung dargestellt.<br />
Der WEISSE RING lässt alljährlich seinen Jahresabschluss freiwillig durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
umfassend prüfen. Den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und Prüfungsvermerk<br />
veröffentlicht der Verein regelmäßig auf seinen Internetseiten. Damit genügt der WEISSE RING<br />
seinem Grundsatz transparenter und klarer Information über seine Ressourcenverwendung.<br />
Auf die zusätzliche Beantragung des vom Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI)<br />
vergebenen Spenden-Siegels hat der WEISSE RING bislang verzichtet, weil die Einschätzung<br />
besteht, dass siegelinduzierte Mehreinnahmen nicht erzielt würden und insoweit die jährlich<br />
anfallenden „Prüfgebühren“ aus Gründen der Wirtschaftlichkeit vermieden werden können.<br />
Die Organ- und Gremienmitglieder sind ehrenamtlich tätig und erhalten wie alle übrigen<br />
ehrenamtlichen Mitarbeiter keine Aufwandsentschädigungen. Der WEISSE RING erstattet auf<br />
der Grundlage einer vereinseigenen Kassenordnung lediglich die im Rahmen der Tätigkeit<br />
für den Verein angefallenen, belegten und notwendigen Auslagen.<br />
Die steuerrechtliche Vierspartengliederung findet in der Unterteilung der Kopfzeile nebenstehender<br />
Tabelle ihren Niederschlag. Demnach gliedert sich der WEISSE RING folgendermaßen:<br />
28 | 29<br />
Opferhilfe<br />
Die Erträge und Aufwendungen werden den einzelnen vorgenannten Sparten zugeordnet.<br />
Sofern eine verursachungsgerechte Zuordnung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht<br />
vertretbar ist, werden die Erträge und Aufwendungen nach dem Schwerpunkt- oder Durchschnittsprinzip<br />
auf die Sparten verteilt.<br />
1 | Opferhilfe | 54,97%<br />
2 | Öffentliches Eintreten | 17,57%<br />
3 | Verwaltung | 16,62%<br />
4 | Vorbeugung | 9,59%<br />
5 | Vermögensverwaltung | 0,75%<br />
6 | Zweckbetrieb | 0,47%<br />
7 | Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb | 0,01%<br />
Rundungsbedingt ergibt die Summe nicht 100%.<br />
WEISSER RING e.V.<br />
Ideeller Bereich<br />
1<br />
Spartenstruktur<br />
<strong>2007</strong> in %<br />
7 6 5<br />
Vermögensverwaltung<br />
Satzungsziele Allg. Verwaltung Zweckbetrieb<br />
Öffentl. Eintreten<br />
Vorbeugung<br />
Wirtschaftlicher<br />
Geschäftsbetrieb<br />
4<br />
2<br />
3<br />
Pos. Ertrags-/Aufwandsart (Angaben in Euro) in Opferhilfe<br />
ERTRÄGE<br />
VEREIN IDEELLER BEREICH NICHTIDEELLER BEREICH<br />
Öffentliches<br />
Eintreten<br />
Vorbeugung<br />
Satzungs-<br />
ziele allg.<br />
Verwaltung SUMME<br />
Vermögensverwaltung<br />
Finanzbericht <strong>2007</strong><br />
Zweck-<br />
betrieb<br />
Wirtschaftlicher<br />
Geschäftsbetrieb<br />
1. ordentliche Zuwendungen 6.847.186,27 123.703,53 15.015,79 27.921,47 6.680.545,48 0,00 6.847.186,27 0,00 0,00 0,00<br />
a) Spenden 5.220.767,89 123.703,53 15.015,79 27.921,47 5.054.127,10 0,00 5.220.767,89 0,00 0,00 0,00<br />
b) Mitgliedsbeiträge 1.626.418,38 0,00 0,00 0,00 1.626.418,38 0,00 1.626.418,38 0,00 0,00 0,00<br />
2. Umsatzerlöse 83.409,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.671,82 49.326,22 2.411,16<br />
3. Sonstige betriebliche Erträge 6.391.957,97 986.752,75 104.180,34 12.357,51 5.288.665,37 0,00 6.391.955,97 2,00 0,00 0,00<br />
a) Geldbußen 1.639.781,14 41.815,00 1.500,00 1.050,00 1.595.416,14 0,00 1.639.781,14 0,00 0,00 0,00<br />
b) Nachlässe 3.601.827,33 0,00 0,00 0,00 3.601.827,33 0,00 3.601.827,33 0,00 0,00 0,00<br />
c) Zuschüsse 12.620,00 1.134,64 1.701,95 567,32 9.216,09 0,00 12.620,00 0,00 0,00 0,00<br />
d) Auflösungen aus Rückstellungen 767.092,78 763.071,98 1.148,80 1.148,80 1.723,20 0,00 767.092,78 0,00 0,00 0,00<br />
e) Zugang Stiftungsvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
f) sonstiges 370.636,72 180.731,13 99.829,59 9.591,39 80.482,61 0,00 370.634,72 2,00 0,00 0,00<br />
A SUMME ERTRÄGE 13.322.553,44 1.110.456,28 119.196,13 40.278,98 11.969.210,85 0,00 13.239.142,24 31.673,82 49.326,22 2.411,16<br />
AUFWENDUNGEN<br />
4. Leistungsaufwand 6.292.840,16 5.130.294,82 736.586,86 425.958,48 0,00 0,00 6.292.840,16 0,00 0,00 0,00<br />
a) ordentlich 5.515.410,53 4.378.010,18 729.344,89 408.055,46 0,00 0,00 5.515.410,53 0,00 0,00 0,00<br />
b) nicht verbrauchte zweckgeb. Mittel 35.292,34 10.147,35 7.241,97 17.903,02 0,00 0,00 35.292,34 0,00 0,00 0,00<br />
c) Rückstellung Opferhilfe Zuführung 742.137,29 742.137,29 0,00 0,00 0,00 0,00 742.137,29 0,00 0,00 0,00<br />
5. Personalaufwand 3.156.756,95 977.669,54 654.164,73 372.135,96 0,00 1.129.674,56 3.133.644,79 20.174,76 2.937,40 0,00<br />
6.<br />
a) Löhne und Gehälter 2.550.160,62 793.013,46 525.935,64 303.309,11 0,00 909.057,12 2.531.315,33 16.465,33 2.379,96 0,00<br />
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für<br />
Altersversorgung und Unterstützung<br />
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
des Anlagevermögens und Sachanlagen<br />
606.596,33 184.656,08 128.229,09 68.826,85 0,00 220.617,44 602.329,46 3.709,43 557,44 0,00<br />
244.646,61 76.849,96 46.042,81 26.181,91 0,00 93.815,73 242.890,41 1.502,89 253,31 0,00<br />
7. Sonst. betriebliche Aufwendungen 3.438.086,28 1.035.816,47 871.632,25 435.927,92 0,00 960.039,55 3.303.416,19 74.528,01 58.315,14 1.826,94<br />
a) Abgang Stiftungsvermögen 158.678,82 0,00 0,00 0,00 0,00 158.678,82 158.678,82<br />
b) sonstige 3.279.407,46 1.035.816,47 871.632,25 435.927,92 0,00 801.360,73 3.144.737,37 74.528,01 58.315,14 1.826,94<br />
B SUMME AUFWENDUNGEN 13.132.330,00 7.220.630,79 2.308.426,65 1.260.204,27 0,00 2.183.529,84 12.972.791,55 96.205,66 61.505,85 1.826,94<br />
C BETRIEBSERGEBNIS 190.223,44 -6.110.174,51 -2.189.230,52 -1.219.925,29 11.969.210,85 -2.183.529,84 266.350,69 -64.531,84 -12.179,63 584,22<br />
8. Sonstige Zinsen u. ähnliche Erträge 679.509,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 679.509,25 0,00 0,00<br />
9. Sonstige Zinsen u. ähnliche Aufwendungen 2.923,06 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.923,06 0,00 0,00<br />
D ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 866.809,63 -6.110.174,51 -2.189.230,52 -1.219.925,29 11.969.210,85 -2.183.529,84 266.350,69 612.054,35 -12.179,63 584,22<br />
10. Sonstige Steuern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
E JAHRESÜBERSCHUSS/-VERLUST 866.809,63 -6.110.174,51 -2.189.230,52 -1.219.925,29 11.969.210,85 -2.183.529,84 266.350,69 612.054,35 -12.179,63 584,22<br />
11. Veränderung des Vereinsvermögens<br />
a) Zuführung aus Nachlässen 1.032.325,35 425.029,51 618.891,25 -12.179,63 584,22<br />
b) Zuführung zum Stiftungsvermögen -158.678,82 -158.678,82<br />
c) Überschuss Bencker-Stiftung -6.836,90 -6.836,90<br />
12. Vermögensergebnis 0,00<br />
Finanzbericht
30 | 31<br />
Bilanz <strong>2007</strong> | Aktiva<br />
A ANLAGEVERMÖGEN<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte<br />
und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten<br />
II. Sachanlagen<br />
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten<br />
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken<br />
Ansatz, Ausweis und Bewertung der Aktivposten orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Vorschriften der<br />
§§ 238 ff. HGB. A.I: Hierbei handelt es sich um die in der Bundesgeschäftsstelle und in den Landesbüros eingesetzte Software<br />
des Vereins. Diese wird zu den Anschaffungskosten aktiviert und linear über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.<br />
A.II: Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen linearen Abschreibungen auf Basis<br />
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr in voller Höhe<br />
abgeschrieben. B.I.1: Die Immobilienzugänge werden zum Verkehrswert angesetzt. Die Wertfindung basiert auf entsprechende<br />
Gutachten, Kaufverträge oder sonstige Berechnungen von Sachverständigen. Dem Vorsichtsprinzip folgend, wurden Sicherheitsabschläge<br />
berücksichtigt. B.II.2: Zum Bilanzstichtag nicht abgewickelte Erbschaften oder Schenkungen werden nach dem<br />
Vorsichtsprinzip bewertet, wobei die Bewertungsgegenstände die einzelnen Wirtschaftsgüter oder Sachgesamtheiten sind.<br />
C: Dieser Posten betrifft schwebende Geschäftsvorfälle und korrespondiert mit der Position D auf der Passivseite. E: Dieser<br />
Posten umfasst das Vermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen, deren in den Stiftungssatzungen festgelegte Zweck<br />
darin besteht, die satzungsgemäße Arbeit des WR abzusichern.<br />
Euro<br />
31.12.<strong>2007</strong><br />
Euro<br />
31.12.2006<br />
Euro<br />
58.893,02 98.138,67<br />
1.497.914,30 650.310,27<br />
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 103.279,62 79.415,14<br />
1.601.193,92 729.725,41<br />
III. Finanzanlagen<br />
1. Beteiligungen 26.000,00 26.000,00<br />
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 12.454.545,65 12.946.350,98<br />
12.480.545,65 12.972.350,98<br />
B UMLAUFVERMÖGEN<br />
I. Vorräte<br />
1. Immobilien aus Nachlässen 2.373.672,21 1.872.672,21<br />
2. fertige Erzeugnisse und Waren 1.825,15 7.746,84<br />
2.375.497,36 1.880.419,05<br />
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
1. Forderungen gegen Außenstellenleiter 356.436,23 345.611,06<br />
2. sonstige Vermögensgegenstände 212.133,59 166.556,26<br />
568.569,82 512.167,32<br />
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben<br />
bei Kreditinstituten und Schecks<br />
4.918.231,75 4.890.396,65<br />
C KORREKTURPOSTEN AN AUSSENSTELLENLEITER<br />
Offene Opferhilfen 304.079,59 361.708,28<br />
D RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 24.718,19 15.983,63<br />
E TREUHANDVERMÖGEN<br />
I. Sachanlagen 195.603,00 403.308,25<br />
II. Finanzanlagen 2.951.807,08 2.951.807,08<br />
III. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 259,02 0,00<br />
IV. Guthaben bei Kreditinstituten 30.544,50 37.533,48<br />
3.178.213,60 3.392.648,81<br />
25.509.942,90 24.853.538,80<br />
Ansatz, Ausweis und Bewertung der Passivposten orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Vorschriften der<br />
§§ 238 ff. HGB. A: Das Eigenkapital hat sich insgesamt um 1.035.734,94 Euro erhöht. B: Die Rückstellungen sind in Höhe ihrer voraussichtlichen<br />
Inanspruchnahme ausgewiesen und berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die bis<br />
zum Abschlusstag verursacht wurden. C: Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag eingestellt worden. D: Dieser<br />
Posten betrifft schwebende Geschäftsvorfälle und korrespondiert mit der Position C auf der Aktivseite. F: Dieser Posten umfasst<br />
das Kapital der rechtlich unselbstständigen Stiftungen, deren in den Stiftungssatzungen festgelegte Zweck darin besteht, die<br />
satzungsgemäße Arbeit des WR abzusichern. Der Gewinnvortrag der Albrecht Bencker Stiftung in Höhe von 3.409,59 Euro (F.II)<br />
wurde dem Eigenkapital des WR zugeführt. Wegen einer Rückübertragung an einen inzwischen verarmten Stifter vermindert<br />
sich das Stiftungskapital um 158.678,82 Euro (F.III).<br />
Euro<br />
31.12.<strong>2007</strong><br />
Euro<br />
31.12.2006<br />
Euro<br />
A EIGENKAPITAL<br />
I. Vortrag 17.542.997,63 14.266.112,87<br />
II. Zugang aus Vermögen Bencker Stiftung 3.409,59 3.503,36<br />
III. Jahresüberschuss 1.032.325,35 3.273.381,40<br />
18.578.732,57 17.542.997,63<br />
B RÜCKSTELLUNGEN<br />
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />
Verpflichtungen<br />
448.303,51 407.728,06<br />
2. Rückstellungen für Opferhilfen 2.392.394,78 2.379.250.45<br />
3. sonstige Rückstellungen 125.963,69 201.553,71<br />
2.966.661,98 2.988.532,22<br />
C VERBINDLICHKEITEN<br />
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 107.539,46 102.434,08<br />
2. Verbindlichkeiten aus Opferhilfen 148.054,79 169.070,36<br />
3. Verbindlichkeiten gegenüber Vereinsvorstand,<br />
Außenstellenleitern und ehrenamtlichen Mitarbeitern<br />
110.426,58 96.899,95<br />
4. Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen 34.255,81 83.076,82<br />
5. sonstige Verbindlichkeiten 81.295,97 116.170,65<br />
481.572,61 567.651,86<br />
D KORREKTURPOSTEN AN AUSSENSTELLENLEITER<br />
Offene Opferhilfen 304.079,59 361.708,28<br />
E RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 682,55 0,00<br />
F TREUHANDKAPITAL<br />
I. Stiftung- und Nießbrauchkapital 3.346.810,88 3.345.204,65<br />
II. Abgang aus Bencker Stiftung -3.409,59 -3.503,36<br />
III. Jahresüberschuss-/fehlbetrag -158.678,82 0,00<br />
IV. Überschuss Bencker Stiftung vor Verwendung -6.836,90 5.109,59<br />
3.177.885,57 3.346.810,88<br />
V. Rückstellungen 80,00 45.837,93<br />
VI. Verbindlichkeiten Bencker Stiftung 248,03 0,00<br />
3.178.213,60 3.392.648,81<br />
25.509.942,90 24.853.538,80<br />
Bilanz <strong>2007</strong> | Passiva<br />
Finanzbericht
32 | 33<br />
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) <strong>2007</strong><br />
Euro<br />
<strong>2007</strong><br />
Euro %<br />
1. ORDENTLICHE ZUWENDUNGEN<br />
a) Spenden 5.220.767,89 4.882.185,27<br />
b) Mitgliedsbeiträge 1.626.418,38 1.601.471,30<br />
6.847.186,27 51,4 6.483.656,57<br />
2. UMSATZERLÖSE 83.409,20 0,6 47.675,61<br />
3. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE<br />
a) Geldbußen 1.639.781,14 1.493.041,57<br />
b) Nachlässe 3.601.827,33 6.138.639,02<br />
c) Zuschüsse 12.620,00 8.663,99<br />
d) Rückstellung Opferhilfe, Auflösung 767.092,78 1.049.679,79<br />
e) Sonstiges 370.636,72 313.449,70<br />
6.391.957,97 48,0 9.003.471,07<br />
4. BETRIEBSERTRAG 13.322.553,44 100,0 15.534.803,25<br />
5. LEISTUNGSAUFWAND<br />
a) ordentlich 5.515.410,53 5.595.746,66<br />
b) nicht verbrauchte, zweckgebundene Mittel 35.292.34 35.609,00<br />
c) Rückstellung Opferhilfe, Einstellung 742.137,29 666.396,50<br />
6.292.840,16 47,2 6.297.752,16<br />
6. PERSONALAUFWAND<br />
a) Löhne und Gehälter 2.550.160,62 2.600.677,98<br />
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für<br />
Altersversorgung und für Unterstützung<br />
606.596,33 567.864,22<br />
3.156.756,95 23,7 3.168.542,20<br />
7. ABSCHREIBUNGEN<br />
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />
und Sachanlagen sowie auf aktivierte<br />
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />
des Geschäftsbetriebs<br />
244.646,61 1,8 130.066,77<br />
8. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN<br />
a) Abgang Stiftungsvermögen 158.678.82 0,00<br />
b) Sonstige 3.279.407,46 3.144.328,35<br />
3.438.086,28 25,8 3.144.328,35<br />
9. BETRIEBSAUFWAND 13.132.330,00 98,6 12.740.689,48<br />
10. BETRIEBSERGEBNIS 190.223,44 1,4 2.794.113,77<br />
11. SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE 679.509,25 486.367,83<br />
12. ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN -2.923,06 -1.990,61<br />
13. FINANZERGEBNIS 676.586,19 5,1 484.377,22<br />
14. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 866.809,63 6,5 3.278.490,99<br />
15. JAHRESÜBERSCHUSS 866.809,63 6,5 3.278.490,99<br />
16. VERÄNDERUNG DES VEREINSKAPITALS<br />
a) Zuführung/Abgang aus Nachlässen 1.032.325,35 3.273.381,40<br />
b) Zuführung/Abgang zum Stiftungskapital -158.678,82 0,00<br />
c) Überschuss Albrecht Bencker Stiftung -6.836,90 5.109,59<br />
866.809,63 6,5 3.278.490,99<br />
17. BILANZGEWINN 0,00 0,0 0,00<br />
2006<br />
Euro<br />
5<br />
6<br />
5<br />
4<br />
1<br />
Ertragsstruktur<br />
<strong>2007</strong> in %<br />
1<br />
4<br />
Aufwandsstruktur<br />
<strong>2007</strong> in %<br />
3<br />
2<br />
2<br />
3<br />
1 | Spenden | 37,29%<br />
2 | Mitgliedsbeiträge | 11,62%<br />
3 | Geldbußen | 11,71%<br />
4 | Nachlässe | 25,72%<br />
5 | Zinsen u.ä. | 4,85%<br />
6 | Übrige | 8,81%<br />
1 | Leistungsaufwand | 47,91%<br />
2 | Personalaufwand | 24,03%<br />
3 | Abschreibungen | 1,86%<br />
4 | Sonstige betr. Aufwendungen | 26,17%<br />
5 | Zinsen u.ä. Aufwendungen | 0,02%<br />
Rundungsbedingt ergibt die Summe nicht 100%.<br />
Die GuV gliedert sich nach dem Gesamtkostenverfahren und bezieht sich auf den Verein insgesamt, mithin inklusive der<br />
rechtlich unselbstständigen Stiftungen. 1a: Hierin enthalten sind sowohl Geld- und Sachspenden als auch zweckgebundene<br />
Spenden. 2: Hierunter fallen die Umsätze des nichtideellen Bereichs: Mieterträge sowie Erträge aus Verkäufen von aus Nach-<br />
lässen stammenden Wirtschaftsgütern in der Vermögensverwaltung; Einnahmen aus WR-Fortbildungsveranstaltungen<br />
(Opferforum und Anwaltsseminar) und aus Schutzgebühren (Fotokatalog zur „Ausstellung Opfer“) im Zweckbetrieb sowie Er-<br />
träge aus dem Verkauf von Merchandisingartikeln im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. 3e: Dieser Posten umfasst Einnahmen<br />
aus stiftungssatzungsgemäßen Zuwendungen der Stiftungen <strong>Ring</strong>ler und Vogl sowie Rückzahlungen von Opferhilfen und aus<br />
Rückdeckungsversicherungen wegen Altersversorgung und Erstattungen wegen Altersteilzeit. 5: Hierbei handelt es sich um den<br />
unmittelbar satzungsgemäßen Aufwand für Opferhilfe, öffentliches Eintreten für Opferbelange und Vorbeugung. 6: Zum Ende<br />
des Geschäftsjahres beschäftigte der Verein 42 Vollzeit- und 36 Teilzeitkräfte sowie 11 geringfügig Beschäftigte. 7: Dieser Posten<br />
beinhaltet die Abschreibungen (AfA). 8a: Es handelt sich um die Rückübertragung an einen inzwischen verarmten Stifter.<br />
8b: Diese Position enthält u. a. die Raum-, Porto- und Versand-, Telefon-, Reise-, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die<br />
Prüfungs- und Beratungsaufwendungen. 11: Hierzu zählen die Erträge der unselbstständigen Stiftungen sowie die Zinserträge.<br />
Leistungsaufwand<br />
Finanzbericht<br />
Personalaufwand<br />
Abschreibungen
Organe des Vereins Der WEISSE RING in Deutschland<br />
34 | 35<br />
Bundesdelegiertenversammlung<br />
Gewählte Delegierte (200) Oberstes Organ des Vereins ist die alle zwei Jahre stattfindende<br />
Bundesvorstand (30) Bundesdelegiertenversammlung. Jedes Mitglied der Bundesdelegiertenversammlung<br />
verfügt über eine Stimme.<br />
Bundesvorstand<br />
Geschäftsführender Angaben zu den Mitgliedern siehe unten<br />
Bundesvorstand (5)<br />
Weitere Mitglieder des Prof. Dr. Günther Deegener, Diplom-Psychologe, Universität Homburg/Saar<br />
Bundesvorstandes (7) Manfred Gerboth, Pfarrer i. R., Artern<br />
Dr. Ute Kehr, Ärztin, Stade<br />
Günter Klott, Polizeibeamter, Grassau<br />
Richard Oetker, Kaufmann, Bielefeld<br />
Prof. Dr. Heinz Schöch, Strafrecht und Kriminologie, Universität München<br />
Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind, Landesminister a. D., Kriminologie und<br />
Strafvollzug, Universität Osnabrück<br />
Landesvorsitzende (18) Heinz-Werner Arens, Schleswig-Holstein, Landtagspräsident a. D., Tellingstedt<br />
Karl-Heinz Braun, NRW/Westfalen-Lippe, Ltd. Polizeidirektor a. D., Münster<br />
Horst Cerny, Hessen, Kriminaloberrat a. D., Schwalmtal<br />
Sabine Hartwig, Berlin, Führungskräftetrainerin,<br />
Erste Kriminalhauptkommissarin a. D., Berlin<br />
Dieter Haußmann, Sachsen, Kriminaldirektor a. D., Coswig<br />
Rudi Justen, NRW/Rheinland, Landeskriminaldirektor a. D., Rheinberg<br />
Wolfgang Kummerländer, Sachsen-Anhalt, Fachlehrer, Radisleben<br />
Thomas Lenz, Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär, Görslow<br />
Jürgen Lüth, Brandenburg, Polizeipräsident a. D., Lübben/Spreewald<br />
Heinz-Günter Maaßen, Thüringen, Staatssekretär a. D., Erfurt<br />
Gerhard Müllenbach, Saarland, Staatssekretär, Saarbrücken<br />
Gosbert Müller, Baden-Württemberg, Landeskriminaldirektor a. D., Stuttgart<br />
Franz J. Pabst, Bayern-Süd, Dipl.-Verwaltungswirt, Augsburg<br />
Hilka Robrecht, Bremen, Vors. Richterin am Landgericht a. D., Bremen<br />
Wolfgang Sielaff, Hamburg, Polizeivizepräsident a. D., Hamburg<br />
Dieter Trottmann, Bayern-Nord, Ltd. Polizeidirektor a. D., Würzburg<br />
Karl-Heinz Weber, Rheinland-Pfalz, Polizeipräsident, Mainz<br />
Dr. Bernhard Weiner, Niedersachsen, Rechtsanwalt, Meppen<br />
Geschäftsführender Bundesvorstand (gesetzlicher Vertreter gem. § 26 BGB)<br />
Bundesvorsitzender Prof. Dr. Reinhard Böttcher, Oberlandesgerichtspräsident a. D., Ebersberg<br />
Stellv. Bundesvorsitzender Dr. Jürgen Witt, Ministerialdirigent a. D., Kiel<br />
Schatzmeister Franz Xaver Wanninger, Bankdirektor i. R., Bad Nauheim<br />
Weiteres Mitglied Dr. Helgard van Hüllen, Juristin, Gaissach<br />
Weiteres Mitglied Siegfried Kauder, Rechtsanwalt, MdB, Villingen-Schwenningen<br />
Alle Mitglieder der Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig.<br />
Gegründet am 24. September 1976 in Mainz als Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung<br />
von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.<br />
57.188 Mitglieder | 418 Anlaufstellen für Kriminalitätsopfer | 3.024 ehrenamtliche<br />
Helferinnen und Helfer<br />
89 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 18 Landesbüros und in der<br />
Bundesgeschäftsstelle (Stand: 31.12.<strong>2007</strong>)<br />
Bundesgeschäftsführung<br />
Bundesgeschäftsführerin Gabriele Holthaus, Rechtsanwältin, Bad Breisig<br />
nrw<br />
rheinland<br />
rheinlandpfalz<br />
nrw<br />
Westfalen-lippe<br />
saarland<br />
hessen<br />
schleswigholstein<br />
bremen<br />
niedersachsen<br />
baden-<br />
württemberg<br />
hamburg<br />
bayern-süd<br />
mecklenburgvorpommern<br />
sachsenanhalt<br />
thüringen<br />
bayern-nord<br />
berlin<br />
brandenburg<br />
sachsen<br />
Der Bundesvorstand hat für seine Beratung und Unterstützung Fachbeiräte berufen.<br />
<strong>2007</strong> bestanden insgesamt 8 Fachbeiräte zu folgenden Themenbereichen: Strafrecht,<br />
Sozialrecht, Vorbeugung, Medizin/Psychologie, Aus- und Weiterbildung, Europa und<br />
Internationales, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit.
Gemeinnütziger Verein zur<br />
Unterstützung von Kriminalitätsopfern<br />
und zur Verhütung von Straftaten e. V.<br />
Bundesgeschäftsstelle:<br />
Weberstraße 16 | 55130 Mainz<br />
o61 31 / 8 30 30 | Fax 0 61 31 / 83 03 45<br />
E-Mail: info@weisser-ring.de<br />
www.weisser-ring.de