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Jahresbericht 2007 - Weisser Ring e.V.

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2007</strong>


2 | 3<br />

Inhalt Grußwort<br />

Seite 4 | Grundsätze der Vereinsarbeit<br />

Seite 5 | Opferhilfe<br />

Seite 12 | Vorbeugung<br />

Seite 14 | Lobbyarbeit<br />

Seite 20 | Forschungsförderung<br />

Seite 24 | Aus- und Weiterbildung<br />

Seite 28 | Finanzbericht<br />

Seite 34 | Organe<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

WEISSER RING e.V., Mainz<br />

Gestaltung:<br />

aligator kommunikation GbR,<br />

Unkel am Rhein<br />

Druck:<br />

gzm Grafisches Zentrum Mainz<br />

Bödige GmbH, Mainz<br />

Auflage: 5.000 Exemplare<br />

Fotonachweis:<br />

Werner Feldmann, S. 3, 6, 23 |<br />

Björn Kernspeckt, S. 4 (Motiv aus<br />

der Ausstellung „Opfer“, gestaltet<br />

von Studenten der Bauhaus-Universität<br />

Weimar) | Günter Koschig, S. 13<br />

Bart E. Streefkerk, S. 14 | Presse- und<br />

Informationsamt der Bundesregierung,<br />

S. 15 | Jana Kay, S. 27<br />

August 2008<br />

Sehr verehrte Leserin,<br />

sehr verehrter Leser,<br />

mit diesem <strong>Jahresbericht</strong> möchten wir unseren Mitgliedern, Spendern und Förderern<br />

sowie allen an der Arbeit des WEISSEN RINGS Interessierten Auskunft über unsere<br />

Tätigkeit im Jahr <strong>2007</strong> geben. Satzungsgemäße Aufgaben des Vereins sind neben<br />

der immateriellen und materiellen Unterstützung von Kriminalitätsopfern auch das<br />

öffentliche Eintreten für die Belange der Opfer sowie die Kriminalitätsverhütung.<br />

Mehr als 3.000 ehrenamtliche Mitarbeiter des WEISSEN RINGS engagieren sich für<br />

diese Aufgabe. An Beispielen soll über unsere umfangreiche und breit angelegte Arbeit<br />

informiert werden.<br />

Mit dem angeschlossenen Finanzbericht legt der WEISSE RING zugleich seine<br />

wirtschaftliche Entwicklung offen und ermöglicht so einen uneingeschränkten Einblick<br />

in das Finanzgeschehen. Wir wollen damit einen Beitrag zur Transparenz leisten. Unsere<br />

Rechnungslegung berücksichtigt die vom Institut der Wirtschaftsprüfer vorgegebenen<br />

Richtlinien für Spenden sammelnde Organisationen.<br />

Der WEISSE RING hat auch im Jahr <strong>2007</strong> vielen Tausend Opfern von Kriminalität,<br />

insbesondere Opfern von Gewalt- und Sexualdelikten, helfen können, mit Rat und Tat,<br />

Anteilnahme und Begleitung, aber auch mit geldwerten Leistungen. Er hat sich in der<br />

Öffentlichkeit, gegenüber der Politik und den Medien für die Belange der Opfer<br />

eingesetzt. Er hat Beiträge zu einer wirksameren Verhütung von Kriminalität geleistet.<br />

Möge dieser <strong>Jahresbericht</strong> dazu beitragen, die Einsicht zu vertiefen und zu verbreitern,<br />

dass Opfer von Kriminalität in vielen Fällen Hilfe brauchen und dass dies eine Herausforderung<br />

für unsere Gesellschaft ist. Möge er die Bereitschaft fördern, sich dieser<br />

Herausforderung zu stellen.<br />

Professor Dr. Reinhard Böttcher<br />

Bundesvorsitzender


4 | 5<br />

Die besondere Hilfsorganisation: WEISSER RING e.V. Seit mehr als 30 Jahren: Hilfe aus einer Hand<br />

Wir helfen in Deutschland. Unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Staatsangehörigkeit und<br />

politischer Überzeugung, erhalten Opfer von Kriminalität Hilfe.<br />

Ehrenamtlichkeit<br />

Wir unterhalten ein Netz von ehrenamtlichen Opferhelfern im Lande. Wir helfen seit über<br />

30 Jahren Opfern von Kriminalität in persönlicher Not. Ganz vertraulich übernehmen unsere<br />

ehrenamtlichen Opferhelfer Patenschaften für eine Zeit, in der ein Opfer von Kriminalität<br />

Hilfe braucht.<br />

Kompetenz<br />

Unsere Opferhelfer werden durch unsere Ausbildung darauf vorbereitet, professionell zu helfen.<br />

Die Ausbildung ist systematisch, methodisch auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Wir sind<br />

sachkundiger und anerkannter Ansprechpartner für Fragen der Opferhilfe und des Opferschutzes.<br />

Unabhängigkeit<br />

Wir finanzieren unsere Tätigkeit aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Geldbußen und Nachlässen.<br />

Wir setzen die uns zugewandten Mittel planvoll, wirtschaftlich und effektiv ein unter Anwendung<br />

betriebswirtschaftlich sinnvoller Methoden. Unsere Förderer geben uns damit die Möglichkeit, in<br />

der Öffentlichkeit mit Nachdruck für die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von<br />

Kriminalitätsopfern einzutreten.<br />

Der WEISSE RING unterstützt auf der Grundlage seiner Satzung<br />

und im Rahmen seiner Möglichkeiten Personen, die durch eine mit<br />

Strafe bedrohte vorsätzliche Handlung materiell oder immateriell,<br />

unmittelbar oder mittelbar geschädigt wurden. Ein Rechtsanspruch<br />

besteht nicht. In den mehr als 30 Jahren seines Bestehens war der<br />

WEISSE RING für viele Hunderttausend Kriminalitätsopfer und ihre<br />

Angehörigen Hoffnung und Hilfe zugleich in einer oft ausweglos<br />

erscheinenden Lebenslage.<br />

Im Jahr <strong>2007</strong> leistete der WEISSE RING in 11.358 Opferfällen zusätzlich zum menschlichen<br />

Beistand mehr als 17.300 materielle Hilfen in den unterschiedlichen Hilfearten: von der<br />

Gewährung von Rechtsschutz über eine psychotraumatologische Erstberatung bis hin<br />

zu Erholungsmaßnahmen in bestimmten Fällen und finanziellen Zuwendungen zur<br />

Überbrückung tatbedingter Notlagen. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum allein für<br />

die unmittelbare materielle Unterstützung von Kriminalitätsopfern mehr als 5,13 Mio.<br />

Euro aufgewendet.<br />

Darüber hinaus konnte der WEISSE RING in weit mehr Fällen auch ohne eine direkte<br />

finanzielle Unterstützung Kriminalitätsopfern und ihren Familien durch menschlichen<br />

Zuspruch und persönliche Betreuung mit Rat und Tat zur Seite stehen.<br />

Durch die Arbeit seiner vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter erfüllt der WEISSE RING<br />

damit eine unverzichtbare gesellschaftspolitische Aufgabe, die durch staatliche<br />

Hilfsmöglichkeiten nur zu einem Teil abgedeckt werden. Dabei geht es insbesondere um<br />

die mitmenschliche Komponente, die Vermittlung von Entschädigungsleistungen oder<br />

sonstige Hilfestellungen.<br />

Leider finden nicht alle Opfer den Weg zum WEISSEN RING. Das kann daran liegen,<br />

dass Hilfevoraussetzungen und Hilfeangebote des gemeinnützigen Vereins noch<br />

nicht überall ausreichend bekannt sind. Deshalb macht der WEISSE RING sowohl bei<br />

unmittelbaren Ansprechpartnern von Opfern wie Polizei, Justiz und Verwaltung als<br />

auch in der breiten Öffentlichkeit immer wieder auf die vielfältigen, auch immateriellen<br />

Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam.<br />

O p f e r h i l f e


„ … Ohne Ihre engagierten<br />

Mitarbeiter und die anwaltliche<br />

Unterstützung sowie<br />

die Kostenübernahme hätte<br />

ich wirklich nicht mehr weiter<br />

gewusst … Vielen, vielen<br />

Dank für alles. Machen Sie<br />

bitte weiter so.“ (A. H.)<br />

„ … es ist mir ein ganz großes<br />

Bedürfnis, mich aus tiefstem<br />

Herzen bei Ihrer Organisation<br />

und einer Ihrer Mitarbeiterinnen<br />

zu bedanken. Ich<br />

wünsche, es würde viel mehr<br />

Menschen mit so viel Herz<br />

und Hilfsbereitschaft geben ...<br />

Ohne Ihre große Anteilnahme,<br />

Hilfe und Menschlichkeit<br />

weiß ich nicht, wie lange ich<br />

das noch durchgehalten<br />

hätte. Darum aus tiefstem<br />

Herzen meinen Dank und<br />

meine Hochachtung an Sie<br />

alle …“ (M. J.)<br />

6 | 7<br />

Die Hilfen des WEISSEN RINGS<br />

Menschlicher Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat<br />

Nach einer Straftat gilt das öffentliche Interesse meist nur dem Tatgeschehen, der Persönlichkeit<br />

des Täters, seiner Verfolgung und Verurteilung. An das betroffene Opfer und seine<br />

Situation nach der Tat wird noch immer viel zu wenig gedacht. Das persönliche Gespräch<br />

und der menschliche Beistand für die Opfer und ihre Angehörigen sind hier besonders<br />

wichtig. Individuell auf die Person bezogen werden mit dem Opfer weitere Hilfsmaßnahmen<br />

erörtert.<br />

Hilfestellung im Umgang mit Behörden<br />

Opfer von Kriminalität und Gewalt finden in ihrem Betreuer des WEISSEN RINGS eine<br />

Vertrauensperson, die sie auch bei Problemen und Gesprächsbedarf im Umgang mit<br />

Behörden und Institutionen unterstützt. Aufgrund tatbedingter emotionaler Belastungen<br />

fällt es den Betroffenen oft schwer, die Situation einzuschätzen und notwendige Schritte<br />

zu unternehmen.<br />

Begleitung zu Gerichtsverfahren<br />

Gerade das Strafverfahren stellt für viele Opfer eine unbekannte und angsteinflößende<br />

Größe dar, beginnend mit der polizeilichen Vernehmung bis hin zur Hauptverhandlung.<br />

Die ehrenamtlichen Helfer können grundsätzlich bei allen Vernehmungen die von ihnen<br />

betreuten Opfer als sogenannte Vertrauensperson begleiten. Durch die Anwesenheit von<br />

Begleitpersonen wird vielen Opfern die Angst genommen. Dies geschieht auch durch die<br />

Vorbereitung auf die Vernehmungssituation, z. B. durch den Besuch einer Hauptverhandlung<br />

bereits zu einem früheren Zeitpunkt. Die Anwesenheit einer Vertrauensperson in der<br />

Hauptverhandlung kann vielfach die Arbeit des „Opferanwaltes“ unterstützen.<br />

Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen<br />

Dort, wo die Satzungsvoraussetzungen eine ummittelbare Hilfeleistung des<br />

WEISSEN RINGS nicht zulassen, werden anfragende Opfer auf andere Institutionen<br />

und Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht. Das Anregen von Netzwerken<br />

und die aktive Beteiligung in solchen themenübergreifenden Zusammenschlüssen ist<br />

Teil der Gesamtverantwortung, die der Verein für in Not geratene und hilfesuchende<br />

Menschen übernommen hat.<br />

Beratungsscheck für eine anwaltliche Erstberatung<br />

Der Rechtsberatungsscheck ist in erster Linie dafür gedacht, dass Opfer ohne eigenes<br />

Kostenrisiko eine umfassende anwaltliche Erstberatung erhalten können. Der WEISSE RING<br />

übernimmt aus Anlass einer Straftat die Kosten für eine Opferberatung einschließlich<br />

der erforderlichen Akteneinsicht. Der beauftragte Rechtsanwalt wird gebeten, Beratung<br />

zu erteilen im Zusammenhang mit sämtlichen Folgen der Straftat, z. B. im Hinblick auf<br />

sozialrechtliche Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz, strafprozessuale Opferschutzrechte,<br />

zivilrechtliche Ansprüche, die Beiordnung des Opferanwaltes/Zeugenbeistandes,<br />

sonstige Rechte, Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes, die Beantragung<br />

von Beratungs- und Prozesskostenhilfe.<br />

Rechtsschutz und Opferanwalt<br />

Der Rechtsschutz des WEISSEN RINGS hat im Wesentlichen zwei Ziele. Zum einen soll es<br />

Opfern schwerer Straftaten ermöglicht werden, mit Hilfe eines Anwaltes im Strafverfahren<br />

ihre Opferschutzrechte in geeigneter Form wahrnehmen zu können. Auch bei anwaltlichen<br />

Tätigkeiten im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes stehen Opferschutzgesichtspunkte im<br />

Vordergrund. Zum anderen soll – insbesondere durch anwaltliche Unterstützung bei der<br />

Geltendmachung von sozialrechtlichen Ansprüchen – dem Opfer dabei geholfen werden,<br />

die materiellen Tatfolgen zu beseitigen oder zumindest zu lindern. Durch die Stärkung der<br />

Rechtsstellung des Opfers wird auch ein wichtiger psychologischer Effekt erreicht.<br />

Beratungsscheck für eine psychotraumatologische Erstberatung<br />

Anliegen des Beratungsschecks des WEISSEN RINGS für eine psychotraumatologische<br />

Erstberatung ist es, Kriminalitätsopfern möglichst zeitnah nach psychisch verletzenden<br />

Erlebnissen eine angemessene, kompetente medizinisch-psychologische Fachberatung<br />

zukommen zu lassen. Chronifizierung von psychischem und seelischem Leiden soll durch<br />

notfallpsychologische Intervention und psychotherapeutische Soforthilfe verhindert werden.<br />

Die psychotraumatologische Erstberatung liegt zeitlich zwischen dem traumatischen<br />

Ereignis und einer eventuellen Psychotherapie. Sie stellt selbst keine Psychotherapie dar<br />

und hat diese nicht zwangsläufig zur Folge.<br />

Erholungsmaßnahmen<br />

Mit Erholungsmaßnahmen (Ferienhilfen) für Opfer und ihre Familien in bestimmten Fällen<br />

will der WEISSE RING nach einer Straftat ein Abschalten und die notwendige Distanz zum<br />

Geschehen ermöglichen. Die Gewährung einer solchen Unterstützung ist bei schweren<br />

Sexualdelikten, insbesondere an Kindern, sowie bei versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten<br />

und in Ausnahmefällen bei anderen schweren Straftaten möglich. Voraussetzung<br />

ist eine nachvollziehbare Zeit- oder Belastungsnähe.<br />

Finanzielle Zuwendungen<br />

Der WEISSE RING hilft materiell nur bedürftigen Kriminalitätsopfern. Dies gilt auch für die<br />

Übernahme von Rechtsanwaltskosten und die Aushändigung von Beratungsschecks. Die<br />

Bedürftigkeit im Sinne der Satzung beurteilt sich im jeweiligen Einzelfall danach, wie sich<br />

die gesamte wirtschaftliche Situation des Opfers darstellt. Dadurch kann dem jeweiligen<br />

Fall und seinem speziellen Umfeld Rechnung getragen werden. Die Ausrichtung an der<br />

wirtschaftlichen Situation der Familie und damit an der Frage, ob die Familie mit ihrem<br />

zur Verfügung stehenden Einkommen die Belastung durch die Straftat selbst tragen kann,<br />

lässt einen angemessenen Ermessensspielraum zu, auf die wirtschaftliche Situation eines<br />

jeden einzelnen Menschen einzugehen. Im Gegensatz zu Sozialämtern ist der WEISSE RING<br />

in der Lage, auf Einzelfälle abgestimmte individuelle Unterstützung zu bieten und dadurch<br />

materielle Notlagen wirksam beheben zu können.<br />

„ … heute möchte ich mich<br />

bei Ihnen von ganzem<br />

Herzen für die Unterstützung<br />

bedanken, die ich durch Ihre<br />

Mitarbeiterin aus Münster<br />

und Ihren Verein erfahren<br />

durfte. Nicht nur die<br />

finanzielle Spritze, auch die<br />

persönliche Zuwendung nach<br />

den Diebstählen haben mir<br />

sehr geholfen … Es ist schön,<br />

wenn man merkt, dass man<br />

nach so einem negativen<br />

Erlebnis nicht alleine da steht<br />

und die finanziellen Folgen<br />

nicht ganz so gravierend<br />

ausfallen. Danke!“ (C. M.)<br />

Briefe dankbarer Opfer<br />

und ihrer Angehörigen<br />

stehen stellvertretend für<br />

all die anderen freudigen<br />

Reaktionen, die den<br />

WEISSEN RING und seine<br />

ehrenamtlichen Helferinnen<br />

und Helfer immer wieder erreichen.<br />

Dies ist der schönste<br />

Lohn für ihren humanitären<br />

Einsatz für Menschen in Not.<br />

Der Dank der Opfer gilt<br />

aber ebenso allen Mitgliedern,<br />

Spendern und<br />

Förderern des Vereins,<br />

denn ohne diese wichtige<br />

Unterstützung wären viele<br />

notwendigen Hilfen erst gar<br />

nicht möglich geworden.<br />

O p f e r h i l f e


Nach Tanjas Tod: Die Finsternis weicht nicht<br />

8 | 9<br />

T | Tötung | 8,2%<br />

S | Sexualdelikt | 29,8%<br />

D | Diebstahl | 8,3%<br />

SO | Sonstiges | 9,7%<br />

Tanja wurde ermordet. Als Dreizehnjährige. Was damals geschah, weiß niemand ganz ge-<br />

nau. Das Mädchen war wie so oft bei ihrer Oma zu Besuch. Ihr kleiner Bruder hatte seinen<br />

MP3-Player auf dem Spielplatz vergessen. Ein Bursche aus Tanjas Bekanntenkreis erzählte<br />

der besorgten Schwester, ihn gefunden zu haben und versprach, ihn zurückzugeben.<br />

Wenn – ja, wenn sie sich mit ihm in einem bestimmten Abbruchhaus träfe. Die Arglose<br />

ging zum verabredeten Treffpunkt. Während der Gerichtsverhandlung berichtete der Täter,<br />

ein damals 14-Jähriger, Tanja geschlagen und gewürgt zu haben. Anschließend habe er die<br />

Leiche versteckt.<br />

Sabine M., Tanjas Mutter, machte sich, als sie vom Verschwinden ihrer Großen hörte, sofort<br />

gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten auf die Suche. Panisch fuhren sie umher und<br />

beschädigten ihr Auto. Sie verloren jede Hoffnung. Ihre Tochter wurde gefunden. Tot. Fragt<br />

man Sabine M. heute nach dieser Zeit, so ist es, als versuche sie einen Albtraum zu greifen.<br />

„Ich weiß es nicht mehr“, sagt die junge Frau immer wieder und kämpft gegen die Tränen.<br />

Die Finsternis um die Mutter weicht nicht.<br />

„Ich komme schon zurecht“ meint sie, als die Mitarbeiterin des WEISSEN RINGS wieder einmal<br />

fragt, ob sie nicht doch psychologische Hilfe in Anspruch nehmen möchte, so wie sie<br />

ihre Kinder erfahren. Die ehrenamtliche Helferin ist vermutlich eine der ganz Wenigen<br />

außerhalb der Familie, die die junge Mutter ein Stück in ihre Trauer hineingelassen hat.<br />

Über eine Bekannte hatten die Betroffenen zuerst Kontakt zu einem Anwalt, dann zum<br />

WEISSEN RING aufgenommen. „Wir haben es nicht bereut. Nicht nur wegen des Geldes.<br />

Aber auch das hat uns geholfen. Wir konnten unser Auto reparieren lassen, sonst hätten<br />

wir das mit den Fahrten mit den Kindern zum Psychologen nicht hingekriegt. Und wir<br />

konnten die Rechnung für das Begräbnis begleichen. Und manchmal denken wir: Wir sind<br />

ja nicht die Einzigen, denen so was Schlimmes passiert.“<br />

S<br />

Deliktstruktur <strong>2007</strong><br />

in %<br />

D<br />

T<br />

SO<br />

ST<br />

HG<br />

R<br />

KV<br />

ST | Stalking/Telefonterror | 6,0%<br />

HG | Häusliche Gewalt | 8,2%<br />

KV | Körperverletzung | 21,4%<br />

R | Raub | 7,2%<br />

F | Freiheitsberaubung<br />

und Kindesentzug | 1,2%<br />

PS | Beratungsscheck für eine psychotraumatologische<br />

Erstberatung | 6%<br />

RH | Rechtsschutz/Opferanwalt | 13%<br />

BS | Beratungsscheck für eine<br />

anwaltliche Erstberatung | 34%<br />

420 Außenstellen des WEISSEN RINGS bundesweit<br />

Der Begriff Außenstelle des WEISSEN RINGS bedeutet, dass sich für den Bereich eines Landkreises<br />

oder einer kreisfreien Stadt mehrere Mitglieder des Vereins zusammen gefunden<br />

haben, um Opfern von Kriminalität und Gewalt bei der Bewältigung der Tatfolgen mit Rat<br />

und Tat zur Seite zu stehen. Vor ihrer Ernennung zu ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern<br />

werden sie im Rahmen von Schulungsveranstaltungen auf ihre verantwortungsvolle<br />

Aufgabe vorbereitet (vgl. hierzu Seite 24).<br />

Der Leiter/die Leiterin einer Außenstelle koordiniert den Einsatz der Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter, der neben der unmittelbaren Opferhilfe auch Aktivitäten im Bereich<br />

der Kriminalitätsvorbeugung sowie zur Steigerung des Bekanntheitsgrades des<br />

WEISSEN RINGS umfasst. Ziel der Außenstelle ist es – als Teil eines lokalen Netzwerks – im<br />

Zusammenwirken mit staatlichen Institutionen wie Polizei, Justiz und Verwaltung sowie<br />

mit allen weiteren mit der Opferthematik tangierten gesellschaftlichen Stellen Kontakt zu<br />

Betroffenen zu finden.<br />

Ein großer Teil hilfesuchender Opfer wendet sich auch direkt an die örtlichen Ansprechpartner<br />

des WEISSEN RINGS. In einem ersten persönlichen Gespräch zwischen Opfer und<br />

Helfer wird eine Vertrauensbasis aufgebaut, auf der dann jeweils auf den individuellen<br />

Fall abgestimmte Unterstützungsmöglichkeiten besprochen und realisiert werden. Dabei<br />

stehen der menschliche Beistand und weitere immaterielle Hilfsangebote im Vordergrund.<br />

Die Leistungen des WEISSEN RINGS erfolgen kostenlos und unabhängig von einer<br />

Vereins-Mitgliedschaft (vgl. hierzu Seiten 6/7). Finanzielle Zuwendungen brauchen nicht<br />

zurück gezahlt werden. Die Dauer der Betreuung ist vom Einzelfall abhängig, wobei der<br />

WEISSE RING dem Opfer Hilfe zur Selbsthilfe geben möchte. In bundesweit rund<br />

420 Außenstellen sind mehr als 3.000 Helferinnen und Helfer des WEISSEN RINGS ehrenamtlich<br />

tätig. Sie erhalten lediglich Erstattung von Fahrt-, Porto- und Telefonkosten.<br />

RH<br />

BS<br />

PS<br />

Hilfeart <strong>2007</strong><br />

in %<br />

SH<br />

AK<br />

FH<br />

OH<br />

SH | Soforthilfe | 20%<br />

OH | Opferhile | 18%<br />

FH | Ferienhilfe | 3%<br />

AK | Aufmerksamkeiten | 6%<br />

O p f e r h i l f e


Rosemarie Berg: Hilfsbereit und einfühlsam<br />

10 | 11<br />

Ihre Hilfsbereitschaft und ihr soziales Engagement sind sprichwörtlich: Rosemarie Berg,<br />

die im vergangenen Sommer ihr 70. Lebensjahr vollendete, engagiert sich seit zehn Jahren<br />

für Kriminalitätsopfer im WEISSEN RING. Damals hatte sie im Nordkurier gelesen, dass<br />

im Raum Demmin ehrenamtliche Mitarbeiter gesucht werden. Die Aufgabe sprach<br />

Rosemarie Berg an, die als Krankenschwester und Rettungssanitäterin gearbeitet und<br />

mit ihrem Mann sechs Kinder großgezogen hatte. 2001 wurde die neue Außenstelle<br />

Bad Doberan geschaffen, die sie seither sehr engagiert leitet. „Dass sich das Ehrenamt so<br />

ausweiten würde, konnte ich damals noch nicht abschätzen. Aber ich bin zufrieden damit“,<br />

sagt Rosemarie Berg. Und wie zufrieden sie ist, wird deutlich, wenn man sie nach Hobbys<br />

fragt. Da sagt sie spontan: „WR, WR, WR.“ Und erst dann folgen Handarbeiten, Gartenarbeit,<br />

Ostseesteine suchen und klassifizieren. Daneben ist sie auch regelmäßige Blutspenderin,<br />

hat längst die Ehrennadel des Roten Kreuzes in Gold dafür bekommen. Bisher<br />

hat sie 92 mal gespendet.<br />

Zu ihrem Wesen gehört der offene und direkte Umgang mit den Mitmenschen. Dabei<br />

geht sie sehr einfühlsam vor, was auch betroffene Opfer zu schätzen wissen, ebenso wie<br />

ihre ehrenamtlichen Mitstreiter, mit denen sie regelmäßig zusammentrifft, um die aktuelle<br />

und die künftige Arbeit zu besprechen. Ihre Motivation gewinnt Rosemarie Berg auch<br />

aus den halbjährlichen Treffen der Außenstellenleiter in Mecklenburg-Vorpommern und<br />

dem Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen. Im vergangenen Jahr standen sie und<br />

ihr Team über 50 Menschen zur Seite. Viele von ihnen waren Opfer von Körperverletzungen<br />

geworden. Andere waren von Stalking und Bedrohung, Diebstahl, sexuellen Übergriffen<br />

und Tötungsdelikten betroffen.<br />

Ein Fall aus ihrer Arbeit berührt sie ganz besonders: Der junge Mann, der am gleichen<br />

Tag zweimal von den gleichen Tätern beraubt wurde. Als sie ihm sein Bargeld abgenommen<br />

hatten, mit dem er die Lebensmittel für die nächsten Tage kaufen wollte, holte der<br />

Hartz IV-Empfänger nach einiger Zeit noch einmal 15 Euro, um einzukaufen. Auch dieses<br />

Geld kassierten die Täter, die ihn beobachtet hatten. Er freute sich riesig, als er von<br />

Rosemarie Berg den Schaden ersetzt und auch noch viele tröstende und aufmunternde<br />

Worte zu hören bekam. Unendlich dankbar dafür informierte er seinen ganzen Ausbildungskurs<br />

über die erhaltene Hilfe.<br />

Schwer lastet ein anderer Fall auf ihr: Ein 33-Jähriger, der gerade ein Programm des Ar-<br />

beitsamtes zur Selbständigkeit absolvierte, kam bei einem Fest dem Opfer eines brutalen<br />

Übergriffs zur Hilfe. Dabei wurde er selbst ganz erheblich verletzt. Auch nach drei Jahren<br />

ist er nicht in der Lage zu arbeiten. Immer wieder fällt er kurzzeitig in die Bewusstlosigkeit.<br />

Opferentschädigung oder Rente als Nothelfer erhält er bisher nicht. Die Verfahren ziehen<br />

sich hin, obwohl die Täter längst verurteilt sind, zu Haftstrafen und auch zur Zahlung von<br />

Schmerzensgeld. Doch dazu sind sie außerstande.<br />

Gewaltopfer haben Anspruch auf schnelle Hilfe<br />

Die wichtigste Hilfe ist eine schnelle Hilfe. Dies gilt insbesondere im Bereich des Opferentschädigungsgesetzes<br />

(OEG), wo Heilbehandlung und ergänzende Leistungen sicherzustellen<br />

sind. Der WEISSE RING fordert im Interesse der Geschädigten, dass die Entscheidungen<br />

kurzfristig ergehen. Im persönlichen Gespräch mit den Entscheidungsträgern in<br />

Politik und Verwaltung und konnten bereits wesentliche Verbesserungen erzielt werden.<br />

So hat die Versorgungsverwaltung Bayern in einem Rundschreiben deutlich gemacht: Es<br />

müsse oberstes Ziel der Versorgungsverwaltung sein, den anspruchsberechtigten Opfern<br />

die gesetzlichen Leistungen umfassend und zügig zukommen zu lassen. Mit einem solchen<br />

vorläufigen Bescheid werde bis zum Erlass des abschließenden Bescheides Rechtssicherheit<br />

geschaffen. Außerdem müsse eine endgültige Entscheidung über den Leistungsanspruch<br />

binnen ein bis zwei Jahren möglich sein.<br />

Auch Niedersachsen hat hinsichtlich der Verfahrensdauer opferfreundliche Lösungen<br />

angeordnet. Nach einem Rundschreiben des Niedersächsischen Landesamts für Soziales,<br />

Jugend und Familie sind die Sachbearbeiter gehalten, mit Hilfe von Zwischenbenachrichtigungen<br />

kontinuierlichen Kontakt zum Antragsteller zu gewährleisten und schnellen<br />

Zugang zu den beantragten Leistungen zu ermöglichen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen,<br />

dass Feststellungen und Beweiswürdigungen der Strafgerichte für das OEG nicht<br />

bindend sind und die Verpflichtung zur eigenen selbstständigen Würdigung des Sachverhalts<br />

besteht. Wörtlich heißt es: „Der Ausgang des Strafverfahrens muss somit grundsätzlich<br />

nicht abgewartet werden, insbesondere in Fällen, in denen offensichtlich eine Gewalttat<br />

vorliegt, wenn auch ggf. der Täter unbekannt ist.“<br />

Übersendet die Staatsanwaltschaft angeforderte Akten nicht, reiche ein schematisches<br />

Abfragen nicht aus. Hier bedürfe es der konkreten Klärung der Hinderungsgründe. So sei<br />

durch telefonische Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft abzustimmen, dass<br />

die Akten bei allernächster Gelegenheit für kurze Zeit übersandt oder auch in der Staatsanwaltschaft<br />

eingesehen werden oder dass die Staatsanwaltschaft einen vorläufigen<br />

Zwischenbericht, der den Stand des Verfahrens wiedergibt, übersendet. Auch ein eventuell<br />

bestehender Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung sei kein Grund,<br />

die Entscheidung nach dem OEG zu verzögern.<br />

Wenn vom Opfer Leistungen beantragt worden sind oder sich entsprechender Bedarf aus<br />

den Akten ergibt, sollen vor Anerkennung des Versorgungsanspruchs Vorbehaltsbescheide<br />

erteilt werden. Zudem soll eine Begutachtung nur dann erfolgen, wenn nicht auf andere<br />

aussagekräftige ärztliche Unterlagen zurückgegriffen werden kann.<br />

Der WEISSE RING begrüßt die neuen Regeln, ebenso ein Faltblatt der niedersächsischen<br />

Versorgungsbehörde, das landesweit von der Polizei an Opfer übergeben wird. Es enthält<br />

einen Kurzantrag, mit dem OEG-Leistungen beantragt werden können. Damit die Opfer<br />

nicht auf die Hilfe warten müssen, finanziert der Verein sie in vielen Fällen vor und bekommt<br />

sie dann von den Leistungsträgern nach Anerkennung der Ansprüche zurück.<br />

O p f e r h i l f e


12 | 13<br />

Deutscher Präventionstag setzt Zeichen für mehr Sicherheit<br />

Tipps gegen Tricks<br />

Um dem wichtigen Anliegen kriminalpräventiven Handelns durch Polizei und Kommunen<br />

wie dem vorbeugenden Verhalten jedes einzelnen Bürgers weithin sichtbar Nachdruck zu<br />

verschaffen, findet alljährlich der Deutsche Präventionstag (DPT) statt. Die aktive Beteiligung<br />

des WEISSEN RINGS an diesen Veranstaltungen bietet die Chance, die bundesweite<br />

Präventionslandschaft mitzubestimmen und damit auch den Opferschutz-Gedanken<br />

in der Kriminalitätsvorbeugung zu stärken. Die Mitwirkung bei der Programmgestaltung<br />

in Form von Fachvorträgen qualifizierter Referenten und einem professionellen Info-Stand<br />

erhöht zugleich den Bekanntheitsgrad des Vereins. Der WEISSE RING wird als „Präventionsexperte“<br />

wahrgenommen.<br />

Der Deutsche Präventionstag stellt eine mittlerweile institutionalisierte Veranstaltung<br />

dar, die sich überwiegend an das Fachpublikum wendet, sich aber mehr und mehr auch<br />

für interessierte Bürger öffnet. Kontinuierlich steigende Teilnehmerzahlen bestätigen den<br />

Erfolg dieses Konzepts. <strong>2007</strong> verzeichnete der 12. Deutsche Präventionstag in Wiesbaden<br />

nahezu 1.900 Teilnehmer.<br />

Das im DPT eingebundene „Internationale Forum“ sowie die englisch-sprachige Internet-<br />

präsenz des Deutschen Präventionstags (www.praeventionstag.de) werden zukünftig die<br />

Bedeutung des Kongresses auch auf internationaler Ebene erhöhen. Der WEISSE RING ist<br />

ständiger Veranstaltungspartner des Deutschen Präventionstags.<br />

Das Satzungsziel „Kriminalitätsvorbeugung“ fand <strong>2007</strong> neben der Mitarbeit<br />

des WEISSEN RINGS in zahlreichen Präventiven Räten und ähnlichen<br />

Einrichtungen sichtbar Ausdruck auch durch eine Reihe von Publikationen.<br />

Die Faltblätter „Trickdiebstahl – So schützen sich Senioren zuhause“ oder<br />

„Kinder vor Kriminalität schützen! – Vernachlässigung, Misshandlung,<br />

sexueller Missbrauch“ sind dafür nur zwei Beispiele. Tipps gegen Tricks sind<br />

stete Rubriken, im alljährlich erscheinenden WR-Taschenkalender, in den<br />

Zeitschriften des WEISSEN RINGS ebenso wie im Internet-Portal des Vereins.<br />

„Mediate“ – Förderung von Streitschlichtung an Schulen<br />

Die Thematik „Gewalt an der Schule“ und wie ihr entgegen gewirkt werden kann, ist<br />

zu einer gr0ßen Herausforderung geworden. Der WEISSE RING leistet mit dem Projekt<br />

„Mediate“ seit einigen Jahren einen relevanten Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen<br />

Kriminalprävention. Mediation stellt einen Teil eines ganzheitlichen Konfliktmanagement-<br />

Systems dar, um Gewalt an Schulen erst gar nicht entstehen zu lassen. Die Schüler lernen<br />

hierbei, ihre Konflikte selbstständig zu bearbeiten bzw. ihre Mitschüler darin zu unterstützen.<br />

Auch <strong>2007</strong> warben Mitarbeiter in den Außenstellen des WEISSEN RINGS in persönlichen<br />

Gesprächen mit Schulleitung, Eltern- und Schülervertretungen für die Streitschlichter-Idee<br />

und stellten die vereinseigenen „Mediate“-Materialien zur Verfügung (Broschüre „Mediation<br />

– auch in unserer Schule?“, Materialsammlung zur Mediation an Schulen, entwickelt<br />

vom Bundesverband Mediation). Unterstützung ist auch bei der Mitfinanzierung der Ausbildung<br />

von Multiplikatoren (Lehrpersonal) zu Streitschlichtern möglich.<br />

Aktion „Kraft gegen Gewalt – Sportler setzen Zeichen“<br />

Der Gedanke „Lieber heute Jugendfreizeitstätten einrichten als morgen Jugendstrafanstalten<br />

bauen“ steht Pate bei der Präventionskampagne des WEISSEN RINGS, in der es<br />

darum geht, Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung<br />

aufzuzeigen. Vielerorts fehlen Angebote und Perspektiven, um auch ohne Aggression und<br />

Gewalt Probleme bewältigen zu können und Frustrationen abzubauen. Defizite gerade<br />

in diesem Bereich spiegeln sich u. a. in einem deutlichen Anstieg der Jugendkriminalität<br />

wider. Genau hier setzt die Initiative des WEISSEN RINGS an.<br />

Die Errichtung stationärer oder mobiler Streetball-Anlagen, die<br />

Durchführung von Fußball-Turnieren sowie die Ausstattung von<br />

Schulen mit Fitness-Paketen sind nur drei Beispiele dafür, wie die<br />

Aktion „Kraft gegen Gewalt – Sportler setzen Zeichen – Jugendkriminalität<br />

vorbeugen – Opferschutz stärken“ auch <strong>2007</strong> vor Ort<br />

bereits umgesetzt werden konnte. Bekannte Sportler unterstützen<br />

die Initiative des WEISSEN RINGS. Die bundesweite Aktion<br />

bietet engagierten Sponsoren ebenso wie Schulen und Jugendeinrichtungen<br />

den Rahmen für die praktische Umsetzung einer<br />

wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgabe: kriminellem und<br />

gewalttätigem Handeln junger Menschen wirksam vorzubeugen.<br />

Vorbeugung


14 | 15<br />

Journalisten-Preis des WEISSEN RINGS feiert Premiere Bundespräsident Horst Köhler dankt dem WEISSEN RING<br />

Gratulierten Frank Jansen<br />

zum 1. Preis: Jury-Mitglieder<br />

Sabine Rückert und<br />

Prof. Dr. Reinhard Böttcher.<br />

Im Jahre <strong>2007</strong> wurde erstmalig der Journalisten-Preis des WEISSEN RINGS ausgelobt. Bei<br />

der Thematik „Das Kriminalitätsopfer in der Gesellschaft“ stehen die sensible und auf-<br />

klärerische Darstellung opferrelevanter Themen sowie Aspekte der Opferproblematik im<br />

Vordergrund. 120 eingereichte Beiträge (Print/Internet 72, TV/Hörfunk 48) zeigten bereits<br />

bei der ersten Ausschreibung die Bedeutung des Themas Opferschutz und Opferhilfe, das<br />

in den Medien immer breiteren Raum einnimmt.<br />

„Der Journalisten-Preis des WEISSEN RINGS hilft Opferschicksale in die öffentliche Wahr-<br />

nehmung zu bringen“, so Hamburgs Erster Bürgermeister und Präsident des Senats,<br />

Ole von Beust bei der Preisverleihung am 12. Dezember im Hamburger Grand Hotel Elysee.<br />

Aus Sicht eines schwer betroffenen Verbrechensopfers gab Richard Oetker, im Dezember<br />

des Jahres 1976 nahezu 48 qualvolle Stunden lang in der Hand eines Entführers, einen<br />

Einblick in seine Erfahrungen und Empfindungen im Umgang mit den Medien.<br />

„Medien dürfen auf keinen Fall dabei mitwirken, dass Straftäter aus ihrem Verbrechen<br />

Kapital schlagen“, hob Richard Oetker hervor.<br />

Jury-Mitglieder waren Prof. Dr. Reinhard Böttcher (Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS;<br />

Jury-Vorsitz), Reinhard Breidenbach (Rhein-Main-Presse), Regina Geis (Leiterin der WR-<br />

Außenstelle Berlin Nord II), Sabine Rückert (DIE ZEIT), Bernd Schröder (TV- und Hörfunkjournalist<br />

SWR ), Wolfgang Sielaff (WR-Landesvorsitzender Hamburg) sowie für die Opferseite<br />

in beratender Funktion, Richard Oetker. Die Jury beschloss, im Bereich Print/Internet<br />

auf einen zweiten Preis zu verzichten und stattdessen zwei erste Preise zu vergeben.<br />

Preisträger Print/Internet:<br />

1. Frank Jansen: „Ich verzeihe ihm jetzt“, Der Tagesspiegel, 11. 12. 2006<br />

1. Andreas Unger: „Drei Schwestern“, Chrismon, September 2006<br />

3. Martin Knobbe: „Herrscher über Leben und Tod“, Stern, 2. 2. 2006<br />

Preisträger TV/Hörfunk:<br />

1. Thomas Berndt, Sonia Mayr, Dietmar Schiffermüller: „Wunderwaffe ohne Wirkung – wie<br />

Ermittler auf DNA-Spuren sitzen bleiben“, ARD (NDR), Panorama, 26. 4. <strong>2007</strong><br />

2. Wolfgang Heim: „Das Ende des familiären Glücks“,<br />

SWR 1 Baden-Württemberg, SWR 1 Leute, 6. 3. <strong>2007</strong><br />

3. Michael Watzke: Aktionswoche „Zivilcourage – Wie mutig und hilfsbereit ist Bayern?“,<br />

Antenne Bayern, 12. bis 17. 3. <strong>2007</strong><br />

Im Mai <strong>2007</strong> empfing Bundespräsident Horst Köhler aus Anlass des 30-jährigen<br />

Bestehens des WEISSEN RINGS den Geschäftsführenden Bundesvorstand zu einem<br />

Gedankenaustausch im Schloss Bellevue.<br />

Der Bundespräsident bedankte sich für das ehrenamtliche Engagement, das seit mehr<br />

als drei Jahrzehnten eine unverzichtbare Antwort auf das Leid und die Not von Hundert-<br />

tausenden von Kriminalitätsopfern darstelle. Das Interesse für die Opfer einer Straftat,<br />

ihre Empfindungen, ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Erleben des Gerichtsverfahrens<br />

gegen den Täter seien lange Zeit in der deutschen Rechtsgeschichte verschüttet gewesen.<br />

Es gebühre dem WEISSEN RING Respekt und Anerkennung dafür, dass die Opferbelange<br />

in den vergangenen dreißig Jahren stärkere Beachtung gefunden haben, erklärte der<br />

Bundespräsident.<br />

Er hob den gesamtgesellschaftlichen Aspekt in der Opferhilfe hervor und bezeichnete<br />

den mit der Arbeit des gemeinnützigen Vereins tagtäglich praktizierten menschlichen<br />

Beistand für die Geschädigten als den wohl wichtigsten Faktor in der Hilfspalette des<br />

WEISSEN RINGS. Den rund 3.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in bundesweit<br />

420 Außenstellen gebühre Dank für ihre beispielhafte Leistung für die Gesellschaft.<br />

Bundespräsident<br />

Horst Köhler empfing<br />

den WEISSEN RING:<br />

v. l. Franz X. Wanninger,<br />

Dr. Helgard van Hüllen,<br />

Siegfried Kauder, MdB,<br />

Prof. Dr. Reinhard Böttcher,<br />

Dr. Jürgen Witt<br />

(Mitglieder des Geschäftsführenden<br />

Bundesvorstands),<br />

Dr. Carsten Kasprzok<br />

(stellv. Bundesgeschäftsführer),<br />

Helmut K. Rüster<br />

(Pressesprecher).<br />

Lobbyarbeit


16 | 17<br />

Fortschritte für Opferbelange<br />

Der WEISSE RING setzt sich seit langem dafür ein, dass die Rechtsstellung des Opfers im<br />

Jugendstrafverfahren verbessert wird. Er bekämpft den verfehlten Ansatz des Jugendgerichtsgesetzes,<br />

den Opfern in Strafverfahren gegen junge Täter die Schutz- und Mitwirkungsrechte<br />

vorzuenthalten, die sie im Strafverfahren gegen erwachsene Täter haben und<br />

die sie brauchen, um sich gegen ungerechtfertigte Angriffe zur Wehr zu setzen und ihre<br />

legitimen Interessen zu vertreten. Für das Schutzbedürfnis des Opfers eines Gewalt- oder<br />

Sexualdelikts im Strafverfahren macht es schließlich keinen Unterschied, ob der Täter zur<br />

Zeit der Tat 17 oder 21 Jahre alt war.<br />

Im Jahr <strong>2007</strong> kam es mit dem 2. Justizmodernisierungsgesetz zu einem wichtigen Fort-<br />

schritt. Auch im Strafverfahren gegen einen Jugendlichen kann sich das Opfer nunmehr<br />

anders als bisher als Nebenkläger am Verfahren beteiligen und aus einer gesicherten<br />

Rechtsstellung heraus seine Interessen vertreten. Allerdings ist das auf einen sehr engen<br />

Kreis von Fällen beschränkt. Immerhin ist ein erster Schritt getan. Außerdem wurde den<br />

Opfern die Möglichkeit eröffnet, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche im<br />

Rahmen des Strafverfahrens gegen Heranwachsende auch dann geltend zu machen, wenn<br />

diese noch nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Im Strafverfahren gegen Jugendliche<br />

ist dieses so genannte Adhäsionsverfahren, mit dem das Opfer rascher<br />

und einfacher zu einem Schadensausgleich kommt, bedauerlicherweise<br />

weiterhin ausgeschlossen.<br />

Der WEISSE RING betreut seit vielen Jahren Opfer von Stalking. Aufgrund<br />

der dabei gewonnenen Erfahrungen hat er sich dafür eingesetzt,<br />

diese Form der Kriminalität effektiver zu bekämpfen. Er hat die rechtspolitische<br />

Diskussion vorangetrieben, indem er die an der Technischen<br />

Universität (TU) Darmstadt und am Zentralinstitut für seelische<br />

Gesundheit (ZI) Mannheim durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen<br />

gefördert hat, die gezeigt haben, welch große Verbreitung<br />

Stalking auch in Deutschland hat und wie tiefgreifend die Auswirkungen<br />

auf die Opfer sein können. Konnten Opfer bisher staatliche Hilfe nur<br />

in Anspruch nehmen, wenn Straftatbestände wie Nötigung oder Körperverletzung<br />

vorlagen, hat sich die Situation nun erheblich verbessert. Im<br />

Jahr <strong>2007</strong> wurde ein Straftatbestand gegen beharrliches Nachstellen in<br />

Kraft gesetzt, der den strafrechtlichen Schutz vor Stalking ausweitet<br />

und das Einschreiten der Polizei erleichtert.<br />

Eine Verbesserung für die Opfer von Kriminalität stellt es schließlich dar, dass die<br />

Justizministerien des Bundes und der Länder ihre Staatsanwaltschaften im Jahr <strong>2007</strong><br />

in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) angewiesen<br />

haben, die Einrichtungen der Opferhilfe bei der Zuweisung von Geldbußen an gemeinnützige<br />

Organisationen angemessen zu berücksichtigen. Die Opferhilfeeinrichtungen,<br />

darunter als größte der WEISSE RING, erhalten auf diese Weise etwas größere Möglichkeiten,<br />

Opfern zu helfen. Freilich bleibt diese Regelung weit hinter den entsprechenden<br />

Zielvorgaben im EU-Rahmenbeschluss über die Stellung des Opfers im Strafverfahren vom<br />

15. März 2001 zurück.<br />

Gespräche mit der Politik – Lobbyarbeit für die Opfer<br />

Obwohl in den Jahren seit Gründung des WEISSEN RINGS zahlreiche Verbesserungen für<br />

die Kriminalitätsopfer erreicht werden konnten, ist der Handlungsbedarf weiterhin groß.<br />

Der WEISSE RING wirbt deshalb in Gesprächen mit der Politik für weitere Reformen und<br />

eine bessere Umsetzung bestehender opferfreundlicher Regelungen. Gesprächspartner<br />

sind nicht zuletzt die zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder.<br />

Auch im Jahr <strong>2007</strong> fand eine Reihe solcher Gespräche statt. Themen waren u. a. die Ausweitung<br />

der Regelung über den Opferanwalt auf Staatskosten auf weitere Gruppen<br />

schwerst betroffener Opfer, die Erweiterung des Katalogs der nebenklagefähigen Delikte<br />

und die Verbesserung der Informationsrechte des Opfers.<br />

Der WEISSE RING wertet es als Erfolg, dass inzwischen in zwei Bundesratsinitiativen eine<br />

Erweiterung der Regelung über den staatlich bezahlten Opferanwalt vorgeschlagen wird.<br />

Er appelliert an den Deutschen Bundestag, entsprechend diesen Vorschlägen des Bundesrats<br />

zu beschließen.<br />

In einigen Ländern wie zum Beispiel Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-<br />

Holstein ist der WEISSE RING in Überlegungen eingebunden, Stiftungen für Opferhilfe und<br />

Opferschutz nach dem Beispiel von Baden-Württemberg und Niedersachsen zu errichten.<br />

Die Überlegungen waren <strong>2007</strong> noch nicht abgeschlossen.<br />

Lobbyarbeit


Gewalt und Missbrauch – Ausstellung „Opfer“ Victim Support Europe – Opferschutz mit einer Stimme<br />

18 | 19<br />

Eine Rasierklinge auf blutender Haut. Eine Packung Taschentücher für „Tränen, die nicht<br />

trocknen“. Ein kleines, unschuldiges Mädchen, das den Betrachter treuherzig anschaut.<br />

Unter dem Porträtfoto steht: „Diese Hure hat ihren Onkel verführt“. Darunter kann man –<br />

etwas kleiner geschrieben – lesen: „So rechtfertigen sich die Täter“.<br />

Das sind nur einige der mehr als 100 außergewöhnlichen und unter die Haut gehenden<br />

Plakate, Fotos und Werbekampagnen von Studentinnen und Studenten der Bauhaus-<br />

Universität Weimar zu den Tabuthemen „Häusliche Gewalt“ und „Sexueller Missbrauch“.<br />

Der WEISSE RING präsentierte die Ausstellung „Opfer“ allein im Jahr <strong>2007</strong> an 28 Orten.<br />

Insgesamt besuchten ca. hunderttausend Menschen die inzwischen mehr als 100 Ausstellungstermine<br />

in ganz Deutschland. Die Ausstellung will auf die alltägliche – oft im<br />

Verborgenen – stattfindende Kriminalität aufmerksam machen. Frauen und Männer, auch<br />

Jugendliche untereinander, sollen dazu bewegt werden hinzusehen, ihre Umwelt<br />

ein wenig sorgfältiger zu betrachten und – falls erforderlich – Zivilcourage zu zeigen.<br />

Die Bilder machen deutlich: Wer schweigt, macht sich mitschuldig. Sie gehen an<br />

Grenzen – um der Opfer von Verbrechen und Gewalt willen. Sie drücken aus, was die<br />

Opfer erdulden müssen. Sie konfrontieren den Betrachter mit dem Leid der Opfer, die<br />

oftmals schweigen – aus Angst.<br />

Kriminalität und Gewalt haben viele Gesichter. Die Ausstellung<br />

„Opfer“ fordert Mut zum Hinsehen. Wegsehen lässt die Betroffenen<br />

im Stich und stärkt die Täter. Wollen wir das?<br />

Ausstellungsorte <strong>2007</strong><br />

Sömmerda<br />

Osterode<br />

Oberursel<br />

Bielefeld<br />

Straubing<br />

Rudolstadt<br />

Neustadt a.d.W.<br />

Chemnitz<br />

Wolfen<br />

Magdeburg<br />

Greifswald<br />

Wiesbaden<br />

Dresden<br />

Salzgitter<br />

Meiningen<br />

Fulda<br />

Arnstadt<br />

Waren<br />

Bayreuth<br />

Altenholz<br />

München<br />

Bad Kreuznach<br />

Schleiz<br />

Bernburg<br />

Sonthofen<br />

Ludwigslust<br />

Ilmenau<br />

Berlin<br />

Der WEISSE RING ist international vernetzt in der Organisation Victim Support Europe,<br />

einem Zusammenschluss nichtstaatlicher Opferhilfeeinrichtungen in den Ländern Europas.<br />

Eine wesentliche Zielsetzung ist die Einflussnahme auf die rechtlichen Entwicklungen,<br />

die heute in allen Bereichen mehr oder weniger stark durch Rahmenbeschlüsse und Richtlinien<br />

der Europäischen Union bestimmt werden. <strong>2007</strong> hat sich die Organisation umbenannt<br />

von European Forum for Victim Support in Victim Support Europe. Zugleich wurde<br />

die Lobbyarbeit in Brüssel verstärkt. Die Aktivitäten von Victim Support Europe gehen<br />

künftig über die jährlichen Konferenzen zum Informationsaustausch zur Verbesserung der<br />

Opferhilfe deutlich hinaus.<br />

Auf der Konferenz <strong>2007</strong> im ungarischen Siofok wurde Dr. Helgard van Hüllen, Mitglied des<br />

Geschäftsführenden Bundesvorstandes des WEISSEN RINGS, in den Vorstand von Victim<br />

Support Europe gewählt.<br />

Der WEISSE RING als eine der großen Opferhilfeeinrichtungen will auch in Europa<br />

Verantwortung für die weitere Entwicklung der Opferhilfe übernehmen.<br />

Caroline Morgan, Criminal Justice Unit der Europäischen Kommission, erläuterte in<br />

Siofok die Arbeitsweise der Europäischen Union im Bereich des Opferschutzes. Als<br />

wichtigtes Ziel fordert Victim Support Europe die Aufnahme von Themen zur Verbesserung<br />

der Opfersituation in den von den Ländern der Europäischen Union 2009 in Stockholm<br />

für die nächsten fünf Jahre zu beschließenden<br />

Arbeitsplan der EU.<br />

Darüber hinaus hat Victim Support Europe ein von der Europäischen Union unterstütztes<br />

Projekt Victims in Europe (VinE) unter der Führung der portugiesischen Opferhilfeeinrichtung<br />

APAV beschlossen. Dieses auf zwei Jahre angelegte Projekt untersucht die<br />

Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates von 2001 zur Stellung des<br />

Opfers im Strafverfahren in den Ländern der EU hinsichtlich der gesetzlichen und der<br />

organisatorischen Implementierung sowie der Wirkung für die Opfer.<br />

Bisherige Nachfragen der Europäischen Kommission haben ein wenig zufrieden stellendes<br />

Bild ergeben. Insbesondere reichen gesetzliche Regelungen zur Verbesserung des<br />

Adhäsionsverfahrens oder der Informationsrechte von Opfern nicht aus, wenn die Gesetze<br />

nicht hinreichend in der Umsetzung unterstützt werden. Der WEISSE RING beteiligt sich<br />

in der Core Group des Projektes, um einen guten Überblick über die Situation der Opfer in<br />

Europa zu erreichen und auch für Deutschland Handlungsbedarf zu identifizieren.<br />

Lobbyarbeit


20 | 21<br />

Opferforum <strong>2007</strong>: Wer nimmt die Interessen junger Opfer wahr?<br />

Gespannt auf die Ergebnisse<br />

„ ... Der WEISSE RING ist mit<br />

seinen vielfältigen Hilfsangeboten<br />

und seiner bundesweiten Präsenz<br />

für viele Menschen, die durch<br />

Straftaten Leid und Schmerz, Verunsicherung<br />

und Furcht erfahren<br />

mussten, zu einer unverzichtbaren<br />

Institution geworden“, schreibt<br />

Bundesjustizministerin Brigitte<br />

Zypries in ihrem Grußwort zum<br />

18. Mainzer Opferforum. Sie sei sehr<br />

gespannt auf die Ergebnisse dieser<br />

Tagung.<br />

Das Thema Kinder und Jugendliche als Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten ist uns durch<br />

die tägliche Zeitungslektüre bedrückend nah. „Wir müssen junge Menschen durch geeignete<br />

Gesetzesregelungen und Verwaltungsmaßnahmen schützen vor körperlicher und geistiger<br />

Misshandlung, vor Vernachlässigung und Ausbeutung“, erläuterte Bundesvorsitzender<br />

Prof. Dr. Reinhard Böttcher das Anliegen des 18. Mainzer Opferforums des WEISSEN RINGS.<br />

Da auch die Europäische Kommission das Thema in den Fokus gerückt habe, verstehe der<br />

Verein dieses Opferforum als seinen Beitrag zur Diskussion.<br />

Fachkundig vorbereitet vom Fachbeirat Strafrecht unter Vorsitz von Prof. Dr. Heinz Schöch,<br />

beteiligten sich rund 170 Experten aus Politik und Justiz, Medizin und Rechtsmedizin, Polizei<br />

und Versorgungsverwaltung sowie Jugend- und Sozialämtern an dem zweitägigen Opferforum<br />

Mitte November <strong>2007</strong> in Mainz. Dass der Staat sein Wächteramt ausübe, könne keine<br />

Frage von Ländergrenzen sein, so der saarländische Ministerpräsident Peter Müller.<br />

Der Ausdruck „Vernachlässigung der Vernachlässigung“ wurde bereits 1984 geprägt, er<br />

beschreibt den nach wie vor anhaltenden nachlässigen Umgang mit diesem Phänomen.<br />

Seriöse Aussagen zum Ausmaß können nicht getroffen werden, nicht einmal zum Hellfeld.<br />

Das Delikt Vernachlässigung, also die ausgeprägt unzureichende Pflege, Ernährung, gesundheitliche<br />

Fürsorge, Beaufsichtigung und Entwicklungsförderung ist nicht in der Kriminalstatistik<br />

ausgewiesen. Schätzungen schwanken zwischen 50.000 und 500.000 Fällen, so<br />

Prof. Dr. Günther Deegener, Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitätsklinik<br />

Homburg und Vorsitzender des Fachbeirats Medizin/Psychologie des WEISSEN RINGS.<br />

Vernachlässigung ist die mit Abstand größte Gefahr für Kinder, nicht nur in Deutschland,<br />

sondern beispielsweise auch in den USA: Sie steht in einer Untersuchung zur Anrufung von<br />

Familiengerichten durch Jugendämter mit zwei Dritteln an der Spitze vor seelischer<br />

(36,8 Prozent) und körperlicher (23,6) Misshandlung, Erwachsenen-Konflikten ums Kind (23,6)<br />

und sexuellem Missbrauch (16,7). Mehrfachnennungen waren möglich.<br />

Weitere Themenbereiche beim 18. Mainzer Opferform <strong>2007</strong> waren die staatliche Entschädigung<br />

von Kindern und Jugendlichen, die Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei kindlichen und<br />

jugendlichen Zeugen, der Täter-Opfer-Ausgleich, die posttraumatische Belastungsstörung<br />

bei kindlichen und jugendlichen Opfern sowie die ehrenamtliche Prozessbegleitung und<br />

-betreuung von Kindern und Jugendlichen. In Kurzreferaten wurde das Thema „Sexueller<br />

Missbrauch von Kindern – von der Verdachtsschöpfung zur Anzeige“ aus dem Blickwinkel der<br />

Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Rechtsmedizin und des Jugendamtes beleuchtet. Zum<br />

Umgang der Justiz mit kindlichen und jugendlichen Opferzeugen berichteten Experten aus<br />

Sicht des Gerichts, der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Nebenklage, des Jugendamtes<br />

sowie der Sachverständigen.<br />

Das Opferforum <strong>2007</strong> schloss mit einer Podiumsdiskussion zur Rolle der Medien im Spannungsfeld<br />

zwischen notwendiger Berichterstattung und purer Vermarktung. Dabei wurde<br />

festgestellt, dass im Pressekodex, den Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den<br />

Empfehlungen des Deutschen Presserates, zwar auf Täterbelange eingegangen, die Perspektive<br />

gerade der jungen Opfer von Kriminalität und Gewalt jedoch nur unzureichend dargestellt<br />

wird. Der WEISSE RING strebt eine entsprechende Ergänzung des Pressekodexes an.<br />

In einem Grußwort zum Mainzer Opferforum sprach Bundesjustizministerin Brigitte Zypries<br />

den ehrenamtlichen Helfern des WEISSEN RINGS Dank und Anerkennung für ihre Arbeit aus.<br />

Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte<br />

Rechtshilfezusagen stellen in der täglichen Arbeit des WEISSEN RINGS eine wichtige Hilfe<br />

zur Überwindung der Tatfolgen dar. Zu wissen, was in der Hauptverhandlung auf einen zukommt,<br />

läßt Opfer diesem Termin ruhiger entgegen sehen. Die eigenen Rechte zu kennen,<br />

ob diese gegenüber dem Täter geltend gemacht werden sollen oder gegenüber staatlichen<br />

Leistungsträgern, z. B. gegenüber der Versorgungsverwaltung, gibt Sicherheit und mehr<br />

Möglichkeiten diese Rechte mittels anwaltlicher Unterstützung auch durchzusetzen.<br />

Doch selbst in Anwaltskreisen sind Opferansprüche und Opferrechte oft nicht hinreichend<br />

oder überhaupt nicht bekannt. Bislang findet die Ausbildung von Juristen im materiellen<br />

Strafrecht und Strafprozessrecht ausschließlich aus Tätersicht oder Sicht des Strafverteidigers<br />

statt. Auch Weiterbildungsangebote gibt es wenig.<br />

Der WEISSE RING fordert seit langem, die Opferrechte in die Ausbildungsinhalte für<br />

Juristen aufzunehmen. Angesichts dieses Defizits hat der WEISSE RING ein Fortbildungsangebot<br />

für Opferanwälte entwickelt, das von der Rechtsanwaltskammer anerkannt ist.<br />

Rechtsanwälte und Psychologen vermitteln notwendiges Wissen, um ein Kriminalitätsopfer<br />

als Zeuge, Nebenkläger oder im Adhäsionsverfahren qualifiziert vertreten zu können.<br />

Darüber hinaus wird auch fachübergreifendes Wissen zur Glaubwürdigkeitsbegutachtung<br />

und der Begutachtung psychischer Tatfolgen insbesondere im Bereich der Posttraumatischen<br />

Belastungsstörung sowie zum Täter-Opfer-Ausgleich und Zuständigkeitsproblemen<br />

im Rehabilitationsrecht angeboten.<br />

2006 fanden zwei Fortbildungsveranstaltungen in Mainz und Berlin statt. Aufgrund<br />

der großen Nachfrage wurde Ende September <strong>2007</strong> eine weitere Veranstaltung in<br />

Nürnberg durchgeführt. Der WEISSE RING wird diese Veranstaltungsreihe fortführen.<br />

Forschungsförderung


22 | 23<br />

Forschungsförderung unterstützt Opferhilfe und Opferschutz<br />

Um die rechtliche, soziale und gesamtgesellschaftliche Situation der Kriminalitätsopfer<br />

weiter zu verbessern, initiiert und unterstützt der WEISSE RING wissenschaftlich fundiertes<br />

Arbeiten auf den unterschiedlichsten Feldern. Der WEISSE RING fördert Forschungsprojekte<br />

im Rahmen seiner Satzungszwecke. Die Kooperation mit Forschungspartnern wird<br />

durch die „Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Praxisprojekten“ verbindlich<br />

geregelt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse in den „Mainzer Schriften zur Situation von<br />

Kriminalitätsopfern“, der Buchreihe des WEISSEN RINGS sowie des Abschlussberichts im<br />

Internet-Portal können dabei entscheidende Kriterien sein.<br />

Durch Förderungsschwerpunkte werden Erkenntnisgewinn und Anwendungsmöglich-<br />

keiten gebündelt. Dies geschieht zurzeit mit dem Schwerpunkt Stalking, dessen Ergebnisse<br />

sowohl den Opfern zugute kommen, als auch den ehrenamtlichen Betreuern von Stalkingopfern<br />

Hilfen an die Hand geben. Die Ergebnisse können auch für Öffentlichkeits- und<br />

Lobbyarbeit genutzt werden, so z. B. zur Untermauerung strafrechts- und sozialpolitischer<br />

Forderungen. Wissenschaftlichen Erkenntnissen kam eine aktive Rolle bei der Entstehung<br />

des „Antistalking-Gesetzes“ zu.<br />

Nachdem der WEISSE RING zunächst grundlegende Forschungsarbeiten zur Verbreitung<br />

des Stalking (Prävalenzstudie ZI Mannheim) und zu den Auswirkungen auf die Opfer<br />

(Stalkingstudie TU Darmstadt) gefördert hat, unterstützt er seit <strong>2007</strong> Projekte, die sich<br />

zwei für die Opfer zentralen Aspekten der Thematik widmen: der psychischen Gesundung<br />

und dem Schutz vor einer weiteren Eskalation.<br />

Integrierte Gruppenbetreuung für Stalkingopfer<br />

Prof. Dr. Dreßing, Zentralinstitut für seelische Gesundheit (ZI ), Mannheim<br />

Dieses Projekt trägt dem Umstand Rechnung, dass es bisher keine spezifischen<br />

Behandlungsangebote für Stalkingopfer gibt. Neben der Besonderheit, dass sich das<br />

Programm an Opfer bei fortbestehendem Stalking wendet, besticht es durch seine mit<br />

acht Sitzungen sehr kurze Dauer. Die bisher vorliegenden Ergebnisse der noch laufenden<br />

Evaluation sprechen für die Effektivität des Angebots, allerdings sind die Daten noch<br />

zu frisch, um Aussagen über die Dauerhaftigkeit der Effekte treffen zu können. Im<br />

Erfolgsfall ist vorgesehen, ein Manual zu erstellen, mit dessen Hilfe Beratungsstellen das<br />

Gruppenangebot bereitstellen können. Die umfangreichen Untersuchungen betreffen<br />

auch das Thema Stresshormone. Man erhofft sich, hiermit die Auswirkungen des<br />

Stalkings auf die Opfer auch physiologisch nachzuweisen. Dies könnte von Belang für den<br />

sozialrechtlichen Diskurs werden.<br />

Stalking und Häusliche Gewalt – Verlaufsstrukturen und Risikofaktoren<br />

Prof. Dr. Voß und Dr. Hoffmann, Technische Universität (TU), Darmstadt<br />

Einer der Schwerpunkte der Diskussion zum Phänomen Stalking ist die Frage, wie und in<br />

welchem Ausmaß man bei andauerndem Stalking eine gewaltförmige Entwicklung zunächst<br />

vorhersagen und dann verhindern kann. Das Forschungsprojekt der TU Darmstadt<br />

knüpft an den Befund an, dass in vielen Stalkingfällen, die sich gewaltförmig entwickeln,<br />

eine vorherige – oft gewalttätige – Intimbeziehung bestanden hat. In einer Längsschnittstudie<br />

werden Faktoren für die Vorhersage einer Gewalteskalation erarbeitet und die<br />

Effizienz eingesetzter Interventionen bestimmt. Prognose und Prävention der Gewalteskalation<br />

sind zentrale Themen der Fachdiskussion.<br />

Das erste Projekt endet im Jahr 2008, das zweite in der ersten Hälfte 2009. Damit deutet<br />

sich ein Ende dieses Schwerpunktes der Forschungsförderung des WEISSEN RINGS rund um<br />

das Thema Stalking an. Im Herbst 2009 wird beim 20. Mainzer Opferforum Bilanz gezogen.<br />

Dort sollen nicht nur die geförderten Projekte berücksichtigt und auf sozialrechtliche<br />

Fragestellungen eingegangen werden. Strafrechtliche und ordnungspolitische Entwicklungen<br />

sind nachzuzeichnen respektive deren Auswirkungen werden zu würdigen sein.<br />

Abgeschlossen wurden in <strong>2007</strong> zwei weitere Untersuchungen: Die Studie „Bekanntheit<br />

von Opferrechten“ trug aufschlussreiche Daten zum Opferforum 2006 („Opferschutz –<br />

unbekannt?“) bei.<br />

Für die Fragestellung wurde ein neuer Fragebogen entwickelt und erstmals getestet. Die<br />

Ergebnisse der Befragung von 176 Studierenden der Psychologie und der Rechtswissenschaften<br />

zur Informiertheit über Opferrechte haben gezeigt, dass das Wissen insgesamt<br />

eher gering ist, obwohl an der vorliegenden Studie Personen mit einem relativ hohen<br />

formalen Bildungsniveau teilgenommen haben. Besonders gering ist das Wissen im<br />

Bereich Opferentschädigung. Auch die Personen, die angegeben haben, bereits Opfer einer<br />

Gewalttat geworden zu sein, verfügten über keinen besseren Informationsstand.<br />

Für die „Evaluation des Beratungsschecks für eine psychotraumatologische Erstberatung“<br />

wurden erwachsene Opfer befragt. Die Ergebnisse belegen, dass der Beratungsscheck den<br />

Zweck erfüllt, lange Wartezeiten zwischen Tat und Erstberatung zu vermeiden. Die Zufriedenheitsquote<br />

von über 75 % der Befragten bestätigt, dass es sich hierbei um ein sehr<br />

wirksames Hilfsangebot des WEISSEN RINGS handelt.<br />

Forschungsförderung


24 | 25<br />

Aus- und Weiterbildung im WEISSEN RING<br />

Schulungsort<br />

Schönburg in Oberwesel<br />

Jeden Tag wenden sich Opfer von Kriminalität und Gewalt oder auch Angehörige und<br />

Hinterbliebene an die ehrenamtlichen Mitarbeiter in den Außenstellen und bitten um<br />

Hilfe und Beistand. Diese Betreuung von Menschen in besonderen Lebenssituationen<br />

bedarf einer guten Vorbereitung und einer ständigen Weiterbildung. Deshalb sieht sich<br />

der WEISSE RING bei der Auswahl und der Ausbildung der Mitarbeiter in einer ganz<br />

besonderen Verpflichtung und Verantwortung gegenüber den hilfesuchenden Opfern. Die<br />

inhaltliche Ausbildung für die Arbeit in den Außenstellen, gepaart mit den Erfahrungen<br />

der Mitarbeiter, bildet das Rüstzeug für die praktische Opferhilfe.<br />

Durch Gespräche und Hospitationen werden neue Mitarbeiter auf die Aufgaben vor-<br />

bereitet. In einem von jedem künftigen ehrenamtlichen Mitarbeiter zu absolvierenden<br />

Grundseminar werden die wichtigen Voraussetzungen für die Arbeit mit den Opfern<br />

systematisiert vermittelt. Im Jahre <strong>2007</strong> wollten mehr als 400 Menschen in den Außenstellen<br />

Helfertätigkeiten übernehmen. 374 Interessenten besuchten die 31 Grundseminare<br />

und wurden danach zu ehrenamtlichen Mitarbeitern ernannt.<br />

Der Einstieg in die Weiterbildung ist ebenfalls mit einem verpflichtenden Seminar<br />

verbunden. Dieses Aufbauseminar I gleicht Erfahrungen der Ehrenamtlichen mit den<br />

Grundsätzen des Vereins und den wichtigen Arbeitsgrundlagen<br />

ab und führt so zu einem fundierten Grundwissen in der<br />

Opferarbeit. Auf diese beiden obligatorischen Seminare folgt<br />

die freiwillige Weiterbildung zu ausgewählten Themen der<br />

Opferarbeit, des öffentlichen Eintretens und des Fundraisings.<br />

Dieses Angebot spiegelt anhand der Satzungsziele Schwerpunktarbeiten<br />

sowie individuelle Spezialisierung in den Außenstellen<br />

wider.<br />

Der Schwerpunkt der Bildungsarbeit ist im Bereich der Opferhilfe angesiedelt. Seminare,<br />

die sich mit der Hilfe für Kinder, Frauen und Senioren als besonders betroffenen Gruppen<br />

befassen, werden durch Veranstaltungen ergänzt, die auf die Helfersituation eingehen<br />

und das zur Opferarbeit nötige Grundwissen für helfende Berufe anbieten. Kommunikative<br />

Aspekte sind dort ebenso berücksichtigt wie das Thema der „Psychohygiene“.<br />

Ein wesentliches Merkmal aller Seminare ist die Reflexion der eigenen Tätigkeit durch<br />

Öffentlichkeitsarbeit Opferarbeit<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

in einer Außenstelle<br />

Finanz- und<br />

Sachmittelbeschaffung<br />

(Fundraising)<br />

Straftaten und<br />

Opfergruppen<br />

Zielgruppenorientierte<br />

Opferarbeit<br />

Begleitung im<br />

Strafverfahren<br />

Stalking<br />

Grundseminar<br />

Aufbauseminar I<br />

Weiterbildungsseminare für<br />

organisierten Erfahrungsaustausch. Einen besonderen Schwerpunkt bildet das im Jahr<br />

<strong>2007</strong> entwickelte Weiterbildungsseminar zum Thema Stalking. Darin werden gesetzliche<br />

Regelungen sowie die Gefährdungen der Opfer und auch der Helfer aufgezeigt.<br />

<strong>2007</strong> wurden insgesamt 65 Wochenendveranstaltungen<br />

Opferbetreuung<br />

Betreuungsarbeit<br />

Kommunikation<br />

Aufbauseminar II<br />

mit 1.147 Teilnehmern durchgeführt, davon 34 Aufbau- und<br />

Weiterbildungsseminare, auf vier Orte in Deutschland verteilt<br />

(Cloppenburg, Lichtenfels, Oberwesel, Salem).<br />

Sondergruppen und<br />

-funktionen<br />

Qualifizierungsseminar<br />

für zukünftige<br />

Außenstellenleiter<br />

und Vertreter<br />

Referenten-Seminar<br />

Sonderseminare<br />

Seminare in <strong>2007</strong><br />

31 Grundseminare mit 374 Teilnehmern<br />

11 Aufbauseminare mit 352 Teilnehmern<br />

23 Weiterbildungsseminare mit 421 Teilnehmern<br />

Opferarbeit<br />

Qualitäts-Management<br />

Team<br />

Aus- und Weiterbildung


26 | 27<br />

WEISSER RING online: Neuer Auftritt mit Intranet<br />

Einem zeitgemäßen und informativen Internet-Auftritt kommt in einer medienüberfluteten<br />

Welt eine immer größere Bedeutung zu. Er ist nicht mehr nur eine einfache<br />

Präsentation im digitalen Datennetz, sondern vielmehr Aushängeschild, Werbemittel<br />

und Informationsportal nach innen und außen zugleich. Viele Opfer finden über die<br />

Internetseiten des WEISSEN RINGS den Weg zu dringend benötigter Hilfe. Auch konnten<br />

viele neue Mitglieder, Mitarbeiter und Spender auf diese Weise gewonnen werden. Im<br />

Jahr <strong>2007</strong> entschloss sich der Verein zur Überarbeitung seines Internet-Angebotes, in der<br />

Fachsprache Relaunch genannt.<br />

Neben einer klareren Optik wurde das Internet-Angebot des WEISSEN RINGS aufgrund<br />

einer bequemen und auf den unvorbereiteten Besucher zugeschnittenen Navigation noch<br />

übersichtlicher. Besucher werden nicht mit Informationen überflutet, sondern gezielt<br />

gelenkt. In die Neugestaltung sind viele Vorschläge von ehrenamtlichen Mitarbeitern mit<br />

eingeflossen.<br />

Das Portal www.weisser-ring.de bietet<br />

eine Fülle an Informationen: Von den strafrechtspolitischen<br />

Forderungen, aktuellen<br />

Meldungen aus allen für den Verein relevanten<br />

Bereichen über Vorbeugungstipps<br />

bis hin zu verschiedensten Film-Beiträgen.<br />

Neu ist der Bereich des Intranets, über das<br />

alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter des WEISSEN RINGS, ausgestattet<br />

mit einem individuellen Passwort, Informationen<br />

rund um die Uhr abrufen können.<br />

Für Außenstehende ist dieser Bereich nicht<br />

zugänglich. Das Intranet wird laufend ergänzt,<br />

aktualisiert und um zusätzliche Service-<br />

Leistungen erweitert.<br />

Die glanzvolle Deutschland-Premiere des Films „Mille Miglia –<br />

The Spirit of a Legend“ wurde zu einem unvergesslichen Abend:<br />

Eine Reihe von kostbaren Oldtimer-Schönheiten – darunter<br />

ein Flügeltüren-Mercedes 300 SL, ein BMW 328, ein Porsche<br />

Speedster und ein Alfa 1900 – schmückten den Innenhof von<br />

Schloss Johannisberg, der zu Henkell & Söhnlein (Oetker-<br />

Gruppe) gehörenden Weinbau-Domäne unweit von Rüdesheim.<br />

Mehr als 400 Auto- und Oldtimerfans waren in den Rheingau<br />

gekommen, um die Deutschland-Premiere des ersten abendfüllenden<br />

Dokumentarfilms über das wohl bekannteste Autorennen<br />

der Welt mitzuerleben. Anlass war die 80. Auflage der<br />

weltberühmten Tausend-Meilen-Rundfahrt auf der Traditionsstrecke<br />

zwischen Brescia und Rom.<br />

Mille Miglia – 10.000 Euro für den WEISSEN RING<br />

Es war die Idee der beiden Filmemacher, Philip Selkirk und Stephan Heimann, dieses besondere<br />

Event in den Dienst der guten Sache zu stellen. Die Gäste schlossen sich der in den<br />

Einladungen angekündigten Unterstützung der Opferarbeit des WEISSEN RING gerne an.<br />

So konnte am Schluss der Veranstaltung Schatzmeister Franz X. Wanninger einen Spendenscheck<br />

über 10.000 Euro entgegen nehmen.<br />

Häftlinge in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel haben gemeinsam mit<br />

T-Shirts aus Santa Fu: Täter helfen Opfern<br />

Vertretern der Justizbehörde die Marke Santa Fu entwickelt. In einem Kooperationsvertrag,<br />

den die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg mit ihren Vertragspartnern aus<br />

der Wirtschaft geschlossen hat, ist auch ein Erlösanteil für den WEISSEN RING festgeschrieben.<br />

<strong>2007</strong> übergab Justizsenator Carsten Lüdemann bei einer gemeinsamen Pressekonferenz<br />

mit dem WEISSEN RING an den Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Reinhard Böttcher und den<br />

Landesvorsitzenden Wolfgang Sielaff einen ersten Scheck: 4.121,18 Euro.<br />

Im Programm sind neben Handtüchern mit der Aufschrift „Strafvollzug“ auch T-Shirts<br />

und Unterhemden in olivgrün und grau, sie tragen einen originellen Stempelaufdruck wie<br />

Geld für Opfer<br />

Dank<br />

Beispielhafte Hilfe<br />

„Noch unschuldig“ oder „Freigänger“. „Die Gedanken sind frei“ steht zum Beispiel auf dem<br />

Notizbuch, dessen Umschlag mit Matratzenstoff bespannt ist. Es ist Absicht, dass die damit<br />

Beschäftigten bei jedem Arbeitsschritt daran erinnert werden, dass ihre Taten Opfer hinterließen.<br />

Und es ist ebenso Absicht, mit der eigenen Arbeit an diesen Produkten eine kleine<br />

Wiedergutmachung zu leisten.<br />

Unterstützung


Erläuterungen zum Finanzbericht des WEISSEN RINGS Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die Vereinssparten<br />

Im Gegensatz zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmen unterliegen als gemeinnützig anerkannte<br />

Nonprofit-Organisationen unabhängig von ihrer Größenordnung keinen einheitlichen<br />

handelsrechtlichen externen Rechnungslegungsvorschriften, wie sie im HGB normiert sind.<br />

Der WEISSE RING hält sich daher freiwillig und soweit sinnvoll an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

empfohlenen handelsrechtlichen Vorschriften und folgt somit den für handelsrechtliche<br />

Jahresabschlüsse im HGB geregelten allgemeinen Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />

Rechnungslegung. Steuerliche Gliederungs- und Abgrenzungserfordernisse werden gemäß<br />

HFA 4/95 (ERS HFA 21) in entsprechenden Sonderrechnungen sowie durch Integration der<br />

steuerlichen Vierspartengliederung in die Erfolgsrechnung dargestellt.<br />

Der WEISSE RING lässt alljährlich seinen Jahresabschluss freiwillig durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

umfassend prüfen. Den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und Prüfungsvermerk<br />

veröffentlicht der Verein regelmäßig auf seinen Internetseiten. Damit genügt der WEISSE RING<br />

seinem Grundsatz transparenter und klarer Information über seine Ressourcenverwendung.<br />

Auf die zusätzliche Beantragung des vom Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI)<br />

vergebenen Spenden-Siegels hat der WEISSE RING bislang verzichtet, weil die Einschätzung<br />

besteht, dass siegelinduzierte Mehreinnahmen nicht erzielt würden und insoweit die jährlich<br />

anfallenden „Prüfgebühren“ aus Gründen der Wirtschaftlichkeit vermieden werden können.<br />

Die Organ- und Gremienmitglieder sind ehrenamtlich tätig und erhalten wie alle übrigen<br />

ehrenamtlichen Mitarbeiter keine Aufwandsentschädigungen. Der WEISSE RING erstattet auf<br />

der Grundlage einer vereinseigenen Kassenordnung lediglich die im Rahmen der Tätigkeit<br />

für den Verein angefallenen, belegten und notwendigen Auslagen.<br />

Die steuerrechtliche Vierspartengliederung findet in der Unterteilung der Kopfzeile nebenstehender<br />

Tabelle ihren Niederschlag. Demnach gliedert sich der WEISSE RING folgendermaßen:<br />

28 | 29<br />

Opferhilfe<br />

Die Erträge und Aufwendungen werden den einzelnen vorgenannten Sparten zugeordnet.<br />

Sofern eine verursachungsgerechte Zuordnung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht<br />

vertretbar ist, werden die Erträge und Aufwendungen nach dem Schwerpunkt- oder Durchschnittsprinzip<br />

auf die Sparten verteilt.<br />

1 | Opferhilfe | 54,97%<br />

2 | Öffentliches Eintreten | 17,57%<br />

3 | Verwaltung | 16,62%<br />

4 | Vorbeugung | 9,59%<br />

5 | Vermögensverwaltung | 0,75%<br />

6 | Zweckbetrieb | 0,47%<br />

7 | Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb | 0,01%<br />

Rundungsbedingt ergibt die Summe nicht 100%.<br />

WEISSER RING e.V.<br />

Ideeller Bereich<br />

1<br />

Spartenstruktur<br />

<strong>2007</strong> in %<br />

7 6 5<br />

Vermögensverwaltung<br />

Satzungsziele Allg. Verwaltung Zweckbetrieb<br />

Öffentl. Eintreten<br />

Vorbeugung<br />

Wirtschaftlicher<br />

Geschäftsbetrieb<br />

4<br />

2<br />

3<br />

Pos. Ertrags-/Aufwandsart (Angaben in Euro) in Opferhilfe<br />

ERTRÄGE<br />

VEREIN IDEELLER BEREICH NICHTIDEELLER BEREICH<br />

Öffentliches<br />

Eintreten<br />

Vorbeugung<br />

Satzungs-<br />

ziele allg.<br />

Verwaltung SUMME<br />

Vermögensverwaltung<br />

Finanzbericht <strong>2007</strong><br />

Zweck-<br />

betrieb<br />

Wirtschaftlicher<br />

Geschäftsbetrieb<br />

1. ordentliche Zuwendungen 6.847.186,27 123.703,53 15.015,79 27.921,47 6.680.545,48 0,00 6.847.186,27 0,00 0,00 0,00<br />

a) Spenden 5.220.767,89 123.703,53 15.015,79 27.921,47 5.054.127,10 0,00 5.220.767,89 0,00 0,00 0,00<br />

b) Mitgliedsbeiträge 1.626.418,38 0,00 0,00 0,00 1.626.418,38 0,00 1.626.418,38 0,00 0,00 0,00<br />

2. Umsatzerlöse 83.409,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.671,82 49.326,22 2.411,16<br />

3. Sonstige betriebliche Erträge 6.391.957,97 986.752,75 104.180,34 12.357,51 5.288.665,37 0,00 6.391.955,97 2,00 0,00 0,00<br />

a) Geldbußen 1.639.781,14 41.815,00 1.500,00 1.050,00 1.595.416,14 0,00 1.639.781,14 0,00 0,00 0,00<br />

b) Nachlässe 3.601.827,33 0,00 0,00 0,00 3.601.827,33 0,00 3.601.827,33 0,00 0,00 0,00<br />

c) Zuschüsse 12.620,00 1.134,64 1.701,95 567,32 9.216,09 0,00 12.620,00 0,00 0,00 0,00<br />

d) Auflösungen aus Rückstellungen 767.092,78 763.071,98 1.148,80 1.148,80 1.723,20 0,00 767.092,78 0,00 0,00 0,00<br />

e) Zugang Stiftungsvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

f) sonstiges 370.636,72 180.731,13 99.829,59 9.591,39 80.482,61 0,00 370.634,72 2,00 0,00 0,00<br />

A SUMME ERTRÄGE 13.322.553,44 1.110.456,28 119.196,13 40.278,98 11.969.210,85 0,00 13.239.142,24 31.673,82 49.326,22 2.411,16<br />

AUFWENDUNGEN<br />

4. Leistungsaufwand 6.292.840,16 5.130.294,82 736.586,86 425.958,48 0,00 0,00 6.292.840,16 0,00 0,00 0,00<br />

a) ordentlich 5.515.410,53 4.378.010,18 729.344,89 408.055,46 0,00 0,00 5.515.410,53 0,00 0,00 0,00<br />

b) nicht verbrauchte zweckgeb. Mittel 35.292,34 10.147,35 7.241,97 17.903,02 0,00 0,00 35.292,34 0,00 0,00 0,00<br />

c) Rückstellung Opferhilfe Zuführung 742.137,29 742.137,29 0,00 0,00 0,00 0,00 742.137,29 0,00 0,00 0,00<br />

5. Personalaufwand 3.156.756,95 977.669,54 654.164,73 372.135,96 0,00 1.129.674,56 3.133.644,79 20.174,76 2.937,40 0,00<br />

6.<br />

a) Löhne und Gehälter 2.550.160,62 793.013,46 525.935,64 303.309,11 0,00 909.057,12 2.531.315,33 16.465,33 2.379,96 0,00<br />

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für<br />

Altersversorgung und Unterstützung<br />

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

des Anlagevermögens und Sachanlagen<br />

606.596,33 184.656,08 128.229,09 68.826,85 0,00 220.617,44 602.329,46 3.709,43 557,44 0,00<br />

244.646,61 76.849,96 46.042,81 26.181,91 0,00 93.815,73 242.890,41 1.502,89 253,31 0,00<br />

7. Sonst. betriebliche Aufwendungen 3.438.086,28 1.035.816,47 871.632,25 435.927,92 0,00 960.039,55 3.303.416,19 74.528,01 58.315,14 1.826,94<br />

a) Abgang Stiftungsvermögen 158.678,82 0,00 0,00 0,00 0,00 158.678,82 158.678,82<br />

b) sonstige 3.279.407,46 1.035.816,47 871.632,25 435.927,92 0,00 801.360,73 3.144.737,37 74.528,01 58.315,14 1.826,94<br />

B SUMME AUFWENDUNGEN 13.132.330,00 7.220.630,79 2.308.426,65 1.260.204,27 0,00 2.183.529,84 12.972.791,55 96.205,66 61.505,85 1.826,94<br />

C BETRIEBSERGEBNIS 190.223,44 -6.110.174,51 -2.189.230,52 -1.219.925,29 11.969.210,85 -2.183.529,84 266.350,69 -64.531,84 -12.179,63 584,22<br />

8. Sonstige Zinsen u. ähnliche Erträge 679.509,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 679.509,25 0,00 0,00<br />

9. Sonstige Zinsen u. ähnliche Aufwendungen 2.923,06 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.923,06 0,00 0,00<br />

D ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 866.809,63 -6.110.174,51 -2.189.230,52 -1.219.925,29 11.969.210,85 -2.183.529,84 266.350,69 612.054,35 -12.179,63 584,22<br />

10. Sonstige Steuern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

E JAHRESÜBERSCHUSS/-VERLUST 866.809,63 -6.110.174,51 -2.189.230,52 -1.219.925,29 11.969.210,85 -2.183.529,84 266.350,69 612.054,35 -12.179,63 584,22<br />

11. Veränderung des Vereinsvermögens<br />

a) Zuführung aus Nachlässen 1.032.325,35 425.029,51 618.891,25 -12.179,63 584,22<br />

b) Zuführung zum Stiftungsvermögen -158.678,82 -158.678,82<br />

c) Überschuss Bencker-Stiftung -6.836,90 -6.836,90<br />

12. Vermögensergebnis 0,00<br />

Finanzbericht


30 | 31<br />

Bilanz <strong>2007</strong> | Aktiva<br />

A ANLAGEVERMÖGEN<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte<br />

und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten<br />

II. Sachanlagen<br />

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten<br />

einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken<br />

Ansatz, Ausweis und Bewertung der Aktivposten orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Vorschriften der<br />

§§ 238 ff. HGB. A.I: Hierbei handelt es sich um die in der Bundesgeschäftsstelle und in den Landesbüros eingesetzte Software<br />

des Vereins. Diese wird zu den Anschaffungskosten aktiviert und linear über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.<br />

A.II: Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen linearen Abschreibungen auf Basis<br />

der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr in voller Höhe<br />

abgeschrieben. B.I.1: Die Immobilienzugänge werden zum Verkehrswert angesetzt. Die Wertfindung basiert auf entsprechende<br />

Gutachten, Kaufverträge oder sonstige Berechnungen von Sachverständigen. Dem Vorsichtsprinzip folgend, wurden Sicherheitsabschläge<br />

berücksichtigt. B.II.2: Zum Bilanzstichtag nicht abgewickelte Erbschaften oder Schenkungen werden nach dem<br />

Vorsichtsprinzip bewertet, wobei die Bewertungsgegenstände die einzelnen Wirtschaftsgüter oder Sachgesamtheiten sind.<br />

C: Dieser Posten betrifft schwebende Geschäftsvorfälle und korrespondiert mit der Position D auf der Passivseite. E: Dieser<br />

Posten umfasst das Vermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen, deren in den Stiftungssatzungen festgelegte Zweck<br />

darin besteht, die satzungsgemäße Arbeit des WR abzusichern.<br />

Euro<br />

31.12.<strong>2007</strong><br />

Euro<br />

31.12.2006<br />

Euro<br />

58.893,02 98.138,67<br />

1.497.914,30 650.310,27<br />

2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 103.279,62 79.415,14<br />

1.601.193,92 729.725,41<br />

III. Finanzanlagen<br />

1. Beteiligungen 26.000,00 26.000,00<br />

2. Wertpapiere des Anlagevermögens 12.454.545,65 12.946.350,98<br />

12.480.545,65 12.972.350,98<br />

B UMLAUFVERMÖGEN<br />

I. Vorräte<br />

1. Immobilien aus Nachlässen 2.373.672,21 1.872.672,21<br />

2. fertige Erzeugnisse und Waren 1.825,15 7.746,84<br />

2.375.497,36 1.880.419,05<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

1. Forderungen gegen Außenstellenleiter 356.436,23 345.611,06<br />

2. sonstige Vermögensgegenstände 212.133,59 166.556,26<br />

568.569,82 512.167,32<br />

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben<br />

bei Kreditinstituten und Schecks<br />

4.918.231,75 4.890.396,65<br />

C KORREKTURPOSTEN AN AUSSENSTELLENLEITER<br />

Offene Opferhilfen 304.079,59 361.708,28<br />

D RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 24.718,19 15.983,63<br />

E TREUHANDVERMÖGEN<br />

I. Sachanlagen 195.603,00 403.308,25<br />

II. Finanzanlagen 2.951.807,08 2.951.807,08<br />

III. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 259,02 0,00<br />

IV. Guthaben bei Kreditinstituten 30.544,50 37.533,48<br />

3.178.213,60 3.392.648,81<br />

25.509.942,90 24.853.538,80<br />

Ansatz, Ausweis und Bewertung der Passivposten orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Vorschriften der<br />

§§ 238 ff. HGB. A: Das Eigenkapital hat sich insgesamt um 1.035.734,94 Euro erhöht. B: Die Rückstellungen sind in Höhe ihrer voraussichtlichen<br />

Inanspruchnahme ausgewiesen und berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die bis<br />

zum Abschlusstag verursacht wurden. C: Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag eingestellt worden. D: Dieser<br />

Posten betrifft schwebende Geschäftsvorfälle und korrespondiert mit der Position C auf der Aktivseite. F: Dieser Posten umfasst<br />

das Kapital der rechtlich unselbstständigen Stiftungen, deren in den Stiftungssatzungen festgelegte Zweck darin besteht, die<br />

satzungsgemäße Arbeit des WR abzusichern. Der Gewinnvortrag der Albrecht Bencker Stiftung in Höhe von 3.409,59 Euro (F.II)<br />

wurde dem Eigenkapital des WR zugeführt. Wegen einer Rückübertragung an einen inzwischen verarmten Stifter vermindert<br />

sich das Stiftungskapital um 158.678,82 Euro (F.III).<br />

Euro<br />

31.12.<strong>2007</strong><br />

Euro<br />

31.12.2006<br />

Euro<br />

A EIGENKAPITAL<br />

I. Vortrag 17.542.997,63 14.266.112,87<br />

II. Zugang aus Vermögen Bencker Stiftung 3.409,59 3.503,36<br />

III. Jahresüberschuss 1.032.325,35 3.273.381,40<br />

18.578.732,57 17.542.997,63<br />

B RÜCKSTELLUNGEN<br />

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />

Verpflichtungen<br />

448.303,51 407.728,06<br />

2. Rückstellungen für Opferhilfen 2.392.394,78 2.379.250.45<br />

3. sonstige Rückstellungen 125.963,69 201.553,71<br />

2.966.661,98 2.988.532,22<br />

C VERBINDLICHKEITEN<br />

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 107.539,46 102.434,08<br />

2. Verbindlichkeiten aus Opferhilfen 148.054,79 169.070,36<br />

3. Verbindlichkeiten gegenüber Vereinsvorstand,<br />

Außenstellenleitern und ehrenamtlichen Mitarbeitern<br />

110.426,58 96.899,95<br />

4. Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen 34.255,81 83.076,82<br />

5. sonstige Verbindlichkeiten 81.295,97 116.170,65<br />

481.572,61 567.651,86<br />

D KORREKTURPOSTEN AN AUSSENSTELLENLEITER<br />

Offene Opferhilfen 304.079,59 361.708,28<br />

E RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 682,55 0,00<br />

F TREUHANDKAPITAL<br />

I. Stiftung- und Nießbrauchkapital 3.346.810,88 3.345.204,65<br />

II. Abgang aus Bencker Stiftung -3.409,59 -3.503,36<br />

III. Jahresüberschuss-/fehlbetrag -158.678,82 0,00<br />

IV. Überschuss Bencker Stiftung vor Verwendung -6.836,90 5.109,59<br />

3.177.885,57 3.346.810,88<br />

V. Rückstellungen 80,00 45.837,93<br />

VI. Verbindlichkeiten Bencker Stiftung 248,03 0,00<br />

3.178.213,60 3.392.648,81<br />

25.509.942,90 24.853.538,80<br />

Bilanz <strong>2007</strong> | Passiva<br />

Finanzbericht


32 | 33<br />

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) <strong>2007</strong><br />

Euro<br />

<strong>2007</strong><br />

Euro %<br />

1. ORDENTLICHE ZUWENDUNGEN<br />

a) Spenden 5.220.767,89 4.882.185,27<br />

b) Mitgliedsbeiträge 1.626.418,38 1.601.471,30<br />

6.847.186,27 51,4 6.483.656,57<br />

2. UMSATZERLÖSE 83.409,20 0,6 47.675,61<br />

3. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE<br />

a) Geldbußen 1.639.781,14 1.493.041,57<br />

b) Nachlässe 3.601.827,33 6.138.639,02<br />

c) Zuschüsse 12.620,00 8.663,99<br />

d) Rückstellung Opferhilfe, Auflösung 767.092,78 1.049.679,79<br />

e) Sonstiges 370.636,72 313.449,70<br />

6.391.957,97 48,0 9.003.471,07<br />

4. BETRIEBSERTRAG 13.322.553,44 100,0 15.534.803,25<br />

5. LEISTUNGSAUFWAND<br />

a) ordentlich 5.515.410,53 5.595.746,66<br />

b) nicht verbrauchte, zweckgebundene Mittel 35.292.34 35.609,00<br />

c) Rückstellung Opferhilfe, Einstellung 742.137,29 666.396,50<br />

6.292.840,16 47,2 6.297.752,16<br />

6. PERSONALAUFWAND<br />

a) Löhne und Gehälter 2.550.160,62 2.600.677,98<br />

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für<br />

Altersversorgung und für Unterstützung<br />

606.596,33 567.864,22<br />

3.156.756,95 23,7 3.168.542,20<br />

7. ABSCHREIBUNGEN<br />

a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />

und Sachanlagen sowie auf aktivierte<br />

Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />

des Geschäftsbetriebs<br />

244.646,61 1,8 130.066,77<br />

8. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN<br />

a) Abgang Stiftungsvermögen 158.678.82 0,00<br />

b) Sonstige 3.279.407,46 3.144.328,35<br />

3.438.086,28 25,8 3.144.328,35<br />

9. BETRIEBSAUFWAND 13.132.330,00 98,6 12.740.689,48<br />

10. BETRIEBSERGEBNIS 190.223,44 1,4 2.794.113,77<br />

11. SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE 679.509,25 486.367,83<br />

12. ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN -2.923,06 -1.990,61<br />

13. FINANZERGEBNIS 676.586,19 5,1 484.377,22<br />

14. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 866.809,63 6,5 3.278.490,99<br />

15. JAHRESÜBERSCHUSS 866.809,63 6,5 3.278.490,99<br />

16. VERÄNDERUNG DES VEREINSKAPITALS<br />

a) Zuführung/Abgang aus Nachlässen 1.032.325,35 3.273.381,40<br />

b) Zuführung/Abgang zum Stiftungskapital -158.678,82 0,00<br />

c) Überschuss Albrecht Bencker Stiftung -6.836,90 5.109,59<br />

866.809,63 6,5 3.278.490,99<br />

17. BILANZGEWINN 0,00 0,0 0,00<br />

2006<br />

Euro<br />

5<br />

6<br />

5<br />

4<br />

1<br />

Ertragsstruktur<br />

<strong>2007</strong> in %<br />

1<br />

4<br />

Aufwandsstruktur<br />

<strong>2007</strong> in %<br />

3<br />

2<br />

2<br />

3<br />

1 | Spenden | 37,29%<br />

2 | Mitgliedsbeiträge | 11,62%<br />

3 | Geldbußen | 11,71%<br />

4 | Nachlässe | 25,72%<br />

5 | Zinsen u.ä. | 4,85%<br />

6 | Übrige | 8,81%<br />

1 | Leistungsaufwand | 47,91%<br />

2 | Personalaufwand | 24,03%<br />

3 | Abschreibungen | 1,86%<br />

4 | Sonstige betr. Aufwendungen | 26,17%<br />

5 | Zinsen u.ä. Aufwendungen | 0,02%<br />

Rundungsbedingt ergibt die Summe nicht 100%.<br />

Die GuV gliedert sich nach dem Gesamtkostenverfahren und bezieht sich auf den Verein insgesamt, mithin inklusive der<br />

rechtlich unselbstständigen Stiftungen. 1a: Hierin enthalten sind sowohl Geld- und Sachspenden als auch zweckgebundene<br />

Spenden. 2: Hierunter fallen die Umsätze des nichtideellen Bereichs: Mieterträge sowie Erträge aus Verkäufen von aus Nach-<br />

lässen stammenden Wirtschaftsgütern in der Vermögensverwaltung; Einnahmen aus WR-Fortbildungsveranstaltungen<br />

(Opferforum und Anwaltsseminar) und aus Schutzgebühren (Fotokatalog zur „Ausstellung Opfer“) im Zweckbetrieb sowie Er-<br />

träge aus dem Verkauf von Merchandisingartikeln im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. 3e: Dieser Posten umfasst Einnahmen<br />

aus stiftungssatzungsgemäßen Zuwendungen der Stiftungen <strong>Ring</strong>ler und Vogl sowie Rückzahlungen von Opferhilfen und aus<br />

Rückdeckungsversicherungen wegen Altersversorgung und Erstattungen wegen Altersteilzeit. 5: Hierbei handelt es sich um den<br />

unmittelbar satzungsgemäßen Aufwand für Opferhilfe, öffentliches Eintreten für Opferbelange und Vorbeugung. 6: Zum Ende<br />

des Geschäftsjahres beschäftigte der Verein 42 Vollzeit- und 36 Teilzeitkräfte sowie 11 geringfügig Beschäftigte. 7: Dieser Posten<br />

beinhaltet die Abschreibungen (AfA). 8a: Es handelt sich um die Rückübertragung an einen inzwischen verarmten Stifter.<br />

8b: Diese Position enthält u. a. die Raum-, Porto- und Versand-, Telefon-, Reise-, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die<br />

Prüfungs- und Beratungsaufwendungen. 11: Hierzu zählen die Erträge der unselbstständigen Stiftungen sowie die Zinserträge.<br />

Leistungsaufwand<br />

Finanzbericht<br />

Personalaufwand<br />

Abschreibungen


Organe des Vereins Der WEISSE RING in Deutschland<br />

34 | 35<br />

Bundesdelegiertenversammlung<br />

Gewählte Delegierte (200) Oberstes Organ des Vereins ist die alle zwei Jahre stattfindende<br />

Bundesvorstand (30) Bundesdelegiertenversammlung. Jedes Mitglied der Bundesdelegiertenversammlung<br />

verfügt über eine Stimme.<br />

Bundesvorstand<br />

Geschäftsführender Angaben zu den Mitgliedern siehe unten<br />

Bundesvorstand (5)<br />

Weitere Mitglieder des Prof. Dr. Günther Deegener, Diplom-Psychologe, Universität Homburg/Saar<br />

Bundesvorstandes (7) Manfred Gerboth, Pfarrer i. R., Artern<br />

Dr. Ute Kehr, Ärztin, Stade<br />

Günter Klott, Polizeibeamter, Grassau<br />

Richard Oetker, Kaufmann, Bielefeld<br />

Prof. Dr. Heinz Schöch, Strafrecht und Kriminologie, Universität München<br />

Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind, Landesminister a. D., Kriminologie und<br />

Strafvollzug, Universität Osnabrück<br />

Landesvorsitzende (18) Heinz-Werner Arens, Schleswig-Holstein, Landtagspräsident a. D., Tellingstedt<br />

Karl-Heinz Braun, NRW/Westfalen-Lippe, Ltd. Polizeidirektor a. D., Münster<br />

Horst Cerny, Hessen, Kriminaloberrat a. D., Schwalmtal<br />

Sabine Hartwig, Berlin, Führungskräftetrainerin,<br />

Erste Kriminalhauptkommissarin a. D., Berlin<br />

Dieter Haußmann, Sachsen, Kriminaldirektor a. D., Coswig<br />

Rudi Justen, NRW/Rheinland, Landeskriminaldirektor a. D., Rheinberg<br />

Wolfgang Kummerländer, Sachsen-Anhalt, Fachlehrer, Radisleben<br />

Thomas Lenz, Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär, Görslow<br />

Jürgen Lüth, Brandenburg, Polizeipräsident a. D., Lübben/Spreewald<br />

Heinz-Günter Maaßen, Thüringen, Staatssekretär a. D., Erfurt<br />

Gerhard Müllenbach, Saarland, Staatssekretär, Saarbrücken<br />

Gosbert Müller, Baden-Württemberg, Landeskriminaldirektor a. D., Stuttgart<br />

Franz J. Pabst, Bayern-Süd, Dipl.-Verwaltungswirt, Augsburg<br />

Hilka Robrecht, Bremen, Vors. Richterin am Landgericht a. D., Bremen<br />

Wolfgang Sielaff, Hamburg, Polizeivizepräsident a. D., Hamburg<br />

Dieter Trottmann, Bayern-Nord, Ltd. Polizeidirektor a. D., Würzburg<br />

Karl-Heinz Weber, Rheinland-Pfalz, Polizeipräsident, Mainz<br />

Dr. Bernhard Weiner, Niedersachsen, Rechtsanwalt, Meppen<br />

Geschäftsführender Bundesvorstand (gesetzlicher Vertreter gem. § 26 BGB)<br />

Bundesvorsitzender Prof. Dr. Reinhard Böttcher, Oberlandesgerichtspräsident a. D., Ebersberg<br />

Stellv. Bundesvorsitzender Dr. Jürgen Witt, Ministerialdirigent a. D., Kiel<br />

Schatzmeister Franz Xaver Wanninger, Bankdirektor i. R., Bad Nauheim<br />

Weiteres Mitglied Dr. Helgard van Hüllen, Juristin, Gaissach<br />

Weiteres Mitglied Siegfried Kauder, Rechtsanwalt, MdB, Villingen-Schwenningen<br />

Alle Mitglieder der Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig.<br />

Gegründet am 24. September 1976 in Mainz als Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung<br />

von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.<br />

57.188 Mitglieder | 418 Anlaufstellen für Kriminalitätsopfer | 3.024 ehrenamtliche<br />

Helferinnen und Helfer<br />

89 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 18 Landesbüros und in der<br />

Bundesgeschäftsstelle (Stand: 31.12.<strong>2007</strong>)<br />

Bundesgeschäftsführung<br />

Bundesgeschäftsführerin Gabriele Holthaus, Rechtsanwältin, Bad Breisig<br />

nrw<br />

rheinland<br />

rheinlandpfalz<br />

nrw<br />

Westfalen-lippe<br />

saarland<br />

hessen<br />

schleswigholstein<br />

bremen<br />

niedersachsen<br />

baden-<br />

württemberg<br />

hamburg<br />

bayern-süd<br />

mecklenburgvorpommern<br />

sachsenanhalt<br />

thüringen<br />

bayern-nord<br />

berlin<br />

brandenburg<br />

sachsen<br />

Der Bundesvorstand hat für seine Beratung und Unterstützung Fachbeiräte berufen.<br />

<strong>2007</strong> bestanden insgesamt 8 Fachbeiräte zu folgenden Themenbereichen: Strafrecht,<br />

Sozialrecht, Vorbeugung, Medizin/Psychologie, Aus- und Weiterbildung, Europa und<br />

Internationales, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit.


Gemeinnütziger Verein zur<br />

Unterstützung von Kriminalitätsopfern<br />

und zur Verhütung von Straftaten e. V.<br />

Bundesgeschäftsstelle:<br />

Weberstraße 16 | 55130 Mainz<br />

o61 31 / 8 30 30 | Fax 0 61 31 / 83 03 45<br />

E-Mail: info@weisser-ring.de<br />

www.weisser-ring.de

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