M U S T E R - Wesel
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Abfall, Straßen, Grünflächen<br />
Betrieb für kommunale Dienstleistungen<br />
der Stadt <strong>Wesel</strong><br />
Der Vorsitzende<br />
des Betriebsausschusses<br />
An die<br />
Mitglieder des Betriebsausschusses<br />
<strong>Wesel</strong>, den 24.02.2010<br />
Bitte beachten: Die Sitzung findet im Wasserwerk in Flüren statt. Vorher findet um<br />
15:30 Uhr eine Besichtigung des Wasserwerkes statt.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
zu der Sitzung des Betriebsausschusses am<br />
Donnerstag, dem 11.03.2010, 16:30 Uhr,<br />
im Wasserwerk Flüren, Emmericher Straße 204, 46487 <strong>Wesel</strong>,<br />
lade ich Sie herzlich ein und setze nach Benehmen mit der Bürgermeisterin folgende Tagesordnung<br />
fest:<br />
Öffentliche Sitzung<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
1. Billigung der Niederschrift der letzten Sitzung<br />
2. Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgern ASG/1267/10<br />
3. Änderung der Betriebssatzung<br />
hier: 9. Satzung vom zur Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche<br />
Einrichtung "Abfall, Straßen, Grünflächen - Betrieb für<br />
kommunale Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> - ASG -" vom 17.12.1997 in<br />
der Fassung vom 28.10.2009<br />
4. Straßenunterhaltung<br />
hier: Sachstandsbericht Frost-/Winterschäden auf städtischen Straßen -<br />
CDU-Antrag vom 04.02.2010<br />
- Vorlage wird nachgereicht<br />
5. Second-Hand-Markt 2010<br />
hier: mögliche Erweiterung<br />
6. Rheinpromenade<br />
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2010 auf Aufstellung von 6 Sitzbänken<br />
an der Rheinpromenade und Karl-Jatho-Straße<br />
7. Wichtige Betriebsangelegenheiten<br />
ASG/1263/10<br />
ASG/1242/10<br />
ASG/1286/10
Nichtöffentliche Sitzung<br />
1. Friedhofswesen ASG/1110/09<br />
2. Wichtige Betriebsangelegenheiten<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gezeichnet gezeichnet<br />
(Tebbe) (Michelbrink)<br />
Ausschussvorsitzender Betriebsleiter<br />
gezeichnet<br />
Ulrike Westkamp<br />
Bürgermeisterin
Verteiler<br />
Mitglieder: Vertreter/in:<br />
Bußmann, Wilhelm Blommen, Rolf<br />
Freßmann, Ruth Heß, Peter<br />
Hasibether, Karlheinz Eckhardt, Johanna<br />
Hovest, Ludger Hornemann, Ulla<br />
Keienborg, Bernd-Peter Lissek, Armin (SB)<br />
Tebbe, Peter - Vorsitzender Spychalski, Wolfgang<br />
Trittmacher, Helmut Stephan, Felix<br />
Lemken, Thomas Naber, Wilfried (SB) Koch, Thomas<br />
Burger, Volker Eifert, Friedrich West, Simon (SB)<br />
Bothen, Franz Linz, Jürgen<br />
Lingk, Wolfgang - stellv. Vorsitzender Theißen, Wilhelm (SB)<br />
Moll, Thomas Lantermann, Jürgen<br />
Radtke, Jutta Sicking, Jürgen<br />
Richartz, Ulrich Stachowski, Thomas<br />
Stelzer, Gisela Nuyken, Birgit<br />
Tenhaeff, Patrick Schulten, Frank<br />
Segerath, Norbert (SB) Kuklinski, Ulrich Fischell, Gabriela<br />
Vertreter des Personalrates:<br />
Alberts, Thomas<br />
Buddiger, Sandra<br />
Paschmann, Karl-Heinz<br />
Fraktionsvorsitzende(-sprecher):<br />
Spelmanns, Rudolf<br />
Nachrichtlich:<br />
allen übrigen Ratsmitgliedern<br />
Bürgermeisterin<br />
Dez. II, III, IV<br />
Personalrat ASG<br />
Büro der BM<br />
Team 35<br />
Team 44<br />
RPA<br />
Presse
Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgern<br />
Beratungsfolge:<br />
Vorlage Nr. ASG/1267/10<br />
Betriebsausschuss 11.03.2010 (Kenntnisnahme, öffentlich)<br />
Berichterstattung Ausschussvorsitzender Herr Tebbe<br />
Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> hat am 27.10.2009 Herrn Wilfried Naber als sachkundigen Bürger in<br />
den Betriebsausschuss gewählt.<br />
Herr Wilfried Naber ist in der Sitzung von dem Ausschussvorsitzenden einzuführen und in<br />
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zu<br />
verpflichten, es sei denn, die Verpflichtung ist in der Sitzung eines anderen Ausschusses<br />
nach der Kommunalwahl bereits erfolgt.<br />
Die Verpflichtungsformel hat folgenden Wortlaut:<br />
„Ich verpflichte mich, dass ich die mir übertragenen Aufgaben als sachkundiger Bürger in<br />
den Ausschüssen des Rates der Stadt <strong>Wesel</strong> gesetzmäßig und gewissenhaft wahrnehmen<br />
werde.“<br />
Über die Verpflichtung ist eine gesonderte Niederschrift zu fertigen.<br />
Ö 2
Vorlage Nr. ASG/1263/10<br />
Änderung der Betriebssatzung<br />
hier: 9. Satzung vom zur Änderung der Betriebssatzung für die<br />
eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Abfall, Straßen, Grünflächen - Betrieb für<br />
kommunale Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> - ASG -" vom 17.12.1997 in der Fassung<br />
vom 28.10.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Betriebsausschuss 11.03.2010 (Vorberatung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Betriebsleiter Herr Michelbrink<br />
Rat 16.03.2010 (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Ausschussvorsitzender Herr Tebbe<br />
Sachdarstellung/Begründung:<br />
Aufgrund Änderung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO<br />
NRW), u. a. bei Berichtswesen und Jahresabschluss, ist eine Anpassung der<br />
Betriebssatzung erforderlich.<br />
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung (Änderungen fett gedruckt) ist als<br />
Anlage 2 beigefügt.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt die 9. Satzung vom zur Änderung der<br />
Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Abfall, Straßen, Grünflächen –<br />
Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> – ASG –“ vom 17.12.1997 in der<br />
Fassung vom 28.10.2009 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.<br />
Anlagen:<br />
Ö 3
9. Satzung vom zur Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung<br />
„Abfall, Straßen, Grünflächen – Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> –<br />
ASG –“ vom 17.12.1997 in der Fassung vom 28.10.2009<br />
Aufgrund der § 7, 41 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in<br />
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666. NRW. SGV S. 2023), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW S. 950) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen, EigVO NRW, vom 16.11.2004 (GV. NRW S. 644), zuletzt<br />
geändert durch Art. I der VO vom 17.12.2009 (GV. NRW S. 963) hat der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> am<br />
folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
§ 3 (2) Ziffer 2 erhält folgende Fassung<br />
2. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung<br />
eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses;<br />
§ 2<br />
§ 4 (6) Ziffer 3 erhält folgende Fassung:<br />
3. den der Gemeindeprüfungsanstalt vorzuschlagenden Prüfer für den Jahresabschluss (Wirtschaftsprüferin,<br />
Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft);<br />
§ 3<br />
§ 4 (7) erhält folgende Fassung:<br />
(7) Der Betriebsausschuss ist von der Betriebsleitung vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende<br />
über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans<br />
(Zwischenberichte) schriftlich zu unterrichten.<br />
§ 4<br />
§ 5 (3) S. 2 erhält folgende Fassung:<br />
Für Schäden haftet die Betriebsleitung entsprechend den Vorschriften des § 48 des Beamtenstatusgesetzes<br />
und § 81 des Landesbeamtengesetzes NRW.<br />
§ 5<br />
§ 6 (3) erhält folgende Fassung:<br />
(3) Die Bürgermeisterin ist von der Betriebsleitung vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über<br />
die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans<br />
(Zwischenberichte) schriftlich zu unterrichten.<br />
.<br />
§ 6<br />
Im § 7 (1) wird das Wort „Halbjahresübersichten“ durch „Zwischenberichte“ und das Wort „Selbstkostenrechnungen“<br />
durch „Kostenrechungen“ ersetzt.<br />
§ 13 (1) erhält folgende Fassung:<br />
§ 7<br />
§ 13<br />
Jahresabschluss, Lagebericht und Erfolgsübersicht sind bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Ende<br />
des Wirtschaftsjahres durch die Betriebsleitung aufzustellen. Sie sind zusammen mit den Ergebnissen<br />
der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts über die Bürgermeisterin dem Betriebsausschuss<br />
vorzulegen.<br />
§ 8<br />
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />
Ö 3
Alte Fassung<br />
(Auszug)<br />
Betriebssatzung<br />
für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Abfall, Straßen, Grünflächen –<br />
Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> – ASG“<br />
§ 3<br />
Rat<br />
(2) Der Rat entscheidet darüber hinaus in den Angelegenheiten, die<br />
ihm durch die Eigenbetriebsverordnung vorbehalten sind, insbesondere<br />
über<br />
1. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes einschl.<br />
der Stellenübersicht;<br />
2. die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des<br />
Jahresgewinnes oder die Deckung eines Verlustes;<br />
3. die Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt;<br />
4. die Bestellung des Betriebsleiters und seines Vertreters.<br />
§ 4<br />
Betriebsausschuss<br />
(6) Der Betriebsausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten des<br />
ASG, die nicht in die Zuständigkeit des Rates nach § 3 dieser Satzung<br />
und nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung<br />
gehören, insbesondere über<br />
1. die Festsetzung der Allgemeinen Lieferbedingungen;<br />
2. die Zustimmung zu Erfolg gefährdenden Mehraufwendungen<br />
i. S. v. § 15 Abs. 3 EigVO und zu mehr Ausgaben für Einzelvorhaben<br />
gem. § 16 Abs. 5 EigVO, sofern sie im Einzelfall<br />
50.000 € überschreiten. Werden Mehrausgaben durch zweck-<br />
Neue Fassung<br />
(Auszug)<br />
Betriebssatzung<br />
für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Abfall, Straßen, Grünflächen –<br />
Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> – ASG“<br />
§ 3<br />
Rat<br />
(2) Der Rat entscheidet darüber hinaus in den Angelegenheiten, die<br />
ihm durch die Eigenbetriebsverordnung vorbehalten sind, insbesondere<br />
über<br />
1. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes einschl.<br />
der Stellenübersicht;<br />
2. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung<br />
des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes<br />
und die Entlastung des Betriebsausschusses;<br />
3. die Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt;<br />
4. die Bestellung des Betriebsleiters und seines Vertreters.<br />
§ 4<br />
Betriebsausschuss<br />
Ö 3<br />
(6) Der Betriebsausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten des<br />
ASG, die nicht in die Zuständigkeit des Rates nach § 3 dieser Satzung<br />
und nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung<br />
gehören, insbesondere über<br />
1. die Festsetzung der Allgemeinen Lieferbedingungen;<br />
2. die Zustimmung zu Erfolg gefährdenden Mehraufwendungen<br />
i. S. v. § 15 Abs. 3 EigVO und zu mehr Ausgaben für Einzelvorhaben<br />
gem. § 16 Abs. 5 EigVO, sofern sie im Einzelfall<br />
50.000 € überschreiten. Werden Mehrausgaben durch
gebundene Mehreinnahmen gedeckt, so erhöht sich dieser<br />
Betrag entsprechend;<br />
3. die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß;<br />
4. die Weiterleitung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes<br />
an den Rat;<br />
5. Festlegung der Rahmenbedingungen für die einzelnen Betriebszweige;<br />
6. die Entscheidung über Verträge mit einem Wert von mehr als<br />
50.000 €;<br />
7. den Erlass von Forderungen des ASG von mehr als 5.000 €;<br />
8. das jährliche Straßenunterhaltungsprogramm,<br />
9. die Entlastung der Betriebsleitung.<br />
(7) Der Betriebsausschuss ist von der Betriebsleitung halbjährlich über<br />
die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die<br />
Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten.<br />
§ 5<br />
Betriebsleitung<br />
(3) Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung des ASG ver<br />
antwortlich und hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften<br />
Geschäftsleiters anzuwenden. Für Schäden haftet die Betriebsleitung<br />
entsprechend den Vorschriften des § 84 des Landesbeamtengesetzes.<br />
zweckgebundene Mehreinnahmen gedeckt, so erhöht sich<br />
dieser Betrag entsprechend;<br />
3. den der Gemeindeprüfungsanstalt vorzuschlagenden<br />
Prüfer für den Jahresabschluss (Wirtschaftsprüferin,<br />
Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft);<br />
4. die Weiterleitung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes<br />
an den Rat;<br />
5. Festlegung der Rahmenbedingungen für die einzelnen Betriebszweige;<br />
6. die Entscheidung über Verträge mit einem Wert von mehr als<br />
50.000 €;<br />
7. den Erlass von Forderungen des ASG von mehr als 5.000 €;<br />
8. das jährliche Straßenunterhaltungsprogramm,<br />
9. die Entlastung der Betriebsleitung.<br />
(7) Der Betriebsausschuss ist von der Betriebsleitung vierteljährlich<br />
einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der<br />
Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des<br />
Vermögensplans (Zwischenberichte) schriftlich zu unterrichten.<br />
§ 5<br />
Betriebsleitung<br />
(3) Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung des ASG<br />
verantwortlich und hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften<br />
Geschäftsleiters anzuwenden. Für Schäden haftet die<br />
Betriebsleitung entsprechend den Vorschriften des § 48 des<br />
Beamtenstatusgesetzes und § 81 des Landesbeamtengesetzes<br />
NRW.
§ 6<br />
Bürgermeisterin<br />
(3) Über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über<br />
die Abwicklung des Vermögensplans ist die Bürgermeisterin vom<br />
Betriebsleiter halbjährlich schriftlich zu unterrichten.<br />
Außerdem hat der Betriebsleiter die Bürgermeisterin unverzüglich<br />
zu unterrichten, wenn bei der Ausführung des Erfolgsplanes erfolggefährdende<br />
Mindererträge zu erwarten sind.<br />
§ 7<br />
Unterrichtung der Kämmerin<br />
(1) Die Betriebsleitung hat der Kämmerin den Entwurf des Wirtschaftsplanes<br />
und des Jahresabschlusses, die Halbjahresübersichten, die<br />
Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Selbstkostenrechnungen<br />
zuzuleiten. Sie hat ihr ferner auf Anforderung alle sonstigen finanzwirtschaftlichen<br />
Auskünfte zu erteilen.<br />
(2) Erfolggefährdende Mehraufwendungen i. S. v. § 15 Abs. 3 EigVO<br />
sowie Mehrausgaben für Einzelvorhaben i. S. v. § 16 Abs. 5 EigVO<br />
sind, soweit sie Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt haben,<br />
vor Entscheidung im Betriebsausschuss der Kämmerin zur Stellungnahme<br />
zuzuleiten.<br />
§ 13<br />
Jahresabschluß, Lagebericht, Erfolgsübersicht<br />
(1) Der Jahresabschluß, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht sind<br />
bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres<br />
von der Betriebsleitung aufzustellen und über die Bürgermeisterin<br />
dem Betriebsausschuss vorzulegen.<br />
§ 6<br />
Bürgermeisterin<br />
(3) Die Bürgermeisterin ist von der Betriebsleitung vierteljährlich<br />
einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge<br />
und Aufwendungen sowie über die Ausführung des<br />
Vermögensplans (Zwischenberichte) schriftlich zu unterrichten.<br />
Außerdem hat der Betriebsleiter die Bürgermeisterin unverzüglich<br />
zu unterrichten, wenn bei der Ausführung des Erfolgsplanes erfolggefährdende<br />
Mindererträge zu erwarten sind.<br />
§ 7<br />
Unterrichtung der Kämmerin<br />
(1) Die Betriebsleitung hat der Kämmerin den Entwurf des Wirtschaftsplanes<br />
und des Jahresabschlusses, die Zwischenberichte,<br />
die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Kostenrechnungen<br />
zuzuleiten. Sie hat ihr ferner auf Anforderung alle<br />
sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.<br />
(2) Erfolggefährdende Mehraufwendungen i. S. v. § 15 Abs. 3 EigVO<br />
sowie Mehrausgaben für Einzelvorhaben i. S. v. § 16 Abs. 5 EigVO<br />
sind, soweit sie Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt haben,<br />
vor Entscheidung im Betriebsausschuss der Kämmerin zur Stellungnahme<br />
zuzuleiten.<br />
§ 13<br />
Jahresabschluß, Lagebericht, Erfolgsübersicht<br />
Jahresabschluß, Lagebericht und Erfolgsübersicht sind bis zum<br />
Ablauf von 3 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres durch die<br />
Betriebsleitung aufzustellen. Sie sind zusammen mit den Ergebnissen<br />
der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts über<br />
die Bürgermeisterin dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Ö 4
Second-Hand-Markt 2010<br />
hier: mögliche Erweiterung<br />
Beratungsfolge:<br />
Vorlage Nr. ASG/1242/10<br />
Betriebsausschuss 11.03.2010 (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Technischer Leiter Herr Streich<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Betriebsausschuss beschließt die Erweiterung des Second-Hand-Marktes um ca.<br />
15 Plätze. Daneben wird auf der Homepage des ASG ein Internet-Verschenkmarkt installiert.<br />
Sachdarstellung/Begründung:<br />
Ö 5<br />
Der jährliche Second-Hand-Markt erfreut sich einer stetig wachsenden Beliebtheit. Nicht nur<br />
die Vielzahl der Besucher des Marktes bestätigt das ausgereifte Konzept zur<br />
Abfallvermeidung. Auch das Interesse der <strong>Wesel</strong>er, ihre gebrauchten Dinge zum Verkauf<br />
oder zum Verschenken anzubieten, wächst mit jedem Jahr: Über 500 Interessenten gab es<br />
in 2009 für 180 Standplätze. Über 300 <strong>Wesel</strong>er Bürgerinnen und Bürgern musste daher eine<br />
Absage erteilt werden. Das veranlasste die <strong>Wesel</strong>er SPD-Fraktion dazu, einen Antrag auf<br />
Erweiterung des Marktes zu stellen. Darüber wurde im letzten Betriebsausschuss diskutiert.<br />
Der ASG erhielt den Auftrag, ein Konzept für eine mögliche Erweiterung bzw. Ergänzung des<br />
Marktes zu erarbeiten.<br />
Bei der Organisation des Second-Hand-Marktes geht es nicht um die Veranstaltung eines<br />
Marktes. Es geht um das Thema Abfallvermeidung. Abfallvermeidung ist immer als Basis<br />
dessen zu sehen, weshalb der Markt veranstaltet wird und sollte bei der<br />
Entscheidungsfindung nicht aus den Augen verloren werden.<br />
Die Flächen<br />
Derzeit wird weit mehr als die Hälfte der Fläche des Parkplatzes an der Rundsporthalle für<br />
den Markt genutzt. Die übrige Fläche und die Anliegerstraßen sowie der Parkplatz an der<br />
Schillwiese werden als Parkfläche genutzt, sowohl von den Anbietern als auch von den<br />
Besuchern des Marktes.<br />
Das Handling<br />
Die Größe des Marktes, die Anzahl der Anbieter/Stände sowie die Aufteilung der Stände und<br />
Parkplätze haben sich in den letzten Jahren sehr bewährt. Der Markt lebt vom<br />
umfangreichen und qualitativ guten Angebot, der familiären Atmosphäre und der guten
- 2 -<br />
Organisation. Genau diese Merkmale können bei einem Markt dieser Größe gewährleistet<br />
werden. Würde man den Markt auf die gesamte Parkplatzfläche an der Rundsporthalle<br />
ausweiten, bekäme der Markt einen völlig anderen Charakter. Das Angebot wäre sicherlich<br />
größer, ob es aber die entsprechende Qualität hat, lässt sich schwer abschätzen. Je größer<br />
ein Markt, desto schwieriger ist das Handling und die gesamte Organisation. Dies stößt auch<br />
an die personellen Kapazitätsgrenzen des ASG.<br />
Mögliche Erweiterung<br />
Eine Erweiterung kann aus den o. g. Gründen nur in geringem Maße vorgenommen werden.<br />
Eine Erweiterungsmöglichkeit bestände darin, eine weitere Parkreihe mit ca. 15 Park- bzw.<br />
somit Standplätzen in den Markt zu integrieren. Man käme somit auf eine Standplatzzahl<br />
von knapp 200 Ständen. Diese Erweiterung würde den Charakter des Marktes nicht<br />
verändern und wäre auch organisatorisch ohne Probleme durchführbar. Eine Beschilderung<br />
der Parkmöglichkeiten an der Schillwiese könnte evtl. fehlenden Parkraum kompensieren.<br />
Nach erfolgter Durchführung des Marktes müsste überlegt werden, ob in 2011 weitere<br />
Veränderungen – räumlich oder organisatorisch - erforderlich sind.<br />
Mögliche Ergänzung<br />
Das Internet ist als neues Medium aus unserem Alltag nicht mehr weg zu denken. Auch der<br />
ASG und die Abfallberatung nutzen die Möglichkeiten, die sich hier bieten und informieren<br />
laufend über aktuelle Themen unter www.asgwesel.de. Eine neue weitere<br />
Nutzungsmöglichkeit besteht in einem Internet-Verschenkmarkt auf unserer Homepage. Das<br />
funktioniert so: Benutzer geben Inserate auf, die online frei geschaltet werden. Hier kann<br />
man unter bestimmten Kategorien (Suche, Verschenke, Tausche) Gegenstände in<br />
verschiedene Rubriken einsetzen. Auch dieses Konzept hilft Menschen, Konsumwünsche zu<br />
erfüllen, Abfälle zu vermeiden und Entsorgungskosten zu sparen. Die Installation und Pflege<br />
der Inserate müsste bei einer externen Firma eingekauft werden. Die Kosten dafür betragen<br />
99,- € netto pro Monat bei einer Laufzeit von einem Jahr.
Vorlage Nr. ASG/1286/10<br />
Rheinpromenade<br />
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2010 auf Aufstellung von 6 Sitzbänken an der<br />
Rheinpromenade und Karl-Jatho-Straße<br />
Beratungsfolge:<br />
Betriebsausschuss 11.03.2010 (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Betriebsleiter Herr Michelbrink<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Betriebsausschuss stimmt der Aufstellung der Bänke zu.<br />
Sachdarstellung/Begründung:<br />
Die Aufstellung von Bänken u. ä. ist normalerweise nicht Gegenstand von Beratungen im<br />
Betriebsausschuss. Wegen der allgemeinen öffentlichen Diskussion um die Entwicklung der<br />
Aue ist eine Beratung in diesem Fall jedoch angemessen.<br />
Die 6 Standorte wurden vor Ort vom ASG in Augenschein genommen. Die Standorte sind im<br />
Lageplan dargestellt. Es würden Kosten in Höhe von 820,00 € pro Bank, also insgesamt<br />
4.920,00 €, entstehen.<br />
Im Wirtschaftsplan 2010 stehen noch Mittel für die Beschaffung und Unterhaltung von<br />
Bänken, Papierkörben und Blumenkübeln zur Verfügung.<br />
Anlagen:<br />
- Lageplan<br />
Ö 6
Ö 6
Ö 6