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M U S T E R - Wesel

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Abfall, Straßen, Grünflächen<br />

Betrieb für kommunale Dienstleistungen<br />

der Stadt <strong>Wesel</strong><br />

Der Vorsitzende<br />

des Betriebsausschusses<br />

An die<br />

Mitglieder des Betriebsausschusses<br />

<strong>Wesel</strong>, den 24.02.2010<br />

Bitte beachten: Die Sitzung findet im Wasserwerk in Flüren statt. Vorher findet um<br />

15:30 Uhr eine Besichtigung des Wasserwerkes statt.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

zu der Sitzung des Betriebsausschusses am<br />

Donnerstag, dem 11.03.2010, 16:30 Uhr,<br />

im Wasserwerk Flüren, Emmericher Straße 204, 46487 <strong>Wesel</strong>,<br />

lade ich Sie herzlich ein und setze nach Benehmen mit der Bürgermeisterin folgende Tagesordnung<br />

fest:<br />

Öffentliche Sitzung<br />

T A G E S O R D N U N G<br />

1. Billigung der Niederschrift der letzten Sitzung<br />

2. Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgern ASG/1267/10<br />

3. Änderung der Betriebssatzung<br />

hier: 9. Satzung vom zur Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche<br />

Einrichtung "Abfall, Straßen, Grünflächen - Betrieb für<br />

kommunale Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> - ASG -" vom 17.12.1997 in<br />

der Fassung vom 28.10.2009<br />

4. Straßenunterhaltung<br />

hier: Sachstandsbericht Frost-/Winterschäden auf städtischen Straßen -<br />

CDU-Antrag vom 04.02.2010<br />

- Vorlage wird nachgereicht<br />

5. Second-Hand-Markt 2010<br />

hier: mögliche Erweiterung<br />

6. Rheinpromenade<br />

hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2010 auf Aufstellung von 6 Sitzbänken<br />

an der Rheinpromenade und Karl-Jatho-Straße<br />

7. Wichtige Betriebsangelegenheiten<br />

ASG/1263/10<br />

ASG/1242/10<br />

ASG/1286/10


Nichtöffentliche Sitzung<br />

1. Friedhofswesen ASG/1110/09<br />

2. Wichtige Betriebsangelegenheiten<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gezeichnet gezeichnet<br />

(Tebbe) (Michelbrink)<br />

Ausschussvorsitzender Betriebsleiter<br />

gezeichnet<br />

Ulrike Westkamp<br />

Bürgermeisterin


Verteiler<br />

Mitglieder: Vertreter/in:<br />

Bußmann, Wilhelm Blommen, Rolf<br />

Freßmann, Ruth Heß, Peter<br />

Hasibether, Karlheinz Eckhardt, Johanna<br />

Hovest, Ludger Hornemann, Ulla<br />

Keienborg, Bernd-Peter Lissek, Armin (SB)<br />

Tebbe, Peter - Vorsitzender Spychalski, Wolfgang<br />

Trittmacher, Helmut Stephan, Felix<br />

Lemken, Thomas Naber, Wilfried (SB) Koch, Thomas<br />

Burger, Volker Eifert, Friedrich West, Simon (SB)<br />

Bothen, Franz Linz, Jürgen<br />

Lingk, Wolfgang - stellv. Vorsitzender Theißen, Wilhelm (SB)<br />

Moll, Thomas Lantermann, Jürgen<br />

Radtke, Jutta Sicking, Jürgen<br />

Richartz, Ulrich Stachowski, Thomas<br />

Stelzer, Gisela Nuyken, Birgit<br />

Tenhaeff, Patrick Schulten, Frank<br />

Segerath, Norbert (SB) Kuklinski, Ulrich Fischell, Gabriela<br />

Vertreter des Personalrates:<br />

Alberts, Thomas<br />

Buddiger, Sandra<br />

Paschmann, Karl-Heinz<br />

Fraktionsvorsitzende(-sprecher):<br />

Spelmanns, Rudolf<br />

Nachrichtlich:<br />

allen übrigen Ratsmitgliedern<br />

Bürgermeisterin<br />

Dez. II, III, IV<br />

Personalrat ASG<br />

Büro der BM<br />

Team 35<br />

Team 44<br />

RPA<br />

Presse


Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgern<br />

Beratungsfolge:<br />

Vorlage Nr. ASG/1267/10<br />

Betriebsausschuss 11.03.2010 (Kenntnisnahme, öffentlich)<br />

Berichterstattung Ausschussvorsitzender Herr Tebbe<br />

Sachdarstellung/Begründung zur Kenntnis:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> hat am 27.10.2009 Herrn Wilfried Naber als sachkundigen Bürger in<br />

den Betriebsausschuss gewählt.<br />

Herr Wilfried Naber ist in der Sitzung von dem Ausschussvorsitzenden einzuführen und in<br />

feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zu<br />

verpflichten, es sei denn, die Verpflichtung ist in der Sitzung eines anderen Ausschusses<br />

nach der Kommunalwahl bereits erfolgt.<br />

Die Verpflichtungsformel hat folgenden Wortlaut:<br />

„Ich verpflichte mich, dass ich die mir übertragenen Aufgaben als sachkundiger Bürger in<br />

den Ausschüssen des Rates der Stadt <strong>Wesel</strong> gesetzmäßig und gewissenhaft wahrnehmen<br />

werde.“<br />

Über die Verpflichtung ist eine gesonderte Niederschrift zu fertigen.<br />

Ö 2


Vorlage Nr. ASG/1263/10<br />

Änderung der Betriebssatzung<br />

hier: 9. Satzung vom zur Änderung der Betriebssatzung für die<br />

eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Abfall, Straßen, Grünflächen - Betrieb für<br />

kommunale Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> - ASG -" vom 17.12.1997 in der Fassung<br />

vom 28.10.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Betriebsausschuss 11.03.2010 (Vorberatung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Betriebsleiter Herr Michelbrink<br />

Rat 16.03.2010 (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Ausschussvorsitzender Herr Tebbe<br />

Sachdarstellung/Begründung:<br />

Aufgrund Änderung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO<br />

NRW), u. a. bei Berichtswesen und Jahresabschluss, ist eine Anpassung der<br />

Betriebssatzung erforderlich.<br />

Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung (Änderungen fett gedruckt) ist als<br />

Anlage 2 beigefügt.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt die 9. Satzung vom zur Änderung der<br />

Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Abfall, Straßen, Grünflächen –<br />

Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> – ASG –“ vom 17.12.1997 in der<br />

Fassung vom 28.10.2009 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.<br />

Anlagen:<br />

Ö 3


9. Satzung vom zur Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung<br />

„Abfall, Straßen, Grünflächen – Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> –<br />

ASG –“ vom 17.12.1997 in der Fassung vom 28.10.2009<br />

Aufgrund der § 7, 41 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666. NRW. SGV S. 2023), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW S. 950) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen, EigVO NRW, vom 16.11.2004 (GV. NRW S. 644), zuletzt<br />

geändert durch Art. I der VO vom 17.12.2009 (GV. NRW S. 963) hat der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> am<br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

§ 3 (2) Ziffer 2 erhält folgende Fassung<br />

2. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung<br />

eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses;<br />

§ 2<br />

§ 4 (6) Ziffer 3 erhält folgende Fassung:<br />

3. den der Gemeindeprüfungsanstalt vorzuschlagenden Prüfer für den Jahresabschluss (Wirtschaftsprüferin,<br />

Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft);<br />

§ 3<br />

§ 4 (7) erhält folgende Fassung:<br />

(7) Der Betriebsausschuss ist von der Betriebsleitung vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende<br />

über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans<br />

(Zwischenberichte) schriftlich zu unterrichten.<br />

§ 4<br />

§ 5 (3) S. 2 erhält folgende Fassung:<br />

Für Schäden haftet die Betriebsleitung entsprechend den Vorschriften des § 48 des Beamtenstatusgesetzes<br />

und § 81 des Landesbeamtengesetzes NRW.<br />

§ 5<br />

§ 6 (3) erhält folgende Fassung:<br />

(3) Die Bürgermeisterin ist von der Betriebsleitung vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über<br />

die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans<br />

(Zwischenberichte) schriftlich zu unterrichten.<br />

.<br />

§ 6<br />

Im § 7 (1) wird das Wort „Halbjahresübersichten“ durch „Zwischenberichte“ und das Wort „Selbstkostenrechnungen“<br />

durch „Kostenrechungen“ ersetzt.<br />

§ 13 (1) erhält folgende Fassung:<br />

§ 7<br />

§ 13<br />

Jahresabschluss, Lagebericht und Erfolgsübersicht sind bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Ende<br />

des Wirtschaftsjahres durch die Betriebsleitung aufzustellen. Sie sind zusammen mit den Ergebnissen<br />

der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts über die Bürgermeisterin dem Betriebsausschuss<br />

vorzulegen.<br />

§ 8<br />

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />

Ö 3


Alte Fassung<br />

(Auszug)<br />

Betriebssatzung<br />

für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Abfall, Straßen, Grünflächen –<br />

Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> – ASG“<br />

§ 3<br />

Rat<br />

(2) Der Rat entscheidet darüber hinaus in den Angelegenheiten, die<br />

ihm durch die Eigenbetriebsverordnung vorbehalten sind, insbesondere<br />

über<br />

1. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes einschl.<br />

der Stellenübersicht;<br />

2. die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des<br />

Jahresgewinnes oder die Deckung eines Verlustes;<br />

3. die Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt;<br />

4. die Bestellung des Betriebsleiters und seines Vertreters.<br />

§ 4<br />

Betriebsausschuss<br />

(6) Der Betriebsausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten des<br />

ASG, die nicht in die Zuständigkeit des Rates nach § 3 dieser Satzung<br />

und nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung<br />

gehören, insbesondere über<br />

1. die Festsetzung der Allgemeinen Lieferbedingungen;<br />

2. die Zustimmung zu Erfolg gefährdenden Mehraufwendungen<br />

i. S. v. § 15 Abs. 3 EigVO und zu mehr Ausgaben für Einzelvorhaben<br />

gem. § 16 Abs. 5 EigVO, sofern sie im Einzelfall<br />

50.000 € überschreiten. Werden Mehrausgaben durch zweck-<br />

Neue Fassung<br />

(Auszug)<br />

Betriebssatzung<br />

für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Abfall, Straßen, Grünflächen –<br />

Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> – ASG“<br />

§ 3<br />

Rat<br />

(2) Der Rat entscheidet darüber hinaus in den Angelegenheiten, die<br />

ihm durch die Eigenbetriebsverordnung vorbehalten sind, insbesondere<br />

über<br />

1. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes einschl.<br />

der Stellenübersicht;<br />

2. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung<br />

des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes<br />

und die Entlastung des Betriebsausschusses;<br />

3. die Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt;<br />

4. die Bestellung des Betriebsleiters und seines Vertreters.<br />

§ 4<br />

Betriebsausschuss<br />

Ö 3<br />

(6) Der Betriebsausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten des<br />

ASG, die nicht in die Zuständigkeit des Rates nach § 3 dieser Satzung<br />

und nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung<br />

gehören, insbesondere über<br />

1. die Festsetzung der Allgemeinen Lieferbedingungen;<br />

2. die Zustimmung zu Erfolg gefährdenden Mehraufwendungen<br />

i. S. v. § 15 Abs. 3 EigVO und zu mehr Ausgaben für Einzelvorhaben<br />

gem. § 16 Abs. 5 EigVO, sofern sie im Einzelfall<br />

50.000 € überschreiten. Werden Mehrausgaben durch


gebundene Mehreinnahmen gedeckt, so erhöht sich dieser<br />

Betrag entsprechend;<br />

3. die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß;<br />

4. die Weiterleitung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes<br />

an den Rat;<br />

5. Festlegung der Rahmenbedingungen für die einzelnen Betriebszweige;<br />

6. die Entscheidung über Verträge mit einem Wert von mehr als<br />

50.000 €;<br />

7. den Erlass von Forderungen des ASG von mehr als 5.000 €;<br />

8. das jährliche Straßenunterhaltungsprogramm,<br />

9. die Entlastung der Betriebsleitung.<br />

(7) Der Betriebsausschuss ist von der Betriebsleitung halbjährlich über<br />

die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die<br />

Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten.<br />

§ 5<br />

Betriebsleitung<br />

(3) Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung des ASG ver<br />

antwortlich und hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften<br />

Geschäftsleiters anzuwenden. Für Schäden haftet die Betriebsleitung<br />

entsprechend den Vorschriften des § 84 des Landesbeamtengesetzes.<br />

zweckgebundene Mehreinnahmen gedeckt, so erhöht sich<br />

dieser Betrag entsprechend;<br />

3. den der Gemeindeprüfungsanstalt vorzuschlagenden<br />

Prüfer für den Jahresabschluss (Wirtschaftsprüferin,<br />

Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft);<br />

4. die Weiterleitung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes<br />

an den Rat;<br />

5. Festlegung der Rahmenbedingungen für die einzelnen Betriebszweige;<br />

6. die Entscheidung über Verträge mit einem Wert von mehr als<br />

50.000 €;<br />

7. den Erlass von Forderungen des ASG von mehr als 5.000 €;<br />

8. das jährliche Straßenunterhaltungsprogramm,<br />

9. die Entlastung der Betriebsleitung.<br />

(7) Der Betriebsausschuss ist von der Betriebsleitung vierteljährlich<br />

einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der<br />

Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des<br />

Vermögensplans (Zwischenberichte) schriftlich zu unterrichten.<br />

§ 5<br />

Betriebsleitung<br />

(3) Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung des ASG<br />

verantwortlich und hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften<br />

Geschäftsleiters anzuwenden. Für Schäden haftet die<br />

Betriebsleitung entsprechend den Vorschriften des § 48 des<br />

Beamtenstatusgesetzes und § 81 des Landesbeamtengesetzes<br />

NRW.


§ 6<br />

Bürgermeisterin<br />

(3) Über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über<br />

die Abwicklung des Vermögensplans ist die Bürgermeisterin vom<br />

Betriebsleiter halbjährlich schriftlich zu unterrichten.<br />

Außerdem hat der Betriebsleiter die Bürgermeisterin unverzüglich<br />

zu unterrichten, wenn bei der Ausführung des Erfolgsplanes erfolggefährdende<br />

Mindererträge zu erwarten sind.<br />

§ 7<br />

Unterrichtung der Kämmerin<br />

(1) Die Betriebsleitung hat der Kämmerin den Entwurf des Wirtschaftsplanes<br />

und des Jahresabschlusses, die Halbjahresübersichten, die<br />

Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Selbstkostenrechnungen<br />

zuzuleiten. Sie hat ihr ferner auf Anforderung alle sonstigen finanzwirtschaftlichen<br />

Auskünfte zu erteilen.<br />

(2) Erfolggefährdende Mehraufwendungen i. S. v. § 15 Abs. 3 EigVO<br />

sowie Mehrausgaben für Einzelvorhaben i. S. v. § 16 Abs. 5 EigVO<br />

sind, soweit sie Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt haben,<br />

vor Entscheidung im Betriebsausschuss der Kämmerin zur Stellungnahme<br />

zuzuleiten.<br />

§ 13<br />

Jahresabschluß, Lagebericht, Erfolgsübersicht<br />

(1) Der Jahresabschluß, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht sind<br />

bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres<br />

von der Betriebsleitung aufzustellen und über die Bürgermeisterin<br />

dem Betriebsausschuss vorzulegen.<br />

§ 6<br />

Bürgermeisterin<br />

(3) Die Bürgermeisterin ist von der Betriebsleitung vierteljährlich<br />

einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge<br />

und Aufwendungen sowie über die Ausführung des<br />

Vermögensplans (Zwischenberichte) schriftlich zu unterrichten.<br />

Außerdem hat der Betriebsleiter die Bürgermeisterin unverzüglich<br />

zu unterrichten, wenn bei der Ausführung des Erfolgsplanes erfolggefährdende<br />

Mindererträge zu erwarten sind.<br />

§ 7<br />

Unterrichtung der Kämmerin<br />

(1) Die Betriebsleitung hat der Kämmerin den Entwurf des Wirtschaftsplanes<br />

und des Jahresabschlusses, die Zwischenberichte,<br />

die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Kostenrechnungen<br />

zuzuleiten. Sie hat ihr ferner auf Anforderung alle<br />

sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.<br />

(2) Erfolggefährdende Mehraufwendungen i. S. v. § 15 Abs. 3 EigVO<br />

sowie Mehrausgaben für Einzelvorhaben i. S. v. § 16 Abs. 5 EigVO<br />

sind, soweit sie Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt haben,<br />

vor Entscheidung im Betriebsausschuss der Kämmerin zur Stellungnahme<br />

zuzuleiten.<br />

§ 13<br />

Jahresabschluß, Lagebericht, Erfolgsübersicht<br />

Jahresabschluß, Lagebericht und Erfolgsübersicht sind bis zum<br />

Ablauf von 3 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres durch die<br />

Betriebsleitung aufzustellen. Sie sind zusammen mit den Ergebnissen<br />

der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts über<br />

die Bürgermeisterin dem Betriebsausschuss vorzulegen.


Ö 4


Second-Hand-Markt 2010<br />

hier: mögliche Erweiterung<br />

Beratungsfolge:<br />

Vorlage Nr. ASG/1242/10<br />

Betriebsausschuss 11.03.2010 (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Technischer Leiter Herr Streich<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Betriebsausschuss beschließt die Erweiterung des Second-Hand-Marktes um ca.<br />

15 Plätze. Daneben wird auf der Homepage des ASG ein Internet-Verschenkmarkt installiert.<br />

Sachdarstellung/Begründung:<br />

Ö 5<br />

Der jährliche Second-Hand-Markt erfreut sich einer stetig wachsenden Beliebtheit. Nicht nur<br />

die Vielzahl der Besucher des Marktes bestätigt das ausgereifte Konzept zur<br />

Abfallvermeidung. Auch das Interesse der <strong>Wesel</strong>er, ihre gebrauchten Dinge zum Verkauf<br />

oder zum Verschenken anzubieten, wächst mit jedem Jahr: Über 500 Interessenten gab es<br />

in 2009 für 180 Standplätze. Über 300 <strong>Wesel</strong>er Bürgerinnen und Bürgern musste daher eine<br />

Absage erteilt werden. Das veranlasste die <strong>Wesel</strong>er SPD-Fraktion dazu, einen Antrag auf<br />

Erweiterung des Marktes zu stellen. Darüber wurde im letzten Betriebsausschuss diskutiert.<br />

Der ASG erhielt den Auftrag, ein Konzept für eine mögliche Erweiterung bzw. Ergänzung des<br />

Marktes zu erarbeiten.<br />

Bei der Organisation des Second-Hand-Marktes geht es nicht um die Veranstaltung eines<br />

Marktes. Es geht um das Thema Abfallvermeidung. Abfallvermeidung ist immer als Basis<br />

dessen zu sehen, weshalb der Markt veranstaltet wird und sollte bei der<br />

Entscheidungsfindung nicht aus den Augen verloren werden.<br />

Die Flächen<br />

Derzeit wird weit mehr als die Hälfte der Fläche des Parkplatzes an der Rundsporthalle für<br />

den Markt genutzt. Die übrige Fläche und die Anliegerstraßen sowie der Parkplatz an der<br />

Schillwiese werden als Parkfläche genutzt, sowohl von den Anbietern als auch von den<br />

Besuchern des Marktes.<br />

Das Handling<br />

Die Größe des Marktes, die Anzahl der Anbieter/Stände sowie die Aufteilung der Stände und<br />

Parkplätze haben sich in den letzten Jahren sehr bewährt. Der Markt lebt vom<br />

umfangreichen und qualitativ guten Angebot, der familiären Atmosphäre und der guten


- 2 -<br />

Organisation. Genau diese Merkmale können bei einem Markt dieser Größe gewährleistet<br />

werden. Würde man den Markt auf die gesamte Parkplatzfläche an der Rundsporthalle<br />

ausweiten, bekäme der Markt einen völlig anderen Charakter. Das Angebot wäre sicherlich<br />

größer, ob es aber die entsprechende Qualität hat, lässt sich schwer abschätzen. Je größer<br />

ein Markt, desto schwieriger ist das Handling und die gesamte Organisation. Dies stößt auch<br />

an die personellen Kapazitätsgrenzen des ASG.<br />

Mögliche Erweiterung<br />

Eine Erweiterung kann aus den o. g. Gründen nur in geringem Maße vorgenommen werden.<br />

Eine Erweiterungsmöglichkeit bestände darin, eine weitere Parkreihe mit ca. 15 Park- bzw.<br />

somit Standplätzen in den Markt zu integrieren. Man käme somit auf eine Standplatzzahl<br />

von knapp 200 Ständen. Diese Erweiterung würde den Charakter des Marktes nicht<br />

verändern und wäre auch organisatorisch ohne Probleme durchführbar. Eine Beschilderung<br />

der Parkmöglichkeiten an der Schillwiese könnte evtl. fehlenden Parkraum kompensieren.<br />

Nach erfolgter Durchführung des Marktes müsste überlegt werden, ob in 2011 weitere<br />

Veränderungen – räumlich oder organisatorisch - erforderlich sind.<br />

Mögliche Ergänzung<br />

Das Internet ist als neues Medium aus unserem Alltag nicht mehr weg zu denken. Auch der<br />

ASG und die Abfallberatung nutzen die Möglichkeiten, die sich hier bieten und informieren<br />

laufend über aktuelle Themen unter www.asgwesel.de. Eine neue weitere<br />

Nutzungsmöglichkeit besteht in einem Internet-Verschenkmarkt auf unserer Homepage. Das<br />

funktioniert so: Benutzer geben Inserate auf, die online frei geschaltet werden. Hier kann<br />

man unter bestimmten Kategorien (Suche, Verschenke, Tausche) Gegenstände in<br />

verschiedene Rubriken einsetzen. Auch dieses Konzept hilft Menschen, Konsumwünsche zu<br />

erfüllen, Abfälle zu vermeiden und Entsorgungskosten zu sparen. Die Installation und Pflege<br />

der Inserate müsste bei einer externen Firma eingekauft werden. Die Kosten dafür betragen<br />

99,- € netto pro Monat bei einer Laufzeit von einem Jahr.


Vorlage Nr. ASG/1286/10<br />

Rheinpromenade<br />

hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2010 auf Aufstellung von 6 Sitzbänken an der<br />

Rheinpromenade und Karl-Jatho-Straße<br />

Beratungsfolge:<br />

Betriebsausschuss 11.03.2010 (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Betriebsleiter Herr Michelbrink<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Betriebsausschuss stimmt der Aufstellung der Bänke zu.<br />

Sachdarstellung/Begründung:<br />

Die Aufstellung von Bänken u. ä. ist normalerweise nicht Gegenstand von Beratungen im<br />

Betriebsausschuss. Wegen der allgemeinen öffentlichen Diskussion um die Entwicklung der<br />

Aue ist eine Beratung in diesem Fall jedoch angemessen.<br />

Die 6 Standorte wurden vor Ort vom ASG in Augenschein genommen. Die Standorte sind im<br />

Lageplan dargestellt. Es würden Kosten in Höhe von 820,00 € pro Bank, also insgesamt<br />

4.920,00 €, entstehen.<br />

Im Wirtschaftsplan 2010 stehen noch Mittel für die Beschaffung und Unterhaltung von<br />

Bänken, Papierkörben und Blumenkübeln zur Verfügung.<br />

Anlagen:<br />

- Lageplan<br />

Ö 6


Ö 6


Ö 6

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