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Richtlinie für das Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Paderborn

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- Seite 12 -<br />

Anlage 1<br />

Die im Sinne einer naturschutzgerechten Bewirtschaftung erforderlichen Regelungen werden im<br />

Einzelfall unter Berücksichtigung der einzelbetrieblichen Gegebenheiten festgelegt.<br />

Als Nebenbestimmungen können folgende Regelungen in die Bewirtschaftungsvereinbarungen<br />

aufgenommen werden:<br />

• keine Beweidung im Winter (Weideperiode vom 01. April bis 31. Oktober)<br />

• keine Zufütterung, auch keine Wildfütterung auf der Fläche<br />

• Beschränkung der Besatzdichte ganzjährig auf maximal 4 GVE/ha<br />

• keine Beweidung durch Pferde<br />

• Kalkungen und die Verwendung kalkhaltiger Düngemittel sind auf den Flächen nicht zulässig.<br />

• Mähgut ist zu entfernen und zu verwerten.<br />

• Bei einer Beweidung von Flächen sind jährlich min<strong>des</strong>tens 70% der weidefähigen Biomasse<br />

zu entnehmen.<br />

• Bei Flächen, die nur in mehrjährigem Abstand gemäht werden, sind in einem Jahr höchstens<br />

50 % der Fläche zu pflegen.<br />

• Jagdliche Einrichtungen dürfen nicht errichtet werden.<br />

A Naturschutzgerechte Nutzung von Äckern/ Ackerstreifen* zum Schutz<br />

spezieller Arten und Lebensgemeinschaften der Äcker (wie z.B. Ackerwildkräuter,<br />

Wiesenweihe, Rebhuhn, Feldhase, Feldlerche, Grauammer, Wachtelkönig, Wachtel<br />

und Kiebitz)<br />

A 1 Extensive Ackernutzung<br />

4000 - Verzicht auf Pflanzenschutzmittel einschließlich ätzender Düngemittel und Wachstumsregulatoren<br />

- Verzicht auf mechanische, thermische oder elektrische Unkrautbekämpfung<br />

- Verzicht auf Gülle und Klärschlamm<br />

- Verzicht auf Untersaaten<br />

- Verzicht auf Ablagerungen (Mieten/ Silage u.a.)<br />

Ausgleichsbetrag ha/ Jahr<br />

350,-- Euro<br />

A 2 Extensive Ackernutzung<br />

4010 - Verzicht auf chemisch-synthetischen Stickstoffdünger<br />

- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel einschließlich ätzender Düngemittel und Wachstumsregulatoren<br />

- Verzicht auf mechanische, thermische oder elektrische Unkrautbekämpfung<br />

- Verzicht auf Gülle und Klärschlamm<br />

- Verzicht auf Untersaaten<br />

- Verzicht auf Ablagerungen (Mieten/ Silage u.a.)<br />

Ausgleichsbetrag ha/ Jahr<br />

475,-- Euro<br />

A 3 Extensive Ackernutzung in festgelegten Förderkulissen<br />

Von den nachfolgend genannten Maßnahmen ist min<strong>des</strong>tens eine <strong>für</strong> die Dauer der gesamten<br />

Bewilligungsperiode durchzuführen, zusätzlich können weitere Maßnahmen auch in einzelnen<br />

Jahren vereinbart und miteinander kombiniert werden:<br />

Ausgleichsbetrag ha/ Jahr<br />

4021 Verpflichtung zur Untersaat 108,-- Euro<br />

4022 Verzicht auf Tiefpflügen(Grubbern und Pflügen bis 30 cm erlaubt) 35,-- Euro<br />

4023 Verzicht auf Bodenbearbeitung<br />

- zwischen 22.März bis 05.Mai<br />

201,-- Euro<br />

- zwischen 01.April und 15.Mai 272,-- Euro<br />

4024 Stehen lassen von Stoppeln<br />

- bis mind. 15.Oktober (bei Wintergerste 20.September)<br />

141,-- Euro

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