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Broschüre Betreutes Wohnen im Kreis Paderborn

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Vertragliche Bindungen – was ist zu beachten?<br />

Vor dem Einzug in eine Wohnanlage des Betreuten <strong>Wohnen</strong>s steht die Auswahl des<br />

künftigen Wohnortes unter Berücksichtigung der Lage, des Wohnumfeldes und der ge-<br />

botenen Leistungen und schließlich die Vertragsunterzeichnung.<br />

Hierbei ist zu beachten, dass es bisher für Art und Umfang des Betreuungsangebotes<br />

keine gesetzlichen Grundlagen und damit auch keine Kontrollmechanismen gibt.<br />

Allein die zwischen dem Mieter einerseits, dem Vermieter und den dienstleistenden Unternehmen<br />

(Betreuungsdiensten) andererseits vereinbarten Verträge enthalten Regeln,<br />

Rechte und Pflichten bzw. Vorgaben für das künftige Leben in der Wohnanlage.<br />

Der abzuschließende Betreuungsvertrag sollte daher vor der Unterzeichnung mit allen<br />

Anlagen und Zusätzen in aller Ruhe genauestens durchgelesen und beispielsweise<br />

daraufhin geprüft werden,<br />

ob die vom Anbieter dargestellten Informationen <strong>im</strong> Vertragswerk enthalten sind,<br />

ob die gebotenen Leistungen mit den eigenen Vorstellungen und Wünschen übereinst<strong>im</strong>men,<br />

ob die einzelnen Leistungen klar und eindeutig beschrieben wurden,<br />

ob genau festgelegt ist, welche Leistungen zu den Grundleistungen bzw. den<br />

zusätzlich zu zahlenden Wahlleistungen gehören,<br />

ob die finanzielle Belastung unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden<br />

Einkommens auch dauerhaft tragbar ist und<br />

wie die Rechte zur Kündigung der Vertragsverhältnisse gestaltet sind.<br />

Sofern Sachzusammenhänge, Fragen zur Bezahlung der entstehenden Kosten etc.<br />

nicht eindeutig geklärt sind, sollte der Rat von kompetenten Dienststellen oder Personen<br />

eingeholt werden. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Beratungsstellen<br />

bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes, die jedoch keine Rechtsberatung<br />

leisten dürfen.<br />

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