18.06.2013 Aufrufe

Merkblatt Indirekteinleitergenehmigung A49

Merkblatt Indirekteinleitergenehmigung A49

Merkblatt Indirekteinleitergenehmigung A49

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1. Betriebstagebuch<br />

Der Landrat<br />

des Kreises Paderborn<br />

untere Wasserbehörde<br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

Genehmigung nach Anhang 49 AbwV<br />

In dem Betriebstagebuch sind sämtliche anlagenbezogenen Daten festzuhalten; hierzu<br />

zählen insbesondere:<br />

Technische Daten der Abscheideranlage<br />

Name der für die Anlage verantwortlichen Person<br />

Verzeichnis aller Reinigungsmittel, z. B.: Art und Menge mit entspr. Nachweisen (s. 2)<br />

Ergebnisse der Eigenkontrollen<br />

Angaben zur Entleerung der Abscheiderinhalte (Zeitpunkt der Entleerung, Menge,<br />

Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung)<br />

Nachweise der durchgeführten Generalüberprüfungen<br />

Name der Wartungsfirma bzw. der Person, die die Wartung durchführt<br />

Nachweis der Sachkunde 2)<br />

Wartungsberichte<br />

2. Abscheidefreundliche Reinigungsmittel<br />

Abscheidefreundlich sind Reinigungsmittel, die in Verbindung mit Leichtflüssigkeiten<br />

temporär stabile oder instabile Emulsionen bilden, d.h. die nach dem Reinigungsprozess<br />

deemulgieren. Der entsprechende Nachweis ist dem Betriebstagebuch beizufügen. Der<br />

Nachweis, dass die Anforderungen eingehalten sind, kann dadurch erbracht werden,<br />

dass alle jeweils eingesetzten Wasch- und Reinigungsmittel oder sonstigen Betriebs- und<br />

Hilfsstoffe in einem Betriebstagebuch aufgeführt sind und Angaben des Herstellers oder<br />

eines Prüfinstituts beiliegen, dass diese Mittel keine organischen Halogenverbindungen<br />

enthalten.<br />

3. Entleerungsintervalle<br />

Entleerung gem. DIN 1999-100<br />

Soweit in der kommunalen Entwässerungssatzung nicht anderweitig bestimmt, legt die<br />

DIN 1999-100 fest, dass<br />

die Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten spätestens bei einer Füllung von 4/5<br />

entsprechend 80 v.H. der möglichen Speichermenge und<br />

der Schlammfang bei halbgefülltem Schlammfanginhalt<br />

zu entleeren und zu reinigen sind.<br />

4. Eigenkontrolle und Wartung<br />

Für den Betrieb und die Wartung sind die DIN 858-2 und die DIN 1999-100 sowie die<br />

jeweiligen Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu berücksichtigen.


Eigenkontrolle<br />

Der Landrat<br />

des Kreises Paderborn<br />

untere Wasserbehörde<br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

Genehmigung nach Anhang 49 AbwV<br />

Die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist durch einen Sachkundigen durch folgende<br />

Maßnahmen monatlich zu kontrollieren:<br />

Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit<br />

im Abscheider,<br />

Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang/Schlammsammelraum,<br />

Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses im Abscheider und<br />

evtl. vorhandener Alarmeinrichtungen (nach Durchführung einer Generalinspektion<br />

erstmalig wieder nach 6 Monaten),<br />

Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz (falls vorhanden)<br />

bei Wasserdurchfluss, um eine Verstopfung des Einsatzes zu erkennen.<br />

Sonderkonstruktionen sind nach der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers<br />

zu kontrollieren.<br />

Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen, grobe Schwimmstoffe sind zu entfernen.<br />

Wartung<br />

Die Wartung der Abscheideranlage ist halbjährlich entsprechend den Vorgaben des<br />

Herstellers durch einen Sachkundigen zu warten. Neben den o.g. Maßnahmen der<br />

Eigenkontrolle sind dabei folgende Arbeiten durchzuführen:<br />

Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes, falls vorhanden, auf Durchlässigkeit, wenn der<br />

Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz deutliche Unterschiede aufweist,<br />

und auf Beschädigung. Reinigen oder Austausch des Koaleszenzeinsatzes<br />

nach Angaben des Herstellers, soweit erforderlich,<br />

Entleerung und Reinigung des Abscheiders, soweit erforderlich (z.B. bei starker<br />

Verschlammung),<br />

Reinigung der Ablaufrinne im Probenahmeschacht, falls vorhanden.<br />

Soweit die Abscheideranlage ausschließlich eingesetzt wird zur<br />

Behandlung von mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtem Regenwasser,<br />

Absicherung von Anlagen und Flächen im Zusammenhang mit dem Umgang mit<br />

Leichtflüssigkeiten,<br />

können die Intervalle der Wartungen in Abhängigkeit des tatsächlichen Anfalls an<br />

Schlamm und Leichtflüssigkeit in Eigenverantwortung des Betreibers auf höchstens 12<br />

Monate verlängert werden. Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in<br />

einem Wartungsbericht zu erfassen und zu bewerten.<br />

2 ) Die sachkundige Person kann die Sachkunde für den Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen auf<br />

einem Lehrgang mit nachfolgender Vororteinweisung erwerben, den z. B. die einschlägigen Hersteller,<br />

Berufsverbände, TÜV, DEKRA oder gut ausgebildete Fachkundige anbieten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!