Merkblatt Indirekteinleitergenehmigung A49
Merkblatt Indirekteinleitergenehmigung A49
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1. Betriebstagebuch<br />
Der Landrat<br />
des Kreises Paderborn<br />
untere Wasserbehörde<br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
Genehmigung nach Anhang 49 AbwV<br />
In dem Betriebstagebuch sind sämtliche anlagenbezogenen Daten festzuhalten; hierzu<br />
zählen insbesondere:<br />
Technische Daten der Abscheideranlage<br />
Name der für die Anlage verantwortlichen Person<br />
Verzeichnis aller Reinigungsmittel, z. B.: Art und Menge mit entspr. Nachweisen (s. 2)<br />
Ergebnisse der Eigenkontrollen<br />
Angaben zur Entleerung der Abscheiderinhalte (Zeitpunkt der Entleerung, Menge,<br />
Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung)<br />
Nachweise der durchgeführten Generalüberprüfungen<br />
Name der Wartungsfirma bzw. der Person, die die Wartung durchführt<br />
Nachweis der Sachkunde 2)<br />
Wartungsberichte<br />
2. Abscheidefreundliche Reinigungsmittel<br />
Abscheidefreundlich sind Reinigungsmittel, die in Verbindung mit Leichtflüssigkeiten<br />
temporär stabile oder instabile Emulsionen bilden, d.h. die nach dem Reinigungsprozess<br />
deemulgieren. Der entsprechende Nachweis ist dem Betriebstagebuch beizufügen. Der<br />
Nachweis, dass die Anforderungen eingehalten sind, kann dadurch erbracht werden,<br />
dass alle jeweils eingesetzten Wasch- und Reinigungsmittel oder sonstigen Betriebs- und<br />
Hilfsstoffe in einem Betriebstagebuch aufgeführt sind und Angaben des Herstellers oder<br />
eines Prüfinstituts beiliegen, dass diese Mittel keine organischen Halogenverbindungen<br />
enthalten.<br />
3. Entleerungsintervalle<br />
Entleerung gem. DIN 1999-100<br />
Soweit in der kommunalen Entwässerungssatzung nicht anderweitig bestimmt, legt die<br />
DIN 1999-100 fest, dass<br />
die Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten spätestens bei einer Füllung von 4/5<br />
entsprechend 80 v.H. der möglichen Speichermenge und<br />
der Schlammfang bei halbgefülltem Schlammfanginhalt<br />
zu entleeren und zu reinigen sind.<br />
4. Eigenkontrolle und Wartung<br />
Für den Betrieb und die Wartung sind die DIN 858-2 und die DIN 1999-100 sowie die<br />
jeweiligen Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu berücksichtigen.
Eigenkontrolle<br />
Der Landrat<br />
des Kreises Paderborn<br />
untere Wasserbehörde<br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
Genehmigung nach Anhang 49 AbwV<br />
Die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist durch einen Sachkundigen durch folgende<br />
Maßnahmen monatlich zu kontrollieren:<br />
Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit<br />
im Abscheider,<br />
Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang/Schlammsammelraum,<br />
Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses im Abscheider und<br />
evtl. vorhandener Alarmeinrichtungen (nach Durchführung einer Generalinspektion<br />
erstmalig wieder nach 6 Monaten),<br />
Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz (falls vorhanden)<br />
bei Wasserdurchfluss, um eine Verstopfung des Einsatzes zu erkennen.<br />
Sonderkonstruktionen sind nach der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers<br />
zu kontrollieren.<br />
Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen, grobe Schwimmstoffe sind zu entfernen.<br />
Wartung<br />
Die Wartung der Abscheideranlage ist halbjährlich entsprechend den Vorgaben des<br />
Herstellers durch einen Sachkundigen zu warten. Neben den o.g. Maßnahmen der<br />
Eigenkontrolle sind dabei folgende Arbeiten durchzuführen:<br />
Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes, falls vorhanden, auf Durchlässigkeit, wenn der<br />
Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz deutliche Unterschiede aufweist,<br />
und auf Beschädigung. Reinigen oder Austausch des Koaleszenzeinsatzes<br />
nach Angaben des Herstellers, soweit erforderlich,<br />
Entleerung und Reinigung des Abscheiders, soweit erforderlich (z.B. bei starker<br />
Verschlammung),<br />
Reinigung der Ablaufrinne im Probenahmeschacht, falls vorhanden.<br />
Soweit die Abscheideranlage ausschließlich eingesetzt wird zur<br />
Behandlung von mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtem Regenwasser,<br />
Absicherung von Anlagen und Flächen im Zusammenhang mit dem Umgang mit<br />
Leichtflüssigkeiten,<br />
können die Intervalle der Wartungen in Abhängigkeit des tatsächlichen Anfalls an<br />
Schlamm und Leichtflüssigkeit in Eigenverantwortung des Betreibers auf höchstens 12<br />
Monate verlängert werden. Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in<br />
einem Wartungsbericht zu erfassen und zu bewerten.<br />
2 ) Die sachkundige Person kann die Sachkunde für den Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen auf<br />
einem Lehrgang mit nachfolgender Vororteinweisung erwerben, den z. B. die einschlägigen Hersteller,<br />
Berufsverbände, TÜV, DEKRA oder gut ausgebildete Fachkundige anbieten