Minol Informationsblatt - Hev-stuttgart.de
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Ablesung von Messgeräten<br />
Wer als Wohnungseigentümer o<strong>de</strong>r Mieter selbst eine Kontrollablesung<br />
durchführt, <strong>de</strong>m sei die Verwendung einer Taschenlampe empfohlen.<br />
Wird die Flüssigkeitssäule damit von unten beleuchtet, ist die<br />
Ablesemarke ganz leicht erkennbar. Aber bitte immer daran <strong>de</strong>nken:<br />
Maßgeblich ist die Unterkante <strong>de</strong>s Flüssigkeitsspiegels!<br />
Wer<strong>de</strong>n Ableseergebnisse später bezweifelt, dann ist eine Än<strong>de</strong>rung<br />
nur möglich, wenn Fehler ein<strong>de</strong>utig bewiesen wer<strong>de</strong>n können.<br />
Dabei ist immer zu be<strong>de</strong>nken,<br />
dass je<strong>de</strong> Verbrauchssenkung<br />
bei einem<br />
Je<strong>de</strong>m Mieter o<strong>de</strong>r<br />
Wohnungseigentümer<br />
ist eine Kontrollablesung<br />
zu empfehlen, um alle<br />
Zweifel an <strong>de</strong>n Ableseergebnissen<br />
von vornherein<br />
auszuräumen.<br />
Wohnungseigentümer o<strong>de</strong>r<br />
Mieter <strong>de</strong>ssen Anteil an <strong>de</strong>n<br />
zu verteilen<strong>de</strong>n Gesamtkosten<br />
zwar reduziert, damit<br />
aber notwendigerweise<br />
zu Mehrbelastungen <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />
Mitbewohner führt.<br />
Um das zu rechtfertigen,<br />
müssen schon beweiskräftige<br />
Grün<strong>de</strong> vorliegen.<br />
Das Doppelskalensystem für Verdunstergeräte<br />
Obwohl für die Abrechnung lediglich <strong>de</strong>r rechte Verbrauchswert<br />
für je<strong>de</strong>n Heizkostenverteiler erfor<strong>de</strong>rlich ist, wer<strong>de</strong>n bei <strong>Minol</strong><br />
aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n zusätzlich für je<strong>de</strong>s Gerät zwei weitere<br />
Werte aufgenommen. Das kostet zwar etwas zusätzliche Zeit, bietet<br />
dafür aber ganz hervorragen<strong>de</strong> Möglichkeiten <strong>de</strong>r Qualitätskontrolle<br />
schon bei <strong>de</strong>r Ablesung.<br />
Auf <strong>de</strong>r Erfassungsmaske seines Ablese-Computers wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Ableser<br />
die Nutzernummer, die Geschosslage, <strong>de</strong>r Nutzername, die<br />
Raumbezeichnung und die vorhan<strong>de</strong>nen Gerätenummern (die ersten<br />
drei von insgesamt vier Ziffern) vorgegeben. Er hat <strong>de</strong>n elektronischen<br />
Ableseauftrag dann zu ergänzen mit einer Prüfziffer, die <strong>de</strong>r letzten<br />
Stelle <strong>de</strong>r Gerätenummer entspricht, <strong>de</strong>m linken Kontrollwert (Li-Wert)<br />
und schließlich <strong>de</strong>m maßgeblichen rechten Verbrauchswert (Ablesung).<br />
Bei <strong>de</strong>r Plausibilisierung <strong>de</strong>r Ablesung wird für je<strong>de</strong>s einzelne Gerät<br />
sofort während <strong>de</strong>r Eingabe geprüft, ob die mit <strong>de</strong>r letzten Stelle ergänzte<br />
Gerätenummer auch mit <strong>de</strong>r gespeicherten Gerätenummer<br />
übereinstimmt, und ob <strong>de</strong>r linke Kontrollwert zum rechten Verbrauchswert<br />
passt.<br />
Der linke Wert dient ausschließlich <strong>de</strong>r Kontrolle. Der Wert <strong>de</strong>r rechten<br />
Skalenseite stellt dagegen <strong>de</strong>n abzurechnen<strong>de</strong>n Verbrauch dar.<br />
Ablesung: Unterschrift ist verbindlich<br />
Der linke Kontrollwert und<br />
<strong>de</strong>r rechte Verbrauchswert<br />
stehen in einer festen<br />
rechnerischen und optischen<br />
Relation zueinan<strong>de</strong>r.<br />
Der linke Kontrollwert und<br />
<strong>de</strong>r rechte Verbrauchswert<br />
müssen auf einer waagerechten<br />
Linie zueinan<strong>de</strong>r<br />
stehen. Diese Kontrolle<br />
kann je<strong>de</strong>rzeit vom Wohnungseigentümer<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Mieter selbst am Heizkostenverteiler<br />
nachvollzogen<br />
wer<strong>de</strong>n - mit einem aufgelegten<br />
Lineal geht es noch<br />
einfacher.<br />
Mit <strong>de</strong>m Eintrag <strong>de</strong>r letzten<br />
Gerätenummer (bei allen<br />
Heizkostenverteilern mit<br />
Montage nach 1982) wird<br />
zusätzlich sicher gestellt,<br />
Abb. 3: Wie richtig abgelesen wird und<br />
welcher Wert schließlich zur Abrechnung<br />
kommt, ist in einer<br />
Verbraucherbroschüre erläutert, die<br />
je<strong>de</strong>r Mieter o<strong>de</strong>r Wohnungseigentümer<br />
vom <strong>Minol</strong>-Ableser erhalten kann.<br />
dass die Ablesewerte in <strong>de</strong>r richtigen Reihenfolge notiert wur<strong>de</strong>n.<br />
Damit wird es z.B. unmöglich, <strong>de</strong>n Verbrauchswert <strong>de</strong>s Ba<strong>de</strong>zimmers<br />
<strong>de</strong>m Bewertungsfaktor <strong>de</strong>s Wohnzimmers zuzuordnen. Bei alten<br />
Gerätegenerationen mit Produktskalen ist diese Prüfung nicht<br />
erfor<strong>de</strong>rlich, weil Verwechslungen <strong>de</strong>r Reihenfolge bei <strong>de</strong>r Ablesung<br />
keine Auswirkung auf die Richtigkeit <strong>de</strong>r Abrechnung haben.<br />
Das Erfassungsprogramm auf <strong>de</strong>m Handheld-Computer <strong>de</strong>s Ablesers<br />
prüft sofort nach <strong>de</strong>r Eingabe aller Zahlen, ob die eingegebenen<br />
Ist-Werte mit einer intern abgelegten Soll-Wert-Tabelle überein stimmen.<br />
Passen die Ablesewerte zueinan<strong>de</strong>r, dann ist eine korrekte Ablesung<br />
anzunehmen, weil nach menschlichem Ermessen und aller statistischen<br />
Wahrscheinlichkeit kaum zu erwarten ist, dass bei einem Gerät<br />
zweimal hintereinan<strong>de</strong>r ein Fehler unterlaufen sein kann. Fällt eine<br />
Ablesung aus dieser Prüfroutine, ist keine Aufnahme möglich und <strong>de</strong>r<br />
Ableser wird sofort zur nochmaligen Ablesung mit erneuter Eingabe<br />
<strong>de</strong>r Werte aufgefor<strong>de</strong>rt. Nur Ablesewerte, die diese Plausibilisierung<br />
bestan<strong>de</strong>n haben, sind im Ablese-Handheld-Computer aufnehmbar.<br />
Zusätzlich sind mit diesem Kontrollsystem auch Erfassungsfehler fast<br />
ausgeschlossen.<br />
Hat ein Mieter das Ableseprotokoll<br />
(o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n elektronischen Ablesebeleg)<br />
unterschrieben, so kann er sich<br />
im Nachhinein nicht mehr auf Ablesefehler<br />
berufen. In diesem Fall hat die<br />
Ehefrau das Ableseprotokoll durch<br />
ihre Unterschrift <strong>de</strong>klaratorisch anerkannt (§ 78 781 BGB). Die<br />
Erklärung war ihm als eigene zuzurechnen (§ 164 (1) BGB).<br />
Damit sind alle Einwendungen abgeschnitten, die am Tage <strong>de</strong>r<br />
Ablesung bekannt waren o<strong>de</strong>r die infolge Fahrlässigkeit nicht<br />
erkannt wur<strong>de</strong>n, mithin auch die Einwendung <strong>de</strong>r unzutreffen<strong>de</strong>n<br />
Ablesung (Landgericht Berlin, Urteil vom 04.06.1996,<br />
Az. 64, S. 97/96, HKA 1997,15). Abb. 4: So wer<strong>de</strong>n die Ablesewerte vom Heizkostenverteilern nach <strong>de</strong>m<br />
Verdunstungsprinzip in <strong>de</strong>n Ablese-Computer übertragen. Für eine richtige<br />
Aufnahme sind alle drei Werte erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
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