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Minol Informationsblatt - Hev-stuttgart.de

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Ablesung von Messgeräten<br />

Wer als Wohnungseigentümer o<strong>de</strong>r Mieter selbst eine Kontrollablesung<br />

durchführt, <strong>de</strong>m sei die Verwendung einer Taschenlampe empfohlen.<br />

Wird die Flüssigkeitssäule damit von unten beleuchtet, ist die<br />

Ablesemarke ganz leicht erkennbar. Aber bitte immer daran <strong>de</strong>nken:<br />

Maßgeblich ist die Unterkante <strong>de</strong>s Flüssigkeitsspiegels!<br />

Wer<strong>de</strong>n Ableseergebnisse später bezweifelt, dann ist eine Än<strong>de</strong>rung<br />

nur möglich, wenn Fehler ein<strong>de</strong>utig bewiesen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Dabei ist immer zu be<strong>de</strong>nken,<br />

dass je<strong>de</strong> Verbrauchssenkung<br />

bei einem<br />

Je<strong>de</strong>m Mieter o<strong>de</strong>r<br />

Wohnungseigentümer<br />

ist eine Kontrollablesung<br />

zu empfehlen, um alle<br />

Zweifel an <strong>de</strong>n Ableseergebnissen<br />

von vornherein<br />

auszuräumen.<br />

Wohnungseigentümer o<strong>de</strong>r<br />

Mieter <strong>de</strong>ssen Anteil an <strong>de</strong>n<br />

zu verteilen<strong>de</strong>n Gesamtkosten<br />

zwar reduziert, damit<br />

aber notwendigerweise<br />

zu Mehrbelastungen <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />

Mitbewohner führt.<br />

Um das zu rechtfertigen,<br />

müssen schon beweiskräftige<br />

Grün<strong>de</strong> vorliegen.<br />

Das Doppelskalensystem für Verdunstergeräte<br />

Obwohl für die Abrechnung lediglich <strong>de</strong>r rechte Verbrauchswert<br />

für je<strong>de</strong>n Heizkostenverteiler erfor<strong>de</strong>rlich ist, wer<strong>de</strong>n bei <strong>Minol</strong><br />

aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n zusätzlich für je<strong>de</strong>s Gerät zwei weitere<br />

Werte aufgenommen. Das kostet zwar etwas zusätzliche Zeit, bietet<br />

dafür aber ganz hervorragen<strong>de</strong> Möglichkeiten <strong>de</strong>r Qualitätskontrolle<br />

schon bei <strong>de</strong>r Ablesung.<br />

Auf <strong>de</strong>r Erfassungsmaske seines Ablese-Computers wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Ableser<br />

die Nutzernummer, die Geschosslage, <strong>de</strong>r Nutzername, die<br />

Raumbezeichnung und die vorhan<strong>de</strong>nen Gerätenummern (die ersten<br />

drei von insgesamt vier Ziffern) vorgegeben. Er hat <strong>de</strong>n elektronischen<br />

Ableseauftrag dann zu ergänzen mit einer Prüfziffer, die <strong>de</strong>r letzten<br />

Stelle <strong>de</strong>r Gerätenummer entspricht, <strong>de</strong>m linken Kontrollwert (Li-Wert)<br />

und schließlich <strong>de</strong>m maßgeblichen rechten Verbrauchswert (Ablesung).<br />

Bei <strong>de</strong>r Plausibilisierung <strong>de</strong>r Ablesung wird für je<strong>de</strong>s einzelne Gerät<br />

sofort während <strong>de</strong>r Eingabe geprüft, ob die mit <strong>de</strong>r letzten Stelle ergänzte<br />

Gerätenummer auch mit <strong>de</strong>r gespeicherten Gerätenummer<br />

übereinstimmt, und ob <strong>de</strong>r linke Kontrollwert zum rechten Verbrauchswert<br />

passt.<br />

Der linke Wert dient ausschließlich <strong>de</strong>r Kontrolle. Der Wert <strong>de</strong>r rechten<br />

Skalenseite stellt dagegen <strong>de</strong>n abzurechnen<strong>de</strong>n Verbrauch dar.<br />

Ablesung: Unterschrift ist verbindlich<br />

Der linke Kontrollwert und<br />

<strong>de</strong>r rechte Verbrauchswert<br />

stehen in einer festen<br />

rechnerischen und optischen<br />

Relation zueinan<strong>de</strong>r.<br />

Der linke Kontrollwert und<br />

<strong>de</strong>r rechte Verbrauchswert<br />

müssen auf einer waagerechten<br />

Linie zueinan<strong>de</strong>r<br />

stehen. Diese Kontrolle<br />

kann je<strong>de</strong>rzeit vom Wohnungseigentümer<br />

o<strong>de</strong>r<br />

Mieter selbst am Heizkostenverteiler<br />

nachvollzogen<br />

wer<strong>de</strong>n - mit einem aufgelegten<br />

Lineal geht es noch<br />

einfacher.<br />

Mit <strong>de</strong>m Eintrag <strong>de</strong>r letzten<br />

Gerätenummer (bei allen<br />

Heizkostenverteilern mit<br />

Montage nach 1982) wird<br />

zusätzlich sicher gestellt,<br />

Abb. 3: Wie richtig abgelesen wird und<br />

welcher Wert schließlich zur Abrechnung<br />

kommt, ist in einer<br />

Verbraucherbroschüre erläutert, die<br />

je<strong>de</strong>r Mieter o<strong>de</strong>r Wohnungseigentümer<br />

vom <strong>Minol</strong>-Ableser erhalten kann.<br />

dass die Ablesewerte in <strong>de</strong>r richtigen Reihenfolge notiert wur<strong>de</strong>n.<br />

Damit wird es z.B. unmöglich, <strong>de</strong>n Verbrauchswert <strong>de</strong>s Ba<strong>de</strong>zimmers<br />

<strong>de</strong>m Bewertungsfaktor <strong>de</strong>s Wohnzimmers zuzuordnen. Bei alten<br />

Gerätegenerationen mit Produktskalen ist diese Prüfung nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, weil Verwechslungen <strong>de</strong>r Reihenfolge bei <strong>de</strong>r Ablesung<br />

keine Auswirkung auf die Richtigkeit <strong>de</strong>r Abrechnung haben.<br />

Das Erfassungsprogramm auf <strong>de</strong>m Handheld-Computer <strong>de</strong>s Ablesers<br />

prüft sofort nach <strong>de</strong>r Eingabe aller Zahlen, ob die eingegebenen<br />

Ist-Werte mit einer intern abgelegten Soll-Wert-Tabelle überein stimmen.<br />

Passen die Ablesewerte zueinan<strong>de</strong>r, dann ist eine korrekte Ablesung<br />

anzunehmen, weil nach menschlichem Ermessen und aller statistischen<br />

Wahrscheinlichkeit kaum zu erwarten ist, dass bei einem Gerät<br />

zweimal hintereinan<strong>de</strong>r ein Fehler unterlaufen sein kann. Fällt eine<br />

Ablesung aus dieser Prüfroutine, ist keine Aufnahme möglich und <strong>de</strong>r<br />

Ableser wird sofort zur nochmaligen Ablesung mit erneuter Eingabe<br />

<strong>de</strong>r Werte aufgefor<strong>de</strong>rt. Nur Ablesewerte, die diese Plausibilisierung<br />

bestan<strong>de</strong>n haben, sind im Ablese-Handheld-Computer aufnehmbar.<br />

Zusätzlich sind mit diesem Kontrollsystem auch Erfassungsfehler fast<br />

ausgeschlossen.<br />

Hat ein Mieter das Ableseprotokoll<br />

(o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n elektronischen Ablesebeleg)<br />

unterschrieben, so kann er sich<br />

im Nachhinein nicht mehr auf Ablesefehler<br />

berufen. In diesem Fall hat die<br />

Ehefrau das Ableseprotokoll durch<br />

ihre Unterschrift <strong>de</strong>klaratorisch anerkannt (§ 78 781 BGB). Die<br />

Erklärung war ihm als eigene zuzurechnen (§ 164 (1) BGB).<br />

Damit sind alle Einwendungen abgeschnitten, die am Tage <strong>de</strong>r<br />

Ablesung bekannt waren o<strong>de</strong>r die infolge Fahrlässigkeit nicht<br />

erkannt wur<strong>de</strong>n, mithin auch die Einwendung <strong>de</strong>r unzutreffen<strong>de</strong>n<br />

Ablesung (Landgericht Berlin, Urteil vom 04.06.1996,<br />

Az. 64, S. 97/96, HKA 1997,15). Abb. 4: So wer<strong>de</strong>n die Ablesewerte vom Heizkostenverteilern nach <strong>de</strong>m<br />

Verdunstungsprinzip in <strong>de</strong>n Ablese-Computer übertragen. Für eine richtige<br />

Aufnahme sind alle drei Werte erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

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