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Minol Informationsblatt - Hev-stuttgart.de

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Ablesung von Messgeräten<br />

Abb. 8: Ablesung <strong>de</strong>s elektronischen Heizkostenverteilers Minometer M5.<br />

Ablesung von Warmwasserkostenverteilern<br />

Zur Erfassung <strong>de</strong>s Warmwasserverbrauchs wur<strong>de</strong>n bis Anfang <strong>de</strong>r<br />

1980er Jahre sogenannte Warmwasserkostenverteiler verwen<strong>de</strong>t.<br />

Diese Geräte sind heute kaum noch vorhan<strong>de</strong>n und wur<strong>de</strong>n meisten<br />

durch geeichte Warmwasserzähler ersetzt. Bei <strong>de</strong>r Ablesung von<br />

Warmwasserkostenverteilern wird <strong>de</strong>r Füllstand <strong>de</strong>s Kon<strong>de</strong>nsats -<br />

ähnlich wie bei Verdunstungsheizkostenverteiler - an einer Verbrauchsskale<br />

abgelesen. Dabei sind vom Ableser <strong>de</strong>r linke Kontrollwert<br />

und <strong>de</strong>r rechte Verbrauchswert zu notieren.<br />

Abb. 9: Ablesung eines Warmwasserkostenverteilers.<br />

Nach <strong>de</strong>r Ablesung wird <strong>de</strong>r kon<strong>de</strong>nsierte Flüssigkeitsstand in <strong>de</strong>n<br />

Vorratsbehälter <strong>de</strong>r doppelwandigen Ampulle zurück geschüttelt und<br />

dann <strong>de</strong>r neue Anfangsstand für das nächste Abrechnungsjahr notiert.<br />

Konstruktiv bedingt ist bei Warmwasserkostenverteilern keine Sicherung<br />

<strong>de</strong>r Ampulle möglich. Sind solche Geräte noch für Abrechnungszwecke<br />

vorhan<strong>de</strong>n, sollte schnellstens ein Austausch gegen Warmwasserzähler<br />

erfolgen. Die Technik ist heute bei Neuinstallationen<br />

nicht mehr zugelassen und im Regelfall verschlissen und ungenau.<br />

Ablesung von Wasserzählern<br />

Wasserzähler zur wohnungsweisen Verbrauchserfassung besitzen für<br />

die Ablesung ein einfach ablesbares Rollenzählwerk. Am Tag <strong>de</strong>r Able-<br />

sung wird <strong>de</strong>r Zählerstand notiert. Eine Kontrollablesung durch <strong>de</strong>n<br />

Wohnungseigentümer o<strong>de</strong>r Mieter ist je<strong>de</strong>rzeit möglich. Sollten sich<br />

nach <strong>de</strong>r Ablesung Zweifel an <strong>de</strong>r Richtigkeit ergeben, ist durch eine<br />

nachträgliche Kontrollablesung unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Zählfortschritts<br />

eine Plausibilisierung möglich. Warm- und Kaltwasserzähler<br />

unterschei<strong>de</strong>n sich äußerlich nicht und sind in gleicher Weise abzulesen.<br />

Bei einer Selbstablesung durch Wohnungseigentümer o<strong>de</strong>r Mie-<br />

Abb. 10: Wärmezähler Minocal.<br />

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