Minol Informationsblatt - Hev-stuttgart.de
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Ablesung von Messgeräten<br />
Abb. 8: Ablesung <strong>de</strong>s elektronischen Heizkostenverteilers Minometer M5.<br />
Ablesung von Warmwasserkostenverteilern<br />
Zur Erfassung <strong>de</strong>s Warmwasserverbrauchs wur<strong>de</strong>n bis Anfang <strong>de</strong>r<br />
1980er Jahre sogenannte Warmwasserkostenverteiler verwen<strong>de</strong>t.<br />
Diese Geräte sind heute kaum noch vorhan<strong>de</strong>n und wur<strong>de</strong>n meisten<br />
durch geeichte Warmwasserzähler ersetzt. Bei <strong>de</strong>r Ablesung von<br />
Warmwasserkostenverteilern wird <strong>de</strong>r Füllstand <strong>de</strong>s Kon<strong>de</strong>nsats -<br />
ähnlich wie bei Verdunstungsheizkostenverteiler - an einer Verbrauchsskale<br />
abgelesen. Dabei sind vom Ableser <strong>de</strong>r linke Kontrollwert<br />
und <strong>de</strong>r rechte Verbrauchswert zu notieren.<br />
Abb. 9: Ablesung eines Warmwasserkostenverteilers.<br />
Nach <strong>de</strong>r Ablesung wird <strong>de</strong>r kon<strong>de</strong>nsierte Flüssigkeitsstand in <strong>de</strong>n<br />
Vorratsbehälter <strong>de</strong>r doppelwandigen Ampulle zurück geschüttelt und<br />
dann <strong>de</strong>r neue Anfangsstand für das nächste Abrechnungsjahr notiert.<br />
Konstruktiv bedingt ist bei Warmwasserkostenverteilern keine Sicherung<br />
<strong>de</strong>r Ampulle möglich. Sind solche Geräte noch für Abrechnungszwecke<br />
vorhan<strong>de</strong>n, sollte schnellstens ein Austausch gegen Warmwasserzähler<br />
erfolgen. Die Technik ist heute bei Neuinstallationen<br />
nicht mehr zugelassen und im Regelfall verschlissen und ungenau.<br />
Ablesung von Wasserzählern<br />
Wasserzähler zur wohnungsweisen Verbrauchserfassung besitzen für<br />
die Ablesung ein einfach ablesbares Rollenzählwerk. Am Tag <strong>de</strong>r Able-<br />
sung wird <strong>de</strong>r Zählerstand notiert. Eine Kontrollablesung durch <strong>de</strong>n<br />
Wohnungseigentümer o<strong>de</strong>r Mieter ist je<strong>de</strong>rzeit möglich. Sollten sich<br />
nach <strong>de</strong>r Ablesung Zweifel an <strong>de</strong>r Richtigkeit ergeben, ist durch eine<br />
nachträgliche Kontrollablesung unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Zählfortschritts<br />
eine Plausibilisierung möglich. Warm- und Kaltwasserzähler<br />
unterschei<strong>de</strong>n sich äußerlich nicht und sind in gleicher Weise abzulesen.<br />
Bei einer Selbstablesung durch Wohnungseigentümer o<strong>de</strong>r Mie-<br />
Abb. 10: Wärmezähler Minocal.<br />
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