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Lexikon der populären Irrtümer EnEV EWärmeG - Auszug

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Definitionen im E<strong>EWärmeG</strong><br />

§ 2 – Absatz 4:<br />

4. Wärmeenergiebedarf die zur Deckung<br />

a) des Wärmebedarfs für Heizung und<br />

Warmwasserbereitung sowie<br />

b) des Kältebedarfs für Kühlung jeweils einschließlich <strong>der</strong><br />

Aufwände für Übergabe, Verteilung und Speicherung<br />

jährlich benötigte Wärmemenge. Der Wärmeenergiebedarf<br />

wird nach den technischen Regeln berechnet, die<br />

den Anlagen 1 und 2 zur Energieeinsparverordnung<br />

zugrunde gelegt werden,<br />

29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 12

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