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Brandschutztechnische Anforderungen an ... - AGBF NRW

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<strong>Br<strong>an</strong>dschutztechnische</strong> <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> Kr<strong>an</strong>kenhäuser (<strong>AGBF</strong> <strong>NRW</strong>) 8<br />

9 Br<strong>an</strong>dschutzkonzept<br />

9.1 Allgemein<br />

Im Br<strong>an</strong>dschutzkonzept ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 16 Bauprüfverordnung für hilfsbedürftige<br />

Personen der Nachweis über deren sicheren Verbleib in nicht unmittelbar vom<br />

Br<strong>an</strong>d betroffenen Räumen zu führen. Die dazu notwendigen Maßnahmen, zum Beispiel<br />

das Schließen von Türen, sind im Einzelnen zu beschreiben. Das Br<strong>an</strong>dschutzkonzept<br />

muss Angaben zur Rettung von Personen aus vom Br<strong>an</strong>d unmittelbar betroffenen<br />

Räumen enthalten. Dazu erforderliche Rettungsmittel sind festzulegen. Folgende<br />

Angaben müssen enthalten sein:<br />

• die Anzahl des Personals,<br />

• einen Nachweis über den sicheren Verbleib hilfsbedürftiger Personen bzw.<br />

über die notwendigen Hilfsmaßnahmen bis zum Eintreffen der Feuerwehr,<br />

• das Evakuierungskonzept nach 9.2<br />

Können diese Angaben zum Zeitpunkt der Bau<strong>an</strong>tragstellung nicht vorgelegt werden,<br />

k<strong>an</strong>n die Bauaufsichtsbehörde gestatten, dass sie spätestens vor Erteilung der Baugenehmigung<br />

eingereicht werden.<br />

9.2 Evakuierungskonzept<br />

Kr<strong>an</strong>kenhäuser müssen so errichtet werden und ausgestattet sein, dass die Rettung<br />

kr<strong>an</strong>ker oder pflegebedürftiger Personen ins Freie, in einen benachbarten Evakuierungsabschnitt<br />

oder einen <strong>an</strong>deren sicheren Bereich im Gefahrenfall durch das eigene<br />

Personal in wenigen Minuten durchgeführt werden k<strong>an</strong>n.<br />

Bauliche Gegebenheiten, wie Freilauftürschließer und für das Evakuierungsverfahren<br />

geeignete Bodenbeläge, müssen die Evakuierungsvorgänge unterstützen.

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