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Versorgungsvertrag - AOK-Gesundheitspartner

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§ 111c SGB V, VV_2013_Geriatrie Seite 8 von 16<br />

Ort, Name Einrichtung<br />

§ 7<br />

Abgabe der Leistungen<br />

(1) Die Leistungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation werden nur von sol-<br />

chen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Rehabilitationseinrichtung erbracht, die die<br />

notwendige Qualifikation entsprechend der in § 2 Abs. 2 aufgeführten Rahmenemp-<br />

fehlungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation nachgewiesen haben.<br />

(2) Entsprechend der für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehe-<br />

nen Platzzahl der Rehabilitationseinrichtung ist vollständig qualifiziertes Personal<br />

nach der jeweils geltenden Rahmenempfehlungen zur ambulanten geriatrischen<br />

Rehabilitation vorzuhalten (siehe auch Anlage 7). Die entsprechend der Rahmen-<br />

empfehlungen geforderten Zusatzqualifikationen im Bereich der physikalischen<br />

Therapie sind durch entsprechende Abschlusszertifikate nachzuweisen. Noch nicht<br />

im Sinne dieses <strong>Versorgungsvertrag</strong>es qualifizierte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der<br />

Rehabilitationseinrichtung können zusätzlich nur unter Anleitung und Verantwortung<br />

qualifizierter Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter tätig werden. Die Erlaubnis zur Führung<br />

der Berufsbezeichnung muss jedoch vorliegen. Hierfür gilt ein Schlüssel von 1 im<br />

Sinne der Zulassungsbedingungen qualifizierten Mitarbeiter zu 2 noch nicht in die-<br />

sem Sinne qualifizierten Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter (Berufspraxis).<br />

Für eine ambulante Rehabilitationseinrichtung mit ganztägiger Rehabilitation gelten<br />

für die Personalbemessung die Personalschlüssel gemäß Anlage 7 für die Versi-<br />

cherten der gesetzlichen Krankenkassen.<br />

§ 8<br />

Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

Die Rehabilitationseinrichtung ist verpflichtet bei der Erbringung von Leistungen zur<br />

ambulanten Rehabilitation das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. (§§ 2 Abs. 4,<br />

12 Abs. 1, 70 SGB V) verantwortlich.

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