GUV-SI 8041 - Regelwerk des Bundesverbandes der Unfallkassen
GUV-SI 8041 - Regelwerk des Bundesverbandes der Unfallkassen
GUV-SI 8041 - Regelwerk des Bundesverbandes der Unfallkassen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kreisschneiden<br />
Werkzeug: Schmales, gut geschränktes Bandsägeblatt.<br />
Werkstückführung: Befestigen <strong>der</strong> Kreisschneidevorrichtung (siehe Abb. 71) auf dem<br />
Maschinentisch, sodass die Hinterkante <strong>des</strong> U-förmigen Ausschnittes „D“ mit <strong>der</strong> Zahngrundlinie<br />
und dem Werkstückdrehpunkt „F“ fluchtet (siehe Fluchtlinie „E“). Zur Zentrierung<br />
im Kreismittelpunkt <strong>der</strong> Werkstückunterseite einen Dübel als Drehpunkt einsetzen.<br />
Dübel in den Werkstückdrehpunkt „F“ führen und Werkstück dann gleichmäßig<br />
drehen.<br />
Größere Werkstücke gegen Abkippen sichern.<br />
Bei häufigen Kreisschneidearbeiten (Abb. 66) Vorrichtung durch Schraubverbindung<br />
auf dem Tisch befestigen. Werden Schraubzwingen verwendet, so sind immer zwei<br />
Stück an gegenüberliegenden Seiten anzusetzen (Holzbeilage verwenden). Die Vorrichtung<br />
muss dann so bemessen sein, dass das Zuführen und Drehen <strong>des</strong> Werkstückes<br />
nicht durch die Zwingen behin<strong>der</strong>t wird.<br />
Vorrichtungen für Bandsägemaschinen<br />
Anlagewinkel<br />
Anlagewinkel können in <strong>der</strong> Werkstatt gefertigt werden. Keine Schrauben o<strong>der</strong> Nägel<br />
verwenden!<br />
Zuführlade<br />
Anschlagleiste „A“ anleimen (Dübel), Griff (Abb. 68) ebenso befestigen. Schrauben, Nägel<br />
u.a. Metallteile nie in den Bereichen von Vorrichtungen verwenden, wo Werkzeugberührung<br />
nicht völlig auszuschließen ist.<br />
18 30<br />
250<br />
100<br />
Abb. 66: Kreisschneiden<br />
190<br />
250<br />
Abb. 67: Anlagewinkel<br />
Abb. 68: Zuführlade<br />
250<br />
<strong>GUV</strong>-<strong>SI</strong> <strong>8041</strong><br />
18<br />
100<br />
41