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GUV-SI 8041 - Regelwerk des Bundesverbandes der Unfallkassen

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Einrichtung <strong>des</strong> Maschinen- und Unterrichtsraums<br />

• Sind Maschinen mit Beschäftigungverbot<br />

(siehe Kapitel „Beschäftigungsvoraussetzungen“)<br />

gegen unbefugte<br />

Benutzung durch Schüler gesichert? –<br />

zumin<strong>des</strong>t Schlüsselschalter an den<br />

Maschinen anbringen<br />

• Sind diese Maschinen in geson<strong>der</strong>ten<br />

und verschließbaren Räumen aufgestellt<br />

(Sichtverbindung zum Werkraum<br />

als Empfehlung)?<br />

• Sind ausreichende Verkehrs- bzw.<br />

Arbeitsbereiche für die Bearbeitung<br />

und Führung größerer Werkstücke an<br />

den Maschinen (Kreissäge 10–15 m 2 ,<br />

jede weitere Maschine 5 m 2 ) vorhanden?<br />

• Sind die Arbeitsplätze übersichtlich<br />

und ohne gegenseitige Gefährdung<br />

angeordnet?<br />

Arbeitsplätze hintereinan<strong>der</strong>:<br />

Abstand >0,85 m<br />

Arbeitsplätze Rücken an Rücken:<br />

Abstand >1,50 m<br />

• Sind Gefahrenbereiche, in denen mit<br />

wegfliegenden Werkstücken infolge<br />

von Rückschlag zu rechnen ist, auf<br />

dem Boden markiert (empfohlen z.B.<br />

bei Säge- o<strong>der</strong> Hobelmaschinen)?<br />

• Sind min<strong>des</strong>tens zwei günstig gelegene,<br />

voneinan<strong>der</strong> unabhängige Ausgänge<br />

vorhanden? Ein Ausgang darf<br />

zu einem benachbarten Raum führen,<br />

wenn von diesem Raum ein Rettungsweg<br />

unmittelbar erreichbar ist.<br />

Abb. 1: Maschinen- und Unterrichtsraum<br />

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