GUV-SI 8041 - Regelwerk des Bundesverbandes der Unfallkassen
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Einrichtung <strong>des</strong> Maschinen- und Unterrichtsraums<br />
• Sind Maschinen mit Beschäftigungverbot<br />
(siehe Kapitel „Beschäftigungsvoraussetzungen“)<br />
gegen unbefugte<br />
Benutzung durch Schüler gesichert? –<br />
zumin<strong>des</strong>t Schlüsselschalter an den<br />
Maschinen anbringen<br />
• Sind diese Maschinen in geson<strong>der</strong>ten<br />
und verschließbaren Räumen aufgestellt<br />
(Sichtverbindung zum Werkraum<br />
als Empfehlung)?<br />
• Sind ausreichende Verkehrs- bzw.<br />
Arbeitsbereiche für die Bearbeitung<br />
und Führung größerer Werkstücke an<br />
den Maschinen (Kreissäge 10–15 m 2 ,<br />
jede weitere Maschine 5 m 2 ) vorhanden?<br />
• Sind die Arbeitsplätze übersichtlich<br />
und ohne gegenseitige Gefährdung<br />
angeordnet?<br />
Arbeitsplätze hintereinan<strong>der</strong>:<br />
Abstand >0,85 m<br />
Arbeitsplätze Rücken an Rücken:<br />
Abstand >1,50 m<br />
• Sind Gefahrenbereiche, in denen mit<br />
wegfliegenden Werkstücken infolge<br />
von Rückschlag zu rechnen ist, auf<br />
dem Boden markiert (empfohlen z.B.<br />
bei Säge- o<strong>der</strong> Hobelmaschinen)?<br />
• Sind min<strong>des</strong>tens zwei günstig gelegene,<br />
voneinan<strong>der</strong> unabhängige Ausgänge<br />
vorhanden? Ein Ausgang darf<br />
zu einem benachbarten Raum führen,<br />
wenn von diesem Raum ein Rettungsweg<br />
unmittelbar erreichbar ist.<br />
Abb. 1: Maschinen- und Unterrichtsraum<br />
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