02.07.2013 Aufrufe

Elternbrief Nr. 1 – 2012/2013 - Staatliche Berufsschule Neu-Ulm

Elternbrief Nr. 1 – 2012/2013 - Staatliche Berufsschule Neu-Ulm

Elternbrief Nr. 1 – 2012/2013 - Staatliche Berufsschule Neu-Ulm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

hungsberechtigten. Füllen Sie dazu bitte das gelbe Formular für Krankheitsanzeigen aus, das vom<br />

Klassenleiter ausgeteilt wurde. Bei kurzfristiger Erkrankung (ein oder einige Tag/e) genügt es, wenn<br />

Ihr Kind diese Bestätigung vorlegt, wenn es wieder in die Schule kommt. Bei Erkrankungen von mehr<br />

als 10 Tagen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.<br />

5. Beurlaubungen vom Unterricht<br />

In dringenden Ausnahmefällen kann auf Ihren schriftlichen Antrag hin Ihr Kind beurlaubt werden. Termine<br />

bei Ärzten, beim Berufsberater oder Vorstellungsgespräche sollten möglichst auf die unterrichtsfreie<br />

Zeit gelegt werden. Reichen Sie hierzu das rote Formular spätestens zwei Tage vor der Beurlaubung<br />

im Konrektorat ein. Versäumnisse, die durch Beurlaubung vom Unterricht entstehen, gehen<br />

zu Lasten des Schülers. Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung nicht möglich ist, um außerhalb<br />

der Ferienzeit zu verreisen.<br />

6. Schadens- und Verlusthaftung<br />

Die Schule bzw. der Sachaufwandsträger kann bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen,<br />

Handys, Geldbeträgen oder in der Schule zurückgelassenen Lernmitteln (Bücher, Zeichengeräte,<br />

Sportbekleidung usw.) keine Haftung übernehmen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind<br />

keine Wertsachen oder größeren Geldbeträge mit in die Schule nimmt und halten Sie es dazu an,<br />

wichtige Dinge wie Fahrkarten, Schlüssel usw. bei sich zu tragen und sicher zu verwahren. Das gilt<br />

auch für Fahrberechtigungsausweise!<br />

7. Schadenshaftung bei Büchern<br />

Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Schulbücher oder Bücher, die in der Schülerbibliothek<br />

ausgeliehen wurden, wird von der Schule ein Ersatz gefordert. Bei Schulbüchern wird ein Zeitwert<br />

angesetzt, der den Abnutzungsgrad des Buches mit berücksichtigt. Ebenso wird bei entliehenen Büchern<br />

der Schülerbibliothek verfahren.<br />

8. Verlassen des Schulgrundstücks<br />

Die Schüler dürfen in den Pausen und in den Freistunden das Schulgrundstück nicht verlassen. Aus<br />

Gründen der Aufsichtspflicht muss die Schule auf der Einhaltung dieser Anordnung bestehen, und wir<br />

bitten Sie als Erziehungsberechtigte, auch Ihrerseits entsprechend auf Ihr Kind einzuwirken.<br />

9. Sprechzeiten der Lehrkräfte<br />

Es ist ratsam, vor dem Besuch der Sprechstunden telefonisch im Sekretariat zu klären, ob die betreffende<br />

Lehrkraft wirklich anwesend ist. So können Sie vermeiden, dass Sie den Weg umsonst machen,<br />

weil sich die Lehrkraft z. B. auf einer Klassenfahrt befindet. Ein Sprechstundenverzeichnis finden Sie<br />

als Anlage an den <strong>Elternbrief</strong>.<br />

10. Voraussichtliche Termine im 1. Schulhalbjahr<br />

03.10.<strong>2012</strong> Tag der deutschen Einheit. An diesem Tag ist kein Unterricht.<br />

21.11.<strong>2012</strong> Buß- und Bettag. An diesem Mittwoch ist kein Unterricht<br />

27.11.<strong>2012</strong> Elternsprechtag für die 5. Jahrgangsstufe von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr<br />

Elternsprechtag für die 6. - 10. Jahrgangsstufe von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr<br />

Hierzu erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung, sowie einen Tag vorher einen Auszug<br />

des Notenbildes Ihres Kindes.<br />

11. Handyverbot<br />

Seit mehreren Schuljahren sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien (z. B.: MP3-<br />

Player, etc.), die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Bei Zuwiderhandlungen<br />

kann ein derartiges Gerät vorübergehend einbehalten werden, bis einer der Erziehungsberechtigten<br />

das Gerät im Sekretariat abholt.<br />

12. Rauchverbot<br />

Ebenfalls möchten wir an das generelle Rauchverbot in der Schule und auf dem Schulgelände für alle<br />

Personen erinnern. Allen Realschülern, unabhängig vom Alter, ist wie bisher auch das Rauchen im<br />

gesamten Schulbereich einschließlich der Bushaltestelle an der Albert-Schweitzer-Straße verboten.<br />

Weitere Verhaltensregeln finden Sie auf der Schulhomepage unter Informationen -> Hausregeln sowie<br />

im Kontaktheft.<br />

13. Mittagspause<br />

Sollte Ihr Kind in der Mittagspause oder vor Unterrichtsbeginn zum Einkaufen in den nahe gelegenen<br />

Einkaufspark gehen, so sprechen Sie bitte mit Ihrem Kind über die Risiken und Folgen des Diebstahls<br />

in Geschäften.<br />

<strong>Elternbrief</strong> 1 - Seite 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!