1.Deckblatt 2.Gliederung 3.Die Neu-Ulmer Polizeidienststelle 4 ...
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12.Während der Ausbildung:<br />
Die Ausbildung dauert für gewöhnlich zweieinhalb Jahre, das<br />
Studium drei Jahre. Während der Ausbildung wird eine gemessene<br />
Ausbildungsvergütung gewährt. In den Praktischen Fächern wird<br />
Einsatztraining, Selbstverteidigung, Erste Hilfe, Waffen und<br />
Schießausbildung, Fahrausbildung und Dienstsport vermittelt. Als<br />
Polizist oder Polizistin hat man viele Lerninhalte wie das Verkehrsrecht,<br />
besonderes Sicherheitsrecht, Polizeidienstkunde, inklusive Fotografie,<br />
Funktechnik, Funkverkehr, Kriminalistik, Politische Bildung, Dienstrechte<br />
bzw. Beamtenrechte. Um das gelernte der Auszubildenden zu<br />
überprüfen gibt es regelmäßig Tests, die in der Regel einmal pro<br />
Halbjahr bzw. Semester stattfinden. Um die Ausbildung abschließen<br />
zu können, muss man eine praktische und theoretische Prüfung<br />
absolvieren.<br />
13.Nach der Ausbildung:<br />
Nach einer erfolgreichen Ausbildung wird der neu ernannte<br />
Polizeimeister in den meisten Fällen im Schichtdienst bei der<br />
Schutzpolizei oder Verkehrspolizei eingesetzt.<br />
Es gibt die unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten eines Polizisten<br />
z.B. als<br />
Verkehrspolizist, Wasserschutzpolizist, Kriminalpolizist.<br />
14.Der mittlere Dienst<br />
Während der polizeilichen Ausbildung lautet der<br />
Polizeidienstgrad „Polizeimeister-Anwärter“ und wird,<br />
entsprechend des Ausbildungsjahres, durch keinen, einen oder