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Seite 6 Freitag, den 08. Februar 2008<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
für die Stadt Klingenthal und die Gemeinde Zwota<br />
Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt<br />
Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung<br />
des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/2002<br />
„Erweiterung Gewerbegebiet Brunndöbra Falkensteiner Straße"<br />
- Teilgebiet Ost -<br />
Der Stadtrat der Stadt Klingenthal hat in seiner Sitzung am 24.10.2007 den<br />
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/2002 „Erweiterung<br />
Gewerbegebiet Brunndöbra Falkensteiner Straße" - Teilgebiet Ost - beschlossen.<br />
Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplanes ist der Planentwurf in<br />
der Fassung vom 15.10.2007 einschließlich Begründung. Der Stadtrat hat die<br />
Änderung der zulässigen Nutzung von Gewerbegebiet in ein Sondergebiet<br />
für Fremdenbeherbergung, der Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,6 auf 1,8,<br />
der zulässigen maximalen Traufhöhe (TH) von 12 m auf 36 m sowie die<br />
Verschmelzung zu einem Baufenster gebilligt und die Planänderung zur<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bestimmt.<br />
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flurstück- Nr. 795/2, 792/1, T. v. 902,<br />
T. v. 976/ 6 und T. v. 982/ 3 der Gemarkung Brunndöbra und wird begrenzt<br />
im Norden durch den Zimmersteig, im Westen durch den Höllengrundweg<br />
und den Tannenbach, im Süden durch die Falkensteiner Straße (S 304) und<br />
im Osten durch den Tannenbachweg.<br />
Anlass, Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist die Schaffung<br />
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Hotels<br />
im Plangebiet.<br />
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/2002 „Erweiterung<br />
Gewerbegebiet Brunndöbra Falkensteiner Straße" - Teilgebiet Ost – einschließlich<br />
Begründung kann in der Zeit vom <strong>18</strong>.02.2008 bis einschließlich<br />
20.03.2008 in der Stadtverwaltung Klingenthal, Bauamt, Zimmer 2, Kirchstraße<br />
6, 08248 Klingenthal während der üblichen Dienstzeiten eingesehen<br />
und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden.<br />
Dienstzeiten:<br />
Montag geschlossen<br />
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis <strong>18</strong>.00 Uhr<br />
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr<br />
Terminvereinbarungen außerhalb der Dienstzeiten sind möglich.<br />
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g.<br />
Anschrift oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben<br />
werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt<br />
wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. In diesem<br />
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen jedoch nur<br />
zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben<br />
werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene<br />
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben können. (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 VwGO<br />
ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die<br />
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Schneidenbach<br />
Bürgermeister Klingenthal, 07.02.2008<br />
Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt<br />
Am Mittwoch, dem 13.02.2008, <strong>18</strong>:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses<br />
Klingenthal die 37. Sitzung des Technischen Ausschusses statt.<br />
Tagesordnung<br />
TOP Beratungsgegenstand<br />
Öffentlicher Teil<br />
01 Anfragen/Informationen<br />
02 Vergabe Bauleistungen - Schulzentrum "Am Amtsberg"<br />
Grundschule mit Ganztagsangebot, Los 09 -<br />
Malerarbeiten, Aula<br />
03 Vergabe Bauleistungen - Schulzentrum "Am Amtsberg"<br />
Grundschule mit Ganztagsangebot, Los 11 -<br />
Fliesenarbeiten, Aula<br />
04 Stellungnahme der Gemeinde - Bauvorhaben Fl.-Nr. 4<br />
Gem. Brunndöbra<br />
05 Stellungnahme der Gemeinde - Bauvorhaben Fl.-Nr. 543/2<br />
Gem. Klingenthal<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
06 Anfragen/Informationen<br />
07 Auswertung der Behördenbeteiligung im Verfahren<br />
"Aufhebung der Baumschutzsatzung der Stadt Klingenthal"<br />
08 Vorberatung zur Aufhebung der "Satzung zum Schutz des<br />
Baumbestandes auf dem Gebiet der Stadt Klingenthal<br />
(Baumschutzsatzung)"<br />
09 Bestätigung Entwurf 5. Änderung Flächennutzungsplan für<br />
den Bebauungsplan Nr. 02/1998 „Erweiterung Gewerbegebiet<br />
Brunndöbra Falkensteiner Straße“ (Teilgebiet Nord)<br />
10 Billigung Entwurf Bebauungsplan Nr. 02/1998 „Erweiterung<br />
Gewerbegebiet Brunndöbra Falkensteiner Straße" - Teilgebiet<br />
Nord - 11 Vorberatung Stadtentwicklungskonzept<br />
Das Finanzamt Plauen macht bekannt<br />
Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung<br />
der Gemarkung Mühlleithen hängt im Rathaus aus.<br />
Die Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung<br />
(Nachschätzung) der Gemarkung Mühlleithen hängt vom 11.02.2008<br />
bis 07.03.2008 an der Anschlagtafel im Rathaus Klingenthal, Kirchstraße<br />
14, öffentlich aus.<br />
Staatliches Amt für Landwirtschaft mit Fachschule<br />
für Landwirtschaft Plauen macht bekannt<br />
Öffentlicher Hinweis hängt im Rathaus aus<br />
Der öffentliche Hinweis über eine vorgesehene Veräußerung von land-und/<br />
oder forstwirtschaftlichen Grundstücken in Klingenthal und Zwota hängt bis<br />
zum 25.02.2008 im Rathaus Klingenthal, Kirchstraße 14, aus.