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V. Klassifikation Zur Klassifikation von Urkunden, Offenen Schreiben ...

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- Unterschrift beim Ministerial-Erlaß: ggf. noch Behördenfirma; Unterschrift<br />

des Kollegiums oder (zunehmend ab 1850) des Behördenschefs; eventuell<br />

Gegenzeichnung des Referenten oder Konzipienten.<br />

Übergangsformen bei Erlassen bzw. Entschließungen in mittel- und<br />

süddeutschen Staaten: im Text mit Bezugnahme auf landesherrlichen Willen;<br />

am Textende abgesetzt Auftragsvermerk.<br />

Besondere Merkmale der Verfügung<br />

- Vgl. Formenapparat der <strong>Schreiben</strong> auf Kopfbogen!<br />

- Im Schriftverkehr zwischen Behörden reduziert sich <strong>Schreiben</strong> allmählich<br />

wie bei (Ministerial-) Erlaß.<br />

- Im Schriftverkehr zwischen Behörden und Privatpersonen halten sich (bzw.<br />

erscheinen neu) höfliche Anrede und Unterschrift, ggf. mit Courtoisie, am<br />

Schluß des <strong>Schreiben</strong>s, eventuell als Postskript, erscheint neu<br />

Rechtsmittelbelehrung.<br />

Inhaltliche Funktionen<br />

- Einzel-Anweisung vom Landesherrn / Staatsoberhaupt oder <strong>von</strong> Behörde,<br />

an Behörde oder einzelne Person / Personengruppe, aus konkretem Anlaß<br />

und im konkreten Einzelfall.<br />

- (Zwischen-) Bescheid <strong>von</strong> Behörde, an einzelne Person / Personengruppe,<br />

ggf. auf Anfrage oder Beschwerde.<br />

Sonderformen <strong>von</strong> Erlassen und Verfügungen<br />

- Rundverfügung: Einzel-Anweisung <strong>von</strong> Mittel- oder Lokalbehörde, an<br />

größeren, aber geschlossenen Empfängerkreis, meist in mechanisch<br />

vervielfältigter Form.<br />

- Runderlaß: Einzel-Anweisung <strong>von</strong> Zentralbehörde, an größeren, aber<br />

geschlossenen behördlichen Empfängerkreis, ggf. in mechanisch<br />

vervielfältigter Form, ohne Veröffentlichung.<br />

Normative Anweisungen<br />

- Normative Kabinetts-Ordre, Normativer Allerhöchster Erlaß: Einzel-<br />

Anweisung des Landesherrn / Staatsoberhaupts, als Genehmigung einer <strong>von</strong><br />

Minister(n) vorgeschlagenen normativen Anweisung; mit Veröffentlichung.<br />

- "Führer-Erlaß": meist normative Anweisung, eventuell mit<br />

Gesetzescharakter (nur 1934-1945).<br />

Weitere normative Anweisungen: Verwaltungs-Verordnung (Bereich<br />

Exekutive; an Behörden), Rechts-Verordnung (Bereich Legislative, an<br />

Behörden und Staatsbürger), Gesetz (Bereich Legislative, an Behörden und<br />

Staatsbürger, mit parlamentarischer Verabschiedung). - Diese Anweisungen<br />

sind alle zur Veröffentlichung bestimmt bzw. werden erst mit ihrer<br />

Veröffentlichung (in amtlichen Gesetzessammlungen, Ministerial- oder

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