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V. Klassifikation Zur Klassifikation von Urkunden, Offenen Schreiben ...

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- Tendenziell kommt das vom 14. bis ins 18. Jh. sehr beliebte Kanzlei-<br />

<strong>Schreiben</strong> im Lauf der 2. Hälfte des 18. Jh. aus der Mode; an seine Stelle<br />

rückt immer mehr das Hand-<strong>Schreiben</strong>.<br />

Vergleich <strong>von</strong> Mitteilungsschreiben in der Behördensphäre<br />

Vergleich Beamten-<strong>Schreiben</strong> / vereinfachtes Kanzlei-<strong>Schreiben</strong> einerseits<br />

mit Kommunikations-<strong>Schreiben</strong> in der Art eines <strong>Schreiben</strong>s / eines<br />

Protokolls / einer Notiz andererseits,<br />

in zwischenstaatlicher Korrespondenz<br />

- Für Mitteilungen im "kleinen Grenzverkehr" verwendet Behörde in<br />

Korrespondenz mit auswärtiger Behörde unter Vernachlässigung eventueller<br />

Unterschiede im Behördenrang entweder Beamten-<strong>Schreiben</strong> (Absender:<br />

einzelne amtsausübende Person) oder Kanzlei-<strong>Schreiben</strong> (Absender:<br />

Kollegium) in kurialen, eventuell berichtsähnlichen Formen, jedenfalls mit<br />

nachgestellter eigener Behördenfirma.<br />

- Für Mitteilungen der "großen Politik" verwenden die dafür im 17. / 18. Jh.<br />

entstehenden besonderen Ressortbehörden (für auswäritge Affairen) meist<br />

Kanzlei-<strong>Schreiben</strong>, sofern die Korrespondenz nicht vom Fürsten selbst<br />

durch Hand- oder Kanzlei-<strong>Schreiben</strong> geführt wird.<br />

- Für Mitteilungen der "großen Politik" werden seit der zweiten Hälfte des<br />

18. Jh. immer weniger Kanzlei-<strong>Schreiben</strong>, sondern Kommunikations-<br />

<strong>Schreiben</strong> in der Art einer Notiz verwendet. Dabei entstehen v .a. die<br />

Noten als Sondertypen des Schriftguts der Diplomatie (vgl. den Anhang).<br />

in innerstaatlicher Korrespondenz<br />

- Für Mitteilungen (die allein <strong>von</strong> Behörden an ranggleich ressortgetrennte<br />

Behörden zu machen ist) wird das Beamten-<strong>Schreiben</strong> (Absender: einzelne<br />

amtsausübende Person) oder das Kanzlei-<strong>Schreiben</strong> (Absender: Kollegium)<br />

verwendet, das aber im Lauf des 18. Jh. immer mehr vereinfacht. Es bleibt<br />

ihm dabei der höflich-respektvolle Mitteilungscharakter.<br />

- Parallel zur Kanzlei-<strong>Schreiben</strong>-Vereinfachung werden Kommunikations-<br />

<strong>Schreiben</strong> in der Art eines <strong>Schreiben</strong>s bzw. eines Protokolls entwickelt.<br />

Ihnen eignet rational-rangneutraler Mitteilungscharakter; sie werden seit der<br />

zweiten Hälfte des 18. Jh. zunehmend (auf Kosten der kurialen Beamtenbzw.<br />

Kanzlei-<strong>Schreiben</strong>) verwendet.<br />

- Kommunikations-<strong>Schreiben</strong> in der Art eines <strong>Schreiben</strong>s (mit Resten des<br />

klassischen Formenapparats in der Unterschrift) erscheinen als immerhin<br />

höflicher - als Kommunikations-<strong>Schreiben</strong> in der Art eines Protokolls, dem<br />

eventuell eigene Rangbetonung eignet, wenn an die Anfangsformel<br />

Signatum oder Actum die eigene Behördenbezeichnung (gleichsam wie ein<br />

vorangestellter Titel) angehängt wird.<br />

Vergleich Beamten- / Kanzlei- / Kommunikations-<strong>Schreiben</strong> einerseits mit<br />

Behörden-<strong>Schreiben</strong> andererseits<br />

- Die rational-rangneutrale Tendenz der Kommunikations-<strong>Schreiben</strong> am Ende<br />

des Ancien Régime wird zu Beginn des 19. Jahrhunderts in den

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