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<strong>Beschäftigung</strong> <strong>von</strong> <strong>Personal</strong> <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> <strong>Vereinbarung</strong>: <strong>„Integ</strong>rationsplatz“<br />

und Einführung <strong>der</strong> 40 Stunden Woche laut KDAVO<br />

1. <strong>Rahmen</strong>vereinbarung <strong>„Integ</strong>rationsplatz“<br />

Zwischen dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, dem Hessischen<br />

Städtetag, dem Hessischen Landkreistag und dem Landeswohlfahrtsverband<br />

Hessen wurde 1999 die <strong>Rahmen</strong>vereinbarung <strong>„Integ</strong>rationsplatz“<br />

mit folgendem Inhalt beschlossen:<br />

„Ausgehend vom vorhandenen <strong>Personal</strong>bestand <strong>der</strong> Tageseinrichtung<br />

für Kin<strong>der</strong> wird bei Aufnahme <strong>von</strong> Kin<strong>der</strong>n mit Behin<strong>der</strong>ung zusätzliches<br />

Betreuungspersonal <strong>von</strong> 15 Stunden/Woche einer Fachkraft pro<br />

Kind mit Behin<strong>der</strong>ung für die Sicherstellung <strong>der</strong> zusätzlichen Hilfen<br />

erfor<strong>der</strong>lich“.<br />

Aufgabe und Ziel ist es, das Kind mit seinen jeweiligen Fähigkeiten<br />

und Fertigkeiten entwicklungsgemäß zu för<strong>der</strong>n und spezielle Unterstützung<br />

zukommen zu lassen.<br />

Ist diese Voraussetzung erfüllt, erhält <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Tageseinrichtung<br />

eine Maßnahmenpauschale gemäß § 93 BSHG die sich auf jährlich<br />

16.545,00 € pro Kind mit Behin<strong>der</strong>ung beläuft. In <strong>der</strong> Regel wird für<br />

15 Stunden eine Fachkraft eingestellt.<br />

Wird daran gedacht, die Stunden auf mehr als eine Person zu verteilen,<br />

sollte die angestrebte Stundenverteilung <strong>im</strong> Benehmen mit dem Jugendamt<br />

/ Kreisjugendamt als bewilligende Behörde vorgenommen<br />

werden.<br />

2. Die Kirchlich Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDAVO)<br />

in Verknüpfung mit <strong>der</strong> Empfehlung “Integration“<br />

Seit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> KDAVO zum 1.10.2005 gilt die 40 Stunden<br />

Woche.<br />

Für Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen bedeutet dies in aller Regel, dass <strong>der</strong><br />

Stellenplan verringert werden muss - bei gleichbleiben<strong>der</strong> Betreuungs-<br />

leistung. Ist diese Anpassung in einer Einrichtung zeitnah nicht möglich,<br />

stellt sich die Frage, ob anstelle eines Abbaus <strong>von</strong> Stellenanteilen<br />

für die Dauer <strong>der</strong> Integrationsmaßnahme vorhandenes <strong>Personal</strong><br />

ganz o<strong>der</strong> z.T. für die Zusatzaufgabe <strong>„Integ</strong>ration“ eingesetzt werden<br />

kann.<br />

Dies kann <strong>im</strong> Fall <strong>der</strong> „Aufstockung“ bedeuten, dass eine Fachkraft<br />

einen „zweigeteilten“ Arbeitsvertrag erhält, <strong>der</strong> unbefristete (aus dem<br />

bisherigen Arbeitsverhältnis) und befristete (integrationsbezogene zusätzliche)<br />

Stunden umfasst.<br />

Bei dieser Vorgehensweise ist es möglich, dass sich ein Stundenabbau<br />

wegen <strong>der</strong> 40 Stundenwoche zeitlich verschiebt, wenn nicht während<br />

<strong>der</strong> Integrationsmaßnahme noch weitere Anpassungssituationen eintreten,<br />

die zu nutzen sind.<br />

3. Empfehlung<br />

Trotz eventuell notwendiger Stellenreduktion aufgrund <strong>der</strong> KDAVO<br />

sollte <strong>der</strong> konzeptionelle Auftrag <strong>im</strong> Vor<strong>der</strong>grund bleiben. Es wird<br />

empfohlen, die 15 Stunden nicht kleinteilig auf mehrere Personen zu<br />

verteilen. Wie oben beschrieben ist es das Ansinnen <strong>der</strong> <strong>Rahmen</strong>vereinbarung,<br />

für die zusätzlich gewährten Stunden personelle Unterstützung<br />

zu erhalten, die für eine schwerpunktbezogene Arbeit und für<br />

Fortbildungsqualifikationen <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenpädagogik bereitstehen.<br />

Für die Eltern <strong>von</strong> Integrationskin<strong>der</strong>n sollte ein Ansprechpartner<br />

zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund sollten die Integrationsstunden<br />

möglichst auf eine Fachkraft, nicht jedoch auf mehr als<br />

zwei Fachkräfte verteilt werden.<br />

Zur Unterstützung und Beratung steht den Trägern und den Teams <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>tagesstätten die Fachberatung des Zentrums Bildung zur Verfügung,<br />

das in Zweifelsfällen weitere Beratung des Referat Sozial-,<br />

Schul- u. Bildungsrecht <strong>der</strong> Kirchenverwaltung <strong>der</strong> EKHN einbezieht.<br />

_____________________ ____________________________<br />

Leitung Fachbereich Kin<strong>der</strong>- Oberkirchenrat, Referat für Sozial-,<br />

tagesstätten, Zentrum Bildung Schul- u. Bildungsrecht <strong>der</strong> EKHN


Herausgegeben <strong>von</strong>:<br />

Zentrum Bildung <strong>der</strong> EKHN<br />

Fachbereich Kin<strong>der</strong>tagesstätten<br />

Erbacher Str. 17<br />

64287 Darmstadt<br />

Tel. 06151 / 6690-210<br />

Fax: 06151 / 6690-212<br />

e-mail: info.kita.zb@ekhn-net.de<br />

homepage: www.zentrumbildung-ekhn.de<br />

April 2006<br />

Empfehlung<br />

für die Träger<br />

<strong>von</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />

in <strong>der</strong> EKHN<br />

<strong>im</strong> Bereich des Landes Hessen<br />

<strong>Beschäftigung</strong> <strong>von</strong> <strong>Personal</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> <strong>Vereinbarung</strong><br />

<strong>„Integ</strong>rationsplatz“ und<br />

Einführung <strong>der</strong> 40 Stunden Woche<br />

laut KDAVO

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