Beschäftigung von Personal im Rahmen der Vereinbarung: „Integ ...
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<strong>Beschäftigung</strong> <strong>von</strong> <strong>Personal</strong> <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> <strong>Vereinbarung</strong>: <strong>„Integ</strong>rationsplatz“<br />
und Einführung <strong>der</strong> 40 Stunden Woche laut KDAVO<br />
1. <strong>Rahmen</strong>vereinbarung <strong>„Integ</strong>rationsplatz“<br />
Zwischen dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, dem Hessischen<br />
Städtetag, dem Hessischen Landkreistag und dem Landeswohlfahrtsverband<br />
Hessen wurde 1999 die <strong>Rahmen</strong>vereinbarung <strong>„Integ</strong>rationsplatz“<br />
mit folgendem Inhalt beschlossen:<br />
„Ausgehend vom vorhandenen <strong>Personal</strong>bestand <strong>der</strong> Tageseinrichtung<br />
für Kin<strong>der</strong> wird bei Aufnahme <strong>von</strong> Kin<strong>der</strong>n mit Behin<strong>der</strong>ung zusätzliches<br />
Betreuungspersonal <strong>von</strong> 15 Stunden/Woche einer Fachkraft pro<br />
Kind mit Behin<strong>der</strong>ung für die Sicherstellung <strong>der</strong> zusätzlichen Hilfen<br />
erfor<strong>der</strong>lich“.<br />
Aufgabe und Ziel ist es, das Kind mit seinen jeweiligen Fähigkeiten<br />
und Fertigkeiten entwicklungsgemäß zu för<strong>der</strong>n und spezielle Unterstützung<br />
zukommen zu lassen.<br />
Ist diese Voraussetzung erfüllt, erhält <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Tageseinrichtung<br />
eine Maßnahmenpauschale gemäß § 93 BSHG die sich auf jährlich<br />
16.545,00 € pro Kind mit Behin<strong>der</strong>ung beläuft. In <strong>der</strong> Regel wird für<br />
15 Stunden eine Fachkraft eingestellt.<br />
Wird daran gedacht, die Stunden auf mehr als eine Person zu verteilen,<br />
sollte die angestrebte Stundenverteilung <strong>im</strong> Benehmen mit dem Jugendamt<br />
/ Kreisjugendamt als bewilligende Behörde vorgenommen<br />
werden.<br />
2. Die Kirchlich Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDAVO)<br />
in Verknüpfung mit <strong>der</strong> Empfehlung “Integration“<br />
Seit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> KDAVO zum 1.10.2005 gilt die 40 Stunden<br />
Woche.<br />
Für Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen bedeutet dies in aller Regel, dass <strong>der</strong><br />
Stellenplan verringert werden muss - bei gleichbleiben<strong>der</strong> Betreuungs-<br />
leistung. Ist diese Anpassung in einer Einrichtung zeitnah nicht möglich,<br />
stellt sich die Frage, ob anstelle eines Abbaus <strong>von</strong> Stellenanteilen<br />
für die Dauer <strong>der</strong> Integrationsmaßnahme vorhandenes <strong>Personal</strong><br />
ganz o<strong>der</strong> z.T. für die Zusatzaufgabe <strong>„Integ</strong>ration“ eingesetzt werden<br />
kann.<br />
Dies kann <strong>im</strong> Fall <strong>der</strong> „Aufstockung“ bedeuten, dass eine Fachkraft<br />
einen „zweigeteilten“ Arbeitsvertrag erhält, <strong>der</strong> unbefristete (aus dem<br />
bisherigen Arbeitsverhältnis) und befristete (integrationsbezogene zusätzliche)<br />
Stunden umfasst.<br />
Bei dieser Vorgehensweise ist es möglich, dass sich ein Stundenabbau<br />
wegen <strong>der</strong> 40 Stundenwoche zeitlich verschiebt, wenn nicht während<br />
<strong>der</strong> Integrationsmaßnahme noch weitere Anpassungssituationen eintreten,<br />
die zu nutzen sind.<br />
3. Empfehlung<br />
Trotz eventuell notwendiger Stellenreduktion aufgrund <strong>der</strong> KDAVO<br />
sollte <strong>der</strong> konzeptionelle Auftrag <strong>im</strong> Vor<strong>der</strong>grund bleiben. Es wird<br />
empfohlen, die 15 Stunden nicht kleinteilig auf mehrere Personen zu<br />
verteilen. Wie oben beschrieben ist es das Ansinnen <strong>der</strong> <strong>Rahmen</strong>vereinbarung,<br />
für die zusätzlich gewährten Stunden personelle Unterstützung<br />
zu erhalten, die für eine schwerpunktbezogene Arbeit und für<br />
Fortbildungsqualifikationen <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenpädagogik bereitstehen.<br />
Für die Eltern <strong>von</strong> Integrationskin<strong>der</strong>n sollte ein Ansprechpartner<br />
zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund sollten die Integrationsstunden<br />
möglichst auf eine Fachkraft, nicht jedoch auf mehr als<br />
zwei Fachkräfte verteilt werden.<br />
Zur Unterstützung und Beratung steht den Trägern und den Teams <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>tagesstätten die Fachberatung des Zentrums Bildung zur Verfügung,<br />
das in Zweifelsfällen weitere Beratung des Referat Sozial-,<br />
Schul- u. Bildungsrecht <strong>der</strong> Kirchenverwaltung <strong>der</strong> EKHN einbezieht.<br />
_____________________ ____________________________<br />
Leitung Fachbereich Kin<strong>der</strong>- Oberkirchenrat, Referat für Sozial-,<br />
tagesstätten, Zentrum Bildung Schul- u. Bildungsrecht <strong>der</strong> EKHN
Herausgegeben <strong>von</strong>:<br />
Zentrum Bildung <strong>der</strong> EKHN<br />
Fachbereich Kin<strong>der</strong>tagesstätten<br />
Erbacher Str. 17<br />
64287 Darmstadt<br />
Tel. 06151 / 6690-210<br />
Fax: 06151 / 6690-212<br />
e-mail: info.kita.zb@ekhn-net.de<br />
homepage: www.zentrumbildung-ekhn.de<br />
April 2006<br />
Empfehlung<br />
für die Träger<br />
<strong>von</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />
in <strong>der</strong> EKHN<br />
<strong>im</strong> Bereich des Landes Hessen<br />
<strong>Beschäftigung</strong> <strong>von</strong> <strong>Personal</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong> <strong>Vereinbarung</strong><br />
<strong>„Integ</strong>rationsplatz“ und<br />
Einführung <strong>der</strong> 40 Stunden Woche<br />
laut KDAVO