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UNIVERSITÄT IN INNSBRUCK - Koeblergerhard.de

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GESCHICHTE<br />

DER<br />

<strong>UNIVERSITÄT</strong> <strong>IN</strong> <strong>IN</strong>NSBRUCK<br />

SEIT IHRER ENTSTEHUNG BIS ZUM JAHRE<br />

186O.<br />

VON<br />

DE. JACOB PROBST.<br />

MIT UNTERSTÜTZUNG DER K. K. AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN <strong>IN</strong> WIEN VERÖFFENTLICHT.<br />

ÜB Innsbruck<br />

+C5O3998O2<br />

<strong>IN</strong>NSBRUCK.<br />

YERLAG DER WAGNER'SCHEN UNIVERSITJUS-BUCHHANDLÜNG<br />

1869.


ikt*.<br />

Quis nescit, priinam esse historiae legem, ne quid falsi dicere au<strong>de</strong>at, <strong>de</strong>in<strong>de</strong> ne<br />

qnid veri non au<strong>de</strong>at, ne qua suspicio gratiae sit in scribendo,<br />

ne qua simultatis.<br />

Cicero <strong>de</strong> Oratore II, 15.<br />

Druck <strong>de</strong>r Wagner'schen Buchdruckerei in Innsbruck.


Vorwort.<br />

Wenn in einem Lan<strong>de</strong> durch längere Zeit eine hoho Schule bestand, so ver-<br />

dient diese auch gewiss eine Geschichte. Denn eine solche Schule ist ja, um alle<br />

an<strong>de</strong>rn Rücksichten zu geschwcigen, die vorzüglichste Trägerin und Spen<strong>de</strong>rin <strong>de</strong>r<br />

geistigen Kultur, über <strong>de</strong>ren Pflege man nicht gleichgültig sein kann.<br />

Üeber die Universität zu Innsbruck, welche fast seit <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>s sieben-<br />

zehnten Jahrhun<strong>de</strong>rts besteht, ist bisher noch keine Geschichte veröffentlicht. Das<br />

Beste über sie wur<strong>de</strong> von De Luca 1 ) und Tinkhauser 2 ) mitgetheilt. Bei<br />

Ersterein fin<strong>de</strong>t man vorzüglich Notizen und Documente über die Stiftung und Ein-<br />

richtung <strong>de</strong>r Universität; Tinkhauser aber gibt eine Uebersicht ihrer geschichtlichen<br />

Hauptmomente.<br />

Zur vorliegen<strong>de</strong>n ausführlicheren Geschichte <strong>de</strong>rselben wur<strong>de</strong>n vorzüglich die<br />

<strong>de</strong>n Daten gleichzeitigen Ephemeri<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r theologischen, philosophischen und juri-<br />

dischen Facultät dieser Universität benützt, <strong>de</strong>ren Erstere bis zum Jahre 1816, die<br />

philosophischen bis zum Jahre 1782 gehen 3 ); die juridischen aber sind nur bis<br />

zum Jahre 1734 vorhan<strong>de</strong>n, obgleich sie gewiss über die Mitte <strong>de</strong>s vorigen Jahr-<br />

hun<strong>de</strong>rts fortgesetzt wur<strong>de</strong>n 4 ). Am besten hätten zu dieser Arbeit die Universitäts-<br />

Akten gedient; allein diese sind grossentheils, zumal aus <strong>de</strong>n früheren Zeiten, im<br />

Universitäts-Archive, und, so viel bekannt ist, auch an<strong>de</strong>rswo nicht mehr aufzu-<br />

fin<strong>de</strong>n. Häufig wur<strong>de</strong> die Statthalterei-Registratur benützt, die freilich die zuver-<br />

lässigste Quelle über Berichte und .Regierungs-Erlasse u. dgl. ist; aber auch diese<br />

1) Journal <strong>de</strong>r Literatur und Statistik. Erster Band. Innsbruck 1782.<br />

2) Beschreibung <strong>de</strong>r Diözese Brisen. Brixen bei Weger 1852 ff. Die Universität<br />

behan<strong>de</strong>lt er Seite 202 ff. <strong>de</strong>s dritten Heftes <strong>de</strong>s II. Ban<strong>de</strong>s vom Jahre 1857.<br />

3) Die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n fin<strong>de</strong>n sich im Uuiversitäts-Archiv, die juridischen<br />

bei <strong>de</strong>r juridischen Facultät, die philosophischen iu <strong>de</strong>r Bibliotheca tirolensis <strong>de</strong>s seligen<br />

Appellations-Präsi<strong>de</strong>nten Dipauli, welche vom Staate angekauft im F^JRanflfiMP zu<br />

Innsbruck aufbewahrt wird.<br />

4) De Luca führt Seite 49 <strong>de</strong>s Anhangs seines Journals aus <strong>de</strong>mselben eine Stell«<br />

vom Jahre 1756 über Professor Brunelli an.


IV<br />

bot über Vieles die erwünschte Aufklärung und Original-Akten nicht dar. An<strong>de</strong>re<br />

manigfaltige Quellen wer<strong>de</strong>n bei ihrer Benützung angeführt.<br />

Uebrigens hat die Arbeit keinen an<strong>de</strong>rn Zweck, als Nachrichten über die<br />

Universität vorzulegen, und etwa auch zur weiteren Aufklärung und Berichtigung<br />

mancher in <strong>de</strong>rselben vorkommen<strong>de</strong>n Punkte Veranlassung zu geben. Denn bei<br />

einer Arbeit, zu welcher grossentheils ungedruckte Documente benützt wer<strong>de</strong>n<br />

mussten, die oft sehr lückenhaft, unvollständig und selbst unverlässlich sind, und<br />

in welcher so viele Einzelnheiten vorkommen, konnten sich gar leicht Angaben ein-<br />

schleichen, welche bei allenfailiger Auffindung <strong>de</strong>r vom Verfasser vermissten<br />

Quellen o<strong>de</strong>r durch an<strong>de</strong>re Dokumente berichtiget wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

Innsbruck, <strong>de</strong>n 12. April 1862.<br />

Der Verfasser.


Uebersicht,<br />

Erster Abschnitt.<br />

Entstehung und Einrichtung <strong>de</strong>r Universität.<br />

§ 1. Erste Bewilligung einer Universität in Innsbruck 1<br />

§ 2. Entstehung <strong>de</strong>r vier Studien-Abtheilungen, ihr Personale 4<br />

§ 3. Allmälige an<strong>de</strong>rweitige Entwicklung <strong>de</strong>r Universität 7<br />

§ 4. Erwirkung einer Stiftungsurkun<strong>de</strong> 8<br />

§ 5. Inhalt <strong>de</strong>rselben 10<br />

$ 6. Päpstliche Confirmations-Urkun<strong>de</strong> 11<br />

§ 7. Feierliche Promulgation dieser Urkun<strong>de</strong>n 12<br />

§ 8. Genehmigung <strong>de</strong>r Privilegien und Statuten <strong>de</strong>r Universität 13<br />

§ 9. Inhalt <strong>de</strong>r Privilegien-Urkun<strong>de</strong> 14<br />

§ 10. Inhalt <strong>de</strong>r allgemeinen Statuten 15<br />

§ 11. Inhalt <strong>de</strong>r Personal-Statuten 17<br />

§ 12. Facultäts-Statuten 18<br />

§ 13. Ansprüche <strong>de</strong>s Bischofs von Brixen auf die Universitäts-Jurisdiction . . 19<br />

§ 14. Publikation <strong>de</strong>r Privilegien und Statuten 21<br />

§ 15. Rechte, <strong>de</strong>s Prokanzlers <strong>de</strong>r Universität nach <strong>de</strong>r Uebereinkunft mit <strong>de</strong>m<br />

Bischof von Brixen als Kanzler 22<br />

§ 16. Gänzliche Organisirung <strong>de</strong>r Universität 24<br />

Zweiter Abschnitt.<br />

Entwicklung <strong>de</strong>r Universität Innsbruck bis um das Jahr 1730.<br />

§ 17. Charakter <strong>de</strong>r Universität in dieser Perio<strong>de</strong> . . . . . . . . . 25<br />

§ 18. Universitätsfond 25<br />

§ 19. Universitäts-Lokalien 27<br />

§ 20. Professoren <strong>de</strong>r Universität. Ihr VerhältniKs zueinan<strong>de</strong>r 30<br />

§ 21. Aufstellung <strong>de</strong>r Professoren 31<br />

§ 22. Sonstige Verhältnisse <strong>de</strong>r Professoren 33<br />

§ 23. Emolumente <strong>de</strong>r Professoren 35<br />

§ 24. Decane <strong>de</strong>r Facultäten 37<br />

§ 25. Rector <strong>de</strong>r Universität 38<br />

§ 26. Prokanzler <strong>de</strong>r Universität 39<br />

§ 27. Lehrstoff in <strong>de</strong>r Philosophie 40<br />

§ 28. Lehrstoff in <strong>de</strong>r Theologie 43<br />

§ 29. Lehrstoff in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz 44<br />

§ 30. Lehrstoff in <strong>de</strong>r Medizin 46<br />

§ 31. Lehrart 47<br />

$ 32. Disputationen — außeror<strong>de</strong>ntliche 50<br />

% 33. Erfor<strong>de</strong>rnisse zu aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n 63


VI<br />

Seite<br />

§ 34. Ertheilung aka<strong>de</strong>mischer Wür<strong>de</strong>n 56<br />

§ 35. Kosten für Ertheilung aka<strong>de</strong>mischer Wür<strong>de</strong>n .62<br />

§ 36. Eeibungen aus Veranlassung <strong>de</strong>r Ertheilung von aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n . 66<br />

§ 37. Beson<strong>de</strong>re Geschäfte <strong>de</strong>r theologischen und juridischen Professoren . . . 38<br />

§ 38. Aka<strong>de</strong>miker. Ihre Verhältnisse im Allgemeinen 69<br />

§ 39. Fleiss <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker 72<br />

§ 40. Mittel zur Erhaltung <strong>de</strong>r Disziplin unter <strong>de</strong>n Aka<strong>de</strong>mikern. Scharwache. 74<br />

§ 41. Disziplinar-Vergehen <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker 75<br />

§ 42. Beurtheilung dieser Vergehen 79<br />

§ 43. Die Universität als Körper. Ihre Versammlungen 80<br />

§ 44. Senats-Versammlungen gegen Professoren und Facultäten 81<br />

§ 45. Verhältniss <strong>de</strong>r Universität zu geistlichen Korporationen 84<br />

§ 46. Verhältniss <strong>de</strong>r Universität zum Ordinariat. Büchercensur 86<br />

§ 47. Verhältniss <strong>de</strong>r Universität zu weltlichen Dikasterien 88<br />

§ 48. Guter Ruf <strong>de</strong>r Univeisität in dieser Zeit 91<br />

§ 49. Katholischer Charakter <strong>de</strong>r Universität 92<br />

§ 50. Geschicklichkeit <strong>de</strong>r Universitäts-Professoren 94<br />

§ 51. An<strong>de</strong>re Begebenheiten, die die Universität berührten 98<br />

§ 52. Schluss dieser Perio<strong>de</strong>. Rückblick 1°1<br />

Dritter Abschnitt.<br />

Die Universität vom Jahre 1730 bis zum Jahre 1748.<br />

§ 53. Charakter dieser Perio<strong>de</strong> 102<br />

§ 54. Verhältniss <strong>de</strong>r Universität zur Regierung, und Uneinigkeiten unter <strong>de</strong>n<br />

Professoren am Anfange dieser Perio<strong>de</strong> 104<br />

§ 55. Eingreifen <strong>de</strong>r Regierung in die philosophischen Studien 106<br />

§ 56. Versuch <strong>de</strong>r Regierung, das theologische Studium zu än<strong>de</strong>rn. Erfolg . 109<br />

§ 57. Schlichtung von Uneinigkeiten mit <strong>de</strong>r medizinischen Facultät . . . . Hl<br />

§ 58. Verhandlungen über Einrichtung <strong>de</strong>s medizinischen Studiums . . . . 114<br />

§ 59. „ „ „ „ juridischen Studiums . . . . . . 120<br />

§ 60. Kompromittirung <strong>de</strong>r Universität durch juridische Professoren . . . . 123<br />

§ 61. Aufstellung eines Superinten<strong>de</strong>nten für die Universität 127<br />

§ 62. Fond und Lokalien <strong>de</strong>r Universität in dieser Zeit 128<br />

§ 63. Verhältnisse <strong>de</strong>r Professoren 128<br />

§ 64. Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r philosophischen und theologischen Facultät . . . 229<br />

§ 65. Verän<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>m medizinischen und juridischen Studium . . . 131<br />

§ 66. Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Lehrart und im Promotionswesen 133<br />

§ 67. Lehrmittel. Errichtung <strong>de</strong>r öffentlichen Bibliothek 135<br />

§ 68. Aka<strong>de</strong>miker und ihr Betragen • • ^6<br />

§ 69. Wirksamkeit <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen Senates 137<br />

§ 70. Ruf <strong>de</strong>r Universität 140<br />

§ 71. An<strong>de</strong>re Begebenheiten, welche die Universität berührten 143<br />

§ 72. Schluss dieser Perio<strong>de</strong>. Rückblick 144<br />

Vierter Abschnitt.<br />

Die Universität vom Jahre 1748 bis zum Jahre 1774.<br />

§ 73. Charakter <strong>de</strong>r Universität, und Punkte <strong>de</strong>r Geschichte in dieser Zeit . . 146<br />

§ 74. Chotek'sche Untersuchungs-Commission <strong>de</strong>r Universität . . . . . . 147<br />

§ 75. Inhalt <strong>de</strong>r hierauf erfolgten a. h. Entschliessung **®<br />

§ 76. Modifizirung und Ausführung dieser a. h. Entschliessung 150<br />

§ 77. Studien-Reformation vom Jahre 1752—53 154<br />

§ 78. Massregeln zur Ausführung <strong>de</strong>rselben 156


VII<br />

Seito<br />

§ 79. Weitere durch dieselbe veranlasste Einrichtungen und Folgen . . . . 159<br />

§ 80. Aufhebung <strong>de</strong>s Intercalarjahres 161<br />

§ 81. Untersuchung <strong>de</strong>r Universität durch Hofrath Bourguignon, und Verordnungen<br />

<strong>de</strong>sselben 162<br />

§ 82. Neuerungen im Jahre 1760—61. Facultätsdirectoren, Lan<strong>de</strong>s-Studien-Commission,<br />

vermehrte theologische Professoren 165<br />

§ 83. Untersuchung <strong>de</strong>r Universität durch Hofrath v. Martini, a. h. Entschliessung<br />

in Folge <strong>de</strong>rselben 166<br />

§ 84. Charakter dieser a. h. Entschliessung 169<br />

§ 85. Aufhebung <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu 170<br />

§ 86. Universitätsfond und Lokalien in dieser Perio<strong>de</strong> 172<br />

§ 87. Professoren. Ihre verän<strong>de</strong>rten Verhältnisse 174<br />

§ 88. Zustand <strong>de</strong>r einzelnen Facultäten. Theologie 175<br />

§ 89. „ „ „ „ Jurispru<strong>de</strong>nz 176<br />

§ 90. „ „ „ „ Medizin; Hebammenunterricht . . . 177<br />

§ 91. „ „ „ „ Philosophie 180<br />

§ 92. Lehrart; Disputationen; Promotionen 181<br />

§ 93. Lehrmittel 184<br />

§ 94. Aka<strong>de</strong>miker; Fleiss, Betragen 184<br />

§ 95. Einfluss <strong>de</strong>r Universität auf nicht streng aka<strong>de</strong>mische Verhältnisse . . 186<br />

§ 96. Verhältniss <strong>de</strong>r Universität zu <strong>de</strong>n Dikasterien 189<br />

§ 97. Verhältniss <strong>de</strong>r Universität zu <strong>de</strong>n Ordinariaten 193<br />

§ 98. Ruf <strong>de</strong>r Universität 194<br />

§ 99. Begebenheiten, welche die Universität mittelbar berührten 197<br />

§ 100. Rückblick auf diese Perio<strong>de</strong> 198<br />

Fünfter Abschnitt.<br />

Die Universität vom Jahre I774bis zu ihrer ersten Aufhebung<br />

im Jahre 1782.<br />

§ 101. Charakter <strong>de</strong>r Universität in dieser Perio<strong>de</strong> 199<br />

§ 102. Unmittelbare Folgen <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu. Fond, Lokale 200<br />

§ 103. Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Anstellung und in <strong>de</strong>r Besoldung <strong>de</strong>r Professoren.<br />

Prüfungs-Konkurs 201<br />

§ 104. Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Theologie. Neuer Lehrplan 204<br />

§ 105. Verän<strong>de</strong>rungen im juridischen Studium 205<br />

§ 106. Verän<strong>de</strong>rungen im medizinischen Studium; Chemie, Thierarzneikundo . 205<br />

§ 107. Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r philosophischen Facultät 200<br />

§ 108. Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Lehrart; Prüfungen, Promot'onon 200<br />

§ 109. Aka<strong>de</strong>miker; Fleiss, Sitten, Zahl 208<br />

§ 110. Lehrmittel 20!)<br />

§ 111. Verhältniss <strong>de</strong>r Universität zu <strong>de</strong>n Dikasterion und Ordinariaten . . . 20!)<br />

§ 112. Katholischer Charakter <strong>de</strong>r Universität: auffallen<strong>de</strong> Erscheinungen in<br />

dieser Beziehung 211<br />

§ 113. Ruf und Ansehen <strong>de</strong>r Universität 213<br />

§ 114. Begebenheiten, welche die Universität mittelbar berührten 216<br />

§ 115. Schluss dieser Perio<strong>de</strong> 218<br />

Sechster Abschnitt.<br />

Von <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Universität im Jahre 1782 bis zu<br />

ihrer Wie<strong>de</strong>rherstellung im Jahre 1791.<br />

§ 116. Charakter dieser Perio<strong>de</strong> bezüglich <strong>de</strong>r hohem Studien 218<br />

§ 117. Umwandlung <strong>de</strong>r Universität in ein Lyceuni. Einrichtung <strong>de</strong>sselben . 219


vin<br />

Seite<br />

§ 118. Zerfahrenheit unter <strong>de</strong>n Professoren <strong>de</strong>s Lyceums , . . 220<br />

§ 119. Absetzung <strong>de</strong>s Professors Güntherod 221<br />

§ 120. Errichtung <strong>de</strong>s Generalseminars für Theologen zu Innsbruck . . . . 224<br />

§ 121. Einfluss dieses Seminars auf die theologischen Studien 225<br />

§ 122. Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n einzelnen Facultäten 226<br />

§ 123. Lehrart. Promotionen . 228<br />

§ 124. Aka<strong>de</strong>miker. Stipendien für dieselben 230<br />

§ 125. Lehrmittel 233<br />

§ 126. Verhältniss <strong>de</strong>s Lyceums zu <strong>de</strong>n Dikasterien und <strong>de</strong>n Ordinariaten . . 233<br />

& 127. Aka<strong>de</strong>mische Kirche 235<br />

§ 128. Ruf <strong>de</strong>s Lyceums. Unzufrie<strong>de</strong>nheit mit <strong>de</strong>m Studium an <strong>de</strong>mselben . 236<br />

§ 129. Mässigung <strong>de</strong>s freien Geistes in <strong>de</strong>r a. h. Regierung 237<br />

§ 130. Aufhebung <strong>de</strong>s Generalseminars <strong>de</strong>r Theologen 238<br />

§ 131. Neue Studienplane 240<br />

§ 132. Kirchliche Vorschriften in Folge <strong>de</strong>s offenen Tiroler - Landtages vom<br />

Jahre 1790 241<br />

§ 133. Schluss dieser Perio<strong>de</strong> 243<br />

§ 134.<br />

Siebenter Abschnitt.<br />

Die Universität von ihrer Wie<strong>de</strong>rherstellung bis zur<br />

zweiten Aufhebung im Jahre 1810.<br />

Charakter <strong>de</strong>r Universität in dieser Perio<strong>de</strong> 243<br />

§ 135. Neue Anordnungen über das Studienwesen überhaupt 244<br />

§ 136. Wie<strong>de</strong>rherstellung und Organisirung <strong>de</strong>r Universität 246<br />

§ 137. Feierliche Eröffnung <strong>de</strong>rselben 248<br />

§ 138. Anordnungen über die Einrichtung <strong>de</strong>r Universität überhaupt . . . . 249<br />

§ 139. Fond und Lokalien <strong>de</strong>r Universität 250<br />

§ 140. Professoren 251<br />

§ 141. Dekane, Rektor, Kanzler 252<br />

§ 142. Rektor perpetuus <strong>de</strong>r Universität 253<br />

§ 143. Die theologische Facultät 254<br />

§ 144. Die juridische Facultät 257<br />

§ 145. Die medizinische Facultät 258<br />

§ 146. Die philosophische Facultät 259<br />

§ 147. Lehrart. Prüfungen. Promotionen 261<br />

§ 148. Aka<strong>de</strong>miker. Stipendien 263<br />

§ 149. Verhältniss <strong>de</strong>r Universität zur Regierung 266<br />

§ 150. Verhältniss <strong>de</strong>r Universität zum Episcopat • . 266<br />

§ 151. Einfluss <strong>de</strong>r Kriege auf die Universität 270<br />

§ 152. Die Universität nach <strong>de</strong>m Uebergang Tirol's an Bayern 271<br />

§ 153. Ereignisse an <strong>de</strong>r Universität bis zu ihrer Organisirung unter Bayern . 273<br />

§ 154. Einfluss <strong>de</strong>r Universität auf Tirol in dieser Zeit 274<br />

§ 155. Organisirung <strong>de</strong>r Universität unter Bayern ' • • 277<br />

§ 156. Einfluss <strong>de</strong>s Jahres 1809 auf die Universität 280<br />

§ 157. Folgen <strong>de</strong>s Jahres 1809 für die Universität<br />

284<br />

§ 158. Ruf <strong>de</strong>r Universität in dieser Perio<strong>de</strong> 287<br />

§ 159. Rückblick auf diese Perio<strong>de</strong> 289<br />

Achter Abschnitt.<br />

Von <strong>de</strong>r zweiten Aufhebung <strong>de</strong>r Universität bis zu ihrer<br />

Wie<strong>de</strong>rherstellung im Jahre 1826.<br />

§ 160. Charakter und Uebersicht dieser Perio<strong>de</strong> 290


Seite<br />

§ 161. Umwandlung <strong>de</strong>r Universität in ein Lyceum. Provisorische Einrichtung<br />

<strong>de</strong>sselben 290<br />

§ 162. Assistenten <strong>de</strong>s Rektors; aka<strong>de</strong>mische Fredigten etc 291<br />

§ 163. Definitive Studien-Einrichtung <strong>de</strong>s Lyceums 292<br />

§ 164. Herabgesunkener Znstand <strong>de</strong>s Lyceums 293<br />

§ 165. Eostenbestreitung <strong>de</strong>s Lyceums. Verlegenheit <strong>de</strong>s Fon<strong>de</strong>s 294<br />

§ 166. Die Stu<strong>de</strong>nten 295<br />

§ 167. Uebergang Tirol's an Oesterreich . . . . • 297<br />

§ 168. Erste Anordnungen <strong>de</strong>r Studien nach österreichischer Einrichtung . . 298<br />

§ 169. Verhandlungen über die Herstellung <strong>de</strong>r Universität 300<br />

§ 170. Bewilligung eines ausge<strong>de</strong>hnten Lyceums . . . . . . . 203<br />

§ 171. Einrichtung <strong>de</strong>s Lyceums 305<br />

§ 172. Das theologische Studium 307<br />

§ 173. Verhältniss <strong>de</strong>r theologischen Professoren zum Ordinariate 308<br />

§ 174. Aufhebung <strong>de</strong>s theologischen Studiums zu Innsbruck 312<br />

§ 175. Die juridisch-politische Studien-Abtheilung 315<br />

§ 176. Die medizinisch-chirurgische Studien-Abtheilung 316<br />

§ 177. Die philosophische Studien-Abtheilung 317<br />

§ 178. Jubilirung <strong>de</strong>s Professors v. Zallinger und Austritt <strong>de</strong>s Benitz Mayr . 318<br />

§ 179. Die Studiren<strong>de</strong>n; Stipendien 320<br />

§ 180. Lehrmittel. Bibliothek 322<br />

§ 181. An<strong>de</strong>re das Lyceum berühren<strong>de</strong> Anstalten 323<br />

§ 182. Die Lycealkirche 324<br />

§ 183. Schluss dieser Perio<strong>de</strong> 325<br />

Neunter Abschnitt.<br />

Die Universität von ihrer zweiten Wie<strong>de</strong>rherstellung bis<br />

zum Jahre 1848.<br />

$ 184. Buhiger Charakter <strong>de</strong>r Lehranstalt in dieser Perio<strong>de</strong> 326<br />

§ 185. Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität nur mit zwei Facultäten 327<br />

§ 186. Einrichtung <strong>de</strong>r neuen Universität 328<br />

§ 187. Feier <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>r Universität 329<br />

§ 188. Wichtigere Verordnungen über Universitätsgegenstän<strong>de</strong> 330<br />

§ 189. Geschichtliche Momente <strong>de</strong>r Universität überhaupt in dieser Zeit . . . 331<br />

$ 190. Geschichtliche Momente bezüglich <strong>de</strong>s juridisch-politischen Studiums . . 333<br />

§ 191. Geschichtliche Momente bezüglich <strong>de</strong>r philosophischen Facultät . . . 334<br />

§ 192. Geschichtliche Momente bezüglich <strong>de</strong>s medizinisch-chirurgischen Studiums 335<br />

§ 193. Lehrmittel 336<br />

§ 194. Studiren<strong>de</strong> 337<br />

§ 195. Ruf <strong>de</strong>r Universität 338<br />

$ 196. Aka<strong>de</strong>mische Kirche und aka<strong>de</strong>mischer Gottesdienst 339<br />

§ 197. Schluss <strong>de</strong>r Geschichte dieser Perio<strong>de</strong> 340<br />

Zehnter Abschnitt.<br />

Die Universität vom Jahre 1848 bis 1860.<br />

§ 198. Charakter <strong>de</strong>r Lehranstalt in dieser Zeit 341<br />

$ 199. Ereignisse an <strong>de</strong>r Universität im Jahre 1848 und 1849 341<br />

§ 200. Vorzüglichste Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Universitäts-Einrichtung . . . . 343<br />

$ 201. Beschaffenheit <strong>de</strong>r medizinisch-chirurgischen Lehranstalt 344<br />

S 202. Verän<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>r Einrichtung <strong>de</strong>s philosophischen Studiums . . . 346<br />

S 203. Einrichtung <strong>de</strong>s rechts- und staatswissenschaftlichen Studiums . . . 350<br />

$ 204. Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r theologischen Facultät 353<br />

n


Seite<br />

§ 205. Lehrart 356<br />

S 206. Verän<strong>de</strong>rungen in Bezug <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n 357<br />

§ 207. Lehrmittel, Lokale etc. . 358<br />

§ 208. Verhältniss <strong>de</strong>r Universität zur Regierung 359<br />

§ 209. Die aka<strong>de</strong>mische Kirche 359<br />

§ 210. Ruf <strong>de</strong>r Universität 360<br />

§211. Schluss <strong>de</strong>r Geschichte dieser Perio<strong>de</strong> 361<br />

Eilfter Abschnitt.<br />

Vergleichen<strong>de</strong>r Rückblick auf die Schicksale <strong>de</strong>r Universität<br />

'während ihres Bestehens.<br />

§ 212. Rückblick auf die Schicksale <strong>de</strong>r Universität überhaupt 362<br />

§ 213. „ „ „ philosophischen Studien 366<br />

§ 214. „ « « medizinischen Studien , 367<br />

§ 215. „ „ „ staatsrechtlichen Studien 368<br />

§ 216. „ „ „ theologischen Studien .«JTOF<br />

§ 217. Allmäliger Fortschritt zum Bessern , 370<br />

§ 218. Schluss 376<br />

Beilagen.<br />

A. Verzeichniss <strong>de</strong>r seit 1680 eingetretenen or<strong>de</strong>ntlichen Universitäts-Professoren 379<br />

B. Die päpstliche Confirmations-Urkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität 388<br />

C. Vorschrift vom Jahre 1734 über die verän<strong>de</strong>rte Einrichtung <strong>de</strong>s philosophischen<br />

Studiums 392<br />

D. A. h. Reformations-Dekret vom Jahre 1748 393<br />

E. Dekret vom Jahre 1765 über die Einrichtung <strong>de</strong>r Universität 401


GESCHICHTE<br />

DER<br />

UNIVEESITÄT <strong>IN</strong> <strong>IN</strong>NSBRUCK


Erster Abschnitt.<br />

Entstehung und Einrichtung <strong>de</strong>r Universität.<br />

§1.<br />

Bis zur Mitte <strong>de</strong>s sechzehnten Jahrhun<strong>de</strong>rts hatte Tirol keine öffentliche Lehrund<br />

Büdungsanstalt; <strong>de</strong>r spärliche Unterricht, welcher in <strong>de</strong>r lateinischen Sprache,<br />

in etwas Logik und Aufsatzlehre, und meistens in einigen Kenntnissen <strong>de</strong>r Theologie<br />

bestand, und vorzüglich, jedoch nicht ausschliesslich, zum Nachwuchs von<br />

Priestern — <strong>de</strong>n fast einzigen Trägern höherer Bildung in jener Zeit — ertheilt<br />

wur<strong>de</strong>, musste bei <strong>de</strong>n Ordinaria 4 on, in einigen Klöstern und vom vierzehnten Jahrhun<strong>de</strong>rt<br />

angefangen hie und da auch in Städten, wie in Botzen, Trient etc. gesucht<br />

wer<strong>de</strong>n. *) Eine öffentliche Studienanstalt verdankt Tirol erst <strong>de</strong>m Kaiser Ferdinand I.,<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m damaligen moralischen, politischen und wissenschaftlichen Verfalle in<br />

Tirol steuern wollte. Da er seinen Antrag auf ein Canonicatstift zum Unterrichte<br />

und zur Bildung <strong>de</strong>r Jugend aufgeben musste, weil er hiezu bei aller Bemühung<br />

keine tauglichen Männer auffin<strong>de</strong>n konnte: gab or im Jahre 1560 <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />

<strong>de</strong>n Auftrag, über die Einführung einer öffentlichen Lehranstalt in Innsbruck<br />

zu berichten, welche <strong>de</strong>r neuentstan<strong>de</strong>nen Gesellschaft Jesu anvertraut wer<strong>de</strong>n<br />

soll. Die Kegierung lenkte in ihrem Berichte schon damals die Aufmerksamkeit<br />

<strong>de</strong>s Kaisers auch darauf, dass es sehr vorteilhaft wäre, wenn theils vom Papste<br />

die Erlaubniss aka<strong>de</strong>mische Wür<strong>de</strong>n zu ertheilen erwirkt, theils die Aufstellung<br />

auch einiger Lehrer <strong>de</strong>r Eechtsstudien bewilliget wür<strong>de</strong>. Das gedruckte Edict Ferdinand's<br />

vom 12. Mai 1562 über die Einführung und Eröffnung <strong>de</strong>r neuen Studienanstalt<br />

drückt sich allgemein dahin aus, dass <strong>de</strong>r Kaiser die Jesuiten mit grossen<br />

Kosten nach Innsbruck berufen habe, damit sie täglich <strong>de</strong>r Jugend ohne Entgelt<br />

in verschie<strong>de</strong>nen Zweigen 2 ) Unterricht ertheilcn. Die Jesuiten organisirten nun<br />

das G-ymnasialstudium, als abgeschlossenes Institut mit 5 bis 6 Klassen, wie es<br />

<strong>de</strong>r Hauptsache nach in <strong>de</strong>n österreichischen Staaten bis zum Jahre 1848 bestand,<br />

und fügten <strong>de</strong>mselben im Jahre 1606 nur noch zwei an<strong>de</strong>re Klassen — für Dialektik<br />

und Moral bei, <strong>de</strong>ren erstere die Philosophie, namentlich Logik, letztere praktische<br />

Theologie — Casuistik zu vertreten hatte. 3 )<br />

1) Beiträge zur Geschichte <strong>de</strong>r Gymnasien in Tirol (in <strong>de</strong>r Zeitschrift <strong>de</strong>s Ferdi<br />

nan<strong>de</strong>ums vom Jahre 1858 S. 3 ff.).<br />

2) „in allen guten Künsten, in literis, linquis, artibus, in philosophia et theologiai"<br />

3) Auch bei ihren an<strong>de</strong>rn Gymnasien pflegten die Jesuiten diese bei<strong>de</strong>n höhern<br />

Schulen einzuführen, wenn nicht ohnehin schon, wie z. B. in Trient, an<strong>de</strong>re höhere<br />

Lehranstalten bestan<strong>de</strong>n. In Feldkirch wur<strong>de</strong>n über die sechs Gymnasialklassen noch<br />

Probst, Universität. ' 1


— 2 —<br />

Die Errichtung einer Universität in Tirol erfolgte über ein Jahrhun<strong>de</strong>rt später,<br />

wur<strong>de</strong> jedoch schon früher wie<strong>de</strong>rholt angeregt. Bald nach <strong>de</strong>m im Jahre 1594<br />

erfolgten To<strong>de</strong> <strong>de</strong>s tirolischen Lan<strong>de</strong>sfürsten Ferdinand wen<strong>de</strong>te sich <strong>de</strong>ssen Nepot<br />

Ferdinand II., damals noch Erzherzog von Steyennark, welcher von <strong>de</strong>r Absicht<br />

Ferdinand's I. in Innsbruck eine Universität zu errichten gehört hatte, in dieser<br />

Angelegenheit an seinen Oheim Matthias, Bru<strong>de</strong>r Eudolf s II., mit <strong>de</strong>m Erfolge,<br />

dass man <strong>de</strong>n Plan aufgriff, das Jesuiten-Collegium in Hall mit jenem von Innsbruck<br />

zu vereinigen, um durch die Einkünfte bei<strong>de</strong>r Collegien bei <strong>de</strong>m Mangel<br />

an<strong>de</strong>rer Mittel die Kosten dieser Universität leichter bestreiten zu können. Diesen<br />

Plan erfuhr jedoch <strong>de</strong>r bayerische Herzog Wilhelm, Executor <strong>de</strong>s Testaments <strong>de</strong>r<br />

Erzherzogin Magdalena, Tochter Ferdinand's L, welche mit ihren Schwestern Helena<br />

und Margarita das Haller Damenstift und dortige Jesuiten-Collegium mit Gymnasium<br />

gestiftet hatte; und richtete unter <strong>de</strong>m 29. Juli 1599 über diese testamentswidrige<br />

Anwendung <strong>de</strong>r Stiftung an <strong>de</strong>n Kaiser so ernste Vorstellungen, dass es<br />

von <strong>de</strong>m Plane abkam, und die Errichtung <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität auf bessere<br />

Zeiten verschoben wur<strong>de</strong>. *)<br />

Solche Zeiten trafen nicht ein, so lange Tirol unter eigenen Lan<strong>de</strong>sfürsten<br />

stand. Die Eegierung Maximilian's <strong>de</strong>s Deutschmeisters vom Jahre 1602—1618,<br />

Leopold's vom Jahre 1618 bis 1632, und darauf seiner Gemahlin Claudia nahm<br />

Geld und Sorge an<strong>de</strong>rweitig, beson<strong>de</strong>rs wegen <strong>de</strong>s dreissigjährigen Kriegs in Anspruch;<br />

<strong>de</strong>r Tirolerlandtag brachte zwar im Jahre 1646, in welchem Claudia die<br />

Eegierung ihrem nun volljährigen Sohne Ferdinand Carl abtrat, die Errichtung<br />

einer Lan<strong>de</strong>suniversität wie<strong>de</strong>r zur Sprache, allein unter <strong>de</strong>r Eegierung Ferdinand's<br />

bis 1662, dann seines Bru<strong>de</strong>rs Sigmund Franz bis 1665 kam man zu keinem<br />

günstigen Eesultate, so sehr auch bei <strong>de</strong>r Furcht <strong>de</strong>s Aussterbens <strong>de</strong>r tirolischen<br />

Lan<strong>de</strong>sfürsten eine Universität als einiger Ersatz im Wunsche <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s lag. Erst<br />

als mit Sigmund die zweite Linie <strong>de</strong>r tirolisch - österreichischen Lan<strong>de</strong>sfürsten im<br />

Jahre 1665 erlosch 2 ), und das Land erblich an Kaiser Leopold I. übergegangen<br />

war, kam endlich die Einrichtung <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität zu Stan<strong>de</strong>.<br />

Der Kaiser als neuer Lan<strong>de</strong>sfürst nahm im Jahre 1665 persönlich die Erbhuldigung<br />

auf, und wur<strong>de</strong> dabei sowohl von <strong>de</strong>n Stän<strong>de</strong>n als an<strong>de</strong>rweitig um die<br />

Errichtung einer Universität in Tirol angegangen. Er for<strong>de</strong>rte unter <strong>de</strong>m 19. April<br />

1668 Bericht, wo und mit welchen Mitteln in Tirol eine Universität zu errichten<br />

wäre, wobei er zugleich auftrug, sich namentlich in Bezug <strong>de</strong>r Kostenbestreitung<br />

mit <strong>de</strong>m eben versammelten Landtage zu benehmen. Dieser auswerte, dass er bei<br />

aller Erwünschlichkeit <strong>de</strong>r Universität doch am Schlüsse seines Tagens um so<br />

zwei an<strong>de</strong>re Schulen (Klassen) gelehrt, die ungezweifelt Dialektik und Moral waren.<br />

„Es wird," sagt Brugger (Beschreibung <strong>de</strong>r Stadt Feldkirch 1685) „von <strong>de</strong>r Rudiment<br />

an biss an die Casus conscientiae o<strong>de</strong>r achten Schuel löblich und wohl docirt." In Hall,<br />

wo die Errichtung <strong>de</strong>s königlichen Damenstiftes und Jesuitencollegiums auch die Eröffnung<br />

eines Gymnasiums im Jahre 1573 zur Folge hatte, führte <strong>de</strong>r Jesuit Ilieronymus<br />

Natalis, ein vom Or<strong>de</strong>nsstifter Ignatius sehr geschätzter Mann, welcher im Jahre 1574<br />

von Belgien dorthin gekommen war, das Studium casuum ein (Lipowsky: Geschichte<br />

<strong>de</strong>r Jesuiten in Tirol. München 1822. S. 44j. In Innsbruck wur<strong>de</strong> im Jahre 1606 schon<br />

eine öffentliche theologische Disputation abgehalten.<br />

1) Historia Soc. Jesu in Germania sup. Decas 12. Nr. 989.<br />

2) Nach<strong>de</strong>m Tirol im Jahre 1363 unter Margareta Maultasch an Oesterreich übergegangen<br />

war, erhielt es die erste österreichische Regentenlinie, welche im Jahre 1490<br />

aufhörte, als Sigmund <strong>de</strong>r Münzreiche, <strong>de</strong>r keine ehelichen Kin<strong>de</strong>r hatte, Tirol an Kaiser<br />

Maximilian I. abtrat. Die zweite Linie begann mit Ferdinand I. im Jahre 1563, und<br />

starb mit Sigmund ,Frauz im Jahre 1665 aus.


weniger eine Erklärung hierüber abgeben könne, als man ohne Instruktion für<br />

diese Angelegenheit gekommen sei, und wies auf <strong>de</strong>n Steuerkompromiss *) hin, <strong>de</strong>r<br />

sich allenfalls mit <strong>de</strong>n einzelnen Deputirten nach <strong>de</strong>m Landtage benehmen könnte.<br />

Dessen ungeachtet erstatteten die bei<strong>de</strong>n Wesen 2 ), nach<strong>de</strong>m sie von <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />

Beamten die erfor<strong>de</strong>rlichen umfassen<strong>de</strong>n Aufklärungen eingezogen hatten,<br />

ihren ausführlichen Bericht an <strong>de</strong>n Kaiser, in welchem sie anführten, dass zwar<br />

gegen die Errichtung einer Universität in Tirol manche Be<strong>de</strong>nken bestün<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m<br />

hierdurch <strong>de</strong>n schon bestehen<strong>de</strong>n Universitäten — namentlich <strong>de</strong>r Universität<br />

Freiburg 3 ) präjudizirt wür<strong>de</strong>, — dass, wenn auch Bauernkin<strong>de</strong>r Gelegenheit zu<br />

höhern Studien bekämen, die Zahl <strong>de</strong>r Gelehrten zu sehr anwachsen dürfte; übrigens<br />

das Ordinariat Brixen angezeigt hätte, die Kegierung soll in Verabreichung<br />

<strong>de</strong>s priesterlichen Tischtitels bedächtlich sein, zumal eine ziemliche Zahl Priester<br />

mit und ohne Befähigung zur Seelsorge, ohne ein Benefizium erhalten zu könnon,<br />

vorhan<strong>de</strong>n sei, — dass von <strong>de</strong>r Landschaft ein Kostenbeitrag zur Erhaltung <strong>de</strong>r<br />

Universität nicbi zu hoffen sei, wenigstens hiezu ein neuer offener Landtag berufen<br />

wer<strong>de</strong>n müsste, die 1. f. Kammer aber an<strong>de</strong>re nöthige Ausgaben zu machen habe;<br />

— dass auch die Subsistenzmittel für so viele Studiren<strong>de</strong> in Tirol Schwierigkeiten<br />

befürchten lassen; — dass Jurisdictionsreibungen zwischen <strong>de</strong>r Universität und<br />

<strong>de</strong>n Dikasterien sich ergeben dürften etc. Nach<strong>de</strong>m die Be<strong>de</strong>nken von <strong>de</strong>n Wesen<br />

weitläufig gewürdigt und als unhaltbar dargestellt wor<strong>de</strong>n waren; berechneten sie<br />

<strong>de</strong>n jährlichen Kostenbedarf <strong>de</strong>r Universität, die in Innsbruck zu errichten wäre,<br />

auf 7000 fl. und schlugen als leichtestes Be<strong>de</strong>ckungsmittel einen Aufschlag von<br />

12 kr. auf je<strong>de</strong>s Fu<strong>de</strong>r 4 ) <strong>de</strong>s in Hall für das Land verkauften Salzes vor, was<br />

jährlich zwar nur etwa 4900 fl. abwerfen dürfte, aber bei <strong>de</strong>in Umstän<strong>de</strong>, dass die<br />

Errichtung aller Lehrkanzeln <strong>de</strong>r Universität nicht auf einmal, son<strong>de</strong>rn nach und<br />

nach erfolgen wer<strong>de</strong>, einen Uoberschuss, sohin durch Kapitalisirung <strong>de</strong>sselben eine<br />

Renten Vermehrung geben wür<strong>de</strong>; <strong>de</strong>r beantragte Aufschlag wäre für das Land<br />

nicht zu drückend, da eine einfache Haushaltung für sich jährlich nur etwa ein<br />

halbes Fu<strong>de</strong>r Salz nöthig habe; zwar hätten die Stän<strong>de</strong> schon früher unter <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sfürsten Ferdinand Carl gegen einen solchen Preis von 1 fl. per Fu<strong>de</strong>r 5 ) sicli<br />

beschwert, aber es sei doch bis zu seinem To<strong>de</strong> dabei geblieben; zu einer an<strong>de</strong>rn<br />

Auflage wür<strong>de</strong>n sich die Stän<strong>de</strong>, namentlich die Stifte (Trient und Brixen) , wegen<br />

1) So hiess ein Ausschuss von drei Glie<strong>de</strong>rn ans je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r vier Stän<strong>de</strong> Tirols,<br />

mit zwei lan<strong>de</strong>sfürstlichen Commissären, <strong>de</strong>r die Rechnungen <strong>de</strong>s landschaftlichen Generaleinnehmers<br />

zu prüfen hatte.<br />

2) Die höchste Lan<strong>de</strong>sregierung war damals <strong>de</strong>r geheime und Deputirten - Ratli,<br />

<strong>de</strong>m die bei<strong>de</strong>n Wesen, d. i. Regierung und Kammer zur Seite stan<strong>de</strong>n. Diese richteten<br />

ihre Berichte — jedoch im Wege <strong>de</strong>s geheimen Rathes, zu <strong>de</strong>m die Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r<br />

Wesen gewöhnlich gehörten, unmittelbar an <strong>de</strong>n Kaiser. Vom Jahre 1749 hiess die<br />

höchste Lan<strong>de</strong>sstelle Repräsentanz, und die Regierung (beiläufig das spätere Landrecht)<br />

wur<strong>de</strong> von ihr getrennt. Im Jahre 1763 wur<strong>de</strong> auch die Kammer (Finanzbehör<strong>de</strong>) abgeson<strong>de</strong>rt,<br />

und <strong>de</strong>r obersten Behör<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Name „Guberniuni" gegeben, <strong>de</strong>m im Jahre<br />

1851 die Statthalterei folgte. An <strong>de</strong>r Spitze <strong>de</strong>s geheimen Rathes stand bisweilen ein<br />

Statthalter (Gubernator), wie vom Jahre 1678 <strong>de</strong>r Herzog von Lothringen, vom Jahre<br />

1707 Carl v. Neuburg.<br />

3) Die sogenannten Vorlan<strong>de</strong>, sohin auch Freiburg im Breisgau, stan<strong>de</strong>n damals<br />

unter <strong>de</strong>r Regierung von Innsbruck.<br />

4) Ein Fu<strong>de</strong>r Salz betrug 290 Pfund.<br />

5) Gera<strong>de</strong> für die Universität Freiburg. (Schreiber: Geschichte <strong>de</strong>r Universität<br />

Freiburg. H. 413.)<br />

1*


ekannter Obstinazität und <strong>de</strong>rweilen suchen<strong>de</strong>n Separation* nicht vereinigen, daher<br />

die Wesen diesen Antrag bestens empfehlen. *)<br />

Dieser Bericht hatte die a. h. Entschliessung vom 15. Oktober 1669 zur<br />

Folge, in welcher <strong>de</strong>r Salzaufschlag von 12 kr. per Fu<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Bemerkung bewilliget<br />

wur<strong>de</strong>, dass <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shauptmann, weil <strong>de</strong>r Salzaufschlag insuffizient sei,<br />

extra conventum die Lan<strong>de</strong>sstän<strong>de</strong> zu einem jährlichen Beitrag von 3000 fl. disponire,<br />

und wenn diess vergeblich sei, hiezu <strong>de</strong>r künftige Congress abgewartet und<br />

darüber circa Specialia berichtet wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Auf diesen Erlass wur<strong>de</strong> die Errichtung <strong>de</strong>r Universität als bewilligt angesehen,<br />

und das Salzamt in Hall angewiesen, <strong>de</strong>n Salzaufschlag sogleich abzufor<strong>de</strong>rn.<br />

Er betrug im Jahre 1669 noch 93 fl. 36 kr.<br />

Die Universität Innsbruck verdankt sohin ihren Ursprung <strong>de</strong>r frühern Vorsorge<br />

<strong>de</strong>s Kaisers Ferdinand I. für ein öffentliches Studium in Tirol, <strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rholten<br />

Anregung <strong>de</strong>r Tiroler Stän<strong>de</strong> im Lan<strong>de</strong> eine hohe Schule zu erhalten, <strong>de</strong>m<br />

energischen Einschreiten <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung mit <strong>de</strong>m Antrag <strong>de</strong>r Kostenbestreitung<br />

durch einen Salzaufschlag, und endlich <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>s Antrages durch<br />

Kaiser Leopold I. als neuen Lan<strong>de</strong>sfürsten und Erben von Tirol.<br />

§ 2.<br />

Es wur<strong>de</strong> nun gleich zur Herstellung <strong>de</strong>r Universität Hand angelegt; allein<br />

es vergieng mehr als ein Dezennium, bis sie vollständig organisirt war.<br />

Sie entwickelte sich nach und nach in folgen<strong>de</strong>r Weise.<br />

Zuerst — in <strong>de</strong>n Jahren 1670 und 1671 — wur<strong>de</strong> nur das philosophische<br />

Studium, welches als nothwendige Vorbereitung zu <strong>de</strong>n höheren Studien-Abtheilungen<br />

betrachtet wur<strong>de</strong>, und bisher nur in einem mit <strong>de</strong>m Gymnasium verbun<strong>de</strong>nen<br />

Jahrgange <strong>de</strong>r Dialektik bestand, auf drei Jahre durch Aufstellung von zwei<br />

neuen Professoren aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu erweitert 2 ). Die drei Jahrgänge <strong>de</strong>r<br />

Philosophie hiessen Logik, Physik und Metaphysik. Für die Uebernahme je<strong>de</strong>r<br />

neuen Lehrkanzel, auch in an<strong>de</strong>rn Studienabteilungen, erhielt die Gesellschaft Jesu<br />

200 fl. jährlich. Die Professoren stiegen gewöhnlich mit <strong>de</strong>n Schülern <strong>de</strong>r Philosophie<br />

durch die drei Jahre in die höhern Klassen auf, wenn doch, was oft nicht<br />

geschah, ein philosophischer Professor drei Jahre in dieser Facultät belassen<br />

wur<strong>de</strong>. Diess Aufsteigen <strong>de</strong>r Professoren blieb bis zum Jahre 1754 Gepflogenheit.<br />

Da im Jahre 1671 mehrere Schüler das philosophische Studium vollen<strong>de</strong>ten,<br />

so trug <strong>de</strong>r geheime Kath <strong>de</strong>n Wesen auf, mit <strong>de</strong>n Jesuiten wegen Uebernahme <strong>de</strong>r<br />

theologischen Kanzeln zu verhan<strong>de</strong>ln, und auch um zwei Subjekte für <strong>de</strong>n Vortrag<br />

<strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz umzusehen.<br />

Die Verhandlung mit <strong>de</strong>n Jesuiten stiess auf keine Schwierigkeit; sie stellten<br />

für das Schuljahr 1771—72 zwei Professoren <strong>de</strong>r scolastischen Theologie 3 ); <strong>de</strong>ren<br />

1) Nach einer Abschrift <strong>de</strong>s Conceptes <strong>de</strong>s Berichtes vom September 1668 in <strong>de</strong>r<br />

Statthalterei- Registratur.<br />

2) Der bisherige Logik-Professor Manicor, <strong>de</strong>r schon nach Dillingen bestimmt war.<br />

blieb in Innsbruck, und lehrte im Jahre 1670 Physik, im Jahre 1671 Metaphysik;<br />

Feuerstein übernahm im Jahre 1670 die Logik, 1671 die Physik; für die Logik stand<br />

ein neuer Professor ein. — Uebrigens gehörten die Jesuiten in Tirol ehemals zur ober<strong>de</strong>utschen,<br />

nicht zur österreichischen Jesuiten-Provinz, und waren sohin mit <strong>de</strong>n bayerischen<br />

Jesuiten-Collegien zu einer Provinz vereinigt.<br />

1) Jac. Demenou und Ferdinand Visler.


— 5 —<br />

Einer Vormittag, <strong>de</strong>r An<strong>de</strong>re Nachmittag für 38 Schüler, darunter 12 Priester *),<br />

Vorlesungen gab. Von <strong>de</strong>n Schülern hörten 15 bei<strong>de</strong> Professoren.<br />

Für die Jurispru<strong>de</strong>nz wur<strong>de</strong> unter drei Competenten als Professor <strong>de</strong>r Institutionen<br />

<strong>de</strong>r Hofratli und Advokat von München Georg Widman unter <strong>de</strong>m 6. Oktobcr<br />

1671 mit einem Gehalte von 350 fl. und <strong>de</strong>r Aussicht auf 450 fl. nach <strong>de</strong>m<br />

Antrage~cler Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n a. h. ernannt; zugleich wur<strong>de</strong> aufgetragen, für die<br />

Digesten einen Professor in Vorschlag zu bringen. — Wenn Widmann, über <strong>de</strong>ssen<br />

Besoldung sich Anstän<strong>de</strong> erhoben, auf seine Ernennung sogleich lehrte 2 ), so bestan<strong>de</strong>n<br />

im Sdiuljahrl_ßX3-^r.72 drei Studien-Abtheilungen — die philosophische,<br />

wie im vorigen Jahre/ nur mit Vorrücken <strong>de</strong>r Professoren in höhere Klassen, die<br />

theologische mit <strong>de</strong>r scolastischen Theologie (die Moral blieb noch bei <strong>de</strong>m Gymnasium)<br />

und die juridische mit <strong>de</strong>n Institutionen.<br />

Im folgen<strong>de</strong>n Jahre blieb das philosophische Studium wie früher, die übrigen<br />

Studien-Abtheilungen wur<strong>de</strong>n wesentlich vervollständigt.<br />

In <strong>de</strong>r Theologie nämlich stieg die Zahl <strong>de</strong>r Professoren auf vier, in<strong>de</strong>m die<br />

Moral vom Gymnasium auf die Universität kam, und die Kanzel <strong>de</strong>r theologischen<br />

Controversen neu eingeführt wur<strong>de</strong>; bei<strong>de</strong> Lehrgegenstän<strong>de</strong> erhielten Jesuiten. 3 ).<br />

In <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 17. März 1G72 <strong>de</strong>r schon bestehen<strong>de</strong><br />

Professor Widman mit 600 fl. für die Pan<strong>de</strong>kten, und Sebastian Mayr mehrjähriger<br />

Universitätsprofessor in Dillingen und geistlicher ftath <strong>de</strong>s Bisthurns Augsburg<br />

mit 700 fl. Gehalt und 200 fl. Reisegeld als Professor <strong>de</strong>s Co<strong>de</strong>x von <strong>de</strong>nLan<strong>de</strong>sbehür<strong>de</strong>n<br />

vorgeschlagen; bei<strong>de</strong>s erhielt unter <strong>de</strong>m 30. April 1672 die a. h. Genehmigung<br />

mit <strong>de</strong>m Beisatze, zu beachten, dass sich an<strong>de</strong>re Universitäten z. B.<br />

Freiburg wegen dieser hohen Saläre nicht beschweren 4 ), übrigens auf einen Kostenbeitrag<br />

<strong>de</strong>r 1. f. Kammer kein Anspruch zu machen sei. Unter <strong>de</strong>m 27. Juli 1672<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r dritte weltliche Professor für diese Studien-Abtheilung, und zwar Georg<br />

Dünssel als Professor <strong>de</strong>r Institutionen ernannt. Endlich erhielt sie <strong>de</strong>n vierten<br />

Professor für das kanonische Recht, für welches unter <strong>de</strong>m 14. September 1672 bei<br />

<strong>de</strong>m Umstän<strong>de</strong>, dass diese wichtige Kanzel (umfassto sie ja <strong>de</strong>n einen Theil <strong>de</strong>s<br />

Studiums bei<strong>de</strong>r Rechte) für (/inen tüchtigen weltlichen Professor jährlich 900 fl.<br />

for<strong>de</strong>rn wür<strong>de</strong>, einsweilen provisorisch ein Jesuit gegen die gewöhnliche Betrauung<br />

1) Die For<strong>de</strong>rungen an Kenntnissen für Presbyterats-Candidaten waren damals<br />

nicht so bestimmt, wie seit <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>s vorigen Jahrhun<strong>de</strong>rts, und .sicher oft sehr<br />

gering; höchstens mögen die Kenntnisse, welche das von <strong>de</strong>n Jesuiten eingeführte achtjährige<br />

Studium gab, gefor<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n sein. Es erschienen daher häutig unter <strong>de</strong>n<br />

Schülern <strong>de</strong>r Theologie, ja selbst <strong>de</strong>r Philosophie auch Priester, die das Bedürfniss<br />

weiterer Ausbildung erkannten.<br />

2) Die ersten Blätter <strong>de</strong>r juridischen Epherneri<strong>de</strong>n. aus welchen diess zu entnehmen<br />

wäre, gehen ab.<br />

3) Die Moral Jac. Prugger, die Controversen Juan Stotz.<br />

4) In Wien hatte noch im Jahre 1G88 <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>s Kirchenrechts und<br />

Senior <strong>de</strong>r juridischen Facultät 17() II. Gehalt nebst freier Wohnung, <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>s<br />

Co<strong>de</strong>x 170 fl, die Professoren <strong>de</strong>r Digestun und Institutionen je 110 fl. — bei drei<br />

wöchentlichen Vorlesestun<strong>de</strong>n, die freilich oft vernachlässiget wur<strong>de</strong>n. Die medizinischen<br />

Professoren hatten 110-120 ll. Gehalt. (Kink: Geschichte <strong>de</strong>r k. k. Universität Wien.<br />

Wien 1854. S. 398.) In Freiburg hatte um 1550 <strong>de</strong>r erste theologische Professor<br />

140 fl., <strong>de</strong>r zweite 100 fl., <strong>de</strong>r Canonist und Legist je 120, <strong>de</strong>r Codicist 100, <strong>de</strong>r Institutionist<br />

80, <strong>de</strong>r erste Medizinprofessor 95, <strong>de</strong>r zweite 80. <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r hebräischen<br />

und griechischen Sprache 90, <strong>de</strong>r Mathematik 40. <strong>de</strong>r Physik 30 fl. jährlich.<br />

Doch später erhöhte sich <strong>de</strong>r Gehalt theilweise. — Er war z. B. im Jahre 16


— 6 —<br />

mit 200 fl. und gegen <strong>de</strong>n Kevers <strong>de</strong>r Abtretung dieser Kanzel, wenn man es<br />

wolle, beantragt, und auf erfolgte a. h. Genehmigung dieses Antrages <strong>de</strong>r schon<br />

genannte Stotz Professor <strong>de</strong>r Controversen, die er noch fortlehrte, bestimmt wur<strong>de</strong>.<br />

Die Jesuiten behielten diese Kanzel bis zum Jahre 1770. — So war also das Studium<br />

<strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz unter allen Studien-Abtheilungen zuerst vollständig organisirt,<br />

und in <strong>de</strong>rselben das geistliche und weltliche Kecht — letzteres nach <strong>de</strong>n gewöhnlichen<br />

drei Fächern <strong>de</strong>r Institutionen, Pan<strong>de</strong>kten und <strong>de</strong>s Co<strong>de</strong>x gelehrt. Die<br />

weltlichen Professoren erhielten unter <strong>de</strong>m 12. August 1673 <strong>de</strong>n a. h. Auftrag,<br />

auch <strong>de</strong>n Criminal-Prozess *) abwechselnd in je<strong>de</strong>m Jahre zu lehren, was aber<br />

nicht sogleich geschah. 2 )<br />

Endlich wur<strong>de</strong> auch für das medizinische Studium unter <strong>de</strong>m 14. März 1673<br />

<strong>de</strong>r einzige Competent Gau<strong>de</strong>nz v. Sala — jedoch unter <strong>de</strong>r Bedingung vorgeschlagen<br />

und a. h. ernannt, dass er vorher noch in Padua sich namentlich in <strong>de</strong>r Anatomie<br />

besser ausbil<strong>de</strong>.<br />

In <strong>de</strong>n zwei folgen<strong>de</strong>n Jahren 1673—74 und 1674—75 erhielt auch die<br />

Theologie die Zahl von fünf Professoren, welche bis zum Jahre 1760 normalmässig<br />

blieb. Der Professor <strong>de</strong>r Controversen Stotz gieng zwar ganz in die juridische Facultät<br />

als Professor <strong>de</strong>s geistlichen Rechtes über; dafür aber traten zwei Weltpriester<br />

in die Theologie ein. Unter <strong>de</strong>m 31. Juli 1674 wur<strong>de</strong> nämlich <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sfürstliche<br />

Kaplan von Mariahilf zugleich apostolischer Notar, Digisser, welcher Seine<br />

Majestät um die Extra-Professur <strong>de</strong>r hl. Schrift o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Controversen gebeten hatte,<br />

und von <strong>de</strong>r 1. f. Wittwe Anna beson<strong>de</strong>rs dazu empfohlen war, über <strong>de</strong>m vom aka<strong>de</strong>mischen<br />

Senate und <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Wesen abgefor<strong>de</strong>rten günstigen Bericht als<br />

ausseror<strong>de</strong>ntlicher Professor <strong>de</strong>r hl. Schrift mit einem Gehalte jährlicher 150 fl.<br />

mit <strong>de</strong>m Beisatze ernannt, dass er vor dorn Antritte <strong>de</strong>s Lehramtes das theologische<br />

Licentiat und Doctorat zu nehmen habe; ebenso und unter <strong>de</strong>r nämlichen Anordnung<br />

wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 6. Novrmber 1674 auch <strong>de</strong>m Weltpriestor Sigismund Epp<br />

die Lehrkanzel <strong>de</strong>r Controversen verliehen, welche Stotz auch dieses Jahr unentgeltlich<br />

versehen soll. Da bei<strong>de</strong> Weltpriester <strong>de</strong>r gesetzten Bedingung nachkamen,<br />

in<strong>de</strong>m Epp, und wahrscheinlich auch Digisser, in Dillingen die theologischen Wür<strong>de</strong>n<br />

erhielt, so trat Digisser mit <strong>de</strong>m solomne principium am 23. April 1675, also<br />

für das zweite Semester dieses Jahres, Epp aber unter <strong>de</strong>m 7. November 1675 —<br />

also für das Schuljahr 1675—76 das Lehramt an. Ausser <strong>de</strong>n Anstellungs<strong>de</strong>kreten<br />

und <strong>de</strong>n wenigen Lehrstun<strong>de</strong>n fin<strong>de</strong>t sich übrigens nichts, durch was sich diese<br />

aus seror<strong>de</strong>ntlichen Professoren von <strong>de</strong>n or<strong>de</strong>ntlichen unterschie<strong>de</strong>n hätten.<br />

Da auch v. Sala mit gehörigen Zeugnissen aus Padua zurückkehrte, erhielt<br />

er unter <strong>de</strong>m 5. Oktober 1674 sein Anstellungs<strong>de</strong>kret mit <strong>de</strong>m jährlichen Gehalte<br />

von 30011., und trat am 3. November d.J. mit <strong>de</strong>m solemne principium sein Lehramt<br />

an.<br />

In <strong>de</strong>m Schuljahre 1674—75 wur<strong>de</strong>n sohin in allen vier Studien-Abtheilungen<br />

die Vorlesungen von or<strong>de</strong>ntlich aufgestellten Doctoren gegeben.<br />

In <strong>de</strong>n nächsten Jahren trat noch in <strong>de</strong>r Philosophie und Medizin eine bleiben<strong>de</strong><br />

Vermehrung <strong>de</strong>r Professoren ein. In ersterer Facultät war nämlich nach<br />

einer a. h. Verordnung vom 26. Juli 1677 auch ein Professor <strong>de</strong>r Mathematik<br />

aufzustellen, was von <strong>de</strong>n Jesuiten in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Mich. Gruber geschah, wofür<br />

ihnen <strong>de</strong>r »für die Professoren <strong>de</strong>s Jesuitenor<strong>de</strong>ns gewöhnliche Gehalt von 200 fl.*<br />

1) Processum criminalem tum quoad modum instituendi tum prosequendi alternatiin.<br />

2) Vi<strong>de</strong>batur habere in executione difticultatem et propterea alia jussio expectonda<br />

— sagen die juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n.


unter <strong>de</strong>in 14. Oktober 1678 angewiesen wur<strong>de</strong>. Für die medizinische Facultät<br />

aber genehmigte nach <strong>de</strong>m Antrag <strong>de</strong>r Universität Se. Majestät unter <strong>de</strong>m 30. Oktober<br />

1676, dass Franz Weinhart als zweiter Professor für die medizinischen Institutionen<br />

vor <strong>de</strong>r Hand unentgeltlich aufgestellt wer<strong>de</strong>, v. Sala aber die Kanzel<br />

<strong>de</strong>r medizinischen Praxis übernehme.<br />

So war also die Universität bezüglich <strong>de</strong>s Lehrporsonals im Jahre 1677 hergestellt.<br />

Dieses bestand aus fünfzehn Doctoren, von <strong>de</strong>nen fünf <strong>de</strong>r theologischen,<br />

je vier <strong>de</strong>r juridischen und philosophischen, und zwei <strong>de</strong>r medizinischen Facultät<br />

angehörten.<br />

Auch war im Jahre 1673 ein italienischer und im Jahre 1677 ein französischer<br />

Sprachlehrer, dieser vorläufig auf 2 Jahre, aufgestellt, und im Jahre 1675<br />

erscheint auch ein Fecht- und im Jahre 1676 ein Tanzmeister.<br />

Das Dienstpersonale bestand in einem Notar und einem Pe<strong>de</strong>ll J ), im Jahru<br />

1692 kommt auch schon ein Thorsteher vor.<br />

§ 3.<br />

Das nächste Bedürfniss war ein angemessenes Univorsitäts-Lokale. Als solches<br />

wur<strong>de</strong> schon unter <strong>de</strong>m 17. März 1672 an <strong>de</strong>n Kaiser das Haus zwischen<br />

<strong>de</strong>r Pfarrgasse und <strong>de</strong>m Keithaus beantragt, welches Erzherzog Franz Carl an <strong>de</strong>r<br />

alten Burg für Comödien und an<strong>de</strong>re Exerzitien erbaut hatte, da » Zarg, Dachung<br />

und zum Theil Zimmer vorhan<strong>de</strong>n seien, mehrere Contignationen mit nicht grossen<br />

Spesen aus <strong>de</strong>m ersparten Universitätsfon<strong>de</strong> aufgeführt wer<strong>de</strong>n könnten, und die<br />

Erzherzogin Wittwe Anna hiezu die Einwilligung gegeben habe; jedoch soll zum<br />

Hof kein Zugang und <strong>de</strong>r Eingang bei <strong>de</strong>m Pfarrhause soyn". Der Antrag wur<strong>de</strong><br />

unter <strong>de</strong>m 9. April 1672 a. h. genehmiget, und sohin das Gebäu<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n<br />

Jahren für die Universität adaptirt 2 ). Die theologischen Vorlesungen wur<strong>de</strong>n<br />

schon im zweiten Semester <strong>de</strong>s Jahres 1672, die übrigen im Schuljahr 1673 im<br />

eigenen Universitätslokale gehalten; früher waren Lokalien gemiethet.<br />

Auch zur innern Organisirung <strong>de</strong>r Anstalt geschah in dieser Zeit Manches.<br />

Unter <strong>de</strong>m 4. Jänner 1672 wur<strong>de</strong> um das Privilegium aka<strong>de</strong>mische Wür<strong>de</strong>n zu<br />

ertheilen eingeschritten, aber unter <strong>de</strong>m 5. Februar nur die Ertheilung <strong>de</strong>s Baecalaureats<br />

und Magisteriums <strong>de</strong>r Philosophie mit <strong>de</strong>r Bemerkung bewilliget, dass<br />

ja die übrigen Facultätun noch nicht bestün<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Philosophie wur<strong>de</strong>n schon<br />

im Jahre 1671 öffentliche Disputationen über gedruckte Thesen abgehalten, und<br />

am 13. Juli 1672 60 Baccalaurei und darauf 25 Magistri <strong>de</strong>r Philosophie creirt.<br />

Die letztere Promotion wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r mit prächtigen Tapeten verzierten Aula <strong>de</strong>s<br />

Gymnasiums 3 ) unter Trompeten- und Paukenschall in Gegenwart d*'S Ifr<br />

1) Als Notar erscheint 1674 Ign. Walter, als Pe<strong>de</strong>ll 1673 Urbiin Stephan.<br />

2) Nach einem .summarischen Ausgabenverzeiclmiss in <strong>de</strong>r Ntatthalterei-liegistratur<br />

wur<strong>de</strong>n im Jahre 1671 (wahrscheinlich auf Miethej 30 fl., im Jahre 1672 aber<br />

3046 fl. 5 kr., im Jahre 1673 noch 2524 11. 50 kr., im Jahre 1674 win<strong>de</strong>r 1133 fl.<br />

5 kr., im Jahre 1675 endlich 945 fl. 59 kr. für <strong>de</strong>n Bau verwen<strong>de</strong>t: in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n<br />

Jahren erscheint kaum mehr eine Ausgabe von 100 fl., so dass im Jahre 1675 <strong>de</strong>r<br />

Bau in <strong>de</strong>r Hauptsache vollen<strong>de</strong>t war.<br />

3) In aula Gymnasii tapetibus pretiosis ex camera impetratis convestita. Fuere<br />

Professores omnes etiam Rhetor Epomi<strong>de</strong> quivis philosophico- recens confecto insigue;,<br />

cathedra Promotoris splendi<strong>de</strong> apparata. Processum es collegio speetantibus in collegii<br />

atrio et per plateas comitantibus omnibus candidatis. A tribus pueris scenice vestitis in<br />

tribus holosericis pulvinaribus praelatum est seeptrurn, corona laurea et liber, clangentibus<br />

interim sub adventu pompae in aula tubis et tympanis -— sagen die philosophischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n. Vergleiche übrigens über die Promotionsfeierlichkeiten § 34.


g<br />

Präsi<strong>de</strong>nten Gr. Spaner, <strong>de</strong>s Vicepräsi<strong>de</strong>nten Gr. Künigl, <strong>de</strong>s Militärkommandanten,<br />

<strong>de</strong>s Abtes von Wilten feierlichst vorgenommen. — Für alle Facultäten erfolgte die<br />

kaiserliche Promotions-Bewilligung unter <strong>de</strong>m 25. März 1673, und die juridische<br />

Facultät ertheilte im folgen<strong>de</strong>n Jahre dreien Aka<strong>de</strong>mikern das Licentiat bei<strong>de</strong>r<br />

Rechte *). In <strong>de</strong>r Theologie glaubte man ohne päpstliche Autorisation aka<strong>de</strong>mische<br />

Wür<strong>de</strong>n nicht ertheilen zu dürfen.<br />

In <strong>de</strong>r Philosophie und Theologie erscheinen schon im Jahre 1672Facultäts-<br />

Dekane 2 ), welche für die Professoren von <strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>n auf Kosten <strong>de</strong>s Universitätsfon<strong>de</strong>s<br />

Doctor-Mäntel und Facultäts-Sigille erwirkten, und <strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>n die<br />

Zeugnisse ausstellten, was für die Philosophen und Moralisten bisher <strong>de</strong>r Gymnasial-Präfekt<br />

gethan hat. Im folgen<strong>de</strong>n Jahre erhielt die Universität als solche ihr<br />

Sigill 3); <strong>de</strong>n Scepter hatte sie schon im Jahre 1672.<br />

Für das Schuljahr 1672—73 wur<strong>de</strong> auch schon ein Universitäts-Rektor und<br />

Vicerektor vom geheimen Rathe aufgestellt, ersterer in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Regierungs-<br />

Vicepräsi<strong>de</strong>nten Gr. Künigl, letzterer in <strong>de</strong>m Professor Sebastian Mayr.<br />

Das Schuljahr 1673—74 begann das erstemal mit <strong>de</strong>r Immatrikulation <strong>de</strong>r<br />

Stu<strong>de</strong>nten vor <strong>de</strong>m Vicerektor, in Gegenwart <strong>de</strong>s Notars und Pe<strong>de</strong>lls, wobei je<strong>de</strong>r<br />

Immatrikulirte, welcher nicht ganz arm war, wenigstens 15 kr. bezahlte. Der eingegangene<br />

Betrag wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universitätskasse, <strong>de</strong>m Vicerektor und Notar zu gleichen<br />

Theilen zugewiesen.<br />

Von dieser Zeit an verfuhr man, obschon noch keine bestimmten Vorschriften<br />

vorhan<strong>de</strong>n waren, thunlichst und beiläufig nach <strong>de</strong>n später eingeführten Universitäts-<br />

Statuten, da insbeson<strong>de</strong>rs Professor und Vicerector Mayr die Einrichtung <strong>de</strong>r Universitäten<br />

von Dillingen und Ingolstadt genau kannte; und die nachfolgen<strong>de</strong>n Statuten<br />

und Privilegien nach <strong>de</strong>m Muster <strong>de</strong>rselben verfasst wur<strong>de</strong>n.<br />

So bestand also die Universität seit <strong>de</strong>m Jahre 1675 faktisch mit allen vier<br />

Facultäten, mit Rektor, Vicorektor, Dekanen, Notar, Pe<strong>de</strong>ll, Immatrikulation, Disputationen,<br />

theilweise mit Promotionen zu aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n, Universitäts-<br />

Berathungen, Universitäts- und Facultäts - Zeugnissen etc. — Alles nur auf <strong>de</strong>m<br />

Grun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s im Jahre 1669 für die Universität bewilligten Salzaufschlages, und<br />

<strong>de</strong>r einzelnen a. h. Entschliessungen über Anstellung von Professoren, Bauten,<br />

Promotionen etc.<br />

§ 4.<br />

Es fehlte aber noch immer eine Stiftungsurkun<strong>de</strong> und ein Organisirungs-<br />

Instrument, durch welche <strong>de</strong>r Bestand <strong>de</strong>r Universität, ihre ganze Einrichtung, ihre<br />

Rechte und Privilegien ausgesprochen wür<strong>de</strong>n, sowie eine päpstliche Bestätigung,<br />

welche damals allgemein für katholische Universitäten gefor<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>.<br />

Ein Entwurf <strong>de</strong>r Universitäts-Privilegien wur<strong>de</strong> schon im Jahre 1673 im<br />

a. h. Erlasse über das bewilligte Promotionsrecht abgefor<strong>de</strong>rt, und <strong>de</strong>nselben, so wie<br />

1) Einem Pistorius Hochstadius mit zwei an<strong>de</strong>rn, wie die Ephemeri<strong>de</strong>n sagen.<br />

2) Feuerstein und Visier.<br />

3) Das Universitäts-Sigill hatte die Grosse eines Thalers mit <strong>de</strong>m Bildnisse <strong>de</strong>s<br />

hl. Leopolds Markgrafen von Oestreich, und <strong>de</strong>r Umschrift: Sigillum Caesareo-tyrolensis Universitatis<br />

Oenipontanae. Anno 1673. Die Universität hatte wenigstens später auch drei<br />

kleinere Sigille. Dass je<strong>de</strong> Facultät auch ihr eigenes Sigill hatte, versteht sich von<br />

sich-seihst. Das grössere <strong>de</strong>r juridischen Facultät wur<strong>de</strong> im Jahre 1677 angeschafft,<br />

woraus erhellt, dass auch die Facultäten mehrere Sigille gebrauchten. Einige <strong>de</strong>r alten<br />

Sigille sind bei <strong>de</strong>r Universität noch vorhan<strong>de</strong>n. Vgl. De Luca; Journal für Literatur<br />

und Statistik l. B. Innsbruck 1782. S. 80.


einen an<strong>de</strong>rn Entwurf über die Universitätsstatuten im Jahre 1674 vorzulegen a. h.<br />

befohlen. In diesem Jahre wur<strong>de</strong> aus Veranlassung von Stu<strong>de</strong>nten-Unruhen unter<br />

<strong>de</strong>m 15. März im Allgemeinen erklärt, dass die Aka<strong>de</strong>miker inCivil- und Criminal-<br />

Hän<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>m Eektor <strong>de</strong>r Universität unterstehen sollen. Bei<strong>de</strong> Entwürfe wur<strong>de</strong>n<br />

unter <strong>de</strong>m 20. Februar 1675 neuerlich a. h. betrieben, und dann — vom Professor<br />

und Vicerektor Mayr nach <strong>de</strong>n Statuten und Privilegien <strong>de</strong>r Ingolstädter Universität<br />

verfasst — <strong>de</strong>m geheimen Käthe überreicht. Dieser liess sie durch die<br />

bei<strong>de</strong>n Wesen prüfen, und weil darin von Statuten <strong>de</strong>r einzelnen Facultäton die<br />

Be<strong>de</strong> war, wur<strong>de</strong>n auch diese von <strong>de</strong>r Universität abgefor<strong>de</strong>rt. In Folge <strong>de</strong>ssen<br />

wur<strong>de</strong> das erste Universitäts-Concil J ) in Beisein aller Professoren am 25. Mai 1675<br />

abgehalten, und beschlossen, je<strong>de</strong>r einzelnen Facultät die Verfassung ihrer Statuten<br />

zu überlassen. Die theologische Facultät übergab auch wirklich unter <strong>de</strong>m 8. Juni<br />

1675 <strong>de</strong>m Kegierungskanzler Baron Wittenbach ihre Speziaistatuten mit <strong>de</strong>r Bitte,<br />

in Zukunft nach Umstän<strong>de</strong>n noch an<strong>de</strong>re für die übrigen Facultäten unpräjudizirliche<br />

Punkte beisetzen zu dürfen, und auch die Bewilligung zur Präsentation auf<br />

einige geistliche Beneh'zien und die Bücher-Censur erwirken zu wollen 2 ). Auch die<br />

juridische Facultät hatte damals schon einige FacultätsStatuten bei ihren Berathungen<br />

festgesetzt, dieselben jedoch wahrscheinlich keiner Behör<strong>de</strong> übergeben. Die<br />

Uebergabo <strong>de</strong>r theologischen Statuten hatte, so viel bekannt, keine weitern Folgen.<br />

— Ueber die übergebenen allgemeinen Statuten und Privilegien aber machten die<br />

Wesen mehrere Abän<strong>de</strong>rungs - Anträge, beson<strong>de</strong>rs in Bezug <strong>de</strong>r Jurisdiction, in<br />

welcher die Universität völlige Exemtion von allen Dikasterien, selbst in Streitigkeiten<br />

mit k. k. Käthen, haben wollte, die lediglich von <strong>de</strong>r Universität untersucht<br />

und entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n sollten, und legten sie unter <strong>de</strong>m 3. Februar 1676 wie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m geheimen Käthe vor. Dieser stimmte <strong>de</strong>m weitläufigen Gutachton <strong>de</strong>r Wesen<br />

mit nur wenigen Abweichungen und nähern Bestimmungen bei 3 ), und schickte<br />

alle Akten unter <strong>de</strong>m 3. Februar 1676 an <strong>de</strong>n Kaiser mit einem Berichte von acht<br />

Bogen und <strong>de</strong>r weitern Bemerkung, dass die Statuten am Anfange eines je<strong>de</strong>n<br />

Schuljahres öffentlich vorzulesen wären. Da es sich, wie man glaubte, auch um die<br />

päbstliche Bestätigung dieser Statuten und Privilegien han<strong>de</strong>lte, so wur<strong>de</strong>n im Einbegleitungsberichte<br />

vorzüglich die Grün<strong>de</strong> zur Erwirkung <strong>de</strong>r Universität in Innsbruck<br />

herausgehoben, die insbeson<strong>de</strong>rs von <strong>de</strong>r Notwendigkeit eines gründlichen<br />

Unterrichtes für Priestor wogen <strong>de</strong>r schlechten unkatholischen Nachbarschaft Tirols<br />

und von <strong>de</strong>n frühern diessfalls stattgefun<strong>de</strong>nen Uebeln, Mangel an gut gebil<strong>de</strong>ten<br />

Geistlichen selbst in Klöstern, Auswan<strong>de</strong>rungen in akatholische Orte zur Sommerszeit,<br />

Reisen <strong>de</strong>r Akatholiken durch Tirol, hergenommen waren. 4 )<br />

Weil beson<strong>de</strong>rs die theologische Facultät vor einer päpstlichen Autorisation<br />

keine Promotion zu aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n vornehmen zu dürfen glaubte: so bat<br />

<strong>de</strong>r geheime Rath schon vor <strong>de</strong>r Vorlage <strong>de</strong>rStatut"ii unter <strong>de</strong>m 27. Jänner 1676<br />

<strong>de</strong>n Kaiser, bei <strong>de</strong>m päpstlichen Nuntius in Wien zu erwirken, dass noch vor Ge-<br />

1) G'oncilium aea<strong>de</strong>micum plrnum, wie die Ephcmeridcn sich ausdrücken.<br />

2) Ephemeri<strong>de</strong>s theol. 8. Juni 1675.<br />

3) Z. B., dass die Jurisdiction zwischen Räthen, <strong>de</strong>ren Bedienten etc. und Universitätsglie<strong>de</strong>rn<br />

<strong>de</strong>m Rektor <strong>de</strong>r Universität nur in actibus personalibus, hingegen in<br />

actibus realibus <strong>de</strong>m Forum rei sito zukomme; dass die Universität Exclusionen nur auf<br />

zwei Stun<strong>de</strong>n ausser Innsbruck machen könne, für entferntere aber die Regierungs-<br />

Genehmigung ansprechen müsse; dass die Professoren von jenen Abgaben, die auch<br />

Kleriker zu entrichten haben, nicht frei sein sollen etc.<br />

4) Entwürfe, Gutachten und Bericht fin<strong>de</strong>t man in <strong>de</strong>r Statthalterei - Registratur.


— 10 —<br />

nehinigung <strong>de</strong>r Privilegien die Promotion zu aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n dürfe. Hierdurch erhielt die ganze Verhandlung eine an<strong>de</strong>re Wendung. Der<br />

Nuntius, welcher sich anfangs als nunmehriger Cardinal dieses Geschäftes ganz<br />

entschlagen, und die Austragung <strong>de</strong>sselben seinem Nachfolger überlassen wollte,<br />

for<strong>de</strong>rte — wie<strong>de</strong>rholt unter Anschluss <strong>de</strong>r entworfenen Statuten und Privilegien<br />

um seine Vermittlung angegangen — die authentische Erklärung, wie Se. Majestät<br />

die Universität erigirt, coniirmirt und dotirt habe. Es musste daher ein authentisches<br />

kaiserliches Dokument hierüber erwirkt wer<strong>de</strong>n. Die Wesen legten sohin<br />

unter <strong>de</strong>m 7. April 1677 durch <strong>de</strong>n geheimen Rath das Concept hiezu vor, das<br />

<strong>de</strong>r Kaiser schon unter <strong>de</strong>m 26. April gefertigt zurückschickte. *)<br />

Diess ist die eigentliche Stiftungsurkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität.<br />

§ 5.<br />

In dieser Urkun<strong>de</strong> 2 ), welche wohl das wichtigste Dokument über die Errichtung<br />

<strong>de</strong>r Universität zu Innsbruck ist, sagt <strong>de</strong>r Kaiser im Wesentlichen: Seine<br />

Vorfahren haben in ihrer Sorge für Staat und Kirche von jeher die Wissenschaften<br />

zu beför<strong>de</strong>rn gesucht; er fin<strong>de</strong> sich nach diesen Beispielen auch um so mehr dazu<br />

bestimmt, als viele früher katholische Universitäten lei<strong>de</strong>r! nunmehr ketzerisch seien,<br />

und überdiess an<strong>de</strong>re ketzerische Universitäten errichtet wer<strong>de</strong>n. Und da selbst die<br />

bestehen<strong>de</strong>n katholischen Universitäten wegen Kriegs schwer besucht wer<strong>de</strong>n könnten,<br />

das von ihm ererbte Tirol aber seiner Lage nach sicher, gesund, fruchtbar, für<br />

Deutsche und Italiener bequem gelegen sei: so habe er vorzüglich zum Schutz und<br />

Ge<strong>de</strong>ihen <strong>de</strong>r katholischen Eeligion, die dadurch erhalten, und zu welcher mancher<br />

davon Abgefallene zurückgeführt wer<strong>de</strong>n soll, zur Belohnung und Ehre Tirols, das<br />

mehrere Bisthümer, aber keine Universitäten, wie die übrigen Provinzen habe, über<br />

Beistimmung Papsts Innozenz XL zu Innsbruck, wo schon über 100 Jahre das Gymnasium<br />

un^i zum Theil Philosophie und Theologie gelehrt wur<strong>de</strong>, eine vollständige<br />

Universität für scolastische Theologie, hl. Schrift und Glaubensstreitigkeiten, für<br />

bei<strong>de</strong> Kechte, für Medizin und ganze Philosophie mit Mathematik auf Staatskosten,<br />

namentlich auf die Saline in Hall zu errichten beschlossen, welche die Jurisdiction,<br />

Privilegien und Freiheiten wie an<strong>de</strong>re Universitäten gemessen, und befugt sein soll,<br />

sowohl allgemeine als für die vier Facultäten spezielle von ihm zu genehmigen<strong>de</strong><br />

1) Die Wesen sagen in ihrem Berichte, dass das Instrument <strong>de</strong>rmalen nicht per<br />

modum diplomatis ausgefertigt, viel weniger <strong>de</strong>r Universität zugestellt, son<strong>de</strong>rn allein in<br />

forma resolutionis cesareae von <strong>de</strong>m geheimen und Deputirten-Rath gefertigter remittirt,<br />

und von dort aus ersagtem Cardinal Pio per authenticas copias zur Erhaltung <strong>de</strong>r päpstlichen<br />

C'onfirmation übersen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n soll, und <strong>de</strong>r Kaiser schickte unter <strong>de</strong>m 26. April<br />

die begehrte Expedition „wegen <strong>de</strong>r Universität daselbst, die wir <strong>de</strong>m abgeschickten<br />

Projekte gemäss per modum resolutionis verfassen lassen," <strong>de</strong>m geheimen Eathe zurück.<br />

Das Original liegt in <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur — eigentlich im sogenannten<br />

Schatzarchiv. — Der Unterschied zwischen a. h. Resolution und a. h. Diplom scheint<br />

darin zu liegen, dass Verordnungen durch die Autorität, welche sie gab, ohne Anstand<br />

abgeän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können, was bei Diplomen nicht <strong>de</strong>r Fall ist. — Uebrigens dürfte<br />

das Concept von <strong>de</strong>r Universität ausgegangen sein; <strong>de</strong>nn die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n<br />

sagen unter <strong>de</strong>m 1. April 1677: Formatus coneeptus Diplomatis cesarei, quo Universitas<br />

ista in perpetuum a suo Majestate erigeretur, fundareturque et confirmaretur, missusqe<br />

per Referendarium tyrolensem Viennam subscriptus prius a nostris Magistratibus et<br />

praeeipuis quibusdam ex singulis tribunalibus. — Das letztere kann sich wohl nur auf<br />

die zustimmen<strong>de</strong> Aeusserung <strong>de</strong>r Wesen und <strong>de</strong>s geheimen Rathes in ihren Berichten<br />

beziehen.<br />

2) Das lateinische Original als Diplom abgedruckt bei De Luca . c. im Anhange.<br />

Authentische Abschriften fin<strong>de</strong>t man häufig.


— 11 —<br />

Statuten zu machen, und Studiren<strong>de</strong>, die es verdienen, zu <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Gra<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Baccalaureats, Magisteriums, Licentiats und Doctorats zu beför<strong>de</strong>rn; zugleich<br />

gehe er <strong>de</strong>n hl. Vater um Bestätigung <strong>de</strong>rselben an, befehle aber auch <strong>de</strong>m geheimen<br />

Eath <strong>de</strong>n Gegenstand <strong>de</strong>m Papste durch <strong>de</strong>n Cardinal-Nuntius Carl Pius unverzüglich<br />

vorzulegen.<br />

§ 6.<br />

Nach Eintreffen dieses kaiserlichen Erlasses säumte <strong>de</strong>r geheime Kath natürlich<br />

nicht, das kaiserliche Fundations -Instrument <strong>de</strong>r Universität <strong>de</strong>m päpstlichen<br />

Nuntius nach kaiserlichem Auftrage mit <strong>de</strong>r Bitte um Erwirkung <strong>de</strong>r päpstlichen \<br />

Confirmation zu überschicken, was unter <strong>de</strong>m 23. Mai 1677 geschah. Zugleich<br />

schlug er <strong>de</strong>n Bischof von Brixen als Kanzler <strong>de</strong>r Universität vor, und bemerkte,<br />

dass die Statuten <strong>de</strong>m Nuntius aus früheren Mittheilungen bekannt wären. Auch<br />

die Bitte <strong>de</strong>r Tiroler-Landschaft und <strong>de</strong>r Stadt Innsbruck um die Universität wur<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>m Papste bekannt gegeben. Die Universität schickte auch — vom geheimen<br />

Käthe aufgefor<strong>de</strong>rt und mit <strong>de</strong>ssen Empfehlungs-Schreiben vom 21. Mai d. J. versehen<br />

— nach Senatsbeschluss <strong>de</strong>n theologischen Professor <strong>de</strong>r Moral Furtenbach<br />

eigens an das Domcapitel und <strong>de</strong>n Bischof von Brixen J ) mit <strong>de</strong>r Bitte, sich für die<br />

päpstliche Confirmation <strong>de</strong>r Universität zu verwen<strong>de</strong>n, und mit <strong>de</strong>m weiteren Ersuchen<br />

an <strong>de</strong>n Bischof, das Kanzler-Amt an <strong>de</strong>rselben übernehmen zu wollen.<br />

Bei<strong>de</strong>s sagte <strong>de</strong>r Bischof freudig zu, und berichtete hierüber auch an <strong>de</strong>n geheimen<br />

Eath. Da sich <strong>de</strong>r Kaiser selbst, wie das Fundations-Instrument sagt, in dieser<br />

Angelegenheit an <strong>de</strong>n Papst verwen<strong>de</strong>t, ja <strong>de</strong>ssen Beistimmung zur Errichtung <strong>de</strong>r<br />

Universität bereits erhalten hatte, sohin es sich mir mehr um Förmlichkeiten han<strong>de</strong>lte:<br />

so erfolgte auch die päpstliche Bestätigung schon unter <strong>de</strong>m 28. Juli 1677 \<br />

und zwar in Form einer Bulle auf Pergament sub plumbo, die im Original bei <strong>de</strong>r<br />

Statthalterei-Kegistratur liegt 2 ). In dieser Bulle spricht <strong>de</strong>r Papst seine Geneigtheit<br />

aus, die Errichtung <strong>de</strong>r Universitäten zu beför<strong>de</strong>rn, daher er auch die ihm vorgelegte<br />

Bitte, die vom Kaiser Leopold in Innsbruck zum Schütze <strong>de</strong>r katholischen<br />

Religion reichlich gestiftete und mit <strong>de</strong>n kaiserlichen Privilegien an<strong>de</strong>rer Universitäten<br />

ausgezeichnete Universität seinerseits zu bestätigen und mit Privilegien auszuzeichnen,<br />

willfahre und sohin genehmige, dass diese Universität, an welcher die<br />

Professoren <strong>de</strong>r Philosophie und Theologie — mit Ausnahme jener <strong>de</strong>r hl. Schrift<br />

und Controversen, welche Weltpriester seien, aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu genommen<br />

sind, die Lehrkanzeln <strong>de</strong>r juridischen und medizinischen Wissenschaften aber —<br />

mit Ausnahme <strong>de</strong>s Kirchenrechts, welches von einem Jesuiten gelehrt wer<strong>de</strong>, von<br />

weltlichen Professoren versehen wer<strong>de</strong>n, — alle Vorzüge an<strong>de</strong>rer vom Kaiser errichteten<br />

und vom hl. Stuhle approbirten und bestätigten Universitäten geniesse, im<br />

Benehmen mit <strong>de</strong>m Bischöfe von Brixen als Kanzler <strong>de</strong>r Universität Statuten mache,<br />

und abän<strong>de</strong>re, an <strong>de</strong>rselben Kleriker und An<strong>de</strong>re auch Medizin und Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

studiren, und wenn sie würdig gehalten wer<strong>de</strong>n, wie an an<strong>de</strong>rn auch päpstlichen<br />

Universitäten zu <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n nach vorher abgelegtem Glaubensbekenntniss<br />

beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Der Papst verbietet dann, <strong>de</strong>r Universität ihre Privilegien<br />

und Gesuche aus was immer für eiium Grun<strong>de</strong> streitig zu machen, und<br />

verordnet, dass alle Professoren am Anfange eines je<strong>de</strong>n Studienjahres das Glaubensbekenntniss<br />

nach Vorschrift <strong>de</strong>s Trientner - Conzils und <strong>de</strong>n Eid ablegen, nichts<br />

1) Paulin Mayr, gewählt am 29. April 1677, und noch nicht confirmirt.<br />

2) Sie mag wörtlich in <strong>de</strong>n Beilagen stehen, da sie, so viel bekannt, nicht gedruckt<br />

ist.


— 12 —<br />

gegen <strong>de</strong>n Glauben und die guten Sitten zu lehren, worüber <strong>de</strong>r Bischof nach Vorschrift<br />

dieses Trientner - Conzils zu wachen habe; und schliesst mit <strong>de</strong>r Drohung<br />

gegen Jene, welche es wagen sollton, gegen <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r Bulle zu han<strong>de</strong>ln.<br />

§ 7.<br />

So war nun die Universität durch kaiserliche und päpstliche Documente im<br />

Allgemeinen mit allen Rechten und Privilegien an<strong>de</strong>rer Universitäten errichtet und<br />

ausgestattet und trat förmlich in <strong>de</strong>n Kreis <strong>de</strong>r höchst begünstigten und ersten<br />

T. issenschäftlichen Institute ein. Nur die genaue Detaillirung, worin diese Rechte<br />

und Privilegien bestün<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r vielmehr wie sie auszuüben seien, sowie <strong>de</strong>r ganze<br />

Orgauisationsplan <strong>de</strong>r Universität durch ein Document ging noch ab, was jedoch<br />

bei <strong>de</strong>n einmal von <strong>de</strong>n höchsten Autoritäten verliehenen und garantirten Rechten<br />

nicht so be<strong>de</strong>utend schien, dass es die feierliche Promulgation <strong>de</strong>s kaiserlichen und<br />

päpstlichen Documentes hätte verzögern können. Zwar verzog sich die Mittheilung<br />

<strong>de</strong>s Originals <strong>de</strong>r päpstlichen Bulle wegen Differenzen über die Taxen und <strong>de</strong>ren<br />

Bezahlung *). Allein da eine Abschrift <strong>de</strong>r Bulle bereits angekommen, sohin nicht<br />

blos die päpstliche Bestätigung ungezweifelt, son<strong>de</strong>rn auch <strong>de</strong>r Wortlaut <strong>de</strong>r Bulle<br />

genau bekannt war, so trug man nicht das min<strong>de</strong>ste Be<strong>de</strong>nken zur Promulgation<br />

,. dieser bei<strong>de</strong>n wichtigen Documente zu schreiten. Es wur<strong>de</strong> hiezu <strong>de</strong>r 16. Novemf—<br />

ber 1667 bestimmt, und da sich <strong>de</strong>r Bischof von Brixen vor seiner Confirmation<br />

; und Consecration über sein persönliches Erscheinen bei dieser Feierlichkeit entschuldigte<br />

, wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Prälat von Wüten als bischöflicher Commissär anfgestellt. Zur<br />

Publikation war anfangs <strong>de</strong>r grosse Saal in <strong>de</strong>r Burg beantragt, dann aber die<br />

Jesuitenkirche gewählt. Alle Professoren <strong>de</strong>r Universität zogen in ihrer Amtskleidung<br />

von <strong>de</strong>r Stuba aca<strong>de</strong>mica unter Trompeten- und Paukenschall in die<br />

Kirche. Dort celebrirte <strong>de</strong>r Prior <strong>de</strong>s Stiftes Wüten ein feierliches Hochamt, worauf<br />

<strong>de</strong>r Vicerektor Mayr von einem eigens aufgerichteten Gerüste eine kurze Anre<strong>de</strong><br />

hielt, und dann die bei<strong>de</strong>n Documente verlas. Ein feierliches Te <strong>de</strong>ura beschloss<br />

die kirchliche Ceremonie, welcher nebst <strong>de</strong>n Celebritäten <strong>de</strong>r Stadt mehrere geheime<br />

und Wesens-Rätho unter einem ungeheuren Volkszulaufe, und auch <strong>de</strong>r gera<strong>de</strong> auf<br />

einer Reise nach Rom anwesen<strong>de</strong> polnische Fürst Raczivil Herzog von Lithauen<br />

nebst seiner Gemahlin auf erfolgte Einladung im sogenannten Fürstenchore beiwohnten.<br />

Letzterer verlangte und erhielt ein Verzeichniss aller Professoren <strong>de</strong>r<br />

Universität. Von <strong>de</strong>r Kirche zog man eben so feierlich in das Collegium <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Jesu, wo auf Kosten <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen Aerars ein Essen gegeben<br />

wur<strong>de</strong>. 2 )<br />

Am folgen<strong>de</strong>n Tage war im grossen Saale <strong>de</strong>r Burg eine feierliche Disputation<br />

von sieben Candidaten <strong>de</strong>s theologischen Doctorates, worunter auch <strong>de</strong>r Prior <strong>de</strong>s<br />

Stiftes Wüten war. Alle Professoren waren gegenwärtig, eine Menge Zuschauer<br />

füllte <strong>de</strong>n Saal, Hofmusik verherrlichte <strong>de</strong>n Akt, und nach je<strong>de</strong>r Argumentation<br />

ward ein reichlicher Trunk gereicht 3 ). Nach geen<strong>de</strong>ter Disputation ertheitto <strong>de</strong>r<br />

Prälat von Wüten als Commissär <strong>de</strong>s Bischofs von Brixen ad actum die Licenz zum<br />

Doctorate, wofür er eine schöne auf 8 Gul<strong>de</strong>n zu stehen<strong>de</strong> Bibel erhielt. Am fol-<br />

1) Die Taxen betrugen 760 fl., und nebst<strong>de</strong>m 76 fl. Agio, und wur<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m<br />

aka<strong>de</strong>mischen Aerar bestritten.<br />

2) Conviviolum loco prandii ex indulto camerae — wie sich die juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n<br />

ausdrücken.<br />

3) Prolatis singulis argumentis — überaus haustus — nach <strong>de</strong>n theologischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n.


— 13 —<br />

gen<strong>de</strong>n Tage wur<strong>de</strong> die höchste theologische Wür<strong>de</strong> vom Jesuiten Furtenbach Professor<br />

<strong>de</strong>r Moral feierlichst ertheilt, worauf grosse Tafel auf Kosten <strong>de</strong>r neuen<br />

Doctoren folgte 1 ). Der geheime Eatli berichtete unter <strong>de</strong>m 11. Jänner 1678 <strong>de</strong>m<br />

Kaiser, <strong>de</strong>r Akt sei unter einer Solennität begangen wor<strong>de</strong>n, »<strong>de</strong>rgleichen nicht<br />

leicht bey einer Universität wür<strong>de</strong>t begangen wor<strong>de</strong>n seyn *. Zu dieser Feierlichkeit<br />

wur<strong>de</strong>n so viele prächtige Embleme mit <strong>de</strong>m Bildnisse <strong>de</strong>s Kaisers und 30 Thesen<br />

angeschafft, dass sie im Jahre 1690 als nicht anzubringend lediglich unter die<br />

einzelnen Professoren vertheilt wur<strong>de</strong>n. 2 )<br />

Auch die philosophische Facultät suchte ihrer Freu<strong>de</strong> über die bestätigte<br />

Universität in <strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>m 17. Dezember 1677 erfolgten Promotion zum philosophischen<br />

Baccalaureate einen beson<strong>de</strong>rn Ausdruck zu geben. Obschon diese Facultät<br />

nicht das erste Mal aka<strong>de</strong>mische Wür<strong>de</strong>n ertheilte, so war doch diess Mal<br />

die Feierlichkeit dadurch ausgezeichnet, dass die Graduirten das erste Mal <strong>de</strong>n Eid<br />

auf die Vertheidigung <strong>de</strong>r unbefleckten Empfängniss Mariens ablegten, und <strong>de</strong>r<br />

Muttergottes - Statue von Foje in <strong>de</strong>r Jesuitenkirche ein silbernes Herz verehrten,<br />

welches die Namen <strong>de</strong>r Graduirten auf Pergament mit gol<strong>de</strong>nen Buchstaben geschrieben<br />

einschloss. 3 )<br />

§ 8.<br />

Da über <strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m 3. Februar 1676 vorgelegten Privilegien- und<br />

Statuten-Entwurf <strong>de</strong>r Universität noch keine a. h. Entschliessung erfolgt war: so<br />

wur<strong>de</strong> dieser Gegenstand wie<strong>de</strong>rholt — das letzte Mal unter <strong>de</strong>m 29. August<br />

1678 vom geheimen Käthe in Anregung gebracht, und um die a. h. Erledigung<br />

<strong>de</strong>sselben angesucht. — Unter <strong>de</strong>m darauf folgen<strong>de</strong>n 20. September kam <strong>de</strong>r Entwurf<br />

mit <strong>de</strong>m a. h. Auftrag zurück, die aus <strong>de</strong>r Vorlage ersichtlichen divergenten<br />

Ansichten über <strong>de</strong>ssen Inhalt auszugleichen und nach erzielter Übereinstimmung<br />

<strong>de</strong>n Entwurf wie<strong>de</strong>r vorzulegen. Derselbe ging an die Wesen zur Aeusserung zurück,<br />

und diese vereinigten sich mit <strong>de</strong>n Anträgen <strong>de</strong>s geheimen Käthes. Die Universität<br />

wur<strong>de</strong> aber nicht mehr gefragt. Die Wio<strong>de</strong>rvorlagc <strong>de</strong>s Entwurfs an <strong>de</strong>n<br />

Kaiser geschah unter <strong>de</strong>m 21. April 1679. Die a. h. Genehmigung erhielten diese<br />

bei<strong>de</strong>n Urkun<strong>de</strong>n am 7. Oktober 1681 d. d. Sopronii (Oe<strong>de</strong>nburg). Bevor aber die<br />

Zurücksendung <strong>de</strong>rselben erfolgte, um welche sich die Universität unter <strong>de</strong>m<br />

25. Jänner 1682 auch an <strong>de</strong>n damals in Wien verweilen<strong>de</strong>n Gubernator wen<strong>de</strong>te,<br />

kam unter <strong>de</strong>m 4. Mai 1682 <strong>de</strong>r Auftrag, <strong>de</strong>r k. k. Hofkanzlei als Taxe dafür<br />

300 Thaler (100 Thaler sogleich, die übrigen in <strong>de</strong>r Folge) und zwar nach einer<br />

weitern a. h. Entschliessung vom 1. September 1683 aus nach und nach eingeheu-<br />

1) Ex quovis consilio hospites specialiter invitati a<strong>de</strong>rant pro uno aureo in singulas<br />

personas etc. Das ganze Mahl kostete 157 fl. und wur<strong>de</strong> beim gol<strong>de</strong>nen Hirschen<br />

(Oberberger) gehalten. Der Prälat von Wüten hatte <strong>de</strong>n ersten Platz, zu seiner Hechten<br />

sass Bar. von Wittenbach als Rektor, zur Linken <strong>de</strong>r Vicerektor, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Promotion<br />

bloss unter <strong>de</strong>n Professoren seinen Platz hatte.<br />

2) Das Papier allein kostete 198 fl., <strong>de</strong>r Kupferstich 300 fl. Die Kosten übernahm<br />

theils schon anfangs, theils nach späterer allerhöchster Anordnung vom 19. Juli<br />

1684 das aka<strong>de</strong>mische Aerar, nicht die theologische Facultät. — (Nach <strong>de</strong>n theologischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n, aus welchen die meisten Notizen über diese Feierlichkeit genommen<br />

sind.)<br />

3) Das silberne Herz hatte die Ueberschrift: Philosophi, quorum nomina in hoc<br />

coi<strong>de</strong> inclusa sunt, primi Aca<strong>de</strong>miae oenipontanae votum <strong>de</strong> propugnanda immac. coneept.<br />

B. M. V. emittentes, dum a P. Bernardo Sonnenberg S. J. anno 1677 Baccalauream<br />

Philosophiae suseiperent. Unter <strong>de</strong>n Graduirten war ein Joan Wagner 1. B. <strong>de</strong> Sarnthein<br />

(Ephem. philos.)


— 14 —<br />

<strong>de</strong>n Fiscal-Extramitteln (Strafgel<strong>de</strong>rn) zu entrichten. Erst unter <strong>de</strong>m 21. April<br />

1684, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kaiser selbst die Taxen für die Offizialen <strong>de</strong>r Hofkanzlei bezahlt<br />

hatte *), trafen die bei<strong>de</strong>n Documente mit <strong>de</strong>m Auftrage ein, sie <strong>de</strong>r Universität<br />

zur Notifizirung an die Professoren und Stu<strong>de</strong>nten im Original mitzutheilen,<br />

und darauf die Originalien, die <strong>de</strong>m geheimen Eath zurückzustellen wären, in <strong>de</strong>m<br />

Schatz-Archiv zu hinterlegen, vorher aber <strong>de</strong>n Dikasterien Abschriften <strong>de</strong>rselben auszufertigen.<br />

Allein auch die Universität bat um die Mittheilung authentischer Abschriften<br />

sowohl dieser Urkun<strong>de</strong>n als <strong>de</strong>r päpstlichen Confirmation, und erhielt dieselben.<br />

Die vom Kaiser eigenhändig unterzeichneten Originalien — prächtig auf<br />

Pergament geschrieben — befin<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>r Statthaltern-Kegistratur (Schatz-<br />

Archiv).<br />

Von diesen für die Universität wichtigen Urkun<strong>de</strong>n folgt nun ein Auszug. 2 )<br />

§ 9.<br />

Die Privilegien-Urkun<strong>de</strong> enthält folgen<strong>de</strong> wesentliche Punkte 3 ):<br />

a. Die Universität hat vier Facultäten, Theologie, Jurispru<strong>de</strong>nz, Medizin,<br />

Philosophie mit Mathes; die juridische Facultät hat dignitatem comitivam. 4 )<br />

b. Je<strong>de</strong> Facultät wählt halbjährig einen Dekan als ihren Vorstand aus ihrem<br />

Gremium.<br />

c. Der Kektor und auch ein allfälliger Vicerektor wird jährlich von allen<br />

Doctoren und Magistern <strong>de</strong>r Universität aus ihrer Mitte o<strong>de</strong>r doch aus ausgezeichneten<br />

incorporirten Glie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Universität, bei Stimmengleichheit cum voto dirimente<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Eektors gewählt, und ist Haupt <strong>de</strong>r Universität. Eeligiosen<br />

haben aber keine Passivstimme.<br />

d. Die Vorstän<strong>de</strong> und Professoren sollen überall mit Auszeichnung behan<strong>de</strong>lt,<br />

und die Geschäfte <strong>de</strong>r Universität unverzüglich abgethan o<strong>de</strong>r weiter beför<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n 5 ).<br />

e. Insbeson<strong>de</strong>rs<br />

1. erstreckt sich die Jurisdiction <strong>de</strong>r Universität auf alle Glie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rselben —<br />

Professoren, immatrikulirte Stu<strong>de</strong>nten, Notar, Pe<strong>de</strong>ll, Universitätsbuchdrucker,<br />

Lehrer <strong>de</strong>r Sprachen und an<strong>de</strong>rer freier Wissenschaften an <strong>de</strong>r<br />

Universität, <strong>de</strong>ren Frauen, Wittwen, Kin<strong>de</strong>r, Dienerschaft und Familien-<br />

1) So sagt wenigstens die Historia Societatis Jesu, die <strong>de</strong>n 232. Band <strong>de</strong>r Bibl.<br />

Tirol im Ferdinan<strong>de</strong>o ausfüllt. Diese Historia ist ein Auszug von Dipauli's Hand aus<br />

fünf Bän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Jesuitengeschichte im Collegium zu Innsbruck, — wenigstens grossen<br />

Theils <strong>de</strong>n Begebenheiten gleichzeitig verfasst. Das Manuscript besass <strong>de</strong>r Exjesuit<br />

Philipp v. Aignea. — Davon ganz verschie<strong>de</strong>n ist die gedruckte Historia Soc. Jesu in<br />

Germania superiore.<br />

2) Abgedruckt sind diese Documente bei De Luca 1. c.<br />

3) Die Aufschrift, welche De Luca nicht anführt, lautet: Privilegia Universitatis<br />

oenipontanae ab Augustissimo Romanorum Imperatore Leopoldo I., ejus<strong>de</strong>m Universitatis<br />

fundatore concessa, et a sanctissimo Domino Domino Innocentio XI. universae ecclesiae<br />

summo pontifice et pastore confirmata. Hiernach sind also auch die Universitäts-Privilegien<br />

vom Papste confirmirt.<br />

4) Vgl. § 37.<br />

5) A Praelatis, Episcopis, Abbatibus, Praepositis, Comitibus, Baronibus, Nobilibus,<br />

militibus, civilibus, aliisque tarn spiritualium quam temporalium principatuum seu dominiorum<br />

nostrorum incolis quibuscumque digne, reverenter, gratanter haberi, quotiescunque<br />

aliquod pro Universitate vel ejus suppositis coram Nobis aut ipsis tractare habuerint,<br />

indilate admitti una cum suis, honesteque et <strong>de</strong>center recipi, patienter audiri et celeriter<br />

expediri.


— 15 —<br />

glie<strong>de</strong>r sowohl rücksichtlich <strong>de</strong>r Mobilien als <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Stadt gelegenen<br />

Immobilien. — Eekurse (jedoch nur über 50 fl., und nur zwei Monate nach<br />

<strong>de</strong>r Entscheidung, und nicht über Kerkerstrafen) bei Injurien allezeit gehen<br />

an die Kegierung, in geistlichen Sachen an <strong>de</strong>n Bischof. Hän<strong>de</strong>l mit Dikasterialbeamten<br />

gehören immer vor die Kegierung. — In Criminalsachen<br />

geht die Macht <strong>de</strong>r Universität bis zur Ausweisung von zwei Stun<strong>de</strong>n ausser<br />

<strong>de</strong>r Stadt, bei grösserer Entfernung ist sie vorläufig <strong>de</strong>r Regierung anzuzeigen.<br />

To<strong>de</strong>s-, Bluts-, Galeeren-Strafen beschliesst die Universität, gibt<br />

aber <strong>de</strong>n Beschluss <strong>de</strong>r Kegierung zur Kevision bekannt; zur sichern Verwahrung<br />

<strong>de</strong>r Schuldigen wird <strong>de</strong>r Regierungspräsi<strong>de</strong>nt die lan<strong>de</strong>sfürstilchen<br />

Gefängnisse nicht verweigern.<br />

2. Ein eingefangener Verbrecher muss <strong>de</strong>r Universität, wenn er unter ihrer<br />

Jurisdiction steht, sogleich gegen Vergütung <strong>de</strong>r Kosten ausgeliefert wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Richter, Administratoren, Offizialen, Bürgermeister etc. haben <strong>de</strong>r Universität<br />

als Stellen und in ihrer Person *) auf Auffor<strong>de</strong>rung Beistand<br />

zu leisten.<br />

4. Magistrate, Offizialen etc. haben Universitätsglie<strong>de</strong>r vor allem Unrecht etc.<br />

zu schützen.<br />

5. Lan<strong>de</strong>sfürstliches Asyl ist für Verbrechen an Universitätsglie<strong>de</strong>rn aufgehoben.<br />

6. Verfolgung o<strong>de</strong>r Nachsuchung eines Uebelthäters in <strong>de</strong>r Wohnung eines<br />

Universitätsglie<strong>de</strong>s kann nur wie bei kaiserlichen Käthen stattfin<strong>de</strong>n.<br />

7. Abhandlungen über Universitätsglie<strong>de</strong>r stehen <strong>de</strong>m Rektor zu, aber nur<br />

über Güter in <strong>de</strong>r Stadt und <strong>de</strong>n Vorstädten.<br />

Noch wird ausgesprochen<br />

8. Die incorporirten Universitätsglie<strong>de</strong>r sind frei von Abgaben mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>r auch von Klerikern zu bazahlen<strong>de</strong>n allgemeinen Kriegssteuer.<br />

9. Bücher und an<strong>de</strong>re Bedürfnisse <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten sind zollfrei, für ganze von<br />

Professoren gekaufte Bibliotheken und für ihre Bücher ist diese Freiheit<br />

bei <strong>de</strong>m geheimen Käthe nachzusuchen.<br />

10. Salar, Honorar, Stipendien etc. sind <strong>de</strong>n Professoren ohne Verzug zu verabfolgen,<br />

und ohne Ansuchen zu schicken.<br />

11. Die Immatrikulirung hat längstens eine Woche nach <strong>de</strong>r Ankunft eines<br />

Stu<strong>de</strong>nten beim Rektor zu geschehen; nachlässige Stu<strong>de</strong>nten sind von <strong>de</strong>r<br />

Matrikel zu streichen. Jurispru<strong>de</strong>nz kann nach päpstlicher Indult je<strong>de</strong>r<br />

Aka<strong>de</strong>miker hören, darin graduiren etc.<br />

12. Die Universität hat ein grosses und kleines Sigill, Urkun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>nselben<br />

sind beweisend.<br />

13. Die Wesen und Universität, Magistrat und Universität sollen in vorkommen<strong>de</strong>n<br />

Fällen zusammen helfen; und Magistratsrichter und geschwornc<br />

Bürgermeister bei ihrer Anstellung in Gegenwart <strong>de</strong>s Rektors o<strong>de</strong>r Deputirten<br />

<strong>de</strong>r Universität auf die Handhabung dieser Privilegien beei<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 10.<br />

Die Statuten <strong>de</strong>r Universität, welche nach <strong>de</strong>m Wortlaute <strong>de</strong>r kaiserlichen<br />

Approbation vorläufig von <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n genau geprüft wur<strong>de</strong>n 2 ), beziehen<br />

1) Conjunctim et divisim.<br />

2) Sequentia statuta, utpote previa collatione nostrorum consiliariorum superioris


— 16 —<br />

sich theils auf die ganze Universität — General-Statuten —, theils auf einzelne<br />

bei <strong>de</strong>r Universität Aemter beklei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Persönlichkeiten — Persona 1-Statuten.<br />

Erstere — in 19 Artikeln (über Gottesdienste, Festtage, Immatrikulationen,<br />

Wohnung, Lectionen, Sitten, Einigkeit und Buhe, verbotene Waffen, Schmähschriften,<br />

Gesetz-Uebertretungen, Kleidung, Ferien, Kangordnung, Gerichte, Arrest, Vorladungen,<br />

Umän<strong>de</strong>rungen von Geldstrafen, Wie<strong>de</strong>raufnahme ehemaliger Aka<strong>de</strong>miker,<br />

an<strong>de</strong>re Statuten bei <strong>de</strong>r Universität) sind die weitläufigsten und wichtigsten,<br />

und besagen auszugsweise Folgen<strong>de</strong>s:<br />

1. Das Studienjahr beginnt am Tage nach Simon und Judae (29. Oktober)<br />

mit <strong>de</strong>m Heiligengeist-Amte, auch ist alle Quatember ein Amt für die verstorbenen<br />

Universitätsgüe<strong>de</strong>r, das kaiserliche Haus, Wohlthäter zu halten, wozu alle Universitätsglie<strong>de</strong>r<br />

zu la<strong>de</strong>n, und wobei die Namen <strong>de</strong>r verstorbenen Professoren abzulesen<br />

sind. Auch wird für je<strong>de</strong>s verstorbene Universitätsglied ein Gottesdienst<br />

gehalten, und zwar für einen Professor, <strong>de</strong>r über fünf Jahre lehrte, o<strong>de</strong>r schon <strong>de</strong>rmals<br />

lehrt, vom Senate mit einer Re<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>r Messe; für an<strong>de</strong>re von <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />

Facultät. Die Begräbniss-Stun<strong>de</strong> soll die Vorlesungen nicht hin<strong>de</strong>rn.<br />

2. Am Fronleichnamstage erscheint die Universität bei <strong>de</strong>r Prozession; an<strong>de</strong>re<br />

feierlich zu begehen<strong>de</strong> Feste sind: Weihnacht, Ostern, Pfingsten, Allerheiligen, die<br />

Feste Mariens, vorzüglich das Fest ihrer Empfängniss, wo beim Amte eine lateinische<br />

Re<strong>de</strong> zu halten, und das juramentum do tuenda firmiter et <strong>de</strong>fen<strong>de</strong>nda immaculata<br />

conceptione zu erneuern ist; dann Leopold und Joseph, endlich die Feste <strong>de</strong>r<br />

einzelnen Facultäten. Zu einer allenfalligen Re<strong>de</strong> an <strong>de</strong>n allgemeinen Festen bestimmt<br />

<strong>de</strong>n Prediger <strong>de</strong>r theologische Dekan.<br />

3. Bei <strong>de</strong>r Immatrikulation vorbin<strong>de</strong>t sich je<strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong> eidlich vor <strong>de</strong>m<br />

Rektor auf die Statuten <strong>de</strong>r Universität, Beför<strong>de</strong>rung ihrer Ehre, Treue gegen Regenten<br />

und Regierung, Gehorsam gegen Rektor und Professoren, Einhaltung und<br />

Herstellung <strong>de</strong>r Ordnung; und übergibt seine Zeugnisse, welche <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Dekan,<br />

bei <strong>de</strong>m sich <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong> zu mel<strong>de</strong>n hat, autbewahrt. Vor <strong>de</strong>r ein Jahr gehörten<br />

Rhetorik wird Keiner zur Philosophie, vor einem absolvirten Logikjahre Keiner in<br />

eine an<strong>de</strong>re Facultät aufgenommen. Bei <strong>de</strong>r Immatrikulation zahlt <strong>de</strong>r Graf einen<br />

Dukaten, <strong>de</strong>r A<strong>de</strong>lige einen Thaler, ein Honoratior einen Gul<strong>de</strong>n, ein An<strong>de</strong>rer 30,<br />

20 kr. o<strong>de</strong>r noch weniger; <strong>de</strong>m Pe<strong>de</strong>ll aber quartaliter nach Stand 30, 15, 8 kr.<br />

4. Die Studiren<strong>de</strong>n sollen in Gasthäusern nicht Kost nehmen, im Sommer<br />

nach 10 Uhr, im Winter nach 9 Uhr Abends nicht dort, und bei Nacht nicht, im<br />

Nothfalle aber mit Licht auf <strong>de</strong>r Gasse sein. Kostgeber sollen Ungebührliches —<br />

wie Saufgelagen etc. — nicht dul<strong>de</strong>n, Stu<strong>de</strong>nten bei Nacht an die Thüre nicht<br />

stossen, keine falschen Schlüssel halten etc.<br />

5. Die Professoren haben <strong>de</strong>n täglichen Schulbesuch ihrer Schüler fle^ssig 1 zu<br />

überwachen, Nachlässige bei <strong>de</strong>n Quatember-Versammlungen <strong>de</strong>r Professoren, nach<br />

fruchtloser Ermahnung auszuschließen. Vor Bartholome darf kein Stu<strong>de</strong>nt in die<br />

Ferien reisen.<br />

6. Studium ist mit guten Sitten zu verbin<strong>de</strong>n; Professoren haben mit gutem<br />

Beispiel vorzugehen; gefährliche Orte, häufige Tänze, verbotenes Jagen und Fischen<br />

ist zu mei<strong>de</strong>n.<br />

7. Eintracht ist beson<strong>de</strong>rs auch unter <strong>de</strong>n Professoren zu erhalten und zu beför<strong>de</strong>rn<br />

; Schmähungen, Uneinigkeiten, Zusammenrottungen sind auch mit Entlassung<br />

zu bestrafen.<br />

Austriae provinciarum bene perpensa et aecurate instrueta in omnibus et per omnia confirmanda<br />

et approbanda esse duximus.


— 17 —<br />

8. Degen — jedoch nur ambulatorii — sind <strong>de</strong>n Aka<strong>de</strong>mikern erst im zweiten<br />

Jahre o<strong>de</strong>r nach zwei an an<strong>de</strong>rn Universitäten zugebrachten Jahren, jedoch<br />

nicht in Lektionen, Collegien und bei öffentlichen Universitäts-Akten erlaubt, an<strong>de</strong>re<br />

verbotene Waffen, so wie Duelle strengstens untersagt.<br />

9. Schmähschriften ziehen ipso facto <strong>de</strong>n Verlust <strong>de</strong>r Universitätsprivilegien<br />

nach sich.<br />

10. Ueberhaupt ist ein ungezogenes Betragen *) mit Geld, Kerker, Entlassung, I<br />

auch unter Anzeige an <strong>de</strong>r schwarzen Tafel zu bestrafen.<br />

11. Kleidung sei anständig, Masken sind, ohne allgemeine Erlaubniss im<br />

Fasching etc. verboten.<br />

12. Ferien sind: Von Bartholome bis Simon und Juda (24. August bis<br />

28. Oktober), alle gebotene Feiertage, die Feste Leopold, Maria Opferung und Heimsuchung,<br />

ein vom Rektor zu bestimmen<strong>de</strong>r Tag, Allerseelen, von Thomas bis Epiphania,<br />

vom Freitag vor, bis Freitag nach Fasching, vom Palm- bis weissen Sonntag,<br />

an <strong>de</strong>n Bitttägen Vormittag, am Tage öffentlicher aka<strong>de</strong>mischer Wür<strong>de</strong>n-<br />

Ertheilung, bei Todten-Gottesdiensten in <strong>de</strong>n bezüglichen Stun<strong>de</strong>n, alle Donnerstage<br />

; für einzelne Facultäten die Facultäts-Feste.<br />

13. Bei Feierlichkeiten folgen sich Rektor, Grafen, Barone, Professoren <strong>de</strong>r<br />

Theologie, Jurispru<strong>de</strong>nz, Medizin, Philosophie mit Dekan an <strong>de</strong>r Spitze; bei Promotionen<br />

geht die bezügliche Facultät selbst <strong>de</strong>m Rektor vor; Pe<strong>de</strong>ll mit Scepter<br />

ist immer an <strong>de</strong>r Spitze; wegen etwaigen Gästen ist <strong>de</strong>m aka<strong>de</strong>mischen Senate eine<br />

klaglose Anordnung überlassen.<br />

14. In Jurisdictions-Angelegenheiten entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Rektor, <strong>de</strong>r die Dekane<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n ganzen Senat berufen kann; bei Rekursen über Entscheidungen <strong>de</strong>s Rektors<br />

und <strong>de</strong>r Dekane ist ein Dukaten, über jene <strong>de</strong>s Senates sind zwei Dukaten zu<br />

hinterlegen, welche bei Bestätigung <strong>de</strong>r ersten Entscheidung verfallen sind.<br />

15. Wer nach Verbot flüchtet, o<strong>de</strong>r Verbotenes entfernt, verliert die aka<strong>de</strong>mischen<br />

Privilegien und gilt als meineidig. Arrest befiehlt <strong>de</strong>r Rektor, im Kothfalle<br />

auch ein Professor, ja in flagranti z. B. bei Duell selbst <strong>de</strong>r Notar o<strong>de</strong>r Pe<strong>de</strong>ll.<br />

16. Wer auf zweite Vorrufung ohne gegrün<strong>de</strong>te Ursache vor <strong>de</strong>m Rektor<br />

nicht erscheint, wird mit Arrest, im Wie<strong>de</strong>rholungsfälle mit Relegation und Anschlag<br />

auf <strong>de</strong>r schwarzen Tafel bestraft, ein Schul<strong>de</strong>nmacher bis zur Bezahlung<br />

auf For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gläubigers arretirt, ein Entflohener vorgela<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r<br />

Obrigkeit requirirt. Auf vergebliche dreimalige o<strong>de</strong>r peremtorisch einmalige Vorladung<br />

eines wegen Vergehen Flüchtigen folgt das weitere Verfahren.<br />

17. Geldstrafen sind zur Vermeidung <strong>de</strong>s Scheins von Geldsucht bisweilen in<br />

Arrest umzuän<strong>de</strong>rn.<br />

18. Wer fünf Jahre von <strong>de</strong>r Universität abwesend ist, hört auf ihr Mitglied<br />

zu sein, wenn ihn nicht <strong>de</strong>r Rektor wie<strong>de</strong>r aufnimmt, was ohne Eid und Gebühr<br />

geschieht.<br />

19. Zusätze o<strong>de</strong>r Special-Statuten wer<strong>de</strong>n, wenn sie auf Verlangen dos Senats<br />

lan<strong>de</strong>sfürstlich genehmiget sind, diesen Statuten gleich gehalten.<br />

§ 11.<br />

Die wesentlichen Bestimmungen <strong>de</strong>r Personal-Statuten sind:<br />

a. Der Rektor sorgt für die Aufrechthaltung <strong>de</strong>r Rechte und Statuten <strong>de</strong>r<br />

Universität, präsidirt <strong>de</strong>m Senate cum voto diritnento, orlässt die Anschläge zu Feier-<br />

1) In specie periculosae adunationes et insultus aliaeque nocturnae insolentiae cum<br />

explosionibus fistularum, percussionibus fenestrarum et siinilibus.<br />

Probst, Universität. 2


— 18 —<br />

lichkeiten etc. an die Aka<strong>de</strong>miker, lässt im ersten Monate seiner Amtsführung die<br />

Statuten und Privilegien vorlesen, legt im ersten Monate nach seinem Austritte<br />

vom Amte <strong>de</strong>m neuen Eektor und wenigstens <strong>de</strong>n Dekanen Eechnung, bestraft die<br />

Uebertreter <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Gesetze, verhört bei Untersuchungen mit <strong>de</strong>m Notar<br />

protokollarisch, und in wichtigen Sachen eidlich, lässt <strong>de</strong>n vom Arrest Entlassenen<br />

bei Be<strong>de</strong>nken vor zwei Zeugen schwören, keine Eache zu üben, sorgt für das Sigill,<br />

das er bei sich behält; führt die Correspon<strong>de</strong>nz mittelst <strong>de</strong>s Notars, <strong>de</strong>r vom Eektor<br />

approbirte Schriften siegelt; beruft am Vorabend vor Allerheiligen, o<strong>de</strong>r wenn<br />

dieser ein Sonntag ist, am Tage vorher die Professoren zur Wahl eines neuen Eektors,<br />

<strong>de</strong>n er beei<strong>de</strong>t. (Von einem allenfälligen Vicerektor gilt das Nämliche.) Er<br />

wird nach <strong>de</strong>m Turnus <strong>de</strong>r Facultäten gewählt, wenn nicht die Wahl auf ein ausgezeichnetes<br />

Individuum, das nicht Professor ist, fallen sollte.<br />

b. Die Professoren legen nach ihrer Ernennung vor <strong>de</strong>m Senate das Glaubensbekenntniss<br />

und in die Hän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Eektors <strong>de</strong>n Eid ab, das Amt nach <strong>de</strong>n Statuten<br />

zu verwalten; insbeson<strong>de</strong>rs bei Erklärung einer Materie nicht zu lange zu verweilen<br />

; in keine m Schultage die Vorlesungen ohne Bewilligung zu unterlassen, daher<br />

sich in keine frem<strong>de</strong>n Geschäfte einzulassen; dann als Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Senats<br />

verschwiegen zu sein, die Privilegien zu erhalten und zu vertheidigen, und ihr<br />

Votum nur auf Auffor<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>r Ordnung zu geben.<br />

c. Der Dekan wacht über die Facultät und die Schüler <strong>de</strong>rselben, ermahnt<br />

Nachlässige, und zeigt sie nöthigen Falls <strong>de</strong>m Eektor o<strong>de</strong>r Senate an, for<strong>de</strong>rt keine<br />

höheren als die vorgeschriebenen Taxen, und wird in <strong>de</strong>r Eegel nach <strong>de</strong>m Turnus<br />

<strong>de</strong>r Professoren <strong>de</strong>r Facultät, übrigens wie <strong>de</strong>r Eektor, jedoch halbjährig gewählt.<br />

d. Der Notar schwört <strong>de</strong>m Senate, die Bücher und Protokolle genau zu führen,<br />

die Beschlüsse sogleich einzutragen nnd <strong>de</strong>m Eektor vorzulegen, sich in keine<br />

fremdartige Geschäfte einzulassen, sich täglich wenigstens einmal, wenn <strong>de</strong>r Eektor<br />

es nicht nachsieht, vor ihm zu stellen, Einlaufe gehörig zu tergiren, die Zeugnisse<br />

nach <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Formel zu verfassen, und dafür nur die bestimmten<br />

Taxen zu for<strong>de</strong>rn.<br />

e. Der Pe<strong>de</strong>ll, <strong>de</strong>r einige Wissenschaft besitzen, übrigens ledig o<strong>de</strong>r verheirathet<br />

sein kann 1 ), schwört <strong>de</strong>m Eektor genaue Pflichterfüllung, keinen Tag<br />

ohne <strong>de</strong>ssen Erlaubniss abwesend, und immer verschwiegen zu sein. Seine Pflichten<br />

sind: die Ehre und <strong>de</strong>n Nutzen <strong>de</strong>r Universität beför<strong>de</strong>rn, die Befehle <strong>de</strong>s Eektors,<br />

z. B. Anheftung von Programmen etc., vollziehen, ihn auf Verlangen begleiten, <strong>de</strong>n<br />

Professoren die Aufträge ehrerbietig entrichten, die Lehrzimmer reinlich halten;<br />

über Fleiss <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>m Eektor und <strong>de</strong>n Dekanen berichten, insbeson<strong>de</strong>rs<br />

Nieman<strong>de</strong>n ohne Befehl aus <strong>de</strong>m Kerker entlassen. Der sechste Theil <strong>de</strong>r Immatrikulations-Kosten<br />

gehört ihm, nebst <strong>de</strong>n Quartalgel<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten.<br />

§ 12.<br />

Nebst diesen allgemeinen allerhöchst approbirton Statuten bestan<strong>de</strong>n bei je<strong>de</strong>r<br />

Facultät noch eigene Satzungen (§ 3), über die eine lan<strong>de</strong>sfürstliche Approbation<br />

nicht bekannt ist, und die auch nur von <strong>de</strong>r theologischen Facultät aus <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n<br />

näher bekannt sind. Denn die innern Angelegenheiten <strong>de</strong>r Facultäten, wie<br />

<strong>de</strong>r Universität überhaupt — Bedingungen und Würdigkeit zu aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n,<br />

Eeihenfolge <strong>de</strong>r Lehrgegenstän<strong>de</strong>, Verfügungen über die Facultätskasse, waren<br />

damals bereits ganz <strong>de</strong>r Universität und <strong>de</strong>n einzelnen Facultäten überlassen, und<br />

1) medioeriter doctus, — celebs aut uxoratus.


— 19 —<br />

es ist daher natürlich, dass sie über ihre Angelegenheiten nähere Bestimmungen<br />

machten. Die theologischen Statuten schreiben sich vom Jahre 1675 her (§ 4),<br />

wur<strong>de</strong>n aber theilweise öfter modifizirt Darin wird unter An<strong>de</strong>rem festgesetzt, <strong>de</strong>r<br />

Dekan habe Akten und Journal (Ephemeri<strong>de</strong>n) <strong>de</strong>r Faculät zu führen, und letzteres<br />

sowie die Eechnungen bei seinem Austritte vom Amte <strong>de</strong>r Facultät zur Approbation<br />

vorzulegen, die Zeugnisse nach erfolgter Information von <strong>de</strong>n Professoren auszufertigen;<br />

alle Professoren <strong>de</strong>r Theologie müssen Doctoren <strong>de</strong>r Theologie sein,<br />

und sie reihen sich im Kange nach <strong>de</strong>n Dienstjahren; das Baccalauroat kann nach<br />

zwei theologischen Studienjahren, das Licentiat erst nach empfangenen heiligen<br />

Weihen, das Doctorat nur Priestern verliehen wer<strong>de</strong>n. Die Promotion geschieht<br />

privat durch <strong>de</strong>n Dekan, öffentlich nach <strong>de</strong>m Turnus, doch muss <strong>de</strong>r Promotor<br />

immer schon Dekan gewesen sein; über Scolastik und Moral wird an allen Schultagen,<br />

über hl. Schrift und Controversen wöchentlich je eine Stun<strong>de</strong> gelesen etc. —<br />

Die juridische Facultät hatte auch schon am 17. November 1673 festgesetzt, dass<br />

die Juristen vier Jahre die bei<strong>de</strong>n Rechte hören *), im ersten biennio waren Kirchenrecht<br />

und Institutionen, im zweiten Co<strong>de</strong>x und Pan<strong>de</strong>kten, zum Doctorat aber das<br />

Kirchenrecht vier Jahre vorgeschrieben; das Doctorat <strong>de</strong>s Civilrechtes wird ohne<br />

jenem <strong>de</strong>s Kirchenrechtes nicht gegeben, wohl aber jenes <strong>de</strong>s Kirchonrechts auch<br />

allein; ein Jahr in einer wöchentlichen Stun<strong>de</strong> sind auch die ausseror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Vorlesungen aus <strong>de</strong>m Lehen- und öffentlichen Rechte zu hören, die im folgen<strong>de</strong>n<br />

Schuljahre beginnen wer<strong>de</strong>n 2 ). Auch die Statuten dieser Facultät wur<strong>de</strong>n öfter<br />

revidirt und vervollständigt, doch fin<strong>de</strong>n sicli in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n hierüber keine<br />

genaueren Angaben. Statuten <strong>de</strong>r zwei übrigen Facultäton liegen nicht vor, waren<br />

jedoch z. B. bezüglich <strong>de</strong>r Dekane <strong>de</strong>n theologischen wahrscheinlich ganz ähnlich.<br />

In <strong>de</strong>n medizinischen Statuten kamen iusbeson<strong>de</strong>rs Bestimmungen über die Promotions-Taxen<br />

vor, von welchen später die Ee<strong>de</strong> sein wird.<br />

§ 13.<br />

In allen diesen Documenten ist von <strong>de</strong>m Verhältnisse <strong>de</strong>r Universitäts-Jurisdiction<br />

zu jener <strong>de</strong>s Bischofs von Brixen, <strong>de</strong>m sie damals über die Kleriker zukam,<br />

keine Re<strong>de</strong>, da doch manche Glie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Universität — Professoren und Studiren<strong>de</strong><br />

— Kleriker waren. Diess Verhältniss kam aber bald zur Sprache, und zwar zuerst<br />

bezüglich <strong>de</strong>s Rechtes <strong>de</strong>r Abhandlungen bei To<strong>de</strong>sfällen.<br />

Als nämlich im Jahre 1677 <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r hl. Schrift, Michael Digisser,<br />

starb, welcher zugleich Kaplan in Mariahilf war, <strong>de</strong>legirte die Universität <strong>de</strong>n juridischen<br />

Dekan Weitenauer mit <strong>de</strong>m Notar zur Versieglung und Invcntarisirung <strong>de</strong>s<br />

Nachlasses. Der Bischof, davon in Kenntniss gesetzt, protestirte und verbot <strong>de</strong>r<br />

Universität <strong>de</strong>n Akt, trug jedoch <strong>de</strong>m Kural<strong>de</strong>chant Obrist von Thauer auf, das<br />

Geschäft mit einem Dcputirten <strong>de</strong>r Universität zu versuchen, was diese, da sie bereits<br />

die Anzeige an <strong>de</strong>n geheimen Rath gemacht hatte, nicht annahm. Der geheime<br />

Rath ahn<strong>de</strong>tu das eigenmächtige Verfahren <strong>de</strong>r Universität, und os kam zu Verhandlungen.<br />

Die Universität behauptete in ihrem Rechte zu sein, weil die kaiserliche<br />

Stiftungs- und päpstliche Confinnations-Urkundo <strong>de</strong>r Universität die Jurisdiction<br />

über ihre Glie<strong>de</strong>r, wozu ja Digisser gehörte, zuschreibt, und auch an<strong>de</strong>re<br />

Universitäten wie Freiburg, Dillingen, diess Recht hätten, wobei sie sich auch auf<br />

die Meinung <strong>de</strong>s Hofkanzlers Hocher, eines Tirolers 3 ), <strong>de</strong>r sich um die Errichtung<br />

1) Scribendo excipiant lectiones etc.<br />

2) Ephem. juridio 17. Nov. 1673, 1. Mai 1674.<br />

3) Geboren zu Freiburg, aber in Tirol 30 Jahre domizilirt, und in die Lan<strong>de</strong>smatrikel<br />

eingetragen. Zeitschrift <strong>de</strong>s Ferdiuan<strong>de</strong>ums 1838. S. 69.<br />

2*


— 20 —<br />

<strong>de</strong>r Universität sehr verdient gemacht hatte, berief. Allein auch <strong>de</strong>r Bischof<br />

wollte sein Recht um so weniger fahren lassen, als Digisser in <strong>de</strong>r Eigenschaft eines<br />

Kaplanei-Benefiziaten ungezweifelt <strong>de</strong>r bischöflichen Jurisdiction angehörte. Endlich<br />

hatte auch die Regierung in Folge <strong>de</strong>s Vertrages vom 13. Dezember 1605<br />

zwischen <strong>de</strong>m Bischof von Brixen und Maximilian <strong>de</strong>m Deutschmeister als Lan<strong>de</strong>sfürsten<br />

Interventions-Ansprüche, da nach jenem Vertrage bei Abhandlungeu von<br />

Geistlichen die geistliche und weltliche Obrigkeit das Recht cumulativ zu han<strong>de</strong>ln<br />

hat. Die Wesen, welche unter <strong>de</strong>m 16. Jänner 1678 einen sehr weitläufigen Bericht<br />

über diese Angelegenheit an <strong>de</strong>n Kaiser erstatteten, wussten am En<strong>de</strong> doch<br />

nichts An<strong>de</strong>res vorzuschlagen, als eine cumulative Kommission, durch welche <strong>de</strong>r<br />

Streit ausgetragen wer<strong>de</strong>n sollte. Diese wur<strong>de</strong> auch allerhöchst genehmigt. In<strong>de</strong>ssen<br />

verzog sich die Verhandlung noch lange Zeit, und in einem Schreiben vom<br />

20. August 1678 an <strong>de</strong>n Fürstbischof von Brixen *) suchte die Universität noch<br />

ihre Rechte geltend zu machen. Erst als <strong>de</strong>r Bischof am 29. Oktober 1678 selbst<br />

nach Innsbruck kam, wo er am 4. November auch die Universität besuchte, und<br />

mit Feierlichkeit empfangen wur<strong>de</strong> 2 ), scheint die Divergenz ihr Emle erreicht zu<br />

haben. Bei <strong>de</strong>r nachherigen Aufwartung <strong>de</strong>s Vicerektors und theologischen Dekans<br />

beim Bischöfe am nämlichen Tage erbot sich dieser dazu, dass die Universität mit<br />

ihm bei <strong>de</strong>m Akte konkurrire, das Direktorium jedoch ihm verbleibe. Diess nahm<br />

die Universität an 3 ). Die Regierung hat wohl ihr Recht nach <strong>de</strong>r Privilegien-<br />

Urkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität überlassen, da von ihrem Einflüsse in <strong>de</strong>rgleichen Fällen<br />

auch in Zukunft nichts vorkommt. So ward also die Sache beiläufig in <strong>de</strong>r Art<br />

abgethan, wie <strong>de</strong>r Bischof sich gleich anfangs herbeiliess. Ein förmliches Document<br />

über diess Uebereinkommen scheint damals nicht ausgefertigt wor<strong>de</strong>n zu sein.<br />

Bald darauf entstand eine noch heftigere Divergenz. Ein gewisser Veja,<br />

Priester und Stu<strong>de</strong>nt, war im Verdacht, einen Ferrari mit einer Kienburg (Hofdame)<br />

ehelich zu kopuliren versucht zu haben. Er wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>sswegen im Juli 1682<br />

auf Zudringen <strong>de</strong>s geheimen Raths Gr. Spauer von <strong>de</strong>r Universität incarcerirt 4 ),<br />

und nach Senatsbeschluss vom Rektor <strong>de</strong>r Universität constituirt. Am 6. August<br />

entfloh Veja aus <strong>de</strong>r Stuba acadomica, in welcher ihn <strong>de</strong>r Pe<strong>de</strong>ll frei herumgehen<br />

Hess, aus <strong>de</strong>m Fenster springend, und ging zuerst in das Stift Wilten, dann nach<br />

Brixen. Der Bischof von Brixen, welcher sich schon auf die Nachricht von <strong>de</strong>r Incarcerirung<br />

<strong>de</strong>s Veja bei <strong>de</strong>r Universität beschwert hatte, und die hierauf erfolgte<br />

Rechtfertigung <strong>de</strong>rselben ungenügend fand, schrieb unter <strong>de</strong>m 25. August 1682<br />

wie<strong>de</strong>r, er könne nicht begreifen, wie sich Rektor und Vicerektor, noch dazu Laien,<br />

1) Vorfindig im Brixener Consistorial-Archiv.<br />

2) Alle Professoren waren im Logik-Hörsaale mit <strong>de</strong>m Vicerektor an <strong>de</strong>r Spitze<br />

in ihrer Amtskleidung zum Empfang <strong>de</strong>s Bischofs versammelt, und <strong>de</strong>r Vicerektor<br />

empfing ihn mit einer Re<strong>de</strong>. Der Saal war prächtig verziert. Muri vestiti erant peristromatis<br />

pretiosis, ex quibus pen<strong>de</strong>bant quinque emblemata ingeniosa, quorum unum totam<br />

Universitäten! et reliqua quatuor singulas facultates representabant, explicato singulorum<br />

sensu per genios facultatum et Universitatis. — Placuis.se visa est Celsissimo, qui<br />

humanissime simul et aloquentissime gratias egit pro honore sibi exhibito, seque ad ejus<br />

comoda promovenda promtissime eshibuit. — Die Auszierung <strong>de</strong>s Saales war <strong>de</strong>r philosophischen<br />

Facultüt überlassen, <strong>de</strong>ren Dekan sich in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n mit einem<br />

doppelten NB. NB. beklagt, dass sie dafür von <strong>de</strong>r Universität nichts erhalten habe.<br />

3) Ut ipse et Universitär simul ad illum actum coneurrerent, relicto tarnen sibi<br />

tanquam Ordinario Directorio, in quod Universitas consensit (Eph. theol. ad 4 Nov.<br />

1678).<br />

4) Assignatus locus quam <strong>de</strong>centissimus, concessa etiam ei<strong>de</strong>m omnis ordinaria<br />

comoditas, victus, lectus (Eph. theol. ad 2G Jul. 1G82).


— 21 —<br />

wi<strong>de</strong>r geistliche Personen und zwar in einer rein kirchlichen Sache das Forum<br />

Episcopi arrogiren. Ihr habt, setzte er bei, eure vermeintlichen Privilegien hierzu<br />

zu eröffnen, was ihr bisher nicht prästirt 1 ). Der Vicerektor, <strong>de</strong>r auch in dieser<br />

Angelegenheit vorzüglich die Universität vertrat, da <strong>de</strong>r liektor noch kein Professor<br />

war, bat erst nach <strong>de</strong>n Ferien antworten zu dürfen, und reiste dann mit <strong>de</strong>m Professor<br />

<strong>de</strong>r scolastischen Theologie, Baroni, selbst nach Brixcn, wo bei<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m<br />

bischöflichen Gencralvicar und zwei Eäthen unterhan<strong>de</strong>lten. Das Eesultat war, dass<br />

<strong>de</strong>r Bischof unter <strong>de</strong>m 18. Dezember <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Senat — eigentlich <strong>de</strong>n<br />

geistlichen Glie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>sselben, die Jurisdiction auch über aka<strong>de</strong>mische Kleriker,<br />

welche ohne kirchliche Censur wären, und kein kirchliches Benefizium o<strong>de</strong>r Amt<br />

versähen, <strong>de</strong>legirte, und auch zu Verhandlungen nach Todfällen <strong>de</strong>m bischöflichen<br />

Cominissär einen Laien <strong>de</strong>s Senates beizugeben gestattete, übrigens es <strong>de</strong>r Universität<br />

frei stellte, bezüglich ihres diessfalls beanspruchten Privilegiums an <strong>de</strong>n<br />

Papst zu rekurriren 2 ), was jedoch die Universität nicht that. Hierdurch war also<br />

auch die frühere Bestimmung über Verhandlungen nach <strong>de</strong>m Ableben aka<strong>de</strong>mischer<br />

Kleriker in authentische Form gebracht; auch gewann die theologisch*! Facultät<br />

insofern an Gewicht, als ihr Dekan, wenn <strong>de</strong>r Universitäts - Kektor kein Priester<br />

war, bei Jurisdictions-Verhandlungen über Kleriker an <strong>de</strong>s Kektors Stelle trat.<br />

Ein neuer und <strong>de</strong>r heftigste Streit mit <strong>de</strong>m Bischöfe von Brixen ergab sich<br />

über die Rechte <strong>de</strong>s Kanzlers <strong>de</strong>r Universität, von <strong>de</strong>m wohl die päpstliche Confirmation<br />

spricht, in <strong>de</strong>n kaiserlichen Documenta! und Universitätsstatuten aber<br />

keine Meldung vorkommt. Dieser Streit tauchte bei Gelegenheit <strong>de</strong>r Publikation<br />

<strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Statuten und Privilegien auf, und da er noch längere Zeit nach<br />

dieser Publikation fortdauerte: so wird zuerst diese Publikation anzuführen sein.<br />

§ 14.<br />

Obschon die Urkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Privilegien und Statuten schon im Jahre 1 684 von<br />

Wien angekommen war, so verzog sich doch ihre öffentliche Bekanntmachung bis<br />

zum 21. Jänner 168G. Die Ursache dieser langen Verzögerung lag wohl nur <strong>de</strong>m<br />

kleinsten Theile nach in <strong>de</strong>r vorläufigen Verfertigung von Abschriften dieses weitläufigen<br />

Documeiits; mehr verzögerten die Publikation die Universitäts-Professoren.<br />

Demi da sie über die Modifikationen <strong>de</strong>s Universitäts-Entwurfes, welche von <strong>de</strong>n<br />

1) Concept im Brixener Con.si.storial-Archiv.<br />

2) Volcntes ad humilem instantiam .senatus aca<strong>de</strong>mici oenipontani ejus faciliari<br />

regimini providc consulero. ei<strong>de</strong>m sonatui, quatenus est ecclesiasticus , jurisdictionom<br />

nostram ordinariam in schulares clericos ihi stu<strong>de</strong>ntes actualitor et irmnatriculutn.s presentium<br />

tenorc <strong>de</strong>legamus, tum in cau.sis civilibus quam criminalibus, iis duntaxat cxceptis,<br />

qui abnoxii sunt censurae alicui ecclosiasticac et ubi clorici aliquod habeant boneficium<br />

ecclesiasticum vcl munus ant ofticium a Nobis dopon<strong>de</strong>ns, ita tarnen, ut si poriculuni<br />

fugae subesset, dictus senatus etiam in casibus crirninalibus exepptis possit ot<br />

<strong>de</strong>beat <strong>de</strong>linquentem arrestarc et carcerare, quantum opus, donec res ad ordinorium per<br />

senatum <strong>de</strong>feratur, et Brixinae Hat alia dispositia. Caeterum ,si llector Universitatis<br />

foret laicus, directorium exercitii jurisdictionis nostrae sit et resi<strong>de</strong>at penes <strong>de</strong>canum facultatis<br />

theologicae tunc existentem. --- Quoad bona profes.sorum et scoJarium, quatenus Universitas<br />

intrat judicii laici assistentiam in ejusmodi casibus ordinario praestantis. concessum<br />

sit ei<strong>de</strong>m, ut per ejus <strong>de</strong>putatum etiam laicum possit hujusmodi bonorum discussionibus<br />

et distributionibus .seu alii cuique dispositioni judiciali intervenire, uti cum laica potestate<br />

observatur, et actualiter observatum fuit in discussione et distributione liaereditatis<br />

relicta a quodam ven. Pre.sbytero Jüchaele Digi.sser olim Professore Aca<strong>de</strong>miae oenipontanae.<br />

Denique reservaraus dicto senatui, quatenus recursum ad sanetam se<strong>de</strong>m pro<br />

<strong>de</strong>claratione praetensi sui privilegii per Nos hactenus non agniti aut admissi sumere<br />

possit, cui postmodum stare Tolumus et ex <strong>de</strong>bito uostrae obedientiae <strong>de</strong>bemus.


— 22 —<br />

Wesen und <strong>de</strong>m geheimen Eatho beantragt wur<strong>de</strong>n, so wenig als zur allerhöchst<br />

anbefohlenen Ausgleichung <strong>de</strong>r Divergenzen zu Käthe gezogen wor<strong>de</strong>n waren *), so<br />

fand sich in <strong>de</strong>n allerhöchst genehmigten Statuten und Privilegien Manches, was<br />

<strong>de</strong>r Universität neu und unangenehm war, und nach ihrer Meinung vor <strong>de</strong>r Publikation<br />

abgeän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sollte, und wohl auch später manche Verhandlungen hervorrief,<br />

z. B. über das Aufsteigen in die höhern Facultäten, die Jurisdiction über<br />

die Schaarwache etc. Allein vorzüglich <strong>de</strong>r Gubernator drang auf die Publikation,<br />

welche auch auf die ersten Tage <strong>de</strong>s Juli 1685 festgesetzt, jedoch damals nicht<br />

vorgenommen wur<strong>de</strong> 2 ); vielmehr beschloss eine Conferenz vom 22. Oktober 1685<br />

zwischen <strong>de</strong>m Universitäts-Vicodirektor mit <strong>de</strong>n vier Dekanen, und zwischen <strong>de</strong>m<br />

geheimen Käthe Gr. Spauer mit <strong>de</strong>m Universitäts-Kektor Baron Sarnthein, die Publikation<br />

erst vorzunehmen, sobald <strong>de</strong>r nach zwei Wochen zu wählen<strong>de</strong> Bischof 3 ) von<br />

Brixen, <strong>de</strong>m nach <strong>de</strong>r Ansicht <strong>de</strong>r Universität als ihrem Kanzler die Documonte<br />

je<strong>de</strong>n Falls vor <strong>de</strong>r Publikation mitgetheilt wer<strong>de</strong>n sollten, dieselben gelosen hätte;<br />

wobei auch gegen die Publikation von Punkten, welche die geistliche und weltliche<br />

Gerichtsbarkeit betreffen, Einsprache gemacht wur<strong>de</strong>. Obschon nun auch das Brixener<br />

Domkapitel noch vor <strong>de</strong>r Bischofswahl und dann <strong>de</strong>r Bischof selbst gegen die<br />

Promulgation protestirte, so befahl <strong>de</strong>r Gubernator doch die unverzügliche feierliche<br />

Bekanntmachung ohne Weiters 4 ); und sie wur<strong>de</strong> sohin am 21. Jänner 1686 in<br />

<strong>de</strong>r Jesuitenkirche beiläufig mit <strong>de</strong>n nämlichen Feierlichkeiten, mit welchen im<br />

Jahro 1677 die Stiftungs- und Confirmations-Urkun<strong>de</strong>n publizirt wur<strong>de</strong>n, vorgenommen<br />

und wie<strong>de</strong>r mit einem Essen im Jesuiten-Collegio 5 ) auf Kosten <strong>de</strong>r Universitätskasse<br />

beschlossen, bei welchem auch <strong>de</strong>r Universitäts-Kektor und Deputirte<br />

<strong>de</strong>r Hofkammer gegenwärtig waren.<br />

§ 15.<br />

Die Grün<strong>de</strong>, aus welchen, wie bemerkt wur<strong>de</strong>, das Ordinariat Brixen gegen<br />

die Publikation <strong>de</strong>r Statuten und Privilegien protestirte, bestan<strong>de</strong>n vorzüglich darin,<br />

dass dieselben ohne Einfluss <strong>de</strong>s Ordinariats verfasst seien, da doch die päpstliche<br />

Confirmations-Urkundo ausdrücklich bestimme, diese durch <strong>de</strong>n Bischof von Brixen<br />

mit <strong>de</strong>n Vorstehern <strong>de</strong>r Universität einzurichten, und dass in diesen Documenten<br />

verschie<strong>de</strong>ne Bestimmungen vorkommen, welche »zum Abbruch <strong>de</strong>r päpstlichen<br />

Bullo und <strong>de</strong>s Ordinariats Brixen Intention und Gerechtsame zielen*. Die Documente<br />

sollen besser überdacht, nach <strong>de</strong>r päpstlichen Urkun<strong>de</strong> eingerichtet und erst<br />

hernach publizirt wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach<strong>de</strong>m die Publikation <strong>de</strong>ssen ungeachtet erfolgt war, verlangte <strong>de</strong>r neue<br />

Bischof Gr. Franz Kuen von <strong>de</strong>r Universität Satisfaktion, und entzog <strong>de</strong>rselben, da<br />

sie sich auf <strong>de</strong>n Befehl <strong>de</strong>s Gubernators stützend in weitere Verhandlungen<br />

nicht einlassen wollte, die Licenz zu aka<strong>de</strong>mischen Promotionen und die ertheilte<br />

Jurisdiction über studiren<strong>de</strong> Kleriker. Nun konnte sich die Universität weitern Verhandlungen<br />

mit <strong>de</strong>m Ordinariate um so weniger entziehen, als sie hiezu vom geheimen<br />

Käthe selbst beauftragt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r ganzen Verhandlung vermittelnd<br />

eintrat. Diese Verhandlung- erhielt erst nach zwei Jahren ihren Abschluss, und<br />

die Universität, selbst die Jesuiten fan<strong>de</strong>n das Betragen <strong>de</strong>s Bischofs sehr an-<br />

1) Vgl. § 8.<br />

2) Vgl. §§ 38, 40, 37.<br />

3) Bischof Paulin war am 29. September 1685 gestorben.<br />

4) non obstantibus quibuscumque difficultatibus.<br />

5) lautum prandium — sagen die juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n.


— 23 —<br />

massend *). Der Bischof klagte nebst <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong> über die voreilige Promulgation<br />

<strong>de</strong>r Statuten insbeson<strong>de</strong>rs darüber, dass die Jurisdiction auch über Kleriker<br />

ohne weiters <strong>de</strong>r Universität zugeschrieben wer<strong>de</strong>, dass die Statuten von keiner<br />

Professio fi<strong>de</strong>i, wie sie die Con/irmations-Bulle for<strong>de</strong>re, Meldung mache, dass in<br />

allen Documenton von einem Kanzler nicht einmal ein Wort vorkomme, dass selbst<br />

zur Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r alten o<strong>de</strong>r Verfassung neuer Statuten von einom bischöflichen<br />

Einflüsse gar keine Erwähnung geschehe. Die Universität suchte vor allem um<br />

die entzogene Licenz zu <strong>de</strong>n Promotionen nach, und erhielt sie auf ein Jahr, und<br />

dann — durch ein sehr höfliches Schreiben selbst <strong>de</strong>s geheimen Raths an <strong>de</strong>n Bischof<br />

unterstützt — auf ein zweites Jahr. Auf die Klagpunkte <strong>de</strong>s Bischofs machte<br />

sie geltend, dass die Privilegien und Statuten schon vor <strong>de</strong>r päpstlichen Confirmationsbulle<br />

verfasst wor<strong>de</strong>n seien, sohin dabei von einer Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Rechte,<br />

welche sich erst aus <strong>de</strong>rBullo ergeben, keine Re<strong>de</strong> sein könne, dass die Publikation<br />

auf höhern Auftrag geschah, dass Bestimmungen über das jurainentum fi<strong>de</strong>i in<br />

Statuten überflüssig seien, da ja die päpstliche Bulle das Betreffen<strong>de</strong> hierüber ergänze,<br />

dass eine päpstliche Confirmation bei Abän<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Abfassung <strong>de</strong>r<br />

Statuten nicht nöthig sei, wie <strong>de</strong>r Bischof sie for<strong>de</strong>re, weil ja die Bulle diess nicht<br />

vorschreibe, vielmehr die Verfassung etc. gestatte; dass übrigens künftige Statuten<br />

ohne bischöfliche Beistimmung nicht gemacht wer<strong>de</strong>n sollen; dabei ersuchte die<br />

Universität neuerdings <strong>de</strong>n Bischof um die Jurisdiction über studirendo Kleriker,<br />

und meinte, dass die Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s Kanzlers zuerst vom Bischof anzugeben<br />

wären. — lieber diesen letztem Punkt holte <strong>de</strong>r Bischof von an<strong>de</strong>rn Bischöfen,<br />

welche Kanzler an Universitäten waren, die Universität aber von an<strong>de</strong>rn Universitäten<br />

Aulklärungen ein. Emilich kam unter <strong>de</strong>m 21. Sept. 1G88 zwischen<br />

<strong>de</strong>m Bischöfe und <strong>de</strong>r Universität ein Uebereinkommon zu Stan<strong>de</strong>, das <strong>de</strong>r Bischof<br />

vorgeschlagen, und <strong>de</strong>r geheime Rath, <strong>de</strong>m die Universität theils unmittelbar, theils<br />

mittelst <strong>de</strong>r Regierung <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Verhandlungen immer vorlegte, und sicli<br />

AVeisungen erbat, mit wenigen unwesentlichen Verän<strong>de</strong>rungen schon unter <strong>de</strong>m<br />

3. Juli 1G88 gebilliget hatte, und welches die auszugsweise folgen<strong>de</strong>n 8 Punkte<br />

enthielt.<br />

1. Die Statuten <strong>de</strong>r Universität — schon vor <strong>de</strong>r päpstlichen Confirmations-<br />

Bulle entworfen — sind eben <strong>de</strong>sswegen <strong>de</strong>m Bischof als erst durch jene Bulle<br />

aufgestellten Universitätskanzler unpräjudizirlich; eine Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>rselben bedarf<br />

aber <strong>de</strong>r bischöflichen Zustimmung. 2 )<br />

2. Die Jurisdictionsverhältuisse über studiren<strong>de</strong> Kleriker bleiben nach <strong>de</strong>r<br />

Urkun<strong>de</strong> Paulin's vom 18. Dezember 1682 geregelt. (Diese Urkun<strong>de</strong> ist wörtlich<br />

aufgenommen.)<br />

3. Der Prokanzler nimmt mit Anfang eines je<strong>de</strong>n Studienjahres von all'ii<br />

Professoren das Glaubnisbekenntniss :1 ) und <strong>de</strong>n Eid ab, nichts gegen <strong>de</strong>n (ilauben<br />

und die guten Sitten zu lehren; ist <strong>de</strong>r Vicekan/Jer Professor, legt er selbst bei<strong>de</strong><br />

in die Hän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s theologischen Dekans ab.<br />

4. Den Prokanzler bestellt <strong>de</strong>r Bischof frei, wird jedoch auf die Bitte <strong>de</strong>r<br />

1) Die Historia .Societatis Jesu dos Ferdinan<strong>de</strong>ums stellt die Sache so dar, als<br />

wenn sich <strong>de</strong>r Bischof als Herr <strong>de</strong>r Universität und als Richter in allen ihren Streitigkeiten<br />

hätte betrachten wollen, und polemisirt zum Jahre 1684 weitläufig dagegen.<br />

2) Dem bischöflichen Entwürfe wur<strong>de</strong> hier beigesetzt: ita tarnen, ut causam et<br />

praejudicium Caesaris velut supremi Principis et Fundatoris directe vel indirecte non involvant<br />

aut concernant.<br />

3) Nach <strong>de</strong>n Statuten hatten die Professoren nur bei Uebernahme ihres Amtes<br />

das Glaubensbekenntniss abzulegen.


24<br />

Universität, ihn aus ihrer Mittu zu nehmen, bedacht sein. Sein Rang ist nach <strong>de</strong>m<br />

Universitäts-Roktor, ausser bei Versammlungen <strong>de</strong>r Facultät, zu welcher er gehört,<br />

und <strong>de</strong>n Rechten <strong>de</strong>s Promotors bei Doctorats-Mahlzeiton unbescha<strong>de</strong>t. *)<br />

5. Promotionen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Prokanzler von <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Facultät durch<br />

Notar und Candidaten zur Bestimmung über Tag und Stun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Licenz-Ertheilung<br />

angezeigt.<br />

6. Bei allen Akten <strong>de</strong>s Baccalaureats, Licentiats und Doctorats legt <strong>de</strong>r zu<br />

Promoviren<strong>de</strong> das Glaubensbekenntniss und <strong>de</strong>n Eid ab: a. <strong>de</strong>s Gehorsams gegen<br />

die römisch-katholische Kirche, b. gegen <strong>de</strong>n Bischof als Kanzler und gegen die<br />

Facultäts-Professoren, c. das Wohl <strong>de</strong>r christlichen Kirche nach Kräften zu beför<strong>de</strong>rn<br />

und zu schützen, d. die Licenz an<strong>de</strong>rswo nicht zu verlangen. Bei nicht<br />

öffentlicher Ertheilung dos Baccalaureats kann <strong>de</strong>r Prokanzler dclegiren. Die Licenz<br />

gibt <strong>de</strong>r Prokanzler von <strong>de</strong>r höhern Kanzel.<br />

7. Die Taxe <strong>de</strong>s Prokanzlors für die Licentiats-Ertheilung ist — an <strong>de</strong>n drei<br />

höhern Facultäten bei einem Candidaten ein Dukaten, bei zwei je vier Gul<strong>de</strong>n, bei<br />

Mehreren je ein Thaler; in <strong>de</strong>r Philosophie von Je<strong>de</strong>m dreissig Kreuzer.<br />

8. Dom Prokanzlor sind immer zwei Exemplare <strong>de</strong>r Thesen, Cataloge etc. für<br />

<strong>de</strong>n Kanzler zu übergeben. 2 )<br />

§ 16.<br />

. So war also die Universität erst nach fast zwei Dezennien seit ihrem ersten<br />

Anfang vollständig organisirt und ihre Stellung geordnet.<br />

Es war eine Universität nach <strong>de</strong>m Begriffe <strong>de</strong>r damaligen Zeit, ein Studium<br />

universale bezüglich <strong>de</strong>r gelehrten Wissenschaften, <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Gültigkeit<br />

<strong>de</strong>s Studiums. Alle Hauptwissenschaften wur<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>rselben gelehrt, kein<br />

Stand o<strong>de</strong>r Land war von <strong>de</strong>r Theilnahme an <strong>de</strong>m Studium ausgeschlossen, die von<br />

ihr anerkannte Befähigung sollte überall Gültigkeit haben. Sie war aber keine<br />

Universität <strong>de</strong>r altern Zeit, wo an einer Universität immer vorzüglich Eine Wissenschaft<br />

betrieben wur<strong>de</strong>, wo die artistische Facultät auch das nun ausgeschlossene<br />

Gymnasium enthielt, wo die Doctoren und Magistri <strong>de</strong>r Universität sogleich an <strong>de</strong>r<br />

Universität lehren konnten, wohl auch mussten etc. Von <strong>de</strong>r Einrichtung <strong>de</strong>r<br />

Nationen, von Bursen, von Collegien nach <strong>de</strong>m Begriffe früherer Zeiten etc. fin<strong>de</strong>t<br />

sich an <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität nichts. War sie vom Staate auch nicht so abhängig<br />

wie in spätem Zeiten, so war sie doch keine unabhängige Corporation, wie<br />

die altern Universitäten. Sie hatte auch natürlich nicht das zahlreiche Lehrpersonale<br />

und die vielen Lehrfächer <strong>de</strong>r spätem höhern Schulen, aber eine rein<br />

katholische Einrichtung.<br />

Ihr Name war: Universitas Leopoldina, die vier Facultäten führten die bei<br />

allen Universitäten üblichen Namen, die Philosophie hiess nämlich: inelyta 3 ) artium<br />

liberalium et Philosophiao facultes, die Theologie hatte <strong>de</strong>n Titel sacra, die Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

<strong>de</strong>n Titel consultissima, die Medizin <strong>de</strong>n Titel saluberrima facultas.<br />

Als Anfangsjahr <strong>de</strong>r Universität wird gewöhnlich das Jahr 1672 angenommen,<br />

wo sie Scepter, Rektor, theilweise das Recht zu Promotionen etc. erhielt, obschon<br />

damals we<strong>de</strong>r die Studien noch ihre Einrichtungen geordnet waren, ja die<br />

Medizin nicht einmal gelehrt wur<strong>de</strong>.<br />

1) Salva tarnen in conviviis doctoralibus Promotoris praerogativa, neque etiam in<br />

eonciliis illius facultatis, in qua forsan ipse Procancellarius professor existit.<br />

2) Authentische Abschritten dieses Documents fin<strong>de</strong>n sich bei <strong>de</strong>r Universität, im<br />

Brixener Consistorial-Archiv etc.<br />

3) Inclyto Wessen auch die übrigen Facultäten.


Zweiter Abschnitt.<br />

Entwicklung <strong>de</strong>r Universität bis um das Jahr 1730.<br />

§ 17.<br />

Bis auf die 1730gcr Jahre behielt die. Universität ihre ursprüngliche Einrichtung<br />

1 ohne wesentliche Verän<strong>de</strong>rungen. Eine Geschichte <strong>de</strong>r Universität wird<br />

daher über diese Perio<strong>de</strong> nur zu erzählen haben, wie sich dieselbe nach ihren Statuten<br />

und Privilegien in ihrem innern "Wesen und in ihren äussern Beziehungen<br />

fortbewegte. Wir beginnen mit <strong>de</strong>n materiellen Elementen (Fond und Lokale),<br />

gehen dann auf die Professoren und ihre Amtsgeschäfte vorzüglich im Unterrichte,<br />

auf die Stu<strong>de</strong>nten und ihr Betragen über, fügen Einiges über die Leitung <strong>de</strong>r Universität<br />

nach Innen und Aussen durch ihren Senat bei, und schlicssen diesen Abschnitt<br />

mit ein Paar allgemeinen Bemerkungen.<br />

Die Universität hatte keinen eigentlichen Stiftungsfond an liegen<strong>de</strong>n Gütern,<br />

Kapitalien etc., son<strong>de</strong>rn wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>m verän<strong>de</strong>rlichen Einkommen <strong>de</strong>s Salz-Aufschlages<br />

in Hall im Betrag von 12 kr. auf je<strong>de</strong>s Fu<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s für Tirol verkauften<br />

Salzes, sohin eigentlich von Tirolern, welche Salz kauften, erhalten. Gegen eine.<br />

Aus<strong>de</strong>hnung dieses Preises auch auf auswärtige Käufer protestirte im .Jahre 1700<br />

die Hofkammer, weil hierdurch <strong>de</strong>r Salzvorschleiss sich vermin<strong>de</strong>rn wür<strong>de</strong>. 1 )<br />

Diese 12 kr. für das Salzfu<strong>de</strong>r nahm <strong>de</strong>r k. k. Salzhingeber in Hall ein, und<br />

das Salzamt hielt <strong>de</strong>n Betrag in Evi<strong>de</strong>nz 2 ). Für die Universität erhob von <strong>de</strong>r<br />

Haller-Saline ein eigener mit 100 fl. salarirter Universitätskassier, <strong>de</strong>r Caution zu<br />

1) In <strong>de</strong>r kaiserlichen Stiftungsurkundc licisst es: liberali nc perpetuo duraturu<br />

dote magniticentissime donamus, fundum illi dotalem assignantes tyrolcns.es nostras<br />

salinas, e quarum annuis proventibus professorum salaria, acdillciorum sarta tarta et<br />

reliqua Universitatis onera abun<strong>de</strong> sustentantur. Hiernach sollte man glauben, dass das<br />

Einkommen <strong>de</strong>r Haller-Saline überhaupt, und nicht bloss <strong>de</strong>r erwähnte Aufschlag, zur<br />

Deckung <strong>de</strong>r Universitätsbedürfnisse bestimmt war. Allein <strong>de</strong>m ist nicht so. In allen<br />

Rechnungen etc. erschienen als Universität.sfond nur die Einkünfte aus <strong>de</strong>n 12 kr. für<br />

je<strong>de</strong>s Fu<strong>de</strong>r Salz, und gegen einen an<strong>de</strong>rn Betrag von <strong>de</strong>r Saline wur<strong>de</strong> in hohen und<br />

a. h. Erlassen protestirt.<br />

2) Der Hingeber und das Amt hatten dafür keine Besoldung: Ersterer erhielt<br />

aber öfter eine Remuneration, z. B. <strong>de</strong>r Salzhingeber Fenner nach 40 Dienstjahren al><br />

Beamter 500 fl., die jedoch nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 29. Oktober 1695 ohne<br />

Nachstand <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Salarien ausbezahlt wer<strong>de</strong>n sollten.


legen hatte, die Beträge, und lieferte sie <strong>de</strong>n Professoren etc. ab *). Im Jahre 1698<br />

kam zur Sprache, ob nicht das ganze Kassieramt mit <strong>de</strong>m Salzhingeber-Dienste zu<br />

vereinigen wäre. Diess wur<strong>de</strong> damals und auch noch im Jahre 1711, wo die Hofkammer<br />

und <strong>de</strong>r geheime Kath auf diese Vereinigung antrugen, allerhöchst nicht<br />

bewilligt, weil ja <strong>de</strong>r Kassier die Einkünfte <strong>de</strong>r Universität gegen die Hofkammer<br />

zu kontroliren habe; jedoch noch weiterer Bericht abgefor<strong>de</strong>rt. Im Jahre 1714<br />

wur<strong>de</strong> aber diese Vereinigung genehmigt und das Kassieramt ganz aufgehoben.<br />

Die eigentliche Verwaltung <strong>de</strong>s Universitätsfonds führte die Hofkammer, welcher<br />

das Salzamt in Hall, das unter ihr stand, jährlich über diesen Fond belegten<br />

Bericht zu erstatten hatte, <strong>de</strong>n die Kammer durch die Buchhaltung prüfen Hess,<br />

und dann mit ihren Bemerkungen erledigte. Um Ausgaben, welche nicht als<br />

systemisirt an die Professoren etc. verabfolgt wur<strong>de</strong>n, z. B. um Remunerationen,<br />

Ankauf von Büchern für die Universität, zur Congregation 2 ) etc., hatte sich die<br />

Universität an die Hofkammer zu wen<strong>de</strong>n, welche diese Anträge in weitere Verhandlung<br />

nahm 3 ). Dagegen machte und beantragte die Hofkammer oft Ausgaben<br />

aus <strong>de</strong>m Universitätsfond, ohne darüber die Universität gehört zu haben. 4 )<br />

Nicht selten kam die Universitätskasso in zeitweilige Aufliegenheit, so dass nicht<br />

einmal <strong>de</strong>n Professoren ihre Besoldungen rechtzeitig abgeliefert wur<strong>de</strong>n, und ihre<br />

Klagen wohl auch Verhandlungen und beson<strong>de</strong>re Maassregeln veranlasstcn. Schon<br />

bei <strong>de</strong>r Aufstellung eines Professors für das Kirchenrecht im Jahre 1672, und bei<br />

<strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Professoren Gruber und Weinhart, <strong>de</strong>r ohne Gehalt angestellt<br />

wur<strong>de</strong>, im Jahre 1677 wur<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n geringen Fond <strong>de</strong>r Universität hingewiesen;<br />

und als Weinhart nach zweijähriger unentgeltlicher Dienstleistung unter <strong>de</strong>m<br />

15. August 1679 einSalar von 160 fl. erhielt, befahl <strong>de</strong>r Kaiser zugleich, auch dio<br />

Landschaft um Mittel zur Bestreitung <strong>de</strong>r Auslagen anzugehen. Bei <strong>de</strong>r eingeleiteten<br />

Verhandlung wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Antrag gestellt, <strong>de</strong>n Salzaufschlag um 4 kr. zu erhöhen,<br />

wogegen sich aber dio Hofkammer mit <strong>de</strong>r Bemerkung erklärte, dass schon <strong>de</strong>r<br />

bestellen<strong>de</strong> Aufschlag <strong>de</strong>n Salzabsatz vermin<strong>de</strong>rt, und <strong>de</strong>n Schmuggi-l an <strong>de</strong>n<br />

Gräuzorten beför<strong>de</strong>rt habe. — Bei <strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>rholten Bitten <strong>de</strong>r Professoren um Verabfolgung<br />

ihres Gehaltes im Jahre 1683 wur<strong>de</strong> ein zeitweiliges Anlehon von 700 11.<br />

bewilliget, und wie<strong>de</strong>r Berathung über Verbesserung <strong>de</strong>s Universitütsibnds aufgetragen;<br />

bei welcher am 14. Oktober 1684 in Hall auch <strong>de</strong>r Kassier Kofier und<br />

1) Kassier war zuerst Balthasar, dann mit Dekret vom 21. Juli 1688 <strong>de</strong>ssen<br />

Sohn Daniel Kofler, zugleich Hofsalzknmmerrath und k. k. wirklicher Kanmerdiener.<br />

Auch dieser erhielt öfter Kemunerationen, z. B. mit a. h. Elitschliessung vom 18. September<br />

1694 sollte er als llecompens eine Geldgabe von 1000 fl.! — jedoch aus Extraund<br />

Fiscalmitteln erhalten.<br />

2) Vgl. § 49.<br />

3) Nach einer Bemerkung in <strong>de</strong>n philosophischen Ephemeri<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m 8. Juli<br />

1712 konnte die Hofkammer nicht systemisirte Ausgaben über 16 fl. aus sich nicht<br />

genehmigen, und musste sohin, wenn sie dieselben nicht abschlug, worauf <strong>de</strong>r Universität<br />

natürlich <strong>de</strong>r Rekurs an <strong>de</strong>n geheimen Rath offen stand, sich an <strong>de</strong>n geheimen<br />

Rath o<strong>de</strong>r selbst an <strong>de</strong>n Kaiser wen<strong>de</strong>n.<br />

4) Im Jahre 1736 bei Gelegenheit eines Gesuches <strong>de</strong>r Wittwe <strong>de</strong>s Professors Hermanin<br />

um eine Pension klagte die Universität bitter, dass sie nur fünf Male seit ihrem<br />

Bestehen um <strong>de</strong>rlei Pensionen angegangen wor<strong>de</strong>n sei, die Kammer aber 21950 fl. aus<br />

<strong>de</strong>m aka<strong>de</strong>mischen Fon<strong>de</strong> ohne Rücksprache mit <strong>de</strong>r Universität verwen<strong>de</strong>t hätte. —<br />

Bei Cassa-Ueberschüssen scheint die Hofkammer mit Remunerationen etc. sehr freigebig<br />

gewesen zu sein. Als Extra-Auslagen schon vom Jahre 1672 erscheinen für die Bibliothek<br />

von Baron Wittenbach 500 fl., für Bücher 66 fl. 45 kr., Diäten und Reisegebühren<br />

325 fl. 36 kr., für Schreibereien 39 fl. 1 kr. (Akten in <strong>de</strong>r Stattbalterei-Registratur.)


_ 27 —<br />

<strong>de</strong>r Hofkammer-Rath Corneth erschienen, und genehmiget wur<strong>de</strong>, Vorsorge zu<br />

treffen, dass nicht von Venedig, Graubün<strong>de</strong>n etc. Meersalz ein geschwärzt wer<strong>de</strong>,<br />

was <strong>de</strong>n Salz-Ertrag schon be<strong>de</strong>utend gemin<strong>de</strong>rt hätte, dass das in das Ausland<br />

verkaufte Salz nicht in Tirol abgesetzt, o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>r eingeschmuggelt wer<strong>de</strong>, dass<br />

man mit Anträgen auf Gratifikationen sparsamer sei, die Ausgaben für die Schaarwächter<br />

*) vermin<strong>de</strong>re, und die Landständo um einen Beitrag angehe; <strong>de</strong>r Antrag<br />

<strong>de</strong>r Universität <strong>de</strong>n allmählig erhöhten Gehalt <strong>de</strong>s Tanz- und <strong>de</strong>s Fechtmeisters<br />

wie<strong>de</strong>r zu vermin<strong>de</strong>rn wur<strong>de</strong> vom geheimen Eath nicht genehmigt. — Zu einer<br />

an<strong>de</strong>rn Verhandlung kam es im Jahre 1693, als die Universität die Verwaltung<br />

<strong>de</strong>s Universitätsfonds erhalten, und für <strong>de</strong>n Universitäts-Kektor eine ständige Ecmuneration<br />

erwirken wollte. Am 15. Dezember 1693 wur<strong>de</strong> zwischen Glie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s<br />

geheimen Käthes selbst, und <strong>de</strong>n Universitäts-Vorstän<strong>de</strong>n eine Conferenz abgehalten.<br />

Der geheime Eath vernahm hierüber die Holkammer und diese das Salzamt in Hall,<br />

welches sich in einem ausführlichen belegten Bericht über seine Gebarung <strong>de</strong>s<br />

Fon<strong>de</strong>s etc. genügend auswies, und we<strong>de</strong>r die eine noch die an<strong>de</strong>re Bitte begutachtete.<br />

Das Resultat war, dass <strong>de</strong>r geheime Eath <strong>de</strong>n Hof-Vicekanzler und<br />

Mitrath Balteser beauftragte, <strong>de</strong>n Eektor und einige Professoren <strong>de</strong>r Universität<br />

vor sich zu rufen, und ihnen umständlich zu erklären, dass ihrem Petito nicht Statt<br />

gegeben wer<strong>de</strong>n könne 2 ). Mit <strong>de</strong>r Verwaltung blieb es sohin im alten Stan<strong>de</strong>, für<br />

<strong>de</strong>n Rektor aber wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 16. November 1697 eine kleine jährliche Remuneration<br />

bewilligt (§ 25).<br />

Ueber <strong>de</strong>n Stand und zum Theil über die Gebarung <strong>de</strong>s Universitätsfonds im<br />

Allgemeinen gibt <strong>de</strong>r bei dieser Veranlassung unter <strong>de</strong>m 24. Jänner 1694 vom<br />

Salzamte in Hall an die Hofkammer erstattete Bericht nähere Aufschlüsse. Man<br />

ersieht daraus, dass unter <strong>de</strong>m 1. September 1672 bei <strong>de</strong>r Herrschaft Vilsegg<br />

7000 fl. und unter <strong>de</strong>m 1. Dezember <strong>de</strong>sselben Jahres bei <strong>de</strong>r Stadt Vils 1500 11.<br />

zu 5 Prozent vom Universitätsfond angelegt wur<strong>de</strong>n; und dass <strong>de</strong>r Sakaufschlag nach<br />

<strong>de</strong>m Durchschnitte von 10 Jahren jährlich 5800 fl. abwarf, und bei <strong>de</strong>m gesteigerten<br />

Aufwän<strong>de</strong> von mehr als jährlichen 6700 fl. sich ein Delizit von 460 11. 26 kr.<br />

ergab 3 ), welches durch Herabsetzung <strong>de</strong>r Besoldung <strong>de</strong>s Tanz- und <strong>de</strong>s Fechtmeisters<br />

und durch eine kleinere Ausgabe für die Schaarwachc zu <strong>de</strong>cken wäre.<br />

Auch vom Jahre 1709, in welchem <strong>de</strong>r Kaiser unter <strong>de</strong>m 23. Oktober eine<br />

Commission zur Untersuchung <strong>de</strong>s Oekonomikums <strong>de</strong>r Universität aufzustellen be-<br />

J) Vgl. § 40.<br />

2) So nach einem kleinen Zettel, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n unvollständigen Akten <strong>de</strong>r Statthaltern<br />

hierüber beiliegt, und diesen Auftrag ohne Unterschrift enthält.<br />

3) Das Nähere besteht in Folgen<strong>de</strong>m:<br />

Erträguiss <strong>de</strong>s Salzaccises von 1683— 1692 58,371 fl. 2 kr..<br />

sohin im jährlichen Durchschnitte . . . . 5837 fl. 6'/2 kr.<br />

Interessen vom angelegten Kapital . . . . 425 11. — kr.<br />

zusammen 6262~fl. 6'/2 kr<br />

Die Ausgaben beziffern sich im Jahre 1G92<br />

auf Besoldungen . . . . 5909 fl. 30 kr.<br />

für Holz 179 fl, 42 kr.<br />

für Gottesdienst . • • . 100 fl. — kr.<br />

für Schreibereien, Bauten. Recornpensen<br />

etc. in <strong>de</strong>n 10 Jahren 5343 fl.<br />

24 kr., sohin jährlich . . .534 fl. 20% kr.<br />

zusammen 6723 fl. 32 V» kr.


— 28 —<br />

fahl, liegt ein von <strong>de</strong>r Hofkammer erstatteter Bericht in <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur,<br />

nach welchem die jährlichen<br />

Einkünfte <strong>de</strong>r Universität . . . 7097 fl. 37 kr.,<br />

die Ausgaben 7209 fl. 10 kr.,<br />

sohin das Defizit 111 fl. 33 kr.<br />

betrug, das nach <strong>de</strong>m Antrag <strong>de</strong>r Hofkammer durch Sparsamkeit und Keduzirung<br />

<strong>de</strong>r Besoldungen auf <strong>de</strong>n frühern Stand, und nicht durch Erhöhung <strong>de</strong>s Salzaufschlages<br />

zum Scha<strong>de</strong>n dos Verschleisses ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Es ist nicht bekannt, dass in dieser Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universitätsfond an<strong>de</strong>re Zuflüsse<br />

o<strong>de</strong>r Modifikationen erhalten hätte.<br />

Aus <strong>de</strong>m Angeführten ergibt sich aber, dass zwar die Wesen in ihrem Berichte<br />

über die Errichtung <strong>de</strong>r Universität (§1) <strong>de</strong>n Ertrag <strong>de</strong>s Salz-Accises zu<br />

kloin angenommen haben, was die in <strong>de</strong>n Verhandlungen vorkommen<strong>de</strong> Klage über<br />

Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Salz-Verschleisses wegen dieses Accises nicht rechtfertigt, dass<br />

ferner die Erwartung be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r Kapitalisirungen aus <strong>de</strong>m eingegangenen Accis<br />

wegen erst allmäliger Einführung <strong>de</strong>r Lehrkanzeln sich nur zum Thoil rechtfertigte,<br />

vorzüglich <strong>de</strong>sswegen weil <strong>de</strong>r Bau <strong>de</strong>r Universität sehr be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Summen for<strong>de</strong>rte<br />

(§ 3), und wohl auch die Organisirung <strong>de</strong>r Universität schneller vor sich ging, als<br />

nach <strong>de</strong>n Erfahrungen bei schon bestehen<strong>de</strong>n Universitäten zu erwarten war; daher<br />

<strong>de</strong>nn auch schon in dieser Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universitätsfond nur sehr kärglich zureichte,<br />

die Bedürfnisse <strong>de</strong>r Universität zu <strong>de</strong>cken; dass aber in keinem Falle die Ausdrücke<br />

<strong>de</strong>s kaiserlichen Stiftungs - Instruments über reichliche Dotirung <strong>de</strong>r Universität,<br />

welche das päpstliche Confirmations<strong>de</strong>kret wie<strong>de</strong>rholt J ), sich bestätigton.<br />

Von einer Verbesserung <strong>de</strong>s Universitätsfonds durch die tirolischen Stän<strong>de</strong>,<br />

auf welche schon das kaiserliche Dekret vom Jahre 1669 über Bewilligung <strong>de</strong>s<br />

Salz-Acciscs hinwies, und in folgen<strong>de</strong>n a. h. Entschliessungon hingewiesen wur<strong>de</strong>,<br />

ist nichts bekannt. Schon im Berichte <strong>de</strong>r Wesen über Errichtung <strong>de</strong>r Universität<br />

wird ein ständischer Beitrag zu <strong>de</strong>rselben nicht in Aussicht gestellt, da insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Stifte (Trient und Brixen), die ungezwoifelt auf die Beschlüsse <strong>de</strong>r Stän<strong>de</strong><br />

einen grossen Einfluss hatten, einem Beitrag nicht günstig waren, vielleicht auch<br />

<strong>de</strong>sswegen, weil nach <strong>de</strong>r Bemerkung <strong>de</strong>s Brixenor Ordinariats an Geistlichen kein<br />

Mangel, sohin eine Universität für die nächsten Zwecke <strong>de</strong>r Ordinariate nicht nöthig<br />

war. Ueberhaupt aber mögen die Stän<strong>de</strong> schon <strong>de</strong>n Salzaufschlag als eine Last<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s betrachtet haben, welcher eine neue für <strong>de</strong>n nämlichen Zweck hinzuzufügen<br />

sie um so weniger geneigt sein mochten, als wegen <strong>de</strong>r beständigen Kriege<br />

<strong>de</strong>r damaligen Zeit etc. immer neue Anfor<strong>de</strong>rungen zu grossen Geldbeiträgen an<br />

das Land Tirol gemacht, und dadurch die Auflagen für die Bewohner und die<br />

Schul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s sehr vermehrt wur<strong>de</strong>n.<br />

§ 19.<br />

Das Lokale <strong>de</strong>r Universität war das später so genannte Neugebäu<strong>de</strong> (§ 3) 2 ).<br />

Die Philosophie und Theologie hatte in <strong>de</strong>mselben schon in <strong>de</strong>n ersten Zeiten<br />

je drei Hörsäle 3 ). Die Philosophie und Medizin gaben ihre Vorlesungen zu ebener<br />

1) Munificentissime dotavit, imo ditavit.<br />

2) Jetzt zu k. k. Kanzleien für die Statthalterei-Räthe und für Registratur, und<br />

an<strong>de</strong>re Beamte verwen<strong>de</strong>t. Früher hiess Neugebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>r abgebrannte 1. f. Palast in <strong>de</strong>r<br />

Nähe <strong>de</strong>r Universität.<br />

3) Nach <strong>de</strong>m Erdbeben im Jahre 1690 gaben die Juristen wegen ihrer beschädigten<br />

Hörsäle die Vorlesungen — <strong>de</strong>r Canonist und Digestist im Hörsäle <strong>de</strong>r Logik, <strong>de</strong>r


— 29 —<br />

Er<strong>de</strong>, die Theologie und Jurispru<strong>de</strong>nz im ersten Stock. Dazu kam eine Stuba aca<strong>de</strong>mica,<br />

welche klein war, daher zu grössern Feierlichkeiten häufig <strong>de</strong>r Hörsaal <strong>de</strong>r<br />

Logik benützt wur<strong>de</strong>, zu <strong>de</strong>ssen Verzierung man im Jahre 1689 Tapeten mit <strong>de</strong>r<br />

Vertröstung bewilligte, bei bessern Universitätsmitteln einen grössern Saal herzustellen.<br />

Wirklich wur<strong>de</strong> im Jahre 1693 eine Aula aca<strong>de</strong>mica gebaut, in welcher<br />

am 11. August d. J. schon eine theologische Disputation pro Doctoratu abgehalten<br />

wur<strong>de</strong> 1 ). Einen eigenen Hörsaal für Kirchenrecht erhielt die juridische Facultät<br />

mit a. h. Entschliessung vom 22. November 1726 2 ). — Ferner hatte die Uni-j<br />

versität zwei Carcjr 3 ), die aber schlecht waren, so dass im Jahre 1698 ein irrl<br />

Kräuterhäüs <strong>de</strong>tentionirter Jurist aus Furcht vor Entweichung dort belassen wur<strong>de</strong>.<br />

Nach einer Regierungsverordnung vom 26. August 1694 sollten auch für <strong>de</strong>n<br />

Tanz- und iür <strong>de</strong>n Fechtmeister Unterrichtszimmer ausfindig gemacht wer<strong>de</strong>n, und<br />

letzterer hatte im Jahre 1721 gewiss ein solches, das damals <strong>de</strong>m Gymnasium<br />

überlassen wur<strong>de</strong> 4 ). In einem Lokale <strong>de</strong>r Universität war auch ein Billard 5 ). Da<br />

doch auch die medizinische und juridische Facultät ihre Lokalien haben mussten<br />

(wahrscheinlich jedoch nur je eines), so waren die Universitätsräume gewiss weniger<br />

beschränkt, als an mancher an<strong>de</strong>rn Universität. 6 )<br />

Der Eingang zur Universität war von <strong>de</strong>r Pfarrgasse, die daher ausser die<br />

Stadtmauer führen musste, doch führte auch ein zu verschliessen<strong>de</strong>s Thor, zu welchem<br />

die Professoren einen Schlüssel hatten, in <strong>de</strong>n östlich gelegenen Kennplatz.<br />

Auch war ein Thor von <strong>de</strong>r Universität zur Singschule., welches zur Zeit <strong>de</strong>r Lektionen<br />

geöffnet wur<strong>de</strong>; ob mit diesem Thor die Pfarrgasse schloss, ist mir unbekannt.<br />

T )<br />

Die Lage ausser — jedoch in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>r Stadt mag zur Kühe und Bequemlichkeit<br />

geeignet gewesen sein.<br />

Eine eigene aka<strong>de</strong>mische Kirche hatte die Universität nicht. Sie bezeichnete<br />

im Jahre 1673 als die für ihre Gottesdienste geeignetste Kirche die nahe Stadtpfarre;<br />

mit a. h. Entschliessung wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität selbst die Verhandlung mit<br />

Magistrat und Pfarrer überlassen; sie führte alier /.u keiner festen Ordnung-, da<br />

das Pfarramt Anstän<strong>de</strong> machte; und so wur<strong>de</strong>n die aka<strong>de</strong>mischen Gottesdienste<br />

bald in <strong>de</strong>r Pfarr-, bald in <strong>de</strong>r Jesuiten-, bald in <strong>de</strong>r Mariahilf-Kirche gehalten.<br />

Codicist im Hörsaale <strong>de</strong>r Metaphysik, <strong>de</strong>r Tnstitutionist im Hörsaale <strong>de</strong>r Physik, und<br />

die Theologie erhielt ein viertes Auditorium „impotratum a Gubernatore quartum auditorium".<br />

(Theol. Ephemeri<strong>de</strong>n 19. Januar 1690; auch philos. und jurid. Epheineri<strong>de</strong>n<br />

von diesem Jahre.)<br />

1) Eph. theol. ad h. d. Der Bau scheint 1800 fl. gekostet zu haben: die Fa-<br />

cultäten-Dekane benahmen sich über <strong>de</strong>nselben mit <strong>de</strong>m Baumeister (Jump.<br />

2) Die Universität hatte einen Ueberschiiss von 5UJ fl. Es sollte<br />

an<strong>de</strong>re Aula aca<strong>de</strong>mica erbauet, und die alte Stuba Hörsaal wer<strong>de</strong>n, allen<br />

neue Zimmer zum Hörsaale vor (Eph. jur 7. et 20. Aug. I72'i. Eph. tl<br />

igentlich eine<br />

man zog das<br />

•ol. et philos.<br />

10. Nov. 1728). Am 27. August 1728. in weichein .lahre <strong>de</strong>r Bau vollen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>,<br />

erhielt darin Anton Roschmann, Uiiiversitätsnotar, das juridische Ucentiat.<br />

3) Im Jahre 1G99 entsprang aus <strong>de</strong>m obern C'arcer ein wegen Tanz's eingesperrter<br />

Theolog. (Eph. theol.)<br />

4) Ein Donnerschlag hatte das Gymnasialgebäu<strong>de</strong> baufällig gemacht, so dass es<br />

reparirt wer<strong>de</strong>n musste. (Eph. jur. 13 Jun. 1721.)<br />

5) Vgl. § 64.<br />

6) Um das Jahr 1713 hatte die Prager Universität nur drei Hörsäle. (Toniek<br />

Geschichte <strong>de</strong>r Universität zu Prag. Prag 1849. S. 236.)<br />

7) Ohne Situations- und Bauplan jener Zeit ist es nicht möglich, sich über die<br />

Beschaffenheit <strong>de</strong>s Universitätsgebäu<strong>de</strong>s eine genaue Vorstellung zu machen, einen<br />

solchen Plan fand ich aber nicht.


— 30 —<br />

Seit <strong>de</strong>m Jahre 1689 war diese letztere Kirche, bei welcher <strong>de</strong>r theologische Professor<br />

Epp Kaplan war, die gewöhnliche aka<strong>de</strong>mische Kirche, und nach Senatsbeschluss<br />

vom 17. Februar 1690 sollen insbeson<strong>de</strong>re die Quatember-G-ottesdienste<br />

in <strong>de</strong>rselben abgehalten wer<strong>de</strong>n. Zu einer Abän<strong>de</strong>rung und festen Bestimmung kam<br />

es erst im Jahre 1720, in welchem vom Senate die Jesuitenkirche als Universitätskirche<br />

erklärt wur<strong>de</strong>, weil dort auch die Grabstätte <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sfürsten wäre 1 ),<br />

Mariahilf zu weit entlegen, und im Jahre 1689 nur wegen <strong>de</strong>s verdienten Professors<br />

und Prokanzlers Epp gleichsam als aka<strong>de</strong>mische Kirche gewählt wor<strong>de</strong>n sei,<br />

und weil man die Musik-Instrumento auf diese Art nicht mehr übertragen dürfe 2 ).<br />

Am 21. Mai 1721 hielten die Juristen das Pest ihres Patrons, das sie bisher in<br />

<strong>de</strong>r Mariahilf-Kirche gehalten hatten, das erste Mal in <strong>de</strong>r Jesuiten-Kirche. Nsr<br />

die Feier <strong>de</strong>r unbefleckten Empfängniss Mariens ging fast bis zur Aufhebung dieses<br />

Gottesdienstes in <strong>de</strong>r Stadtpfarr-Kirche vor, wahrscheinlich wegen <strong>de</strong>s dort befindlichen<br />

Muttergottes-Bil<strong>de</strong>s. 3 )<br />

§ 20.<br />

Gehen wir auf die Professoren über. Die Hälfte <strong>de</strong>rselben waren Jesuiten,<br />

nämlich die vier Professoren <strong>de</strong>r Philosophie, drei Professoren <strong>de</strong>r Theologie und<br />

ein Professor <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz; die zwei übrigen Professoren <strong>de</strong>r Theologie waren<br />

Weltpriester, alle an<strong>de</strong>rn Professoren waren weltlichen Stan<strong>de</strong>s.<br />

Die Jesuiten hatten wohl entschie<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n meisten Einfluss sowohl auf die<br />

Studiren<strong>de</strong>n, als bei an<strong>de</strong>rn Verhandlungen. Denn die Ankömmlinge an <strong>de</strong>r Universität<br />

waren in <strong>de</strong>r Philosophie ganz in ihren Hän<strong>de</strong>n; und Philosophie war von<br />

grossem Einfluss auf die übrigen Studien, in mancher Beziehung Grundlage <strong>de</strong>rselben.<br />

Die eigentliche Theologie lehrten wie<strong>de</strong>r Jesuiten, da die zwei wöchentlichen<br />

Lektions-Stun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Weltpriester noch überdiess nur Nebenfächer betrafen. Selbst<br />

die einte wichtigste Hälfte <strong>de</strong>s juridischen Studiums — das geistliche Eecht lehrte<br />

ein Jesuit. — Ausserhalb <strong>de</strong>r Hörsäle hatte Niemand als Eathgeber und Leiter <strong>de</strong>r<br />

Aka<strong>de</strong>miker so viel Einfluss als die Gesellschaft Jesu. Konnte auch nach <strong>de</strong>n Universitäts-Statuten<br />

kein Keligios Universitäts-Rektor wer<strong>de</strong>n, so stan<strong>de</strong>n doch die<br />

Jesuiten als kompakter Körper <strong>de</strong>n übrigen Professoren gegenüber, und waren bei<br />

divergenten Ansichten in <strong>de</strong>n Berathurigen über Universitäts-Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />

Annahme ihrer Meinung fast sicher. — Auch ausserhalb <strong>de</strong>r Universität war ihr<br />

Einfluss bei <strong>de</strong>n Dikasterien etc. sehr gross, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Or<strong>de</strong>n stand damals im Zenith<br />

seines Ansehens, und hatte durch Prediger, Beichtväter, Hausfreun<strong>de</strong> etc. <strong>de</strong>n grössten<br />

Wirkungskreis. Namentlich in <strong>de</strong>r philosophischen Studien-Abtheilung geschah<br />

nichts von Be<strong>de</strong>utung ohne Genehmigung, ja Anordnung <strong>de</strong>s Kektors o<strong>de</strong>r Provinzials<br />

<strong>de</strong>r Jesuiten. 4 )<br />

1) Ein son<strong>de</strong>rbarer Grund!<br />

2) Da die Mariahilf-Kirche hierdurch nicht bloss an Ansehen, son<strong>de</strong>rn auch an<br />

Emolumeuten verlor, in<strong>de</strong>m für die Gottesdienste bezahlt wur<strong>de</strong>, und dabei Opfergeld<br />

einging: so beschwerte sich <strong>de</strong>r Kaplan und selbst <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shauptmann Gr. Künigl<br />

aus Rücksicht <strong>de</strong>r tirolischen Landschaft, welcher über Mariahilf das Patronat zusteht,<br />

— natürlich vergebens.<br />

3) Nach <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Facultäten.<br />

4) So bestimmte z. B. <strong>de</strong>r Jesuiten-Rektor <strong>de</strong>n 11. November und 6. Dezember<br />

als Ferialtag in <strong>de</strong>r Philosophie, obschon Martin und Nikolaus keine gebotenen Feiertage<br />

waren, und <strong>de</strong>r Provinzial erklärte alle Beichttage <strong>de</strong>s Volks für die Professoren<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu als Ferialtage, und für <strong>de</strong>n Professor <strong>de</strong>r Moral, <strong>de</strong>r zugleich<br />

praefectus Studiorum im Jesuiten-Collegio war, als Ferialtag je<strong>de</strong>n Tag einer Disputatio


— 31 —<br />

Uebrigens scheint das Verhältniss <strong>de</strong>r Professoren unter einan<strong>de</strong>r im Allgemeinen<br />

mit wenigen Ausnahmen ein freundliches gewesen zu sein, das durch<br />

öftere gemeinschaftliche Mahlzeiten beför<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>. *)<br />

§ 21.<br />

Die Aufstellung jener Professoren, die Jesuiten waren, geschah lediglich durch<br />

die Gesellschaft Jesu, und es gelangte hievon nicht einmal eine ämtliche Anzeige<br />

an die Regierung. Die übrigen Professoren ernannte <strong>de</strong>r Kaiser über <strong>de</strong>n Vorschlag<br />

<strong>de</strong>r Universität an die Eegierung, über <strong>de</strong>n weitern Vorschlag <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Wesen<br />

an <strong>de</strong>n geheimen Rath, und endlich über <strong>de</strong>n Vorschlag <strong>de</strong>s geheimen Käthes an<br />

<strong>de</strong>n Kaiser. Alle Vorschläge waren sehr ausführlich zumal bei mehreren Competenten,<br />

<strong>de</strong>rgleichen sich für juridische und medizinische Kanzeln aucii wohl VQ<br />

bis 15 und noch Mehrere mel<strong>de</strong>ten, beson<strong>de</strong>rs bei divergiren<strong>de</strong>n Ansichten über die<br />

Würdigkeit <strong>de</strong>rselben. Keine <strong>de</strong>r erwähnten Behör<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Regei bei <strong>de</strong>m<br />

Vorschlag übergangen. 2 )<br />

Bei <strong>de</strong>r Universität wur<strong>de</strong>n die Competenzgesuclie zuerst <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />

Facultät mitgetheilt, und <strong>de</strong>r Dekan <strong>de</strong>rselben machte dann in pleno concilio das<br />

Resultat <strong>de</strong>r Facultäts - Berathung als Antrag bekannt, ohne von allenfalls abweichen<strong>de</strong>n<br />

Stimmen <strong>de</strong>r Facultätsglie<strong>de</strong>r Erwähnung zu niachfn, welche bei <strong>de</strong>m<br />

Senate wie<strong>de</strong>r Sitz und Stimme wie die übrigen Professoren hatten. Den Beschluss<br />

<strong>de</strong>s Senats gab <strong>de</strong>r Rektor <strong>de</strong>r Universität motivirt an die "Wesen, respective an die<br />

Regierung, und machte dabei von abweichen<strong>de</strong>n Stimmen, selbst wenn vom Vorschlag<br />

<strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Facultät abgegangen wnr<strong>de</strong>, wie<strong>de</strong>r keine Meldung. 3 )<br />

Der Vorschlag zur Anstellung eines neuen Professors <strong>de</strong>r Medizin und Juris-<br />

menstrua in <strong>de</strong>r Philosophie o<strong>de</strong>r Theologie. Bei einem Streite über das Befugniss<br />

philosophische Wür<strong>de</strong>n zu ertheilen, erklärte <strong>de</strong>r Jesuiten-Rektor, das.« nur <strong>de</strong>r philosophische<br />

Dekan diess Recht habe etc. (Vgl. Kph. phil. 17. Dec. 1725, 2. Aug. 1727<br />

und Oct. 1713.) Noch im Jahre 1750 sprach <strong>de</strong>r Jesuiten-Rektor aus: JIK conce<strong>de</strong>ndi<br />

recrationes extraordinarias ab ipso Universitatis exordio pro Nostris P. Rectori nunquam<br />

in contradictionem vocatum — bei einer Divergenz mit <strong>de</strong>m Univorsitäts-Rektor<br />

Brunelli (Hist. S. J.). — Doch immer setzten sie nicht durch, vgl. §§ 39, 44.<br />

1) So lud <strong>de</strong>r Jesuiten-Rektor am 19. Mai 1701 alleProfesoren auf <strong>de</strong>n Taxhof, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Jesuiten als gewöhnlicher Ferien-Aufenthaltsort diente, und — nach einer Bemerkung <strong>de</strong>r<br />

theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m 24. September 1748 von <strong>de</strong>n Jesuiten im Jahre 1095<br />

mit einem Beitrag aus <strong>de</strong>m Universitäts-Aerar auf a. h. Bewilligung angekauft wur<strong>de</strong>.<br />

Der Rektor bewirthete und unterhielt die Professoren dort vortrefflich; am 11. August<br />

<strong>de</strong>sselben Jahres wur<strong>de</strong>n die Jesuiten von <strong>de</strong>n übrigen Professoren bei Professor Kpp y.u<br />

einem Mahle gela<strong>de</strong>n. Am 17. August 1730 war in Weierburg r-ammuiiis ciijusdam<br />

laetitiao et familiaritatis causa ex cassa rectorali communi omnium placito prandiinn, zu<br />

<strong>de</strong>m nebst allen Professoren auch <strong>de</strong>r Jesuiten-Rektor und Pfarrprediger gela<strong>de</strong>n war.<br />

Conventus hie summo cum gaudio hilariique animo celebratus fuit. (Kph. jur. ad h. d.)<br />

Dass an<strong>de</strong>re Feierlichkeiten mit Mahlzeiten geschlossen -wur<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong> schon wie<strong>de</strong>rholt<br />

bemerkt.<br />

2) Im Jahre 1712 reichte ein Bertilotti ein ("Jesuch um die Kanzel <strong>de</strong>r Controversen,<br />

im Jahre 1719 ein Carneri ein solches für die juridischen Institutionen <strong>de</strong>m<br />

Kaiser ein, bei<strong>de</strong> kamen zum Vorschlag an die Universität zurück. Im Jahre IG'86<br />

insinuirte <strong>de</strong>r geheime Rath einen Carneri — Tater <strong>de</strong>s Genannten — <strong>de</strong>r Universität<br />

mit <strong>de</strong>m Beisatze, <strong>de</strong>n Vorschlag nicht per saltum — mit Umgehung <strong>de</strong>r Regierung<br />

zu machen. Vgl. jedoch § 47.<br />

3) Noch im Jahre 1729. wo <strong>de</strong>r Fall eintraf, dass <strong>de</strong>r Senat vom Votum <strong>de</strong>r<br />

medizinischen Facultät abging, und die Regierung, die davon Kenntniss erhielt, das<br />

Facultäts-Votum abfor<strong>de</strong>rte, -wur<strong>de</strong> die Vorlage <strong>de</strong>sselben vom Senate gera<strong>de</strong>zu verweigert.<br />

Freilich zeigte es sich später, dass die medizinische Facultät ihr Votum <strong>de</strong>r<br />

Regierung ohne Wissen und Willen <strong>de</strong>s Senates bekannt gegeben habe.


— 32 —<br />

pru<strong>de</strong>nz geschah in <strong>de</strong>r Regel nicht für die vacante Stelle, son<strong>de</strong>rn für die geringste<br />

Kanzel <strong>de</strong>r Facultät, <strong>de</strong>ren wirkliche Professoren zum Vorrücken auf die Kanzeln<br />

höhern Ranges o<strong>de</strong>r Gehaltes vorgeschlagen wur<strong>de</strong>n. *)<br />

Es ist natürlich, dass bei so vielen vorschlagen<strong>de</strong>n Stellen, bei <strong>de</strong>r Wichtigkeit<br />

<strong>de</strong>s Gegenstan<strong>de</strong>s, und an<strong>de</strong>rn Eücksichten nicht selten von einan<strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong><br />

Vorschläge und kleine Eeibungen vorkamen 2 ), die bei <strong>de</strong>r Universität<br />

wohl auch Abän<strong>de</strong>rungs-Anträge in <strong>de</strong>r Form <strong>de</strong>r Vorschläge veranlassten; z. B.<br />

dass eine geheime Abstimmung eingeführt wer<strong>de</strong>n soll, was aber keine Modifikation<br />

in <strong>de</strong>m bisherigen Vorschlags-Verfahren zur Folge hatte.<br />

Der Wechsel <strong>de</strong>r Professoren war übrigens in <strong>de</strong>r Philosophie sehr häufig.<br />

Denn die Jesuiten Hessen die Professoren gewöhnlich nicht lange Zeit bei einem<br />

Lehrfache, son<strong>de</strong>rn versetzten sie zu einem an<strong>de</strong>rn, o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re Studien-<br />

Anstalten, o<strong>de</strong>r Or<strong>de</strong>nsgeschäfte. Oft stan<strong>de</strong>n sie als Professoren <strong>de</strong>r Logik ein,<br />

stiegen zur Physik und Metaphysik auf, und gingen wohl auch zur Theologie und<br />

zum Kirchenrecht über. Daher zählt die philosophische Facultät bis zum Jahre<br />

1730 achtzig verschie<strong>de</strong>ne Professoren, während die Zahl <strong>de</strong>r juridischen Professoren<br />

nur 24, darunter 9 Jesuiten, jene <strong>de</strong>r Medizin nur 9 betrag. Fast eben so<br />

gross wie in <strong>de</strong>r Philosophie war <strong>de</strong>r Professoren-Wechsel in <strong>de</strong>r Theologie, wo<br />

auch die Weltpriester bei ihrem geringen Gehalte nicht lange aushielten; bis zum<br />

Jahre 1730 erschienen 85 neue Professoren, darunter 13 Weltpriester. Ausnahmen<br />

verstehen sich von selbst; so lehrte <strong>de</strong>r Jesuit Hal<strong>de</strong>n vom Jahre 1690 an 10 Jahre<br />

spekulative Theologie, und 10 Jahre die Moral.<br />

1) Im Jahre 1677 kam an Mayer's Stelle für Co<strong>de</strong>x und jus publicum Woller,<br />

für Digesten und Lehenrecht an Woller's Stelle Rudolphi, und <strong>de</strong>r neu einstehen<strong>de</strong><br />

Professor Pompeati-Luchini erhielt an Rudolphi's Stelle die Institutionen; im Jahre 1716<br />

rückten die schon wirklichen Profesoren Carneri nnd Hermanin vor, und Andre Rudolphi,<br />

Sohn <strong>de</strong>s verstorbenen Rudolphi. erhielt die Institutionen. Nach Weinhart's Tod im<br />

Jahre 1716 erhielt Statlen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Kanzel <strong>de</strong>r Praxis und Aphorismen, Fischer behielt<br />

seine Kanzel <strong>de</strong>r Institutionen, rückte aber in Statlen<strong>de</strong>rs Gehalt vor, und <strong>de</strong>r<br />

einstehen<strong>de</strong> Professor Egloff erhielt die Kanzel <strong>de</strong>r Anatomie mit <strong>de</strong>m geringsten Gehalte.<br />

2) So schlug im Jahre J706 die Universität für die Controversen einen Lindner<br />

vor, womit auch die Wesen einverstan<strong>de</strong>n waren, <strong>de</strong>r geheime Rath stellte <strong>de</strong>n Wesen<br />

<strong>de</strong>n Vorschlag mit <strong>de</strong>r Bemerkung zurück, dass <strong>de</strong>r Competent Campi schon 1678, wo<br />

Epp unter Vorbehalt <strong>de</strong>s Rücktrittes Pfarrer in Silz wur<strong>de</strong>, für <strong>de</strong>n Fall, dass Epp<br />

nicht zurückkehre, für die Kanzel vorgeschlagen wor<strong>de</strong>n sei; obschon nun die Wesen<br />

<strong>de</strong>ssen ungeachtet auf ihrem Vorschlag verharrten, ernannte <strong>de</strong>r Kaiser doch nach <strong>de</strong>m<br />

Antrag <strong>de</strong>s geheimen Raths <strong>de</strong>n Campi zum Professor. — Im Jahre 1719 schlug die<br />

Universität auf Carneri's Ableben als neuen juridischen Professor einen Zeno vor, und<br />

zwar nur cum voto dirimente <strong>de</strong>s Rektors, Zeno war zwar ein sehr geschickter Jurist,<br />

aber körperlich schwach und kränklich. Zwei Competenten Carneri und Hebenstreit<br />

— beschwerten sich selbst beim Kaiser, dass nicht alle Professoren bei <strong>de</strong>m Vorschlag<br />

gegenwärtig waren. — (Die zum Vorrücken eingekommenen Hermanin und Rudolphi<br />

waren eben <strong>de</strong>sswegen nicht bei <strong>de</strong>r Berathung.) — Der Senat sprach sich bei einer<br />

neuen Berathung, bei <strong>de</strong>r auch diese Professoren gegenwärtig waren, für Zeno aus.<br />

Obschon sich nun bei<strong>de</strong> Wesen für Carneri bei seiner jjenügen<strong>de</strong>n Geschicklichkeit und<br />

aus Rücksicht auf die Verdienste <strong>de</strong>s Vaters und mütterlichen Grossvaters Seb. Mayer<br />

erklärten, so wur<strong>de</strong> doch vom Kaiser Zeno ernannt. — Nach <strong>de</strong>m Ableben <strong>de</strong>s Professor<br />

v. Sala im Jahre 1691 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universitäts-Vorschlag während <strong>de</strong>r Ferien gemacht,<br />

zu <strong>de</strong>m die Jesuiten, die gera<strong>de</strong> geistliche Exerzitien machten, ihre Vota schriftlich<br />

einschickten. Der Senat sprach sich für Linsing au?, allein die Vota <strong>de</strong>r Jesuiten<br />

waren etwas zwei<strong>de</strong>utig, und es kam zu einer neuen Berathung, bei <strong>de</strong>r Hohler vorgezogen<br />

wur<strong>de</strong>. (Facultäts-Ephemeri<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Jahren; Einiges aus <strong>de</strong>r<br />

StaUhalterei-RegistratuT.)


*— oö —<br />

§ 22.<br />

Je<strong>de</strong>r neue Professor musste Doctor <strong>de</strong>rPacultät sein, in welcher er Professor<br />

wur<strong>de</strong>, sohin in <strong>de</strong>n höhern Facultäten auch Magister <strong>de</strong>r Philosophie, weil das<br />

Doctorat <strong>de</strong>r höhern Facultäten diess Magisterium voraussetzte. Von einer an<strong>de</strong>rn<br />

Prüfung vor <strong>de</strong>r Anstellung zum Professor ist nichts bekannt. Selbst das Doctorat<br />

wur<strong>de</strong> von Professoren, die nicht Jesuiten waren, selten erst bei <strong>de</strong>m Antritte <strong>de</strong>r<br />

Professur genommen.<br />

Als wirklicher Professor trat <strong>de</strong>r Angestellte durch das Principium solemne<br />

ein, d. i. durch seine erste Vorlesung, zu welcher sämmtliche Professoren <strong>de</strong>r Universität<br />

namentlich, die Stu<strong>de</strong>nten aber durch Anschlag an <strong>de</strong>r schwarzen Tafel<br />

eingela<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n *). Zu dieser Vorlesung musste daher wenigstens ein grosser<br />

Saal gewählt wer<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>r Vorlesung gab <strong>de</strong>r neue Professor seinen Collegen<br />

gewöhnlich eine Erfrischung. 2 )<br />

Nach <strong>de</strong>n Statuten <strong>de</strong>r Universität §116 sollten die Professoren beim Antritte<br />

ihres Lehramtes das katholische Glaubensbekenntniss und <strong>de</strong>n Eid auf die<br />

Statuten ablegen. Diess wur<strong>de</strong> aber auffallen<strong>de</strong>r Weise nicht beobachtet; <strong>de</strong>nn als<br />

Eektor Fröhlich im Jahr 1731 im Senate auf diese Vorschrift aufmerksam machte,<br />

wur<strong>de</strong> auf die bisherige gegentheilige Gewohnheit hingewiesen, bei <strong>de</strong>r es zu verbleiben<br />

hätte. 3 )<br />

Als Titel <strong>de</strong>r Professoren aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu erscheint gewöhnlich:<br />

Plurimus Eeverendus, Beligiosissimus et Clarissimus; •—• als jener <strong>de</strong>r Weltpriester:<br />

Plurimus Eeverendus, Praenobilis et Clarissimus; — als Titel eines juridischen Professors<br />

: Pronobilis et consultissimus, endlich als <strong>de</strong>r Titel eines medizinischen Professors<br />

: Praenobilis, Excellentissimus. Wenn ein Professor schon Dekan o<strong>de</strong>r Eektor<br />

gewesen war, kam noch <strong>de</strong>r Titel dieser Beamten hinzu. Mit Ausnahme <strong>de</strong>r<br />

Jesuiten wur<strong>de</strong>n sohin alle Professoren als A<strong>de</strong>lidi, Praenobilis, betrachtet; da das<br />

Doctorat in früheren Zeiten bekanntlich <strong>de</strong>n A<strong>de</strong>l verlieh.<br />

Die Amtskleidung <strong>de</strong>r Professoren bestand nach De Luca 4 ) in einem langen<br />

Talar von gewässertem Tafet, einem Piret, und <strong>de</strong>m Doctor-Mantel um die Schultern,<br />

welcher bei <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Facultäten von verschie<strong>de</strong>ner Farbe war — bei <strong>de</strong>n<br />

Theologen von veilchen-blauem Sammt mit einen) Umschlag von rothein Atlas mit<br />

1) Die juridischen Professoren nahmen es sehr übel, dass <strong>de</strong>r theologische Professor<br />

Payr S. J. im Jahre 1697 vor seinem Principium solemne bei einer medizinischen<br />

Promotion als Professor erschien, und sogar die Taxe pro convivio und Handschuhe<br />

erhielt. Auch <strong>de</strong>r Weltpriester Willes betrachtete sich im Jahre 1728 — auf das Beispiel<br />

Payr's sich berufend, vor seinem principium solemne als eingetretener Professor,<br />

doch bestritt diess vergebens Seybold, Professor <strong>de</strong>s Kirchenrechts und selbst Jesuit.<br />

(Eph. th. 10 Mai 1697, 30. Oct. 1728.)<br />

2) Haustus Wim ballariis. Die juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n merken es ausdrücklich,<br />

sohin als etwas Beson<strong>de</strong>res an, dass Professor Tausch am 8. März 1704 siecum principium<br />

gegeben habe.<br />

3) Joan Ferd. Fröhlich . . proposuit . . circa jurameutum praestandurn ab ipsis<br />

aca<strong>de</strong>micis patribus juxta contenta et praescripta statutorum aca<strong>de</strong>micorum. Cum vero<br />

a Majoribus et Antecessoribus nostris non sine uvgentibus ut praesumendum est. rationibus<br />

id nunquam praestitum fuerit, i<strong>de</strong>o conclusum, hac in re nil innovandum esse, sed<br />

rem in antiquo statu relinquendam, faeta tarnen admonitione <strong>de</strong> servando servanda.<br />

praesertim tenendo silentium circa ea praeprimis, quae in aca<strong>de</strong>micis conciliis tradantur et<br />

concluduntur. (Eph. jur. ad 31 Oct. 1731.) Wahrscheinlich wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Eid unterlassen,<br />

weil ihn die päpstliche Bestätigungxbulle nicht for<strong>de</strong>rte.<br />

4) 1. c. S. 114. Dieser musste sie noch aus eigener Anschauung kennen, da sie<br />

erst unter Kaiser Joseph II. abgeschafft wur<strong>de</strong>.<br />

Probst, Universität. 3


schmalen vergol<strong>de</strong>ten Tressen, — bei <strong>de</strong>n Juristen von Fen mit einem Umschlag<br />

von rothem Atlas, — ebenso bei <strong>de</strong>n Medizinern, jedoch mit einem Umschlag von<br />

grünem Atlas, — bei <strong>de</strong>n Philosophen <strong>de</strong>m Talar gleich mit Umschlag von grünem<br />

Tafet. Das Eektor-Mäntelchen war ganz von rothem Sammt mit Gold gewirkt.<br />

Diese Kleidung wur<strong>de</strong> nicht nur bei öffentlichen aka<strong>de</strong>mischen und an<strong>de</strong>rn Feierlichkeiten<br />

getragen, son<strong>de</strong>rn es wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>rselben auch die öffentlichen Lektionen<br />

gegeben 1 ). — Die Amtskleidung wur<strong>de</strong> für die einzelnen Professoren aus Universitätsgel<strong>de</strong>rn<br />

angeschafft, und unter <strong>de</strong>m 4. Dezember 1679 wur<strong>de</strong> bewilliget,<br />

dass die Professoren <strong>de</strong>n Talar nach fünf Dienstjahren als ihr Eigenthum ansehen<br />

dürfen 2 ).<br />

Die Weltpriester waren in <strong>de</strong>r Kegel nicht ausschliesslich Professoren; so versahen<br />

die Professoren Digisser und nach ihm Epp zugleich die Kaplanei Mariahilf,<br />

Tausch zugleich die Stadtpfarre von Innsbruck, Siber und Willes die Pfarre<br />

Thauer, Campi war sogar zu Torro in Südtirol Pfarrer; dieser erhielt die Bewilligung,<br />

vier Monate im Jahre abwesend zu sein, wenn er einen Substituten halte;<br />

er war aber öfter fast das ganze Jahr abwesend, und sein Collega Summer, Professor<br />

<strong>de</strong>r hl. Schrift, zugleich Beichtvater bei <strong>de</strong>n Ursulinerinnen, gab für ihn die Vorlesungen<br />

<strong>de</strong>r theologischen Controversen.<br />

Auch die Professoren <strong>de</strong>r Medizin waren häufig besol<strong>de</strong>te Physiker <strong>de</strong>r Stadt<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dikasterien, was jedoch im Jahre 1716 als unverträglich erklärt, sohin<br />

Egloff nur als Professor, als Physiker aber ein Payr aufgestellt wur<strong>de</strong>; dieser erhielt<br />

aber im Jahre 1722 zum Physikate doch wie<strong>de</strong>r die Professur, und die Trennung<br />

wur<strong>de</strong> nicht streng eingehalten. Selbstverständlich übten alle medizinischen<br />

Professoren die medizinische Praxis. Die weltlichen Professoren <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

aber hatten das Recht zur Advokatur und Agentie.<br />

Ein etwa gestorbener Professor erhielt ein feierliches Begräbniss 3 ) unter Begleitung<br />

<strong>de</strong>r Professoren, <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten, auch Congregationen 4 ), das natürlich bei<br />

<strong>de</strong>m allenfalligon To<strong>de</strong> eines Universitäts-Eektors noch feierlicher wur<strong>de</strong> 5 ). Die<br />

statutenmässige Leichenre<strong>de</strong> hielt für verstorbene Professoren <strong>de</strong>r Facultäts<strong>de</strong>can,<br />

wenn er auch kein Geistlicher war, und zwar beim Seelengottesdienste in <strong>de</strong>r<br />

Kirche 6 ). Bei <strong>de</strong>m Ableben <strong>de</strong>s Professors Eudolphi im Jahre 1716 beschloss<br />

1) Noch im Jahre 1761 wur<strong>de</strong> diess ausdrücklich vorgeschrieben, § 83. Da zur<br />

Zeit De Luca's die feierliche aka<strong>de</strong>mische Kleidung nur einmal im Jahre getragen wur<strong>de</strong><br />

(a. St. S. 115 Anm. II.), so hat sich entwe<strong>de</strong>r die Sitte bis dorthin verän<strong>de</strong>rt, o<strong>de</strong>r — was<br />

wahrscheinlicher ist, die Professoren hatten zu <strong>de</strong>n Vorlesungen eine einfachere Amtskleidung.<br />

2) Solche Kleidung — wohl aber weniger kostspielige musste je<strong>de</strong> Facultät auch<br />

behufs <strong>de</strong>r Ertheilung aka<strong>de</strong>mischer Wür<strong>de</strong>n vorriithig haben.<br />

3) Auf das Ableben <strong>de</strong>s Professors v. Sala unterblieb das feierliche Leichenbegängniss,<br />

weil <strong>de</strong>ssen Hinterlassene, wahrscheinlich eine Wittwe, kein solches wollte.<br />

4) Z. B. am 5. Jänner 1688 beim Leichenbegängniss <strong>de</strong>s Seb. Mayr, das bei<strong>de</strong><br />

Stu<strong>de</strong>nten-Congregationen, das Professoren-Collegium mit Scepter etc. begleitete. Nach<br />

<strong>de</strong>r Leiche folgten feminae lugubres et inter haa prima Domina vidua a collegis Rudolphi<br />

et Weinhart <strong>de</strong>dueta.<br />

5) Z. B. bei <strong>de</strong>r Leiche <strong>de</strong>s Rektors Hermanin 21. März 1734 Sandapilam et<br />

Clerum praecessit congregatio major et minor, cum ingenti D. D. Studiosorum nurnero.<br />

Post sandapilam et lugentes ibat Pe<strong>de</strong>llus gestans Sceptrum velo nigro obvelatum,<br />

posteä Exrector cum epomi<strong>de</strong> lugubri et reliquus senatus aca<strong>de</strong>micus, quem multi tum<br />

consiliarii tum altioris ordinis secuti sunt. (Eph. th. ad h. d. — wo zugleich, jedoch<br />

nicht als etwas Neues bemerkt wird, dass luctuosae ceremoniae cum epomi<strong>de</strong> unterbleiben,<br />

wenn <strong>de</strong>r Verstorbene nicht als Rektor starb.)<br />

6) Z. B. für Seb. Mayr am 10. Jänner 16)88 Zendron S. J.; für <strong>de</strong>n medizinischen<br />

Professor Linsing am 4. Juli 1712, Weiuhart u. s. w. Für Jesuiten, die


— 35 —<br />

<strong>de</strong>r Senat, dass für einen verstorbenen Professor, <strong>de</strong>r wenigstens 5 Jahre seine<br />

Kanzel versah, auch Vigilien gehalten wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

§ 23.<br />

Die Einkünfte <strong>de</strong>r Professoren bestan<strong>de</strong>n theils in <strong>de</strong>n Besoldungen vom aka<strong>de</strong>mischen<br />

Aerar, theils in an<strong>de</strong>rn zufälligen Bezügen.<br />

Der Gehalt <strong>de</strong>r weltlichen Professoren war in <strong>de</strong>n ersten Zeiten <strong>de</strong>r Universität<br />

nicht systemisirt, wur<strong>de</strong> aber bei Vorschlägen für neu anzustellen<strong>de</strong> Professoren<br />

nach <strong>de</strong>m vom Vorfahren genossenen Gehalte beantragt und bewilligt. Er war für<br />

die verschie<strong>de</strong>nen Kanzeln be<strong>de</strong>utend verschie<strong>de</strong>n; im Jahre 1692 in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

von 850 fl. bis 300 fl.; in <strong>de</strong>r Medizin von 400 fl. bis 100 fl. — Die<br />

Gehalte für die Professoren aus <strong>de</strong>m geistlichen Stan<strong>de</strong> waren systemisirt, — für<br />

je<strong>de</strong>n Jesuiten 200 fi., sohin für 6 Professoren dieser Gesellschaft 1200 fl. 1 ), für<br />

die Weltpriester je 150 fl. Am höchsten stieg <strong>de</strong>r Gehalt <strong>de</strong>r juridischen Professoren<br />

; für manchen an<strong>de</strong>rn Professor war er niedriger als für <strong>de</strong>n Tanz- und<br />

Fechtmeister 2 ). Je<strong>de</strong>r Professor, welcher nicht aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu war,<br />

beson<strong>de</strong>rs in <strong>de</strong>r Philosophie selten als Professoren starben, kommt selten eine Leichenre<strong>de</strong><br />

vor, jedoch am 10. November 1703 für Heldtmann; bei Hal<strong>de</strong>n wird im Jahre 1723<br />

als Grund <strong>de</strong>r Unterlassung angegeben, dass er nicht als Professor starb.<br />

1) Die Gesellschaft Jesu stellte zwar 8 Professoren (§ 20); allein da <strong>de</strong>r Professor<br />

<strong>de</strong>r Moral und Logik schon vor Errichtung <strong>de</strong>r Universität bestan<strong>de</strong>n hat (§ 1),<br />

und die Gesellschaft diese Professoren für das <strong>de</strong>m Jesuiten-Collegium bei seiner Berufung<br />

vertragsmässig zu verabfolgen<strong>de</strong> Pauschale jährlicher 1600 fl. für 20 Personen,<br />

das im Jahre 1564 um 300 fl. erhöht wur<strong>de</strong>, stellten; so erhalten die Jesuiten nur für<br />

6 Professoren je 200 fl.<br />

2) Nach einem Hofbericht in <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur war im Jahre 1692 <strong>de</strong>r<br />

Gehalt so gestellt:<br />

a. Die Jesuiten für Philosophie, Theologie und Kirchenrecht (6 Professoren) 1200 fl.<br />

b. Professor <strong>de</strong>r hl. Schrift . . . . . . . . 150 „<br />

c. Professor <strong>de</strong>r Controversen . . . . . . . 150 „<br />

d. Professor <strong>de</strong>s Co<strong>de</strong>x und jus publicum . . . . . . 850 „<br />

e. Professor <strong>de</strong>r Pan<strong>de</strong>kten und <strong>de</strong>s jus feudale . . . . . 725 „<br />

/. Professor <strong>de</strong>r Institutionen und <strong>de</strong>s Civilprozesses . . . . 300 „<br />

g. Erster Professor <strong>de</strong>r Medizin . . . . . . . . 300 „<br />

h. Zweiter Professor <strong>de</strong>r Medizin (Weinhart im J. 1679 mit 150 fl., 1G80<br />

mit 200 fl., 1689 mit 300 fl., 1690 mit) 400 „<br />

i. Dritter Professor <strong>de</strong>r Medizin . . . . . . . 150 „<br />

k. Vierter Professor <strong>de</strong>r Medizin . . . . . . . . 100 ,,<br />

Dazu<br />

l Der Tanzmeister (50 fl.; im Jahre 1676 Zulage 20 fl.; 1677 Zulage<br />

175 fl., im Jahre 1692 herabgesetzt auf) 200 ,.<br />

m. Der Fechtmeister (50 fl.; im Jahre 1676 Zulage 25 fl.: im Jahre 1677<br />

Zulage 125 fl., im Jahre 1679 mit 75 fl., im Jahre 1692 mit) . 175 ,.<br />

n. Der Kassier . . . . . . . . . . . 100 „<br />

o. Der Notar 150 „<br />

p. Der Pe<strong>de</strong>ll 30 „<br />

q. Der Thorsteher 52 „<br />

r. Französischer Sprachlehrer . . . . . . . . 40 „<br />

s. Italienischer Sprachlehrer . . . . . . . . . 75 ,,<br />

Eine an<strong>de</strong>re Aufschreibung in <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur vom Jahre 1706, aber<br />

ohne alle Unterzeichnung und Beglaubigung, setzt <strong>de</strong>n Gehalt <strong>de</strong>s juridischen Professors<br />

<strong>de</strong>r Institutionen auf 500 fl., eines medizinischen Professors auf 500 fl., <strong>de</strong>r zwei<br />

an<strong>de</strong>rn (ein vierter bestand damals nicht) auf 400 fl., <strong>de</strong>s Fechtmeisters auf 250 fl., <strong>de</strong>s<br />

Tanzmeisters auf 400 fl., <strong>de</strong>s Pe<strong>de</strong>lls auf 100 fl., und auch <strong>de</strong>s Salzhingebers auf 100 fl.<br />

Für Holz wer<strong>de</strong>n 170 fl., für Bau circa 70 fl.. für Schreibereien 30 fl., für Extra-<br />

Auslagen 60 fl. angesetzt.<br />

3*


— 36 —<br />

erhielt ferner jährlich für Holz 10 fl., <strong>de</strong>r Notar 7 fl., das Jesuiten - Collegium<br />

60 fl. *).<br />

Die Nebeneinkünfte waren wie<strong>de</strong>r für die juridischen Professoren am grössten.<br />

— Sie erhielten ein be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>s Collegiengeld (§ 31), und die Ausübung <strong>de</strong>r<br />

potestas comitiva und die Ausfertigung von juridischen Consulten wur<strong>de</strong> ihnen<br />

ebenfalls bezahlt (§ 37). — Den medizinischen Professoren verschafften die Kepetionen<br />

vor <strong>de</strong>m Doctorgra<strong>de</strong> einige Emolumente (§35).<br />

Allen Professoren <strong>de</strong>r Universität brachten die Promotionen zu aka<strong>de</strong>mischen<br />

Wür<strong>de</strong>n nicht unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Bezüge (§ 35).<br />

Für theologische Consulte mögen auch die theologischen Professoren eine<br />

Erkenntlichkeit erhalten haben (§ 37).<br />

Dass geschickten medizinischen Professoren, die Zutrauen genossen, die medizinische<br />

Praxis eintrug, und jene von ihnen, die eine Anstellung als Physiker<br />

hatten, dafür ein bestimmtes Einkommen bezogen; so wie das Erträgniss für die<br />

juridischen Professoren durch Advokatur und Agentie, gehört nicht hierher.<br />

Etwas Ausseror<strong>de</strong>ntliches, aber gar nichts Ungewöhnliches waren Gratifikationen<br />

und Remunerationen bei beson<strong>de</strong>rn Veranlassungen, z. B. Verehelichungen<br />

2 ), selbst Abtreten von <strong>de</strong>r Professur 3 ).<br />

Für Supplirungen eines abgängigen Professors, welche gewöhnlich <strong>de</strong>r älteste<br />

Professor übernahm, bestimmte <strong>de</strong>r geheime Eath eine Kemuneration, meistens <strong>de</strong>n<br />

ganzen Gehalt <strong>de</strong>s abgängigen Professors, <strong>de</strong>r für die Zeit <strong>de</strong>r Supplirung entfiel 4 ).<br />

In <strong>de</strong>r Philosophie und Theologie, insoweit sie die Jesuiten versahen, kamen solche<br />

Supplirungen nicht vor.<br />

Die Facultätskassen waren selbstverständlich Eigenthum <strong>de</strong>r bezüglichen<br />

Facultäten, und wenn dieselben einen Ueberschuss hatten, nach<strong>de</strong>m die Facultäts-<br />

Ausgaben bestritten waren, wur<strong>de</strong> er zur Betheilung einzelner o<strong>de</strong>r alter Universitäts-<br />

Professoren benützt 5 ).<br />

1) Hof<strong>de</strong>kret vom 31. Jänner 1676, 21. Mai 1681.<br />

2) So erhielt Seb. Mayr bei seiner zweiten Hochzeit 12 Dukaten, — qui, sagt<br />

<strong>de</strong>r theologische Dekan Hal<strong>de</strong>n, post multas et iteratas solicitationes extorti sunt a me<br />

(Eph. th. 26. April 1678), Woller bei seiner Hochzeit 10. Jänner 1689 einen silbernen<br />

Becher, im Jahre 1692 Statlen<strong>de</strong>r 20 fl., Linsing 30 fl., Froehlich 45 fl., bei<strong>de</strong> im Jahre<br />

1704. Später war bei Hochzeiten öfter ein Commissär <strong>de</strong>s geheimen Rathes gegenwärtig,<br />

z. B. 15. Oktober 1731 bei Riedler <strong>de</strong>r Universitäts-Rektor, von Seite <strong>de</strong>r Universität<br />

aber Egloff, wobei <strong>de</strong>r geheime Rath ihm einen Monatsgehalt, die Universität 8 Thaler<br />

bewilligte. Selbst <strong>de</strong>r Notar Roschman erhielt am 25. April 1724 vom geheimen Rath<br />

<strong>de</strong>n juridischen Dekan als Commissär nebst 6 fl.; <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Senat aber schlug ihm<br />

die Theilnahme ab. Die Gratifikation bestritt natürlich <strong>de</strong>r Universitätsfond, bei Bewilligung<br />

<strong>de</strong>r Universität aber die Rektoratskasse. wenn nicht ein Gesuch an die Hofkammer<br />

gemacht wur<strong>de</strong>.<br />

3) So erhielt im Jahre 1728 <strong>de</strong>r zur Pfarre Frastanz abgehen<strong>de</strong> Hohnstetter von<br />

<strong>de</strong>r theologischen Facultätskasse 15 fl.; Rudolphi bei seiner Beför<strong>de</strong>rung zum Karnmerrath<br />

im Jahre 1726 aus <strong>de</strong>r Rektoratskasse 40 11. Dem im Jahre 1726 als Regierungsrath<br />

abgehen<strong>de</strong>n Froehlich wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Bemerkung gratulirt, dass man bei <strong>de</strong>r bekannten<br />

Aufliegenheit <strong>de</strong>r Rektoratskasse keine Gratifikation geben könne.<br />

4) Weinhart erhielt für eine Supplirung vom 13. Mai bis 24. August 1712 fünfzig<br />

Gul<strong>de</strong>n, Woller nach Luchiui's Tod <strong>de</strong>ssen ganzen Gehalt,<br />

5) So erhielt im Jahre 1715 je<strong>de</strong>r theologische Professor ein Feriengeld von 5 fl.,<br />

im Jahre 1713 je<strong>de</strong>r juridische Professor 10 fl. Nach Majoritätsbeschluss <strong>de</strong>r juridischen<br />

Facultilt wur<strong>de</strong>n im Jahre 1733 die in <strong>de</strong>r Cassa vorhan<strong>de</strong>nen 60 fl. auch noch unter<br />

die als Räthe abgehen<strong>de</strong>n Professoren Froehlich und Zeno vertheilt, worüber sich Dekan<br />

Seybold S. J. nicht wenig ärgert. „Ut professores a facultate disce<strong>de</strong>ntes ipsis sibi


Ueber Pensionirungen von Professoren erinnere ich mich nicht, in dieser<br />

Perio<strong>de</strong> nähere Angaben gefun<strong>de</strong>n zu haben. Aber selbst Wittwen <strong>de</strong>r Professoren<br />

erhielten bisweilen eine Abfertigung ] ), was jedoch noch im Jahre 1741 nicht gegewö'hnlich<br />

war 2 ).<br />

Man sieht aus <strong>de</strong>m Gesagten, dass Professoren selbst ohne Besoldung nicht<br />

ganz ohne Emolumente waren.<br />

Als Abgaben <strong>de</strong>r Professoren kommen vor — Taxen für die Anstellung 3 ),<br />

eine jährliche Arrha von 3 Prozent <strong>de</strong>r Besoldung, welche aber im Jahre 1722 auf<br />

eine Bitte an <strong>de</strong>n Kaiser aufgehoben wur<strong>de</strong> 4 ). Im Jahre 1684 musste als Türken-<br />

Steuer für je<strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>rt Gul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Besoldung 3 fl. bezahlt wer<strong>de</strong>n, die Jesuiten,<br />

<strong>de</strong>ren Bezüge man als Alimentation betrachtete, waren ausgenommen 5 ). Ein Gesuch<br />

<strong>de</strong>r Professoren schon vom Jahre 1676 um Befreiung von <strong>de</strong>r Kriegssteuer,<br />

und vom Jahre 1679 um Freiheit von Mahngebühren für die Fuhren ihres Weines<br />

war vergeblich.<br />

§ 24.<br />

Der Rang unter <strong>de</strong>n Professoren richtete sich nach <strong>de</strong>r Zeit ihrer Anstellung;<br />

jedoch hatte <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Dekan, und <strong>de</strong>r Rektor <strong>de</strong>r Universität zeitweilig, <strong>de</strong>r<br />

Prokanzler aber beständig eine hervorragen<strong>de</strong> Stellung.<br />

Der Dekan stand nämlich an <strong>de</strong>r Spitze <strong>de</strong>r Professoren senior Facultät<br />

(§§ 11, 12) mit <strong>de</strong>m Titel Spectabilis, und hatte die Facultät bei Universitäts-<br />

Angelegenheiten, an <strong>de</strong>nen die Professoren nicht auch Theil nahmen, zu vertreten,<br />

und zu besorgen. Bei <strong>de</strong>r Wahl eines Dekans las er die Ephemeri<strong>de</strong>n über die Zeit<br />

seiner Amtsführung vor, und stellte über die Kasse Rechnung, worauf er<br />

bei<strong>de</strong> seinem Nachfolger übergab 6 ). Was durch Statuten o<strong>de</strong>r Facultätsbeschlüsse<br />

schon bestimmt war, schlichtete er nach diesen Normen; zu an<strong>de</strong>rn Vorfalle)iheiten,<br />

für die ein Beschluss o<strong>de</strong>r eine. Entscheidung erfolgen musste, berief er die Professoren<br />

seiner Facultät, o<strong>de</strong>r holte sich ihre Voten durch ein Circulare ein. Sein<br />

Amt dauerte nur ein halbes Jahr, worauf eine neue Wahl gewöhnlich nach <strong>de</strong>m<br />

Turnus folgte 7 ). Auf die Wahl folgte eine Erfrischung auf Kosten <strong>de</strong>r Facultäts-<br />

arrogent hoc. nunquam fuetum est antea. (Eph. jur. '22. August 1773. — Auch die<br />

übrigen Angaben circa per.sonalia sind meistens aus <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n, nur Weniges ist<br />

aus <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur genommen.)<br />

J) Die Wittwe <strong>de</strong>s Seb. Mayr erhielt mit Hof<strong>de</strong>kret vom '22. Jänner 168.9 300 fl.,<br />

jedoch nicht auf einmal zahlbar, son<strong>de</strong>rn nach und nach aus Fiscalgol<strong>de</strong>rn, und ohne<br />

Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Besoldung von Professoren. Seihst für die Wittwe <strong>de</strong>s Tanzmeisters<br />

Panuzi, <strong>de</strong>r am 27. April 1721 starb, wur<strong>de</strong> um eine Pension o<strong>de</strong>r Cina<strong>de</strong>ngabe<br />

— pro aliqua gratia. sive pensione --• eingeschritten.<br />

2) Hof<strong>de</strong>kret vom 31. Mai 1741.<br />

3) Rudolphi sollte bei seiner Anstellung in) Jahre 1(185 als Taxe die halbjährige<br />

Besoldung bezahlen. (Eph. phil. 12. Sept. 1685.)<br />

4) Der Universitiits-Agent Müller in Wien erhielt für seine beson<strong>de</strong>re Verwendung<br />

in dieser Angelegenheit 50 fl. es cassa rectorali. (Eph. jur. 21. Mai 1723.)<br />

5) Hof<strong>de</strong>kret vom 16. Sept. 1684.<br />

6) Ueber die Ephemeridpn vergleiche Vorwort: .sie sind oft sehr unvollständig, auch<br />

lückenhaft und überhaupt von sehr ungleichem Gehalt nach Fähigkeit, Fleiss und Unpartheilichkeit<br />

<strong>de</strong>r Verfasser. Bei <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n sind auch die Rechnungen.<br />

7) Nach Beschluss <strong>de</strong>r juridischen Facultät vom 26. April 1681 musste <strong>de</strong>r neue<br />

einstehen<strong>de</strong> Dekan zur Passiv-Stimme alle vor ihm eingestan<strong>de</strong>nen Collegen als Dekane<br />

gesehen haben, und <strong>de</strong>r am längsten nicht gewesene Dekan gewählt wer<strong>de</strong>n. — Die<br />

Wahl war sohin lediglich eine Formalität, und <strong>de</strong>r Gewählte schon vorläufig bezeichnet.


— 38 —<br />

kasse 1 ). Zur Wahl eines theologischen Dekans soll nach Facultätsbeschluss vom<br />

4. Jänner 1713 auch <strong>de</strong>r Prokanzler eingela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, wenn er auch nicht Professor<br />

ist. Einen unter <strong>de</strong>r Zeit abgehen<strong>de</strong>n Dekan supplirte sein Vorgänger 2 ).<br />

Die Wahl geschah in Stuba aca<strong>de</strong>mica, auch wohl im Jesuiten-Collegio, wenn in<br />

<strong>de</strong>r Stuba gera<strong>de</strong> ein an<strong>de</strong>res Geschäft vorkam. Das Amt war unentgeltlich, jedoch<br />

mit einigen Vortheilen bei aka<strong>de</strong>mischen Promotionen verbun<strong>de</strong>n (§ 35); auch beschloss<br />

wenigstens die theologische Facultät unter <strong>de</strong>m 13. Jänner 1713, einem<br />

austreten<strong>de</strong>n Dekan 3 fl. zu geben.<br />

Die Zuflüsse <strong>de</strong>r Facultätskasso waren die Erträgnisse für Zeugnisse und<br />

Promotionen (§§ 35, 38); aber in <strong>de</strong>r Kegel nicht be<strong>de</strong>utend 3 ).<br />

§ 25.<br />

Das Haupt <strong>de</strong>r Universität war ihr Eektor. Bis nach <strong>de</strong>r Verkündigung <strong>de</strong>r<br />

Statuten versahen diess Amt höhere Beamte 4 ), die <strong>de</strong>r geheime Kath aufstellte,<br />

über <strong>de</strong>ren Wirksamkeit — mit Ausnahme <strong>de</strong>r Einwirkung Wittenbach's bei einem<br />

Stu<strong>de</strong>nten-Auf lauf im Jahre 1674 (§ 41) wenig bekannt ist; die Universität hatte<br />

aber in dieser Zeit auch einen vom geheimen Rathe oktroyirten Vicerektor, in <strong>de</strong>r<br />

Person <strong>de</strong>s Seb. Mayr, und eine kurze Zeit im Jahre 1676 <strong>de</strong>s Prof. Widmann,<br />

auf <strong>de</strong>n aber bald wie<strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>ssen Abgangs von <strong>de</strong>r Universität Mayr, und<br />

zwar diessmal von <strong>de</strong>r Universität gewählt folgte. — Auf diesen Mayr fiel auch<br />

nach <strong>de</strong>r Publikation <strong>de</strong>r Statuten und Privilegien unter <strong>de</strong>m 27. Jänner 1687 die<br />

Wahl als erster Rektor aus <strong>de</strong>m Gremium <strong>de</strong>r Professoren, auf welche ein Dankamt<br />

in Mariahilf abgehalten wur<strong>de</strong>. Die nächste Wahl war am 30. August 1687<br />

und fiel auf <strong>de</strong>n theologischen Professor Epp, dio folgen<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n medizinischen<br />

Professor v. Weinhart, worauf <strong>de</strong>r Turnus wie<strong>de</strong>r auf die theolgische Facultät kam,<br />

1) Bei <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>s theologischen Dekans Simonzin wur<strong>de</strong> nur haustus cum<br />

fructibus, und <strong>de</strong>sswegen loco Merendae noch Je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Professoren 2 fl. gegeben. Diess<br />

blieb vom Jahre 1700 gewöhnlich, und stieg im Jahre 1710 auf 3 fl. Später kommt<br />

in <strong>de</strong>n Rechnungen wie<strong>de</strong>r die Meren<strong>de</strong> mit 7—12 fl. vor, und erhielt je<strong>de</strong>r Professor<br />

2 fl. für <strong>de</strong>n Haller Markt. Bei <strong>de</strong>r juridischen Facultät erscheint eine Aufrechnung<br />

von 7—10 fl.<br />

2) Nach Epp's Abgang wur<strong>de</strong> jedoch am 10. Dezember 1703 sogleich ein neuer<br />

Dekan gewählt.<br />

3) Im Jahre 1677 erhielt die philosophische Facultät für<br />

Taxen pro Baccalaureatu . . . 84 fl. — kr-<br />

„ „ Magisterio . . . . 68 „ — „<br />

Zeugnisse 7 „ 35 „<br />

Kataloge 8 „ — „<br />

Zusammen 167 fl. 35 kr.<br />

Im Jahre 1744 gingen 236 fl. 28 kr., im Jahre 1772 aber 128 fl. ein. — Die theologische<br />

Facultät erhielt im Jahre 1677 wegen <strong>de</strong>r vielen Promotionen 1111 fl. 30 kr., bei<br />

welchen 1018 fl. wie<strong>de</strong>r auszugeben waren. Später wur<strong>de</strong>n die Promotions-Einnahmen<br />

für die Professoren als durchlaufen<strong>de</strong> Posten, wie bei <strong>de</strong>n übrigen Facultäten nicht mehr<br />

in Rechnung gebracht, daher im Jahre 1744 nur eine Einnahme von 64 fl. 47 kr., im<br />

Jahre 1772 von 50 fl. vorkommt. In <strong>de</strong>r juridischen Facultät betrug im Jahre 1704<br />

die Einnahme 42 fl. 42 kr., im Jahre 1720 aber 71 fl. 45 kr., im Jahre 1742 sogar<br />

96 fl. 50 kr. In diesem Jahre wur<strong>de</strong>n 86 fl. für ein corpus juris canonici et civilis<br />

ausgegeben, und 20 fl. 36 kr. unter die Professoren vertheilt. Es fand sich nämlich<br />

oft ein Cassa-Rest früherer Jahre vor.<br />

4) Unter <strong>de</strong>m 13. Jänner 1673 Joh. G. Künigl Regierungs-Vicepräsi<strong>de</strong>nt, dann<br />

•Venerand Baron Wittenbach Regierungskanzler, Dav. Wagner Baron v. Sarntbein Regierungsiath<br />

und Kammerherr.


QO<br />

da die philosophischen Professoren als Or<strong>de</strong>nsmänner statutemnässig das Amt nicht<br />

beklei<strong>de</strong>n konnten. Auf ein Individuum, das nicht Universitäts-Professor war, fiel<br />

die Wahl niemals. — Auf die Wahl folgte ein Mahl — wahrscheinlich immer,<br />

wenigstens aber in <strong>de</strong>n spätem Zeiten, bis es um die Mitte <strong>de</strong>s vorigen Jahrhun<strong>de</strong>rts<br />

abgestellt wur<strong>de</strong>.<br />

Vor <strong>de</strong>r Wahl gab <strong>de</strong>r abtreten<strong>de</strong> Rektor Rechenschaft über seine Geschäftsführung,<br />

und übergab die Rechnungen etc., worauf ihm von <strong>de</strong>n Dekanen gedankt,<br />

<strong>de</strong>r neue Rektor statutenmässig auf das Schuljahr gewählt, und im Rektors-Mantel<br />

mit Scepter nach Hause begleitet wur<strong>de</strong> 1 ). Starb ein Rektor unter <strong>de</strong>m Jahre, o<strong>de</strong>r<br />

war er sonst verhin<strong>de</strong>rt zu amtiren, übernahm <strong>de</strong>r Exrektor das Amt; nur auf das<br />

Ableben <strong>de</strong>s Rektors Luchini im Jahre 1694 wur<strong>de</strong> und zwar auf die Vorstellung<br />

<strong>de</strong>s juridischen Dekans über viele sonstige Arbeiten <strong>de</strong>r juridischen Professoren<br />

wegen Supplirung <strong>de</strong>s verstorbenen Professors etc., jedoch nur per majora <strong>de</strong>r medizinische<br />

Professor Holer, im nächsten Jahre aber wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r juridische Professor<br />

Woller auch nur mit Stimmenmehrheit gewählt, worauf wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r gewöhnliche<br />

Turnus eintrat, in<strong>de</strong>m auf Woller <strong>de</strong>r theologische Professor Epp folgte.<br />

Die Geschälte <strong>de</strong>s Rektors waren, wie schon die Statuten /.eigen (§ ll a ), sehr<br />

be<strong>de</strong>utend 2 ). Das durch die Statuten, Gewohnheit etc. Bestimmte hatte er nach<br />

<strong>de</strong>r gewöhnlichen Weise abzumachen 3 ), zu an<strong>de</strong>rn Geschäfte]] die Dekane o<strong>de</strong>r alle<br />

Professoren zu berufen.<br />

Das mühesame Amt wur<strong>de</strong> nicht gerne übernommen; bis zum Jahre 1696<br />

erhielt <strong>de</strong>r Rektor für seine Mühe nur <strong>de</strong>n dritten Theil <strong>de</strong>r Matrikel gol<strong>de</strong>r — jährlich<br />

etwa 20 H.; unter <strong>de</strong>m 16. November 1697 aber wur<strong>de</strong>n ihm — auf Wi<strong>de</strong>rrufjährlich<br />

75 11. bewilligt; die er auch bis zur Aulhebung <strong>de</strong>r Universität bezog.<br />

In die Rektorats - Kasse flössen nebst einem Theil <strong>de</strong>s Matrikelgel<strong>de</strong>s auch<br />

kleinere Strafgel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten, und aus ihr waren Ausgaben zu bestreiten, für<br />

welche man von <strong>de</strong>r Kammer keine Bewilligung aus <strong>de</strong>m Universitäts-Acrar erwarten<br />

konnte.<br />

Der Rektor konnte nicht zugleich Dekan einer Facultät sein.<br />

Eine Missachtung <strong>de</strong>s Rektors von Seite <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten wür<strong>de</strong> scharf bestraft<br />

wor<strong>de</strong>n sein 4 ).<br />

§ 26.<br />

Der Bischof von Brixen als Universitätskanzler wählte zum ersten Vicekanzler<br />

(§ 15) im Jahre 1681 <strong>de</strong>n theologischen Professor und Mariahilf-Kaplan Epp,<br />

und da dio Universität dagegen Be<strong>de</strong>nken erhob, befahl <strong>de</strong>r geheime Kath <strong>de</strong>ssen<br />

Anerkennung. Bis dort gab diolicenz bei Promotionen gewöhnlich <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong><br />

Facultäts<strong>de</strong>kan. das Glaubensbekenntniss vor <strong>de</strong>r Feier <strong>de</strong>r unbofler]


— .40 —<br />

<strong>de</strong>r gewöhnlich auch das feierliche Amt an diesem Tage hielt. — Epp behielt diese<br />

Stelle bis zum Jahre 1703, worauf ihm im Lehr-Amte <strong>de</strong>r Stadtpfarrer zu Innsbruck,<br />

Mathias Tausch, bis zum Jahre 1709, im Prokanzleramte aber bis 1721<br />

folgte. Dort wur<strong>de</strong> Professor Summer Prokanzler; da dieser aber im Jahre 1722<br />

die Pfarre Eankweil erhielt, und sein Nachfolger Gaum die Kanzel <strong>de</strong>r hl. Schrift<br />

auch bald wie<strong>de</strong>r resignirte; so überliess <strong>de</strong>r Bisehof die Prokanzler-Geschäfte einsweilen<br />

<strong>de</strong>m theologischen Dekan *). Im Jahre 1725 erhielt Brunnelli die Lehrkanzel<br />

<strong>de</strong>r hl. Schrift. Da verlautete, <strong>de</strong>r Bischof wolle <strong>de</strong>n Eural-Dekan von Thauer zum<br />

Prokanzler machen, so stellte <strong>de</strong>r Universitäts - Rektor und die Dekane <strong>de</strong>r Theologie<br />

und Jurispru<strong>de</strong>nz nach Senatsbeschluss, an <strong>de</strong>m die zwei Weltpriester-<br />

Professoren jedoch nicht Theil nahmen, <strong>de</strong>m Bischöfe schriftlich und mündlich vor,<br />

wie wünschenswerth diess Amt in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n eines am Orte <strong>de</strong>r Universität befindlichen<br />

Professors sei; allein <strong>de</strong>r Bischof erwi<strong>de</strong>rte, er habe dieses Mal die Stelle<br />

bereits versprochen, Tausch sei auch nur eine Zeit lang zugleich Professor gewesen<br />

etc.; bei einer künftigen Vacatur wer<strong>de</strong> er die Wünsche <strong>de</strong>r Universität<br />

berücksichtigen. So ward Pfarrer Lindner von Thauer Prokanzler. Die Universität<br />

beschloss am 6. Dezember 1725 ihn zu Verhandlungen, die seine Gegenwart nicht<br />

for<strong>de</strong>rten, nicht zu la<strong>de</strong>n, da er jedoch im Jahre 1728 bei <strong>de</strong>r Kektors-Wahl gegenwärtig<br />

sein wollte, gab die Universität mit <strong>de</strong>m Beisatze nach, dass er sich auch<br />

in odiosis <strong>de</strong>n Statuten conformire, was er Versprach 2 ).<br />

Die Geschäfte <strong>de</strong>s Prokanzlers sind aus § 15 bekannt. Der Prokanzler sah<br />

in <strong>de</strong>n ersten Zeiten sorgfältig darauf seinem Ansehen und seinen Hechten nichts<br />

zu vergeben 3 ). Später kommt nur hie und da von <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Prokanzler im Vertrage<br />

vom 21. September 1788 zugeschriebenen Verrichtungen etwas vor, aber<br />

von einem weitern Eingreifen <strong>de</strong>sselben in Universitäts-Angelegenheiten fehlen alle<br />

Angaben; sei es, dass ein solches Eingreifen nicht nöthig war; o<strong>de</strong>r ein Prokanzler<br />

sich nicht weiter damit befassen konnte o<strong>de</strong>r wollte 4 ).<br />

§ 27/<br />

Der Beruf <strong>de</strong>r Professoren bestand vorzüglich darin, dass sie die Aka<strong>de</strong>miker<br />

in <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Wissenschaften unterrichteten, womit die Prüfung <strong>de</strong>r Schüler<br />

über die aufgefasste Lehre und selbst die Ertheilung <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Gra<strong>de</strong> im<br />

Zusammenhange steht. Daher dürfte hier <strong>de</strong>r Ort sein, Einiges über <strong>de</strong>n Lehrstoff,<br />

über die Lehrart, über die von <strong>de</strong>n Schülern zu geben<strong>de</strong>n Beweise <strong>de</strong>r von ihnen<br />

aufgefassten Kenntnisse, und endlich über die Ertheilung <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n<br />

anzuführen.<br />

Was nun zuerst <strong>de</strong>n Lehrstoff betrifft, so entsprach <strong>de</strong>rselbe natürlich <strong>de</strong>m<br />

wissenschaftlichen Standpunkt <strong>de</strong>r damaligen Zeit; wer ihn daher in einem Fache<br />

1) Numero professorum nondum expleto interea vices hujus muneris, dum a Nobis<br />

stabiliter constituetur, <strong>de</strong>cano theologico facultatis pro tempore existenti comittimus —<br />

sagt <strong>de</strong>r Bischof Gr. Künigl in seinem Erlasse vom 20. März 1723.<br />

2) Eph. jur. 30. Oct. 1728.<br />

3) Im Jahre 1683 wur<strong>de</strong> Epp nicht förmlich — am Tage vorher zu einer Promotion<br />

eingela<strong>de</strong>n; am Tage <strong>de</strong>r Promotion wollte Epp die Einladung durchaus nicht<br />

mehr annehmen, obschon zur Promotion schon Alles angeordnet -war. Nur mit Mühe<br />

bewog ihn <strong>de</strong>r juridische Dekan noch in <strong>de</strong>r Aula aca<strong>de</strong>mica, wo die Professoren zum<br />

Akte versammelt waren, die Licenz zu ertheilen.<br />

4) Insbeson<strong>de</strong>rs mag Lindner, <strong>de</strong>r im Jahre 1732 Pfarrer in Innsbruck wur<strong>de</strong>, und<br />

dort manche Hän<strong>de</strong>l bekam, auch z. B. in die canonischen Bücher gar nichts einschrieb,<br />

und endlich 1744 die Pfarre resignirte, sieb auch um die Universität wenig bekümmert<br />

haben. —


genauer kennen lernen will, darf bloss damals gedruckte Bücher über das botreffen<strong>de</strong><br />

Fach zur Hand nehmen.<br />

In Bezug auf die einzelnen Facultäten wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Philosophie in dieser<br />

ganzen Perio<strong>de</strong> nur die vier Fächer — Logik, Physik, Metaphysik und Mathematik<br />

durch drei Jahre gelehrt. Zwar wur<strong>de</strong> schon im Jahre 1717 von <strong>de</strong>r Innsbrucker-<br />

und Freiburger-Universität das Gutachten abgefor<strong>de</strong>rt, ob nicht das<br />

philosophische Studium auf zwei Jahre zu reduziren wäre; Freiburg sprach sich<br />

dafür aus, und erhielt diese Keduktion; in Innsbruck aber, wo sich die Universität<br />

gegen diese Eeduktion erklärte, blieben in <strong>de</strong>r ganzen Perio<strong>de</strong> die drei philosophischen<br />

Studienjahre; es konnten aber im zweiten, und noch mehr im dritten Jahre<br />

zugleich Fächer <strong>de</strong>r höhern Facultäten besucht wer<strong>de</strong>n 1 ).<br />

Es versteht sich von selbst, dass die sogenannte aristotelische Philosophie<br />

gelehrt, sohin <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong> mit dialektischen Spitzfindigkeiten und mit Disputationen<br />

<strong>de</strong>s Pro und Contra <strong>de</strong>r Materien beschäftigt zur Fertigkeit im Disputiren<br />

fast über je<strong>de</strong> Frage angeleitet wur<strong>de</strong> 2 ). — Die Logik (Summulae) lehrte vorzüglich<br />

Disputiren, was beson<strong>de</strong>rs in <strong>de</strong>r Form von Syllogismen geschah. — Die<br />

Physik verdient nach <strong>de</strong>m damaligen Standpunkt kaum <strong>de</strong>n Namen dieser Wissenschaft<br />

3 ). — Die Methaphysik begreift natürlich die subtilsten Materien: <strong>de</strong> i<strong>de</strong>ntitatibus,<br />

<strong>de</strong> distributionibus, <strong>de</strong> infinito, <strong>de</strong> continuo etc. 4 ). — Praktische Mathematik<br />

wur<strong>de</strong> erst später als Lehrfach eingeführt, daher auch diess Fach nur theoretisch<br />

gegeben wur<strong>de</strong>.<br />

Zu einiger näheren Kenntniss über dun Lehrstoff <strong>de</strong>r Philosophie mögen in<br />

<strong>de</strong>r Note 5 ) 50 Thesen aus <strong>de</strong>r ganzen Philosophie stehen, welche im Jahre 1707<br />

1) Vgl. §§ 14, 38.<br />

2) Eine Re<strong>de</strong> <strong>de</strong>s philosophischen Professors Gaum bei einer philosophischen Disputation<br />

im Jahre 1707 hatte zum Thema: Philosophi est, non tantum in unam sed etiam<br />

in utramque partem discurrere posse probabiliter. Er gab bei <strong>de</strong>r Gelegenheit in<br />

42 Quartseiten folgen<strong>de</strong> Problemata in <strong>de</strong>n Druck: an ex signis praedici pussit terrae<br />

niotus? an eum semper comitentur certae proprietates et aeei<strong>de</strong>ntia? an effectus semper<br />

sint tristes ? an ex astris praedici possint futuri eventus liberi ? au unum temperamentum<br />

sit aptius prae altero ad literarum Studium — an corvi et ferae pulverem pyrium a<br />

longe alfacere possint? — und gibt über diese Fragen das Pro und Contra.<br />

3) Im Jahre 1671 disputirte ein Bataglia praesi<strong>de</strong> Feuerstein S. J- über folgen<strong>de</strong><br />

in 159 Duo<strong>de</strong>z-Seiten ausgeführte Materien: De objeeto et prineipio materiali et formali<br />

— <strong>de</strong> unione et composito —• <strong>de</strong> Natura — <strong>de</strong> Magia — <strong>de</strong> terrae motu - was sohin<br />

beiläufig <strong>de</strong>n Lehrstoff <strong>de</strong>r Physik ausgemacht haben mag. Angehängt sind 20 sehr<br />

spekulative conclusiones <strong>de</strong> causis- Das Büchlein ist gedruckt: Oon. typ. Wagner.<br />

4) So wer<strong>de</strong>n sie öfter in Berichten etc. bezeichnet.<br />

5) Defen<strong>de</strong>nte Wolauf Philosophiae Magistro et theologiae Moralis Studioso<br />

praesi<strong>de</strong> Gaum — ex universa Philosophia.<br />

1. Objectum attributionis logicae sunt omnes et soli tres modi sciendi.<br />

2. Ejus objectum materiale nee sunt 1. Toces, 2. nee res, 3. nee inteUectus, 4. sed<br />

operatio ut sie.<br />

3. Logica est virtus intellectualis 2. ars et scientia, 3. simpliciter practica.<br />

4. Gradus metaphisici non distinguuntur realiter, 2. nee ex natura rei formaliter,<br />

3. sed ratione.<br />

5. Praecisionem tarnen objeetivam non agnosiumus.<br />

6. Universale est unum aptum inesse multis, vel praedicari <strong>de</strong> multis, 2. potest<br />

manere in actuali praedicatione.<br />

7. Materia prima non consistit in atomis incorruptibilibus et ingeneralibus. 2. nee<br />

in elementis chymieis;<br />

8. Sed in substantia aliqua incompleta, <strong>de</strong> se indifferente ad hoc vel illud cornpositum;


— 42 —<br />

<strong>de</strong>n Stoff zu einer Disputation gaben. Sie wer<strong>de</strong>n freilich in <strong>de</strong>m Fache Uneingeweihten<br />

nicht ganz verständlich sein (ist ja eine schwer verständliche Sprache eine<br />

gewöhnliche Eigenheit <strong>de</strong>r philosophischen Schriftsteller beson<strong>de</strong>rs über Metaphysik)<br />

und mögen zugleich als eine Probe von <strong>de</strong>r Beschaffenheit <strong>de</strong>r lateinischen Sprache<br />

9. Quae licet non possit naturaliter, 2. potest tarnen supernaturaliter privari omni<br />

forma substantiali.<br />

JO. Appetit omnes formas substautiales naturaliter obtinibiles.<br />

11. Datur forma substantialis a combinatione atomorum distincta, non tantum in<br />

homine, 2. et in brutis;<br />

12. Sed probabilius etiam in mixtis perfectis non viveutibus;<br />

13. Non tarnen est tota quidditas rei.<br />

14. Non potest duplex forma substantialis principalis informare ean<strong>de</strong>m partem<br />

subjecti naturaliter, 2. potest tarnen supernaturaliter.<br />

15. Unio inter formam substantialem et materiam non consistit formaliter in intima<br />

praesentia, 2. nee in <strong>de</strong>creto Dei aut aliis dispositionibus;<br />

lb". Sed est modus, 2. simplex et una.<br />

17. Non datur modus totaliter scotisticus.<br />

18. Probabilius per artem confici potest aurum.<br />

19. V 7 iolentum est, quod provenit ab extrinseco nullam vim conferente passo.<br />

20. Potest non tantum ab una creatura alteri, 2. sed etiam a Deo inferri violentia.<br />

21. Causa est prineipium ex propria virtute <strong>de</strong>terminans aliquid sibi insufficiens ad<br />

existendum.<br />

22. Bene dividitur in causam efticientem, materialem, formalem et tinalem.<br />

23. Inter duas causas physicas nequit dari mutua prioritas.<br />

24. Finis est proprie dieta causa, 2. non requiritae bonitas realis et re ipsa<br />

possibilis;<br />

25. Sed potest sufticere etiam bonitas solum apparens.<br />

26. Substantiam non producit sola substantia, 2. nee substantia simul cum aeei<strong>de</strong>nte;<br />

27. Sed sola aeeidontia sunt causa immediate produetiva substantiae.<br />

28. Causalitas causae efficientis in actu seeundo consistit in entitate modali, 2. nee<br />

actio distinguitur realiter a passione.<br />

29. Implicat naturaliter duplex actio totalis respectu ejus<strong>de</strong>m effectus, 2. et probabilius<br />

etiam supernaturaliter.<br />

30. Causa produetiva aeei<strong>de</strong>ntalium ad intra est sola substantia, 2. ad estra vero<br />

solum aeei<strong>de</strong>ns.<br />

31. Intensio qualitativ non lit per produetionem novae qualitatis iudivisibilis, 2. sed<br />

per additionem gradus ad graclum,<br />

32. Qui gradus probabilius sunt hetorogenei.<br />

33. Agens acci<strong>de</strong>ntale non potest sibi assimulare passum, 2. nee simile agere in simile.<br />

34. Subjectum substantivum aeei<strong>de</strong>ntalium est sola materia, 2. hinc in corruptione<br />

corporis non lit re.solutio usque ad materiam primam.<br />

35. Mundus non esistit ab aeterno, 2. nee potuit cum suis generytionibus existere<br />

ab aeterno.<br />

3b*. Coeli probabilius sunt liquidi, 2. et corruptibiles;<br />

37. Qui saltem directive moventur ab intrinseco.<br />

38. Elementa sunt quatuor. 2. quae virtualiter tantum manent In mistis.<br />

39. In homine non dantur tres animae simul, 2. nee successive.<br />

40. Dantur tarnen in viventibus formae partiales.<br />

41. Sanguis non informatur ab anima,<br />

42. Licet probabilius sit ab hac informari pilos et ungues.<br />

43. Viventia probabilius naseuntur semper ex semine.<br />

44. Animae insectorum sunt divisibiles, 2. probabilius etiam animae brutorum perfectorum,<br />

45. Et qui<strong>de</strong>m in partes heterogeneas.<br />

46. Potentiae animae non distinguuntur adaequate ab ipsa anima,<br />

47. Imo probabilius nee inadaequate.<br />

48. Animae rationales in perfectione substantiali omnes sunt aequales,<br />

49. Immortales, 2. Spirituales, 3. et indivisibiles;<br />

50. Et in suis operationibus liberae übertäte indifferentiae.


— 43 —<br />

in <strong>de</strong>r Philosophie dienen. AVer eine Probe über die Behandlung <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs<br />

wichtig gehaltenen Materie <strong>de</strong> causis haben will, mag die in <strong>de</strong>r Note 3 erwähnten<br />

Thesen Feuerstein's nachlesen.<br />

Immerhin mögen <strong>de</strong>rgleichen Materien geeignet sein, das Denkvermögen und<br />

<strong>de</strong>n Scharfsinn <strong>de</strong>r Schüler zu wecken; es wird aber kaum in Abre<strong>de</strong> zu stellen<br />

sein, dass ein grosser Theil dieser Materien für das praktische Leben wenig Nutzen<br />

gewährt, und über dieselben eine klare Einsicht und befriedigen<strong>de</strong> Gewissheit<br />

schwerlich erreicht wer<strong>de</strong>n kann.<br />

§ 28.<br />

Auch in <strong>de</strong>r Theologie än<strong>de</strong>rte sich in dieser Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Lehrstoff nicht. Die<br />

scolastische Theologie mit zwei Professoren, <strong>de</strong>ren Je<strong>de</strong>r täglich eine Stun<strong>de</strong> lehrte,<br />

war das Hauptfach, das durch alle vier Jahre <strong>de</strong>s theologischen Studiums dauerte;<br />

die Moral (Casuistik) mit einer täglichen Stun<strong>de</strong> durch zwei Jahre schloss sich <strong>de</strong>r<br />

scolastischen Theologie an. Die zwei an<strong>de</strong>rn Fächer <strong>de</strong>s theologischen Studiums —<br />

Controversen <strong>de</strong>s Glaubens und heilige Schrift, waren Nebengegenstän<strong>de</strong>, die nur<br />

je in einer wöchentlichen Stun<strong>de</strong> gegeben wur<strong>de</strong>n, und schon von Philosophen besucht<br />

wer<strong>de</strong>n konnten. Auf diese zwei Fächer wur<strong>de</strong> so wenig Gewicht gelegt, dass<br />

die Controversen im Jahre 1696 wegen Abgang eines Professors gar nicht, und<br />

von <strong>de</strong>m Jahre 1705 bis 1711 unter Professor Campi, welcher <strong>de</strong>n grössten Theil<br />

<strong>de</strong>r Zeit auf seiner Pfarre blieb, dann in <strong>de</strong>n ersten Jahren <strong>de</strong>s augenkranken<br />

Höchstetter sehr nachlässig gegeben, und grosson Theils supplirt wur<strong>de</strong>; die Kanzel<br />

<strong>de</strong>r hl. Schrift aber vom Jahre 1677 bis 1680 keinen eigenen Lehrer hatte, und<br />

im Jahre 1709 nach Abgang <strong>de</strong>s Stadtpfarrers Tausch durch längere Zeit für sie<br />

keine Vorsorge getroffen wur<strong>de</strong>, bis im künftigen Jahre sein Nachfolger Summer eintrat.<br />

In <strong>de</strong>r spekulativen Theologie war die Kichtschnur wohl Petrus Lombardus<br />

<strong>de</strong>r Magister Sententiarum; mit <strong>de</strong>n Erläuterungen <strong>de</strong>s Thomas v. Aquino. Das<br />

Fach wur<strong>de</strong> in einzelnen Traktaten (gewöhnlich 8) vorgetragen, die erst in vier<br />

Jahren ihren Abschluss fan<strong>de</strong>n, und von <strong>de</strong>nen ein Je<strong>de</strong>r ein Ganzes ausmachte.<br />

Der eine Professor scheint die eigentlich spekulative Theologie — Begründung <strong>de</strong>r<br />

katholischen Dogmen durch die spekulative Vernunft für fähigere Schüler; <strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>re aber die durch Schrift und Tradition begrün<strong>de</strong>ten Lehren <strong>de</strong>r Dogmatik für<br />

schwächere Schüler vorgetragen zu haben. Die meisten Schüler hörten bei<strong>de</strong> Professoren.<br />

Auch die Moral wur<strong>de</strong> in einzelnen unzusammenhängen<strong>de</strong>n Traktaten<br />

casuistisch und nach <strong>de</strong>n mil<strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>s Probabilismus gelehrt. Ueber<br />

<strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r Nebenfächer mangeln nähere Belege; nach "Werken <strong>de</strong>r damaligen<br />

Zeit enthielt <strong>de</strong>r Unterricht in <strong>de</strong>n Controversen auch einige kirchengeschichtliche<br />

Daten, z. B. über Concilien, in welchen die Irrthümer in <strong>de</strong>n Glaubenslehren verdammt,<br />

und die katholische Lehre festgesetzt wur<strong>de</strong>, und <strong>de</strong>r Unterricht in <strong>de</strong>r<br />

hl. Schrift gab nebst einer kurzen Einleitung zur Xenntniss <strong>de</strong>r Bücher auch die<br />

Auslegung einzelner Stücke selbstverständlich nach <strong>de</strong>r lateinischen Vulgata. In<br />

diesen bei<strong>de</strong>n Fächern konnte ungeachtet <strong>de</strong>s nur einstündigen wöchentlichen<br />

Unterrichts doch etwas mehr geleistet wer<strong>de</strong>n, weil die Studiren<strong>de</strong>n auch diese<br />

Fächer mehrere Jahre besuchen konnten, und nicht in je<strong>de</strong>m Jahre das Nämliche<br />

erklärt wur<strong>de</strong>.<br />

Zu einiger Beurtheilung <strong>de</strong>s theologischen Lehrstoffes mögen wie<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />

Anmerkung 30 Thesen stehen l ), in welchen auf die Nebenfächer keine Rücksicht<br />

genommen erscheint.<br />

1) Sie sind einem Traktate — Statera Justitiae von 246 Seiten in Quart, <strong>de</strong>r


— 44 —<br />

§ 29.<br />

Das juridische Studium zerfiel in zwei Theile, in das kanonische Recht, welches<br />

ganz nach <strong>de</strong>n fünf Büchern <strong>de</strong>r Dekretalen gelehrt, und als <strong>de</strong>r wichtigste<br />

Theil dieses Studiums betrachtet wur<strong>de</strong>; und in das römische Recht, das nach <strong>de</strong>r<br />

bekannten Eintheilung in die Institutionen als Einleitung, in die Pan<strong>de</strong>kten (Digesta)<br />

als Inhalt, und in <strong>de</strong>n Co<strong>de</strong>x als praktischen Theil <strong>de</strong>sselben zerfiel, und drei<br />

Professoren beschäftigte, <strong>de</strong>ren Je<strong>de</strong>r schon von <strong>de</strong>n ersten Zeiten <strong>de</strong>r Universität<br />

auch ein Nebenfach zu lehren hatte, und zwar <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>s Co<strong>de</strong>x das jus<br />

publicum, <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Digesten das Lehenrecht, und <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Institutionen<br />

<strong>de</strong>n Civilprozess. lieber die Hauptfächer gab je<strong>de</strong>r Professor viermal in<br />

<strong>de</strong>r Woche eine Vorlesung, die Nebenfächer wur<strong>de</strong>n in einer wöchentlichen Stun<strong>de</strong><br />

am Dienstag o<strong>de</strong>r Donnerstag gegeben *).<br />

die Lehre <strong>de</strong> restitutione enthält, — Praesi<strong>de</strong> Zingnis S. J. <strong>de</strong>ien<strong>de</strong>nte — Schweiger<br />

S. theologiae candidato et Bacchalaureo 1693 — entnommen.<br />

1. Existentia Dei licet a priori vel quasi a priori efficaciter <strong>de</strong>monstrari nequeat,<br />

2. Potest tarnen <strong>de</strong>monstrari, etiam praescin<strong>de</strong>ndo ab impossibiltate processus in<br />

infinitum.<br />

, 3. Essentia Dei metaphysice speetata consistit in praedicato Enti.s a se, ex quo<br />

reJiquae Dei pertectiones recte <strong>de</strong>dueuntur.<br />

4. Etsi oculus carnalis non potest, potest tarnen intellectus creatus elevari ad intuitive<br />

vi<strong>de</strong>ndum Deum.<br />

5. Major periectio intellectus per se nihil conducit ad perfectiorem visionem Dei.<br />

t>. Dantur Angeli inter se specie diversi, nee repugnant plures ejus<strong>de</strong>m numeri.<br />

7. Omnes Angeli creati sunt in gratia, quam <strong>de</strong> congruo per actum supernaturalis<br />

charitatis promeriti sunt.<br />

8. Angelis non <strong>de</strong>betur certa notitia <strong>de</strong>cretorum cordium.<br />

9. Beatitudo t'ormalis adaequate sumta consistit in visione et amore beatissimo.<br />

10. Peccatum actuale est dictum, i'actum, vel coneupitum contra legem Dei aeternam;<br />

illius auetor non est Deus.<br />

11. B na Virgo nee peccatum originale nee illius <strong>de</strong>bitum proximum contraxit.<br />

12. Gratia sanetilicans est ratio formalis, qua homo ex injusto rit justus, et rilius<br />

adoptivus Dei constituitur;<br />

13. Est ex natura sua incomposibilis cum peccato mortali.<br />

14. Datur in mundo vera in Deum ii<strong>de</strong>s et Religio, quae est unica, et haec est<br />

romano — catholica, quae est evi<strong>de</strong>nter credibilis et vera.<br />

15. Summus Pontifex in <strong>de</strong>tiniendis rebus ad ri<strong>de</strong>m aut honestatern morutn spectantibus<br />

est infallibilis etiam extra geuerale concilium.<br />

Ib. Objectum materiale ti<strong>de</strong>i divinae est omnis veritas a Deo revelata.<br />

17 Objectum formale illius est auetoritas Dei loquentis.<br />

18. Per divinara charitatem datur vera inter Deum et hominem amicitia.<br />

19. Nequit in eo<strong>de</strong>m instante dari duplex duorum dominium in solidum.<br />

20. Usus f'ructus est separabilis a dominio rerum ipso usu consumtibilium.<br />

22. Peccatum mortale non est malitiae simpliciter infinitae nee tarnen pro illo<br />

potuit condigne satisfieri a pura creatura.<br />

23. Merita et satistactio Christi est simpliciter infiniti valoris et ita condigna, imo<br />

, abundans.<br />

24. Sacramenta novae legis causant gratiam non physice, sed moraliter.<br />

25. S. Eucharistia sub utraque specie sumta probabilius per se non causat plus<br />

gratiae quam sumta sub una specie.<br />

2b'. Peccata per poenitentiam <strong>de</strong>leta non re<strong>de</strong>unt per relapsum.<br />

27. Dirnissa culpa peccati non semper remittitur tota poena, etsi condonato peccato<br />

mortali semper remittatur poena aeterna.<br />

28. Ad sacramentum poeuitentiae sufficit pura attritio, <strong>de</strong>bet tarnen esse supenaturalis.<br />

29. Circumstantiae aggrovantes non sunt neeessario exponendae in sacramento<br />

poenitentiae, bene tarnen speeificae.<br />

30. Sacramentum poenitentiae probabilius potest esse validum et informe.<br />

1) So wer<strong>de</strong>n die Vorlesungen <strong>de</strong>r frühem Zeit in einem Berichte an die Regierung


— 45 —<br />

Von <strong>de</strong>m Vortrage <strong>de</strong>r tirolischen Statuten, welche in Tirol bis zum Erscheinen<br />

<strong>de</strong>s bürgerlichen und Criminalgesetzbuches Geltung hatten, kommt in dieser Perio<strong>de</strong><br />

nichts vor, obschoh man selbst aus <strong>de</strong>n Werken von Professoren dieser Zeit *)<br />

sieht, dass sie die Statuten nicht ignoriren konnten. Sicher verschaffte auch in<br />

Tirol die Universität <strong>de</strong>m römischen Rechte mehr Eingang, wozu gera<strong>de</strong> die Professoren<br />

Froehlich und Hermanin, die über die Statuten schrieben, beigetragen<br />

haben sollen 2 ).<br />

Das juridische Studium for<strong>de</strong>rt zu seiner Vollendung vier Jahre.<br />

Zu einiger Kenntniss über <strong>de</strong>n Lehr-Inhalt <strong>de</strong>sselben mögen 25 Thesen aus<br />

einer Disputation vom Jahre 1714 in <strong>de</strong>r Note stehen 3 ).<br />

vom Jahre 1733, wo es sich um Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Studiums han<strong>de</strong>lte, angegeben. Schon<br />

bei <strong>de</strong>r juridischen Inscription im Jahre 168Ö wur<strong>de</strong>n sola jura audientes ermahnt, ut<br />

praeter reliquas ordinarias lectiones Juris juxta statuta et morem facultatis nostrae quivis<br />

etiam jus publicum et feudale excipiat (Eph. jur. 3. Nov. 1689), und diess unter<br />

<strong>de</strong>m 14. Nov. 1691 als Bedingung zum Examen bekannt gemacht, und eben so unter<br />

<strong>de</strong>m 20. Dezember 1719 zum fleissigen Besuche <strong>de</strong>r ausseror<strong>de</strong>ntlichen Vorlesungen<br />

unter Verweigerung <strong>de</strong>r Zeugnisse auch über die or<strong>de</strong>ntlichen ermahnt. (Eph. jur. ad<br />

hos dies.)<br />

1) Z. B. Froehlich; <strong>de</strong> diversis ac temporalibus praescriptionibus statutariis tiro<br />

lensibus. Oen. 1702.<br />

2) Vgl. Rapp's Abhandlung über das vaterländische Statutenwesen in <strong>de</strong>r Zeitschrift<br />

<strong>de</strong>s Ferdinan<strong>de</strong>ums 1827 und 1829. Hermanin schrieb: Cominentaru theoreticopolitico-<br />

practici in jus statutarium tyrolense. Oen. 1716.<br />

3) Parerga ex jure universo (angehängt <strong>de</strong>m Traktate: Quaestiones selectae ex<br />

universo jure publico praes. Jean. Udalr. Rudolphi cod. et jur. publici prof. o. <strong>de</strong>fen<strong>de</strong>nte<br />

Caes. <strong>de</strong> Hebenstreit J U. lic. examinato et approbato, in 13C Quartseiten).<br />

1. Constitutio cauonica universalis obligat ornnes cliristianos. si modo non solum<br />

Romae sed etiam in Provinciis promulgata, ac toinpus certum lapsum est;<br />

2. Et obligat in<strong>de</strong>pen<strong>de</strong>nter ab aeeeptatiene populi.<br />

3. Statuta Episcoporum etiam ipsos siibditos extra territorium aut in loco exemto<br />

non obligant.<br />

4. Ad valorem consuetudinis, quae etiam per actus extrajudiciales introduci potest.<br />

sufficit generalis Superioris consensus.<br />

5. Clericus etiam in actione reali in foro rei .sitae non coram laico sod coram<br />

ecclesiastico forum sortitur.<br />

6. Quia Clericus verus est dominus fruetuum beneticialium etiam ultra congruam<br />

sustentationem superiluorem, hinc non tantum in usiis etiam profanns, inter<br />

vivos impen<strong>de</strong>ndo non facit contra justitiain. sed etiam ex consuetudine vali<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong> iis<strong>de</strong>m testatur.<br />

7. Praelatus ecclesiae haereditatem autlegatum ecclesiae snae relictuin rppudiat vali<strong>de</strong>,<br />

nee ineidit in poenas ecclesiasticas.<br />

8. Licet matrimonium metu extortum sit ipso juro nnllum. non tarnen sjions-ilia<br />

<strong>de</strong> futuro.<br />

9. Plebejus ab Illustri aut Nobili adoptatus non sit Iliu.-aris aut Xobilis.<br />

10. Falsi Procuratoris gesta in favorem Principalis pust senteiitiani non pnssunt<br />

ratificari.<br />

11. Princeps suis legibus in bonum Uniror.sitaii.s lati.s .sakein indirocte tenetur;<br />

12. Quamquam Ju<strong>de</strong>x in cau.sis civilibus secundinn scientiain publicam non privatam<br />

judicare <strong>de</strong>beat, lioc tarnen non procedit in causis criminalibus.<br />

13. Bonae fi<strong>de</strong>i possessor fruetus pereeptns et consuintos non ro^tituit, etiam<br />

locupletior exin<strong>de</strong> factus.<br />

14. Depositarius vel conduetor ex damno in re <strong>de</strong>posita vel condueta dato non<br />

tenetur ad levissimam legi Aquiliae propriam. sed tantum ad eam contractui congruam<br />

eulpam.<br />

lö. Actus vel contractus jure civili proliibitus per juramentum in jurantis praejudicium<br />

appositum ita confirmatur, ut et haere.s ejus exin<strong>de</strong> teneatur.<br />

16. Filium familias saltem jurato potest renuntiare senatu.s consulto Macedoniano.


— 46 — •<br />

§ 30.<br />

Das medizinische Studium begriff Anfangs nur die Institutionen und Praxis<br />

mit zwei Professoren, so dass bei Verhandlungen z. B. Promotions-Angelegenheiten<br />

auch an<strong>de</strong>re Aerzte z. B. im Jahre 1679 <strong>de</strong>r Vater <strong>de</strong>s Professors Weinhart beigezogen<br />

wur<strong>de</strong>n, um die Zahl <strong>de</strong>r Theilnehmer wenigstens auf drei zu bringen. Im<br />

Jahre 1688 kam aber Statlen<strong>de</strong>r als Physikus nach Innsbruck und wur<strong>de</strong> nach<br />

Dekret <strong>de</strong>s geheimen Eathes vom 22. April 1689 erster Universitätsprofessor <strong>de</strong>r<br />

Anatomie, damals ohne Professorgehalt, um welchen, und zwar um 300 fl. unter<br />

<strong>de</strong>m 12. August 1690 eingeschritten wur<strong>de</strong> (als Physikus bezog er 200 fl.). Im<br />

Jahre 1691 starb Professor v. Sala, und da wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 14. November 1691<br />

Holer v. Doblhof als Professor <strong>de</strong>r Aphorismen und Primarius mit 300 fl., und<br />

unter <strong>de</strong>m 16. November 1691 Linsing als Professor <strong>de</strong>r Institutionen mit 100 fl.<br />

angestellt, wobei Weinhart mit 300 fl. und 100 fl. Zulage Professor <strong>de</strong>r Praxis<br />

wur<strong>de</strong>; so dass nun vier Fächer — Praxis, Institutionen, Aphorismen und Anatomiervon<br />

eben so vielen Professoren gelehrt wur<strong>de</strong>n. Aber im Jahre 1702 wur<strong>de</strong><br />

Holer als Leibarzt <strong>de</strong>s Kaisers nach Wien berufen, und die Aphorismen mit <strong>de</strong>r<br />

.Praxis verbun<strong>de</strong>n.<br />

Der Professor <strong>de</strong>r Praxis lehrte Praegnosis <strong>de</strong>r Krankheiten, Materia medica,<br />

und diktirte klinische Fälle, über die er dann examinirte; <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Institutionen<br />

lehrte nach Galenus, Avicenna etc. Physiologie, Hygiotheorie, Pathologie,<br />

Semiotica, Therapie, und selbst einige Grundsätze <strong>de</strong>r Chirurgie und Pharmazie,<br />

dfr Professor <strong>de</strong>r Anatomie gab Demonstrationen an menschlichen Cadavern, wenn<br />

er sie erhielt, sonst aber an Vögeln, Hun<strong>de</strong>n, Schweinen *), die Aphorismen wur<strong>de</strong>n<br />

nach Hypokrates gelehrt. Man sieht, dass beson<strong>de</strong>rs Anatomie 2 ) und Praxis nicht<br />

am bestell bestellt waren, beson<strong>de</strong>rs da zu Demonstrationen an menschlichen<br />

Körpern statt <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten Professoren und Honoratioren eingela<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n.<br />

Das medizinische Studium dauerte drei Jahre.<br />

17. Vidua pro sua dote non praefectur creditoribus anteriorem expressam hypothecarn<br />

habentibus.<br />

18. Testamentaria tutela in Electoribus non praffertur legitimae.<br />

19. Testamentum juxta statutum vel consuetudinem loci cum minoribus solemnitatibus<br />

conditum valet etiain alibi, ubi jus comune viget.<br />

20. Legitimatus per subsequens matrimonium non praefertur quoad permogenituram<br />

ex intermedio matrimonio legitime nato.<br />

2). Qui mandat tantuin vulnerare, non tenetur <strong>de</strong> excessu mandatarii omnino<br />

oeei<strong>de</strong>ntis.<br />

22. Qui in extrema necessitate aliquid surripit, non facit qui<strong>de</strong>m formale furlum,<br />

tenetur tarnen acce<strong>de</strong>nte meliori fortuna ad restitutionem.<br />

23. Jus feudale corpori juris inclusum juri scripto vel non scripto adscribendum ?<br />

— Problema est.<br />

24. Re feudali legata saltem aestimatio <strong>de</strong>betur.<br />

25. Castro cum jurisdictione in feudum concesso etiam merum imperium concessum<br />

intelligitur.<br />

1) So nach einem Bericht vom Jahre 1733 in <strong>de</strong>r Slatthalterei-Registratur, in<br />

welchem diess Verfahren durchaus nicht als neu dargestellt wird.<br />

2) In <strong>de</strong>r Anatomie waren menschliche Cadaver schwer zu bekommen, und nur<br />

jene <strong>de</strong>r Justificirten TOII Scharfrichtern zu kaufen. Als im Jahre 1690 mit Dekret <strong>de</strong>s<br />

geheimen Rathes <strong>de</strong>r Cadaver eines in Hall justificirten Verbrechers <strong>de</strong>r Universität überlassen<br />

wur<strong>de</strong>, lud Professor Statlen<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Hörsaal <strong>de</strong>r Physik durch eine gedruckte<br />

Panagyris alle Professoren etc. zu <strong>de</strong>n diessfälligen Demonstrationen ein, wie dann auch<br />

später zu solchen selbst Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s geheimen Rathes erschienen. Noch im Jahre<br />

1757 war <strong>de</strong>r Rektor mit <strong>de</strong>n meisten Professoren bei einer Demonstration gegenwärtig.


— 47 —<br />

Auch über dasselbe mögen in <strong>de</strong>r Note Disputations-Pragen <strong>de</strong>s berühmten<br />

Professors Weinhart vom Jahre 1691 stehen 1 ).<br />

§ 31.<br />

Ueber die Art, wie die Professoren <strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n die Kenntnisse mittheilten,<br />

und letztere sie auffassten, und über diese Auffassung sich auswiesen,<br />

kommt we<strong>de</strong>r eine vollständige Beschreibung noch eine erschöpfen<strong>de</strong> Vorschrift<br />

1) Angehängt <strong>de</strong>m Werke: Thesaurus sanitatis inaestimabilis quomodo facili<br />

niethodo ad plurimos vitae dies integre et incolumis conservari possit — publica disputatione<br />

propositus. — Praesi<strong>de</strong> Weinhart — <strong>de</strong>fen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Blas -— anno 1691. Oen.<br />

typis Reisacher (von 287 Oktavseiten).<br />

1. An sanitas perfecta sit possibilis?<br />

2. In quo consistat ratio vitae et sanitatis?<br />

3. An <strong>de</strong>ntur, et quaenam sint causae conservantes sanitatem?<br />

4. An Diaeta praecipuum sanitatis conservandae sit remedium?<br />

5. Au Diaetae beneficio vita hominis ultra consuetum terminum prolongari possit?<br />

6. An anni climacterici vel astra effectus diaetae quoad sanitatem et longaevitatem<br />

impediant?<br />

7. An diaetae vel medicamenti praesidio homo senex possit rejuvenescere vel immortalis<br />

reddi?<br />

8. Quomodo naturae cursus retardari, senectus protrahi an vitü prolongari possit.<br />

9. An pro sanitate diu conservanda necessario requiratur bnna natura et talis<br />

educatio?<br />

10. Cur aeris inspiratio ad vitani conservandam a<strong>de</strong>o necessaria?<br />

11. Quäle tempus anni respectu aeris sit saluberrimuin ?<br />

12. Quaenam plaga coeli respectu aeris et ventorum sit salubrior?<br />

13. An si<strong>de</strong>rum influxus aerem malignum et venenatum possit red<strong>de</strong>re?<br />

14. Quaenam sint conditiones aeris maxime salubris?<br />

15. Quaenam sint signa salubritatis cujuscuinque loci, sitque Tyrolis nostra ex loris<br />

salubrioribus ?<br />

16. Quid sit et in quo consistat natura alimenti?<br />

17. An alimentorum quantitäs magis noceat, quam qualitas?<br />

18. Un<strong>de</strong> cognoscenda sit <strong>de</strong>bita alimentorum quantitas?<br />

19. Quantum pro sanitate et lougaevitate contribuat proba alimentorum mastieatio?<br />

20. An victus simplex varietate et multiplicitate ciborum sit salubrior?<br />

21. An rerum sit illud Avicennae LI. sen. 3: quod sapit, nutrit?<br />

22. Quoties, quo tempore, et quo ordine cibaiidum sit?<br />

23. An coena vel prandium <strong>de</strong>beat esse largius?<br />

24. An in Diaeta sit habenda ratio consuetudinis?<br />

25. Quibusnam cibis in genere rarius vel froquentius utendum?<br />

26. An carnis veJ panis repletio sit <strong>de</strong>tfirior?<br />

27. An potus necessarius et an plus quam ipse cibus ?<br />

28. An aqua vel viuum sit salubrius?<br />

29. An pro sanitate diutius conservanda vinum moruin an voro dilutum praefernndum<br />

sit ?<br />

30. Quo tempore et qua quantitate bibendurn sit?<br />

31. Un<strong>de</strong> temulentia, ejusque phaenomina. ac utrum possit esse salutaris ?<br />

32. Num frigi<strong>de</strong> vel cali<strong>de</strong> afi'atim vel paulatim cum vel sine bolo panis bibendum<br />

sit?<br />

33. An et qualis soinnus pro tuenda sanitate congruus et necessarius ?<br />

34. Quantum symbolum sanitati longaevae conferant studia, aliaeque mentis<br />

functiones ?<br />

35. Utrum horum magis pro tuenda sanitate sit uecessarium — non satiari cibis<br />

aut impigrum esse ad laborem ?<br />

36. An pro morte praematura ac morbis praecavendis prosint evacuationes nonnullae<br />

per annum administratae, aliaque medicamenta assumta?<br />

37. An et quomodo morbi animi valeaat excitare morbos corporis ?


— 48 —<br />

vor. Aus <strong>de</strong>n zerstreuten Bemerkungen in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n lässt sich, jedoch nicht<br />

in Allem mit voller Verlässlichkeit, Folgen<strong>de</strong>s entnehmen.<br />

Alle Professoren hielten Vorlesungen, d. h. sie trugen ihre Lehren <strong>de</strong>n Schülern<br />

entwe<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Gedächtnisse, o<strong>de</strong>r wie es gewöhnlich gewesen zu sein<br />

scheint, aus Schriften vor. Die Schüler schrieben diesen Vortrag nach. Das Nachschreiben<br />

war <strong>de</strong>n Schülern selbst durch Senatsbeschlüsse vorgeschrieben. Eine<br />

Ausnahme machten nur die Demonstrationen in <strong>de</strong>r Medizin, wenigstens zum Theil,<br />

und später wahrscheinlich auch an<strong>de</strong>re medizinische Fächer. Vorlesebücher gab<br />

PS nicht.<br />

Die Lektionen wur<strong>de</strong>n durchaus unentgeltlich gehalten; für sie waren die<br />

Professoren zunächst aufgestellt, und besol<strong>de</strong>t.<br />

Nebst <strong>de</strong>n Lektionen wur<strong>de</strong>n in allen Facultäten, jedoch nicht auf gleiche Art,<br />

Repetitionen gegeben.<br />

Am genauesten mag diess in <strong>de</strong>r juridischen Facultät geschehen sein, bei<br />

welcher diese Eepetitionen collegia Messen, und wie die Lektionen or<strong>de</strong>ntlich, aber<br />

gegen Bezahlung abgehalten wur<strong>de</strong>n. Es waren nicht Collegien bloss zur Prüfung<br />

<strong>de</strong>r Schüler wie in <strong>de</strong>n spätem Zeiten, son<strong>de</strong>rn das in <strong>de</strong>n Lektionen Vorgetragene<br />

wur<strong>de</strong> in diesen Collegien theils durch weitere Erklärungen und Anwendung, theils<br />

durch Prüfung, theils durch Disputationen selbst unter <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten weiter bearbeitet.<br />

Sie waren genau für je<strong>de</strong>n Professor in 2 bis 3 wöchentlichen Stun<strong>de</strong>n<br />

bestimmt, und dauerten einen grossen Theil <strong>de</strong>s Jahres — in <strong>de</strong>n Institutionen<br />

7 y2, in <strong>de</strong>n Digesten 6 Monate 1 ). In <strong>de</strong>n Institutionen zahlte jährlich dafür ein<br />

Cavalier 18 fl.; ein an<strong>de</strong>rer Stu<strong>de</strong>nt 12 fl., in <strong>de</strong>n übrigen Hauptfächern aber 24<br />

und 18 h 1 ., da letztere weniger Stu<strong>de</strong>nten zählten. Der Canonist gab zwar auch<br />

Collegien, aber von einer Bezahlung dafür kommt nichts vor. In <strong>de</strong>n juridischen<br />

Nebenfächern wur<strong>de</strong>n keine Collegien gegeben 2 ).<br />

In <strong>de</strong>r medizinischen Facultät wer<strong>de</strong>n solche Collegien nicht erwähnt, aber<br />

die medizinischen Professoren gaben <strong>de</strong>n Doctorats-Candidaton statutenmässig vor<br />

<strong>de</strong>r Doctorirang Repetitionen, für welche sie sich bezahlen Hessen.<br />

Repetitionen — jedoch ohne Bezahlung an die Professoren wur<strong>de</strong>n auch in<br />

<strong>de</strong>r Theologie und Philosophie gegeben. lu <strong>de</strong>r Philosophie repetirten mit <strong>de</strong>n<br />

Schülern auch Stu<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r hohem Studien-Abtheilungen, beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r Theologie,<br />

die aber Magistri <strong>de</strong>r Philosophie sein mussten, und dafür bezahlt wur<strong>de</strong>n 3 ).<br />

Die Repotitionen <strong>de</strong>r Professoren begannen mit <strong>de</strong>r zweiten Inscription <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten<br />

, und dauerten bis Jakobi. — In <strong>de</strong>n Nebenfächern <strong>de</strong>r Theologie waren die<br />

1) Nach einem Bericht vom Jahre 1733 über die frühere Studien-Einrichtung<br />

in <strong>de</strong>r .Jurispru<strong>de</strong>nz in <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur.<br />

2) Nebst <strong>de</strong>n Professoren gaben <strong>de</strong>n studiren<strong>de</strong>n Juristen wohl auch an<strong>de</strong>re<br />

Männer Unterricht. Unter <strong>de</strong>m 18. Jänner 1709 erliess die juridische Facultät an<br />

einen Kiimpl <strong>de</strong>n Auftrag, ut <strong>de</strong>inceps obstineat a repetendo cum iis. qui collegia non<br />

frequentant, und Tschi<strong>de</strong>rer wur<strong>de</strong> im Jahre 1679 zu seiner Anstellung als ausseror<strong>de</strong>ntlicher<br />

Professor von <strong>de</strong>n Dikasterien auch <strong>de</strong>sswegen empfohlen, -weil er Juristen<br />

gut unterrichtet hatte. Es gab auch Stu<strong>de</strong>nten, die collegia privata ohne Lektionen<br />

hörten — also Privat Schüler. Nach <strong>de</strong>n juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n trug Froehlich in<br />

einer Facultäts-Sitzung vom 22. November 1730 auf Abstellung dieses Missbrauches an,<br />

da die Stu<strong>de</strong>nten sogar mit Zeugnissen über solche Collegien auf Universitäten übergingen;<br />

es -wur<strong>de</strong> aber kein Beschluss gefasst.<br />

3) Die Repetitores publici vom Jahre 1732 bis 1772 fin<strong>de</strong>n sich in einem Verzeichnis«,<br />

das im Universitäts-Archiv liegt. Im Jahre 1732 wur<strong>de</strong> beschlossen, diss<br />

je<strong>de</strong>r Schüler einen Repetitor haben muss.


Repetitionen gera<strong>de</strong> nicht Vorschrift, o<strong>de</strong>r fortwähren<strong>de</strong> Uebung, jedoch öfter abgehalten<br />

1 ).<br />

Ferner waren namentlich in <strong>de</strong>r Philosophie und Theologie Disputationen gebräuchlich<br />

, bei welchen in <strong>de</strong>r Regel Schüler gegen Schüler über bestimmte Sätze<br />

ihr Pro und Contra vertheidigten. Die Disputantes, welche <strong>de</strong>n aufgestellton Satz<br />

vertheidigten, hiessen Defendantes, wohl auch gera<strong>de</strong>zu Disputantes, obschon letzterer<br />

Ausdruck eigentlich bei<strong>de</strong>n Partheien zukommt; die Gegner aber Opponentos<br />

o<strong>de</strong>r auch Argumentantes. Diese Disputations-Uebungen waren die circuli, noch<br />

mehr Disputationes sabbaticae und monstruae.<br />

Der Circulus scheint öfter unter <strong>de</strong>m Ausdruck Repetitio und umgekehrt begriffen,<br />

und von dieser nur dadurch verschie<strong>de</strong>n gewesen zu sein, dass bei ihm dio<br />

Disputationsform angewen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, was bei Repotitionen nicht allemal geschah.<br />

Daher wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n von manchen Jahren nur Repotitionen, von<br />

an<strong>de</strong>rn Jahren nur circuli erwähnt, und von Kepetitionen auch Ausdrücke gebraucht<br />

, die auf Disputationen passen 2 ). Doch kommt öfters von Schültagen 3 )<br />

die Bemerkung vor: Lectiones, Repetitionos, et Circulus, wornach dieser von <strong>de</strong>n<br />

Repetitionen unterschie<strong>de</strong>n wird. Diese circuli waren sohin die ersten Disputations-<br />

Uebungen <strong>de</strong>r Schüler über die vorgetragenen Materion, versteht sich unter <strong>de</strong>r<br />

Leitung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Professors, wozu sich die Schüler auf Ansinnen <strong>de</strong>s Professors<br />

herbeiliessen, aber nicht gezwungen Avur<strong>de</strong>n 4 ). In <strong>de</strong>r Theologie kommen<br />

sie vorzüglich aus <strong>de</strong>r Speculativa vor 5 ), jedoch fast nur von Schülern <strong>de</strong>s ersten<br />

und zweiten theologischen Studienjahres 6 ).<br />

Dio Disputationes sabbaticae hatten ihren Namen, weil sio alle Samstage, in<br />

<strong>de</strong>nen kein Hin<strong>de</strong>rniss durch Feiertag, Promotion etc. vorkam, abgehalten wur<strong>de</strong>n;<br />

sie waren schon feierlichere Disputir-Uebungen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten über Thesen, die bis-<br />

1) So bemerkt Professor Summer in <strong>de</strong>n theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m<br />

15. November 1710, dass <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r hl. Schrift vi oflicii zu Repetitionen nicht<br />

verbun<strong>de</strong>n wäre, er sie aber doch auf Ansuchen einiger Schüler und aus Neigung für<br />

die, welche auch mit an<strong>de</strong>rn Stellen <strong>de</strong>r hl. Schrift bekannt wer<strong>de</strong>n wollten, abgehalten<br />

habe. - Hieraus erhellt auch, dass bei <strong>de</strong>n Repetitionen nicht allzeit gera<strong>de</strong> das in<br />

<strong>de</strong>n Lektionen Vorgetragene wie<strong>de</strong>rholt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

2) So heisst es in <strong>de</strong>n philosophischen Ephemeri<strong>de</strong>n vom 11. Februar 1711, *>


— 50 —<br />

weilen sogar gedruckt wur<strong>de</strong>n, und dauerten gewöhnlich ein paar Stun<strong>de</strong>n; auch<br />

Schüler an<strong>de</strong>rer Fächer konnten dabei erscheinen. Wer sich dieser Uebung unterzog,<br />

hatte schon nichts Geringes geleistet.<br />

Mit weit mehr Aufsehen waren die Disputationes menstruae verbun<strong>de</strong>n, die<br />

nicht alle Monate, son<strong>de</strong>rn wenigstens in <strong>de</strong>r Philosophie und Theologie jährlich<br />

in <strong>de</strong>r Regel nur viermal abgehalten wur<strong>de</strong>n. Die Thesen hiezu waren gedruckt,<br />

und wur<strong>de</strong>n vertheilt; die Defen<strong>de</strong>ntes — gewöhnlich zwei — wur<strong>de</strong>n öffentlich<br />

bekannt gemacht, auch die Argumentantes bestimmt. Die Professoren <strong>de</strong>r Theologie<br />

und Philosophie, <strong>de</strong>ren Facultäten associrt waren, lu<strong>de</strong>n sich wechselseitig<br />

zu <strong>de</strong>nselben ein; auch Professoren und Studiren<strong>de</strong> an<strong>de</strong>rer Facultäten konnten dabei<br />

erscheinen, und nur die ausgezeichnetsten Schüler traten dabei insbeson<strong>de</strong>rs<br />

als Defen<strong>de</strong>nten auf. Diese Disputationen kamen in allen Facultäten vor *), ob so<br />

geordnet, wie in <strong>de</strong>r Philosophie und Theologie lässt sich schwer angeben.<br />

Alle diese Uebungen dienten als Mittel, Talent, Fleiss und Fortgang <strong>de</strong>r<br />

Schüler kennen zu lernen, noch weit mehr aber zur Belebung <strong>de</strong>s Eifers talentvoller<br />

Schüler, die sich dadurch auszeichnen konnten. Sie waren geeignet, bei <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten<br />

Gewandtheit im Vortrage, und Fertigkeit in <strong>de</strong>r Dialektik zu beför<strong>de</strong>rn.<br />

Prüfungen, wie sie um die Mitte <strong>de</strong>s vorigen Jahrhun<strong>de</strong>rts in Österreich eingeführt<br />

wur<strong>de</strong>n, gab es in <strong>de</strong>n frühern Perio<strong>de</strong>n nicht 2 ).<br />

§ 32.<br />

Diess war die or<strong>de</strong>ntliche Weise, <strong>de</strong>n Aka<strong>de</strong>mikern die betreffen<strong>de</strong>n Kenntnisse<br />

beizubringen, sich von <strong>de</strong>r Aneignung dieser Kenntnisse zu überzeugen, und wohl<br />

auch fleissige und bessere Stu<strong>de</strong>nten auszuzeichnen. Allein vorzügliche Stu<strong>de</strong>nten<br />

konnten von <strong>de</strong>n Professoren <strong>de</strong>r Universität noch mehr erhalten; nämlich die Auszeichnung<br />

durch frei gewählte Disputationen, und die aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n.<br />

Solchen Stu<strong>de</strong>nten wur<strong>de</strong> nämlich eine Disputation von <strong>de</strong>r Facultät, zu welcher<br />

sie gehörten (actus parvus), o<strong>de</strong>r gar von <strong>de</strong>r Universität (actus major, disputatio<br />

solemnis) bewilliget, wenn sie darum ansuchten.<br />

Der Actus parvus war eine Disputation über mehrere Sätze eines Faches, o<strong>de</strong>r<br />

auch Fach-Abschnittes, welche ein Aka<strong>de</strong>miker unter <strong>de</strong>r Leitung seines Professors<br />

gegen dio Professoren <strong>de</strong>r Facultät, ja auch an<strong>de</strong>re Eingela<strong>de</strong>ne bestand 3 ). Diese<br />

Sätze wur<strong>de</strong>n nicht immer gedruckt. Der Defen<strong>de</strong>ns hielt vor <strong>de</strong>r Disputation eine<br />

Anre<strong>de</strong>, die Disputation dauerte mehrere Stun<strong>de</strong>n, und war sonst mit keinen Kosten<br />

verbun<strong>de</strong>n. Für ausgezeichnete Studiren<strong>de</strong>, welche grössern Aufwand nicht machen<br />

1) Im Jahre 1730 trug <strong>de</strong>r juridische Dekan Froehlich auf Auflassung <strong>de</strong>s Diktirens<br />

an, da es durch circulos scolasticos, disputationes hebdomedales und menstruae in<br />

<strong>de</strong>r juridischen Facultät, wie an an<strong>de</strong>rn Universitäten und nach <strong>de</strong>m Beispiele <strong>de</strong>r medizinischen<br />

Facultät ersetzt wer<strong>de</strong>n könnte. Der Antrag blieb ohne Entscheidung (Eph.<br />

jur. 22. Nov. 1730).<br />

2) Als etwas Außeror<strong>de</strong>ntliches mag angeführt wer<strong>de</strong>n, dass im Jahre 1683 einmal<br />

ganz unvermuthet <strong>de</strong>r Gubernator in <strong>de</strong>n Hörsaal <strong>de</strong>r Philosophie kam, und Stu<strong>de</strong>nten<br />

über Unsterblichkeit <strong>de</strong>r Seele und Vollkommenheit <strong>de</strong>r Welt disputiren liess,<br />

•was zu seiner Zufrie<strong>de</strong>nheit geschah. (Historia S. J. in <strong>de</strong>r Dipauliana.)<br />

3) Die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n sagen unter <strong>de</strong>m 7. Dezember 1705: Actus<br />

parvus, seu disputatio aca<strong>de</strong>mica antemeridiana a media oetara usque <strong>de</strong>eimam —<br />

praesi<strong>de</strong> P. Tonauer et <strong>de</strong>fen<strong>de</strong>nte — Wehelin theologo quarti anni — praemissa a<br />

<strong>de</strong>fen<strong>de</strong>nte oratiuneula, contra quem invitati argumentati sunt 0. P. theologi et <strong>de</strong>canus<br />

Philosopbiae, et quarti anni theologus etc. Am 7. Dezember 1709 war actus parrus<br />

. . ex traetatu <strong>de</strong> angelis et actibus humanis. bei <strong>de</strong>m zwei theologische Professoren,<br />

<strong>de</strong>r Dekan <strong>de</strong>r Philosophie und ein vierter Opponent argumentirten etc.


— 51 —<br />

konnten o<strong>de</strong>r wollten, aber doch nach <strong>de</strong>r möglichsten Auszeichnung an <strong>de</strong>r Universität<br />

strebten, war diess hiezu das cinzigo Mittel; <strong>de</strong>nn dio feierliche Disputation<br />

und noch mehr die aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n waren mit be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Kosten verbun<strong>de</strong>n,<br />

obschon sie an Kenntnissen eben nicht vielmehr als <strong>de</strong>r actus parvus gefor<strong>de</strong>rt<br />

haben mögen, zumal, wenn dieser umfassen<strong>de</strong> Thesen zum Stoffo hatte.<br />

Eine öffentliche feierliche Disputation war — die aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n ausgenommen<br />

— die grösste Auszeichnung an <strong>de</strong>r Universität. Sie wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r<br />

verzierten Universitäts-Aula, und vor <strong>de</strong>ren Erbauung in <strong>de</strong>m verzierten Hörsaal<br />

<strong>de</strong>r Logik abgehalten *). Auch zu einer solchen Disputation waren dio Thesen<br />

nicht immer vom ganzen bezüglichen Fache, son<strong>de</strong>rn öfter nur aus einem Abschnitte<br />

<strong>de</strong>sselben z. B. in <strong>de</strong>r Theologie <strong>de</strong> Deo genommen, aber nicht selten mit wahrer<br />

Pracht unter schönen Kupfern — <strong>de</strong>r Mutter Gottes, eines Heiligen, <strong>de</strong>s Kaisers etc.<br />

— auf Eegal-Bogen etc. gedruckt 2 ), und in <strong>de</strong>r Regel (mein Patron gewidmet,<br />

<strong>de</strong>r dann wenigstens theilweise dio Kosten trug, o<strong>de</strong>r, wie <strong>de</strong>r Kaiser, sonst regalirte<br />

3 ). Statt über Thesen wur<strong>de</strong> aber öfter über <strong>de</strong>n Inhalt eines ganzen Buches<br />

disputirt, welches <strong>de</strong>r Präses <strong>de</strong>r Disputation — in sehr seltenen Fällen <strong>de</strong>r Defon<strong>de</strong>ns<br />

verfassto, und je<strong>de</strong>n Falls letzterer drucken Hess; gewöhnlich waren dann<br />

noch Thesen angehängt. Solche Disputationen gaben daher Veranlassung zur Veröffentlichung<br />

mancher interessanten und uninteressanten Abhandlung, und <strong>de</strong>r bei<br />

weitem grösste Theil <strong>de</strong>r Druckschriften <strong>de</strong>r Professoren jener Zeit verdankt <strong>de</strong>nselben<br />

sein Entstehen.<br />

Zu diesen Disputationen waren zwei Kanzeln, respectivo eine Kanzel mit zwei<br />

Sitzen — einem höhern und nie<strong>de</strong>rn unter und vor <strong>de</strong>m höhern vorhan<strong>de</strong>n; <strong>de</strong>n<br />

höhern nahm <strong>de</strong>r Präses <strong>de</strong>r Disputation, <strong>de</strong>n nie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Defen<strong>de</strong>nt ein; die Opponenten<br />

sassen diesen gegenüber, und hinter <strong>de</strong>nselben <strong>de</strong>r Universitäts-Kektor,<br />

und Zuschauer oft in grosser Zahl. Der Akt begann mit einer Anre<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Defen<strong>de</strong>nten,<br />

dann <strong>de</strong>s Präses, und letzterer lud hierauf je<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Opponenten namentlich<br />

und nach bestimmter Keiho zum Argumcntiren ein. Solche Opponenten waren gewöhnlich<br />

acht, aber auch mehrer, und selten weniger. Der erste Opponent war<br />

immer <strong>de</strong>r Patron <strong>de</strong>r Thesen, welcher häufig einen beliebigen Stellvertreter hiezu<br />

bestimmte; dann folgten, wenn sie erschienen, die Dekane <strong>de</strong>r Facultäten nach ihrer<br />

Rangordnung, also jener <strong>de</strong>r Theologie zuerst, <strong>de</strong>m aber <strong>de</strong>r Dekan <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n<br />

Facultät <strong>de</strong>n Bang streitig machte. Auf die Reihenfolge wur<strong>de</strong> eifersüchtig gesehen,<br />

jedoch nicht immer darauf geachtet 4 ). Im Jahre 1725 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r förmlich"<br />

1) Nach Dckanatsbescbluss vom Jahre 1694 war bei gewöhnlichen Disputationen<br />

nur die Kanzel, bei Disputationen von A<strong>de</strong>ligen und pro Doctoratu das ganze Zimmer<br />

zu verzieren. (Eph. jur. 30. Juni und 11. August 1694.)<br />

2) Z. B. am 7. August 1702 bei einer Defension eines Ant. Gr. Fugger aus <strong>de</strong>r<br />

Philosophie: Theses in folio sat spissae cum 4 emblematibus aere incisis holoserico et<br />

phrygio opere celatis etc.<br />

3) Der Kaiser als Patron gab gewöhnlich eine gol<strong>de</strong>ne Kette mit seinem Bildnisse<br />

im Werthe von 200 bis 300 fl. So <strong>de</strong>m erwähnten Fugger, so am 4. August 1692<br />

<strong>de</strong>m Ign. Gr. Künigl, con. brix., <strong>de</strong>r <strong>de</strong> <strong>de</strong>eimis et reliquo jure pontiticio <strong>de</strong>tendirte.<br />

Die Universität bezahlte einem Christiani, <strong>de</strong>r ihr die theologischen Thesen <strong>de</strong>dicirte,<br />

nebst an<strong>de</strong>rn Kosten 30 fl. (Eph. th. 8. Juli 1712.)<br />

4) Bei einer philosophischen Disputation am 4. März 1697 erschien we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Dekan noch ein Professor <strong>de</strong>r Theologie, weil <strong>de</strong>r Präses <strong>de</strong>n philosophischen Dekan<br />

vor <strong>de</strong>m theologischen, und zwar approbantibus superioribus als Opponenten bestimmt<br />

hatte. Der philosophische Dekan erschien am 30. Mai 1698 und wie<strong>de</strong>r 1701 bei einer<br />

theologischen Disputation nicht, weil ihm ein Lektor vorgehen sollte. Dass zu einer<br />

medizinischen Disputation <strong>de</strong>s Bacchatoni am 25. Juni 1726 unter <strong>de</strong>m Patronate <strong>de</strong>r<br />

4*


— 52 —<br />

Senatsbeschluss gefasst, dass die Universitäts - Professoren allen Opponenten mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>s Patrons vorzugehen hätten. Auch in an<strong>de</strong>rn diese Disputationen<br />

betreffen<strong>de</strong>n Punkten sahen die Professoren sehr auf ihre Ehre und gebühren<strong>de</strong><br />

Achtung. Im Jahre 1714 erschien <strong>de</strong>r theologische Dekan Guldiman bei einer<br />

philosophischen Disputation nicht, weil er vom philosophischen Dekan ob modum<br />

disputandi beleidiget war, und zur Vermeidung <strong>de</strong>s Aergernisses musste <strong>de</strong>r Ex<strong>de</strong>kan<br />

erscheinen; im folgen<strong>de</strong>n Jahre erschien <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Mathes nicht bei<br />

einer Disputation, weil ihm die Thesen nicht drei Tage vor <strong>de</strong>r Disputation überreicht<br />

wor<strong>de</strong>n waren, und es musste <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Physik für ihn eintreten. —<br />

Man darf aber nicht glauben, dass nur die Professoren diessfalls auf ihre Achtung<br />

eifersüchtig waren. Der geheime Eath Gr. Firmian drohte z. B. im Jahre 1728<br />

— die Stelle seines Bru<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>s Erzbischofs von Salzburg als Patrons vertretend,<br />

Nachmittags bei <strong>de</strong>r Disputation nicht mehr zu erscheinen, wenn nicht das Bildniss<br />

<strong>de</strong>s Patrons unter einem Baldachin über die übrigen Bildnisse angemessen gestellt<br />

, und ihm ein Canapee als Sitz bereitet wür<strong>de</strong>; <strong>de</strong>r Kektor <strong>de</strong>r Universität<br />

wich ihm mit <strong>de</strong>m eigenen Sitze aus, was aber die Senatoren, da es ohne sie gefragt<br />

zu haben, geschah, missbilligten 1 ).<br />

Der feierliche Akt dauerte gewöhnlich einen ganzen Tag — mit Unterbrechung<br />

in einigen Stun<strong>de</strong>n, z. B. am 18. August 1704 über Controversen nach<br />

einer Abhandlung (Decas assertionum <strong>de</strong> Christo), <strong>de</strong>r 50 Thesen <strong>de</strong> sacramentis<br />

angehängt waren, bei <strong>de</strong>r die Theologen Crepatz und Schmid S. Theologiae Baccalaurei<br />

et pro licentiatu examinati gegen acht Opponenten <strong>de</strong>fendirten, <strong>de</strong>ren vier<br />

Vormittag, vier Nachmittag argumentirten 2 ).<br />

Es ging bei diesen Oppositionen bisweilen sehr lebhaft zu, z. B. am 22. August<br />

1696, wo bei einer metaphysischen Disputation <strong>de</strong>r Blutumlauf im menschlichen<br />

Körper zur Sprache kam, wofür gegen die Jesuiten <strong>de</strong>r medizinische Professor<br />

Statlen<strong>de</strong>r stark auftrat, die Leugner <strong>de</strong>sselben eigensinnige Leute nannte, die <strong>de</strong>n<br />

fünf Sinnen nicht glaubten; aber dafür von <strong>de</strong>n Jesuiten zurechtgewiesen wur<strong>de</strong> 3 ).<br />

Nach vollen<strong>de</strong>ter Disputation — bisweilen nach vollen<strong>de</strong>ter Opposition eines<br />

je<strong>de</strong>n Argumentanten — wur<strong>de</strong>n Erfrischungen gegeben.<br />

tirolischen Stän<strong>de</strong> ausser <strong>de</strong>m philosophischen Dekan kein an<strong>de</strong>rer gela<strong>de</strong>n war; wur<strong>de</strong><br />

als Abweichung von <strong>de</strong>r Gewohnheit namentlich von <strong>de</strong>r juridischen Facultät übel aufgenommen<br />

(Eph. jur. ad h. d.). Bei einer medizinischen Disputation im Jahre 1695<br />

erschien <strong>de</strong>r theologische Dekan nicht, weil Präses Linsing <strong>de</strong>m medizinischen Dekan<br />

<strong>de</strong>n Vorzug vor <strong>de</strong>m theologischen gab; daher sich Linsing in seiner Re<strong>de</strong> bitter gegen<br />

die Jesuiten, und auch Philosophen aussprach. Promotor Linsing in sua oratione in<br />

nostros aliosque pseudophilosophos invectus est. (Eph. phil. ad 12 Aug. 1695.}<br />

1) Eph. jur. et phil. ad 7. Juli 1728.<br />

2) Es waren 1. <strong>de</strong>r Prokanzler für <strong>de</strong>n Bischof von Brixen als Patron, 2. Professor<br />

Hal<strong>de</strong>n S. J. für Gr. Fiegler als Patron <strong>de</strong>s zweiten Defen<strong>de</strong>nten, 3. Tonauer<br />

S. J. Professor <strong>de</strong>r Theologie, 4. Simonzin S. J. Professor <strong>de</strong>r Theologie; Nachmittag<br />

5. Amatori Dekan <strong>de</strong>r Philosophie, 6. Schleiermacher Lektor <strong>de</strong>r Franziskaner, 7. Lener<br />

Lektor <strong>de</strong>r Serviten, 8. Peregrinus Lektor <strong>de</strong>r Kapuziner.<br />

3) Statlen<strong>de</strong>r circa senteutiam <strong>de</strong> sanguinis circulatione val<strong>de</strong> se gessit insolenter<br />

calumniando, et cum nihil proficeret, post unum alterumve verbum victoriam sibi petulauter<br />

proclamendo, quam insolentiam tres e nostris P. P. assi<strong>de</strong>ntibus probe contu<strong>de</strong>runt.<br />

Ostendit noster Praeses ex multis concertationibus hoc et priori anno habitis, eum<br />

nondum attulisse, quae opinionem negantem sanguinis circulationem läbefactarent, atque<br />

a<strong>de</strong>o nihil esse, quod suam opinionem <strong>de</strong>monstratam dictitet, oppositam qui tenerent,<br />

esse pertinaces, sensibus abuti etc. Eph. phil. ad 22 Aug. 1696. Solche Scenen erinnern<br />

an <strong>de</strong>n Pentameter, <strong>de</strong>n bei einer solchen Disputation ein schwarz geklei<strong>de</strong>ter<br />

Or<strong>de</strong>nsmann auf die spitzige Erinnerung eines Cisterziensers: quid mihi cum corvo ?<br />

mit <strong>de</strong>r Antwort vollen<strong>de</strong>te: garrula pica tace.


— 53 —<br />

Eine solche Auszeichnung kostete 30 bis 70 fl., manchmal wahrscheinlich<br />

noch mehr» Da sie zu <strong>de</strong>n grössten Universitäts-Feierlichkeiten gehörten, wer<strong>de</strong>n<br />

sie in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n oft mit vieler Genauigkeit beschrieben *).<br />

Eine Disputation ohne Präses gehörte zu <strong>de</strong>n Seltenheiten 2 ), und gab einen<br />

beson<strong>de</strong>rn Beweis von <strong>de</strong>n Kenntnissen <strong>de</strong>s Defen<strong>de</strong>nten.<br />

Die Disputation war wie es scheint nicht gera<strong>de</strong> allgemeines, gewiss aber<br />

gewöhnliches Erfor<strong>de</strong>rniss zu einer aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>, zumal zum Doctorate,<br />

aber immer Beweis beson<strong>de</strong>rer Kenntnisse; es disputirten auch Aka<strong>de</strong>miker, die<br />

nicht Doctoren wur<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r auch schon wirkliche Doctoren v. aren 3 ). Ein Doctor<br />

durfte aber auf <strong>de</strong>r höhern Kanzel disputiren 4 ).<br />

§ 33.<br />

Der entschei<strong>de</strong>ndste Beweis für die vollständige Auffassung <strong>de</strong>r vorgetragenen<br />

Lehre, <strong>de</strong>n die Universität geben konnte, war, wie an allen Universitäten, die in <strong>de</strong>n<br />

Privilegien bewilligte Ertheilung <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n — <strong>de</strong>s Bacoalaureats<br />

<strong>de</strong>r Philosophie und Theologie, <strong>de</strong>s Licentiats in allen vier Facultäten, <strong>de</strong>s Magisteriums<br />

in <strong>de</strong>r Philosophie, das wohl auch das philosophische Doctorat hiess,<br />

endlich <strong>de</strong>s Doctorats in <strong>de</strong>n drei höhern Facultäten.<br />

Wir führen die Bedingungen, die Ceremonien und die Kosten <strong>de</strong>r Ertheilung<br />

dieser Wür<strong>de</strong>n an.<br />

Die Bedingungen bestan<strong>de</strong>n überhaupt in guten Sitten, ehelicher Geburt,<br />

freiem Stan<strong>de</strong> (im Gegensatz zur Sclaverei), in <strong>de</strong>r zur Wür<strong>de</strong> nöthigen Studienzeit,<br />

und in allenfalls nöthigen, nie<strong>de</strong>m aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n, und endlich in <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Kenntnissen. Ob ein Candidat diese zu einem aka<strong>de</strong>mischen Grad<br />

nöthigen Bedingungen habe, davon hatte sich lediglich die betreffen<strong>de</strong> Facultät die<br />

Uebwzeugung zu verschaffen.<br />

Ueber die ersten fünf Bedingungen hatte sich <strong>de</strong>r Candidat bei <strong>de</strong>m Facultäts-<br />

1) So <strong>de</strong>fendirte am 3. Jänner 1690 Franz Bar. Zach ex jure canonico civili,<br />

publico et feudali — in <strong>de</strong>m mit Teppichen verzierten Logik - Hörsaale unter <strong>de</strong>m Präsidium<br />

<strong>de</strong>s juridischen Professors Woller, vor <strong>de</strong>m geheimen Rath Troyer als Commissär<br />

<strong>de</strong>s Kaisers als Patrons, in Gegenwart <strong>de</strong>s Gubernators Carl und seiner zwei Söhne:<br />

das Bildniss <strong>de</strong>s Kaisers war unter einem Baldachin aufgehängt; Commissär Troyer<br />

opponirte selbst; die Disputation dauerte Vor- und Nachmittag; Zach erhielt eine gol<strong>de</strong>ne<br />

Kette mit <strong>de</strong>s Kaisers Bildniss, und gab darauf wegen <strong>de</strong>r beschädigten Stuba aca<strong>de</strong>mica<br />

zu Hause ein Essen etc. — Bei <strong>de</strong>r schon erwähnten Disputation Fugger's verbeugte<br />

sich Defen<strong>de</strong>ns dreimal vor <strong>de</strong>m Bildnisse <strong>de</strong>s Kaisers, las darauf die Dedication<br />

<strong>de</strong>r Thesen vor, legte diese dann auf <strong>de</strong>n Tisch vor <strong>de</strong>n Thron, worauf <strong>de</strong>r Prokanzler<br />

statt <strong>de</strong>s kaiserlichen Stellvertreters Paris Gr. Taxis die Argumentation begann, bei <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n ganzen Tag <strong>de</strong>r kaiserliche Commissär gegenwärtig war etc.<br />

2) Am 12. März 1712 <strong>de</strong>fendirte ohne Präses ein Weinzierlin über sein gedrucktes<br />

polemisches Werk, und am 27. Juni 1712 ein Wolauf ex universa theologia. (Eph.<br />

th. ad hoc dies.)<br />

3) Der erwähnte Fugger war zur Zeit seiner Disputation schon Magister Philosophiae.<br />

4) Nicht selten wur<strong>de</strong>n auch in Klöstern feierliche Disputationen <strong>de</strong>r Kloster-<br />

Glie<strong>de</strong>r gehalten, und die Universitätsprofessoren zum Argumentiren eingela<strong>de</strong>n, was<br />

allemal ein grosses Klosterfest war. Auch da fehlte es nicht an Rivalitäten. So ging<br />

Professor Tonauer S. J. zu einer Disputation bei <strong>de</strong>n Franziskanern, bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Prior<br />

vor ihm opponiren sollte, nur dann, wenn dieser ausdrücklich als Stellvertreter <strong>de</strong>s<br />

Patrons bezeichnet wür<strong>de</strong>. Kloster-Geistliche disputirten aber auch an <strong>de</strong>r Universiät,<br />

z. B. am 26. Mai 1694 zwei Stiftsherreu von Stams ex jure canonico, <strong>de</strong> praelatis<br />

regularibus.


Dekan auszuweisen, <strong>de</strong>r nur bei einem allenfalligen Zweifel die Professoren <strong>de</strong>r<br />

Facultät, o<strong>de</strong>r gar die Universität zur Entscheidung und Verfügung beizog.<br />

Der Beweis über die Kenntnisse aber war durch Prüfungen vor <strong>de</strong>n Facultäts-<br />

Professoren herzustellen.<br />

Dem Baccalaureate <strong>de</strong>r Philosophie musste das Studienjahr <strong>de</strong>r Logik; <strong>de</strong>m<br />

Baccalaureat <strong>de</strong>r Theologie zweijähriges theologisches Studium; allen übrigen<br />

Wür<strong>de</strong>n mussten die für die betreffen<strong>de</strong>n Facultäts - Studien vorgeschriebenen<br />

Studienjahre (in <strong>de</strong>r Philosophie und Medizin drei, in <strong>de</strong>r Theologie und Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

vier) vorausgehen.<br />

Zum Magisterium <strong>de</strong>r Philosophie musste <strong>de</strong>r Candidat schon das philosophische<br />

Baccalaureat, zu <strong>de</strong>n Wür<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r höhern Facultäten das philosophische<br />

Magisterium und zu <strong>de</strong>n höhern Wür<strong>de</strong>n einer Facultäfr die bei <strong>de</strong>rselben etwa bestehen<strong>de</strong>n<br />

nie<strong>de</strong>rn Wür<strong>de</strong>n, also in <strong>de</strong>r Theologie zum Licentiat das Baccalaureat,<br />

und in allen Facultäten zum Doctorate das Licentiat erhalten haben 1 ).<br />

Die Prüfung zum philosophischen Baccalaureat kann nicht streng gewesen<br />

sein, da es schon nach <strong>de</strong>m ersten philosophischen Jahre ertheilt wer<strong>de</strong>n konnte,<br />

und jährlich einer sehr be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Zahl von Studiren<strong>de</strong>n (oft mehr als 50) ertheilt<br />

wur<strong>de</strong>, die doch nicht alle ausgezeichnete Stu<strong>de</strong>nten wer<strong>de</strong>n gewesen sein. Wegen<br />

<strong>de</strong>r grossen Zahl <strong>de</strong>r Candidaten dauerte die Prüfung sämmtlicher Candidaten jährlich<br />

gewöhnlich mehrere Tage, und die bei <strong>de</strong>r Prüfung Approbirten wur<strong>de</strong>n in ein<br />

Vorzeichniss gebracht, das gedruckt wur<strong>de</strong> 2 ).<br />

Auch die theologische Baccalaureats - Prüfung erstreckte sich über wenige<br />

Thesen, welche die Candidaten selbst wählten, o<strong>de</strong>r wenigstens vor <strong>de</strong>r Prüfung<br />

wussten 3 ). Doch hatten die Baccalaureats-Candidaten gewöhnlich schon eine Disputatio<br />

menstrua bestan<strong>de</strong>n 4 ).<br />

Die Prüfung zum Licentiat, das eigentlich nur die Erlaubniss war, eine aka<strong>de</strong>mische<br />

Wür<strong>de</strong> nehmen zu dürfen, aber doch oft ohne das Doctorat erthoüt wur<strong>de</strong>,<br />

war schon in <strong>de</strong>r Prüfung für die bezügliche Wür<strong>de</strong> begriffen.<br />

Die Prüfung zum philosophischen Magisterium dauerte wie<strong>de</strong>r mehrere Tage,<br />

da täglich nur etwa vier Aspiranten geprüft wur<strong>de</strong>n, und jährlich eine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

Zahl diese Wür<strong>de</strong> suchte. Die tauglich Befun<strong>de</strong>nen wur<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>r in ein Verzeichniss<br />

gebracht, das gedruckt wurdo 5 ). Zur Bekanntgebung <strong>de</strong>s Prüfungs-Resultates<br />

1) Die medizinische Facultät erklärte zwar im Jahre 1714 das philosophische<br />

Magisterium zu ihren Promotionen nicht als nothwendig, allein <strong>de</strong>ssen vorläufiger<br />

Empfang blieb doch gewöhnlich. (Eph. phil. 14. Mai 1714. Eph. th. 23. Juli 1716.)<br />

2) In <strong>de</strong>n ersten Zeiten <strong>de</strong>r Universität wur<strong>de</strong> viel über die Frage verhan<strong>de</strong>lt, ob<br />

diess Verzeichniss nicht die Namen nach Verdienst gereiht enthalten soll.<br />

3) Im Jahre 1692 wollten zwei Canoniker <strong>de</strong>s Stiftes Wilten das Baccalaureat<br />

<strong>de</strong>r Theologie erhalten; sie legten daher <strong>de</strong>m theologischen Dekan fünf Prüfungs-Thesen<br />

vor, welcher diesen more consueto eine sechste ex sacra scriptura beisetzte, worüber sie<br />

nach wenigen Tagen die Prüfung zu bestehen hatten. (Eph. th.)<br />

4) Wenn in Bezug auf an<strong>de</strong>re Lehranstalten gesagt wird, dass man nach Prüfungen<br />

über hl. Schrift, Sprachen und Kirchenrecht und nach einer öffentlichen Disputation<br />

aus Dogmatik und Moral (actus parvus) und nach einer strengen Prüfung darüber zum<br />

Baccalaureate; dann nach einer öffentlichen Vertheidigung aus <strong>de</strong>r ganzen Theologie<br />

(actus major.) und nach einer strengen Prüfung aus <strong>de</strong>r Lehre <strong>de</strong>s hl. Thomas (Punctura)<br />

zum Doctorate <strong>de</strong>r Theologie gelangte, so gilt diess von Innsbruck wohl nicht in<br />

je<strong>de</strong>r Beziehung, wenigstens weisen die Ephemeri<strong>de</strong>n etc. darauf nicht hin.<br />

5) In diesen Verzeichnissen, <strong>de</strong>ren mehrere in <strong>de</strong>r Dipauliania liegen, sind auch<br />

Accessores angehängt, ohne nähere Erklärung; vielleicht waren es Candidaten von<br />

min<strong>de</strong>rer Befähigung, die noch nicht zum gradus zugelassen wur<strong>de</strong>n, jedoch nahe daran


(bona nuntia) wur<strong>de</strong> ein Tag bestimmt, an welchem Einer <strong>de</strong>r im Hörsaale versammelten<br />

Candidaten, gewöhnlich ein Illustris, wenn sich darunter ein solcher befand,<br />

um diese Bekanntgebung bat, die <strong>de</strong>r Dekan zusagte, sobald das zu Leisten<strong>de</strong><br />

(die für das Magisterium bemessene Taxe) erfolgt sei.<br />

In <strong>de</strong>r Theologie dauerte das Doctorats-Examen 3 bis 4 Stun<strong>de</strong>n, über 50<br />

aus <strong>de</strong>r ganzen Theologie gewählte Thesen, welche <strong>de</strong>r Dekan 2 bis 3 Tage vorher<br />

austheilte, und über die theils durch Abfragen über die Kenntnisse, theils in<br />

Disputir-Form geprüft wur<strong>de</strong>, so dass <strong>de</strong>r Candidat <strong>de</strong>n Stoff auch bei dieser Prüfung<br />

wenigstens beiläufig vorher wusste 1 ).<br />

Am genauesten verfuhr die juridische Facultät. Der Dekan untersuchte bei<br />

<strong>de</strong>r Meldung <strong>de</strong>s Candidaten zur Prüfung vorläufig <strong>de</strong>ssen beiläufige Kenntnisse,<br />

und wenn diese genügten, erhielt <strong>de</strong>r Candidat eine Frage aus <strong>de</strong>m Kirchenrecht,<br />

die immer <strong>de</strong>r Professor dieses Faches gab, und eine an<strong>de</strong>re aus <strong>de</strong>m Civilrecht 2 ),<br />

welche die weltlichen Professoren gaben, die schriftlich innerhalb 24 Stun<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r<br />

wenn die Prüfung nur über das Kirchenrecht bestan<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>, innerhalb 12 Stun<strong>de</strong>n<br />

zu beantworten waren. Bestand <strong>de</strong>r Candidat auch in dieser Beantwortung,<br />

nahmen erst alle Professoren das Examen rigerosum vor. Eine Reprobation erscheint<br />

in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n äusserst selten 3 ).<br />

In <strong>de</strong>r medizinischen Facultät wur<strong>de</strong> zuerst ein tentamen und etwa ein Monat<br />

darauf ein Examen rigerosum — je<strong>de</strong>s durch wenigstens zwei Stun<strong>de</strong>n vorgenommen<br />

, in <strong>de</strong>r Zwischenzeit aber mit <strong>de</strong>n Candidaten gegen Bezahlung von je<strong>de</strong>m<br />

Professor repetirt.<br />

Da unter <strong>de</strong>n Geprüften ein grosser Unterschied <strong>de</strong>r Befähigung sein musste,<br />

so wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m 13. November 1726 für alle rigerosen Prüfungen zu Doctoraten<br />

<strong>de</strong>r Facultäten vier Abstufungen angenommen, je nach<strong>de</strong>m ein Candidat zur<br />

Promotion zugelassen, o<strong>de</strong>r von allen Prüfen<strong>de</strong>n als würdig, ja lob- o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs<br />

lobwürdig erkannt wur<strong>de</strong> 4 ).<br />

Wenn ein Doctorand sich über schon gemachte Prüfungen hiezu auswies,<br />

wur<strong>de</strong>n neue Prüfungen nicht mehr gefor<strong>de</strong>rt 5 ).<br />

Auch in an<strong>de</strong>rn beson<strong>de</strong>rn Fällen, wo man bessere Kenntnisse mit Grund<br />

voraussetzte, wur<strong>de</strong> die Prüfung nicht so streng genommen 6 ), ja es kommen Fälle<br />

waren, zugelassen zu •wer<strong>de</strong>n. Auch Schüler <strong>de</strong>r hühern Facultäten, die promovirt wur<strong>de</strong>n,<br />

sind darin beson<strong>de</strong>rs aufgeführt.<br />

1) Ex 50 thesibus ex praeeipuis theologiae quaestionibus, quas Decanus duobus<br />

vel tribus diebus antea distribuit, argumentando et interrogando -— wie sich die theologischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n ausdrücken.<br />

2) Capitulum ex jure canonico, et lege civili in suam facti speeipm et quaestiones,<br />

earumque resolutiones digerenda. (Eph. jur. 20. Febr. 1675 etc.)<br />

3) Am 6. April 1712 wur<strong>de</strong> ein Werger auf die Vorprüfung zur schriftlichen und<br />

mündlichen Prüfung nicht mehr zugelassen.<br />

4) Die Noten waren: «. admissus, b. unanimi calculo, c. cum magna lau<strong>de</strong>, d. cum<br />

singulari lau<strong>de</strong> et commendatione, je nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Aspirant nur per vota majora. o<strong>de</strong>r<br />

uuanimia, — supra medioeritatem, als insignis et excellens approbirt wur<strong>de</strong>.<br />

5) Am 6. August 1705 wur<strong>de</strong> ein v. Scerzinger, <strong>de</strong>r in Salzburg das Zeugniss<br />

über gut bestan<strong>de</strong>ne Prüfung zum theologischen Licentiate erhalten hatte, ohne weiters<br />

zum Baccalaureat, Licentiat und Doctorat zugelassen.<br />

6) Caspar Siber Professor <strong>de</strong>r Moral in Brixen, und später Pfarrer in Thauer und<br />

Prokanzler und 1686 Professor <strong>de</strong>r Polemik wur<strong>de</strong> für das Baccalaureat, Licentiat und<br />

Doctorat l 3 /4 Stun<strong>de</strong>n über neun durch das Loos gezogene Thesen am 18. Mai 1683, und<br />

<strong>de</strong>r Stadtpfarrer Tausch am 4. Dezember 1700 über am Tage vorher gezogene Thesen<br />

pro Baccalaureatu et doctoratu geprüft etc.


— 56 —<br />

vor, wo die theologische Facultät wegen ausgezeichneter Disputation die Prüfung sogar<br />

ganz nachsah 1 ), obschon diess nach einem Facultätsbeschluss vom 14. Juli 1702<br />

nicht geschehen sollte; auch die juridische Facultät hatte unter <strong>de</strong>m 28. Juni 1680<br />

festgesetzt, dass ehe Disputation von <strong>de</strong>r Prüfung nicht befreie; doch wur<strong>de</strong> diese<br />

wegen einer vorzüglichen Disputation <strong>de</strong>s Candidaten am 17. August 1685 abgekürzt.<br />

Vor <strong>de</strong>n rigerosen Prüfungen <strong>de</strong>r juridischen und medizinischen Candidaten<br />

wur<strong>de</strong> immer auf Kosten <strong>de</strong>s Candidaten und in <strong>de</strong>ssen Gegenwart eine hl. Messe<br />

gelesen.<br />

Vor <strong>de</strong>n Prüfungen zum philosophischen, medizinischen und juridischen Doctorate<br />

musste <strong>de</strong>r Candidat versprechen, sich <strong>de</strong>m Urtheile <strong>de</strong>r Professoren willig<br />

zu fügen, und in <strong>de</strong>n zwei letzteren Facultäten ferner geloben, die Prüfungskosten,<br />

die vorläufig zu hinterlegen waren, unter keinem Vorwan<strong>de</strong> zurückzufor<strong>de</strong>rn; wenn<br />

er bei <strong>de</strong>r Prüfung nicht bestün<strong>de</strong>, diess Keinen <strong>de</strong>r Professoren we<strong>de</strong>r durch sich<br />

noch durch An<strong>de</strong>re, we<strong>de</strong>r heimlich noch öffentlich, we<strong>de</strong>r direkt noch indirekt entgelten<br />

zu lassen 2 ), gegen die Professoren und alle Glie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Facultät die gebühren<strong>de</strong><br />

Ehre nicht zu verletzen, und wenn er in <strong>de</strong>r Prüfung bestün<strong>de</strong>, <strong>de</strong>n gradum<br />

an<strong>de</strong>rswo ohne hiesige Erlaubniss nicht zu nehmen. — Von einem solchen Versprechen<br />

vor theologischen rigerosen Prüfungen fand ich ausser <strong>de</strong>m in § 15 Nr. 6<br />

Angeführten nichts.<br />

"Wie in allen Facultäten, so mussto auch in <strong>de</strong>r Philosophie ein ungeprüfter<br />

Candidat <strong>de</strong>s Magisteriums, <strong>de</strong>r das letzte philosophische Jahr nicht hier studirt<br />

hatte, beson<strong>de</strong>rs geprü ftwer<strong>de</strong>n 3 ).<br />

War ein Candidat von einer Facultät für die Wür<strong>de</strong>n tauglich erklärt, so<br />

erhielt er hierüber, wenn er nicht gleich promovirt wer<strong>de</strong>n wollte, ein Facultäts-<br />

Zeugniss; wenn er aber die Wür<strong>de</strong>n wirklich erhalten wollte, so hatte zunächst <strong>de</strong>r<br />

Facultäts-Dekan das Weitere einzuleiten.<br />

Alle diese Untersuchungen und Prüfungen fan<strong>de</strong>n nicht statt, wenn, wie diess<br />

oft <strong>de</strong>r Fall war, ein Jesuit als Professor in einer Facultät einstand, ohne Doctor<br />

<strong>de</strong>rselben zu sein, was er nach <strong>de</strong>n Statuten sein musste; bei diesen setzte man alle<br />

Eigenschaften voraus.<br />

§ 34.<br />

Der Tag, an welchem aka<strong>de</strong>mische Wür<strong>de</strong>n ertheilt wur<strong>de</strong>n, war immer ein<br />

Festtag <strong>de</strong>r Facultät, und meistens <strong>de</strong>r Universität, wenn nämlich diese Ertheilung,<br />

wie gewöhnlich, öffentlich geschah.<br />

Die Einladung <strong>de</strong>r Professoren luV.zu machte <strong>de</strong>r Notar, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Candidat,<br />

o<strong>de</strong>r wenn Mehrere zugleich promovirt wur<strong>de</strong>n, ein paar Candidaten begleiteten 4 ).<br />

Insbeson<strong>de</strong>re musste <strong>de</strong>r Prokanzler, insofern es sich um das Licentiat han<strong>de</strong>lte,<br />

gebührend eingela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Ertheilung <strong>de</strong>r philosophischen Wür<strong>de</strong>n, welche jährlich mehrere Candi-<br />

1) Z. B. im Jahre 1712 einem Wolauf und Christiani (Eph. theol. 12. Jun. et<br />

14. Juli 1712).<br />

2) Quod nulli examinatorum quidquam adversi per se vel per alios, operte vel<br />

oeculte, directe vel indirecte propterea velit inferre.<br />

3) So am 22. November 1713 Wenzel v. Sternbach Canonicus in Augsburg —<br />

per mediam horam datis priori die thesibus. (Eph. ph. ad h. d.)<br />

4) Die juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n erklären es 14. August 1733 als etwas Beson<strong>de</strong>res,<br />

dass <strong>de</strong>r Doctorand Muschgai ohne Begleitung <strong>de</strong>s Notars die Einladung machte,<br />

was aus <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> geschah, weil er schon ernannter Professor war.


— 57 —<br />

daten miteinan<strong>de</strong>r regelmässig gegen o<strong>de</strong>r am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Schuljahres erhielten, hatte<br />

wenigstens öfters einiges Beson<strong>de</strong>re.<br />

Das philosophische Baccalaureat fin<strong>de</strong>t man nämlich so ertheilt. An <strong>de</strong>m hiezu<br />

bestimmten Tage nahm <strong>de</strong>r Dekan <strong>de</strong>r Philosophie in <strong>de</strong>r Stuba aca<strong>de</strong>mica <strong>de</strong>m<br />

Candidaten das Glaubensbekenntniss ab, und gab die Licenz zum Empfang dieser<br />

Wür<strong>de</strong> 1 ). Dann zog man in die Aula aca<strong>de</strong>mica •— <strong>de</strong>r Pe<strong>de</strong>ll mit <strong>de</strong>m Scepter<br />

voran, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Promotor im Doctor-Mantel und Hut, sammt <strong>de</strong>n Candidaten, hernach<br />

die Facultäts-Professoren, endlich <strong>de</strong>r Kektor <strong>de</strong>r Universität, und wenn sie<br />

erschienen, an<strong>de</strong>re Professoren folgten. Nach<strong>de</strong>m Alle in Ordnung waren, wur<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Akt, wie beiläufig bei an<strong>de</strong>rn Promotionen, vollbracht; ein Candidat richtete<br />

nämlich an <strong>de</strong>n Promotor eine Ee<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Bitte um die Promotion, <strong>de</strong>r Promotor<br />

beantwortete sie, und nahm darauf <strong>de</strong>n Eid ab über die in <strong>de</strong>r Convention vom<br />

Jahre 1682 Nr. 6 bezeichneten vier Punkte, welche die Candidaten unter Berührung<br />

<strong>de</strong>s Scepters gelobten, worauf er sie als Baccalaurei <strong>de</strong>r Philosophie erklärte 2 ).<br />

Schon feierlicher ging es bei Ertheilung <strong>de</strong>s philosophischen Magisteriums<br />

am Schlüsse <strong>de</strong>s Schuljahres her. Der Promotor las die hl. Messe in Gegenwart<br />

aller Candidaten, worauf <strong>de</strong>r Zug noch einmal in <strong>de</strong>n Hörsaal ging, wo beim Eintritte<br />

<strong>de</strong>s Promotors und <strong>de</strong>r Candidaten Trompeten und Pauken erschallten. Sobald<br />

alle ihre Plätze eingenommen hatten, bestieg <strong>de</strong>r Promotor die Kanzel zu einer<br />

viertelstündigen Vorlesung etc. Dann ging <strong>de</strong>r Zug in die Stuba aca<strong>de</strong>mica zur<br />

etwaigen Ertheilung <strong>de</strong>s Baccalaureats, wenn einige Candidaten diese Wür<strong>de</strong> noch<br />

nicht hatten, und <strong>de</strong>s Licentiats, welches <strong>de</strong>r Prokanzlor gab. Hierauf zog man in<br />

die Aula, in welcher die Ceremonien beiläufig wie bei an<strong>de</strong>rn Promotionen erfolgte.<br />

Alle Professoren waren dabei gegenwärtig.<br />

Das Baccalaureat <strong>de</strong>r Theologie, über <strong>de</strong>ssen Ertheilung mir eine nähere Beschreibung<br />

nicht bekannt ist, mag auf ähnliche Weise, wie das philosophische ertheilt<br />

wor<strong>de</strong>n sein.<br />

Das Licentiat wur<strong>de</strong> vom Prokanzler so ertheilt. Es hatten wenigstens in <strong>de</strong>n<br />

höhern Facultäten nebst <strong>de</strong>n Professoren <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Facultät auch alle Dekane<br />

in <strong>de</strong>r Aula aca<strong>de</strong>mica zu erscheinen; es konnten aber auch Gäste gegenwärtig<br />

sein. Wenn alles versammelt und vorbereitet war, bestieg <strong>de</strong>r Prokanzler<br />

die höhere Kanzel, und ein o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Candidat bat ihn um die Ertheilung <strong>de</strong>s Licentiats.<br />

Der Prokanzler antwortete in einer angemessenen He<strong>de</strong>, Hess darauf <strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r die Candidaten das Glaubensbekenntnis« knieend hersagen, und <strong>de</strong>n Notar die<br />

vier Punkte (§ 15) vorlesen, die dann vorCrucifix und Lichtern, wie bei allen Ei<strong>de</strong>n<br />

gewöhnlich war, von <strong>de</strong>n Candidaten beschworen wur<strong>de</strong>n :) ), worauf <strong>de</strong>r Pmkunzler<br />

in feierlicher Formel 4 ) die Candidaten für Licentiuten <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Facultät,<br />

1) Der Prokanzler intervenirte bei dieser Promotion iu <strong>de</strong>r Regel nicht.<br />

2) Eph. ph. ad 14. Nov. 173G.<br />

3) Die Formel lautete: Ego N. N. spon<strong>de</strong>o, veneror ac juro, sie rae Deus adjuvet<br />

et haec santa evangelia.<br />

4) Die Formel lautete: Quod igitur Deus 0. M. ad majorem sui gloriam feliciter<br />

eyenire jubeat, quod B. V. Maria sine labe coneepta sacrae hujus alinae Uuiver.sitatis<br />

et facultatis patrona et oranes coelites bene fortunent, quod ad majus Universitatis hujus<br />

<strong>de</strong>cus et incrementum cedat; Ego N. N. nomine ac potestate Reverendissimi ac Celsissimi<br />

domini N. Dei gratia S. R. J. Principis et Episcopi Brix. perpetui hujus Universitatis<br />

Cancellarii hac in parte clementissime concessa te N. N. jam N. facultatis Baccalaureum,<br />

nunc vero per rigerosa morum ac doctrinae examina rite probatum et ab<br />

inelyta facultate N. legitime praesentatum N. Licentiatum dico, creo ac constituo, con-


— 58 —<br />

und für geeignet erklärte, <strong>de</strong>n Doctor-Grad <strong>de</strong>rselben mit allen ihm zukommen<strong>de</strong>n<br />

Praerogativen zu erhalten; <strong>de</strong>r Akt schloss mit einer Danksagung <strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r eines<br />

Candidaten *).<br />

Die Doctorats-Verleihung in <strong>de</strong>n höhern Facultäten wird zwar in eine private,<br />

eine öffentliche, und eine öffentlich-feierliche eingetheilt; allein eine private Doctorats-<br />

Ertheüung, welche bloss vor <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Facultät ohne Intervenirung <strong>de</strong>r<br />

ganzen Universität geschah, konnte nur mit Einwilligung <strong>de</strong>r übrigen Facultäten<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n 2 ) und scheint eine höchst seltene Ausnahme — nur für<br />

Jesuiten wenigstens zumTheil — gewesen zu sein, da schon eine private Licenz-<br />

Ertheilung in <strong>de</strong>r juridischen Facultät von <strong>de</strong>n übrigen Facultäten sehr unliebsam<br />

aufgenommen wur<strong>de</strong> 3 ). Die bloss öffentliche und die feierliche Promotion unterschie<strong>de</strong>n<br />

sich aber im Wesentlichen nicht, son<strong>de</strong>rn nur in Nebendingen, wie Musik,<br />

Theater-Knaben u.dgl., daher wird auch nur eine Beschreibung dieser Feierlichkeit<br />

überhaupt, ohne nähere Angabe <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r einen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rn nicht vorkommen<strong>de</strong>n<br />

Punkte genügen.<br />

Vor einer theologischen o<strong>de</strong>r medizinischen Doctor - Promotion hatte eine<br />

öffentliche Disputation statt; vor einer juridischen Promotion wird in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n<br />

eine solche Disputation vielleicht als selbstverständlich nicht erwähnt. Diose<br />

Disputationen waren oft sehr feierlich, wie z. B. am 27. Juli 1705, wo zwei theologische<br />

Doctorats - Candidaten (Castner und Eumpelmayr) ihre Vespertinas — so<br />

nannte man in <strong>de</strong>r Theologie diese Disputation, weil sie am Abend vor <strong>de</strong>r Doctorirung<br />

abgehalten wur<strong>de</strong>n — gegen vier Opponenten (Prokanzler, theologischen Dekan,<br />

einen theologischen Professor und einen philosophischen Professor statt <strong>de</strong>s<br />

juridischen Dekans), in Gegenwart <strong>de</strong>s Sektors <strong>de</strong>r Universität, welcher Professor<br />

<strong>de</strong>r Medizin war, unter <strong>de</strong>m Präsidium <strong>de</strong>s Prorektors <strong>de</strong>fendirten, wobei <strong>de</strong>r Wein<br />

nicht gespart, vom Promotor nach je<strong>de</strong>r Argumentation Gesundheit getrunken,<br />

übrigens <strong>de</strong>n Candidaten nicht viele Schwierigkeit gemacht wur<strong>de</strong> 4 ).<br />

stitutumque in hoc magnifico illustrissimo amplissimo nobilissimo ac splendidissimo<br />

Virorum consessu palam pronuntio, dans tibi licentiam ad ipsius Doctoratus publici<br />

gradum ascen<strong>de</strong>ndi, solita hujus gradus insignia eapessendi, omnibusque privilegiis, immunitatibus,<br />

gratiis, favoribus et praerogativis gau<strong>de</strong>ndi, fruendi et potiundi, quae vel<br />

<strong>de</strong> jure vel consuetudine huic gradui sunt concessa, idque totum in nomine Sanctissimae<br />

et individuae Trinitatis Patris et Filii et Spiritus saneti. Amen.<br />

1) Aus einem Berichte <strong>de</strong>s Prokanzlers Epp vom IG. Juli 1081 im Brixener<br />

< 'onsist'.-Archiv.<br />

2) Nach Senatsbeschluss vom 10. April 1683.<br />

3) Praesentibus solis professoribus facultatis caeterae facultates aegerrime tulerunt,<br />

(Eph. jur. 30. Oct. 1680.)<br />

4) In Stuba aca<strong>de</strong>mica splendi<strong>de</strong> exornata pen<strong>de</strong>ntibus ex utroque cathedrae latere<br />

quatuor Ecclesiae doctoribus .. . Die Argumentation war nee diu nee acriter, ut <strong>de</strong>cebat.<br />

Post singularum argumentationum ultimum Syllogismum P. Promotor Simonzin S. .1. ex<br />

calice argenteo majori (bei einer Disputation am 17. August 1729 sagen die juridischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n praegrandi) inaurato ac cooperto propinabat solemniter in sanitatein<br />

a. . . . Neacaesaris Josephi, 6. ... Regis catholici Caroli HI. Hispaniarum et Indiarum<br />

Monarchae . . . c. totius domus austriacae . . . d. Episcopi Brix. — Primum haustum<br />

propinabat D. Rectori, seeundum Decano theologiae, tertium Decano jurispru<strong>de</strong>ntiae,<br />

quartum Deeano philosophiae. Decanus Medicinae ommissus est, quia Rector Magn. erat<br />

ex facultate medica. (Bei einer an<strong>de</strong>rn solchen Disputation am 17. Aug. 1729 gingen<br />

die Toaste auf a. Carl VI., 6. Bischof von Brixen, e. Mäcenaten <strong>de</strong>r Universität, d. Bischof<br />

von Konstanz.) Jam vero iUi, quibus Praeses probinahat, ulterius dantes per<br />

ministros inservientes sanitatem propinatam propagarunt — ad caeteros P. P. aca<strong>de</strong>micos<br />

ordine fere dignitatis. Ut autem res celerius proce<strong>de</strong>ret et haustus etiam ad Illustres


_ 59 —<br />

Die Ceremonien am Tage <strong>de</strong>r Doctorats-Ertheilung selbst bestan<strong>de</strong>n in folgen<strong>de</strong>n<br />

*). Bei einer theologischen und philosophischen Promotion begann <strong>de</strong>r Akt<br />

mit einer hl. Messe um 7 Uhr früh. Die Professoren kamen in Stuba aca<strong>de</strong>mica in<br />

ihrer Amtskleidung zusammen, und <strong>de</strong>r Zug ging in <strong>de</strong>r schon angeführten Ordnung<br />

in die Aula, o<strong>de</strong>r ein an<strong>de</strong>res zum Akt bestimmtes verziertes Lokale, nahm<br />

dort die genau bestimmten Plätze ein, einzeln begrüsst von <strong>de</strong>m eine Zeit lang<br />

stehen<strong>de</strong>n Promotor; <strong>de</strong>r Eektor <strong>de</strong>r Universität hatte seinen Platz in <strong>de</strong>r Mitte.<br />

Sobald Alles geordnet war, bestieg <strong>de</strong>r Promotor die höhere Kanzel, und ein o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Candidat hielt eine Ke<strong>de</strong>, an <strong>de</strong>ren Schlüsse er <strong>de</strong>n Prokanzler, wenn auch das<br />

Licentiat zu ertheilen war, um dieses, sonst aber <strong>de</strong>n Promotor um die Ertheilung<br />

<strong>de</strong>s Doctorats bat. Im ersten Falle bestieg dann <strong>de</strong>r Prokanzler die höhere Kanzel,<br />

und ertheilte das Licentiat auf die angeführte Weise, worauf ein o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Candidat<br />

in einer zweiten Ke<strong>de</strong> um das Doctorat bat. Der Proniotor hielt itzt eine Ee<strong>de</strong> 2 ).<br />

Nach dieser for<strong>de</strong>rte er von <strong>de</strong>n Candidaten <strong>de</strong>n Eid ab, 1. nicht an<strong>de</strong>rswo das<br />

et alios hospites propagaretur, ministerio trium vel quatuor miiiistrorum tum aca<strong>de</strong>micorum<br />

tum aliorum infun<strong>de</strong>ntiura et ballaria cum argenteis urceolis in argenteis patenis<br />

circumferentium . . ad singulos propinatores solemnes praeter calicem majorem operculo<br />

instructum et a. d. Promotore adhibitum oblatumque invitato, etiam alii calices minores<br />

per tres series ambulabant. (Eph. th. 27. Juli 1705.)<br />

1) Der juridische Dekan Obermayr S. J. führt sie aus Veranlassung einer juridischen<br />

Promotion (<strong>de</strong>s Joh. Rudolphi von Blu<strong>de</strong>nz Regierungs-Advokat, Franz Faber<br />

von Lanegg, und Philipp Brandl von Schwätz) am 3. Januar 1697 auf folgen<strong>de</strong> 14<br />

Punkte zurück. 1. Hora octava in Stuba aca<strong>de</strong>mica convenerant P. P. Professores aca<strong>de</strong>mici<br />

omues cum suis epomidibus et aliis insignibus doctoralibus. 2. Ex Stuba aca<strong>de</strong>mica<br />

processum est in aulam archiducalem (die aka<strong>de</strong>mische Aula war damals noch<br />

nicht erbaut, gewöhnlich zog mau früher in <strong>de</strong>n Logik-Hörsaal) sequenti ordine:<br />

Primi ivere tibicines cum tymponistriba, hos Pe<strong>de</strong>llus cum sceptro, Pe<strong>de</strong>llum vero secuti<br />

sunt quinque parvuli scenice vestiti, qui portaverant, super pulvinaribus insignia Neodoctorum.<br />

Post parvulos incessit Promotor (Mayr) cum suis candidatis; istos inseeuti<br />

sunt caeteri D. D. Professores, ita tarnen, nt Professores facultatis juridieae ante alios<br />

haberent praece<strong>de</strong>ntiam. 3. In aulam, ubi <strong>de</strong>ventum est, unus ex candidatis praemisit<br />

orationem, in cujus fine addidit brevem petitionem ad I). Promotorem per collatione<br />

gradus licentiatus (damals bestand noch kein Prokanzler). 4. Subjunxit Promotor suam<br />

orationem et in illius calce, postquam candidatos a virtute et scientia insigniter comttendavit,<br />

benevole adpromisit collationem licentiae. 5. Facta est professio ii<strong>de</strong>i a candidatis<br />

et juratum in verba a D. Notario praelecta. 6. Inipertita candidatis licentia.<br />

7. Unus candidatorum rursus petiit etiam collationem Doctoratus. 8. Deuuo juratum a<br />

candidatis in verba, quae ipsis a Notario praelecta sunt. 9. Solerani formula renuntiati<br />

suut Candidati Doctores ex utroque jure. 10. Interposita Synphonia, et interea distributi<br />

catalogi, in quibus Neodoctorum nomina et Carmen gratulatorium continebantur.<br />

11. Promotor Neodoctoribus contulit insignia doctoralia. 12. Unus e Neodoctoribus <strong>de</strong>dit<br />

publicum suae scientiae specimen. 13. Actus clausus est gratiarum actione et <strong>de</strong>cantatione<br />

hymni ambrosiani. 14. Ex aula solemni incessu itum ad convkium, cui oinnes<br />

omnino Professores a<strong>de</strong>rant. Invitata sunt per memoriale ad actum et conviviuui omnia<br />

nostra dicasteria, sed nemo aparuit in convivio, nisi unus per unum e Neodoctoribus<br />

privato nomine invitatus.<br />

2) Diese Re<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n oft gedruckt, z. B. die Re<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Professors Weinhart<br />

am 18. Januar 1694: <strong>de</strong> Podagrarum solatio, <strong>de</strong>s Doblhof vom Jahre 1698: <strong>de</strong> usu<br />

schocolatae, thee, caftee et tabaci; <strong>de</strong>s Fröhlich vom Jahre 1733: <strong>de</strong> conjungenda in<br />

Jurista theoria et praxi associata puritate Innocentiae tanquam media inter utramque.<br />

Waren beson<strong>de</strong>re Gäste da, so inachte die Titulatur an die Anwesen<strong>de</strong>n bisweilen<br />

Schwierigkeiten. Im Jahre 1722 bei <strong>de</strong>r Promotion eines Frank in Gegenwart <strong>de</strong>s<br />

Brixener Domkapitels-Dekan Gr. Spauer und seines Bru<strong>de</strong>rs vom geheimen Rathe lautete<br />

sie: Praenobilis et magnifice Rector, Reverendissimi et Illustrissimi comites, Patres aca<strong>de</strong>mici,<br />

et caeteri D. D. a. a., so dass <strong>de</strong>r Rektor doch beson<strong>de</strong>rs betont am ersten<br />

Platze blieb.


— .60 —<br />

Doctorat noch einmal zu nehmen, 2. die Professoren und Glie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Facultät gebührend<br />

zu ehren, und gegen sie we<strong>de</strong>r in Wort noch That zu han<strong>de</strong>ln, 3. <strong>de</strong>n<br />

Nutzen und das Ge<strong>de</strong>ihen, die Achtung und Ehre <strong>de</strong>r Universität in je<strong>de</strong>r Lage<br />

seines Lebens zu beför<strong>de</strong>rn 1 ). — Die feierliche Promotions-Formel, die itzt vom<br />

Promotor ausgesprochen wur<strong>de</strong>, fand ich nirgends, sie war jedoch höchst wahrscheinlich<br />

<strong>de</strong>r angeführten Formel zur Licentiats - Ertheilung ähnlich. Nach vollen<strong>de</strong>ter<br />

Erklärung zum Doctorate folgte Musik, Vertheilung <strong>de</strong>s sogenannten<br />

Applausus, d. i. <strong>de</strong>r gedruckten Ankündigung <strong>de</strong>r Promotion in <strong>de</strong>r ersten Seite,<br />

<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Seiten Gedichte auf Patrone, Heilige, berühmte Männer <strong>de</strong>r<br />

Facultät etc. mit glückwünschen<strong>de</strong>r Anspielung auf <strong>de</strong>n neuen Doctor folgten 2 ),<br />

die Ephebi traten wohl auch mit Gedichten gratulirend zum neuen Doctor etc.<br />

Endlich berief <strong>de</strong>r Promotor <strong>de</strong>n neuen Doctor zu sich auf die Kanzel, um ihm<br />

die Doctorats-Insignien mit passen<strong>de</strong>n Bemerkungen zu übergeben 3 ). Solche Insignien<br />

waren beim juridischen Doctorate <strong>de</strong>r Doctor-Mantel, <strong>de</strong>r Doctor-Hut, King,<br />

bisweilen die gol<strong>de</strong>ne Kette, das geschlossene und offene corpus juris; <strong>de</strong>r Promotor<br />

küsste auch <strong>de</strong>n neuen Doctor, liess ihn neben sich sitzen, dann wie<strong>de</strong>r aufstehen<br />

etc. Der Promotor <strong>de</strong>r Theologie machte <strong>de</strong>n neuen Doctor aufmerksam 4 ),<br />

a. beim Umhängen <strong>de</strong>s Mantels — seine Wür<strong>de</strong> durch soli<strong>de</strong>s Betragen zu bewahren<br />

, b. bei Aufsetzen <strong>de</strong>s Doctor-Hutes — auf die nun erlangte Krone seiner<br />

Arbeiten, und auf die zu gewinnen<strong>de</strong> himmlische Krone; c. beim Anstecken <strong>de</strong>s<br />

Ringes — auf seine Vermählung mit <strong>de</strong>r wahren beseligen<strong>de</strong>n Weisheit; d. bei<br />

<strong>de</strong>r Uebergabe <strong>de</strong>r geschlossenen hl. Schrift auf <strong>de</strong>n Werth <strong>de</strong>r himmlischen Lehre<br />

1) Quod hunc gradum doctoralem neque hie uec alibi reiterare velit; — quod inclytae<br />

facultatis professores et inembra <strong>de</strong>bito semper lionore prosequi et contra neque<br />

verbo neque facto quidquam velit committere — quod hujus Universitatis comodum et<br />

augmentum, aestimationem et honorem sedulo velit adjuvare et promovere, in quoeunque<br />

statu et quamdiu tuui hie turn alibi victurus sit. Man fin<strong>de</strong>t diese Sponsiones in <strong>de</strong>r<br />

Dipauliana.<br />

2) Die Dipauliana bewahrt mehrere vom Notar Koschinan ver.fasste Applausus.<br />

3) Solche Insignien hatten die Facultäten im Vorrath. wur<strong>de</strong>n ihr aber nach <strong>de</strong>m<br />

Akte wie<strong>de</strong>r zurückgestellt. Im Jahre 1739 hatte die medizinische Facultät 7 Mäntel,<br />

und 12 Pirete pro graduandis vorräthig. — Solche Bemerkungen bei Uebergabe <strong>de</strong>r Insignien<br />

fin<strong>de</strong>t man z. B. am Schlüsse <strong>de</strong>r gedruckten Re<strong>de</strong> Muschgay's bei einer Promotion<br />

am 11. August 1742. Oen. Wagner.<br />

4) Nach einer Beilage <strong>de</strong>r theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Bemerkung, die<br />

Formeln seien von Prag überschickt wor<strong>de</strong>n; sie lauten: a. Induo te epomi<strong>de</strong> doctorali,<br />

et hoc argumento reeeptae dignitatis admonitus eam morum gravitate et constantia tueri<br />

stu<strong>de</strong>as. b. Siqui<strong>de</strong>m nullis fractus laboribus aut difticultatibus retardatus theologici<br />

cursus metam bene felicitaeque attigisti: pilum capiti tuo impono coronae loco, quae<br />

<strong>de</strong>betur legitime certantibus; tu modo doctrinae talento sie utere, ut iinmarcessibüeni<br />

gloriae coronam laureolamque fi<strong>de</strong>libus doetoribus repositam aliquando merearis aeeipere.<br />

c. S. theologiam veramque sapientiam annuli traditione tibi <strong>de</strong>spon<strong>de</strong>o, ut hac una<br />

<strong>de</strong>ineeps <strong>de</strong>lecteris, quae non est amaritudinis conversatio, nee taedium, sed laetitia et<br />

gaudium. d Trado tibi volumen S. Scripturae clausum, ut agnoscas saneta et pretiosa<br />

caelestis doctrinae <strong>de</strong>creta, quae possi<strong>de</strong>s, nee esse pan<strong>de</strong>nda sine <strong>de</strong>lectu, et tanquam<br />

margaritas non esse praejicienda ante porcos. e. Trado tibi ea<strong>de</strong>m biblia S. S. aperta,<br />

ut divinam sapientiam, quam sine fictione <strong>de</strong>dicisti, aliis etiam, qui digni sunt, sine invidia<br />

comunices docendo, et honestatem illiu.« non abseondas. f. In cathedra theologica<br />

te colloco, ex qua tanquam sapientiae vestigio excelsoque can<strong>de</strong>labro praeluceas omnibus,<br />

qui in domo Dei s.unt, turn doctrinae splendore tum vitae exemplo, ut juxta S. Pauli<br />

admonitionem formam habeas vitam sanetorum, in oinnibus praebente te exemplum bonorum<br />

operum, in integritate . . ut vites quaestiones inutiles et vanas. g. Salve charissime<br />

Domine Doctor, se<strong>de</strong> jam et quam abs te universus hie consessus exspeetat scientiam<br />

docendi, pro officio et auetoritate prineipium facito.


— 61 —<br />

und auf behutsame Mittheilung, um nicht Ferien <strong>de</strong>n Schweinen vorzuwerfen; e. bei<br />

<strong>de</strong>r Uebergabe <strong>de</strong>r geöffneten Bibel auf neidlose Mittheilung <strong>de</strong>r göttlichen Lehre<br />

an Würdige; /. beim Sitzen auf <strong>de</strong>r Kanzel — auf die Erhabenheit <strong>de</strong>r Kanzel,<br />

von welcher er wie von einem Leuchter durch Wort und Beispiel nach Pauli Vorschrift<br />

Alle im Hause Gottes zur Heiligkeit etc. führen soll; (j. beim Kusse — auf<br />

die Erwartung, die man auf ihn setze, etc. Der Promotor schloss mit <strong>de</strong>r Einladung,<br />

nun sogleich <strong>de</strong>n Anfang im Lehramte zu machen; worauf <strong>de</strong>r neue Doctor<br />

eine kleine Vorlesung hielt, zu welcher <strong>de</strong>n Stoff eine <strong>de</strong>r drei Thesen gab, die in<br />

<strong>de</strong>r Philosophie <strong>de</strong>m Kataloge <strong>de</strong>r neu creirten Magister, in <strong>de</strong>n übrigen Facultäten<br />

<strong>de</strong>n Applausen beigedruckt waren 1 ). Oefter gab die erste These <strong>de</strong>n Stoff zur<br />

Re<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Doctoran<strong>de</strong>n, die zweite zur Re<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Promotors, die dritte zur Vorlesung<br />

<strong>de</strong>s neuen Doctors. Diese Vorlesung schloss mit <strong>de</strong>m Danke an <strong>de</strong>n Promotor,<br />

Rektor, die Professoren und Theilnehmer an <strong>de</strong>r Feierlichkeit. Zuletzt wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

ambrosianische Lobgesang angestimmt, wozu man gewöhnlich unter Trompetenund<br />

Paukenschall in die Kirche zog; diesen unterliess man niemals.<br />

Wie sich die Jesuiten, welche vor <strong>de</strong>m Antritte ihres Lehramtes das Doctorat<br />

erhalten mussten, keiner Prüfung bei einer Facultät hiezu unterzogen, so war auch<br />

die.wirkliche Ertheilung aka<strong>de</strong>mischer Wür<strong>de</strong>n an sie, wie in Wien, Freiburg etc.<br />

nicht mit <strong>de</strong>n gewöhnlichen Ceremonien, son<strong>de</strong>rn nur mit <strong>de</strong>n wesentlichen Erfor<strong>de</strong>rnissen<br />

verbun<strong>de</strong>n, sohin gleichsam eine Privat-Graduirung. Die Promotion geschah<br />

nicht an <strong>de</strong>r Universität, son<strong>de</strong>rn gewöhnlich im Recreations-Zimmer ihres Collegiums,<br />

meistentheils vor <strong>de</strong>m hl. Geist-Amte am Tage <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>s Studienjahres.<br />

Bei Ertheilung <strong>de</strong>s philosophischen Magisteriums war nebst <strong>de</strong>n philosophischen<br />

Professoren (nur Jesuiten) blo.ss <strong>de</strong>r Prokanzler und <strong>de</strong>r Universitätsrektor<br />

zugegen; <strong>de</strong>r neue Professor legte das Glaubensbekenntniss ab, und erhielt das<br />

Licentiat; <strong>de</strong>r philosophische Dekan erklärte ihn dann als Baccalaureus und Magister,<br />

und übergab ihm Mantel und Hut. Bei <strong>de</strong>n theologischen Promotionen waren<br />

<strong>de</strong>r Universitätsrektor, <strong>de</strong>r Prokanzler und die theologischen Professoren; bei <strong>de</strong>r<br />

Promotion <strong>de</strong>s Professors vom Kirchenrechte <strong>de</strong>r Rektor und das juridische Professoren-Collegium<br />

zugegen, und die Ceromonie war auch da so einfach wie bei <strong>de</strong>r<br />

Ertheilung <strong>de</strong>s philosophischen Magisteriums. Eicht selten, wenn nämlich <strong>de</strong>r<br />

neue theologische o<strong>de</strong>r juridische Professor auch noch nicht Magister <strong>de</strong>r Philosophie<br />

war, wur<strong>de</strong>n alle; philosophischen und theologischen o<strong>de</strong>r juridischen Gra<strong>de</strong><br />

zugleich ertheilt. Bei <strong>de</strong>r Promotion Zondron's S. J. zum juridischen Doctor am<br />

2. October 1681 setzen die juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n bei, es sei geschehen, ohne<br />

<strong>de</strong>n einen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rn Theil beeinträchtigen zu wollen 3 ) — ein Beweis, dass die<br />

1) Philosophische Thesen vom Jahre J6*81 lauten: Quaenam inter qualitates sensibiles<br />

reliquis mereatur praeferri? •-• An angelus vd philosophus sit Deo similior? —<br />

An ex mente Piatonis Deus recte dicatur anirna mundi? -— juridische Thesen vom<br />

Jahre 1693 waren: An oeei<strong>de</strong>us hominem per industriam et insidias gau<strong>de</strong>at asylo<br />

ecclesiastico? —• Nexus Juris canonici cum theologia et jure civili. — An solvens pretium<br />

pro Doctoratu comittat Simoniam. Die erste dieser juridischen Thesen behan<strong>de</strong>lte <strong>de</strong>r<br />

Candidat in seiner Re<strong>de</strong>, die zweite <strong>de</strong>r Promotor, die dritte <strong>de</strong>r neue Doctor in seiner<br />

Vorlesung. — In <strong>de</strong>n medizinischen Applausen fand ich jedoch keine Thesen.<br />

2) Im Jahre 1705 wur<strong>de</strong> am 22. Juni bei einer juridischen Promotion das Te<br />

Deum in <strong>de</strong>r Aula gesungen, weil wegen Ableben <strong>de</strong>s Kaisers keine Feierlichkeit Statt<br />

fin<strong>de</strong>n durfte. Aber am 28. Juni zog man bei einer theologischen Promotion in die<br />

Jesuiten-Kirche; doch in platea siluerunt tubae et tympana ob luctum <strong>de</strong> morte Caesaris,<br />

non item in aca<strong>de</strong>mia et templo Trinitatis, ubi <strong>de</strong>cantatu.s est pro more hymnus<br />

ambrosianus. Eph. th. ad h. d.<br />

3) Citra tarnen utriusque partis praejudicium.


— 62 —<br />

Facultät schon damals diess Verfahren nicht billigte, und im Jahre 1720 hielten<br />

es die Jesuiten für unpräjudizirlich, wenn zu <strong>de</strong>m Akte einer solchen Promotion<br />

allemal wenigstens auch die Dekane aller Facultäten erscheinen, ohne dass die<br />

Jesuiten <strong>de</strong>sswegen einen Aufwand zu machen hätten 1 ).<br />

Aus diesen Angaben ergibt sich, was man sich zu <strong>de</strong>nken hat, wenn damals<br />

ein Studiren<strong>de</strong>r als Licentiat o<strong>de</strong>r Doctor bezeichnet wird. Man sieht die <strong>de</strong>m Akte<br />

beigelegte Wichtigkeit wohl auch daraus, dass Promotions-Verhandlungen in <strong>de</strong>n<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n einen vorzüglichen Artikel bil<strong>de</strong>n, und bei <strong>de</strong>n Facultäts- o<strong>de</strong>r Universitäts-Versammlungen<br />

häufig zur Sprache kamen. Der neue Doctor wur<strong>de</strong> auch<br />

sonst z. B. von Freun<strong>de</strong>n mit Gedichten etc. beehrt, die öfter <strong>de</strong>m Buche, über<br />

welches etwa disputirt wur<strong>de</strong>, beigedruckt sind 2 ). Bekanntlich gab auch das<br />

Doctorat damals nicht bloss eine beson<strong>de</strong>re Auszeichnung, son<strong>de</strong>rn für manche<br />

Stellen einen Vorzug, ja es war dafür ein notwendiges Erfor<strong>de</strong>rniss z. B. für viele<br />

ansehnlichere Posten <strong>de</strong>r Geistlichkeit.<br />

Selten fin<strong>de</strong>t man bei Promotionen sonst noch etwas Son<strong>de</strong>rbares, wie z. ß. bei<br />

<strong>de</strong>r Promotion <strong>de</strong>s Notars Roschman zum juridischen Licentiat im Jahre 1728,<br />

| <strong>de</strong>r vorher reversiren musste, dass er nie das Doctorat nehmen, ohne Vorwissen<br />

<strong>de</strong>s Senats keine Advokaturgeschäfto treiben, und selbst vor <strong>de</strong>n philosophischen<br />

Professoren keinen Vorrang ansprechen wolle 3 ).<br />

§ 35.<br />

Da die Professoren wegen Ertheilung aka<strong>de</strong>mischer Wür<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>re Arbeiten<br />

hatten, und die Promovirten eine beson<strong>de</strong>re Auszeichnung erhielten, so war es<br />

billig, dass auch in Innsbruck, wie an an<strong>de</strong>rn Universitäten die zu aka<strong>de</strong>mischen<br />

Wür<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rten an die Professoren, und an<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Promotion interveniren<strong>de</strong><br />

Personen eine Vergütung leisteten.<br />

Ueber diese Vergütung ist in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n oft die Re<strong>de</strong>, aber die Angaben<br />

weichen häufig von einan<strong>de</strong>r ab, weil Manches in einer bestimmten Geldsorte,<br />

z. B. Thaler, Dukaten etc., zu entrichten war, <strong>de</strong>ren Werth sich än<strong>de</strong>rte; weil bald<br />

mehr bald weniger Posten <strong>de</strong>r Vergütung aufgenommen o<strong>de</strong>r weggelassen wur<strong>de</strong>n;<br />

weil sich die Zahl <strong>de</strong>r Professoren etc., die zu betheiligen war, nicht immer gleich<br />

blieb, und weil endlich für gewisse Vorrichtungen die Taxen wirklich abgeän<strong>de</strong>rt<br />

wur<strong>de</strong>n 4 ). So ist z. B. von <strong>de</strong>n Kosten für die gedruckton Disputations - Thesen,<br />

ja von <strong>de</strong>n Disputations-Kosten üherhaupt nirgend die Re<strong>de</strong>, und selbst vom Doctor-<br />

Diplom kommt selten eine Erwähnung vor. Am verlässlichsten mögen noch die<br />

Angaben sein, welche im Jahre 1739 bei einem Streite mit <strong>de</strong>r medizinischen<br />

1) Vgl. Eph. th. 13. October 1697, 9. Mai 1708. 22. October 1722, 29. October<br />

1734 und 1740 etc.<br />

2) Im Jahre 1680 Hessen Juristen bei einer Licentiats- Promotion ein Gedicht<br />

drucken, worin quaedam obscoena enthalten waren. Die juridische Facultät erinnerte <strong>de</strong>n<br />

Buchdrucker gemessen, ohne Censur <strong>de</strong>r Facultät <strong>de</strong>rgleichen Sachen nicht mehr zu<br />

drucken. (Eph. jur. 12. August 1680.)<br />

3) Eph. ph. 26. August 1728.<br />

4) So hat z. B. die medizinische Facultät in ihren Statuten für je<strong>de</strong>n zum Doctorate<br />

prüfen<strong>de</strong>n Professor 8 fl. mit <strong>de</strong>r Bemerkung festgesetzt: Si successu temporis<br />

major esset futurus caudidatorum numerus affluentium, vel quartum membrum forte facultatis<br />

acce<strong>de</strong>ret, pro examine rigeroso 51 fl. a candidato solrendi, atque inter professores<br />

<strong>de</strong>tractis tarnen prius illis pro aerario, Notario, Pe<strong>de</strong>llo et sacro pari portione divi<strong>de</strong>ndi.


— 63 —<br />

Facultät wegen <strong>de</strong>r Promotionskosten von <strong>de</strong>n hohem Facultäten an die Regierung<br />

— freilich nicht mit gleicher Genauigkeit vorgelegt wur<strong>de</strong>n i ).<br />

Nach <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>r theologischen Facultät hatte ein theologischer Baccalaureus<br />

23 fl. 2 ), ein Licentiatus 33 fl. 3 ), endlich ein Doctor 124 fl. 46 kr. 4 ) zu<br />

bezahlen, so dass alle Gra<strong>de</strong> auf 180 fl. 46 kr. zu stehen kamen. Dabei wird bemerkt,<br />

dass bei drei Candidaten für Essen und Handschuhe Je<strong>de</strong>r nur 23 fl. 35 kr.,<br />

<strong>de</strong>m Promotor 2 fl. 30 kr., <strong>de</strong>m Prokanzler 1 fl. 30 kr. bezahle, sohin sich die<br />

ganzen Koston auf 130 fl. 35 kr. belaufen. Wird das theologische Licentiat beson<strong>de</strong>rs<br />

genommen, so wer<strong>de</strong>n die Kosten auf 93 fl. 30 kr. berechnet 5 ), die sich<br />

bei,mehreren Candidaten rücksichtlich <strong>de</strong>s Essens und Promotors vermin<strong>de</strong>rn.<br />

Die Kosten einer juridischen Promotion wer<strong>de</strong>n von dieser Facultät auf<br />

169 fl. 59 kr. 6 ) angegebe~n, und dabei bemerkt, dass ein Professor nur beiläufig<br />

19 fl. erhalte, und bei zwei Candidaten die Kosten für Je<strong>de</strong>n 134 fl. 19 kr., bei<br />

drei Candidaten 120 fl. 55 kr. betragen. — Uebrigcns waren die Kosten für jus<br />

canonicum so gross, wie pro utroque jure.<br />

In <strong>de</strong>r medizinischen Facultät war nach diesen Akten <strong>de</strong>r Gesammtkosten bis<br />

zum Jahre 1714 verschie<strong>de</strong>n, und stieg selbst bei drei gleichzeitigen Candidaten<br />

für Je<strong>de</strong>n wohl auf 300 fl.; im erwähnten Jahre aber wur<strong>de</strong> dieser Kosten auf<br />

150 fl., und darüber festgesetzt 7 ), ohne wegen <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r gleichzeitig Promovirten<br />

einen Unterschied zu machen; weiter herabgesetzt sollte aber <strong>de</strong>r Kosten auf<br />

Anregung <strong>de</strong>s kaiserlichen Leibarztes Bossmann, und wahrscheinlich auch Holers<br />

nicht wer<strong>de</strong>n, um Geringschätzung <strong>de</strong>s Doetorats, wie in Padua zu verhüten.<br />

Von <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r philosophischen Promotionen kommt in diesen Akten<br />

nichts Bestimmtes vor. Sie waren aber für die Candidaten viel geringer als in<br />

an<strong>de</strong>rn Facultäten, und nicht gleich gross, son<strong>de</strong>rn von Fall zu Fall beson<strong>de</strong>rs auch<br />

nach <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r zugleich Promovirten von <strong>de</strong>r Facultät festgesetzt. Im Jahre<br />

1696 z. B. bezahlten drei Baccalaurei nur je 3 fl., und die 15 Magistri 15 fl. per<br />

Kopf; im Jahre 1700, wo vier Magistri promovirt wur<strong>de</strong>n, 20 11.; im Jahre 1713<br />

1) Die Akten liegen in <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur. Es han<strong>de</strong>lte sich um die<br />

bisherige von <strong>de</strong>r frühern Zeit sich herschreiben<strong>de</strong> Gepflogenheit.<br />

2) Je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r fünf Professoren 3 fl. 36 kr., <strong>de</strong>m Notar und Pe<strong>de</strong>ll 3 fl., <strong>de</strong><br />

Kasse 2 fl.<br />

3) Je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r fünf Professoren 5 fl., <strong>de</strong>m Notar und Pe<strong>de</strong>ll 5 fl., <strong>de</strong>r Kasse 3<br />

4) Darunter je<strong>de</strong>m theologischen Professor 7 fl., <strong>de</strong>m Promotor 4 fl., <strong>de</strong>m Prokanzler<br />

3 fl., Notar und Pe<strong>de</strong>ll 6 fl., <strong>de</strong>r Facultiitskasse 4 fl., für hl. Messe 30 kr., für Arme<br />

ex consuetudine 30 kr., für 19 Paar Handschuhe ä 34 kr. 10 fl. 46" kr. — Für die<br />

hl. Messe berechnet die medizinische Kacultät die Kosten auf 1 fl. 24 kr., da je<strong>de</strong>r<br />

Professor, Notar und Pe<strong>de</strong>ll zum Opfergang 6 kr., <strong>de</strong>r Messner an Trinkgeld 12 kr.,<br />

<strong>de</strong>r Ministrant 6 kr. erhielt.<br />

o) Prüfung für Baccalaureat und Licentiat 56 fl., Prokanzler 3 fl.. Essen für 11<br />

Köpfe 33 fl., <strong>de</strong>m Pe<strong>de</strong>ll 1 fl. 30 kr. — In <strong>de</strong>n theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n vom<br />

15. Oktober ] 713 wer<strong>de</strong>n die Kosten für das Baccalaureat <strong>de</strong>r Theologie mit 33 fl., für<br />

das Licentiat mit 60 fl., für das Doctorat mit 177 fl. 12 kr. angesehen. In <strong>de</strong>n An<br />

gaben vom Jahre 1739 ist nämlich von <strong>de</strong>n Promotionskosten zum Baccalaureate keine<br />

Re<strong>de</strong>, und es wird angenommen, dass das Licentiat mit <strong>de</strong>m Doctorate zugleich ertheilt<br />

wer<strong>de</strong>, wo dann das Essen etc. wegfällt; allein das Licentiat konnte auch beson<strong>de</strong>rs<br />

ohne das Doctorat gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

6) Die fünf Professoren erhalten für Prüfung 52 fl. 9 kr., ferner wird für Licenz<br />

10 fl. 30 kr., für Handschuhe 11 fl. 20 kr., für die l)octorirun


— 64 —<br />

entrichtete je<strong>de</strong>r Candidat nur 10 fl., obschon die Zahl auch gering war *). In<br />

seltenen Fällen, wo ausseror<strong>de</strong>ntlich auch in <strong>de</strong>r Philosophie nur Einer promovirt<br />

wur<strong>de</strong>, musste natürlich auch mehr bezahlt wer<strong>de</strong>n 2 ).<br />

Eine beson<strong>de</strong>re Erwähnung ist von <strong>de</strong>n bei Doctorats - Ertheilungen vorkommen<strong>de</strong>n<br />

Kosten für Handschuhe und bei Licentiats- und Doctorats-Promotionen für<br />

Essen zu machen.<br />

Die Betheilung <strong>de</strong>r Professoren mit Handschuhen bei Doctorirungen an höhern<br />

Facultäten kommt schon bei <strong>de</strong>n ersten Promotionen, und dann in dieser Perio<strong>de</strong><br />

immer vor, und hatte noch das Beson<strong>de</strong>re, dass bei medizinischen Promotionen <strong>de</strong>n<br />

Professoren <strong>de</strong>r Medizin nach ihren Statuten bessere Handschuhe als <strong>de</strong>n übrigen<br />

Professoren gegeben wer<strong>de</strong>n mussten 3 ). — Die Betheilung mit Handschuhen bei<br />

<strong>de</strong>m philosophischen Magisterium wur<strong>de</strong> im Jahre 1696 eingeführt, um auch<br />

hierin <strong>de</strong>n übrigen Facultäten nicht nachzustehen 4 ).<br />

Ein Essen bei je<strong>de</strong>r öffentlichen Erheilung <strong>de</strong>s Doctorats für alle dabei gegenwärtigen<br />

Professoren und beim beson<strong>de</strong>rs ertheilten Licentiat für die Facultäts-<br />

Professoren, <strong>de</strong>n Kektor und die Dekane <strong>de</strong>r Facultäten war zuerst immer üblich.<br />

Im Jahre 1680 wur<strong>de</strong>n aber das erste Mal bei einer Licentiats-Ertheilung für das<br />

wirkliche Essen je<strong>de</strong>m dazu Berechtigten 2 fl. bezahlt, und im Jahre 1681 bei<br />

einer medizinischen Promotion je<strong>de</strong>m 3 fl., und schon von dort an begann statt <strong>de</strong>s<br />

Essens allmälig die Bezahlung dafür, und zwar in <strong>de</strong>r Art, dass in <strong>de</strong>n höheren<br />

Facultäten je<strong>de</strong>m zum Mahle Berechtigten 3 fl., in <strong>de</strong>r Philosophie aber 2 fl. bezahlt<br />

wur<strong>de</strong>n, weil in letzterer nicht lautum convivium vorgeschrieben war. Wahrscheinlich<br />

war diese Ablösung auch <strong>de</strong>n Candidaten vortheilhaft, weil die Essen<br />

kostspielig gegeben wur<strong>de</strong>n, z.B. im Jahre 1678 bei einer theologischen Promotion<br />

mit 18 fercula, freilich zur allgemeinen Zufrie<strong>de</strong>nheit 5 ). — Wie das Essen, so<br />

wur<strong>de</strong> auch die Darreichung von Handschuhen reluirt, und zwar für je<strong>de</strong>n Betheiligten<br />

mit 34 kr.; bei medizinischen Promotionen aber für die medizinischen Professoren<br />

mit 1 fl. 6 ). Am Essen nahm auch <strong>de</strong>r Notar, und wie es scheint <strong>de</strong>r<br />

Pe<strong>de</strong>ll, <strong>de</strong>r aufwartete, f heil. Der Notar erhielt auch Handschuhe. Die Kosten<br />

für die Promotions-Diplome waren verschie<strong>de</strong>n; für Doctorats-Diplome <strong>de</strong>r Medizin,<br />

und wahrscheinlich auch <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rn Facultäten gewöhnlich 6 fl. Sie wur<strong>de</strong>n vom<br />

Facultäts-Dekan ausgefertigt, und nur vom Notar unterschrieben, und waren in<br />

<strong>de</strong>r Hegel prächtig, auf Pergamentblättern mit Sammt-Einband angehängten Sigill<br />

in Kapseln, auch sogar Goldschrift in <strong>de</strong>n Anfangsbuchstaben. Sie mögen dann<br />

auch mehr gekostet haben.<br />

1) Ut confun<strong>de</strong>retur rumor, exigi a i'acultate 16 fi. — setzen die philosophischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n ad 10 Juli 1713 bei.<br />

2) Im Jahre 1748 zahlte <strong>de</strong>r waldautische Kaplan Öbinger für das philosophische<br />

Magisterium 80 fl., praeter ea qu.ie liberalitatis erant. (Eph. ph. 30. Oct. 1748)<br />

3) Professoribus t'acultatis medicae pro peculiari honore quilibet eorum (candidatorum<br />

Doctoratus) seorsim par chyrothecarum melioris sortis oÜferat — sagten die Statuten<br />

nach <strong>de</strong>m Facultätsbericht vom Jahre 1739.<br />

4) Die philosophischen Ephemeri<strong>de</strong>n bemerken hiezu, es seien romanae odoriferae<br />

gewesen, obschon die philosophischen Professoren bei einer medizinischen Promotion am<br />

20. August 1696 sehr schlechte — levissimas, die übrigen Professoren aber longe honestiores<br />

ut proximo anno erhalten hätten — nobis discrimen non facientibus.<br />

5) Eph. th. 18. August 1678.<br />

b") Als im Jahre 1681 sieben medizinische Candidaten zugleich promovirt wur<strong>de</strong>n,<br />

verhan<strong>de</strong>lte man auch über die Frage, ob nicht je<strong>de</strong>r Candidat je<strong>de</strong>m Professor ein Paar<br />

Handschuhe verabreichen sollte. Es blieb jedoch bei <strong>de</strong>r frühern Gewohnheit, dass je<strong>de</strong>r<br />

Professor nur ein Paar erhielt. (Eph. jur. 16. Dec. 1681.)


— 65 —<br />

Ueberhaupt sind die angeführten Kosten wohl als die geringsten, und unausweichlichen<br />

zu betrachten, zu <strong>de</strong>nen aber noch manche an<strong>de</strong>re hinzugekommen sein<br />

mögen 1 ).<br />

Die Taxen wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Professoren vor <strong>de</strong>m Anfang <strong>de</strong>r Feierlichkeit in <strong>de</strong>r<br />

Stuba aca<strong>de</strong>mica verabreicht. Bei <strong>de</strong>m Baccalaureat <strong>de</strong>r Philosophie erhielten sie<br />

nur Bil<strong>de</strong>r.<br />

Ueber die Zahl <strong>de</strong>r Promotionen in je<strong>de</strong>m Jahre lässt sich bei <strong>de</strong>m Mangel<br />

genauer Vormerkungen und <strong>de</strong>m Verluste <strong>de</strong>r diessfälligen Universitäts-Akten im<br />

Allgemeinen nichts Vorlässiges angeben. Nach Berichten <strong>de</strong>s Prokanzlers 2 ) gab<br />

er die Licenz<br />

im Jahre 1726 — 22 Magistris Philosophiae,<br />

4 Juristen,<br />

1 Theologen,<br />

4 Medizinern;<br />

im Jahre 1727 — 16 Magistris Philosophiae,<br />

5 Juristen,<br />

1 Theologen,<br />

3 Medizinern;<br />

im Jahre 1729 — 13 Magistris Philosophiao,<br />

1 Juristen,<br />

4 Theologen,<br />

1 Mediziner.<br />

Diess gäbe im jährlichen Durchschnitt 17 Magistri Philosophiae, 2 theologische<br />

Licentiate und 3 juridische und ebenso viele medizinische Licentiate. Allein diese<br />

Angabe dürfte für die Doctorats - Promotionen in <strong>de</strong>r Medizin zu klein sein, da<br />

z. B. am 23. Juli 1716 zugleich 10 Doktoren und am 3. August 1718 sieben<br />

Doctoren creirt wur<strong>de</strong>n. Am 19. Mai 1688 fan<strong>de</strong>n auch 8 juridische Doctorats<br />

statt. Uebrigens nahmen aussei* <strong>de</strong>r Medizin und Philosophie, wie schon oben bemerkt<br />

wur<strong>de</strong>, nicht alle Geprüften mit <strong>de</strong>m Licentiate auch das Doctorat; ja<br />

Manche wegen <strong>de</strong>r Kosten gar keinen Grad. Auffallend aber ist, dass in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

das Doctorat aus <strong>de</strong>m Civil-Kechte ohne jenem aus <strong>de</strong>m Kirchen-Rechte<br />

gar nicht erlaubt war, wohl aber das Doctorat aus <strong>de</strong>m Kirchen-Kechte allein genommen<br />

wer<strong>de</strong>n konnte.<br />

1) Von einer philosophischen Promotion am IG. Juli 1G9G kommen in <strong>de</strong>n philosophischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Ausgaben vor: a. Für Essen beim Steinbock 3 II. 15 kr.<br />

per Kopf; b. Merend im Jesuitenkollegium 4 fl.; c. Wildgeflügel extra 4 fl.;


_ GG —<br />

§ 36.<br />

Es wur<strong>de</strong> schon bemerkt, dass die Promotionen zu manchen Reibungen Veranlassung<br />

gaben. Diess traf selbst zwischen Facultäten ein. So entspann sich im<br />

Jahre 1713 ein lebhafter Streit zwischen <strong>de</strong>r philosophischen und theologischen<br />

Facultät über die Frage, ob nur <strong>de</strong>r philosophische Dekan Magister <strong>de</strong>r Philosophie<br />

selbst in <strong>de</strong>m Falle, wenn <strong>de</strong>r Candidat theologischer Professor wäre, creiren könne;<br />

o<strong>de</strong>r ob diess in einem solchen Falle nicht auch <strong>de</strong>n theologischen Professoren, die<br />

ja auch Magistri <strong>de</strong>r Philosophie wären, zustelle. Es han<strong>de</strong>lte sich damals um das<br />

Magisterium <strong>de</strong>s neu einstehen<strong>de</strong>n theologischen Professors Bernardin Zech, eines<br />

Jesuiten, welcher we<strong>de</strong>r die philosophischen noch theologischen aka<strong>de</strong>mischen<br />

Wür<strong>de</strong>n hatte. Der Rektor <strong>de</strong>s Jesuiton-Collegiums erklärte nun, nur <strong>de</strong>r Dekan<br />

<strong>de</strong>r philosophischen Facultät habe das fragliche Recht, und zwar auch in Bezug<br />

<strong>de</strong>r theologischen, und nicht bloss <strong>de</strong>r philosophischen Professoren. Diess bestritten<br />

aber die theologischeu Professoren. Dos Frie<strong>de</strong>ns wegen wollten nun die<br />

philosophischen Professoren gestatten, dass <strong>de</strong>r theologische Dekan (Visintheiner,<br />

auch ein Jesuit) <strong>de</strong>m Zech das Magisterium ertheile, jedoch in <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>s<br />

Prokanzlers, und in Gegenwart <strong>de</strong>s philosophischen Dekans. Allein am 1 7. "Oktober<br />

ertheilte die theologische Facultät diess Magisterium, ohne dass <strong>de</strong>r philosophische<br />

Dekan gegenwärtig war. Am 18. Oktober erklärte die philosophische<br />

Facultät <strong>de</strong>n Akt als ungültig, und die Entschuldigung <strong>de</strong>r theologischen Facultät<br />

über Delegation, Einverständniss, Missverständniss etc. für nichtig, und sprach sich<br />

am 19. Oktober schriftlich dahin aus, dass sie zur Schonung <strong>de</strong>r Ehre <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Jesu schweigen wolle, aber for<strong>de</strong>re, dass zur Ertheilung d»?r theologischen<br />

Wür<strong>de</strong>n vor Austragung <strong>de</strong>s Streites nicht geschritten wer<strong>de</strong>, sonst müsste sie an<br />

<strong>de</strong>n Provinzial o<strong>de</strong>r gar nach Rom rekurriren *). Auch wolle sie zugeben, dass <strong>de</strong>r<br />

theologische Dekan im Recreations - Zimmer <strong>de</strong>s Jesuiten - Collegiums <strong>de</strong>n Akt erneuere,<br />

wenn authentisch bewiesen wer<strong>de</strong>, dass er diess thun könne, und wenn die<br />

theologische Facultät darum ansuche, und endlich rechtsgültig erkläre, in Zukunft<br />

einen solchen Akt nicht mehr vorzunehmen. Die theologische Facultät zog nun<br />

weitere Erkundigungen ein, die ihr jedoch nicht günstig waren, und wollte, wie<br />

wenigstens Zech <strong>de</strong>r philosophischen Facultät sagte, zugeben, dass <strong>de</strong>r Akt —<br />

jedoch mit <strong>de</strong>m Beisatze wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>, »wenn <strong>de</strong>r frühere Akt ungültig war/<br />

was die philosophische Facultät nicht zugestand. Diese nahm vielmehr in Gegenwart<br />

<strong>de</strong>s Jesuiten-Rektors, <strong>de</strong>s Jesuiten-Studien-Präfekts und <strong>de</strong>s Professors <strong>de</strong>s<br />

Kirchenrechts <strong>de</strong>n Akt neuerlich vor, bei welchem <strong>de</strong>r Promotor (Dekan <strong>de</strong>r Philosophie)<br />

sprach: Suppono primum actum esse nullum, dann die Formel für das<br />

Baccalaureat hersagte, und darauf auf die Worte: »wenn die frühere Erlaubniss<br />

(<strong>de</strong>s Prokanzlers) noch gilt 2 ), so verleihe ich die Wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Magisteriums, * die gewöhnliche<br />

Promotions-Formel mit <strong>de</strong>m Beisatze las, dass er wegen <strong>de</strong>r Insignien<br />

<strong>de</strong>s philosophischen Doctorates dispensire. In <strong>de</strong>n philosophischen Ephemeri<strong>de</strong>n<br />

wird noch beigefügt, man wer<strong>de</strong> auswärtig nichts von <strong>de</strong>r Sache sagen, wenn nicht<br />

die Theologen von <strong>de</strong>r Gültigkeit <strong>de</strong>s ersten Aktes vor an<strong>de</strong>rn sprechen 3 ). Am<br />

1) Nos ad honorem Societatis omnia dissimulaturos coram caeteris, attamen petere,<br />

ne ante actum validum et litem compositanr pergant (theologiae professores) ad<br />

graduin theologiae conferendum, alias esse coactos, ad Provinzialem vel Romam recurrere.<br />

2) Si prior facultas adhuc valet, confero graduin niagisterii . . . quoad insignia<br />

doctoratus philosophici dispenso.<br />

3) Nos nil evulgaturos praesertim exteris, nisi a theologis <strong>de</strong> valore prioris actus<br />

coram aliis vulgetur.


— 67 —<br />

Schlüsse <strong>de</strong>s Berichtes in <strong>de</strong>n philosophischen Epheraeri<strong>de</strong>n, in welchen allein, so<br />

viel bekannt, diese Divergenzen erzählt wer<strong>de</strong>n, bemerkt eine an<strong>de</strong>re Hand, dass<br />

die Magister allzeit <strong>de</strong>r Dekan creire, wenn nicht <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Metaphysik<br />

seine Schüler selbst promoviren wolle 1 ). — Man sieht aus diesem Vorgehen, dass<br />

Promotions-Angelegenheiten selbst Glie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu entzweiten, und<br />

die Vorstehung <strong>de</strong>r Jesuiten sich an philosophischen Studien-Gegenstän<strong>de</strong>n betheiligte.<br />

Eine an<strong>de</strong>re erfolgreichere Divergenz ergab sich unter <strong>de</strong>n Facultäten ein<br />

Jahr früher. Bis dort nahm die betreffen<strong>de</strong> Facultät nicht bloss beim Aufzuge<br />

in die Stuba o<strong>de</strong>r aula aca<strong>de</strong>mica zu Promotionen, son<strong>de</strong>rn auch in <strong>de</strong>m Orte und<br />

unter <strong>de</strong>r Promotion selbst die erste ehrenvollste Stelle ein. Im Jahre 1712 machte<br />

aber <strong>de</strong>r juridische Professor Eudolphi geltend, dass die Statuten nur von <strong>de</strong>r<br />

Proce<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Facultät im Aufzuge — accessu — aber nicht in <strong>de</strong>r<br />

Stuba o<strong>de</strong>r aula selbst sprechen 2 ), daher dort die gewöhnliche Rangordnung (Theologie,<br />

Jurispru<strong>de</strong>nz etc.) einzutreten hätte. Die theologische Facultät als die erste<br />

war damit einverstan<strong>de</strong>n, und sohin diese Aen<strong>de</strong>rung vom Jahre 1712 an ausgeführt.<br />

Bei <strong>de</strong>n philosophischen Feierlichkeiten erschienen die Professoren nicht allemal<br />

gern. Der philosophische Dekan beklagt sich im Jahre 1698 insbeson<strong>de</strong>re<br />

über einen theologischen Professor — auch einen Jesuiten, <strong>de</strong>r bei einer solchen<br />

Feierlichkeit nicht erschien 3 ). — Im Jahre 1712 mangelte bei einer Meren<strong>de</strong>, welche<br />

die Magister <strong>de</strong>r Philosophie gaben, selbst <strong>de</strong>r Promotor, weil er die dadurch verursachten<br />

Kosten nicht gern sah, und für unschicklich hielt, unter Aka<strong>de</strong>mikern zu<br />

zechen 4 ).<br />

Eine Reibung mit Musikanten ergab sich schon im Jahre 1672. Als zu<br />

einer Promotionsfeierlichkeit vier Hofmusiker bestellt wur<strong>de</strong>n, erschienen <strong>de</strong>ren sieben,<br />

von <strong>de</strong>nen Keiner spielen wollte, wenn nicht alle spielten. Für eine halbstündige<br />

Musik for<strong>de</strong>rte Je<strong>de</strong>r einen Philippsthaler (2 fl. 12 kr.). — Im Jahre 1712 wur<strong>de</strong>n<br />

Studiren<strong>de</strong> als Musiker verwen<strong>de</strong>t, wogegen die Hofmusiker unter Berufung<br />

auf ihre Privilegien protestirten. Allein die Universität und selbst <strong>de</strong>r Burgpfleger<br />

v. Troyer fand die Protestation in <strong>de</strong>n Privilegien <strong>de</strong>r Hofmusiker nicht gegrün<strong>de</strong>t,<br />

und erstere schickte die Urkun<strong>de</strong> ohne weitere Verfügung zurück. Die Musiker<br />

— auch vom Hofstallmeister unterstützt — drohten ihr Recht an<strong>de</strong>rweitig geltend<br />

zu machen, was aber nicht geschah; wohl aber wur<strong>de</strong> ein Gyinnasialschiiler, welcher<br />

am 8. Juli bei einer Universitätsfeierlichkeit als Musiker mitwirkte, von <strong>de</strong>n<br />

Hofmusikem geprügelt 5 ).<br />

1) JMagistros semper creat Decanus, nisi Metaphysicus suos discipulos ipse creare<br />

velit. In <strong>de</strong>n theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n ist unter <strong>de</strong>m 17. Oktober 1713 nur gesagt:<br />

Hodie Baccalaureus et Philosophiae Magister Itev. Bern. Zech a Decano tlieologico cum<br />

consensu et salvis juribus facultatis philosophiere creatus est.<br />

2) Artic. XIII <strong>de</strong>r Statuten sagt: In promotionibus ad altiorem graduni praecedat<br />

•Ha facultas indistinete quae promovet.<br />

3) Omnes reliqui interfuere solo et unico nostro professore tlieologico cum scandalo<br />

caeterorum nescio exqua causa pro modo suo mirabili et inurbano non comparente;<br />

— und wie<strong>de</strong>r: Procancellarius in Stuba aca<strong>de</strong>mica professionem fi<strong>de</strong>i sumsit. tum ascensum<br />

in aulam aca<strong>de</strong>micam . . . Omnes professores a<strong>de</strong>rant solo iterum et unico illo<br />

inhumano homine prius jam nominato theologo cum scandalo remanente. (Eph. ph. ad<br />

h. aunum.)<br />

4) Non comparuit enixe rogatus — ob sumptus et quia male sonat, si professores<br />

cum studiosis simul bibant, et ne mos fiat, et parentes graventur. — Die Meren<strong>de</strong> muss<br />

nach <strong>de</strong>r Prüfung gewesen sein, sonst war sie etwas ganz Ausseror<strong>de</strong>ntliches.<br />

5) Eph. ph. 7. Juli 1712.<br />

r *


— 68 —<br />

§ 37.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Professoren erübrigt nur noch eine kurze Erwähnung einiger<br />

Nebenverrichtungen <strong>de</strong>r juridischen, und zum Theil auch <strong>de</strong>r theologischen Professoren.<br />

Es sind diess Rechtsgutachten, die von <strong>de</strong>r juridischen Facultät abgefor<strong>de</strong>rt<br />

wur<strong>de</strong>n, und die Arbeiten, welche die dieser Facultät in <strong>de</strong>n Privilegien verliehene<br />

Reichsgrafen-Gewalt — potestas comitiva — mit sich brachte; bezüglich <strong>de</strong>r theologischen<br />

Professoren aber ebenfalls von <strong>de</strong>r Facultät abgefor<strong>de</strong>rte Gutachten, und<br />

die dieser Facultät anvertraute Bücher-Censur.<br />

Um Rechtsgutachten wur<strong>de</strong> die juridische Facultät von Partheien, von Advokaten,<br />

von Korporationen, von Gerichtsstellen, ja im Jahre 1693 selbst vom Kaiser<br />

angegangen *). Betraf das abzugeben<strong>de</strong> Gutachten canonische Fälle, so hatte es<br />

immer <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>s Kirchenrechtes zu verfassen; an<strong>de</strong>re Gutachten mussten<br />

die weltlichen Professoren und zwar nach <strong>de</strong>m Turnus bearbeiten. Die Akten über<br />

das zu erstatten<strong>de</strong> Gutachten wur<strong>de</strong>n zuerst allen Professoren mitgetheilt, dann<br />

<strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Professor zur Bearbeitung übergeben; endlich über diese Bearbeitung<br />

in einer Facultäts-Sitzung votirt, und die Antwort beschlossen; bei<br />

Criminalfällen nahm jedoch <strong>de</strong>r Canonist als Priester keinen Antheil. Diese Gutachten<br />

wur<strong>de</strong>n natürlich bezahlt 2 ), und zwar mit verschie<strong>de</strong>nen Beträgen, je nach<strong>de</strong>m<br />

<strong>de</strong>r Gegenstand geringfügig o<strong>de</strong>r wichtig, mit mehr o<strong>de</strong>r weniger Mühe verbun<strong>de</strong>n<br />

etc. war. Diese Gutachten wur<strong>de</strong>n bisweilen so häufig abgefor<strong>de</strong>rt, dass<br />

z. B. im Jahre 1722 Consulenten die Alternative <strong>de</strong>s längern Zuwartens o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Zurücksendung <strong>de</strong>r Akten ohne Gutachten gestellt wur<strong>de</strong> 3 ). Selten wird in <strong>de</strong>n<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gegenstand <strong>de</strong>r Frage, und noch seltener <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>r Antwort<br />

genauer bezeichnet. Im Jahre 1722 verlangte ein Advokat (Schueler) das Rechtsgutachten<br />

, ob die zwei Brü<strong>de</strong>r von Ulm, welche Canonici waren, auf ein österreichisches<br />

Lehen Anspruch haben, was ihr weltlicher Bru<strong>de</strong>r bestritt; bei Stimmengleichheit<br />

entschied das Votum <strong>de</strong>s Dekans Seybold S. J. für die Canoniker. —<br />

Im nämlichen Jahre stellte <strong>de</strong>r Fürstbischof von Brixen die Frage, ob ein Bischof<br />

zur Einführung von Religiösen in einer Stadt seiner Diözese <strong>de</strong>r Beistimmung o<strong>de</strong>r<br />

nur <strong>de</strong>s Rathes seines Kathedral-Kapitels bedürfe; die Antwort lautote, in <strong>de</strong>r<br />

Kegel bedürfe er nur <strong>de</strong>s Rathes, <strong>de</strong>m zu folgen er nicht gehalten sei; jedoch hätte<br />

<strong>de</strong>r Bischof vor seinem Ausspruch etwa verletzte Interessen, Praejudicia etc. wohl<br />

zu überlegen, <strong>de</strong>nn fin<strong>de</strong> sich das Kapitel o<strong>de</strong>r Jemand beschwert, so stehe nach<br />

einer Bulle Clemens VIII. <strong>de</strong>r Rekurs an <strong>de</strong>n hl. Stuhl offen 4 ).<br />

Welche Befugnisse <strong>de</strong>r juridischen Facultät die ihr in <strong>de</strong>r Privilegien-Urkun<strong>de</strong><br />

ertheilte Reichsgrafen-Gewalt gab, ist nirgends bestimmt ausgesprochen; in <strong>de</strong>n<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n kommen nur einzelne Fälle über diese Ausübung vor. Am öftesten<br />

wur<strong>de</strong>n Legitimationen unehelicher Kin<strong>de</strong>r erwähnt, die dann als ehelich betrachtet<br />

wer<strong>de</strong>n sollen; am zahlreichsten mögen sie vom 18. November bis 6. Dezember 1726<br />

gewesen sein, da in dieser kurzen Zeit neun solche Legitimationen ertheilt wur<strong>de</strong>n.<br />

Son<strong>de</strong>rbar ist, dass bei unehelichen Kin<strong>de</strong>rn vom A<strong>de</strong>l <strong>de</strong>r Name umgestaltet wer<strong>de</strong>n<br />

musste, weil nach tyrolischen Statuten ein uneheliches Kind <strong>de</strong>n A<strong>de</strong>ls-Namen<br />

1) Eph. jur. 16. Oktober 1693.<br />

2) Die Ephemeri<strong>de</strong>n erwähnen über einzelne Fälle 20 fl. bis gegen 100 fl.<br />

3) Eph. jur. 9. November 1722. Im Jahre 1729 wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n<br />

fünf solche Gutachten erwähnt.<br />

4) Die Facultät gab diess Gutachten ihrem Kanzler gratis; allein <strong>de</strong>r Bischof<br />

regalirte es mit 6 Dukaten.


— 69 —<br />

<strong>de</strong>s Vaters nicht führen durfte, worauf die Facultät nach Ertheilung einer solchen<br />

Legitimation aufmerksam gemacht wur<strong>de</strong>. Die Sattler in Sterzing wollten aber<br />

einen Sattler in ihre Zunft nicht aufnehmen, weil er eine uneheliche Person geheirathet<br />

hatte, obschon sie im Jahre 1721 von <strong>de</strong>r juridischen Facultät legitimirt<br />

wor<strong>de</strong>n war. Der Sattler wen<strong>de</strong>te sich <strong>de</strong>sswegen an die Universität, diese an die<br />

Regierung zur Erwirkung eines angemessenen Auftrages an die Sterzinger-Zunft.<br />

Diess muss aber <strong>de</strong>n erwünschten Erfolg nicht gehabt haben, weil <strong>de</strong>r Sattler im<br />

Jahre 1724 neuerlich klagte, worauf die Regierung ein energisches Dekret an <strong>de</strong>n<br />

Richter nach Sterzing erliess, das aber über eine Vorstellung gemil<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong> *).<br />

Nach diesem Falle fin<strong>de</strong>t man in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>rholt dio Bemerkung, dass<br />

die Legitimation nur im Falle <strong>de</strong>r Möglichkeit einer Dispensation Erfolg haben<br />

soll 2 ). Für eine solche Legitimation erhielt die Facultät 10—20 fl.<br />

Viel seltener kommen Ertheilungcn von Wappen-Briefen vor; durchschnittlich<br />

traf es etwa jährlich Eine, wenn in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n, wie kaum zu zweifeln ist,<br />

alle diese Verleihungen angemerkt sind; sie kosteten in <strong>de</strong>r Regel 24 11.<br />

Noch seltener erscheint als Ausfluss dieser Macht die Prüfung und Beeidigung<br />

von Notaron.<br />

Uebrigens waren diese Geschäfte auch immer ein Erträgniss für <strong>de</strong>n Notar<br />

<strong>de</strong>r Universität, welcher die Urkun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Facultät besorgte, und zum Theil auch<br />

für <strong>de</strong>n Pe<strong>de</strong>ll, wenn auch er z. B. wegen Versendung durch die Post beschäftiget<br />

war.<br />

Der theologischen Facultät wur<strong>de</strong>n ebenfalls Fälle zur Begutachtung zugestellt,<br />

z. B. vom Erzbischof von Mecheln , ja selbst von akatholischen Grafen :t ). Im<br />

Jahre 1718 machte die Facultät das Statut, die Antwort solcher Anfragen habe<br />

<strong>de</strong>r Dekan zu verfassen, wenn er noch kein solches Gutachten gemacht habe, sonst<br />

<strong>de</strong>r Ex<strong>de</strong>kan etc., bis die Reihe wie<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Dekan komme. Hieraus dürfte man<br />

schliessen, dass <strong>de</strong>rgleichen Gutachten von <strong>de</strong>r theologischen Facultät nicht selten<br />

erbeten wur<strong>de</strong>n, obschon hierüber in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n nicht viel vorkommt.<br />

Ueber das dieser Facultät vom Ordinariate übertragene Bücher - Censur-<br />

Gcschäft wird § 46 die Re<strong>de</strong> sein.<br />

§ 38.<br />

Von <strong>de</strong>n Professoren gehen wir zu <strong>de</strong>n Studiremlen über, von welchen schon<br />

in <strong>de</strong>n bisherigen Angaben über die Professoren, die vorzüglich auf die Schüler ihre<br />

Arbeit und Sorge zu wen<strong>de</strong>n hatten, Manches einflössen musste, daher über sie nur<br />

noch Einiges zu bemerken ist.<br />

Wer an <strong>de</strong>r Universität aufgenommen wer<strong>de</strong>n wollt* 1 , w;is vom Rektor geschah,<br />

hatte das Zeugnis« über gut, d. i. pro asceiisu zurückgelegte Rhetorik — damals<br />

die oberste Klasse <strong>de</strong>s Gymnasiums, o<strong>de</strong>r über an<strong>de</strong>rswo vorschriltmässig gemannt«:<br />

1) Kelaxatum — «igen die Ephemeri<strong>de</strong>n ••- mit <strong>de</strong>r Bemerkung, dass die Facultät<br />

noch ein Memoriale an die Regierung gegeben habe. — Ein eigener Legitimation«--<br />

Fall kam im Jahre 1722 vor. Eine Maria Margreiter gab als Vater ihres unehelichen<br />

Kin<strong>de</strong>s einen Gasser an, <strong>de</strong>r aber die Vaterschaft leugnete. Auf <strong>de</strong>n Eid <strong>de</strong>r Mutter<br />

erkannte das Ordinariats-Oflicium von Brisen Gasser als Vater: dieser protestirte gegen<br />

die Legitimation auf seinen Namen; das Kind erhielt sohin <strong>de</strong>n Namen Gassenreiter —<br />

(also eine Umän<strong>de</strong>rung wie bei A<strong>de</strong>lichen). — unter <strong>de</strong>m ihn <strong>de</strong>r Pfarrer in das Taufbuch<br />

einzutragen versprach. (Eph. jur. 20. Mai 1722.)<br />

2) Si nativitas tali macula, ob quam legitimatio dari non potuisset, aspersa fuisset,<br />

ipsam legitimationein nullius valoris fore.<br />

3) Eph. th. 22. August 1675, 3. April 1718.


— 70 —<br />

höhere Studien vorzulegen, worauf er über <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Statuten gefor<strong>de</strong>rten Eid<br />

(§10 Nr. 3) in die Matrikel eingetragen und <strong>de</strong>r Eechte und Privilegien <strong>de</strong>r Universität<br />

theilhaftig wur<strong>de</strong> 1 ).<br />

Je<strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong> konnte nur Einer <strong>de</strong>r vier Facultäten zugeschrieben wer<strong>de</strong>n<br />

2 ), obschon er auch Fächer an<strong>de</strong>rer Facultäten hörte; wie <strong>de</strong>nn die Philosophen<br />

<strong>de</strong>r höhern Jahrgänge Vorlesungen <strong>de</strong>r hohem Facultäten, und Theologen das<br />

Kirchenrecht bei <strong>de</strong>r juridischen Facultät besuchten. Die Inscription in die Fächer<br />

je<strong>de</strong>r Facultät wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n ersten Monaten eines je<strong>de</strong>n Schuljahres gewöhnlich<br />

zweimal für je<strong>de</strong> Studien-Abtheilung abgehalten, und je<strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong> hatte dabei<br />

persönlich zu erscheinen 3 ). Bei Be<strong>de</strong>nklichkeiten folgte wohl auch die Verweigerung<br />

<strong>de</strong>r Aufnahme 4 ).<br />

Zum Uebertritt in die höhern Studien-Abtheilungen for<strong>de</strong>rn die Statuten nur<br />

ein einjähriges philosophisches Studium, da dieses doch in <strong>de</strong>r Wirklichkeit drei<br />

Jahre dauerte. Dieser Umstand gab zu vielen Unzukömmlichkeiten, Beschwer<strong>de</strong>n<br />

und Verhandlungen Anlass. Schon vor <strong>de</strong>r Promulgation <strong>de</strong>r Statuten wur<strong>de</strong> über<br />

eine Abän<strong>de</strong>rung dieser Vorschrift und über eine zu erzielen<strong>de</strong> höhere Verordnung<br />

hierüber, jedoch ohne Erfolg, verhan<strong>de</strong>lt. — Die philosophischen Professoren sahen<br />

eine Aufnahme <strong>de</strong>r Schüler in Vorlesungen <strong>de</strong>r höhern Facultäten nicht gern, bevor<br />

sie wenigstens das philosophische Biennium absolvirt hatten 5 ). Doch gaben die<br />

philosophischen Professoren ihren Schülern auf Ansuchen die Erlaubniss, schon im<br />

zweiten und noch mehr im dritten philosophischen Jahre Fächer höherer Studien<br />

besuchen zu dürfen, wie <strong>de</strong>nn in <strong>de</strong>n Nebenfächern <strong>de</strong>r Theologie, ja selbst in <strong>de</strong>r<br />

Moral solche Schüler häufig vorkommen 6 ). — Ohne Zweifel hörten Schüler <strong>de</strong>r<br />

Philosophie zugleich auch Fächer <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz und Medizin mit <strong>de</strong>n Vorlesungen<br />

<strong>de</strong>s zweiten philosophischen Jahres, ja liessen sich nach vollen<strong>de</strong>ter Physik<br />

1) Privat-Zeugnisse auch von Klöstern genügten zur Aufnahme nicht, weil sich<br />

sogar Excludirte solche Zeugnisse zu verschaffen wussten. (Eph. ph. v. J. 1713.) Wegen<br />

Kriegs und Krankheiten wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 21. Oktober 1713 vom Gubernator auch die<br />

Aufnahme von Auslän<strong>de</strong>rn verboten, wenn sie nicht schon hier studirt hatten, o<strong>de</strong>r<br />

bessern Familien angehörten.<br />

2) Hierüber bestand ein Senatsbeschluss vom 21. Februar 1697.<br />

3) Am 22. November ] 677 schickte ein Graf Piccolomini nur seinen Bedienten<br />

zur Inscription <strong>de</strong>r juridischen Facultät, allein man for<strong>de</strong>rte sein persönliches Erscheinen,<br />

was ihn so beleidigte, dass er sich gar nicht inscribiren Hess. (Eph. jur. ad h. d.)<br />

4) Einem Grafen Caraffa, <strong>de</strong>r sich <strong>de</strong>r Insubordination schuldig gemacht hatte,<br />

wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 3. Jänner 1679 von <strong>de</strong>r juridischen Facultät be<strong>de</strong>utet, dass er vor<br />

Onugthuung und Unterwürfigkeit nicht inscribirt wer<strong>de</strong>. (Eph. jur. ad h. d.) Im<br />

Jahre 1726 wur<strong>de</strong> ein Melchior Beck selbst nach Senatsbeschluss wegen Schul<strong>de</strong>n etc.<br />

nicht mehr aufgenommen (1. c. 31. Okt. 1726).<br />

5) Der philosophische Dekan erzählt in seinen Ephemeri<strong>de</strong>n vom 29. Nov. 1712,<br />

er habe <strong>de</strong>m Professor <strong>de</strong>r juridischen Institutionen, <strong>de</strong>r einen Schüler in seine Vorlesungen<br />

aufnehmen wollte, welcher in Trient nur die Logik absolvirt hatte, vorgestellt,<br />

dass von <strong>de</strong>n 130 hiesigen Logikern Keiner um die Erlaubniss, juridische Fächer zu<br />

hören, angesucht habe, dass es bekannt sei, wie die Somasken in Trient die Philosophie<br />

lehren, dass die Jurispru<strong>de</strong>nz bessere Schüler erhalte, wenn sie vorher durch zwei Jahre<br />

Philosophie studirt hätten etc, worauf <strong>de</strong>r juridische Professor selbst von <strong>de</strong>r Aufnahme<br />

dieses Schülers abstand.<br />

6) Im Jahre 1700 z. B. erscheinen unter <strong>de</strong>n 127 Schülern <strong>de</strong>r Moral 49 Physiker,<br />

meistens im ersten Jahr <strong>de</strong>r Moral, und 33 Metaphysiker schon im zweiten Jahre <strong>de</strong>r<br />

Moral; unter <strong>de</strong>n 62 Schülern <strong>de</strong>r hl. Schrift waren 19 Physiker — alle im ersten<br />

Jahre, und 14 Metaphysiker etc. Nnr in <strong>de</strong>r Theologia speculativa kommen keine Philosophen<br />

vor.


gera<strong>de</strong>zu in die höhern Facultäten aufnehmen, in<strong>de</strong>m sie die Fächer <strong>de</strong>s dritten<br />

Jahres entwe<strong>de</strong>r gar nicht, o<strong>de</strong>r — etwa wegen <strong>de</strong>s philosophischen Magisteriums<br />

nur als Schüler <strong>de</strong>r höhern Facultäten besuchten. Ueber diess Verfahren <strong>de</strong>r philosophischen<br />

Schüler — dass nämlich viele schon im zweiten philosophischen<br />

Studienjahre zu Vorlesungen <strong>de</strong>r höhern Facultäten zugelassen wur<strong>de</strong>n, dass diess<br />

ohne Erlaubniss <strong>de</strong>r philosophischen Professoren geschah, und dass endlich Aka<strong>de</strong>miker<br />

vor absolvirtem dreijährigem philosophischem Studium förmlich in die<br />

höhern Studien-Abteilungen aufgenommen wur<strong>de</strong>n, beschwerten sich die Professoren<br />

<strong>de</strong>r Philosophie häufig, erwirkten auch bisweilen günstige Senatsboschlüsse,<br />

ohne dass jedoch eine feste bleiben<strong>de</strong> Norm eingeführt wur<strong>de</strong> *).<br />

Die vollen aka<strong>de</strong>mischen Jahre mussten in allen Facultäten nur von Jenen<br />

vollen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, welche die höchsten aka<strong>de</strong>mischen bür<strong>de</strong>n erhalten wollten;<br />

An<strong>de</strong>re verliessen die Univorsität öfter um so mehr früher, als zu <strong>de</strong>n meisten Anstellungen<br />

kein absolvirtes Fachstudium, wie itzt, gefor<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>. An<strong>de</strong>re studirten<br />

aber auch über die vorgeschriebenen aka<strong>de</strong>mischen Jahre.<br />

Wenn ein Fach, wie z. B. die Theologia speculativa, das .Kirchenrecht etc.,<br />

mehrere Jahre zu hören war, so befan<strong>de</strong>n sich bei <strong>de</strong>n nämlichen Vorlesungen mit<br />

Schülern, die das Fach das erste Jahr hörten, auch Schüler, welche es schon ein<br />

o<strong>de</strong>r mehrere Jahre gehört hatten, weil das ganze Fach nicht in einem Jahre, son<strong>de</strong>rn<br />

in <strong>de</strong>n für dasselbe bestimmten Jahren, sohin jährlich nur ein o<strong>de</strong>r mehrere<br />

Tractate <strong>de</strong>s Faches vorgetragen wur<strong>de</strong>n 2 ).<br />

Die Schüler hatten in <strong>de</strong>r Regel wenigstens täglich 2 Stun<strong>de</strong>n Unterricht zu<br />

erhalten; mehrere Stun<strong>de</strong>n zu hören war aber nicht verboten, ja bei manchen Stu<strong>de</strong>nten<br />

nothwendig 3 ). Doch wur<strong>de</strong> vom Besuche <strong>de</strong>r Vorlesungen auch dispensirt,<br />

z. B. wenn ein instruireri<strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker seinen Zögling in die Schule begleiten<br />

musste 4 ).<br />

In <strong>de</strong>r Theologie wur<strong>de</strong>n alle Hörer theologischer Vorlesungen vom betreffen<strong>de</strong>n<br />

Professor in eine Matrikel eingetragen 3 ), die Hörer <strong>de</strong>r Speculativa jedoch nicht,<br />

von bei<strong>de</strong>n Professoren, wenn gleich, obsebon sehr selten, eine abweichen<strong>de</strong> Ansicht<br />

über einzelne Schüler vom an<strong>de</strong>rn Professor bemerkt ist. Bald wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Namen<br />

<strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n auch Anmerkungen über Sitten, Fleiss und Fortgang beigeschrieben,<br />

die nach und nach immer bestimmter, und am genauesten in <strong>de</strong>r Speculativa<br />

wur<strong>de</strong>n 6 ). Ob eine solche Matrikel auch bei einer an<strong>de</strong>rn Facultät bestand, weiss<br />

ich nicht, bei <strong>de</strong>r juridischen Facultät bestand sie gewiss nicht.<br />

1) Im Jahre 171!) hörten mehrere Stu<strong>de</strong>nten vor absolvirtem zweiten philosophischen<br />

Jahre nur juridische Vorlesungen; auf Protest <strong>de</strong>r philosophischen Professoren<br />

sollten sie, .selbst nach Senatsbesehhiss incarcerirt wer<strong>de</strong>n; <strong>de</strong>r Rektor Hess aber Mehrere<br />

mit blosser Geldstrafe davon kommen, doch wur<strong>de</strong> endlich Einer am 20. April 1720<br />

sogar entlassen (Eph. jur. 22. Dez. 1719, 22. April 1720). dagegen aber ein gewisser<br />

Bernhard, <strong>de</strong>r die Philosophie in Wien mir ein Jahr studirt hatte, in die juridische<br />

Facultät aufgenommen, weil diess auch in Wien so gehalten wer<strong>de</strong>.<br />

2) Im Jahre 1720 waren unter 62 Schülern <strong>de</strong>r Theologia speculativa 2 im fünften,<br />

8 im vierten, !) im dritten, 18 im zweiten, und 25 im ersten Jahre bei <strong>de</strong>n nämlichen<br />

Vorlesungen.<br />

3) Wer z. B. ex jure canonico graduiren wollte, musste diess Fach alle vier<br />

juridischen Jahre gehört haben; da nun täglich 2 Stun<strong>de</strong>n die Lektionen und Collegia<br />

darüber for<strong>de</strong>rten, so musste er zu <strong>de</strong>n übrigen Fächern an<strong>de</strong>re Stun<strong>de</strong>n verwen<strong>de</strong>n.<br />

4) Eph. jur. 14. Dezember lb'75. 19. Xovember 1675 etc.<br />

5) Sie ist noch im Universitäts-Archiv vorhan<strong>de</strong>n, und geht von Anfang <strong>de</strong>r Universität<br />

bis zum Jahre 1790.<br />

6) Jedoch nicht so genau, wie später vorgeschrieben wur<strong>de</strong>, z. B. nur: per omnia


72 •<br />

Ein Zeugniss konnte je<strong>de</strong>r abgehen<strong>de</strong> Stu<strong>de</strong>nt erhalten; <strong>de</strong>r Professor hatte<br />

es gratis zu geben; aber Zeugnisse von einzelnen Professoren sah man nicht gern.<br />

In <strong>de</strong>r Eegel wur<strong>de</strong>n sie vom betreffen<strong>de</strong>n Dekan durch <strong>de</strong>n Notar ausgestellt, wofür<br />

aber die bestimmte Taxe von 30 kr. bis 3 fl. 30 kr., ja für Diplome aka<strong>de</strong>mischer<br />

Gra<strong>de</strong> noch mehr bezahlt wur<strong>de</strong>, je nach<strong>de</strong>m dieses Zeugniss bloss auf Papier<br />

o<strong>de</strong>r Pergament mit o<strong>de</strong>r ohne Sigill etc. gefertiget wur<strong>de</strong>. Son<strong>de</strong>rbar ist, dass<br />

Theologen, welche zu <strong>de</strong>n hl. Weihen abgingen, vom Dekan nur über Fortgang,<br />

über Sitten aber von einem an<strong>de</strong>rn Universitätsglie<strong>de</strong> ein verschlossenes ') Zeugniss<br />

beizubringen hatten.<br />

Ueber moralische Bildung <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker kommen ausser <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Statuten<br />

enthaltenen Vorschriften keine beson<strong>de</strong>rn Beför<strong>de</strong>rungsmittel, z.B. durch Unterricht<br />

in <strong>de</strong>r Eeligion, Predigt für Aka<strong>de</strong>miker, beson<strong>de</strong>re tägliche o<strong>de</strong>r sonntägliche<br />

Gottesdienste etc. vor, jedoch kann man die Stu<strong>de</strong>nten-Congregation zur Ehre<br />

Mariens hieher rechnen 2 ).<br />

Studiren<strong>de</strong> vom höhern A<strong>de</strong>l waren beson<strong>de</strong>rs bevorzugt. Bei Feierlichkeiten<br />

gingen sie selbst nach <strong>de</strong>n Statuten <strong>de</strong>r Universität <strong>de</strong>n Professoren vor; in <strong>de</strong>n<br />

Stu<strong>de</strong>nten-Verzeichnissen wur<strong>de</strong>n sie am ersten Platze gesetzt; Ehren-Anre<strong>de</strong>n etc.<br />

z. B. bei Promotionen Mehrerer hielten sie etc.<br />

Da über die Studienfächer, Lektionen, Collegien, Disputationen, Promotionen<br />

bereits §§ 27—34 das Betreffen<strong>de</strong> angeführt wur<strong>de</strong>: so scheint es sich nur noch<br />

fragen zu können, wie die Aka<strong>de</strong>miker die dargebotene Gelegenheit zur wissenschaftlichen<br />

Bildung benützt, und die Disziplinar-Vorschriften über Betragen befolgt<br />

haben; — mit an<strong>de</strong>rn Worten, wie Fleiss und Sittlichkeit <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker<br />

in dieser Zeit beschaffen war, worüber bereits nur die Ephemeri<strong>de</strong>n zerstreute und<br />

unvollständige Aufschlüsse geben.<br />

§ 39.<br />

Den Floiss in <strong>de</strong>n Studien betreffend mussten schon im Jahre 1674 Stu<strong>de</strong>nten<br />

die Vorlesungen nicht besucht haben, da unter <strong>de</strong>m 23. Juli d. J. die Universität<br />

<strong>de</strong>n Auftrag <strong>de</strong>r Eegierung erhielt zu berichten, welche Stu<strong>de</strong>nten immatrikulirt<br />

seien, und welche nicht ? welche die Lektionen besuchen, und welche nicht ? —<br />

Ahndungen selbst <strong>de</strong>r theologischen Schüler wegen Unfleisses wer<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>n<br />

Jahren 1675 und 1676 in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>rholt erwähnt, und unter <strong>de</strong>m<br />

18. Dezember 1676 musste <strong>de</strong>r Senat die Studiren<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz wegen Unfleisses<br />

im Besuch <strong>de</strong>r öffentlichen Vorlesungen warnen. Am 22. März 1677<br />

wur<strong>de</strong>n die Stu<strong>de</strong>nten wie<strong>de</strong>r durch Programme an <strong>de</strong>r schwarzen Tafel ernstlich zu<br />

grössenn Fleisse im Besuche <strong>de</strong>r Vorlesungen erinnert 3 ), und am 30. April d. J.<br />

wur<strong>de</strong>n in einem Dekanats - Concil vier, am 11. Juni aber sehr viele Juristen in<br />

allem Ernste zu grösserem Fleisso ermahnt 4 ). Am 4. Juni 1678 wur<strong>de</strong>n wegen<br />

Unfleisses viele Stu<strong>de</strong>nten, darunter auch ein Theolog incarcerirt, und am 17. De-<br />

laudabilis, o<strong>de</strong>r: diligentia magna, progressus medioeris pro capacitate, mores boni;<br />

o<strong>de</strong>r auch: inscriptus nunquam aparuit; o<strong>de</strong>r: non frequens etc.<br />

1) De vita et moribus ab uno ex corpore aca<strong>de</strong>mico clausum testimonium etc.<br />

(Eph. th. 30. April 1705.)<br />

2) Vgl. § 49.<br />

3) Urgebantur — sagen die Epbemeri<strong>de</strong>n.<br />

4) Plurimi Juristae ad concilium aca<strong>de</strong>micum citati et ad majorem in lectionibus<br />

publicis freequentiara severe admoniti sunt. (Eph. th. ad h. d.)


— 73 —<br />

zember d. J. erklärte <strong>de</strong>r Senat nach langer Berathung *) als bestes Mittel gegen<br />

Unfleiss ernstlich anzukün<strong>de</strong>n, dass nach <strong>de</strong>m Willen <strong>de</strong>s Kaisers kein Nachlässiger<br />

zu aka<strong>de</strong>mischen Gra<strong>de</strong>n zuzulassen, o<strong>de</strong>r auch nur als Stu<strong>de</strong>nt zu dul<strong>de</strong>n sei.<br />

Allein am 25. Februar 1679 und 28. Februar und 2. März 1680 wur<strong>de</strong> schon<br />

wie<strong>de</strong>r über Mittel zum Fleisse berathen, da viele Nachlässige zum Quartal-Conzil<br />

wie<strong>de</strong>rholt (bei <strong>de</strong>r ersten Berufung waren sie abwesend) citirt wur<strong>de</strong>n. Am 2. und<br />

4. Juli 1681 wur<strong>de</strong>n Nachlässige zurechtgewiesen, incarcerirt, entlassen, die Stu<strong>de</strong>nten<br />

beauftragt, nach <strong>de</strong>n Ferien früher (rechtzeitig) zu <strong>de</strong>n Studien zu erscheinen,<br />

und die Universität nicht vor En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Studienjahres zu verlassen — bei<strong>de</strong>s unter<br />

Androhung <strong>de</strong>s Verlustes <strong>de</strong>s Studienjahres. Am 27. März 1688 wur<strong>de</strong>n sehr<br />

viele 2 ) Philosophen als nachlässig angegeben, Mehrere incarcerirt, o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re<br />

Art gestraft, Einige auch am 12. und 16. Juni. Am 4. März 1688 wur<strong>de</strong>n wegen<br />

Unfleisses zwei exeludirt und am 30. Mai fand man sich zum Senatsbeschluss veranlasst,<br />

Keiner sei als Stu<strong>de</strong>nt zu betrachten, <strong>de</strong>r nicht die Note zum Aufsteigen<br />

erhalten hätte, und die Vorlesungen nach <strong>de</strong>n Statuten besuchte. Da beson<strong>de</strong>rs die,<br />

A<strong>de</strong>lichen im Lektionsbesuche nachlässig waren, entschied die juridische Facnltät<br />

am 29. November 1689 bei <strong>de</strong>r Inscription, keinen solchen Nachlässigen als Glied<br />

<strong>de</strong>r Universität zu betrachten. — Achnliche Vorgänge könnten aus <strong>de</strong>n Epliemeri<strong>de</strong>n<br />

in grosser Zahl.auch über die folgen<strong>de</strong>n Jahre angeführt wer<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rs<br />

häufig waren die Klagen über <strong>de</strong>n nachlässigen Besuch <strong>de</strong>r philosophischen Vor-1<br />

lesungen, wohl auch <strong>de</strong>sswegen, weil die Schüler <strong>de</strong>r philosophischen Facultät,<br />

welche die Fächer <strong>de</strong>r höhern Studien-Abtheilungen besuchten, o<strong>de</strong>r gar in an<strong>de</strong>rn<br />

Studienfächern vor <strong>de</strong>m absolvirten philosophischen Triennium eingeschrieben waren,<br />

um jene Vorlesungen sich weniger bekümmerten. Das Angeführte mag aber genügend<br />

beweisen, dass sich die Universität zwar manche Mühe machte, <strong>de</strong>r Nachlässigkeit<br />

zu steuern, energische Maassregeln aber mit strengem Ernst nicht durchgeführt<br />

wur<strong>de</strong>n. So ging z. B. im Jahre 1681 bei einer Universitätsversammlung<br />

<strong>de</strong>r Antrag durch, die Logiker und Physiker zu einer Jahrosprüfung zu verhalten;<br />

allein schon bei Vorlesung <strong>de</strong>s Concepts <strong>de</strong>s hierüber zu affigiren<strong>de</strong>n Programms<br />

war ein juridischer Professor nicht einverstan<strong>de</strong>n, und die sämmtlichen medizinischen<br />

Professoren dagegen; da das Programm nach <strong>de</strong>m Majoritäts-Votum doch<br />

angeschlagen wur<strong>de</strong>, schlugen auch die Stu<strong>de</strong>nten eine Auffor<strong>de</strong>rung an, nicht mehr<br />

zu frequentiren; beson<strong>de</strong>rs die Physiker besuchten die Vorlesungen nicht, zumal<br />

bekannt wur<strong>de</strong>, dass die Professoren selbst nicht einig seien. Es erfolgten Stu<strong>de</strong>nk'ii-<br />

Versammlungen von Hun<strong>de</strong>rten ausser <strong>de</strong>r Stadt; auf die Incarcerirung von ein<br />

Paar Koriphäen bezeichnete ein neuer Stu<strong>de</strong>nten-Anschlag die noch Frequentiren<strong>de</strong>n<br />

als unwürdige Stu<strong>de</strong>nten, welche die Ruthe verdienten 3 ), und die Gährung<br />

wuchs so, dass selbst <strong>de</strong>r geheime llath die Regierung anwies, geeignete Massregeln<br />

zu ergreifen. Nach einer Conferenz mit Universitätsglie<strong>de</strong>rn erlie.ss die hVgierung<br />

ein Dekret, dass <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten von ihren Privilegien nichts entzogen wer<strong>de</strong>,<br />

sie aber nun wie<strong>de</strong>r zu frequentiren hätten. Hierdurch war zwar <strong>de</strong>r Senatsbeschluss<br />

nicht förmlich aufgehoben, da die Privilegien we<strong>de</strong>r Prüfungsfreiheit. noch Prüfungsverbindlichkeit<br />

aussprachen; aber er konnte nicht durchgesetzt wer<strong>de</strong>n. — Einen<br />

gleichen Antrag zur Prüfung aller Philosophen, nicht bloss <strong>de</strong>r Aspiranten zu<br />

aka<strong>de</strong>mischen Gra<strong>de</strong>n verwarf <strong>de</strong>r Senat im Jahre 1719 gera<strong>de</strong>zu. Auf Anordnung<br />

1) „Cum multum <strong>de</strong> raore aliorum anuorum <strong>de</strong>liberatum est <strong>de</strong> modo, quo Studiosi<br />

ad publicas lectiones induci possent."<br />

2) Plurimi.<br />

3) Virginales.


_ 74 —<br />

<strong>de</strong>s Jesuiten-Provinzials mussten jedoch vom Jahre 1727 die Alumnen <strong>de</strong>s Nicolai-<br />

Hauses, welches Convict <strong>de</strong>n Jesuiten unterstand, examinirt wer<strong>de</strong>n 1 ). — Auch<br />

bestimmte <strong>de</strong>r Senat schon unter <strong>de</strong>m 19. Dezember 1671, die zweite Inscription<br />

soll zwei Wochen vor Weihnachten vorgenommen wer<strong>de</strong>n, weil die Stu<strong>de</strong>nten »ex<br />

professo * zu spät zu <strong>de</strong>n Studien erscheinen; — ein Beschluss, <strong>de</strong>r ebenfalls nicht<br />

allgemein beobachtet wur<strong>de</strong>.<br />

§ 40.<br />

Zur Handhabung <strong>de</strong>r Disziplin bei <strong>de</strong>n Aka<strong>de</strong>mikern beson<strong>de</strong>rs während <strong>de</strong>r<br />

Nacht waren — ausser <strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>n Statuten und <strong>de</strong>r Universitäts - Einrichtung<br />

hervorgehen<strong>de</strong>n Mitteln <strong>de</strong>r Aufsicht, Bestrafung etc. -— zwölf sogenannte Scharwächter<br />

— eine Art Polizeisoldaten — aufgestellt, die aber ihrem Zwecke zu wenig<br />

entsprachen, und häufig mit <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten in Hän<strong>de</strong>l geriethen. Die Universität<br />

schob die Schuld <strong>de</strong>r nicht entsprechen<strong>de</strong>n Wirksamkeit dieser Wache vorzüglich<br />

auf <strong>de</strong>n Umstand, dass die Anstellung und Jurisdiction <strong>de</strong>r Nachtwächter nur <strong>de</strong>r<br />

Regierung zustand, und die Universität auf sie keinen Einfluss habe, ungeachtet ihr<br />

Aerar die Kosten <strong>de</strong>rselben bestreite. Schon im Jahre 1695, wo auf Exzesse <strong>de</strong>r<br />

Aka<strong>de</strong>miker zwischen <strong>de</strong>n vier Universitäts - Dekanen und mehreren Regierungs-<br />

Räthon eine Berathung Statt fand, sah man ein, dass das ganze Institut, zu welchem<br />

das Personale oft <strong>de</strong>r Versorgung und nicht <strong>de</strong>r Tauglichkeit wegen aufgenommen<br />

wur<strong>de</strong>, nicht passe, und dafür nach <strong>de</strong>m Beispiele in Wien ein<br />

Rumor-Meister mit 15—20 Untergebenen aufgestellt wer<strong>de</strong>n soll, <strong>de</strong>nen die Stadt<br />

Wohnung, die Hofkammer Gehalt (beiläufig 1200fl.) zu verabreichen hätte. Allein<br />

bei einer an<strong>de</strong>rn Conferenz (28. Juli) wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Antrag wahrscheinlich wegen <strong>de</strong>r<br />

Schwierigkeit <strong>de</strong>r Kosten-Bestreitung abgelehnt. Die Scharwache selbst hielt sich<br />

für zu schwach für ihre Aufgabe, und bat um Vennehrung ihres Personals, was<br />

die bei<strong>de</strong>n Wesen im Jahre 1702 für beständig nicht begutachteten, jedoch eine<br />

zeitweilige Vermehrung <strong>de</strong>sselben angezeigt fan<strong>de</strong>n. Als im Jahre 1707 ein Bedienter<br />

<strong>de</strong>s Gr. Spauer, Präsi<strong>de</strong>nton <strong>de</strong>s geheimen Käthes, verwun<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, und<br />

überhaupt, wie <strong>de</strong>r Erlass <strong>de</strong>s geheimen Raths sich ausdrückte, x fast täglich von<br />

Stu<strong>de</strong>nten und an<strong>de</strong>rn inquieten Burschen verbotene Unhandlungen * verübt wur<strong>de</strong>n<br />

, so erging nicht nur <strong>de</strong>r Auftrag strenger Untersuchung etc., son<strong>de</strong>rn auch<br />

<strong>de</strong>r Befehl, täglich neun Scharwächter zu verwen<strong>de</strong>n, gegen die Schuldigen mit<br />

Lan<strong>de</strong>sverweisungen, Leibesstrafen etc. vorzugehen, und zugleich Bericht über Verwendung<br />

von regulärem Militär und <strong>de</strong>n Entwurf über Zahl, Sold, Lokale, Fond<br />

hiezu vorzulegen. Es blieb jedoch damals noch bei <strong>de</strong>m alten Stan<strong>de</strong>, und die Bestreitung<br />

<strong>de</strong>r Kosten von 637 11. <strong>de</strong>m Universitätsfon<strong>de</strong> (§ 18). Erst im Jahre 1714<br />

erklärti! <strong>de</strong>r Gubernator Carl Philipp auf <strong>de</strong>n Tod eines Leib-Lakaien durch einen<br />

Schuss, <strong>de</strong>ssen nach genauer Untersuchung flüchtige Stu<strong>de</strong>nten verdächtig waren,<br />

und nach an<strong>de</strong>rn Insolenzen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten und an<strong>de</strong>rer Bursche, es müsse statt <strong>de</strong>r<br />

Scharwache eint; an<strong>de</strong>re Mannschaft aufgestellt wer<strong>de</strong>n. Die weitere Verhandlung<br />

hatte die a. h. Entschliessung vom 24. Juni 1717 zur Folge, dass 24 Rumor-<br />

Knechte a je 50 fl. und ein Rumor-Meister ä 100 fl. aufgestellt wur<strong>de</strong>, zu <strong>de</strong>ren<br />

Erhaltung die Universität wie bisher 630 fl., vom Mehrbetrag von 670 fl. aber<br />

das hohe Aerar, die Stadt Innsbruck und das aka<strong>de</strong>mische Aerar zu gleichen Theilen<br />

beizutragen haben, wogegen sich freilich die Stadt mit wie<strong>de</strong>rholten Vorstellungen,<br />

die wenigstens bis zum Jahre 1726 dauerten, sträubte, was aber vergebens<br />

war, da ja das Institut zum Nutzen <strong>de</strong>r Stadt wäre. Von diesen Rumor-Knechten<br />

1J Eph. th. 27. August 1728-


— 75 —<br />

mussten sechs Mann Tag und Nacht in <strong>de</strong>m Wachtstübchen ausser <strong>de</strong>in Vorstadt-<br />

Thore *) gegenwärtig sein; die Wache wur<strong>de</strong> einer Deputation von Regierungs- j<br />

Beamten untergeordnet, und erhielt auf Ansuchen <strong>de</strong>s Rumor-Meisters <strong>de</strong>n Namen:!<br />

Stadtwache, er selbst aber <strong>de</strong>n Titel: Lieutenant 2 ). Gewöhnlich hiess diese Mann-i<br />

schaft auch in <strong>de</strong>r Folge noch Scharwache.<br />

§ 41.<br />

Aus <strong>de</strong>m soeben Angeführten lässt sich schon Manches über das disziplinärü<br />

Betragen <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker jener Zeit abnehmen. Zur Veranschaulichung <strong>de</strong>s damaligen<br />

Geistes unter <strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n mögen aus <strong>de</strong>n vielen Daten in <strong>de</strong>n Facultäts-<br />

Ephemeridcn, die aber häufig sehr unvollständig sind, folgen<strong>de</strong> hier stehen.<br />

Um Pfingsten <strong>de</strong>s Jahres 1674 wur<strong>de</strong>n einige Aka<strong>de</strong>miker wegen nächtlicher<br />

Unruhen, Streits und öftern Insolenzen auf Befehl <strong>de</strong>r Regierung in das Kräuterhaus<br />

(Lokale für zu untersuchen<strong>de</strong> Delinquenten) gesperrt. Am 11. April erklärten<br />

die Stu<strong>de</strong>nten bei einer Zusammenkunft, zu welcher sie mit Mantel und Degen erschienen,<br />

nicht mehr frequentiren (die Lektionen besuchen) zu wollen, und verlangten<br />

dringendst 3 ) Freilassung <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten und privilegirte Gerichtsbarkeit. Der<br />

Rektor — Venerand Baron Wittcnbach, Kanzler <strong>de</strong>r Regierung und Deputirter bei<br />

<strong>de</strong>m geheimen Rath — versammelte die Stu<strong>de</strong>nten im Hörsaale <strong>de</strong>r Logik, verhin<strong>de</strong>rte<br />

durch kluge und angemessene Aufklärungen und Vorstellungen bedrohliche<br />

Auftritte, und stellte die Ordnung wie<strong>de</strong>r her; die Civil- und Crhninalgerichtsbarkeit<br />

über die Aka<strong>de</strong>miker wur<strong>de</strong> schon damals vor Genehmigung <strong>de</strong>r Privilegien<br />

<strong>de</strong>m Rektor <strong>de</strong>r Universität zugestan<strong>de</strong>n. — Nebst an<strong>de</strong>rn Hän<strong>de</strong>ln um diese Zeit<br />

fand man auch ein Pasquil gegen die Universität und ihre Professoren 4 ) angeschlagen,<br />

worüber <strong>de</strong>r geheime Rath <strong>de</strong>n Wesen unter <strong>de</strong>m 7. Oktober 1676 die Untersuchung<br />

auftrug. — In diesem Jahre verwun<strong>de</strong>te ein Jurist ein Mädchen in Wüten.<br />

— Bei einem Auflaufe ausser <strong>de</strong>r Innbrücke im Jahre 1677 wur<strong>de</strong> von einem<br />

Stu<strong>de</strong>nten ein Handwerker erschossen; <strong>de</strong>r Thäter flüchtete sich, Theilnehmer <strong>de</strong>s<br />

Tumultes wur<strong>de</strong>n theils incarcerirt, theils bei ihren Wun<strong>de</strong>n in ihren Quartieren<br />

bewacht; in diesem Jahre gab es auch Duelle. — Als <strong>de</strong>r Rektor im .lahre 1671)1<br />

einige Stu<strong>de</strong>nten wegen Hän<strong>de</strong>l mit Militär einsperren liess, rotteten sich in <strong>de</strong>r<br />

folgen<strong>de</strong>n Nacht wohl bei 200 Stu<strong>de</strong>nten vor seiner Wohnung zusammen, und erzwangen<br />

durch Drohungen, die ihm <strong>de</strong>putirte Stu<strong>de</strong>nten hinterbringen mussten,<br />

<strong>de</strong>ren Freilassung. Im Jesuiten-Collegium wur<strong>de</strong>n in diesem Jahre, in <strong>de</strong>r Vorstadt<br />

aber im Jahre 1680 unter Störung <strong>de</strong>r nächtlichen Ruhe Fenster eingeworfen:<br />

im Jahre 1681 Stu<strong>de</strong>nten untereinan<strong>de</strong>r mehrfach verwun<strong>de</strong>t, und im .lahre lf>8 2<br />

zeigte die eigene Mutter und Schwester einen Stu<strong>de</strong>nten wegen Insolenzen bei <strong>de</strong>m<br />

Hektor an, <strong>de</strong>r ihn, weil er sonst nicht folgte, durch die Scharwächter in <strong>de</strong>n<br />

Carcer bringen liess. — Unter <strong>de</strong>m IS. Februar 16H:> erschien auf BelHil <strong>de</strong>.-,<br />

geheimen Rathes ein Magistrats-Anschlag, welcher „verdächtigen Burschen und<br />

inson<strong>de</strong>rheit Stu<strong>de</strong>nten* <strong>de</strong>n Besuch <strong>de</strong>r Gasthäuser nach 9 Uhr Abends verbot.<br />

Die Stu<strong>de</strong>nten sahen sich durch die Zusammenstellung mit verdächtigen Burschen<br />

durch <strong>de</strong>n Magistrat gewaltig beleidigt, und klagten darüber beim Yicorcktor.<br />

welcher sie nur mit Mühe von nächtlichen Unruhen mit Fakelzügen durch die<br />

1) Sohin bei <strong>de</strong>r jetzigen Hauptwache.<br />

2) Nach Akten bei <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur.<br />

3) Instanter, instantius, instantissime — wie sich die juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n<br />

ausdrücken.<br />

4) Sat impie corrupto Ave Maria


— 76 —<br />

Stadt etc. abhalten konnte; bei einem Universitäts-Concil, das am 19. Februar<br />

darüber und über einen Anschlag <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten abgehalten wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Alle, die<br />

Stu<strong>de</strong>nten sein wollen, auf 2 Uhr Nachmittag auf die Universität berief, erschien<br />

eine Deputation <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten, welche Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r Publikation verlangte, widrigenfalls<br />

sie nicht mehr zu frequentiron beschlossen hätten; man suchte sie zu beschwichtigen<br />

, in<strong>de</strong>m man die Schuld auf <strong>de</strong>n Concipienten <strong>de</strong>r Anschläge schob,<br />

und zu an<strong>de</strong>rn Affixen Hoffnung machte; als diese aber am folgen<strong>de</strong>n Tag nicht<br />

erschienen, untersagten neue Stu<strong>de</strong>nten-Anschläge <strong>de</strong>n Lektions-Besuch, und <strong>de</strong>r<br />

Professor <strong>de</strong>r Moral hatte nur sechs Schüler, welche von <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rn Aka<strong>de</strong>mikern<br />

bei <strong>de</strong>r Franziskaner-Kirche mit Spott empfangen wur<strong>de</strong>n, und auch das angesetzte<br />

Menstruum philosophicum musste wegen Mangels an Stu<strong>de</strong>nten unterbleiben; so<br />

ging es fort, bis ein neues Edikt, das von Stu<strong>de</strong>nten keine Meldung machte, die<br />

Ordnung herstellte. ]f— Im Jahre 1685 wur<strong>de</strong>n bei Schlägereien und Aufläufen<br />

wie<strong>de</strong>r Fenster zertrümmert, und mit Degen und Schiesswaffen Verwundungen etc.<br />

beigebracht; <strong>de</strong>r geheime Rath trug Verhütung solcher Insolenzen und Untersuchung<br />

auf, auf welche Einige selbst mit Anschlag auf <strong>de</strong>r schwarzen Tafel exeludirt wur<strong>de</strong>n<br />

; <strong>de</strong>r Anschlag wur<strong>de</strong> aber von <strong>de</strong>r Tafel gerissen, <strong>de</strong>r Thäter jedoch ent<strong>de</strong>ckt,<br />

und <strong>de</strong>m weltlichen G-erichte übergeben. — Im Jahre 1686 wur<strong>de</strong>n 20 Aka<strong>de</strong>miker<br />

wegen Raufereien mit <strong>de</strong>n Scharwächtern durch Geld und Carcer gestraft. —<br />

Viel Aufsehen machten im Jahre 1690 Hän<strong>de</strong>l mit Militär-Ingenieuren, bei <strong>de</strong>nen<br />

ein Jurist zehn Wun<strong>de</strong>n erhielt, ein Theolog seines Mantels und Huts beraubt<br />

wur<strong>de</strong> etc. Die Stu<strong>de</strong>nten machten wie<strong>de</strong>r Anschläge, vor erfolgter Satisfaktion<br />

nicht zu frequentiren, und nur Wenige besuchten die Vorlesungen. Am 20. Juni<br />

bat die Universität um Untersuchung durch unparteiische Richter, und beschloss<br />

am 28. Juni sogar Bericht an <strong>de</strong>n Kaiser, auf <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r a. h. Befehl dor Untersuchung<br />

und resp. <strong>de</strong>r Satisfaktion erfolgte, die aber <strong>de</strong>r Senat am 12. August<br />

noch bei <strong>de</strong>m geheimen Rath betrieb. Wenn die Stu<strong>de</strong>nten in diesem Fall auch<br />

Recht behielten, so wur<strong>de</strong> doch für die Zukunft durch Programm bekannt gemacht, /<br />

dass Jene, welche über aufrührerische Anschläge ertappt wür<strong>de</strong>n, zu relegiren seieiiy<br />

Auch mag dieser Vorfall — freilich in Verbindung mit an<strong>de</strong>rn Exzessen <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker<br />

— <strong>de</strong>n Auftrag dos geheimen Raths veranlasst haben, in Ueberlegung zu<br />

nehmen, auf welche Art und durch welche Mittel Zusammenrottungen und Tumulte<br />

<strong>de</strong>rvVkadomiker zu verhin<strong>de</strong>rn seien, wobei begutachtet wer<strong>de</strong>n soll, was sonst noch<br />

zum Nutzen <strong>de</strong>r Universität dienen wür<strong>de</strong>. Obschon bei <strong>de</strong>r Berathung hierüber so<br />

Manches zur Sprache kam, so scheint im Wesentlichen damals doch nichts geschehen<br />

zu sein *), wenigstens erscheinen auch in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Jahren und zwar<br />

1) Nach <strong>de</strong>n philosophischen Ephemeri<strong>de</strong>n vom 27. Oktober 1690 wur<strong>de</strong> nebst<br />

Handhabung <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Statuten im Allgemeinen — noch insbeson<strong>de</strong>re vom<br />

Senate begutachtet, und zwar um die Ruhe zu erhallen: 1. Vermehrung <strong>de</strong>r Wächter,<br />

welche die Nacht die Gassen durchgehen, und alle Schwärmer, nicht bloss Stu<strong>de</strong>nten,<br />

ergreifen sollten; 2. eine Deputation zur schnellen summarischen Justiz in Hän<strong>de</strong>ln mit<br />

Stu<strong>de</strong>nten und An<strong>de</strong>rn: 3. Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s Verbots, unerlaubte Waffen zu tragen —<br />

auch auf Nichtstu<strong>de</strong>nten; 4. Angabe Derjenigen, welche Wirthshäuser über die Zeit<br />

besuchen, durch die Wirthe; 5. Beschwörung <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Privilegien von Seite<br />

<strong>de</strong>s Magistrats (<strong>de</strong>r letzte Punkt <strong>de</strong>r Privilegien § 9 war also bisher und wahrschein<br />

lieh auch in <strong>de</strong>r Folge nicht ausgeführt). — Da vorzüglich auf Disziplin bei <strong>de</strong>n Philosophen<br />

zu sehen wäre, so soll: 1. keiue Aufnahme in höhere Studien-Abtheilungen,<br />

und keine Verabfolgung von Zeugnissen vor absolvirtem philosophischem Biennhnn geschehen<br />

; 2. Physiker sollen nur nach weisem Ermessen an<strong>de</strong>re Kanzeln besuchen dürfen<br />

(non liceat ante biennium ad aliam facultatem <strong>de</strong>serta philosophia transire, nisi habito<br />

testimonio <strong>de</strong> physica per aunum integrum diligeater audita, secus inhabilis ad quem-


— 77 —<br />

theilweise arge Vergehen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten. /Im Jahre 1693 hatte z. B. ein Theolog<br />

in einem Wirthshause ein Schimpfwort gegen italienische Stu<strong>de</strong>nten ausgestossen;<br />

<strong>de</strong>sswegen überfielen 15 welsche Stu<strong>de</strong>nten am 15. Juni d. J. um 9 Uhr Abends<br />

vor <strong>de</strong>m Palaste <strong>de</strong>r Hofkammer <strong>de</strong>utsche Stu<strong>de</strong>nten, von <strong>de</strong>nen sie <strong>de</strong>n Juristen<br />

Freytag erschossen, und <strong>de</strong>n Theologen Delama, <strong>de</strong>r sich tapfer vertheidigte, verwun<strong>de</strong>ten.<br />

Die Thäter suchten in Wüten Asyl, und die Scharwächter verhüteten<br />

dort ihre Entweichung. Zwei Tage später zog eine Menge Stu<strong>de</strong>nten nach Wilten,<br />

angeblich zur bessern Bewachung <strong>de</strong>r Schuldigen, trieben aber dort argen Muthwillen,<br />

rissen Zäune ein, um Holz zum Feuer zu bekommen, zerstörten eine Wasserleitung<br />

und eine Mauer, zertraten und verbrannten Heu etc. Der aka<strong>de</strong>mische Senat<br />

liess am 18. Juni eine Warnung mit <strong>de</strong>m Versprechen anschlagen, Gerechtigkeit<br />

zu üben, und erklärte am 25. Juni auf die Klage <strong>de</strong>s Abtes von Wilten und hierüber<br />

erfolgte Mittheilung <strong>de</strong>r Regierung: die Sache genau zu untersuchen und die Schuldigen<br />

streng zu strafen, liess auch am 27. Juni einen Physiker und Logiker, die<br />

als Rä<strong>de</strong>lsführer <strong>de</strong>s Exzesses angegeben wur<strong>de</strong>n, incarceriren. Um 10 Uhr <strong>de</strong>r<br />

folgen<strong>de</strong>n Nacht rotteten sich wohl 100 Stu<strong>de</strong>nten zusammen, und sieben drangen<br />

in die Wohnung <strong>de</strong>s Kektors ein, die Freilassung <strong>de</strong>r Incarcerirten for<strong>de</strong>rnd. Da<br />

seine Vorstellungen nichts nützten, schickte er <strong>de</strong>n Pe<strong>de</strong>ll zu <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Nähe<br />

wohnen<strong>de</strong>n Professoren, welche auf die Freilassung gegen das Versprechen, sich<br />

am folgen<strong>de</strong>n Tag wie<strong>de</strong>r zu stellen, einriethen. Allein sie stellten sich nicht, angeblich<br />

von An<strong>de</strong>rn gehin<strong>de</strong>rt. Am nächsten Tage — es war Sonntag — beschloss<br />

die Universität in pleno consilio, <strong>de</strong>r Rektor soll mit <strong>de</strong>n vier Dekanen durch ein<br />

persönlich überreichtes Memoriale <strong>de</strong>n Präses <strong>de</strong>s geheimen Rathes und <strong>de</strong>r Regierung<br />

um Maassregeln zur Verhütung von Unruhen bei <strong>de</strong>r beantragten Relegation<br />

mehrerer Stu<strong>de</strong>nten bitten, da die Mittel <strong>de</strong>r Universität — Programm und Bestrafungen<br />

— sich unvermögend zeigen. Der Präses <strong>de</strong>s geheimen Käthes (Graf<br />

Dietrichstein) bedauerte das gesunkene Ansehen <strong>de</strong>r Universität, und <strong>de</strong>n Mangel<br />

einer ihm zu Gebote stehen<strong>de</strong>n Abhülfe; daher die Exekution bis zum Beschlüsse<br />

<strong>de</strong>s geheimen Käthes, von <strong>de</strong>m er die Sache behan<strong>de</strong>ln lassen wolle, zu verschieben<br />

wäre !). — Schlägereien zwischen Stu<strong>de</strong>nten und Schnei<strong>de</strong>rn im Jahre 1694, bei I<br />

welchen Fenster eingeworfen und an<strong>de</strong>re Beschädigungen verübt wur<strong>de</strong>n, veranlassten I<br />

eunque gradum in quaeuuque facultate aeeipiatur, et etiam testimonia negentur, et nulli<br />

perniittatur praeter physicam plures adire lectioues, quam pru<strong>de</strong>nti judicio cuin profectu<br />

audire censeatur); 3. Die philosophische Straf-Jurisdiction soll dpn Statuten einverleibt<br />

wer<strong>de</strong>n (§44); 4. ausgezeichnete philosophische Schüler sollen belohnt wer<strong>de</strong>n — durch<br />

Vorzug hei Kompetenz, A<strong>de</strong>lstitel für die zwei besten Magistri je<strong>de</strong>n Jahres. (In I'rug<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r beste Magister jährlich gea<strong>de</strong>lt. Toin^ek 1. c. S. 28lj.) — Zur Verbesserung<br />

im Allgemeinen wur<strong>de</strong> beantragt: 1. eine aka<strong>de</strong>mische Kirche; 2. Krbauung einer Aula:<br />

3. jahrliche Renten-Anweisung zur Bibliotheksvermehrung (in augmentuin bibliothecae<br />

communis Aca<strong>de</strong>miae); 4. Verwaltung o<strong>de</strong>r wenigstens Einsicht <strong>de</strong>r Rechnung <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen<br />

Aerars; 5. Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s or<strong>de</strong>ntlichen Weges zur Universität (vielleicht<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Weg durch das Thor beim Rennplatze gestört, § 19); (J. Schulglocke:<br />

7. Auditorium und botanischer Garten für die medizinische Facultät.<br />

1) Gegen die Urheber aller dieser Exzesse, und zur Vermeidung ähnlicher Auftritte<br />

scheint gar nichts Wesentliches geschehen zu sein. Der geheime Rath gab <strong>de</strong>n<br />

Gegenstand an die Wesen, diese fragten wie<strong>de</strong>r die Universität um Mittel zur Abhülfe,<br />

die Universität schlug Conferenz vor u. s. w. Wenigstens berieth <strong>de</strong>r Senat am 3. August<br />

die Frage, ob ohne Wissen <strong>de</strong>s geheimen liathes ein Uebereinkommen mit <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten<br />

vorzunehmen sei, welche in <strong>de</strong>r Sache <strong>de</strong>s getödteten Freytag vor ihn gela<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n<br />

(amicabilis transactio in causa occisi Freytagj und bejahte sie. Die Dikasterien mögen<br />

<strong>de</strong>r Universität um so weniger ernsten Schutz haben ange<strong>de</strong>ihen lassen, als an<strong>de</strong>re Divergenzen<br />

z. B. wegen <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen Aerars etc. in Verhandlung waren.


78<br />

<strong>de</strong>n Stadtmagistrat, die Suspension <strong>de</strong>r Doctorirung <strong>de</strong>s Juristen Fritz zu beantragen,<br />

in welche um so weniger eingegangen wur<strong>de</strong>, als die Stu<strong>de</strong>nten Scha<strong>de</strong>nersatz ver- '<br />

sprachen, <strong>de</strong>r durch Uebereinkommen 35 fl. betrug; das Doctorats-Diplom wur<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>m Fritz doch erst nach beigelegter Sache ausgefolgt. —folge Saufereien, bei ;<br />

welchen ein Nachtwächter mit drei Kugeln erschossen wur<strong>de</strong>, halten im Jahre 1695<br />

Statt. Der Urheber <strong>de</strong>r Rauferei (ein Kammerlan<strong>de</strong>r von Steinach) und Kochner<br />

von Echingen, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Kerker erbrochen hatte, wur<strong>de</strong>n entlassen, An<strong>de</strong>re mit Geld<br />

und Carcer bestraft, z. B. ein Gumer von Botzen, mit 100 Thaler, die aber wegen I<br />

ausgezeichneter philosophischer Disputation zur Hälfte nachgesehen wur<strong>de</strong>n. -^J<br />

Die Criminal - Untersuchung über einen bei einem Auflauf im Jahre 1700 verwun<strong>de</strong>ten<br />

Priester überliess Rektor und Professor <strong>de</strong>r Controversen, Reiter, <strong>de</strong>m<br />

Exrektor Linsihg; wegen geringer Bestrafung <strong>de</strong>s Thäters erfolgte ein Regierungs-<br />

Verweis, über <strong>de</strong>n man hinauszugehen und nur gelegenheitlich Erläuterungen zu<br />

geben beschloss. — Im Jahre 1701 wur<strong>de</strong>n in Hall beim Markte tumultuiren<strong>de</strong><br />

Aka<strong>de</strong>miker eingezogen, die die Universität sogleich abfor<strong>de</strong>rte, und Hall gegen<br />

30 fl. Scha<strong>de</strong>n-Ersatz auszuliefern versprach; aber sie <strong>de</strong>m herabgeschickten Notar<br />

wegen Beschädigung und ruinirtem Kerker wie<strong>de</strong>r verweigerte. Die Sache kam an<br />

die Regierung, welche die Auslieferung an die aka<strong>de</strong>mische Jurisdiktion befahl *).<br />

— Im Jahre 1707 verwun<strong>de</strong>te ein Stu<strong>de</strong>nt Prigl <strong>de</strong>n Sohn <strong>de</strong>r Wittwe Raif, <strong>de</strong>r<br />

an <strong>de</strong>r Wun<strong>de</strong> starb, <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nt Egger <strong>de</strong>n Bedienten <strong>de</strong>s Grafen Caraffa, auch<br />

ein Bru<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s genannten Egger war bei Schlägereien stark kompromittirt. Dieser<br />

wur<strong>de</strong> mit 130 fl. bestraft, <strong>de</strong>r Bru<strong>de</strong>r zahlte <strong>de</strong>r Wittwe Raif 40 fl. Scha<strong>de</strong>nersatz,<br />

Egger <strong>de</strong>m verwun<strong>de</strong>ten Bedienten 30 fl.; er musste auch 8 Tage im Carcer sitzen;<br />

ein Aka<strong>de</strong>miker wur<strong>de</strong> relegirt etc. — Im Jahre 1705 musste ein Aka<strong>de</strong>miker,<br />

<strong>de</strong>r einen Mitschüler unvorsichtiger Weise durch einen Schuss getödtet hatte, zur<br />

Strafe nach <strong>de</strong>r Waldrast (5 Stun<strong>de</strong>n von Innsbruck entfernt) wallfahrten, und<br />

dort Beicht und Communion <strong>de</strong>m Getödteten aufopfern. Im Jahre 1709 wur<strong>de</strong> ein<br />

von Salzburg gekommener in Innsbruck noch nicht iminatrikulirter Stu<strong>de</strong>nt beschuldigt,<br />

einem Ju<strong>de</strong>n einen Mantel gestohlen zu haben, und von <strong>de</strong>r Regierung<br />

in das Gefäugniss gesetzt. Sogleich erfolgten zwei Affixe <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten wegen verletzter<br />

Privilegieu, 150 Stu<strong>de</strong>nten versammelten sich vor <strong>de</strong>m Rektor, und erzwangen<br />

von ihm, die Freilassung <strong>de</strong>s Stu<strong>de</strong>nten von <strong>de</strong>r Regierung zu bewirken; obschon<br />

sie nun dort <strong>de</strong>ssen ausgesprochene Freilassung erfuhren, so erbrachen sie doch die<br />

Thüre <strong>de</strong>s Kerkers, in welchem er noch gefangen sass, und erzwangen, da sie <strong>de</strong>n<br />

klagen<strong>de</strong>n Ju<strong>de</strong>n nicht trafen, von einem an<strong>de</strong>rn Ju<strong>de</strong>n Klei<strong>de</strong>r; jedoch zur Immatrikulirung<br />

<strong>de</strong>s Stu<strong>de</strong>nten Hess sich <strong>de</strong>r Rektor nicht bewegen. Wogen dieser Aufläufe<br />

kam os zu Untersuchungen, selbst zu einer Conferenz mit geheimen Räthen,<br />

fünf Koryphäen wur<strong>de</strong>n ausgewiesen, <strong>de</strong>r Ju<strong>de</strong> erhielt Scha<strong>de</strong>nersatz, und ein beschimpfter<br />

Sekretär dos geheimen Rathes Satisfaktion. — Im Jahre 1710 schoss<br />

ein Jurist auf <strong>de</strong>r Innbrücke auf einen an<strong>de</strong>rn Juristen, <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Verwundung<br />

starb; <strong>de</strong>r Thater suchte zuerst ein Asyl in <strong>de</strong>r Kirche zu Hötting, und fand später<br />

Mittel zu entfliehen. — Am 23. Juli 1714 erschoss ein Stu<strong>de</strong>nt von Ochsenhausen<br />

einen an<strong>de</strong>rn Stu<strong>de</strong>nten, machte sich flüchtig, und wur<strong>de</strong>, da er auf Vorruf nicht<br />

erschien, exilirt. Im Jahre 1724 bat die Mutter um die Rückkehr ihres Sohnes in<br />

das Vaterland, die Universität for<strong>de</strong>rte dafür 130 fl., nebst Bezahlung <strong>de</strong>r er-<br />

1) Im Jahre 1721 ersuchte <strong>de</strong>r Syndikus von Hall <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Senat um<br />

bessere Aufsiebt über die Stu<strong>de</strong>nten, die zum Haller Markte kämen, und erhielt zur<br />

Antwort, dass er <strong>de</strong>n Gerichtsstand <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten wisse, wenigstens wissen soll, und<br />

allenfallige Klagen bei <strong>de</strong>mselben anzubringen habe. (Eph. jur. 6. Juni 1721.)


79<br />

laufenen Kosten. — Im Jahre 1721 hatten wie<strong>de</strong>rholte Hän<strong>de</strong>l mit <strong>de</strong>n Wächtern<br />

Statt, drei Stu<strong>de</strong>nten griffen sogar das Wachthaus an. — Im Jahre 1726 kamen<br />

grobe Schlägereien zwischen italienischen und schwäbischen Stu<strong>de</strong>nten vor, in Folge<br />

<strong>de</strong>ren beschlossen wur<strong>de</strong>, dass über 3 bis 4 Juristen nicht versammelt zu gehen<br />

hätten, mit Waffen ertappte Stu<strong>de</strong>nten ipso facto excludirt seien, eben so Jen*',<br />

welche <strong>de</strong>n vom Rektor diktirten Arrest nicht halten; Mehrere wur<strong>de</strong>n excludirt,<br />

An<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>m incarcerirt, dass sie diese Strafe mit 2 fl. per Tag ablösen könnten<br />

u. s. w. Vgl. auch § 44.<br />

§ 42.<br />

So viele vorkommen<strong>de</strong> Beweise von Unfleiss und Muthwillen, so viele Exzesse,<br />

Untersuchungen und Bestrafungen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten scheinen über Verwendung und<br />

Betragen <strong>de</strong>rselben in dieser Zeit kein günstiges Zeugniss abzugeben. Man darf<br />

aber dabei nicht vergessen, dass in die Ephemeri<strong>de</strong>n vorzüglich das Auffallen<strong>de</strong><br />

und Ungewöhnliche aufgenommen wur<strong>de</strong>, während das gute Betragen <strong>de</strong>r Meisten<br />

als selbstverständlich selten eine Erwähnung fand, und dass manche Exzesse bei<br />

einer vollständigeren Kenntniss <strong>de</strong>r Umstän<strong>de</strong>, als die ist, welche die oft nur Einzelnes<br />

berühren<strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n geben, vielleicht ein mil<strong>de</strong>s Urtheil fin<strong>de</strong>n dürften.<br />

Die Kraft <strong>de</strong>r Universität war in <strong>de</strong>n ersten Zeiten <strong>de</strong>rselben, wo die Statuten noch<br />

keine a. h. Sanktion hatten, und eine feste Ordnung erst eingeführt wer<strong>de</strong>n musste,<br />

allerdings gelähmt. Wenn sich aber auch nachher noch manche Ausschreitungen<br />

<strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker zeigen, so ist zu be<strong>de</strong>nken, dass damals unter <strong>de</strong>n Aka<strong>de</strong>mikern f<br />

überhaupt ein Geist jugendlicher Unbotmässigkeit herrschte, <strong>de</strong>r in Innsbruck ge- |<br />

wiss nicht be<strong>de</strong>nklicher war, als an an<strong>de</strong>rn Universitäten r ), und durch die beständigen<br />

Kriege <strong>de</strong>r damaligen Zeit wenigstens keinen Hemmschuh erhielt. —<br />

Schwerlich dürfte jedoch in Abre<strong>de</strong> zu stellen sein, dass die .Jurisdiktion <strong>de</strong>r Universität<br />

sich hie und da zu schwach und unbehülflich zeigte, dass es öfter an <strong>de</strong>in<br />

erwünschten Zusammenwirken mit <strong>de</strong>n Regierungsbehör<strong>de</strong>n gebrach, <strong>de</strong>ren Unter-<br />

1) Erinnert ja z. B. <strong>de</strong>r berühmte Jngolstadter Professor Locher (PhilomuMis).<br />

Nachfolger <strong>de</strong>s bekannten Celtes, <strong>de</strong>r nach Wie» ging, seinen Studienfreund und nachmaligen<br />

Dom<strong>de</strong>chant von Passau Wolfgang von Tannenberg in einer Zueignungsschrift <strong>de</strong>>.<br />

Fulgentius Placia<strong>de</strong>s über ihren Aufenthalt in Padua unter an<strong>de</strong>rm: In meinoriam revoco<br />

pugnam illam nocturnam cum pt atis filio et stipata exeubitorum caterva fortiter a nobis<br />

exantlatam, qua victos prostravimus, armis exnimus, et alemanorum <strong>de</strong>risores ineptissimos<br />

compeseuimus (Günther: Geschichte <strong>de</strong>r litt. Anstalten in Bayern HI. Th. 8. l 2'.i2.)<br />

nWenn man alle die kleinen Fah<strong>de</strong>n und Strassenkämpfe (<strong>de</strong>r Wiener Aka<strong>de</strong>miker)<br />

zusammenstellt, so möchte man glauben, dass Stadt und Universität sich spiunfeind<br />

gewesen sei; <strong>de</strong>m war aber nicht so. — Fän<strong>de</strong>n waren damals nicht viel mehr<br />

als gewöhnliche Lebens-Aeusserungen. u •— ,.Man muss auf diese Reihungen kein all/u<br />

grosses Gewicht legen. Eine gewisse Unbändigkeit <strong>de</strong>s Sinnes bei noch ungelenken<br />

Bewegungen und Formen musste bewirken, dass man nicht darauf sehen konnte und<br />

wollte, ob man nicht da o<strong>de</strong>r dort anstosse." (Kink 1. c. I. b. S. 12'5. 41Ü.) Wie es<br />

diessfalls in Freiburg aussah, mag man bei Schreiber: Geschichte <strong>de</strong>r Universität Freiburg<br />

beson<strong>de</strong>rs in <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Abschnitte <strong>de</strong>s II. Buches nachschlagen; Seite 108<br />

bemerkt er über das Treiben einer dortigen Stu<strong>de</strong>nten-Gesellschaft: „Wer gedachte hier<br />

Dicht unwillkührlich <strong>de</strong>r scherzhaften Verse Mascherosch's in Bezug auf solche Stu<strong>de</strong>nten :<br />

Cum Sterni leuetunt, Monusquoque scheinit ab Himmlo.<br />

Gassatini lauffunt per omnes Compita, Gnssas,<br />

Cum Geigis, Cytharis, Lautis, Harfisque spilentes;<br />

Hnnyuntque in Steinos, quod Feurius springit ab illis.<br />

Tunc veniunt Wachtri cum Spiessibus, atque reclamant:<br />

Ite domum Gaesti, schlaxit jam Zwölfius Uhra."<br />

A ber bei solchen Stu<strong>de</strong>nten-Streichen blieb es nicht; häufig kommen dort die ärgsten<br />

Schlägereien, Unzuchtsgeschichten, Saufgelagen, Todtschläge etc. vor.


— 80 —<br />

Stützung die Universität zur Handhabung <strong>de</strong>r Ordnung bedurfte, aber wegen Eifersucht<br />

etc. theils nicht immer wünschte, theils nicht immer erhielt, und dass endlich das<br />

Universitätspersonale nicht immer mit vereinten Kräften vorging, zumal wenn <strong>de</strong>r<br />

jeweilige Eektor für sein Amt nicht genug Takt und Kraft hatte. Man wird hiernach<br />

obige Angaben über <strong>de</strong>n Fleiss und das disziplinäre Betragen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten<br />

an <strong>de</strong>r Universität Innsbruck zu würdigen haben.<br />

§ 43.<br />

Die bisherigen Angaben betrafen die Professoren und ihre Geschäfte, die<br />

Stu<strong>de</strong>nten und ihr Betragen; es erübrigt noch von <strong>de</strong>r Universität als Körper<br />

Einiges anzuführen.<br />

Als solcher wur<strong>de</strong> sie in <strong>de</strong>r Regel vom Rektor vertreten, <strong>de</strong>m durch die<br />

Statuten o<strong>de</strong>r durch Gewohnheit und Senatsbeschlüsse die Geschäfte zugewiesen<br />

waren (§§ 11, 25). Allein in vielen Geschäften <strong>de</strong>r Universität traten auch die<br />

Dekane, ja die Professoren ein.<br />

Selbst in Fällen <strong>de</strong>r Jurisdiction *), die <strong>de</strong>m Rektor zustand, war er in <strong>de</strong>r<br />

Wirklichkeit mannigfaltig beschränkt. Der weltliche Rektor hatte keine Jurisdiction<br />

über Kleriker, <strong>de</strong>r geistliche aber bei Criminalfällen keinen Antheil zu<br />

nehmen. Der Rektor untersuchte und bestrafte nur kleinere und gewöhnliche Fälle<br />

mit Hülfe <strong>de</strong>s Notars. Wichtigere Jurisdictions-Untersuchungen wur<strong>de</strong>n, beson<strong>de</strong>rs<br />

wonn <strong>de</strong>r Rektor nicht Jurist war, einem o<strong>de</strong>r mehreren Professoren aufgetragen,<br />

wobei wohl auch bestimmt wur<strong>de</strong>, das Resultat <strong>de</strong>r geschlossenen Untersuchung<br />

<strong>de</strong>m Senate zur Schlussfassung vorzulegen. Solchen Professoren wur<strong>de</strong> dann Öfter<br />

auch aus <strong>de</strong>n Strafgel<strong>de</strong>rn eine Gratifikation 2 ) bestimmt. Sonst fielen dieselben<br />

<strong>de</strong>m aka<strong>de</strong>mischen Aerar zu ausseror<strong>de</strong>ntlichen Ausgaben o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Rektoratskasse<br />

zu, worüber mir eine nähere Bestimmung nicht bekannt ist.<br />

Bei <strong>de</strong>n Versammlungen, welche <strong>de</strong>r Rektor gesetzlich z. B. alle Quatember,<br />

um über das Betragen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten zu berathen, zusammenzurufen hatte, wur<strong>de</strong>n<br />

auch an<strong>de</strong>re Geschäfte, die gera<strong>de</strong> vorlagen, abgemacht.<br />

Die Verhandlungen bei <strong>de</strong>n Senats - Concilien waren summarisch; <strong>de</strong>r Notar<br />

hatte das Protokoll zu führen, und bei <strong>de</strong>r nächsten Sitzung zur Approbation vorzulegen.<br />

Die betreffen<strong>de</strong> Facultät hatte bei Versammlungen, die sie betrafen, votuni<br />

informativum durch ihren Dekan; aber <strong>de</strong>n einzelnen Glie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Facultät blieb<br />

dabei ihr Votum wie allen übrigen Senatoren.<br />

Die Ausführung <strong>de</strong>r Beschlüsse, wenn eine solche schriftlich zu geschehen hatte,<br />

geschah durch <strong>de</strong>n Rektor, — in geringern Gegenstän<strong>de</strong>n bloss mit <strong>de</strong>r Unterschrift<br />

<strong>de</strong>s Notars; in wichtigeren unterschrieb <strong>de</strong>r Rektor selbt, ja bisweilen dazu<br />

noch jo<strong>de</strong>r Dekan.<br />

Beson<strong>de</strong>rs in <strong>de</strong>n ersten Zeiten <strong>de</strong>r Universität, wo Manches nicht genau bestimmt<br />

war, hielten die Senatoren sehr darauf, dass nicht Jemand sich zu viel<br />

Macht anmasse. So wur<strong>de</strong> es im Jahre 1677 missfällig aufgenommen, dass <strong>de</strong>r<br />

Vicerektor mit <strong>de</strong>m Professor Weitenauer ohne vorläufige Kenntniss <strong>de</strong>s Senats eine<br />

Crhmnal-Untersuchung über einen Todtschlag vornahm, und <strong>de</strong>r Senat übertrug<br />

ihnen die weitere Untersuchung mit <strong>de</strong>m, dass <strong>de</strong>r Flüchtling im Namen — nicht<br />

<strong>de</strong>s Rektors, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Senates vorgerufen, und eine Caution von 600 Thaler<br />

1) Vgl. § 10 Nr. 14.<br />

2) Auf eine Schlägerei im Jahre 1G9O blieben von <strong>de</strong>n Strafgel<strong>de</strong>rn nach Bestreitung<br />

<strong>de</strong>r Untersuchungskosten 90 fl. übrig, die unter die untersuchen<strong>de</strong>n Professoren,<br />

dann unter Pe<strong>de</strong>ll und Notar vertheilt wur<strong>de</strong>n.


_ 81 —<br />

von einem auf freiem Fuss zu Untersuchendon im Namen <strong>de</strong>s Senates, und nicht<br />

<strong>de</strong>s Rektors o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Eegierung bewilliget wer<strong>de</strong> *). Im Jahre 1684 wur<strong>de</strong> auf<br />

Anregung <strong>de</strong>s juridischen Dekans gegen die Berufung eines Concils durch <strong>de</strong>n<br />

theologischen Dekan in Abwesenheit <strong>de</strong>s Vicerektors protestirt, da die Berufung<br />

durch alle vier Dekane geschehen müsse, wozu <strong>de</strong>n Antrag allerdings <strong>de</strong>r theologische<br />

Dekan stellen möge 2 ).<br />

Ueber Verhandlungen <strong>de</strong>s Senats, die sich auf Universitätsglie<strong>de</strong>r, auf auswärtige<br />

geistliche Korporationen, auf das Ordinariat und die weltlichen Dikasterien<br />

beziehen, mögen noch einige nähere Angaben folgen.<br />

§ 44.<br />

Ueber die Universitätsglie<strong>de</strong>r kommen bei <strong>de</strong>m Senate selbstverständlich die<br />

mannigfaltigsten Geschäfte vor. So z. B. schlug <strong>de</strong>r Senat im Jahre 1723 <strong>de</strong>m<br />

Notar Roschmann die Bitte um Papier behufs <strong>de</strong>r Herstellung einer bessern Ordnung<br />

<strong>de</strong>s Archivs ab; <strong>de</strong>m Tanz- und Fechtmeister trug <strong>de</strong>r Senat im Jahre 1717<br />

auf, in Betracht <strong>de</strong>s Gehaltes aus <strong>de</strong>r Universitätskasse wöchentlich wenigstens<br />

zweimal Gratis-Lektionen zu geben, und für die Privat-Lektionen nicht zu hohes<br />

Honorar zu for<strong>de</strong>rn 3 ). Am 2. März 1723 wur<strong>de</strong> über die Aufnahme <strong>de</strong>s Michael<br />

Wagner als aka<strong>de</strong>mischer Buchdrucker verhan<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>r daher in die Universitäts-<br />

Jurisdiction einzutreten hätte, wobei sich billige Druckkosten und die Freiheit bedungen<br />

wur<strong>de</strong>, Universitäts-Sachen auch an<strong>de</strong>rswo drucken zu lassen u. s. w.<br />

Manche Verhandlungen betrafen Professoren. So erliess an <strong>de</strong>n Professor <strong>de</strong>r<br />

Controversen, Hochstetter, <strong>de</strong>r — obschon aus Gesundheitsrücksichten — längere<br />

Zeit abwesend war, <strong>de</strong>r Senat unter <strong>de</strong>m 21. Oktober 1727 <strong>de</strong>n schriftlichen Auftrag,<br />

bis künftigen Jänner zurückzukehren 4 ).<br />

Professor <strong>de</strong>r Medizin von Sala erhielt unter <strong>de</strong>m 18. Mai 1690 durch <strong>de</strong>n<br />

Notar Senats-Erinnerungen wegen oftmaliger Nachlässigkeit in <strong>de</strong>n Lektionen und<br />

im Besuche <strong>de</strong>r Senats-Sitzungen. Er hatte auch Schul<strong>de</strong>n in Freiburg, von welchen<br />

er 125 fl. ungeachtet wie<strong>de</strong>rholter Auffor<strong>de</strong>rung selbst <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen<br />

Senats nicht zahlte. Mit Sonatsbeschluss vom 24. Mai 1684 wur<strong>de</strong>n ihm sohin in<br />

je<strong>de</strong>m Quartal 50 fl. an seiner Besoldung abgezogen, bis die Schuld getilgt wäre.<br />

Im Jahre 1675 nahm sich <strong>de</strong>r Vicerektor Widman bei Prüfungen \on Juristen<br />

<strong>de</strong>n ersten Platz; Professor und Dekan Stotz, <strong>de</strong>r etwas später erschien, Hess<br />

<strong>de</strong>n Prüfling abtreten, und protestirto dann gegen die Anmassung, so dass Vormittag<br />

gar keine Prüfung, Nachmittag aber eine solche nur mit <strong>de</strong>r ausdrücklichen<br />

Protestation abgehalten wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>m Vicerektor nur diessmal <strong>de</strong>n Ehrenplatz zu<br />

geben. — Bei <strong>de</strong>r Inscription, wo die Professoren <strong>de</strong>m Dekan <strong>de</strong>n mittleren<br />

(Ehren-) Platz gaben, stand <strong>de</strong>r Vicerektor auf, und setzte sich auf die än<strong>de</strong>rt; Seit»'<br />

<strong>de</strong>s Tisches zum Notar. Am 4. Jänner 1677 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Streit vom Senate dahin<br />

entschie<strong>de</strong>n, dass in Privatverhandlungen <strong>de</strong>r Faeultät <strong>de</strong>r allcnfallige Vicerektor<br />

o<strong>de</strong>r Rektor nur als Professor erscheine, bei öffentlichen Akten aber <strong>de</strong>n Vorzug<br />

habe 5 ).<br />

Mehr Arbeit machte <strong>de</strong>m Senate <strong>de</strong>r vom Jahre 1712 bis 1722 gewesene<br />

Modizin-Professor Fischer — ein wie es scheint geschickter, aber moralisch w-<br />

1) Eph. th. 20. März 1677.<br />

2) Eph. jur. 28. Oktober 1684.<br />

3) Eph. jur. 17. Oktober 1717.<br />

4) Eph. jur. 31. Oktober 1727.<br />

5) Eph. jur. 2. August und 14. Dezember 1675, 4. Januar 1677.<br />

Probst, Universität. 6


— 82 —<br />

dächtiger und nicht sehr verträglicher Mann. Wegen ärgerlichen Umganges mit<br />

einer gewissen Reinhartin musste er im Jahre 1716 selbst auf Zudringen <strong>de</strong>s<br />

Ordinariats vom Senate ermahnt, und da diess vergeblich war, mit <strong>de</strong>r Anzeige an<br />

die Regierung bedroht wor<strong>de</strong>n. Der Gubernator hatte aber bereits Kenntniss von<br />

Fischers anstössigem Betragen, und for<strong>de</strong>rte über ihn von <strong>de</strong>r Universität Bericht;<br />

er wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 22. Oktober 1716 dahin erstattet, dass zweimalige Ermahnung<br />

<strong>de</strong>s Senates erfolglos gewesen sei, und nun Fischer's Entfernung durch <strong>de</strong>n Kaiser<br />

beantragt wer<strong>de</strong>n müsse. In diesem Jahre, sowie wie<strong>de</strong>r im Jahre 1719 ward<br />

Fischer bei <strong>de</strong>r Rektorswahl ungeachtet <strong>de</strong>s auf ihn fallen<strong>de</strong>n Turnus übergangen.<br />

Da er sich <strong>de</strong>ssen ungeachtet in gedruckten Thesen, die unter seinem Vorsitze<br />

öffentlich vertheidiget wer<strong>de</strong>n sollten, <strong>de</strong>n Titel »Magnificus * beilegte, musste auf<br />

Befehl <strong>de</strong>s Senats vom 30. Mai 1722 das Blatt umgedruckt, und als Titel nur<br />

praenobilis et excellentissimus aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Aber in <strong>de</strong>m Promotions-<br />

Applause machte Fischer <strong>de</strong>n Beisatz »famigeratissimus Ä . Rektor Hermanin rief<br />

<strong>de</strong>sswegen noch vor <strong>de</strong>r Promotion am 1. Juni 1722 ungeachtet <strong>de</strong>r schon erschienenen<br />

Gäste die Professoren zusammen, welche beschlossen, die Promotion<br />

nicht vornehmen zu lassen, bis nicht Fischer, <strong>de</strong>r Anfangs zornig äusserte, nicht<br />

<strong>de</strong>m Senate, son<strong>de</strong>rn nur <strong>de</strong>m Kaiser zu gehorchen, sich zur Erklärung herbeiliess,<br />

die mit <strong>de</strong>m erwähnten Titel gedruckten Exemplare in <strong>de</strong>r Stuba aca<strong>de</strong>mica zu ihrer<br />

Vertilgung zu hinterlegen; erst dann, und sohin um 9 Uhr statt um 8 Uhr begann<br />

die Ceremonie <strong>de</strong>r Promotion 1 ).<br />

Auch mit ganzen Facultäten hatte <strong>de</strong>r Senat zu verhan<strong>de</strong>ln. Und diessfalls<br />

machte eine Verhandlung mit <strong>de</strong>r philosophischen Facultät wegen <strong>de</strong>s Strafrechtes<br />

über die philosophischen Schüler grosses Aufsehen und viele Unruhen. Im Jahre<br />

1683 hatte nämlich die philosophische Facultät um das Recht beim Gubernator angesucht,<br />

die philosophischen Schüler selbst und nicht mittelst <strong>de</strong>s Rektors o<strong>de</strong>r<br />

aka<strong>de</strong>mischen Senats zu bestrafen, und es über Einvernehmen <strong>de</strong>r Universität,<br />

welche sich bezüglich <strong>de</strong>r <strong>de</strong>licta scholastica nicht dagegen erklärte, unter <strong>de</strong>m<br />

22. März 1683 für alle Vergehen mit Ausnahme von Criminalfallen erhalten, eine<br />

Beschränkung, die durch Uebereinkommen <strong>de</strong>r Facultät mit <strong>de</strong>m Senat auch auf<br />

die causas civiles ausge<strong>de</strong>hnt wur<strong>de</strong> 2 ). Aber in <strong>de</strong>r Ausübung dieses Befugnisses<br />

— selbst in dieser Beschränkung — ergaben sich Schwierigkeiten, und nicht selten<br />

musste die philosophische Facultät nicht bloss <strong>de</strong>n Rektor z. B. wegen <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen<br />

Carcers, son<strong>de</strong>rn selbst <strong>de</strong>n Senat zur Handhabung <strong>de</strong>r Disziplin um<br />

! Beistand angehen. Gegen En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s XVII. Jahrhun<strong>de</strong>rts kam es aber wegen dieser<br />

i Ausnahmen von <strong>de</strong>n allgemeinen Vorschriften <strong>de</strong>r Statuten zu ernstlichen Hän<strong>de</strong>ln.<br />

• Unter An<strong>de</strong>ren wur<strong>de</strong> im Jahre 1698 ein Philosoph, <strong>de</strong>r schon am 14. Juli in<br />

j die Ferien gegangen war, bei seiner Rückkehr von <strong>de</strong>r philosophischen Facultät<br />

mit <strong>de</strong>m Carcer und 3 fl. gestraft. Der Stu<strong>de</strong>nt klagte bei <strong>de</strong>m Rektor, <strong>de</strong>r mit<br />

<strong>de</strong>m philosophischen Dekan zu sprechen vorsprach. Allein die philosophische<br />

Facultät brachte <strong>de</strong>n Gegenstand vor <strong>de</strong>n Senat, und wollte das unbeschränkte<br />

Bestrafungs-Recht ohne Einmischung <strong>de</strong>s Rektorats vindiziren. Hiebei zeigte es<br />

sich, dass die Vota majora dahin gingen, die philosophische Facultät habe nur in<br />

geringem Fällen, z. B. Ausbleiben von <strong>de</strong>r Schule und <strong>de</strong>n Repetitionen, aber nicht in<br />

be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>m Vergehen, wie das vorliegen<strong>de</strong> sei, das Strafrecht zu üben; ein förmlicher<br />

Beschluss wur<strong>de</strong> jedoch nicht gefasst. Diess brachte nun eine sehr grosse<br />

1) Fischer hatte um diese Zeit bereits seine Resignation eingereicht, welche unter<br />

<strong>de</strong>m 4. Juli 1722 a. h. angenommen wur<strong>de</strong>.<br />

2) Eph. th. 20 Apr. et 10 Jun. 1683.


— 83 —<br />

Spannung und Uneinigkeit unter die Professoren, von <strong>de</strong>nen nur die Jesuiten, aber<br />

nicht die an<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>r philosophischen Facultät beistimmten, — eine Spannung, die<br />

so weit ging, dass z. B. beim Ivos-Fest <strong>de</strong>r juridischen Facultät kein Jesuit, aber<br />

auch bei <strong>de</strong>m Katharina-Fest <strong>de</strong>r Philosophen kein weltlicher Professor erschien,<br />

und die Jesuiten an einem vom Rektor <strong>de</strong>r Universität auf Ersuchen <strong>de</strong>s juridischen<br />

Dekans gegebenen Ferialtag auf Auftrag <strong>de</strong>s Jesuiten-Rektors Vorlesungen gaben,<br />

wo dann freilich <strong>de</strong>r Canonist das Vorlesezimmer — angeblich aus Schuld <strong>de</strong>s<br />

Pe<strong>de</strong>lls — geschlossen fand, und von <strong>de</strong>n Philosophen nur Wenige zu <strong>de</strong>n Vorlesungen<br />

erschienen, die von an<strong>de</strong>rn Aka<strong>de</strong>mikern bei <strong>de</strong>r Franziskaner-Kirche mit<br />

Hohn l ) empfangen wur<strong>de</strong>n. Die Stu<strong>de</strong>nten, <strong>de</strong>nen die Uneinigkeit <strong>de</strong>r Professoren<br />

kein Geheimniss blieb, nahmen natürlich gegeii die strengern Jesuiten Parthei, und<br />

wi<strong>de</strong>rsetzten sich <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>r Privilegien. Im Jahre 1699 kam es zu manchen<br />

be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Exzessen. So erliessen die Stu<strong>de</strong>nten am 19. April einen Aufruf,'<br />

sich am Rennplatz zu versammeln, um sich wegen Verletzung <strong>de</strong>r Privilegien zu<br />

berathen. Am Aben<strong>de</strong> dieses Tages durchzogen Schaaren von Stu<strong>de</strong>nten lärmend 2 )<br />

die Jesuitengasse, zerbrachen die Gymnasialthüre, trugen einen Flügel <strong>de</strong>rselben<br />

davon, während Masken vom nächsten Wirthshause ihnen Muth zuriefen; auch die<br />

Thüre zum Depositorium <strong>de</strong>rGymnasisten-Congregation zerbrachen sie. Am l.Mai<br />

schlugen sie <strong>de</strong>n Jesuiten Fenster ein, am 14. Juni wur<strong>de</strong>n grosse Steine in das<br />

Jesuitenkollegium geworfen, und an<strong>de</strong>re arge Unfuge getrieben; am 15. Juni .<br />

durchzogen Schaaren von Stu<strong>de</strong>nten schändliche Lie<strong>de</strong>r singend die Stadt. -^/<br />

Die Jesuiten hatten in<strong>de</strong>ssen unter <strong>de</strong>m 8. April 1699 eine Schrift an <strong>de</strong>n Kaiser<br />

gerichtet, welche <strong>de</strong>m geheimen Käthe mit <strong>de</strong>m Auftrage zurückgeschickt wur<strong>de</strong>,<br />

die Sache ohne Aufhebung <strong>de</strong>s Dekretes vom Jahre 1683, da die Schüler am<br />

schicklichsten von <strong>de</strong>n eigenen Professoren gestraft wür<strong>de</strong>n, beizulegen. Die Schrift<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität zur Aeusserung mitgetheilt, worüber am 10. Oktober die<br />

weltlichen Professoren, am 12. Juni und wie<strong>de</strong>r am 14. August alle Professoren<br />

beriethen. Professor Linsing brachte gegen <strong>de</strong>n Anspruch <strong>de</strong>r Jesuiten in einem<br />

Aufsatze zwölf Grün<strong>de</strong> vor, unter welchen <strong>de</strong>r wichtigste wohl <strong>de</strong>r war, dass gegen<br />

die von Seiner Majestät gegebenen Umversitäts - Statuten <strong>de</strong>r Gubernator o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r geheime Rath keine Ausnahme machen könne, sohin das Privilegium vom<br />

Jahre 1688 nichtig sei. In<strong>de</strong>ssen war unter dorn 16. Juni 1699 durch <strong>de</strong>n Dekan<br />

<strong>de</strong>r Philosophie <strong>de</strong>r Präses sowohl <strong>de</strong>s geheimen Rathes als <strong>de</strong>r Regierung<br />

persönlich um Beilegung <strong>de</strong>s Streites angegangen wor<strong>de</strong>n, und <strong>de</strong>r Kanzler <strong>de</strong>s<br />

geheimen Rathes und zwei Räthe wur<strong>de</strong>n sonach zur Austragung <strong>de</strong>r Sache aufgestellt.<br />

Durch ihre Vermittlung kam endlich ein Uebereinkommcn <strong>de</strong>s Inhaltes<br />

zu Stan<strong>de</strong> 3 ): Philosophische Schüler, welche im Besuche <strong>de</strong>r Lektionen, Kepetitionon<br />

und Disputationen nachlässig sind, die Scription unterlassen, An<strong>de</strong>re<br />

durch Insolenzen verhin<strong>de</strong>rn, o<strong>de</strong>r vor Anhörung <strong>de</strong>r Explikation und Repetition<br />

aus <strong>de</strong>n Lektionen gehen, 14 Tage vor Barthlme in die Ferien o<strong>de</strong>r zwei Wochen<br />

nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>rselben zu <strong>de</strong>n Studien gehen — bei<strong>de</strong>s ohne genügen<strong>de</strong>n Grund, bestraft<br />

die philosophische Facultät höchstens mit 1 fl. zur Fucultätskass«. auch bis<br />

8 Stun<strong>de</strong>n Carcer, bei<strong>de</strong>s inappellabiliter, und <strong>de</strong>r Rektor hat <strong>de</strong>n Carcer auf Anfor<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s philosophischen Dekans eröffnen zu lassen. — Zeigen sich die Stu<strong>de</strong>nten<br />

halsstörrig (contumaces), so soll <strong>de</strong>r Rektor <strong>de</strong>r Universität nach <strong>de</strong>n Statuten<br />

1) Cum risu et insano claraore <strong>de</strong>scen<strong>de</strong>ntes et ascen<strong>de</strong>ntes ad Universitatem.<br />

2) Inter insanos clamores et insolentias.<br />

3) Eine Abschrift davon fin<strong>de</strong>t man im Brixener Consistorial-Archiv.<br />

6 *


— 84 —<br />

vorgehen, ohne die Strafe zu än<strong>de</strong>rn l ). Grössere Strafen sind vom aka<strong>de</strong>mischen<br />

Senate zu erkennen; gegen zu frühes Abgehen in die Ferien o<strong>de</strong>r zu spätes Kommen<br />

aus <strong>de</strong>nselben sind für alle Facultäten die Programme vom Senate anzuschlagen.<br />

Physiker dürfen an<strong>de</strong>re Lektionen nicht frequentiren 2 ). Für einen philosophischen<br />

Schüler ist Je<strong>de</strong>r zu halten, so lang er sich nicht vor <strong>de</strong>m Dekan einer an<strong>de</strong>rn Facultät<br />

für ein an<strong>de</strong>res Studium erklärt hat. Zweifel über diese Convention entschei<strong>de</strong>t<br />

<strong>de</strong>r geheime Kath. — Nach<strong>de</strong>m diess Uebereinkommen vorläufig <strong>de</strong>m<br />

Bischof von Brixen als Universitätskanzler mitgetheilt wor<strong>de</strong>n war, wur<strong>de</strong> es am<br />

11. März 1700 von allen Professoren <strong>de</strong>r Universität unterschrieben, und zur<br />

a. h. Sanktion vorgelegt, welche am 22. Oktober 1701 erfolgte. Bei <strong>de</strong>r Promulgation<br />

<strong>de</strong>r Statuten in diesem Jahre und in <strong>de</strong>r Folge wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Beisatz über diese<br />

a. h. Genehmigung aufgenommen 3 ).<br />

§ 45.<br />

Gegen geistliche Korporationen suchte die Universität ihr Ansehen und ihre<br />

Eechte zu behaupten.<br />

Da Kloster - Korporationen auch philosophische und theologische Studien<br />

hatten, so wachte sie, dass diese Studien nicht auch auf Schüler, welche nicht zur<br />

betreffen<strong>de</strong>n Korporation gehörten, ausge<strong>de</strong>hnt wur<strong>de</strong>n. Im Jahre 1728 z.B. verbreitete<br />

sich <strong>de</strong>r Ruf, das Stift Marienberg wolle ein zweijähriges philosophisches<br />

Studium einführen; da schickte die Universität eine Vorstellung an <strong>de</strong>n Kaiser um<br />

Schutz dagegen, und erhielt die a. h. Erwie<strong>de</strong>rung, dass, wenn sich die Sache, von<br />

<strong>de</strong>r man nichts wisse, erwahre, die Universität Schutz zu erwarten habe 4 ).<br />

Bei Disputationen kamen häufig wechselseitige Einladungen zum Argumentiren<br />

zwischen <strong>de</strong>r Universität und <strong>de</strong>n Korporationen in und um Innsbruck vor, bei<br />

welchen es gewöhnlich freundnachbarlich herging (§ 32). Nur mit <strong>de</strong>m Stifte<br />

Wüten ergab sich im Jahre 1710 und 1711 ein unangenehmer Han<strong>de</strong>l. Auf <strong>de</strong>n<br />

1 7. Juli 1710 war in Wüten eine philosophische Disputation über das Schriftchen:<br />

>y Innocentia praenotionis thomisticae a Leopoldo Kahlschmid. Can. Wut. * bestimmt.<br />

Auf die Einladung an die Jesuiten-Professoren, dabei zu argumentiron, wur<strong>de</strong> das<br />

Buch <strong>de</strong>m Prälaten mit Beschwer<strong>de</strong> und Verweigerung <strong>de</strong>r Disputations-Theilnahme<br />

zurückgeschickt, da nebst <strong>de</strong>m Mangel <strong>de</strong>r Drucks - Bewilligung <strong>de</strong>s Werkes in<br />

<strong>de</strong>mselben beson<strong>de</strong>rs die von <strong>de</strong>n Jesuiten vertheidigte scientia media 5 ) angegriffen<br />

wer<strong>de</strong> ü ). Die Disputation ging in<strong>de</strong>ssen doch ohne Intervention <strong>de</strong>r Jesuiten vor<br />

1) Salva poena dietata.<br />

2) Diess wur<strong>de</strong> — bezüglich <strong>de</strong>r Nebenfächer <strong>de</strong>r Theologie wenigstens — nicht<br />

genau befolgt, und wohl nur von einer Frequentirung ohne Erlaubniss <strong>de</strong>r philosophischen<br />

Professoren verstan<strong>de</strong>n.<br />

3) Approbamus etiam potestatem facultatis philosophicae in auditores suos circa<br />

puiiienda <strong>de</strong>licta scholastica juxta tenorem et limites compositionis inter corpus saeculare<br />

et professores philosophiae anno 1700 faetae. — De Luca führt diesen Beisatz<br />

schon in <strong>de</strong>n ersten Statuten vom Jahre 1682 an. — Die philosophischen Ephemeri<strong>de</strong>n,<br />

aus welchen vorzüglich die vorstehen<strong>de</strong>n Angaben genommen sind, machen die doppelte<br />

Bemerkung, dass bei Verlesung <strong>de</strong>r Statuten am 11. Dezember 1701 wegen <strong>de</strong>r langwierigen<br />

Verhandlung wichtige Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>nselben erwartet wor<strong>de</strong>n, aber viele<br />

Anwesen<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>m nur kleinen Beisatze sehr betroffen gewesen seien: „damnantes<br />

credulitatem", und: „mirum e.st, quantum conducat ad optata a Dicasteriis hnpetranda<br />

illorum membra prius seorsim acce<strong>de</strong>re, et inforraando in suas partes <strong>de</strong>clinare."<br />

4) Eph. jur. 7. Januar 1729. In <strong>de</strong>m Erlasse war auch die Frage über Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s Innsbrucker philosophischen Studiums enthalten. Vgl. § 55.<br />

5) Prae<strong>de</strong>stinations-Lehre erklärt durch Gottes Voraussehen freien guten o<strong>de</strong>r bösen<br />

Handlungen <strong>de</strong>r Menschen.<br />

0) Scientiam mediam ad nihil esse, nostra argumeuta esse quotidiana Molinista-


— 85 —<br />

sich. Im folgen<strong>de</strong>n Jahre aber gab ein gewisser Weinzierlin von Feldkirch, Theolog<br />

und schon Weltpriester, ein Werk gegen die Innocentia Kahlschmids zur Disputation<br />

mit Erlaubniss <strong>de</strong>r theologischen Facultät in <strong>de</strong>n Druck, welche auf <strong>de</strong>n<br />

27. Februar 1711 festgesetzt wur<strong>de</strong>. Am 26. Februar Abends wur<strong>de</strong> jedoch die<br />

Disputation vom Gubernator auf Verwendung <strong>de</strong>s Prälaten von Wüten verboten,<br />

und <strong>de</strong>r theologische Dekan, welcher <strong>de</strong>m Gubernator gegen dieses Verbot mündliche<br />

Vorstellungen machen wollte, unter Hinweisung auf <strong>de</strong>n erlassenen Befehl gar<br />

nicht vorgelassen. Bei einer hierüber gehaltenen Senats-Sitzung am 28. Februar<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gegenstand als Universitäts-, nicht als Facultäts-Sache erklärt, wobei<br />

nur <strong>de</strong>r juridische Professor Carneri und <strong>de</strong>r medizinische Professor Linsing nicht<br />

einstimmten. Die Universität wen<strong>de</strong>te sich sohin schriftlich an <strong>de</strong>n geheimen Rath,<br />

welcher erwie<strong>de</strong>rte, <strong>de</strong>r Gubernator schicke die Sache an <strong>de</strong>n Universitätskanzler<br />

nach Brixen, die Disputation möge — jedoch nur aus beson<strong>de</strong>rs zu vertheilen<strong>de</strong>n<br />

Thesen, aber nicht über das ganze Buch Weinzierlin's abgehalten wer<strong>de</strong>n. Diess<br />

genügte <strong>de</strong>r Universität nicht, vielmehr schickte sie am 6. März <strong>de</strong>n Universitäts-<br />

Notar mit <strong>de</strong>m Priester Weinzierlin mit Empfehlungsschreiben *) zum Bischof als<br />

Kanzler ab. An diesen schrieb auch <strong>de</strong>r Prälat von Wüten unter <strong>de</strong>m 11. März,<br />

und stellte die Gefahr von Unruhen vor, die ein Privat-Kleriker, ein Auslän<strong>de</strong>r herbeiführe;<br />

die Professoren <strong>de</strong>r Universität — bemerkte er — wären selbst nicht<br />

einig. Le Blanc wäre nicht aus <strong>de</strong>m Original, son<strong>de</strong>rn aus einem vom Bischof in<br />

Olmütz approbirten Buche zitirt wor<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Rektor <strong>de</strong>r Jesuiten wäre von ihm —<br />

Prälaten — schon sincerirt etc. 2 ). Der Bischof erklärte — so wonig diess Anfangs<br />

<strong>de</strong>n Anschein hatte — nach genauer Untersuchung <strong>de</strong>r Sache in einem<br />

Schreiben an <strong>de</strong>n Prokanzler <strong>de</strong>r Universität durch ihn — <strong>de</strong>n Prokanzler — ein<br />

Dekret zustellen zu lassen, nach welchem das Buch Weinzierlins nichts gegen <strong>de</strong>n<br />

Glauben, gute Sitten, und die Trienter Constitutionen enthalte, sohin die Disputation<br />

über dasselbe allerdings geschehen könne 3 ). Sie wur<strong>de</strong> am 20. März mit allen<br />

gewöhnlichen Feierlichkeiten in Gegenwart aller Professoren mit Ausnahme Linsings<br />

gegen zehn Opponenten mit Auszeichnung ohne Präses, aber zum nicht geringen<br />

mm murmura, vicinam esse nostram sententiam damnatis ab Tnnocentio XT, sententiam<br />

Suarez ut calvinisticam transscribunt, et contirmant suarn sententiam ex Le Blanc, quem<br />

auetorem lectu dignissimum ab omnibus veritatis amantibus dieunt — wie die theologischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n die Beschwer<strong>de</strong>n angeben.<br />

1) Literis et aliis requisitis bene instruetos - wie die Ephemeri<strong>de</strong>n sagen.<br />

2) Der Brief liegt im Brixener Consistorial-Archiv.<br />

3) Ad recursum ... in puneto suspensionis <strong>de</strong> non disputandis thesibus dn scientia<br />

niedia a Franc. Weinzierl . . . re mature perpensa, viso. lecto et consi<strong>de</strong>rato<br />

tenore praedietarum tlie.sium per Pracsi<strong>de</strong>m et consiliarios nostrus eccl. unacurn parorgis<br />

«djunetis, consi<strong>de</strong>ratis etiam objeetionibus ex adversa parto factis et protestationibus<br />

exhibiti.s, attentis privilegiis . . . Universitatis . . . doctjrninius. supradietas theses utpote<br />

ad Normam Privilegiorum . . . a Decano approbata.s ac niliil contra sanam ti<strong>de</strong>m<br />

catholicam romanam continentes (licet author et <strong>de</strong>fen<strong>de</strong>ns eirun<strong>de</strong>m liberiori calamo<br />

acutiora quaedam fervente nimis animo, quae omninn improbamus, et longe melius omitti<br />

potuissent, ad nostram displicentiam immiscuerit, praesertim <strong>de</strong>cretum in fine libelli<br />

positum) potuisse publice <strong>de</strong>fendi, prout illas <strong>de</strong>fen<strong>de</strong>ndi licentiam concedimus . . .<br />

dummodo in disputatione <strong>de</strong>bita et conveniens religiosa mo<strong>de</strong>stia seclusis quibuseunqup<br />

scomatibus aut injuriis . . . observetur. Insupor <strong>de</strong>cernimus, ut in posterum quibu.seunque<br />

professoribus, studiosis aut regularibus dioecesis nostrae non liceret these.s, librox<br />

al »t quaeeuuque alia ad publicas <strong>de</strong>feusiones pertinentia aut ad alios quoseunque fines<br />

imprimi aut exeudi facere sine expressa nostra vel eorum approbatione, qui per nos aut<br />

successores nostros sunt geueraliter vel specialiter ad id <strong>de</strong>putati vel ad id <strong>de</strong>putabuntur<br />

*•* -Mart. 1711. Pasp. Künigl.


— 86 —<br />

Aerger <strong>de</strong>s Stiftes Wüten abgehalten *), mit <strong>de</strong>m die Spannung sich mehrere Jahre<br />

forterstreckte 2 ). üebrigens kostete <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>l die Universität vorzüglich wegen<br />

Sendung <strong>de</strong>s Notars nach Brixen 60 fl. 30 kr.<br />

§ 46.<br />

Mit <strong>de</strong>m bischöflichen Ordinariate in Brixen stand die Universität in einem<br />

dreifachen Verhältnisse — insofern <strong>de</strong>r Bischof Kanzler <strong>de</strong>r Universität war, in<br />

welcher Beziehung <strong>de</strong>r Vicekanzler seine Stelle versah, wenn nicht etwa die Wichtigkeit<br />

<strong>de</strong>r Sache ein unmittelbares Einwirken <strong>de</strong>s Kanzlers for<strong>de</strong>rte (§ 26); —<br />

insofern <strong>de</strong>r Bischof die Jurisdiction über Kleriker <strong>de</strong>r Universität <strong>de</strong>legirte, in<br />

welcher Beziehung das Uebereinkommen vom Jahre 1682 Mass und Ziel gab (§13);<br />

— endlich insofern <strong>de</strong>r Bischof <strong>de</strong>r Universität — eigentlich <strong>de</strong>r theologischen<br />

Facultät das Bücher-Censur-Goschäft für Innsbruck etc. überliess. Diess geschah<br />

im Jahre 1684 3 ), und in spätem Erlassen. Ueber die Thätigkeit <strong>de</strong>r theologischen<br />

Facultät in <strong>de</strong>r Ausübung dieser Macht kommen in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n viele Belege<br />

vor, von <strong>de</strong>nen Einige hier stehen mögen. Im Jahre 1685 wur<strong>de</strong> ein ketzerisches<br />

Buch mit schlechten Anmerkungen 4 ) über Kirchenrecht ent<strong>de</strong>ckt, und <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische<br />

Buchdrucker Eeisacher und Hofbuchdrucker Wagner davon in die Kenntniss<br />

gesetzt; endlich auf Ersuchen von <strong>de</strong>r Regierung <strong>de</strong>n Nürnberger Buchhändlern<br />

die Confiscation <strong>de</strong>r Bücher bei fernerer Ent<strong>de</strong>ckung eines solchen Werkes<br />

angedroht. — Im Jahre 1691 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Buchdrucker wegen Drucks<br />

<strong>de</strong>s »Kräfte <strong>de</strong>s Krauts, Aller Menschen Harnisch * mit Kerker bestraft und mit<br />

<strong>de</strong>r Absetzung bedroht, wenn er noch etwas ohne Erlaubniss <strong>de</strong>r theologischen<br />

1) A Defen<strong>de</strong>nte respon<strong>de</strong>nte ad stuporem et satisfactionem omnium sine Praesi<strong>de</strong><br />

. . . quod haud minimum erat, quod tarn dolenter stomachum Wiltinensibus eorumque<br />

asseclis movebat, monstrosum atque exoticum inquiebant et inauditum, actualem studiosum<br />

scribere et <strong>de</strong>fen<strong>de</strong>re sine Praesi<strong>de</strong> et qui<strong>de</strong>m contra Professoren! Wiltinensem,<br />

quem alii lectorem et non professorem rectiori titulo appellant, wie die theologischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n sich ausdrücken.<br />

2) Die theologische Facultät klagte noch unter <strong>de</strong>m 15. Juni 1712, dass <strong>de</strong>r<br />

Präses einer Disputation in Wilten <strong>de</strong>n Weinzierlin hominem mordacem incautissimum<br />

scriptorem, omnes charitatis regulas violantem calumniatorem rixas setninäntem, iueontinentissimum<br />

hominem nannte, abjeeto etiam ordine Norberti, in quo Novitiatum intraverat.<br />

— Auch protestirte die philosophische Facultät noch im Jahre 1713 gegen <strong>de</strong>n<br />

von einem Defen<strong>de</strong>nten zu einer Disputation <strong>de</strong> jure et justitia certaminum et bellorum<br />

eingela<strong>de</strong>nen Kahlschmid, für welchen <strong>de</strong>r Prälat von Wilten auch wirklich dann einen<br />

An<strong>de</strong>rn schickte. (Eph. ph. 11. Mai 1713.)<br />

3) Praelegebantur (in concilio) literae Episc. brix. potestatem conce<strong>de</strong>ntes facultati<br />

theologicae pro censurandis libris visitandisque Bibliopolarum et typographorum officinis.<br />

(Eph. th. 6. Jan. 1684.) — „Wir comittiren," heisst es in einem bischöflichen Schreiben,<br />

„die theologische Facultät, und ertheilen Gewalt, dass selbige in unserm Namben und<br />

so vill uns als loci ordinario Von rechts und unsers Ambts wegen zuestendig, die <strong>de</strong>nen<br />

Ynsbrugger und <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Drukherey zu drukhen vorkhommen<strong>de</strong>n sachen in Ain<br />

und an<strong>de</strong>rn juxta regulas conc. trid. fleissig durchsehen, lesen, approbiren o<strong>de</strong>r aber<br />

reprobiren, vel ad revisionem ac censuram meam vel officii nostri ecclesiastici remittiren,<br />

darvon Je<strong>de</strong>smal ein exemplar Unss und Unsserm Geistlichen ofricio Zusen<strong>de</strong>n, nit weniger<br />

die excessen <strong>de</strong>r Buchdrucker und führer circa impressionem et expositionem aut<br />

divulgationem quorumeunque operum impressornm circa res sacras et eas concernentia<br />

gebührend und exemplarisch abstraffen, die Drukherey und fail exponirten Büecher zu<br />

zeuthen fleissig et invocato (quatenus opus) brachio saeculari visitiren und in ain und<br />

an<strong>de</strong>res solch inspection und direction tragen, und geben solle, auf dass all das Jenige<br />

vermitten bleibe o<strong>de</strong>r emendirt wer<strong>de</strong>, was wi<strong>de</strong>r obig haylsamben Satzungen und Verordnungen<br />

laufen mechte. u<br />

4) Turpes val<strong>de</strong> Glosass in jus canonicum.


— 87 —<br />

Facultät drucke *). Aber im Jahro 1692 fand das Ordinariat die in gedruckten<br />

philosophischen Thesen <strong>de</strong>m Prälaten von Neustift als Patron excessiv gegebenen<br />

Titel zu rügen, und <strong>de</strong>r Facultät durch <strong>de</strong>n Prokanzler die Zurücknahme <strong>de</strong>s<br />

Censur-Befugnisses anzudrohen 2 ). Im Jahre 1694 ent<strong>de</strong>ckte die Facultät von<br />

Masken ausgeworfene ärgerliche Zettel, über <strong>de</strong>ren Druck <strong>de</strong>r Buchdrucker die<br />

Schuld auf seinen akatholischen Socius schob; und ein famoses Buch: s <strong>de</strong> vita<br />

confessoris mo<strong>de</strong>rni regis Galliarum*, das von Augsburg kam; im Jahre 1700<br />

wollte sie selbst »Institutio parochi di Abreu S. J.* verbieten, wenn nicht eine<br />

Stelle über das Fegefeuer radirt wer<strong>de</strong> 3 ). Als im Jahre 1709 <strong>de</strong>m Erzbischof von<br />

Salzburg <strong>de</strong>dicirte Thesen: diversa Systemata <strong>de</strong> corpore humano ohne Censur gedruckt<br />

wur<strong>de</strong>n, erhielt nicht bloss <strong>de</strong>r Drucker einen Verweis, son<strong>de</strong>rn es musste<br />

am Schlüsse die Bemerkung beigedruckt wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Verfasser das in die<br />

Theologie Einschlagen<strong>de</strong> nur Eruditionis causa beigesetzt habe, und die nähere<br />

Discussion darüber Fachmännern überlasse. Im Jahre 1722 wur<strong>de</strong> Wagner, <strong>de</strong>r<br />

abergläubische Andachtsbücher ohne Censur gedruckt hatte, wie<strong>de</strong>rholt vor die<br />

theologische Facultät citirt, und auf erhaltenen Verweis unter dorn <strong>de</strong>müthigen<br />

Versprechen entlassen, ohne Genehmigung <strong>de</strong>r Facultät nichts mehr drucken zu<br />

lassen 4 ).<br />

Viele Mühe machte <strong>de</strong>n theologischen Dekanen immer <strong>de</strong>r Haller Markt,<br />

wegen <strong>de</strong>r ausländischen Buchhändler, <strong>de</strong>ren Kataloge untersucht wur<strong>de</strong>n, wobei<br />

öfter die Klage vorkommt, dass in <strong>de</strong>nselben nicht alle zu verkaufen<strong>de</strong>n Bücher<br />

angezeigt seien. Verdächtige Bücher wur<strong>de</strong>n abgenommen, und ihr Verkauf bis<br />

auf weitere Erklärung verboten. Der theologische Dekan nahm zu dieser Untersuchung<br />

öfter auch an<strong>de</strong>re Männer mit sich, z. B. im Jahre 1730 <strong>de</strong>n philosophischen<br />

Dekan, damit dieser die französischen und italienischen, er selbst aber nur<br />

die lateinischen und <strong>de</strong>utschen Bücher untersuche.<br />

Merkwürdig ist ein Streit über tine Thesen-Aufschrift vom Jahre 1729, in<br />

welcher <strong>de</strong>m Bischof von Brixen als Patron <strong>de</strong>r Titel: Episc. et S. R. J. prineeps<br />

brix., und nicht <strong>de</strong>r sonst gewöhnliche Titel: S. E. J. prineeps et Episc. brix. gegeben<br />

wird. Der Notar machte <strong>de</strong>n Rektor und An<strong>de</strong>re darauf aufmerksam, und<br />

die 400 Exemplare mussten mit <strong>de</strong>m bisher gewöhnlichen Titel umgedruckt wer<strong>de</strong>n.<br />

Aber auf die Protestation dor theologischen Facultät wur<strong>de</strong>n unter Beistimvnung<br />

<strong>de</strong>s Regierungs-Vicekanzlers die Exemplare mit <strong>de</strong>m ersten Titel doch wie<strong>de</strong>r<br />

ausgetheilt. Dieser Streit veranlasste ein Dekret <strong>de</strong>s geheimen Käthes vom 16. August<br />

1729 an <strong>de</strong>n Buchdrucker Wagner, nichts ohne ein <strong>de</strong>in geheimen Käthe zur<br />

Revision vorgelegtes Exemplar zu drucken, was auch <strong>de</strong>r Universität bekannt gegeben<br />

wur<strong>de</strong>. Die Universität reichte dagegen eine Beschwer<strong>de</strong> ein, und beschloss<br />

die Sache auch durch <strong>de</strong>n Prokanzler zur Kunntniss <strong>de</strong>s Bischofs zu bringen 5 )<br />

1) Eph. th. 23. Nov. 1685, 13. Juli 16*01.<br />

2) Eph. jur. 17. Nov. 1692. Der Senat fand über eine ilie theologische Facultät<br />

betreffen<strong>de</strong> Sache nichts zu veranlassen.<br />

3) Eph. th. 31. Mart. 1694 und 30. Oct. 1700.<br />

4) 1. c. 28. Januar 1721.<br />

5) Die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n sprechen davon sehr weitläufig, ohne jedoch<br />

<strong>de</strong>n Grund anzugeben, aus welchem die Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Titels so wichtig schien. Die<br />

juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n sagen unter <strong>de</strong>m 17. August 1729 nur, die Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>><br />

i'itels multas et miras causaver.it tricas, ita ut intimum arcanum consilium, duin ista<br />

resciret, contra uovam inusitatam, titulaturam protestatum fuerit. — Die weitem Schicksale<br />

über das Censnrwesen gehören in die folgen<strong>de</strong> Perio<strong>de</strong>.


— 88 —<br />

§ 47.<br />

Gegen die Dikasterien, <strong>de</strong>nen die Universität nicht unterworfen war, behauptete<br />

sie energisch ihr Ansehen, und ihre Rechte. Im Jahre 1722 ersuchte <strong>de</strong>r<br />

Richter in Wilteri, zwei Aka<strong>de</strong>miker, die bei einem dort vorgefallenen Todfalle gegenwärtig<br />

gewesen waren, zu einem Verhör zu schicken. Die Universität erwie<strong>de</strong>rte,<br />

die Stu<strong>de</strong>nten stün<strong>de</strong>n nicht unter <strong>de</strong>r Jurisdiction von Wilten; man soll ihr die Akten<br />

mittheilen, sie wer<strong>de</strong> dann selbst die Stu<strong>de</strong>nten verhören *). Wegen <strong>de</strong>r Türkensteuer<br />

im Jahre 1717 beriefen die Tiroler Stän<strong>de</strong> 2 ) auch die Professoren <strong>de</strong>r Universität<br />

zur Berathung; allein die Universität erwie<strong>de</strong>rte unter <strong>de</strong>m 12. November,<br />

sie bil<strong>de</strong> einen eigenen Körper, habe ihr eigenes Tribunal etc. und wies die Zumuthung<br />

zurück 3 ) u. s. w.<br />

Der Einfluss <strong>de</strong>r höhern Regierungs-Stellen (Wesen und geheimer Rath) auf<br />

die Universität war damals weit kleiner, als in spätem Zeiten. Die innern Angelegenheiten<br />

über Studien und ihre Einrichtung, Lehrstoff, Lehrart, und Promotionen,<br />

Aufnahme und in <strong>de</strong>r Regel Ausschliessung von Stu<strong>de</strong>nten etc. waren <strong>de</strong>r Universität<br />

fast ganz frei gegeben; und über Studien-Verbesserungen erfolgten selbst<br />

von <strong>de</strong>r höchsten Regierung eher Anfragen als eigenmächtige Bestimmungen,<br />

z. B. bezüglich <strong>de</strong>r philosophischen Studien-Einrichtung 4 ). Die Universität wen<strong>de</strong>te<br />

sich aber selbst in Fällen, wo sie aus sich selbst hätte han<strong>de</strong>ln können, z. B. über<br />

Strafbestimmungen <strong>de</strong>r philosophischen Pacultät (§ 44), über Unbotmässigkeiten<br />

von Stu<strong>de</strong>nten (§41) etc. an die höhern Behör<strong>de</strong>n, und da sie selbst statutenmässig,<br />

und nach <strong>de</strong>r ursprünglichen Einrichtung in Fonds-Angelegenheiten von<br />

<strong>de</strong>r Hofkammer, in Jurisdictions-Angelegenheiten von <strong>de</strong>r Regierung nicht unabhängig<br />

, und in manchen Handlungen, z. B. Vorschlägen zu Professuren an diese<br />

Stellen gewiesen, und überhaupt <strong>de</strong>m geheimen Ratho unterworfen war, ohne dass<br />

überall ganz bestimmte Vorschriften bestan<strong>de</strong>n: so führten diese Umstän<strong>de</strong> manche<br />

Reibungen <strong>de</strong>r Universität mit <strong>de</strong>n obersten Stellen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s herbei, von <strong>de</strong>nen<br />

einige Beispiele anzuführen sein dürften, manche aber z. B. bezüglich <strong>de</strong>r Scharwache,<br />

<strong>de</strong>s Universitätsfonds, schon zum Theil berührt wur<strong>de</strong>n.<br />

Schon im Jahre 1677 beschloss die Universität an die Regierung <strong>de</strong>n Ausdruck<br />

»unterthänig* in ihren Eingaben nicht zu gebrauchen, son<strong>de</strong>rn sich nur<br />

sgehorsam* zu unterschreiben 5 ). |Im Jahre 1680 liess <strong>de</strong>r theologische Dekan<br />

in Abwesenheit <strong>de</strong>s Vicerektors Stu<strong>de</strong>nten, die einen Regierungs - Advokaten beleidiget<br />

hatten, unverzüglich arretiren und ihnen <strong>de</strong>n Degen abnehmen, damit nicht<br />

etwa die Regierung vorgreife, was <strong>de</strong>r Senat vollkommen billigte 6 ). — Im Jahre<br />

1689 beschloss <strong>de</strong>r Senat, zu einem Constitut über Stu<strong>de</strong>nten einen Regierungs-<br />

Commissär, wie die Regierung wollte, nicht zuzulassen, und verweigerte Aufschlüsse<br />

über einen Stu<strong>de</strong>nten, <strong>de</strong>r einem Mädchen einen vergifteten Liebestrank gegeben<br />

1) Epb. jur. 30. Juli 1722.<br />

2) Magistratus inclytae provinciae tyrolensis.<br />

3) Non parendum, cum Universitas sit corpus separatum et separatum habeat<br />

tribunal. (Eph. jur. 12. Nov. 1717.) Uebrigen.s wur<strong>de</strong>n zu dieser Steuer selbst Professoren-Wittwen,<br />

Pe<strong>de</strong>ll, Sprachlehrer etc. in Anspruch genommen. Der von <strong>de</strong>r Universität<br />

eingeschickte Betrag war <strong>de</strong>n Stellen zu gering, und es wur<strong>de</strong> Erhöhung <strong>de</strong>sselben<br />

gefor<strong>de</strong>rt, die auch, jedoch nicht im zugemutheten Betrage erfolgte (1. c. 19. Nov. 1717,<br />

7. April 1718.)<br />

4) § 27.<br />

5) Eph. th. 13. Jan. 1677.<br />

6) Eph. th. 21. Mai 1680.


— 89 —<br />

haben sollte, da das Constitut nur <strong>de</strong>r Universität zustehe 1 ). — Im Jahre 1712<br />

nahm die Regierung nach Linsings Ableben die Obsignatiou seines Nachlasses vor,<br />

weil er als Professor ponsionirt und Stadtphysikus war; dagegen protestirte die<br />

Universität bei <strong>de</strong>m geheimen Käthe, <strong>de</strong>r für gemischte Amtshandlung entschied 2 ).<br />

— Im Jahre 1719 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker Bombarda von einem Nachtwächter<br />

tödtlich verwun<strong>de</strong>t, die Stu<strong>de</strong>nten wur<strong>de</strong>n dadurch sehr aufgeregt, <strong>de</strong>r Senat ta<strong>de</strong>lt«<br />

ihre Tumulte, verurtheilte auch Theilnehmer an Nachtschwärmereien zum CarcerJ<br />

glaubte aber die Bestrafung selbst suspendiren zu sollen, bis die Gemüther etwas<br />

abgekühlt wären. Da verlangte die Regierung diktatorisch Aufklärung, namentlich<br />

über die diktirte Strafe, und in <strong>de</strong>n Eingaben die Unterschrift > unterthänig *. Der<br />

Senat gab ihr keine Antwort, son<strong>de</strong>rn wen<strong>de</strong>te sich an <strong>de</strong>n geheimen Rath, von<br />

<strong>de</strong>m er die Incarcerirung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>n Streit veranlassen<strong>de</strong>n Nachtwächters for<strong>de</strong>rte.<br />

Und da die Regierung in die Rechte <strong>de</strong>r Universität überhaupt nach <strong>de</strong>r Meinung<br />

<strong>de</strong>s Senates eingriff: so beschloss die Universität, eine Deputation — bestehend aus<br />

<strong>de</strong>m Rektor und <strong>de</strong>n Dekanen — soll bei <strong>de</strong>m Vicepräsi<strong>de</strong>nten (<strong>de</strong>r Präsi<strong>de</strong>nt war<br />

abwesend) Vorstellungen machen und um Abhülfe bitten 3 ). — Als in <strong>de</strong>r Nacht<br />

vom 21. Juni 1721 <strong>de</strong>r Jurist Boegl von einem Schuhmacher ermor<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n<br />

war, nahm die Universität in <strong>de</strong>r Frühe <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Tages <strong>de</strong>n Augenschein vor,<br />

musste aber doch die Verhandlung <strong>de</strong>r Regierung abtreten, da Boegl als getödtet<br />

kein immatrikulirter Stu<strong>de</strong>nt sei, <strong>de</strong>r Schuster aber nicht unter <strong>de</strong>r Jurisdiction<br />

<strong>de</strong>r Universität stün<strong>de</strong>. Der Universitätsprofessor Fischer aber, <strong>de</strong>r beim Augenschein<br />

intervenirt hatte, und bei <strong>de</strong>r weitern Verhandlung erscheinen musste, erhielt<br />

von <strong>de</strong>r Universität <strong>de</strong>n Auftrag, sich we<strong>de</strong>r verhören noch beei<strong>de</strong>n zu lassen, <strong>de</strong>nn<br />

es genüge seine Gegenwart und <strong>de</strong>n Hergang schriftlich bezeugt zu haben 4 ).<br />

Bei Beschwer<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n geheimen Rath gegen die AVesen konnte sich die<br />

Universität selten einen günstigen Erfolg versprechen, da <strong>de</strong>r geheime Rath zum<br />

Theil aus Deputirten <strong>de</strong>r Wesen bestand. Daher ging die Universität öfter sogar<br />

an <strong>de</strong>n Kaiser, an <strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r geheime Rath <strong>de</strong>n letzten Bericht erstattete, auf<br />

<strong>de</strong>n selten eine erwünschte a. h. Entscheidung zu Gunsten <strong>de</strong>r Universität erfolgte.<br />

So wollte die Universität im Jahre 1685 nach Ableben <strong>de</strong>s ersten Notars Walter<br />

nach <strong>de</strong>m Beispiele an<strong>de</strong>rer Universitäten selbst einen Nachfolger wählen, und<br />

wen<strong>de</strong>te sich, da ihr diess Recht von <strong>de</strong>n Lokalbehör<strong>de</strong>n streitig gemacht wur<strong>de</strong>,<br />

selbst an <strong>de</strong>n Kaiser durch seinen Beichtvater 5 ). Allein auf <strong>de</strong>n Bericht <strong>de</strong>r Wesen<br />

und <strong>de</strong>s geheimen Rathes wur<strong>de</strong> entschie<strong>de</strong>n, dass das Recht, einen Universitäts-<br />

Notar aufzustellen, lan<strong>de</strong>sfürstlich sei; jedoch wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 1. April 168H<br />

nicht <strong>de</strong>r vom geheimen Rathe beantragte Digisse.r, son<strong>de</strong>rn provisorisch ein Brunmr<br />

aufgestellt, <strong>de</strong>m schon früher eine Universität^-Anstellung versprochen war, und<br />

nach ihm ein Würtenberger, auf <strong>de</strong>n im Jahre 1722 nicht <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Universität<br />

vorgeschlagene Lang, son<strong>de</strong>rn Anton Roschman folgte. Wie <strong>de</strong>r Notar, so wur<strong>de</strong>n<br />

auch die übrigen Diener <strong>de</strong>r Universität und um so mehr die Lehrer von Sprachen<br />

etc. vom Kaiser ernannt.<br />

Eben so fruchtlos war im Jahre 1679 eine Einsprache <strong>de</strong>r Universität gegen<br />

die Aufstellung <strong>de</strong>s Regierung«-Advokaten von Tschi<strong>de</strong>rer als ausserordontlicher<br />

1) 1. c. 16. Dezember 1689.<br />

2) Eph. jur. 13. Mai 1712. Eph. th. 18. Mai 1712.<br />

3) Eph. jur. 17. Januar 1719. Eph. theol. 19. August 1717. — „Ut regimen<br />

mitiorem nobiscum agendi modum relit adhibere et arcanum privilegia toties a regimine<br />

impetita velit gratiose <strong>de</strong>fen<strong>de</strong>re" — sagen die philosophischen Ephemeri<strong>de</strong>n.<br />

4) Eph. jur. 22., 23. Juni 1721.<br />

5) Eph. th. 9. Januar 1686.


— 90 —<br />

Professor <strong>de</strong>r Rechte, bei welcher freilich die Universität nicht mit <strong>de</strong>r gehörigen<br />

Vorsicht vorging. Die Universität hatte diesen Mann schon im Jahre 1675 nach<br />

Dinsl's Ableben zwar nicht als <strong>de</strong>n würdigsten, jedoch als tauglichsten Professor<br />

<strong>de</strong>r Rechte bezeichnet; er wur<strong>de</strong> damals auch nicht als Professor ernannt, son<strong>de</strong>rn<br />

die Stelle erhielt ein Weitenauer. Nun suchte aber Tschi<strong>de</strong>rer um die Anstellung<br />

als ausseror<strong>de</strong>ntlicher Professor an, und da sein Gesuch von <strong>de</strong>r Landschaft<br />

empfohlen wur<strong>de</strong>, da er talentvoll und auch als Privatlehrer beliebt war: wur<strong>de</strong> er<br />

auf <strong>de</strong>n Antrag bei<strong>de</strong>r Wesen und <strong>de</strong>s geheimen Rathes, ohne die Universität zu<br />

fragen, als ausseror<strong>de</strong>ntlicher Professor, <strong>de</strong>rgleichen auch an an<strong>de</strong>rn Universitäten<br />

zu ihrer Ehre bestün<strong>de</strong>n, unter <strong>de</strong>m 12. Oktober 1677 allerhöchst, jedoch ohne<br />

Besoldung ernannt. Itzt erklärte sich aber die Universität gegen die Aufnahme<br />

<strong>de</strong>sselben unter die Universitäts-Professoren, da er hiezu nicht einmal tauglich sei,<br />

weil er nur zwei Jahre das jus civile studirt, und das Kirchenrecht in Deutschland<br />

gar nicht gehört hätte, und doch in Padua ungesetzlich zum Doctor bei<strong>de</strong>r Rechte<br />

promovirt wor<strong>de</strong>n sei. — Allein es blieb bei <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung, als einer geschehenen<br />

Sache; <strong>de</strong>m Tschi<strong>de</strong>rer wur<strong>de</strong> jedoch aufgetragen, sich manierlich und<br />

discret zu benehmen, und circa collegia privata sich nach <strong>de</strong>r Observanz und <strong>de</strong>n<br />

bestehen<strong>de</strong>n Universitäts-Statuten zu richten. Der Senat wollte ihm nun — nach<br />

<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Gewohnheit l ) — kein prineipium solemne, kein Erscheinen bei<br />

<strong>de</strong>n Quatember-Sitzungen, keine Präce<strong>de</strong>nz vor <strong>de</strong>n philosophischen Professoren<br />

gestatten, und auftragen, sich die Materien seiner Vorlesungen vom Facultäts<strong>de</strong>kan<br />

vorschreiben zu lassen. Er wur<strong>de</strong> vom Notar vor die Versammlung <strong>de</strong>r Professoren<br />

beschie<strong>de</strong>n, vor welchen er bei <strong>de</strong>n ihm bekannt gewor<strong>de</strong>nen For<strong>de</strong>rungen nicht erschien.<br />

Der Senat beschwerte sich hierüber bei <strong>de</strong>r Regierung, und Tschi<strong>de</strong>rer —<br />

zur Verantwortung aufgefor<strong>de</strong>rt — erklärte, dass er — vom Kaiser ernannter Professor<br />

— es seiner unwürdig gehalten habe, bei solchen Anfor<strong>de</strong>rungen an ihn<br />

vor <strong>de</strong>m Senate zu erscheinen; er bitte um Schutz dagegen. Der geheime Rath<br />

stellte zur Vermittlung <strong>de</strong>r Sache <strong>de</strong>n Regierungskanzler Baron v. Wittenbach an,<br />

welcher mit <strong>de</strong>m geheimen Rath Schmid in einer Conferenz mit <strong>de</strong>m Rektor <strong>de</strong>r<br />

Universität und <strong>de</strong>m theolgischen und medizinischen Dekan kein Resultat erzielte,<br />

in<strong>de</strong>m sich die Universität auf ihr Recht nach <strong>de</strong>m Beispiel von Ingolstadt berief etc.<br />

Die Wesen erklärten sich für Tschi<strong>de</strong>rer, da — abgesehen von <strong>de</strong>m Umstän<strong>de</strong>, dass<br />

das Beispiel von Ingolstadt für Innsbruck nicht massgebend sein müsse — in<br />

Ingolstadt das von <strong>de</strong>r Universität gefor<strong>de</strong>rte Verfahren, nach ihrem Wissen, nicht<br />

Statt fin<strong>de</strong> etc. Der geheime Rath entschied nun, Tschi<strong>de</strong>rer habe prineipium solemne<br />

zu halten, wozu die Aka<strong>de</strong>miker wie gewöhnlich einzula<strong>de</strong>n seien. Den Professoren<br />

stehe frei, dabei zu erscheinen; Tschi<strong>de</strong>rer habe dann wöchentlich 2—3 Stun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />

Civilprozess vorzutragen. Die Universität wen<strong>de</strong>te sich dann wie<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Kaiser,<br />

erschien jedoch noch vor <strong>de</strong>r a. h. Entscheidung am 5. Juni beim prineipium<br />

solemne. Der Kaiser genehmigte am 20. Juni 1679 die Entscheidung <strong>de</strong>s geheimen<br />

Rathes mit <strong>de</strong>r weitern Bestimmung, dass Tschi<strong>de</strong>rer als or<strong>de</strong>ntlicher Professor<br />

mit allen Rechten eines solchen — jedoch ohne Gehalt zu behan<strong>de</strong>ln sei 2 ). —<br />

Uobrigens übernahm Tschi<strong>de</strong>rer nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong> Heitzmann's im Jahre 1681 die<br />

Digesten, und ein Nachfolger resp. fünfter Professor <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz wur<strong>de</strong> nach<br />

<strong>de</strong>m Gutachten <strong>de</strong>r juridischen Faoultät nicht mehr aufgestellt 3 ).<br />

1) Aber gegen die Extra-Professoren <strong>de</strong>r hl. Schrift und Controversen in <strong>de</strong>r Theologie<br />

erscheint von einer solchen Gewohnheit in <strong>de</strong>n Epheraeri<strong>de</strong>n nichts (§ 2).<br />

2) Nach Sfcatfchalterei-Akten und <strong>de</strong>n theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n.<br />

:i) Vgl. Eph. jur. 3. und 7. Januar 1679.


— 91 —<br />

Langwierige Verhandlungen zwischen <strong>de</strong>r Universität und <strong>de</strong>n Dikasterien<br />

hatten vom Jahre 1717 bis wenigstens 1720 wegen eines Weges zum Löwenhause<br />

an <strong>de</strong>r westlichen Seite <strong>de</strong>r Universität Statt. Gegen einen solchen Weg, <strong>de</strong>ssen<br />

Herstellung im Jahre 1717 bereits begonnen wur<strong>de</strong>, machte die Universität Vorstellungen,<br />

weil sie nicht bloss Unruhe, son<strong>de</strong>rn selbst Scandale durch Betrunkene,<br />

Verliebte, und Unsicherheit für die Universität etc. fürchtete. Commissionolle Berathungen,<br />

an <strong>de</strong>nen nebst <strong>de</strong>r Universität, Kammer etc. auch <strong>de</strong>r Stadtmagistrat<br />

Theil nahm, führten zu keinem <strong>de</strong>r Universität günstigen Resultat. Daher wen<strong>de</strong>te<br />

sie sich an <strong>de</strong>n Kaiser, und erwirkte ein Verbot <strong>de</strong>s Weges bis auf weitere Anordnung.<br />

Der Ausgang <strong>de</strong>r Verhandlung, zu welcher am 18. Juni 1720 <strong>de</strong>r geheime<br />

Rath Gr. Brandis bei <strong>de</strong>r Rathssitzung <strong>de</strong>n Auftrag erhielt, ist mir unbekannt *).<br />

§ 48.<br />

Schliessen wir diesen Abschnitt mit ein paar Bemerkung«] über die Universität<br />

überhaupt.<br />

Ungeachtet mancher Unvollkommenheiten hat sich die Universität in dieser<br />

Perio<strong>de</strong> im Allgemeinen eines guten Rufes erfreut, und stand selbst neben <strong>de</strong>n<br />

Universitäten zu Wien und Prag, die sich von ihrer Verkümmerung durch die Ilefonnation<br />

noch nicht erholt hatten, gewiss ehrenvoll da. Von vielen Seiten wen<strong>de</strong>te<br />

man sich an die Universität um Gutachtendn verschie<strong>de</strong>nen Angelegenheiten (§37).<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker war im Jahre Ii634 schon 425 2 ). Mangeln auch über<br />

an<strong>de</strong>re Jahre bestimmte Zahlenangaben,


— 92 <br />

für <strong>de</strong>n guten Euf <strong>de</strong>r Universität sein, dass gera<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n höhern Stän<strong>de</strong>n auch<br />

<strong>de</strong>s Auslan<strong>de</strong>s sich eine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Zahl von Studiren<strong>de</strong>n in Innsbruck befand.<br />

Von <strong>de</strong>n ersten dreissig Jahren <strong>de</strong>r Universität führt De Luca *) 63 Aka<strong>de</strong>miker<br />

<strong>de</strong>s frem<strong>de</strong>n A<strong>de</strong>ls namentlich auf, darunter Fürsten von Hohenzollern, Grafen<br />

von Caraffa, Kirchberg und Weissenhorn, Piccolomini, Palffy, Wolkenstein aus<br />

Bo<strong>de</strong>nberg undTrient, Mansfeld, Reinstam und Tettenbach, Walsegg und Waldsee;<br />

— Freiherren von Welsberg und Primör aus Breisgau, Rie<strong>de</strong>n-Ysenburg, Ruestorff-<br />

Mittelbiberach, Pinzenau, Wittenbach, Stubenberg, Landsee, Deutenhofen, Russ,<br />

Diebach, Rechling, Golz, Imhof, Sauer, Haylsperg, Buol, Völs, Horken, Brodraau,<br />

Bemelberg und Hochenburg, Waltberg, Perfalü, Gentilotti etc. — aus a<strong>de</strong>lichen<br />

Geschlechtern von Preussen, Schwaben, Lothringen, Bayern, Oesterreich, Steiermark,<br />

Italien etc. — Basilius Baron Rechlin-Mellps, <strong>de</strong>r im Jahre 1700 das kanonische<br />

Recht in Innsbruck hörte, und auf Ivo die Predigt hielt, war schon Professor<br />

in Kempten 2 ). Solche Studiren<strong>de</strong> wür<strong>de</strong>n die Innsbrucker Universität ohne bcson<strong>de</strong>rn<br />

Ruf <strong>de</strong>rselben nicht so vielen an<strong>de</strong>rn Universitäten vorgezogen haben.<br />

Dieser Ruf dürfte sich vorzüglich auf <strong>de</strong>n entschie<strong>de</strong>n katholischen Charakter <strong>de</strong>r<br />

Universität, und auf ihre guten Professoren gegrün<strong>de</strong>t haben.<br />

§ 49.<br />

Der katholische Charakter <strong>de</strong>r Universität ist in <strong>de</strong>r Stiftungs-Urkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Kaisers Leopold eben so, wie in <strong>de</strong>rConfirmations-Urkun<strong>de</strong>lnnozenz'sXI. vorgezeichnet,<br />

und hat sich namentlich in dieser Perio<strong>de</strong> mit Entschie<strong>de</strong>nheit bewährt. —<br />

Die Jesuiten — damals als die vorzüglichsten Stützpfeiler <strong>de</strong>r katholischen Kirche<br />

betrachtet — machten <strong>de</strong>n einflussreichsten Theil <strong>de</strong>s Professoren-Collegiums aus<br />

(§ 20). Das Ordinariat Brixen überwachte das katholische Element durch seine<br />

Oberaufsicht als Kanzler. Je<strong>de</strong>r angehen<strong>de</strong> Professor sollte vor <strong>de</strong>m Amtsantritte<br />

und je<strong>de</strong>r Candidat aka<strong>de</strong>mischer Wür<strong>de</strong>n mussto vor Erhaltung <strong>de</strong>r Licenz das<br />

katholische Glaubensbekenntniss ablegen, und eine solche Ablegung erfolgte nach<br />

<strong>de</strong>r päpstlichen Confirmatioiisbulle und <strong>de</strong>m Uebereinkommen zwischen <strong>de</strong>r Universität<br />

und <strong>de</strong>m Bischof vom Jahre 1688 jährlich von allen Professoren in die<br />

Hän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Prokanzlers, in<strong>de</strong>m dasselbe — in <strong>de</strong>r Regel am Tage <strong>de</strong>r unbefleckten<br />

Empfängniss Maria's vor <strong>de</strong>m Zuge in die Kirche in <strong>de</strong>r Stuba aca<strong>de</strong>mica knieend<br />

hergesagt, und dann von je<strong>de</strong>m einzelnen zum Prokanzler hintreten<strong>de</strong>n Professor<br />

beschworen wur<strong>de</strong> 3 ). War ein Professor verhin<strong>de</strong>rt, an diesem Tage zu erscheinen,<br />

musste er <strong>de</strong>n Akt nachtragen. Selbst <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Buchdrucker hatte bei <strong>de</strong>r<br />

Uebernahme seines Geschäftes dies« Glaubensbekenntniss abzulegen 4 ). Je<strong>de</strong> Facultät<br />

hatte ihren kirchlichen Patron — die Theologen <strong>de</strong>n Thomas von Aquino, die Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

<strong>de</strong>n hl. Ivo, die Medizin <strong>de</strong>n hl. Pantaleon (da das Fest Cosmas undDamiau<br />

in die Ferien liel), die Philosophie die hl. Katharina, und das Fest dieses Patrons<br />

möglich mehr halten, was auch bei an<strong>de</strong>rn Häusern <strong>de</strong>r Ballay so sei (Ladurner: Beiträge<br />

zur Geschichte <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Or<strong>de</strong>ns in Tirol S. 141). Später vermehrte sich<br />

die Zahl <strong>de</strong>r Priester noch mehr, so dass man auf Mittel <strong>de</strong>nken musste, sie zu vermin<strong>de</strong>rn.<br />

Professor Willes erhielt unter An<strong>de</strong>rm unter <strong>de</strong>m 13. Jänner 1740 <strong>de</strong>n Auftrag,<br />

nachzufragen, ob nicht müssige Priester unter <strong>de</strong>m Vorwan<strong>de</strong>, Vorlesungen zu<br />

besuchen, in Innsbruck seien, beson<strong>de</strong>rs aus an<strong>de</strong>rn Diözesen, solchen solle er <strong>de</strong>n<br />

Aufenthalt in Innsbruck und das Messelesen verbieten. (Sinnacher 1. c. IX. S. 403.)<br />

1) L. c. S. 111, 112.<br />

2) Eph. jur. 25. Mai 1700.<br />

3) Eph. th. 12. Dezember 1712.<br />

4) Eph. th. 12. Mai 1702.


— 93 —<br />

wur<strong>de</strong> von je<strong>de</strong>r Facultät auf Kosten <strong>de</strong>r Facultätskasse mit kirchlicher Feier begangen,<br />

zu welcher auch die übrigen Facultäten gela<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n, die in <strong>de</strong>r Kegel<br />

wenigstens am Vormittag eines solchen Festes Ferien halten *). Nebst <strong>de</strong>m Haupt-<br />

Patron hatte je<strong>de</strong> Facultät ihre Neben-Patrone — die Theologie <strong>de</strong>n Apostel Johannes<br />

ante portam latinam, und die lateinischen Kirchenväter, die Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

einen solchen in je<strong>de</strong>m Monat 2 ). — Je<strong>de</strong>s philosophische Studienjahr schloss mit.<br />

einem feierlichen Gottesdienste, wozu die theologischen Professoren ihre Vorlesungen<br />

verkürzten 3 ); je<strong>de</strong>s Studienjahr begann bekanntlich mit <strong>de</strong>m hl. Geist-Amte. — Die<br />

Promotions-Angelegenheiten begleiteten kirchliche Feierlichkeiten (§§ 33, 34). Die<br />

Grundsätze <strong>de</strong>r Universität über das kirchliche Fastengebot sieht man aus einem<br />

Gutachten vom Jahre 1719, in welchem sie, — auf die Anfrage über Dispens<br />

vom Fleischgenusse, <strong>de</strong>r durch herrschen<strong>de</strong> Krankheiten in <strong>de</strong>r Nachbarschaft,<br />

Theurung, Militär-Durchzüge motivirt wur<strong>de</strong>, sich nach <strong>de</strong>m Gutachten <strong>de</strong>r medizinischen<br />

und theologischen Facultät gegen diese Dispens in <strong>de</strong>r Fastenzeit aussprach.<br />

— Jährlich vor Ostern wur<strong>de</strong>n die Stu<strong>de</strong>nten durch Anschlag an die Beichtschuldigkeit<br />

erinnert, dann ihre Beichtzettel durch <strong>de</strong>n Pe<strong>de</strong>ll von <strong>de</strong>n Dekanen<br />

abgefor<strong>de</strong>rt, und <strong>de</strong>m Ortspfarrer übergeben; mangelt« von einem Aka<strong>de</strong>miker <strong>de</strong>r<br />

Zettel, wur<strong>de</strong> er zu einer nochmaligen Beicht verhalten '). Bei öffentlichen kirchlichen<br />

Feierlichkeiten erschien gewöhnlich auch die Universität, und hielt bei allgemeinen<br />

Angelegenheiten, z. B. Todfall eines Kaisers, Geburt eines Prinzen etc.,<br />

noch überdiess ihre eigenen Gottesdienste. Die jährliche Frohnlniclmams-Prozession<br />

begleitete die Universität, wenn ein kaiserlicher Hof in Innsbruck war, nach <strong>de</strong>m<br />

Personale <strong>de</strong>sselben, sonst unmittelbar vor <strong>de</strong>r Pfarrgei.stlichkeit 5 ). Der Quatember-<br />

Gottesdienst wur<strong>de</strong> immer statutenmässig abgehalten G ). — Das ebenfalls statutenmässige<br />

Juramentum immaculatae conceptionis B. M. V., welche iinmaculata eonceptio<br />

damals nicht Glaubensartikel war, fand das erste Mal am 14. Dezember 1077<br />

und zwar vor <strong>de</strong>m Prälaten von Wüten in <strong>de</strong>r Mariahilf-Kirche Statt, später war<br />

die Feierlichkeit gewöhnlich in <strong>de</strong>r Pfarrkirche (§19). Hiebei wur<strong>de</strong>n die gedruckt-n<br />

1) Die juridische Facultät hielt nach <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n ihr erstes P.itrocinium am<br />

19. Mai J676 in <strong>de</strong>r Pfarrkirche, <strong>de</strong>r Rektor lud zu einer Tafel ein, bei welcher alle<br />

juridischen Professoren und die Dekane <strong>de</strong>r übrigen Facultäten erschienen. Im Jahre<br />

179] hielt das Amt Rektor Siber, die herrliche Predigt Ign. Gr. Kiinigl, Domherr von<br />

Brisen und juris Studiosus. Im Jahre 1703 beschloss die Facultät nebst <strong>de</strong>m jährlichen<br />

feierlichen Amte nur alle drei Jahre — materia exhausta eine Predigt zu halten, da<br />

auch in <strong>de</strong>n übrigen Facultäten die jährlichen Predigten aufgehört hätten. Diese kirchliche<br />

Feier kostete <strong>de</strong>r Facultät allemal bei 8 11. (Eph. jur. 19. Mai 1722 etc.)<br />

2) Vgl. Divi Patroni Jurispru<strong>de</strong>ntiae, quos consultissima facultäs .singulis niensihus<br />

per festa collegii celebrat elogiis <strong>de</strong>scripti. Semestre primuni, cum. . . . Doctoris<br />

laurea <strong>de</strong>coraretur Jos. Schmid ... ab Antonio Roschman 1724. . . . Somestre SPCIIIIdum,<br />

cum Df laurea <strong>de</strong>coraretur . . . Steinacher 1731. Diese Applausus sind in <strong>de</strong>r<br />

ßipauliana zu fin<strong>de</strong>n.<br />

3) Eph. ph. 13. Juli 1672, 12. Juli 1690 etc.<br />

4) Eph. th. 30. April 1694. Eph. jur. 167!) etc.<br />

5) Als im Jahre 1710 sich zwischen <strong>de</strong>m Hofpersonale und <strong>de</strong>r Universität an<strong>de</strong>re<br />

Illustres eingedrängt hatten, wur<strong>de</strong> für das Jahr 1711 <strong>de</strong>r frühere Platz von <strong>de</strong>r Universität<br />

vindicirt. Gelbe Fakeln, während die Dikasterien weisse erhielten, wur<strong>de</strong>n im<br />

Jahr 1726 auf <strong>de</strong>r Stelle zurückgeschickt und weisse herbeigeschafft. (Eph. jur. 20. Juni 1726.)<br />

6) Pro domo austriaca Universitatis fundatrice, aliisque Universitatis benefactoribus,<br />

pro professoribus semel incorporatis etiam ubicunque terrarum <strong>de</strong>functis, aliisque<br />

omnibus dictae Universitatis subjectis. — Ab Officiatore post evangeliuro <strong>de</strong>functorum<br />

(cancellarii, Rectoris, Vicerectoris, professoris alteriusve officii) nomina prealegebantur,<br />

e t impense supplicationi commendabantur. Nach <strong>de</strong>n Statuten und Senatsbeschluss vom<br />

17. Dezember 1689.


94 —<br />

Juraments-Zettel vorläufig von <strong>de</strong>n Professoren eigenhändig ausgefüllt, <strong>de</strong>r Eid in<br />

<strong>de</strong>r Kirche nach dorn Incarnatus <strong>de</strong>s Credo von je<strong>de</strong>m Professor insbeson<strong>de</strong>re laut<br />

vor <strong>de</strong>m Prokanzler — während <strong>de</strong>r Pe<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>n Universitäts-Scepter aufrecht hielt<br />

— abgelesen, und dann <strong>de</strong>r Zettel von je<strong>de</strong>m Professor auf <strong>de</strong>n Altar gelegt etc. *).<br />

Dabei wur<strong>de</strong> immer auch eine Predigt <strong>de</strong>m Feste zu Ehren gehalten, die, wenn sie,<br />

wie gewöhnlich, ein studiren<strong>de</strong>r Priester hielt, vorher <strong>de</strong>r theologische Dekan durchsah.<br />

Die Professoren gingen dabei zwei Mal zum Opfer, was auch bei an<strong>de</strong>rn kirchlichen<br />

Universitäts-Feierlichkeiten geschah, wozu sie das Geld von <strong>de</strong>r Facultätskasse,<br />

nach einem Beschlüsse vom 16. Dezember 1689 aber von <strong>de</strong>r Kektoratskasse<br />

erhielten, und wobei nach <strong>de</strong>m nämlichen Beschlüsse auch die Studiren<strong>de</strong>n zum<br />

Opfer gehen sollen. — Zur Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Andacht namentlich gegen Maria war<br />

für die Aka<strong>de</strong>miker eine Congregation eingeführt (§ 38), die von Zeit zu Zeit bestimmte<br />

Andachten hielt und mit Ablässen ausgezeichnet war 2 ). Ein Antrag <strong>de</strong>r<br />

philosophischen Facultät auf gemeinschaftliche Communion <strong>de</strong>r Congregation sglie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Universität an <strong>de</strong>n grössern Festtagen ging bei einem Concil im Jahre<br />

1719 nicht durch 3 ).<br />

Eine solche Entschie<strong>de</strong>nheit für <strong>de</strong>n römisch-katholischen Glauben wur<strong>de</strong> damals<br />

wohl kaum auf einer <strong>de</strong>utschen Universität gefun<strong>de</strong>n, und katholische Eltern<br />

schickten eben <strong>de</strong>sswegen ihre Söhne gewiss sehr gern auf die Universität Innsbruck.<br />

§ 50.<br />

Für die Geschicklichkeit <strong>de</strong>s Lehrpersonals an <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität<br />

in dieser Zeit spricht schon <strong>de</strong>r § 21 bemerkte Umstand, dass alle Professoren<br />

Doctoren ihrer Facultät sein mussten, und diess Doctorat in <strong>de</strong>n höhern Facultäten<br />

allemal das Magisterium <strong>de</strong>r Philosophie, bei<strong>de</strong>s aber strenge Prüfungen und Gewandtheit<br />

im Disputiren voraussetzte. Wenn die Jesuiten ihr Doctorat ohne Univorsitäts-Prüfung<br />

erhielten, so kommt zu ihren Gunsten in Betrachtung, dass in<br />

ihrem Or<strong>de</strong>n selbst strenge Prüfungen ihrer Candidaten abgehalten wur<strong>de</strong>n, dass<br />

sie nach <strong>de</strong>r Or<strong>de</strong>ns-Einrichtung vor dor Uebernahme aka<strong>de</strong>mischer Lehrstellen ge-<br />

1) Die Formel lautete: Ego N. N. spou<strong>de</strong>o voveo ac juro, nie juxta summorum<br />

P. P. Pauli V. et Gregorii XI. constitutiones publice et privatim velle pie tenere et<br />

asserere B. Virginam Mariam Dei genetricem absque originalis peccati macula couceptam<br />

esse, donec aliter a se<strong>de</strong> apostolica <strong>de</strong>finitum fuerit. — In Paris wur<strong>de</strong> diese Angelobung<br />

bekanntlich schon im XII. Jahrhun<strong>de</strong>rt eingeführt, um die Dominikaner, welche<br />

die Lehre vom Thomas TOII Aquino nicht annahmen, von <strong>de</strong>r Universität auszuschliessen.<br />

Bei <strong>de</strong>n Jesuiten-Schulen war sie allgemein. (Vgl. Eph. 9. Dezember 1711, 20. Dezember<br />

1730 etc.)<br />

2) Sie hiess congregatio major o<strong>de</strong>r Aca<strong>de</strong>micorum im Gegensatze zur congregatio<br />

minor o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gymnasisten. Diese wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>m Gymnasium schon 1578, erstere in<br />

<strong>de</strong>n ersten Jahren <strong>de</strong>r Universität eingeführt. Für die erste Klasse <strong>de</strong>s Gymnasiums<br />

bestand noch <strong>de</strong>r coetus angelicus. — Daneben bestand die Bürger-Congregation, welche<br />

im Gymnasial-Saale ihre Versammlung hielt, wo wahrscheinlich auch die Versammlung<br />

<strong>de</strong>r congregatio major war. Die Bürger-Congregation theilte sich wenigstens später in<br />

mehrere Aeste, und hat sich bis auf unsere Zeiten erhalten. In einer dieser Congregationen<br />

war im XVII. und XVIII. Jahrhun<strong>de</strong>rt wohl je<strong>de</strong>r Herr und Bürger einverleibt.<br />

Im Jahre 1700 klagte <strong>de</strong>r geheime Rath, dass Gr. Fugger seinen Glie<strong>de</strong>rn bei <strong>de</strong>r Versammlung<br />

vorgehen wolle; und als <strong>de</strong>r Graf <strong>de</strong>sswegen eine Erinnerung erhielt —<br />

Illustres domini fecerunt rem comunem, et ne ce<strong>de</strong>re <strong>de</strong>berent consiliariis, in congregatione<br />

<strong>de</strong>inceps non apparuerunt. So erzählen die philosophischen Ephemeri<strong>de</strong>n. — Die<br />

Congregatio major hatte nach De Luca 1. c. S. 111 jährlich 124 fl. <strong>de</strong>m Universitäts-<br />

Rektor für arme Stu<strong>de</strong>nten zu zahlen.<br />

3) Eph. ph. ad 8. Nov. 1719.


wohnlich als Gymnasial-Professoren ihre Lehrgfschicklichkoit erprobt hatten, übrigens<br />

die Or<strong>de</strong>ns-Vorsteher für die Theologie und das Kirchenrecht sicher ihre geschicktesten<br />

Köpfe aussuchten, um mit <strong>de</strong>n Collegen, die nicht zur Gesellschaft Jesu<br />

gehörten, eine ehrenvolle Concurrenz zu bestehen *). Bei Disputationen traten die<br />

Professoren ohne Anstand als Opponenten in Fächern auf, welche sie nicht lehrten,<br />

sogar oft über Thesen aus an<strong>de</strong>rn Facultäten, was keinen kleinen Umfang von<br />

Kenntnissen voraussetzt. In <strong>de</strong>r juridischen und medizinischen Facultät rückten<br />

beim Austritte eines Professors gewöhnlich die übrigen Professoren in an<strong>de</strong>re Fächer<br />

vor, was für gründliche Auffassung aller Facultäts-Studien spricht; und die Jesuiten<br />

stiegen in <strong>de</strong>r Philosophie nicht bloss mit <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten in die höhern Facultäts-<br />

Curse auf, son<strong>de</strong>rn gingen häufig zu an<strong>de</strong>rn Facultäten über, wie z. B. Zendron S. J.<br />

als Professor <strong>de</strong>r Philosophie, Theologie und <strong>de</strong>s Kirchenrechtes und in allen drei<br />

Facultäten als Schriftsteller erscheint.<br />

Nicht wenige Professoren <strong>de</strong>r Zeit traten auch als Schriftsteller auf, obschon<br />

das Bücherschreiben für <strong>de</strong>n Druck damals weit seltener war, als in spätem und<br />

unsern Zeiten, und vorzüglich nur bei Gelegenheit von Doctoren-Promotionen und<br />

Disputationen Statt fand, bei welchen die meisten Druckschriften <strong>de</strong>r damaligen<br />

Professoren entstan<strong>de</strong>n 2 ). Unter <strong>de</strong>n Jesuiten waren die ausgezeichnetsten Schriftsteller<br />

dieser Zeit wohl Franz Schmalzgruber — freilich nur auf kurze Zeit Professor<br />

<strong>de</strong>r Theologie 1703, und Joseph Seybold, Professor <strong>de</strong>s Kirchenrechts vom Jahre<br />

1712 durch 25 Jahre, <strong>de</strong>ren Werke zahlreich und gesucht waren. Das Kirchenrecht<br />

<strong>de</strong>s Ersten ist noch geschätzt. Ausser diesen führt De Luca aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Jesu sechs Professoren <strong>de</strong>r Philosophie 3 ), sieben <strong>de</strong>r Theologie 4 ), und drei<br />

<strong>de</strong>s Kirchenrechtes 5 ) in dieser Perio<strong>de</strong> als Schriftsteller auf, ohne dabei zu behaupten,<br />

dass alle Professoren, die Werke in <strong>de</strong>n Druck gaben, o<strong>de</strong>r alle Werke<br />

<strong>de</strong>r als Schriftsteller bezeichneten Professoren angeführt seien 6 ). — Unter <strong>de</strong>n<br />

1) Die Abschnitte <strong>de</strong>r theologischen und juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n, die von Jesuiten<br />

verfasst wur<strong>de</strong>n, sind nicht selten ausgezeichneter, als die Parthien an<strong>de</strong>rer Facultäts-<br />

Dekane.<br />

2) Selbst zur Centuria Paladis togatae ron Rudolphi gaben die erste I<strong>de</strong>e die<br />

Theses, welche sein Sohn am 20. Mai 1704 öffentlich vertheidigte. Vgl. § 32.<br />

3) Es sind: o. Wer<strong>de</strong>nstein, Prof., 1675: Meteorologia in genere et speeie.<br />

*• Borm, Prof., 1678: Philosophia ad omnia utilis. c. Paul, Prof., IG9I : De perfectione<br />

mundi, <strong>de</strong> immortalitate animae et <strong>de</strong> pru<strong>de</strong>ntia Numh>i.s. d. Payr, Prof.,<br />

1691: Mundns disputationis subjectus in genere et speeie. e. Zendron, Prof.. 1(574:<br />

Philosophia peripatetica rationalis. f. Gaun, Prof., 1705: Problemata philosophica <strong>de</strong><br />

terrae motu, <strong>de</strong> astrologia, <strong>de</strong> temperamento. — Iter per Saunas tyrolenses.<br />

4) Nämlich; a. Ha<strong>de</strong>r, Prof., 1677: Controversiae theologicae <strong>de</strong> actibus hurnanis.<br />

b. Zingnis, Prof., 1687: De septeni gratiae fontibus seu sacramentis:<br />

Regula morum; — De vi et efficacia sacramenti poenitentia. c. Hal<strong>de</strong>n, Prof., 1689:<br />

Biviuni theolgicum in re morali inter seutentias; — Modus citandi textus utriusque<br />

juris; — Ephemerologium ecclesiastico — rubristicum. d- Zendron, Prof., 1691:<br />

Quaestiones ex jure Pontificis <strong>de</strong> consuetudine. e. Tonauer, Prof., 1700: Synopsis<br />

universae theologiae in octo traetatus. /. Simonzin, Prof.. 1704: De Trinitatis my<br />

sterio; — De voluntate creäta; — De libertate creata, <strong>de</strong> jure et justitia.


— 96 —<br />

Professoren <strong>de</strong>r Theologie, die Weltpriester waren, führt er von Caspar Siber und<br />

Weinzierlin l ) ein Druckwerk an. Die wenigen Lehrstun<strong>de</strong>n und an<strong>de</strong>rweitige Geschäfte,<br />

endlich die meistenteils kurze Lehrzeit dieser Professoren mögen gelehrte<br />

Arbeiten <strong>de</strong>rselben nicht begünstiget haben. — Unter <strong>de</strong>n weltüchen juridischen<br />

Professoren dieser Zeit sind sieben als Schriftsteller bekannt 2 ), unter <strong>de</strong>nen Froehlich<br />

durch seine , peinliche Halsgerichts - Ordnung * sich grosses Ansehen erwarb,<br />

aber auch die bei<strong>de</strong>n Kudölphi und Hermanin gewiss eine ehrenvolle Erwähnung<br />

verdienen. Die medizinischen Professoren dieser Perio<strong>de</strong> waren alle Schriftsteller;<br />

<strong>de</strong>r ausgezeichnetste darunter wohl Weinhart, <strong>de</strong>ssen Nucleus universae medicinae<br />

und Medicus offlciosus noch in spätem Zeiten als Vorlesebücher vorgeschrieben<br />

wur<strong>de</strong>n 3 ).<br />

Das An<strong>de</strong>nken mancher Professoren <strong>de</strong>r Universität Innsbruck ist <strong>de</strong>r Nachwelt<br />

durch Porträte erhalten, welche noch an <strong>de</strong>r Universität vorhan<strong>de</strong>n sind. Man<br />

darf voraussetzen, dass <strong>de</strong>r Mann, <strong>de</strong>ssen Bildniss die Universität in ihrer Aula bewahrt,<br />

nicht ohne Auszeichnung war, wenn gleich nicht bekannt ist, was eigentlich<br />

die Aufstellung <strong>de</strong>r einzelnen Bildnisse veranlasste. Doch bleibt es auffallend, dass<br />

kein einziges Bildniss das An<strong>de</strong>nken eines Professors aus <strong>de</strong>r Gesollschaft Jesu erhalten<br />

hat, obschon gewiss manche ausgezeichnete Männer sich unter <strong>de</strong>nselben<br />

befan<strong>de</strong>n 4 ). Die Bildnisse von Professoren, welche in dieser Perio<strong>de</strong> abtraten, sind,<br />

und zwar von <strong>de</strong>r Theologie:<br />

1. Sigmund Epp von Sterzingen, erster Professor <strong>de</strong>r Polemik im Jahre 1674,<br />

dann <strong>de</strong>r hl. Schrift 1679, und erster Prokanzler 1681; im Jahre 1703 ging er<br />

nach Brixen ab 5 ); er war Kaplan <strong>de</strong>r Mariahilf-Kirche, wo er auch später als<br />

Benefiziat <strong>de</strong>s von ihm gestifteten Benefiziums 1720 starb.<br />

1) Siber, Prof. 1686 schrieb: <strong>de</strong>judice controversiarum. Weinzierlin aber Prof. 1701 :<br />

<strong>de</strong>cas assertionum <strong>de</strong> Christo.<br />

2) Es sind: a. Widraan, Prof., 1672: tractatu.s <strong>de</strong> transactionibus. b. Mayr,<br />

Prof., 1673: Conflictus juridicus inter maritum et uxorein <strong>de</strong> jure utroque in dote competente.<br />

c. Ulrich Rudolphi, Prof., 1685: (enturia Palladis togatae; — Tribunal<br />

jnridicum; — Quaestiones selectae ex jure. d. Wo Her, Prof., 1687: Discursus juridicus<br />

<strong>de</strong> restitutione in integrum minorum; — De compensationibus; — Disputatio <strong>de</strong><br />

mutuo et rebus creditis. e. Froehlich, Prof., 1695: traetatus juridicus <strong>de</strong> diversis et<br />

temporalibus praescriptionibus statutariis tirolensibus. Nemesis romano - austr. o<strong>de</strong>r in<br />

<strong>de</strong>r zweiten Auflage: Commentarius in Kaiser Karl V. und <strong>de</strong>s hl. r. R. peinliche<br />

Halsgerichts-Ordnung. f. Hermanin, Prof., 1706: Commentarii theoretico-practici in<br />

jus statutarium tyrol. g. Andreas Rudolphi, Prof., 1717: Centura controversiarum<br />

— quondam sub nomiiie Palladis togatae ab Uld. Rudolphi edita . . nunc aueta.<br />

3) Die Professoren und ihre Werke waren: a. v. Sala, Prof., 1674: Dissertationes<br />

inedicae <strong>de</strong> febrium intermittentium periodis — De apoplexia. 5. v. Weinhart.<br />

Prof., 1677: Numerus partium prineipum corporis humani — Summa fundamentorum<br />

universae Medicinae —- Thesaurus sanitatis quomodo conservari possit, — De Podagrae<br />

solatio — Enchyridion medicinae, wie<strong>de</strong>r aufgelegt als: Nucleus universae medicinae •—<br />

Conflictus medicus iuter merophilum et Hydrouobilum; — Medicus officiosus; — De<br />

Pru<strong>de</strong>ntia medici. c. Statlen<strong>de</strong>r Prof., 1689; Sanguinis motus circularis ex veterum<br />

monumentis d. Hol er a Doblhof, Prof., 1691: Vita hominis morbus continuus, —<br />

Clavis sanitatis — De usu et abusu Chocolattoe, Thee, Caffee et Tabaci. e. Linsing»<br />

Prof., 1691: Principia corporis humani. /. Fischer, Prof., 1712: De prestantia Alchymiae.<br />

4) So sagen z. B. die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m im Jahre 1707 verstorbenen<br />

Professor Amatori S. J.: Praeclarissimus professor (theol. spec.) aca<strong>de</strong>micae<br />

congregationis P. V. M. praeses vigilantissimus, vir non qui<strong>de</strong>m perfeetae aetatis, sed<br />

omnimodae virtutis et pietatis, apposite doctus, vere religiosus, et ob mores candidissimos<br />

amaenissimus, omnem fueum quam maxime exosus, omnibus charus etc.<br />

5) Ad Tribunal Celsissimi, ut a consiliis et confessionibus esset — nach <strong>de</strong>n theo<br />

logischen Ephemeri<strong>de</strong>n. Er stiftete mit seinem Bru<strong>de</strong>r, Kurat in Hippach, im Jahre


Q7<br />

2. Joan. Froehlich von Innsbruck, Epp's Nachfolger in <strong>de</strong>r Polemik im Jahre<br />

1678; er ging nach vier Jahren in die Diözese Salzburg, und starb im Jahre<br />

1734 als Dekan in Zeil.<br />

3. Joan. Weinzierlin von Feldkirch vom Jahre 1701 bis 1705 Professor <strong>de</strong>r<br />

Polemik; dann Pfarrer in Vorarlberg.<br />

4. Mathias Tausch im Jahre 1705, Nachfolger Epp's als Professor <strong>de</strong>r<br />

hl. Schrift und Prokanzler; im Jahre 1709 resignirte er die Professur, im Jahre<br />

1721 auch das Prokanzler-Amt. Er starb 1725 , und war Stadtpfarrer in Innsbruck.<br />

—<br />

Die Professoren <strong>de</strong>r juridischen Pacultät dieser Perio<strong>de</strong>, von welchen Bildnisse<br />

in <strong>de</strong>r Aula sind, waren:<br />

1. Seb. Mayr, Professor 1673, ein um die Universität hochverdienter Mann<br />

(§§2, 3, 26 etc.), <strong>de</strong>r 1687 wirklicher Regierungs-Bath wur<strong>de</strong>, aber schon<br />

1688 starb.<br />

2. Joan. Ulrich Eudolphi von Blu<strong>de</strong>nz, <strong>de</strong>r vom Jahre 1685 durch 31 Jahre<br />

Professor an <strong>de</strong>r Universität war, und im Jahre 1716 starb, — ein vortrefflicher<br />

Mann *).<br />

3. Joan. Tschi<strong>de</strong>rer von Grleisheim aus Eppan (§47), <strong>de</strong>r im Jahre 1686<br />

wirklicher Regierungs-ßath wur<strong>de</strong>, und im Jahre 1703 starb.<br />

4. Franz Woller von Klagenfurt — früherer Professor in Dillingen, von wo<br />

er im Jahre 1687 nach Innsbruck überging; im Jahre 1691 wur<strong>de</strong> er Kegierung.s-<br />

Eath, im Jahre 1697 aber Professor in Salzburg; er starb im Jahre 1717.<br />

5. Joan. Christoph Froehlich von Innsbruck, früher Advokat, dann Landrichter<br />

in Rattenberg, vom Jahre 1695 bis 1706 Professor, hernach wirklicher<br />

Eegierungs-Eath, und endlich Regierungs-Kanzler, nicht bloss einer <strong>de</strong>r tüchtigsten<br />

Professoren, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r gelehrtesten und brauchbarsten Männer dieser Zeit in<br />

Tirol. Er starb im Jahre 1729 2 ).<br />

6. Thomas Hermanm von Reichenfeld, ein fleissiger Professor vom Jahre<br />

1706 bis 1734, wo er starb.<br />

7. Joan. Andre Rudolphi, Sohn <strong>de</strong>s unter Nr. Ja genannten, Professor vom<br />

Jahre 1717 bis 1726, wo er Rath bei <strong>de</strong>r Hofkammer wur<strong>de</strong>; er starb 1761.<br />

Die Bildnisse <strong>de</strong>r medizinischen Professoren dieser Zeit stellen vor :<br />

1. Ferd. Carl v. Weinhart von Innsbruck — <strong>de</strong>r schon als um die medizinische<br />

Facultät höchst verdienter Mann erwähnt wur<strong>de</strong>. Er erhielt <strong>de</strong>n Charakter<br />

eines k. k. Rathes, und Leibarztes Kaiser Joseph I. Er war 39 Jahre Professor, und<br />

starb 1716 3 ).<br />

2. Friedrich Stauen<strong>de</strong>r von Königsberg, erster Professor <strong>de</strong>r Anatomie im<br />

Jahre 1689, lehrte bis 1729, wo er starb. Er war Besitzer von Melans bei Hall.<br />

1696 das erste, im Jahre 1711 mit einigen Wohlthätern das zweite eppiscbe Benefizium<br />

zu Mariahilf, wohin er als Benefiziat, und zugleich archi<strong>de</strong>canus von ganz lunthal<br />

zurückkehrte.<br />

1) Die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n sagen von ihm unter <strong>de</strong>m 27. Jänner 1716:<br />

Vir plane clarissimus, sincerus, justus ac <strong>de</strong> Universitate . . famosissime ineritus; cujus<br />

anima requiescat in pace, dum corpus terrae et fama pietatis, scientiae et justitiae<br />

posteritati relinquitur.<br />

2) Vir annis, meritis, moribus gravissimus — sagt seine Grabschrift.<br />

3) De Luca bemerkt, dass sein Grossvater, sein Vater, und <strong>de</strong>r Grossvater von mütterlicher<br />

Seite (Schleiermacher) Medizin-Doctoren und Hofleibärzte im Dienste <strong>de</strong>r Erzherzoge<br />

von Oesterreich waren (1. c S. 54 <strong>de</strong>s Anhangs).<br />

Probat, Universität. 7


— 98 —<br />

3. Franz Holer von Doblhof bei Meran, Professor von 1691 bis 1702 , wo<br />

er Hofleibarzt Leopolds I. in Wien wur<strong>de</strong>, und 1725 starb.<br />

4. Peter Linsing von Innsbruck, Professor vom Jahre 1691 bis 1712, wo<br />

er starb; im Jahre 1709 erhielt er <strong>de</strong>n Titel eines Hofmedicus.<br />

5. Wolfgang Fischer aus Neumark in <strong>de</strong>r iPfalz (§ 44) studirte Medizin<br />

in Innsbruck. Er starb in Linz als Protomedicus im Jahre 1758, wohin er nach<br />

<strong>de</strong>m To<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Cardinal v. Lamberg in Passau, <strong>de</strong>ssen Leibarzt er war, zog *).<br />

Die vielen Auszeichnungen, Beför<strong>de</strong>rungen und Druckschriften <strong>de</strong>r juridischen<br />

und medizinischen Professoren geben gewiss ein rühmliches Zeugniss für die<br />

Tüchtigkeit <strong>de</strong>s Lehrpersonals dieser Facultäten. — Uebrigens erschienen die Bildnisse<br />

<strong>de</strong>r Professoren in <strong>de</strong>r Universitäts-Aula das erste Mal im Jahre 1731 bei<br />

einer Doctor-Promotion aus <strong>de</strong>m Kirchenrechte 2 ), früher mögen sie in <strong>de</strong>r Stuba<br />

aca<strong>de</strong>mica o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rswo gewesen sein.<br />

§ 51.<br />

Es mag hier noch Meldung geschehen von einigen <strong>de</strong>r Universität als solcher<br />

frem<strong>de</strong>n Ereignissen, die aber doch auch die Universität berührten.<br />

Es versteht sicli von selbst, dass an allen für die kleine Stadt Innsbruck<br />

wichtigen Vorfällen ein so ansehnlicher Körper, wie die Universität war, nicht theilnahmslos<br />

bleiben konnte, z. B. bei Festlichkeiten für durchreisen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r ankommen<strong>de</strong><br />

hohe Personen, bei Geburten und Sterbfällen in <strong>de</strong>r kaiserlichen Familie, bei<br />

Hochzeitsfeierlichkeiten von Prinzen u. dgl. — So zogen am 4. April \£3ß <strong>de</strong>m<br />

Herzog von Lothringen und seiner Gemahlin, <strong>de</strong>r ehemaligen Königin von Polen,<br />

beim Einzüge als Statthalter 60 Stu<strong>de</strong>nten als geharnischte Kitter bis in die Haller<br />

Au, und bei 200 als Infanteristen bis zum Zollhause jenseits <strong>de</strong>r Innbrücke entgegen,<br />

y"Nach seinem Ableben am 18. April 1690 in Linz waren vom 5.—8. Juni<br />

feierliche Exequien in <strong>de</strong>r Jesuitenkirche, bei <strong>de</strong>nen auch die Universität erschien.<br />

Bei <strong>de</strong>m Jahrtage am 18. April 1693 hielt <strong>de</strong>r gera<strong>de</strong> hier anwesen<strong>de</strong> Bischof<br />

Khuen eine Ee<strong>de</strong> <strong>de</strong> immaculata conceptione B. V. M. Der Rektor und die vier<br />

Dekane warteten ihm auf.<br />

Das Erdbeben am 22. Dezember 1689 nach 2 Uhr Nachts beschädigte auch<br />

das Universitäts-Lokale, namentlich die hohem Lokalitäten im ersten Stocke, wie<br />

es <strong>de</strong>n meisten Gebäu<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Stadt sehr grossen Scha<strong>de</strong>n brachte 3 ). In <strong>de</strong>n Hörsälen<br />

<strong>de</strong>r Theologie konnten bis 19. Jänner 1690 keine Vorlesungen gehalten<br />

wer<strong>de</strong>n; die Juristen hielten vom 9. Jänner die ihrigen in <strong>de</strong>n philosophischen<br />

Auditorien 4 ), und in <strong>de</strong>r Stuba aca<strong>de</strong>mica konnte erst wie<strong>de</strong>r am 12. Mai eine<br />

Promotion vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Wogen <strong>de</strong>s Erdbebens wur<strong>de</strong> auch ein Fasttag<br />

mit Wasser und Brod, und am 27. März eine sehr feierliche Prozession gehalten.<br />

Vom 12.—16. Juli und 19.—21. November 1694 folgten wie<strong>de</strong>r Erdbeben, jedoch<br />

ohne beson<strong>de</strong>rn Scha<strong>de</strong>n 5 ).<br />

1) So De Luca, <strong>de</strong>r von Linz nach Innsbruck kam, und die Verhältnisse wissen<br />

konnte. Die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n lassen ihn am 19. Januar 1754 als Leibarzt<br />

<strong>de</strong>s Cardinal-Erzbischofs v. Lamberg sterben.<br />

2) Eph. jur. 8. August 1731.<br />

3) Ut plerisque urbis aedificiis tarn sacris quam profanis ingentem attulit calamitatetn,<br />

ita nee Aca<strong>de</strong>miae pepercit, Stuba aca<strong>de</strong>mica, theologorum et juristarum auditoriis<br />

eousque Titiatis, ut nee consuetas lectiones in iis<strong>de</strong>m peragere jam tutum amplius<br />

esset. Secuti terrae motus <strong>de</strong>ineeps plures. (Eph. theol.)<br />

4) Vgl. Seite 28, Note 3.<br />

5) Nach <strong>de</strong>n theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n. Auch die übrigen Angaben dieses Paragraph.s<br />

sind fast durchgängig aus <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n genommen.


— 99 —<br />

Am 7. Juni 1691 war eine Prozession — so feierlich wie am Frohnleichnams-<br />

Tage wegen <strong>de</strong>r Heiligsprechung <strong>de</strong>r Franziskaner Joann Capistran und Paschol<br />

Baylon, welche die gehörig eingela<strong>de</strong>ne Universität mit Scepter, Mänteln und<br />

Fackeln nach <strong>de</strong>n Hofdamen begleitete.<br />

Am 1. Februar 1699 um 8 Uhr Abends kam bei schon beleuchteter Stadt<br />

die Braut Joseph's L, Wilhelmina Amalia, Prinzessin von Braunschweig-Lüneburg<br />

aus Mo<strong>de</strong>na. Die Universität war im Kittersaal aufgestellt, <strong>de</strong>n die Braut durchging;<br />

am 2. Juli übergab ihr die Universität ein in Sei<strong>de</strong> gebun<strong>de</strong>nes Buch mit<br />

ihrem und ihres Gemahls Bildnisse, und mit Encomien in <strong>de</strong>utscher und lateinischer [<br />

Sprache.<br />

Der bayrische Einfall im Jahre 1703 veranlasste am 5. Mai auf allerhöchsten<br />

Befehl ein Ausweisungs-Dekret aller bayrischen Stu<strong>de</strong>nten, die jedoch noch am<br />

14. Mai eine Bittschrift einstellten, bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Schuljahres bleiben zu dürfen.<br />

Der Fechtmeister erhielt einen Verweis, weil er die Stu<strong>de</strong>nten eigenmächtig zu<br />

Soldaten abrichten wollte, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r geheime Rath mit <strong>de</strong>m Befehle <strong>de</strong>r Abbitte an<br />

<strong>de</strong>n Rektor <strong>de</strong>r Universität wegen dieser Eigenmächtigkeit bestätigte. Am 18. Mai<br />

lud ein Programm auf <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Tag die zur Vertheidigung <strong>de</strong>s Vaterlan<strong>de</strong>s<br />

geneigten Stu<strong>de</strong>nten ein, sich zu stellen; <strong>de</strong>r kominandiren<strong>de</strong> General Gschwind gab<br />

ihnen <strong>de</strong>n Veteran Baron von Cles zum Hauptmann, <strong>de</strong>m sich die Professoren<br />

Carneri und Linsing als Commissäre, und <strong>de</strong>r Jesuit Gaun, damals Professor <strong>de</strong>r<br />

Rhetorik, als Kaplan anschloss. Auch wur<strong>de</strong>n vom 18. bis 20. Mai mit <strong>de</strong>m Pfarr-<br />

Muttergottes - Bil<strong>de</strong> Prozessionen in <strong>de</strong>m Gottesacker abgehalten. Nach<strong>de</strong>m am<br />

20. Mai bei 300 Stu<strong>de</strong>nten in Mariahilf Fahne und Waffen erhalten hatten, rückten<br />

sie am 22. Mai bis Hall, am 23. bis zur Vol<strong>de</strong>rer-Brücke; da aber Kufstein<br />

und Rattenberg bereits in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bayern war, so hatte <strong>de</strong>r Feldzug ein<br />

En<strong>de</strong>, und die meisten Stu<strong>de</strong>nten und selbst Professor Weinzierlin flohen, weil am<br />

24. Mai verlautete, <strong>de</strong>r Churfürst wolle alle brauchbaren Stu<strong>de</strong>nten zu Soldaten<br />

nehmen. Am 25. Mai gingen Deputirte <strong>de</strong>s geheimen Rathes, <strong>de</strong>r Stadt Innsbruck<br />

und auch <strong>de</strong>r Universität nach Hall <strong>de</strong>m Churfürsten entgegen, und Professor Rudolphi<br />

erhielt von ihm das erwünschte Versprechen, die Universität zu schützen,<br />

wobei er auf die Erinnerung <strong>de</strong>s Churfürsten, dass Stu<strong>de</strong>nten die Waffen ergriffen,<br />

sie mit <strong>de</strong>r Devotion für <strong>de</strong>n Stifter <strong>de</strong>r Universität entschuldigte, und die Erwie<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Churfürsten erhielt: » Damals war es schon recht, aber jetzt ist es<br />

an<strong>de</strong>rs* *). Vom 18. bis 30. Mai waren die Studien unterbrochen, am 9. Juli fand<br />

wie<strong>de</strong>r eine feierliche Promotion (Levri's aus Judicarien) statt. Die Hörsäle <strong>de</strong>r<br />

Medizin und Philosophie waren Anfangs August ungeachtet <strong>de</strong>r Einsprach»; <strong>de</strong>s<br />

Universitäts-Rektors mit Soldaten besetzt. — Uebrigens fin<strong>de</strong>t man in <strong>de</strong>n philosophischen<br />

und theologischen von Jesuiten verfassten Ephemeri<strong>de</strong>n nicht die min<strong>de</strong>ste<br />

Hinneigung zu <strong>de</strong>m bayrischen Churfürsten, wohl aber ziemlich ausführliche Nachrichten<br />

über <strong>de</strong>ssen am 27. Juli erfolgten Rückzug und die Kriegs-Ereignisse auch<br />

in Südtirol, wo die Verheerungen weit grösser gewesen wären, als in Nordtirol, da<br />

hier — mit Ausnahme weniger gegen <strong>de</strong>n Churfürsten beson<strong>de</strong>rs feindlichen<br />

Dörfer 2 ) — Schonung eintraf, und nach drei Monaten die so unglaubliche Rettung<br />

erfolgte, welche vorzüglich <strong>de</strong>m vielen Gebete zuzuschreiben wäre 3 ). Unter <strong>de</strong>m<br />

1) Jäger: Tirol und <strong>de</strong>r bayrisch-französische Einfall im Jahre 1703. Innsbruck.<br />

1844. S. 202.<br />

2) Zierl, Keniaten, Völs wur<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n abgebrannt.<br />

3) Exceptis paucissimis pagis, a quorum rusticis aliquid cladis sibi illatum cre<strong>de</strong>l>at<br />

Elector. — Post tres fere menses iterum liberata (Tyrolis septentrionalis) pretiura<br />

7*


— .100 —<br />

8. Jänner 1704 verbot <strong>de</strong>r geheime Eath <strong>de</strong>r Universität, sich »verdächtiger Correspon<strong>de</strong>nz<br />

und Zeitungsüberschreibens* zu enthalten. Im Dezember 1703 hatte<br />

die Universität um das seit zwei Quartalen vorenthaltene Salar gebeten; es wur<strong>de</strong><br />

aber <strong>de</strong>r Bericht abgefor<strong>de</strong>rt, a. über das Verhalten <strong>de</strong>r Universität bei <strong>de</strong>r Invasion,<br />

b. zur Zeit <strong>de</strong>r Gegenwart <strong>de</strong>r Bayern, c. ob ein Eid geleistet wur<strong>de</strong>, d. unter wessen<br />

Auspicien die Studien fortgesetzt wur<strong>de</strong>n; und erst auf <strong>de</strong>n günstigen Bericht über<br />

diese Fragen befahl <strong>de</strong>r Kaiser unter <strong>de</strong>m 5. Mai 1704 die Verabfolgung <strong>de</strong>r Gehalte<br />

an die Professoren.<br />

Auf <strong>de</strong>n Tod ihres Stifters beging die Universität am 6. und 7. Juli 1705<br />

in <strong>de</strong>r Mariahilf-Kirche ihren Trauergottesdienst mit <strong>de</strong>m Todten-Offizium und<br />

hl. Amte und einer Trauer-Ee<strong>de</strong> sehr feierlich; die Wän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Kirche waren mit<br />

schwarzen Tüchern behangen, auf <strong>de</strong>nselben in <strong>de</strong>n Zwischenräumen etc. Inschriften<br />

angebracht, welche die philosophische Facultät verfasste *), das Trauergerüst war<br />

sehr hoch, und mit <strong>de</strong>n kaiserlichen Insignien geziert etc. Zum Gottesdienst wur<strong>de</strong>n<br />

dieses Mal und eben so für Kaiser Joseph I. am 7. und 8. Juli 1711 je 30 fl.<br />

von <strong>de</strong>r Kammer bewilligt.<br />

Am 11. September 1707 kam Pfalzgraf Carl Philipp von Neuburg als neuer<br />

Gubernator unter mehr als hun<strong>de</strong>rt Kanonenschüssen etc. Der Kektor mit <strong>de</strong>n vier<br />

Dekanen machte ihm am 4. November als seinem Namenstag die Aufwartung, da<br />

früher die Professoren wegen <strong>de</strong>r Ferien abwesend waren.<br />

Am 20. November 1711 kam Carl VI. um 6 Uhr Abends — wegen schlechter<br />

Anstalt ohne feierlichen Empfang — ungeachtet <strong>de</strong>r getroffenen Vorbereitungen 2 ).<br />

Die Universität hatte Aufwartung und Handkuss; auch <strong>de</strong>m bei <strong>de</strong>r Huldigung<br />

gegenwärtigen Fürstbischof von Brixen wartete sie am 23. November auf. — Aehnliches<br />

geschah von <strong>de</strong>r Universität am 23. Mai 1713 bei <strong>de</strong>r Ankunft <strong>de</strong>r Kaiserin<br />

aus Spanien, welche bis 7. Juni in Innsbruck blieb.<br />

Sehr grosse Feierlichkeiten hatten im Jahre 1716 auf die am 13. April erfolgte<br />

Geburt <strong>de</strong>s Erzherzogs Leopold statt. Auf die Ankunft dieser Nachricht<br />

läuteten alle Glocken <strong>de</strong>r Stadt. Am 19. April beschlossen bei 400 Aka<strong>de</strong>miker<br />

einen feierlichen Aufzug mit Musik und schwarz-gelben Kokar<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Hüten,<br />

<strong>de</strong>r Senat aber 100 fl. aus <strong>de</strong>r Rektorskasse zu einem Gottesdienst und Essen,<br />

dann Ferien durch 8 Tage; <strong>de</strong>r Gottesdienst wur<strong>de</strong> am 28. April in <strong>de</strong>rMariahilf-<br />

Kirche auch mit einer nachher gedruckten Ee<strong>de</strong> und Te<strong>de</strong>um unter 25 Pöller-<br />

ac praemium pertulit multiplicum illarum coinprecaüonum ac supplicationum, quae<br />

i<strong>de</strong>nti<strong>de</strong>m non modo in templis sed etiam in plateis ac per plateas a Rectoribus alta<br />

voce Rosarium B. V. M. et praeces alias praeuntibus sunt institutae, cutn plerorumque<br />

omnium (sie!) judicio Ins potissimum armis in aeeeptis vi<strong>de</strong>atur <strong>de</strong>ferenda hostium Tyrolis<br />

fuga potius quam recessus et modica respective ab eo<strong>de</strong>m patriae nostrae illata<br />

cla<strong>de</strong>s ac <strong>de</strong>mum a<strong>de</strong>o incredibilis morphosis.<br />

1) Praeter Levitas ministrarunt 6 clerici linteati omnes, qui lectiones <strong>de</strong>cantabant<br />

ad pulpitum, altaria et parietes obdueti erant pannis nigris. Castrum doloris multo<br />

altius, imposita corona, seeptro, gladio; altaria insignibus austriaco - caesareis, parietes<br />

et quatuor chori interstitia emblematibus et elegiis tum pictis tum scriptis panno nigro<br />

affixis ornata etc. Altera die et panagyris. Emblemata et elegias confecit facultas<br />

philosophica.<br />

2) Ob celerem veredarum cursum non fuerat possibile post datum in monte Isel<br />

Signum accen<strong>de</strong>re parras faces ad illuminationem triumphales portae expositas, nee alias,<br />

quae juventuti gymnasticae ad illuminationem civitatis distributae fuerant, et sie sine<br />

sono emisso, sine <strong>de</strong>monstratione publica, sine illuminatione, sine praeexistentia tribunalium<br />

in aula ad eum excipiendum ingressus etc. (Eph. jur. ad h. d.)


— 101 —<br />

schössen abgehalten *). Am 2. Mai, als am Geburtstag <strong>de</strong>s Statthalters, machten<br />

die Stu<strong>de</strong>nten wie<strong>de</strong>r Musik, und erhielten noch drei Ferialtage. Leopold starb am<br />

4. November 1716, worüber die Trauer natürlich nicht weniger gross war, als<br />

früher die Freu<strong>de</strong>.<br />

Im Jahre 1721 war durch drei Wochen in <strong>de</strong>r Spitalkirche (wegen Baues<br />

<strong>de</strong>r Pfarrkirche) Andacht um Erhaltung eines männlichen kaiserlichen Nachkommens;<br />

die Universität erschien dreimal in je<strong>de</strong>r Woche von 10—11 Uhr.<br />

Am 10. April 1728 war ein Dankamt in <strong>de</strong>r Pfarre wegen Erhaltung <strong>de</strong>r<br />

Universität beim Bran<strong>de</strong> <strong>de</strong>s an dieselbe stossen<strong>de</strong>n Neugebäu<strong>de</strong>s etc.<br />

§ 52.<br />

Wenn wir noch einmal auf die ersten 50 Jahre <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Universität<br />

zurücksehen, so fin<strong>de</strong>n wir <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>rselben seit ihrer völligen Organisirung<br />

um das Jahr 1688 bezüglich <strong>de</strong>s Lehrstoffes, <strong>de</strong>r Lehrart, so wie ihrer Verhältnisse<br />

nach Innen und Aussen ohne be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rungen. Während dieses<br />

Zeitraums wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Philosophie wohl aristotelische Spitzfindigkeiten, aber<br />

nach Massgabe <strong>de</strong>s damaligen Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Wissenschaften auch Physik und Mathematik<br />

; in <strong>de</strong>r Theologie wur<strong>de</strong> vorzüglich spekulative Dogmatik und casuistische<br />

Moral, aber doch auch hl. Schrift und Glaubens-Controversen mit einigen geschichtlichen<br />

Aufklärungen über dieselben; in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz vorzüglich das canonischjj<br />

und römische Recht, aber doch auch das öffentliche und das Lehen-Kecht, nebst<br />

<strong>de</strong>m gerichtlichen Verfahren — mit einiger Rücksicht auf die Lan<strong>de</strong>s-Statute; in<br />

<strong>de</strong>r Medizin vorzüglich medizinische Theorie und Praxis —- jedoch in <strong>de</strong>r Kegel<br />

nitht beim Krankenbette, aber doch auch Anatomie und die Aphorismen <strong>de</strong>s Hypocrates<br />

behan<strong>de</strong>lt. Im Ganzen wur<strong>de</strong> weit mehr dialektische Gewandtheit als<br />

praktische Fertigkeit erzielt. Die Gesellschaft Jesu übte <strong>de</strong>n grössten Einfluss in<br />

<strong>de</strong>r Lehre und auf das Betragen. Die literären Hülfsmittel ohne förmliche Universitäts-Bibliothek,<br />

ohne physikalisch - mathematische Sammlungen, ohne anatomische<br />

Apparate, und bei seltenen anatomischen Uebungen an menschlichen<br />

Cadavern, sowie <strong>de</strong>r Mangel mancher wichtiger Lehrfächer, wie Geschichte, Naturgeschichte,<br />

Chemie etc. Hessen allerdings Vieles zu wünschen übrig. Allein die<br />

meisten von diesen und an<strong>de</strong>rn Unvollkommenlieiten sowie einige Schwäche in<br />

Handhabung <strong>de</strong>r Disziplin, <strong>de</strong>ren Schranken nicht selten arg überschritten wur<strong>de</strong>n,<br />

hatte die Innsbrucker Universität mit vielen ihrer Schwestern gemein, dabei aber<br />

<strong>de</strong>n Ruf katholischer Lehre und kirchlichen Geistes vor vielen Universitäten voraus;<br />

und wenn auch die Gesammtzahl <strong>de</strong>r Professoren aller Facultäten nur auf 18 stieg:<br />

so scheinen dieselben in <strong>de</strong>r entschie<strong>de</strong>nen Mehrzahl brave und ihren Fächern gewachsene<br />

Männer gewesen zu sein, die sich auch durch schriftstellerische Arbeiten<br />

als solche ausgewiesen haben. Der gute Ruf <strong>de</strong>r neuen Universität und die Gelegenheit,<br />

sich im Lan<strong>de</strong> die höchste Bildung zu verschaffen, konnte nicht verfehlen, die<br />

Zahl <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s In- und Auslan<strong>de</strong>s zu vermehren, manches Talent, das<br />

bei <strong>de</strong>m Pfluge o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schaufel vermo<strong>de</strong>rt wäre, <strong>de</strong>n Wissenschaften aufzuschliessen,<br />

und <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong> aus seinen eigenen Kin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r auch aus im Lan<strong>de</strong><br />

gebil<strong>de</strong>ten Männern mit weit geringern Kosten als durch <strong>de</strong>n Besuch an<strong>de</strong>rer Lehr-<br />

1) Der offizielle Gottesdienst war am 2Ü. April in <strong>de</strong>r Hofkirche mit <strong>de</strong>utscher<br />

und lateinischer Re<strong>de</strong>, am Abend mit Te<strong>de</strong>um durch <strong>de</strong>n Prälaten von Wüten bei <strong>de</strong>r<br />

Annasäule unter Abfeuerung von Geschützen; um 3 Uhr sprang rother und wei.s.ser<br />

Wein. Am 27. April war Gottesdienst in <strong>de</strong>r Pfarre, am 29. bei <strong>de</strong>n Jesuiten, am<br />

30. bei <strong>de</strong>n Serviten, am 1. Mai (bei Schnee) im Regelhaus.


— 102 —<br />

anstalten auch Beamte und Aerzte, und nicht bloss Priester wie früher zu geben.<br />

Die nicht unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Thätigkeit <strong>de</strong>r Universitätsprofessoren und die vielen aka<strong>de</strong>mischen<br />

Feierlichkeiten, in <strong>de</strong>ren Ceremonien sich immerhin ein guter Kern fand,<br />

trugen bei, in <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong> einen wissenschaftlichen Aufschwung zu beför<strong>de</strong>rn, und<br />

auch dadurch wie durch die an<strong>de</strong>rn Vortheile <strong>de</strong>r Universität <strong>de</strong>n jährlichen Aufwand<br />

von beiläufig 7000 fl., zu <strong>de</strong>m je<strong>de</strong>r Tiroler nach Verhältniss <strong>de</strong>s Salzverbrauches<br />

beitrug, zu überwiegen.<br />

Dritter Abschnitt.<br />

Die Universität vom Jahre 1730 bis 1748.<br />

§ 53.<br />

Wie die Universität zu Innsbruck entstand und eingerichtet war, und wie sie<br />

sich durch ein halbes Jahrhun<strong>de</strong>rt nach ihren ursprünglichen Statuten gleichförmig<br />

fortbewegte: wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n zwei vorigen Abschnitten erzählt. So gleichmässig ging<br />

es nicht weiter fort, da seit ihrer Errichtung manche Umstän<strong>de</strong> eingetreten sind,<br />

die für die Universität nicht ohne Einfluss bleiben konnten. Man war in Wien mit<br />

<strong>de</strong>r Lehrart <strong>de</strong>r Jesuiten, und auch mit <strong>de</strong>r Einrichtung <strong>de</strong>r von weltlichen Professoren<br />

gelehrten Fächer nicht mehr zufrk' n *), und dachte auf Verbesserungen.<br />

Die Regierung wollte die Leitung <strong>de</strong>s Studienwesens selbst in die Hand nehmen,<br />

und nicht mehr <strong>de</strong>n Lehrkörpern überlassen. Ihre Absicht dabei ging dahin, das<br />

Studium für die Staatszwecke passen<strong>de</strong>r einzurichten, und kirchlichen Uebergriffen<br />

einen Damm zu setzen. Man sieht diess z. B. aus einem Berichte <strong>de</strong>r Hofkanzloi<br />

vom 29. Oktober 1735 an <strong>de</strong>n Kaiser, worin angeführt wird, dass die Jesuiten in<br />

<strong>de</strong>r Philosophie in leeren Subtilitäten sich ergehen, und mit <strong>de</strong>m Geiste <strong>de</strong>r Zeit<br />

nicht fortschreiten; es sei nothwendig, für die Weltgeschichte einen eigenen Professor<br />

aufzustellen, das System <strong>de</strong>s Diktirens tauge nichts, weil es zu blossem<br />

mechanischen Einlernen führe, es müsse mit <strong>de</strong>r bisherigen Verzichtleistung auf<br />

alle Controlle <strong>de</strong>s Staates ein En<strong>de</strong> haben, die Regierung müsse das volle Recht <strong>de</strong>r<br />

Aufsicht und Einrichtung <strong>de</strong>r Studien, <strong>de</strong>ren Zweck doch zunächst auf <strong>de</strong>n Staat<br />

1) Von einzelnen Seiten war schon lange Zeit dagegen Einsprache gemacht wor<strong>de</strong>n.<br />

So hat im Jahre 1710 <strong>de</strong>r Superinten<strong>de</strong>ut <strong>de</strong>r Prager Universität, Appellations-<br />

Rath Birelli, in einem von ihm abgefor<strong>de</strong>rten Gutachten über die dortige Studien-<br />

Einrichtung — die Vernachlässigung <strong>de</strong>s vaterländischen Rechts-Studiums, <strong>de</strong>n Missbrauch<br />

<strong>de</strong>r Collegien im Gegensatze zu <strong>de</strong>n Lektionen, die unnützen Spekulationen in <strong>de</strong>r<br />

Philosophie, die man auf zwei Jahre reduziren und mit nützlichem Lehrgegensthn<strong>de</strong>n<br />

ausfüllen sollte, die wenige Betreibung <strong>de</strong>r Botanik und Anatomie, das Diktiren in <strong>de</strong>n<br />

Vorlesungen gerügt. (Tomekl. c. S. 290—307.) Allein bis auf die letzten Regierungsjahre<br />

Carl's VI. und die Studien-Reformation unter Maria Theresia erfolgte keine wesentliche<br />

Abän<strong>de</strong>rung.


— 103 —<br />

und das Politikum sich beziehe, sich wahren etc. *). Diese Zwocke suchte man<br />

auch an <strong>de</strong>r Irmsbrucker Universität zur Geltung zu bringen. So wur<strong>de</strong> z. B. mit<br />

<strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 21. April 1734 über Einrichtung <strong>de</strong>s juridischen<br />

Studiums am Schlüsse <strong>de</strong>r Beilage die Angabe <strong>de</strong>r Bücher, nach welchen gelehrt<br />

wur<strong>de</strong>, vorzüglich wegen <strong>de</strong>s Kirchenrechtes abgefor<strong>de</strong>rt, mit <strong>de</strong>r Bemerkung, dass<br />

dieser Auftrag durch das Beispiel an<strong>de</strong>rer Universitäten, ein Proclama <strong>de</strong>r von<br />

<strong>de</strong>n Professoren vorzüglich zu gebrauchen<strong>de</strong>n Bücher zu publiziren, motivirt wer<strong>de</strong>n<br />

soll; wobei <strong>de</strong>n juridischen weltlichen Professoren noch insbeson<strong>de</strong>re aufzutragen<br />

sei, »auf die materias mixtas, wie <strong>de</strong> censuris, <strong>de</strong> asylo, <strong>de</strong> causis matrimonialibus,<br />

<strong>de</strong> foro clericorum, <strong>de</strong> immunitate ecclesiastica etc. beson<strong>de</strong>rs aufmerksam zu sein,<br />

damit die Stu<strong>de</strong>nten, die öfters allein in jure canonico <strong>de</strong>rlei Materien traktiren<br />

hören, mithin zuweilen in <strong>de</strong>nselben nicht die rechten principia annehmen, mit diesun<br />

<strong>de</strong>m Publico aber öfter sehr schädlichen und nur auf die Prädomination <strong>de</strong>s Cleri<br />

abzielen<strong>de</strong>n Lehrsätzen in die Aemter eintreten, die wahre Lehre, wie sie in Cavarruvias,<br />

Van Espen et similibus zu sehen, in <strong>de</strong>rlei Sachen wissen, und nicht von<br />

<strong>de</strong>n Widrigen verführt wer<strong>de</strong>n*.<br />

Es ist nun allerdings zu erwarten, dass eine hohe Schule mit einem Geiste<br />

und einer Beschaffenheit <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität 2 ) nicht gern Verän<strong>de</strong>rungen<br />

annehmen wer<strong>de</strong>, welche sich als <strong>de</strong>n frühern Gepflogenheiten und <strong>de</strong>m bisherigen<br />

Geiste, ja selbst als <strong>de</strong>n Statuten und Eechten <strong>de</strong>r Universität entgegen darstellten,<br />

und dass sich zwischen Regierung und Universität, namentlich wenn es sich um<br />

Neuerungen in <strong>de</strong>r Philosophie und Theologie o<strong>de</strong>r um an<strong>de</strong>re Aen<strong>de</strong>rungen han<strong>de</strong>lte*<br />

, bei welchen die Jesuiten unmittelbar o<strong>de</strong>r doch wesentlich interessirt waren,<br />

ein kleiner Kampf ergeben wer<strong>de</strong>. Allein gegen allgemeine allerhöchste Regierungs-<br />

Maximen konnte die Universität um so weniger einen bleiben<strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rstand leisten,<br />

als sio ohnehin z. B. in Aufstellung <strong>de</strong>r Professoren, die nicht Jesuiten waren, in<br />

ökonomischen Gegenstän<strong>de</strong>n, in Jurisdietions-AngelegerüViten u. dgl. sehr von <strong>de</strong>r<br />

Kegierung abhing, und sich schon öfters in Angelegenheiten ihrer Wirksamkeit<br />

selbst an die Regierung gewen<strong>de</strong>t hattet 3 ). Der Regierung kam aber hiebei noch<br />

<strong>de</strong>r Umstand zu Statten, dass um diese Zeit eine grosso Uneinigkeit unter <strong>de</strong>n Professoren<br />

herrschte, und im Laufe dieser Perio<strong>de</strong> unter ihnen eine Zerfahrenheit eintrat,<br />

bei welcher die Regierung zur Verhütung <strong>de</strong>s gänzlichen Verfalls <strong>de</strong>r Univertät<br />

einschreiten zu müssen glaubte, ja selbst von Professoren und Facultäten <strong>de</strong>r<br />

Universität um Unterstützung angegangen wur<strong>de</strong>. Der Zeitraum mag als die Perio<strong>de</strong>,<br />

betrachtet wer<strong>de</strong>n, in welcher die Universität aus einer wenigstens theilweise selbstständigen<br />

Anstalt in eine Regierungs-Anstalt überging, wenn gleich die Regierung<br />

ihre Absicht, die Universität nach ihren Maximen einzurichten, noch nicht vollständig<br />

erreichte, und die gänzliche Umgestaltung <strong>de</strong>s Instituts nach ihren Maximen<br />

erst in <strong>de</strong>n spätem Perio<strong>de</strong>n erfolgte.<br />

Zur Kenntniss <strong>de</strong>s Universitäts-Lebens in dieser bewegten Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>rselben<br />

wird zuerst Einiges über das Verhältniss <strong>de</strong>r Professoren zur Lan<strong>de</strong>sregierung und<br />

untereinan<strong>de</strong>r, dann das Einwirken <strong>de</strong>r Regierung in die einzelnen Facultäten und<br />

die ganze Universität, endlich <strong>de</strong>r Zustand <strong>de</strong>r Hauptmomente <strong>de</strong>r letztem in dieser<br />

2eit, wie er sich nach jenem Einwirken in <strong>de</strong>n achtzehn Jahren dieses Abschnittes<br />

ergab, anzuführen sein.<br />

1) Kink 1. c. I. Bd. S. 425.<br />

2) Vgl. §§ 20, 49 etc.<br />

3) v gl !$ 41, 44.


— 104 —<br />

§ 54.<br />

Iin Jahre 1730 glaubte die Universität Ursache zu haben, wegen Verfügungen<br />

<strong>de</strong>r Lokal-Dikasterien, welche die Rechte <strong>de</strong>r Universität beeinträchtigten, sich<br />

zu beschweren. Denn die Scharwache unterliess es, Unruhen, bei welchen Stu<strong>de</strong>nten<br />

betheiliget waren, sogleich <strong>de</strong>m Universitäts-Rektor anzuzeigen, und <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten<br />

abgenommene Gewehre zurückzustellen *). Das aka<strong>de</strong>mische Aerar sollte für die<br />

Wache <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Stadt Innsbruck auferlegten Beitrag bezahlen 2 ). Ferner wur<strong>de</strong> in<br />

die Jurisdictions-Kechte <strong>de</strong>r Universität eingegriffen, in<strong>de</strong>m eine <strong>de</strong>r Universität<br />

zuständige Untersuchung über Sponsalien-Bruch auf die Klage <strong>de</strong>r Braut — ohne<br />

<strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Senat auch nur zu hören, bis zum Erlass eines Beschei<strong>de</strong>s vom<br />

Brixener Ordinariat <strong>de</strong>r Universität untersagt, <strong>de</strong>r incarcerirte Inquisit entlassen, und<br />

<strong>de</strong>r Professor Hermanin ad instantiam fisci vor das Forum <strong>de</strong>r Regierung — ohne<br />

Requisition, ja Anzeige an <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Senat, gezogen wur<strong>de</strong> 3 ); von <strong>de</strong>r<br />

medizinischen Facultät wur<strong>de</strong> das Votum zur Besetzung einer Kanzel gegen alle<br />

bisherige Gewohnheit abgefor<strong>de</strong>rt 4 ), das Recht <strong>de</strong>r Büchercensur beeinträchtiget 5 ),<br />

die potestas comitiva <strong>de</strong>r juridischen Facultät nicht respektirt, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r geheime<br />

Rath einen von <strong>de</strong>r juridischen Facultät creirten Notar von Montafon (Battlay) noch<br />

einmal prüfen lassen und bis dort suspendiren wollte 6 ). Die Universität verlangte<br />

zur Austragung dieser Eingriffe in ihre Rechte, über <strong>de</strong>ren Abhülfe sie theilweise<br />

wie<strong>de</strong>rholt, aber vergebens gebeten hatte, eine Deputation vom geheimen Rathe.<br />

Dieser gewährte sie, und bestimmte dazu die geheimen Räthe Baron Firmian, Graf<br />

Spauer, und Baron Gentilotti. Nach Beschluss <strong>de</strong>r Universität trug nun <strong>de</strong>r<br />

Rektor Froehlich im Beisein <strong>de</strong>r vier Dekane Brunelli, Seybold, Payr und Vintler<br />

am 10. November 1730 am Tische <strong>de</strong>s geheimen Rathes diese Beschwer<strong>de</strong>n jedoch<br />

nur im Allgemeinen vor, in<strong>de</strong>m er auf Verlangen eine schriftliche Vorlage <strong>de</strong>rselben<br />

versprach; er drückte dabei <strong>de</strong>n Wunsch einer beständigen Deputation als Schätzerin<br />

<strong>de</strong>r Universität aus, an welche sich dieselbe bei ihren Angelegenheiten zu wen<strong>de</strong>n<br />

hätte. Die Deputation versprach, sich die Sache angelegen sein zu lassen; die Universität<br />

soll ihre Beschwer<strong>de</strong>n seiner Zeit schriftlich vorlegen 7 ).<br />

Ob diese Vorlage je erfolgte, ist zu bezweifeln, da in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n davon<br />

keine Erwähnung geschieht, und um diese Zeit an <strong>de</strong>r Universität eine solche Zerfahrenheit<br />

einriss, dass eine diessfällige einstimmige Eingabe nicht erwartet wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Denn die medizinische Facultät stand schon seit längerer Zeit mit <strong>de</strong>n<br />

übrigen Facultäten wegen <strong>de</strong>r Promotionen zu aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n in Spannung 8 ).<br />

In die Klage wegen Abfor<strong>de</strong>rung separater Gutachten konnte diese Facultät schwerlich<br />

einstimmen, da sie ein solches ungeachtet eines dagegen stehen<strong>de</strong>n Senatsbeschlusses<br />

doch <strong>de</strong>r Regierung übergeben hatte 9 ). Ueber das aka<strong>de</strong>mische Aerar<br />

wollte <strong>de</strong>r medizinische Professor Payr in geheimer Sitzung seine Bemerkungen<br />

vortragen, bevor man die Vorstellung bezüglich <strong>de</strong>sselben mache J °). Die Anträge<br />

1) Vgl. auch § 69.<br />

2) Vgl. § 49.<br />

3) Das Nähere hievon ist mir unbekannt.<br />

4) Vgl. § 21.<br />

5) Vgl. § 46.<br />

b') Vgl. § 37.<br />

7) Eph. th. 10. Nov. 1730. Eph. jur. 3. Mai 1730.<br />

8) Vgl. §§ 35, 57.<br />

9) Vgl. § 21 Note 3.<br />

10) Vgl. § 58.


— 105 —<br />

und Begünstigungen <strong>de</strong>r medizinischen Professoren stimmten um diese Zeit manche<br />

an<strong>de</strong>re Professoren für sie nicht günstig *). Unter <strong>de</strong>m 18. Mai 1731 beschloss<br />

<strong>de</strong>r Senat, über Jurisdictions-Angelegenheiten aus wichtigen Grün<strong>de</strong>n zu schweigen 2 ).<br />

— Die Uneinigkeit auch mit <strong>de</strong>n weltlichen juridischen Professoren zeigt sich im<br />

Jahre 1732 in einem auffallen<strong>de</strong>n Gra<strong>de</strong>. Die Universität war nämlich in ihrem<br />

Vorschlage für zwei vakante Lehrkanzeln von <strong>de</strong>m Votum <strong>de</strong>r juridischen Facultät<br />

abgegangen, und hatte <strong>de</strong>nselben wie gewöhnlich ohne Vorlage <strong>de</strong>s Vorschlages<br />

<strong>de</strong>r juridischen Facultät über 19 Competenten überreicht. Nun for<strong>de</strong>rte <strong>de</strong>r geheime<br />

Eath wie im Jahre 1729 bei einer medizinischen Vacatur das Separat-Votum<br />

<strong>de</strong>r juridischen Facultät, welches die Universität wie<strong>de</strong>r verweigerte. Auf einen<br />

wie<strong>de</strong>rholten Auftrag, das Votum vorzulegen, wollte die Universität auf ihrer Weigerung<br />

verharren; allein die weltlichen juridischen Professoren, darunter die noch<br />

fungiren<strong>de</strong>n Zeno und Froehlich, um <strong>de</strong>ren Nachfolger auf ihre Beför<strong>de</strong>rung zu<br />

Regierungsräthen es sich han<strong>de</strong>lte, und von <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r letztere als juridischer Dekan<br />

das Eeferat <strong>de</strong>r Facultät gemacht hatte, und schon durch das Abgehen von seinem,<br />

wie er meinte, wohlbegrün<strong>de</strong>ten Votum unangenehm berührt war 3 ), hielten diess<br />

für gefährlich, und erklärten, ihr Votum selbst <strong>de</strong>r Regierung zu übergeben ').<br />

Vergebens suchte <strong>de</strong>r Canonist seine weltlichen Collegen von diesem Vorsatze abzubringen<br />

; nicht einmal diess erlangte er und <strong>de</strong>r Kektor Brunelli, dass die juridische<br />

Facultät ihre Vorlage durch <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Senat machte, und so blieb diesem<br />

nichts An<strong>de</strong>res übrig, als die frühern Vota <strong>de</strong>r Regierung mit <strong>de</strong>r Bitte vorzulegen,<br />

sie <strong>de</strong>n Akten, wenn die jetzigen Voten <strong>de</strong>r weltlichen juridischen Professoren von<br />

ihren frühern abweichen sollten, nach Hof anzuschliessen. — Diess war nach <strong>de</strong>r<br />

Meinung <strong>de</strong>r Senats - Majorität ein förmliches Lossagen <strong>de</strong>r juridischen weltlichen<br />

Professoren von <strong>de</strong>r Auktorität <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen Senates; nach ihrer Ansicht hätto<br />

man die Frage, ob die Universität <strong>de</strong>m geheimen Rathe als Beschützer <strong>de</strong>r Universität<br />

unbedingten Gehorsam schuldig sei, durch Aufklärungen und selbst durch<br />

Rekurs an <strong>de</strong>n Kaiser lösen sollen.<br />

So sehr gebrach es in <strong>de</strong>n ersten Jahren dieser Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität an<br />

Einigkeit — in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Jahren wur<strong>de</strong> es diessfalls nicht besser 5 ) — und in<br />

solcher Spannung war sie mit <strong>de</strong>r Regierung. Da gera<strong>de</strong> in dieser Zeit zwei mit<br />

<strong>de</strong>n übrigen Professoren nicht harmoniren<strong>de</strong> Collagen zur Regierung als Räthe über-<br />

1) Unter <strong>de</strong>m 10. März 1732 sehreibt <strong>de</strong>r juridische Dekan Seybold S. J.: Libellus<br />

etiam Viennam <strong>de</strong>stinatus mihi in hoc <strong>de</strong>canatu oblatus est, sed quia is varia et<br />

gravia continebat, ut <strong>de</strong> bibliotheca publica erigenda, (lenrofessore botanico. historico etc.<br />

constituendis ex nostro aerario et fundo, recusavi, s'ub'scnbereTet propterea indignatioiiem^Incuffi,<br />

quiä non erat <strong>de</strong>liberata in senatus concilio, ad cujus tamen <strong>de</strong>liberationem<br />

res majoris momenti spectant. Cujusmodi plura evenere ultimis his annis, qualia per<br />

20 annos, quibus in senatu se<strong>de</strong>o, prius non scio facta, ut est v. g. augmentum salariorum<br />

medicorum, <strong>de</strong> quo in senatu <strong>de</strong>liberatum et conclusum esse non scio, ut dubitera,<br />

an non sit subreptitie obtentum per patronos, et extra ordinem, saltem motum<br />

Caesaris proprium nondum vidi. Lau<strong>de</strong>tur Jesus Christus. — Die Spannung unter <strong>de</strong>n<br />

Professoren geht daraus klar hervor.<br />

2) Ex urgentibus r;itionibus — sagen die jur. Ephemeri<strong>de</strong>n ad 18. Mai 1731.<br />

3) Es wur<strong>de</strong>, wie er sagt, abgefasst mit Rücksicht: partim quoad scientiam. partim<br />

quoad patriam, nee non quoad alias facultates v. g. circa ofticia jam gesta, praxin<br />

longius exercitam, Majorum merita, Nobilitatem et similia caeteris paribus forte consi<strong>de</strong>randa.<br />

4) Reiterato arcani consilii imperio resistere periculosum ac non cousuhum. et<br />

alligato imperio se subjicere etc. (Eph. jur 14. Dez. 1732.)<br />

5) Vgl. §S 57, 60.


— 106 —<br />

traten, so konnte sich die Universität von <strong>de</strong>r Lokal-Kegierung einen beson<strong>de</strong>rn<br />

Schutz wohl nicht versprechen. Ein kräftiges einstimmiges Einschreiten <strong>de</strong>r Universität<br />

und eine kräftige Unterstützung <strong>de</strong>r Lokalbehör<strong>de</strong>n gegen <strong>de</strong>r Universität<br />

missfällige hoho Anordnungen ist nicht zu erwarten. Ein glücklicher Umstand für<br />

die Universität war es jedoch, dass wenigstens Einige <strong>de</strong>r neu eintreten<strong>de</strong>n juridischen<br />

Professoren kollegialischen Geist mitbrachten, und sohin das Universitäts-<br />

Gutachten fast bei allen Verhandlungen, in welche nun näher einzugehen ist, nach<br />

<strong>de</strong>n Ansichten <strong>de</strong>r Jesuiten selbst dann ausfiel, wenn es sich theilweise nicht gera<strong>de</strong><br />

um von <strong>de</strong>n Jesuiten versehene Facultäten han<strong>de</strong>lte.<br />

§ 55.<br />

Die ersten Eingriffe in die innern Studien-Angelegenheiten trafen, wie zu erwarten<br />

ist (mit theilweiser Ausnahme in <strong>de</strong>r Medizin, § 58), die Philosophie, welche<br />

nur von Jesuiten versehen wur<strong>de</strong>, die ihre Dialektik in einer, wie man glaubte,<br />

wenig erspriesslichen Weise vortrugen. Als im Jahre 1729 gegen Errichtung<br />

an<strong>de</strong>rweitiger philosophischen Studien <strong>de</strong>r a. h. Schutz versprochen wur<strong>de</strong> l ), war<br />

dabei zugleich <strong>de</strong>r Auftrag ertheilt, zu begutachten, ob die Studia philosophica circa<br />

tempus et modum tra<strong>de</strong>ndi nicht nützlicher eingerichtet wer<strong>de</strong>n könnten. Diess<br />

veranlasste langwierige und wie<strong>de</strong>rholte Berathungen, und zwar um so mehr, als<br />

im Jahre 1732 über Keduzirung dieses Studiums auf zwei Jahre neuerlicher Bericht<br />

, wie im Jahre 1717 2 ) abgefor<strong>de</strong>rt, und da er nicht gleich erfolgte, darauf<br />

wie<strong>de</strong>r allerhöchst betrieben wur<strong>de</strong>. Zuerst berieth sich natürlich die philosophische<br />

Facultät, von <strong>de</strong>r auch die theologische zur Berathung beigezogen wur<strong>de</strong>; bei<strong>de</strong><br />

wollten keine wesentlichen Neuerungen 3 ). Aber auch bei <strong>de</strong>m aka<strong>de</strong>mischen Senate<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gegenstand und zwar am 19. Mai 1783 das fünfte Mal verhan<strong>de</strong>lt, da<br />

man bei <strong>de</strong>n frühern Berathungen zu keiner Uebereinstimmung gelangte. Beson<strong>de</strong>rs<br />

war <strong>de</strong>r medizinische Professor Payr mit <strong>de</strong>m dreijährigen philosophischen Curse<br />

selbst bei <strong>de</strong>r Modifikation nicht zufrie<strong>de</strong>n, dass im dritten Jahre vorzüglich nur<br />

die in die Theologie einschlagen<strong>de</strong>n Lehren behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n, und die nicht zur<br />

Theologie übertreten<strong>de</strong>n Schüler in diesem Jahre die medizinischen und juridischen<br />

Institutionen etc. hören könnten; auf diese Art, meinte Payr, wür<strong>de</strong> die Medizin<br />

und Jurispru<strong>de</strong>nz keine vorzüglichen Magistros, son<strong>de</strong>rn nur etwa Accessores erhalten.<br />

Die medizinische Facultät wollte sogar selbst einen bessern philosophischen<br />

Studienplan vorlegen, was ihr jedoch nicht gelang. Zuletzt brachte man es endlich<br />

doch zu einem einstimmigen Antrag für Beibehaltung <strong>de</strong>s dreijährigen Studiums,<br />

<strong>de</strong>r im Jahre 1783 <strong>de</strong>rEegierung mit <strong>de</strong>m wesentlichen Inhalte übergeben wur<strong>de</strong>:<br />

Für ein zweijähriges philosophisches Studium spreche zwar das Beispiel mancher<br />

hohen Schule, wie jener zu Salzburg, Freiburg, <strong>de</strong>r Lyzeen und <strong>de</strong>r Klosterschulen;<br />

auch dürften bei abgekürzter Studienzeit noch mehrere Stu<strong>de</strong>nten zum Flor <strong>de</strong>r<br />

Universität zu erwarten sein; selbst für die hohem Facultäten möchten — wenn<br />

keinem Physiker höhere Fächer zu froquentiren erlaubt wür<strong>de</strong>, und Je<strong>de</strong>r nach zweijährigem<br />

ausschliesslich philosophischen Studium zu <strong>de</strong>n höhern Fächern übertrete,<br />

wegen <strong>de</strong>s Studiums weniger Fächer, aber gänzlicher Verwendung nur für dieselben<br />

1) Vgl- § 45.<br />

2) Vgl. § 27.<br />

3) In <strong>de</strong>n philosophischen und theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n lin<strong>de</strong>t man zum Theu<br />

ausführliche Aeusserungen hierüber; auch liegen mehrere Gutachten unter <strong>de</strong>n Universitats-Akten.<br />

Nach <strong>de</strong>n philosophischen Ephemeri<strong>de</strong>n schrieben die Jesuiten, wie öfter<br />

in ihren wichtigen Angelegenheiten so auch in dieser an <strong>de</strong>n Beichtvater <strong>de</strong>s Kaisers.


— 107 —<br />

bessere Stu<strong>de</strong>nten, wie in <strong>de</strong>r Philosophie selbst bessere Baccalaurei und Magistri<br />

erscheinen; an<strong>de</strong>rerseits aber hätte das dreijährige philosophische Studium seit <strong>de</strong>r<br />

Errichtung <strong>de</strong>r Universität bestan<strong>de</strong>n, und zum Flor <strong>de</strong>rselben beigetragen, wie<br />

die grosse Zahl <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n und Graduirten beweise; auch hier wäre <strong>de</strong>r Polizei-<br />

Grundsatz anzuwen<strong>de</strong>n, das Gute ohne Substituirung von entschie<strong>de</strong>n Besserm nicht<br />

aufzugeben; we<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten noch Professoren wünschen eine Neuerung, namentlich<br />

könnten Theologen, die doch in Tirol wegen Nachbarschaft ketzerischer Län<strong>de</strong>r<br />

beson<strong>de</strong>rs gründlich unterrichtet wer<strong>de</strong>n sollten, während <strong>de</strong>s vierjährigen theologischen<br />

Studiums gründliche Kenntnisse nicht erhalten, wenn sie nicht schon vor <strong>de</strong>m<br />

Eintritte in die Theologie einige Fächer <strong>de</strong>rselben (Controverson, hl. Schrift, Moral)<br />

wenigstens theilweise gehört hätten, da sie vielfältig als liepetitoren <strong>de</strong>r Philosophie<br />

beschäftigt, und schon Priester wären, die ihr Brevier etc. beten müssten etc.; dreijähriges<br />

Studium <strong>de</strong>r Philosophie bestehe auch in Ingolstadt, Dillingen, Turnau,<br />

Prag, Olmütz, und selbst in Wien; einstimmig bleibe man daher bei <strong>de</strong>m Gutachten<br />

vom Jahre 1719 für ein dreijähriges philosophisches Studium, jedoch mit <strong>de</strong>r Modifikation,<br />

dass die nothwendigen juaktischon Fächer — wie Summulae (Logik)<br />

phyjsica-umy^alis_^t_£ailiimlarjg etc. in <strong>de</strong>n zwei ersten Jahren, die mehr speku-<br />

TativenTFächer aber, wie <strong>de</strong> i<strong>de</strong>ntitatibus, distributionibus, relationibus, <strong>de</strong> infinite,<br />

continuo, prineipia moralia philosophiae et ethicae im dritten Jahre gelehrt wer<strong>de</strong>n.<br />

— Obschon dieser Eingabe für Beibehaltung <strong>de</strong>s philosophischen Trienniums<br />

auch die bei<strong>de</strong>n Wesen vorzüglich aus <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> beistimmten, weil die erprobt«<br />

Einrichtung ohne Noth mit Neuerungen nicht zu vertauschen sei; so wur<strong>de</strong> doch<br />

unter <strong>de</strong>m 7. Oktober 1733 a. h. beschlossen, dass das philosophische Obligat-<br />

Studium nur zwei Jahre zu dauern habe; jedoch wäre zu begutachten, ob nicht eine<br />

Kanzel fürJFreiföcher einzuführen sei. Diese wur<strong>de</strong> begutachtet, und dafür von ,;<br />

<strong>de</strong>r Universität auch Animastica (wohl Seelenlehre) o<strong>de</strong>r Jiistoria cum reflexionibus j<br />

ethicis, o<strong>de</strong>r physirji eyperimentalig; von <strong>de</strong>n Wesen aber dazu architectqnica mili^<br />

^51_ e L^ivilis_in Anregung gebracht; und in <strong>de</strong>m Hof berichte vom 3. Jänner 1734<br />

für diese Kanzel die Jesuiten, welche durch die neue Einrichtung eine Kanzel verlieren<br />

sollten, beson<strong>de</strong>rs empfohlen. — Unter <strong>de</strong>m 3. Februar 1734 wur<strong>de</strong> sohin<br />

für das künftige Jahr das Biennium <strong>de</strong>finitiv a. h. angeordnet, und unter <strong>de</strong>in<br />

7. April d. J. die <strong>de</strong>taillirte Weisung über die neue Organisirung <strong>de</strong>s philosophischen<br />

Studiums mit einer Beilage mitgetheilt. Die wesentliche Einrichtung besteht<br />

darin, dass im<br />

I. Jahre — Vormittag Prolegomina (historia philosophiae et recensio vetcrum<br />

philosophorum), dann quaedam <strong>de</strong> dialectica, logica et metaphysica, —<br />

was nämlich nützlich ist, mit Hinweglassung alles Obscuron, Weitläufigen,<br />

was <strong>de</strong>n Verstand <strong>de</strong>r Zuhörer nur verdunkelt


108 —<br />

legen seien, die genau diesem Plane entsprechen, 3. wer<strong>de</strong>n bei allen Fächern<br />

Auktoren angegeben, nach <strong>de</strong>ren Muster die neuen Bücher zu verfassen sind, z. B. in<br />

<strong>de</strong>r Philosophie Clericus, Bourchot — l'art <strong>de</strong> pense; — in <strong>de</strong>r Physik: Ulloa; in<br />

<strong>de</strong>r Geschichte: Turselin, Sleidan; in <strong>de</strong>n historischen Hilfswissenschaften: Cellarms,<br />

Hübner, Petavius; 4. wird wie<strong>de</strong>rholt eingeschärft, das Unpraktische wegzulassen,<br />

und nur Nützliches zu lehren, z. B. in <strong>de</strong>r Mathes Arithmeticam, Geometriam,<br />

architectonicam civilem et militarem, in <strong>de</strong>r Physik hydraulicara, Staticam und Mechanicam,<br />

mit Weglassung <strong>de</strong>s min<strong>de</strong>r Nützlichen, wie Astronomiam, Astrologiam,<br />

Horographica etc.; 5. bei Verfassung <strong>de</strong>r Bücher seien exotische Worte etc. zu vermei<strong>de</strong>n,<br />

und gutes Latein nach <strong>de</strong>m Beispiele von Clericus, Bourchot etc. zu gebrauchen<br />

; 6. das Diktiren wird streng verboten; bis zur Verfassung neuer Bücher<br />

sind schon vorhan<strong>de</strong>ne zu gebrauchen. — Endlich wird noch ein weiterer Bericht<br />

erlaubt, wenn <strong>de</strong>r Ausführung dieser Anordnung noch etwas entgegen stehen<br />

sollte !).<br />

Diese Erlaubniss benutzend machte die Universität noch eine weitläufige Vorstellung,<br />

in <strong>de</strong>r die medizinische und juridische Facultät <strong>de</strong>n Ansichten <strong>de</strong>r Jesuiten<br />

um so leichter beistimmten, als damals in diesen Facultäten auch zum Theil nicht<br />

angenehme Verhandlungen mit <strong>de</strong>r Regierung eingetreten waren. Es wur<strong>de</strong> darin<br />

Manches wegen Weglassung <strong>de</strong>s bisherigen Lehrstoffes, bei <strong>de</strong>m selbst mit Einschluss<br />

<strong>de</strong>r neuen Fächer die Studien in zwei Jahren vollen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n könnten,<br />

aber wegen <strong>de</strong>r Menge <strong>de</strong>r neu hinzugekommenen Fächer kein gründliches Studium<br />

<strong>de</strong>rselben möglich sei; und über <strong>de</strong>n theilweise schon bisher vom Professor <strong>de</strong>r<br />

Mathes ertheilten Vortrag einiger neu vorgeschriebenen Fächer bemerkt; beson<strong>de</strong>rs<br />

aber wur<strong>de</strong> herausgehoben, die Universität wäre vorzüglich zur Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

katholischen Glaubens gestiftet, wozu viele <strong>de</strong>r neu vorgeschriebenen Gegenstän<strong>de</strong>,<br />

die selbst Akatholiken häufig nicht hörten, nichts beitragen; Clericus sei Ketzer<br />

und streite gegen Thomas von Aquino und die hl. Väter, Bourchot sei offenbarer<br />

Carthesianer mit gefährlichen Lehren z. B. gegen die Eucharistie, daher von <strong>de</strong>r<br />

Sorbonne verworfen; Sleidan im In<strong>de</strong>x librorum prohibitorum <strong>de</strong>r ersten Klasse;<br />

und doch hätte die Regierung erst vor einem Jahre im Contraste mit <strong>de</strong>n gegenwärtigeu<br />

Vorschriften Wachsamkeit gegen verbotene Bücher aufgetragen; die Universität<br />

sei vom Papste confirmirt, <strong>de</strong>r bei solchen Vorgängen die Conh'rmation<br />

zurücknehmen wür<strong>de</strong>; es gebe ja katholische Auktoren etc. Das Diktiren verbieten<br />

heisse alle Universitäten veralteter Fehler bezichtigen, und geschehe zum Nachtheil<br />

<strong>de</strong>r Schüler, welche dann nur das vorgeschriebene Vorlesebuch kennen lernen, Interesse<br />

an Circuln und Disputationen höre bei einem Vorlesebuche auf. Schüler wer<strong>de</strong>n<br />

von <strong>de</strong>n Lektionen wegbleiben, da sie das Buch zu Hause lesen können; die<br />

Professoren nehmen bisher aus verschie<strong>de</strong>nen Auktoren das Beste, nicht Lesei),<br />

son<strong>de</strong>rn Schreiben gebe Gründlichkeit; Philosophie wäre Fundament <strong>de</strong>r übrigen<br />

Wissenschaften, in ihr sollen die Schüler über verschie<strong>de</strong>ne Sentenzen disputiren<br />

lernen etc. — Zu einer allgemeinen Studien-Massregel soll man die Fachmänner<br />

zur Berathung berufen; ein spezielles Misstrauen verdiene die Universität zu Innsbruck<br />

nicht etc. — Die Wesen meinten in ihrem Berichte vom 19. April 1735 =<br />

Das Diktiren dürfte noch zu gestatten sein, sonst aber spreche sie sich gegen dw<br />

Universität aus, — für ein zweijähriges obligates Studium <strong>de</strong>r Philosophie mit<br />

Freilassung <strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s dritten Jahres; die Be<strong>de</strong>nklickeit wegen verdächtigen<br />

Auktoren sei lediglich Missverstand, da sie ja nicht für die Vorlesungen»<br />

1) Siehe Beilage C.


— 109 —<br />

son<strong>de</strong>rn nur bei Verfassung von Vorlesebüchern empfohlen wer<strong>de</strong>n. Das Gere<strong>de</strong> über<br />

Berufung von Fachmännern sei überflüssig, da es sich ja nicht um eine allgemeine<br />

Studien-Reform handle. Die a. h. Entschliessung brachte nur die Modifikation,<br />

dass die Fächer <strong>de</strong>s Freijahres <strong>de</strong>n Physikern zu empfehlen, <strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

höhern Facultäten zu erlauben wären 1 ).<br />

So wur<strong>de</strong> also für das Schuljahr 1735—36 ein Professor <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Jesu für Geschichte und Eloquenz aufgestellt, die Metaphysik aber <strong>de</strong>m Professor<br />

<strong>de</strong>r Logik überlassen und die ersten wichtigen Studien-Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Philosophie<br />

eingeführt. — Weitere Versuche gegen diese Neuerungen bei Gelegenheit<br />

einer Universitäts-Deputation nach Wien 2 ) waren vergebens. Da keine Controlle<br />

über Ausführung <strong>de</strong>r Vorschriften bestand, so wur<strong>de</strong>n sie im Detail nicht durchaus<br />

genau beobachtet, namentlich hörte das Diktiren nicht gänzlich auf.<br />

§ 56.<br />

In <strong>de</strong>r Theologie traten um diese Zeit nur wenige Verän<strong>de</strong>rungen ein, über<br />

An<strong>de</strong>re wur<strong>de</strong> verhan<strong>de</strong>lt, jedoch nicht <strong>de</strong>r Theologie wegen, son<strong>de</strong>rn weil <strong>de</strong>r Canonist<br />

in <strong>de</strong>r juridischen Facultät, <strong>de</strong>r Jesuit war, entfernt wer<strong>de</strong>n sollte. Es ging<br />

so zu:<br />

Als im Jahre 1731 die Professoren <strong>de</strong>r Medizin eine Gehalts-Erhöhung erhalten<br />

hatten, erneuerten auch die Wertpriester-Professoren <strong>de</strong>r Theologie, Willes<br />

und Brunelli, die schon im Jahre 1728 um Erhöhung ihres Gehaltes auf 150 n 1 .<br />

angesucht hatten, weil er bei <strong>de</strong>r Wichtigkeit ihrer Kanzeln, zumal bei <strong>de</strong>n eventuellen<br />

Geschäften eines Dekans o<strong>de</strong>r Kektors zu kloin wäre, wie<strong>de</strong>r ihr Gesuch;<br />

und auch <strong>de</strong>r Jesuiten-liektor Trapp bat für die zwei Professoren <strong>de</strong>r Logik und<br />

Moral, die kaum 100 fl. bezögen (§ 23), um eine Gehaltsverbesserung. Unter <strong>de</strong>m<br />

21. Mal 1732 wur<strong>de</strong> diesen Sitten a. h. in <strong>de</strong>r Art Folge gegeben, dass die zwei<br />

Jesuiten je eine Zulage von 50 fl., also <strong>de</strong>r Or<strong>de</strong>n zusammen 100 fl., die zwei<br />

Weltpriester aber je 150 fl. Zulage mit <strong>de</strong>r Bemerkung erhielten, dass diese Zulagen<br />

nur so lange bestehen sollen, als es <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Fond ertrage; bei ciiiw<br />

Aufliegenheit <strong>de</strong>sselben aber zuerst die Jesuiten die Zulage verlieren sollen, dass ferner<br />

die Weltpriester (Professoren <strong>de</strong>r Controversen und hl. Schrift) dafür wöchentlich<br />

vier Stun<strong>de</strong>n zu lehren 3 ), und auswärtige Funktionen, beson<strong>de</strong>rs solche, welche<br />

wie Cooperaturen <strong>de</strong>n nöthigen Studien zu viele Zeit rauben, aufzugeben hätten.<br />

Dieser letzte Beisatz wur<strong>de</strong> auf Professor Willes bezogen, <strong>de</strong>r früher Stadt-Cooperator<br />

in Innsbruck, nun Nachfolger <strong>de</strong>s von Thauer nach Innsbruck versetzten Pfarrers<br />

und Prokanzlers Lindner war. Allein <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Senat glaubte, Willes könne<br />

Pfarrer und zugleich Professor sein, weil bei<strong>de</strong> officia nicht incompossibilia wiiivn,<br />

wie das Beispiel Sibers beweise, <strong>de</strong>r vom Jahre 1686 bis 1696 die Pfarre Tlmuer<br />

und die Professur zugleich versehen hätte, und weil die a. h. Entschliessimg .sich<br />

nicht auf Entlassung schon angestellter Professoren, son<strong>de</strong>rn auf die Anstellungneuer<br />

Professoren beziehe. Ungeachtet nun die Universität diese ihre Ansicht nicht<br />

nur bei Gelegenheit eingelaufener Gesuche um die Lehrkanzel <strong>de</strong>r Controversen <strong>de</strong>n<br />

Dikasterien wie<strong>de</strong>rholt, und unter <strong>de</strong>m 17. November 1733 selbst an <strong>de</strong>n Kaiser<br />

1) Die Berichte liegen in <strong>de</strong>r Stattlialterei-Registratur iu Abschrift.<br />

2) Vgl. § 56.<br />

3) Die.se Anordnung wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Universität so ausgelegt, dass die zwei Professoren<br />

miteinan<strong>de</strong>r wöchentlich vier Stun<strong>de</strong>n zu lehren hätten, sohin je<strong>de</strong>r Professor<br />

wöchentlich 2 Stun<strong>de</strong>n Vorlesungen gäbe.


— 110 —<br />

abgegeben hatte, und auf einen darüber erfolgten Auftrag, <strong>de</strong>n Vorschlag zur Besetzung<br />

dieser Kanzel zu erstatten, nach Senatsbeschluss vom 22. März 1734<br />

statt <strong>de</strong>s Vorschlages die Erklärung Willes's vorlegte, dass, wenn eine Kesignation<br />

nothwendig sei, er lieber die Pfarre als die Professur resignire: so kam doch unter<br />

<strong>de</strong>m 19. Oktober 1735 die a. h. Entschliessung, dass Willes's Resignation <strong>de</strong>r<br />

bessern Pfarrpfrün<strong>de</strong> schwerlich ernstlich gemeint sein könne, sohin die Kanzel <strong>de</strong>r<br />

Controversen ein Jesuit übernehme, zur Erleichterung <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu aber<br />

die Kanzel <strong>de</strong>s Kirchenrechtes auf einen weltlichen Professor, und zwar auf Muschgay<br />

überzugehen habe, <strong>de</strong>ssen Lehrfach <strong>de</strong>s Co<strong>de</strong>x Professor Eiegger zu seinem jetzigen<br />

Fache übernehmen soll. Es lässt sich <strong>de</strong>nken, wie ungern die Jesuiten eine so<br />

wichtige Kanzel verloren; aber auch <strong>de</strong>n weltlichen Professoren war die Uebernahme<br />

neuer Lehrfächer beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>s Kirchenrechtes beim Anfange <strong>de</strong>s Schuljahres ohne<br />

Vorbereitung etc. sehr lästig. Die Universität beschloss sohin bei Eröffnung <strong>de</strong>r<br />

a. h. Entschliessung am 24. Oktober 1735 zur Abän<strong>de</strong>rung dieser anbefohlenen<br />

Neuerungen eint; Deputation nach Wien zu schicken, und zwar in <strong>de</strong>r Person ihres<br />

Rektors Riegger, welcher <strong>de</strong>s grössern Ansehens wegen das Rektorat bis zu seiner<br />

Rückkehr beizubehalten hätte, und auch auf eine Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Neuerungen in<br />

<strong>de</strong>r philosophischen Facultät (§ 55) hinwirken sollte. Riegger fand nach seinem<br />

ersten Schreiben an die Universität, in Wien fast so viele Fein<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität<br />

als Räthe und Referenten; er rieth, die tirolischen Stän<strong>de</strong> um ihre Einwirkung anzugehen<br />

; auch legte er die Abschrift eines zur a. h. Unterschrift fertigen Erlasses<br />

über Umstaltung <strong>de</strong>r Studien in Innsbruck und Aufstellung eines Superinten<strong>de</strong>nten<br />

zur Ueberwachung <strong>de</strong>r Universität bei. In seiner Antwort an Riegger machte<br />

<strong>de</strong>r Senat vorzüglich auf die päpstliche Bestätigung <strong>de</strong>r Universität aufmerksam,<br />

die <strong>de</strong>n Vortrag <strong>de</strong>s Kirchenrechts einem Jesuiten zuschreibt, daher auch <strong>de</strong>r päpstliche<br />

Nuntius anzugehen wäre etc. Vom Lan<strong>de</strong>shauptmann Gr. Künigl, welchen<br />

<strong>de</strong>r Exrektor mit <strong>de</strong>n Dekanen <strong>de</strong>r Theologie und Jurispru<strong>de</strong>nz um die Unterstützung<br />

<strong>de</strong>r Stän<strong>de</strong> nach Rieggers Rath anging, erfuhr man bereits, dass das kaiserliche<br />

Dekret vom 19. Oktober im heurigen Jahre nicht mehr in Ausführung komme,<br />

übrigens wollte Künigl bis zur Versammlung <strong>de</strong>r Stän<strong>de</strong> nichts thun. Auch Rieggers<br />

zweites Schreiben war tröstlicher, und bestätigte dio Aeusserung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>shauptmanns<br />

; doch empfahl es, auch dio Mitwirkung <strong>de</strong>s Stadtmagistrats zu suchen 1 ).<br />

Die hierauf erfolgte a. h. Entschliessung vom 12. November 1735 sagt, dass<br />

einsweilen an <strong>de</strong>r Universität noch <strong>de</strong>r Status quo zu verbleiben habe, zumal bei<br />

bereits begonnenen Studien; da jedoch Seine Majestät zur Einförmigkeit <strong>de</strong>r Studien<br />

in <strong>de</strong>r gesammten Monarchie, und weil in Wien und Prag die Tractanda in jure<br />

canonico wirklich auf an<strong>de</strong>rem Fusso eingerichtet seien, für die cathedra controversiarum<br />

einen Jesuiten, für das jus canonicum aber einen weltlichen Professor<br />

aufzustellen gesinnt sei, so wäre für taugliche Subjekte <strong>de</strong>s Kirchenrechtes umzusehen,<br />

und das Gutachten <strong>de</strong>r juridischen Facultät vorzulegen. — So blieb Willes<br />

Professor <strong>de</strong>r Controversen, und die Kanzel <strong>de</strong>s Kirchenrechts <strong>de</strong>n Jesuiten 2 ).<br />

1) Der Magistrat hatte ja auch um die päpstliche Bestätigung <strong>de</strong>r Universität<br />

gebeten (§ 6), und Aen<strong>de</strong>rungen so wesentlicher Art waren mit <strong>de</strong>r Furcht von Vermin<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten verbun<strong>de</strong>n, über die <strong>de</strong>r Magistrat nicht gleichgültig sein konnte.<br />

2) Die Hist. Soc. Jesu in <strong>de</strong>r Dipauliana erzählt, die Jesuiten hätten sich von<br />

<strong>de</strong>n Dikasterien in Innsbruck, vom Bischof in Brixen, von <strong>de</strong>r tirolischen Landschaft etc.<br />

Zeugnisse verschafft, dass sie nichts gegen die Rechte <strong>de</strong>s Kaisers und die Ruhe <strong>de</strong>s<br />

Staates gelehrt haben; diese legten sie nach Wien vor; auch erbäten sie sich die Intercession<br />

<strong>de</strong>r bayrischen Churfiirstin Amalia, Tochter <strong>de</strong>s Kaisers, und so blieb es nach<br />

einem a. h. Erlasse vom Jahre 1740 bezüglich <strong>de</strong>s Kirchenrechtes beim Alten.


— 111 —<br />

Diess Kesultat zeigt, wie viel damals noch die Universität durchzusetzen im<br />

Stan<strong>de</strong> war, wenn sie einmüthig und mit Entschie<strong>de</strong>nheit han<strong>de</strong>lte 1 ).<br />

§ 57.<br />

Vielfacher und erfolgreicher waren die Einwirkungen <strong>de</strong>r höchsten Stellen in<br />

<strong>de</strong>r medizinischen Facultät,- doch kommt vor <strong>de</strong>r Erzählung <strong>de</strong>rselben die Beilegung<br />

eines Streites dieser Facultät mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rn drei Facultäten durch die Einwirkung<br />

<strong>de</strong>r Lokalbehör<strong>de</strong>n zu erwähnen, um die etwas verwickelten in einan<strong>de</strong>r eingreifen<strong>de</strong>n<br />

Verhandlungen wenigstens etwas leichter überschauen zu können.<br />

Es ist bekannt, dass die medizinische Facultät bei Promotionen mehrerer<br />

Candidaten die Sportein nicht wie die übrigen Facultäten bezahlte, und von je<strong>de</strong>m<br />

Candidaten immer 150 fl. for<strong>de</strong>rte 2 ). Diess war seit vielen Jahren ungeachtet<br />

mancher Klagen darüber so fortgegangen. Nun war auf <strong>de</strong>n IG. August 1734<br />

wie<strong>de</strong>r eine Promotion von 5 Candidaten festgesetzt. Da rief <strong>de</strong>r Bektor Hernianin,<br />

Professor <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz, am 14. August die Dekane mit Ausnahme <strong>de</strong>« medizinischen<br />

zusammen, welche beschlossen, bei .<strong>de</strong>m Akte sammt <strong>de</strong>n Professoren<br />

nicht zu erscheinen, wenn nicht die Taxe für die Candidaten vermin<strong>de</strong>rt, und je<strong>de</strong>m<br />

Professor für das Essen die doppelte Taxe per G fl. verabfolgt wür<strong>de</strong>, was <strong>de</strong>r<br />

Notar sogleich <strong>de</strong>m medizinischen Dekan zu eröffnen habe. Da die medizinische<br />

Facultät sich auf ihre Statuten, die sie nach <strong>de</strong>m ihr zustehen<strong>de</strong>n Hechte gemacht<br />

habe, berief, und nicht beistimmte, aber auch die Dekane bei ihrer Weigerung zu<br />

erscheinen blieben, so wen<strong>de</strong>te sich die medizinische Facultät mit <strong>de</strong>r Bitte an <strong>de</strong>n<br />

geheimen Rath, <strong>de</strong>r Universität das Erscheinen bei <strong>de</strong>r Promotion, für welche schon<br />

Alles bereitet sei, aufzutragen, was auch geschah. Die Promotion erfolgte sohin<br />

cum protestatione et salvis juribus. Aber über die Sache selbst musste es zur Entscheidung<br />

kommen, worüber man bis zum 3. Juni 1735 vergebens verhan<strong>de</strong>lte,<br />

dabei aber zum Eektor <strong>de</strong>r Universität nicht nach <strong>de</strong>m Turnus einen medizinischen<br />

Professor, son<strong>de</strong>rn Eiegger aus <strong>de</strong>r juridischen Facultät wählte. Am erwähnten<br />

Tage kam durch Vermittlung <strong>de</strong>s Vicekanzlers <strong>de</strong>s geheimen Käthes Baron CJentilotti<br />

das Uebereinkommen zu Stan<strong>de</strong>, dass je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r drei medizinischen Professoren<br />

für das Examen 13 fl., sohin alle zusammen 39 fl., für die Promotion 7 fl., sohin<br />

21 fl., <strong>de</strong>r Pe<strong>de</strong>ll und Notar zusammen G fl., die Facultätskasse G fl. erhalte, also<br />

je<strong>de</strong>r Candidat 72 fl., dann als übrige Kosten bei<br />

einem Candidaten<br />

<strong>de</strong>m Prokanzler . . . 3 11. --<br />

kr.<br />

<strong>de</strong>m Promotor . . . 4 fl. --<br />

kr.<br />

für das Essen . . . . 60 fl. --<br />

kr.<br />

für Handschuhe für medizinische<br />

Professoren 3 fl. --<br />

kr.<br />

für die übrigen 16 Paar ä 34 kr. 9 fl. 4 kr.<br />

zwei Candidaten<br />

2 fl. — kr.<br />

3 fl. — kr.<br />

30 (1. — kr.<br />

1<br />

4<br />

11. 30<br />

11. 32<br />

kr.<br />

kr.<br />

drei Candidaten<br />

1 fl. 30 kr.<br />

2 fl. 30 kr.<br />

20 11. — kr.<br />

1 11.<br />

•> fl.<br />

M<br />

— kr.<br />

1 kr.<br />

1) Dem Rektor Riegger wur<strong>de</strong> natürlich nach seiner Rückkehr und mündlichen<br />

Relation am 28. November für die Erwirkung <strong>de</strong>s Armistitiums, wie die theologischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n die a. h. Entschliessung vom 12. November nennen, vom Senate <strong>de</strong>r gebühren<strong>de</strong><br />

Dank ausgesprochen; auch wur<strong>de</strong> nacli Rieggers Antrag in Wien ein gewisser<br />

Müller als Universitäts-Agent gegen Honorar aufgestellt. Dann erst wur<strong>de</strong> zur neuen<br />

Rektorswahl geschritten. — Die Reisekosten Rieggers per 300 fl. wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Dikasterien<br />

mit täglichen 10 fl., also 420 fl., aus <strong>de</strong>m Universitäts-Aerar bewilligt, die<br />

<strong>de</strong>m Rieger, wenn er sie anspreche, vom Senate belassen, sonst aber nach Abzug <strong>de</strong>r<br />

wirklichen Kosten und eines Honorars für die Rektoratskasse bestimmt wur<strong>de</strong>n. (Eph.tb.<br />

24. Februar 1736.)<br />

2) Vgl. § 35.


— 112 —<br />

bezahle, so dass <strong>de</strong>r ganze Kosten mit einer hl. Messe ä 111. 24 kr. für einen allein<br />

promovirten Candidaten auf 152 11. 28 kr., für je<strong>de</strong>n von zwei zugleich promovirten<br />

Kandidaten auf 112 fl. 14 kr., endlich von je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r drei zugleich promovirten<br />

Candidaten auf 103 fl. 28 kr. käme; ein vierter Candidat, <strong>de</strong>r arm ist, kann mit<br />

Einverständniss <strong>de</strong>r Facultäten gratis promovirt wer<strong>de</strong>n, aber bei 4—6 zahlen<strong>de</strong>n<br />

Candidaten erhalten die Professoren je<strong>de</strong>nfalls doppelte, bei 7 und noch mehreren<br />

Candidaten dreifache Sportein, doch darf auf mehrere Candidaten niemals gewartet<br />

wer<strong>de</strong>n. — Durch die doppelte und dreifache Taxe für das Essen etc. wur<strong>de</strong>n die<br />

mehreren Candidaten nicht beschwert, da sie dieselben mit einan<strong>de</strong>r zu bezahlen<br />

hatten.<br />

Wirklich erhielten im Jahre 1737 bei einer Promotion von 4 Candidaten die<br />

Professoren doppelte Sportein; ob aber die Candidaten nicht mehr, und wie viel sie<br />

<strong>de</strong>m medizinischen Dekan bezahlten, ist nicht angegeben.<br />

Durch diess Uebereinkommen war aber <strong>de</strong>r Streit nur auf sehr kurze Zeit abgethan.<br />

Denn schon im Jahre 1738 kam es zu neuen Verhandlungen, als <strong>de</strong>r<br />

vierte medizinische Professor (Bacchatoni) a. h. mit <strong>de</strong>r Klausel aufgestellt wur<strong>de</strong>,<br />

>y die Sportein seien unter alle fürohin seien<strong>de</strong>n vier Professoren, wie es auch ehevor<br />

gewesen, gleich zu vertheilon, <strong>de</strong>rentwegen aber gleichwohlen zu neuerlichen Beschwer<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Candidaten in keiner Weise zu vermehren* 1 ). Diess letzte war aber<br />

bei nicht erhöhter Bezahlung <strong>de</strong>r Promovirten, die nun für vier statt früher für<br />

drei medizinische Professoren bestimmt war, nicht möglich, wenn nicht die vier<br />

Professoren sich mit geringern Bezügen begnügten, gegen was sie sich aber sträubten,<br />

o<strong>de</strong>r die Candidaten mehr bezahlten, wogegen die übrigen Facultäten protestirten.<br />

Es kam daher aus Veranlassung einer Promotion von vier Candidaten, <strong>de</strong>ren<br />

Je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m medizinischen Dekan 150 fl. erlegt hatte, und die am 23. Juli 1738<br />

graduirt wer<strong>de</strong>n sollten, zu neuen Verhandlungen. Am 16. Juli d. J. hielt Kektor<br />

Muschgay eine Dekanats-Versammlung, bei welcher <strong>de</strong>r medizinische Dekan Bacchatoni<br />

als Deputirter seiner Facultät sein Hecht, Sportein wie die übrigen Professoren<br />

<strong>de</strong>r Medizin zu erhalten, ausführte, wozu die Taxen <strong>de</strong>r Candidaten nicht hinreichen,<br />

wenn die Professoren <strong>de</strong>r übrigen Facultäton doppolte Sportein erhalten.<br />

Das Concil entschied: es sei bei dorn Vertrag vom Jahre 1735 (sohin bei <strong>de</strong>n<br />

doppelten Sportein für die Professoren) zu bleiben, und da die Mühe <strong>de</strong>r prüfen<strong>de</strong>n<br />

Professoren, <strong>de</strong>ren vier, statt <strong>de</strong>r früheren drei seien, nun auch kleiner sei, und die<br />

a. h. Entschliessung eine neuerliche Beschwerung <strong>de</strong>r Candidaten verbiete, so haben<br />

sich die prüfen<strong>de</strong>n Professoren mit <strong>de</strong>n frühem 39 fl. — die man jedoch auf die<br />

run<strong>de</strong> Summe von 40 fl. erhöhen wolle, sohin je<strong>de</strong>r Professor mit 10 fl. zu begnügen,<br />

und auch die 21 fl. pro gradu seien statt unter drei Professoren, wie früher,<br />

nun unter die vier Professoren in gleichen Portionen zu vertheilen. — Die medizinische<br />

Facultät erwie<strong>de</strong>rte hierauf, dass sie nur drei Candidaten proinoviren wer<strong>de</strong>,<br />

weil <strong>de</strong>r vierte freiwillig zurücktrete (wobei also die Professoren nur einfache Taxen<br />

zu beziehen hätten); zugleich bemerkte die Facultät, dass sie gegen die Senats-<br />

Entscheidung höhern Orts eine Vorstellung einreichen wer<strong>de</strong>. — Der volle Universitäts-Senat,<br />

— nicht mehr die Dekane allein — mit Ausnahme <strong>de</strong>r medizinischen<br />

Professoren, erwie<strong>de</strong>rte unter <strong>de</strong>m 21. Juli, dass ihm zwar das Warten eines Candidaten<br />

auf eine spätere Promotions-Zeit missfallo, er es jedoch zur Vermeidung von<br />

Skandalen etc. geschehen lasse; nur seien für die Prüfung nicht 40 fl., son<strong>de</strong>rn<br />

nur 39 fl. zu for<strong>de</strong>rn, wie diess <strong>de</strong>r Vertrag vom Jahre 1735 und die a. h. Entschliessung<br />

verlange. — Uebrigens hätte die Facultät <strong>de</strong>m Senate zu gehorchen;<br />

1) Siehe § 58.


— 113 —<br />

auch die For<strong>de</strong>rungen wegen <strong>de</strong>r ßepetitionen vor <strong>de</strong>n rigerosen Prüfungen <strong>de</strong>r<br />

Doctorats-Candidaten seien übermässig, sie seien auf 3 Dukaten herabzusetzen, und<br />

<strong>de</strong>nCandidaten frei zu stellen; auch sollen diese Kepetitionen <strong>de</strong>n Lektionen keinen<br />

Eintrag thun, wie es bisher geschehen sein soll. Da von je<strong>de</strong>m Candidaten 150 fl.<br />

abgenommen wor<strong>de</strong>n seien, was die bestimmten Kosten nicht for<strong>de</strong>rn, so sei <strong>de</strong>r<br />

Mehrbetrag <strong>de</strong>n Candidaten zurückzustellen. Der Senat erwarte über diess Dekret<br />

prompte und kategorische Antwort. — Am folgen<strong>de</strong>n Tag machte <strong>de</strong>r Notar in<br />

Begleitung <strong>de</strong>r Candidaten die gewöhnliche Einladung zur Promotion mit <strong>de</strong>m Beisatze,<br />

dass die medizinische Facultät mündlich befriedigen<strong>de</strong> Antwort gegeben, und<br />

baldige schriftliche Erklärung versprochen habe. Der Rektor — vor <strong>de</strong>r Promotion<br />

über die schriftliche Erklärung <strong>de</strong>r medizinischen Facultät in Folge Rathsbeschlusses<br />

angegangen — erwie<strong>de</strong>rte, Bacchetoni habe sub fi<strong>de</strong> boni viri versprochen, <strong>de</strong>n<br />

Ueberschuss nicht zu vertheilen. Da aber die mit dieser ungenügen<strong>de</strong>n Erklärungunzufrie<strong>de</strong>nen<br />

Professoren von Suspension <strong>de</strong>r Promotion sprachen, erklärte <strong>de</strong>r<br />

Rektor weiter, hiezu sei jetzt keine Zeit mehr, und die Promotion ging vor sich.<br />

Da bis zum 29. Oktober eine befriedigen<strong>de</strong> Aeusserung <strong>de</strong>r medizinischen Facultät<br />

nicht erfolgte, wur<strong>de</strong> die Rektorswahl, die nach <strong>de</strong>m Turnus auf einen medizinischen<br />

Professor fallen sollte, verschoben, am 3. November jedoch — auf die Erklärung<br />

<strong>de</strong>r medizinischen Facultät, vor einer hohen Entscheidung <strong>de</strong>r Sache keine<br />

Promotion vorzunehmen, <strong>de</strong>r friedliche Egloff als Rektor gewählt. Erst unter <strong>de</strong>m<br />

20. Februar 1739 gab die medizinische Facultät eine sehr weitläufige Schrift<br />

an <strong>de</strong>n geheimen Rath, in welcher sie anführt, dass die Prüfungsarbeit wegen <strong>de</strong>r<br />

neu eingeführten Fächer <strong>de</strong>r Chirurgie, Botanik und Aphorismen vermehrt statt<br />

vermin<strong>de</strong>rt sei; — <strong>de</strong>r Vorwurf <strong>de</strong>s Senats über Wi<strong>de</strong>rsetzlichkeit grundlos wäre,<br />

da je<strong>de</strong>r seine Meinung und seine Anträge vorbringen dürfe, dass Repetitionen vor<br />

<strong>de</strong>n rigerosen Prüfungen in <strong>de</strong>n Facultäts-Statuten gegrün<strong>de</strong>t seien *), Lektionen<br />

aber wegen <strong>de</strong>rselben nicht vernachlässiget wer<strong>de</strong>n. Dann wird weiter bemerkt, die<br />

a. h. Entschliessung beziehe sich auf die Zeit, wo bei vier Professoren die Taxe<br />

nicht bestimmt war, die — seit 1714 mit 150 fl. für je<strong>de</strong>n Candidaten festgesetzt<br />

— seit 20 Jahren klaglos bestand; die Einführung einer neuen Kanzel wer<strong>de</strong> doch<br />

<strong>de</strong>n Professoren nicht zum Scha<strong>de</strong>n gereichen können; viele Candidaten wer<strong>de</strong>n<br />

gratis o<strong>de</strong>r um geringen Preis graduirt, daher bei an<strong>de</strong>rn Candidaten ein Ueberschuss<br />

billig sei; <strong>de</strong>r Senat selbst habe sich noch im Jahre 1725 bei 6 bis 7 Candidaten<br />

mit <strong>de</strong>r einfachen Taxe begnügt, sohin die einfache Taxe gebilligt, die nur<br />

bei zehn Candidaten doppolt gegeben wur<strong>de</strong>; wegen Uniformität, die man anführe,<br />

könne die Facultät von ihrer zwanzigjährigen Gewohnheit um so weniger abgehen,<br />

als sie ohnehin nicht bestehe; die Philosophie gebe bei 60 Baccalaurei ä 4 fl. nur<br />

einen Holzstich von 6—10 kr., bei 40 Magistri ä 0—10 fl. eine Taxe von 2 fl.,<br />

obschon sie in manchem Jahre 600 11. einnehme; Philosophie und Theologie hätten<br />

auch für Examina, Testimonia, Licentiats-Proinotionen Bezüge, und ihre Professoren<br />

brauchen zumal in Corporationen in <strong>de</strong>r Haushaltung wenig; die Juristen seien<br />

weit besser besol<strong>de</strong>t, haben tausend Nebeneinkünfte, oft mehr als 30 Exurainandos,<br />

<strong>de</strong>ren Je<strong>de</strong>r mehr als 200 fl. bezahle; die Collcgien tragen einem Professor 450 fl.<br />

1) Volumus, ut quiseuuque Promotor . . . candidatos antece<strong>de</strong>nte mense instruat<br />

• • • usque ad subsequentem resolutionem in examine rigeroso facilem brevemque ac<br />

reetam sternat viam. Neque volumus, ut aliquis ad examen rigerosum admittatur, nisi<br />

praemissa tali sufßciente instruetione. Ut autem Promotor <strong>de</strong>bito laboris et instruetionis<br />

praemio non <strong>de</strong>stituatur, I). Candidatus gratitudinis ergo cum munere quodam dignari<br />

non recusabit heisst es Cap. XI <strong>de</strong>r Facultäts-Statuten, wo freilich nur vom Promotor,<br />

*ber nicht von allen Professoren die Re<strong>de</strong> ist.<br />

Probst, Universität. 8


— 114 —<br />

bis 480 fl. jährlich, für längstens iy2 Stun<strong>de</strong>n 16 fl., während die medizinischen<br />

Professoren ihre Lektionen collegienartig einrichten. Die medizinische Praxis sei<br />

mit Mühe verbun<strong>de</strong>n, die Vergeltung dafür nach Belieben, sohin gering o<strong>de</strong>r gar<br />

keine; die Juristen wer<strong>de</strong>n auch für ihre Consilia bezahlt; die juridische Facultät<br />

bezahle <strong>de</strong>n medizinischen Professoren bei fünf Promoven<strong>de</strong>n auch nur einfache<br />

Sportein; die medizinische Facultät bitte daher um Aufhebung <strong>de</strong>s Senats-Dekretes<br />

vom 19. Juli, o<strong>de</strong>r um Erhöhung <strong>de</strong>r Taxen auf 200 fl. für einen Candidaten, da<br />

sich die Promotionskosten auf 198 fl. belaufen, und an an<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>utschen Universitäten<br />

noch höher seien.<br />

Zur Austragung dieser Streitigkeit stellte <strong>de</strong>r geheime Rath eine Commission<br />

unter <strong>de</strong>m Vicepräsi<strong>de</strong>nten Baron Gentilotti und Rath Zech auf, welche verschie<strong>de</strong>ne<br />

Aufklärungen von <strong>de</strong>n Facultäten abfor<strong>de</strong>rte, und verschie<strong>de</strong>ne Verhandlungen einleitete,<br />

und endlich am 21. Jänner 1740 <strong>de</strong>n vom geheimen Rath genehmigten<br />

Antrag stellte, dass je<strong>de</strong>r Candidat <strong>de</strong>s medizinischen Doctorats Je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r vier prüfen<strong>de</strong>n<br />

Professoren 12 fl. —: 48 fl., pro gradu 6 fl. = 24 fl.; <strong>de</strong>m Pe<strong>de</strong>ll und Notar<br />

zusammen 6 fl., <strong>de</strong>r Facultätskasse 6 fl., für das Diplom 7 fl., sohin 91 fl., dann bei<br />

einem Candidaten zwei Candidaten drei Candidaten<br />

für das Essen 63 fl. — kr. 31 fl. 30 kr. 21 fl. — kr.<br />

<strong>de</strong>m Prokanzler . . . . 3 fl. — kr. 2 fl. kr. 1 fl. 30 kr.<br />

<strong>de</strong>m Promotor . . . . 4 fl. — kr. 3 fl. — kr. 2 fl. 30 kr.<br />

für Handschuhe 4 ä 1 fl.,<br />

16 ä 34 kr 13 fl. 4 kr. 6 fl. 32 kr. 4 fl. 22 kr.<br />

zusammen 83 fl. 4 kr. 43 fl. 2 kr. 29 fl. 22 kr.<br />

zahle, so dass die Doctoratskosten mit Einschluss von 1 fl. 24 kr. für eine hl. Messe<br />

bei einem Candidaten auf 175 fl. 28 kr., bei zwei für Je<strong>de</strong>n auf 134 fl. 38 kr.,<br />

bei drei für Je<strong>de</strong>n auf 120 fl. 50 kr. kommen. Wie bei <strong>de</strong>m Uebereinkommen im<br />

Jahre 1734, so wur<strong>de</strong> auch im Dekrete bemerkt, dass nicht mehr als drei Candidaten<br />

miteinan<strong>de</strong>r promovirt wer<strong>de</strong>n sollen, ausser wenn ein armer vierter gratis<br />

hinzukomme; ferner wird beigefügt, über Repetitionen vor <strong>de</strong>n Promotionen sei gegesetzlich<br />

nichts vorgeschrieben; endlich wird noch insbeson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>n Professoren<br />

Einigkeit empfohlen.<br />

Vor <strong>de</strong>r Expedition <strong>de</strong>s Dekretes wur<strong>de</strong> noch am Rathstage <strong>de</strong>r Rektor mit<br />

<strong>de</strong>n vier Dekanen zur vorläufigen Intimation von Baron Gentilotti und Rath Zech<br />

berufen, und dann durch Dekret dos geheimen Rathes die Sache beigelegt.<br />

§ 58.<br />

Die vielen lang anhalten<strong>de</strong>n Verhandlungen dieser Perio<strong>de</strong> über die zu verän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong><br />

Studien-Einrichtung <strong>de</strong>r Medizin kann man vorzüglich auf drei zurückführen,<br />

unter <strong>de</strong>nen beson<strong>de</strong>rs die zweite wichtig ist.<br />

Die erste entspann sich schon nach <strong>de</strong>m Ableben <strong>de</strong>s Professors und Physikers<br />

Stauen<strong>de</strong>r am 18. August 1729 nicht bloss wegen eines Nachfolgers, wozu<br />

sich 14 Competen<strong>de</strong>n mel<strong>de</strong>ten, son<strong>de</strong>rn vorzüglich darüber, ob die Professoren<br />

künftig auch noch Physiker sein, und ob nicht ein eigenes Individuum auch die<br />

Chirurgie lehren soll, wozu sich ein Bacchetoni und zwar zum Vortrage in lateinischer,<br />

aber auch in <strong>de</strong>utscher Sprache antrug. — Die medizinische Facultät und<br />

sohin auch die Universität erklärte sich natürlich nicht für eine Trennung bei<strong>de</strong>r<br />

Stellen, <strong>de</strong>ren je<strong>de</strong> mit beson<strong>de</strong>rm Gehalte verbun<strong>de</strong>n war, weil die Professoren<br />

früher theilweise sogar säinmtlich auch Physiker waren, und sprach sich für die<br />

probeweise Aufnahme Bacchetoni's für Chirurgie in <strong>de</strong>r Art aus, dass er nur Lektor,<br />

nicht Professor sein, und <strong>de</strong>n übrigen Professoren zu Diensten stehen soll; da an


— 115 —<br />

<strong>de</strong>r Universität nur lateinisch zu lehren sei, und die Aufnahme als Schüler nur nach<br />

absolvirtem Gymnasium geschehen dürfe. — Der Besetzungs-Vorschlag ging dahin<br />

, dass Egloff zum Physikus vorrücke,, und — als neuer Professor nach <strong>de</strong>m<br />

Antrag <strong>de</strong>r medizinischen Facultät Ott, nach jenem <strong>de</strong>r Universität aber Eindler<br />

einstehe. — Die medizinische Facultät beantragte auch für <strong>de</strong>n Professor Payr<br />

eine Gehalts-Erhöhung von 200 fl. und für <strong>de</strong>n neuen Professor von 50 fl., <strong>de</strong>r<br />

aber zugleich Demonstrationen und Botanik lehren soll *). — Die Wesen waren<br />

mit <strong>de</strong>r Verbindung <strong>de</strong>r Professur und <strong>de</strong>s Physikates nicht einverstan<strong>de</strong>n, da je<strong>de</strong><br />

Stelle ihren Mann for<strong>de</strong>re, zumal bei epi<strong>de</strong>mischen Krankheiten, und da ganz Oberinnthal<br />

mit Keutte keinen Arzt habe; sie seien schon im Jahre 1712 und 1716<br />

dieser Meinung gewesen, daher auch die Professoren <strong>de</strong>r Institutionen und Anatomie<br />

keine Physiker wären. Vier ausschliessliche Physiker für Innsbruck wären<br />

nicht zu viel. — Als Physiker wäre Aliprandi von Botzen aufzustellen, als neuer<br />

Professor aber Eindler; — eine Gehalts-Erhöhung für die medizinischen Professoren<br />

wäre billig, und zwar für die bestehen<strong>de</strong>n zwei Professoron mit 200 fl. wie die<br />

Regierung, mit 150 fl., wie die Kammer meinte; auch <strong>de</strong>r neue Professor soll um<br />

50 fl. mehr Gehalt erhalten, als sein Vorgänger hatte. — Die Aufstellung eines<br />

Lehrers <strong>de</strong>r Chirurgie nach <strong>de</strong>r Regierung mit 200 fl., nach <strong>de</strong>r Kammer mit<br />

150 fl., und zwar ab aerario und in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Bacchetoni, <strong>de</strong>r als Magister<br />

<strong>de</strong>r Philosophie, Medizin und Chirurgie und nach vierjähriger Praxis in Spitälern<br />

hiezu allerdings tauglich wäre, sprachen sie sich mit <strong>de</strong>m aus, dass er <strong>de</strong>n Professoren<br />

und auch Physikern in Anatomie und Chirurgie Hülfe zu leisten, jedoch<br />

nicht unter <strong>de</strong>r Universitäts-Jurisdiction zu stehen, und in seinem Hause o<strong>de</strong>r einem<br />

an<strong>de</strong>rn tauglichen Orte wöchentlich eine Stun<strong>de</strong> Lateinisch für Aka<strong>de</strong>miker, und<br />

eine Stun<strong>de</strong> Deutsch für blosse Chirurgen Unterricht zu geben habe. Der geheime<br />

Rath war in seinem Berichte vom G. Juni 1730 mit diesen Anträgen — namentlich<br />

<strong>de</strong>r Kammer einverstan<strong>de</strong>n, und fügte nur noch bei, dass die besser gestellten Professoren<br />

sich bei Contagion und Consultationen verwen<strong>de</strong>n zu lassen, und ihre<br />

Schüler auch zu Kranken mitzunehmen hätten. — Die a. h. Entschliessuug vom<br />

16. Dezember 1730 lautete auf Trennung <strong>de</strong>r Physikate von <strong>de</strong>n Professuren,<br />

Aufstellung Aliprandi's als Physikus, Vorrückung Egloff's auf die Kanzel <strong>de</strong>r<br />

Praxis und Aphorismen mit 500 fl., Payr's zu <strong>de</strong>n Institutionen mit 450 fl., Aufstellung<br />

Rindler's für Anatomie mit 200 fl. mit <strong>de</strong>r Verbindlichkeit zu Demonstrationen,<br />

und zur Lehre <strong>de</strong>r Botanik, endlich Aufstellung Bacchetoni's für Chirurgie<br />

mit 150 fl. —jedoch ex fundo Universitatis, wogegen sich freilich die Universität,<br />

jedoch vergebens sträubte. — Bacchetoni bat <strong>de</strong>n geheimen Rath noch um ein<br />

Lehrlokale; die Universität — um ihr Gutachton befragt, erwiedorte, das Erscheinen<br />

von Nicht-Aka<strong>de</strong>mikern auf <strong>de</strong>r Universität wür<strong>de</strong> Uneinigkeiten herbeiführen, daher<br />

er sich selbst nach ihrem frühern Antrage um oin Lokale umzusehen habe; auf<br />

<strong>de</strong>r Universität könnte höchstens das Billard-Zimmer, aber nur für Stu<strong>de</strong>nten bezeichnet<br />

wer<strong>de</strong>n. — Bacchetoni scheint aber vor <strong>de</strong>r Hand nicht eifrig Vorlesungen<br />

gegeben zu haben.<br />

Die zweite Verhandlung, bei welcher wie<strong>de</strong>r Bacchetoni betheiligt war, entspann<br />

sich im Jahre 1733, und zog sich bis 1737, ja zum Theil bis 1740 fort.<br />

In <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 7. Oktober 1733 über das philosophische Biennium<br />

(§ 55), und in einem an<strong>de</strong>rn Hof-Erlasse über die Wie<strong>de</strong>rbesetzung <strong>de</strong>s auf Aliprandi's<br />

1) Nach <strong>de</strong>r Bemerkung Seybold's in <strong>de</strong>n juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n (S. 105 Note 1)<br />

wäre <strong>de</strong>r Antrag über Gehalts-Erhühung im Universitäts-Concil nicht berathen wor<strong>de</strong>n,<br />

was unrichtig erscheint.


— 116 —<br />

Ableben vakanten Physikats wur<strong>de</strong> das Gutachten abgefor<strong>de</strong>rt, ob zur Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s medizinischen Studiums nicht vier or<strong>de</strong>ntliche und zwei ausseror<strong>de</strong>ntliche, also<br />

im Ganzen sechs Professoren aufzustellen wären, und zwar or<strong>de</strong>ntliche a. für die<br />

Institutionen und Experimental-Physik <strong>de</strong>r Medizin, b. Anatomie, Physiologie und<br />

Chirurgie, c. Materia niedica, Institutiones chirurgico-pharmaceuticae, und im<br />

Sommer Botanik, d. Praxis und therapeusis; ausseror<strong>de</strong>ntliche aher e. für Pathologia<br />

und/. Semiotik; die letztern zwei wären mit 200 fl. anzustellen, und hätten<br />

<strong>de</strong>n Physikern und Professoren nachzurücken, wobei Aliprandi's Physikat eingehen<br />

soll. Die Universität erklärte sich nach <strong>de</strong>m Gutachten <strong>de</strong>r medizinischen Facultät<br />

auf das Entschie<strong>de</strong>nste gegen die Vermehrung <strong>de</strong>r Professoren, sohin gegen das<br />

Projekt, — das aka<strong>de</strong>mische Aerar ertrage bei <strong>de</strong>n gera<strong>de</strong> jetzt vermehrten Auslagen<br />

in <strong>de</strong>r Theologie und Medizin einen weitern Aufwand nicht; die drei bestehen<strong>de</strong>n<br />

Professoren lehren alle medizinischen Fächer schon <strong>de</strong>rmals, und zwar <strong>de</strong>r<br />

Professor <strong>de</strong>r Praxis die Praegnosis, materia medica, Klinik, über die er casus diktire<br />

und darüber examinire; <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Institutionen im ersten Jahre Physiologia<br />

Hygiotheoria, Pathologia, im zweiten Semiotica, therapia, fundamenta chirurgiae et<br />

pharmaceuticae, Alles in Schriften nach Galenus, Hypocrates; <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r<br />

Anatomie gebe auch Demonstrationen in corpore humano, und da menschliche Cadaver<br />

schwer zu bekommen wären, an Vögeln, Hun<strong>de</strong>n und Schweinen; dabei hänge<br />

im Studium Alles wohl zusammen ohne Lücken; <strong>de</strong>r gute Erfolg spreche für die<br />

gute Einrichtung; mehrere Professoren wür<strong>de</strong>n nur Uneinigkeiten, Missvergnügen,<br />

Schwierigkeiten wegen Sportein bei Promotionen herbeiführen, und die Schüler<br />

nach Padua und Ingolstadt verscheuchen. Höchstens könnte ein vierter Professor für<br />

Praxis hinzukommen, und das Studium hierdurch um ein Jahr verlängert wer<strong>de</strong>n.<br />

— Aber das Stadtspital könnte <strong>de</strong>n Professoren zur Verbesserung <strong>de</strong>s Salärs und<br />

<strong>de</strong>r Praxis für Schüler übergeben wer<strong>de</strong>n, so wie es nützlich wäre, zu Anstellungen<br />

das österreichische Doctorat zu for<strong>de</strong>rn, wie man in Bayern jenes von Ingolstadt<br />

for<strong>de</strong>re; in <strong>de</strong>r Botanik gebe <strong>de</strong>r Professor schriftlich die Charaktere <strong>de</strong>r Pflanzen,<br />

und Demonstrationen im Freien; für exotische Pflanzen könnte im Hofgarten o<strong>de</strong>r<br />

durch einen Platz hinter <strong>de</strong>r Reitschule gesorgt wer<strong>de</strong>n, — auch ein anatomisches<br />

theatrum wäre erwünscht, aber dazu ausser <strong>de</strong>m an <strong>de</strong>n Hörsaal stossen<strong>de</strong>n Billard-<br />

Zimmer kein Platz. — Uebrigens wäre Egloff, <strong>de</strong>r um Aliprandi's Stelle ansuche,<br />

bei <strong>de</strong>r Universität mit Gehaltsvorbesserung, die bei grösserer Mühe auch für die<br />

übrigen Professoren — nach <strong>de</strong>r Meinung <strong>de</strong>r medizinischen Facultät billig wäre,<br />

zu belassen; — wenn es aber nicht geschehe, Ott als neuer Professor aufzustellen.<br />

— Die Wesen waren ebenfalls nicht für eine Vermehrung <strong>de</strong>s Lehrpersonals, da<br />

höchstens zwanzig Schüler die Medizin studirten, auch nicht für zwei Professoren<br />

<strong>de</strong>r Praxis, die nur. Uneinigkeiten veranlassen wür<strong>de</strong>n. — Uebrigens wäre Egloft<br />

als Professor zu belassen, jedoch mit einer Gehaltszulage von 100 fl. und mit <strong>de</strong>m<br />

Titel eines kaiserlichen Leibarztes; eine Gehaltsvorbesserung wäre wegen grösserer<br />

Mühe in Demonstrationen, Botanik etc. auch für die übrigen Professoren billig, und<br />

da gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gehalt <strong>de</strong>s juridischen Professors Hermanin frei stehe (§ 59), so<br />

könnte er hiezu und zur Herstellung eines theatri anatoinici und botanischen<br />

Gartens verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n; — Bacchetoni wäre mit 300 fl. <strong>de</strong>finitiv als Professor<br />

anzustellen, und ihm das Billard-Zimmer zu überlassen; — wegen Uebemahme <strong>de</strong>s<br />

Stadtspitals von Seite <strong>de</strong>r medizinischen Professoren wer<strong>de</strong> die Eegierung verhan<strong>de</strong>ln.<br />

— Auch <strong>de</strong>r geheime Eath war in seinem Berichte vom 26. Juni 1734<br />

in <strong>de</strong>r Hauptsache einverstan<strong>de</strong>n; schlug jedoch als Physikus statt Ott einen Juliani<br />

von Koveredo vor, <strong>de</strong>r viele Praxis in Spitälern und bei Soldaten etc. gehabt habe,<br />

und sich bald in das hiesige Klima einstudirt haben wer<strong>de</strong> etc. — Die wichtige


— 117 —<br />

a. h. Entschliessung vom 5. Jänner 1735 sprach aus: die Zahl <strong>de</strong>r Professoren<br />

sei nicht zu vermehren; <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Institutionen hätte die Chemie beson<strong>de</strong>rs<br />

zu dociren, und in <strong>de</strong>r Hofapotheke im Winter auch zu manipuliren, im Sommer .<br />

Botanik im Freien — wöchentlich zu Innsbruck, monatlich einmal auf <strong>de</strong>n Ge-1<br />

birgen, über exotische Pflanzen im Hof garten zu lehren; — wegen grösserer Mühe<br />

wer<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gehalt <strong>de</strong>s Professors <strong>de</strong>r Praxis auf 650 fl., <strong>de</strong>r Institutionen auf<br />

550 fl., <strong>de</strong>r Anatomie auf 450 fl. gesetzt; auch wer<strong>de</strong> eine neue Kanzel für Chirurgie<br />

errichtet und <strong>de</strong>m Bacchetoni mit 300 fl. Gehalt verliehen; er sei comembrum<br />

<strong>de</strong>r Universität, habe <strong>de</strong>utsche und lateinische Vorlesungen — die eine Vor-, die<br />

an<strong>de</strong>re Nachmittag zu geben, auch sei über Ertheilung <strong>de</strong>s Gra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Chirurgie<br />

zu berichten; theatrum anatomicum sei im Billard-Zimmer, botanischer Garten im<br />

Hofgarten herzustellen, für jenes und diesen wer<strong>de</strong>n je 100 fl. ex fundo aca<strong>de</strong>mico<br />

jährlich bewilligt; zum Garten soll auch je<strong>de</strong>r Professor mit Gewächsen, und je<strong>de</strong>r<br />

Besuchen<strong>de</strong>, sei es auch nur mit einem Kreuzer beitragen, und die Professoren<br />

jährlich dazu etwas geben; für Anatomie seien Cadaver von Justifizirten und auch<br />

von Spitälern umsonst zu geben; in Oesterreich graduirte Aerzte seien caeteris<br />

paribus bei Anstellungen ausländischen Doctoren vorzuziehen. Es wäre zu berichten<br />

, ob drei Studienjahre <strong>de</strong>r Medizin nicht zu wenig seien, und ob nicht die<br />

Hofapotheke als operatorium universale, von <strong>de</strong>r alle chemica zu nehmen wären,<br />

behufs besserer frischer Medikamente einzurichten, und ob nicht je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Professoren,<br />

die ihre Schüler auch zu Kranken auf <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong> mitzunehmen hätten, eine<br />

bestimmte Zahl Stu<strong>de</strong>nten zuzuweisen wäre. — Die medizinische Facultät, mit <strong>de</strong>r<br />

auch die Universität übereinstimmte, fasste ihren hierauf erstatteten Bericht in acht<br />

Punkte zusammen, und erklärte 1. die Vorschrift über chemische Experimente in<br />

<strong>de</strong>r Hofapotheke und botanischeExcursionen wer<strong>de</strong> bereits befolgt; 2. und 3. Bacchetoni<br />

hätte nicht als Professor in die medizinische Facultät einzutreten, da ja<br />

selbst nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung die Zahl <strong>de</strong>r medizinischen Professoren nicht r<br />

zu vermehren, übrigens Bacchetoni auch nicht ausgezeichnet sei,jmrj^nualia und 1<br />

Practica, aber keine Wissenschaft lehre, was zu Mailand, Florenz et«, in Spitälern,<br />

nicht auf <strong>de</strong>r Universität geschehe, das Wissenschaftliche dieses Faches behandle<br />

schon <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Anatomie; selbst gradus chirurgiae wer<strong>de</strong> in Italien nur<br />

privat — praesente tantum facultate medica ertheilt, und könne hier bei so wenig<br />

Gelegenheit zu chirurgischen Kunstgriffen, an Würdige gar nicht ertheilt wer<strong>de</strong>n;<br />

in <strong>de</strong>n Statuten <strong>de</strong>r Universität sei von Medizin, nicht von Chirurgie die Ke<strong>de</strong>; nach<br />

<strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 16. Dezember 1730 hatte Bacchetoni <strong>de</strong>n Professoren<br />

und Physikern zu Diensten zu sein, als Professor aber wäre er, wenn er Dekan und<br />

Rektor wür<strong>de</strong>, im Wi<strong>de</strong>rspruche damit ihr Oberer; über die Sportein bei Promotionen<br />

müssten bei vier Professoren Streitigkeiten und für die Stu<strong>de</strong>nten grössere<br />

Lasten entstehen, wegen welcher doch jetzt schon geklagt und zu Promotionen<br />

nach Padua etc. gegangen wer<strong>de</strong>; Bacchetoni soll daher mombrum Universität is,<br />

wie die Sprachlehrer etc. sein, und könne im Zimmer <strong>de</strong>s theatri anatomici, wenn<br />

das Billard aus <strong>de</strong>mselben weggeschafft wer<strong>de</strong>, nach einem ihm von <strong>de</strong>n Professoren<br />

vorgeschriebenen Plane von 7 bis 8 Uhr lateinische, Nachmittag aber zu Hause<br />

<strong>de</strong>utsche Vorlesungen geben. 4. Auf die jährliche Verabreichung von 100 fl. für<br />

<strong>de</strong>n botanischen Garten wird nicht angetragen, theils weil dieser Betrag zu klein .<br />

und Tirol selbst ein botanischer Garten sei, theils weil <strong>de</strong>r Hofgarten 600 exotische •<br />

Pflanzen liefere; — aber für die Vorsorge behufs <strong>de</strong>s theatri anatomici danke man;<br />

5. eben so für <strong>de</strong>n Vorzug inländischer Medizin-Doctoren vor ausländischen; 6. das<br />

medizinische Studium soll wie bisher drei Jahre dauern, wie in Padua, Ingolstadt<br />

etc.; in Altdorf daure es gar nur zwei Jahre, diese wären afar strenge ein-


— 118 —<br />

zuhalten, ja schwache Stu<strong>de</strong>nten zu vierjährigem Studium anzuhalten; 7. für Praxis<br />

soll nur das dritte Jahr verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, weil die Theorie nothwendig zwei Jahre<br />

• for<strong>de</strong>re, diese Einrichtung habe sich durch die Bildung guter Aerzte sattsam be-<br />

I währt; 8. ein Laboratorium chemicum universale wäre nicht zu errichten, es wäre<br />

Monopol, selbst die Apotheker-Lehrlinge müssten dann hieher zum Unterricht kommen,<br />

was zu theuer wäre; es wür<strong>de</strong> die ganze Zeit die Hofapotheke in Anspruch<br />

nehmen etc. — Die Wesen fan<strong>de</strong>n in ihrem Berichte über diese acht Punkte die<br />

Ablehnung von 100 fl. für <strong>de</strong>n botanischen Garten auffallend *), und die Kegierung<br />

vereinigte sich auch nicht mit <strong>de</strong>n Ansichten über Bacchetoni, um <strong>de</strong>n es sich<br />

wohl vorzüglich han<strong>de</strong>lte; nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung verdiene dieser in die medizinische<br />

Facultät einzutreten; <strong>de</strong>r Befehl, die Kanzeln nicht zu vermehren, beziehe<br />

sich auf die im Erlasse vom 7. Oktober 1733 beantragten Extra-Kanzeln; <strong>de</strong>r<br />

Kaiser könne zum Nutzen <strong>de</strong>s Publikums auch neue Kanzeln grün<strong>de</strong>n; sei aber<br />

Bacchetoni Professor, so habe er auch in solito auditorio die Vorlosungen zu geben<br />

— jedoch nur für Aka<strong>de</strong>miker wegen sonst zu befürchten<strong>de</strong>n Unruhen, bei Promotions-Prüfungen,<br />

conciliis etc. gegenwärtig zu sein; doch soll er — auch nach<br />

ihrer Meinung keine Promotions-Sporteln, ausser wenn es sich um Chirurgen handle,<br />

beziehen, und nicht Dekan und Eektor wer<strong>de</strong>n können. — Der geheime Eath for<strong>de</strong>rte<br />

vor seinem Hofbericht noch über Bacchetoni's bezweifelte Gesckicklichkeit die<br />

Aeusserung ab, welche von <strong>de</strong>r Universität respective <strong>de</strong>r medizinischen Facultät<br />

dahin lautete, dass man von einem guten Kuf über <strong>de</strong>ssen Geschicklichkeit nichts<br />

wisse, selbst Barbierer hätten ihn nur in kleiner Zahl gehört, nur zwei Operationen<br />

wären von ihm bekannt, sonst hätte er nur operiren<strong>de</strong>n Chirurgen zugesehen, ja<br />

mit zwei Aerzten die Abnahme <strong>de</strong>s Fusses eines Soldaten beantragt, <strong>de</strong>r geheilt<br />

wor<strong>de</strong>n sei etc. — Auf diesen Bericht stimmte auch <strong>de</strong>r geheime Eath mit <strong>de</strong>r<br />

Universität und Hofkammer, zumal Bacchetoni bei seiner Lehrmanier in 20 Jahren<br />

sein Fach nicht vollen<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>. — Dieser Bericht hatte zunächst das Hof<strong>de</strong>kret<br />

vom 20. März 1737 zur Folge, nach welchem Bacchetoni sich zu s einem discursus<br />

anatomicus mit <strong>de</strong>m dortigen Primär-Professor * nach Wien zu begeben hatte. Da<br />

diess Examen gut ausfiel, kam unter <strong>de</strong>m 17. Juli 1737 die a. h. Entschliessung,<br />

j, <strong>de</strong>r medizinischen Facultät die aus purem Ungrund und Eigennutz erfiossene Vorgehung<br />

behörig zu verstehen und verweisen zu lassen, dass sie unsere in Sachen<br />

ganz klare Eesolution mit Fleiss für dunkel zu halten sich vermessen*, Bacchotoni<br />

sei nach <strong>de</strong>r a. h.^Entschliessung vom 5. Jänner 1735 bei <strong>de</strong>r ihm anvertrauten<br />

Kanzel <strong>de</strong>r Chirurgie zu belassen, und mit dieser Kanzel sei zugleich die Kanzel <strong>de</strong>r<br />

Anatomie zu verbin<strong>de</strong>n; er sei als or<strong>de</strong>ntliches Mitglied <strong>de</strong>r Universität mit allen<br />

emolumentis und praerogativis zu halten, so dass nun wie<strong>de</strong>r wie früher vier Professoren<br />

<strong>de</strong>r Medizin bestehen; Eindler habe die Botanik mit <strong>de</strong>n Aphorismen zu<br />

geben, Sportein seien ohne Beschwerung <strong>de</strong>r Doctoran<strong>de</strong>n unter alle Professoren<br />

zu vertheilen (§ 57) etc. — Bacchetoni hielt sohin am 6. November 1737 sein<br />

principium solemne als Professor <strong>de</strong>r Chirurgie und Anatomie, und suchte bald<br />

darauf unmittelbar beim Kaiser um Gehaltsverbesserung an, welches Gesuch <strong>de</strong>m<br />

geheimen Eathe zum Bericht mit <strong>de</strong>m wie<strong>de</strong>rholten Auftrage zugeschickt wur<strong>de</strong>,<br />

für Ablieferung von Cadavern aus Spitälern an die Universität zu sorgen, und zu<br />

1 sehen, dass die Scharfrichter für Cadaver nicht zu viel verlangen 2 ). — Die Uni-<br />

1) Man möchte vermuthen, dass <strong>de</strong>r Grund <strong>de</strong>r Ablehnung vorzüglich in <strong>de</strong>m<br />

auch von Professoren gefor<strong>de</strong>rten Beitrag lag.<br />

2) Cadaver <strong>de</strong>r Justilizirten wur<strong>de</strong>n nämlich damals als Eigenthum <strong>de</strong>r Scharfrichter<br />

betrachtet.


— 119 —<br />

versität führte in ihrer Aeusserang über die ihr mitgetheilte Bittschrift Bacchetoni's<br />

die Aufliegenheit <strong>de</strong>s Universitätsfon<strong>de</strong>s, und weiter an, dass Bacchetoni längere<br />

Zeit ohne Lektionen zu geben seinen Gehalt bezogen habe, ohne sich jedoch gegen<br />

eine Erhöhung <strong>de</strong>sselben, zumal er zwei Kanzeln versehe, auszusprechen. — Ob<br />

damals schon eine Gehalts-Erhöhung erfolgte, ist mir unbekannt, da aber im Jahre<br />

1739 Eindler starb, und man wie<strong>de</strong>r auf Auflassung <strong>de</strong>s vierten Professors antrug,<br />

die unter <strong>de</strong>m 18. Jänner 1741 genehmiget wur<strong>de</strong>, so erhöhte sich sein Gehalt<br />

wenigstens von dieser Zeit an. Dass nach solchen Vorgängen Professor Bacchetoni<br />

in friedlichen Verhältnissen mit <strong>de</strong>n übrigen Professoren zum Besten <strong>de</strong>r Universität<br />

wirke, ist wohl nicht zu erwarten.<br />

Eine dritte Verhandlung hatte auf das unter <strong>de</strong>m 21. Juni 1740 erfolgte<br />

Abloben <strong>de</strong>s Professors Egloff statt, für <strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m 23. September 1741<br />

Gerstner mit <strong>de</strong>r Bemerkung als Professor aufgestellt wur<strong>de</strong>, dass es <strong>de</strong>m Professor<br />

Payr freigestellt bleibe, als sein Fach die Praxis o<strong>de</strong>r die Institutionen zu wählen,<br />

dass ferner berichtet wer<strong>de</strong>n soll, ob <strong>de</strong>r Gehalt Gerstners auf 450 fl. zu stellen,<br />

o<strong>de</strong>r etwas für eine ausseror<strong>de</strong>ntliche Kanzel zu reserviren, o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>r ein vierter<br />

Professor für Botanik und Chemie aufzustellen sei, wobei auf Sterzinger, <strong>de</strong>r schon<br />

bei <strong>de</strong>m frühem Vorschlage zur Sprache kam, zu reflektiren wäre. — Für eine<br />

Kanzel <strong>de</strong>r Botanik und Chemie sprachen sich we<strong>de</strong>r die medizinische Facultät,<br />

noch die Universität, noch die Wesen, noch <strong>de</strong>r geheime Rath aus, weil ein gründlicher<br />

botanischer Unterricht — wie die Universität bemerkte, wohl zwanzig Jahre<br />

for<strong>de</strong>re, da er in Padua, Rom und Bologna ungeachtet <strong>de</strong>s guten botanischen Gartens<br />

zehn Jahre daure, die blosse Kenntniss herbarum usualium noch keinen Professor<br />

mache, und » bei diesem neugierigen saoculo immer etwas Neues in Vegetabilibus<br />

in Vorschein komme*, wo man sich dann in diese Neuigkeiten nicht fin<strong>de</strong>,<br />

und kein Professor — zumal kein altern<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>m Fache bleiben wür<strong>de</strong>; eine<br />

Kanzel <strong>de</strong>r Chemie aber sei zu kostspielig, und die medicamonta wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />

Hofapotheke bereitet. — Auch für einen ausseror<strong>de</strong>ntlichen Professor sprach sich<br />

keine Stelle aus, da er nur Geld koste, nicht alle Professoren zu suppliren fähig<br />

wäre, und die Konkurrenz bei Vakaturen ausschliessen wür<strong>de</strong>. — Im Falle <strong>de</strong>r<br />

Errichtung einer neuen Kanzel für einen vierten Professor erklärte sich die medizinische<br />

Facultät für die Aphorismen, die dann Payr behalten wolle, <strong>de</strong>r sonst die<br />

Institutionen wählen wür<strong>de</strong>; die Universität glaubte es aber vor Gott nicht verantworten<br />

zu können, auf die Wie<strong>de</strong>rherstellung dieser Kanzel <strong>de</strong>n Antrag zu stellen,<br />

zumal die Facultät ohne diese in ihrer Blüthe immer zunehme, je<strong>de</strong>r Professor das<br />

Betreffen<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>nselben in sein Fach aufnehmen könne, und auch das aka<strong>de</strong>mische<br />

Aerar zu berücksichtigen sei, bei <strong>de</strong>ssen Besserung wichtigere Sachen, z. B. Bibliothek,<br />

<strong>de</strong>ren Errichtung sonst auf bessere Zeiten warten müsst


— 120 —<br />

Professoren auf 650, 550, 450 und 300 fl. systemisirt seien, <strong>de</strong>r Gehalt für<br />

Gerstner nachträglich von <strong>de</strong>r Zeit seiner Anstellung auf 450 fl. bestimmt 1 ).<br />

§ 59.<br />

Da die Eegierung durch die Universitäten die Bildung tüchtiger Staatsbeamten<br />

bezweckte, unter <strong>de</strong>nen die Juristen <strong>de</strong>n ersten Eang einnehmen, so ist zu erwarten,<br />

dass sie vorzüglich das juridische Studium zu diesem Zwecke einzurichten suchte.<br />

Nebst<strong>de</strong>m gab aber die juridische Facultät seit <strong>de</strong>m Jahre 1740 durch ihre Uneinigkeiten<br />

mit <strong>de</strong>m aka<strong>de</strong>mischen Senate und unter sich, welche die Universität<br />

Sicht wenig kompromittirten, mannigfaltige Veranlassungen zu Einschreitungen<br />

<strong>de</strong>r Regierung.<br />

In Bezug auf neue Einrichtungen etc. wur<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r zwei<br />

juridischen Professoren Froehlich und Zeno zu Eegierungs-Räthen, wo nebst <strong>de</strong>m<br />

Canonisten S. J. nur mehr <strong>de</strong>r weltliche Professor Hermanin in <strong>de</strong>r juridischen Facultät<br />

übrig blieb, nicht nur die vakanten Stellen <strong>de</strong>r Institutionen und Digesten<br />

durch die neuen Professoren Promberger und Muschgay besetzt, son<strong>de</strong>rn es wur<strong>de</strong><br />

mit Hof<strong>de</strong>kret vom 25. April 1733 eine ganz neue Kanzel für Naturrecht und<br />

Reichsgeschichte (historia Germaniae) eingeführt, und in <strong>de</strong>m Erlassi noch weiter<br />

bemerkt, dass <strong>de</strong>m Staate an diesen Fächern und <strong>de</strong>m öffentlichen Rechte sehr viel<br />

gelegen sei, sohin diess jus publicum mit <strong>de</strong>n Digesten nicht mehr von Einem Professor<br />

cum fructe docirt wer<strong>de</strong>n könne, und Hermanin, <strong>de</strong>r eher pro emerito et<br />

jubilato zu halten sei, wenn er nicht pro emerito <strong>de</strong>klarirt wer<strong>de</strong>n wollte, nur <strong>de</strong>n<br />

co<strong>de</strong>x, jedoch mit Beibehaltung seiner Emolumente ad dies vitae, zu lehren habe;<br />

auch sei für Criminal- und Cameral-Prozess, und collegia privata ein ausseror<strong>de</strong>ntlicher<br />

Professor aufzustellen, <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>rVakatur durch Hermanin als or<strong>de</strong>ntlicher<br />

Professor auch <strong>de</strong>n Co<strong>de</strong>x und processum cameralem zu übernehmen habe. Als<br />

neuer Professor <strong>de</strong>s öffentlichen Rechtes, <strong>de</strong>s Naturrechtes' und <strong>de</strong>r Reichsgeschichte<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r geschickte Paul von Riegger aus Freiburg mit 650 fl.; als Professor<br />

extraordinarius aber <strong>de</strong>r Tiroler Leopold Püchler mit 450 fl. ernannt, und die Kanzel<br />

<strong>de</strong>s erstem zugleich als die erste juridische Kanzel, obschon Hermanin so lang er<br />

lebe <strong>de</strong>n Vorzug behalte, erklärt. Riegger erhielt zugleich <strong>de</strong>n Auftrag, methodura<br />

tra<strong>de</strong>ndi jus publicum et historiam Germaniae einzuschicken, was er auch that.<br />

Nach<strong>de</strong>m Hermanin am 26. März 1734 gestorben war, wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m<br />

21. April 1734 angeordnet, dass das juridische Studium von vier auf fünf Jahre<br />

auszu<strong>de</strong>hnen und zu lehren sei; im<br />

I. Jahre Kirchenrecht und Institutionen,<br />

II. » Institutionen und processus cameralis,<br />

III. » Digosten und processus criminalis,<br />

IV. » Digesten und jus feudale und Historia Hermaniae,<br />

V. s Jus publicum und jus Naturae.<br />

Bei 4 Jahren müssten III. und IV. in einem Jahre gelehrt wer<strong>de</strong>n. — Die Rangordnung<br />

und die Fächer <strong>de</strong>r Professoren seien: Riegger mit jus publicum et naturae<br />

und Historia Germaniae — ohne an<strong>de</strong>re Collegien; Muschgay mit Co<strong>de</strong>x und processus<br />

cameralis; Promberger mit Digesten und jus feudale; Püchler mit Institutionen<br />

und processus criminalis. — Zugleich wur<strong>de</strong> aufgetragen, nicht mehr die<br />

Vorlesungen zu diktiren, und <strong>de</strong>n Elenchus <strong>de</strong>r jährlich zu gebrauchen<strong>de</strong>n Vorlesebücher<br />

einzuschicken; in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung beigeschlossenen Projekt:<br />

1) Meistens aus Statthaltern-Akten — jedoch mit Ergänzungen aus <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Jahre.


— 121 —<br />

methodus studii juridis war bezüglich <strong>de</strong>r materiae mixtae die § 53 angeführte Bemerkung<br />

beigefügt. In <strong>de</strong>n Zeugnissen <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n wäre auch ihre Capacität<br />

und Application sowie die Studienjahre auszudrücken. Vor <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s<br />

Planes wäre aber wegen etwaiger Be<strong>de</strong>nken baldiger Bericht zu erstatten.<br />

Da die Professoren ernannt, und an <strong>de</strong>r Universität waren, so musstcn die<br />

Fächer sogleich eingeführt wer<strong>de</strong>n, obschon die Universität mit manchen Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s Planes nicht einverstan<strong>de</strong>n war. Sehr entschie<strong>de</strong>n erklärte sie sich, da<br />

selbst <strong>de</strong>r Modus ein quadricnnium zuliess, gegen das Quinquennium dieses Studiums,<br />

das nur die Stu<strong>de</strong>nten vermin<strong>de</strong>rn wür<strong>de</strong>, ferner gegen <strong>de</strong>n nur einjährigen Vortrag<br />

<strong>de</strong>s Kirchenrechtes, da ein so weitläufiger Studionzweig, <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r Stiftungs-<br />

Urkun<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r päpstlichen Confirmation ein Hauptfach wäre, und bei oberflächlicher<br />

Behandlung und akatholischen Büchern <strong>de</strong>n zahlreich hier studiren<strong>de</strong>n Klerus<br />

verscheuchen wür<strong>de</strong>, in einem Jahre unmöglich vollkommen gelehrt wer<strong>de</strong>n könne;<br />

endlich und vorzüglich gegen Vorlesebücher und <strong>de</strong>ren Anzeige statt <strong>de</strong>s Diktiren.s,<br />

was die Professoren bei ihren Schülern um ihr Ansehen bringe, <strong>de</strong>n Fleiss <strong>de</strong>r<br />

Schüler und Professoren vermin<strong>de</strong>re; Lehrer — wur<strong>de</strong> bemerkt — sinken zu<br />

Privat-Docenten herab, Schüler lernen das Vorlesebuch wie einen Katechismus auswendig,<br />

mit blossem Lesen ohne zu schreiben lerno man nicht gründlich, die Professoren<br />

benützten ohnehin die besten Auktoren, und empfehlen dieselben <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten,<br />

Schädliches pro publico und orbe christiano lehren die Professoren gewiss<br />

nicht *). — Wenn das Jus publicum nur im letzten Studienjahre gegeben wer<strong>de</strong>,<br />

wür<strong>de</strong>n es höchstens 6—10 Schüler hören, die sich noch dazu auf die Prüfungen<br />

vorbereiten. Die Universität meinte, die Eintheilung <strong>de</strong>r Fächer wäre so zu machen,<br />

dass je<strong>de</strong>r Professor nebst seinem Hauptfache in einer täglichen Stun<strong>de</strong> (mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>s Donnerstages, an welchem die Nebenfächer zu geben wären und zwar<br />

<strong>de</strong>r Professor juris publici et naturae die Reichsgeschichte, — <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>s<br />

Co<strong>de</strong>x <strong>de</strong>n Civilprozess, <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Digesten das Lehenrecht, <strong>de</strong>r Professor<br />

<strong>de</strong>r Institutionen <strong>de</strong>n Criminalprozess) so lehre, dass die Fächer beiläufig wie bisher,<br />

nämlich im ersten und zweiten Jahre Institutionen und Kirchenrecht, im dritten<br />

und vierten Jahre Digesta und Co<strong>de</strong>x vorgetragen, und nur Jus publicum täglich<br />

von 10—11 Uhr gegeben wer<strong>de</strong>. Doch wären die Stu<strong>de</strong>nten ex certo anno zu<br />

keinen Lektionen <strong>de</strong>terminative zu verhalten, und kein Lan<strong>de</strong>skind ohne Examen<br />

und Approbation von <strong>de</strong>r Regierung in civilibus anzustellen. — Die Wesen und<br />

<strong>de</strong>r geheime Rath, welcher <strong>de</strong>n Bericht unter <strong>de</strong>m 5. Oktober 1735 vorlegte, machten<br />

darüber keine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Bemerkungen; doch meinten die Wesen, dass die<br />

Stun<strong>de</strong>n für die Freifächer auch näher bestimmt, und das öffentlich»; Recht für<br />

Schüler <strong>de</strong>s dritten und vierten Jahres, nicht für die erst eintreten<strong>de</strong>n Juristen gegeben<br />

wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

Es ist auch § 56 bekannt, dass damals auch an<strong>de</strong>re Gegenstän<strong>de</strong> verhan<strong>de</strong>lt<br />

wur<strong>de</strong>n, woraus sich's zum Theil erklärt, dass eine Haupt-Resolution über das<br />

juridische Studium erst unter <strong>de</strong>m 2. November 1740 nach manchen Zwischenverhandlungen<br />

erfolgte. Diese brachte einen sehr <strong>de</strong>taillirten Plan über die Einrichtung<br />

dieses Studiums mit einem Schema über die Lehrstun<strong>de</strong>n für die einzelnen<br />

Fächer und Collegien, und mit Anweisungen über die Lehrmetho<strong>de</strong>. Das Studium<br />

hatte vier Jahre zu dauern und war für die Institutionisten in <strong>de</strong>n zwei ersten und<br />

für die Digestisten in <strong>de</strong>n zwei letzten Jahren so geordnet, dass<br />

1 ) Vgl. § 55- l* er Einfluss <strong>de</strong>r Jesuiten bei diesem Gutachten ist schwerlich<br />

zu verkennen. Dass vor absoluto bienuio philosophico keine Aufnahme in <strong>de</strong>m juridischen<br />

Studium erfolgen sollte, wur<strong>de</strong> ebenfalls angeführt.


— 122 —<br />

A. die Institutionisten im<br />

I. Jahre:<br />

Montags, Mittwochs und Freitags<br />

von 8—9 Uhr jus can., 2—3 Uhr Inst., 3—4 Uhr coll. jur. can.,<br />

Dienstags, Donnerstags und Samstags<br />

8—9 Uhr Coll. Inst., 2—3 Uhr jus feudale;<br />

II. Jahre:<br />

Montags, Mittwochs und Freitags<br />

8—9 Uhr jus can., 2—3 Uhr Inst., 3—4 Uhr coll. jur. can.,<br />

Dienstags, Donnerstags und Samstags<br />

8—9 Uhr jus crim., 9—10 Uhr coll. Iqst, 3—4 Uhr hist. Germ.;<br />

B. die Digestisten im<br />

III. Jahre:<br />

Montags, Mittwochs und Freitags<br />

7—8 Uhr jus nai, 10—11 Uhr coll. jur. publ., 3—4 Uhr Dig.,<br />

Dienstags, Donnerstags, Samstags<br />

9—10 Uhr jus publ., 10—11 Uhr Dig.;<br />

IV. Jahre:<br />

Montags, Mittwochs, Freitags<br />

9—10 Uhr Co<strong>de</strong>x, 3—4 Uhr Dig.,<br />

Dienstags, Donnerstags, Samstags<br />

7—8 Uhr Proc. cam., 10—11 Uhr coll. Dig.,<br />

zu hören hätten. — Für die einzelnen Fächer wer<strong>de</strong>n auch die Lehrbücher bezeichnet<br />

1 ). — Ueber die Lehrart war Verschie<strong>de</strong>nes bemerkt, als: <strong>de</strong>r Digestist habe<br />

sich nicht in Materien <strong>de</strong>s Institutionisten und umgekehrt einzulassen; die Zahl <strong>de</strong>r<br />

Hörer <strong>de</strong>s öffentlichen Rechtes wer<strong>de</strong>n sich mehren, wenn <strong>de</strong>r Professor collegia eo<strong>de</strong>m<br />

pretio wie <strong>de</strong>r Digestist gebe, und ohne Zeugniss über diess Fach kein Candidat<br />

vorgeschlagen und kein Examen von <strong>de</strong>n Professoren aufgenommen wer<strong>de</strong>; in <strong>de</strong>n<br />

Collegiis sei theils explicando et examinando, theils disputando vorzugehen; von<br />

Zeit zu Zeit seien aber auch förmliche Disputationen zu halten; die collegia hätten<br />

mit <strong>de</strong>n Lektionen o<strong>de</strong>r wenigstens a festo Leopoldo anzufangen, und bis Jakobi<br />

zu dauern; die lectiones extraordinariae und juris publici hätten eo<strong>de</strong>m die cum<br />

ordinariis zu beginnen u. s. w.<br />

Ueber diese Verordnung wur<strong>de</strong> wie<strong>de</strong>r die Aeusserung, und zwar <strong>de</strong>r einzelnen<br />

Professoren und <strong>de</strong>r Wesen abgefor<strong>de</strong>rt, und unter <strong>de</strong>m 9. Auguss 1741 von Wien<br />

betrieben, wobei die Universität ihre Verzögerung damit entschuldigte, dass sie <strong>de</strong>n<br />

Erfolg <strong>de</strong>s Schuljahres habe abwarten wollen. In <strong>de</strong>n Aeusserungen <strong>de</strong>r einzelnen<br />

Professoren kommen die verschie<strong>de</strong>nsten oft von einan<strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n Ansichten<br />

vor, welche die Wesen in ihrem Berichte vom 18. Dezember 1741 auf 24 Punkte<br />

zurückführten; sie wer<strong>de</strong>n hier übergangen, weil sie kein be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>s Kesultat gegen<br />

die gegebenen Anordnungen herbeiführten 2 ).<br />

1) Jus Naturae war nach Grotius; Historia Germaniae nach Struvius; Co<strong>de</strong>x nach<br />

Hagens Thesen und Plumius; Digesta nach Zoesius; jus feudale nach Strykius; Institutiones<br />

nach Kees o<strong>de</strong>r Schomberger; historia juris antiqui nach Brunquellius; Ju*><br />

criminale nach Carpcovius o<strong>de</strong>r Froehlich zu lehren. — Riegger conspectus über jus publicum<br />

wur<strong>de</strong> unter Hinweisung auf Pufendorf etc. genehmiget. — Jus cauonicum hatte<br />

Pichler zum Vorlesebuch.<br />

2) Die Hof<strong>de</strong>krete über Einrichtung <strong>de</strong>r Studien und Abschriften <strong>de</strong>r Hofberichte<br />

liegen grösstentheils unter <strong>de</strong>n Statthaltelei-Akten.


— 123 —<br />

§ 60.<br />

In <strong>de</strong>m erwähnten hohen Erlasse vom 9. August 1741 wur<strong>de</strong> auch Bericht<br />

abgefor<strong>de</strong>rt über die an <strong>de</strong>r Universität in dieser Zeit bestehen<strong>de</strong>n Uneinigkeiten.<br />

Die diessfälligen Uneinigkeiten entspannen sich bald nach <strong>de</strong>m Eintritte <strong>de</strong>s juridischen<br />

Professors Inama (ernannt am 17. Oktober 1739). Die ersten Streitigkeiten,<br />

zu <strong>de</strong>ren Beilegung im Jahre 1740 <strong>de</strong>r Eegierungsrath Hormayr von Wien<br />

aus bestimmt wur<strong>de</strong>, sind wenig bekannt, weil die Akten über sie vertilgt wor<strong>de</strong>n<br />

sind. Im Jahre 1741 entstan<strong>de</strong>n aber wie<strong>de</strong>r aus Kleinigkeiten die ärgsten Hän<strong>de</strong>l,<br />

die wie<strong>de</strong>rholt bis zum Kaiser gelangten. Professor Püchler glaubte ungeachtet<br />

<strong>de</strong>r Gegenvorstellungen seiner Collegen, dass Studiren<strong>de</strong>, welche bloss die Lektionen<br />

und nicht auch die Collegien besucht hätten, zu <strong>de</strong>n Prüfungen etc. nicht zuzulassen<br />

seien; <strong>de</strong>r juridische Dekan Muschgay erliess nun zur Einholung <strong>de</strong>r Meinung<br />

aller juridischen Professoren ein Circulare, worin er unter Andorm bemerkte, dass<br />

man wegen Mangels bestimmter Vorschriften über das Be<strong>de</strong>nken um so mehr<br />

hinausgehen dürfte, als man sich sogar über ausdrückliche Vorschriften, Collegien<br />

vor Ablauf <strong>de</strong>r Vorlesungen nicht zu beginnen, und Lektionen über Obligat-Fächer<br />

zu geben, hinaussetze. Diess bezog Professor Püchler nicht mit Unrecht auf sich,<br />

da er seine Collegien vor Schluss <strong>de</strong>r Vorlesungen <strong>de</strong>s Professors Muschgay angefangen,<br />

und die Vorlesungen aus <strong>de</strong>m Lehenrechte aus Mangel an Schülern aufgelassen<br />

hatte. Als nun diess von Kiegger und Inama bereits gefertigte Circulare zu<br />

Püchler kam, behielt er es ohne weitere Fertigung bei sich. Bald darauf kamen die<br />

juridischen Professoren wegen eines juridischen Gutachtens bei Inama zusammen,<br />

und da Hess Muschgay durch Inama mel<strong>de</strong>n, dass er vor Zurückstellung seines<br />

Circulars zu keiner Professoren-Versammlung erscheine. Auch kam es dabei zwischen<br />

Püchler und Inama zu einem Wortwechsel, bei welchem Inama nach Püchlers<br />

Angabe, und Kiegger's Bestätigung (<strong>de</strong>r Canonist wollte mit Stillung <strong>de</strong>r Gemüther<br />

<strong>de</strong>r Professoren beschäftigt auf die Ausdrücke zu wenig Acht gegeben haben) <strong>de</strong>n<br />

Püchler Lügner, Protokolls-Verfälscher, homo sordidus etc. nannte. Diess bezog<br />

sich auf das Verfahren Püchlers als Universitäts-Rektor im Jahre 1741 bei einer<br />

Senatsversammlung, in welcher über ein Kegierungs<strong>de</strong>kret vom 31. Jänner 1741,<br />

das die Nachlässigkeit <strong>de</strong>r Professoren, namentlich <strong>de</strong>s Professors <strong>de</strong>r Institutionen<br />

(Inama's) rügte, verhan<strong>de</strong>lt, und unter An<strong>de</strong>rrn nach Inama's Behauptung seine<br />

Verteidigung, nach Püchlers Behauptung aber, <strong>de</strong>m die Majorität <strong>de</strong>s Senats beistimmte,<br />

und wie auch das von Püchler, nicht vom Notar, redigirte Sitzungsprotokoll<br />

aussprach, nur die Vorlage <strong>de</strong>r von Inama selbst verfassten Verteidigung an die<br />

Regierung beschlossen wur<strong>de</strong>. Inama, <strong>de</strong>r nun seine Verteidigung selbst machen<br />

musste, verlangte hiezu vom Sonate ein Zeugnis« über seinen Flciss, die Verlosungen<br />

zu geben; <strong>de</strong>r Senat aber verlangte von ihm die nähern Angaben über <strong>de</strong>n<br />

Inhalt dieses Zeugnisses, da er erst im Jänner von Wien zurückgekehrt war, sohin<br />

in <strong>de</strong>n ersten Monaten <strong>de</strong>s Schuljahres die Vorlesungen wirklich nicht gegeben<br />

hatte; diese For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Senats schrieb Inama einem gehässigen Vortrage dos<br />

nunmehrigen Dekans Kiegger zu, wodurch zwischen diesen bei<strong>de</strong>n Collegen auch<br />

Spannung entstand, o<strong>de</strong>r doch die schon bestan<strong>de</strong>ne erhöht wur<strong>de</strong>. So stan<strong>de</strong>n sich<br />

die juridischen weltlichen Professoren im Jahre 1741 einan<strong>de</strong>r gehässig gegenüber.<br />

Zwar bewirkte <strong>de</strong>r Vicekanzler <strong>de</strong>s geheimen Käthes Baron Gentilotti am 18. Mai<br />

1741 eine Aussöhnung, so dass sich die Professoren vor ihm als Zeichen <strong>de</strong>r Versöhnung<br />

die Hand reichten; allein schon am 23. Mai wur<strong>de</strong> vom aka<strong>de</strong>mischen<br />

Senate, zu <strong>de</strong>m jedoch Inama und Muschgay nicht berufen waren, <strong>de</strong>r Beschluss<br />

zu einer Vorstellung an <strong>de</strong>n Kaiser gefasst, o<strong>de</strong>r vielmehr, da er schon vor d


— 124 —<br />

auch ausgeführt, weil ohne höhere kominissionelle Untersuchung und Entscheidung<br />

keine Ruhe zu hoffen, und wie wenigstens Püchler behauptete, mit Inaina nicht<br />

auszukommen sei. Auf dieses gaben auch Inama und Muschgay eine Injurienklage<br />

gegen Püchler an <strong>de</strong>n Kaiser. Bei<strong>de</strong> Vorstellungen kamen an <strong>de</strong>n geheimen Rath<br />

um Bericht, und dieser beauftragte unter <strong>de</strong>m 9. August 1741 die Wesen, eine<br />

Commission zur Aufklärung namentlich über die Urheber <strong>de</strong>r Streitigkeiten aufzustellen<br />

, und das Gutachten über allenfallige Personal-Verän<strong>de</strong>rungen, sowie über<br />

<strong>de</strong>n Fleiss und die Geschicklichkeit <strong>de</strong>r Professoren, und — nach <strong>de</strong>m a. h. Erlass<br />

auch darüber abzugeben, ob nicht an <strong>de</strong>r Universität ein Superinten<strong>de</strong>nt aufzustellen<br />

wäre. Unter <strong>de</strong>m 18. Dezember 1741 wur<strong>de</strong> nun in einem weitläufigen<br />

Bericht *) im Wesentlichen beantragt, — strenger Verweis an die Schuldigen, als<br />

welche Riegger und Püchler bezeichnet wer<strong>de</strong>n, — doch hätte nach <strong>de</strong>r Meinung<br />

<strong>de</strong>r Hofkammer Inama <strong>de</strong>m Püchler abzubitten, womit aber die Regierung nicht<br />

einverstan<strong>de</strong>n war, weil die Injurien nicht gehörig bewiesen wären, und vielmehr<br />

Püchler wegen Parteilichkeit, Ausschliessung Inama's vom Senats-Concil fehlte; —<br />

ferner gemessener strenger Auftrag zum Frie<strong>de</strong>n und zur einzigen Rücksicht auf<br />

das allgemeine Beste; — endlich Aufhebung <strong>de</strong>r bisherigen Verhandlungen ohne<br />

Versetzung, Beför<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Degradirung eines Professors, aber Drohung <strong>de</strong>r<br />

sogleichen Suspension ab officio et salario bei fernerer Wahrnehmung von Unfrie<strong>de</strong>n;<br />

auch wäre <strong>de</strong>r Senat zur unparteiischen Behandlung <strong>de</strong>r Geschäfte — ohne Concil<br />

ausser <strong>de</strong>r Stuba aca<strong>de</strong>mica (wie es in dieser Angelegenheit geschah) nach <strong>de</strong>n Statuten<br />

<strong>de</strong>r Universität vorzüglich in Bezug auf die Vota, welche <strong>de</strong>r Notar und nicht<br />

<strong>de</strong>r Rektor zu protokolliren hätte, anzuweisen, und Püchler, <strong>de</strong>r mit Inama nicht<br />

auskommen zu können behaupte, zurecht zu weisen. In diesem Sinne erfolgte auch<br />

unter <strong>de</strong>m 19. Jänner 1742 <strong>de</strong>r a. h. Erlass, in welchem die Handhabung <strong>de</strong>r<br />

Ordnung beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>m in<strong>de</strong>ssen aufgestellten Superinten<strong>de</strong>nten aufgetragen wur<strong>de</strong>.<br />

Die Einigkeit dauerte aber nicht lange, in<strong>de</strong>m Inama, <strong>de</strong>r im Jahre 1743—44<br />

Universitäts-Rektor wur<strong>de</strong>, mit <strong>de</strong>m aka<strong>de</strong>mischen Senate in Zwistigkeiten gerieth,<br />

und <strong>de</strong>r Universität eine arge Compromittirung zuzog, weil man aus Abneigung<br />

gegen ihn nicht vorsichtig genug, und vielleicht auch nicht ganz unparteiisch vorging.<br />

Der Senat wur<strong>de</strong> mit ihm als Rektor unzufrie<strong>de</strong>n, weil er auf einen Stu<strong>de</strong>nten-<br />

Tumult im Gasthause zur Sonne ungeachtet eines Senatsbeschlusses keine Untersuchung<br />

vornahm, bei ihm hinterlegt sein sollen<strong>de</strong> Gel<strong>de</strong>r eines Stu<strong>de</strong>nten Schuldhaus,<br />

ohne sich zu rechtfertigen, nicht herausgab, gegen Gewohnheit, ja Senatsbeschluss<br />

vom 17. Mai 1742 sich eines aka<strong>de</strong>mischen Sprachlehrers, <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>re Sprachlehrer<br />

beeinträchtigten, nicht annahm; vorzüglich aber weil er die Rektorats-Rechnungen<br />

seines Vorgängers Brunelli bei sich behielt, und nicht <strong>de</strong>n Dekanen mit seinen allfalligen<br />

Bemerkungen zur Adjustirung mittheilte. Der Exrektor Brunelli berief nun<br />

am 25. Juni 1744 ein Senats-Concil, in welchem ein doppeltes Dekret an Inama<br />

beschlossen, und dann von allen Dekanen unterzeichnet erlassen wur<strong>de</strong> — das<br />

erste wegen <strong>de</strong>r nicht vorgelegten Rechnungen, das zweite wegen <strong>de</strong>r übrigen Beschwer<strong>de</strong>n.<br />

Als Inama hierauf auf <strong>de</strong>n 30. Juni eine Senats-Sitzung berief, schickte<br />

ihm <strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>r von Brunelli berufene Senat am Tage vorher ein neues Dekret <strong>de</strong>s<br />

Inhaltes zu, dass man vor Uebergabe <strong>de</strong>r Rechnungen zu keiner von ihm angesagten<br />

Senats-Sitzung erscheine. Inama schickte nun zwar am 30. Juni die Rechnungen,<br />

protestirte aber dabei gegen die Eingriffe in die Rechte <strong>de</strong>s Rektors.<br />

Brunelli berief am nämlichen Tage wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Senat, <strong>de</strong>r nicht bloss die Protesta-<br />

1) Eine Abschrift <strong>de</strong>sselben in <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur steht auf 54 Bogen;<br />

und doch wur<strong>de</strong> die Aufstellung eines Superinten<strong>de</strong>nten beson<strong>de</strong>rs verhan<strong>de</strong>lt.


— 125 —<br />

tion als nichtig erklärte, weil <strong>de</strong>r Senat nur Gesetzmässiges gefor<strong>de</strong>rt hätte, son<strong>de</strong>rn<br />

ihm auch neue Aufträge bezüglich <strong>de</strong>s zweiten Dekrets vom 25. Juni zuschickte.<br />

Auf dieses Dekret gab Inama seine Aufklärungen — dass er vom<br />

Stu<strong>de</strong>nten Schuldhaus kein Geld empfangen habe, dass die Klage <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen<br />

Sprachlehrers schon vor zwei Jahren von <strong>de</strong>r Regierung zurückgewiesen wor<strong>de</strong>n<br />

sei etc., that es aber auf so injuriös-grobe Weise, dass <strong>de</strong>r Senat unter <strong>de</strong>m 25. Juli<br />

einstimmig ihm die ungebührliche Sprache gegen <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Senat verwies,<br />

und eine Abbittsformel zuschickte, welche er binnen 48 Stun<strong>de</strong>n unterschrieben<br />

zurückzusen<strong>de</strong>n habe, bei sonst zu erfolgen<strong>de</strong>r Absetzung als Rektor 1 ). Nun wen<strong>de</strong>te<br />

sich Inama an <strong>de</strong>n geheimen Rath, welcher <strong>de</strong>ssen Eingabe sogleich <strong>de</strong>r Universität<br />

mit <strong>de</strong>m Auftrage zuschickte, die Absetzung zu suspendiren, da man dift<br />

Austragung <strong>de</strong>r Sache einer Deputation übertrage. Am 30. Juli beschloss <strong>de</strong>r<br />

Senat <strong>de</strong>m geheimen Rathe zu erwie<strong>de</strong>rn, er möchte das weitere Vorgehen mit Inama<br />

<strong>de</strong>m aka<strong>de</strong>mischen Senate überlassen, da dieser <strong>de</strong>n Rektor ganz frei 2 ) zu wählen,<br />

sohin wohl auch aus wichtigen Grün<strong>de</strong>n abzusetzen das Recht habe, übrigens sei<br />

man vollkommen bereit, die Beschwer<strong>de</strong>n vor einer Deputation darzulegen. — Als<br />

solche wur<strong>de</strong> Graf Firmian als Präses, mit <strong>de</strong>n geheimen Ruthen Graf Taxis und<br />

Baron Eltaser aufgestellt 3 ). Vor dieser Deputation erschien am 14. August um<br />

9 Uhr Inama, um 9% Uhr <strong>de</strong>r Exrektor und die vier Dekane, ohne beson<strong>de</strong>rn,<br />

jedoch <strong>de</strong>r Universität eher günstigen Erfolg 4 ). Wahrscheinlich hatte die For<strong>de</strong>rung<br />

iter Dekane, alle aka<strong>de</strong>mischen Professoren zu vernehmen, die Folge, dass auf <strong>de</strong>n<br />

17. August Vormittag alle geistlichen, Nachmittag alle weltlichen Professoren, die<br />

sich am 16. August in einem Concil einstimmig gegen Inama sich zu äussern vorläufig<br />

ausgesprochen hatten, einzeln zur protokollarischen Erklärung über folgend* 1<br />

Punkte vorgela<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n: 1. woher <strong>de</strong>r Streit und die Uneinigkeit komme ? 2. ob<br />

sich seit <strong>de</strong>r frühern Regierungs-Deputation eine Beschwer<strong>de</strong> gegen Inama ergeben<br />

habe, warum man ihn suspendiren wolle, und ob man mit <strong>de</strong>r Suspension einvorstan<strong>de</strong>n<br />

sei ? 3. welche Mittel man zu einem dauerhaften Frie<strong>de</strong>n anzugeben wisse.<br />

— Wie die Antworten <strong>de</strong>r einzelnen Professoren lauteten, und welcher Gebrauch<br />

davon gemacht wur<strong>de</strong>, ist mir unbekannt. Da aber hierüber bis zum 31. August<br />

— (En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Schuljahres) kein Erlass <strong>de</strong>s geheimen Rathos erfolgte, so bat <strong>de</strong>r<br />

Senat um eine Entscheidung vor Abgang <strong>de</strong>r Professoren in die Ferien, in<strong>de</strong>m<br />

sonst <strong>de</strong>r Senat seine Funktionen gegen Inama fortsetzen rnüsste. Am 5. September,<br />

bis zu welchem Tage <strong>de</strong>r Senat auf eine Entscheidung <strong>de</strong>s geheimen Rathes<br />

vergebens wartete, wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Inama durch <strong>de</strong>n Notar und Pe<strong>de</strong>ll die Abbittformel<br />

wie<strong>de</strong>r zur Unterschrift mit <strong>de</strong>m Auftrage an diesen zugeschickt, im Falle <strong>de</strong>r Verweigerung<br />

<strong>de</strong>r Unterschrift das ebenfalls mitgegebene Absetzungs<strong>de</strong>kret bei Inama<br />

zurückzulassen. Das letztere geschah. Inama eilte mit <strong>de</strong>m Ab.setzungs<strong>de</strong>krete zu<br />

Firmian, welcher auf <strong>de</strong>r Stelle <strong>de</strong>n Exrektor berief, und drohend Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>s Absetzungs<strong>de</strong>kretes<br />

for<strong>de</strong>rte, was aber dieser gegen einen Senatsbeschluss nicht thuu<br />

zu dürfen erklärte. Am 10. September berichtete die Universität die Sache an ihren<br />

1) Beson<strong>de</strong>rs erbittert \rar Riegger, velcher die Senats<strong>de</strong>krete verfasst hatte. Die<br />

einzelnen Umstän<strong>de</strong> sind aus <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n und zum Theil aus <strong>de</strong>n unten angeführten<br />

Akten genommen. Die Dekrete etc. fand ich nirgends.<br />

2) Sine ulla approbatione, exceptione, aut intimatione vel aeeeptatione.<br />

3) Die theologischen und philosophischen Ephemeri<strong>de</strong>n bezeichnen Firmian als singularem<br />

Inamae patronum, Graf Taxis aber als <strong>de</strong>r Universität günstig.<br />

4) Firmiano nos obruere parante, baten wir alle Aka<strong>de</strong>miker zu hören etc., eo<br />

effectu, ut cum senatus paulo ante vix non reus vi<strong>de</strong>retur, Rectorein haud obscure reum<br />

agnosceret. (Eph. ph. 14. Aug.)


— 126 —<br />

Agenten Müller in Wien. Am 14. September, und da an diesem Tage aus unbekannter<br />

Irrung im Commissionszimmcr die Deputation nicht erschien, wie<strong>de</strong>r am<br />

18. September kamen vorgela<strong>de</strong>n Inama, <strong>de</strong>r Exrektor und die Dekane zur Deputation,<br />

bei welcher Graf Taxis nicht gegenwärtig war; diese behan<strong>de</strong>lte Inama durchaus<br />

als Rektor, die Uebrigen aber sehr herabwürdigend, und legte eine Formel zur<br />

Verständigung l ) vor, die wohl Inama, aber nicht die übrigen Universitätsglie<strong>de</strong>r<br />

als vom Senate hiezu nicht ermächtigt unterschrieben, jedoch zur Vorlage an <strong>de</strong>n<br />

Senat sich erboten. Der Senat begnügte sich zwar mit dieser Formel, schickte daher<br />

<strong>de</strong>n Pe<strong>de</strong>ll mit <strong>de</strong>m Aufhebungs<strong>de</strong>kret <strong>de</strong>r Absetzung zu Inama, und berichtete<br />

diess <strong>de</strong>m geheimen Käthe; die Formel unterschrieb <strong>de</strong>r Senat jedoch nicht, weil er<br />

sie für ihn herabwürdigend ansah, in <strong>de</strong>rselben vom ewigen Stillschweigen etc. die<br />

Re<strong>de</strong> war, wobei man Vertilgung <strong>de</strong>r Akten, wie bei einer Verhandlung im Jahre<br />

1740 fürchtete. Dem Berichte war auch beigefügt, dass man sich zur Herstellung<br />

<strong>de</strong>s Frie<strong>de</strong>ns bereits nach Wien gewen<strong>de</strong>t habe, und daher um Aufbewahrung <strong>de</strong>r<br />

Akten namentlich <strong>de</strong>s Protokolls vom 17. August bitte. Inama nahm das Senats<strong>de</strong>kret<br />

gar nicht an, und stellte an <strong>de</strong>n geheimen Rath die Bitte, <strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r jüngsten<br />

Deputations-Sitzung ausgesprochenen Beschluss <strong>de</strong>r Unterschrift handzuhaben,<br />

ferner bei einem Hofberichte seine Sache pro justitia et veritate zu vertreten. —<br />

— Von Wien kam in<strong>de</strong>ssen unter <strong>de</strong>m 26. September <strong>de</strong>r Auftrag an <strong>de</strong>n geheimen<br />

Rath, die Sache auszutragen, und bei etwaiger Entstehung das Protokoll sammt<br />

Gutachten vorzulegen. — Der geheime Rath for<strong>de</strong>rte — das Vorgehen <strong>de</strong>s Senates<br />

verwerfend — einfach die Unterschrift <strong>de</strong>r Sincerationsformel. Auf diesen Erlass<br />

beschloss <strong>de</strong>r Senat unter <strong>de</strong>m 9. Oktober eine Deputation nach Wien in <strong>de</strong>r Person<br />

<strong>de</strong>r Professoren Brunelli und Muschgay. Da <strong>de</strong>r geheime Rath unter <strong>de</strong>m 16. Oktober<br />

einen neuen Auftrag, die Formel zu unterschreiben, und unter <strong>de</strong>m 21. Oktober<br />

auch <strong>de</strong>n Befehl erliess, <strong>de</strong>n Inama als Rektor anzuerkennen, und ihm — um was<br />

Inama <strong>de</strong>n geheimen Rath eigens gebeten hatte, Pe<strong>de</strong>ll und Notar, <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Senat<br />

<strong>de</strong>n Dienst gegen Inama als Rektor verboten hatte, zur Verfügung zu stellen: so<br />

gab <strong>de</strong>r Senat eine weitläufige Schrift an <strong>de</strong>n geheimen Rath, worin er sein bisheriges<br />

Verfahren gegen Inama, welches von thunlichster Nachsicht zeuge, zu rechtfertigen<br />

suchte, an<strong>de</strong>rerseits aber Inama's Insolenz darstellte 2 ). — Die Deputation<br />

berichtete unter <strong>de</strong>m 21. Oktober aus Wien, <strong>de</strong>r geheime Rath hätte <strong>de</strong>n Auftrag<br />

erhalten, <strong>de</strong>n Ruhestand auf die vom Senate und <strong>de</strong>n Deputirten im Majestätsgesuche<br />

bezeichneten Wege wo nicht vollständig, doch in <strong>de</strong>r Hauptsache so herzustellen,<br />

dass keine Störung <strong>de</strong>r Studien entstehe, und Skandale vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

— Gegen alle Erwartung <strong>de</strong>r Universität kam am Morgen <strong>de</strong>s 30. Oktober, d. i.<br />

am Eröffnungstage <strong>de</strong>s neuen Schuljahres ein Dekret <strong>de</strong>s geheimen Ratlies, das<br />

Schuljahr mit <strong>de</strong>m Heiligengeist-Amte zu beginnen, dann die Rektorswahl vorzunehmen,<br />

bei<strong>de</strong>s unter <strong>de</strong>r Amtshandlung Inama's als Rektors salvis quibuscunque<br />

juribus, was auf vorläufige Protestation <strong>de</strong>s Senates und Gegenprotestation Inama's<br />

auch geschah. — Die Deputirten kehrten, nach<strong>de</strong>m sie <strong>de</strong>n a. h. Bescheid vom<br />

21. Oktober erhalten hatten, »dass die Universität ohne Erlaubniss keine Deputirten<br />

hätte schicken sollen, und das Erfor<strong>de</strong>rliche schon an <strong>de</strong>n geheimen Rath eröffnet<br />

wor<strong>de</strong>n sei, * unverrichteter Sache von Wien zurück. Mit Recht bedauert die<br />

philosophische Facultät diesen für die Ehre <strong>de</strong>r Universität so ungünstigen Aus-<br />

1) Fotmulam sincerationis.<br />

2) Eine Abschrift dieser Schrift schickte <strong>de</strong>r Senat am 18. Oktober auch an <strong>de</strong>n<br />

Bischof von Brixen mit <strong>de</strong>r Bitte um Unterstützung als Kanzler <strong>de</strong>r Universität. Bericht<br />

und Abschrift liegen in <strong>de</strong>r Brixener Ordinariatskanzlei.


— 127 —<br />

gang *), an <strong>de</strong>m aber nicht bloss Ungunst <strong>de</strong>r Dikasterien, son<strong>de</strong>rn auch taktloses<br />

Beuehmen und rasches eigensinniges Vorgehen gegen Inama, und starres Verharren<br />

<strong>de</strong>s Senates auf seiner Meinung Schuld trug 2 ).<br />

§ 61.<br />

Solche Vorfälle zeigen nicht bloss die Zerfahrenheit unter <strong>de</strong>m Universitätspersonale,<br />

und erleichterten, ja rechtfertigten das Eingreifen <strong>de</strong>r Regierung in die<br />

Angelegenheiten <strong>de</strong>rselben, son<strong>de</strong>rn gaben auch Veranlassung, die ganze Universität<br />

unter eigne unmittelbare Aufsicht zu stellen, was zuerst durch die Ernennung eines<br />

sogenannten Superinten<strong>de</strong>nten auch an <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität geschah.<br />

Die Frage über die Aufstellung eines solchen Superinten<strong>de</strong>nten kam nach<br />

Eiegger's Bericht schon im Jahre 1735 zur Sprache, wo bei <strong>de</strong>n höchsten Stellen<br />

über <strong>de</strong>n in Wien schon bestehen<strong>de</strong>n Superinten<strong>de</strong>nten bezüglich einer neuen Instruktion<br />

verhan<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong>; sie wur<strong>de</strong> jedoch damals noch abgelehnt (§ 56); aber<br />

bei <strong>de</strong>n Uneinigkeiten <strong>de</strong>r Professoren im Jahre 1741 erhielt <strong>de</strong>r geheime Rath,<br />

wie schon bemerkt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>n Auftrag, über die Aufstellung eines solchen Superinten<strong>de</strong>nten<br />

zu berichten. Die damals bestehen<strong>de</strong> Commission für die Universitäts-<br />

Angelegenheiten und sohin auch die Lan<strong>de</strong>sstellen sprachen sich zwar für eine beständige<br />

Commission aus je einem Individuum <strong>de</strong>r obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>s<br />

geheimen Käthes, <strong>de</strong>r Regierung und <strong>de</strong>r Kammer und nicht für einen Superinten<strong>de</strong>nten<br />

aus; aber von Wien wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 20. September 1741 erwie<strong>de</strong>rt, dass<br />

nach <strong>de</strong>m Beispiele an<strong>de</strong>rer Universitäten auch an <strong>de</strong>r Innsbrucker Hochschule ohne<br />

weiters ein Superinten<strong>de</strong>nt aufzustellen, und für dieses Amt ein taugliches Individuum<br />

zu bezeichnen sei. Ueber Vernehmen <strong>de</strong>r Wesen wur<strong>de</strong> sohin vom geheimen<br />

Rathe <strong>de</strong>r Regierungsrath Faber vorgeschlagen, und unter <strong>de</strong>m 6. Jänner 1742<br />

auch als solcher a.h. ernannt. Dabei wur<strong>de</strong> ihm die Instruktion <strong>de</strong>s Wiener Superinten<strong>de</strong>nten<br />

beigeschlossen 3 ), und insbeson<strong>de</strong>re aufgetragen, für die Einigkeit <strong>de</strong>r<br />

Professoren, namentlich jener <strong>de</strong>r juridischen Facultät zu sorgen, das Studium zu<br />

überwachen, und ein vollständiges System <strong>de</strong>sselben vorzulegen; auch soll <strong>de</strong>r Entwurf<br />

einer Instruktion für Superinten<strong>de</strong>nten vorgelegt wer<strong>de</strong>n. Von seiner Wirksamkeit,<br />

die bei <strong>de</strong>n Uneinigkeiten zu erwarten war, kommt in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n<br />

und an<strong>de</strong>rn mir bekannt gewor<strong>de</strong>nen Akten wenig vor, vielleicht weil das Meiste,<br />

wie häufig bei Commissionen, mündlich abgemacht wur<strong>de</strong>, ohne dass Akten darüber<br />

erwuchsen. Doch zeigt schon seine Aufstellung, dass man die Universität bereits<br />

1) „Ita auetoritate arcani subito obruti, publice prostituti et turpiter <strong>de</strong>lusi suinus<br />

— adnitente potissimum exe. Firmiano, qui D. Inaina ut filinm favet. . . qua servata<br />

aequitatis lege, cuilibet perspiciendum relinquitur, sicut illud, quod ad quomlibet lihelluin<br />

supplicem T). Inama Arcanum quanto ocyus ea<strong>de</strong>m fore die et hora ad nos miserit <strong>de</strong>creta<br />

urgentia executionem ejus, quod petebat Inama. Senatus vero suis libcllis supplieibus<br />

etiam post plures hebdoma<strong>de</strong>s nullum responsum ab arcäno obtinere potuerit.<br />

2) Der Han<strong>de</strong>l hatte <strong>de</strong>r Universität einen Aufwand von 500 fl. und für die<br />

Agentie in Wien von 25 fl. wegen Mühe und 40 11. an Spesen verursacht, von welchen<br />

sie 300 fl. <strong>de</strong>m Professor Püchler <strong>de</strong>r sie gegen 5 Prozent Interessen vorschoss, schuldig<br />

blieb. Der Antrag, die Rektoratskasse durch die Facultätskassen zu unterstützen, blieb<br />

erfolglos.<br />

3) Der Wiener Superinten<strong>de</strong>nt hatte nach <strong>de</strong>r Instruktion vom 19. Mai 1556 die<br />

Person <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sfürsten bei <strong>de</strong>r Universität zu vertreten, über die Befolgung <strong>de</strong>r Gesetze<br />

zu wachen, bei <strong>de</strong>m Universitäts-Consistorium und actibus publicis gegenwärtig zu<br />

sein, was in <strong>de</strong>r neuen Instruktion vom 16. Nov. 1735 <strong>de</strong>r Hauptsache nach bestätigt<br />

und mit <strong>de</strong>m Rechte vermehrt wur<strong>de</strong>, in <strong>de</strong>m Comistorium auch zu votiren; er hatte<br />

vierteljährig über <strong>de</strong>n Zustand <strong>de</strong>r Universität an die Regierung Bericht zu erstatten<br />

etc.


— 128 —<br />

als ganz unter die Regierurigs-Behör<strong>de</strong>n gestellt, und als Regierungs-Anstalt betrachtete.<br />

Der Superinten<strong>de</strong>nt war <strong>de</strong>r Vorläufer <strong>de</strong>r nach ein Paar Dezennien eingetretenen<br />

Studien-Direktoren.<br />

§ 62.<br />

Aus <strong>de</strong>n bisher angeführten Ereignissen an <strong>de</strong>r Universität Innsbruck ergibt<br />

sich, dass die höchsten Stellen seit <strong>de</strong>n 1730ger Jahren sehr thätig an einer Umstaltung<br />

aller Facultäten <strong>de</strong>r Universität arbeiteten, und in allen Facultäten eine<br />

zum Theil sehr be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rung eingeführt wur<strong>de</strong>. Zur nähern Kenntniss<br />

dieser Verän<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>r Universitäts-Verhältnisse gehen wir nun die in <strong>de</strong>r<br />

vorigen Perio<strong>de</strong> besprochenen Hauptmomente (§ 17) <strong>de</strong>rselben durch.<br />

Was erstlich Fond und Lokale <strong>de</strong>r Universität betrifft, so erhielt sie zwar<br />

nicht die Verwaltung, jedoch die Einsicht in die Rechnungen ihres Fon<strong>de</strong>s, und <strong>de</strong>r<br />

Rektor erhielt zu kleinen Ausgaben jährlich 20 fl. 1 ). Hieraus erklärt sich die in<br />

<strong>de</strong>n Universitäts - Verhandlungen dieser Zeit so häufig vorkommen<strong>de</strong> Rücksichtsnahme<br />

auf das Universitäts-Aerar, und auf <strong>de</strong>ssen Beschränktheit. Jedoch reichte<br />

das Einkommen vom Salzverschleisse zur Deckung <strong>de</strong>r Ausgaben bis gegen En<strong>de</strong><br />

dieser Perio<strong>de</strong> nicht nur zu, son<strong>de</strong>rn bei einer Liquidirung <strong>de</strong>s Fon<strong>de</strong>s im Jahre<br />

1740 zeigte sich sogar ein Guthaben <strong>de</strong>r Universität von 12,746 fl. 12 kr. aus<br />

frühern Jahren, und ein Cassa-Rest von 4227 fl., daher unter <strong>de</strong>m 5. Nov. 1740<br />

a. h. befohlen wur<strong>de</strong>, dass das Staats-Aerar <strong>de</strong>r Universität 11,700 fl. mit 5 Prozentverzinse,<br />

von <strong>de</strong>m Cassa-ßeste aber 4200 fl. sicher angelegt wer<strong>de</strong>n, was ebenfalls<br />

bei <strong>de</strong>m Staats-Aerar geschah 2 ).<br />

In <strong>de</strong>n Lokalien kommt ausser <strong>de</strong>m Bibliotheks-Bau an <strong>de</strong>r östlichen Seite<br />

<strong>de</strong>r Universität, von welchem § 67 die Re<strong>de</strong> sein wird, keine Verän<strong>de</strong>rung vor; nur<br />

wur<strong>de</strong> das Billard-Zimmer im Universitätsgebäu<strong>de</strong> zu Lehrzwecken — nämlich für<br />

das theatrum anatomicum <strong>de</strong>r medizinischen Facultät, und für die neu eingeführte<br />

Chirurgie verwen<strong>de</strong>t (§ 58).<br />

§ 63.<br />

Die Verhältnisse <strong>de</strong>r Professoren betreffend — trat bezüglich <strong>de</strong>r Aufstellung<br />

<strong>de</strong>rselben die Verän<strong>de</strong>rung ein, dass bei a. h. Erledigung <strong>de</strong>s Vorschlages zur Besetzung<br />

<strong>de</strong>r durch die Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Professoren Zeno und Froohlich vakanten<br />

Stellen mit Erlass vom 25. April 1733 a. h. aufgetragen wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>m Vorschlage<br />

<strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen Senates über die Besetzung von Lehrstellen immer auch <strong>de</strong>n Vorschlag<br />

<strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Facultät beizulegen (§§ 54, 59).<br />

Wenn die Jesuiten sich auch neue Einrichtungen <strong>de</strong>r Regierung im philosophischen<br />

Studium gefallen lassen mussten, und sich hie und da gegen die Professoren<br />

dieser Gesellschaft eine Opposition zeigte (vgl. §§ 54, 55), so scheinen sie<br />

doch in ihrem Uebergewichte unter <strong>de</strong>n Professoren in dieser Perio<strong>de</strong> noch wenig<br />

verloren zu haben. Die Gutachten <strong>de</strong>r Universität über Studien-Einrichtungen waren<br />

ihren Grundsätzen angemessen.<br />

Der Wechsel <strong>de</strong>r Professoren blieb auch in dieser Perio<strong>de</strong> zumal von Seite <strong>de</strong>r<br />

Jesuiten häufig. Vom Jahre 1730 bis 1748 stan<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Philosophie 29, in<br />

<strong>de</strong>r Theologie 17, in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz 8, in <strong>de</strong>r Medizin 4 neue Professoren ein,<br />

und zwar in <strong>de</strong>r Philosophie und Theologie nur Jesuiten, und in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

1) So sagen wenigstens die juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m 19. Dez. 1731.<br />

In <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur und bei <strong>de</strong>n Universitäts-Akten konnte hierüber nichts<br />

Näheres aufgefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

2) Die a. h. Erlasse liegen bei <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur. Die Quittung über<br />

die 4200 fl. vom 1. Dez. 1740 liegt im Universitäts-Archive.


— 129 —<br />

3 Jesuiten. Von <strong>de</strong>r Philosophie gingen 8 Jesuiten zur Theologie, 2 zum Kirchenrechte<br />

über. Die zwei Weltpriester wechselten nicht, vielleicht wegen <strong>de</strong>s nun bessern<br />

Gehaltes. Eine Gehaltsverbesserung trat in allen Facultäten, beson<strong>de</strong>rs aber in <strong>de</strong>r<br />

Jurispru<strong>de</strong>nz und Medizin ein (vgl. § 65).<br />

Starb ein Professor, so sollen nach Senatsboschluss vom 31. Oktober 1731<br />

auf <strong>de</strong>n Antrag <strong>de</strong>s Eektors Brunelli statt <strong>de</strong>r Todten-Vigil (§ 22) acht hl. Messen<br />

gelesen wer<strong>de</strong>n; nach einem weitem Senatsbeschluss vom 28.Februar 1744 sollen<br />

die Namen <strong>de</strong>r Verstorbenen jährlich beim ersten Quatember-Gottesdienste gelesen,<br />

bei <strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong>n aber sie nur im Allgemeinen <strong>de</strong>m Gebete empfohlen wer<strong>de</strong>n *).<br />

Die Ke<strong>de</strong>n für verstorbene Professoren wur<strong>de</strong>n, und zwar auch von Laien fortgehalten<br />

2 ), doch nach Senatsbeschluss vom 16. April 1742 nur dann, wenn sie<br />

wenigstens 10 Jahre ununterbrochen an <strong>de</strong>r Universität Professoren gewesen<br />

waren. Eine Leichenre<strong>de</strong> für verstorbene Professoren aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu<br />

wur<strong>de</strong> nicht mehr gehalten 3 ).<br />

In <strong>de</strong>n Verhältnissen <strong>de</strong>r Facultäts - Dekane traten keine wesentlichen Verän<strong>de</strong>rungen<br />

ein.<br />

Der Universitäts-Kektor erhielt die Auszeichnung, bei Feierlichkeiten eine<br />

gol<strong>de</strong>ne Kette zu tragen. Der Holkanzlei- und Kriegsrath-Agent in Wien, Kcdif<br />

— Sohn von Tiroler-Karrenziohern aus Vintschgau, legirte nämlich die ihm wegen<br />

seiner Verdienste a. h. verliehene gol<strong>de</strong>ne Kette <strong>de</strong>r Universität mit <strong>de</strong>m, dass sie<br />

<strong>de</strong>r Kektor bei Feierlichkeiten tragen soll, was unter <strong>de</strong>m 5. Jänner 1737 a.h. genehmiget<br />

wur<strong>de</strong> 4 ). Er trug sie das erste Mal bei <strong>de</strong>r Frohnleichnanis - Prozession<br />

im Jahre 1737. Die Wahl <strong>de</strong>s Rektors wur<strong>de</strong> ein paar Mal nicht ganz statutenmässig<br />

vorgenommen (§§ 56, 57). Seine Pflichten wur<strong>de</strong>n insofern vermehrt, als<br />

er nach Senatsbeschluss vom 18. November 1730 über die Senatsverhandlungen<br />

ein Register zu führen hatte.<br />

Das Amt eines Prokanzlers führte Pfarrer Lindner von Thauer, später von<br />

Innsbruck; auf ihn folgte wie<strong>de</strong>r ein Professor, nämlich Brunelli, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Theologie<br />

die. hl. Schrift lehrte. Von <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>s Prokanzlers kommt mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>r Liccnz-Erthoilung zu Promotionen, und <strong>de</strong>r jährlichen Abnahme <strong>de</strong>s<br />

katholischen Glaubensbekenntnisses von <strong>de</strong>n Professoren nichts vor, und als im<br />

Jahre 1741 ein Verzeichniss <strong>de</strong>s Universitätspersonals im Druck nach Hof vorgelegt<br />

wer<strong>de</strong>n musste, beschloss die Universität unter <strong>de</strong>m 26. Mai 1741 vom Kanzler<br />

und Prokanzler nur indirekt Meldung zu machen.<br />

§ 04.<br />

Welche Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n Lehrfächern und <strong>de</strong>r Professoren-Zahl in <strong>de</strong>n<br />

einzelnen Facultäten vorgingen, ergibt sich grossen Theils aus <strong>de</strong>m bereits Angeführten.<br />

Doch mag hier noch eiu Ueberblick folgen.<br />

1) Theologische und philosophische Ephemeri<strong>de</strong>n


— 13U —<br />

In <strong>de</strong>n ganz von Geistlichen verschonen Facultäton — Philosophie und Theologie<br />

— blieb die Zahl <strong>de</strong>r Professoren unverän<strong>de</strong>rt; aber die Lehrfächer erlitten<br />

in <strong>de</strong>r Philosophie manche Verän<strong>de</strong>rungen. Denn<br />

1. wur<strong>de</strong> die Geschichte mit ihren Hilfswissenschaften <strong>de</strong>r Chronologie und<br />

Geographie ganz neu eingeführt, und auch die Literär-Geschichte vorzutragen befohlen<br />

; ein an<strong>de</strong>res neues Fach war die Beredsamkeit; bei<strong>de</strong> Fächer waren jedoch<br />

nicht obligat, sohin wahrscheinlich nicht sehr besucht, was beson<strong>de</strong>rs bei <strong>de</strong>r Eloquenz<br />

<strong>de</strong>r Fall gewesen zu sein scheint.<br />

2. Der Lehrstoff <strong>de</strong>r frühern Fächer wur<strong>de</strong> sehr be<strong>de</strong>utend geän<strong>de</strong>rt; <strong>de</strong>nn<br />

das bloss Speculative in <strong>de</strong>r Dialektik, und das Unnütze und Unpraktische in allen<br />

Fächern war wegzulassen; dagegen wären vorzüglich in <strong>de</strong>r Physik Experimente<br />

aufzunehmen, und soll das Anwendbare betrieben wer<strong>de</strong>n; eben so war <strong>de</strong>r praktischen<br />

Mathematik eine beson<strong>de</strong>re Aufmerksamkeit zuzuwen<strong>de</strong>n.<br />

S.Ethik wur<strong>de</strong> zwar schon früher in <strong>de</strong>r Metaphysik gegeben; jetzt aber<br />

wur<strong>de</strong> sie ein eigenes Fad), und nach <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>s Seneca und Aristoteles<br />

zu lehren befohlen 1 ).<br />

4. Endlich war auch die Lehrzeit für die Fächer genauer bestimmt, in<strong>de</strong>m die<br />

Obligat-Fächer in <strong>de</strong>n ersten zwei Jahren <strong>de</strong>s philosophischen Studiums von allen<br />

Schülern <strong>de</strong>rselben besucht wer<strong>de</strong>n sollten; hierdurch hörte die Willkühr schon hu<br />

zweiten philosophischen Jahn; höhere Studienfächer zu hören auf 2 ).<br />

Nach Proclamen, die im Universitäts-Archive liegen, wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m<br />

14. August 1734 auch Logiker, die das Baccalaureat nicht nahmen, und unter<br />

<strong>de</strong>m 27. Juli 1735 Physiker, die nicht für das Magisterium sich prüfen Hessen,<br />

zum Examen verhalten, was früher nicht durchgesetzt wer<strong>de</strong>n konnte (vgl. § 3.9).<br />

Hei <strong>de</strong>n vermehrten Gegenstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Philosophie war die kleine Erhöhung<br />

<strong>de</strong>r verhältnissmässig sehr geringen Bctrauung <strong>de</strong>s Jesuiten-Or<strong>de</strong>ns für sein Lehrpersonal<br />

(§ 56) gewiss billig.<br />

Ueber die Dckanats-Wahle-n machte die philosophische Facultät unter <strong>de</strong>m<br />

31. Oktober 1740 das Statut, nicht neu eintreten<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn am längsten an <strong>de</strong>r<br />

Facultät fungiren<strong>de</strong> Professoren, ja selbst einen schon gewesenen Dekan, und bei<br />

gleichen Verhältnissen <strong>de</strong>n Professor <strong>de</strong>r Speculativa (also Logik) zum Dekan zu<br />

wählen, die Sportein alter gloichmässig unter bei<strong>de</strong> Dekane eines Jahres zu theilen.<br />

— bei<strong>de</strong>s gewiss lubeiiswerth, da <strong>de</strong>r Dekan einer Facultät die Verhältnisse <strong>de</strong>rselben<br />

schon kennen soll, und die Mühe <strong>de</strong>r Dekane bereits gleich gross ist, die<br />

Sportein von Promotionen etc. aber gewöhnlich gegen En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres fielen.<br />

Die kleinste Verän<strong>de</strong>rung trat in <strong>de</strong>r Theologie ungeachtet <strong>de</strong>r langen Verhandlungen<br />

(§ 56) ein, in<strong>de</strong>m blos* die Lehrzeit <strong>de</strong>r Nebenfächer <strong>de</strong>r hl. Schrift<br />

und Glaubens-Controverseii. und die Besoldung ihrer Professoren verdoppelt wur<strong>de</strong>.<br />

•—'Aber über das Nebengeschäft dieser Facultät. <strong>de</strong>r Bücherceiisur (§ 56), ergaben<br />

sich wesentliche Verän<strong>de</strong>rungen. In <strong>de</strong>n ersten Jahren dieser Perio<strong>de</strong> scheint es<br />

zwar — wahrscheinlich auf Verhandlungen <strong>de</strong>s Brixener Ordinariates mit <strong>de</strong>m geheimen<br />

Käthe — noch bei <strong>de</strong>r alten Gepflogenheit geblieben zu sein, wenigstens<br />

1) Sie wur<strong>de</strong> als Scicutia directiva actuuin humanorum ad uaturalem linein coiisequendum<br />

(Glückseligkeit) betrachtet, und in die ethica inonastica (Privat-Wohl), oeconomica<br />

(häusliches Wohl), politica (Staats-Wohl) eingetheilt.<br />

2) Doch muss auch diess nicht genau beobachtet wor<strong>de</strong>n sein, in<strong>de</strong>m in <strong>de</strong>m Berichte<br />

<strong>de</strong>r Wesen vom 18. Dezember 1741 <strong>de</strong>r Antrag vorkommt, das vollständige<br />

philosophische Biennium nicht blos für das theologische und medizinische, son<strong>de</strong>rn auch<br />

für das juridische Studium zu for<strong>de</strong>rn, in welch letzteres man bisher nach <strong>de</strong>m traetatus<br />

<strong>de</strong> causis übertreten durfte.


— 131 —<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r theologischen Facultät unter <strong>de</strong>m 27. Oktober 1733 vom geheimen Käthe<br />

unmittelbare Wachsamkeit über verbotene und glaubensverdächtige Schriften aufgetragen<br />

*), und im Jahre 1736 konfiszirte <strong>de</strong>r theologische Dekan <strong>de</strong>m Innsbruckor<br />

Buchhändler Wagner, damals auch Bürgermeister, eine Broschüre.: s Bericht von<br />

sechs Messen* unter scharfem Verweis und Androhung strengerer Massregeln,<br />

insofern er pflichtvergessen <strong>de</strong>rgleichen Sachen noch ferner drucken o<strong>de</strong>r veräussern<br />

sollte 2 ). In <strong>de</strong>n 1740er Jahren aber hatte theils die Wegnahme von Büchern —<br />

namentlich verliebten Inhaltes bei <strong>de</strong>m Haller Markte von ausländischen Buchhändlern,<br />

theils die Verweigerung <strong>de</strong>r Ablieferung verdächtiger Werke schon manche<br />

Verhandlungen mit <strong>de</strong>n politischen Stellen und Weisungen <strong>de</strong>rselben an die theologische<br />

Pacultät zur Folge, ohne jedoch <strong>de</strong>r Facultät das Recht <strong>de</strong>r Visitation auch<br />

nur theilweise wegzunehmen 3 ). Aber im Jahre 1746 wur<strong>de</strong> die, oberste Leitung<br />

<strong>de</strong>s Censur-Wesens von <strong>de</strong>r politischen Regierung an sich gezogen, und <strong>de</strong>m geheimen<br />

Käthe Hormayr anvertraut, unter welchem zwei Visitatoren — <strong>de</strong>r theologische<br />

Dekan und <strong>de</strong>r Professor juris publici .stan<strong>de</strong>n. Es wur<strong>de</strong> das Verfahren<br />

eingeführt, dass von <strong>de</strong>n Buchhändlern dieVerzeichnis.se <strong>de</strong>r zu verkaufen<strong>de</strong>n Bücher<br />

eingeschickt wur<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r theologische und juridische Censor dann die verdächtigen<br />

Werke abfor<strong>de</strong>rten, und im wechselseitigen Benehmen in ein Verzeichniss brachten,<br />

das theils ganz verbotene, theils nur behutsam zu verkaufen<strong>de</strong> Werke enthielt, von<br />

bei<strong>de</strong>n Censoren unterschrieben, und vom theologischen Censor <strong>de</strong>m Präses <strong>de</strong>r<br />

obersten politischen Stelle übergeben wur<strong>de</strong>, welcher dann die weitem Erlasse an<br />

die Buchhändler besorgte '*).<br />

Die theologische. Facultät stand sohin im Censurwesen we<strong>de</strong>r selbstständig,<br />

noch unter <strong>de</strong>m Ordinariate, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r politischen Stelle untergeordnet da, und<br />

<strong>de</strong>r theologische Dekan hatte an einem Professor <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz «'inen Mitcensor,<br />

<strong>de</strong>n er gleichsam als Gehülfen betrachtete.<br />

8 65.<br />

(irussere Verän<strong>de</strong>rungen erfuhr das Studium an <strong>de</strong>n zwei an<strong>de</strong>rn Facultäten.<br />

In <strong>de</strong>r Medizin realisirte sich zwar die von <strong>de</strong>n Hofstcllen selbst angebotene<br />

Erweiterung auf 6 Professoren nicht, weil diese Facultät und sohin auch die Universität<br />

sich entschie<strong>de</strong>n dagegen erklärte (§ 58-); allein es traten doch sehr be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

Verän<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>rselben ein. Denn<br />

1. wur<strong>de</strong> die Zahl <strong>de</strong>r Professoren, die schon in <strong>de</strong>r vorigen Perio<strong>de</strong> eine Zeit<br />

lang auf vier gestiegen war, dann aber wie<strong>de</strong>r auf drei herabsank, nun auf vier<br />

systemisirt.<br />

2. Es wur<strong>de</strong> —- und diess ist wohl das Wichtigste — eine ganz neue<br />

Kanzel — nämlich <strong>de</strong>r Chirurgie eingeführt, obxrhon sich die Facultät auch dagegen<br />

sträubte.<br />

3. Es wur<strong>de</strong> auch in <strong>de</strong>r Botanik durch Exkursionen, und über exotische<br />

Pflanzen in <strong>de</strong>m Hofgartcn <strong>de</strong>r Unterricht gegeben; ein eigener botanischer («arten<br />

aber nicht angelegt.<br />

4. Für die Chemie wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Hofapotheke Experiment' 1 eingeführt.<br />

1) Ein diessfulliger Auftrag von <strong>de</strong>r politischen Stelle ist mir von frühem Zeiten<br />

nicht bekannt; die Vorschriften kamen vielmehr vom Ordinariate.<br />

2) Eph. th. 7. Dec. 1736.<br />

3) Eph. th. 17. Mai und 8. August 1742 etc. In Wien wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 4. April 1743<br />

die Censur <strong>de</strong>r religiösen Bücher <strong>de</strong>r Universität gelassen, die Censur <strong>de</strong>r in das Politicum<br />

einschlagen<strong>de</strong>n Bücher aber <strong>de</strong>r Regierung übergeben. Kink I. c. S. 457.<br />

4) Eph. th. 23. August 1752.


— 132 —<br />

5. Zum theatruin anatoniicum wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Anfang gemacht, und für dasselbe<br />

jährlich 100 fl. bewilligt.<br />

6. Für diess theatrum und <strong>de</strong>n Vortrag <strong>de</strong>r Chirurgie erhielt die Facultät ein<br />

eigenes Lehrzimmer.<br />

7. Behufs <strong>de</strong>r Anatomie waren <strong>de</strong>r Universität die Cadaver <strong>de</strong>r Justin" zirten<br />

unentgeltlich zu verabfolgen; auch von Spitälern sollen Cadaver übergeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Selbst das Trinkgeld für die Scharfrichter zahlte das Kameral-Aerar.<br />

8. Endlich sollten die medizinischen Professoren das Stadtspital besorgen,<br />

um <strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n bessern Unterricht in <strong>de</strong>r Praxis geben zu können. Wann die<br />

Professoren das Spital wirklich übernahmen, ist mir nicht bekannt. Bis zum Jahre<br />

1765 wochselten die Professoren in dieser Besorgung; von dort an aber besorgte<br />

es ohne Wechsel <strong>de</strong>r nämliche Professor 1 ).<br />

Dass bei Anstellungen inländische Doctorai <strong>de</strong>n ausländischen caeteris paribus<br />

vorzuziehen seien, wur<strong>de</strong> auf die a. h. Elitschliessung vom 20. März 1737<br />

öffontlich bekannt gemacht; <strong>de</strong>r ({ehalt <strong>de</strong>r Professoren aber so verbessert, dass<br />

nun <strong>de</strong>r geringste Gehalt so gross war, wie früher <strong>de</strong>r höchste. Die Stufen waren:<br />

650 fl., 550 fl., 450 fl. und 300 fl. — Aber systemisirte Physiker sollten die<br />

Professoren nicht mehr sein, — was aber bald nicht allgemein beobachtet wur<strong>de</strong>.<br />

Wenn in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz nicht so viele Verän<strong>de</strong>rungen eintrafen, so waren die<br />

eintreten<strong>de</strong>n um so wichtiger. Es wur<strong>de</strong> nämlich<br />

1. eine ganz neue Kanzel — <strong>de</strong>s Naturrechtes schon im Jahre 1733 eingeführt,<br />

welche die I<strong>de</strong>e <strong>de</strong>s Rechtes und <strong>de</strong>r rechtlichen Verhältnisse unter <strong>de</strong>n<br />

Menschen ohne Rücksicht auf beson<strong>de</strong>re Staaten o<strong>de</strong>r positive Vorschriften zu entwickeln<br />

hatte, wobei auf das berühmte Werk <strong>de</strong>s Hugo Grotius <strong>de</strong> jure belli et pacis,<br />

welcher die Hechte für Krieg- und Frie<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>n Betrachtungen über Kochte überhaupt<br />

ableitete, und auf Putendorf, <strong>de</strong>r die Rechtsverhältnisse selbstständig ausführte,<br />

hingewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

2. Das ehemalige Nebenfach <strong>de</strong>s öffentlichen Rechtes, welches die Pflichten<br />

und Rechte <strong>de</strong>r Fürsten und die Verhältnisse <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Reiches behan<strong>de</strong>lte,<br />

wur<strong>de</strong> als die erste Kanzel <strong>de</strong>s weltlichen Rechtos erklärt und <strong>de</strong>m Professor <strong>de</strong>rselben<br />

ohne Rücksicht auf die Anstellungs-Zeit <strong>de</strong>r Vorzug und die grösste Besoldung<br />

zugewiesen. Zu ihr gehörte jiuch die Reichsgeschichte. Die Rangordnung<br />

. <strong>de</strong>r übrigen Kanzeln war: Co<strong>de</strong>x, Digesten, Institutionen mit <strong>de</strong>n Nebenfächern.<br />

Der Gehalt <strong>de</strong>r Professoren stieg- auf 900 fl., 850 11., 650 il., 500 fl. — Der<br />

Professor <strong>de</strong>s öffentlichen Rechtes wur<strong>de</strong> auch Censor <strong>de</strong>r politischen Schriften.<br />

Diese Verän<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>n Lehrkanzeln ist auch <strong>de</strong>sswegen merkwürdig, weil<br />

das römische Recht nicht mehr Hauptfach <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz blieb, und <strong>de</strong>r positiven<br />

Gesetzgebung das natürliche Rocht an die Seite gesetzt wur<strong>de</strong>.<br />

Die Kanzel <strong>de</strong>s Kirchenrechtes blieb noch <strong>de</strong>n Jesuiten, und <strong>de</strong>r neue Professor<br />

Soell hielt am 7. Jänner 1736 sein principiuin solemne. An <strong>de</strong>n übrigen<br />

Universitäten waren für diess Fach wohl schon lange weltliche Professoren angestellt<br />

2 ).<br />

Die juridischen weltlichen Professoren verloren aber mit a. h. Entsclüiossung<br />

vom 25.April 1733 das Befugniss zuAgeutien und Advokaturen; dagegen wur<strong>de</strong><br />

unter <strong>de</strong>m 20. Mai 1733 als Ersatz allen Oberämtern und Gerichten aufgetragen,<br />

1) § 83 nach <strong>de</strong>r a. h. Entschließung vom 28. August 1765.<br />

2) Die philosophischen Ephemeri<strong>de</strong>n sagen unter <strong>de</strong>m 20. März 1734, <strong>de</strong>r juridische<br />

Studienplan enthalte „multa absurda et contra catholicam doctrinam," aber ohne<br />

sich näher zu erklären.


— 133 —<br />

alle ausstellen zu lassen<strong>de</strong> concilia in civilibus und criminalibus nur bei <strong>de</strong>n Universitätsprofessoren<br />

einzuholen, wogegen freilich die Kegierungs-Advokaten zum<br />

Theil mit Erfolg Vorstellungen machten, wobei auch die Verzögerung <strong>de</strong>r Gutachten,<br />

die unangenehme Beschränkung <strong>de</strong>r freien Wahl das Gutachten abzufor<strong>de</strong>rn<br />

etc. zur Sprache kam. Eine endliche fosto Norm hierüber ist mir von dieser<br />

Zeit nicht bekannt.<br />

§ e>c>.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Art, <strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n die Kenntnisse beizubringen, wur<strong>de</strong> in<br />

dieser Perio<strong>de</strong> gesetzlich das Diktiren in <strong>de</strong>r Philosophie und Jurispru<strong>de</strong>nz verboten<br />

und nach Büchern zu lehren befohlen.<br />

Beim Anfange dieser Perio<strong>de</strong> bestand noch im Allgemeinen die Metho<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Diktirens; doch kommt vor, dass <strong>de</strong>r juridische Professor Hermanin nur erkläre<br />

und repetire, ohne zu diktiren 1 ), und auch die medizinischen Professoren behaupten<br />

ihre Lektionen collegienartig zu geben (S. 114). Im Jahr 1731 kam die Verschie<strong>de</strong>nneit<br />

im Lehrvortrago schon bei einer aka<strong>de</strong>mischen Sitzung zur Sprache, wobei beschlossen<br />

wur<strong>de</strong>, die Leinart <strong>de</strong>n einzelnen Facultäten zu überlassen 2 ). Bei<strong>de</strong>r<br />

Aufstellung Kiegger's als Supplent statt <strong>de</strong>s verstorbenen Hermanin erhielt er unter<br />

<strong>de</strong>m 1. April 1734 die Weisung <strong>de</strong>r Facultät, bei <strong>de</strong>r bisherigen statutonmässigen<br />

Lehrart <strong>de</strong>s Diktirens zu bleiben 3 ). Für Philosophie und Jurispru<strong>de</strong>nz kam, wie<br />

bemerkt wur<strong>de</strong>, zwar die neue a. h. Verordnung, nicht zu diktiren, son<strong>de</strong>rn nach<br />

gedruckten Auktoren zu lehren (§§ 55, 59); allein in <strong>de</strong>r Philosophie hielt man<br />

sich nicht daran, doch gaben die Professoren <strong>de</strong>r Mathes und Geschichte um diese<br />

Zeit, z. B. im Jahre 1745, Eromata in <strong>de</strong>n Druck, d. i. kurze Uebersichten <strong>de</strong>r<br />

während <strong>de</strong>s Jahres abzuhan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Materien. Auch die juridische Facultät hatte<br />

nach <strong>de</strong>m Senatsbeschlusse vom 8. November 1734 bei ihrer Metho<strong>de</strong> zu diktiren<br />

zu bleiben, bis ein neuer Befehl käme 4 ). Dieser kam mit <strong>de</strong>r a. li. Entschliossung<br />

vom 12. Jänner 1735, wornach »das unserer a. h. Intention und Anordnung zuwi<strong>de</strong>r<br />

laufen<strong>de</strong> vollkommen unnütze Diktiren in facnltate juridica sogleich abzustellen<br />

ist, ohne <strong>de</strong>n Studiosis die Aufzeichnung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Professor über die<br />

expliziren<strong>de</strong>n Anktoren mündlich machen<strong>de</strong>n particular IMlexiones zu verhin<strong>de</strong>rn,<br />

wenn nur die Professoren nicht diktiren, son<strong>de</strong>rn anbefohlener Massen auetorem<br />

fxpliziren *.<br />

Im Uebrigen war in <strong>de</strong>r Lehrmetho<strong>de</strong> — Circuln, Uepetitionen, Disputationen,<br />

selbst Promotionen nichts Wesentliches geän<strong>de</strong>rt.<br />

Die Disputationen und Promotionen fin<strong>de</strong>n oft in <strong>de</strong>n Ephemori<strong>de</strong>n, selbst<br />

über Kleinigkeiten eine Besprechung, wovon einige Beispiele hier stehen mögen.<br />

Ein Senatsbeschluss vom 28. November 1735 bestimmte, dass die Thesen zu <strong>de</strong>n<br />

Disputationen <strong>de</strong>n Opponenten und <strong>de</strong>m Rektor in die Wohnung gebracht, <strong>de</strong>n übrigen<br />

Professoren aber, sowie allenfalls erscheinen<strong>de</strong>n Illustribus vom Nf^tar nur in<br />

<strong>de</strong>r Aula, jedoch unentgeltlich, zu verabreichen seien. — Bei etwaigen Verlegenheiten<br />

suchte man sich wie es ging zu helfen. So war bei einer Disputation <strong>de</strong>s<br />

Sohns vom Kanzler <strong>de</strong>s Stiftes Salmansweiler <strong>de</strong>r Prälat Patron, und durch seinen<br />

Sekretär vertreten; aber auch <strong>de</strong>r Vater <strong>de</strong>s Disputanten, ein v. Albani, wollte sich<br />

1) Eph. jur. 22. Nov. 1730.<br />

2) L. c. 18. Mai 1731.<br />

3) Ut lectiones in scripto tradat more haetenus consueto (a. quo prior Codicista<br />

ultimis annis recesserat) et conformiter statutis. L. c. 1. April 1734.<br />

4) Donec aliter expresse Vienna fuerit dispositum. (Eph. jur. 8. Nov. 1734.) —<br />

Mit <strong>de</strong>r Sitzung an diesem Tage schliessen die juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n.


— 134 —<br />

dabei betheiligen, was doch nicht füglich nach <strong>de</strong>n übrigen Opponenten geschehen<br />

konnte, aber statutenmässig nach <strong>de</strong>n Professoren geschehen sollte; man erklärte<br />

sollin <strong>de</strong>n Notar als Mitpatron, und liess ihm bei <strong>de</strong>r Disputation <strong>de</strong>n zweiten<br />

Platz *). — Vermögliche Disputan<strong>de</strong>n besorgten fortwährend <strong>de</strong>n Druck von Schriften<br />

<strong>de</strong>s Präses 2 ). — Die Prüfungen zu <strong>de</strong>n Promotionen machten auch bisweilen Verlegenheit.<br />

So suchte im Jahre 1732 ein äusserst nachlässiger Stu<strong>de</strong>nt (Ceschi) um<br />

die Prüfung für das juridische Doctorat an, ein Regierungs-Eath verwen<strong>de</strong>te sich<br />

für ihn, er selbst entschuldigte seine Nachlässigkeit mit <strong>de</strong>r Unkenntniss <strong>de</strong>r<br />

strengen For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Lektionsbesuches, und da er sich übrigens zu allen For<strong>de</strong>rungen<br />

bereit erklärte, und je<strong>de</strong>s Jahr zu <strong>de</strong>n Lektionen wenigstens eingeschrieben<br />

war, und einzelne Lektionen auch besucht hatte, so wur<strong>de</strong> seine Bitte mit <strong>de</strong>m Beisätze<br />

bewilliget, dass er bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Schuljahres fleissig zu frequentiren habe 3 ).<br />

Ein Wohlgemuth wur<strong>de</strong> im Jahre 1734 bei <strong>de</strong>r Doctoratsprüfung unter <strong>de</strong>r Bedingung<br />

approbirt, dass er sich eidlich verbin<strong>de</strong>, nach erhaltenem Doctorate noch<br />

wenigstens ein Jahr sich <strong>de</strong>m Studium <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz zu widmen 4 ). — Da bei<br />

<strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>s Fei. Wechselborger für das theologische Licentiat Professor Willes<br />

krank war, prüfte Je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r übrigen Professoren um 3 Minuten »et parum amplius«<br />

länger und Einer über zwei Thesen 5 ). Manche Be<strong>de</strong>nken über Promotions-Angelegenheiten<br />

kamen selbst vor <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Senat; so im Jahre 1735 <strong>de</strong>r Fall<br />

über einen Schwawaser aus Böhmen, <strong>de</strong>r Leibeigener, sohin zum medizinischen<br />

Doctorate, um welches er ansuchte, nicht geeignet war; <strong>de</strong>r Senat entschied, dass<br />

er vor <strong>de</strong>r Promotion authentische Beweise über seine Freilassung von <strong>de</strong>r Leibeigenschaft<br />

beibringen müsse 6 ). Als im Jahre 1744 ein Licentiat einer an<strong>de</strong>rn<br />

Universität <strong>de</strong>n Doctorgrad <strong>de</strong>r Medizin in Innsbruck nehmen wollte, beschlossen<br />

die Dekane am 2. Februar d. J. es zu gestatten, wenn er schwöre, sich an<strong>de</strong>rswo<br />

zum Empfang <strong>de</strong>s Doctorats nicht verbindlich gemacht zu haben, und sich auf<br />

eigene Kosten im Falle zu vertheidigen, dass ein Senat o<strong>de</strong>r eine Facultät gegen<br />

diese Verleihung Klage führe, was er schriftlich abgeben musste.<br />

Eine ehrenvolle Promotion kam im Jahre 1746 vor, wo Franz Leucas v. Meran,<br />

damals Bischof von Sebenico in Dalmatien und Abt und Domherr von Waizen <strong>de</strong>n<br />

theologischen und juridischen Doctorgrad nahm. Der Mann hatte in Innsbruck wahrscheinlich<br />

sein philosophisches, gewiss aber sein theologisches Studium mit Auszeichnung<br />

gemacht, und am 7. Juli 172(i das Baccalaureat <strong>de</strong>r Theologie erworben,<br />

am 9. Dezember 1727 die feierliche Ko<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r unbefleckten Empfängniss Maria's<br />

bei <strong>de</strong>r gewöhnlichen Jahresfeier dieses Festes gehalten, am 7. Februar 1727 in<br />

<strong>de</strong>r Disputatio menstrua <strong>de</strong>fendirt, am 22. Dezember 1728 das Examen pro liceiitiatu<br />

tbeologico mit Auszeichnung bestan<strong>de</strong>n. Es waltete daher nicht <strong>de</strong>r min<strong>de</strong>ste<br />

Anstand ob, ihm am 29. November 1746 das theologische Doctorat zu ertheilen;<br />

da er aber auch juridische Studien gemacht und sich unter <strong>de</strong>m 28. November 1746<br />

einer Prüfung hierüber unterzogen hatte, so erhielt er zugleich das juridische Doctorat.<br />

Einem so hochgestellten Manne ging <strong>de</strong>r juridische und theologische Dekan<br />

1) Eph. th. 29. Juli 1748.<br />

2) So Baron Joh. Gentilotti, Sohn <strong>de</strong>s Vicekauzlers <strong>de</strong>s geheimen Rathes, bei<br />

seiner ersten philosophischen Disputation am 12. August 1733: Cosmographia sive<br />

peregrinatio animi per mundum coelestem et terrestrem <strong>de</strong>s Präses Fitterer S. J.; —<br />

bei <strong>de</strong>r zweiten Disputation am 30. Juni 1734: Mega — et Microcosmos <strong>de</strong>s gelehrten<br />

Präses Manhart S. J.<br />

3) Eph. jur. 30. Juli 1734.<br />

4) L. c. 18. Juli 1734.<br />

5) Eph. th. 30. Juli 1735.<br />

6) Eph. th. 18. Juli 1735.


— 135 —<br />

bei seiner Ankunft zum Akte über die erste Stiege <strong>de</strong>r Universität entgegen, und<br />

alle Dekane begleiteten ihn nach <strong>de</strong>m Akte bis zu seinem Wagen; <strong>de</strong>r Rektor dankte<br />

ihm für die <strong>de</strong>r Universität erwiesene Ehre und empfahl ihm die Anstalt angelegentlichst.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Promotionstaxeii war es wenigstens bei <strong>de</strong>r juridischen Facultät<br />

üblich, dass <strong>de</strong>r Professor, <strong>de</strong>r mit Bewilligung <strong>de</strong>s Rektors, sohin aus zureichen<strong>de</strong>n<br />

Grün<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>r Promotion abwesend war, seine Sportein erhielt, sonst aber<br />

sie wegen seiner Abwesenheit verlor. (Uebrigens vergleiche § 57.) Auf die Vermehrung<br />

<strong>de</strong>r juridischen Professoren sollten diese nach Senatsbeschluss vom 21. Oktober<br />

1733 <strong>de</strong>n nächstens zu promoviren<strong>de</strong>n Candidaten zur freiwilligen Mehrausgabe<br />

bearbeiten, für die; Zukunft aber soll weiter berathen wur<strong>de</strong>n; bei einer<br />

Promotion am 8. Juni 1734, und so auch in <strong>de</strong>r Folge wur<strong>de</strong> die Taxe in <strong>de</strong>m<br />

Mehrbetrag- eines Professors erhöht.<br />

§ 07.<br />

Die Lehrmittel betreffend war über die Anordnungen für medizinische Lehrmittel<br />

§ 58 die Re<strong>de</strong>.<br />

Ausser<strong>de</strong>m war aber zur Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s gosammt


— 136 —<br />

und <strong>de</strong>r Notar Roschrnan, welcher bei <strong>de</strong>r Richtung seiner Studien an einer Bibliothek<br />

ein beson<strong>de</strong>res Interesse hatte, sich diessfalls an ihn wen<strong>de</strong>te, bewirkte <strong>de</strong>r<br />

Graf die a. h. Entschliessung vom 22. Mai 1745, in welcher die Errichtung <strong>de</strong>r<br />

Bibliothek auf Kosten <strong>de</strong>r Universität, und zwar durch Eoschman's Intervenirung<br />

anbefohlen wur<strong>de</strong>. Das Bibliothek-Lokale im ersten Stock <strong>de</strong>r Universität l ) kostete<br />

2259 fl. Die Professoren <strong>de</strong>r Universität waren über diese Anordnungen und auf<br />

ihren Notar Eoschman, <strong>de</strong>r, wie im Jahre 1745 vorlautete, schon als Bibliothekar<br />

aufgestellt war, und die bei Eröffnung <strong>de</strong>r Bibliothek zu halten<strong>de</strong> Ko<strong>de</strong> zur Censur<br />

eingestellt hatte, eben nicht gut zu sprechen 2 ). Die Eröffnung <strong>de</strong>r Bibliothek geschah<br />

am 2. Juli 1746 in Gegenwart <strong>de</strong>s Grafen Wolkenstein als Präsos <strong>de</strong>s geheimen<br />

Käthes etc., wobei Roschman eine Ko<strong>de</strong> hielt über die früher in Innsbruck<br />

bestan<strong>de</strong>nen Bibliotheken; die Professoren <strong>de</strong>r Universität wur<strong>de</strong>n zur Feierlichkeit<br />

nur einige Stun<strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>r Eröffnung eingela<strong>de</strong>n, und erschienen, obschon sie sonst<br />

bei <strong>de</strong>r ganzen Sache keinen Einfluss genommen hatten ;{ ). Eoschman wur<strong>de</strong> wegen<br />

seines diessfälligon Eifers a. h. belobt. Seine förmliche Anstellung als Bibliothekar<br />

mit <strong>de</strong>r Anweisung eines Gehaltes von 150 fl. (da er auch als Universitäts-Notar<br />

sein Einkommen hatte) und die Aufstellung dos Bibliothek-Dieners Häusle mit jährlich<br />

200 fl. aus <strong>de</strong>m aka<strong>de</strong>mischen Aerar erfolgte unter <strong>de</strong>m 24. September 1746,<br />

wobei auch <strong>de</strong>r Verkauf von Doubletten zum Ankauf neuer Werke bewilliget<br />

wur<strong>de</strong>. Es sollen aber nicht kostbare, mein* ad apparatum Bibliothecae als ad usum<br />

dienen<strong>de</strong> Bücher, son<strong>de</strong>rn nützliche Werke in <strong>de</strong>n nöthigsten Wissenschaften <strong>de</strong>r<br />

Rechte, Theologie, Medizin und Historie, aber für eine Disziplin nicht zu viele, jedoch<br />

die auserlesensten etc. angeschafft wer<strong>de</strong>n; erst wenn die Bibliothek mit solchen<br />

versehen ist, soll man auf ad apparatum et meram eruditionem dienen<strong>de</strong><br />

Bücher bedacht sein. Die angeschafften Bücher hätte <strong>de</strong>r Bibliothekar specifico<br />

anzuzeigen, o<strong>de</strong>r nach Gutdünken auch vor ihrer Anschaffung, und wenn <strong>de</strong>r geheime<br />

Eath es gut und nothwendig erachten wür<strong>de</strong>, soll die Anzeige vorläufig<br />

selbst uach Wien geschehen. — Aber die 300 fl. für Anschaffung <strong>de</strong>r Bücher<br />

wur<strong>de</strong>n grossentheils zur Bestreitung <strong>de</strong>r sarta teeta und an<strong>de</strong>rer Bedürfnisse verwen<strong>de</strong>t,<br />

zumal unter <strong>de</strong>m 5. April 1747 a. h. aufgetragen wur<strong>de</strong>, zwei Nebenzimmer<br />

zur Lektüre etc. auf Kosten <strong>de</strong>r Universität herzustellen. — Die Bibliothek<br />

zählte 4377 Bän<strong>de</strong> von Ambras, 418 Bän<strong>de</strong> an<strong>de</strong>rer Bücher von Innsbruck und,<br />

da nach Eoschman's Re<strong>de</strong> die nach Wien gebrachten Werke dreifach ersetzt wur<strong>de</strong>n,<br />

4467 von Wien erhaltene Bücher, also 12.262 Bän<strong>de</strong> 4 ). Uebrigens durften selbst<br />

Professoren keine Bücher <strong>de</strong>r Bibliothek nach Hause nehmen. Sie hiess auch nicht<br />

Universitäts-Bibliothek, son<strong>de</strong>rn öffentliche, wohl auch theresianischo Bibliothek.<br />

§ 68.<br />

Was die Stu<strong>de</strong>nten betrifft, so traten in ihre Verhältnisse aussei 1 einigen Bestimmungen<br />

über ihre Studien in allen Facultäten, die bereits angeführt wur<strong>de</strong>n,<br />

keine wesentlichen Verän<strong>de</strong>rungen ein.<br />

Bezüglich ihres Benehmens kann eine verdienstliche Handlung <strong>de</strong>s Aka<strong>de</strong>mi-<br />

1) Der jetzige Saal <strong>de</strong>r alten Statthalterei-Registratur.<br />

2) Dissimulavit, — (<strong>de</strong>r Notar, seine Anstellung als Bibliothekar) — se quidquam<br />

ab aliis audiisse, . . . tarn honeste scilicet ipse et arcanum cum senatu egit —<br />

sagen unter An<strong>de</strong>rm die philosophischen Ephemeri<strong>de</strong>n vom 18. Juni 1745.<br />

3) Una alterave hora prius invitati . . . sed tacendum — sagen wie<strong>de</strong>r die philosophischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n vom 2. Juli 1746. — Man erinnere sich, dass damals die<br />

Auktorität <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n über die Universität auf <strong>de</strong>n höchsten Grad gestiegen war.<br />

4) De Luca 1 c. S. 65—66. Vgl. Zeitschrift <strong>de</strong>s Ferdinan<strong>de</strong>unis für Tirol und<br />

Vorarlberg II. Bd. S. 3—20;


— 137 —<br />

kers v. Tschi<strong>de</strong>rer angeführt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r am 24. Februar 1736 starb. Dieser hat<br />

nämlich in seinem Testamente vom 25. Jänner 1736 die Interessen von 500 fl.<br />

für kranke Stu<strong>de</strong>nten o<strong>de</strong>r auch zu Büchern für arme Stu<strong>de</strong>nten bestimmt; diese<br />

Zinsen wären <strong>de</strong>m Universitäts-Rektor zu übergeben, <strong>de</strong>m die vier Dekane die Liste<br />

<strong>de</strong>r zu Betheiligen<strong>de</strong>n einstellen sollen; <strong>de</strong>r Eektor theilt sie nach Belieben aus,<br />

soll aber beson<strong>de</strong>rs Lan<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>r und Candidaten <strong>de</strong>s philosophischen Doctorgra<strong>de</strong>s<br />

berücksichtigen. — Diess Legat hat sicii bis auf unsere Zeiten erhalten, wenn es<br />

gleich nicht immer streng nach <strong>de</strong>m Willen <strong>de</strong>s Stifters verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>.<br />

Ueber Unfleiss und Betragen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten kommen nicht mehr so viele Klagen<br />

und Exzesse vor, wie in <strong>de</strong>n ersten Zeiten <strong>de</strong>r Universität.<br />

Doch war <strong>de</strong>r Fleiss im Besuch beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r neu ereilten Kanzel Riegger's<br />

in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz nicht gross; er hatte nur 4 — 5 Stu<strong>de</strong>nten als Zuhörer, und<br />

unter <strong>de</strong>m 6. Februar 17?) 7 for<strong>de</strong>rte <strong>de</strong>r geheime Rath sogar Bericht darüber ab,<br />

dass diese Kanzel keinen Fortgang gewinnen, ja sogar erliegen wolle.<br />

Auch fehlte es immerhin nicht an disziplinieren Ahndungen und Bestrafungen.<br />

So ward im Jahre 1732 <strong>de</strong>r Mediziner Vivilaqua zum Carcer verurtheilt, wogegen er in<br />

Wüten Asyl suchte und ungeachtet <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung durch <strong>de</strong>n Pe<strong>de</strong>ll nicht zurückkehrte.<br />

Da vorzüglich Schul<strong>de</strong>n Ursache seines Arrestes waren, so hielt man das Asyl<br />

bei Civilrücksichten unberechtigt und citirte ihn nochmals peremtorisch, innerhall) drei<br />

Stun<strong>de</strong>n zu erscheinen, widrigenfalls er excludirt und <strong>de</strong>r politischen Behör<strong>de</strong> überlassen<br />

wer<strong>de</strong>n soll, was man auch <strong>de</strong>m Prälaten von Wüten anzeigte; da Vivilaqua<br />

nicht folgte, wur<strong>de</strong> die Drohung ausgeführt.— Im Jahre 1705 wur<strong>de</strong> ein Kleriker<br />

<strong>de</strong>r Metaphysik in nicht priesterlichem Klei<strong>de</strong> von einem Mitschüler, <strong>de</strong>n er durch<br />

eine Maulschelle gereizt hatte, im Dunkeln verwun<strong>de</strong>t, bei<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n mit 4 Tage im<br />

Carcer, <strong>de</strong>r Kleriker bei Wasser und Brod, gestraft; zur Untersuchung wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

juridische Professor Promberger beigezogen, und für Untersuchung eines Klerikers<br />

das erste Mal eine Vergütung geleistet. Am 4. Juli 17-">6 hatten, wie öfter, Stu<strong>de</strong>nten<br />

und Wächter heftigen Streit, <strong>de</strong>r wahrscheinlich zum Mord geführt hätte,<br />

wenn nicht gera<strong>de</strong> zwei Professoren dazwischen gekommen wären. Die Stu<strong>de</strong>nten<br />

waren wörtlich und thätlich beleidigt und wollten sieh selbst — 60 an <strong>de</strong>r Zahl<br />

— Genugthuung verschaffen. A'ach Senatsbeschluss wur<strong>de</strong>n die vom Exrektor und<br />

<strong>de</strong>n vier Dekanen mit 11 in <strong>de</strong>r Eile aufgefun<strong>de</strong>nen Stu<strong>de</strong>nten, <strong>de</strong>nen bald Mehrere<br />

folgten, vor <strong>de</strong>n Regierungs-Präsi<strong>de</strong>nten gebracht, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Hauptmann <strong>de</strong>r Wache<br />

und <strong>de</strong>n ebenfalls beteiligten Kerkermeister rufen liess, die <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten als<br />

Körper Satisfaktion leisteten, während die Untersuchung über Einzelne in Vorbehalt<br />

genommen wur<strong>de</strong>; da sich <strong>de</strong>r Präsi<strong>de</strong>nt, <strong>de</strong>r doch auch <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten Erinnerungen<br />

machte, liiebei sehr befriedigend zeigte, wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r im Semit beschlossenen<br />

neuerlichen For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Jurisdiction über die Wächter Umgang genommen. — •<br />

Im Jahre 1737 kamen Kaufereien zwischen welschen und <strong>de</strong>utschen Stu<strong>de</strong>nten und<br />

in Folge <strong>de</strong>rselben Verletzungen <strong>de</strong>r Ehrfurcht gegen <strong>de</strong>n Rektor und gegen <strong>de</strong>n juridischen<br />

Dekan, als Strafe aber Exclusionen, Incarcerirungen und Uel<strong>de</strong>xekutionen vor.<br />

Im Jahre 1 740 wur<strong>de</strong> bei einer Rauferei unter <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r Philosoph<br />

Ooldrainer von Meran getödtet und ein Eisenschmid verwun<strong>de</strong>t. Der Mör<strong>de</strong>r Poli<br />

war flüchtig, und die Untersuchung <strong>de</strong>s Mitschuldigen Weltin gab zu verschie<strong>de</strong>nen<br />

Verhandlungen und Unannehmlichkeiten Anl&ss, die in <strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong>n Paragraph<br />

angeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 69.<br />

Die Einrichtung <strong>de</strong>s Senates än<strong>de</strong>rte sich nicht. Er übte gegen das untergeordnete<br />

Universitätspersonale, Stu<strong>de</strong>nten, Beamte, Lehrer, seine Amtshandlung aus.


— 138 —<br />

Auch gegen Auswärtige suchte er seine Auktorität zu behaupten. Als im<br />

Jahre 1736 <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker und Priester Spindler starb, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>m Gr. Spauer<br />

Hofmeister war, liess <strong>de</strong>r Graf in seinem Hause von <strong>de</strong>m juridischen Dekan und<br />

Universitäts-Notar keine Amtshandlung vornehmen. Bei <strong>de</strong>r Verhandlung, die sich<br />

hierüber entspann, drohte <strong>de</strong>r Senat, einen künftigen Hofmeister in die Universitäts-<br />

Matrikel nicht einzutragen, und wenn er schon immatrikulirt wäre, aus <strong>de</strong>rselben<br />

auszustreichen; das Ordinariat aber, an welches sich die Universität wen<strong>de</strong>te, drohte<br />

mit <strong>de</strong>r Suspension <strong>de</strong>s Hofmeisters vom Messelesen, wenn die Jurisdiction <strong>de</strong>r<br />

Universität nicht anerkannt wür<strong>de</strong>. Diess wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Grafen und <strong>de</strong>m Nachfolger<br />

Spindler's eröffnet. Da in<strong>de</strong>ssen Spindler's Bru<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Nachlass bereits zu sich<br />

genommen hatte, so hörte für diesen Fall die Jurisdictions-Handlung ohnehin auf.<br />

— Im Jahre 1744 führte <strong>de</strong>r Oberst-Fischermeister v. Klebeisberg bei <strong>de</strong>r Regierung<br />

Klage wegen <strong>de</strong>s Fischens von Seite <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten; <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Senat<br />

beschloss unter <strong>de</strong>m 22. März auf die Mittheilung dieser Klage zu erwie<strong>de</strong>rn, dass<br />

dieselbe an <strong>de</strong>n Senat als die kompetente Stelle zu richten sei; einen weitern Erfolg<br />

geben die Epheniori<strong>de</strong>n nicht an. — Dagegen wur<strong>de</strong>n die Stu<strong>de</strong>nten auf Ansuchen<br />

<strong>de</strong>s Oberst-Jägermeisters Gr. Khuen vom Vögelschiessen beson<strong>de</strong>rs zur Brutzeit<br />

unter <strong>de</strong>m 18. Mai 1742 gewarnt, jedoch bemerkte man auch <strong>de</strong>m Oberst-Jägermeister,<br />

dass die Jäger, wenn sie <strong>de</strong>ssen ungeachtet Stu<strong>de</strong>nten mit Schiessgewehren<br />

treffen sollten, requisita mo<strong>de</strong>ratione vorgehen, und <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten in <strong>de</strong>n Ferien und<br />

selbst unter <strong>de</strong>m Jahre ein massiges Jagen vergönnt bleibe 1 ).<br />

Die früher gegen Professoren vom Senate geführten Amtshandlungen wur<strong>de</strong>n<br />

aber seit <strong>de</strong>n Vorgängen wegen <strong>de</strong>s Inama entwe<strong>de</strong>r ganz unterlassen, o<strong>de</strong>r an die<br />

höhern Behör<strong>de</strong>n hinübergespielt. Als sich im Jahre 1746 Inama verheirathete<br />

und seine Frau drei Monate darauf gebar, for<strong>de</strong>rte <strong>de</strong>r Senat drei Tage nach <strong>de</strong>r<br />

Geburt von ihm <strong>de</strong>n Beweis früherer Verohelichung, wenn er sich nicht als strafbar<br />

erklären wolle. Inama erwie<strong>de</strong>rte einfach, die Sache behänge bei <strong>de</strong>m Fiscus.<br />

Der Senat machte gegen die Prävention <strong>de</strong>s Fiscus Einsprache bei <strong>de</strong>m geheimen<br />

Käthe, erhielt aber zur Antwort, <strong>de</strong>r Fiscus sei wegen seiner Wachsamkeit zu loben<br />

und sein Verfahren zu billigen 2 ). Von Seite <strong>de</strong>r Universität konnte nichts weiter<br />

geschehen. Am 7. Juli 1747 präsidirte Inama — zum Aerger <strong>de</strong>r Universität<br />

einer juridischen Disputation <strong>de</strong>r Brü<strong>de</strong>r Gr. AVolfegg, die nur actus parvus sein<br />

sollte, daher selbst Rektor Riegger dabei gar nicht erschien, — auch wohl, weil er<br />

nach <strong>de</strong>m juridischen Dekan opponiren sollte. Aber Inama gab ihr die Feierlichkeit<br />

einer öffentlichen Disputation — lies.s Käthe, sogar einen geheimen llath und<br />

Religiösen aller Or<strong>de</strong>n und alle Professoren la<strong>de</strong>n, keinen Stu<strong>de</strong>nten opponiren, sass<br />

auf <strong>de</strong>r höhern Kanzel, lud die Argumentantes <strong>de</strong>r Reihe nach ein etc. Der Senat<br />

getraute sich nicht Einsprache dagegen zu erheben. Doch scheint es Inama selbst<br />

<strong>de</strong>m geheimen Käthe in diesem Jahre zu arg getrieben zu haben, so dass er sich<br />

auf <strong>de</strong>ssen Bewilligung arge Kränkungen von <strong>de</strong>m Senate gefallen lassen musste,<br />

<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r im Jahre 1746 eingetretene Vicekanzler <strong>de</strong>s geheimen Käthes Gr. Somerau<br />

günstiger war. Als er nämlich bei <strong>de</strong>r juridischen Dekanatswahl am 29. Okt. 1747<br />

gegen Riegger und Püchler — die Untersuchungs-Commissäre auf <strong>de</strong>n Todschlag<br />

Goldrainers (§ 68) — die Beschuldigung erhoben hatte, sie hätten sich ihre Aufsätze<br />

durch einen Advokaten machen lassen, und Riegger hätte das aka<strong>de</strong>mische<br />

Aerar um 130 fl. betrogen, und von einem Stu<strong>de</strong>nten Geld erpresst, stellte Riegger<br />

1) Nach <strong>de</strong>n philosophischen und theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n.<br />

2) Senatus moram increpare visum est <strong>de</strong>cretum — setzen die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n<br />

bei, obschnn die Verhandlung schon eingeleitet war.


— 139 —<br />

bei <strong>de</strong>m Senate dagegen eine Injurienklage ein, während Pöchler die Sache fallen<br />

Hess. Die zwei weltlichen unbeteiligten Professoren <strong>de</strong>r Eechte bestätigten die<br />

Eichtigkeit <strong>de</strong>r Angaben Kieggor's gegen Inama, während <strong>de</strong>r Canonist, wie<strong>de</strong>r mit<br />

Stillung <strong>de</strong>s Streites beschäftigt, die Aeusserungen Inama's nicht genau gehört<br />

haben wollte. Der Senat suchte die Sache durch mündliche Verhandlungen mit <strong>de</strong>n<br />

Streiten<strong>de</strong>n zu vermitteln; allein bei <strong>de</strong>r ersten Versammlung <strong>de</strong>r Dekane und Ex<strong>de</strong>kane<br />

am 1.Dezember ging Inama, — als <strong>de</strong>r Notar Uieg-gers Klage vorzulesen<br />

begann, gegen Alles protestirend davon, und bei drei in <strong>de</strong>r Angelegenheit gehaltenen<br />

Senats-Concilion erschien er gar nicht, son<strong>de</strong>rn schickte zum zweiten nur eine<br />

Schrift, in welcher er sich über <strong>de</strong>n kurzen Tennin zur Verteidigung beklagte,<br />

und zum dritten eine trotzige Antwort,, auf die er vorn Senate eine innerhalb vierundzwanzig<br />

Stun<strong>de</strong>n zu unterschreiben<strong>de</strong> Wi<strong>de</strong>rrufsformel bei sonst eintreten<strong>de</strong>r<br />

Suspension erhielt. Statt zu gehorchen, gab Inama die Sache auch diessmal zum<br />

geheimen Rath, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Inama zur Verteidigung Zeit zu lassen und zur Verhandlung<br />

eine Deputation zu wählen befahl, übrigens es <strong>de</strong>m Senate überliess, ob er<br />

nicht die Suspension autheben wolle. — Die sohin gewählte Deputation bestand<br />

aus <strong>de</strong>m Rektor Brunelli, <strong>de</strong>n drei Facultäts<strong>de</strong>kanen, und von <strong>de</strong>r vierten Facultät<br />

aus <strong>de</strong>m Canonistnn. Vor dieser erklärte* sich Riogger am 3. Februar 1748 gegen<br />

Aufhebung <strong>de</strong>r Suspension, aber für Verlängerung <strong>de</strong>s Vertheidigungs - Termins,<br />

o<strong>de</strong>r, wenn Inama die» Wi<strong>de</strong>rrufs-Formel unterschreibe, für sogleiche Vertilgung<br />

<strong>de</strong>rselben, wenn nur die Verhandlungs-Akten erhalten wer<strong>de</strong>n. Inama erklärte sich<br />

zur Verteidigung, <strong>de</strong>ren Termin nicht er, son<strong>de</strong>rn die Deputation zu bestimmen<br />

habe. Der Termin wur<strong>de</strong> auf G Wochen und -» Tage bestimmt, während welcher<br />

Zeit Inama von allen Collegialgescliäften suspendirt blieb, so dass er am 12. Jänner<br />

bei <strong>de</strong>r Inscription <strong>de</strong>r Juristen, und am 1. April von einer medizinischen Promotion<br />

wegbleiben musste. Inama's Verteidigung — zumal von Rieggcr beleuchtet,<br />

befriedigte nicht, und nach<strong>de</strong>m er noch einmal unter Mittheilung- von Riegger*.s<br />

Schrift zur Aensserung, jedoch mit Weglassnng alles zur Sache nicht Gehörigen<br />

bis 29. April aufgefor<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n war, wur<strong>de</strong> am 4. Mai in plcno concilio <strong>de</strong>r<br />

frühere Senatsbeschluss — ohne Appellations-Erlaubnis* bestätigt und vom geheimen<br />

Rathe genehmigt 1 ). Der Han<strong>de</strong>l erreichte am 1 i». Mai sein En<strong>de</strong>, an<br />

welchem Tage Inama post aliquas trieas die Wi<strong>de</strong>rrufs- und Abbittsformel vor <strong>de</strong>m<br />

Senate las und wie<strong>de</strong>r in seine Rechte eingesetzt wur<strong>de</strong> 2 ). Der aka<strong>de</strong>mische Senat,<br />

und insbeson<strong>de</strong>rs Rektor Brunelli dankten <strong>de</strong>m geheimen Ruth in eigenen Einlagen<br />

für die wohlwollen<strong>de</strong> Unterstützung in dieser Angelegenheit, in <strong>de</strong>r sich übrigens<br />

die völlige Abhängigkeit <strong>de</strong>r Universität von <strong>de</strong>r Regierung und die ängstliche Behutsamkeit<br />

<strong>de</strong>s Senates, sich nach höhern Weisungen zu richten, zeigte.<br />

In <strong>de</strong>m Verhältnisse <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen Senates zu <strong>de</strong>n obersten Regierungsbehör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Provinz zeigt sich — nebst <strong>de</strong>r erwähnten allmälig gänzlichen<br />

Abhängigkeit von ihnen ein Eingreifen <strong>de</strong>s geheimen Rathes in Universitäts-Angelegenheiten,<br />

die <strong>de</strong>r Regierung o<strong>de</strong>r Kammer zustan<strong>de</strong>n, — ein Eingreifen, d&s<br />

a. h. nicht immer gebilliget wur<strong>de</strong>, wie man zum Theile auch aus einigen Verhandlungen<br />

mit <strong>de</strong>n obersten Lau<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n ersehen kann, die hier noch berührt wer<strong>de</strong>n.<br />

— Schon im Jahre 17;>;> hatten die Nachtwächter in <strong>de</strong>m Hause <strong>de</strong>s Wirthes<br />

Berlacher <strong>de</strong>ssen Sohn, einen Stu<strong>de</strong>nten, angeblich misshan<strong>de</strong>lt. Die Universität<br />

sprach in einer Einlage an <strong>de</strong>n geheimen Rath mit <strong>de</strong>r Klage gegen diese ihr immer<br />

1) Diese Umstimmuug <strong>de</strong>s geheimen Käthes ist wohl vorzüglich <strong>de</strong>r in<strong>de</strong>ssen <strong>de</strong>m<br />

Inama von Wien ertheilten scharfen Rüge zuzuschreiben (§§ 74, 75).<br />

2) Nach <strong>de</strong>n philosophischen und theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n.


— 140 —<br />

anstüssige Wache und ihren Lieutenant «ine Conjurisdiction an, da sie auch zur<br />

Erhaltung dieser Wache zahle, und eino solche gegen die ehemalige Scharwache<br />

gehabt hätte (vgl. § 40). Die Regierung, vom geheimen Rathe zum Bericht hierüber<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt, läugnete unter <strong>de</strong>m 1. Juli 1733 (wohl mit Recht) eine ehemalige<br />

Conjurisdiction über die Scharwache und bemerkte, dass die Wache mit ihrem<br />

Dienstei<strong>de</strong> nur <strong>de</strong>m Statthalter und <strong>de</strong>r Regierung untergeordnet sei und sich ohne<br />

<strong>de</strong>ren Wissen von Nieman<strong>de</strong>n verwen<strong>de</strong>n zu lassen habe; bei einer Verhandlung<br />

mit <strong>de</strong>r diessfalls aufgestellten Commission (geheimer Rath Graf Lodron, Kammerrath<br />

Egiz und Regierungsrath Graf Somerau) hätte die Universität nur allgemeine<br />

Beschuldigungen gegen die Nachtwache, aber keine speziellen Fälle vorgebracht,<br />

und sei daher mit ihrer Klage abgewiesen wor<strong>de</strong>n; die Nachtwache handle nach<br />

ihrer Instruktion und <strong>de</strong>n speziellen Weisungen <strong>de</strong>r Commission und Regierung;<br />

dass bei <strong>de</strong>r neuen Einrichtung- im Jahre 1717 <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Fond nebst seinem<br />

frühern Beitrag von 630 fl. <strong>de</strong>n dritten Theil <strong>de</strong>s Mehrbetrags von 670 fl. übernahm,<br />

gebe ihr über die Wache so wenig eine Jurisdiction als <strong>de</strong>r Stadt Innsbruck,<br />

die ungeachtet ihrer Weigerung auch ein Drittel jenes Mehrbetrages übernehmen<br />

musste. Den letzten Fall befroffend habe <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nt Berlacher, Sohn <strong>de</strong>s Wirtlies,<br />

bei <strong>de</strong>m die Nachtwache um 11 Uhr Nachts wegen Spiels und Zechens eindrang,<br />

sich für <strong>de</strong>n Wirth selbst ausgegeben und auf erfolgten Wortwechsel wohl einen<br />

Streich, <strong>de</strong>r Nachtwächter aber dafür seine Rüge erhalten, obschon die Nachtwache<br />

von <strong>de</strong>m Wirthe auch mit Streichen bedient wor<strong>de</strong>n wäre. Die Universitätsbeschwer<strong>de</strong><br />

sei sohin abzuweisen, was wohl auch geschah l ). — Nach Goldrainers Todschlag<br />

im Jahre 1740 (§68) wur<strong>de</strong>n Riegger undPüchler als Untorsuchungs-Commissäre<br />

aufgestellt. Da <strong>de</strong>r Mör<strong>de</strong>r Poli flüchtig war und <strong>de</strong>r Vater <strong>de</strong>s Mitschuldigen,<br />

Weltin, um Auflassung <strong>de</strong>s Prozesses in via gratiae ansuchte, so begutachteten<br />

diess die Commissäre, und <strong>de</strong>r geheime Rath selbst unterstützte im Hofbericht <strong>de</strong>n<br />

Antrag. Allein mit Hof-Erlass vom 15. Juli 1741 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r processus offensivus<br />

und das weitere Verfahren gegen Poli ohne weiters aufgetragen, und <strong>de</strong>n Erfolg<br />

anzuzeigen befohlen; zugleich aber wur<strong>de</strong> dorn geheimen Rath ausgestellt, dass er<br />

vor <strong>de</strong>r Vorlage dieses Gegenstan<strong>de</strong>s nicht die Regierung vernommen habe. Zur<br />

Fortsetzung <strong>de</strong>r Untersuchung erhielt die Untersuchungs - Commission einen Vorschuss<br />

von 200 11. aus <strong>de</strong>r Universitätskasse. Auf weitern Bericht vom 21. Jnli<br />

1742 wur<strong>de</strong> jedoch auch vom Hofe genehmiget, dass Weltin die Criminalkosten<br />

bezahle und mit <strong>de</strong>m Vater <strong>de</strong>s Goldrainer und mit Eisonschmid sich abfin<strong>de</strong>; <strong>de</strong>m<br />

geheimen Rathe aber wur<strong>de</strong> wie<strong>de</strong>r ausgestellt, dass er sich die Akten nicht durch<br />

die Regierung vorlegen liess, die ihnen ihre Bemerkungen hätte beisetzen sollen.<br />

Auch mit <strong>de</strong>r Hofkammer veranlasste dieser Prozess Divergenzen. Weltin<br />

hatte im Vergleichswege 400 fl. für Criminalkosten bezahlt. Nun for<strong>de</strong>rte die<br />

Kammer die vorgeschossenen 200 fl. von <strong>de</strong>n Commissären zurück, und da diese<br />

die Restitution verweigerten, suspendirte sie bei<strong>de</strong>n Professoren die Besoldung. Diese<br />

wen<strong>de</strong>ten sich an <strong>de</strong>n geheimen Rath und stellten vor, <strong>de</strong>r Vorschuss wäre <strong>de</strong>m<br />

aka<strong>de</strong>mischen Senate, nicht ihnen gegeben wor<strong>de</strong>n, und baten je<strong>de</strong>nfalls um die<br />

schnelle Aufhebung <strong>de</strong>r so schmählichen Suspension bis zur Entscheidung <strong>de</strong>r<br />

Sache, da sie ja ansässige Leute etc. wären. Die Kammer, <strong>de</strong>r diese Eingabe zum<br />

Bericht und vorläufiger Aufhebung <strong>de</strong>r Suspension mitgetheilt wur<strong>de</strong>, rechtfertigte<br />

ihr Verfahren weitläufig; — die 200 fl. wären gegen Ersatz gegeben wor<strong>de</strong>n, sohin<br />

nach <strong>de</strong>m Empfange von 400 fl. zurückzustellen; die Untersuchung hätte ex<br />

officio zu geschehen, wie diess Professor Rudolphi nach <strong>de</strong>m Todschlag eines Bom-<br />

1) Nach Akten in <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur.


— 141 —<br />

barda tliat, soliiu seien nicht 700 fl. Kosten anzunehmen, wie die Commission wolle;<br />

die Restitution wäre ab judicibus, die die Sportein bezogen, und nicht vom Senate<br />

zu for<strong>de</strong>rn etc. Der geheime Rath for<strong>de</strong>rte hierauf die Spezifikation <strong>de</strong>r Prozesskosten,<br />

die auf 737 fl. 4 kr. angegeben wur<strong>de</strong>n, hob dann am 19. August 1747<br />

die Suspension auf, weil es sich nicht um das Cameral-, son<strong>de</strong>rn Universitäts-Aerar<br />

handle, das » anfor<strong>de</strong>rist von <strong>de</strong>s geheimen Raths Besorgung abhänge, <strong>de</strong>r daher<br />

zur Bescheidung hätte angegangen wer<strong>de</strong>n sollen, um so mehr, da die Professoren<br />

ansässig, Püchler sogar Gläubiger <strong>de</strong>s Cam.-Aerars sei *. In <strong>de</strong>m Majestätsbericht<br />

bat <strong>de</strong>r geheime Rath um Bestätigung dieser Verfügung mit <strong>de</strong>m weitern Antrage,<br />

dass die zur Aufbringung <strong>de</strong>s Mör<strong>de</strong>rs Poli etc. verwen<strong>de</strong>ten 246 fl. 39 kr. nicht<br />

zu beanstän<strong>de</strong>n, die 200 fl. <strong>de</strong>m Universitäts-Aerar zurückzustellen, <strong>de</strong>r Rest per<br />

153 fl. 21 kr. für Mühe und Sporteln zu belassen sei. — Die a. h. Entschliessung<br />

(im sogenannten Choteck'schen Rostabilirungs-Dekrete § 74) ging dahin, dass die<br />

200 fl. zur Beschaffung <strong>de</strong>r Requisiten, welche zur Auszierung dcsAuditorii publici<br />

bei <strong>de</strong>n actibus publicis erfor<strong>de</strong>rlich seien, angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n 1 ).<br />

Uebrigens wer<strong>de</strong>n wir bald sehen, dass die Kammer in ihrem Einflüsse auf<br />

dun Universitätsfond beschränkt, dagegen die Regierung in ihrem EinHuss auf die<br />

Universitäts-Jurisdiction bestätiget wor<strong>de</strong>n sei.<br />

Wie sehr die Dikasterien bis gegen En<strong>de</strong> dieser Perio<strong>de</strong> gegen die Universität<br />

eingenommen waren, mag auch aus einem Vorfall vom Jahre 1746 hervorgehen.<br />

Am Geburtstage <strong>de</strong>r Kaiserin drängten sich Stu<strong>de</strong>nten selbst in die Burg ein, ohne<br />

dass sie <strong>de</strong>r Rektor ent<strong>de</strong>cken und sohin bestrafen konnte, was er, über die Straflösigkeit<br />

<strong>de</strong>rselben zur Rechenschaft aufgefor<strong>de</strong>rt, zu seiner Rechtfertigung vorbrachte.<br />

Allein am 19. Juli d. J. kam ein Hol'<strong>de</strong>kret, das <strong>de</strong>in in die Burg berufenen<br />

Senate vorgelesen wur<strong>de</strong>, in welchem er wegen Vernachlässigung <strong>de</strong>r<br />

Disziplin unter <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten und wegen nicht erfolgter Abstraf ung <strong>de</strong>rselben einen<br />

Verweis erhielt. Der Rektor wie<strong>de</strong>rholte seine früher angebrachte Entschuldigung,<br />

und erbot sich zur Rechtfertigung'nach Wien. Diese unterblieb jedoch, da sich <strong>de</strong>r<br />

Vicekauzler Somerau bei einer Aufwartung <strong>de</strong>s Rektor« und <strong>de</strong>r Dekane am nämlichen<br />

Tage für die Universität günstiger aussprach und <strong>de</strong>r Senat <strong>de</strong>n Choteck, <strong>de</strong>r<br />

von München wie<strong>de</strong>r erwartet wur<strong>de</strong>, durch eine Eingabe zu irritiren befürchtete 2 ).<br />

Mit <strong>de</strong>m Ordinariate, das sich in dieser Perio<strong>de</strong> wenig in die Universitäts-<br />

Hän<strong>de</strong>l gemischt zu haben scheint, kommen aussei* <strong>de</strong>r Unterstützung


— 142 —<br />

von einer Abnahme ihrer Zahl in <strong>de</strong>n übrigen Facultäten, von <strong>de</strong>nen keine Matrikeln<br />

vorhan<strong>de</strong>n sind, kommen bestimmte Angaben nicht vor, obschon die Uneinigkeiten<br />

in <strong>de</strong>r juridischen Facultät und die neuen Studien-Einrichtungen gewiss nicht zur<br />

Vermehrung <strong>de</strong>s Universitäts - Besuches beitrugen. Bei <strong>de</strong>m grossen Ansehen <strong>de</strong>r<br />

Jesuiten in Tirol, die wie früher an <strong>de</strong>r Universität blieben, war in kirchlicher Beziehung<br />

ein nachtheiliger Euf kaum zu besorgen. Doch spricht sich selbst das<br />

Choteck'sche Reformations<strong>de</strong>kret (§ 75) ungünstig und Professor Inama (§§60,69,<br />

89) sehr unrühmlich über die Universität, namentlich über die juridische Facultät aus.<br />

Auch an Geschicklichkeit — nach <strong>de</strong>m damaligen Stand <strong>de</strong>r Wissenschaften<br />

— scheint es <strong>de</strong>n Professoren nicht gefehlt zu haben. Nicht wenige <strong>de</strong>rselben<br />

traten wie<strong>de</strong>r als Schriftsteller — meistens öffentliche Disputationen und Promotionen<br />

benützend — auf. Von <strong>de</strong>n in dieser Perio<strong>de</strong> abtreten<strong>de</strong>n Professoren gaben<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu nach Do Luca fünf philosophische *), vier theologische 2 )<br />

und zwei Professoren <strong>de</strong>s Kirchenrechts 3 ) Schriften in <strong>de</strong>n Druck; beson<strong>de</strong>rs gelobt<br />

wird Anton Soell, <strong>de</strong>r jedoch in Innsbruck nur kurze Zeit (vom Jahre 1736 bis zu<br />

seinem To<strong>de</strong> 1741) Professor war 4 ); auch Fitterer und Manhart waren gelehrte<br />

Männer; von <strong>de</strong>n übrigen abtreten<strong>de</strong>n Professoren aber schrieb <strong>de</strong>r Jurist Zeno 5 )<br />

und <strong>de</strong>r ältere medizinische Profosor Eglof Franz Carl, 6 ) Einiges.<br />

Durch Porträte bei <strong>de</strong>r Universität im An<strong>de</strong>nken erhalten wur<strong>de</strong>n aussei' <strong>de</strong>m<br />

schon in <strong>de</strong>r vorigen Perio<strong>de</strong> erwähnten Hermauin — <strong>de</strong>r juridische Professor<br />

Prombcrgor von Lin<strong>de</strong>n in Bayern, <strong>de</strong>r aber nur vom Jahre 1733 bis 1739, wo<br />

er starb, an <strong>de</strong>r Universität fungirte, dann <strong>de</strong>r eben genannte Eglof von Ba<strong>de</strong>n in<br />

<strong>de</strong>r Schweiz, <strong>de</strong>r vom Jahre 1716 bis 1739, wo er starb, Professor war, und im<br />

Jahre 1728 gea<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong>. Von an<strong>de</strong>rn in dieser Perio<strong>de</strong> nicht abtreten<strong>de</strong>n Professoren<br />

wird später die Ko<strong>de</strong> sein. — Aussei' <strong>de</strong>n Professoren aber darf in dieser<br />

Perio<strong>de</strong> nicht Übergängen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r von 1722—1747 gewesene Universitäts-Notar<br />

Ant. v. Koschmann, » ein Mann von <strong>de</strong>n ausgebreitetsten Kenntnissen <strong>de</strong>r klassischen<br />

Literatur, Philologie, Alterthümer, alter und mittelalterlicher Geographie, vorzüglich<br />

aber alles Dessen, was in diesen Gegenstän<strong>de</strong>n sein Vaterland Tirol anging* 7 )- Er<br />

1) Nämlich Fit Urur und Mauhart, danu Frank li n, Prof., 1745: Declaratio<br />

phaenomenorum electrieorum juxta methodum schohisticum; De electricitate ejusque<br />

phaenomenis; Zwiklin. Prof.. 1733: Oeconomia mundi universi; endlich Daiser-<br />

Prof., 1746: Manipulus thesium <strong>de</strong> corpore naturali. Fitterer ging im Jahre 1736,<br />

Mauhart 1741 zur Theologie. Zvickliu im Jahre 1735 zum Kirchenrechte, doch nur auf<br />

ein Jahr, über.<br />

2) Es waren: Scluser. Prof., 1731): Innocentia ecclesiae catholicae vindicata:<br />

Neustifter, Prof., 1740: theatrum passionum huinanarum; Binner. Prof., 1741,<br />

und Manhart, <strong>de</strong>ren Je<strong>de</strong>r mehrere Schriften zum Drucke gab. z. ß. ersterer: apparatus<br />

eruditionis jurispru<strong>de</strong>ntiae praesertim ecclesiasticae I — VIII P. — Dissertationes<br />

<strong>de</strong> beneliciis ecclcsiasticis etc.: letzterer: Bibliothcca domesüca omnes süentias et artes<br />

complectens. Tom. XII. etc.<br />

3) Der schon genannte Binner, <strong>de</strong>r im Jahre 1743 zum Kirchenrechte übertrat,<br />

und Soell. Prof., 1736: Dissertatio <strong>de</strong> legibus. judieiis, tributis, <strong>de</strong>eimis et<br />

Novalibus.<br />

4) Nach <strong>de</strong>n philosophischen Epherneri<strong>de</strong>n starb er: maxiino sui <strong>de</strong>si<strong>de</strong>rio apud<br />

omnes, qui virum doctissimum pru<strong>de</strong>utissimum rcligiosis&imum et celosissimum noverant,<br />

non in collegio solum et Brixinae, sed in tota urbe oenip.. etiam apud summos dicasteriorum<br />

praesi<strong>de</strong>s relicto.<br />

5) Gloria Austriae seit compendiium genealogiae historicum sereniss. domus lotharingicae.<br />

6) Anthropologia auatomica. — Au praesentibus turbis expediat creare Medicinae<br />

doctores. — De corpore humano.<br />

7) So sagt sein Biograph — ungezweifelt A. A. Djpauli: „Beiträge zur Geschichte,


— 143 —<br />

wur<strong>de</strong> 1746 Bibliothekar und 1747 auch Adjunkt <strong>de</strong>s Schatz-Archivars Ant. Spergs,<br />

und sein Sohn Nachfolger als Notar. — Koschman's grössere und kleinere Werke<br />

— meistens in <strong>de</strong>r Dipauliana als Manuscriptc vorfindig — belaufen sich auf mehr<br />

als 200, und Mehrere, z. B. Valdi<strong>de</strong>na, wur<strong>de</strong>n gedruckt. Von seinen Applausen<br />

bei Doctor-Promotionen war schon die Re<strong>de</strong>. Noch im Jahre 1756 gab ihm die<br />

Universität 10 Dukaten aus <strong>de</strong>r Rektoratskasse ob merita multa antiqua. Mit Hof<strong>de</strong>kret<br />

vom 3. Jänner 1769 erhielt er für eine Abhandlung <strong>de</strong> juribus advocatiao<br />

über Münster und Chur 100 fl. Vgl. auch § 95.<br />

§ 7J.<br />

Begebenheiton, welche ohne eigentliche aka<strong>de</strong>mische Gegenstän<strong>de</strong> zu sein, die<br />

Universität doch berührten, waren unter An<strong>de</strong>rm die Feierlichkeiten bei <strong>de</strong>r Ankunft<br />

<strong>de</strong>r Erzherzogin Maria Theresia mit ihrem Geniahle am 13. Mai 1739, <strong>de</strong>r<br />

aka<strong>de</strong>mische Senat hatte gleich nach <strong>de</strong>r Regierung Aufwartung und Handkuss —<br />

zuerst bei <strong>de</strong>r Erzherzogin, dann bei ihrem Gemahl. Am 14. Mai war feierlicher<br />

Aufzug <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten mit Musik und unzähligen Windlichtern, wobei Clerus Stu<strong>de</strong>ns<br />

die erste Compagnie bil<strong>de</strong>te; viele Stu<strong>de</strong>nten schlössen sich jedoch an die<br />

a<strong>de</strong>liche Scliützenkompagnie und an die Hofwache an.<br />

Auf das Ableben Carl 1 s VJ. am 20. Oktober 1 740 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Kaiserin von<br />

<strong>de</strong>r Universität durch einen Magnaten ein Beileids-Schreibcn übermittelt. Der Hof-<br />

Trauergottesdienst war vom 1 1. bis ] 4. November in <strong>de</strong>r Jesuik-nkirchc, wozu die<br />

Universität, die während dieser Tage Ferien hielt, durch <strong>de</strong>n Mofraths-Diener eingela<strong>de</strong>n<br />

wur<strong>de</strong> 1 ). Am 11. und 12. Jänner hielt die Universität einen eigenen Trauergottesdienst<br />

durch <strong>de</strong>n Prälaten von Wilten; das Castrum doloris war 18 Schuhe hoch<br />

mit drei sehr grosseiI vergol<strong>de</strong>ten Statuen von 11 Schuhen und 254 Fackeln und<br />

Kerzen verziert, zuoberst das prächtige I'ara<strong>de</strong>.bett mit schwarz-gelber Farbe 2 ).<br />

Die Bänke für die Professoren und eingela<strong>de</strong>nen Käthe und a<strong>de</strong>lichon Stu<strong>de</strong>nten<br />

Maren mit schwarzem Tuche überhängt; die vier grossen und acht kleinen Pilaster<br />

•— mit schwarzem Tuch über<strong>de</strong>ckt — enthielten acht grosse Eniblemata vom Geschichts-Profcssor<br />

Peitner 3 ) mit <strong>de</strong>r Ilauptaufschrift: Imago et character Caesaris.<br />

In <strong>de</strong>r Engelkapelle war eine eigen*; Kanzel aufgerichtet, auf welcher <strong>de</strong>r juridische<br />

Dekan die Ko<strong>de</strong> hielt Der Gottesdienst dauerte von !»--] Uhr, die Kosten betrugen<br />

260 11., wozu die Kammer nur 30 fl. bewilligte. Dazu hatt« 1 man sich, wie<br />

die philosophischen Ephemcri<strong>de</strong>n beisetzen, noch gegen <strong>de</strong>n Prälaten von Wilten<br />

verbindlich gemacht.<br />

Auf die Geburt <strong>de</strong>s Erzherzogs Joseph am 13. März I 74 i halte, die Universität<br />

vom 24. März bis 2. April Ferien, am 24. März wyr in <strong>de</strong>r llofkirdie <strong>de</strong>r<br />

feierliche Gottesdienst, Nachmittag lioss Wein etc., die Beleuchtung <strong>de</strong>r .Stadt wur<strong>de</strong><br />

wegen Winds auf <strong>de</strong>n lolgen<strong>de</strong>n Abend verschoben, w


— 144 —<br />

durch <strong>de</strong>n Prälaten von Wüten, unter drei Salven von 24 Mörsern, und Musik<br />

selbst von <strong>de</strong>n Chören beim Hochaltar, wobei die Universität mit Scepter und Doctor-<br />

Mänteln erschien; am l.Mai war Fackelzug <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten zur herrlich beleuchteten<br />

Anna-Säule, wie<strong>de</strong>r unter Krachen von 24 Mörsern, was je<strong>de</strong>n Cavalier 2 Dukaten,<br />

je<strong>de</strong>n A<strong>de</strong>lichen 2 fl., je<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rn Stu<strong>de</strong>nten wenigstens 34 kr. kostete; aber nicht<br />

alle Stu<strong>de</strong>nten, beson<strong>de</strong>rs die Italiener aus <strong>de</strong>m Vorwan<strong>de</strong> eines für sie ungeeigneten<br />

Platzes waren damit zufrie<strong>de</strong>n; vielmehr wünschten sie ein feierliches Scheibenschiessen,<br />

für welches aber <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Senat und auch die Regierungs-Commission,<br />

zu welcher <strong>de</strong>r Kektor und die vier Dekane gela<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n, nicht<br />

stimmten, obschon die Professoren Muschgay und Inama diess wollten. — Noch<br />

am 15. Mai wur<strong>de</strong> vom geheimen Rath gegen die Theilnahme <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten an<br />

Scheibenschiessen ein abrathondor Bericht nach Hof erstattet. Ein Gastmahl wur<strong>de</strong><br />

wegen Aufliegonhoit <strong>de</strong>r Eektoratskasse nicht gehalten. — Eine solche militärische<br />

Feierlichkeit wur<strong>de</strong> — jedoch gegen <strong>de</strong>n Willen <strong>de</strong>r Senats-Majorität und Anfangs<br />

auch <strong>de</strong>r Regierung — weil man Schiessgewehre in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten<br />

nicht statutenmässig fand — auf endlich erhaltene Bewilligung <strong>de</strong>s g-clieimen Käthes<br />

am 17. Mai 1747 auf die Geburt <strong>de</strong>s Erzherzogs Leopold durchgesetzt, wo die<br />

Stu<strong>de</strong>nten, die <strong>de</strong>n geheimen Rath um 200 Flinten gebeten hatten, von <strong>de</strong>r Universität<br />

militärisch auf <strong>de</strong>n Rennplatz zogen, und sich dort lagorten, am 18. Mai, an<br />

welchem Tage die Universität wie<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n Prälaten von Wüten das Dankfest<br />

in <strong>de</strong>r Kirche feierte, von dort zur Kirche und nach <strong>de</strong>m Gottesdienste in die Vorstadt<br />

, dann wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Rennplatz marschirten, und auch noch am folgen<strong>de</strong>n<br />

Tage dort kampirten. Zum Glücke lief Alles gut ab, und selbst die Salven beim<br />

Gottesdienste, bei <strong>de</strong>m auch 25 Mörser knallten, entsprachen.<br />

Oefter, z. B. im Jahre 1731 und 1741, mussten Lokalien <strong>de</strong>r Universität,<br />

namentlich jenes <strong>de</strong>s Fechtmeisters, zu an<strong>de</strong>rn Zwecken, z. B. zu Schauspielen, gefangenen<br />

Franzosen, ungeachtet dagegen gemachter Vorstellungen, überlassen<br />

wer<strong>de</strong>n 1 ).<br />

Auf das Ableben <strong>de</strong>s Fürstbischofs Künigl am 24. Juli 1747 veranstaltete<br />

die Universität so wenig als bei frühem Todfällen ihrer Kanzler eine Feierlichkeit;<br />

aber <strong>de</strong>r Vicekunzler Brunelü hatte Zweifel, ob mit <strong>de</strong>m To<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kanzlers nicht<br />

auch sein Amt als Vicekanzler erloschen sei. Obschon man diess nicht für wahrscheinlich<br />

hielt, weil das Amt zunächst nicht von <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s dolegiren<strong>de</strong>n Bischofs,<br />

son<strong>de</strong>rn a dignitate prineipis dclegantis abhänge, welche Wür<strong>de</strong> nicht stirbt,<br />

so suchte Brunelli doch nach <strong>de</strong>m Beispiele Epp's auf das Ableben <strong>de</strong>s Bischofs<br />

Paulin um die Bestätigung im Amte an, welches das Domkapitel am 7. August 1747<br />

ex officio prorogirtc '•').<br />

§ 72.<br />

Der Rückblick auf die IS Jahre dieser Universitätsperio<strong>de</strong> zeigt, duss wie die<br />

letzten Regierung^ ahre Cail's VI. und die ersten <strong>de</strong>r Kaiserin Maria Theresia im<br />

Grossen für Oesterreich eine sehr bewegte Zeit waren, auch die Innsbrucker Universität<br />

sich um diese Zeit in einem sehr bewegten Zustan<strong>de</strong> befand. Innere Uneinigkeiten<br />

und Reformations-Bestrebungen <strong>de</strong>r Regierung an <strong>de</strong>r Universität veranlasston<br />

<strong>de</strong>nselben. Die Perio<strong>de</strong> begann schon mit einer grossen Spannung unter<br />

<strong>de</strong>n Professoren (§ 54) und bald hatte die philosophische Facultät über die Ein-<br />

1) Eph. jur. 3. November 1731, Eph. th. 1746, von <strong>de</strong>neu auch die übrigen Angaben<br />

dieses Paragraphs grossentheils genommen sind<br />

2j Eph. th. 7. August 1747.


— 145 —<br />

richtung ihres Studiums auch vorzüglich mit <strong>de</strong>r medizinischen Facultät zu kämpfen<br />

(§ 55). Gegen diese medizinische Facultät ergaben sich 1734 und wie<strong>de</strong>r 1738<br />

bis 1740 die heftigsten Kämpfe über Promotions-Taxen (§ 57). Der juridische<br />

Professor Inama verursachte in <strong>de</strong>n Jahren 1741 bis 1744 und 1747 <strong>de</strong>r eigenen<br />

Facultät und <strong>de</strong>r ganzen Universität die verdriesslichsten Hän<strong>de</strong>l etc. Gleichzeitig<br />

und zum Theil damit in Verbindung setzte die Regierung durch ihre Anträge zur<br />

Umstaltung <strong>de</strong>r Facultäten — und zwar <strong>de</strong>r philosophischen von 1730 bis 1735,<br />

<strong>de</strong>r theologischen von 1732 bis 1736, <strong>de</strong>r medizinischen und juridischen von 1730<br />

bis in die 1740er Jahre in grosse Bewegung.<br />

Sieht man um das Jahr 1748 auf die Erfolge an <strong>de</strong>r Universität hin, so bemerkt<br />

man zwar äusserlich — etwa mit Ausnahme eines neuen Bibliothek-Saales<br />

wenige Aen<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n frühern Einrichtungen. Professoren und ihr Wechsel,<br />

Studiren<strong>de</strong> und ihre Verhältnisse, Feierlichkeiten und Promotionen etc. waren beiläufig<br />

wie in <strong>de</strong>r frühern Perio<strong>de</strong>, und die etwas bessere Stellung mehrerer Professoren hatte<br />

keine auffallen<strong>de</strong> Folgen. Aber dieEegierung war in ihrer Einwirkung auf die Universität<br />

be<strong>de</strong>utend fortgeschritten. Die Jesuiten — anscheinend noch immer ;ni <strong>de</strong>r<br />

Universität dominirend — hatten doch schon an Einfluss verloren. Sie behielten zwar<br />

noch alle Kanzeln <strong>de</strong>r Philosophie, erhielten aber die Vorschrift, von ihren Spekulationen<br />

abzulassen, und dafür Geschichte und Eloquenz als neue Fächer, und die<br />

übrigen Gegenstän<strong>de</strong> praktischer zu lehren. Nur mit Mühe behaupteten sie noch<br />

die wichtige Kanzel <strong>de</strong>s Kirchenrechtes, mussten aber sehen, wie zur Ethik <strong>de</strong>r Philosophie<br />

das Naturrecht in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz, und zwar unter Hinweisung auf<br />

akatholische Auktoren eingeführt wur<strong>de</strong>; und in <strong>de</strong>r Theologie die nicht von ihnen<br />

versehenen Kanzeln <strong>de</strong>r Glaubens-Controversen und <strong>de</strong>r hl. Schrift eine griissere<br />

Wichtigkeit erhielten. Das Censurwesen — bisher von <strong>de</strong>r theologischen Facultät,<br />

allein geübt, musste diese mit <strong>de</strong>r juridischen theilen, und die oberste Leitung <strong>de</strong>rselben<br />

in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kegierung sehen. — In <strong>de</strong>r medizinischen Facultät<br />

wan<strong>de</strong>ln jetzt zur Kanzel <strong>de</strong>r Chirurgie, die wi<strong>de</strong>r Willen <strong>de</strong>r Universität eingeführt<br />

wur<strong>de</strong>, auch Schüler, die nicht einmal die lateinische Sprache verstehen, viel weniger<br />

das Gymnasium studirt hatten. Das römische Recht hatte in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz be<strong>de</strong>utend<br />

verloren, dagegen das öffentliche Recht <strong>de</strong>n ersten Platz erhalten. — Die<br />

Professoren hatten grossentheils das wichtige Privilegium <strong>de</strong>r Lehrfreiheit nicht<br />

mehr, in<strong>de</strong>m sie — jedoch noch nicht allgemein — <strong>de</strong>n freilich auch nicht sehr<br />

befolgten Auftrag erhielten, statt zu diktiren, einen gedruckten Auktor in ihren<br />

Vorlesungen zu erklären. — Statt sich beklagen zu können, wenn etwa ein Professor<br />

vor die Regierung o<strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>n geheimen Kath citirt wur<strong>de</strong>, hatten nun nicht<br />

bloss einzelne Professoren, son<strong>de</strong>rn wohl auch ihr ganzes Collegiuin nicht etwa bloss<br />

vor <strong>de</strong>m geheimen Kath, son<strong>de</strong>rn selbst vor Commissionen zu erscheinen, über ihre<br />

Angelegenheiten Re<strong>de</strong> und Antwort zu geben, und hohe und höchste Entscheidungen<br />

abzuwarten. Dazu hatten freilich auch die. Professoren selbst durch ihre Uneinigkeiten<br />

und Appellationen wesentlich beigetragen, und in höhern Kreisen die<br />

Meinung herbeigeführt, die Universität sei so zerfahren, da.ss sie erst wie<strong>de</strong>r in Ordnung<br />

gebracht o<strong>de</strong>r, wie man sich ausdrückte, restabilirt wei<strong>de</strong>n müsse. Wie die<br />

Regierung, die bereits einen Superinten<strong>de</strong>nten über sie gesetzt hatte, diess ausführt« 1 ,<br />

kömmt in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Perio<strong>de</strong>n zu erzählen.<br />

Probst, Universität.<br />

10


— 146<br />

Vierter Abschnitt.<br />

Die Universität vom Jahre 1748 bis 1773.<br />

§ 73.<br />

Wie die a. h. Kegierung seit <strong>de</strong>n letzten Zeiten Carl's VI. in die Organisirung<br />

<strong>de</strong>r Universität, zumal <strong>de</strong>r einzelnen Facultäten <strong>de</strong>rselben, einzugreifen begann, wie<br />

sie sich das Dispositions-Recht an <strong>de</strong>rselben allmälig zueignete, und zu welcher Absicht<br />

diess geschah, wur<strong>de</strong> im vorigen Abschnitte erzählt. Im nämlichen Geiste,<br />

aber in noch weit grösseren Dimensionen wur<strong>de</strong>n die Neuerungen in dieser Perio<strong>de</strong><br />

fortgesetzt, ohne dass in <strong>de</strong>r Eegel eine vorläufige Rücksprache mit <strong>de</strong>r Universität<br />

nüthig erachtet wur<strong>de</strong>. Höchstens setzten sich die Hofstellen über die Ausführung<br />

<strong>de</strong>r beschlossenen Neuerungen mit <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n, und durch diese bisweilen<br />

mit <strong>de</strong>r Universität in das Benehmen. Diese Perio<strong>de</strong> ist vorzüglich die Zeit <strong>de</strong>r<br />

Reform in Studien-Sachen an <strong>de</strong>r Universität. Die Absicht <strong>de</strong>r Regierung bei ihren<br />

Neuerungen blieb die nämliche, und ging dahin, die Universität immer mehr zu<br />

einer nützlichen Staatsanstalt zu machen, an welcher die Studiren<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n<br />

Zwecken und für die Zwecke <strong>de</strong>s Staates gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n sollten. Brauchbarkeit<br />

für die künftigen Verrichtungen <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n als Beamte, Aerzte und Seelsorger<br />

war vorzügliches, ja fast einziges Augenmerk. — Insbeson<strong>de</strong>re sollen aber auch<br />

nicht bloss die dialektischen und scolastischen Spekulationen <strong>de</strong>r Jesuiten in <strong>de</strong>r<br />

Philosophie und Theologie, als zum obigen Zwecke nicht zuträglich, ganz verdrängt,<br />

son<strong>de</strong>rn es sollte <strong>de</strong>r Einfluss <strong>de</strong>s Jesuiten-Or<strong>de</strong>ns überhaupt beseitiget wer<strong>de</strong>n.<br />

Dabei blieben die Richtungen und Fortschritte <strong>de</strong>r Zeit in einzelnen Zweigen <strong>de</strong>r<br />

Wissenschaften, wie in natürlichen und historischen Kenntnissen, nicht ohne Einfluss.<br />

Da <strong>de</strong>r Staat die Leitung <strong>de</strong>r Studien in seine Hand genommen hatte, so<br />

mussten dafür auch eigene Organe aufgestellt und die erlassenen Vorschriften genau<br />

kontrollirt wer<strong>de</strong>n. Welche Organe an <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität die Vorschriften<br />

überwachten, wird die fortlaufen<strong>de</strong> Erzählung zeigen. In Wien aber, wo<br />

beim Anfange dieser Perio<strong>de</strong> die Studien - Sachen beim Direktorium in publicis et<br />

cameralibus <strong>de</strong>r Hofkanzlei besorgt wur<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong> im Jahre 1752 eine eigene Abtheilung<br />

dieses Direktoriums errichtet, an <strong>de</strong>ren Spitze <strong>de</strong>r Erzbischof und Cardinal<br />

Trautson als Protektor Studiorum stand, <strong>de</strong>ssen Befehlen insbeson<strong>de</strong>re die Jesuiten<br />

nachzukommen, und an <strong>de</strong>n die eingeführten Direktoren <strong>de</strong>r Studien-Abtheilungen<br />

ihre Berichte zu geben hatten *). Da Trautson im Jahre 1757 starb, führte die<br />

Leitung <strong>de</strong>r oberste Kanzler Haugwitz und <strong>de</strong>r Kanzler Graf Chotek, bis im Jahre<br />

1759 <strong>de</strong>r neue Erzbischof und Cardinal Migazzi als Präses eintrat. Im Jahre 1760<br />

wur<strong>de</strong> sie ohne Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Personals eine eigene Hofstelle: ^ Studien - Hof-<br />

Commission" genannt, die ganz unabhängig war und unmittelbar unter <strong>de</strong>r Kaiserin<br />

1) Commissions-Glie<strong>de</strong>r waren: Gebhart vanSwieten als Vicepräsi<strong>de</strong>nt und Direktor<br />

<strong>de</strong>r Medizin, Canonicus Stok als Direktor <strong>de</strong>r Theologie, Hofrath Bourguignon als Di-.<br />

rektor <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz, Canonicus Simen als Direktor <strong>de</strong>r Philosophie, Professor<br />

v. Martini als Generalien-Referent und Professor Caspari als Direktor <strong>de</strong>r Gymnasien.<br />

Sekretär war ein Gantner.


— 147 —<br />

stand. Die Aufgabe dieser Hofstelle war, » die Studien überhaupt zu heben, sohin<br />

ihr beständiges Augenmerk auf die Aufnahme <strong>de</strong>r Wissenschaften und Studien in<br />

<strong>de</strong>n gesammten Erblän<strong>de</strong>rn zu richten, über die in Studien-Sachen ergangenen<br />

o<strong>de</strong>r zu erlassen<strong>de</strong>n Verordnungen, und wie sie vollzogen wer<strong>de</strong>n, genau zu invigiliren,<br />

sofort hierüber und was zum Wachsthum <strong>de</strong>r Studien ge<strong>de</strong>ihen kann, a. u. Anzeige<br />

zu machen. * Diese Hofstelle bestand mit kleiner Unterbrechung fort, bis in<br />

Folge <strong>de</strong>s Jahres 1848 das Unterrichtsministerium eintrat, jedoch oft, zumal<br />

später, unter <strong>de</strong>m Präsidium <strong>de</strong>s obersten Kanzlers <strong>de</strong>r Hofkanzlei.<br />

An die Universität Innsbruck ergingen in dieser Zelt vorzüglich vier respectivo<br />

fünf Organisations-Verordnungen <strong>de</strong>r Studien-Einrichtung, nämlich die sogenannte<br />

Chotek'sche Restabilirungs-Urkun<strong>de</strong> vom Jahre 1748, also noch vor <strong>de</strong>r Aufstellung<br />

<strong>de</strong>r unabhängigen Studien-Commission, die allgemeinen Studien-Reformations-<br />

Dekrete vom Jahre 1752—53, die Vorschriften <strong>de</strong>s Hof-Commissärs Bourguignon<br />

vom Jahre 1756, und endlich, nach<strong>de</strong>m im Jahre 1760 noch einige an<strong>de</strong>re wichtige<br />

Verfügungen angekommen waren, im Jahre 1765 das sogenannte Martini'sche<br />

Normale. — Von diesen betrafen die erste und letzte Verordnung, sowie theilweisu<br />

die Erlasse vom Jahre 1760 die ganze Universität, die zweite Anordnung vorzüglich<br />

die Reformation <strong>de</strong>r Philosophie und Theologie, die Anordnungen Bourguignon's,<br />

endlich vorzüglich die Studien-Einrichtung <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz; die Anordnungen<br />

vom Jahre 1756 und 1765 erfolgten auf vorläufige Untersuchung <strong>de</strong>r Universität<br />

durch Bourguignon und Martini.<br />

Es soll nun wie<strong>de</strong>r zuerst die Geschichte dieser Anordnungen, dann die Angabe<br />

dfer Verän<strong>de</strong>rungen und Zustän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität in ihren Hauptnionicnten<br />

bis zur Aufhebung <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu folgen.<br />

§ 74.<br />

Schon mit Hofresolution vom 29. Juli 1744 erhielt Eudolf Graf Chotek, geheimer<br />

Rath und Statthalter von Böhmen, die Comuiission, das Polizei-, Cameral-,<br />

Justiz- und Commerz-Wesen in Tirol zu untersuchen und mit Vollmacht einzurichten.<br />

Ob er damals bezüglich <strong>de</strong>r Universität, welche die bekannten Uneinigkeiten<br />

<strong>de</strong>r Professoren in grosso Missachtung gebracht hatten, einen boson<strong>de</strong>m Auftrag<br />

hatte, ist mir unbekannt, gewiss aber ist, dass er am 19. Juni 1744 einer sehr<br />

feierlichen philosophischen und am 6. August 1744 einer eben so feierlichen juridischen<br />

Disputation als kaiserlicher Commissär beiwohnte '). Er schien mit <strong>de</strong>n-<br />

1) Zur juridischen Disputation wur<strong>de</strong> Chotek um 8 Uhr früh vom Präses <strong>de</strong>rselben,<br />

Professor Riegger, und <strong>de</strong>n 4 Dekanen an <strong>de</strong>r Universität im Wagen empfangen<br />

und zu einem zwei Stufen erhöhten Sitze in <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>r Aula begleitet, worauf <strong>de</strong>r<br />

Senat aus <strong>de</strong>r Stuba aca<strong>de</strong>mica erschien. Das Bild <strong>de</strong>s Kaisers hing unter einem Baldachin,<br />

Tor diesem verlasen die Defen<strong>de</strong>ntes -- darunter ein Baiaus - nach Kniebeugung<br />

die epistolam <strong>de</strong>dicatoriam an Ihre Majestät, legten dann ein in Sei<strong>de</strong> gebun<strong>de</strong>nes<br />

Exemplar <strong>de</strong>r gedruckten Thesen in einer silbernen Tasse vor das Bild und<br />

überreichten ein an<strong>de</strong>res <strong>de</strong>m kaiserlichen Commissär, worauf <strong>de</strong>r Präses die obere, die<br />

Defen<strong>de</strong>ntes die untere Kanzel bestiegen. Der kaiserliche Commissär, zur Disputation<br />

eingela<strong>de</strong>n, überliess die Ehre <strong>de</strong>m Prälaten von Wüten, welcher mit vielen Personen<br />

von A<strong>de</strong>l und von <strong>de</strong>n Dikasterien <strong>de</strong>r Feier beiwohnte. Dann folgten als Opponenten<br />

<strong>de</strong>r Rektor, <strong>de</strong>r Dekan <strong>de</strong>r Theologie, <strong>de</strong>r Canonist bis 11 Uhr. und nach einer Unterbrechung<br />

von 2 Stun<strong>de</strong>n Professor Muschgay, <strong>de</strong>r Dekan <strong>de</strong>r medizinischen und philosophischen<br />

Facultät nebst zwei Chorherrn von Wüten. Chotek blieb bis zur darauf<br />

folgen<strong>de</strong>n Meren<strong>de</strong> und äusserte bei <strong>de</strong>r Aufwartung <strong>de</strong>r Professoren am folgen<strong>de</strong>n Tage<br />

anf die Entschuldigung wegen etwa nicht gehörig beobachtetem Ceremoniell. dass ihn<br />

nach <strong>de</strong>m Beispiele Wien's und Prag's beim Wageu alle Professoren hätten empfan<br />

gen sollen.<br />

10*


— 148 —<br />

selben zufrie<strong>de</strong>n zu sein. Die Dekane machten ihm auch eine Aufwartung wegen<br />

<strong>de</strong>s Professors Inama (§ 60), bei welcher er äusserte, dass ihn <strong>de</strong>r Gegenstand<br />

eigentlich gar nicht berühre. Chotek kam am 26. Jänner 1746 wie<strong>de</strong>r, und gab<br />

bei <strong>de</strong>r Aufwartung <strong>de</strong>s Eektors und <strong>de</strong>r Dekane gute Hoffnung über Herstellung<br />

<strong>de</strong>r Universität und Ruhe <strong>de</strong>s Senates *), da die ganze Universitäts-Angelegenheit<br />

einer unparteiischen Commission übertragen sei. Nach seiner dritten Ankunft am<br />

23. März 1747 von München beschäftigte er sich angelegen mit <strong>de</strong>r Universität;<br />

<strong>de</strong>nn er lud darauf <strong>de</strong>n Rektor <strong>de</strong>r Jesuiten zur Tafel und trug ihm auf, schriftlich<br />

an Hän<strong>de</strong>n zu geben, was er zum Glänze und Nutzen <strong>de</strong>r Universität zuträglich<br />

fin<strong>de</strong> 2 ). Aehnliche Aufträge gab er wohl auch an<strong>de</strong>rweitig. Das Resultat <strong>de</strong>r Untersuchung<br />

fasste die a. h. Entschliessung vom 13. Jänner 1748, von Chotek unter<br />

<strong>de</strong>m 3. Mai 1748 mitgetheilt, zusammen und erhielt <strong>de</strong>n Namen: Chotek'sche Restabilirung<br />

<strong>de</strong>r Universität, auch wohl Reformation <strong>de</strong>rselben 3 ). Am 13. Mai 1748,<br />

als am Geburtstag <strong>de</strong>r Kaiserin, wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Rektor, <strong>de</strong>r Prokanzler und die Dekane<br />

zum Vicepräsi<strong>de</strong>nten, und am 22. Mai um 11 Uhr wur<strong>de</strong> die ganze Universität<br />

mit Einschluss <strong>de</strong>s Notars, <strong>de</strong>s Pe<strong>de</strong>lls, und <strong>de</strong>s Sprach-, Tanz- und Fechtmeisters<br />

vor <strong>de</strong>n geheimen Rath berufen, über die a. h. Entschliessung in die<br />

Kenntniss gesetzt, und die schriftliche Mittheilung <strong>de</strong>rselben versprochen. Nach<br />

Entlassung <strong>de</strong>r Nicht-Professoren erhielt Professor Inama vor allen Collegen,<br />

Bacchetoni aber nach Entlassung <strong>de</strong>s übrigen Universitätspersonals einen in <strong>de</strong>r<br />

a. h. Entschliessung enthaltenen Verweis 4 ).<br />

§ 75.<br />

Der wesentliche Inhalt <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung in 34 Punkten ist folgen<strong>de</strong>r 5 ):<br />

Auf einen a. u. Vortrag <strong>de</strong>r Commission und <strong>de</strong>r Staatskanzlei, wie <strong>de</strong>n eingeschlichenen<br />

Mängeln an <strong>de</strong>r Universität Innsbruck überhaupt und <strong>de</strong>n in facultate<br />

juridica insbeson<strong>de</strong>re obwalten<strong>de</strong>n Uneinigkeiten abgeholfen und bessere Ordnung<br />

eingeführt wer<strong>de</strong>n könne, habe Ihre Majestät zu bestimmen geruht:<br />

1) Restituendae aca<strong>de</strong>miae et senatus tranguillitatis.<br />

2) So nach <strong>de</strong>r Historia Soc. Jesu in <strong>de</strong>r Dipauliana, die übrigen Angaben nach<br />

<strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n.<br />

3) Der Beichtvater <strong>de</strong>r Kaiserin, Pater Kampmüller S. J., nannte sie vielmehr<br />

Deformatio, wie die Hist. Soc. Jesu sagt.<br />

4) Bei <strong>de</strong>r Einschärfung <strong>de</strong>r statutenmässigen Disziplin bemerkt nämlich die a. h. Entschliessung,<br />

die Universität habe zu viel nachgesehen, o<strong>de</strong>r vielmehr Uebertreter favonisrt,<br />

„die beson<strong>de</strong>rs in facultate juridica durch das unruhige Betragen <strong>de</strong>s Prof. Inama<br />

und <strong>de</strong>nselben annoch hierin unterstützt gehabten, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n meisterlosen Stu<strong>de</strong>nten<br />

mit Rath und That an Hand gegangenen Professor Bacchetoni die Jahre herab obgewalteten<br />

Streitigkeiten, welche nur zur lie<strong>de</strong>rlichen Nachfolge, Beispiel und Aergerniss<br />

auch <strong>de</strong>s Publici gedient, viele frem<strong>de</strong> wohlerzogene Kin<strong>de</strong>r entwe<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r dortigen<br />

Universität abgehalten, o<strong>de</strong>r die gegenwärtig gewesen, abgetrieben haben, einfolglichen<br />

<strong>de</strong>n Zerfall <strong>de</strong>rselben endlich selbst verursachen müssen, sollen aus <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> gehoben<br />

wer<strong>de</strong>n." Der geheime Rath habe in plena sessione nach Einberufung <strong>de</strong>s Rektors und<br />

<strong>de</strong>r gesammten Professoren <strong>de</strong>n Inama auf das Schärfste zu ahn<strong>de</strong>n und peremtorisch<br />

zu warnen, dass, insofern er sich in <strong>de</strong>r bisherigen Wi<strong>de</strong>rsetzlichkeit, unanständigen<br />

Aufführung und Aufstachlung <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten wi<strong>de</strong>r Verhoffen weiterhin betreffen liesse,<br />

er ipso facto <strong>de</strong>r Professur ohne fernere a. h. Gna<strong>de</strong> verlustig sei; <strong>de</strong>r geheime Rath<br />

habe hiernach vorzugehen und Bericht zu erstatten; auch Bacchetoni sei mitioribus<br />

terminis zu ahn<strong>de</strong>n. — (Nach <strong>de</strong>m Chotek'schen Dekrete in <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur.)<br />

— Dass Inama auch hierauf nicht Ruhe gab, wer<strong>de</strong>n wir in <strong>de</strong>r Folge sehen<br />

(§S 81, 89).<br />

5) Siehe Beilage D. 4^4


— 149 —<br />

A. Bezüglich <strong>de</strong>r einzelnen Facultäten:<br />

1. In <strong>de</strong>r Theologie haben die Kanzeln <strong>de</strong>r Speculativa, Moralis und Dogmatica<br />

zu bestehen, mit letzterer ist die Kanzel <strong>de</strong>r Controversen mit Anmerkungen<br />

über Kirchenhistorien, Concilien und öftere Disputationen und auch die Kanzel <strong>de</strong>r<br />

hl. Schrift zu verbin<strong>de</strong>n. Das Diktiren ist abgestellt, und sind nur Noten über vom<br />

Vorlesebuch abweichen<strong>de</strong> Meinungen erlaubt.<br />

2. In <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz ist die Kanzel <strong>de</strong>s Co<strong>de</strong>x nach Unterbringung <strong>de</strong>s<br />

Professors (Muschgay) aufgehoben und mit jus publicum zu verbin<strong>de</strong>n; die Professoren<br />

<strong>de</strong>r Institutionen und Digesten haben <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Co<strong>de</strong>x als Supplement<br />

und Correction anzusehen und zu benützen; unnütze Materien <strong>de</strong>s alten Hechtes<br />

sind nur kurz notitiae causa zu berühren, dagegen die Prozessordnung, Statuten<br />

und Gewohnheiten zu berücksichtigen. Bei <strong>de</strong>n Lektionen (collegia publica), die im<br />

Mantelkleid, um mehr Ehrfurcht zu erhalten, zu geben sind, ist % Stun<strong>de</strong>n vorzutragen,<br />

dann allemal zu examiniren. Collegia privata sind für Arme nicht nothwendig.<br />

Das Kirchenrecht bleibt <strong>de</strong>n Jesuiten und ist wöchentlich dreimal vorzutragen.<br />

Zu 1. f. Anstellungen ist im Inland gehörtes jus civile, canonicum, crimiuale,<br />

feudale und NB. publicum nöthig. Das Studium dauert drei Jahre. Dabei wer<strong>de</strong>n<br />

Lehrbücher, Stun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Vortrages etc. genau bestimmt.<br />

3. In <strong>de</strong>r Medizin ist nach Payr's Abtritt die Kanzel <strong>de</strong>r Aphorismen aufzuheben,<br />

Praxis drei Jahre zu geben, in allen drei Kanzeln nach Auetoren zu lehren.<br />

Das Studium dauert vier Jahre; auch da wird über Zeit, Lehrbücher etc. Genaueres<br />

angegeben; von <strong>de</strong>r wirklichen Praxis als Doctor ist 3—4 Jahre in Spitälern etc.<br />

zu praktiziren.<br />

4. Ueber <strong>de</strong>n Vortrag <strong>de</strong>r Philosophie wird starker Ta<strong>de</strong>l wegen dos fortgesetzten<br />

Diktirens und vernachlässigten Experimentirons zum Scha<strong>de</strong>n künftiger<br />

Schüler <strong>de</strong>r Medizin ausgesprochen; das Studium hat zwei Jahre zu dauern, und<br />

ist Geschichte gründlich mit Angabe <strong>de</strong>r Quellen etc. zu lehren, in <strong>de</strong>r Physik auf<br />

Erklärung <strong>de</strong>r natürlichen Erscheinungen hinzuarbeiten etc.<br />

Ji. Ueberhaupt wird angeordnet:<br />

a. Genaue Beobachtung <strong>de</strong>r Statuten und Disziplin (dabei über Inama und<br />

Bacchetoni).<br />

b. »Zur Verhütung aller bisher vorgewaltetcn Confusioncn, Parteilichkeiten<br />

und Heftigkeiten* hat <strong>de</strong>r Senat nur aus <strong>de</strong>m Rektor und <strong>de</strong>n vier Dekanen o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>ren Stellvertretern zu bestehen — mit Ausnahme <strong>de</strong>r Criminalfälle. In diesen<br />

bestimmt bei insolventen Inculpaten <strong>de</strong>r geheime Rath <strong>de</strong>n Betrag für Mühewaltung<br />

etc.<br />

e. Der Direktor und Vicekanzler <strong>de</strong>s gehobnen Käthes (Paris Gr. Wolkonstein<br />

und Gr. Somerau) sind Protektor <strong>de</strong>r Universität, an <strong>de</strong>n sich Rektor und Professoren<br />

won<strong>de</strong>n, und welcher kleine Geschäfte selbst schlichtet, grössore <strong>de</strong>m Käthe<br />

vorträgt.<br />

d. Das Amt <strong>de</strong>s Rektors und <strong>de</strong>r Dekane dauert drei Jahre; ersterer wird<br />

vom geheimen Kath confirmirt und ist nach Tauglichkeit, nicht gera<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>m<br />

Turnus zu wählen. ^<br />

c\ Der Jesuiten-Provinzial hat die Verän<strong>de</strong>rungen seines Lehrpersonals <strong>de</strong>m<br />

geheimen Rathe zur Genehmigung vorzulegen. — Auch aka<strong>de</strong>mische Promotionen<br />

<strong>de</strong>r Juristen und Mediziner genehmigt über Bericht <strong>de</strong>r bezüglichen Facultät <strong>de</strong>r<br />

geheime Rath, s damit von <strong>de</strong>r Facultät selbst künftighin kerne Promotion unfähiger<br />

Leute vorgenommen wer<strong>de</strong>, vel favores unterlaufen*. Attestate sind vom bezüglichen<br />

Dekan zu vidiren.


— 150 —<br />

/. Ferien sind vom 23. Dezember bis 2. Jänner, Mittwoch vor bis Mittwoch<br />

nach Ostern, Schulanfang ist am Tage nach Allerseelen.<br />

g. Der geheime Rath, »<strong>de</strong>m die Universität für beständig in allen ihren Angelegenheiten<br />

und Vorfallenheiten angewiesen wird, * hat auch die Direktion <strong>de</strong>s<br />

Universitätsfon<strong>de</strong>s und die Entscheidung über Anstän<strong>de</strong>, die Kammer nur mehr die<br />

Behebung und Verrechnung <strong>de</strong>r Bezüge; <strong>de</strong>r Cassier hat eine Sistirung o<strong>de</strong>r Beschlagnahme<br />

einer Professor-Besoldung durch <strong>de</strong>n Senat zu respektiren.<br />

h. Ueber Geld-Angelegenheiten wer<strong>de</strong>n mehrere Bestimmungen gegeben, als:<br />

über Zuflüsse zur Rektorskasse bei Promotionen (§ 86), — über das aka<strong>de</strong>mische<br />

Aerar und über Verbesserung <strong>de</strong>r Gehalte durch die eingehen<strong>de</strong>n theologischen und<br />

juridischen Kanzeln. *)<br />

•/. Professoren und übrige Subordinirte wer<strong>de</strong>n in ihren Offiziell a. h. bestätigt.<br />

Auch zu einer Reitschule wür<strong>de</strong> Ihro Majestät helfen, wenn die Stän<strong>de</strong> beitrügen.<br />

Die Intimation <strong>de</strong>s geheimen Rathes vom 22. Mai erfolgte mit <strong>de</strong>r Bemerkung,<br />

die Kanzeln wären noch nicht vakant, sohin könnten auch die Zulagen<br />

noch nicht eintreten.<br />

§ 76.<br />

Aus diesem kurzen Auszug <strong>de</strong>r a. h. Entschliossung erhellt, dass dieselbe als<br />

neue Organisirung <strong>de</strong>r Universität — nicht selten ohne Rücksicht auf die<br />

ursprünglichen Statuten — zu betrachten ist, wie <strong>de</strong>nn auch das sämmtliche Personale<br />

auf's Neue bestätigt und die Universität gänzlich unter <strong>de</strong>n geheimen Rath<br />

gestellt wird. Zu vielen einzelnen Bestimmungen fin<strong>de</strong>t man <strong>de</strong>n Schlüssel leicht in<br />

<strong>de</strong>n Vorgängen <strong>de</strong>r vorigen Perio<strong>de</strong>.<br />

Von diesen Chotek'schen Anordnungen kamen jene, welche die Universität<br />

überhaupt betrafen, grossentheils in Ausführung, nur die Bestimmungen über die<br />

Vorstän<strong>de</strong> unterlagen Anstän<strong>de</strong>n. Chotek hatte wohl vorzüglich Bildung brauchbarer<br />

Juriston und Mediziner im Auge.<br />

Ueber die innere Einrichtung <strong>de</strong>r Studien, namentlich <strong>de</strong>r Theologie und Medizin,<br />

hatte Chotek wohl nicht die gehörige Einsicht, daher auch manche Bestimmungen<br />

weitern Verhandlungen unterzogen und gar nicht ausgeführt und modifizirt<br />

wur<strong>de</strong>n, sowie auch die errichtete Studien-Hof-Commission hierin mehr auf frühere<br />

Studien-Vorschriften, als auf die diessfälligen Chotek'schen Verordnungen Rücksicht<br />

nahm. In <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz wur<strong>de</strong> jedoch die Kanzel <strong>de</strong>s Co<strong>de</strong>x aufgehoben,<br />

daMuschgay auf sein Ansuchen unter <strong>de</strong>m 25. Juni 1750 <strong>de</strong>r Professur a. h. enthoben<br />

wur<strong>de</strong> und als Magistratsrath nach Augsburg abging; aber die in <strong>de</strong>r Medizin<br />

und Theologie zur Aufhebung beantragten Kanzeln blieben.<br />

Die Jesuiten, <strong>de</strong>nen Manches in <strong>de</strong>r Verordnung sehr unlieb war, z. B. <strong>de</strong>r<br />

Ta<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s philosophischen Studiums, die neulicho Abstellung <strong>de</strong>s Diktirens etc., erhielten<br />

von ihrem Provinzial <strong>de</strong>n Auftrag zur Abän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Odiosa nichts zn<br />

übereilen und nur im Einverständnisse mit <strong>de</strong>m Senate zu han<strong>de</strong>ln 2 ); <strong>de</strong>r Senat<br />

aber beschloss durch eine Deputation in <strong>de</strong>r Person ihres Rektors Riegger und dos<br />

Professors v. Sterzinger an Chotek nach München Vorstellungen zu machen; diese<br />

bewirkte vor<strong>de</strong>rhand einen Aufschub <strong>de</strong>r Wahlen <strong>de</strong>s Rektors und <strong>de</strong>r Dekane und<br />

die Erlaubniss, schriftliche Anträge bezüglich <strong>de</strong>r Verordnungen vorzulegen.<br />

. 1) 100 fl. für <strong>de</strong>n Professor <strong>de</strong>r medizinischen Institutionen, je 50 fl. für die zwei<br />

an<strong>de</strong>rn medizinischen Professoren, 200 fl. für Jesuiten, 200 fl. zu physischen Experimenten,<br />

30 fl. <strong>de</strong>m Pe<strong>de</strong>ll für Bewachung <strong>de</strong>r Inculpaten, da die Universität keinen<br />

Civil-Kerker hat, 150 fl. für <strong>de</strong>n italienischen und französischen Sprachlehrer gegen drei<br />

wöchentliche öffentliche Vorlesungen.<br />

2) Eph. th. ad annum 1748


- 151 -<br />

Die Folge davon war eine zweimalige Vorstellung an Chotek, die er erledigte,<br />

und welche auf eine dritte Einlage <strong>de</strong>r Jesuiten an die Kaiserin eine a. h. Entschliessung<br />

hervorrief.<br />

Die erste Vorstellung, welche die Universität durch <strong>de</strong>n geheimen Rath an<br />

Chotek nach seiner Bewilligung gelangen liess, enthielt Bemerkungen gegen Vorlesebücher<br />

statt <strong>de</strong>s Diktirens, gegen die beschränkte Lehrzeit <strong>de</strong>s Kirchenrechts,<br />

gegen die Verlängerung <strong>de</strong>s medizinischen Studiums, beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r Lehrkanzel <strong>de</strong>r<br />

Praxis, gegen Beschränkung <strong>de</strong>s Collegien-Zwangs, gegen Verlängerung <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

<strong>de</strong>s Rektorates und <strong>de</strong>r Dekanate, — sowie gegen manche Anordnungen<br />

für einzelne Professoren, wie man auch aus Chotek's Antwort sieht. Diese Antwort<br />

aus München vom 11. November 1748 lautete im Wesentlichen: Das Diktiren<br />

bleibe abgestellt, Ihre Majestät hätten ihm in Wien erklärt, keine Vorstellung dagegen<br />

ferner anzunehmen, das Diktiren raube nur Zeit, beför<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Müssiggang,<br />

verhin<strong>de</strong>re die Explication <strong>de</strong>s Professors, die Anbringung von Argumenten sei <strong>de</strong>n<br />

Professoren zur Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufmerksamkeit nicht verboten; — Kirchenrecht<br />

könne in zwei Lehrjahren und wöchentlichen drei Stun<strong>de</strong>n wohl vollen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,<br />

wie diess auch an an<strong>de</strong>rn Universitäten geschehe; — Gradus medicinae könne nach<br />

absolvirtem Studium genommen wer<strong>de</strong>n, nur zur Praxis sei darauf noch vierjähriger<br />

Besuch von Spitälern und Prüfung bei <strong>de</strong>m geheimen Rathe nöthig; — für die<br />

längere Verwaltung <strong>de</strong>s Rektorates und <strong>de</strong>r Dekanate spreche die Notwendigkeit<br />

besserer Kenntnisse über die Stu<strong>de</strong>nten; medizinische Institutionen können in zwei<br />

Jahren gegeben wer<strong>de</strong>n, wenn nur die Stu<strong>de</strong>nten dadurch nicht vom dreijährigen<br />

Besuche <strong>de</strong>r Kanzel <strong>de</strong>r Praxis abgehalten wer<strong>de</strong>n; auch könne <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r<br />

Institutionen aus gedruckten Auktoren ein Compendium verfassen, welches die Schüler<br />

zu Hause abschreiben mögen; Froehlich sei nur beispielsweise im Criminalprozess<br />

als Vorlesebuch genannt wor<strong>de</strong>n, in studiis extraordinariis können auch an<strong>de</strong>re<br />

Bücher genommen wer<strong>de</strong>n; — er hätte, was aber in die a. h. Entschliessung nicht<br />

aufgenommen wor<strong>de</strong>n sei, auf gänzliche Aufhebung <strong>de</strong>r Collegien gegen 12—24(1.<br />

Schulgeld für die juridischen Lektionen angetragen, da er überhaupt von <strong>de</strong>m Unterschie<strong>de</strong><br />

zwischen Collegien und Lektionen keinen rechten Begriff habe, welcher daher<br />

aufzuklären sei. Der Vorzug inländischer Studien in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz und<br />

Medizin sei auch auf Theologie und Philosophie auszu<strong>de</strong>hnen. An<strong>de</strong>re etwaige<br />

Zweifel wären vom geheimen Rathe selbst zu lösen o<strong>de</strong>r zu berichten etc.<br />

Ueber dieses Rescript folgte eine neue Vorstellung <strong>de</strong>r Universität durch <strong>de</strong>n<br />

geheimen Rath, in welcher sie zuerst <strong>de</strong>n Unterschied zwischen Lektionen und Collegien<br />

dahin aufklärte, dass erstere die Lehre expliziron, letztere per quaestiones,<br />

exercitationes, disputationes erläutern; — ferner vieleAbän<strong>de</strong>rungsanträgo macht'',<br />

als: das Kirchenrecht soll zwei Jahro an allen Schultagen vorgetragen wer<strong>de</strong>n; in<br />

<strong>de</strong>r Medizin seien zwei Jahre für die Institutionen zu wenig, drei für die Praxis zu<br />

viel, da erstere alle wesentliche Theile <strong>de</strong>r Medizin *) umfasse, diese nur die fundamenta<br />

ad curandum anwen<strong>de</strong>n lehre, und Stu<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r letztern schon im zweiten<br />

medizinischen Jahre zum Respondiren und Defendiren <strong>de</strong>r Praxis unmöglich fähig<br />

sein können; — die Rektorswahl soll wie bisher jährlich sein, da beim jährlichen<br />

Abgehen eines Drittels <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten von <strong>de</strong>r Universität volle Kenntniss <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten<br />

<strong>de</strong>r Rektor doch nie erhalten könne, übrigens <strong>de</strong>r Exrektor und die Dekane<br />

ihm zur Seite stehen, er nur die Kenntniss <strong>de</strong>r Delinquenten nöthig habe, ein allen-<br />

1) Quoad statum sanum et morbosum, morborum differentias, syntomata, media,<br />

signa, diagnosin, praegnosin, methodum curandi, dazu prineipia chirurgica et pharmaceutica.


— 152 —<br />

falls untüchtiger Rektor für drei Jahre sehr schlimm wäre etc. — Die Dekane <strong>de</strong>r<br />

Medizin und Jurispru<strong>de</strong>nz sollten höchstens ein Jahr, jene <strong>de</strong>r Theologie und Philosophie<br />

wie bisher ein halbes Jahr bleiben, wegen <strong>de</strong>r vielen Geschäfte <strong>de</strong>s theologischen<br />

Dekans in Censur-Gegenstän<strong>de</strong>n, Haller Markt, Jurisdiction in Clericos,<br />

Disputationen; in <strong>de</strong>r Philosophie könnte <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Logik und Physik bei<br />

einem zweijährigen Studium nie Dekan wer<strong>de</strong>n; die Wahl soll nach <strong>de</strong>m Turnus<br />

geschehen; — <strong>de</strong>r Senat soll auch <strong>de</strong>n Prokanzler und dieEx<strong>de</strong>kane in sich fassen;<br />

— vier Jahre <strong>de</strong>s medizinischen Studiums seien zu viel; in Italien sei <strong>de</strong>ssen Zeit<br />

unbestimmt, in Freiburg und Tübingen zwei Jahre, in Ingolstadt drei Jahre; vierjähriges<br />

Studium wür<strong>de</strong> die Stu<strong>de</strong>nten verscheuchen, wenigstens Auslän<strong>de</strong>r sollen<br />

nach drei Jahren graduirt wer<strong>de</strong>n dürfen etc. — Der geheime Rath, <strong>de</strong>r, ohne nunmehr<br />

die Wesen zu hören, die Einlage weitläufig einbegleitete, war meistens einverstan<strong>de</strong>n,<br />

begutachtete jedoch statt <strong>de</strong>r Ex<strong>de</strong>kane für <strong>de</strong>n Senat Senioren, welche <strong>de</strong>r<br />

Weltpriester <strong>de</strong>r Theologie, <strong>de</strong>r Professor juris publicis und <strong>de</strong>r wirkliche Professor<br />

senior <strong>de</strong>r Medizin sein sollen, ohne dass von <strong>de</strong>r Philosophie ein Senior hinzukäme;<br />

dadurch wäre <strong>de</strong>m Uebergewichte <strong>de</strong>r Jesuiten vorgebeugt; <strong>de</strong>r Prokanzler *) soll<br />

nur, wenn er Professor wäre, zum Senate gehören, <strong>de</strong>r Bischof von Brixen hätte<br />

zwar unter <strong>de</strong>m 9. Oktober 1748 die Manutenenz <strong>de</strong>r Präce<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>s Prokanzlers<br />

von <strong>de</strong>n Dekanen nach <strong>de</strong>r Convention vom Jahre 1688 beantragt; allein die Convention<br />

bin<strong>de</strong> die Regierung nicht, ein weltlicher Professor wäre als Prokanzler<br />

tauglicher und nicht gegen die päpstliche Bulle; — Collegien sollen in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

zu an<strong>de</strong>rn als Lektions-Stun<strong>de</strong>n, aber nie zu Hause und ohne Zwang für<br />

sie Stu<strong>de</strong>nten erlaubt wer<strong>de</strong>n; — <strong>de</strong>r medizinische Grad soll Auslän<strong>de</strong>rn auf bedon<strong>de</strong>re<br />

Erlaubniss <strong>de</strong>s geheimen Rathes früher als Inlän<strong>de</strong>rn gegeben wer<strong>de</strong>n dürfen;<br />

<strong>de</strong>r geheime Rath schloss noch ein Schema <strong>de</strong>rLektions- und Collegienstun<strong>de</strong>n<br />

an. — Chotek erwie<strong>de</strong>rte unter <strong>de</strong>m 15. März 1749 2 ), wie er sehe, zeige die Universität<br />

aus Partikular-Rücksichten schlechte Lust, sich <strong>de</strong>m Restabilitions<strong>de</strong>kreto<br />

zu unterwerfen; <strong>de</strong>r Unterschied zwischen Lektionen und Collegien hätte aufzuhören,<br />

erstere % Stun<strong>de</strong> länger gegen Bezug <strong>de</strong>s Collegiengel<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz zu<br />

dauern; die Rektorswahl dürfe jährlich, die Wahl <strong>de</strong>r Dekane nach zwei Jahren,<br />

aber nicht gera<strong>de</strong> nach Turnus, son<strong>de</strong>rn nach besserer Tauglichkeit geschehen, da<br />

ein guter Professor <strong>de</strong>sswegen nicht auch ein guter Rektor, und <strong>de</strong>r Dekan <strong>de</strong>r<br />

Philosophie nicht Professor <strong>de</strong>r Logik, son<strong>de</strong>rn nur ein tauglicher Mann sein müsse;<br />

wenn <strong>de</strong>m Canonisten 2 Jahre und 3 Wochen-Tage ä 1 1 /2 Stun<strong>de</strong>n nicht genüge»,<br />

soll er am Sonntag Kirchenrecht statt Katechismus lehren; Senioren haben auch<br />

Be<strong>de</strong>nken gegen sich; <strong>de</strong>r theologische wür<strong>de</strong> aus Dankbarkeit für die Aufstellung<br />

als Professor immer mit <strong>de</strong>n Jesuiten stimmen; wegen eines Prokanzlers aus <strong>de</strong>m<br />

Laienstan<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r besser wäre, da es sonst nur <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Dogmatik sein<br />

könnte, möge man mit <strong>de</strong>m Ordinariate verhan<strong>de</strong>ln. Der Professor <strong>de</strong>s Kircheu-<br />

1) Da in <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 3. Jänner 1748 vom Prokanzler keine<br />

Re<strong>de</strong> ist, trug <strong>de</strong>r Bischof von Brixen <strong>de</strong>m Brunelli auf, sein Votum im senatu zu behaupten,<br />

was Brunelli als unthunlich erklärte. Der Bischof hatte sich auch au Chotek<br />

selbst gewen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r ihm unter <strong>de</strong>m 2. Oktober 1748 erwie<strong>de</strong>rte, er habe vom Prokanzler<br />

keine Erwähnung gemacht, weil er bisher ein non ens war, er sei jedoch nicht<br />

dagegen, seine Verwendung für ihn abzugeben. (Der Brief liegt im Brixener Consist.-<br />

Archiv.) Ob Brunelli <strong>de</strong>m Lindler erst 1744, wo dieser die Pfarre Innsbruck resignirte,<br />

o<strong>de</strong>r schon früher als Prokanzler folgte, ist mir nicht bekannt.<br />

2) Bei<strong>de</strong> Schreiben Chotek's in <strong>de</strong>r Statthalterei - Registratur. Natürlich gab er<br />

die Verhandlungen auch nach Wien, von wo aus Manches, was Chotek nicht <strong>de</strong>finitiv<br />

entschied, einer neuen Berathung ~ zumal auf die Einlage <strong>de</strong>r Jesuiten — unter-<br />

ZOtrnn zogen wur<strong>de</strong>.<br />

wnril«


— 153 —<br />

rechtes wäre vom Senate auszuschliessen. Das Schema über Lektionen etc. gefalle<br />

ihm nicht etc.<br />

Die Ausschliessung <strong>de</strong>s Canonisten vom Senate war natürlich <strong>de</strong>n Jesuiten<br />

sehr unangenehm; sie wen<strong>de</strong>ten sich daher unmittelbar an die Kaiserin, welche das<br />

Gutachten <strong>de</strong>s geheimen Eathes und <strong>de</strong>s Direktoriums in publicis et cameralibus<br />

abverlangte 1 ). Hiebei kamen die im Schreiben <strong>de</strong>s Grafen Chotek nicht genehmigten<br />

unerledigten Gegenstän<strong>de</strong> — namentlich über die Senioren etc., wie<strong>de</strong>r zur<br />

Sprache. Es wur<strong>de</strong> begutachtet, dass <strong>de</strong>r Canonist als Dekan allerdings bei <strong>de</strong>m<br />

Senate sein könne, aber nur Doctoren juris canonici, nicht utriusque juris creirc,<br />

Senioren bestehen und in Verhin<strong>de</strong>rung eines Seniors — als Ecktor etc. ein Subsenior<br />

seine Stelle vertrete. In diesem Sinne erfolgte auch die a. h. Entschliessung<br />

vom 26. Juli 1749 2 ), durch welche das Personale <strong>de</strong>s Senats wesentlich verän<strong>de</strong>rt<br />

wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Einfluss <strong>de</strong>s Professors vom Kirchenrechtc sich vermin<strong>de</strong>rte und<br />

bezüglich <strong>de</strong>r Amtszeit <strong>de</strong>s Rektors und <strong>de</strong>r Dekane es bei <strong>de</strong>r Chotek'schen Bestimmung<br />

auf ein resp. zwei Jahre blieb.<br />

Uebrigens wur<strong>de</strong> für die theologische Kanzel <strong>de</strong>r Controversen mit a. h. Ent-<br />

Schliessung vom 16. Dezember 1752 Weyeter aufgestellt, <strong>de</strong>r am 15. Jänner 175o<br />

sein solemne principium hielt; auch die zwei Professoren <strong>de</strong>r Speculativa blieben,<br />

wie zuvor. In <strong>de</strong>r Medizin lehrte Payr ebenfalls fort. Selbst das wie<strong>de</strong>rholt eingeschärfte<br />

Gebot, nach Vorlesebüchern zu lehren, wur<strong>de</strong> theilweise umgangen, wenn<br />

gleich die Universität die Vorlesebücher durch Senats-Proclame vom Jahre 1749<br />

bekannt machte 3 ).<br />

Auch An<strong>de</strong>res wur<strong>de</strong> bald durch nachfolgen<strong>de</strong> Verordnungen modifizirt.<br />

1) Die Hist. Soc. Jesu in <strong>de</strong>r Dipauliana sagt: Die Kaiserin hätte <strong>de</strong>m Chotek<br />

die Sache abgenommen und <strong>de</strong>m Grafen Haugwitz übergeben. Gewiss ist, dass bald darauf<br />

<strong>de</strong>r Erzbischof von Wien in Studien-Sachen grossen Einfluss erhielt und Manches<br />

von <strong>de</strong>n Chotek'schen Anordnungen nicht zur Ausführung kam, z. B. die Reduzirung<br />

<strong>de</strong>s philosophischen Studiums auf zwei Jahre, da im Jahre 1753—54 schon wie<strong>de</strong>r das<br />

Intercalar-Jahr und zwar mit Obligatfächern eintrat.<br />

2) Die Kaiserin schrieb auf <strong>de</strong>n Vortrag <strong>de</strong>s Direktoriums: „Placet, wenn Chotek<br />

es gesehen; 1 ' dieser auf ein kleines Zettelchen: „Diese a. h. Resolution habe gelesen,<br />

und hiebei? wenn Ihre Majestät schon die Patres favorisiren wollen, nichts zu erinnern. 1 '<br />

So nach in <strong>de</strong>r Registratur <strong>de</strong>s Unterrichtsministeriums in Wien liegen<strong>de</strong>n Akten in<br />

zwei Fas£;keln über die Innsbrucker Universität, die über die ältere Geschichte <strong>de</strong>rselben<br />

sehr sparsam, von dieser Zeit an aber zahlreicher sind.<br />

3) Es waren folgen<strong>de</strong>:<br />

a. Theologia speculativa . . . Mayr, von <strong>de</strong>m mehrere Exemplarr in<br />

<strong>de</strong>r Bibliothek angeschaut wur<strong>de</strong>n<br />

b. Dogmatica Danis.<br />

c. Moralis Bu.senbaum.<br />

d. Jus canonicum Pichler.<br />

e. Jus Naturae et gentium . . Hugo Grotius.<br />

f. Jus publicum Mascovius.<br />

. Mathematica Instructio math. Dill. 1747.<br />

q. Historia Turselin.


— 154 —<br />

§ 77.<br />

Die Studien-Koformation vom Jahre 1752—53 betraf, wie schon bemerkt<br />

wur<strong>de</strong>, vorzüglich die Philosophie und Theologie, sohin insbeson<strong>de</strong>re die Jesuiten.<br />

Die § 53 angeführte Ansicht <strong>de</strong>r höchsten Hofstellen über das jesuitische Studium<br />

war <strong>de</strong>mselben nicht günstiger gewor<strong>de</strong>n. Man sieht diess aus einem Berichte <strong>de</strong>s<br />

Direktoriums in publicis et cameralibus vom 21. Februar 1750 an die Kaiserin *),<br />

worin es unter An<strong>de</strong>rem heisst: Ein Kuin für die philosophischen Studien sei es,<br />

»dass die Patres S. J. diess Studium fast lediglich ad theologiam speculativam eingerichtet,<br />

selbes mit vielen unnützen Subtilitäten angefüllt und die materias magis<br />

utiles nur obenhin berührt o<strong>de</strong>r gar ausgelassen haben;* die meiste Zeit wer<strong>de</strong> mit<br />

Diktiren und Schreiben verloren, in zwei Jahrgängen liesso sich mehr und Besseres<br />

lehren etc. Bei <strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission wur<strong>de</strong> diese Ansicht nicht geän<strong>de</strong>rt.<br />

An die Innsbrucker Universität waren zur Hebung dieser Uebelstän<strong>de</strong> zwar<br />

im Jahre 1733 und auch 1748 Vorschriften erlassen wor<strong>de</strong>n (§§ 55, 75), die<br />

freilich nicht durchaus genau befolgt wur<strong>de</strong>n; für Wien wur<strong>de</strong> unterm 25. Juli 1752<br />

ein neuer nicht nur philosophischer, son<strong>de</strong>rn auch theologischer Studienplan bekannt<br />

gemacht, <strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>m 9. September 1752 behufs <strong>de</strong>r allgemeinen Einführung,<br />

sohin auch in Innsbruck <strong>de</strong>r Eepräsentanz 2 ) zur Begutachtung innerhalb<br />

4 Wochen mitgetheilt wur<strong>de</strong>. Dieser Plan än<strong>de</strong>rte die Lehrgegenstän<strong>de</strong> nicht sehr<br />

be<strong>de</strong>utend, doch' wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Philosophie das neue Lehrfach <strong>de</strong>r hebräischen und<br />

griechischen Sprache, dann Naturgeschichte; in <strong>de</strong>r Theologie aber die Patrologie<br />

eingeführt und dabei die Stun<strong>de</strong>neintheilung für allo Fächer genau bestimmt, z.B. in<br />

<strong>de</strong>n drei Monaten <strong>de</strong>s ersten philosophischen Jahres Einleitung in die Philosophie,<br />

dann Logik täglich in 4 Stun<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>r Theologie Controversen für die zwei ersten<br />

Jahrgänge täglich eine Stun<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Professor dieses Faches hatte aber auch an<br />

je<strong>de</strong>m Freitag 1 Stun<strong>de</strong> Patrologie (% Stun<strong>de</strong> Prolegomena, % Stun<strong>de</strong> Erklärung<br />

von Stellen <strong>de</strong>r hl. Väter) zu geben. Wichtiger war aber, dass für je<strong>de</strong> Facultät<br />

ein Direktor und vier Examinatoren einzuführen waren, welche nach je<strong>de</strong>m Semester<br />

je<strong>de</strong>n Schüler zu prüfen und in <strong>de</strong>r Philosophie alle Schüler in ein gedrucktes Verzeichniss<br />

nach Vordienst zu bringen hatten. — Auch wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Philosophie<br />

die Promotionen zu <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n fast aufgehoben und nach <strong>de</strong>m Resultate<br />

<strong>de</strong>r Prüfungen das Magisterium nur Einigen — jedoch nach mehreren<br />

Jahren zu geben befohlen; in <strong>de</strong>r Thoolgie aber wur<strong>de</strong>n die For<strong>de</strong>rungen zu <strong>de</strong>n<br />

Promotionen so erschwert, dass vor 6 Jahren dieses Studiums kaum eine Promotion<br />

stattfindtiii konnte. — Die vorgeschriebenen Vorlesebücher muss je<strong>de</strong>r Schüler<br />

haben. — Der Direktor <strong>de</strong>r Theologie hat monatlich zweimal mit <strong>de</strong>n Doctoren <strong>de</strong>r<br />

Iheulogie Versammlungen zu halten etc. 3 ).<br />

1) Bei Kink 1. c. S. 450.<br />

Seite pNote^T *** ^^ ^ hÖChstC Lan<strong>de</strong>sstelle ' bis dort <strong>de</strong>r geheime Rath (§ 1<br />

3) Einiges Nähere über <strong>de</strong>n Plan ist Folgen<strong>de</strong>s:<br />

^1. In <strong>de</strong>r Philosophie ist die eigentliche Philosophie vorzüglich nur in <strong>de</strong>n ersten<br />

drei Monaten <strong>de</strong>s ersten Jahres es mit Einleitung, Logik etc. täglich 4 Stun<strong>de</strong>n zu betrei<br />

ben, n, dann 2, stun<strong>de</strong>n Vormittag Mathes, 2 Stun<strong>de</strong>n Nachmittag Metaphysik zu geben, geben.<br />

— im zweiten Jahre ist in <strong>de</strong>n ersten drei Monaten Prolegomena <strong>de</strong>r Physik täglich<br />

4 std stun<strong>de</strong>n, d dann 1 SStun<strong>de</strong><br />

Naturgeschichte, 1 Stun<strong>de</strong> Ethik Vormittag, Nachmittag aber<br />

- Run<strong>de</strong>n Japenmentalphysik zu lehren. — Im dritten Jahre ist Geschichte, Sprachen<br />

und fcJoquenz, diese wie Geschichte auch für Juristen, griechische Sprache aber auch<br />

tur Md hi


~ 155 —<br />

Das abverlangte Universitäts-Gutachten über diesen Plan war sehr genau und<br />

enthielt z. B. in einer Spalte die Vorschriften für Wien, in <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rn die Bemerkungen<br />

und Anträge für Innsbruck; es wird dabei vor Allem die Armuth <strong>de</strong>r Innsbrucker<br />

Stu<strong>de</strong>nten, von <strong>de</strong>nen etwa <strong>de</strong>r achte Theil mit eigenen Mitteln studire, angeführt,<br />

um zu zeigen, wie schwer von ihnen <strong>de</strong>r Ankauf von Büchern, genauer<br />

Lektionsbesuch wegen Instruktionen etc. zu for<strong>de</strong>rn sei. Einzelne Anträge waren,<br />

dass 4 tägliche Lektionsstun<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Professor <strong>de</strong>r Philosophie und auch für<br />

die Stu<strong>de</strong>nten zumal im kalten Winter etc. zu viel sei, daher eine an<strong>de</strong>re Stun<strong>de</strong>neintheilung<br />

vorgeschlagen wird; für Polemik wer<strong>de</strong>n wöchentlich nur 3 Stun<strong>de</strong>n<br />

beantragt, ein Jahr griechischer Unterricht in <strong>de</strong>r Philosophie nütze wenig, man<br />

solle ihn in <strong>de</strong>n Gymnasien mehr betreiben; wegen <strong>de</strong>r neuen Kanzel wird auf die<br />

Aufliegenheit <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen Fonds hingewiesen. — Die Promotionen in <strong>de</strong>r<br />

Philosophie und Theologie sollen, wie sie bisher waren, belassen wer<strong>de</strong>n, da sie<br />

mehr zum Studium anspornen, als die Bekanntgebung <strong>de</strong>r Prüfungs-Kesultate, und<br />

in <strong>de</strong>r Philosoplno das Baccalaureat mir 5 fl., das Magisterium 12 fl. koste, in <strong>de</strong>r<br />

Theologie nur Wenige promovirt wer<strong>de</strong>n, und bei <strong>de</strong>n neuen strengen For<strong>de</strong>rungen<br />

das Graduiren fast aufhöre, während doch die Sportein in partem salarii, für<br />

Kasse etc. gehören. — Diktiren soll über % Stun<strong>de</strong> erlaubt wer<strong>de</strong>n, da z. B. <strong>de</strong>r<br />

Professor <strong>de</strong>r Philosophie ein neues System herausgeben wolle, Mathes aber ein<br />

Buch mit Figuren for<strong>de</strong>re, das nicht existire, die Bibliothek theure Bücher für Stu<strong>de</strong>nten<br />

nicht wer<strong>de</strong> anschaffen wollen. Consesse <strong>de</strong>r Doctoren können hier nicht<br />

gehalten wer<strong>de</strong>n, da aussei- <strong>de</strong>n Professoren <strong>de</strong>r Theologie keine theologischen Doctoren<br />

bestellen. Am Schluss wird noch um Massregeln gegen Winkelschulon, gegen<br />

Eintritt in die höhern Facultäten vor absolvirtem philosophischen Biennio, und um<br />

Aufschub <strong>de</strong>r Einführung dieses Planes gebeten, und wer<strong>de</strong>n die weitem Anordnungen<br />

über Protektor, Examinatoren, Direktoren erwartet. — Die liopräsentanz<br />

legte <strong>de</strong>n Bericht unter <strong>de</strong>m 12. September 1752 unter Andorm mit <strong>de</strong>r Bemerkung<br />

vor, dass sie das Diktiren gegen die wie<strong>de</strong>rholten Vorschriften und beim Gebrauche<br />

von Schulbüchern in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rn Facultäten zu begutachten sich nicht<br />

getraue, dass die Polemik täglich zu geben wäre, und machte noch <strong>de</strong>n auffallen<strong>de</strong>n<br />

Beisatz, dass die päpstliche Coniirmation <strong>de</strong>r Universität <strong>de</strong>n ausdrücklichen Vor-<br />

darf nicht vorgetragen wer<strong>de</strong>n. — Beigefügt sind Vorschriften über Examina und Promotionen.<br />

Das Examen pro Baccalaureatu in 1 '/a Stun<strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>m Direktor und vier<br />

Examinatoren bestand in je zwei Fragen aus Metaphysik und Physik, und einer Frage<br />

aus Mathes und Ethik; beiläufig so war es auch bei einer Disputatio zu halten. Für<br />

das Magisterium ist keine neue Prüfung nöthig, soll aber erst nach etlichen Jahren<br />

Einigen ertheilt wer<strong>de</strong>n. — Die Reihenfolge aller Schüler dor Philosophie nach Verdienst<br />

ist am Schlüsse <strong>de</strong>s Jahres zu verlesen, o<strong>de</strong>r auch gedruckt zu vertheilen.<br />

B. In <strong>de</strong>r Theologie wird die SpecuJativa von zwei Professoren in 4 Jahren gegeben,<br />

vom Einen die Scolastica, vom An<strong>de</strong>rn die Dogmatica; — dann wer<strong>de</strong>n die<br />

kontroversen durch die zwei ersten Jahre mit Patrologie täglich 1 Stun<strong>de</strong>, Moral aber<br />

in <strong>de</strong>n letzten zwei Jahren täglich in 2 Stun<strong>de</strong>n und '/2 Stun<strong>de</strong> casus — dazu in <strong>de</strong>n<br />

zwei letzten Jahren Kirchenrecht gelehrt. — Doctoran<strong>de</strong>n müssen in allen Fächern bei<br />

<strong>de</strong>r Prüfung Vorzug erhalten und gehen sechs Jahre darauf bei Besetzungen etc. nach<br />

ihrem Senium vor. Examina und actus publici geschehen vor <strong>de</strong>r ganzen Facultät, das<br />

Urtheil aber geben vier Examinatores mit <strong>de</strong>m Direktor. — Vor <strong>de</strong>r Prüfung ad Baccalaureatum<br />

musste Prüfung aus <strong>de</strong>m griechischen neuen Testament, aus Eloquenz, dann<br />

öffentlicher Akt ex Polemica; vor <strong>de</strong>m Doctorate öffentlicher Akt aus <strong>de</strong>r hl. Schrift<br />

alten Testaments und aus Kirchenrecht — je<strong>de</strong>r in 2 Stun<strong>de</strong>n vorhergehen. — Protektor<br />

ist <strong>de</strong>r Erzbischof in Wien, an <strong>de</strong>n die Direktoren zu berichten haben.<br />

Eine gedruckte Vorschrift für das Studium theologicum fin<strong>de</strong>t sich auch im Universitäts-Archiv<br />

zu Innsbruck.


— 156 —<br />

behalt enthalten habe, dass <strong>de</strong>r allenfallige Abgang <strong>de</strong>r Umversitäts-Fouds-Mittel<br />

aus <strong>de</strong>m h. Aerar zu ersetzen sei *).<br />

Mit <strong>de</strong>r Erledigung dieses Berichtes vom 14. Oktober 1752 war die neue<br />

Organisirung noch nicht vollkommen bestimmt, son<strong>de</strong>rn wie<strong>de</strong>rholter neuer Hofbericht<br />

nothwendig. Auf diese Berichte bestimmten die Erledigungen vom 14. Oktober<br />

1752, 14. Juli und 27. Oktober 1753 im Wesentlichen Folgen<strong>de</strong>s: Die<br />

Stun<strong>de</strong>neintheilung für die Fächer wird <strong>de</strong>n Professoren im Benehmen mit <strong>de</strong>r Eepräsentanz<br />

gegen Hofanzeige überlassen, wenn nur die Zahl <strong>de</strong>r vorgeschriebenen<br />

Stun<strong>de</strong>n für die einzelnen Fächer bleibt; <strong>de</strong>r theologische Gradus wird belassen,<br />

wenn nach <strong>de</strong>m Actus parvus o<strong>de</strong>r magnus die Prüfungen nach Vorschrift mit Vorzug<br />

bestan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, was vor 6 Jahren kaum möglich sein wird; die Aufmunterung<br />

durch Prüfungen und gedruckte Beganntgebung <strong>de</strong>s Resultates beför<strong>de</strong>rt in <strong>de</strong>r<br />

Philosophie <strong>de</strong>nFloiss mehr als Promotionen; behufs <strong>de</strong>r Promotionen in <strong>de</strong>n höhern<br />

Facultäten sind dieselben jedoch erlaubt; zu <strong>de</strong>n bezüglichen Prüfungen sind vom<br />

Direktor und <strong>de</strong>n Examinatoren aus Mathes, Metaphysik, Experimental-Mathes und<br />

Ethik zwei Fragen zu geben. Sonst ist das Magisterium nach etlichen Jahren ohne<br />

weitere Prüfung nach <strong>de</strong>m Resultate <strong>de</strong>r jährlichen Examiaa zu ertheilen; das Verbot<br />

zu diktiren und <strong>de</strong>r Gebrauch von Vorlesebüchem bleibt aufrecht, da diese für<br />

Medizin und Jurispru<strong>de</strong>nz mehr kosten, als für Philosophie und Theologie; — das<br />

dritte Jahr <strong>de</strong>r Philosophie (Intercalarjahr) ist Obligatjahr mit <strong>de</strong>n Kanzeln <strong>de</strong>r<br />

Eloquenz, Geschichte und Sprachen, da bisher für eine unnütze Philosophie 3 Jahre<br />

verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n; vor Vollendung <strong>de</strong>sselben darf in die Jurispru<strong>de</strong>nz und Theologie<br />

(Speculativa) Niemand eintreten; <strong>de</strong>n Abgang <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen Fonds tragt<br />

das h. Aerar, doch ist zu sehen, ob nicht durch an<strong>de</strong>re Mittel, Privilegien für Kalen<strong>de</strong>r,<br />

Universitäts-Zeitungs-Druck etc. geholfen wer<strong>de</strong>n kann. Protektor <strong>de</strong>r Universität<br />

ist <strong>de</strong>r Präses <strong>de</strong>r Repräsentanz, <strong>de</strong>r die Direktoren und Examinatoren aus<br />

Professoren und an<strong>de</strong>rn Männern vorzuschlagen hat, die wohl auch in Innsbruck,<br />

wie in Gratz etc. gratis zu bekommen sein wer<strong>de</strong>n. Von Doctoren-Versammlungen hat<br />

es abzukommen. Wegen Winkelschulen und Frequenz <strong>de</strong>r philosophischen Cursc<br />

haben die Lokalbehör<strong>de</strong>n zu verfügen. Die zwei neuen Kanzeln in <strong>de</strong>r Philosophie<br />

übernehmen zwei Jesuiten gegen die gewöhnliche Betrauung <strong>de</strong>r Gesellschaft. Zu<br />

hören haben an <strong>de</strong>nselben vor <strong>de</strong>m Eintritte in die Fachstudien Theologen und<br />

Juristen Eloquenz und Geschichte, erstere auch griechische Sprache, Mediziner, die<br />

aber zugleich die medizinischen Institutionen hören dürfen, die griechische Spracht 1 ,<br />

und die Theologen in allen vier Jahren <strong>de</strong>r Theologie die hebräische Sprache.<br />

§ 78.<br />

Zur Ausführung und zur genauen Befolgung dieser Vorschriften war noch<br />

Folgen<strong>de</strong>s angeordnet:<br />

1. Auf <strong>de</strong>n Vorschlag <strong>de</strong>s Protektors wur<strong>de</strong> als Direktor <strong>de</strong>r Philosophie <strong>de</strong>r<br />

Mathematik-Professor Weinhart, als Direktor <strong>de</strong>r Theologie aber <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r<br />

Speculativa, Bernstich, aufgestellt. Schon unter <strong>de</strong>m 26. August 1752, worin das<br />

Gutachten über <strong>de</strong>n neuen Studienplan betrieben wur<strong>de</strong>, also vor <strong>de</strong>r wirklichen<br />

Aufstellung <strong>de</strong>r Direktoren, kamen für sie Instruktionen, nach welchen sie alle<br />

öffentlichen Prüfungen, sohin jene nach je<strong>de</strong>m Semester, aber nicht die blossen<br />

Schulprüfungen wie Menstrua etc. zu leiten hatten. Die Vorschriften über solche<br />

Prüfungen waren sehr <strong>de</strong>taillirt. Auch hatten sie jährlich zu verfassen<strong>de</strong> Kataloge<br />

1) Der Bericht liegt bei <strong>de</strong>r Registratur <strong>de</strong>s Unterrichtsministeriums.


— 157 —<br />

über <strong>de</strong>n Fortgang und das Verhalten <strong>de</strong>r Schüler in dnplo (einen ad acta <strong>de</strong>r<br />

Universität, <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rn für <strong>de</strong>n Protektor) vorzulegen; sie waren auch zu beei<strong>de</strong>n<br />

1 ).<br />

2. Als Examinatoren wur<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Vorschlag <strong>de</strong>s Protektors aufgestellt —<br />

für die Philosophie — zu drei Professoren an <strong>de</strong>rselben auch <strong>de</strong>r Stiftspriester<br />

Plattner von Stams, in <strong>de</strong>r Theologie aber die zwei Weltpriester <strong>de</strong>r Facultät; die<br />

zwei an<strong>de</strong>rn waren Jesuiten; auch sie hatten einen Eid zu leisten 2 ).<br />

3. Die Professoren <strong>de</strong>r Philosophie und Theologie, dann auch <strong>de</strong>s Kirch enrechts<br />

erhielten unter <strong>de</strong>m 8. März 1753 Instruktionen, die unter <strong>de</strong>m 14. Juli 1753<br />

auch für Innsbruck verbindlich erklärt wur<strong>de</strong>n. In diesen wur<strong>de</strong>n allen Professoren<br />

die Stun<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>n Vorlesungen und zum Examiniren, dann die Kegeln über Disputationen,<br />

Vorlesobücher etc. vorgeschrieben; insbeson<strong>de</strong>re wer<strong>de</strong>n die Professoren<br />

wie<strong>de</strong>rholt ermahnt, selbst Vorlesebücher zu verfassen 3 ). Allenfalls gedruckte Thesen<br />

zu Disputationen hat <strong>de</strong>r Direktor zu approbiren.<br />

Endlich wur<strong>de</strong>n — und diese Massregel betraf alle vier Facultäten — Berichte<br />

über die Studien vorgeschrieben. Der Rektor hatte monatlich 4 ) durch <strong>de</strong>n<br />

Protektor Bericht nach Hof zu erstatten, zu welchem die Professoren <strong>de</strong>r Univer-<br />

1) Die Ei<strong>de</strong>sformel lautete: Ego N. N. spon<strong>de</strong>o, me fi<strong>de</strong>liter juxta normam ab<br />

Aug. praescriptam studia promoturum, item in examinibus quibusvis ita suffragaturum,<br />

ut contra aequitatem nemini faveam, nemini noceam, et sie me Deus adjuvet, et haec<br />

sacra Dei evangelia.<br />

2) Er lautet: Spon<strong>de</strong>o ... me in tentaminibus quibusvis ita suffragaturum, ut con<br />

tra aequitatem etc., wie bei <strong>de</strong>n Direktoren.<br />

3) Nach diesen Instruktionen haben z. B. die zwei Professoren <strong>de</strong>r Speculativa<br />

täglich abwechselnd circulos, dann sabbatica und menstrua zu halten, bei erstem jedoch<br />

die Opponenten etc. vorher nicht zu, bestimmen; <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Moral hat täglich<br />

1 Stun<strong>de</strong> zu examiniren und insbeson<strong>de</strong>rs die vom Papste verbotenen Lehren <strong>de</strong>utlich<br />

zu expliziren; <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r hl. Schrift 3 Jahre das alte und 1 Jahr das neue Testament<br />

auf Grund <strong>de</strong>s sensus literalis, auch, wo die Kirche diess annimmt, tropologisch<br />

und figürlich und jährlich kurz die Prolegomena vorzutragen: <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Controversen<br />

lehrt die alten Ketzereien kurz, vorzüglich aber gegen Indifferentismu.s, Lutheraner,<br />

Calvinisten, Quietisten, aus ihren eigenen Büchern; <strong>de</strong>r Canonist lehrt Prolegomena und<br />

Citationes jährlich, dann im ersten Jahre Institutiones imperiales und die zwei ersten<br />

Bücher <strong>de</strong>r Decretalen, im zweiten Jahre das dritte Buch nach einem Auktor, -wenn er<br />

nicht selbst ein Compendium drucken lässt; weitläufig ist die Instructio für <strong>de</strong>n Professor<br />

<strong>de</strong>r Philosophie, <strong>de</strong>r statum quaestionis, rationes conclu<strong>de</strong>ndi etc. genau zu hostimmen,<br />

sehr viele Zeit zum Examiniren und Opponiren zu lassen hat; <strong>de</strong>r Professor<br />

<strong>de</strong>r Mathes hat auch zwei öffentliche Prüfungen zu halten; <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Ethik<br />

nach einem vom Direktor approbirten Auktor — allgemeine Sittenlehre (Richtschnur<br />

freier Handlungen) Ethica propria und politica zu lehren; <strong>de</strong>r Sprachen-Professor hat<br />

auch für Rhetores und Poeten <strong>de</strong>s Gymnasiums zu lehren, im Hebräischen vorzüglich<br />

Radices und Paradigmata zu behan<strong>de</strong>ln, dann Bibel zu erklären; <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Eloquenz<br />

abgeson<strong>de</strong>rt Juristen in genere judiciali et <strong>de</strong>liberativo argumenta erfin<strong>de</strong>n, und<br />

disponiren und lateinisch und <strong>de</strong>utsch ausarbeiten zu lassen, die Theologen in genere<br />

exornativo et <strong>de</strong>liberativo lateinisch und <strong>de</strong>utsch — auch in Predigten zu üben; <strong>de</strong>r<br />

Professor <strong>de</strong>r Geschichte abgeson<strong>de</strong>rt - - Geistlichen vorzüglich Leben <strong>de</strong>r Päpste, heiliger<br />

Väter, Verfolgungen, Concilien etc. <strong>de</strong>r Kirche, Weltlichen österreichische und<br />

<strong>de</strong>utsche Reichsgeschichte •— aus je<strong>de</strong>m Jahrhun<strong>de</strong>rt das Vorzüglichste, bei Zweifelhaften<br />

die Verteidigung juxta leges criticas etc. vorzutragen etc. Instruktionen für weltliche<br />

Professoren liegen mir nicht vor.<br />

4) Am 17. Dezember 1766 Hess <strong>de</strong>r Senat <strong>de</strong>n Professor Inama, „qui singulis<br />

mensibus sine stylo <strong>de</strong>bito magnitico officio Rectoris per exeubitorem refert numeram f<br />

et diligentiam suorum auditorum, tt durch <strong>de</strong>n Notar zum gehörigen Respekt erinnern.<br />

(Eph. th. ad h. d.)


— 158 —<br />

sität das Materiale an die Hand geben mussten, und auf welchen die allenfalligen<br />

Bemerkungen <strong>de</strong>r Studien-Commission von Wien folgten *).<br />

Zu <strong>de</strong>n zu erstatten<strong>de</strong>n Semestral-Berichten wur<strong>de</strong>n die Angaben <strong>de</strong>r Professoren,<br />

die wenigstens eigenhändig unterschrieben, wo nicht geschrieben sein mussten,<br />

und die Zahl <strong>de</strong>r Zuhörer, ihren Fleiss, die abgehan<strong>de</strong>lten Materien etc. anzugeben<br />

hatten, beigelegt. Die Repräsentanz setzte <strong>de</strong>m Berichte <strong>de</strong>s Rektors ihre<br />

allenfalligen Bemerkungen bei, und die Hofstelle erledigte ihn mit <strong>de</strong>n betreifen<strong>de</strong>n<br />

Weisungen 2 ).<br />

In <strong>de</strong>r Theologie wur<strong>de</strong> sohin die Zahl <strong>de</strong>r Professoren nicht vermehrt, in <strong>de</strong>r<br />

Philosophie aber kamen zwei neue Professoren aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu hinzu,<br />

und zwar für die Eloquenz Grassmayr, für die Sprachen <strong>de</strong>r berühmte Weitenauer;<br />

statt <strong>de</strong>s Professors <strong>de</strong>r Metaphysik, die <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Logik zu geben hatte,<br />

gab ein Jesuit die Ethik. Die Facultät hatte nun 7 Professoren.<br />

In <strong>de</strong>r Theologie war diess die erste be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Reformation, zumal auch<br />

1) Auf einen solchen Monatsbericht wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 6. April 1754 nach Einrathen<br />

<strong>de</strong>s Wiener Erzbischofs erinnert, es sei zu berichten, ob über Nebenschulen, über<br />

die geklagt wer<strong>de</strong>, nichts verfügt wur<strong>de</strong>, und was diessfalls nöthig sei; Verwechslung<br />

<strong>de</strong>r Lehrstun<strong>de</strong>n in Moral, Polemik, Kirchenrecht könne geschehen, wenn nur ihre Zahl<br />

eingehalten wer<strong>de</strong>, — griechische Sprache zugleich mit <strong>de</strong>n medizinischen Institutionen<br />

und Anatomie zu hören sei nicht verboten; wohl aber Eloquenz und Geschichte mit <strong>de</strong>n<br />

juridischen Institutionen und <strong>de</strong>m Völkerrechte; — <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Digesten habe,<br />

wenn ihm kein Vorlesebuch <strong>de</strong>s Criminalrechts tauge, sein Manuscript nicht zum Abschreiben,<br />

son<strong>de</strong>rn zum Druck zu geben; Professor juris pubblici hätte Collegien nicht<br />

zu Hause, son<strong>de</strong>rn öffentlich mit <strong>de</strong>r Vorlesung explicando et examinando nach verschie<strong>de</strong>nen<br />

Auktoren zu geben; frem<strong>de</strong> Unterthanen, die in Oesterreich nicht angestellt<br />

wer<strong>de</strong>n wollten, hätten volle Freiheit im frequentiren.<br />

2) So bemerken die Beilagen <strong>de</strong>r einzelnen Professoren zum beim Unterrichtsministerium<br />

liegen<strong>de</strong>n Repräsentanz-Bericht vom 28. Mai 1757: Die Controversen hatten<br />

29 obligate, 5 freie Schüler, keinen infra mediocritatem; die Speculativa 51 Schüler,<br />

ebenfalls keinen infra mediocritatem; die hl. Schrift 60 inscribirte Schüler, die mit<br />

Bibeln versehenen frequentirten fleissig, An<strong>de</strong>re selten o<strong>de</strong>r gar nicht; Moral 42 Schüler,<br />

24 Gäste, 15 Intercalaristen, also 81; erstere rühmenswerth, letztere weniger; Kirchenrecht<br />

mit Theologen 130 Schüler, sehr fleissig; Digesta und jus criminale 32, sehr<br />

fleissig; jus publicum und Naturae 9, darunter 5 fleissig; Institutionen und jus feudale 48,<br />

fast alle beständig fleissig; Aphorismen 3, meistens nur 2 o<strong>de</strong>r 1; Praxis 5 lobenswerth;<br />

Institutiones 9 mit rühmlichem Fleiss; Anatomie und Chirurgie 7 fleissig; Logik<br />

und Metaphysik 101, Physik 106, meistens sehr fleissig; Hebräisch 36, Griechisch 25<br />

zur Zufrie<strong>de</strong>nheit; Historia profana 10 ziemlich fleissig, sacra 25 sehr fleissig, eloquentia<br />

sacra 25 und 8 obligate ex morali •—drei Hessen sich nie sehen; profana 9, einer freiwillig,<br />

darunter nur 3 fleissig. Dabei war genau angegeben, was vorgetragen wur<strong>de</strong>,<br />

z. B. in Dogmatik Vormittag bis 1. Februar explicando repetendo et disputando: tractatus<br />

<strong>de</strong> actibus humanis — quid sit actus humanus, quid voluntarium proprie tale<br />

et quotuplex, quid involuntarium, quinam effectus sint moraliter et imputabiliter voluntarii<br />

in causa, sive physica sit sive moralis, qui in causa per acci<strong>de</strong>ns; quid requiritur,<br />

ut effectus ex ommissione sint voluntarii; an simpliciter voluntaria sint, quae fiunt ex<br />

motu; an etiam ea, quae fiunt ex concupiscentia; an dari possit aliqua moralis ignorantia<br />

juris humani, divini positivi; an etiam juris naturalis; an invincibilis ignorantia sive<br />

juris sive facti excuset operantem in illa a peccato formali, quod negant Lutherani, Jansenistae,<br />

Nicolaus et alii; an etiam excuset iguorantia vincibilis vel sit culpabilis; —<br />

Oeffentliches Recht nach Grotius <strong>de</strong> jure belli et pacis nach absolvirten Prolegomenis<br />

explicando repetendo et etiam oppugnando vom 1. Buche das 3. Kapitel geen<strong>de</strong>t; —<br />

Medizinische Aphorismen Hypocratis usque ad 25 Aphorismen sectionis 6; — Physica:<br />

<strong>de</strong> principiis corporum, eorum divisibilitate porositate, elasticitate, gravitate — <strong>de</strong> motu<br />

in genere et illius causa, <strong>de</strong> motibus in specie, worin man noch begriffen sei etc —<br />

I Die Repräsentanz bemerkte hiezu nur, dass die Nachlässigen entfernt wer<strong>de</strong>n sollten;<br />

die Hof- Resolution vom 23. April 1757 befiehlt die Ausführung dieses löblichen<br />

A


— 159 —<br />

Eloquenz und Sprachen in <strong>de</strong>r Philosophie vorzüglich für Theologen berechnet<br />

war. In <strong>de</strong>r Philosophie waren die Einrichtungen vom Jahre 1733 vorausgegangen,<br />

die nun mit verschie<strong>de</strong>nen Modifikationen zur Ausfühlung gebracht wur<strong>de</strong>n.<br />

In bei<strong>de</strong>n genannten, ja zum Thoil in allen Facultäten war vorzüglich eine<br />

genaue Controlle über die Befolgung <strong>de</strong>r a. h. <strong>de</strong>n Unterricht betreffen<strong>de</strong>n Vorschriften<br />

eingeführt.<br />

§ 79.<br />

Obwohl durch die angeführten Anordnungen die philosophische und theologische<br />

Studien-Einrichtung geregelt schien, so fehlte es doch nicht an manchen<br />

Verhandlungen über Gegenstän<strong>de</strong>, welche durch die a. h. EntSchliessungen noch nicht<br />

bestimmt waren, o<strong>de</strong>r — zumal bei <strong>de</strong>r Zähigkeit <strong>de</strong>r Jesuiten, von bisherigen Einrichtungen<br />

und Gewohnheiten abzugehen — nicht mit Genauigkeit gehandhabt,<br />

o<strong>de</strong>r zu Modifikationen beantragt wur<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r noch einer Erläuterung zu bedürfen<br />

schienen.<br />

So ergab sich gleich bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Direktoren ein Streit über ihr<br />

Verhältniss zu <strong>de</strong>n Facultäts-Dekanen bezüglich <strong>de</strong>r Präce<strong>de</strong>nz. Bei <strong>de</strong>r theologischen<br />

Dekanatswahl am 4. November 1754 wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r theologischen Facultät<br />

festgesetzt, <strong>de</strong>r Direktor habo nur bei Prüfungen, Disputationen und Promotionen ')<br />

die Präce<strong>de</strong>nz. Auch bei <strong>de</strong>r philosophischen Facultät kam <strong>de</strong>r Gegenstand zur<br />

Sprache, und wur<strong>de</strong>, jedoch nicht einstimmig, gleichförmig mit <strong>de</strong>m Beschluss <strong>de</strong>r<br />

theologischen Facultät entschie<strong>de</strong>n. Diess war wohl mit <strong>de</strong>r a. h. Anordnung nicht<br />

im Einklang. Bei <strong>de</strong>r Ernennung <strong>de</strong>s neuen theologischen Dekans Horaz vom<br />

5. Juni 1756 war nun in <strong>de</strong>m Dekrete bemerkt, <strong>de</strong>r Direktor habe bei Zusammenkünften<br />

in Universitäts-Angelegenheiten Rang und Sitz vor <strong>de</strong>m Dekan, <strong>de</strong>r Dekan<br />

aber nur in an<strong>de</strong>rn das Studium nicht berühren<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong>n, z. B. Dekanats-<br />

Wahlen, die Präce<strong>de</strong>nz; <strong>de</strong>r Direktor sei zu allen öffentlichen und Privat-Disputationen<br />

ad examina et tentamina zu berufen, habe dabei zu präsidiren, <strong>de</strong>r Erste zu<br />

examiniren und zu votiren, jährlich die Zuhörer zu <strong>de</strong>n Lektionen aufzunehmen und<br />

testimonia et attestata zu geben.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Vorlesebücher schien die Ausführung <strong>de</strong>r a. h. Verordnungen<br />

ungeachtet so oftmaliger Einschärfung fast eine Unmöglichkeit 2 ). In <strong>de</strong>m Berichte<br />

über das Schuljahr 1755 war unter <strong>de</strong>n Vorlesebüchern keins von <strong>de</strong>r Philosophie<br />

angeführt; hierauf kam das neuerliche Verbot, zu diktiren, und <strong>de</strong>r Auftrag, das<br />

Vorlesebuch anzuzeigen. Man gab Hauser und Mangold an. Allein abgesehen von<br />

<strong>de</strong>m Gebrauche zweier Vorlesebücher in einem Fache wur<strong>de</strong>n in Wien bei<strong>de</strong> verworfen,<br />

weil ersteres viel Unnützes enthalte, die alte Metho<strong>de</strong> <strong>de</strong>r neuen vorziehe etc.,<br />

das Zweite aber schon <strong>de</strong>sswegen, weil es im Auslan<strong>de</strong> gedruckt sei; man möchte<br />

1) De studiorum disciplina, nimirum <strong>de</strong> examinibus, disputationibus et gradibus<br />

theologicis — quid-quid fiat Viennae, et ita procedatur. (Eph. th. ad h. d.)<br />

2) Cardinal Migazzi sagt in einem Berichte vom 14. August 1761 an die Kaiserin:<br />

„Die Erfahrung hat schier allzeit gezeigt, dass die Patres S. .1. die Lehrsätze<br />

ihrer Mitbrü<strong>de</strong>r hart o<strong>de</strong>r gar nicht verwerfen, wohl aber dieselben auf alle mögliche<br />

Weise zu vertheidigen pflegen." Nach<strong>de</strong>m er diess selbst durch päpstliche Bullen zu<br />

zeigen gesucht hatte, führt er weiter an, dass wegen <strong>de</strong>r gefährlichen Lehrsätze <strong>de</strong>s<br />

P. Gobat, La Croix, Busenbaum die Moral <strong>de</strong>s Antoin vorgeschrieben wor<strong>de</strong>n sei. „allein<br />

die Sache ist ganz an<strong>de</strong>rs ausgefallen, sintemalen zu Innsbruck und Olmütz die Professoren<br />

aus <strong>de</strong>r Societat die verbotenen Bücher stets zur Vorlesung fortgebraucht und<br />

in so lange nicht aus Hän<strong>de</strong>n gelassen, und aus ihren Schulen verwiesen haben, bis sie<br />

nicht durch wie<strong>de</strong>rholte Befehle E. M. in die unumgängliche Notwendigkeit, davon endlich<br />

abzulassen, versetzt wor<strong>de</strong>n." (Kink 1. c. S. 417 ff.)


— 160 —<br />

das Manuscript <strong>de</strong>s Professors vorlegen. Nach wie<strong>de</strong>rholten Berichten, — dass<br />

man kein Manuscript habe *), dass man in Hauser das Unnütze weglassen wolle etc.,<br />

wur<strong>de</strong> endlich in <strong>de</strong>n Antrag eingangen, die in Wien und Prag gebrauchten Vorlesebücher<br />

anzuwen<strong>de</strong>n, die daher unter <strong>de</strong>m 21. Februar 1766 vorgeschrieben<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Im Jahre 1756 kam die Frage zur Sprache, wer die Zeugnisse über die Fächer<br />

<strong>de</strong>s dritten philosophischen Jahres (Intercalar-Jahr) auszufertigen habe, die theilweise<br />

zur Theologie gehörten. Der Jesuiten-Provinzial bestimmte, bei<strong>de</strong> Facultäten<br />

hätten <strong>de</strong>n Betrag gleichmässig zu theilen. Auch bestimmte er, dass Je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

philosophischen Facultätsprofessoren jährlich, wenn keine Promotionen vorkommen,<br />

5 fl. aus <strong>de</strong>r Facultätskasse zu geben seien 2 ).<br />

Gegen die Anordnung, dass die Jesuiten als Professoren immer auf Bericht<br />

<strong>de</strong>s Protektors <strong>de</strong>r Universität mit a. h. Genehmigung aufzustellen seien, die unter<br />

<strong>de</strong>m 15. Oktober 1757 noch eigens bekannt gegeben wur<strong>de</strong>, hatte die Kaiserin<br />

unter <strong>de</strong>m 14. Oktober 1758 motu proprio die Anzeige dieser Professoren-Abän<strong>de</strong>rungen<br />

durch ihren Beichtvater angeordnet. Das Wiener Universitäts-Consistorium<br />

erbat sich durch <strong>de</strong>n Erzbischof eine Aufklärung über diese a. h. Entschliessung,<br />

die die Kaiserin damit gab, dass sie <strong>de</strong>m Beichtvater nur für die Fälle einer gewünschten<br />

Abän<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>n Anordnungen Anzeige bewilliget habe 3 ).<br />

Vorzüglich unangenehm waren die Vorschriften über die philosophischen und<br />

theologischen Promotionen zu aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n, zumal durch diese Beschränkung<br />

auch das Einkommen <strong>de</strong>r Professoren litt. Der Notar und Pe<strong>de</strong>ll erhielten<br />

zwar im Jahre 1756 durcli das Einschreiten <strong>de</strong>s Protektors, welches in <strong>de</strong>r allerhöchsten<br />

Entschliessung vom 27. Oktober 1753 bewilliget war, wegen <strong>de</strong>s Entganges<br />

von Sportein — ersterer 100 fl., <strong>de</strong>r Pe<strong>de</strong>ll 75 fl. Entschädigung. Allein<br />

auch die Professoren hatten Scha<strong>de</strong>n gelitten 4 ). Als daher im Jahre 1757 wie<strong>de</strong>r<br />

für Notar und Pe<strong>de</strong>ll eingeschritten wur<strong>de</strong>, bemerkte man auch, es möchte die<br />

Strenge bei theologischen Promotionen gemil<strong>de</strong>rt und zu philosophischen Promotionen<br />

wie<strong>de</strong>r die Erlaubniss ertheilt, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Professoren für <strong>de</strong>n Entgang <strong>de</strong>r<br />

Sporteln ein Entgeld verabreicht wer<strong>de</strong>n, da ihre Mühe wegen <strong>de</strong>r neuen Lehrart<br />

grösser sei, übrigens die Saläre bei <strong>de</strong>n vermehrten Auslagen für Professoren,<br />

Bibliothek etc. öfter im Ausstan<strong>de</strong> wären. Hierüber erfloss unter <strong>de</strong>m 17. Dez. 1757<br />

ein sehr ungnädiges a. h. Dekret, — es sei nicht abzusehen, warum die Kequisita<br />

pro doctoratu theologico bloss um <strong>de</strong>n Professoren einige Gul<strong>de</strong>n mehr Douceur zu<br />

bringen sollen verringert und so Unwürdige zu <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n zugelassen<br />

wer<strong>de</strong>n; dafern sich aber die Professoren — meistens Or<strong>de</strong>nsmänner — beschworen<br />

sollton, um <strong>de</strong>n angewiesenen Gehalt ferner zu dienen, wer<strong>de</strong>n sich schon<br />

an<strong>de</strong>re taugliche Leute fin<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nen diese cathedrae anvertraut wer<strong>de</strong>n können. —<br />

Das philosophische Magisterium betreffend, sei ohne dasselbe Niemand zu <strong>de</strong>n<br />

höhern Gra<strong>de</strong>n zuzulassen. Der Notar habe sich um so mehr zu begnügen, als er<br />

1) Nach früherer Aeusserung wollte <strong>de</strong>r Professor doch ein eigenes System<br />

herausgeben!<br />

2) Eph. ph. ad h. ann.<br />

3) Die Kaiserin schrieb auf <strong>de</strong>n Vortrag: „Bleibt dabei, wie es längst verordnet,<br />

nur in diesem Fall hab <strong>de</strong>n Weg <strong>de</strong>s Beichtvaters erlaubt, wenn selbe einige Ursachen,<br />

darinnen sie eine Abän<strong>de</strong>rung wollen, vortragen wollen, sonsten müssen sie in allen <strong>de</strong>m<br />

Repräsentations-Präsi<strong>de</strong>nten übergeben."<br />

4) Promotio medica quinque candidatorum omnibus professoribus duplicatam sportulam<br />

referentibus — solatium unicum hujus anni, cum lauteas doctorales philosophicas<br />

et theologicas caeteras omnes fulmen viennense stravisset. — Eph. ph. 27. Mai 1754.


— 161 —<br />

bei seiner neuen Anstellung 300 fl. Gehalt und das Recht zur Advokatur erhielt.<br />

— Dem Pe<strong>de</strong>ll wur<strong>de</strong> fast jährlich auf Einschreiten eine Remuneration bewilligt.<br />

— Mit <strong>de</strong>n Promotionen in <strong>de</strong>r Philosophie bloss zum Behuf <strong>de</strong>r Promotionen in <strong>de</strong>n<br />

höhern Facultäten war man vorzüglich auch <strong>de</strong>sswegen nicht zufrie<strong>de</strong>n, weil die<br />

Schüler <strong>de</strong>r höhern Facultäten, beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r Theologie, als Repetitoren in <strong>de</strong>r<br />

Philosophie verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n und diese doch Magistri Philosophiae sein sollten.<br />

Man wen<strong>de</strong>te sich daher an <strong>de</strong>n neuen Erzbischof von Wien, und da dieser sich für<br />

diese Ansicht nicht abgeneigt zeigte, durch die Dikasterien nach Hof mit <strong>de</strong>m Erfolge,<br />

dass unter <strong>de</strong>m 5. Juli 1760 die a. h. Bewilligung erfloss, <strong>de</strong>n am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Schuljahres mit erster Klasse Geprüften das Baccalaureat und nach <strong>de</strong>m zweiten<br />

philosophischen Jahre das Magisterium zu ertheilen, wenn <strong>de</strong>r Direktor sie hiezu<br />

nach Prüfung tauglich befun<strong>de</strong>n hätte. — Aber zur Erforschung dieser Tauglichkeit<br />

nach schon bestan<strong>de</strong>ner Semestral-Prüfung wur<strong>de</strong> vom Direktor eine viertelstündige<br />

Prüfung als genügend erklärt und schon im Jahre 1760 wur<strong>de</strong> die Promotion von<br />

64 Baccalaurei und 10 Magistri und noch im Jahre 1771 von 71 Baccalaurei und<br />

33 Magistri vorgenommen.<br />

Wie übrigens ein groser Theil <strong>de</strong>r Universität mit <strong>de</strong>n Studien-Reformen unzufrie<strong>de</strong>n<br />

war, so war man in Wien auch mit <strong>de</strong>r Universität Innsbruck nicht zufrie<strong>de</strong>n<br />

1 ). Und wenn auch nach kränken<strong>de</strong>n Erlässen einmal auf einen günstigen<br />

Bericht <strong>de</strong>s Protektors Grafen Enzenberg im Jahre 1756 eine a. h. Zufrie<strong>de</strong>nheits-<br />

Bezeugung an die Universität erfolgte, so enthielt doch selbst diese <strong>de</strong>n be<strong>de</strong>nklichen<br />

Beisatz, dass Ihre Majestät auswärtige Examinatoren nicht entfernen, ja alle Reguläres<br />

ad cathedras zulassen wolle 2 ).<br />

§ 80.<br />

Dass die Juristen 3 ) vor <strong>de</strong>m Eintritte in ihr Fachstudium Eloquenz und Geschichte<br />

hören sollten, während die Mediziner mit <strong>de</strong>r griechischen Sprache Fächer<br />

<strong>de</strong>r Medizin hören durften, gab zu vielen Klagen etc. Anlass, so dass um die Nachlässigen<br />

zu schrecken, auf die Statuten über Ausschliessung von <strong>de</strong>r Universität<br />

und auf <strong>de</strong>n Senatsbeschluss vom 22. Jänner 1722 gleichen Inhalts hingewiesen<br />

wur<strong>de</strong> 4 ). Da jedoch die Stu<strong>de</strong>nten mit <strong>de</strong>n einzigen Intercalarfächern zu wenig<br />

beschäftigt schienen, stellte diess <strong>de</strong>r Protektor in einem Hofberichte mit <strong>de</strong>m Erfolge<br />

vor, dass mit <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 19. März 1757 <strong>de</strong>r Protektor<br />

ausgezeichneten Schülern zugleich <strong>de</strong>n Besuch juridischer Vorlesungen bewilligen<br />

konnte, welche sie aber das künftige Jahr wie<strong>de</strong>r zu besuchen hätten. Damit war<br />

1) Literae infames contra aca<strong>de</strong>niiam afferebantur, ac si nil nisi inutile, sophisticum<br />

et id male tradatur — scriptae italice . . . ut fertur a I)°- Martini professore Institutionum<br />

Viennae ad fratrem suum theologiae moralis et juris canonici studiosum<br />

(Eph. ph. 29. Februar 1756). Dabei bemerken diese Ephemeri<strong>de</strong>n weiter, dass Professor<br />

Weiteuauer S. .1. vom Rektor <strong>de</strong>s Jesuiten-Collegiums <strong>de</strong>n Auftrag erhalten Labe,<br />

an die Gräfin v. Enzenberg, <strong>de</strong>ren Beichtvater Weitenauer war, acceptissimam Regiuae<br />

propter patrocinium zu schreiben.<br />

2) Eph. 5. Juni 1756.<br />

3) In Wien wur<strong>de</strong> um diese Zeit wohl auch über einen juridischen Studienplan<br />

verhan<strong>de</strong>lt, es kam aber zu keinem Abschluss. Im Jahre 1752, wo die Studienkomission<br />

errichtet und Bourguignon — früher Professor <strong>de</strong>s Natur- und Lehenrechtes in<br />

Prag — als juridischer Studiendirektor (zugleich Justiz-Hofrath) berufen wur<strong>de</strong>, wur<strong>de</strong>n<br />

fünf Professoren für jus publicum et feudale, — Kirchenrecht, — Digesten, — Institutiones<br />

et jus naturae. — endlich Geschichte aufgestellt — für Kirchenrecht Riegger,<br />

früher Professor in Innsbruck, für Institutionen und Naturrecht <strong>de</strong>r Tiroler Martini.<br />

Beiläufig die nämliche Einrichtung betand schon länger in Tirol. (Vgl. § 89.)<br />

4) Eph. ph. 27. Sept. 1757. 15. Nov. 1758.<br />

Probst, Universität. 11


— 162 —<br />

aber <strong>de</strong>n juridischen Candidaten wenig gedient, daher sie im Jahre 1759 ansuchten,<br />

dass dieser Besuch als erstes juridisches Studienjahr angerechnet wer<strong>de</strong>. Die<br />

Universität begutachtete diess Gesuch und sogar die Erlaubniss, dass auch künftige<br />

Theologen die Speculativa hören dürfen. Hierauf kam die a. h. Entschliessung<br />

vom 13. Dezember 1760, dass für Juristen und Mediziner das Intercalar-Jahr ganz<br />

aufhöre und die <strong>de</strong>n Theologen vorgeschriebenen Fächer zur Theologie gezogen<br />

wer<strong>de</strong>n mit Ausnahme <strong>de</strong>r Geschichte. Die Einrichtung <strong>de</strong>s obligaten philosophischen<br />

Intercalar-Jahres dauerte also kaum ein halbes Dezennium, nach<strong>de</strong>m es als<br />

Freifach lange bestan<strong>de</strong>n hatte (§ 55).<br />

§ 81.<br />

Mit <strong>de</strong>m Zustan<strong>de</strong> <strong>de</strong>r juridischen Facultät waren die Professoren selbst nicht<br />

zufrie<strong>de</strong>n. Wenigstens klagte <strong>de</strong>r unruhige Inama darüber und verlangte wie<strong>de</strong>rholt<br />

Berathungen über Reformation dieser Facultät zur Vermeidung ihres Euins,<br />

Klagen, welche die Facultät gegen Inama unter <strong>de</strong>m 5. Februar 1756 <strong>de</strong>r Repräsentanz<br />

vorlegte. In diesem Jahre erfolgte, vielleicht auch durch diese Klagen veranlasst,<br />

eine Untersuchung <strong>de</strong>r Universität durch <strong>de</strong>n juridischen Studiendirektor<br />

bei <strong>de</strong>r Studienkommission <strong>de</strong>s Direktoriums in publicis et cameralibus, Joh. Franz<br />

Bourguignon, von welcher nun das Nähere anzugeben ist.<br />

Der Mann kam auf <strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m 28. August 1756 an ihn ergangenen<br />

Auftrag zur Untersuchung und Einleitung <strong>de</strong>r Gleichförmigkeit <strong>de</strong>r Innsbrucker<br />

Universität beson<strong>de</strong>rs in <strong>de</strong>r juridischen Faculät schon während <strong>de</strong>r Ferien an *) und<br />

informirte sich bei <strong>de</strong>n Professoren etc. über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Universität. Am Schlüsse<br />

seiner Sendung hielt er am 11. Oktober eine Versammlung aller Professoren, und<br />

hinterliess zur Herstellung <strong>de</strong>r Gleichförmigkeit mit an<strong>de</strong>rn Universitäten zwei Verordnungen,<br />

und eine Instruktion für <strong>de</strong>n Professor <strong>de</strong>r juridischen Institutionen<br />

und <strong>de</strong>s Criminalrechtes 2 ).<br />

Die erste dieser Verordnungen über die Universität überhaupt enthält mehr<br />

formelle Bestimmungen über schon bestehen<strong>de</strong>, aber hier wahrscheinlich nicht genau<br />

befolgte Vorschriften, als Abän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n bisherigen Einrichtungen. Sie<br />

wie<strong>de</strong>rholt in zwölf Punkten die Bestimmungen: <strong>de</strong>r Senat habe aus 9 Individuen<br />

(Rektor, 4 Dekane und 4 Senioren — also auch aus jenem <strong>de</strong>r Philosophie, übrigens<br />

nach <strong>de</strong>r Chotek'schen Einrichtung — o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Stellvertretern bei ihrer<br />

Bekleidung an<strong>de</strong>rer Aemtor als Rektor, Dekan) zu bestehen, wobei statt <strong>de</strong>s etwa<br />

an<strong>de</strong>rweitig verwen<strong>de</strong>ten Professors <strong>de</strong>s öffentlichen Rechtes ein an<strong>de</strong>rer fähiger<br />

friedlieben<strong>de</strong>r Mann <strong>de</strong>r juridischen Facultät zu wählen ist; Senatus plenus ist aufgehoben;<br />

noch wird beigefügt, vota seien nicht aussei' <strong>de</strong>m Senate abzufor<strong>de</strong>rn,<br />

son<strong>de</strong>rn immer durante senatu zu geben, und nachher nicht mehr zu än<strong>de</strong>rn; alle<br />

pikanten hän<strong>de</strong>lsüchtigen Ausdrücke seien unter Strafe a. h. Ahndung zu vermei<strong>de</strong>n<br />

; alle Hän<strong>de</strong>l habe <strong>de</strong>r Senat in erster Instanz zu entschei<strong>de</strong>n, etwaige Rekurse<br />

gehen in Studiensachen an <strong>de</strong>n Protektor, in an<strong>de</strong>rn Gegenstän<strong>de</strong>n an die respectiven<br />

Oberbehör<strong>de</strong>n; auf ungegrün<strong>de</strong>te Rekurse habe Verweis zu erfolgen; die bezügliche<br />

Facultät habe in ihren Angelegenheiten das erste Votum. Der Notar habe<br />

bei allen und je<strong>de</strong>n Versammlungen das Protokoll zu führen, ohne sich sonst ein-<br />

1) Vir prorsus rao<strong>de</strong>stus et affabilis, wie ihn die philosophischen Epheraeri<strong>de</strong>n bezeichnen,<br />

<strong>de</strong>r am 14. September mit <strong>de</strong>m Rektor und <strong>de</strong>m Vicepräsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r Repräsentanz<br />

<strong>de</strong>n Jesuiten im Taxhofe, ihrem Ferien-Aufenthalte, und nach <strong>de</strong>r Rückkehr<br />

»uch in ihrem Collegium einen Besuch machte, je zvei Professoren S. J. vor sich lud<br />

und sich ihre Bemerkungen über die von ihnen versehenen Kanzeln etc. erbat.<br />

2) Sie liegen abschriftlich — jedoch ohne Datum in <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur.


— 163 —<br />

zumischeny <strong>de</strong>m Rektor und <strong>de</strong>n Dekanen zu folgen, ohne jedoch sich als Pe<strong>de</strong>ll<br />

gebrauchen zu lassen.<br />

Die zweite Verordnung für die juridische Facultät bezieht sich fast ganz auf die<br />

juridischen Promotionen, über die sie sehr genaue Vorschriften gibt; es sind im<br />

Wesentlichen folgen<strong>de</strong>:<br />

1. Der Doctorand hat sich vorläufig beim Dekan über Studien, Sitten etc. gehörig<br />

auszuweisen.<br />

2. Rigerose Prüfungen sind vier — aus Natur- und Criminalrecht, — aus<br />

Civilrecht, — aus Kirchen- und Lehenrecht, — aus Völker- und öffentlichem Recht<br />

<strong>de</strong>s römischen Reichs, — je<strong>de</strong> 2 Stun<strong>de</strong>n, x /2 Stun<strong>de</strong> von je<strong>de</strong>m Examinator, nicht<br />

über Kleinigkeiten, captiöse Fragen, Subtilitäten, son<strong>de</strong>rn über verschie<strong>de</strong>ne Casus,<br />

capitula, textus ex jure feudali etc., Wahlkapitulationen, westphälischen Frie<strong>de</strong>ns-<br />

Instrument, CiVil- und Criminalfällen, kurz was nützlich ist.<br />

3. Die Vota über Zulassung, Repetitionen, bessere Verwendung wer<strong>de</strong>n nach<br />

Abtretung <strong>de</strong>s Candidaten gegeben, und vom Notar zu Papier gebracht; bei paribus<br />

hat <strong>de</strong>r Candidat zu repetiren — nach angemessener Frist, die er bei votis<br />

disparibus hierüber selbst dirimirt.<br />

4. Intervalla <strong>de</strong>r Prüfungen bestimmt <strong>de</strong>r Candidat selbst und geht vor je<strong>de</strong>m<br />

Rigerosum <strong>de</strong>n Dekan an, <strong>de</strong>r die Zeit hiezu, jedoch nicht in Lektions-Stun<strong>de</strong>n,<br />

bestimmt.<br />

5. Für je<strong>de</strong>s Rigerosum zahlt <strong>de</strong>r Candidat vorhinein 16 fl. 1 ).<br />

6. Für einen verhin<strong>de</strong>rten Professor examiniren die An<strong>de</strong>rn und beziehen die<br />

Taxe; Nachlässigkeit eines Professors wäre <strong>de</strong>m Protektor anzuzeigen.<br />

7. Nach vollen<strong>de</strong>ten Rigorosen gibt <strong>de</strong>r Dekan sieben Fragen, je eine aus<br />

je<strong>de</strong>m juridischen Fache, — zur schriftlichen Ausarbeitung. Besteht <strong>de</strong>r Candidat<br />

auch hierin nach <strong>de</strong>r Mehrheit <strong>de</strong>r Vota, so erfolgt die Disputatio inauguralis über<br />

30 Thesen aus <strong>de</strong>m ganzen juridischen Studium solo Deo praesi<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>n Professoren<br />

, statt <strong>de</strong>nen auch an<strong>de</strong>re gelehrte Männer eingela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n dürfen; je<strong>de</strong>r<br />

opponirt nicht über x /2 Stun<strong>de</strong>.<br />

8. Die Versprechungen vor <strong>de</strong>n Rigorosen und <strong>de</strong>r vierte Punkt vor <strong>de</strong>r Licem<br />

fallen als unnütz, unbillig und unanständig weg. (Vgl. §§ 33, 15.)<br />

9. Für das Licentiat wird bezahlt, wenn Einer graduirt, 50 fl., wenn Zwei<br />

miteinan<strong>de</strong>r graduiren, 66 fl., und 81 fl., wenn Drei graduiren. Für Licentiat und<br />

Doctorat ist zu bezahlen 126 fl., wenn Einer graduirt, 178 fl., wenn Zwei miteinan<strong>de</strong>r<br />

graduiren, und 244 fl., wenn Drei miteinan<strong>de</strong>r graduiren 2 ). Das Diplom kostet<br />

6 fl. (3 fl. für <strong>de</strong>n Dekan, 3 fl. für <strong>de</strong>n Notar). Die Kosten für Gastmahl, Merend etc.<br />

sind aufgehoben. Bloss Musik etc. in <strong>de</strong>r Kirche bei <strong>de</strong>r feierlichsten Promotion<br />

wäre beson<strong>de</strong>rs zu bezahlen. Stellvertreter erhalten die Taxe <strong>de</strong>r vertretenen Stelle;<br />

<strong>de</strong>r Betrag eines abgängigen Professors fällt <strong>de</strong>r Facultätskasse zu. Der Prokanzler<br />

hat in seiner Re<strong>de</strong> keine theologischen, son<strong>de</strong>rn juridisch« Themate zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

Ausser<strong>de</strong>m wird noch bemerkt:<br />

a. Ferien sind: 1. Sonn- und Feiertage; 2. Donnerstag, wenn in die Woche<br />

kein Feiertag fällt; 3. Mittwoch vor bis Mittwoch nach Ostern exclusive; 4. Ivo;<br />

5. die 3 letzten Faschingstage; 6. vom 8. September bis 2. November inclusive. —<br />

1) 3 fl. je<strong>de</strong>m Professor, 1 fl. 30 kr. <strong>de</strong>m Notar, und eben so <strong>de</strong>m Pe<strong>de</strong>ll, 1 fl.<br />

<strong>de</strong>r Facultätskasse.<br />

2) Dabei wird immer genau bestimmt, was je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Theilnehmer, die Kassen etc.<br />

erhalten. Zu einer nochmaligen Controle und genauem Angabe wur<strong>de</strong>n die Akten in<br />

<strong>de</strong>r Statthalterei nicht mehr aufgefun<strong>de</strong>n.<br />

8 11*


— 164 —<br />

Actus publici, examina, Disputationes, Promotiones, Electiones, festa patronoruin<br />

aliorum sind an Sonn- und Feiertagen, o<strong>de</strong>r doch ausser <strong>de</strong>n Lektions-Stun<strong>de</strong>n<br />

zu halten.<br />

b. Der Dekan for<strong>de</strong>rt am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Schuljahres die Abschrift <strong>de</strong>r in je<strong>de</strong>m<br />

exercitio menstruo verhan<strong>de</strong>lten Sätze mit <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>r Defen<strong>de</strong>nten und Opponenten,<br />

und catalogum und calculum auditorum, die er <strong>de</strong>m Rektor und dieser <strong>de</strong>m<br />

Protektor zur a. h. Vorlage übergibt.<br />

c. Zeugnisse wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Kegel nur am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Schuljahres vom Professor<br />

über ein Fach, und unter <strong>de</strong>m Jahre aus billigen Ursachen mit genauer Angabe,<br />

was und wie lange <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong> frequentirte, — nach vollen<strong>de</strong>tem Curse aber als<br />

Facultäts-Zeugnisse in conformitate <strong>de</strong>r Particular-Zeugnisse vom Dekan durch <strong>de</strong>n<br />

Notar ausgefertigt.<br />

d. Je<strong>de</strong>r Professor ist befugt, für 2 tägliche Stun<strong>de</strong>n an Schultagen ein<br />

Collegiengeld und zwar vorhinein zu for<strong>de</strong>rn, von höhern Stän<strong>de</strong>n mit 24 fl., von<br />

an<strong>de</strong>rn mit 12 fl. jährlich; Armen mit Talent und Fleiss ist jedoch <strong>de</strong>r Zutritt ohne<br />

Bezahlung nicht zu versagen.<br />

e. Einen kranken Professor suppliren zwei Collegen, nach Befund <strong>de</strong>s Protektors,<br />

o<strong>de</strong>r ein Correpetitor, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Professor seine Notate communiziren muss, <strong>de</strong>r<br />

jedoch nicht ex cathedra docirt.<br />

Die sehr in das Detail gehen<strong>de</strong> Instruktion für <strong>de</strong>n Professor <strong>de</strong>r Institutionen<br />

und <strong>de</strong>s Criminalrechtes in 12 Punkten schreibt unter An<strong>de</strong>rm vor:<br />

1. Täglich sind zwei Collegien nach Westenberg und Banniza zu geben —<br />

mit Empfehlung auch <strong>de</strong>r einschlägigen Auktoren bei <strong>de</strong>n einzelnen Materien, zum<br />

Beispiel <strong>de</strong> salvo conduetu, und Benützung <strong>de</strong>r römischen Antiquitäten zum Verständniss.<br />

2. In <strong>de</strong>n Institutionen sind vorzüglich die Novellen, welche Digesta corrigiren<br />

o<strong>de</strong>r Neues enthalten, das Brauchbare gründlich, das Uebrige kurz anzuführen,<br />

mit Nachschlagen in corpore juris civilis, ohne Subtilitäten und Wortstreite, mit<br />

casus practici hauptsächlich nach jus patrium, und nur als Subsidium nach jus<br />

commune; beson<strong>de</strong>rs ist im jus criminalo auf vaterländische Statuten, Gewohnheiten<br />

und Praxis zu sehen.<br />

3. lieber Lehrmetho<strong>de</strong> wird eingeschärft, es sei Status quaestionis genau zu<br />

bestimmen und dann zu <strong>de</strong>eidiren, hernach seien die Grün<strong>de</strong> — aus dorn Gesetze,<br />

— aus <strong>de</strong>r Vernunft Auktoritäten anzugeben, — mit <strong>de</strong>n Einwendungen und nach<br />

Beschaffenheit mit Beispielen ex praxi dicasteriorum. Zu dictiren ist nicht, aber<br />

langsam vorzutragen, damit die Zuhörer Noten machen können, da solo auditu Niemand<br />

etwas lernt, Notiren die Gedanken beisammen erhält, Schwatzen verhin<strong>de</strong>rt.<br />

Täglich ist fast eine halbe Stun<strong>de</strong> über das vorige Collegium zu examiniren, ohne<br />

die Examinan<strong>de</strong>n vorher zu bestimmen.<br />

4. Alle Monate mit Ausnahme <strong>de</strong>s ersten, wo die Prolegomena und historia<br />

vorkommen, ist exercitium aca<strong>de</strong>micum über 12 propositiones controversas von<br />

2 Defen<strong>de</strong>nten und 4 Opponenten, <strong>de</strong>ren Je<strong>de</strong>r % Stun<strong>de</strong> opponirt, ohne Solemnität<br />

im gewöhnlichen Auditorio und in gewöhnlichen Vorlese-Stun<strong>de</strong>n. Ihre Namen<br />

sind am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres <strong>de</strong>m Dekan zur weitern Vorlage einzuhändigen.<br />

5. Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres ist Catalogus auditorum mit Namen, Vaterland und<br />

Fortgang in drei Klassen nach Examen und calculum privatum <strong>de</strong>m Dekan ebenfalls<br />

zur weiteren Beför<strong>de</strong>rung einzureichen.<br />

Man wird aus diesen Anordnungen, <strong>de</strong>ren Befolgung <strong>de</strong>r juridischen Facultät<br />

auch unter <strong>de</strong>m 13. Dezember 1760 a. h. aufgetragen wur<strong>de</strong>, vorzüglich die Art<br />

und grössere Strenge bei <strong>de</strong>n juridischen Promotionen, manche Abweichungen von


— 165 —<br />

<strong>de</strong>n bisherigen Vorschriften und Gewohnheiten und manche genaue Bestimmungen<br />

ersehen, welche bisher nicht vorkamen.<br />

§ 82. '<br />

Das Jahr 1760, in welchem die Studienkommission in Wien von <strong>de</strong>m Direktorium<br />

in cameralibus et publicis förmlich excindirt und als eigene von <strong>de</strong>r Hofkanzlei<br />

unabhängige Hofstelle aufgestellt wur<strong>de</strong>, und das Jahr 1761 brachten<br />

auch <strong>de</strong>r Universität Innsbruck, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r theologischen Facultät, sehr wichtige<br />

Verän<strong>de</strong>rungen.<br />

Die erste ist die Aufstellung <strong>de</strong>r nicht aus <strong>de</strong>m Gremium <strong>de</strong>r Professoren genommenen<br />

Direktoren für alle vier Facultäten *). Die Studien-Hof-Commission erliess<br />

nämlich <strong>de</strong>n Auftrag, für je<strong>de</strong> Facultät einen Direktor vorzuschlagen, <strong>de</strong>r hi keiner<br />

Facultät aus <strong>de</strong>n Jesuiten, die so viele Kanzeln versehen, und auch nicht aus <strong>de</strong>m<br />

Gremium <strong>de</strong>r Professoren genommen wer<strong>de</strong>n soll; alle Direktoren sollen ein Collegium<br />

bil<strong>de</strong>n, je<strong>de</strong>n Monat wenigstens einmal zusammenkommen und sehen, ob die<br />

Studienverordnungen beobachtet wer<strong>de</strong>n und was zu verbessern wäre, darüber Protokolle<br />

aufnehmen, die <strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission vorzulegen sind. In Folge<br />

weitem Beriehts kam unter <strong>de</strong>m 13. Dezember 1760 die a. h. Entschliessung, nach<br />

welcher für die Jurispru<strong>de</strong>nz ad interim <strong>de</strong>r geheime Kath Sarnthein, für die Medizin<br />

<strong>de</strong>r Physiker Juliani als Direktor aufgestellt wur<strong>de</strong>, für die Theologie abor<br />

vom Bischof ein Direktor vorzuschlagen sei. Dieser schlug zuerst <strong>de</strong>n Dekan von<br />

Matrei, dann <strong>de</strong>n Kaplan von Mariahilf vor, endlich aber wur<strong>de</strong> mit a. h. Entschliessung<br />

vom 10. Dezember 1761 <strong>de</strong>r Prälat von Wüten als solcher und zugleich<br />

als Präses <strong>de</strong>s Collegiums aufgestellt; und da für die Philosophie <strong>de</strong>r Kath<br />

Müller als Direktor bestimmt wur<strong>de</strong>, so war die Einrichtung am Eu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres<br />

1761 vollständig. Aber schon unter <strong>de</strong>m 18. Oktober 1762 kam die Anordnung,<br />

dass <strong>de</strong>r Präsos nicht zugleich Direktor einer Facultät sein soll, in Folge <strong>de</strong>ssen<br />

Sarnthein Präses, Kath Püchler aber statt seiner Direktor <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz wur<strong>de</strong>.<br />

Dem Collegiuni war <strong>de</strong>r Universitäts-Notar gegen eine Remuneration monatlicher<br />

3 fl. und zur Dienstleistung <strong>de</strong>r Pe<strong>de</strong>ll gegen jährliche 12 H. beigegeben.<br />

Mit <strong>de</strong>m a. h. Erlass vom 13. Dezember 1760 war zugleich ausgesprochen,<br />

dass die Prälaten von Stams und Wüten y> wegen Herbeilockung frem<strong>de</strong>r Geistlichen<br />

zu Seminar zur Uebernahme theologischer Lehrstühle durch beste Subjekte zu vernehmen*<br />

seien. In Folge weiterer Verhandlungen wur<strong>de</strong> mit Hof<strong>de</strong>kret vom<br />

31. Oktober 1761 <strong>de</strong>r Canonicus Adrian Kemter von Wüten für Angustinischc<br />

Theologie, und Joachim Plattner von Stams für Thomistische Theologie, ferner mit<br />

weiterm Hof<strong>de</strong>krete vom 10. Dezember 1761 <strong>de</strong>r südtirulische Franziskaner Flavian<br />

ßicci als Professor <strong>de</strong>r Moral — - zu <strong>de</strong>n drei Professoren dieser Fächer aus <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft Jesu aufgestellt ~).<br />

Endlich wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>in erwähnten a. h. Erlass vom '['-». Dezember 1760 <strong>de</strong>r<br />

Bibliothekar, Weltpriester Graser, als eigener Professor für das Lehrfach <strong>de</strong>r Ethik<br />

in <strong>de</strong>r philosophischen Studien-Abtheilung ernannt.<br />

Nebst diesen Anordnungen zur Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Einflusses <strong>de</strong>r Jesuiten<br />

drohte ihnen auch <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>r Kanzel <strong>de</strong>s Kirchenrechts. Denn es wur<strong>de</strong> Bericht<br />

abgefor<strong>de</strong>rt, aus welchen Mitteln ein Professor <strong>de</strong>s Kirchenrwhts weltlichen<br />

1) In Wien wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m 10. September 1759 die aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu<br />

genommenen Direktoren entfernt und statt ihnefi als solche an<strong>de</strong>re Männer aufgestellt.<br />

2) In Wien wur<strong>de</strong>n mit Erlass Tom 10. September 1759 zu <strong>de</strong>n Jesuiten ein<br />

Dominikaner und ein Augustiner als Professoren angestellt.


— 166 —<br />

Stan<strong>de</strong>s, wie er an allen Universitäten schon bestehe, auch in Innsbruck aufgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n könnte, und es war wohl nur dieser Kostenpunkt, aus welchem <strong>de</strong>n<br />

Jesuiten diese Kanzel noch blieb, für die ein weltlicher Professor eine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

Besoldung hätte bekommen müssen.<br />

§ 83.<br />

Es ist sich wohl nicht zu verwun<strong>de</strong>rn, wenn bei so vielen und so wichtigen Verän<strong>de</strong>rungen<br />

an <strong>de</strong>r Universität, welche beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>n Jesuiten nicht angenehm sein<br />

konnten, ein erwünschter Zustand noch immer nicht eintrat. Im Jahre 1764<br />

z. B. wur<strong>de</strong>n mehrere Concilien wegen aka<strong>de</strong>mischen Einrichtungen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

auch in Jurisdictions-Angelegenheiten abgehalten, und <strong>de</strong>r juridische Professor<br />

La Paix gab au das Gubernium eine Schrift, in welcher er nebst persönlichen Beschwer<strong>de</strong>n<br />

über Missbräuche an <strong>de</strong>r Universität in Abhaltung <strong>de</strong>r Lektionen, Celebrirung<br />

von Universitäts-Festen, Solemnitäteu an Schultagen, Beibehaltung <strong>de</strong>r fast<br />

6 Monate <strong>de</strong>s Jahres ausfüllen<strong>de</strong>n Vakanztage klagte. Die Universität erhielt unter<br />

<strong>de</strong>m 1. Dezember 1764 einen Verweis und <strong>de</strong>n Auftrag, Bericht zu erstatten. Im<br />

folgen<strong>de</strong>n Jahre kam bekanntlich die Kaiserin nach Innsbruck, und sie muss über<br />

die Universität Klagen vernommen haben. Denn unter <strong>de</strong>m 27. Juni 1765 erhielt<br />

die Universität die Anzeige vom Hof, dass <strong>de</strong>r Hofrath bei <strong>de</strong>r obersten Justizstello<br />

und Professor juris naturae an <strong>de</strong>r Wiener Universität ehestens zur Untersuchung<br />

sämmtlicher Universitätssachen eintreffen wer<strong>de</strong>. In Folge seiner Untersuchung<br />

gab v. Martini <strong>de</strong>r Kaiserin seine motivirten Vorschläge, welche diese <strong>de</strong>m obersten<br />

Kanzler Grafen Chotek zufertigte und über erfolgte Beurtheilung und theilweise<br />

Modifikationen unter <strong>de</strong>m 28. August 1765 a. h. genehmigte. Diess Normale *),<br />

welches, wie es im Eingange <strong>de</strong>sselben heisst, » in Erwägung, dass die Innsbrucker<br />

Universität <strong>de</strong>n blühen<strong>de</strong>n Zustand und das Ansehen <strong>de</strong>r Wiener und Prager Universität<br />

bei Weitem nicht erreicht und an <strong>de</strong>r zu Grund gelegten Gleichheit noch<br />

Vieles abgeht, nach vorgenommener reiflicher Ueberfrgung * erlassen wur<strong>de</strong>, enthält<br />

— bezüglich <strong>de</strong>r Universität überhaupt § 1—6, <strong>de</strong>s Rektors § 7—13, <strong>de</strong>r<br />

Direktoren § 14—24, <strong>de</strong>r Dekane § 25—27, <strong>de</strong>r Professoren § 28—40, <strong>de</strong>r<br />

Senioren und <strong>de</strong>s Senats § 41—44, dann <strong>de</strong>r Theologie § 45—53, <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

§ 54—62, <strong>de</strong>r Medizin § 63—73, <strong>de</strong>r Philosophie § 74—81, und endlich<br />

<strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Promotionen § 82—93 im Wesentlichen folgen<strong>de</strong> a. h. Anordnungen<br />

zur unverbrüchlichen künftigen Beobachtung.<br />

A. Protektor, zugleich Präses <strong>de</strong>r Lau<strong>de</strong>s - Studien - Commission, ist <strong>de</strong>r<br />

Gubernial-Präsi<strong>de</strong>nt Graf Enzenberg, in <strong>de</strong>ssen Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Gubemial-Rath<br />

Graf Sarnthein. Die Commission überwacht die genaue Beobachtung <strong>de</strong>r Gesetze,<br />

schlichtet bis zur a. h. Entscheidung, wenn eine solche nöthig ist, die Irrungen und<br />

erstattet alle 3 Monate ausführlichen Bericht über die Universitäts-Vorfallenheiton<br />

an Ihre Majestät. Der Universitäts-Jurisdiction sind alle Doctoren, Notare, Chirurgen,<br />

Apotheker und die Künstler <strong>de</strong>r Universität, dann ihre Buchbin<strong>de</strong>r gratis einzuverleiben<br />

, und ist ein Verzeichniss aller Glie<strong>de</strong>r herzustellen und zu übergeben.<br />

Das nou zu errichten<strong>de</strong> Universitäts-Judicium erkennt über alle Streitigkeiten ihrer<br />

Glie<strong>de</strong>r in erster Instanz, daher ist ein bei einem Gerichte eingezogenes Glied <strong>de</strong>r<br />

Universität sogleich <strong>de</strong>m Rektor abzuliefern. Die Bibliotheks-Dotation von 300 fl.<br />

ist zur Anschaffung von Büchern für alle Facultäten zu verwen<strong>de</strong>n, ausgeliehene<br />

Bücher sind sogleich hereinzubringen und keine mehr ohne Recognition auszuleihen.<br />

l) Siebe Beilage E.


— 167 — .<br />

Ihre Majestät ist geneigt, sie aus ausseror<strong>de</strong>ntüchen Fonds mit einigen höchst nothwendigen<br />

Werken zu versehen.<br />

B. Dem Eektor gebührt <strong>de</strong>r Titel: Herr;, er ist Anfangs September je<strong>de</strong>n<br />

.Jahres nur vom Senate zu wählen und a. h. zu bestätigen, — auch aus würdigen<br />

und tüchtigen Glie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r philosophischen Facultät, wenn <strong>de</strong>r Turnus sie trifft,<br />

aber nicht aus Keligiosen, also auch nicht aus Professoren <strong>de</strong>s Stiftes Stams und<br />

Wüten, was Ihre Majestät abolirt. Thesen wer<strong>de</strong>n auctoritate et consensu Rectoris ••<br />

zum Druck beför<strong>de</strong>rt. Der Eektor hat die zu Immatrikuliren<strong>de</strong>n vorher auf die<br />

Wichtigkeit und Verbindlichkeit <strong>de</strong>s Ei<strong>de</strong>s aufmerksam zu machen.<br />

C. Die Direktoren ernennt Ihre Majestät, sie haben <strong>de</strong>n Rang vor <strong>de</strong>n Dekanen<br />

und <strong>de</strong>m Kanzler, und <strong>de</strong>r medizinische soll auch gleich <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n Charakter<br />

eines k.k. Gubernial-Rathes haben. Ihre Pflichten sind: Die Professoren als Vorsteher<br />

<strong>de</strong>rselben zu allen Facultäts-Sachen, wie Dekanatswahl, Verleihung aka<strong>de</strong>mischer<br />

Wür<strong>de</strong>n etc. zu versammeln, Invigilirung <strong>de</strong>r Professoren in ihren Pflichten<br />

nach <strong>de</strong>r Instruktion <strong>de</strong>r Professoren, Ermahnung, Anzeige etc., Besuch — auch unvermutheter<br />

— <strong>de</strong>r Vorlesungen, nach Vollendung eines Lehrgegenstan<strong>de</strong>s Veranlassung<br />

kurzer Prüfungen mit Noten <strong>de</strong>r 1., 2., 3. Klasse, Einsendung <strong>de</strong>r Kataloge<br />

am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Schuljahres an Ihre Majestät, Approbation <strong>de</strong>r Attestate und Thesen,<br />

wenn letztere nicht in Wien approbirt sind, Gegenwart bei <strong>de</strong>r Inscription und Vertheilung<br />

<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten zu <strong>de</strong>n Vorlesungen, Bestimmung von Tag und Stun<strong>de</strong> für<br />

die Examina pro gradu, wechselseitige Abhaltung einer Ee<strong>de</strong> in Stuba aca<strong>de</strong>mica<br />

am Feste <strong>de</strong>s hl. Leopold's aus ihrem Fache, Gegenwart bei <strong>de</strong>n Versammlungen<br />

<strong>de</strong>r Universität, Aufstellung <strong>de</strong>r öffentlichen Repetitoren über Vernehmung <strong>de</strong>r<br />

Professoren.<br />

D. Die Dekane sind von allen Glie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Facultät zu wählen, <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong><br />

kann bestätiget wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Direktor kann die Wahl eines Unwürdigen<br />

suspendiren und von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s-Studien-Commission <strong>de</strong>n Befehl zur Wahl eines<br />

An<strong>de</strong>rn verlangen. Ihre Pflichten sind: Den Direktor zu suppliren, Dokumente<br />

<strong>de</strong>r Facultät zu unterschreiben und zu siegeln. Sie gehen <strong>de</strong>n Lehrern aller Facultäten<br />

vor.<br />

E. Lehrer haben in Zukunft (die gegenwärtigen behalten ihre Rechte) Gehalt<br />

und Rang nach <strong>de</strong>m Senium, sohin <strong>de</strong>r Eintreten<strong>de</strong> <strong>de</strong>n letzten, bleiben aber bei<br />

einem Fache, haben täglich vom 4. November bis 7. September inclusive <strong>de</strong>r Examina<br />

mit Ausnahme <strong>de</strong>r Feier- und Donnerstage und <strong>de</strong>r achttägigen Ferien um<br />

Weihnachten und Ostern auch an dispensirten Feiertagen zu lehren; die Vorlesungen<br />

an <strong>de</strong>r Universität in vorgeschriebener Kleidung zu halten, Vor- und Nachmittag<br />

mit einer viertelstündigen unbestellten Prüfung und nach <strong>de</strong>m Resultate<br />

dieser und <strong>de</strong>r Final-Prüfungen die Attestate mit ihren Klassen zu geben; sie haben<br />

vor <strong>de</strong>n übrigen Glie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Facultät <strong>de</strong>n Vorrang; auf ihren Gehalt kann nur<br />

a. h. Beschlag gelegt wer<strong>de</strong>n, aussor in via juris wegen Schul<strong>de</strong>n etc. Musiken für<br />

sie sind abgestellt; Anzüglichkeiten uml Schmähungen wer<strong>de</strong>n das erste und zweite<br />

Mal mit Sperre von einem Drittel Gehalt, das dritte Mal mit Cassatiou bestraft;<br />

monatlich hat eine Disputation von 12 Thesen zwischen einem Defen<strong>de</strong>nten gegen<br />

drei bis vier.Opponenten nach Vorschrift <strong>de</strong>r Logik stattzufin<strong>de</strong>n, wofür <strong>de</strong>r Professor<br />

<strong>de</strong>r Anatomie seine Demonstrationen fortsetzt. Je<strong>de</strong>r Professor soll jährlich<br />

eine Abhandlung über eine wo möglich neue Materie seines Faches auf Kosten <strong>de</strong>r<br />

Defen<strong>de</strong>nten o<strong>de</strong>r Rektoratskasse statt <strong>de</strong>s Mahles, drucken lassen und a. h. einsen<strong>de</strong>n.<br />

Der Proviuzial S. J. und geistliche Vorsteher haben bei Abän<strong>de</strong>rung ihrer<br />

Lehrindividuen drei Subjekte durch die Lan<strong>de</strong>s-Studien-Commission und das Guberniuöi<br />

vorzuschlagen.


— 168 —<br />

F. Auch in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz und Philosophie ist nach Austritt <strong>de</strong>r jetzigen<br />

Senioren <strong>de</strong>r älteste Professor Senior; die Einrichtung <strong>de</strong>s Senates bleibt nach <strong>de</strong>r<br />

Vorschrift vom Jahre 1756. Für Civil- und Criminal-Prozesse wird ein Ju^iciüm<br />

aca<strong>de</strong>micum gebil<strong>de</strong>t aus <strong>de</strong>m Kector facultatis juridicae als Präses bis zur »Vahl<br />

eines neuen Eektors aus dieser Facultät, also durch 4 Jahre, und <strong>de</strong>m Dekan und<br />

einem an<strong>de</strong>rn Glie<strong>de</strong> <strong>de</strong>r juridischen Facultät ohne Lehrkanzel, nebst Notar. Ist<br />

<strong>de</strong>r Exrektor Dekan, so wählt die Facultät einen Stellvertreter. In Prozessen über<br />

geistliche Personen ist auch <strong>de</strong>r Prokanzler Mitglied. Die causae ecclesiasticae sind<br />

nach Vergleich vom Jahre 1688 zu behan<strong>de</strong>ln. Die Prozesse vertheilt zr: Bearbeitung<br />

<strong>de</strong>r Präses. Wer ohne billige Ursache im Senat nicht erscheint, zahlt 1 Thlr.<br />

G. Die Theologie, schon im Jahre 1752 auf bessern Fuss gesetzt, behält<br />

ihre Lehrbücher, bis an<strong>de</strong>re von Wien vorgeschrieben wer<strong>de</strong>n; <strong>de</strong> locis theologicis<br />

ist jedoch nach Melchior Canus o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>rn berühmten Auktor zu lesen, <strong>de</strong><br />

probabilismo nach Antoin o<strong>de</strong>r wenigstens sehr beschei<strong>de</strong>n zu lehren; auch <strong>de</strong>r<br />

Professor <strong>de</strong>r Moral hat disputatio menstrua zu halten; die hl. Schrift muss je<strong>de</strong>r<br />

Theolog hören bei Strafe verweigerten Attestates auch über an<strong>de</strong>ro Examina, ohne<br />

welches keine Präsentation zu einem kaiserlichen Beneficium stattfin<strong>de</strong>n kann. Die<br />

neuen Kanzeln können auch Weltpriester erhalten; daher Landschaft und Magistrat<br />

tüchtige Subjekte zu besserer Auswahl ad beneficia präsentiren sollen, Die Instruktoren<br />

für Studirendo sind nicht nach Willkühr vom Rektor S. J. auszutheilen.<br />

Ohne hebräische und griechische Sprachkenntniss kann kein Theolog ad gradum<br />

zugelassen wer<strong>de</strong>n, das Fach haben alle Theologen zu frequontiren.<br />

H. Die Professores juris haben ihre Vorlesungen 2 Stun<strong>de</strong>n täglich Vor- und<br />

.Nachmittag nach <strong>de</strong>m Normale vom Jahre 1756 bis zur Auffindung auch eines<br />

zweiten Auditoriums, bis dort in Stuba aca<strong>de</strong>mica, <strong>de</strong>r Canonist von 3y4—5 Uhr,<br />

damit ihn auch die Theologen hören können, zu geben. Die Collegien-Gel<strong>de</strong>r bleiben<br />

und sind im April und November vorläufig einzutreiben. Pufendorf ist nicht<br />

zu gebrauchen, dafür können die Positiones juris von Wien gebraucht wer<strong>de</strong>n, die<br />

über Staats- und Völkerrecht wer<strong>de</strong>n auch bald nachfolgen, Weltgeschichte ist nicht<br />

zugleich zu hören, son<strong>de</strong>rn Fach <strong>de</strong>s Gymnasiums und'<strong>de</strong>r Philosophie. Jus criminale<br />

ist nach Banniza o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>rn neuen Buche, jus canonicum nach <strong>de</strong>r<br />

Wiener Auflage (Principia juris publici eccles. cath.) bis zum Erscheinen von Rieg-<br />

I ger's Werk zu lehren. Advocatur können nur Doctoron, nicht Licentiaten treiben,<br />

von <strong>de</strong>r Regierung abgefor<strong>de</strong>rte consilia o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Ausarbeitungen verfassen die<br />

Professoren abwechselnd, ohne Vernachlässigung <strong>de</strong>r Vorlesungen. Richter, Vicarieii,<br />

Advocaten sind nur über Attestate von in Oesterreich absolvirten Studien auf Erlaubniss<br />

dos Guberniums aufzustellen, die seit drei Jahren ordnungswidrig angestellten<br />

Advocaten bis zur erfor<strong>de</strong>rlichen Approbation <strong>de</strong>s Guberniums suspendirt.<br />

I. Die medizinische Facultät hat in Wien gebrauchte Vorlesebüchcr, sohin<br />

auch Boerhavius zu gebrauchen. Dio Professoren haben täglich vorzulesen, in <strong>de</strong>r<br />

Anatomie ist sich um mehrere Cadaver umzusehen, welche <strong>de</strong>r Civil- und Militär-<br />

Stand unentgeltlich verabreichen soll, und die dann im Pestfriedhof zu begraben<br />

sind. Die an<strong>de</strong>rn Kosten dazu von circa jährlich 75 fl. sind ex cassa Universitatis<br />

zu bestreiten. In das theatrum anatomicum ist Wasser zu schaffen. Das Spital ist<br />

<strong>de</strong>m Professor Institutionom nicht wechselweise, son<strong>de</strong>rn beständig gegen die üblich<br />

sein sollen<strong>de</strong>n 60 fl. zu überlassen; im Spital ist ein Assistent anzustellen und um<br />

mehrere Kranke umzusehen, wenn es die Einkünfte erlauben. Wegen Abgangs <strong>de</strong>r<br />

Chemie und Botanik und pro Metallurgia, auch eines und an<strong>de</strong>rn bessern Salärs<br />

und An<strong>de</strong>res wer<strong>de</strong>n Ihre Majestät nach Auffindung eines Fonds bedacht sein. Die<br />

Doctores sollen vor gradum, wie in allen Facultäten auch Disputationes inaugurales


— 169 —<br />

sine praesi<strong>de</strong> gegen Frem<strong>de</strong> und nur in <strong>de</strong>ren Abgang vor <strong>de</strong>n Professoren halten.<br />

Wer Medizin, Chirurgie, Hebainmenkunst übt, muss an <strong>de</strong>r Universität geprüft und<br />

approbirt sein, sonst ist er nicht zu dul<strong>de</strong>n; Landstreicher, Marktschreier, Arcanisten<br />

sind als Betrüger auszurotten; Materialisten dürfen ihre Waare nicht unter<br />

einem halben Pfund und nur nach vom Gubernium bestimmten Preisen und auf<br />

Gubernial-Bewilligung verkaufen. Consilia und Examina practica nimmt <strong>de</strong>r Direktor<br />

sammt <strong>de</strong>n Professoren vor, zum Examen eines Chirurgen ist <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r<br />

Chirurgie mit zwei Stadt-Chirurgen zu berufen, Holz für Auditorien wird aus <strong>de</strong>m<br />

Universitätsfond angeschafft. Die Apotheken in Orten ohne Physikat sollen in<br />

Physikate umgeschafft wer<strong>de</strong>n.<br />

K. Die Professoren <strong>de</strong>r Philosophie haben Mako's S. J. Werke zu gebrauchen,<br />

Professor Matheseos kann sein Buch behalten; Professor Logicae et Metaphysicae<br />

sollen nicht zur Physik übertreten, son<strong>de</strong>rn bei ihren Kanzeln bleiben. Der Direktor<br />

— zugleich Gubernial-Rath — ist im Verhin<strong>de</strong>rungsfälle vom Professor Medicinae<br />

Menghin als Vicedirektor bei Examen, Disputation etc. zu suppliren; ohne mathematische<br />

Kenntnisse ist Niemand zum Studium <strong>de</strong>r Physik zuzulassen. Nach Vollendung<br />

eines Thoils <strong>de</strong>r Logik, Metaphysik, Physik ist Disputatio von zwei besten<br />

Zuhörern mit Einladung von frem<strong>de</strong>n Opponenten zu halten. Der Professor Logices<br />

hat die bessern Auetoren <strong>de</strong>s Fachs — Malebranche, Loke, Leibnitz etc., <strong>de</strong>r Physiker<br />

Newton etc., <strong>de</strong>r Ethiker Wolf, Müller etc. zu empfehlen, letzterer hat sich in<br />

juridische Lehrsätze nicht zu mischen. Wer nicht fleissig frequentirt, soll nach<br />

Leopold's Statut aufhören, Aka<strong>de</strong>miker zu sein, diess muss <strong>de</strong>n Fleiss spornen.<br />

L. Ohne vorgeschriebene Examina und Disputationes kann Niemand Doctor<br />

wer<strong>de</strong>n. Ein Lehrer soll bei Eigerosen nicht über seine Zeit examiniren und An<strong>de</strong>rn<br />

einre<strong>de</strong>n. Das Examen dauert 2 x /2 Stun<strong>de</strong>n, die Taxen sind bestimmt, <strong>de</strong>r Direktor<br />

erhält bei Rigerosen, nicht aber bei <strong>de</strong>n Disputationen, doppelte Taxe, ohne Handschuhe<br />

; Nobilitationon, Wappenbriefe, Restitutiones honoris sind <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sfürsten<br />

reservirt. Keiner ist ohne schriftliches Zeugniss über die vorgeschriebenen Prüfungen,<br />

bei Juristen auch über Abhandlung <strong>de</strong>r sieben Fragen zu doctorireii; zur Ausarbeitung<br />

dieser Fragen wird die besser eingerichtete juridische Bibliothek, über<br />

welche das oben von an<strong>de</strong>rn Bibliotheken Gesagte gilt, gute Dienste leisten. Promotionen<br />

als Universitäts-Recht sind ohne weitere Anfrage zu ertheilen, und ist<br />

auch Chirurgen und Apothekern ihr Diplom von <strong>de</strong>r medizinischen Facultät auszufertigen,<br />

Attestate haben die Klassen ohne Vorzugs-Note, Diplome per majora o<strong>de</strong>r<br />

unanimia zu enthalten. Wer im Kigerosum nicht besteht, ist wenigstens ö Monate<br />

zu suspendiren. Der Direktor hat ein Protokoll über Materia examinis approbatin<br />

per majora etc. Suspension zu führen, das im Archiv <strong>de</strong>r Universität aufbewahrt<br />

wird, und wovon er eine Abschrift zu Hän<strong>de</strong>n hat. Der Notar ist zu <strong>de</strong>n Prüfungen<br />

nicht beizuziehen. Freiburger Doctoren sind jenen von Wien, Prag und Innsbruck<br />

nicht gleich zu halten, bis dort die juridische .Lehrart eingeführt, sein wird.<br />

— Der Notar hat bessere Ordnung zu halten und ohne Quittung keine Schrift abhan<strong>de</strong>n<br />

zu geben. Eine Kasse für Wittwen <strong>de</strong>r juridischen und medizinischen<br />

Facultät gleich jener von Wien wür<strong>de</strong> Ihre Majestät gestatten. Das Betreffen<strong>de</strong><br />

dieser a, h. Entschliessung ist jährlich <strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n bekannt zu geben. Alles<br />

vom Gubernium zu überwachen.<br />

§ 84.<br />

Diese a. h. Verordnung ist seit <strong>de</strong>r Entstellung <strong>de</strong>r Universität wohl die umfassendste<br />

*), sie trägt die klar ausgesprochene Absicht an <strong>de</strong>r Stirne, <strong>de</strong>r Inns-<br />

1) De Luca citijrt sie unter <strong>de</strong>m lat. Titel: Normale eaes. reg. d. d. 28. Aug. 1765.<br />

r 1


— 170 —<br />

brucker Universität mehr Ansehen zu verschaffen und sie <strong>de</strong>n übrigen österreichischen<br />

Universitäten gleichförmig zu machen und gibt ein ziemlich klares Bild nicht<br />

nur über die Beschaffenheit und über manche Gebrechen bei <strong>de</strong>rselben in dieser<br />

Zeit, z. B. über Ferialtage, bei Senatssitzungen, Promotions-Prüfungen etc., zumal<br />

wenn die Vorschriften, wie kaum zu zweifeln ist, früher Vorgekommenes än<strong>de</strong>rn<br />

sollten, son<strong>de</strong>rn überhaupt von <strong>de</strong>r Einrichtung <strong>de</strong>r Universitäten in Oesterreich,<br />

namentlich jener zu Wien, nach <strong>de</strong>r die Innsbrucker Universitäts-Verhältnisse geordnet<br />

wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

Dass über die Ausführung auch dieser Anordnungen manche Be<strong>de</strong>nken auftauchten<br />

und Vorstellungen gemacht wur<strong>de</strong>n, ist bei <strong>de</strong>n vielen Neuerungen, die sie<br />

enthalten, eben so natürlich, als dass sie bei <strong>de</strong>r Stellung und <strong>de</strong>m Einflüsse Martini's<br />

in Wien in <strong>de</strong>r Kegel vergebens waren. Doch kam unter <strong>de</strong>m 22. Oktober 1769<br />

die & h. Entschliessung, dass Licentiaten juris, die schon früher ihre Studien<br />

vollen<strong>de</strong>t hatten, zur Advocatur zuzulassen seien und bezüglich <strong>de</strong>r Anstellung <strong>de</strong>r<br />

Gerichts-Prokuratoren, dann <strong>de</strong>r Stadt-, Markt- und Gemein<strong>de</strong>-Eichter es bei <strong>de</strong>m<br />

bisherigen Herkommen zu bewen<strong>de</strong>n habe. Manches, z. B. die Abhaltung von Re<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Direktoren am Feste <strong>de</strong>s hl. Leopold's, mag unterblieben sein, wenigstens ist<br />

mir. von <strong>de</strong>r Ausführung dieser Vorschrift nichts bekannt. Selbst das Judicium<br />

aca<strong>de</strong>micum wur<strong>de</strong> erst im Jahre 1772 nach <strong>de</strong>r Vorschrift eingeführt.<br />

§ 85.<br />

Während die Universität ihr ziemlich bewegtes Leben fortsetzte und nach und<br />

nach <strong>de</strong>n a. h. Verordnungen Gültigkeit verschafft, auch wohl unter <strong>de</strong>m 30. Jänner<br />

1773 ihr guter Zustand a. h. zur Nachricht genommen wur<strong>de</strong>, trat eine eben<br />

so unerwartete als allgemein und insbeson<strong>de</strong>rs für die Innsbrucker Universität<br />

wichtige, Epoche machen<strong>de</strong> Begebenheit ein, — die Aufhebung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Jesu. Die Jesuiten hatten zwar an ihrem Einflüsse, namentlich in Studien-Angelegenheiten,<br />

so wie an ihrer Achtung auch in Oesterreich Vieles verloren *), und<br />

selbst in Tirol, namentlich in Innsbruck, sprach sich bei aller Achtung, die man<br />

im Allgemeinen für sie hatte, doch nicht immer ein günstiges Urtheil für sie aus.<br />

Einen Stoss gab <strong>de</strong>r Gesellschaft im Jahre 1703 <strong>de</strong>r Verdacht eines Einverständnisses<br />

mit <strong>de</strong>m bayrischen Churfürsteu Emmanuel bei seinem Einfalle in Tirol 2 ).<br />

Im Jahre 1749 warf man ihnen bei ihrer sogenannten Mission vor, dass sie Gewissens-Scrupel<br />

erregen, die Leute zur Verzweiflung führen, unmögliche Dinge anrathen,<br />

nur von <strong>de</strong>r Hölle predigen, die Gemüther nicht so fast belehren, als ver-<br />

1) Dass selbst <strong>de</strong>r Erzbiscbof von Wien nicht sehr für die Jesuiten eingenommen<br />

•war. wur<strong>de</strong> bereits bemerkt (§§ 77. 79). Beson<strong>de</strong>rs aber war Gebhard van Swieten.<br />

Leibarzt <strong>de</strong>r Kaiserin und zweiter Präsi<strong>de</strong>nt bei <strong>de</strong>r Ftudien-Hof-Commission, <strong>de</strong>m<br />

Studienwesen <strong>de</strong>r Jesuiten nicht geneigt. Unter <strong>de</strong>m 5. Sept. 1757 schrieb er an die<br />

Kaiserin unter An<strong>de</strong>rm: L'effet a montrfj, que les «tu<strong>de</strong>s ont langui et sont <strong>de</strong>peri<br />

dans l'Universite, <strong>de</strong>puis que la societe y a ete incorporee etc. und unter <strong>de</strong>m 28. Juni 1759<br />

begehrte die Studien-Commission in corpore von <strong>de</strong>r Kaiserin die Absetzung <strong>de</strong>r zwei<br />

Direktoren S. J. <strong>de</strong>r Philosophie und Theologie an <strong>de</strong>r Universität zu Wien, die auch<br />

unter <strong>de</strong>m 10. Sept. 1759 a. h. erfolgte. Dass Viele die Wirksamkeit <strong>de</strong>r Jesuiten in<br />

Studien-Angelegenheiten übo'haupt ta<strong>de</strong>lten, ist bekannt. Tomek 1. c. sagt Seite 290:<br />

„Die Blüthezeit <strong>de</strong>s Jesuiten-Or<strong>de</strong>ns war für Böhmen die Zeit <strong>de</strong>s tiefsten Verfalls <strong>de</strong>r<br />

Nationalbildung überhaupt und <strong>de</strong>r Wissenschaften insbeson<strong>de</strong>re, und <strong>de</strong>m Einflnss <strong>de</strong>s<br />

Or<strong>de</strong>ns war es vorzüglich zuzuschreiben, dass nach <strong>de</strong>n schweren Schlägen einer innern<br />

Umwälzung und eines langwierigen verheeren<strong>de</strong>n Krieges, welcher <strong>de</strong>n Verfall herbeigeführt<br />

hatte, das Wie<strong>de</strong>rerwachen vom To<strong>de</strong>sschlafe mehr als ein Jahrhun<strong>de</strong>rt aufgehalten<br />

wur<strong>de</strong>."<br />

2J Vgl. Jäger: Tirol und <strong>de</strong>r bayriscb-franzüsische Einfall im Jahre 1703. S. 201.


— 171 —<br />

wirren l ). Iui nämlichen Jahre schlug <strong>de</strong>r landschaftliche Congress-Ausschuss vor,<br />

ein Gesetz zu erlassen, dass ein Or<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r die Seinigen nach Verlauf mehrerer im<br />

Or<strong>de</strong>n zugebrachten Jahre entlasse (diess kann bekanntlich bei <strong>de</strong>n Jesuiten bis<br />

zur vierten Profess geschehen), sie auch erhalte o<strong>de</strong>r legitimam zurückstelle. In<br />

Brixen sträubte sich das Domkapitel gegen ihre Einführung, und alle diessfälligen<br />

Bemühungen <strong>de</strong>s Bischofs waren vergeblich 2 ). In Innsbruck wollte man ihnen<br />

selbst, als Maria Theresia im Jahre 1765 das Theresianum zu errichten befahl,<br />

ihr Convict — das Nicolaihaus nehmen 3 ). An <strong>de</strong>r Universität hatte schon in<br />

<strong>de</strong>r vorigen Perio<strong>de</strong> die Schwächung ihres Ansehens begonnen (§72); die Studien-'<br />

Keformation dieser Perio<strong>de</strong> stellte die Jesuiten an <strong>de</strong>r Philosophie und Theologie<br />

unter die Aufsicht von Direktoren und Examinatoren und zwar seit 1760 unter<br />

Direktoren, die nicht ihrem Or<strong>de</strong>n angehörten (§§ 7 7,7 8); sie bekamen im Jahr 1761<br />

in <strong>de</strong>n von ihnen gelehrten Fächern <strong>de</strong>r Theologie Rivalen aus an<strong>de</strong>rn geistlichen<br />

Corporationen, und in <strong>de</strong>r Philosophie einen Weltpriester in ihr Gremium; in <strong>de</strong>r<br />

Jurispru<strong>de</strong>nz verlor <strong>de</strong>r Canonist aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu Vieles von seinem Einfluss<br />

(§ 76) und endlich selbst die Kanzel; die Aufstellung <strong>de</strong>r Jesuiten als Professoren<br />

geschah nur durch <strong>de</strong>n Kaiser und zwar aus drei von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skommission<br />

und <strong>de</strong>m Gubemium vorgeschlagenen Individuen. -Selbst ihre Promotion zu<br />

aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n musste wie bei an<strong>de</strong>rn Promoven<strong>de</strong>n geschehen.<br />

In<strong>de</strong>ssen dachte in Tirol wohl Niemand an die Aufhebung <strong>de</strong>r im Allgemeinen<br />

hochgeachteten Gesellschaft, — eine Aufhebung, die bekanntlich nicht von Wien<br />

aus, son<strong>de</strong>rn auf Betreibung mancher Regierungen vom Oberhaupte <strong>de</strong>r katholischen<br />

Kirche im Jahre 1773 ausgesprochen, und in Innsbruck am 1. Oktober 1773<br />

durch <strong>de</strong>n Weihbischof von Brixen mit drei Eural<strong>de</strong>kanen und von Glie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s<br />

Guberniums vollzogen wur<strong>de</strong>.<br />

Diese wichtige Begebenheit, durch die eine Gesellschaft von <strong>de</strong>r Universität<br />

abtrat, welche über 80 Jahro zwei Facultäten <strong>de</strong>rselben bereits ganz versehen, die<br />

wichtige Kanzel <strong>de</strong>s Kirchenrechtes in <strong>de</strong>r dritten Facultät bis zum Jahre 1769<br />

behalten und beson<strong>de</strong>rs in <strong>de</strong>n erstem Zeiten ihres Bestehens <strong>de</strong>n entschie<strong>de</strong>nsten<br />

Einfluss auf sie ausgeübt hatte, macht billig einen Abschnitt in <strong>de</strong>r Geschichte<br />

<strong>de</strong>r Universität 4 ).<br />

1) Zoller: Denkwürdigkeiten von Innsbruck, II. Tb. S. 147.<br />

2) Sinnacher: Beiträge, IX. Bd. S. 225, 230 ff.<br />

3) Es han<strong>de</strong>lte sich um ein Lokale für das neu zu errichten<strong>de</strong> ColJegitim Nobilium.<br />

Da das Nicolaihaus (das jetzige Jesuiten-Collegium) nicht als absolutes Eigenthum<br />

<strong>de</strong>r Jesuiten anerkannt w ir<strong>de</strong>, wollte man dieses dazu verwen<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n<br />

Veitläufigen Verhandlungen darüber inussten die Jesuiten sogar ihre Original-Rechnungen<br />

über dasselbe vorlegen und als Kaufpreis zur Beibehaltung 20,000 fl. anbieten<br />

Jedoch kam es nicht zur Annahme dieses Angebotes. (Verhandlungen in <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur.)<br />

4) Dekan Herculan Oberrauch, ein Franziskaner, schrieb darüber in <strong>de</strong>n theologischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n vom I.Oktober 1773 Folgen<strong>de</strong>s: Ad fragorem tantae ruinae omnes<br />

•ehementer commoti vel coneussi sunt etiam. Erat quippe huic coetui ex tota fere ju<br />

ventute ingeniorum selectus, suorum vero educatio exaetissima, laboris amor invictus.<br />

et quod in<strong>de</strong> sequitur, doctrina plane insignis et major etiam ad omnes opinio, virorum<br />

fama virtutis, et ipsa virtute celebrium über proventus. opes, prout plerique credi<strong>de</strong>re.<br />

fere immensae, firma insuper apud omnes (gratia ac — diese Worte sind wahrscheinlich<br />

durch eine spätere Hand durchstrichen) potentia incredibilis, <strong>de</strong>nique paene consumtnata<br />

et quae etiam compaTate ad integrum privati sortem exce<strong>de</strong>re vi<strong>de</strong>batur, felicitas.<br />

Quae vero tantae et quam vel contingere posse superioribus annis nemo suspicatus<br />

e st, cladis causae exstiterint, <strong>de</strong>cernere altior quaedam Potestas prohibet. Generale<br />

tarnen et verissimum illud adscribere licebit (utilissimam — diess Wort ist wie<strong>de</strong>r durchstrichen)<br />

hanc societatem divinae provi<strong>de</strong>ntiae res humanas perpetuo motu versanth.


— 172 —<br />

Zur bessern Kenntniss ihres Zustan<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n 25 Jahren vor <strong>de</strong>r Aufhebung<br />

dieser Gesellschaft durchgehen wir wie<strong>de</strong>r kurz die wichtigsten Momente <strong>de</strong>rselben<br />

in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Paragraphen, wobei freilich einige Wie<strong>de</strong>rholungen unvermeidlich<br />

sind.<br />

§ 86.<br />

Was zuerst <strong>de</strong>n Fond betrifft, so genügten bis zur Studien-Reformation im<br />

Jahre 1752—53 noch immer die Erträgnisse <strong>de</strong>s für die Universität bestimmten<br />

Salzaccises, und eine Rechnung vom Jahre 1753 gibt die Einnahmen — mit Einschluss<br />

eines Cassarestes von 4248 fl. 31 kr. 2 dl —auf 13,506 fl. 42 kr. 2 dl,<br />

die Ausgaben aber — freilich nur Besoldungen — auf 8946 fl., also <strong>de</strong>n Ueberschuss<br />

mit 4248 fl. 31 kr. 2 dl. an *), so dass — <strong>de</strong>n Cassarest abgerechnet —<br />

et felicitatem nunquam in iis<strong>de</strong>m semper castris militare permittentis novum prorsusque<br />

celeberrimum exemplum evassisse. — Et qui<strong>de</strong>m propius ad res nostras — Viri hi<br />

facultatem nostram per quatuor annos soli, exin adjuncto uno et mox altero säcerdote<br />

octoginta et ultra annos tenuerunt; anno <strong>de</strong>mum 1761 tres alii eas<strong>de</strong>m, quas Patres<br />

Societatis disciplinas daturi accessere etc.<br />

1) Die nähern Angaben dieser in <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur vorfindigen Rechnung<br />

sind:<br />

I. Empfänge.<br />

a. Rest <strong>de</strong>s vorigen Jahres 4248 fl. 31 kr. 2 dl.<br />

b. Salzaccis 8062 fl. 11 kr. — dl.<br />

c. Interessen <strong>de</strong>r im J. 1672 angelegten Kapitalien 425 fl. — kr. — dl.<br />

d. Kapital per 15,400 beim h. Aerar . . . . 770 fl. — kr. — dl.<br />

Zusammen 13505 fl. 42 kr. 2 dl.<br />

II. Ausgaben.<br />

A. An die Jesuiten (immer mit Einschluss <strong>de</strong>s Holzbeitrags) . 1960 fl.<br />

B. Für Theologie (Wille und Brunelli) G20 ,,<br />

C. Jurispru<strong>de</strong>nz, für <strong>de</strong>n Professor<br />

1. Juris publici 910 ,.<br />

2. Digestorum 760 .-<br />

3. Institutionum 510 ..<br />

D. Medizin, für <strong>de</strong>n Professor<br />

1. Payr 660 ,.<br />

2. Gerstner 610 ,.<br />

3. Sterzinger , . 510 *.<br />

4. Egloff 410 ..<br />

A- Für das übrige Personale:<br />

1. Französischer Sprachlehrer 160 ,.<br />

2. Italienischer Sprachlehrer 234 ..<br />

3. Notar 310 ,.<br />

4. Bibliothekar 156 ..<br />

o. Bibliotheks-Diener 200 ,.<br />

6. Pe<strong>de</strong>ll 155 ..<br />

7. Thor.stehor 54 ,,<br />

8. Tanzmeister 252 ,,<br />

9. Quästor 116 ,<br />

10. Dem Rektor für Gottesdienst und Diener . . . . 175 ..<br />

11 Fechtmeister 275 fl. und 9 fl. für 9 Fu<strong>de</strong>r Holz • 284 ,.<br />

Zusammen 8946 fl.<br />

Ueber <strong>de</strong>n Bezug von 1900 fl. (ohne Holz) für die Jesuiten gibt ein Ausweis <strong>de</strong>s Cassiers<br />

vom 23. März 1762, <strong>de</strong>r als Beilage eines Hofberichts vom 20. Jänner 1770 bei<br />

<strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission liegt, an, dass von <strong>de</strong>n neun damals bestehen<strong>de</strong>n Professoren<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu nur jene <strong>de</strong>r Eloquenz und Sprachen 200 fl., alle übrigan<br />

aber nur 187 fl. 30 kr. beziehen, was offenbar unrichtig ist, weil die für die Universität<br />

angestellten Professoren immer 200 fl. erhielten. Die 1900 fl. ergeben, sieb<br />

vielmehr so: Nach <strong>de</strong>r Studien - Reformation von 1752—53 stellten die Jesuiten im


für Bauten, Regie, Lehrmittel etc. 311 fl. 4 kr. erübrigten. — Es erhellt sohiu,<br />

dass <strong>de</strong>r Salzaccis allein bei <strong>de</strong>n durch neue Einrichtungen etc. vermehrten Auslagen<br />

nicht mehr genügen konnte, und es ergibt sich diessfalls in dieser Perio<strong>de</strong><br />

die wichtige Verän<strong>de</strong>rung, dass das hohe Aerar für <strong>de</strong>n Mehrbedarf einstand. Diess<br />

ist das erste Mal in <strong>de</strong>m Reformations-Dekrete vom Jahre 1752—53 (§ 77) ausgesprochen,<br />

während in <strong>de</strong>m Restabilitions-Dekrete vom Jahre 1748 (§ 75) vielmehr<br />

Lehrkanzeln aufgehoben wur<strong>de</strong>n, wodurch man, ohne das hohe Aerar in das<br />

Mitleid zu ziehen, <strong>de</strong>n Bedürfnissen genügen konnte. Freilich wies man auch jetzt<br />

noch nach <strong>de</strong>m Erlass vom 14. Juli 1753 subsidiarisch auf an<strong>de</strong>re Quellen, ja<br />

unter <strong>de</strong>m S.November 1766 wur<strong>de</strong> sogar <strong>de</strong>r Stadt Innsbruck ein Fleisch-Appalto<br />

zur Gehalts-Verbesserung <strong>de</strong>r Professoren aufgetragen, <strong>de</strong>ssen Ueberschuss zur<br />

Tilgung <strong>de</strong>r Stadtschul<strong>de</strong>n zu verwen<strong>de</strong>n wäre, und unter <strong>de</strong>m 14. Oktober 1768<br />

die Ausführung dieses Auftrages neuerlich befohlen. Allein es zeigten sich Schwierigkeiten<br />

, bei welchen die Verhandlung an die Tiroler Stän<strong>de</strong> geleitet wur<strong>de</strong>. —<br />

Es blieb bei <strong>de</strong>r Unterstützung- <strong>de</strong>s Fonds aus <strong>de</strong>m Aerar, aus welchem mit<br />

a. h. Entschliessung vom 15. Juli 1758 bereits jährlich 1500 fl. für die Universität<br />

angewiesen wur<strong>de</strong>n. Neue Ausgaben hatte nun häufig das hohe Aerar zu<br />

übernehmen.<br />

Unter <strong>de</strong>m 9. Mai 1769 berichtete das Gubemium an <strong>de</strong>n Hof, die Universitäts-Kasse<br />

habe in <strong>de</strong>n letzten drei Jahren 3783 fl. 23 1 /2 kr., sohin jährlich<br />

1261 fl. 7% kr. in Ersparung gebracht, die als Ersatz für das hohe Aerar bei <strong>de</strong>r<br />

Direktorats-Kasse in Schwaz ä 4 Prozent angelegt wer<strong>de</strong>n könnten; allein die<br />

a. h. Entschliessung vom 23. September 1769 bestimmte, dass zur Gleichstellung<br />

<strong>de</strong>r Besoldung <strong>de</strong>r theologische Professor Weyeter 100 fl., <strong>de</strong>r juridische Professor<br />

La Paix und <strong>de</strong>r medizinische Professor Menghin je 150 fl. und die medizinischen<br />

Professoren Egloff und Gerstner je 50 fl. Zulage erhalten sollen, das Uebrige aber<br />

zur Fructificirung angelegt wer<strong>de</strong>. Der Fortbezug <strong>de</strong>r 1500 fl. vom Aerar habe<br />

fortzugehen. — Die Rektoratskasse erhielt durch das Chotek'sche Normal*! zu Ausgaben,<br />

die mit <strong>de</strong>m Universitätsfon<strong>de</strong> keine Gemeinschaft haben, einen Zuwachs, da<br />

von je<strong>de</strong>m Stu<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r Theologie und Jurispru<strong>de</strong>nz für die JJcentiatsprüfung<br />

1 fl., für die Doctoratsprüfung 2 fl., in <strong>de</strong>r Medizin für bei<strong>de</strong> 2 fl., in <strong>de</strong>r Philosophie<br />

überhaupt je<strong>de</strong>s Mal pro Magisterio et Baccalaureatu drei Dukaten zu bezahlen<br />

waren.<br />

In <strong>de</strong>n Lokalien <strong>de</strong>r Universität scheint in dieser Perio<strong>de</strong> keine wesentlich*-<br />

Verän<strong>de</strong>rung vorgegangen zu sein, obschon dir vermehrten Professoren in <strong>de</strong>r Theologie<br />

und die Verbindung <strong>de</strong>r früher in <strong>de</strong>r Wohnung- <strong>de</strong>r Professoren gehaltenen<br />

Kollegien mit <strong>de</strong>n nun längern Lektionen in <strong>de</strong>r juridischen Facultät mehrere Auditorien<br />

sehr erwünscht gemacht hätten. Mit Hof<strong>de</strong>kret vom 5. Juli ] 7(10 wur<strong>de</strong><br />

auch wirklich die Herstellung von zwei neuen Auditorien und bis zu dieser Herstellung<br />

1—2 Zimmer in <strong>de</strong>r Burg zu Lektionen zu benutzen befohlen. Diess geschah<br />

bis 1765 gewiss nicht, da das Martin'sche Normale nur von einem Auditorio<br />

und Benützung <strong>de</strong>r Stuba aca<strong>de</strong>niica spricht, und <strong>de</strong>r Protektor wies noch für das<br />

Jahr 1768—69 zu <strong>de</strong>n Vorlesungen <strong>de</strong>r üigesten von 9—10 Ihr die Stuba aca<strong>de</strong>mica<br />

major, zu <strong>de</strong>n Vorlesungen aus <strong>de</strong>r Moral von 8—9 Uhr die Stuba aca<strong>de</strong>mica<br />

minore an.<br />

Ganzen zehn Professoren, von diesen kamen zwei — <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Moral und Logik<br />

— ausser Berechnung (§ 23), acht Professoren a 200 fl. geben 1600: dazu kommen<br />

die § 56 und 75 bemerkten Zulagen von 300 fl. — In diesem Ausweis vom Jahre 1762<br />

erscheint ein juridischer Professor mit 100 fl. Gehalts-Verbesserung.


— 174 —<br />

§ 87.<br />

In <strong>de</strong>n Verhältnissen <strong>de</strong>r Professoren ergaben sich in dieser Perio<strong>de</strong> sehr be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

Verän<strong>de</strong>rungen.<br />

Alle Professoren hatten nun bei ihrem Fache zu bleiben, rückten aber an<br />

Charakter, und, wenn an einer Facultät ungleich systemisirte Gehalte bestan<strong>de</strong>n,<br />

an Gehalt vor; ein neu eintreten<strong>de</strong>r Professor erhielt die vakante Stelle und <strong>de</strong>n<br />

niedrigsten Eang und Gehalt.<br />

Der Wechsel <strong>de</strong>r Professoren war auch noch in diesen 25 Jahren, zumal<br />

bei <strong>de</strong>n Jesuiten, sehr gross; es traten 62 neue Professoren ein, und zwar in <strong>de</strong>r<br />

Philosophie 25, darunter 23 Jesuiten, in <strong>de</strong>r Theologie ebenfalls 25, darunter<br />

17 Jesuiten, in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz 9, darunter 4 Jesuiten, endlich in <strong>de</strong>r Medizin 3.<br />

Etwas Beson<strong>de</strong>rs war es, dass zur neuen Besetzung <strong>de</strong>r Lehrkanzel <strong>de</strong>r heiligen<br />

Schrift am 18. August 1754 unter <strong>de</strong>m Präsidium <strong>de</strong>s Superinten<strong>de</strong>nten Regierungs-Eathes<br />

Baron v. Buol von <strong>de</strong>n vier theologischen Professoren actuante<br />

Regierungs-Rekretär v. Spergs mit <strong>de</strong>n zwei Competenten Kopf und Leitner eine Prüfung<br />

vorgenommen und das Protokoll darüber mit Fragen und Antworten nach Wien<br />

vorgelegt wur<strong>de</strong>, worauf die Ernennung Kopfs, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Leitner weit vorging, erfolgte.<br />

Der Gottesdienst für verstorbene Professoren und zwar mit Leichenre<strong>de</strong> auch<br />

für Jesuiten wur<strong>de</strong> immer fortgehalten 1 ).<br />

Die Dekane hatten durch die Aufstellung <strong>de</strong>r Direktoren fast allen Einfluss<br />

verloren. — Ihr Amt dauerte statt l /2 Jahr nun 2 Jahre. — Selbst ihre Wahl,<br />

die durch die Gegenwart <strong>de</strong>s Direktors <strong>de</strong>r Facultät kontrollirt wur<strong>de</strong>, konnte die<br />

Lan<strong>de</strong>s-Studien-Commission annulliren.<br />

Den Rektor wählten nach <strong>de</strong>m Martin'schen Normale nicht mehr alle Professoren,<br />

son<strong>de</strong>rn nur <strong>de</strong>r Senat; er musste nach <strong>de</strong>m Chotek'schen Normale vom Protektor,<br />

nach <strong>de</strong>r Martin'schen Vorschrift sogar vom Kaiser bestätiget wer<strong>de</strong>n, und<br />

war daher drei Monate vor <strong>de</strong>m Anfang <strong>de</strong>s Schuljahres zu wählen.<br />

Eine neue Erscheinung sind die Senioren, welche in Folge <strong>de</strong>s Chotek'schen<br />

Normales zuerst eingeführt wur<strong>de</strong>n, um im Senate <strong>de</strong>n Jesuiten das Uebergewicht<br />

zu nehmen, daher die Philosophie keinen Senior, die Jurispru<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>n Professor <strong>de</strong>s<br />

öffentlichen Rechtes, und die Theologie <strong>de</strong>n Weltpriester als solchen hatte; — allein<br />

nach <strong>de</strong>m Martin'schen Normale soll <strong>de</strong>r wirkliche Senior in je<strong>de</strong>r Facultät, sohin<br />

auch in <strong>de</strong>r Philosophie, Senats-Senior sein. Diese waren daher bleiben<strong>de</strong> Senatoren,<br />

während Rektor und Dekane im Senate wechselten. Die übrigen Professoren<br />

gehörten nicht mehr zum Senate.<br />

Auch <strong>de</strong>r Prokanzler verlor an seinem Einfluss, da er als solcher nicht mehr<br />

Mitglied <strong>de</strong>s Senates war, sohin <strong>de</strong>n Direktoren, Dekanen und Senioren nachstand.<br />

Der im Jahre 1741 aufgestellte Superinten<strong>de</strong>nt wur<strong>de</strong> durch die Aufstellung<br />

<strong>de</strong>s Universitätsprotektors im Jahre 1748 und noch mehr durch die Aufstellung<br />

<strong>de</strong>r Direktoren überflüssig. Zwar folgte auf <strong>de</strong>n Superinten<strong>de</strong>nten Faber im Jahre<br />

1753 Baron v. Buol als solcher, o<strong>de</strong>r vielmehr pro humanioribus; von seiner Wirksamkeit<br />

für die Universität ist mir aber aussei- <strong>de</strong>r Leitung <strong>de</strong>r Prüfung zur Besetzung<br />

<strong>de</strong>r Kanzol <strong>de</strong>r hl. Schrift nichts bekannt 2 ).<br />

1) Für Bacchetoni, <strong>de</strong>r arm starb, hielt die Leichenre<strong>de</strong> am 2.9. Mai 1749 Professor<br />

Payr, für Cronthaler S. J. am 5. Dezember 1772 Oberrauch, für Horaz S. J. am<br />

9. August 1757 Weyeter etc., nur für Plank von Wüten, <strong>de</strong>r im Jahre 1771 auf einer<br />

Reise zum Grossherzog von Florenz starb, wur<strong>de</strong> zwar Gottesdienst, aber keine Be<strong>de</strong><br />

gehalten, weil er abwesend starb und seine Leiche moralisch nicht gegenwärtig sei!<br />

2) In Wien wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Superinten<strong>de</strong>nt bei Einführung <strong>de</strong>r Direktoren im Jahre 1754<br />

ebenfalls aufgehoben.


— 175 —<br />

Durch die Beschränkung <strong>de</strong>r Senatoren nur auf neun Personen, durch die<br />

Senioren, durch die Direktoren und die Studien-Lan<strong>de</strong>s-Commission etc. musste <strong>de</strong>r<br />

Corporationsgeist <strong>de</strong>r Universität nothwendig geschwächt, an<strong>de</strong>rerseits aber auch<br />

Skandalen unter <strong>de</strong>n Professoren durch Uneinigkeiten vorgebeugt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die einzelnen Facultäten erfuhren nach <strong>de</strong>n bereits angeführten Verordnungen<br />

auch be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rungen.<br />

In <strong>de</strong>r Theologie, welche nach <strong>de</strong>m Chotek'sehen Normale nur mehr drei<br />

Kanzeln erhalten sollte, was aber nicht zur Ausführung kam, wur<strong>de</strong>n nach weitern<br />

ßeformations-Verordnungen vom Jahre 1752—53 und 1760 — zur Bildung<br />

brauchbarer und aufgeklärter Seelsorger — drei neue Fächer, Eloquenz, hebräische<br />

und griechische Sprache, endlich Geschichte eingeführt. Die Theologen hatten also<br />

zuhören: 1. ein Jahr Eloquenz, Geschichte und griechische Sprache; 2. speculative<br />

Theologie durch 4 Jahre täglich 2 Stun<strong>de</strong>n; 3. Moral durch 2 Jahre täglich<br />

2 Stun<strong>de</strong>n; 4. Polemik durch 2 Jahre ebenfalls mit 2 Stun<strong>de</strong>n, mit etwas Patrologie;<br />

5. heilige Schrift an Sonn- und Feiertagen durch alle vier Jahre l ); 6. die<br />

hebräische Sprache durch alle vier Jahre <strong>de</strong>s theologischen Studiums täglich eine<br />

Stun<strong>de</strong>.<br />

Die (§ 82) drei im Jahre 1761 vom Stifte Wüten, Stams, und <strong>de</strong>r südtirolischen<br />

Franziskaner-Provinz aufgestellten Professoren lehrten Anfangs gratis; allein<br />

auf Anregung <strong>de</strong>s Prälaten von Wüten als theologischen Direktors erhielten die<br />

Stifts-Professoren mit a. h. Entschliessung vom 14. Mai 1765 und zwar vom<br />

1. November 1754 angefangen jährlich 300 fl. vom h. Aerar; <strong>de</strong>r Franziskaner<br />

aber lehrte, so viel bekannt, immer umsonst. Sonst waren die neuen Professoren<br />

<strong>de</strong>n übrigen gleichgehalten, bei allen Prüfungen wie jene beizuziohen; die Stiftspriester<br />

bezogen auch die Sportein etc., ja konnton bis zum Martin'schen Normale<br />

sogar Rektor <strong>de</strong>r Universität wer<strong>de</strong>n. — Plattner blieb in <strong>de</strong>r ganzen Perio<strong>de</strong> Professor,<br />

Kemter aber hatte nach seinem Ableben im Jahre 1765 <strong>de</strong>n Stiftspriestfr<br />

Blank und dieser bei seinem Austritte im Jahre 1770 <strong>de</strong>n Alberik Jäger zum<br />

Nachfolger. Auf <strong>de</strong>n Franziskaner Eieci folgte im Jahre 1767 <strong>de</strong>r nordtirolische<br />

Franziskaner Herculan Oberrauch 2 ).<br />

Die zu <strong>de</strong>n Jesuiten aufgestellten Professoren aus an<strong>de</strong>rn Orten hatten Anfangs<br />

keinen leichten Stand; die Schüler strömten <strong>de</strong>n Jesuiten zu 3 ). Dalier ordnete<br />

schon ein Dekret vom 28. Oktober 1762 an, <strong>de</strong>n Jesuiten und <strong>de</strong>n neu^n<br />

1) Nach Anregung <strong>de</strong>s Professors Kopf beim Presi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r Landös-Studieu-<br />

Coinmission Grafen Sarnthein sollte jedoch die heilige Schrift nach einem Erlass vom<br />

17. Dezember 1763 auch ein paar Mal unter <strong>de</strong>r Woche gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

2) Auf die Vorstellung <strong>de</strong>s nordtirolischen Franziskaner-Provinzials Brandstetter,<br />

dass die nordtirolische Franziskaner-Provinz für diese Kanzel auch geschickte Männer<br />

habe, und Flavian Ricci von einer an<strong>de</strong>rn Provinz dieser Kosten verursache, wur<strong>de</strong><br />

unter <strong>de</strong>m 12. Oktober 1765 a. h. befohlen, <strong>de</strong>m Flavian seine Entlassung anzukün<strong>de</strong>n,<br />

und drei Subjekte aus <strong>de</strong>r nordtirolischen Franziskaner-Provinz vorzuschlagen, aus <strong>de</strong>nen<br />

Oberrauch gewählt wur<strong>de</strong>. Auf Blank's Versetzung wur<strong>de</strong> mit a. h. Entschliessung<br />

vom 15. August 1765 aufgetragen, in Zukunft immer drei Subjekte vorzuschlagen. —<br />

Nach <strong>de</strong>m Martin'schen Normale konnten für die neuen Kanzeln auch Weltpriester vorgeschlagen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3) Der theologische Dekan Oberrauch schreibt Eph. th. 1. Oktober 1773: Anno<br />

1761 tres alii eas<strong>de</strong>m, quas Patres S. J. diseiplinas docturi accessere. Primis tarnen<br />

annis ad praevalens exiguum pondus fuerunt, plerisque diseipulis ad cathedras societatis<br />

confluentibus. donec mitigatis praejudieiis plus fiduxiae novis cathedris accesserit.


— 176 —<br />

Lehrern die Schüler nach freier Wahl zuzutheilen und das Martin'sche Normale<br />

befahl die Zutheilung durch die Direktoren. Diess hatte aber kaum einen erwünschten<br />

Erfolg; wenigstens wur<strong>de</strong> auf eine Anzeige vom 3. November 1769, »dass bei<br />

<strong>de</strong>n neuen Lehrstühlen gänzlicher Abgang von Schülern verspürt wer<strong>de</strong>,* unter<br />

<strong>de</strong>m 20. Jänner 1770 befohlen, auf Schüler <strong>de</strong>r Thomistischen und Augustinischen<br />

Theologie (und diese lehrten die Stifts-Professoren) bei Ertheilung <strong>de</strong>r Tituli mensae<br />

und Beneficiorum vorzüglichen Bedacht zu nehmen.<br />

Die Direktoren <strong>de</strong>r Theologie waren bis zum Jahre 1761 Jesuiten, und zwar<br />

Professoren <strong>de</strong>r speculativen Theologie. Bei <strong>de</strong>r Bestätigung <strong>de</strong>s Professors Horaz<br />

als Direktor im Jahre 1757 wur<strong>de</strong> die Aufstellung durch <strong>de</strong>n Protektor mit blosser<br />

Anzeige an die Hoijstelle geahn<strong>de</strong>t und befohlen, dass <strong>de</strong>r abtreten<strong>de</strong> Direktor <strong>de</strong>m<br />

Protektor einen motivirten Terno-Vorschlag zur Vorlage an die Hofstelle zu übergeben<br />

habe. — Im Jahre 1761 wur<strong>de</strong>, wie schon erwähnt, <strong>de</strong>r Prälat von Wüten<br />

Direktor; vom Jahre 1765 blieb diess Amt wegen Kränklichkeit <strong>de</strong>s Prälaten<br />

gleichsam suspendirt, in<strong>de</strong>m die Geschäfte <strong>de</strong>r Dekan abmachte l ); aber nach <strong>de</strong>m<br />

Ableben <strong>de</strong>s alten Prälaten übernahm <strong>de</strong>r neue das Amt wie<strong>de</strong>r.<br />

Ueber die Vorlesebücher blieb die alte wie<strong>de</strong>rholte Anordnung.<br />

§ 89.<br />

In <strong>de</strong>r juridischen Facultät gingen folgen<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rungen vor:<br />

Die Collegien (Privat-Eepetitionon) <strong>de</strong>r juridischen Professoren hörten in Folge<br />

<strong>de</strong>s Chotek'schen Normals auf, aber das Collegiengeld wur<strong>de</strong> für die Vorlesungen<br />

fortbezahlt.<br />

Durch das Chotek'sche Normale wur<strong>de</strong> die eigene Kanzel <strong>de</strong>s Co<strong>de</strong>x aufgehoben;<br />

sohin lehrten nur vier Professoren Natur- und Lehenrecht, — Institutionen<br />

und Criminal-Recht, — öffentliches Eecht und Reichs - Geschichte, — endlich<br />

Kirchenrecht. — Es weist auch die Professoren ausdrücklich auf die tirolischen<br />

Statuten hin und auf die Gewohnheiten etc. <strong>de</strong>s Reichs, wenn sie vom gemeinen<br />

Rechte abweichen, und Bourguignon schärfte diese Vorschrift wie<strong>de</strong>r ein.<br />

Die wichtige Kanzel <strong>de</strong>s Kirchenrechtes ging endlich nach <strong>de</strong>m a. h. Erlass<br />

vom 12. Jänner 1770 nach <strong>de</strong>m Beispiele an<strong>de</strong>rer Universitäten von <strong>de</strong>n Jesuiten<br />

an einen Laien — Georg Lackics aus Ungarn — über, <strong>de</strong>r 300 fl. Gehalt aus <strong>de</strong>m<br />

Universitäts-Fond und 500 fl. und für Uebersie<strong>de</strong>lung einen Quartals-Gehalt aus<br />

<strong>de</strong>m Cameral-Aorar erhielt. Diesem folgte schon im folgen<strong>de</strong>n Jahre <strong>de</strong>r berühmte<br />

Behem 2 ).<br />

Im Chotek'schen Normale war <strong>de</strong>n Professoren täglich 1% stündige Vorlesung<br />

vorgeschrieben; und auch unter <strong>de</strong>m 1. August 1761 wur<strong>de</strong> diese Vorschrift bezüglich<br />

<strong>de</strong>r Hauptfächer wie<strong>de</strong>r erneuert, und für die Institutionen 7%—9, für<br />

Digesten 9—10%, öffentliches Recht 2%—3%, für Kirchenrecht 3%—5 Uhr<br />

bestimmt. Allein im Jahre 1767 wur<strong>de</strong>n die Vorlesungen wie<strong>de</strong>r auf 1 Stun<strong>de</strong><br />

herabgesetzt, aber Vor- und Nachmittag Vorlesung zu geben befohlen.<br />

Durch das Martin'sche Dekret verlor diese Facultät das Privilegium <strong>de</strong>r potestas<br />

comitiva. Schon im Jahre 1746, wo die Facultät <strong>de</strong>n Scharfrichter in Hall,<br />

Jakob QJiermahl. fainarn restituirt hatte, wur<strong>de</strong> sie vom geheimen Rath über ihr<br />

1) Eph. th. 19. April 1769.<br />

2) Die in Wien schon früher erfolgte Aufstellung eines weltlichen Professor«<br />

<strong>de</strong>s Kirchenrechts wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Kaiserin von <strong>de</strong>r Studien-Commission damit motivirt,<br />

dass von keinem Religiösen, am wenigsten von einem Jesuiten, eine erspriessliche und<br />

bei jetzigen Zeiten <strong>de</strong>m Staate anständige Lehre <strong>de</strong>s juris canonici »;u hoffen sei. —<br />

(Kink 1. c. S. 501.)


— 177 —<br />

Befugniss hierüber gefragt; sie berief sich auf die Universitäts-Privilegien (§ 9 a),<br />

auf das Beispiel <strong>de</strong>r Altdorfer Universität etc. Der geheime Kath berichtete an die<br />

Kaiserin, welche mit a. h. Entschliessung vom 22. Juli 1747 befahl, <strong>de</strong>m Obermahl<br />

sei fama zu restituiren, über das Privilegium aber wer<strong>de</strong> die Entscheidung<br />

folgen *). Es ist mir nicht bekannt, dass bis zur a. h. Entschliessung vom 29. August<br />

1765 eine an<strong>de</strong>re Entscheidung hierüber ergangen wäre.<br />

Endlich hörte nach <strong>de</strong>r nämlichen a. h. Entschliessung vom Jahre 1765 <strong>de</strong>r<br />

Vorzug <strong>de</strong>s Professors <strong>de</strong>s öffentlichen Kechtes als Primarius und beständiger<br />

Senator auf.<br />

Das juridische Studium gewann dadurch an Wichtigkeit, dass zu höhern Anstellungen<br />

dasselbe gefor<strong>de</strong>rt und zu allen Anstellungen als Prärogativ betrachtet<br />

wur<strong>de</strong> *).<br />

Nebst <strong>de</strong>n vier Jesuiten und zwei weltlichen Professoren für das Kirchenrecht<br />

traten im Jahre 1750 Payr, 1758 La Pak, 1768 Jos. Banniza als neue Professoren<br />

ein. — Einige Professoren erhielten eine Gehalts-Zulage, wie La Paix 1769<br />

aus <strong>de</strong>m Universitäts-Fond von 150 fl., was aber vielmehr eine Vorrückung in die<br />

höhere Gehalts-Stufe nach <strong>de</strong>m Senium war; dann Banniza von 200 fl. aus <strong>de</strong>m<br />

Cameral-Aerar im Jahre. 1772.<br />

Vorlesebücher waren in Natur- und Civil-Kecht Martini, in <strong>de</strong>n Institutionen<br />

und Pan<strong>de</strong>kten blieb Heineccius, im Lehenrechte Steykius; im Kirchenrechte war<br />

zuerst Pichler, dann Riegger vorgeschrieben etc.<br />

Die Direktoren <strong>de</strong>r Facultät waren im Jahre 1760 Graf Sarnthein, und als<br />

dieser im Jahre 1762 Präses <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s-Studien-Commission wur<strong>de</strong>, mit a.h. Entschliessung<br />

vom 28. Oktober 1762 Gubernialrath, früher Professor Püchler, auf<br />

<strong>de</strong>ssen unter a. h. Zufrie<strong>de</strong>nheitsbezeugung wegen Alters erfolgten Abtretens mit<br />

a. h. Entschliessung vom 23. September 1769 Baron Coreth und im Jahre 1772<br />

Gubernialrath Buffa folgte 3 ).<br />

§ 90.<br />

Bei <strong>de</strong>r medizinischen Facultät ergaben sich in dieser Perio<strong>de</strong> folgen<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rungen.<br />

1) Die Hofkanzlei beantragte in ihrem Vortrage an die Kaiserin nähere Nachforschungen<br />

über <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>s Privilegiums. Die Kaiserin schrieb auf <strong>de</strong>n Vortrag:<br />

„soll allda gehalten wer<strong>de</strong>n, wie in meinen übrigen Erblän<strong>de</strong>rn, nicht an<strong>de</strong>rs, <strong>de</strong>m Menschen<br />

aber die Gna<strong>de</strong> zu geben" etc. (ohne Beisetzung ihres Namens). Das Aktenstück<br />

liegt bei <strong>de</strong>r Registratur <strong>de</strong>s Unterrichtsministeriums.<br />

2) Das Chotek'sche Dekret vom Jahre 1748 sägt wörtlich: „Ihre Majestät wollen<br />

als pragmatical Gesätz a. h. angeordnet haben, dass kainer bei <strong>de</strong>nen Oe. und V. Oe.<br />

Dicasteriis als Rath, auch zu <strong>de</strong>nen vorl.'indischen Landtsrichter- und Schreiberstellen,<br />

nicht min<strong>de</strong>r zum-Advokaten-Amt in Vorschlag gebracht wer<strong>de</strong>n solle, er habe danu<br />

das Jus civile, cauonicum, criminale, feudale et NB. Publicum in bee<strong>de</strong>n Universitäten<br />

Ihnsprugg, o<strong>de</strong>r Freyburg, o<strong>de</strong>r auch noch zu Wien, o<strong>de</strong>r Prag absolviret, und'hieryber<br />

die erfor<strong>de</strong>rlichen Attestata Universitatis beygebracht, <strong>de</strong>rgestalten, dass sollches ainem<br />

jedwe<strong>de</strong>nn hierinnfalls vor an<strong>de</strong>rn auch tüchtigen und geschickten Candidaten ein praecipuum<br />

und praerogativ zuwegen bringe. Was aber die gewöhnliche Gerichtshalter, und<br />

Gerichtsschreiber anlanget, so wäre bey sollchen hinreichend, wenn sye nur die Attestata<br />

von absolvirten Studio civili et criminali <strong>de</strong>r Regierung, allwo sye über ihre Wissenschaft<br />

zu exarainiren seyen, beybringen." 1<br />

3) Einige allgemeine Vorschriften über die Einrichtung <strong>de</strong>s juridischen Studiums etc.<br />

vom 17. August 1765 in <strong>de</strong>r theresianischen Gesetzsammlung berühren die Universität<br />

Innsbruck wenig, da für sie in an<strong>de</strong>rn a. h. Anordnungen spezielle Bestimmungen enthalten<br />

sind.<br />

Probst, Universität. 1 2


— 178 —<br />

Durch das Chotek'sche Normale wur<strong>de</strong> die Kanzel <strong>de</strong>r Aphorismen aufgehoben,<br />

sohin nach <strong>de</strong>m Ableben <strong>de</strong>s Professors Payr im Jahre 1750 nicht mehr besetzt.<br />

Dagegen wur<strong>de</strong> das neue Fach <strong>de</strong>s Hebammen-Unterrichts und gegen En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> auch ein eigener Professor <strong>de</strong>sselben eingeführt. Auf einen Bericht <strong>de</strong>r<br />

Repräsentanz vom 20. April 1754 erfolgte nämlich über die darüber gemachten<br />

Bemerkungen <strong>de</strong>s für das medizinische Studium so einflussreichen Hofraths etc.<br />

van Swieten die a. h. Entschliessung vom 25. Mai 1754, dass <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r<br />

Anatomie, Egloff, <strong>de</strong>n Unterricht über Geburtshülfe, und zwar das ganze Jahr<br />

wöchentlich in zwei Stun<strong>de</strong>n zu geben habe, bei <strong>de</strong>m auch Chirurgen — Meister<br />

und Gesellen — erscheinen können; die tirolische Landschaft wäre um Beigebung<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Professor Bacchetoni verabfolgten 150 fl. anzugehen 1 ). Diess Ansinnen<br />

an die Stän<strong>de</strong>. scheint vergeblich gewesen zu sein, da <strong>de</strong>in Egloff unter <strong>de</strong>m<br />

8. Februar 1755 für diesen Unterricht 150 fl. aus <strong>de</strong>m Cameral-Aerar mit <strong>de</strong>m<br />

Beisatze bewilliget wür<strong>de</strong>n, dass er jährlich die Schüler <strong>de</strong>m van Swieten anzuzeigen<br />

habe. — Zehn Jahre später wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Unterricht auch für Hebammen eingeführt;<br />

<strong>de</strong>nn in einem gedruckten Circulare vom 2. April 1765 wur<strong>de</strong> bekannt gegeben,<br />

dass nacli <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 30. Juni vorigen und 23. Februar laufen<strong>de</strong>n<br />

Jahres in Innsbruck Cathedra artis obstetricis durch <strong>de</strong>n Professor <strong>de</strong>r Anatomie<br />

und Chemie, v. Egloff, errichtet und befohlen wor<strong>de</strong>n sei, diese Vorlesungen<br />

nach Kranz durch 6 Wochen täglich zu geben und die Candidatinnen das Jahr<br />

darauf nach ihrer Praxis bei <strong>de</strong>n Hebammen ihres Geburtsortes vor Anfang dieses<br />

Kurses zu prüfen mit <strong>de</strong>m, dass die Nichtbestehen<strong>de</strong>n die Lektionen an<strong>de</strong>re sechs<br />

Wochen zu hören haben; je<strong>de</strong>s Gericht und Obrigkeit habe eine o<strong>de</strong>r zwei taugliche<br />

Personen mit nöthiger Beischaffung aus <strong>de</strong>r Gerichts- und Obrigkeitskasse von<br />

Viertel zu Viertel — vom Viertel Unterinnthal angefangen — zu schicken, wirkliche<br />

Hebammen aber, beson<strong>de</strong>rs jene mit Wartgeld o<strong>de</strong>r Besoldung, haben die eine<br />

o<strong>de</strong>r zwei lernen<strong>de</strong>n Hebammen bei Gebären<strong>de</strong>n zu unterrichten. Auch bekamen<br />

die approbirten Hebammen eine eigene Instruktion, hatten einen Eid zu leisten und<br />

<strong>de</strong>n Unterricht über Nothtaufe nach Anweisung ihres Ordinariates zu empfangen;<br />

in Städten und Märkten mussten sie <strong>de</strong>s Lesens und Schreibens kundig sein, in<br />

Flecken und Dörfern war diess nicht zu for<strong>de</strong>rn. — Das Martin'sche Normale untersagte<br />

die Ausübung <strong>de</strong>r Geburtshülfe ohne Prüfung an <strong>de</strong>r Universität. — Unter<br />

<strong>de</strong>m 31. August 1772 wur<strong>de</strong> für Chirurgie und Geburtshülfe ßutroff als eigener<br />

Professor a. h. aufgestellt mit einem Gehalte von 800 fl.; <strong>de</strong>r Professor geht nach<br />

einem Erlasse vom 5. Jänner 1772 <strong>de</strong>n übrigen Professoren <strong>de</strong>r Medizin nach,<br />

aber an<strong>de</strong>rn Medicis vor, und aka<strong>de</strong>mische Wür<strong>de</strong>n (Rektorat etc.) kann er nicht<br />

beklei<strong>de</strong>n; auch sind blosse Chirurgen nicht zu iminatrikuliren, wohl aber auf Verlangen<br />

ad gradus doctoratus chirurgici zuzulassen, — sohin ist gradus chirurgiae<br />

gestattet. Das medizinische Studium wur<strong>de</strong> ferner durch das Chotek'sche Normale<br />

von drei auf vier Jahro verlängert, und ferner wur<strong>de</strong> vorgeschrieben, dass hierauf<br />

die Mediziner 3—4 Jahre in Spitälern etc. praktiziren, dann eine neue Prüfung bei<br />

<strong>de</strong>r obersten Lan<strong>de</strong>sstelle bestehen 2 ), und erst hernach von ihr die Befugniss <strong>de</strong>r<br />

1) Hier begegnet man einem Beitrag <strong>de</strong>r Tiroler Stän<strong>de</strong> für einen Universitäts-<br />

Professor, von <strong>de</strong>m mir aber nichts Näheres bekannt ist.<br />

2) Unter <strong>de</strong>m 20. Oktober 1752 wur<strong>de</strong> über diese Prüfung an das Collegium<br />

medicorum eine eigene Instruktion erlassen, nach -welcher nebst <strong>de</strong>n zwei 'Wesens-<br />

Physikern ein dritter Physikus beizuziehen ist, zwei klinische Casus über wirkliche<br />

Krankheiten in 4 J /g Stun<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Candidaten vor einem Sekretär ohne Hülfsmlttel<br />

schriftlich zu lösen, dann nach mündlicher Prüfung ohne Disput unter <strong>de</strong>n Prüfungen<br />

die Noten in 5 Abstufungen zu geben sind, worauf im Fall <strong>de</strong>r Approbation <strong>de</strong>r geheime<br />

Ruth das Befähigungs<strong>de</strong>kret ausstellt.


— 179 —<br />

medizinischen Praxis erhalten sollen; aber mit a. h. Entschliessung vom 25. Mai 1754<br />

wur<strong>de</strong> diese Prüfung etc. und wohl auch die vorläufige drei- bis vierjährige Praxis<br />

in Spitälern aufgehoben; da nach vollen<strong>de</strong>tem medizinischen Studium das Doctorat<br />

zu nehmen erlaubt war.<br />

Das Chotek'sche Normale schrieb <strong>de</strong>n medizinischen Professoren drei wöchentliche<br />

Vorlesungen ä 1 x /2 Stun<strong>de</strong>n, das Martin'sche aber tägliche Vorlesungen vor.<br />

Die vermehrten Arbeiten hatten auch im Martin'schen Normale in Aussicht gestellte<br />

Gehalts-Erhöhungen zur Folge; im Jahre 1769 erhielt Professor Menghin 150 fl.,<br />

Egloff und Gerstner je 50 fl. Zulage aus <strong>de</strong>m Universitätsfon<strong>de</strong>, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Professor<br />

<strong>de</strong>r Institutionen 100 fl., die zwei an<strong>de</strong>rn Professoren je 50 fl. schon durch<br />

das Chotek'sche Normale erhalten hatten.<br />

Endlich wur<strong>de</strong> durch das Martin'sche Normale <strong>de</strong>r Wechsel <strong>de</strong>r Professoren<br />

zur Verwaltung <strong>de</strong>s Spitals abgeschafft und Menghin, <strong>de</strong>r nun die Verwaltung bis<br />

zu seinem To<strong>de</strong> im Jahre 1789 seit 1764 allein führte, erhielt einen Assistenten.<br />

Für eine eigene Kanzel <strong>de</strong>r Chemie und Botanik wur<strong>de</strong> zwar unter <strong>de</strong>m<br />

2. Jänner 1762 die Auffindung eines Fon<strong>de</strong>s aufgetragen, da diese Kanzel bereits<br />

approbirt sei; allein unter <strong>de</strong>m 2. Juli <strong>de</strong>s nämlichen Jahres wur<strong>de</strong> wegen Mangels<br />

eines Fon<strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r Errichtung dieser Kanzel einzuhalten befohlen.<br />

Als Vorlesebücher wer<strong>de</strong>n Heister und Weinhart (§76 Note), dann Boerhavius,<br />

und für Hebammen Kranz genannt.<br />

Direktor <strong>de</strong>rFacultät wur<strong>de</strong> 1760 <strong>de</strong>r Physiker Juliani, nach <strong>de</strong>ssen Ableben<br />

im Jahre 1763 <strong>de</strong>r an seine Stelle beför<strong>de</strong>rte v. Sterzinger mit 600 fl., <strong>de</strong>r auch<br />

nach <strong>de</strong>m Martin'schen Normale Gubernialrath sein soll.<br />

Der Titel excellentissimus für einen medizinischen Professor wur<strong>de</strong> unter dorn<br />

18. Jänner 1755 abgeschafft; er hätte nur clarus und celeberrimus zu heissen.<br />

Von Einfluss auf die Facultät waren noch die <strong>de</strong>r Chotek'schen Vorschrift<br />

analoge Verordnungen vom 13. Januar 1753, nach welcher auf ausländischen<br />

Universitäten graduirte Mediker nicht zu Physikaten o<strong>de</strong>r zur Praxis gelangen, son<strong>de</strong>rn<br />

dazu vorzüglich Lan<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>r vorgeschlagen wer<strong>de</strong>n sollen; — dann die Verordnung<br />

vom 27. März 1755, Aerzte zur Praxis, zu Doctoren, Apotheker, Chirurgen,<br />

Ba<strong>de</strong>r, Hebammen ohne strenge Prüfung nicht aufzunehmen o<strong>de</strong>r ansitzen zu<br />

lassen; ferner die Vorschriften vom 25. Mai 1754, dass bei Epi<strong>de</strong>mien die Physiker<br />

Bericht erstatten, die Professoren aber die Abhilfsmittel anzugeben hätten, bei<br />

Visitation von Apotheken Professoren beizugeben; Apotheker <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r<br />

Chemie nebst einem Physiker und Apotheker; Chirurgen <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Anatomie,<br />

ein Physiker und zwei Chirurgen; Hebammen <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>s Faches und<br />

<strong>de</strong>r Praxis, dann ein Physiker zu prüfen habe 1 ). Unter <strong>de</strong>m 5. Jänner 1762<br />

wur<strong>de</strong> noch aufgetragen, medizinische Gutach ton habe <strong>de</strong>r Direktor über Berathen<br />

mit <strong>de</strong>m Professor <strong>de</strong>r Praxis und nach <strong>de</strong>r Natur <strong>de</strong>r Sache mit an<strong>de</strong>rn Professoren<br />

— bei Vergiftungen mit jenen <strong>de</strong>r Chirurgie und Anatomie, auch Physiologie; bei<br />

Infektionen und Epi<strong>de</strong>mien mit Berathung <strong>de</strong>r hierin erfahrensten Professoren zu<br />

erstatten; endlich vom 6. August 1764, dass die facultas niedica sowie überhaupt<br />

Physici und chirurgi ihre Parere nach reifer Ueberlegung mit Anführung ihrer<br />

Bewegursachen klar, <strong>de</strong>utlich, verlässig ohne Gebrauch dunkler und zwei<strong>de</strong>utiger<br />

Ausdrücke mit Beseitigung einer irrig und übel verstan<strong>de</strong>nen Gewissens-Zärüichkgit<br />

abzugeben, und bei einer zweiten, etwa abweichen<strong>de</strong>n Angabe die wohlbegrün<strong>de</strong>ten<br />

Ursachen beizufügen haben, bei Vermeidung von Cassation und höbern Strafen —•<br />

1) Das Martin'sche Normale spricht sich nicht so genau aus.<br />

12'


— 180 —<br />

Verordnungen, welche nicht für die hiesige Medizin allein und zum Theil für diese<br />

wenig berechnet waren, son<strong>de</strong>rn als allgemeine Circularien erlassen wur<strong>de</strong>n.<br />

§ 91.<br />

In <strong>de</strong>r philosophischen Facultät endlich wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r dritte Jahrgang, welcher<br />

in <strong>de</strong>r vorigen Perio<strong>de</strong> nur empfohlen war (§§55,64), in dieser Perio<strong>de</strong> — mit <strong>de</strong>m<br />

Unterrichte in <strong>de</strong>r griechischen und hebräischen Sprache vermehrt — auf einige<br />

Zeit für Theologen und Juristen als Intercalar-Jahr Obligatstudium, bis die Sprachen<br />

in die Theologie übergingen und die Eloquenz für Juristen wie<strong>de</strong>r im Jahre<br />

1760 aufhörte (§ 80). Vom Jahre 1760 hatte also die Philosophie nur 2 Studienjahre,<br />

in welchen aber auch die Geschichte gelehrt wur<strong>de</strong>.<br />

Als neues Fach kamen im Jahre 1769 die politischen Wissenschaften in die<br />

Philosophie, welche zu lehren hatten, wie die Staatswirthschaft in allen Theilen zu<br />

besorgen sei I ). Der erste Professor dieses Faches war Wüstenfeld mit 800 fl.<br />

Besoldnug aus <strong>de</strong>m Cameralfond und Anfangs 200 fl., bald aber nur 100 fl. jährlich<br />

zur Anschaffung von Büchern. Auf diess Fach wur<strong>de</strong> grosses Gewicht gelegt,<br />

so dass ohne Zeugniss <strong>de</strong>r ersten Klasse aus <strong>de</strong>mselben keine politische, ständische,<br />

städtische, ja justizielle Anstellung erfolgen sollte; selbst <strong>de</strong>n Theologen wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Wunsch ausgedrückt, diess Fach zu hören, und das Verzeichniss <strong>de</strong>r Schüler war,<br />

nach <strong>de</strong>r Prüfung in Gegenwart <strong>de</strong>s Direktors, mit Angabe <strong>de</strong>r bessern Talente<br />

vorzulegen 2 ).<br />

Im Jahre 1760 wur<strong>de</strong>, wie schon oben angeführt, die Kanzel <strong>de</strong>r Ethik einem<br />

Weltpriester übergeben.<br />

In Folge <strong>de</strong>s Martin'schen Normals und nach einer spätem nochmaligen Erlaubniss<br />

vom 27. Oktober 1770 wur<strong>de</strong> für das Schuljahr 1771 Professor Wüstenfeld<br />

als erster Rektor aus dieser Facultät gewählt.<br />

Ein grosser Theil <strong>de</strong>r für diese Facnltät angeführten Vorschriften ging dahin,<br />

die Fächer <strong>de</strong>rselben praktischer zu machen und die Befolgung <strong>de</strong>r Vorschriften zu<br />

kontroliren, — und diese Facultät war die einzige, in welcher ein auswärtiger<br />

Examinator — bis zur Aufstellung von nicht aus <strong>de</strong>m Gremium genommenen Direktoren<br />

— <strong>de</strong>n Professoren beigegeben wur<strong>de</strong>, — Verfügungen, die nebst <strong>de</strong>m<br />

Fortschritte <strong>de</strong>r Zeit in diesen Fächern auch zur Hebung dieser Wissenschaften<br />

beitrugen 3 ).<br />

Direktoren <strong>de</strong>r Facultät waren: von 1754—1762 <strong>de</strong>r Mathematik-Professor<br />

1) In Wien war <strong>de</strong>r erste Professor dieses Faches im Jahre 1763 Jos. v. Sonnenfels,<br />

<strong>de</strong>ssen Lehrbuch in drei Theilen die politischen, Handlungs- und Finanz-Wissenschaften<br />

behan<strong>de</strong>lt und bis zum Jahre 1848 vorgeschriebenes Lehrbuch blieb.<br />

2) Allerhöchste Entschliessung vom 3. November 1770, 8. Oktober 1771. Bei<br />

einer feierlichen Disputation aus diesem Fache argumentirte selbst <strong>de</strong>r Guberneur.<br />

(Eph. th. 14. August 1770.)<br />

3) Man vergleiche z. B. mit <strong>de</strong>n § 27 angeführten Thesen Feuerstein's jene 265<br />

Sätze <strong>de</strong>s Joh. Zallinger, welche <strong>de</strong>ssen Abhandlung <strong>de</strong> incremento fruguni. Oen. 1771<br />

als Positiones ex philosophia zur Disputation <strong>de</strong>s Ant. Offner und Ant. v. Klebelsberg<br />

praes. Joan. Zallinger angehängt sind. Die Positiones ex philosophia theoretica in<br />

52 Sätzen sind aus Logik, Ontologie, Cosmologie, Psychologie und natürlicher Theologie<br />

genommen; die übrigen aus Physik und Mathematik han<strong>de</strong>ln <strong>de</strong> viribus in materia existentibus,<br />

<strong>de</strong> earum lege, <strong>de</strong> operationibus chemicis, <strong>de</strong> motuum causis, impedimentis<br />

et affectionibus; <strong>de</strong> motu aequabili, simplici, composito et rectilineo, <strong>de</strong> geometria curvorum,<br />

<strong>de</strong> motu curvilineo (mit vielen mathematischen Formeln), <strong>de</strong> centro gravitatis, <strong>de</strong><br />

aequilibrio plurium massarum a jugo pen<strong>de</strong>ntium, <strong>de</strong> motu per machinas, <strong>de</strong> motu et<br />

quiete fluidorum, <strong>de</strong> gravitate universali, <strong>de</strong> corporibus mundi totalibiis, <strong>de</strong> mundi systemate,<br />

<strong>de</strong> motuum coelestium causis, <strong>de</strong> igne, aere, aqua etc.


— 181 —<br />

Weinhart; dann <strong>de</strong>r Regierungsrath Müller und nach <strong>de</strong>ssen Versetzung nach Wien<br />

mit a. h. Entschliessung -vom 23. September 1769 <strong>de</strong>r medizinische Professor<br />

Menghin, <strong>de</strong>r schon <strong>de</strong>n frühem Direktor im Verhin<strong>de</strong>rungsfälle zu suppliren hatte.<br />

§ 92.<br />

Nebst <strong>de</strong>n mannigfaltigen Verän<strong>de</strong>rungen im Lehrstoffe schrieben die Verordnungen<br />

dieser Zeit auch wichtige Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Lehr- und Prüfungs-Art<br />

vor o<strong>de</strong>r brachten frühere Vorschriften zur bessern Ausführung.<br />

Das schon in <strong>de</strong>r vorigen Perio<strong>de</strong> erlassene Verbot, zu diktiren, statt nach<br />

gedruckten Auktoren zu lehren, wur<strong>de</strong> in dieser Perio<strong>de</strong> in allen Facultäten durchgeführt<br />

und nur V* Stun<strong>de</strong> zu Notaten bewilliget.<br />

Selbst die Stun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vorlesungen wur<strong>de</strong>n vom Protektor vorgeschrieben,<br />

wo nicht allgemein, doch wenigstens bei Anstän<strong>de</strong>n, ja waren theilweise selbst in<br />

<strong>de</strong>n a. h. Normalen angegeben.<br />

Die Collegien <strong>de</strong>r Professoren wur<strong>de</strong>n aufgehoben, dagegen die Lektionsstun<strong>de</strong>n<br />

theilweise vermehrt und in <strong>de</strong>n Lektionen zu examiniren strengstens eingeschärft<br />

; es war in allen Lektionen eine Zeit lang zu examiniren, dazu sollen die<br />

Schüler ohne frühere Bezeichnung aufgerufen und die Resultate <strong>de</strong>r Prüfungen zur<br />

Bestimmung <strong>de</strong>s Fortgangs in <strong>de</strong>n am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres einzureichen<strong>de</strong>n Katalogen<br />

benützt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Einführung <strong>de</strong>r Direktoren hörten zwar nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom<br />

4. Oktober 1761 die examina publica wie<strong>de</strong>r auf, »weil die Beschaffenheit <strong>de</strong>r<br />

Examinan<strong>de</strong>n z. B. bei Verzagteii. doch nicht erforscht wor<strong>de</strong>n könnte. * Allein da<br />

nach Vollendung eines Semesters, o<strong>de</strong>r Faches, o<strong>de</strong>r eines grössern Abschnittes <strong>de</strong>sselben<br />

vor <strong>de</strong>m Direktor oine Prüfung vorzunehmen war, was in <strong>de</strong>r Kegel nach<br />

einem Semester o<strong>de</strong>r Jahre eintraf, so wur<strong>de</strong> dadurch im Wesentlichen nichts geän<strong>de</strong>rt.<br />

—<br />

Es scheint, dass nicht bloss die Jesuiten, son<strong>de</strong>rn alle Professoren Instruktionen<br />

über die zu beobachten<strong>de</strong> Lehrart erhielten, da das Martin'sche Normale die<br />

Direktoren anweist, sie in ihren Pflichten nach ihrer Instruktion zu invigiliren.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re dringen auch die Vorschriften dieser Zeit auf die Disputationen<br />

<strong>de</strong>r Schüler. Die Menstrua waren in allen Fächern abzuhalten, und in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

war sogar <strong>de</strong>r genaue Ausweis darüber mit <strong>de</strong>n Jahres-Akten <strong>de</strong>m Protektor<br />

vorzulegen. Die öffentlichen Disputationen gingen nicht nur fort *), son<strong>de</strong>rn<br />

wur<strong>de</strong>n in allen Facultäten vor <strong>de</strong>n Promotionen ausdrücklich vorgeschrieben. Die<br />

Kupfer in <strong>de</strong>n Thesen stellte jedoch das Chotek'sche Normale ab; sie sollten nur<br />

die quaestiones disputabiles enthalten.<br />

In <strong>de</strong>n Promotionen selbst herrschte die erwünschte Gleichförmigkeit in allen<br />

Facultäten noch nicht.<br />

In <strong>de</strong>r Philosophie sollten die Promotionen — mit Ausnahme jener zum Behufe<br />

<strong>de</strong>r Wür<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n hohem Facultäten — ganz aufhören, und diese ausseiet<br />

1) Im Jahre 1760 zeichneten sich Ign. Gr. Tannenberg und Gr. Fieger in eiiner<br />

philosophischen Disputation aus. Tannenberg licet a Nativitate coecus tanta promtiitu-<br />

dine et omnigenae scientiae philosophicae aeque ac mathematieae soliditate argumenta<br />

omnia tum speculativa tun» practica solvit et explieavit, ut praesentibus omuibus admirationi<br />

fuerit ac gaudio. Eo<strong>de</strong>m prorsus modo se gessit Fieger, ut tarn illustre par<br />

Pugilum in arena philosophica hactenus comparuerit nunquam. (Eph. th. 16". Juni 1760)<br />

Nescio, an ullus actus alius in Universitate nostra majori celebritate et honore tum in<br />

nostram facultatem totamque Universitatem, turn in ipsos Pugiles locuro habuerit. (Eph.<br />

Ph. ad 16. Juni 1760.)


— 182 —<br />

erschwert wer<strong>de</strong>n (§ 77); allein später kam es bei jenen Schülern, die in <strong>de</strong>n Prüfungen<br />

bestan<strong>de</strong>n waren, zur frühem Gewohnheit (§ 79).<br />

In <strong>de</strong>r Theologie wur<strong>de</strong>n die Promotionen durch die Studien-Keformation vom<br />

Jahre 1752—53 ebenfalls äusserst erschwert. DasBaccalaureat setzte schon eine<br />

öffentliche Disputation aus <strong>de</strong>r Polemik und eine stun<strong>de</strong>nlange Prüfung voraus.<br />

Das Doctorat fordorte vier rigerose Prüfungen aus allen theologischen Fächern *).<br />

Es scheint, dass bei dieser Strenge sehr selten Promotionen vorkamen; die Facultät<br />

ertheilte wohl auch die Erlaubniss, das Doctorat an<strong>de</strong>rweitig zu nehmen 2 ). Bei<br />

Gelegenheit <strong>de</strong>r Doctor-Promotion <strong>de</strong>s Stiftspriesters Sterzinger von Stams im Jahre<br />

1766 machte die theologische Facultät das Statut, dass eine feierliche Disputation<br />

3 ) statt zweier Examina gelte, wonach Sterzinger dafür auch die Taxe von zwei<br />

Examen zu zahlen und darauf noch die Prüfungen aus <strong>de</strong>n Sprachen mit <strong>de</strong>r heiligen<br />

Schrift, dann aus Kirchenrecht und Polemik zu machen hatte. — Doctorirungen<br />

inter privatos parietes waren durch das Chotek'sche Normale verboten, und<br />

bezüglich <strong>de</strong>r Jesuiten war unter <strong>de</strong>m 31. Juli 1756 noch genauer vorgeschrieben,<br />

dass die vor <strong>de</strong>m 1. Mai d. J. promovirten Jesuiten ungestört zu belassen, nach<br />

diesem Tage aber sie wie An<strong>de</strong>re zu prüfen und zu promoviren seien, jedoch kostenfrei;<br />

allein die im Jahre 1761 einstehen<strong>de</strong>n Professoren Kemter, Plattner, Ricci,<br />

und noch im Jahre 1766 Oberrauch, dann in <strong>de</strong>r Philosophie Graser, und noch<br />

im Jahre 1769 Wüstenfeld, wur<strong>de</strong>n ohne alle Prüfung doctorirt. Als im Jahre<br />

1769 <strong>de</strong>r neue theologische Direktor eingetreten war, kommt auch eine neue Bestimmung<br />

<strong>de</strong>r Taxen vor — wie es scheint, ziemlich nach <strong>de</strong>r alten Gepflogenheit,<br />

und ohne viele Eück sieht auf neue Regierungs-Verordnungen 4 ).<br />

Genauer dürfte wohl das Bourguignon'sche Normale für juridische Promotionen<br />

(§81) beobachtet wor<strong>de</strong>n sein, da sich die eifersüchtigen Professoren und bald<br />

auch <strong>de</strong>r weltliche Beamte als Direktor kontrolirten. Statt dasselbe zu wie<strong>de</strong>rholen,<br />

1) Die Instruktion <strong>de</strong>s theologischen Direktors vom Jahre 1752 schreibt z. B. vor,<br />

<strong>de</strong>r Candidat müsse das alte Testament fertig interpretiren, Antologien, harte Passus etc.<br />

behend lösen, ex prolegomenis gefasst sein; — in polemicis die Einwürfe <strong>de</strong>r Ketzer<br />

heben und die Wahrheit nach <strong>de</strong>m vorgeschriebenen Auktor unumstösslich beweisen; in<br />

jure canonico das Recht ex textu <strong>de</strong>cretalium anzuführen wissen etc.<br />

2) So im Jahre 1753 einem „Sontag" gegen Erlag je eines Dukaten für die damals<br />

bestehen<strong>de</strong>n fünf Professoren, und 2 fl. 12 kr. sowohl für Notar als Pe<strong>de</strong>ll, —<br />

mit <strong>de</strong>m, dass ihm bei einer allenfalligen spätem Promotion in Innsbruck <strong>de</strong>r bezahlte<br />

Betrag an die dann noch leben<strong>de</strong>n Professoren eingerechnet wer<strong>de</strong>n soll; so im Jahre<br />

1766 einem Licentiaten gegen Erlag von 60 fl. (Eph. th. 24. Aug. 1753, 22. Jan. 1766).<br />

— Eine Doctors-Promotion bei <strong>de</strong>r theologischen Facultät war im Jahre 1758; ob aber<br />

bei <strong>de</strong>rselben — namentlich bei <strong>de</strong>n Prüfungen — ganz vorschriftmässig vorgegangen<br />

wur<strong>de</strong>, ist zu zweifeln; da diess bei <strong>de</strong>r Promotion gewiss nicht geschah, son<strong>de</strong>rn nach<br />

früherer Gewohnheit selbst bezüglich <strong>de</strong>s Mahles verfahren wur<strong>de</strong>. Usa est facultas<br />

jure suo — sagen die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n.<br />

3) Sterzinger bestand sie am 19. Dezember vor zehn Opponenten, unter <strong>de</strong>nen<br />

aber nur die drei Seniores mit <strong>de</strong>m Direktor über die Zulassung entschie<strong>de</strong>n. (Eph.<br />

th. ad h. d.)<br />

4) Eph. th. 18. Mai 1769. Es waren vor <strong>de</strong>n Prüfungen 97 fl. zu hinterlegen<br />

(9 fl. für je<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r acht Professoren; <strong>de</strong>m Notar 2 fl.; <strong>de</strong>m Pe<strong>de</strong>ll 3 fl.; für Arme etc.<br />

48 kr., <strong>de</strong>r Rest für die Facultätskasse etc.); für die Promotion soll bezahlt wer<strong>de</strong>n<br />

je<strong>de</strong>m Facultäts-Professor 9 fl., je<strong>de</strong>m an<strong>de</strong>rn Professor 3 fl., <strong>de</strong>m Promotor 4 fl., <strong>de</strong>m<br />

Prokanzler 3 fl., <strong>de</strong>r Rektorats- und Facultätskasse je 2 fl. etc., dann kommt auch <strong>de</strong>r<br />

Thorsteher mit 34 kr. und eine Fackel mit 1 fl. in Erwähnung. Bei mehreren Promo-<br />

•en<strong>de</strong>n sind die Promotions-Taxen <strong>de</strong>r Professoren nur einmal zu bezahlen etc. — Es<br />

ist zu zweifeln, ob die Bestimmungen je in Anwendung kamen, da theologische Pro*<br />

motionen in dieser Zeit beson<strong>de</strong>rs selten waren.


— 183 —<br />

mögen hier bloss ein paar Promotionsfälle bei <strong>de</strong>r juridischen Facultät stehen, von<br />

<strong>de</strong>nen beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r zweite Aufsehen erregte.<br />

Im Jahre 1760 beschwerte sich ein Locatelli, und zwar in einer Eingabe an<br />

die Repräsentanz, dass er bei <strong>de</strong>n Prüfungen zum Doctorate nicht die erste (beste)<br />

Note bekommen habe, die doch die Professoren beantragt hätten; diess war auch<br />

von Seite einiger Professoren wirklich <strong>de</strong>r Fall. Die Repräsentanz schöpfte Verdacht<br />

über Ausschwätzen <strong>de</strong>r Professoren, und auch diese verdächtigten sich untereinan<strong>de</strong>r.<br />

Endlich erklärte man sich — da Locatelli nicht mehr hier war, sohin<br />

auch keinen Aufschluss geben konnte — die Sache damit, dass <strong>de</strong>r Pe<strong>de</strong>ll die Vorthüre<br />

zum Prüfungszimmer nicht gehörig geschlossen hätte, sohin <strong>de</strong>r Candidat vor<br />

<strong>de</strong>rselben die Censurirung <strong>de</strong>r Professoren erlauscht habe. Damit begnügte sich<br />

die Regierung und auch die Spannung unter <strong>de</strong>n Professoren hörte auf. — Im<br />

Jahre 1768 fand die Doctor-Disputation eines Steinberger statt, <strong>de</strong>ssen Thesen<br />

<strong>de</strong>r Immunität und Freiheit <strong>de</strong>r Kirche nicht zusagten, und die vom Professor<br />

La Paix als Promotor herrührten. Der Professor <strong>de</strong>s Kirchenrechtes, Holl S. J.,<br />

griff bei <strong>de</strong>r Disputation die be<strong>de</strong>nklichen Thesen aus Rücksicht auf seinen Collega<br />

La Paix nicht an, verwickelte aber in an<strong>de</strong>rn Thesen <strong>de</strong>n Defen<strong>de</strong>nten selbst in<br />

Lächerlichkeiten, was ihm Professor Inama nachmachte; er wur<strong>de</strong> aber doch per<br />

majora zum Doctorate zugelassen, hatte aber die Unvorsichtigkeit, selbst in Wien<br />

über die harte Behandlung zu klagen. Es wur<strong>de</strong>n sohin die Prüfungs-Protokolle etc.<br />

dorthin abgefor<strong>de</strong>rt, und <strong>de</strong>r Erfolg war ein Verweis an die Professoren wegen zu<br />

grosser Nachsicht, Abbitte Steinbergers an Holl und Inama und Kassation <strong>de</strong>s<br />

Doctorates, um das sich Steinberger, wenn er sich getraue, nach Wien wen<strong>de</strong>n<br />

könne 1 ).<br />

In <strong>de</strong>r Medizin endlich galt, so viel bekannt, fortwährend in <strong>de</strong>r Wesenheit<br />

das Normale vom Jahre 1740 für die Doctorirungen (§ 57); nur die Austheilung<br />

<strong>de</strong>r Handschuhe und einige Versprechungen wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Vorschrift vom Jahre<br />

1765 auch in dieser Facultät unterblieben sein.<br />

Die a. h. Entschliessung vom Jahre 1748 beschuldiget die juridische, vorzüglich<br />

aber die medizinische Facultät <strong>de</strong>r Leichtigkeit in <strong>de</strong>r Approbation bei<br />

Doctorats-Prüfungen und machte sogar die Ertheilung <strong>de</strong>s Doctorats von <strong>de</strong>r Genehmigung<br />

<strong>de</strong>r politischen Landosstelle abhängig, was aber die a. h. Entschliessung<br />

vom Jahre 1765 wie<strong>de</strong>r aufhob.<br />

Die Sorge <strong>de</strong>r Professoren, bei diesen Feierlichkeiten an <strong>de</strong>r Ehre nichts zu<br />

vergeben, scheint auch in dieser Perio<strong>de</strong> nicht aufgehört zu haben. Wenigstens<br />

beschloss <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Senat am 31. Mai 1766 bei einer Disputation im<br />

Serviten-Kloster, zu welcher <strong>de</strong>r Or<strong>de</strong>ns-General erwartet wur<strong>de</strong>, die Präceduiiz im<br />

Opponiren mit Ausnahme <strong>de</strong>s Patrons zu wahren, und bei einer feierlichen philosophischen<br />

Disputation am 2. August 1771 erschien kein theologischer Professor<br />

und selbst <strong>de</strong>r Dekan <strong>de</strong>r Philosophie nicht, weil Menghin als Direktor <strong>de</strong>r Philosophie,<br />

aber sonst Professor <strong>de</strong>r Medizin, vor ihnen opponiren wollte 2 ).<br />

Das Diplom hat nicht mehr nur <strong>de</strong>r Notar, son<strong>de</strong>rn nach <strong>de</strong>m Martin'schen<br />

Normale <strong>de</strong>r Dekan zu fertigen, und es kostete in <strong>de</strong>r juridischen Facultät — vielleicht<br />

auch in <strong>de</strong>n übrigen Facultäten 6 fi.<br />

Ueber die Zahl <strong>de</strong>r Promotionen kann nichts Bestimmtes angegeben wer<strong>de</strong>n;<br />

1) Epb. theol. et Historia S. J. ad bunc annuin. Der Inhalt dieser Thesen gab<br />

auch zu an<strong>de</strong>rn wichtigen Verhandlungen Anlnss (§ 97J.<br />

2) Eph. th. ad h. dies.


— 184 —<br />

sicher ist jedoch anzunehmen, dass sie sich bei <strong>de</strong>r neu eingetretenen Strenge und<br />

<strong>de</strong>m theilweise erhöhten Kostenbetrag nicht wer<strong>de</strong>n vermehrt haben.<br />

Die Promotions-Feierlichkeiten scheinen sich gleich geblieben zu sein.<br />

§ 93.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Lehimittel konnte über die Bibliothek <strong>de</strong>r Bibliothekar Roschman<br />

<strong>de</strong>m Hofkommissär Bourguignon im Jahre 1756 einen sehr befriedigen<strong>de</strong>n<br />

Bericht erstatten. Die griechischen und lateinischen Classiker waren beinahe vollständig<br />

in guten Ausgaben vorhan<strong>de</strong>n, für Philosophie und beson<strong>de</strong>rs Experimentalphysik<br />

waren die besten neuesten Schriften angeschafft, nur für Natur-, Staats- und<br />

Völker-Kun<strong>de</strong> war noch zu wenig gesorgt; für Theologie war aus alten Zeiten sehr<br />

Vieles vorhan<strong>de</strong>n, aber wenig von Kirchengeschichte und Concilien-Sammlungen;<br />

für alterthümliche Werke — <strong>de</strong>m Lieblingsfache <strong>de</strong>s Bibliothekars — suchte er<br />

nach Thunlichkeit zu sorgen und hatte z. B. Montfaucon's und Scipio-Maffei's<br />

Werke herbeigeschafft 1 ). Die Martin'sche Verordnung schärfte gleichmässige<br />

Rücksicht auf alle Facultäten ein und verbot das Ausleihen von Büchern ohne Recognition<br />

2 ). Das Bemühen, für die Bibliothek zu sorgen, mag daraus erhellen, dass<br />

die im Jahre 1750 für Ueberlieferung von Büchern aus Wien erlaufenen Kosten<br />

per 75 fl. aller Vorstellungen <strong>de</strong>r Universität ungeachtet aus <strong>de</strong>m Tschi<strong>de</strong>r'schen<br />

Legate bestritten wer<strong>de</strong>n mussten; die Universität verwen<strong>de</strong>te hiezu wohl Interessen<br />

<strong>de</strong>sselben, kün<strong>de</strong>te jedoch das bei <strong>de</strong>r tirolischen Landschaft liegen<strong>de</strong> Kapital nicht<br />

auf und ersetzte <strong>de</strong>n Abgang aus <strong>de</strong>r Rektoratskasse 3 ).<br />

Der brave Professor Weinhart S. J. hatte behufs <strong>de</strong>r physikalisch-mathematischen<br />

Wissenschaften schon vom Anfange seines Lehramts (1742) Einiges zu<br />

sammeln gesucht; aber <strong>de</strong>n Grund zu einem diessfälligen Kabinete, das durch die vorgeschriebene<br />

Experimental-Physik eine Notwendigkeit wur<strong>de</strong>, legte das Chotek'sche<br />

Studien-Normale vom Jahre 1748, in Folge <strong>de</strong>ssen vom Jahre 1751 bis 1761<br />

jährlich 200 fl., von dort an aber 150 fl. hierzu aus <strong>de</strong>m Universitäts-Fon<strong>de</strong> angewiesen<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Für das anatomische Kabinet <strong>de</strong>r Medizin waren schon seit 1735 jährlich<br />

100 fl. bestimmt, und die bei<strong>de</strong>n Professoren <strong>de</strong>r Anatomie, Franz Karl und Franz<br />

Kaspar Egloff suchten dasselbe immer mehr zu vervollständigen. Im Martin'schen<br />

Dekrete wur<strong>de</strong>n zur Herbeischaffung von Cadavern 75 fl. jährlich angewiesen, die<br />

übrigens nicht bloss von Justifizirten, son<strong>de</strong>rn auch von Civil- und Militärspitälern<br />

unentgeltlich überlassen wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

Auch für Chirurgie und Hebammenkunst wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 23. Mai 1772<br />

zur Herbeischaffung von Instrumenten 200 fl. bewilliget, die aus <strong>de</strong>n für die Anatomie<br />

jährlich bewilligten 75 fl. in gutem Zustan<strong>de</strong> erhalten wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Die mathematisch-physikalischen und medizinisch-anatomischen und chirurgischen<br />

Kabinete verdanken also dieser Perio<strong>de</strong> ihr Dasein; doch mag das anatomische<br />

Kabiuet schon früher einige Präparate besessen haben.<br />

§ 94.<br />

Die angeführten Anordnungen und Einrichtungen hatten vorzüglich <strong>de</strong>n<br />

Zweck, die Studiren<strong>de</strong>n zur fleissigen Verwendung anzuhalten und gleichsam zu<br />

11 Zeitschrift <strong>de</strong>s Ferdinan<strong>de</strong>ums vom Jahre 1826, II. Bd. S. 94.<br />

2) Dass nebst <strong>de</strong>r öffentlichen Bibliothek bei <strong>de</strong>r Universität selbst noch eine<br />

Büchersammlung — wenigstens <strong>de</strong>r juridischen Facultät, freilich ohne gute Einrichtung<br />

— bestand, sieht man aus <strong>de</strong>jn Martin'schen Normale vom Jahre 1765, das zur Ausarbeitung<br />

<strong>de</strong>r juridischen Promotions-Abhandlungen darauf hinweist.<br />

3) Epb. th- 22. Jan., 13- Mwt., 22. April 1751 (§ 68).


— 185 —<br />

zwingen, sich die für ihren künftigen Beruf dienlichen Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

anzueignen.<br />

Dahin zielt die so oft wie<strong>de</strong>rholte Vorschrift <strong>de</strong>s oftmaligen, ja täglichen<br />

Prüfens in <strong>de</strong>n Vorlesungen, dahin die Semestral- und Final-Prüfung o<strong>de</strong>r die<br />

Prüfung nach Vollendung eines Faches o<strong>de</strong>r eines grössern Abschnittes <strong>de</strong>sselben;<br />

dahin <strong>de</strong>r Bericht an die höhern Stellen o<strong>de</strong>r selbst an die Kaiserin über <strong>de</strong>n Fortgang<br />

und Fleiss <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten, dahin die Vorschrift, <strong>de</strong>n Fortgang <strong>de</strong>r Philosophen<br />

selbst durch <strong>de</strong>n Druck bekannt zu machen, dahin die a. h. Verordnung vom<br />

23. April 1737, Studiren<strong>de</strong> infra mediocritatem sogar abzuschaffen, dahin die vermehrte<br />

Zahl <strong>de</strong>r Lehrstun<strong>de</strong>n, mit <strong>de</strong>r Vorschrift, selbst an abgewürdigten Feiertagen<br />

Vorlesungen zu geben, dahin die» vorgeschriebene Strenge bei rigerosen Prüfungen,<br />

dahin die Sorge für die Lehrmittel etc.<br />

Die Universität machte unter <strong>de</strong>m 2. Dezember 1757 selbst bekannt, dass<br />

zur Erhaltung eines Zeugnisses und zum Aufsteigen in eine höhere Klasse wenigstens<br />

genügen<strong>de</strong>r Fleiss und Fortgang unentbehrlich sei.<br />

Aber <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten wollte manche dieser Einrichtungen um so weniger ge-<br />

. fallen, als selbst die Professoren nicht allgemein damit zufrie<strong>de</strong>n waren. Beson<strong>de</strong>rs<br />

wie<strong>de</strong>rholen sich in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n die Klagen über nachlässigen Lektionsbesuch<br />

und über das Sträuben vor <strong>de</strong>n Prüfungen. Noch im Jahre 1773 erschienen am<br />

Nicolai- und an <strong>de</strong>m darauf folgen<strong>de</strong>n Ambrosi-Tag we<strong>de</strong>r Theologen noch Philosophen<br />

zu <strong>de</strong>n Vorlesungen, obschon sie einige Professoren völlig darum gebeten<br />

hatten *). — Sie wollten ferner keine förmlichen, son<strong>de</strong>rn nur Privatprüfungen bei<br />

<strong>de</strong>m Professor 2 ), und reisten ungeachtet wie<strong>de</strong>rholter Warnungen nach solchen von<br />

<strong>de</strong>r Universität weg, was selbst Professoren gerechtfertiget fan<strong>de</strong>n 3 ).<br />

Wenn auch in allen Facultäten die Studien nach Jahrgängen eingetheilt waren,<br />

so hörten sie die Stu<strong>de</strong>nten doch nicht insgesammt in <strong>de</strong>r gehörigen Ordnung und<br />

Zahl. Selbst in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz, wo die Keihenfolge <strong>de</strong>r Studien am genauesten<br />

vorgeschrieben war, hörten im Jahre 1757 nur 9 Schüler das öffentliche und<br />

Natur-Recht, während in <strong>de</strong>n übrigen juridischen Fächern wenigstens mehr als<br />

30 Schüler waren; in <strong>de</strong>r Medizin hörten die Institutionen alle 9 Schüler, in <strong>de</strong>n<br />

Aphorismen war oft nur 1 Schüler u. s. w. Auch in dieser Beziehung musste erst<br />

nach und nach durch die Direktoren eine bessere Ordnung hergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Disziplinar-Vergehen kommen in <strong>de</strong>n Ephemeri<strong>de</strong>n nicht so häuiig vor, wie<br />

in <strong>de</strong>n frühern Perio<strong>de</strong>n; bei mancher Quatember-Sitzung, so lange solche Sitzungen<br />

gehalten wur<strong>de</strong>n, war über das Betragen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten gar nichts zu bemerken.<br />

Docli fehlte es nicht ganz an Excessen. So fan<strong>de</strong>n im Jahre 1750<br />

Schlägereien zwischen Militär und Stu<strong>de</strong>nten statt; im Jahre 1751 machte eine<br />

Verwundung unter zwei Stu<strong>de</strong>nten wegen <strong>de</strong>r daraus entstan<strong>de</strong>nen Verhandlung<br />

Aufsehen (§ 96); im Jahre 1761 zerbrachen ein paar Stu<strong>de</strong>nten einem Bürger auf<br />

<strong>de</strong>m Wege zum Löwenhause seinen geliehenen Degen und warfen ihn in <strong>de</strong>n Inn-<br />

Fluss, es wur<strong>de</strong> ihnen aufgetragen, innerhalb acht Tagen mit <strong>de</strong>m Bürger sich zu<br />

vergleichen, worauf <strong>de</strong>r Eektor sein weiteres Amt han<strong>de</strong>ln wer<strong>de</strong>; allein schon nach<br />

1) Eph. tb. 6. Dec. 1773.<br />

2) Nolentes, ut puto, aliquot minutorum discrimiui judicium <strong>de</strong> sua doctriua commitere.<br />

Plerique enim privata et justa examina <strong>de</strong>si<strong>de</strong>rabant (1. c. 20. Juli 1773).<br />

3) Theologi, qui examen subiere, examinati antea privatim, cum passim attestata<br />

exigerent, alii ex aliis titulis v. g. pro ordinibus, pro titulo mensae, pro seminariis, pro<br />

raonasteriis, pro stipendiis, pro benefieiis, pro recommandationibus, ut vocant, ad suos<br />

patronos etc., ut a<strong>de</strong>o sine injuria iis nee examen nee attestatum possent negari, his<br />

obtentis retineri non amplius possunt — schreibt Dekan Ehrhurd S. J. ad 26. Aug. 1766.


— 186 —<br />

drei Tagen brachte sie die Wache, welche sie nach 10 Uhr Nachts auf <strong>de</strong>r Gasse<br />

lärmend eingefangen hatte, in Verwahrung und lieferte sie <strong>de</strong>m Eektor aus. Im<br />

Jahre 1764 verwun<strong>de</strong>te ein Moralist <strong>de</strong>n Maler Schmutzer, was ihm Bestreitung<br />

<strong>de</strong>r hieraus erlaufenen Kosten und dreijährige Eelegation zuzog. Im Jahre 1769<br />

verlor ein Stu<strong>de</strong>nt im Spiele mit einem an<strong>de</strong>rn 43 fl., die dieser aber nicht bezahlte;<br />

<strong>de</strong>r Gewinner suchte beim Eektor sein Eecht; <strong>de</strong>r Senat beschloss eintägigen Arrest<br />

für bei<strong>de</strong> ablösbar mit 4 fl., für <strong>de</strong>n Verlieren<strong>de</strong>n Bezahlung von 21 fl. für Arme,<br />

<strong>de</strong>r Gewinner erhielt nichts; auch erschien ein Proclama gegen das Spielen. Wichtiger<br />

ist, dass im Jahre 1761 einige Philosophen und Moralisten auf Anstiften<br />

eines gewissen Larch sich ein nachgemachtes Universitäts-Sigill zu verschaffen<br />

wussten und mit <strong>de</strong>ssen Hülfe falsche Zeugnisse verfertigten, welche sie nicht bloss<br />

zum Betteln, son<strong>de</strong>rn zur Aufnahme an an<strong>de</strong>rn Lehranstalten missbrauchten.<br />

Son<strong>de</strong>rbar ist, dass die Repräsentanz bei <strong>de</strong>m Umstän<strong>de</strong>, als in <strong>de</strong>n vorgelegten<br />

Katalogen A<strong>de</strong>ls-Anmassungen von Stu<strong>de</strong>nten vorkamen, <strong>de</strong>r Universität auftrug,<br />

<strong>de</strong>n zweifelhaften A<strong>de</strong>l von <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten durch Diplome ausweisen zu lassen<br />

— ein Geschäft, das die Universität für sie nicht geeignet fand. Die Sache kam<br />

sogar nach Hof und die Hof stelle erklärte unter <strong>de</strong>m 7. Juli 1759, sich in keine<br />

nähere Bestimmung einzulassen, da <strong>de</strong>r angemasste A<strong>de</strong>l ohnehin kein weiteres<br />

Eecht gebe.<br />

Noch sprach ein allgemeines Hof<strong>de</strong>kret vom 16. Mai 1752 aus, dass Stu<strong>de</strong>nten,<br />

welche sich durch üble Aufführung, allzu geringfügige Funktionen auf <strong>de</strong>m<br />

Theater, o<strong>de</strong>r .frühzeitig als Stu<strong>de</strong>nten kontrahirte Heirathen <strong>de</strong>r Universitäts-Freiheiten<br />

unwürdig machen, keineswegs als <strong>de</strong>r Universitäts-Jurisdiction unterworfen<br />

angesehen wer<strong>de</strong>n. Ein an<strong>de</strong>res Hof<strong>de</strong>kret vom Jahre 1760 verbot das Tragen<br />

militärischer Abzeichen (portes d' epöes).<br />

§ 95.<br />

Der Wirkungskreis <strong>de</strong>r Universität in Geschäftan, die zunächst nicht die Universität<br />

betrafen, wur<strong>de</strong> theils vermin<strong>de</strong>rt, theils erweitert.<br />

Vermin<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong> er insofern, als die potestas cornmitiva <strong>de</strong>r juridischen Facultät<br />

durch das Martin'sche Kormale ganz abgeschafft wur<strong>de</strong>, und das Bücher-<br />

Censur-Wesen ganz an die Eegierung überging.<br />

Das letztere Geschäft betrachtete die theologische Facultät auch nach <strong>de</strong>r<br />

Einrichtung vom Jahre 1746 (§ 64) als ihr Geschäft, weil sie die Verzeichnisse<br />

verbotener o<strong>de</strong>r verdächtiger Werke übergab und <strong>de</strong>r geheime Eath nur die Anträge<br />

ausführte. Allein als auf <strong>de</strong>n friedlichen Eiegger als Professor <strong>de</strong>s öffentlichen<br />

Eechtes und sohin als politischer Bücher-Censor Payr folgte, ergaben sich<br />

bald Streitigkeiten theils mit Payr selbst, gegen <strong>de</strong>n sich <strong>de</strong>r theologische Dekan<br />

als eigentlicher Censor im Namen <strong>de</strong>s Ordinariats erklärte, theils gegen <strong>de</strong>n geheimen<br />

Eath, gegen <strong>de</strong>n die theologische Facultät die nämlichen Ansichten ausdrückte<br />

, — dass nämlich die Censur Sache <strong>de</strong>s Ordinariats wäre, und dass selbst<br />

eine cumulative Ceusur dasselbe nicht zugeben könnte, Ansichten, die das Ordinariat<br />

auch billigte, gegen die jedoch von <strong>de</strong>r weltlichen Behör<strong>de</strong> unter An<strong>de</strong>rin bemerkt<br />

wur<strong>de</strong>, dass wenigstens politische Strafen das Ordinariat nicht verhängen könne,<br />

soliin Ansprüche mache, die es nicht auszuführen vermöge *). — Allein das Ordi-<br />

1) Die theologische Facultät censurirte auch Pufendorfs Introductio in histonam<br />

Europeam, und da diess, wie man hörte, zu streng befun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>, rechtfertigte sich<br />

<strong>de</strong>r theologische Dekan selbst yor <strong>de</strong>m Präses <strong>de</strong>s geheimen Rathes damit, dass Pufendorf<br />

offenbar potestatem et jurisdictionem ecclesiasticam omnem, S. S. ordines, sacra-


— 187 —<br />

nariat und sohin auch die theologische Facnltät verloren allmälig Macht und Einfluss<br />

in diesem Geschäfte; <strong>de</strong>nn in Wien wur<strong>de</strong> eine oberste Censur-Hofstelle eingesetzt,<br />

unter welcher die Lan<strong>de</strong>s-Censur stand; diese Lan<strong>de</strong>s-Censur übten unter<br />

einem Beamten <strong>de</strong>r höchsten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> zuerst noch die bei<strong>de</strong>n frühern Censoren,<br />

dann alle Dekane <strong>de</strong>r Facultäten, hernach die Lan<strong>de</strong>s-Studien-Commission, bis<br />

im Jahre 1781 in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Grafen Coreth ein sogenannter Eevisor mit einem<br />

Actuar aufgestellt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r das ganze Geschäft — beiläufig wie später bis zum<br />

Jahre 1848 ein Gubernial-Beamter und Eevisor leitete. Die Thesen censurirten<br />

die betreffen<strong>de</strong>n Direktoren 1 ). Dagegen wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Einfluss <strong>de</strong>r Universität theils<br />

gesetzlich, theils durch <strong>de</strong>n natürlichen Gang <strong>de</strong>r Dinge erweitert.<br />

So war, da <strong>de</strong>r theologische Studienplan vom Jahre 1752 nach h. Erlass vom<br />

16. September d. J. auf alle Kloster- und Stiftstudien auszu<strong>de</strong>hnen war, unter <strong>de</strong>m<br />

23. Februar 1754 vorgeschrieben, dass die theologischen Lektoren <strong>de</strong>r Klöster und<br />

Stifte wie theologische Doctoren — sohin aus hl. Schrift mit hebräischer und griechischer<br />

Sprache, Kirchengeschichte, Controversen, Kirchenrecht, Moral und allen<br />

Tractaten <strong>de</strong>r speculativen Theologie von <strong>de</strong>m Direktor studii theolgici und <strong>de</strong>n<br />

ihm zugegebenen Examinatoren öffentlich und gratis geprüft wer<strong>de</strong>n. — Unter <strong>de</strong>m<br />

28. Oktober 1762 wur<strong>de</strong> verordnet, dass nach 3 Monaten in allen Klöstern für die<br />

hl. Schrift ein eigener Lehrer einzuführen sei, <strong>de</strong>ssen Vorlesungen <strong>de</strong>r theologische<br />

Direktor zu überwachen hätte. Ueber die Ausführung dieser Vorschrift ist mir<br />

nichts Näheres von dieser Zeit bekannt; gewiss aber ist, dass sich um diese Zeit in<br />

manchem tirolischen Kloster eine beson<strong>de</strong>re namentlich theologische Thätigkeit<br />

zeigte 2 ). — Oefter wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r theologischen Facultät die Prüfung <strong>de</strong>r Competenten<br />

für Seelsorgs-Stationen aufgetragen, so unter <strong>de</strong>m 17. April 1759 von 7 Candidaten<br />

für die Stadtpfarre Hall, wozu <strong>de</strong>r theologische Direktor einen Canonicus von<br />

Wüten und einen Serviten beizog; so prüfte am 22. März 1770 <strong>de</strong>r Prokanzler<br />

mit zwei theologischen Professoren zwei Candidaten für die Seelsorge in Sellrain 3 ).<br />

menta pleraque, sacrificium missae, purgatorium, invocationem sanctorum, vota ecclesiastica<br />

positiv bestreite. Man vergleiche Eph. th. 27. Mai, 2. und 24. Juni, 17. Okt. 1750,<br />

15. Januar 1751.<br />

1) Die Lan<strong>de</strong>s-Censur hatte die von ihr verbotenen Bücher mit Anzeige <strong>de</strong>r anstössigen<br />

Stellen vorzulegen; die Hofstelle zeigte die von ihr verbotenen Bücher <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sstelle bloss an. Dass öfter nicht Uebereinstimmung herrschte, ist begreiflich; so<br />

verbot die Lan<strong>de</strong>scensur: „Schmausen's neuesten Staat v. Portugal*'; die Hofstelle erlaubte<br />

es — tantum refert — schreibt <strong>de</strong>r theologische Dekan Kopf, in quas manus<br />

singulae res incidunt. Bei <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>r Büchersendungen vom Ausland musste<br />

ein Censor gegenwärtig sein, und alle Werke <strong>de</strong>s Inlan<strong>de</strong>s unterlagen vor <strong>de</strong>m Druck<br />

<strong>de</strong>r Censur (Hof<strong>de</strong>kret vom 27. März 1771 etc.). — Der Zeitgeist drückte sich auch<br />

in <strong>de</strong>n Censur-Vorschriften aus; so war beson<strong>de</strong>re Behutsamkeit gegen ausländische<br />

Werke wegen Mirakeln eingeschärft, von auswärtigen Ordinariaten approbirte Werke<br />

wur<strong>de</strong>n ohne inländische Censur nicht zugelassen (Hof<strong>de</strong>kret vom 11. April und 25. November<br />

1766); Weitenauer Heptaglotton alterum, gedruckt in Augsburg 1762, war nur<br />

über Wegnahme <strong>de</strong>r Facultät <strong>de</strong>s Jesuiten-Provinzials bewilligt etc. Schon im Jahre<br />

1750 erhielt <strong>de</strong>r theologische Dekan, <strong>de</strong>r die weggenommenen Bücher aufbewahrte, <strong>de</strong>n<br />

Auftrag, sie in die öffentliche Bibliothek abzugeben, wobei er aus einem Werke die<br />

schändlichen Bil<strong>de</strong>r herausriss etc.<br />

2) Beweis davon mag sein, dass von Klöstern ohne Anstand taugliche Professoren<br />

an die Universität abgegeben wer<strong>de</strong>n konnten, manche Kloster Conventualen die<br />

rigerosen Prüfungen bestan<strong>de</strong>n und überhaupt als Schriftsteller bekannt waren, zum Beispiel<br />

Tschafeller in Wüten, Schrauzhofer in Stams etc.<br />

3) Eph. th. 17. April 1759, 22. Mart. 1770 etc. Solche Prüfungen schreibt das<br />

Concil von Trient vor, und Carl VI. wünschte sie im Jahre 1731 bei allen Candidaten<br />

1- f Pfrün<strong>de</strong>n. Benedikt XIV. erneuerte <strong>de</strong>n Auftrag, und das Ordinariat Brixen gab


— 188 —<br />

Um diese Zeit entstan<strong>de</strong>n in Innsbruck einige auf Verbreitung nützlicher<br />

Kenntnisse berechnete Gesellschaften, die ohne die Universität schwerlich entstan<strong>de</strong>n<br />

wären, und an <strong>de</strong>nen Universitäts-Glie<strong>de</strong>r Theil nahmen. Eine solche Gesellschaft<br />

war vom Jahre 1738 die Gesellschaft <strong>de</strong>r Silentiariorum, vom Jahre 1741<br />

aca<strong>de</strong>mia taxiana genannt *), die im Jahre 1741 auch durch einen Grafen Zeil<br />

förmliche Statuten erhielt. Ihr Zweck war Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Wissenschaft und edler<br />

Zeitvertreib; sie zählte 18 Mitglie<strong>de</strong>r, Hauptgegenstand war Geschichte; aber auch<br />

<strong>de</strong>r gesammte Umfang <strong>de</strong>r Wissenschaften und Gelehrsamkeit mit Ausnahme von<br />

Glaubenslehren, Staatsgeheimnissen, polemischen und politischen Fragen — in<br />

Abhandlungen in lateinischer o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>rn Sprache. Je<strong>de</strong> Woche soll regelmässig<br />

eine Versammlung gehalten wer<strong>de</strong>n, wo Abhandlungen von Mitglie<strong>de</strong>rn<br />

verlesen, und wenn Zeit ist, Gegenstän<strong>de</strong> aus Petavius: Katiocinium temporum besprochen<br />

wer<strong>de</strong>n; gebil<strong>de</strong>te Männer können manchesmal als Gäste eingeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Vorsteher war Graf Zeil und nach <strong>de</strong>ssen baldiger Abreise Begierungs-Vicepräsi<strong>de</strong>nt<br />

Eossi — Mitglie<strong>de</strong>r: Notar Eoschman, Professor Kiegger, Kemter,<br />

Eicordin vom Stifte Wüten, Gabrieli Kaplan von Mariahilf — aber auch Graf<br />

Wolkenstein später Minister in Mailand, Carl und Lorenz Graf Firmian, Franz und<br />

Josef Graf Spauer, ersterer später Eeichskammer-Eichter, letzterer Bischof von<br />

Seckau, dann Brixen; Cardinal Migazzi, Ignaz Hormayr, auch Eesch, Bonnelli etc.<br />

Im Jahre 1755 las Eoschman noch eine Abhandlung vor 2 ).<br />

Unter <strong>de</strong>m 12. Mai 1765 und 16. August 1766 kamen a. h. Auffor<strong>de</strong>rungen<br />

zu einer Ackerbaugesellschaft mit einem zu wählen<strong>de</strong>n Direktor und einer jährlichen<br />

Preismedaille von 150 fl. Die Gesellschaft kam wirklich zustan<strong>de</strong>, Präsi<strong>de</strong>nt<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gubernial-Vicepräsi<strong>de</strong>nt Leopold Graf Künigl, Sekretär <strong>de</strong>r Landschafts-<br />

Syndikus v. Strobl, zu Büchern erhielt die Gesellschaft jährlich 300 fl. vom hohen<br />

Aerar. Vom Jahre 1769 gab sie »Vermischte Schriften, Innsbruck bei Trattner*<br />

heraus, worin die mit <strong>de</strong>r Preismedaille belohnte Abhandlung <strong>de</strong>s Universitäts-<br />

Professors Joh. Zallinger S. J. über die schleunigsten und zuverlässigsten Hülfsmittel,<br />

<strong>de</strong>n Ackerbau in Tirol zu verbessern und zu vermehren, wie auch <strong>de</strong>m an-<br />

ira Jahre 1742 <strong>de</strong>m Professor Willes <strong>de</strong>n Auftrag, nebst zwei Benefiziaten die ^ ^<br />

vorzunehmen, dabei quaestiones practicas zu geben etc. (Sinnacher 1. c. IX. B. S- 44 •;<br />

Maria Theresia befahl diese Examina unter <strong>de</strong>m 2. Oktober 1752 selbst für Pnvat-<br />

Patronats-Pfrün<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>n Ordinariats-Examinatoren, unter <strong>de</strong>m 31. Oktober 1753 bei<br />

<strong>de</strong>r Universität. — Dass die Regierung über diese Prüfungen später genaue Anordnungen<br />

erliess, ist bekannt (vgl. § 173).<br />

1) Graf Taxis überHess ihr nämlich zu ihrer Versammlung seinen Bibliotheksaal.<br />

2) Zeitschrift <strong>de</strong>s Ferdinan<strong>de</strong>ums II. Bd. S. 37, 56 ff. Vgl. De Luca I. c. S. _87.<br />

— Wahrscheinlich war es diese Gesellschaft, die <strong>de</strong>m Fürstbischof Künigl von Bnxen<br />

als Freimaurer-Gesellschaft in einem Bericht verdächtigt wur<strong>de</strong>, und worüber er unter<br />

<strong>de</strong>m 4. Jänner 1741 <strong>de</strong>m Professor Willes „in möglicher geheimb haltung sicherern nachrichtung<br />

einzuholen, und uns hienach selbe umbstendlichen beyzubringen" befahl: „ a<br />

sotaner Bericht aus antrib eines vnzeitigen eiffers hergeflossen sein törfte" übrigens<br />

„genante Sect" vom Päpstlichen Stuel mit <strong>de</strong>m geistlichen Banne behaftet sei. ( bl , D "<br />

nacher 1. c. IX. Bd. S.410.) — Was es mit <strong>de</strong>r Freimaurer-Gesellschaft, welchei im<br />

Jahre 1757 vom Gubernial-Vicepräsi<strong>de</strong>nten Leopold Graf Künigl gestiftet sein und 1 /Bö<br />

60 Mitglie<strong>de</strong>r (Heister, Sarnthein, Primisser, Michaeler etc.) gehabt haben soll, fuij ein<br />

Bewandtniss hatte, ist mir unbekannt. Gewiss ist nach <strong>de</strong>m Gränz-Boten (Leipzig löo<br />

Nr. 6), welcher davon Nachricht gibt, dass sie für <strong>de</strong>n katholischen Glauben u i»schaQlich<br />

war. Bischof Leopold von Brixen erliess jedoch schon unter <strong>de</strong>m 3. Juli 17b/ a<br />

a. h. eigenhändigen Auftrag ein Circulare an seine Dekane, über <strong>de</strong>n Or<strong>de</strong>n zu wacnen<br />

und quartaliter Bericht zu erstatten. (Brix. Consist.-Protokoll.) Die Innsbrucker Log<br />

hiess „zu <strong>de</strong>n drei Bergen". Wenigstens das „Geheimthun" wird man nicht billigen<br />

können, wenn auch die Mitglie<strong>de</strong>r keine bösen Plane und Absichten hatten.


scheinen<strong>de</strong>n Holzmangel durch Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Nachwuchses werkthätig zu steuern»<br />

das erste Stück bil<strong>de</strong>t. Vom nämlichen Zallinger rühren noch drei Abhandlungen<br />

»Erzeugniss, Wachsthum, Krankheiten <strong>de</strong>r Feldfrüchte* her. — Im Jahre 1770<br />

richtete die Gesellschaft ihre Aufmerksamkeit auf Säe-Maschinen, Bienenzucht etc.<br />

auf einen Verein zur Käsebereitung in Kitzbüchl etc. Diese Gesellschaft erhielt<br />

sich mehr o<strong>de</strong>r weniger bis zur <strong>de</strong>rmalen noch bestehen<strong>de</strong>n Ackerbau-Gesellschaft *).<br />

§ 96.<br />

Der aka<strong>de</strong>mische Senat bestand nun nicht mehr aus allen Universitäts - Professoren,<br />

son<strong>de</strong>rn nur aus neun Individuen (§ 81).<br />

Seine Geschäfte in Bezug auf Studiren<strong>de</strong>, das untergeordnete Personale und<br />

sein Verhältniss gegen niedrige Beamten-Stellen etc. bleiben im Wesentlichen unverän<strong>de</strong>rt.<br />

Die Jurisdictions - Geschäfte sollte nach <strong>de</strong>m Martin'schen Normale nebst<br />

<strong>de</strong>m Rektor ein eigenes Gericht ausüben. Diess Gericht wur<strong>de</strong> aber nicht sogleich<br />

eingeführt, und als im Jahre 1772 die Universität <strong>de</strong>sswegen zur Verantwortung<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>, bat sie, es bei <strong>de</strong>r bisherigen Einrichtung zu belassen. Allein<br />

eine a. h. Entschliessung vom 30. Juni 1773 befahl, es habe bis zur Zeit, wo die<br />

juridische Facultät auch aus mehreren mit keiner Lehrkanzel versehenen Glie<strong>de</strong>rn<br />

bestehen wer<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Rektor aus <strong>de</strong>r juridischen Facultät als Präses mit drei Professoren<br />

eben dieser Facultät und mit einem vom Gubernium zu bezeichnen<strong>de</strong>n<br />

vierten Doctor <strong>de</strong>r Rechte ausser <strong>de</strong>m Gremium <strong>de</strong>r Professoren die Jurisdiction zu<br />

üben und zwar <strong>de</strong>r Rektor auch als Exrektor durch 3 Jahre, bei mehreren Doctoren<br />

<strong>de</strong>r Universität ausser <strong>de</strong>m Professoren-Gremium seien die Professoren durch solche<br />

zu ersetzen. Sohin wur<strong>de</strong> als viertes Mitglied <strong>de</strong>r Fiscal-Adjunkt Dr. Sardagna<br />

bestimmt. Zum Wirkungskreis dieses Gerichts gehören nach einem Hof<strong>de</strong>kret vom<br />

7. August 1773 alle peinlichen, dann bürgerlichen zu einem or<strong>de</strong>ntlichen Schriftwechsel<br />

gelangen<strong>de</strong>n Streitsachen; aber Klagen, Verlassenschafts-Verhandlungen,<br />

Vormundschaften nur dann, wenn sie zur contentionem juridicam erwachsen sind,<br />

sonst gehören sie in agendam Rectoris 2 ).<br />

Ueber seine Verhältnisse zu <strong>de</strong>n Dikasterien in dieser Perio<strong>de</strong> führen wir<br />

folgen<strong>de</strong> Daten an.<br />

Der Hofkammer war die Universität nach <strong>de</strong>r Chotek'schen Reformation nicht<br />

mehr unterworfen; und diese hatte sich in Geschäften <strong>de</strong>s Oeconomicums lediglich<br />

an <strong>de</strong>n geheimen Rath o<strong>de</strong>r an ihren Protektor zu wen<strong>de</strong>n. Die Universität und<br />

auch <strong>de</strong>r geheime Rath wollten im Jahre 1751 auch <strong>de</strong>n Einihiss <strong>de</strong>r Regierung<br />

auf die Universität beseitigen 3 ), allein <strong>de</strong>r geheime Rath selbst wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>in<br />

1) Aus Statthalterei-Akten. Vgl. Zeitschrift <strong>de</strong>s Ferdinan<strong>de</strong>ums vom Jahre 1833.<br />

De Luca 1. c. S. 87-88.<br />

2) Ueber die Erweiterung <strong>de</strong>r UniversitUts-Jurisdiction durch das Martin'sche Dekret<br />

bezüglich <strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>rselben stehen<strong>de</strong>n Personen erklärt ein Hof<strong>de</strong>kret vom 9. August<br />

1767, dass unter ihr die ihr einverleibten .Stu<strong>de</strong>nten und Doctoren stehen. Die<br />

Advokaten unterstehen <strong>de</strong>m Gerichte, bei <strong>de</strong>m sie dienen, chirurgi, Apother, Hebammen<br />

seien nicht membra Universitatis, haben jedoch <strong>de</strong>m Decano medico Red und Antwort<br />

zu geben, obschon sie <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Obrigkeit unterworfen sind; nur von <strong>de</strong>r Universität<br />

angestellte Buchbin<strong>de</strong>r ohne an<strong>de</strong>res Amt stehen unter ihr, aber nicht an<strong>de</strong>re<br />

o<strong>de</strong>r Künstler.<br />

3) Die Veranlassung war die Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Regierung an die Universität, sich<br />

wegen verzögerter Untersuchung auf eine in <strong>de</strong>r Nacht vom 13. Juni 1751 an <strong>de</strong>m<br />

Physiker Rovara erfolgte starke Verwundun? durch einen Steinhauser, worauf letzterer<br />

iu Wüten Asyl suchte, zu rechtfertigen. Die Universität gab die Verteidigung an <strong>de</strong>n


— 190 —<br />

31. Juli 1751 durch ein sehr ernstes Hof<strong>de</strong>kret zurechtgewiesen und unter Hinweisung<br />

auf die Privilegien <strong>de</strong>r Universität angewiesen, die Regierung als unmittelbaren<br />

Oberrichter <strong>de</strong>r Universität zu erkennen, <strong>de</strong>m diese in Zukunft directe Eed<br />

und Antwort zu geben habe, »welches — wie es weiter heisst — <strong>de</strong>m Directorio,<br />

so euch über solche Universität zusteht, ganz und gar keinen Einbug machen wird,<br />

wenn es nur im gehörigen Mass geschieht, wie auch respectu <strong>de</strong>r Landrichter ganz<br />

unnachtheilig praktizirt wird. Sollte aber von Regierung mit dieser Gelegenheit<br />

wi<strong>de</strong>r Vermuthen excedirt wer<strong>de</strong>n, steht euch immer bevor, die Universität zu protegiren,<br />

allenfalls auch, wenn und so oft es nöthig, die behörige Anzeige anher zu<br />

machen, wo auf erfor<strong>de</strong>rlichen Fall hierunten schon remedirt wer<strong>de</strong>n wird *.<br />

In dieser Perio<strong>de</strong> machte <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Untersuchung <strong>de</strong>r Universität durch<br />

Bourguignon berücksichtigte Professor Inama ungeachtet <strong>de</strong>s im Jahre 1748 erhaltenen<br />

eingreifen<strong>de</strong>n Verweises in <strong>de</strong>r juridischen Facultät und an <strong>de</strong>r Universität<br />

manche Störung, da er theilweise noch immer selbst bei Glie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r höchsten<br />

Lan<strong>de</strong>sstelle Unterstützung fand. Im Jahre 1749 lud er wie<strong>de</strong>r ohne Intervention<br />

<strong>de</strong>s Universitäts-Rektors und ohne Wissen <strong>de</strong>r juridischen Facultät zu einer feierlichen<br />

Disputation <strong>de</strong>r Grafen Taxis und Khuen ein, <strong>de</strong>ren Väter bei <strong>de</strong>m geheimen<br />

Rathe angestellt waren, wesswegen man über diesen unregelmässigen Vorgang<br />

hinauszugehen beschloss. Im nämlichen Jahre beleidigte er <strong>de</strong>n Rektor Brunelli<br />

durch verweigerte Achtung und wörtliche Injurien, und <strong>de</strong>r geheime Rath Hormayr<br />

— nach fruchtlosen Versuchen an Inama, die Ausdrücke zu mil<strong>de</strong>rn — um Austragung<br />

dre Sache angegangen, zwang ihn auf ernsten Verweis zum Wi<strong>de</strong>rruf. Am<br />

18. Dezember 1750 erhielt er ein Senats<strong>de</strong>kret, bei <strong>de</strong>n Professoren-Versammlungen<br />

fleissiger zu erscheinen und Stu<strong>de</strong>nten vor absolvirter Philosophie nicht zu<br />

seinen Vorlesungen zuzulassen; da er nicht gehorchte, suspendirte ihn <strong>de</strong>r Senat<br />

a Salario *), wenn er sich in 3 Tagen nicht rechtfertigte, was er zwar that, aber die<br />

Rechtfertigung gab er auch an dio Repräsentanz, welche das Vorgehen <strong>de</strong>r Universität<br />

nach <strong>de</strong>n vorgelegten Akten billigte; zwei Stu<strong>de</strong>nten, die <strong>de</strong>n Besuch von<br />

Inama-Lektionen nicht aufgegeben hatten, wur<strong>de</strong>n excludirt. — Er allein protestirte<br />

gegen die vom Senate unter <strong>de</strong>m 11. August 1753 getroffene Vorlese-Ordnung für<br />

das künftige Schuljahr, weil seine Vorlesungen auf Nachmittag fielen, wo er keine<br />

Vorlosungen geben könnte. Im Jahre 1752 zeigte er sich beson<strong>de</strong>rs unruhig; er<br />

klagte über <strong>de</strong>n Ruin <strong>de</strong>r juridischen Facultät, stellte an <strong>de</strong>n Senat die Zumuthung<br />

zu untersuchen, warum die Zahl <strong>de</strong>r juridischen Schüler so klein sei, ob nicht consilia<br />

aca<strong>de</strong>mica cuidam Rabulae (er meinte <strong>de</strong>n Advokaten Lang) zur Abfassung<br />

gegeben, ja selbst falsche Zeugnisse ausgestellt wor<strong>de</strong>n seien, und als die von <strong>de</strong>r<br />

juridischen Facultät darüber abgefor<strong>de</strong>rte Aeusserung, welche Püchler ge-<br />

geheimen Rath und dieser nach Wien. Nach Vorlage aller Akten erfolgte unter <strong>de</strong>m<br />

31. Juli 1751 die a. h. Entscheidung: da <strong>de</strong>r Pe<strong>de</strong>ll erst um 8 Uhr Morgens <strong>de</strong>n Fall<br />

anzeigte, <strong>de</strong>r Thäter aber um 12 Uhr nach Wüten kam, sohin Rektor nicht Fleiss angewen<strong>de</strong>t<br />

habe: so scheine die Regierung in merito Recht zu haben, zumal die Universität<br />

nur wenigstens mediante inquisitione generali instantanea, ob nicht factum praemeditirt,<br />

o<strong>de</strong>r alias talis species sei, wo das asylum nicht Platz haben möge, erheben<br />

und trachten sollen, <strong>de</strong>s Thäters habhaft zu wer<strong>de</strong>n, was <strong>de</strong>m Rektor und Senat vorzuhalten<br />

sei, und pro futuro wenigstens Fleiss zu recommandiren. — Uebrigens gehen<br />

causae privatorum tarn civiles quam criminalas vel in poena vel in ulteriori instantia an die Regierung<br />

mit alleiniger Ausnahme relegationis ad distantiam 2 horarum, und mithin lieg e<br />

ihr ob, zu invigiliren, dass die Justitia vindicativa nicht negligirt wer<strong>de</strong>. Universität<br />

ist also anzuweisen, auf Art und Weise, wie Privilegien vorschreiben, die Regierung<br />

als unmittelbaren Oberrichter zu erkennen etc.<br />

1) Dazu war <strong>de</strong>r Senat nach <strong>de</strong>m Reformations<strong>de</strong>kret vom Jahre 1748 befugt.


— 191 —<br />

macht hatte, <strong>de</strong>n Inama zum Beweise seiner Anschuldigung auffor<strong>de</strong>rte, beschuldigte<br />

er <strong>de</strong>n Püchler, die Aeusserung ohne Rücksprache mit <strong>de</strong>n übrigen Professoren gemacht<br />

zu haben, erklärte als Ursache <strong>de</strong>s Ruins <strong>de</strong>r Facultät, die jedoch die Universität<br />

aufsuchen sollte, fifik- und Unfähigkeit <strong>de</strong>r juridischen Professoren. Der<br />

Senat gab, nach<strong>de</strong>m er Püchler's Verteidigung abgefor<strong>de</strong>rt hatte, die Sache unter<br />

<strong>de</strong>m 6. März an die Repräsentanz, was wahrscheinlich auf Bericht <strong>de</strong>rselben in<br />

einem a. h. Rescript vom 6. April 1753 <strong>de</strong>n Beisatz veranlasste, »<strong>de</strong>m Inama sei<br />

seine Abneigung gegen Collegen das letztemal zu verheben, und darauf zu <strong>de</strong>nken,<br />

wie er unterzubringen sei*. Er wur<strong>de</strong> aber durch alle Drohungen nicht gebessert.<br />

Im Jahre 1760 hatte er auch wegen <strong>de</strong>r Jurisdiction über Geistliche nach <strong>de</strong>m<br />

Uebereinkommen mit <strong>de</strong>m Brixener Ordinariate vom Jahre 1682 mit <strong>de</strong>r theologischen<br />

Facultät einen Streit erregt, <strong>de</strong>r zur Verhandlung <strong>de</strong>r Repräsentanz kam,<br />

und wur<strong>de</strong> endlich im Jahre 1768, zuletzt noch wegen Streitigkeiten mit seinem<br />

Collegen Payr über Lektions-Stun<strong>de</strong>n abgesetzt, und da sich das Gubernium auch<br />

da noch seiner annahm, erhielt selbst dieses unter <strong>de</strong>m 23. September 1769 wegen<br />

seines Einschreitens »für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Lehramts wegen unruhigen und strafbaren Betragens<br />

entsetzten Inama * einen a. h. Verweis. Er starb 1788 1 ).<br />

Der brave Professor Weyeter — zugleich Rural<strong>de</strong>kan, erhielt im Jahre 1761<br />

wahrscheinlich auf Anregung <strong>de</strong>s Rektors Inama ohne Wissen und Willen ein Hof<strong>de</strong>kret,<br />

das ihn zum Pfarrer in Mils bei Hall und Resch von Brixen zu seinem<br />

Nachfolger mit 400 fl. Gehalt bestimmte. Auf <strong>de</strong>r Stelle reiste Weyeter nach Wien,<br />

die Pfarre abzulehnen, zu <strong>de</strong>ren Verwaltung er aus Scheue vor <strong>de</strong>m Krankenbesuche<br />

etc. nicht tauglich sei. Es gelang ihm mit Dem, dass Resch die Kanzel<br />

bei <strong>de</strong>r nächsten Erledigung erhalten soll. Bei <strong>de</strong>r Rektorswahl am 6. Nov. 1761<br />

entzog ihm jedoch ein Dekret <strong>de</strong>r Repräsentanz die Passiv-Stimme; auch darüber<br />

protestirte er auf <strong>de</strong>r Stelle zu Protokoll und appellirte an die Kaiserin, in<strong>de</strong>m er<br />

auch die Grün<strong>de</strong> seiner Ausschliessung von <strong>de</strong>r Wahl wissen wollte. Die Wahl<br />

wur<strong>de</strong> in<strong>de</strong>ssen am 9. Nov. doch vorgenommen und fiel natürlich auf seinen Collega<br />

Weltpriester Kopf, <strong>de</strong>r sie ungern annahm 2 ). Die Grün<strong>de</strong> gegen Weyeter waivn,<br />

er habe <strong>de</strong>n calvinisch-preussischen Offizier Baron Kleist mit <strong>de</strong>r katholischen Irene<br />

v. Welz copulirt (allein diess war auf Auftrag <strong>de</strong>s Ordinariats über vom Bräutigam<br />

abgelegtes Jurament <strong>de</strong> catholice educandis prolibus und die PJhe nicht zu trennen<br />

— geschehen); das Amt eines Rural<strong>de</strong>kans und Universitäts-Rektors sei incompatibel<br />

(was gar nicht bewiesen wur<strong>de</strong>), er habe seine Jurisdiction als Dt-kan niissbraucht<br />

(was die Zeugnisse selbst <strong>de</strong>r Inculpaten wi<strong>de</strong>rspräche)]). Von Wien wur<strong>de</strong><br />

unter <strong>de</strong>m 16. Jänner 1762 anerkannt, <strong>de</strong>m Weyeter, <strong>de</strong>r nur die Befehle seiner<br />

Obrigkeit vollstreckt etc., sei aus Abneigung- schon zu weh gv-.seheheii etc. —Audi<br />

Professor und Rektor La Paix veranlasste Streitigkeiten. Er hatte wie<strong>de</strong>rholt nicht<br />

gehörig absolvirte Philosophen in seine juridischen Vorlesungen aufgenommen und<br />

glaubte diess wenigstens in Bezug auf Auslän<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n Normalien vom Jahn*<br />

1754, 1756 und 1761 thun zu dürfen, die Auslän<strong>de</strong>rn ihre Studien nach Belieben<br />

''inzurichten erlauben. Allein auf Zuthun <strong>de</strong>r philosophischen Facultät erhielt er<br />

unter <strong>de</strong>m 13. Dezember 1768, dann 14. Jänner und 27. Juli 1769 Aufträge,<br />

1) Der theologische Dekan Hilarion Staffier sagt unter <strong>de</strong>m 26. Jiinuer 1783<br />

v on ihm: clarissimus omnigena jurium doctrina professor, digna indignaque, quae vir<br />

caeteroquin tneritissimus praesertim a funesto sibi anno 1768 ad diem extremum usque<br />

tl »lit, legere tum in istis nostris tuni juridicae facnltatis plenioribus actis erit.<br />

2) Weyeter klagte beim Bischof, dass sich Kopf zu sehr zur Partei Inama's etc.<br />

wen<strong>de</strong>; auch protestirte er gegen ein ror Kopf als Rektor zu bestehen<strong>de</strong>s Constitut<br />

über die ihm gemachten Beschuldigungen, weil sie geistliche Sachen betreffen.


— 192 —<br />

Stu<strong>de</strong>nten vor absolvirter Philosophie vom Eintritte in das juridische Studium abzuweisen,<br />

und mit Dekret vom 7. Juli 1769 wur<strong>de</strong> ihm erklärt, dass Trientnerund<br />

Brixener-Stu<strong>de</strong>nten hierin Inlän<strong>de</strong>rn gleich zu halten wären und Folgsamkeit<br />

o<strong>de</strong>r Eekurs nach Hof aufgetragen. — Im Dekrete vom 27. Juli 1769 wur<strong>de</strong> ihm<br />

als Rektor zugleich befohlen, zu sorgen, dass die Stu<strong>de</strong>nten vor <strong>de</strong>m 7. September,<br />

als Schluss <strong>de</strong>s Schuljahres, die Universität nicht verlassen. — Wahrscheinlich<br />

irritirt wegen <strong>de</strong>s wie<strong>de</strong>rholten Verbots <strong>de</strong>r Aufnahme nicht absolvirter Philosophen<br />

in seine Vorlesungen, verbot er — nach Senatsbeschluss vom 9. August 1769, bei<br />

<strong>de</strong>m jedoch nur fünf Individuen (<strong>de</strong>r medizinischen und juridischen Facultät) gegenwärtig<br />

waren, von welchen zwei <strong>de</strong>m Beschluss nicht beistimmten, da doch La Paix<br />

auf das Protokoll »per unanimia* schrieb, die auf <strong>de</strong>n 10. August festgesetzte<br />

Ertheilung <strong>de</strong>s philosophischen Baccalaureats, und zeigte diess <strong>de</strong>m Vicepräsi<strong>de</strong>nten<br />

<strong>de</strong>r Studien-Commission mit <strong>de</strong>r Motivirung an, dass sonst <strong>de</strong>m Dekrete vom 27. Juli<br />

keine Folge gegeben wer<strong>de</strong>n könne, weil die Stu<strong>de</strong>nten nach erhaltenem Baccalaureat<br />

nicht mehr an <strong>de</strong>r Universität bleiben, und weil die Professoren ihre Materien, über<br />

welche die Schüler bei <strong>de</strong>n Prüfungen zu <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n Rechenschaft zu<br />

geben haben, vor En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Schuljahres nicht vollständig vorgetragen hätten. Das<br />

Gubernium verwarf, und zwar wegen Dringlichkeit noch am nämlichen Tag, die<br />

Verfügung <strong>de</strong>s Rektors, welche die Rechte <strong>de</strong>r philosophischen Facultät und <strong>de</strong>s<br />

Vicepräsi<strong>de</strong>nten verletze, und trug <strong>de</strong>m La Paix auf, das Weitere zu veranlassen.<br />

La Paix berief noch um 6 Uhr Abends <strong>de</strong>n Senat, <strong>de</strong>r — mit Ausnahme von zwei<br />

Stimmen wie<strong>de</strong>r ungeachtet <strong>de</strong>s Gubernial-Dekrets l ) <strong>de</strong>n Verschub <strong>de</strong>r Promotion<br />

beschloss, wobei <strong>de</strong>r philosophische Dekan sich protestirend entfernte und in <strong>de</strong>r<br />

Frühe <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Tages <strong>de</strong>n Vicepräsi<strong>de</strong>nten in die Kenntniss vom Beschlüsse<br />

setzte. Dieser befahl sogleich schriftliche Anzeige, auf welche vom Guberneur<br />

Graf Spauer mit einem an<strong>de</strong>rn Rathe an <strong>de</strong>n Rektor zur Ertheilung eines Verweises<br />

und gemessener Erinnerung, <strong>de</strong>n Gubernial-Auftrag zu befolgen, abgeschickt wur<strong>de</strong>.<br />

Der Rektor berief noch einmal <strong>de</strong>n Senat, von welchem durch Mehrheit <strong>de</strong>r Stimmen<br />

zu folgen beschlossen wur<strong>de</strong>; so dass die Promotion, jedoch erst am 12. August,<br />

Statt fand 2 ).<br />

Mag auch <strong>de</strong>r Rektor und <strong>de</strong>r Senat immerhin in <strong>de</strong>n Normalien über die<br />

Studien und selbst auch in Gubernial - Aufträgen Grund zur Wi<strong>de</strong>rsetzlichkeit<br />

gefun<strong>de</strong>n haben, so ist doch aus solchen Vorgängen, die wohl auch wegen Hof-<br />

Erlässen gegen das Guberniurn gewagt wor<strong>de</strong>n sein mögen, sehr erklärlich, dass<br />

das Gubernium auf die Universität nicht gut zu sprechen war, und um diese Zeit<br />

bei <strong>de</strong>r Hofstelle bitter über sie klagte. So heisst es in einem Berichte vom<br />

9. Mai 1769 3 ), man fin<strong>de</strong> sich ausser Stand, das Nöthige zu verfügen, »insolange<br />

die Uneinigkeiten unter <strong>de</strong>n Professoren und ihre zum Eigensinn, Neid, Eigennutz<br />

und Hass abzielen<strong>de</strong>n Lei<strong>de</strong>nschaften nicht aus <strong>de</strong>r Wurzel gehoben, solchesohin<br />

zur schuldigsten Subordination geschärft angewiesen und verhalten wer<strong>de</strong>n, folg""<br />

lieh ihnen alle heimliche und ordnungswidrige Privat-Ueberschreibungen untersagt<br />

und somit alle Gelegenheit zu ungegrün<strong>de</strong>ten Anklagen und Anschwärzungen benommen<br />

wird". In einem an<strong>de</strong>rn Bericht vom 27. Juli 176*9 wegen Aufnahme<br />

von Stu<strong>de</strong>nten in die juridische Facultät ohne gehörig absolvirte Philosophie über<br />

Bericht <strong>de</strong>r Studien-Commission bemerkt das Gubernium, <strong>de</strong>m Rektor und Senate<br />

wäre über Zulassung dieser Stu<strong>de</strong>nten eine gemessene Ahndung zu geben und da<br />

1) Insuper habito <strong>de</strong>creto Gubernii.<br />

2) Aus einem Mauuscript jener Zeit, das ich aber jetzt nicht mehr auffin<strong>de</strong>n,<br />

noch näher bezeichnen kann.<br />

3} In <strong>de</strong>r Registratur <strong>de</strong>s Unterrichtsministeriums.


— 193 —<br />

das suMrJinationswidrige Betragen <strong>de</strong>r Universität in Mehreren nicht zu bezwingen<br />

gewesen, bittet das .Gubernium ihm eine hinlängliche Gewalt einzuräumen, <strong>de</strong>n<br />

schuldigen Gehorsam herbeizubringen und die a. h. Vorschriften bei <strong>de</strong>r Universität<br />

aufrecht zu erhalten.


— 194 —<br />

<strong>de</strong>s Juristen Steinberger (§ 92), worüber ihm bemerkt wur<strong>de</strong>, sie sprechen sich<br />

vorzüglich nur für das Exercitium religionis simultaneum innoxium aus, <strong>de</strong>ssen<br />

Introduktion von <strong>de</strong>n Katholiken im ganzen römischen Reiche gegen die Akatholiken<br />

verthoidiget wer<strong>de</strong>; übrigens stehe <strong>de</strong>m Bischof das Recht nicht zu, • Disputations-<br />

Thesen abzufor<strong>de</strong>rn, was auch <strong>de</strong>r Kanzler in Wien nicht thue, da ihre Censur <strong>de</strong>n<br />

Direktoren <strong>de</strong>r Facultäten zukomme; auch wur<strong>de</strong> unter Bezug auf das Normale<br />

vom Jahre 1765 bemerkt, dass in Wien vertheidigte Thesen auch in <strong>de</strong>n Provinzen<br />

ohne weiters vortheidigt wer<strong>de</strong>n dürfen. Der Bischof wen<strong>de</strong>te sich nun nach Rom<br />

und erhielt unter <strong>de</strong>m 1. Juni 1768 ein Breve, dass über <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r Thesen<br />

die Censur nachfolgen wer<strong>de</strong>, übrigens zu bedauern sei, dass <strong>de</strong>m Bischof die Censur<br />

entzogen wer<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Papst habe sich <strong>de</strong>sswegen an die Königin gewen<strong>de</strong>t, und auch<br />

<strong>de</strong>m Nuntius in Wien Aufträge gegeben 1 ). — Auch an <strong>de</strong>n Graf Choret schrieb<br />

<strong>de</strong>r Bischof noch, erhielt aber unter <strong>de</strong>m 3. Dezember 1768 die Erwie<strong>de</strong>rung, dass<br />

im Kirchenrechte keim* Sätze vertheidiget wer<strong>de</strong>n dürfen, die nicht in <strong>de</strong>r auch in<br />

Rom bekannten Synopse <strong>de</strong>s Kirchenrechts enthalten seien 2 ).<br />

Bei solchen Verhältnissen konnte <strong>de</strong>n Ordinariaten das Studieuwesen an <strong>de</strong>r<br />

. Innsbrucker Universität unmöglich angenehm sein. Der Bischof von Brixen baute<br />

\ auch im Jahre 1764 ein geräumiges Seminar für hun<strong>de</strong>rt Alumnen, wozu ihm von<br />

<strong>de</strong>r Hälfte <strong>de</strong>r Ueberschüsse <strong>de</strong>r Bru<strong>de</strong>rschaften und mil<strong>de</strong>n Orte auf sieben Jahre<br />

4000 fi. a. h. bewilligt und vom Gubornium ausgefolgt wur<strong>de</strong>n, richtete jedoch das<br />

theologische Studium im Jahre 1773 nach <strong>de</strong>r Norm <strong>de</strong>s öffentlichen Universitäts-<br />

Studiums ein 3 ).<br />

§ 98.<br />

Was <strong>de</strong>n Ruf <strong>de</strong>r Universität bei <strong>de</strong>m Publikum betrifft, so geschah von Seite<br />

<strong>de</strong>r Regierung in diesen 25 Jahren sehr Vieles, was ihr Achtung verschaffen, ihren<br />

Glanz erheben, und beson<strong>de</strong>rs ihre Erfolge bei <strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n beför<strong>de</strong>rn sollte.<br />

In allen Facultäten wur<strong>de</strong>n die Lehrgegenstän<strong>de</strong> vermehrt, für Lehrmittel wur<strong>de</strong><br />

mit be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>m Aufwand gesorgt, wie<strong>de</strong>rholte Untersuchungen durch ausgezeichnete<br />

Männer von Wien sollten die Gebrechen an <strong>de</strong>rselben heben und ihren Zustand<br />

vervollkommnen; die mit Universitäts-Zeugnissen versehenen Competenten waren<br />

bei allen 1. f. Besetzungen vorzuziehen, An<strong>de</strong>re zum Theil sogar ausgeschlossen;<br />

das hohe Aerar kam <strong>de</strong>r Universität mit ergiebigen Zuflüssen zu Hülfe; alle Facultäten<br />

erhielten geachtete und gelehrte Direktoren in angesehenen Männern, die seit<br />

<strong>de</strong>m Jahre 1760 für keine Facultät aus <strong>de</strong>m Gremium <strong>de</strong>r Professoren genommen<br />

wer<strong>de</strong>n durften, son<strong>de</strong>rn sich in hervorragen<strong>de</strong>n Stellungen ausser <strong>de</strong>r Universität<br />

befin<strong>de</strong>n mussten; zu Professoren zumTheil selbst <strong>de</strong>r bisher nur von Jesuiten versehenen<br />

Kanzeln wur<strong>de</strong>n nicht bloss die ausgezeichnetsten Männer dieser Gesellschaft,<br />

son<strong>de</strong>rn hervorragen<strong>de</strong> Subjekte an<strong>de</strong>rer geistlichen Corporationen und <strong>de</strong>s<br />

Weltpriesterstan<strong>de</strong>s aufgesucht, nicht bloss <strong>de</strong>r erste Beamte <strong>de</strong>r Provinz, son<strong>de</strong>rn<br />

seit <strong>de</strong>m Jahre 1760 eine eigene Landoö-Commissiou sollte die Universität immer<br />

mehr zu verbessern und zu heben trachten etc.<br />

Auch die Qualität <strong>de</strong>r Professoren scheint sehr entsprechend gewesen zu sein,<br />

wenn man wenigstens von ihrer Schriftstellern auf ihre Geschicklichkeit und son-<br />

1) Nach Akten <strong>de</strong>r Registratur <strong>de</strong>s Brixener Consistoriums. Vgl. auch Sinnacher<br />

Beiträge Bd. IX. S. 667.<br />

2) Diese Synopse hatte <strong>de</strong>r theologische Studien-Referent in Wien, Domherr Stock,<br />

im Jahre 1759 verfasst.<br />

3) Sinnacher I. c. Bd IX. S. 6m


— 195 —<br />

stige Tauglichkeit schliessen darf. Demi kaum gab es in einem Zeitraum unter<br />

ihnen so viele Schriftsteller, wie in diesem. Von <strong>de</strong>n in dieser Perio<strong>de</strong> abtreten<strong>de</strong>n<br />

Professoren aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu sind in <strong>de</strong>r Philosophie dreizehn *), in <strong>de</strong>r<br />

Theologie, zu <strong>de</strong>r auch Einige <strong>de</strong>r philosophischen Professoren übergingen, vier 2 )<br />

als Schriftsteller bekannt, unter <strong>de</strong>nen Stattler, Weitenauer, Joh. Zallinger ihren<br />

Kuhm und ihre Lehrthätigkeit weit über Innsbruck hinaus erstreckten. Von <strong>de</strong>n<br />

übrigen Professoren waren in <strong>de</strong>r Theologie die zwei Canoniker von Wüten 3 ), <strong>de</strong>r<br />

Franziskaner Eicci 4 ), in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz fünf 5 ), in <strong>de</strong>r Medizin 6 ) alle Schriftsteller.<br />

1) Es waren: a. Lachemayr, Prof. 1749: Disceptatio <strong>de</strong> anima vegetativa — De<br />

visione — De auditu, — De gravitate et aequilibrio corporum.<br />

b. Daiser, Jos., Prof. 1746: Manipulus thesium <strong>de</strong> corpore naturali.<br />

c. Daiser, Joh., Prof. 1750: De coelo dialogus — De coelo aereo — Antidotum<br />

Scepticismi — Mensura virium vivarum.<br />

d. Gassmayr, Prof. 1753; Tabula sacrae et profanae eloquentiae — Argumenta<br />

evangelica ex notis Canisii — Libellus pro studio eloquentiae profanae.<br />

e. Raith, Prof. 1754: Dissertatio <strong>de</strong> commercio inter corpus et animam.<br />

/. Peintner, Prof. 1738: Disquisitiones philosophicae hujus temporis.<br />

g. Herz, Prof. 1756: Usus et abusus critic.<br />

h. Unterrichter, Prof. 1759: Synopsis philosophiae hodiernae — De aestu<br />

lacus Lucii in Tiroli — Magnitudo Veneris, ejusque a Tellure distantia etc.<br />

i. Grauer, Prof. 1761: Causa motus et quietis.<br />

k: Griesenbeck, Prof. 1760: Principium aequilibrii corporum solidorum.<br />

l. Sette, Prof. 1764: De philosophiae nexu et societate cum agricultura tanquam<br />

praecipuo commercii fundamento.<br />

m. Zalllinger, Joh., Prof. 1768: Conspectus as.sertionum ex universa philosophia<br />

— De viribus Materia e — nebst mehreren landwirthschaftlichen Abhandlungen.<br />

Vgl. § 95.<br />

n. Endlich <strong>de</strong>r gelehrte fruchtbare Schriftsteller Weitenauer, Prof. 1753.<br />

2) Nämlich: a. Wage mann, Prof. 1747 <strong>de</strong>r Philosophie, 1760 <strong>de</strong>r Theologie:<br />

Dissertatio <strong>de</strong> coelo et terra — Synopsis theologiae meralis.<br />

b. Horaz, Prof. 1755: Delineatio doctrinae catholicae <strong>de</strong> vera religione et christi<br />

ecclesia — Animi collectio triduana.<br />

c. Payr, Prof. 1758: Provi<strong>de</strong>utia Numinis hunc mundum gubernantis.<br />

d. Stattler, Professor <strong>de</strong>r Philosophie 1764, <strong>de</strong>r Theologie 1769 — in mehreren<br />

gelehrten Werken.<br />

3) Kernt er, Prof. 1761, schrieb: prima et praevia jurispru<strong>de</strong>ntiae sacrae principia<br />

— Acta pro veritate Martyrii B. Andreae Rinn. — Veterum disciplina in re<br />

rustica — Introductio in theologiam patrum — De sacramentis in genere, <strong>de</strong> baptismo<br />

confirmatione, S. Eucharistia: Plank, Prof. 1766 aber: Theologia positiva patrum <strong>de</strong><br />

trinitate.<br />

4) Prof. 1761 : Theologia moralis P. Reifl'enstuel instaurata II Tom. u. A.<br />

5) Nämlich: a. Riegger, Prof. 1733, Verfasser mehrerer Werko.<br />

b. Püchler, Prof. 1733: Assertiones juridicae <strong>de</strong> fi<strong>de</strong>i commisso — Fratrum<br />

lobilium tir. Unio triplici dissertatione exposita.<br />

c. Inama. Prof. 1739: Synopsis historiae juris Justiniani — Dissertatio <strong>de</strong> sententia<br />

et re judicata — <strong>de</strong> sufficienti legis cognitione.<br />

d. Muschgay, Prof. 1733: Me<strong>de</strong>la contra Pseudopoliticos — Analysis Erotematis<br />

<strong>de</strong> certa et fatali regnorum periodo.<br />

e. Lackicz, Prof. 1769, gab seine Schriften jedoch erst später heraus.<br />

6) «. Bacchetoni, Prof. 1733: Anatomia cum figuris. — Speculum matris<br />

non lactantis — Prototypon verae matris — Disqui.sitio philos.-medica circa similitudinem<br />

prolis — an probet filiationem.<br />

6. Payr, Prof. 1722: Institutiones medicae — Hyppocratis Aphorismi — Regum<br />

animale vegetabile et minerale medicum tirolensi. — Apologia <strong>de</strong> jejunio servando —<br />

ße diaeta litteratorum.<br />

c. Sterzinger, Prof. 1742: Abusus praeservatoriae venaesectionis et alveorum<br />

13*


— 196 —<br />

Einige lehrten auch noch in <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Perio<strong>de</strong>; und mehrere Schriftsteller <strong>de</strong>rselben,<br />

z.B. Gräser, Menghin, Banniza, Oberrauch etc. waren schon in dieser Perio<strong>de</strong><br />

als Professoren thätig.<br />

Von mehreren Professoren sind auch Porträte an <strong>de</strong>r Universität erhalten,<br />

nämlich:<br />

a. von theologischen jenes von Brunelli aus Banale, Kegelhaus-Kaplan<br />

und im Jahre 1725 Professor <strong>de</strong>r hl. Schrift, dann Prokanzler, im Jahre 1755<br />

pensionirt und im Jahre 1756 gestorben *), — dann von Will es aus Flies, im<br />

Jahre 1729 Professor <strong>de</strong>r Polemik, bis 1752 zugleich Pfarrer in Thauer, gestorben<br />

1758;<br />

b. von juridischen jenes <strong>de</strong>s vielverdienten Paul v. Riegger aus Freiburg,<br />

im Jahre 1733 bis 1749 Professor, gestorben als Hofrath in Wien im Jahre 17 79,<br />

— dann <strong>de</strong>s Püchler von Innsbruck, Professor vom Jahre 1733 bis 1757, wo<br />

er Begierungsrath und im Jahre 1762 juridischer Studiendirektor wur<strong>de</strong>, gestorben<br />

im Jahre 1769;<br />

c. von medizinischen jenes <strong>de</strong>s Payr von Innsbruck — nach verschie<strong>de</strong>nen<br />

Reisen zu Spitälern etc. im Jahre 1722 Professor bis 1759, wo er starb; — <strong>de</strong>s<br />

Bacchetoni (vgl.§58), gestorben 1749; — <strong>de</strong>s Sterzinger aus Schlu<strong>de</strong>rns,<br />

Professor vom Jahre 1742 bis 1763, wo er kaiserlicher Kath und Facultätsdirektor<br />

wur<strong>de</strong>, wegen neu erfun<strong>de</strong>ner Salzsud-Manipulation im Jahre 1765 mit 500 Dukaten<br />

belohnt und im Jahre 1766 mit <strong>de</strong>m Prädikate Salzrein gea<strong>de</strong>lt, starb als<br />

Protomedicus im Jahre 1774.<br />

Im Hinblick auf diese Umstän<strong>de</strong> möchte man versucht wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Zustand<br />

<strong>de</strong>r Universität in dieser Zeit als einen <strong>de</strong>r blühendsten zu bezeichnen, während er<br />

doch nur ein noch immer sehr bewegter war und <strong>de</strong>n guten Ruf <strong>de</strong>r Universität<br />

bei <strong>de</strong>m Publikum nicht beför<strong>de</strong>rte. Denn die Zahl <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten nahm be<strong>de</strong>utend<br />

ab, was um so mehr auffällt, als im Allgemeinen die Studiren<strong>de</strong>n sich gewiss eher<br />

vermehrten als vormin<strong>de</strong>rten. Im Jahre 1748 zählte die speculative Theologie<br />

noch 111 Theologen, im Jahre 1757 nur mehr 51, die Controversen hörten im<br />

Jahre 1748 noch 51, im Jahre 1757 nur 34, und so vermin<strong>de</strong>rte sich auch in<br />

<strong>de</strong>n übrigen theologischen Fächern die Stu<strong>de</strong>ntenzahl. Von <strong>de</strong>n übrigen Facultäten<br />

liegen keine speziellen Nachweisungen vor, doch ist bekannt, dass z. B. Professor<br />

Inama wie<strong>de</strong>rholt über die Abnahme <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten in <strong>de</strong>r juridischen Facultät<br />

klagte. Wenn die Zahl <strong>de</strong>r sämmtlichen Aka<strong>de</strong>miker früher auf 600 und darüber<br />

stieg (§ 48), so war sie nach einem in <strong>de</strong>r Registratur <strong>de</strong>s Unterrichtsministeriums<br />

iegen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>taillirten Ausweis vom Jahre 1757 nur mehr 391 2 ). Das a.h. Rescript<br />

purgationum — De homine in matris utero — An indigesta aut propinata venena . . •<br />

speciales effectus habeant — Ursprung und ächte Eigenschaft <strong>de</strong>s Hall-Innthalischen<br />

Kochsalzes 1757.<br />

d. Rindler, Prof. 1730: De medicinae dogmaticae substantia.<br />

e. Gerstner, Prof. 1741: De salubritate aquae purae — De podagra eradicanda<br />

— Commentaria theor. practica <strong>de</strong> niorbis solitorum u. A.<br />

1) Die juridischen Ephemeri<strong>de</strong>n sagen von ihm: ob singularem Pru<strong>de</strong>ntiam, exi*<br />

miam virtutem et suavissimam humanitatem aeterna menioria dignus. De Luca 1. c. Anhang<br />

S. 49. Nach ihm gab er in <strong>de</strong>n Druck: Oratio genethliaca ad Joseph archid.<br />

Natales Oen. 1741.<br />

2) Nämlich 99 Theologen, darunter 30 Auslän<strong>de</strong>r; 65 Juristen, darunter 7 Auslän<strong>de</strong>r;<br />

9 Mediziner, darunter 5 Auslän<strong>de</strong>r; 228 Philosophen, darunter 31 Auslän<strong>de</strong>r.<br />

— Diess gäbe die Gesammtzahl von 401 statt 391, über welchen kleinen Unterschied<br />

ich jetzt keine Aufklärung zu geben vermag; wahrscheinlich wur<strong>de</strong>n einige Philosophen<br />

doppelt, nämlich auch bei <strong>de</strong>n höhern Facultäten gezählt.


— 197 —<br />

vom 29. August 1765 sagt ausdrücklich, dass die Universität Innsbruck <strong>de</strong>n<br />

blühen<strong>de</strong>n Zustand und das Ansehen <strong>de</strong>r Wiener und Prager Universität bei weitem<br />

nicht erreiche.<br />

Die Ursache dieser Erscheinung lag wohl vorzüglich darin, dass das Aufblühen<br />

<strong>de</strong>r früher verfallenen Universitäten von Wien und Prag <strong>de</strong>n Glanz <strong>de</strong>r<br />

Innsbrucker Universität verdunkelte, da sie bei ihren beschränkten Mitteln jenen<br />

"Universitäten nicht gleich gestellt wer<strong>de</strong>n konnte. Dazu kam, dass die neuen Einrichtungen,<br />

die theilweise selbst für <strong>de</strong>n Glauben nicht unbe<strong>de</strong>nklich schienen, zum<br />

Beispiel die Vorschriften über Bücher-Censur, akatholische Lehrbücher etc., manche<br />

Professoren, beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu, dann die Ordinariate, ja selbst Stu<strong>de</strong>nten<br />

unzufrie<strong>de</strong>n machten; und wegen <strong>de</strong>s grossenEinflusses <strong>de</strong>r Jesuiten und Ordinariate,<br />

welche die Urtheile <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s influenzirten, Stu<strong>de</strong>nten von <strong>de</strong>r Universität<br />

verscheuchten, zumal die Bischöfe nun auch Gelegenheit zu <strong>de</strong>n Studien verschafften.<br />

Zahlreiche Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n Einrichtungen von Instituten sind auch in <strong>de</strong>r<br />

Regel nicht geeignet, <strong>de</strong>n guten Euf <strong>de</strong>rselben zu erhöhen. Endlich konnten die<br />

Uneinigkeiten unter <strong>de</strong>n Professoren, die auch auswärtig bekannt wer<strong>de</strong>n mussten,<br />

und die Klagen <strong>de</strong>r Oberbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s über die Universität <strong>de</strong>m guten Ruf<br />

<strong>de</strong>r letzteren unmöglich ge<strong>de</strong>ihlich sein.<br />

§ 99.<br />

Von Begebenheiten, welche die Universität nur mittelbar berührten, mag angeführt<br />

wer<strong>de</strong>n, — die Säkularfeier <strong>de</strong>s vom Lan<strong>de</strong>sfürsten Ferdinand Carl <strong>de</strong>r<br />

Stadtpfarre geschenkten, von Lukas Kranich gemalten Muttergottes - Bil<strong>de</strong>s vom<br />

3.—9. August 1750, bei <strong>de</strong>r täglich um 9 Uhr Predigt von verschie<strong>de</strong>nen Rednern<br />

gehalten wur<strong>de</strong>, und wenigstens die theologische Facultät Vormittags keine<br />

Lektionen gab. Am 9. August war feierliche Prozession — geführt vom Brixener<br />

Bischof in Begleitung seines Weihbischofs und <strong>de</strong>r Prälaten von Neustift, Stams,<br />

Wüten und Welschmichel; das Bild wur<strong>de</strong> auf einem Wagen in die Vorstadt, dann<br />

ausser die Innbrücke etc. geführt. Der Rektor mit <strong>de</strong>n vier Dekanen wartete dorn<br />

Bischof am 10. August auf.<br />

In <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>s siebenjährigen Preussen-Kriegs nahm die Universität theils<br />

in corpore, theils vereinzelt an <strong>de</strong>n diessfälligen Andachten Theil, wie am 2 6. Juni 1758<br />

wegen Daun's Sieg bei Matzenitz, wegen <strong>de</strong>ssen am 28. Juni auch Prozession gehalten<br />

wur<strong>de</strong>; am 15. Jänner 1759 wur<strong>de</strong> das Pfarr-Madonna-Bild um Waffenglück<br />

in Prozession herumgetragen, und vom 28. Februar feierliche Gebote und am<br />

Schlüsse <strong>de</strong>rselben und wie<strong>de</strong>r am 28. April mit <strong>de</strong>m Bil<strong>de</strong> Prozession gehalten.<br />

Am 28. November kam eine Freu<strong>de</strong>n-Nachricht über <strong>de</strong>n am 21. November crfochtenen<br />

Sieg *). Am 23. Juni 1760 nahm Laudon <strong>de</strong>n General Fugent gefangen.<br />

Da am 25. Jänner 1760 preussische Gefangene nach Innsbruck kamen, wur<strong>de</strong>n<br />

die Stu<strong>de</strong>nten gewarnt, sie nicht als hostes, wohl aber als inimicos anzusehen;<br />

auch unterblieb bei aka<strong>de</strong>mischen Promotionen die Prozession zum Te<strong>de</strong>um in die<br />

Kirche, bis im Jahre 1762 auf ausdrückliches Verlangen von Promovirten die<br />

frühere Gepflogenheit wie<strong>de</strong>r eintrat. Der Krieg hatte für die Professoren auch die<br />

Folge, dass ihr Salar ein ganzes Jahr im Ausstan<strong>de</strong> blieb.<br />

Als im Jahre 1765 Kaiser Franz und Maria Theresia saramt <strong>de</strong>m römischen<br />

König Joseph wegen <strong>de</strong>r Hochzeit <strong>de</strong>s Erzherzogs Leopold mit <strong>de</strong>r spanischen<br />

Prinzessin Maria Ludovica nach Innsbruck kamen, empfing die Universität die<br />

1) CLaDes Flnklaua FestVM praesentatlonls — bemerken die Ephemeri<strong>de</strong>n.


— 198 —<br />

kaiserlichen Ankömmlinge bei <strong>de</strong>r Resi<strong>de</strong>nz nahe an <strong>de</strong>r Pfarrkirche und hatte einige<br />

Tage darauf Aufwartung bei Kaiser und Kaiserin, dann Handkuss; ebenso nach<br />

<strong>de</strong>r Hochzeit bei Leopold. Am 18. Juli starb bekanntlich <strong>de</strong>r Kaiser am Schlagfluss<br />

*). Nach Ausrufung Joseph's II. als Kaiser war auch bei ihm, jedoch wegen<br />

Trauer, stiller Handkuss. Der Eektor mit <strong>de</strong>n Dekanen machte auch <strong>de</strong>m anwesen<strong>de</strong>n<br />

Cardinal Migazzi als Präses <strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission Aufwartung.<br />

Der Brand am Haller Franziskaner - Kloster wahrscheinlich durch gelegtes<br />

Feuer am 18. Oktober 1760, das Eis am 2. und <strong>de</strong>r viele Schnee am 4. Okt. 1761,<br />

die grosse Ueberschwemmung am 10. Juli 1762, wo die ganze Nacht in <strong>de</strong>r Kirche<br />

gebetet wur<strong>de</strong>, sowie die Eröffnung <strong>de</strong>s zum An<strong>de</strong>nken an <strong>de</strong>n Tod <strong>de</strong>s Kaisers<br />

Franzi, gestifteten a<strong>de</strong>lichen Damenstiftes am 8. Dezember 1765, bei welcher<br />

nach <strong>de</strong>r um 9 X J% Uhr gehaltenen Predigt und <strong>de</strong>m vom Prälaten in Wilton gefeierten<br />

Hochamte alle Dikasterien — A<strong>de</strong>l, Professoren, Magistrat etc. in Prozession<br />

von <strong>de</strong>r Pfarr- in die Hofkirche zogen, berührten die Universität nur ferne.<br />

Dem am 8. März 1773 angekommenen Guberneur Heister, Nachfolger Enzenberg's,<br />

machte <strong>de</strong>r Eektor mit Prokanzler und Dekanen sogleich Aufwartung.<br />

§ 100.<br />

Wenn man die Ereignisse an <strong>de</strong>r Universität vom Jahre 1748 bis 1773<br />

überschaut, so fin<strong>de</strong>t man wohl in keiner Perio<strong>de</strong> so viele Verordnungen und so<br />

viele Verän<strong>de</strong>rungen, wie in dieser. Die Jesuiten, am Anfange dieses Zeitraums<br />

noch immer die einflussreichsten Glie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Universität, verloren durch die fortgesetzten<br />

Eegierungs-Verordnungen immer mehr von ihrem Einfiuss und ihrer Wirksamkeit,<br />

bis sie am Schlüsse <strong>de</strong>sselben ganz verschwan<strong>de</strong>n. — Die Dekane <strong>de</strong>r<br />

Facultäten, vorher die Vorsteher <strong>de</strong>r Studien-Abtheilungen, sind nun fast ohne Einfiuss<br />

und durch Direktoren ersetzt, die, nicht Glie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Universität, sie wie eine<br />

an<strong>de</strong>re Staatsanstalt überwachen. Als solche hat sie nun di« Aufgabe, tüchtige<br />

Staatsdiener zu bil<strong>de</strong>n, daher sind die spekulativen Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Philosophie<br />

mit nützlicheren Lehrfächern <strong>de</strong>r praktischen Mathematik und Naturgeschichte vertauscht,<br />

in <strong>de</strong>r Theologie vorzüglich auch das Studium <strong>de</strong>r hl. Schrift betrieben, in<br />

<strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz ist das römische Recht immer mehr in Schatten gestellt und dafür<br />

das öffentliche und Naturrecht, das gerichtliche Verfahren nebst <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sstatuten<br />

bedacht, das Kirchenrecht aber für die Zwecke <strong>de</strong>s Staates geistlichen<br />

Hän<strong>de</strong>n genommen und einem weltlichen Professor anvertraut. Von <strong>de</strong>r Regierung<br />

bestimmte Lehrbücher enthalten die ihren Absichten entsprechen<strong>de</strong>n Grundsätze;<br />

überwachte Prüfungen beweisen die Auffassung <strong>de</strong>rselben durch die Stu<strong>de</strong>nten und<br />

häufige Berichte setzen die Eegierungs-Organe über die Handhabung <strong>de</strong>r Vorschriften<br />

und etwaigen noch erspriessuchen Vorkehrungen in die Kenntniss. —<br />

Die Freiheit, die aka<strong>de</strong>mischen Jahre nach Belieben zuzubringen, ist <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten<br />

genommen; sie müssen nun in mehr Stun<strong>de</strong>n und selbst durch eine längere Zeit<br />

<strong>de</strong>s Jahres (vom November bis 8. September, statt früher vom 29. Oktober bis<br />

24. August) und auch an abgewürdigten Feiertagen die Vorlesungen besuchen;<br />

immer zur Eechenschaft über die Auffassung <strong>de</strong>r frühern Lektionen bereit sein und<br />

bedurften zu einer k. k. Anstellung <strong>de</strong>r Zeugnisse über ihre mit Erfolg absolvirten<br />

aka<strong>de</strong>mischen Jahre. Den Senat konstituirt nicht mehr die Gesammtheit <strong>de</strong>r Pro-<br />

1) Die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n bemerken vom Kaiser: Septimanis singulis bis<br />

in sacro tribunali omnes animae maculas volebat exponere, was auch au seinem Stertetag<br />

geschehen sei.


— 109 —<br />

fessoren, son<strong>de</strong>rn nur ein — zum Theil beständiger Ausschuss <strong>de</strong>rselben, und seiD<br />

Haupt muss vom Kaiser selbst genehmiget sein. — Am Anfange dieser Perio<strong>de</strong><br />

wur<strong>de</strong> die Universität unter das Protektorat <strong>de</strong>s Landoschofs gestellt, unter <strong>de</strong>m<br />

sie auch blieb; nur erhielt sie in <strong>de</strong>m Collegium <strong>de</strong>r Direktoren auch noch eine<br />

Mittelstelle zwischen ihr und <strong>de</strong>m Gubernium, an welche in <strong>de</strong>r Kegel die Angelegenheiten<br />

<strong>de</strong>r Universität zunächst gelangten. — Die Professoren tragen nicht<br />

mehr ihre Ansichten als Orakelsprüche <strong>de</strong>n begierig horchen<strong>de</strong>n und g«nau nachschreiben<strong>de</strong>n<br />

Schülern vor, son<strong>de</strong>rn erklären nun die Grundsätze eines von <strong>de</strong>r Regierung<br />

vorgeschriebenen o<strong>de</strong>r wenigstens approbirten Vorlesebuchs, nach welchem<br />

sie ihren Vortrag unter Uoberwachung <strong>de</strong>r Direktoren einzurichten haben.<br />

Seine Zwecke zu erreichen, lässt sich <strong>de</strong>r Staat allerdings Manches kosten,<br />

vermehrt selbst die Professoren von 18 auf 24, allein es zeigen sich in <strong>de</strong>r Ausführung<br />

seiner Absichten Schwierigkeiten, die nicht bloss wie<strong>de</strong>rholte Erläuterungen,<br />

Modifikationen und Einschärfungen seiner Vorschriften, son<strong>de</strong>rn eigene Coinmissionen<br />

und Untersuchungen nöthig machen. Wenn auch die Universität an<br />

Schriftstellern und theilweise an Professoren von Celebrität gewonnen hat, und<br />

Stifte und Kleister in ihr Interesse gezogen wur<strong>de</strong>n, so hat sie doch an <strong>de</strong>r Zahl<br />

<strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n und an gutem Rufe im In- und Auslan<strong>de</strong> abgenommen, erfreute<br />

sich selbst bei <strong>de</strong>n höchsten Regierungs-Stellen <strong>de</strong>r Zufrie<strong>de</strong>nheit nicht, ja wur<strong>de</strong><br />

von wichtigen Seiten, z. B. von <strong>de</strong>n Ordinariaten, misstrauisch angeschen.<br />

Fünfter Abschnitt.<br />

Die Universität vom Jahre 1774 bis 1782.<br />

8 301.<br />

Wie die Universität in <strong>de</strong>n ersten hun<strong>de</strong>rt Jahren ihres Bestehens, in welchen<br />

Jesuiten an <strong>de</strong>rselben lehrten, sich fortbewegte, wur<strong>de</strong> bisher H7.iil.lt. Es kommt<br />

nun zu berichten, welche Verän<strong>de</strong>rungen die Aufhebung <strong>de</strong>r (Jrwllsrhalt .losn an<br />

<strong>de</strong>rselben hervorbrachte, und zunächst welche Schicksale sie in <strong>de</strong>n acht Jahr«'» bis<br />

zu ihrer eigenen Aufhebung hatte.<br />

Die Richtung <strong>de</strong>r Regierung, von welcher die Universität nun gänzlich abhiii.»-.<br />

blieb sich in <strong>de</strong>r Bemühung, praktische Männer für <strong>de</strong>n Staat zu bil<strong>de</strong>n, gleich. Es<br />

kam aber, vorzüglich von jetzt an, das Bestreben hinzu, <strong>de</strong>n Einüuss <strong>de</strong>s Staates<br />

über kirchliche Gegenstän<strong>de</strong>, zumal über äussere kirchliche Einrichtungen nach <strong>de</strong>n<br />

Grundsätzen <strong>de</strong>s sog. Gallicanismus und Febromanismus, die auch in Österreich eingedrungen<br />

waren, und <strong>de</strong>ren Verbreitung auch an <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität durch<br />

die Aufstellung eines weltlichen Professors für das Kirchenrecht eingeleitet war.<br />

zu beför<strong>de</strong>rn.<br />

Bei <strong>de</strong>r Studien-Hof-Oommission in Wien, von <strong>de</strong>r alle Anordnungen für die


— 200 —<br />

Universität ausgingen, war <strong>de</strong>r Erzbischof als Präses in einer so unangenehmen<br />

Lage, dass er wegen beständiger Konflikte im Kirchenrechte dieses Präsidium aufgab<br />

; als Keferont und Direktor <strong>de</strong>r Theologie trat statt <strong>de</strong>s Domherrn Stock, <strong>de</strong>r<br />

im Jahre 1772 starb, im Jahre 1773 Domherr Gondola und auf <strong>de</strong>ssen Ableben<br />

im Jahre 1774 <strong>de</strong>r Benedictiner-Abt Eautenstrauch von Braunau ein, <strong>de</strong>r in die<br />

reformatorische Eichtung vollkommen einging; Präsi<strong>de</strong>nt wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Staatsrath<br />

Kresel. Jedoch stellte die Kaiserin bald misstrauisch die Studien-Hof-Commission<br />

wie<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Art unter die Hofkanzlei, dass sie als eine Abtheilung <strong>de</strong>rselben ohne<br />

Aen<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Eeferate in <strong>de</strong>n einzelnen Studienzweigen fortwirkte, und in <strong>de</strong>n<br />

letzten Jahren ihrer Kogierung erhielt <strong>de</strong>r Gubernial-Beferent Martini sogar <strong>de</strong>n<br />

Auftrag, über die nüthigen Aen<strong>de</strong>rungon im kirchenrechtlichen Lehrbuche eine Verständigung<br />

herbeizuführen, was ihm im Zusammentritte mit <strong>de</strong>n theologischen<br />

Wiener Professoren Gazzaniga und Bertieri nach unsäglicher Mühe gelang, und<br />

wozu er auch <strong>de</strong>n Erzbischof zu gewinnen hoffte. Das neu projektirte Lehrbuch<br />

wur<strong>de</strong> bereits gedruckt, als Maria Theresia starb. Diess unterbrach die weitern<br />

Arbeiten, das neue Lehrbuch wur<strong>de</strong> verboten, die kirchlichen Grundsätze noch mehr<br />

nach <strong>de</strong>m febronianischen Systeme gemo<strong>de</strong>lt, als unter <strong>de</strong>m 29. November 1781<br />

Gottfried van Swieten, Sohn <strong>de</strong>s Gebhard van Swieten, als Präses <strong>de</strong>r Studien-Hof-<br />

Commission ernannt wur<strong>de</strong>, — ein Mann von freiester Gesinnung und wenig scrupulanter<br />

Handlungsweise 1 ). Selbst Martini trat dann von <strong>de</strong>r Studien-Hof-<br />

Commission aus.<br />

Wir gehen nun die Schicksale <strong>de</strong>r Universität nach ihren Hauptmomenten in<br />

dieser kurzen Perio<strong>de</strong> durch.<br />

§ 102.<br />

Die materiellen Elemente <strong>de</strong>r Universität — Fond und Lokalien — wur<strong>de</strong>n<br />

durch die Aufhebung <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu wesentlich geän<strong>de</strong>rt.<br />

Denn das Vermögen <strong>de</strong>r Jesuiten wur<strong>de</strong> zur Bestreitung <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r von<br />

ihnen versehenen Lehrkanzeln verwen<strong>de</strong>t und z. B. unter <strong>de</strong>m 9. Juli 1774 für<br />

Philosophie und Theologie 7100 fl. angewiesen; in <strong>de</strong>r Folge aber wur<strong>de</strong> aus ihren<br />

Gütern und Bezügen ein eigener Fond zur Bestreitung <strong>de</strong>r Kosten für die Studien<br />

überhaupt — unter dorn Namen Studien-Fond, gebil<strong>de</strong>t 2 ). Der Fond bestand aus<br />

<strong>de</strong>in jährlichen Erträgniss dos Salzacciscs und <strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>ssen Ueberschüssen erwachsenen<br />

Kapitalien, aus <strong>de</strong>m Vermögen <strong>de</strong>r Gesollschaft Jesu in, <strong>de</strong>n tirolischen<br />

Jesuiten-Collegien und aus <strong>de</strong>n bisher für die Studien fixirten Beiträgen <strong>de</strong>s<br />

h. Aerars. Aus dorn Jesuiten-Vermögen waren die darauf haften<strong>de</strong>n Stiftungen<br />

und — so lange Exjesuiton lebten und nicht an<strong>de</strong>re Bezüge erhielten, die Pensionen<br />

<strong>de</strong>rselben zu bestreiten. Bald nach dor Aufhebung- <strong>de</strong>r Jesuiten zeigte es sich, dass<br />

ihr Vermögen in Tirol etc. zur Deckung <strong>de</strong>r Studien-Erfor<strong>de</strong>rnisse nicht zureiche,<br />

daher aus an<strong>de</strong>rn Provinzen, z. B. Steiermark, ausgeholfen wur<strong>de</strong>. Nach <strong>de</strong>r<br />

vollen<strong>de</strong>ten Liquidirung <strong>de</strong>s Fon<strong>de</strong>s im Jahr 1793 warf er jährlich 28,575 fl.44 \/A kr.<br />

ab, for<strong>de</strong>rte aber zur Bestreitung aller Studien-Auslagen 37,025 fl. 23% kr., daher<br />

das hohe Aerar mit 8449 fl. 39% kr. jährlich beitragen musstu. Die Verwaltung<br />

<strong>de</strong>s Fon<strong>de</strong>s ging ganz an das Gubernium über, das hierzu Buchhaltung<br />

und Zahlamt benutzte.<br />

Das Universitäts-Lokale wur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Jesuiten ganz ver-<br />

1) Vgl. Kink 1. c. S. 540.<br />

2) Hof<strong>de</strong>kret vom 24. Februar 1776.


— 201 —<br />

än<strong>de</strong>rt. Maria Theresia hatte Anfangs das Jesuiten-Collegial-Gebäu<strong>de</strong> zum Lokale<br />

für das Collegium Nobilium in Innsbruck bestimmt, <strong>de</strong>ssen Errichtung sie schon<br />

im Jahre 1765 beschlossen, aber noch nicht ausgeführt hatte. Ein Antrag, das<br />

Gebäu<strong>de</strong> zur Universität zu machen, wur<strong>de</strong> daher unter <strong>de</strong>m 15. Oktober 1774<br />

gera<strong>de</strong>zu abgeschlagen und die Eeparirung <strong>de</strong>s bisherigen Universitäts-Gebäu<strong>de</strong>s<br />

aufgetragen. Es entspannen sich jedoch weitere Verhandlungen, da für das erwähnte<br />

Collegium doch nicht das ganze Jesuiten-Gebäu<strong>de</strong> nöthig war und unter <strong>de</strong>m<br />

17. Februar 1775 wur<strong>de</strong> bestimmt, dass in das Jesuiten-Collegium nebst <strong>de</strong>r Kitter-<br />

Aka<strong>de</strong>mie (collegium JSTobilium) auch das Gymnasium, in das bisherige Gymnasial-<br />

Gebäu<strong>de</strong> die Universität, in das bisherige Universitäts-Lokale aber Gubernial-<br />

Kegistratur, Buchhaltung und Zahlamt verlegt wer<strong>de</strong>; vorher jedoch soll Plan und<br />

Kostenvoranschlag vorgelegt wer<strong>de</strong>n. Erst unter <strong>de</strong>m 17. November 1775 wur<strong>de</strong><br />

bewilligt, dass statt <strong>de</strong>s Gymnasiums die Universität in das ehemalige Jesuiten-<br />

Gebäu<strong>de</strong> verlegt wer<strong>de</strong>, wenn die Professoren erklärten, dass sie nach Unterbringung<br />

<strong>de</strong>r Kitter-Aka<strong>de</strong>mie noch hinlänglichen Kaum für die Universität erhalten, was sie<br />

einzeln schriftlich mit <strong>de</strong>m Beisatze thaten, dass an<strong>de</strong>rweitig- für eine aka<strong>de</strong>mische<br />

Aula gesorgt wer<strong>de</strong>n müsste. Diess wur<strong>de</strong> bewilliget und zur Aula unter <strong>de</strong>m<br />

10. Februar 1777 <strong>de</strong>r Congregations-Saal (jetzt <strong>de</strong>r südliche Bibliothek-Saal) bestimmt.<br />

Unter <strong>de</strong>m 23. März 1776 wur<strong>de</strong>n zu Umbauten für Kanzleien und für<br />

die Universität 9000 fl. aus <strong>de</strong>m hohenAerar angewiesen *). Am S.August 1776<br />

zog die Universität in das neue Lokale ein, das <strong>de</strong>n östlichen an die Jesuitenkirche<br />

stossen<strong>de</strong>n Theil <strong>de</strong>s Jesuiten-Collegiums mit zwei Stockwerken in sich fasstc, die<br />

Lehrzimmer gegen Sü<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Aussicht auf die grossen Gärten <strong>de</strong>r Jesuiten und<br />

Franziskaner hatte, und durch die nördlichen breiten Gänge an <strong>de</strong>r Gasse Lehrer<br />

und Schüler vor stören<strong>de</strong>m Geräusche etc. schützte, sohin gewiss wesentliche Vorzüge<br />

vor <strong>de</strong>n frühern Universitäts-Lokalien auswies. Die Theologie erhielt drei, die<br />

Philosophie ebenfalls drei Lehrzimmer im ersten Stock, die Jurispru<strong>de</strong>nz und Medizin<br />

je zwei Lehrzimmer im zweiten Stocke, dazu hatte die Medizin zu ebener Er<strong>de</strong><br />

das chirurgische Lehrzimmer und noch zwei chirurgische Lokalien für Chemie und<br />

anatomische Präparate, und die Philosophie für die physisch-mathematischen A'orlesungen<br />

und das diessfällige Museum ein Lokale im zweiten Stock 2 ).<br />

Xur die Bibliothek blieb noch in ihrem frühem Lokale.<br />

§ 10. f t.<br />

Das Professoren-Personale hätte durch die Aufhebung dor Gesellschaft Jesu<br />

keine Verän<strong>de</strong>rung erlei<strong>de</strong>n müssen, wenn die Jesuiten nur als Exjosuiten ihn-<br />

Lehrkanzeln hätten behalten dürfen. Allein es kam


— 202 —<br />

Medizin-Professors, in <strong>de</strong>r Philosophie endlich für Logik und Metaphysik <strong>de</strong>r Servit<br />

Güntherod aufgestellt *).<br />

Für die <strong>de</strong>finitive Anstellung <strong>de</strong>r Professoren gelangte unter <strong>de</strong>m 12.Febr. 1774<br />

die wichtige bis zum Jahr 1848 bestan<strong>de</strong>ne und vielfach näher bestimmte Normalverordnung<br />

herab, dass dieselbe in <strong>de</strong>r Regel, wenn es sich nämlich nicht um die<br />

Anstellung bekannter und berühmter Männer handle, nur auf Konkurs-Prüfung zu<br />

erfolgen habe. Diese Prüfung war auf erfolgte öffentliche Bekanntmachung schriftlich<br />

und mündlich unter <strong>de</strong>r Leitung <strong>de</strong>r Direktoren am Orte <strong>de</strong>r Vacatur und in<br />

Wien — auch in an<strong>de</strong>rn Fall zu Fall bezeichneten Universitäten etc. — abzuhalten,<br />

und die Eesultate <strong>de</strong>rselben mussten mit allen Akten zur a. h. Entschliessung vorgelegt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

In Folge <strong>de</strong>r bestan<strong>de</strong>nen Konkurs-Prüfung wur<strong>de</strong>n nun — in <strong>de</strong>r Theologie<br />

v. Sterzinger und Statfler für die bereits von ihnen versehenen Fächer, und für<br />

Logik, Metaphysik und auch Ethik <strong>de</strong>r Weltpriester Albertim für das Jahr<br />

1774—75 <strong>de</strong>finitiv angestellt, Graser übernahm statt <strong>de</strong>r Ethik 1777 Welt- und<br />

Literargeschichte.<br />

Sogleich nach <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Jesuiten kam von <strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission<br />

an die Studien-Lan<strong>de</strong>s-Commission <strong>de</strong>r Auftrag, sich über die Information <strong>de</strong>r<br />

»Studien zu berathen, worüber 16 Punkte mitgetheilt wur<strong>de</strong>n. Der theologische<br />

Direktor (wahrscheinlich <strong>de</strong>r Direktor je<strong>de</strong>r Facultät) for<strong>de</strong>rte das Gutachten <strong>de</strong>r<br />

ihm unterstehen<strong>de</strong>n Facnltät ab, <strong>de</strong>r Gegenstand wur<strong>de</strong> auch im aka<strong>de</strong>mischen<br />

Senate verhan<strong>de</strong>lt, wobei allerlei Ansichten auftauchten, z. B. Vermehrung <strong>de</strong>s Gehaltes<br />

für die Professoren, Erhaltung <strong>de</strong>r Universitäts-Privilegien, von <strong>de</strong>nen bald<br />

dieses bald jenes zu Grabe gehe, Freiheit <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten im Loktionsbesuche, Beschränkung<br />

<strong>de</strong>s Besuches auswärtiger Lehranstalten, Bitte an die Kaiserin, einmal<br />

einen festen Studienplan vorzuschreiben, da in 17 Jahren drei Studien-Keforinatio-<br />

1) Der Stand <strong>de</strong>r Professoren im Jahre 1773—74 war folgen<strong>de</strong>r:<br />

I. Theologie:<br />

n. Weyeter: Polemik, Hist. sacra, Patrol mit 40 Schülern,<br />

b. Kopf: hl. Schrift „30 „<br />

c. Plattner l , , . n,, , ; ,„ ,.,, ,A„<br />

d Tä i s P e * u ' atlvc Theologie (Dogmatik) . . ,, 106 „<br />

e. Oberrauch: Moral ., 125 -<br />

/. v. Sterzinger: Eloquentia sacra ,. 15 „<br />

g. Hilarion Staffier: Lingua sacra 9 ,.<br />

II. Jurispru<strong>de</strong>nz:<br />

a. Payr, k. k. Reg.-Rath: Jus publ. et gentium, feudale ,, 15 ,.<br />

b. La Payx: Jus Naturae, histor., jus civ., Instit. . ., 34<br />

c. Banniza, k. k. Kath: Pan<strong>de</strong>kten, jus crim. . . . , 2 9 ,d..<br />

Pehem: Jus ecclesiasticum 38 i-<br />

III. Medizin:<br />

a. Gerstner: Pathologie und Praxis „ 8 •»<br />

b. Egloff: Anatymia 1n 7 ,.<br />

c. Menghin: Instit., Materia med „13 „<br />

d. Rottruf: Chirurg. Obstet. 13 Hebammen . . . „ 15 ,,<br />

IV. P h i l o s o p h i e :<br />

a. Sigm. Weinhart: Math., physica experim. . . . , , 1 1 6 „<br />

b. Graser: Ethica „89 „<br />

c. Stadler: Physika „89 r><br />

d. Güntherod: Logica, Methaphysica . . . . „116 „<br />

e. Wüstenfeld: Polizei, Camera], Finanz . . . . w 17 „<br />

Dazu kamen <strong>de</strong>r italienische Sprachlehrer Zueck, <strong>de</strong>r französische Sprachlehrer Peter<br />

Seiser, <strong>de</strong>r Tanzmeister Pflican, <strong>de</strong>r 1779 einging, und <strong>de</strong>r Fechtmeister Michelanzky-<br />

Allgemeine und Literär-Geschichte erscheint in diesem Jahre nicht.


— 203 —<br />

nen erfolgt seien, von <strong>de</strong>nen keine Wurzel fasste etc. l ). Als Kesultat folgte die<br />

a. h. Entschliessung vom 21. Mai 1774 <strong>de</strong>s wesentlichen Inhaltes, <strong>de</strong>r Ruhm und<br />

das Ge<strong>de</strong>ihen <strong>de</strong>r Universität wer<strong>de</strong> vorzüglich durch Pleiss, gründlichen Vortrag<br />

und Druckschriften <strong>de</strong>r Professoren beför<strong>de</strong>rt, nebst <strong>de</strong>n Senioren <strong>de</strong>r drei hohem<br />

Facultäten können auch an<strong>de</strong>re Professoren, welche sich beson<strong>de</strong>rs als Schriftsteller<br />

ausgezeichnet hätten, auf <strong>de</strong>n Vorschlag <strong>de</strong>s Guberniums zu kaiserlichen Käthen<br />

ernannt wer<strong>de</strong>n, Auslän<strong>de</strong>rn stehe <strong>de</strong>r Besuch <strong>de</strong>r Vorlesungen frei, aka<strong>de</strong>mische<br />

Wür<strong>de</strong>n aber hätten sie wie Inlän<strong>de</strong>r zu erhalten; bezüglich <strong>de</strong>r Gehaltsverbesserung<br />

wer<strong>de</strong> eine a. h. Entschliessung nachfolgen.<br />

Biese erfolgte wirklich unter <strong>de</strong>m 9. Juli 1774 dahin, dass: a. in <strong>de</strong>r Theologie<br />

sich Weyeter mit 500 fl. jährlich zu begnügen habe, Kopf aber 150 fl. Zulage,<br />

sohin im Ganzen auf 500 fl., Plattner und Jäger statt 000 fl. nun 400 fl.<br />

mit <strong>de</strong>r Aussicht auch 500 fl., wenn sie sich auszeichneten, erhalten; diess wäre<br />

Besoldungs-Status für theologische Professoren, wobei mit Ausnahme <strong>de</strong>r zwei<br />

ältesten Professoren 100 li. zu Remunerationen, Auszeichnungen etc. in Ersparung<br />

zu bringen wären, was auch bei einer neu zu schaffen<strong>de</strong>n Kanzel gelte. Die Theologie<br />

soll sechs Professoren haben 2 ). b. In <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz wäre <strong>de</strong>r Besoldungs-<br />

Status 1000 fl., wozu auch <strong>de</strong>r Jesuiten-Fond, beson<strong>de</strong>rs bezüglich <strong>de</strong>s Kirchenrechtes<br />

beizutragen habe. Bei Unfleiss, Nach.la.ss <strong>de</strong>s Eifers und Zanksucht könne<br />

aber die Vermehrung <strong>de</strong>s Gehaltes wie<strong>de</strong>r zurückgenommen wer<strong>de</strong>n; Franz v. Weinhart<br />

dürfe ohne Gehalt gegen Collegiengeld Eeiehsgeschichte und Staatsverfassung<br />

lehren, •— mit Aussicht auf Vorzug caeteris paribus bei einem Konkurse zu einer<br />

<strong>de</strong>finitiven Lehrkanzel, c Der Besoldungs-Status <strong>de</strong>r medizinischen Professoren<br />

wäre 900 fl. — mit ähnlichen Bemerkungen, wie für die juridischen Professoren.<br />

d. In <strong>de</strong>r Philosophie habe <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Ethik (Graser, zugleich Bibliothekar)<br />

Welt- uud Literärgesehichte, die Ethik <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Logik und Metaphysik<br />

zugleich zu übernehmen, <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Mathes auch Mechanik, <strong>de</strong>r Professor<br />

<strong>de</strong>r Physik, wenn er im Stan<strong>de</strong> sei, gegen Collegiengeld auch Metallurgie und<br />

Naturgeschichte Tirols zu lehren. Der Gehalt <strong>de</strong>s Professors <strong>de</strong>r Logik, <strong>de</strong>r ein<br />

Weltlicher sein dürfte, wer<strong>de</strong> auf 600 fl. bestimmt. Die Philosophie hätte 5 Lehrer.<br />

Diess ist, so viel bekannt, das erste allgemeine Gehalts-Normale für die Universitäts-Profes.soren,<br />

nach welchem die theologischen und philosophischen Professoren<br />

beiläufig- gleichgestellt sind, jedoch noch Manches unbestimmt belassen wird<br />

und namentlich <strong>de</strong>r Normalgehalt für die philosophischen Professoren nicht bestimmt<br />

ausgesprochen wird.<br />

In <strong>de</strong>n Verhältnissen <strong>de</strong>r Professoren, Senioren, Dekane und Direktoren wurd«'<br />

nichts geän<strong>de</strong>rt, — ausser dass die Senioren <strong>de</strong>n Kathstitel erhielten, <strong>de</strong>n auch<br />

ausgezeichnete Professoren namentlich wegen Druckschriften erhalten konnten. Di' 1<br />

Dekane bedurften nach Erlass vom .">. Mai 1774 keiner hohem Bestätigung. l)'v<br />

Direktoren — namentlich nach Jlof<strong>de</strong>kret vom 29. Juli 1775 <strong>de</strong>r juridische Direktor<br />

— hatten mit Zuziehung ihrer Professoren die Censur <strong>de</strong>r Schriften ihres<br />

Faches.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>s Universitäts-Kektors ergab sich im .lahre 1780 <strong>de</strong>r Fall, dass<br />

bei einer streitigen liektorswahl Professor Jellonz als solcher a. h. octroyirt, <strong>de</strong>r<br />

juridische Professor v. Weinhart aber als Ursache' <strong>de</strong>r Streitigkeiten mit a. h. Entschliessung<br />

vom 4. Oktober 1780 bis zum Beweise eines pflichtmässigen Betragens<br />

von <strong>de</strong>r Wür<strong>de</strong> eines Dekans o<strong>de</strong>r Eektors ausgeschlossen wur<strong>de</strong>.<br />

1) Eph. th. 26. Dezember 1773.<br />

2) Von <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Franziskanern Oberrauch und »Staffier ist keine He<strong>de</strong>.


— 204 —<br />

lieber <strong>de</strong>n Prokanzler kommt nichts Beson<strong>de</strong>res vor. Sein Einfluss und seine<br />

Amtshandlung war auf die Licenz bei Promotionen und auf die Abnahme <strong>de</strong>s<br />

Glaubensbekenntnisses und <strong>de</strong>s Ei<strong>de</strong>s für die unbefleckte Empfängniss Maria's beschränkt.<br />

§ 104.<br />

Die einzelnen Facultäten betreifend, erhielt die Theologie durch <strong>de</strong>n Stndien-<br />

Hof-Commissions-Beferenten Kautenstrauch einen neuen Studienplan, <strong>de</strong>ssen Hauptabsicht<br />

nach <strong>de</strong>r Erklärung Rautenstrauch's selbst dahin ging, »die angehen<strong>de</strong>n<br />

Theologen statt <strong>de</strong>s bisherigen scolastischen Wustes und Schulgezänkes nur in<br />

soli<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong>n zu unterrichten, welche zum Besten <strong>de</strong>r Seelsorge, sohin <strong>de</strong>s<br />

Staates anwendbar sind *. Die Studien-Hof-Commission legte <strong>de</strong>n Plan <strong>de</strong>r Kaiserin<br />

zur Approbation vor, die ihn unter <strong>de</strong>m 1. August 1774 mit Vorbehalt <strong>de</strong>r fortgesetzten<br />

Aufsicht <strong>de</strong>r Ordinarien genehmigte; allein mehrere Bischöfe waren nicht<br />

allseitig damit einverstan<strong>de</strong>n 1 ). Der Plan bestimmte, die Theologie sei in 5 Jahren<br />

mit folgen<strong>de</strong>n Fächern zu lehren:<br />

I. Jahr Kirchengeschichte und hebräische Sprache;<br />

II. „ Hermeneutik <strong>de</strong>s alten und neuen Bun<strong>de</strong>s, Patristik, theologische<br />

Literärgeschichte:<br />

III. j> Moral und die erste Hälfte <strong>de</strong>r Dogmatik;<br />

IV. ^ Kirchenrecht und die zweite Hälfte <strong>de</strong>r Dogmatik;<br />

V. » Polemik und geistliche Beredsamkeit; diese ging aber schon im<br />

Jahre 1777 in die Pastoral mit Katechetik über.<br />

Nun hörte alle Freiheit, Fächer zu hören und zu wählen, auf. — Das Kirchenrecht<br />

mussten die Theologen wie bisher bei <strong>de</strong>m juridischen Professor <strong>de</strong>s Faches<br />

hören, und keiner durfte nach Hof<strong>de</strong>kret vom 2. November 1776 ohne wenigstens<br />

zweite Klasse aus <strong>de</strong>mselben erhalten zu haben, nach Hof<strong>de</strong>kret vom 26. Nov. 1781<br />

aber ohne erste Klasse zu <strong>de</strong>n hohem Weihen zugelassen wer<strong>de</strong>n.<br />

Für fast alle Fächer waren selbstverständlich die Vorlesebücher — jedoch<br />

nicht ohne Wechsel vorgeschrieben — für Geschichte Berti, für Patristik und<br />

Literärgeschichte Schleichert, für das alte Testament Monsberger, für das neue<br />

Testament Hayd etc., für Dogmatik Gazzaniga und Bertieri, für Moral Antoin, für<br />

Eloquenz Würz — dann für Pastoral Obstrait, im Jahre 1779 aber Pitroff. Dem<br />

Professor dieses Faches wur<strong>de</strong> aufgetragen, nicht bloss die Theorie <strong>de</strong>r Beredsamkeit<br />

zu geben, son<strong>de</strong>rn Uebungen in Predigten und Katechesen vorzunehmen und<br />

die sich Auszeichnen<strong>de</strong>n anzuzeigen.<br />

Zu <strong>de</strong>n sieben Professoren <strong>de</strong>s Jahres 1774 kam im Jahre 1775 noch <strong>de</strong>r<br />

Weltpriester Staffier für Patristik und theologische Literärgeschichte, mit 500 fl.<br />

Gehalt und <strong>de</strong>r Aussicht auf Stabilität, wenn er ganz entsprechen wür<strong>de</strong>; allein<br />

1) Der Erzbischof von Wien, Cardinal Migazzi, erklärte im Jahre 1776, dass aus<br />

<strong>de</strong>r neuen Einrichtung nichts zu hoffen sei, als für die Religion <strong>de</strong>r Verfall, für die<br />

Kirche Verwirrung, für die Diener <strong>de</strong>s Altars Unwissenheit und für das gläubige Volk<br />

Irrthum; auch Cardinal Graf Firmian von Passau erklärte sich dagegen. — Rautensfcräucb<br />

reichte auf die Mittheilung dieser Aeusserungen eine Vertheidigungs-Schrift ein, und die<br />

Studien-Hof-Commission beantragte bei <strong>de</strong>r Kaiserin <strong>de</strong>n Druck bei<strong>de</strong>r Ansichten, um<br />

die Meinung <strong>de</strong>s Publikums zu erfahren. Die Kaiserin schrieb auf diesen Vortrag <strong>de</strong>r<br />

Studien-Hof-Commission: „Ich bin für alle Mittel gewogen, die die menschlichen Lei<strong>de</strong>nschaften<br />

mit christlicher Liebe übertragen und corrigiren; nicht aber für solche, wie hier<br />

vorgeschlagen wer<strong>de</strong>n, die mehr in das Sublime bringen, die Köpfe verwirren und die<br />

Herzen angriren, also keineswegs approbire. Es wird jetzt nur zu viel geschrieben und<br />

gedruckt, wenig ausgeübt." (Kink 1. c S. 536. Vgl. 527.)


— 205 —<br />

wegen <strong>de</strong>s schlechten Vortrages übernahm das Fach im Jahre 1777 Gräser, and<br />

nach <strong>de</strong>ssen Pensionirung im Jahre 1779 Schwarzl; statt Weyeter, <strong>de</strong>r im Jahre<br />

1779 starb, trat wie<strong>de</strong>r für die Kirchen-Geschichte Güntherod ein, <strong>de</strong>r im Jahre<br />

1773—74 die Philosophie sopplirt hatte.<br />

Direktor <strong>de</strong>r Facultät war <strong>de</strong>r Prälat von Wüten, wegen <strong>de</strong>ssen Krankheit<br />

aber unter <strong>de</strong>m 29. Juli 1777 <strong>de</strong>r Prälat von Neustift eintrat, welcher im Jahre<br />

1778 an Professor Kopf einen Vicedirektor erhielt, bis unter <strong>de</strong>m 29. Juli 1779<br />

<strong>de</strong>r neue Abt von Wilten, Norbert von Sperges, Direktor wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r das Amt bis<br />

zur Aufhebung <strong>de</strong>r Universität, resp. bis zu seinem To<strong>de</strong> behielt.<br />

§ 105.<br />

In <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz än<strong>de</strong>rte sich auch in dieser Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Studienplan nicht;<br />

bloss die Vorlesebücher wur<strong>de</strong>n hie und da abgeän<strong>de</strong>rt, z. B. im Lehenrechte wur<strong>de</strong><br />

statt Steykius Mascovius vorgeschrieben. — Die an<strong>de</strong>rn Vorlesebücher waren:<br />

Martini, Heineccius; für Ileichsgeschichto Pütter; für Statistik Achenwall; im<br />

Criminalrechte hatte Banniza sein eigenes Vorlesebnch.<br />

Auf das Kirchenrecht wur<strong>de</strong> eine beson<strong>de</strong>re Aufmerksamkeit gerichtet. Der<br />

theologische Referent bei <strong>de</strong>r Studien-Hof-Coimnission schrieb auf a. h. Auftrag<br />

wie<strong>de</strong>r eine neue Synopse *) in 253 Sätzen; Vorlesebuch blieb jedoch ßiegger bis<br />

im Jahre 1782 <strong>de</strong>r viel freisinnigere und gegen Korn polemisiren<strong>de</strong> Pehem vorgeschrieben<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Im Jahre 1777 trat v. Weinhart mit a. h. Entschliessung vom 22. Oktober<br />

für Keichsgeschichte und Statistik mit einem Gehalte von 300 fl. und allen Rechten<br />

eines or<strong>de</strong>ntlichen Professors ein, so dass die Facultät mit einem Professor und<br />

einem Fache vermehrt wur<strong>de</strong>.<br />

Ausser<strong>de</strong>m trat im Jahre 17 7 9 Franz Jellenz statt <strong>de</strong>s nach Wien beför<strong>de</strong>rten<br />

Pehem für das Kirchenrecht, und endlich im Jahre 17SO Dinzenliofer für Staats-<br />

Lehen- und Privatrecht statt Payr ein, <strong>de</strong>r 1770 Regimingsrath wur<strong>de</strong> und Professor<br />

blieb, 1780 aber die Professur ganz verliess.<br />

Direktor blieb Gubernial-Eath Buffa, auf <strong>de</strong>n mit Hof<strong>de</strong>kret vom 26. November<br />

1781 Eegierungsrath Vincenz v. Egloff, Sohn <strong>de</strong>s Medizin-Professors, folgte.<br />

§ 106.<br />

In <strong>de</strong>r Medizin wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 2. November 1774 endlich die förmliche<br />

Errichtung <strong>de</strong>r Lehrkanzel für Chemie und Botanik angeordnet, und unter dorn<br />

15. Dezember 1774 die Kostenbestreitung aus <strong>de</strong>n früher <strong>de</strong>n Jesuiten verabreichten<br />

1900 fl. befohlen. Als Professor dieses Faches wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 15. Okt. 1 77r»<br />

Schiverek (aus Westphalen) aufgestellt.<br />

Unter <strong>de</strong>m 8. Mai 1777 wur<strong>de</strong>n 994 11. 12 kr. zur Herstellung <strong>de</strong>s chemischen<br />

Laboratoriums und 232 fl. 38 kr. für Geschirre und Werkzeuge und zwar,<br />

da <strong>de</strong>r tirolische Jesuiten-Fond nicht zureichte, aus <strong>de</strong>m nie<strong>de</strong>riisterreichischen<br />

Jesuitenfond ein für allemal angewiesen. Als jährliche Dotation —• mit Einschluss<br />

eines Laboranten — waren 350 fl. 20 kr. bewilligt.<br />

Eine an<strong>de</strong>re neue Kanzel — <strong>de</strong>r Thierarznei— entstand im Jahre 1781<br />

durch die tirolischen Stän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>n Claudius Scherer zur Erlernung dieser Kunst<br />

nach Wien .abgeschickt hatten und ihn dann auch besol<strong>de</strong>ten. — Die Zahl <strong>de</strong>r<br />

Professoren <strong>de</strong>r medizinischen Facultät stieg daher von drei auf fünf.<br />

1) Synopsis juris ecclesiastici publici et privati quod per terras hereditarias Aug.<br />

Imperatricis M. Theresiae obtinet Viennae 1776.


— 206 —<br />

Ausser<strong>de</strong>m trat als neuer Professor nur noch Trabucco ans Worms für Anatomie<br />

und Chirurgie etc. statt <strong>de</strong>s pensionirten v. Egloff im Jahre 1780 ein.<br />

Vorlesebücher waren: Boerhavius, Heistor, Leber, Cranz, Linne.<br />

Direktor <strong>de</strong>r Facultät war im Jahre 1774 Menghin, <strong>de</strong>r auf sein Ansuchen<br />

nach <strong>de</strong>m Beispiele von Prag und Olmütz mit Hof<strong>de</strong>kret vom 23. September 1775<br />

als wirklicher Sanitäts-Eath beim Gubernium Sitz und Stimme erhielt, dabei aber<br />

gegen die Vorschrift vom Jahre 1760 doch noch Professor blieb.<br />

§ 107.<br />

Der Lehrplan <strong>de</strong>r Philosophie wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Zeit auch nicht geän<strong>de</strong>rt, es blieben<br />

für die exakten Wissenschaften Physik und Mathematik Jesuiten als Professoren.<br />

Als neue Professoren traten ein Albertim (§ 103), im Jahre 1776 <strong>de</strong>rExjesuit<br />

Jac. Zallinger für <strong>de</strong>n in die Seelsorge treten<strong>de</strong>n Exjesuiten Franz Stadler; aber<br />

schon im folgen<strong>de</strong>n Jahre folgte <strong>de</strong>m Jac. Zallinger sein Bru<strong>de</strong>r Franz Zallinger,<br />

ebenfalls Exjesuit, <strong>de</strong>r im Jahre 1780 die Mathematik übernahm und die Physik<br />

<strong>de</strong>m Jos. Stadler, ebenfalls einem Exjesuiten, üborliess; endlich im Jahre 1777<br />

Michaeler, auch Exjesuit, für die allgemeine und Literärgeschichte, da Gräser zur<br />

Theologie für Patristik und theologische Literärgeschichte überging.<br />

Als Vorlesebücher kommen vor: für Logik, Metaphysik und Ethik Baumeister;<br />

für Physik Biwald; für Geschichte Berti, später sogar Schlötzer; für politische<br />

Wissenschaften Sonnenfels; Weinhart brauchte sein eigenes Vorlesebuch, Zallinger<br />

aber Wolf.<br />

Zum Direktor wur<strong>de</strong> im Jahre 1774 <strong>de</strong>r theologische Professor Kopf, im<br />

Jahre 1779 Albertini gegen das Normale vom Jahre 1760 aufgestellt; bei<strong>de</strong> erhielten<br />

<strong>de</strong>n Kathstitel, ohne jedoch Gubernial-Käthe zu wer<strong>de</strong>n. Ueber die politischen<br />

Wissenschaften hatte seit <strong>de</strong>m Jahre 1781 <strong>de</strong>r Vicepräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s-<br />

Studien-Commission, Graf Coreth, das Protektorat, r< i sp. Direktorat.<br />

§ 108.<br />

In <strong>de</strong>r Lehrart, in <strong>de</strong>n Prüfungen unter <strong>de</strong>r Aufsicht <strong>de</strong>r Direktoren, in <strong>de</strong>r<br />

Leitung <strong>de</strong>r Studien durch die Lari<strong>de</strong>s-Studien-Conimission trat keine wesentliche<br />

Verän<strong>de</strong>rung ein. Schon mit <strong>de</strong>m a. h. Erlasse vom 12. Februar 1774, in welchem<br />

die Einleitung zum L'nterrichtswesen nach Aufhebung <strong>de</strong>r Jesuiten getroffen wur<strong>de</strong>,<br />

war jedoch wie<strong>de</strong>r die gleichförmige Studien-Einrichtung ausgesprochen, so dass<br />

die Lehrart aller Or<strong>de</strong>nsgeistlichon, die einzusehen sei, mit jener <strong>de</strong>r Universität<br />

gleichförmig zu machen war 1 ). Die Berichte <strong>de</strong>r einzelnen Professoren hörten auf<br />

und <strong>de</strong>n Direktoren wur<strong>de</strong>n durch wie<strong>de</strong>rholte Hof<strong>de</strong>kreto 2 ) die Formalien zu ihren<br />

Berichten, die nun über die einzelnen Facultäten und über allgemeine Studien-<br />

Gegenstän<strong>de</strong> abgeson<strong>de</strong>rt an die Studien-IIof-Commission halbjährig zu machen<br />

waren, mitgethoilt, und die Einrichtung <strong>de</strong>r Berichte nach <strong>de</strong>n Vorschriften wie<strong>de</strong>rholt<br />

aufgetragen.<br />

1) Unter <strong>de</strong>m 29. Juli 1775 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Franziskanern und Kapuzinern in Tirol<br />

ein theologisches Studium in Innsbruck mit <strong>de</strong>r Bestimmung, bewilliget, dass sie die<br />

Lehrsätze an die theol. Direktion einzusen<strong>de</strong>n und das Studium nach <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n<br />

a.h. Vorschriften einzurichten hätten. („Planet unter diesen Vorsichten," schrieb Maria<br />

Theresia auf <strong>de</strong>n Vortrag hierüber.) Unter <strong>de</strong>m 22. Juni 1776 wur<strong>de</strong>n ihnen Nebenstudien<br />

in Botzen, <strong>de</strong>n Kapuzinern auch in Meran, mit Dem bewilliget, dass selbstverständlich<br />

die nämlichen Lehrsätze, welche auf <strong>de</strong>r Universität eingeführt sind, gelehrt<br />

und gelernt wer<strong>de</strong>n. (Hof<strong>de</strong>kret vom 9. Mai 1778. Vgl. § 43.)<br />

1) 12. Februar 1774, 21. Dezember 1776, 7. Jänner 1777, 16. Juni 1778.


— 207 —<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Promotionen traten einige Neuerungen ein.<br />

Unter <strong>de</strong>m 16. November 1780 wur<strong>de</strong> entschie<strong>de</strong>n, dass zum medizinischen<br />

Doetorate das Magisterium <strong>de</strong>r Philosophie nicht nothwendig sei, da keine a. h. Verordnung<br />

diess ausdrücklich vorschreibe (vgl. § 66). Schon unter <strong>de</strong>m 18. März<br />

1778 wur<strong>de</strong> diess Magisterium auch zur Competenz um theologische Lehrkanzeln<br />

als nicht nothwendig erklärt. Gut absolvirtes philosophisches Studium wur<strong>de</strong><br />

selbstverständlich immer gefor<strong>de</strong>rt.<br />

Für theologische Promotionen kam im Jahre 1777 ein Normale, das die<br />

frühern Vorschriften theils genauer bestimmte, theils modifizirte. Zwar blieben die<br />

vier rigerosen Prüfungen (§ 92) und zwar: a. aus Hermeneutik <strong>de</strong>s alten und<br />

neuen Bun<strong>de</strong>s, Exeges aus <strong>de</strong>m Grundtexte, Patristik und theologische Literärgeschichte;<br />

b. aus Dogmatik und Polemik; c. aus Moral und Pastoral; endlich<br />

d. aus Kirchenrecht nach <strong>de</strong>r Wiener Synopse und aus Kirchengeschichto; je<strong>de</strong> war<br />

wenigstens durch zwei Stun<strong>de</strong>n mit wohlgewähltw Strenge vorzüglich ox doctrina<br />

plana und jus planum vor vier Professoren und <strong>de</strong>m Direktor zu bestehen. Dazu<br />

for<strong>de</strong>rte das Doctorat noch eine Disputation über 50 Sätze aus <strong>de</strong>r ganzen Theologie<br />

und eine Abhandlung r ). Die Kenntnisse mögen übrigens wo immer erworben<br />

sein. Zum Baccalaureat waren nur die Prüfungen, aber nicht die Disputatiou und<br />

die Abhandlung gefor<strong>de</strong>rt. — Für je<strong>de</strong>s Eigerosum waren 5 Dukaten (Einer für<br />

je<strong>de</strong>n Prüfen<strong>de</strong>n), für die Promotion zum Baccalaureat 4 Dukaten 2 ) zu bezahlen.<br />

Für die Disputation zum Doetorate waren 8 Dukaten 3 ), für die Promotion 7 Dukaten<br />

4 ) zu entrichten. — In diesem Normale war sehr auffallend von <strong>de</strong>r Gegenwart<br />

und <strong>de</strong>n Bezügen <strong>de</strong>r Professoren als solche bei <strong>de</strong>r Promotion keine He<strong>de</strong>.<br />

In Folge <strong>de</strong>ssen wur<strong>de</strong>n auch die theologischen Professoren bei <strong>de</strong>n Promotionen<br />

an<strong>de</strong>rer Facultäten nicht mohr eingela<strong>de</strong>n, und <strong>de</strong>r theologische Dekan sah sich am<br />

30. Jänner 1778 bei einer juridischen Promotion zu seinem Erstaunen ohne seine<br />

theologischen Collegen, daher er am 17. Februar 1778 bei einer medizinischen<br />

Promotion allein gar nicht mehr erschien und selbst <strong>de</strong>n ihm <strong>de</strong>ssen ungeachtet<br />

durch <strong>de</strong>n Pe<strong>de</strong>ll überschickten Dukaten wie<strong>de</strong>r zurückschickte. — Auch protostirte<br />

schon unter <strong>de</strong>m 4. Februar 1778 die theologische Facultät schriftlich an <strong>de</strong>n<br />

Senat über die Ausschliessung vom juridischen Akte am 30. Jänner, bei <strong>de</strong>m doch<br />

die Professoren <strong>de</strong>r Philosophie und <strong>de</strong>r medizinischen Facultät gegenwärtig waren,<br />

— lediglich auf ein nur die theologische Facultät betreffen<strong>de</strong>s Dekret, und ohne<br />

dass die juridische Facultät wisse, ob nicht die theologisch«' Facultät vorkommen<strong>de</strong>n<br />

Falls die Sportein doch wie früher verabreiche. — In einem Coricil vom 6. Mai<br />

kam man auf ein Gubemial-Dekret, die Differenz beizulegen, überein, dass man<br />

ad interim die Sportel — jedoch nicht von <strong>de</strong>n schon vorgekommenen Akten, wie<br />

die theologische Facultät wollte, verabreichen wer<strong>de</strong>. Allein im Jahre 1779 kam<br />

<strong>de</strong>r Hofbescheid, dass die theologischen Gradualtaxeii zur Gleichförmigkeit für alle<br />

erbländischen Universitäten festgesetzt wor<strong>de</strong>n seien, mit <strong>de</strong>m Auftrage, die Verordnung<br />

auch in Innsbruck um so mehr in Ausführung zu bringen, als sie sehr<br />

1) Diese Vorschriften sind im Wesentlichen in <strong>de</strong>r Folge nicht mehr geän<strong>de</strong>rt<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

2) Einer <strong>de</strong>m Direktor, drei <strong>de</strong>r Facultätskasse.<br />

3) Je zwei für <strong>de</strong>n Direktor und Präses und je einer für die vier Professoren,<br />

o<strong>de</strong>r im Abeanee <strong>de</strong>r Professoren für die Facaltätskasse.<br />

4) Zwei <strong>de</strong>m Promotor und je einer <strong>de</strong>m Rektor, Prokanzler und <strong>de</strong>n drei Dekanen<br />

<strong>de</strong>r übrigen Facultäten. — Vom Licentiat ist keine Re<strong>de</strong>, doch musste es ertheilt<br />

wer<strong>de</strong>n, weil vom Prokanzler die Re<strong>de</strong> ist.


— 208 —<br />

wenig von <strong>de</strong>n frühern Taxbestimmungen abweiche l ), wobei es sich von selbst verstehe,<br />

dass die bei <strong>de</strong>r theologischen Facultät eingeführte Ausschliessung <strong>de</strong>r Professoren<br />

von allen Bezügen <strong>de</strong>r Promotion auch in <strong>de</strong>n übrigen Facultäten geltend<br />

zu machen sei.<br />

Hierdurch verloren die Professoren ein seit <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r Universität<br />

bestan<strong>de</strong>nes Emolument, das bei <strong>de</strong>n nicht seltenen Promotionen — zumal in <strong>de</strong>r<br />

juridischen und medizinischen Facultät — nicht unbe<strong>de</strong>utend war.<br />

Uebrigens gibt De Luca 2 ) die Promotions-Kosten in dieser Zeit so an: ein<br />

Doctor <strong>de</strong>r Theologie zahlt 130 fl., ein Doctor <strong>de</strong>rBechte 106 fl. 42 kr. nebst <strong>de</strong>n<br />

Kosten für die drei Prüfungen (wofür er je<strong>de</strong>m Professor einen Dukaten, <strong>de</strong>m Direktor<br />

zwei Dukaten bezahlt) und für die Disputation; ein Doctor <strong>de</strong>r Medizin für<br />

Alles 173 fl. 22 kr. 3 ), für das Magisterium <strong>de</strong>r Philosophie, welches gewöhnlich<br />

Mehrere zusammen nehmen, wer<strong>de</strong>n 91 fl. 21 kr. bezahlt; dann entrichtet je<strong>de</strong>r<br />

noch insbeson<strong>de</strong>re 6 fl. 30 kr. (für das Diplom?). Er bemerkt noch, dass wenn<br />

zwei Juristen zusammen graduirt wer<strong>de</strong>n, sie zusammen 178 fl. 57 kr. und drei<br />

zusammen 253 fl. 25 kr. bezahlen; ein ähnliches Verhältniss hatte ungezweifelt<br />

auch bei <strong>de</strong>n zwei an<strong>de</strong>rn höhern Facultäten Statt.<br />

Von einer Prüfung einstehen<strong>de</strong>n Professoren zum Doctorate, das je<strong>de</strong>r Professor<br />

von seiner Facultät haben musstc, kommt auch in dieser Perio<strong>de</strong> nichts vor.<br />

§ 109.<br />

Die Massregeln, die Stu<strong>de</strong>nten in Fleiss und Ordnung zu erhalten, gingen in<br />

dieser Perio<strong>de</strong> fort, erhielten ihre volle Stabilität und wur<strong>de</strong>n theilweise vervollständigt.<br />

So war mit Hof<strong>de</strong>kret vom 22. Juni 1778 zur Vorzugsklasse, die nebst<br />

<strong>de</strong>n drei Klassen gegeben wer<strong>de</strong>n durfte, die schöne Beantwortung aller Prüfungsfragen,<br />

zur ersten Klasse ihre richtige'Beantwortung, zur zweiten Klasse die richtige<br />

Beantwortung <strong>de</strong>r meisten Fragen, zur dritten Klasse die richtige Beantwortung<br />

<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rzahl <strong>de</strong>r Fragen, zu keiner Klasse die Nichtbeantwortung <strong>de</strong>r meisten<br />

Fragen angeordnet.<br />

Ueber Fleiss und Betragen <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker kommen wenige Klagen vor, doch<br />

zogen Nachlässigkeit und an<strong>de</strong>re Exzesse im Jahre 1777 zweien Studiren<strong>de</strong>n die<br />

Abgabe zum Militär zu. Im Jahre 1775 hatten Stu<strong>de</strong>nten Hän<strong>de</strong>l mit Komödianten,<br />

über welche bei<strong>de</strong> Theile schuldig befun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n etc.<br />

Unter <strong>de</strong>in 13. Jänner 1780 verbot das Ordinariat Brixen <strong>de</strong>n Klerikern<br />

1) Falsa narratio, liam iu sola collatione gradus doctoralis ceutum et ultra flfacultati<br />

subtrahuntur. — (Eph. th. ad 15 Maj. 1779.)<br />

2) L. c. Seite 105.<br />

3) Diess stimmt nicht ganz mit einem Beschlüsse <strong>de</strong>r medizinischen Facultät vom<br />

16. Juni 1780 (in <strong>de</strong>n Universitäts-Akten) zusammen; nach diesem ist zu bezahlen:<br />

1. Den Professoren pro examine 26 fl 104 fl. — kr.<br />

2. Dem Direktor zwei Dukaten ä 4 fl. 31 kr. . 9 fl. 2 kr.<br />

3. Ratione gradus je<strong>de</strong>m Professor 6 fl. . . . 24 fl. — kr.<br />

4. Dem Direktor und Rektor je 1 Dukaten . . 9 fl. 2 kr.<br />

5. Dem Promotor 1 Dukaten 4 fl. 31 kr.<br />

6. Den Dekanen <strong>de</strong>r drei übrigen Facultäten . . 13 fl. 33 kr.<br />

7. Der Facultätskasse 10 fl. — kr.<br />

8. Der Rektoratskasse 2 fl. — kr.<br />

9. Dem Notar 9 fl. — kr.<br />

10. Dem Pe<strong>de</strong>ll 6 fl. — kr.<br />

11. Dem Thorsteher — fl. 45 kr.<br />

Zusammen 191 fl. 53 kr.


— 209 —<br />

strengstens <strong>de</strong>n Besuch von Theater, Wirthshäusern, Redouten und Tänzen, was<br />

die Universität auf Ersuchen <strong>de</strong>sselben bekannt machte.<br />

Nach <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r bestimmton Jahrgänge in allen Pacultäten und<br />

Lehrfächern scheint die Zahl <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n — wenigstens in <strong>de</strong>r Theologie —<br />

be<strong>de</strong>utend abgenommen zu haben, wozu wohl auch die Studien bei <strong>de</strong>n Ordinariaten<br />

und in Klöstern beitrugen. In <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Jahrgängen <strong>de</strong>r Dogmatik waren im Jahre<br />

1776 noch 59, im Jahre 1777 nur 23, im Jahre 1782 doch wie<strong>de</strong>r 34 Stu<strong>de</strong>nten.<br />

§ 110.<br />

Was die Lehrmittel betrifft, so wur<strong>de</strong>n die Bücher <strong>de</strong>r Jesuiten zum Vortheil<br />

<strong>de</strong>r öffentlichen Bibliothek verwen<strong>de</strong>t. Uebor die Bibliotheken <strong>de</strong>r Jesuiten waren<br />

Kataloge, von einem Exjesuiton, und zwar auch über die Manuscripte und verbotenen<br />

Bücher zu verfassen, und an Universitäts-Orten unter <strong>de</strong>r Aufsicht eines Professors<br />

diese Bibliotheken zu eröffnen 1 ). In Innsbruck verfassto diesen Katalog<br />

<strong>de</strong>r Exjesuit Franz Stadler, in welchen er selbst die Bücher, die von <strong>de</strong>n Exjesuiten<br />

in ihre Zimmer entlehnt waren, aufnehmen musste, und <strong>de</strong>ssen Eichtigkeit erst anerkannt<br />

wur<strong>de</strong>, nach<strong>de</strong>m er sie durch Vcrgleichung mit <strong>de</strong>n frühern vom Professor<br />

Weitenauer veifassten Bibliotheks-Katalog dargethan hatte. Die Bibliothek <strong>de</strong>s<br />

Haller Jesuiten-Collegiums mit 6652 Bän<strong>de</strong>n, über welche schon im Jahre 1771<br />

bis 1772 ein sehr guter Katalog verfasst wor<strong>de</strong>n war, und die nach einer a. h. Entschliessung<br />

vom 14. September 1775 bis zur Entscheidung über ein in Hall zu<br />

errichten<strong>de</strong>s Institut dort zu bleiben hatte, wur<strong>de</strong> über eine a. h. Entschliessung<br />

vom 10. Jänner 1780 ebenfalls mit <strong>de</strong>r Innsbrucker Bibliothek vereiniget und die<br />

Duplikate aller Bücher wur<strong>de</strong>n zum Vortheil <strong>de</strong>r Bibliothek verkauft 2 ).<br />

Nach einem Hoferlass vom 16. März 1776 soll die jährliche Bibliotheks-<br />

Dotation in 5 Theilen, y5 für je<strong>de</strong> Facultät, l /~ zu Werken <strong>de</strong>r schönen Literatur<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n; die Facultäten durften <strong>de</strong>n Betrag von zwei Jahren für ein<br />

grösseres Werk zusammen nehmen. Unter <strong>de</strong>m 18. Februar 1778 wur<strong>de</strong> das Ausleihen<br />

<strong>de</strong>r Bücher an Professoren auf 14 Tage gegen Schein bewilliget, was jedoch<br />

nach Hof<strong>de</strong>kret vom 15. Jänner 1781 auf seltene Werke und Manuscripte nicht<br />

auszu<strong>de</strong>hnen war. Solche seltene Werke, beson<strong>de</strong>rs Incunabeln, hatte die Bibliothek<br />

nicht wenige 3 ).<br />

Als Bibliothekar folgte auf Eoschman im Jahre 1761 <strong>de</strong>r Weltpriester Graser<br />

und auf diesen im Jahre 1779 <strong>de</strong>r Weltpriester Schwarzl.<br />

Die Vervollständigung <strong>de</strong>r philosophischen und medizinischen Cabinette ging<br />

nach Massgabe <strong>de</strong>r Dotationen fort.<br />

Für Schulbücher, <strong>de</strong>ren Verschleiss bei <strong>de</strong>r Vorschrift, je<strong>de</strong>s Fach nach <strong>de</strong>m<br />

bestimmten Vorlesebuch zu lehren, sehr gross war, hatte nach Hof<strong>de</strong>kret vom<br />

22. Juni 1776 die Trattner'sche Buchhandlung in Wien gegen 20—25 Prozent<br />

Eabatt zu sorgen.<br />

§ 111.<br />

Mit <strong>de</strong>n Dikastwien, namentlich mit <strong>de</strong>m Gubernium, mit <strong>de</strong>m die Universität<br />

durch die Lan<strong>de</strong>s-Studien-Commission in Verbindung stand, scheint sie nach <strong>de</strong>r<br />

1) Hof<strong>de</strong>kret vom 2. November 1773, 18. Dezember 1773, 15. Jänner 1774,<br />

28. Jänner 1775.<br />

2) Vgl. De Luca 1. c. S. 69. De Luca spricht Seite 68 auch von einer Bücher-<br />

Sammlung, die von Brixen nach Innsbruck kam. was mir nicht klar ist, da in dieser<br />

Zeit in Brixen kein Jesuiten-Collegium bestand und an<strong>de</strong>re Corporationen, <strong>de</strong>ren Bücher<br />

bei ihrer spätem Aufhebung allerdings <strong>de</strong>r Innsbrucker Bibliothek zufielen, damals nicht<br />

aufgehoben wur<strong>de</strong>n.<br />

3) Vgl. De Luca 1. c. S. 71.<br />

Probst, Universität. 14


— 210 —<br />

Aufhebung <strong>de</strong>r Jesuiten im guten Benehmen gestan<strong>de</strong>n zu sein. Wenigstens suchte<br />

sie ihrem Dank gegen Gouverneur und Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r Commission öffentlichen Ausdruck<br />

zu geben, in<strong>de</strong>m sie — jetzt nicht mehr die Porträte ihrer Professoren, son<strong>de</strong>rn<br />

die Bildnisse dieser Männer und an<strong>de</strong>rer Wohlthäter <strong>de</strong>r Universität in ihre<br />

Aula zu erhalten wünschte. Im Jahre 1777 wur<strong>de</strong>n nämlich die Bildnisse <strong>de</strong>s<br />

Grafen Heister — seit 1773 Gouverneur und Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s-Studien-Commission<br />

— und <strong>de</strong>s Grafen Coreth, Vicepräsi<strong>de</strong>nt dieser Commission, zur Dankbarkeit<br />

l ) aufgestellt, und schon ein Jahr früher wur<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Senats-Antrag über<br />

<strong>de</strong>n Vortrag <strong>de</strong>s Kektors v. Sterzinger die Porträte <strong>de</strong>r Hofräthe v. Martini und<br />

Störk, bei<strong>de</strong> Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission und von grossem Einfluss,<br />

ersterer als Generalien-Eeferent, <strong>de</strong>r zweite in medizinischen Angelegenheiten, bewilliget,<br />

und auch die Bildnisse <strong>de</strong>r Kaiserin und <strong>de</strong>s Kaisers, um die man gebeten<br />

hatte, übersen<strong>de</strong>t.<br />

Nicht so gut war das Verhältniss zu <strong>de</strong>n Ordinariaten, namentlich zum Ordinariat<br />

Brixen (vgl. § 97). Diess ist schon daraus erklärlich, dass beson<strong>de</strong>rs seit<br />

<strong>de</strong>r Kegierung Joseph's II. <strong>de</strong>n Ordinariaten nicht angenehme Verordnungen erlassen<br />

wur<strong>de</strong>n, in welche die Universität als kaiserliche Anstalt ohne Anstand einging<br />

2 ). Es gab aber auch ein paar beson<strong>de</strong>re Divergenzen. Die Aufstellung Kopf s<br />

als Prokanzler nach Weyeter's Ableben wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität vom Ordinariate in<br />

einem Schreiben notifizirt, das die Aufschrift hatte: »Dem Hochwürdigen Edlen<br />

Hochgelehrten unsern beson<strong>de</strong>rs lieben andächtigen N. Kektor und Senatui aca<strong>de</strong>mico<br />

zu Innsbruck *. Die Universität war empfindlich, weil das nach <strong>de</strong>m Martinischen<br />

Dekrete <strong>de</strong>m Kektor gebühren<strong>de</strong> Wort »Herr* mangelte; doch blieb die<br />

Sache damals ohne weitem Erfolg. Als aber im Jahre 1781 <strong>de</strong>r Prokanzler ein<br />

an<strong>de</strong>res Ordinariats-Schreiben mit <strong>de</strong>r nämlichen Aufschrift übergeben wollte 3),<br />

wur<strong>de</strong> es <strong>de</strong>m Prokanzler mit <strong>de</strong>r Bemerkung zurückgestellt, ohne <strong>de</strong>n Titel»Herr*<br />

für <strong>de</strong>n Eektor kein Schreiben anzunehmen. Bei Weyeter's Verlass-Abhandlung<br />

for<strong>de</strong>rte die Universität die Präce<strong>de</strong>nz vor <strong>de</strong>m Kural<strong>de</strong>kan, weil ihm <strong>de</strong>r Rektor<br />

doch nicht nachstehen könne. Se<strong>de</strong> vacante antwortete das Brixener Generalvicariat<br />

unter <strong>de</strong>m 11. Februar 1779, Zweifel über <strong>de</strong>n Vertrag vom Jahre 1688 (§ 13)<br />

hätte <strong>de</strong>r Delegans auszulegen, im vorliegen<strong>de</strong>n .Fall« sei aber nicht einmal ein<br />

Zweifel, und zwar um so weniger, als Weyeter nebst <strong>de</strong>r Professur noch ein an<strong>de</strong>res<br />

Amt als Kural<strong>de</strong>kan versah. Der Senat bcschloss nun zwar, wie es <strong>de</strong>r neue Prokanzler<br />

sogleich vor einer Verhandlung mit <strong>de</strong>m Ordinariate beantragt hatte, zur<br />

Amtshandlung <strong>de</strong>n 2\ T otar zu schicken, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kural<strong>de</strong>kan allerdings vorgehen<br />

könne, suchte aber doch noch bei an<strong>de</strong>rn Universitäten nähere Aufklärungen 4 )<br />

1) Grati animi tesserae, -wie die Aufschriften sagen.<br />

2) Z. B. vom 16. Mai 1781, in allen Facultaten — mit Ausnahme <strong>de</strong>r Theologie<br />

— auch Ju<strong>de</strong>n als Stu<strong>de</strong>nten zuzulassen; vom 6. November 1781, auch Akatholiken zu<br />

aka<strong>de</strong>mischen Gra<strong>de</strong>n zu promoviren; das Verbot, dass österreichische Unterthanen in<br />

Collegio romano studiren; dass nach Hof<strong>de</strong>kret vom 4. Mai 1781 von <strong>de</strong>r Bulle unigenitus<br />

nur historische Meldung ohne Vertheidigung ihrer Grundsätze zu machen sei-<br />

— Der Brixener Bischof Jos. Gr. Spauer verbot seiner Geistlichkeit <strong>de</strong>n Gebrauch dieser<br />

Bulle, worüber ihn <strong>de</strong>r Papst in einem eigenen Schreiben ta<strong>de</strong>lte, <strong>de</strong>r Bischof aber sich<br />

vertheidigte. (Siehe die Aktenstücke bei Sinnacher Bd. IX. S. 537 ff.)<br />

3) Es betraf <strong>de</strong>n Theologen Clement, <strong>de</strong>r nach bestelltem Quartier von Innsbruck<br />

nach Brixen zu <strong>de</strong>n Studien gegangen war und von <strong>de</strong>m die Bezahlung für das bestellte<br />

Quartier gefor<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>.<br />

4) Der Senat schrieb nach Wien, Prag und Freiburg und erhielt von Wien die<br />

Aufklärung, die Abhandlung eines Professors stehe <strong>de</strong>r Universität zu, wenn er jedoch<br />

dazu ein geistliches o<strong>de</strong>r weltliches Amt habe, handle <strong>de</strong>r Bischof o<strong>de</strong>r die Regierung


— 211 —<br />

und schrieb später noch einmal an das Ordinariat, ihr Eecht geltend zu machen,<br />

da das Eecht <strong>de</strong>s Ordinariats sich nur auf <strong>de</strong>n durch spätere Verordnungen abrogirten<br />

Maximilian'schen Vertrag grün<strong>de</strong> und dio Sache bereits contentiös gewor<strong>de</strong>n<br />

sei, sohin die Jurisdiction <strong>de</strong>s Bischofs ohnehin aufhöre (§ 96). Der Bischof<br />

wen<strong>de</strong>te sich unter <strong>de</strong>m 1. März 1781 an das Gubernium, und diess entschied<br />

nach wie<strong>de</strong>rholtem Bericht <strong>de</strong>r Universität*) für diese, weil dio Abhandlung bereits<br />

contentiös gewor<strong>de</strong>n sei, daher Dekan Norz, <strong>de</strong>r noch immer seine Mitwirkung anspreche<br />

, eine Eüge verdiene. — Allein das Ordinariat und <strong>de</strong>r Dekan Hessen <strong>de</strong>n<br />

Vorwurf nicht auf sich liegen und <strong>de</strong>r Streit über das Eecht ging noch fort.<br />

Im Jahre 1781 wur<strong>de</strong> bei einer Eauferei auch ein Kleriker verwun<strong>de</strong>t. Das<br />

Ordinariat bewilligte <strong>de</strong>m Prokanzler dio Absolution ab cxcommunicatione gegen<br />

Auferlegung einer heilsamen Busse. Dekan Jäger hielt diess seine Jurisdiction<br />

präjudizirlich und machte geltend, dass <strong>de</strong>r Prokanzler nur pro foro intcrno eine<br />

Busse aufgeben könne 2 ).<br />

§ 112.<br />

In <strong>de</strong>n ersten Jahren nach <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Jesuiten suchte selbst die Eegierung<br />

<strong>de</strong>n katholischen Charakter <strong>de</strong>r Universität aufrocht zu erhalten. Sie befahl<br />

unter <strong>de</strong>m 7. Juni 1777 <strong>de</strong>n Empfang <strong>de</strong>r sacra Synaxis am grünen Donnerstag<br />

<strong>de</strong>r Universität in corpore; mit a.h.Entschliessung vom 5. September 1777 wur<strong>de</strong><br />

die ehemalige Jesuitonkirche, welche unter <strong>de</strong>m 6. Mai I 775 als Filiale <strong>de</strong>r Aufsicht<br />

<strong>de</strong>r Stadtpfarre untergeordnet wur<strong>de</strong>, als Universitätskirche in <strong>de</strong>r Art erklärt,<br />

dass <strong>de</strong>r Umversitäts-Eektor Kirchpropst sei, mit <strong>de</strong>n vier Dekanen <strong>de</strong>n Gottesdienst<br />

anordne, und ein vom aka<strong>de</strong>mischen Senate zu wählen<strong>de</strong>r Präfekt das Oftkon omikum<br />

gegen Eechnungslegung besorge: <strong>de</strong>n Gottesdienst hätten in allenfalligor Ermanglung<br />

von Exjesuiten die geistlichen Universitäts-Professoren zu versehen. Als<br />

Präfekt wur<strong>de</strong> sohin <strong>de</strong>r Exjesuit Delama aufgestellt, <strong>de</strong>r auch die Obsorge über<br />

die ihm übergebenen Einrichtungs-Stücke erhielt. Von jetzt an wur<strong>de</strong>n natürlich<br />

alle aka<strong>de</strong>mischen Gottesdienste, und selbst die Feierlichkeit <strong>de</strong>r unbefleckten Empfängniss,<br />

bei welcher auch das Gubernium erschien, in dieser Kirche gehalten.<br />

Die Universität ermangelte jedoch nicht, bei allgemeinen kirchlichen o<strong>de</strong>r politischkirchlichen<br />

Feierlichkeiten auch in an<strong>de</strong>rn Kirchen zu erscheinen a ).<br />

Dass <strong>de</strong>r Antrag einer Säcularfeior <strong>de</strong>r Stiftung <strong>de</strong>r Universität im Jahre 1773<br />

erfolglos blieb, mag seine Erklärung in <strong>de</strong>r gera<strong>de</strong> damals erfolgten Aufhebung<br />

<strong>de</strong>r Jesuiten fin<strong>de</strong>n.<br />

Auch <strong>de</strong>r damals ventilirte Zweifel, ob die aka<strong>de</strong>mischen Gesetze, welche<br />

wegen ihrer Menge, nicht, im Gedächtnisse behalten wor<strong>de</strong>n krini-


— 212 —<br />

sollten, berührten <strong>de</strong>n katholischen Charakter um so weniger, als es ungeachtet <strong>de</strong>s<br />

allgemeinen Bedauerns über die häufigen Ei<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>m Alten blieb 1 ).<br />

Allein in <strong>de</strong>n letztern Jahren dieser Perio<strong>de</strong> kamen — zum Theil in Folge<br />

<strong>de</strong>r Gesetzgebung — Erscheinungen vor, die in frühern Zeiten nach <strong>de</strong>m damals<br />

an <strong>de</strong>r Universität herrschen<strong>de</strong>n kirchlichen Geiste gewiss nicht vorgekommen wären.<br />

Nichts zu sagen von einer merkbaren Geringschätzung <strong>de</strong>r sonst vom Publikum<br />

hochgeachteten marianischen Congregation 2 ), kam es im Jahre 1781 in Betreff<br />

<strong>de</strong>s Ei<strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r unbefleckten Empfängniss Maria's zu einem förmlichen<br />

Scandal, welches die Aufhebung dieser Feierlichkeit in <strong>de</strong>r ganzen österreichischen<br />

Monarchie zur Folge hatte. Der Professor Schwarzl sprach nämlich diesen Eid<br />

beim feierlichen Hochamte vor <strong>de</strong>m Prokanzler Kopf nicht in <strong>de</strong>r gewönlichen Formel<br />

3 ), die er jedoch ausgefüllt auf <strong>de</strong>n Altar legte, aus, was Kopf auf <strong>de</strong>r Stelle<br />

rügte 4 ). Diess anscheinend nicht be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Faktum hatte sehr be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Folgen;<br />

es erschien nämlich die ganze Geschichte in <strong>de</strong>n »Novelles ecclesiastiques * von<br />

Utrecht 5 ), und zwar so injuriös für die Universität und für in Innsbruck sehr geachtete<br />

Männer, dass die Universität nach mehreren Senats-Berathungen beschloss 6 ),<br />

anonym eine Rechtfertigung drucken zu lassen, und sie in Europa, namentlich nach<br />

Wien und Utrecht zu verbreiten. Und sohin erschienen zwei sehr gut aufgenommene<br />

7 ) Broschüren ohne Druckort und Verfasser: ^Erinnerung an <strong>de</strong>n Herrn<br />

Zeitungs-Verfasser von Utrecht 1782* (sie war von Jäger) und: ,Wi<strong>de</strong>rlegung<br />

eines Zeitungs-Artikels von Innsbruck, so in <strong>de</strong>r Kirchenzeitung von Utrecht unter<br />

<strong>de</strong>m 1. und 11. Mai d. J. herausgegeben wur<strong>de</strong> 1782 (von Prof. Stadler). — Der<br />

Prokanzler Kopf hatte <strong>de</strong>n Hergang sogleich auch <strong>de</strong>m Bischof von Brixen angezeigt,<br />

und dieser (Jos. Gr. Spauer) klagte darüber bei <strong>de</strong>m Gubernium, welches <strong>de</strong>n<br />

Schwarzl vernahm, <strong>de</strong>r sich weitläufig rechtfertigte, er hätte, mit leiser Stimme die<br />

Formel sprechend, kein Aergerniss gegeben (was er sich von mehreren Professoren,<br />

Güntherod, Jellenz, La Paix etc. bezeugen Hess), übrigens niemals die gewöhnliche<br />

Formel anerkannt, da sie Päpsten statt <strong>de</strong>r Kirche die Bestimmung <strong>de</strong>r Glaubenslehren<br />

zuschreibe und eine blosse Meinung als zu beschwören hinstelle; diess wäre<br />

gegen sein Gewissen, er bitte, die Sache <strong>de</strong>m Kaiser vorzulegen. Der Bischof, <strong>de</strong>n<br />

das Gubernium noch einmal vernahm, bemerkte unter An<strong>de</strong>rm, Schwarzl hätte die<br />

1) Eph. th. 9. Dezember 1773. Es wur<strong>de</strong> bemerkt, dass <strong>de</strong>r Eid auf ein Gesetz,<br />

das durch Gewohnheit schon lang abrogirt sei, als acci<strong>de</strong>ns ganz ungültig wäre, was<br />

aber An<strong>de</strong>re sehr ungenügend fan<strong>de</strong>n, und vielmehr auf gänzliche Unterlassung <strong>de</strong>s<br />

Ei<strong>de</strong>s antrugen.<br />

2) Der Saal <strong>de</strong>r Bürger - Congregation im Gymnasium diente <strong>de</strong>r Universität als<br />

Aula. Diese Congregation hatte vom 13. August 1777 durch acht Tage das zweite<br />

Jubiläum ihres Bestehens cum pompa, qua <strong>de</strong>cuit et potuit, unter An<strong>de</strong>rem mit einer<br />

sehr feierlichen Procession begangen.<br />

3) Alia a priori multum diversa formula in orali sua nuncupatione non sine »dstantis<br />

multitudinis admiratione usus. (Eph. th.)<br />

4) Nach Kopfs Angabe mit <strong>de</strong>n Worten: cur non legitur formula. — Nach<br />

Schwarzl's Angabe: quare non juxta formulam consuetam.<br />

5) Obtegi qui<strong>de</strong>m isthaec perperam gesta consepelirique aeterna oblivione oportuerant,<br />

quum ecce dimidium annum postea ea<strong>de</strong>m haec insipida fabula nescio quo auctore vel<br />

subventore alibi terrarum cum haud modica inclytae Universitatis nostrae infamia atque<br />

perturbatione fuit excocta. (Eph. th.)<br />

6) Ut apologeticus über sub tecto Universitatis nomine typis e<strong>de</strong>retur, isque uti<br />

in alias Europae piagas, ita quoque Viennam ipsumque Ultrajectum divulgaretur, in quo<br />

res ipsa gesta sincere exponatur, et sie ultrajeetensis distorta illa fabula calumniaque<br />

soli<strong>de</strong> confutetur. (Eph. th. unter Dekan Staffier.)<br />

7) A nemine non veri rectique amante cum plausu ferme reeepti. (Epb. th.)


— 213 —<br />

Sache vorher bei seinen Obern vorbringen sollen etc. So ging die Sache nach Wien<br />

und von dort erhielt mit a. h. Entschüessung vom 3. Jänner 1782 Schwarzl und<br />

noch mehr Kopf einen Verwei&-über ihr Benehmen, und — <strong>de</strong>r ganze Eid wur<strong>de</strong><br />

bei allen Universitäten, Doctor-Graduationen und grössern lateinischen Congregationen,<br />

wo er üblich sei, abgeschafft, ^ da die Wichtigkeit <strong>de</strong>s Ei<strong>de</strong>s for<strong>de</strong>re, dass<br />

solcher nur alsdann abgelegt wer<strong>de</strong>, wenn er eine gewisse Wahrheit zum Stoffe,<br />

und Noth zum Beweggrund habe, welche bei<strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnisse hier mangeln *. Eine<br />

Bitte Kopfs vom 6. Juli 1782 um Zeugenverhör gegen Schwarzl's Darstellung <strong>de</strong>r<br />

Sache wur<strong>de</strong> vom Gubernium unter <strong>de</strong>m 12. Juli abgewiesen, weil er nur wegen zu<br />

lauter Stimme am unrechten Orte geta<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n sei, die das Gubernium selbst<br />

gehört hätte. Auch Professor und Direktor Albertim beklagte sich beim Gubernial-<br />

Präsidium noch insbeson<strong>de</strong>rs sehr bitter, dass er vom Verfasser <strong>de</strong>s Utrechter Aufsatzes,<br />

<strong>de</strong>r wahrscheinlich Schwarzl sei, angegriffen wur<strong>de</strong>, und bat um Satisfaktion.<br />

Die Klage ging unter <strong>de</strong>m 29. Dezember 1782 nach Wien, von woher unter <strong>de</strong>m<br />

17. Jänner 1783 <strong>de</strong>r Bescheid kam, dass Albertini von Schwarzl nur dann Genugthuung<br />

zu erwarten hätte, wenn er vorläufig beweise, dass Schwarzl die in <strong>de</strong>n<br />

Novelles eingerückte Stelle berichtet und um Aufnahme <strong>de</strong>rselben ersucht habe.<br />

Ein an<strong>de</strong>rer auffallen<strong>de</strong>r Akt an <strong>de</strong>r Universität war im Jahre 1782 auch<br />

die Doctorirung <strong>de</strong>s Göttinger Professors August Schlötzer, <strong>de</strong>ssen Staats-Anzeiger<br />

die freien Aeusserungen an <strong>de</strong>r Universität Innsbruck — wie die Antritts-Ee<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

juridischen Professors Jellenz *), welcher unter An<strong>de</strong>rem <strong>de</strong>n Kaiser Joseph als<br />

Alexan<strong>de</strong>r gegen Eom darstellte, und auch die Geschichte mit Schwarzl etc. aufnahm<br />

und <strong>de</strong>ssen Weltgeschichte Prof. Michaeler zum Vorlesebuch für Innsbruck<br />

bearbeitet hatte 2 ). Nach<strong>de</strong>m sich Schlötzer im November 1781 bei acht Tagen in<br />

Innsbruck aufgehalten hatte und von <strong>de</strong>n meisten Professoren ehrenvollst aufgenommen<br />

wor<strong>de</strong>n war, wur<strong>de</strong> er am 23. Juli 1782, obschon abwesend, mit grösster<br />

Feierlichkeit von <strong>de</strong>r juridischen Pacultät zum Doctor <strong>de</strong>r Rechte an <strong>de</strong>r Innsbrucker<br />

Universität creirt 3 ).<br />

Solche Vorgänge zeugen allerdings von einer gewaltigen Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

ursprünglichen Universitäts-Charakters und <strong>de</strong>m in die Universität wenigstens theilweise<br />

gedrungenen Geiste eines Gottfried van Swieten.<br />

§ 113.<br />

Seit <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu that die Regierung Vieles, um <strong>de</strong>r<br />

Universität Ansehen und Ruf zu verschaffen, ohne dass diess an <strong>de</strong>r Innsbrucks<br />

Universität gelingen wollte.<br />

Man fuhr fort, die Lehrmittel zu vermehren, und führte endlich die Lehrkanzel<br />

<strong>de</strong>r Chemie ein, über die so lang verhan<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n war; zu allen k. k. Anstellun-<br />

1)1. Band 2. Heft Seite 304—334. Jellenz's Re<strong>de</strong> han<strong>de</strong>lte <strong>de</strong> vetustate juris<br />

canonici novi.<br />

2) Breviarium historiae universalis Schlötzerianae hiuein<strong>de</strong> succinetius excerptae<br />

atque ad usus auditorum in Universitate oenipontana latine conversae A. C. M. Oenip.<br />

1780. Die Arbeit wur<strong>de</strong> von Wien belobt, jedoch zu einem Vorlesebuch nicht geeignet<br />

gefun<strong>de</strong>n.<br />

3) Dies 23. Juli . . in nostris fastis commemorandus renit, quod in eo cl» 10 ; . .<br />

Schlötzer tametsi absenti, tametsi quoque Protestantium uni gradus nihilominus ac dignitas<br />

Doctoris jurium oenipontani ad praece<strong>de</strong>ntem ipsius supplicationem, gubernii quoque<br />

hujatis conformiter ad anteriora augustissima <strong>de</strong>creta assecutam approbationem ab inclyto<br />

collegio juridico oenip. <strong>de</strong>cretus atque etiam in publico aca<strong>de</strong>mico palatio ab ill.<br />

D. Pacultatis illius <strong>de</strong>cano inter tympanorum et lituum festos strepitus solemnissime<br />

collatus fuerat.


— 214 —<br />

gen in <strong>de</strong>r Seelsorge, o<strong>de</strong>r höhern 1. f. Stellen in <strong>de</strong>n österreichischen Erblän<strong>de</strong>rn<br />

wur<strong>de</strong> absolvirtes inländisches Studium gefor<strong>de</strong>rt; die Senioren aller Facultäten<br />

wur<strong>de</strong>n zu kaiserlichen Käthen erhoben; die Lehrer bei theologischen Privat-Lehranstalten<br />

mussten an <strong>de</strong>r Universität geprüft wer<strong>de</strong>n 1 ), sich nach <strong>de</strong>n Vorschriften<br />

an <strong>de</strong>r Universität richten, und die Lehrsätze zur Beurtheilung an <strong>de</strong>n theologischen<br />

Direktor einsen<strong>de</strong>n; nur die geschicktesten Männer sollten mittelst Konkursprüfung<br />

zu Professuren gelangen etc.<br />

Auch lässt sich nicht läuguen, dass in dieser Perio<strong>de</strong> manche geschickte Professoren<br />

an <strong>de</strong>r Universität lehrten, die insbeson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Regierung<br />

zur Verfassung von Druckschriften entsprachen. Denn in <strong>de</strong>r Philosophie waren<br />

alle damaligen Professoren Schriftsteller 2 ), ebenso in <strong>de</strong>r Theologie 3 ), mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>s sonst ausgezeichneten Weyeter, von <strong>de</strong>n Professoren <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

sind mir nur von La Paix, Weinhart und Payr keine Druckschriften bekannt 4 ); in<br />

<strong>de</strong>r Medizin gilt diess aber nur von Kottruff 5 ); doch mögen Manche zur Schrift-<br />

1) So wur<strong>de</strong> im Jahre 1778 <strong>de</strong>r Servit Voglsanger aus Dogmatik und Kirchenrecht<br />

geprüft, wobei er am 21. Mai eine Vorlesung über Analysis ri<strong>de</strong>i, und am 25. Mai<br />

über forma regiininis ecclesiastici vor vier Professoren zu halten und darauf die mündliche<br />

Prüfung zu bestehen hatte, was er Alles cum insigni eruditionis lau<strong>de</strong> leistete,*<br />

ebenso wur<strong>de</strong>n geprüft am 21. und 22. September 1777 die zwei Stiftspriester von<br />

Stams, Wolf und Stöekl, von <strong>de</strong>nen Ersterer <strong>de</strong> systemate gratiae und <strong>de</strong> concordatis<br />

Germaniae, Letzterer <strong>de</strong> necessitate religionis revelatae und <strong>de</strong> pace religiosa ac westphalica<br />

vorzutragen hatte.<br />

2) Von <strong>de</strong>n Exjesuiten veröffentlichte Je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r drei Zallinger mehrere Werke;<br />

Fr anz S tadle r Abhandlungen <strong>de</strong> attractionibus specialibus — <strong>de</strong> ventis — <strong>de</strong> natura<br />

et effectibus iguis vulgaris; — Jos. Stadler eine Dissertatio <strong>de</strong> Satione; — Weinhart<br />

nebst drei Auflagen seines mathematischen Lehrbuches eine Abhandlung, „warum<br />

die Fische unter-stehen<strong>de</strong>m mit Eis be<strong>de</strong>cktem Wasser bald abstehen* 1 und sehr nützliche<br />

„Vergleichungs-Tabellen über Tiroler Yhren mit <strong>de</strong>m Wiener Mass""; — Albertini<br />

aber Dissertationen — <strong>de</strong> conscientia dubia —- <strong>de</strong> rerum internarum possibilitate — <strong>de</strong><br />

natura auimae humanae— <strong>de</strong> miraculis; — Michaeler endlich: tabulae parallelae<br />

antiquissimarum teutonicae linguae dialeetorum, —• seine Antritts-lte<strong>de</strong>: <strong>de</strong> studii historici<br />

in patria nece.ssitate — nebst <strong>de</strong>r schon angeführten Bearbeitung <strong>de</strong>r schlötzerischen<br />

Weltgeschichte, und später mehrere an<strong>de</strong>re Werke — De Luca wur<strong>de</strong> schon öfter<br />

erwähnt. Er führt von sich 11 Druckschriften an in seinem Journal S. 36.<br />

3) Kopf schrieb: Tyrocinum sacrae scripturae, und <strong>de</strong>r unstudirte Schriftgelehrte.<br />

— Hilariou Staffier: De vera X ;i militante ec<strong>de</strong>sia — <strong>de</strong> militantis ecclesiae<br />

supremo capite; — Plattner: Disscrtationes — in tractatus universae theologiae —<br />

Augustini et Thomae le gratuita Eleccorum prae<strong>de</strong>stinatione sententia — De revelatae<br />

Religionis cum recta ratione et sensu uuiversaruin gentium consensu; —Oberrauch:<br />

Theologia, moralis — Vindiciae theologiae suae adversus ltecenseutem Friburgeusem —<br />

Tractatus <strong>de</strong> lege Dei aeterua; - Jäger: Dissertatio <strong>de</strong> dolore necessario sacramenti<br />

poenitentiae et baptismi — Üe Tertulliauo duce Anthropomorphitarum -- De jure territorii<br />

praesulum ecclesiasticorum - De veterum teinplorum idolatria; — Sterzinger:<br />

Abhandlung von <strong>de</strong>r Taufe und <strong>de</strong>r Firmung; —• Schwarzl: praelectioues theologicae<br />

polemicae und An<strong>de</strong>res; •— Gras er und (Jüntherod waren fruchtbare Schriftsteller,<br />

wie man bei De Luca 1. c. S. 43 und 19 seilen kann. Ersterer gab unter An<strong>de</strong>rm in<br />

Druck: Orazione funebre in morte di Gerolamo Tartarotti - <strong>de</strong> historici studii amoenitate<br />

etc.. Letzterer: Theologia naturalis — De criteriis veritatis — Auctoritas concilü<br />

oecumenici supru roni. pontilicem etc.<br />

4) Der fruchtbarste Schriftsteller war Banniza, von <strong>de</strong>m De Luca Seite 23 zweiunddreissig<br />

Druckwerke aufzahlt. Jellenz gab seine Trauerre<strong>de</strong> auf Maria Theresia und<br />

seine Antrittsre<strong>de</strong>, Dinzeudorf: tractatus <strong>de</strong> <strong>de</strong>cimis, Pehem: <strong>de</strong> consensu parentuni —•<br />

und Mehreies nach <strong>de</strong>r Versetzung von Innsbruck in <strong>de</strong>n Druck, was theilweise auch<br />

von Schriften an<strong>de</strong>rer Professoren gilt.<br />

5j Egloff schrieb: Dissertatio <strong>de</strong> vita longa et simplici — Gerstner: Dissertatio<br />

<strong>de</strong> podagra — De salubritato aquae purae — Oommentaria in Boerhavium und an<strong>de</strong>re


— 215 —<br />

stellerei nicht allein durch das Interesse für die Wissenschaft, wie in frühern Zeiten,<br />

son<strong>de</strong>rn zum Theil auch durch die wie<strong>de</strong>rholten Auffor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Eegierung und<br />

Belobung <strong>de</strong>rselben über vorgelegte Druckwerke ermuntert wor<strong>de</strong>n sein. So wur<strong>de</strong><br />

z. B. Albertini unter <strong>de</strong>m 3. November 1778, Sterzinger unter <strong>de</strong>m 7. November<br />

1779 wegen ihrer Abhandlungen belobt, und unter <strong>de</strong>m 11. November 1780<br />

Franz Zallinger wegen seiner Abhandlung <strong>de</strong> aestimanda perfectione machinarum,<br />

und schon früher wegen seiner berühmten Abhandlung <strong>de</strong> causis et remediis inundationum<br />

in Tiroli mit angehängten Thesen aus <strong>de</strong>r Physik '). Ebenso wur<strong>de</strong><br />

Schwarzl unter <strong>de</strong>m 11. November 1780 und Gerstner wegen seines Commentars<br />

mit <strong>de</strong>r Bemerkung belobt, „zu andächtig ausfallen<strong>de</strong> Ausdrücke wegzulassen 5 .<br />

Dagegen wur<strong>de</strong> freilich auch <strong>de</strong>n Professoren Jäger und Plattner die vom Direktor<br />

beantragte Gehalts-Erhöhung auf 500 11. unter <strong>de</strong>m 16. Dezember 1780 nicht<br />

bewilligt, weil sie <strong>de</strong>n im Jahre 1773 gestellten Bedingungen <strong>de</strong>r Auszeichnung —<br />

namentlich durch Druckschriiten nicht entsprochen hätten 2 ).<br />

Mehrere Professoren machten <strong>de</strong>r Universität auch in an<strong>de</strong>rer Beziehung Ehre,<br />

z. B. Weyeter, <strong>de</strong>r nicht nur ein vielseitig gelehrter Professor, son<strong>de</strong>rn auch Prokanzler<br />

und ßural<strong>de</strong>kan war, ein Amt, das vor und nach ihm kein Professor versah<br />

3 ); er war auch k. k. ßath und ßath <strong>de</strong>r Bischöfe von Brixen und Chur. Professor<br />

Kopf war <strong>de</strong>r erste Gymnasial-Direktor im Jahre 1761 und später Direktor<br />

<strong>de</strong>r Philosophie, auch geistlicher und kaiserlicher Kath und von <strong>de</strong>n Tiroler Ordinariaten<br />

aufgestellter Commissär bei <strong>de</strong>r im Jahr 1770 aufgestellten 1. f. Commission<br />

zur Untersuchung <strong>de</strong>r mil<strong>de</strong>n Stiftungen 4 ); Oberrauch Beichtvater <strong>de</strong>r Erzherzogin<br />

Elisabeth 5 ). Professor Weinhart leitete die Mappirung von Vor<strong>de</strong>rösterreich, und<br />

zwei Karten (Vorarlberg und die Landvogtei Tittmaning) wur<strong>de</strong>n unter seiner<br />

Leitung fertig. De Luca machte sich durch sein olt angeiührtes Journal, welches<br />

vorzüglich die Universität Innsbruck behan<strong>de</strong>lt, verdient. Manche <strong>de</strong>r damaligen<br />

Universitäts-Professoren dürften <strong>de</strong>s An<strong>de</strong>nkens durch Porträte in <strong>de</strong>r Aula nicht<br />

weniger würdig gewesen sein, als durch Bildnisse verewigte Collegen früherer Zeit;<br />

Werke; — Trabucco : De Mechanismo et usu Respirationis — Dissertatio <strong>de</strong> usu glandis<br />

quercinae. — Schiverek: Flora Tyrolensis.<br />

1) Der nachmalige Bischof von (hur, Carl v. Buol, disputirte über die Thesen.<br />

Die Abhandlung gab <strong>de</strong>r Passauer Domherr Joan Gr. Auersberg im Jahre 1779 <strong>de</strong>utsch<br />

heraus, und <strong>de</strong>r Baudirektions-Adjunkt Duille wie<strong>de</strong>r erweitert im Jahre 1826.<br />

2) Bei<strong>de</strong> hatten seit 1773 nur einige Dissertationen drucken lassen und waren<br />

Stiftspriester.<br />

3) Docuit theologiam polemicam, cui patrologia adjuneta fuit, postremo theologis<br />

]mi anni historiam ecelesiasticam, 23 annis l'rocancellarii munus gessit, et ferme toti<strong>de</strong>m<br />

annis ofticium <strong>de</strong>cani forensis, quod ante ipsum nernini professorum actualium legimus<br />

fuisse concessum. Fuit quoque primus inter professores ecclesiasticos consiliarius caes.<br />

reg. qua senior facultatis, consiliarius quoque I'rincipis bris, et cur: — Vir niagni ingenii<br />

ac doctrinae, singulari claritatis dono in docendo praeditus, diseipulis carus, mansuetus,<br />

in consulendo pru<strong>de</strong>ns, quippe quem diuturna rerum experientia erudivit, et rirtus<br />

et liberalior natura parens excelsum fecit, — so schreibt Dekan Plattner in Eph. th.<br />

4d 18. Jan. 1779, als <strong>de</strong>m Tage seines Ablebens.<br />

4) Sinnacher Beiträge IX. 670.<br />

5) Der Tiroler Nationalkalen<strong>de</strong>r vom Jahre 1824 liefert über ihn eine Biographie.<br />

Seine Moral wur<strong>de</strong> beim ersten Erscheinen wie<strong>de</strong>rholt unter <strong>de</strong>m 4. Jan. 1775, 20. Jan. 1776<br />

belobt, doch als Vorlesebuch nicht erlaubt, und im Jahre 1778 erhielt <strong>de</strong>r theologische<br />

Direktor von Wien sogar <strong>de</strong>n Auftrag, zu sehen, ob er wohl nicht Laxismus lehre. Sie<br />

kam im Jahre 1797 in <strong>de</strong>n römischen In<strong>de</strong>x librorum prohibitorum. Er blieb in Innsbruck<br />

bis zum Jahre 1806 und starb am 22. Oktober 1808 als Franziskaner im Kloster<br />

EU Schwatz. (Vgl. § 158, Note.)


— 216 —<br />

allein kein Professor erhielt jetzt mehr diese Auszeichnung, wohl wegen <strong>de</strong>r<br />

verän<strong>de</strong>rten Zeitverhältnisse (vgl. § 111).<br />

Im Jahre 1781 ward auch vorzüglich durch Trabucco die tirolische Gesellschaft<br />

<strong>de</strong>r Künste und Wissenschaften gegrün<strong>de</strong>t *), die aber mit <strong>de</strong>r Universität<br />

und <strong>de</strong>m To<strong>de</strong> Trabucco's im Jahre 1782, wie es scheint, sich wie<strong>de</strong>r verlor.<br />

Ungeachtet dieser für <strong>de</strong>n Flor <strong>de</strong>r Universität geeigneten und sprechen<strong>de</strong>n<br />

Momente lässt sich doch in dieser Zeit keine stetige Berühmtheit <strong>de</strong>rselben behaupten.<br />

Der zweifelhafte vorzüglich durch ausländische auf Konkurs angestellte<br />

Professoren erstrebte Kuhm nunmehriger Aufklärung galt — mit Ausnahme von<br />

ein paar auffallen<strong>de</strong>n Erscheinungen (§110) — von an<strong>de</strong>rn Universitäten vielleicht<br />

noch mehr, als von jener zu Innsbruck, an welcher noch so viele Ueberbleibsel <strong>de</strong>r<br />

alten Schule wirkten, und dieser Kuhm sagte auch <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong> gewiss nicht zu und<br />

schützte auch die Universität nicht vor <strong>de</strong>r baldigen Aufhebung.<br />

Dagegen mussten die Uneinigkeiten, die auch in dieser Zeit an <strong>de</strong>r Universität<br />

nicht aufhörten, ihrem Eufe nachtheilig sein. Die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n bezeichnen<br />

die juridische Facultät gera<strong>de</strong>zu als <strong>de</strong>r theologischen Facultät immer<br />

missgünstig 2 ). Selbst bei einer Eektorswahl musste sich die a. h. Eegierung wegen<br />

Streitigkeiten in das Mittel legen (§ 103). In einem Berichte <strong>de</strong>r juridischen Facultät<br />

vom 25. September 1781 wird geklagt, dass die theologische Facultät die<br />

in <strong>de</strong>m canonischen Fache eingeführten Grundsätze vereitle. Die Studien -Hof-<br />

Commission trug strenge Untersuchung und Vorlage <strong>de</strong>s Befun<strong>de</strong>s mit Angabe <strong>de</strong>r<br />

Personen auf. Der theologische Direktor, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Hoferlass mitgetheilt wur<strong>de</strong>,<br />

hielt mit <strong>de</strong>m theologischen Dekane und einigen an<strong>de</strong>rn Professoren in <strong>de</strong>r Stille<br />

eine Versammlung, und es zeigte sich, dass vorzüglich <strong>de</strong>r Dogmatik-Professor<br />

Jäger gemeint sei, <strong>de</strong>r sich darüber muthvoll vertheidigte, freilich ohne erwünschten<br />

Erfolg 3 ). — Auch die Errichtung und Sanktionirung von theologischen Schulen<br />

ausser <strong>de</strong>r Universität war nicht geeignet, <strong>de</strong>r Hochschule in Innsbruck Ansehen<br />

zu verschaffen; und die Zahl <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker hat sich in <strong>de</strong>r Zeit wohl nicht vermehrt<br />

(vgl. § 109).<br />

Der Einfluss <strong>de</strong>s freien Geistes <strong>de</strong>r Universität darf in<strong>de</strong>ssen nicht unterschätzt<br />

wer<strong>de</strong>n, da er mit <strong>de</strong>r Universität an <strong>de</strong>r hohen Schule nicht erstarb, da die Juristen<br />

nothwendig an öffentlichen hohen Schulen gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n und auch die Theologen<br />

zu einer Anstellung in <strong>de</strong>n österreichischen Erblän<strong>de</strong>rn an öffentlichen Lehranstalten,<br />

sohin in Tirol nur an <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität studirt und namentlich<br />

das Kirchenrecht mit gutem Fortgang gehört haben mussten. Von geringerem<br />

Einfluss mag das Einschicken <strong>de</strong>r theologischen Thesen und <strong>de</strong>r Befehl, alle Lehranstalten<br />

nach <strong>de</strong>m Mustor <strong>de</strong>r Universität einzurichten, gewesen sein, zumal eine<br />

strenge Controle hierüber wohl nicht gehandhabt wur<strong>de</strong>.<br />

§ 114.<br />

Von die Universität zunächst nicht berühren<strong>de</strong>n Begebenheiten führen wir an,<br />

dass am 29. Juli 1777 Kaiser Joseph II. vom Besuche seiner Schwester in Paris<br />

1) De Luca 1. c. S. 88.<br />

2) Invidiosa semper nostrae facultati juridica facultas. (Eph. th. 23. Febr. 1782.)<br />

3) Juridica facultas tecto nomine questa, quod per anni <strong>de</strong>cursum nonnulH <strong>de</strong><br />

nostris doctoribus opiniones paradoxas et praescriptae canonicarum materiarum synopsi<br />

<strong>de</strong> regione oppositas palam tradidissent, et adhuedum <strong>de</strong>fensassent . . . Jaeger minime<br />

dubitävit, nervosa, mo<strong>de</strong>sta tarnen apologia rem a capite ainoliri, atque retun<strong>de</strong>re, i d<br />

quod egregie praestitit, sed cum modico effectu. (Eph. th. 23. Febr. 1782.)


— 217 —<br />

incognito nach Innsbruck kam, und obgleich er schon am folgen<strong>de</strong>n Tage wie<strong>de</strong>r<br />

abreiste, doch auch die Universität besuchte *).<br />

Der aka<strong>de</strong>mische Gottesdienst, welcher am 3. Jänner 1781 für die am 29. November<br />

1780 verstorbene Kaiserin Maria Theresia abgehalten wur<strong>de</strong>, gab Veranlassung<br />

zu divergenten Sinnes-Aeusserungen. Die Trauerre<strong>de</strong> dabei hielt Schwarzl; er<br />

kam in <strong>de</strong>rselben auch auf <strong>de</strong>n frühern Zustand <strong>de</strong>r Wissenschaften auf eine Art zu<br />

sprechen, die Manche ärgerte, während es An<strong>de</strong>re höchst wohlgefällig aufnahmen 2 ).<br />

Das erste Traueramt hielt <strong>de</strong>r Prälat von Wüten, zum zweiten lud Kektor Jellenz<br />

<strong>de</strong>n Exjesuiten Aigner, Präses <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Congregation, ein, was einige Professoren<br />

wie<strong>de</strong>r nicht gut aufnahmen 3 ).<br />

Auf die am 7. März 1781 erfolgte Ankunft <strong>de</strong>r Erzherzogin Elisabeth als<br />

Äbtissin <strong>de</strong>s a<strong>de</strong>lichen Damenstiftes wur<strong>de</strong>n am 10. März Tiroler Stän<strong>de</strong>, Universität,<br />

Collegium Nobilium und Magistrat zum Handkuss zugelassen 4 ).<br />

1) Am 30. Juli, als einem Sonntag, empfing er in <strong>de</strong>r Franziskaner-Kirche die<br />

Sakramente <strong>de</strong>r Beicht und Communion, besuchte dann das Colleguiin Nobilium, das<br />

am 15. September 1775 mit einer He<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Gouverneurs und einer Gegenre<strong>de</strong> Pehem's<br />

eröffnet wor<strong>de</strong>n war, dann die Universität, <strong>de</strong>n Hofgarten etc. und roisto um 5 Uhr<br />

Abends — zur Triumph-Pforte fahrend und dann <strong>de</strong>n 'Weg hinter <strong>de</strong>r Stadt einschlagend<br />

— weiter nach Hall etc. Utinam — schreibt Dekan v. Sterzinger in Eph. th. —•<br />

Tirolis digniorein se et amore et favore caesareo red<strong>de</strong>ret!<br />

2) Cujus insignis oratio, etsi quosdam abolitae societatis patronos non parum<br />

offendit, a reliquis tarnen applausum tulit, et Aug. Vind. in lucem prodiit. (Eph. th.<br />

3. Januar 1781.) Er sagte unter An<strong>de</strong>rem: Wie wur<strong>de</strong>n alle die Wissenschaften betrieben?<br />

nämlich so, dass das benachbarte Ausland unserer Unwissenheit nur spottete,<br />

unser Aller Meinungen nur verlachte, ja unsere Vorurtheile sogar zum Sprüchworte<br />

machte. Denken Sie an die letzten zwei Jahrhun<strong>de</strong>rte Deutschlands zurück und bekennen<br />

Sie mit <strong>de</strong>utscher lledlichkeit frei heraus, dass ein dichter Nebel <strong>de</strong>s Irrwahns unsern<br />

Horizont verfinstert und eine fast undurchdringliche Wolke <strong>de</strong>r veralteten Unwissenheit<br />

die kurzsichtigsten Blicke unserer Provinzen umnebelt haben. — Unsere heilige Religion<br />

selbst, war sie nicht in allen ihren Theilen auf das Schändlichste verunstaltet, da<br />

die Diener <strong>de</strong>rselben das ehrwürdige Priesterthum mit Hintansetzung <strong>de</strong>r reinen Quellen<br />

<strong>de</strong>r hl. Schrift und <strong>de</strong>r Altväter, die die Unwissenheit verstopfte, ihre ganze Wissenschaft<br />

in <strong>de</strong>n Schlacken neuentstan<strong>de</strong>ner Casuistik suchten, woraus entstand, da«s die<br />

heiligsten und wesentlichsten Pflichten <strong>de</strong>r Religion gar nicht gekannt, niemals gelernt<br />

o<strong>de</strong>r wenigstens vergessen und vernachlässiget, .statt <strong>de</strong>m aber Uusserliches Blendwerk,<br />

lächerliche Gebräuche, ja wohl gar abergläubische Irrthümer eingeführt wur<strong>de</strong>n; die geheimnissvollen<br />

Gerichte büssen<strong>de</strong>r Sün<strong>de</strong>r waren nicht mehr ein Heilungsort verwun<strong>de</strong>ter<br />

Gewissen, ein lehrreicher Unterricht irren<strong>de</strong>r Sün<strong>de</strong>r, son<strong>de</strong>rn ein blosser Missbrauch<br />

menschlicher Schwachheiten, ein falscher Deckmantel <strong>de</strong>s schändlichsten Eigennutzes<br />

und ein boshaftes Werkzeug irdischer Absichten gewor<strong>de</strong>n: die ehrwürdigen Predigt-tühie,<br />

wo man das Wort Gottes lehren und lernen .sollte, waren sie nicht, ehe<strong>de</strong>m psirlie)i>'ii<br />

Gaukelwerken einer weltlichen Schaubühne mehr als <strong>de</strong>m Ernste eines christlichen Unterrichtes<br />

gleich? Und <strong>de</strong>r Prediger selbst, wur<strong>de</strong> er nicht mehr aus Zeitvertreib als aus<br />

Lehrbegier<strong>de</strong> und Wahrheitsliebe gesucht? .... Ebenso war


- 218 —<br />

An<strong>de</strong>re Feierlichkeiten, an welchen die Universität Theil nahm, mögen unerwähnt<br />

bleiben, weil sie bezüglich <strong>de</strong>rselben nichts Beson<strong>de</strong>res darboten.<br />

§ 115.<br />

Seit <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu hat die Universität in 9 Jahren,<br />

wie wir sehen, eine ziemlich verän<strong>de</strong>rte Physiognomie erhalten. Ihre neuen Lokalien<br />

sind ansehnlicher und geräumiger, ihre Aula ist ein prächtiger Saal, freilich nicht<br />

allein für die Universität bestimmt; zu ihren kirchlichen Verrichtungen ist ihr die<br />

schönste Kirche <strong>de</strong>r Stadt übergeben; ihre Kostenbe<strong>de</strong>ckung ist nicht mehr <strong>de</strong>r<br />

Salzaccis allein, son<strong>de</strong>rn ein eigener Fond unter Verwaltung und Aushilfe <strong>de</strong>s<br />

Staates; durch Einführung <strong>de</strong>r Pastoral und Katechetik in <strong>de</strong>r Theologie, <strong>de</strong>r Statistik<br />

in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz, <strong>de</strong>r Chemie in <strong>de</strong>r Medizin sollte das Studium immer<br />

praktischer wer<strong>de</strong>n; <strong>de</strong>r Fleiss und Fortgang <strong>de</strong>r Schüler, die Geschicklichkeit und<br />

Wirksamkeit <strong>de</strong>r Professoren nach <strong>de</strong>n genauen Vorschriften sollte sorgfältig überwacht,<br />

schriftstellerische Arbeiten durch h. und a. h. Anerkennung belohnt wer<strong>de</strong>n.<br />

Insbeson<strong>de</strong>rs hatte <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Regierung vorzüglich in kirchenrechtlichen Gegenstän<strong>de</strong>n<br />

beabsichtigte freie Geist an <strong>de</strong>n juridischen Professoren La Paix, Pehem,<br />

Jellenz, aber auch an <strong>de</strong>n theologischen Professoren Schwarzl, Güntheröd, v. Sterzinger<br />

und an <strong>de</strong>m philosophischen Professor Michaeler treffliche Vertreter erhalten.<br />

Von Seite <strong>de</strong>r älteren Glie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Universität und selbst <strong>de</strong>s Ordinariats zeigte sich<br />

dagegen bei <strong>de</strong>r Entschie<strong>de</strong>nheit <strong>de</strong>r Regierung für die Neuerungen mehr Unzufrie<strong>de</strong>nheit<br />

als wirksamer Wi<strong>de</strong>rstand.<br />

Uebrigens stand die Universität wie alle Studien-Anstalten unter <strong>de</strong>r Centralstelle<br />

in Wien, wo für alle Erblän<strong>de</strong>r die nämlichen Referenten wirkten, die alle<br />

Studien-Anstalten gleichförmig einrichteten und von <strong>de</strong>n Provinzen über alle Lehranstalten<br />

gleichförmige Berichte for<strong>de</strong>rten.<br />

Sechster Abschnitt.<br />

Von <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Universität im Jahre 1788 bis<br />

zu ihrer Wie<strong>de</strong>rherstellung im Jahre 1791.<br />

§ 116.<br />

Obschon die Universität am Anfange dieses Zeitraumes aufgehoben wur<strong>de</strong>, so<br />

dürfen doch die 9 Jahre bis zu ihrer Wie<strong>de</strong>rherstellung um so weniger übergangen<br />

wer<strong>de</strong>n, als diese Aufhebung keine vollständige, son<strong>de</strong>rn nur eine Umgestaltung in<br />

ein ausge<strong>de</strong>hntes Lyceum mit Beibehaltung zweier Facultäten und mehrerer Studienzweige<br />

<strong>de</strong>r zwei an<strong>de</strong>rn Facultäten war, und unter Kaiser Joseph II. und auch unter<br />

seinem Nachfolger noch vor <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität über das Studienwesen<br />

sehr einflussreiche Verordnungen erlassen wur<strong>de</strong>n, welche für die künftige<br />

Universität wichtige Folgen hatten.


— 219 —<br />

Uebrigens ist <strong>de</strong>r Geist <strong>de</strong>r Regierung unter Kaiser Joseph auch bezüglich<br />

<strong>de</strong>r Studien in <strong>de</strong>r Hauptsache bekannt. Der sogenannte Gallicanismus erreichte in<br />

Oesterreich in dieser Zeit <strong>de</strong>n Culminationspunkt; von <strong>de</strong>m an die Spitze <strong>de</strong>r<br />

Studien-Hof-Commission als Präses gestellten freisinnigen Gottfried van Swieten<br />

und vom theologischen Referenten Rautenstrauch war schon oben die Re<strong>de</strong>. Der<br />

Professor <strong>de</strong>r politischen Wissenschaften in Wien, Sonnenfels, erhielt statt <strong>de</strong>s abgetretenen<br />

Martini das Generalien-Referat bei dieser Commission. Der Kaiser selbst<br />

fand gegen En<strong>de</strong> seiner Regierung und noch mehr sein Nachfolger Leopold eine<br />

etwas gemässigtere Richtung einzuschlagen, die sich in <strong>de</strong>r Hauptsache auch unter<br />

<strong>de</strong>r langen Regierung <strong>de</strong>s Kaisers Franz erhielt.<br />

Die Hauptgrundsätze <strong>de</strong>s Kaisers Joseph im Unterrichts nesen gehen aus <strong>de</strong>m<br />

Handbillet vom 29. November 1781 hervor, mit welchem <strong>de</strong>r Hofbibliotheks-Commissär<br />

Gottfried van Swieten zum Präses <strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission aufgestellt<br />

wur<strong>de</strong>, und in welchem <strong>de</strong>r Kaiser unter An<strong>de</strong>rn) ausspricht: »es sollen hinfüro die<br />

grossen Universitäten auf drei in <strong>de</strong>n österreichischen und böhmischen Län<strong>de</strong>rn<br />

eingeschränkt wer<strong>de</strong>n, nämlich Wien, Prag und eine in Galizien, die innsbrucker,<br />

Brünner und Gratzer cessiren* . . . Doch sollen bei <strong>de</strong>n aufgehobenen .»auch die<br />

jura tradirt wer<strong>de</strong>n, mit viel weniger Professoren jedoch, auch aus keinem medizinischen<br />

Fache, wohl aber eine chirurgische und Hebanimenschule bestehen (< . . .<br />

»Zur Besetzung <strong>de</strong>r Lehrämter muss die grössto Sorgfalt und die beste Auswahl<br />

getroffen wer<strong>de</strong>n, ohne Rücksicht auf Nation und Religion und Alles per coneursum,<br />

was nicht wohlbekannte geschickte Männer sind Ä . . . »Bis man nicht recht vergewissert<br />

ist, was Besseres zu fin<strong>de</strong>n, wird man sich an die bestehen<strong>de</strong>n theologischen,<br />

philosophischen und juridischen Vorlesebücher in Allem halten* . . . ^Die<br />

Anzahl <strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Lesens und Schreibens Lernen<strong>de</strong>n muss so gross als möglich, Jener<br />

<strong>de</strong>r auf höhere Studien sich verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>r, und endlich Jener, die alle Studien<br />

<strong>de</strong>r Universität frequentiren, nur die ausgesuchtesten Talente sein"' 1 ).<br />

§ 117.<br />

Aus <strong>de</strong>m angeführten a. h. Handbillet geht hervor, dass <strong>de</strong>r Grund <strong>de</strong>r Aufhebung<br />

<strong>de</strong>r Innsbrucker Universität nicht in innern Gebrechen <strong>de</strong>rselben zu suchen<br />

sei, da gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n letzten Zeiten ihres Bestehens ihr literarischer Ruf nicht<br />

schlecht war und <strong>de</strong>r in dieselbe eingedrungene freiere Geist bei Kaiser Joseph keine<br />

Auffor<strong>de</strong>rung zur Aufhebung sein konnte. Die wirkliche Aufhebung erfolgte erst<br />

ein Jahr nach <strong>de</strong>in erwähnten Handbillet, obschon bald nach <strong>de</strong>m Regierungs-<br />

Antritte <strong>de</strong>s Kaisers die Furcht davon sich verbreitete, und Bittschriften <strong>de</strong>r Tirol«)-<br />

Stän<strong>de</strong> etc. um Abwendung dieses Unglückes an <strong>de</strong>n Kaiser gerichtet wur<strong>de</strong>n. Es<br />

war schon ein schlimmes Vorzeichen, dass nach <strong>de</strong>m Beginne <strong>de</strong>s Schuljahres<br />

1781 •—82 die Promulgation <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>misch*. 1 » Statuten unterblieb: und während<br />

dieses Schuljahres beeilten sich viele Juristen un


— 220 —<br />

logie und Literärgeschichte, Güntherod für Kirchengeschichte und Privat-Kirchenrecht<br />

; Oberrauch, Jäger und Plattner kehren in ihre Klöster zurück (Kopf wur<strong>de</strong><br />

mit <strong>de</strong>r Hälfte seines Gehaltes, d.i. 250 fl., pensionirt); in <strong>de</strong>r Philosophie bleiben<br />

Zallinger für Mathematik, Stadler für Physik, De Luca für die politischen Wissenschaften,<br />

(Landwirtschaft, Manufakturen, Steuern, statist. Abriss <strong>de</strong>r Provinzialverfassung<br />

nebst Geschäfts-Styl), Albertini für Philosophie (<strong>de</strong>r freisinnige Michaeler<br />

wur<strong>de</strong> nach Wien versetzt); für die Jurispru<strong>de</strong>nz blieb La Paix als Professor <strong>de</strong>r Institutionen<br />

und <strong>de</strong>s Naturrechts und Banniza für das allgemeine Kirchenrecht und die<br />

Lan<strong>de</strong>sgesetze. Privat-Collegien für an<strong>de</strong>re juridische Fächer wur<strong>de</strong>n erlaubt. Jellenz<br />

wur<strong>de</strong> nach Freiburg, Dinzenhofer nach Prag übersetzt, Weinhart mit <strong>de</strong>m Jahresgehalt<br />

von 300 fl. entlassen; in <strong>de</strong>r Chirurgie blieb für Medizin und Klinik Menghin,<br />

für Chirurgie Eutroff, für Veterinärkun<strong>de</strong>, aus <strong>de</strong>r jedoch zum Absolutorium kein<br />

Zeugniss nöthig war, Scherer; Gerstrier wur<strong>de</strong> mit 900 fl. pensionirt, Trabucco mit<br />

<strong>de</strong>m Jahresgehalt von 300 fl. undSchiverek mit <strong>de</strong>m Jahresgehalt von 900 fl. entlassen.<br />

Die bleiben<strong>de</strong>n Professoren behielten ihren Gehalt, Neueinstehen<strong>de</strong> erhalten<br />

in <strong>de</strong>r Theologie, wenn sie Weltpriester sind, 500 fl., von Klöstern ausser Inns- .<br />

brück 400 fl., von Klöstern in Innsbruck 300 fl.; in <strong>de</strong>r Philosophie weltliche Professoren<br />

600 fl., geistliche wie in <strong>de</strong>r Theologie; in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz 800 fl.; in<br />

<strong>de</strong>r Medizin 600 fl. Fecht- und Sprachmeister hören auf. Die Studien dauern in<br />

je<strong>de</strong>r Abtheüung ausser <strong>de</strong>r Theologie 2 Jahre. Die 100 fl. zur Anschaffung von<br />

Büchern für politische Wissenschaften hören auf, die angeschafften Bücher sind <strong>de</strong>r<br />

öffentlichen Bibliothek zu übergeben.<br />

Die Organisirung wur<strong>de</strong> mit Erlass vom 1 8. Februar 1783 dahin vervollständigt,<br />

dass aus <strong>de</strong>n zwölf Professoren jährlich ein Eektor, wie früher gewählt<br />

wer<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r die Promotions-Geschäfte <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Facultäten, die Ordnung bei <strong>de</strong>n<br />

rigorosen Prüfungen und die Disziplin <strong>de</strong>s Lyceums besorgen soll; dass ferner Direktoren<br />

wie bisher bestehen, jedoch in <strong>de</strong>r Theologie, da <strong>de</strong>r Prälat von Wüten<br />

am 22. Dezember 1782 gestorben war, diess Amt jährlich von einem Professor<br />

aus <strong>de</strong>m Gremium abwechselnd — vom Senior angefangen, versehen wer<strong>de</strong>.<br />

Die Facultäts-Akten wur<strong>de</strong>n Anfangs an das Gubernium abgegeben, dann<br />

aber theilweise wie<strong>de</strong>r an das Lyzeum zurückgestellt.<br />

§ 118.<br />

Die ersten Jahre <strong>de</strong>s Lyceums waren ziemlich bewegt, vorzüglich wegen Professoren<br />

<strong>de</strong>r Theologie und wogen Errichtung <strong>de</strong>s Generalseminars, das auf die<br />

Theologie zurückwirkte, und diese bei weitem zur wichtigsten Facultät in dieser Zeit<br />

machte.<br />

Das erste Studienjahr <strong>de</strong>s Lyceums begann am 4. November 1782 mit <strong>de</strong>m<br />

Heiligengeist-Amte, bei welchem auf Gubernial-Auftrag <strong>de</strong>r vorjährige Rektor<br />

Schivorek — obschon entlassen — ohne Scepter funktionirte, weil <strong>de</strong>r noch vor<br />

Aufhebung <strong>de</strong>r Universität gewählte Rektor Michacler bereits nach Wien • abgegangen<br />

war, wo er Gustos <strong>de</strong>r Universitäts-Bibliothek wur<strong>de</strong> und 1804 starb. Als<br />

neuer Kektor wur<strong>de</strong> — ungeachtet mancher bestehen<strong>de</strong>r Umtriebe und Parteiangen<br />

— am 9. Jänner 1783 <strong>de</strong>r philosophische Professor De Luca gewählt und sogleich<br />

vom Gubernium — nicht mehr vom Kaiser — bestätigt.<br />

Drei Tage vor seinem To<strong>de</strong> hatte <strong>de</strong>r Prälat von Wilten <strong>de</strong>m Gubernium angezeigt,<br />

dass mehrere Stu<strong>de</strong>nten mit Uebergehung <strong>de</strong>r Metaphysik in die Theologie<br />

eingetreten seien und dass er umsonst ihren Rücktritt in die Philosophie angeordnet<br />

habe, in<strong>de</strong>m sie hierauf nur eine umständliche, sehr ungeeignete Bittschrift, die<br />

er hiemit vorlege, übergeben hätten; — selbst von <strong>de</strong>r dritten Gymnasial-Klasse


—. 221 —<br />

— sagten sie unter An<strong>de</strong>rm in dieser Schrift — wären Stu<strong>de</strong>nten in die Philosophie<br />

aufgenommen wor<strong>de</strong>n etc. Das Gubernium befahl am folgen<strong>de</strong>n Tag (20. Dezember)<br />

<strong>de</strong>n Rücktritt <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten in die Philosophie und beauftragte seinen<br />

Sekretär v. Leis zur Untersuchung über <strong>de</strong>n Verfasser <strong>de</strong>r Bittschrift. Leis konstituirte<br />

die Stu<strong>de</strong>nten, brachte die Sache zu keiner Gewissheit *), sprach sich jedoch<br />

gegen Güntherod als schuldig aus. Das Gubernium trug <strong>de</strong>m philosophischen Direktor<br />

Albertini unter Anschluss <strong>de</strong>s Constituts und <strong>de</strong>r Einlage <strong>de</strong>s Prälaten die<br />

Besorgung <strong>de</strong>s Rücktrittes <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten in die Philosophie auf, Güntherod aber<br />

erhielt einen Verweis. Der Direktor erwie<strong>de</strong>rte, die Stu<strong>de</strong>nten folgen nicht, und<br />

Güntherod entschuldige die Aufnahme <strong>de</strong>rselben mit <strong>de</strong>r Unwissenheit eines Verbotes<br />

einer solchen Aufnahme. Nun erhielt <strong>de</strong>r in<strong>de</strong>ssen gewählte Lyceal-Rektor<br />

De Luca <strong>de</strong>n Auftrag, die Stu<strong>de</strong>nten einen Tag bei Wasser und Brod zu incarceriren,<br />

und wenn sie noch nicht folgten, zu entlassen. •— Er berichtete unter <strong>de</strong>m<br />

3. Februar, vier Stu<strong>de</strong>nten hätten die Strafe bestan<strong>de</strong>n, Einer, <strong>de</strong>r sich dazu nicht<br />

verstand, sei entlassen wor<strong>de</strong>n; das Dekret vom 22. Februar 1780 über Nichtaufnahme<br />

von Stu<strong>de</strong>nten in höhere Studien-Abteilungen vor absolvirter Philosophie<br />

hätte bei allen Professoren circulirt. Diesen Bericht <strong>de</strong>s Rektors legte das<br />

Gubernium nach Wien vor, von woher <strong>de</strong>r Rekurs <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten zur Berichterstattung<br />

eingetroffen war. Von Wien wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 28. Februar auf <strong>de</strong>n vorgelegten<br />

Bericht bemerkt, dass zwar die Zurückweisung <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten genehmigt wer<strong>de</strong>, dio<br />

Strafe jedoch, für Austreten wollen<strong>de</strong>, nicht in <strong>de</strong>r Ordnung war; die Rüge an<br />

Güntherod, <strong>de</strong>r nur <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten hellen wollt»?, wäre zu ernst gewesen, über <strong>de</strong>n<br />

Umstand, dass Güntherod das Dekret vom 22. Februar 1780 nicht wusste, und<br />

über die Angabe <strong>de</strong>r Siu<strong>de</strong>nten wegen Aufnahme von Schülern aus <strong>de</strong>r dritten<br />

Gymnasial-Klasse wäre fernerer Bericht zu erstatten. Diess veranlasste neuerliche<br />

wie<strong>de</strong>rholte Constitute mit <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten, zuletzt am l.Mai 1783, vor <strong>de</strong>in or<strong>de</strong>ntlichen<br />

aka<strong>de</strong>mischen Gerichte (Rektor, Dekane, von <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz auch Professor<br />

Banniza) von 3 Uhr bis 9 Uhr Abends, wobei sich die Stu<strong>de</strong>nten in Wi<strong>de</strong>rsprüche<br />

verwickelten, ihr Benehmen als fehlerhaft erklärten und mit einem Verweis <strong>de</strong>s<br />

Rektors abkamen. Ein befriedigen<strong>de</strong>r Hofbericht konnte nun keine Schwierigkeiten<br />

haben; aber die Zerfahrenheit unter <strong>de</strong>n Professoren <strong>de</strong>s Lyceums beim Beginne<br />

seines Bestehens musste auffallen. In <strong>de</strong>r Theologie war die Spannung unter <strong>de</strong>n<br />

Professoren so gross, dass keine Facultäts-Versammlungen gehalten wer<strong>de</strong>n konnten,<br />

weil die Professoren Schwarzl und Güntherod auf Berufung <strong>de</strong>s Direktorats-<br />

Vertreters dazu gar nicht erschienen, was Güntherod sogar schriftlich aussprach 2 ).<br />

Der Streit hatte auch auswärtig so viel Aufsehen erregt, dass dio Bischöfe von<br />

Trient und Brixen erklärten, nicht absolvirte Philosophen in die Theologie nicht<br />

aufzunehmen.<br />

§ 119.<br />

Gegen Professor Günthorod war um diese Zeit schon eine an<strong>de</strong>re Verhandlung<br />

eingeleitet, welche noch mehr Aufsehen erregte und wichtigere Folgen hatte. Dieser<br />

schon wie<strong>de</strong>rholt erwähnte Mann — ein Baron aus <strong>de</strong>in Mailändischen und Servit<br />

in Innsbruck — hatte sich durch seine Kenntnisse, die er als Kloster-Lektor zeigte,<br />

1) Aliqui ex inquisitis rotun<strong>de</strong> negare, nonnulla quoad poterant, extenuare, modis<br />

vero omnibus interrogatum auetorem (tametsi iste aliun<strong>de</strong> jam sciretur) celare, ad haec<br />

non solum contra modum faetae inquisitionis insolenter protestare, Ternm insuper <strong>de</strong><br />

interponenda a se Viennam apud altum tribunal (supremae ibi studiorum commissionis)<br />

l aut appellatione minitari, quin interpositam jam <strong>de</strong>nuntiare. (Eph. th.)<br />

2) Se nolle amplius cum prodirectore (Staffier) corain agere. (Eph. th.)


— 222 —<br />

so bemerklich gemacht, dass er nach <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Jesuiten zur Supplirung<br />

<strong>de</strong>r Kanzel <strong>de</strong>r Philosophie und im Jahre 1779 nach Weyeter's Tod als Professor<br />

<strong>de</strong>r Kirchengeschichte an <strong>de</strong>r Universität angestellt wur<strong>de</strong>. Er war ungezweifelt<br />

ein Mann von Fähigkeit und vielen Kenntnissen, und da er in die freie ßichtung<br />

<strong>de</strong>r damaligen Zeit ganz einging, bei <strong>de</strong>r Studien-IIof-Commission vorteilhaft bekannt,<br />

so dass diese Stelle unter <strong>de</strong>m 3. Mai 1777 auftrug, ihn wi<strong>de</strong>r offenbare<br />

Unterdrückungen zu schützen und unter <strong>de</strong>m 2. Februar 1779 so zu behan<strong>de</strong>ln<br />

befahl, dass er nicht Ursache habe, <strong>de</strong>n Uebertritt in frem<strong>de</strong> Staaten anzusuchen,<br />

ja unter <strong>de</strong>m 26. Dezember 1780 wur<strong>de</strong> a. h. anbefohlen, <strong>de</strong>n Serviten zu be<strong>de</strong>uten,<br />

dass es Seine Majestät gern sehen wür<strong>de</strong>, wenn das Kloster mit 100 fl. für<br />

Kost etc. sich begnügen und die an<strong>de</strong>rn 200 fl. seiner Besoldung ihm überlassen<br />

wür<strong>de</strong>. Dagegen war er bei Vielen, und namentlich in seinem Kloster nicht beliebt,<br />

da er sich über die scolastische Behandlung <strong>de</strong>r Theologie, abergläubische Andachten,<br />

obscure Ansichten etc. nur zu offen und zu satyrisch ausliess, und insbeson<strong>de</strong>rs<br />

auch im Kloster durch sein freies Betragen Anstoss gab. Das f. b. Ordinariat Brixen,<br />

auf sein Betragen und seine Lehre aufmerksam gemacht, befahl <strong>de</strong>m Innsbrucker<br />

Dekan Jac. Norz, Belege gegen ihn zu sammeln, und Norz erhielt über Klagen <strong>de</strong>s<br />

Serviten-Provinzials unter <strong>de</strong>m 31. Oktober 1781 sogar <strong>de</strong>n Auftrag, Güntherod<br />

nach vorläufiger Meldung beim Gouverneur Heister zu konstituiren. Heister fand<br />

jedoch die Klage gegen einen Mann wie Güntherod zu wenig gegrün<strong>de</strong>t, und seine<br />

Patronanz bei gegenwärtiger Zeit in Wien zu gross, als dass er ein solches Vorgehen<br />

gebilliget hätte; er schrieb hiorüber unter <strong>de</strong>m 9. Dezember <strong>de</strong>m Bischof mit<br />

<strong>de</strong>m Ansinnen, <strong>de</strong>r Bischof möge ihn selbst ermahnen und beaufsichtigen lassen.<br />

Die Ermahnung <strong>de</strong>s Bischofs erfolgte unter <strong>de</strong>m 22. Dezember 1781 durch ein an<br />

Güntherrod gerichtetes Schreiben, in welchem <strong>de</strong>r Bischof rügte, dass Güntherod<br />

ohne Erlaubniss seiner Obern das Kloster verliess, sein Or<strong>de</strong>nskleid ablegte, <strong>de</strong>n<br />

Bart wegnahm u. s. w. Güntherod vertheidigte sich unter <strong>de</strong>m 5. Jänner 1782<br />

an <strong>de</strong>n Bischof weitläufig — auch hier Witz und Satyre nicht vermei<strong>de</strong>nd: •— er<br />

habe zur Reise nach Wien als Universitätsprofessor nur die Erlaubniss <strong>de</strong>r Regierung,<br />

nicht auch seiner Obern nöthig erachtet; im Kloster trage er <strong>de</strong>n Habit, <strong>de</strong>n<br />

Bart hab' er sich abnehmen lassen, weil man ihn auf <strong>de</strong>r Reise für einen Ju<strong>de</strong>n,<br />

hielt und um in Wien anständig erscheinen zu können, <strong>de</strong>r Prälat Rautenstrauch<br />

hätte diess gebilliget, welsche Serviten trügen auch keinen Bart; es wäre zu komisch<br />

gewesen, wenn er bei Wind Bart und Habit hätte halten müssen etc. Bei seinen<br />

wichtigen Geschäften als Professor könne er sich freilich nicht allen Kloster-Vorschriften<br />

unterwerfen, <strong>de</strong>n Vorwurf von Ausschweifungen müsse er aber als Verläumdung<br />

erklären etc. 1 ). Der Sorviten - Provinzial konstatfrte auf ein General-<br />

Kapitel <strong>de</strong>s Or<strong>de</strong>ns in einer Gubernial-Einlagfj vom 22. April 1782 das schlechte<br />

Betragen Güntherod's auf's Neue, und <strong>de</strong>taillirte auf weitem Auftrage unter <strong>de</strong>m<br />

12. Oktober mit Vorlage <strong>de</strong>s Kapitels-Protokolle* das Betragen Güntherod's dahin,<br />

dass er nach <strong>de</strong>r Angabe seiner Lokal-Obern keine Ordnung, wie sie die Or<strong>de</strong>nsregeln<br />

for<strong>de</strong>rn, halte, <strong>de</strong>s Nachts ausser <strong>de</strong>m Kloster sich befin<strong>de</strong>, in Wirthshäusern<br />

ungebührliche Re<strong>de</strong>n führe, sich damit entschuldige, dass er als Professor sich an<br />

die Or<strong>de</strong>nsregeln nicht halten könne etc. Der Guberneur überschickte unter <strong>de</strong>m<br />

18. Oktober 1782 die Beschwer<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Bischof, nun selbst mit <strong>de</strong>m Antrage auf<br />

gründliche Untersuchung durch einen beschei<strong>de</strong>nen Mann, da er nicht bergen könne,<br />

dass das zu freie, einem Priester und Religiösen keineswegs anständige unvorsich-<br />

1) Der Brief liegt im Brixener Consist.-Arehiv. ans welchem manches hier Ang?<br />

führte entnommen ist.


— 223 —<br />

tige Betragen, welches bereits zur öffentlichen Aufmerksamkeit zu gereichen beginne,<br />

weiters nicht gleichgültig angesehen wer<strong>de</strong>n könne. Dekan Norz erhielt<br />

wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Auftrag zur Untersuchung und fand die Klagen bestätigt etc., worauf<br />

das Ordinariat auf Güntherod's Entlassung vom Lehramte, in welchem er anstössige<br />

Sätze vortrage, und auf Zurückgabe in sein Kloster unter <strong>de</strong>m 2. Jänner 1783<br />

antrug, ein Antrag, <strong>de</strong>n auch das Gubernium in seinem Berichte nach Wien unterstützte.<br />

Von dort kam aber unter <strong>de</strong>m 17. Februar ein Verweis, dass man eine<br />

Untersuchung, in welcher es sich nicht bloss um das Betragen, son<strong>de</strong>rn auch um<br />

Lehre handle, <strong>de</strong>m Ordinariate überlassen habe; sie soll durch die Lan<strong>de</strong>s-Studien-<br />

Commission unter Beiziehung <strong>de</strong>s Commissionsrathes Hofer und Professors Schwarzl<br />

genau vorgenommen, das Protokoll darüber von allen Mitglie<strong>de</strong>rn unterschrieben<br />

vorgelegt, übrigens Güntherod discret behan<strong>de</strong>lt, ihm z. B. ein Ueberrock gestattet<br />

wer<strong>de</strong>n; er hätte sich aber auch möglichst nach <strong>de</strong>n Or<strong>de</strong>nsregeln zu richten. Die<br />

Untersuchung wur<strong>de</strong> über 70 Klagepunkte im März und April 1783 unter allgemeiner<br />

Spannung über das Resultat *) geführt, Güntherod rechtfertigte sich dabei<br />

oft sehr unbeschei<strong>de</strong>n, beleidigte fast alle Commissionsglie<strong>de</strong>r und diktirte am En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Untersuchung <strong>de</strong>m Notar eine Verteidigung in die Fe<strong>de</strong>r, wie auch Professor<br />

Schwarzl eine solche für ihn einreichte. Die Akten, zu <strong>de</strong>nen auch die Beschwer<strong>de</strong>n<br />

mehrerer Commissionsglie<strong>de</strong>r — Sterzinger's, Albertini's, selbst Coreth's wegen<br />

Ehrenbeleidigung durch Güntherod und zum Theil durch Schwarzl — kamen,<br />

wur<strong>de</strong>n vom Gubernium unter <strong>de</strong>m 3. Juni nach Wien mit <strong>de</strong>m Antrag vorgelegt,<br />

Güntherod zu entlassen, und auch Schwarzl als offenbaren Sachwalter Güntherod's<br />

zurechtzuweisen. Schwarzl reiste im September nach Wien, wo er nicht wird unterlassen<br />

haben, sich für Güntherod und sich selbst zu verwen<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>n theolo-<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> Güntherod von <strong>de</strong>r Studion-Hof-Commission als unschuldig,<br />

seine Ankläger aber wur<strong>de</strong>n als Verläum<strong>de</strong>r erklärt, die Hofkanzlei sprach aus, dass<br />

Güntherod als Professor zu verbleiben habe (und als solcher wird er auch noch in<br />

einem Erlass vom 20. September 1783 über die Organisirung <strong>de</strong>s erweiterton theologischen<br />

Studiums, § 121, bezeichnet); allein <strong>de</strong>r Kaiser habe die Verhandlung<br />

auf Zudringen einer hohen Persönlichkeit und durch <strong>de</strong>n gera<strong>de</strong> in Wien sich befin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Gouverneur Heister aufgeklärt, <strong>de</strong>m Staatsrathe übergeben und erst über<br />

nochmaliges Einvernehmen Güntherod's die endliche Resolution erlassen. Die<br />

a. h. Entschliessung vom 29. Oktober 1783 sprach Güntherod's Absetzung als<br />

Professor und Zurückgabe in seinen Or<strong>de</strong>n aus, — <strong>de</strong>n er nach <strong>de</strong>n theologischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n schon früher verlassen hatte 2 ). In einem Hoferlass vom 14. Dezem-<br />

1) Cum ingenti totius hujus civitatis dicam, imo regionis suspensione et varia<br />

admurmuratione. (Eph. th.) — Dass die Lehren Güntlierod's mehr als frei waren,<br />

verstehs sich von selbst. Er sprach z. B. aus: ..Der Ablass ist nur Nachlassung <strong>de</strong>r<br />

Kirchenstrafe, jener Leo's X., wenn er an einen geschickten Wechsler kam, für die<br />

päpstliche Kammer ein kleines Peru. —• Charakter roimn. pontificum Epochae III. est iste:<br />

diteseunt, pingueseunt, turgeseunt, insolescunt, furoseunt, vileseunt. — Der römische<br />

Bischof ist so wenig infallibel als allwissend. — Der zweite nicüische Kirchenrath, so<br />

wie <strong>de</strong>r erste zu Lyon und zu Vienne sind nicht ökumenisch. — Der Bil<strong>de</strong>rdienst ist<br />

zwar zuzulassen, aber die Mönche treiben damit einen abscheulichen Wucher. — Kaiser<br />

Heinrich <strong>de</strong>r Heilige hatte mehr Anlage zu einem Mönch als Fälligkeit zu einem Ehe<br />

mann, weil er sonst wi<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zweck <strong>de</strong>r Ehe gesündiget hätte, da er sich seine Gemahlin<br />

Kunigun<strong>de</strong> entschlagen hat. — Dem Kirchenrath in Trient ist <strong>de</strong>r Id. Geht<br />

y on Rom aus in einem silbernen Felleisen zugeschickt wor<strong>de</strong>n, um die versammelten<br />

Väter von <strong>de</strong>r Reformation <strong>de</strong>r römischen Curie abzuhalten. Dieses Wun<strong>de</strong>r wäre unterblieben,<br />

wenn nicht vorher so viele gol<strong>de</strong>ne Felleisen aus Deutschland nach Rom gekommen<br />

wären u. s. w." — Güntherod erkannte diese Sätze als die seinigen und als wahr an.<br />

2) Der Serviten-Provinzial bat unter <strong>de</strong>m 17. November 1783 das Gubernium um


— 224 —<br />

bor 1783 wur<strong>de</strong> befohlen, <strong>de</strong>n Serviten aufzutragen, dass Güntherod, <strong>de</strong>r schon<br />

vor Erhaltung <strong>de</strong>s nun verlornen Lehramtes im Or<strong>de</strong>n Kränkungen erlitten habe,<br />

in Gradiska, wohin er sich auf a. h. Bewilligung begebe, vor Kränkungen und Gewaltthätigkeiton<br />

zu schützen sei 1 ). Auch Schwarzl wur<strong>de</strong> entfernt und auf die<br />

Univerität Freiburg versetzt.<br />

§ 120.<br />

Während dieser Zeit war eine an<strong>de</strong>re wichtige Verfügung für die Bildung <strong>de</strong>r<br />

Theologen erfolgt, nämlich die Errichtung eines Generalseminarrams für ganz Tirol<br />

in Innsbruck.<br />

Seit <strong>de</strong>m Jahre 1752 hatte die Regierung schon mannigfaltige Verordnungen<br />

zur Bildung <strong>de</strong>r Priester erlassen; und seit <strong>de</strong>m Jahre 1761, wo in Innsbruck zu<br />

<strong>de</strong>n theologischen Professoren aus <strong>de</strong>m Jesuiton-Or<strong>de</strong>n auch an<strong>de</strong>re Professoren<br />

aufgestellt wur<strong>de</strong>n, scheint auch die I<strong>de</strong>e bestan<strong>de</strong>n zu haben, die ganze Priesterbildung<br />

durch Seminarien unter die Aufsicht <strong>de</strong>r Regierung zu stellen (§ 82). Das<br />

Gubernium musste unter <strong>de</strong>m 28. Oktober 1769, 23. Februar 1771, 15. April<br />

und 6. Juni und 16. Oktober 1773 über diese Angelegenheit Hofboricht erstatten.<br />

— Nach <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Jesuiten war in Folge a. h. Entschliessung vom<br />

12. Februar 1774 von <strong>de</strong>n Ordinarien über die Priesterhäuser Bericht abzufor<strong>de</strong>rn;<br />

die Kaiserin wäre zu ihrer Erweiterung o<strong>de</strong>r Errichtung geneigt, die Bischöfe sollen<br />

die Fonds hiezu bezeichnen; Jünglinge unter 20 Jahren wären in dieselbe nicht<br />

aufzunehmen, hätten 5 Jahre in <strong>de</strong>nselben zu verbleiben. Plan und Einrichtung<br />

vorhan<strong>de</strong>ner Priesterhäuser wären einzuschicken. Die Errichtung <strong>de</strong>r Priesterseminarien<br />

in allen Provinzen <strong>de</strong>s österreichischen Staates war um diese Zeit eine<br />

vorzügliche Angelegenheit <strong>de</strong>r Kaiserin 2 ), und es musste nach einem Erlasse vom<br />

21. Juni 1774 von 8 zu 8 Tagen hierüber Bericht erstattet wer<strong>de</strong>n; als Fond dazu<br />

wur<strong>de</strong>n die Ueberschüsse geistlicher Stiftungen bezeichnet. Allein die Sache verzog<br />

sich bis auf <strong>de</strong>n raschen Kaiser Joseph, <strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>m 30. März 1783 anordnete,<br />

dass auch zu Innsbruck für alle künftigen Weltpriester und Religiösen ein Generalseminar<br />

errichtet wer<strong>de</strong>, in welchem alle Zöglinge <strong>de</strong>n ganzen theologischen Kurs<br />

hinterlegen, nach Vollendung dieses Kurses aber ein Jahr alle Gattungen von praktischen<br />

Seelsorgs-Verrichtiingen unter Anleitung <strong>de</strong>r Seminar-Direktion auszuüben<br />

hätten, und wo <strong>de</strong>nselben eine gute moralische Bildung beizubringen sei. Die theo-<br />

Zurückstellung <strong>de</strong>r von Güntherod aus <strong>de</strong>m Kloster genommenen Sachen, was auf Verlassen<br />

<strong>de</strong>s Klosters hin<strong>de</strong>utet. Das Gubernium erwie<strong>de</strong>rte, das Kloster, <strong>de</strong>m er zurückgestellt<br />

wur<strong>de</strong>, hätte dafür selbst zu sorgen.<br />

1) Güntherod schrieb mehrere Werke — unter an<strong>de</strong>rn: Herr und Frau v. Hoiz<br />

in zwei Aufzügen. Kempten 1783. (Gespräch zwischen <strong>de</strong>m Bil<strong>de</strong> unsers Herrn im<br />

Elen<strong>de</strong> zu Matrei und <strong>de</strong>r Mutter Gottes in <strong>de</strong>r Waldrast — voll Sarkasmen über Beför<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Ehre solcher Bil<strong>de</strong>r durch Mönche.) Auf einem Umschlag eines Exemplars<br />

dieses Büchleins fand sich die Nachricht: P. Carolus Guntherod ex hujate (oenip.)<br />

Servitorum monasterio Logices professor factns valedixit coetui nostro , cui inultas injurias<br />

intulit, vagus <strong>de</strong>in<strong>de</strong> per ternpus raria, atque uti legenti patet, scandalosa scripsi ,<br />

quorum fere ultimum fuit: Komische Merkwürdigkeiten aus alten theologischen Makulaturen.<br />

Denique Principi Esterhazio in Hungaria Bibliothecarius in ipsa bibliotheca.<br />

scala lapsus paulo post, ut referebatur poenitens obiit, Mense Octobri 1795. Requie<br />

<strong>de</strong>t mortuo Deus, qnam vivus nee vivis nee mortuis roliquit.<br />

2) Als die Studien-Hof-Commission unter <strong>de</strong>m 30. September 1774 wegen einer<br />

Aka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>r Wissenschaften an die Kaiserin einen Vortrag erstattete, rescribirte diese.<br />

„Ehestens wegen <strong>de</strong>ren Priesterhäuser o<strong>de</strong>r Seminarien <strong>de</strong>n Vortrag, auf keine Alj<br />

o<strong>de</strong>r weltliche Lehrhäuser zu <strong>de</strong>nken, in keinem Land, ehe nicht erstere fundirtf<br />

(Kink 1. c. S. 510.)


— 226 —<br />

logischen Studien ausser <strong>de</strong>m Seminar wur<strong>de</strong>n für Welt- und Or<strong>de</strong>ns-Priester als<br />

ungültig erklärt. Auf eine unter <strong>de</strong>m 15. September 1783 mit einem Schreiben<br />

an <strong>de</strong>n geheimen Kath Freiherrn v. Kressl an <strong>de</strong>n Kaiser gerichtete Vorstellung <strong>de</strong>s<br />

Bischofs in Brixen, wo erst im Jahre 1764 ein geräumiges Priesterhaus erbaut<br />

wor<strong>de</strong>n war, wur<strong>de</strong> nur gestattet, dass die Theologen nach Vollendung <strong>de</strong>s fünfjährigen<br />

theologischen Kurses in das Brixener Seminar gesen<strong>de</strong>t und nach befun<strong>de</strong>ner<br />

Tauglichkeit zu <strong>de</strong>n höhern Weihen beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Als Lokale erhielt das<br />

Innsbrucker Seminar die Eäume <strong>de</strong>r a<strong>de</strong>lichen Ritter-Aka<strong>de</strong>mie, die weichen musste,<br />

und nach <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>s Franziskaner-Klosters im Jahre 1784 (§ 126) auch<br />

dieses, welches <strong>de</strong>sswegen durch Gänge mit <strong>de</strong>m westlichen Theilo <strong>de</strong>s ehemaligen<br />

Jesuiten-Collegiums, <strong>de</strong>r für die Aka<strong>de</strong>mie verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n war, verbun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>.<br />

Alle Anordnungen über das Seminar gingen von <strong>de</strong>r Regierung aus, nicht einmal über<br />

die Reinheit <strong>de</strong>r Lehre wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Bischöfen eine Controle gelassen 1 ). Die Eröffnung<br />

<strong>de</strong>s General-Seminars erfolgte im Jänner 1784, wo 82 Theologen auf eigene<br />

Kosten, da die zugewiesenen Renten damals nur 2200 fl. abwarfen, eintraten. Den<br />

Anfangs kleinen Fond vermehrten die Vermögenheiten <strong>de</strong>r aufgehobenen Klöster.<br />

Bru<strong>de</strong>rschaften, Stiftungen etc., z.B. <strong>de</strong>r Missionsfond <strong>de</strong>r Jesuiten mit 22,000 fl.,<br />

<strong>de</strong>r Ueberschuss <strong>de</strong>s Nikolaihauses mit 20,000 fl., die Einsie<strong>de</strong>lei Wiesele bei Prutz<br />

im Oberinnthale mit 3000 fl. u. s. w. Dazu kam noch ein Alumnaticum von jährlich<br />

1 fl. 30 kr. von einem Pfarrer und 1 fl. von an<strong>de</strong>rn Priestern; überhaupt<br />

wur<strong>de</strong> die Erhaltung <strong>de</strong>s Seminars unter <strong>de</strong>m 14. August 1784 <strong>de</strong>m Religionsfond<br />

übertragen, <strong>de</strong>r vorzüglich aus <strong>de</strong>m Vermögen <strong>de</strong>r aufgehobenen Klöster und <strong>de</strong>r<br />

Intercalarien geistlicher Pfrün<strong>de</strong>n gebil<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. — Als Direktor erhielt das<br />

Seminar <strong>de</strong>n bisherigen Professor <strong>de</strong>r Philosophie, Weltpriester AlbertinL <strong>de</strong>m zwei<br />

Vicedirektoren (De Pretis und Zamboni), dann mehrere Studion-Präfektfc zur Seite<br />

stan<strong>de</strong>n.<br />

§ 121.<br />

Die Errichtung <strong>de</strong>s General-Seminars hatte auf die Theologie einen be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

Einfluss. Es war nämlich ausgesprochen, dass das theologische Studium an<br />

Orten <strong>de</strong>r General-Seminarien ganz so wie an Universitäten einzurichten sei. Daher<br />

wur<strong>de</strong> die Zahl <strong>de</strong>r theologischen Professoren von vier auf acht vermehrt, in<strong>de</strong>m<br />

von <strong>de</strong>m aufgehobenen theologischen Studium in Laibach vier Professoren (Lanaz,<br />

Sortschan, Pogatschnig und Ziegler) nach Innsbruck versetzt, und die theologischen<br />

Fächer in <strong>de</strong>r Art eingetheilt und vermehrt wur<strong>de</strong>n, dass Güntherod die Kirchongeschichte<br />

— (ohne Privat-Kirchenrecht, da <strong>de</strong>r juridische Professor Banniza wie<strong>de</strong>r<br />

das ganze Kirchenrecht zu lehren hatte), Staffier hebräische Sprache mit Hermeneutik<br />

<strong>de</strong>s alten Bun<strong>de</strong>s, Sortschan griechische Sprache mit Hermeneutik <strong>de</strong>s<br />

neuen Bun<strong>de</strong>s, Lanaz <strong>de</strong>n ersten Theil <strong>de</strong>r Dogmatik. Pogatschnig Patrolugie und<br />

theologische Literärgeschichte nebst Polemik, Ziegler Moral, Schwärzt <strong>de</strong>n zweiten<br />

Theil <strong>de</strong>r Dogmatik, Sterzinger endlich die Pastoral zu lehren hatte. — Dieser<br />

Stand <strong>de</strong>r Lehrer wur<strong>de</strong> aber bald verän<strong>de</strong>rt; <strong>de</strong>nn da Güntherod bald darauf entlassen<br />

und Schwarzl nach Freiburg vorsetzt wur<strong>de</strong>, erhielt <strong>de</strong>r Cannelit Macarius<br />

Pisenti die Professur <strong>de</strong>r Dogmatik und Kaspar Tominik die Professur <strong>de</strong>r Kirchtn-<br />

lj „Die <strong>de</strong>m Ordinarius zuerkannte Einsicht in die theologischen Studien, insoweit<br />

solche die Reinheit <strong>de</strong>r katholischen allgemeinen christlichen Lehre zum Gegenstän<strong>de</strong><br />

hat, ist überflüssig," — diesen Grundsatz erklärte van Swieten, an Kaiser Leopold<br />

Et. spater sich rechtfertigend, als <strong>de</strong>n, welchem man bei Einrichtung <strong>de</strong>r theologischen<br />

Studien- und General-Seminarien folgen zu müssen glaubte. (Kiuk 1. c. S. 572.)<br />

Probst, Universität. 15


— 226 —<br />

geschichte; auch Lanaz lehrte hier nur ein halbes Jahr und hielt am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

ersten Semesters mit seinen wenigen Schülern die Prüfung, suchte durch das Gtabernium<br />

um die Bewilligung zu einer Eeise nach Wien an, die er vor erhaltener<br />

Bewilligung*) im April 1784 antrat, und da er noch im nämlichen Jahr nach Graz<br />

versetzt wur<strong>de</strong>, trat auf sein Ansuchen wie<strong>de</strong>r Jäger von Wilten als Professor ein.<br />

§ 122.<br />

Nach <strong>de</strong>r Angabe dieser Hauptverän<strong>de</strong>rungen durchgehen wir wie<strong>de</strong>r kurz die<br />

Hauptmomente <strong>de</strong>r hohen Schule.<br />

Ueber Fond und Lokalien ist — ausser <strong>de</strong>m neuen Bibliotheks-Lokale (§125)<br />

nichts Beson<strong>de</strong>res anzuführen.<br />

Auch über die Verhältnisse <strong>de</strong>r Professoren ergaben sich keine beson<strong>de</strong>rn<br />

Verän<strong>de</strong>rungen, ausser etwa, dass die unter <strong>de</strong>m 18. September 1768 aufgelassene<br />

Arrha unter <strong>de</strong>m 25. Oktober 1786 für <strong>de</strong>n Studienfond gegen Pensions-Fähigkeit<br />

<strong>de</strong>r Wittwen <strong>de</strong>r Professoren wie<strong>de</strong>r eingeführt wur<strong>de</strong> und das Amtskleid <strong>de</strong>r Professoren<br />

aufhörte, welches nach Hof<strong>de</strong>kret vom 24. November 1784 zum Vortheil<br />

<strong>de</strong>r Facultäten verkauft wer<strong>de</strong>n solle.<br />

Der Stand <strong>de</strong>s Dienstpersonals än<strong>de</strong>rte sich — wohl in <strong>de</strong>n Personen, aber<br />

nicht in <strong>de</strong>r Zahl 2 ).<br />

Ueber die einzelnen Facultäten sind jedoch einige Ereignisse anzuführen.<br />

In <strong>de</strong>r Theologie erfuhr in <strong>de</strong>r kurzen Zeit Studienplan und Lehrpersonale<br />

zweimal eine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Eeduktion. — Die erste erfolgte mit a. h. Entschliessung<br />

vom 16. Juni 1785, mit welcher ausgesprochen wur<strong>de</strong>, dass die genügen<strong>de</strong> min<strong>de</strong>re<br />

Weitläufigkeit in Streitsachen und die Supplirung <strong>de</strong>r Patristik eine Reduzirung<br />

<strong>de</strong>s theologischen Studiums auf 4 Jahre gestatte. — Entlassen wur<strong>de</strong> dabei nur<br />

ein Professor, nämlich Pisenti, aber mit ihm wur<strong>de</strong> auch Staffier in sein Kloster<br />

zurückgeschickt und ein Ertl aus Wien statt seiner für <strong>de</strong>n alten Bund aufgestellt 3 ).<br />

Eine beson<strong>de</strong>re Verän<strong>de</strong>rung erlitt noch die Professur <strong>de</strong>r Pastoral, da v. Ster-<br />

1) Inscio gubernatore, inscia studioruin commissione, inscia tota facultate tbeologica<br />

— sagen die Eph. th.<br />

2) Der Notar Casimir Mühlbacher, Nachfolger <strong>de</strong>s jungern Roschman, wur<strong>de</strong><br />

unter <strong>de</strong>m 20. Juni 1786 mit 150 fl. pensionirt und sein Sohn Sebastian mit 300 fl.<br />

angestellt. Der Thorsteher Kastner wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 25. August 1790 provisionirt<br />

und an seine Stelle auch sein Sohn mit 158 fl. und 25 fl. Quartiergeld aufgestellt. Der<br />

Gehalt <strong>de</strong>s Pe<strong>de</strong>lls bestand nach Hof<strong>de</strong>kret vom 28. März 1787 in 130 fl.<br />

3) Das Studium war nach Hof<strong>de</strong>kret vom 24. August 1785 so organisirt:<br />

I. Jahrgang; 8—9, 2—3 Uhr:<br />

Kirchengeschichte, theologische Enzyklopädie (Professor Pogatschnig).<br />

9—10, 3—4 Uhr:<br />

Hebräische Sprache, Hermeneutik <strong>de</strong>s alten Bun<strong>de</strong>s (Professor Ertl).<br />

II. Jahrgang 8—9, 2—3 Uhr:<br />

Literärges'chichte <strong>de</strong>r Theologie, griechische Sprache, Hermeneutik <strong>de</strong>s neuen Bun<strong>de</strong>s<br />

(Professor Sortschan).<br />

9_10, 3—4 Uhr:<br />

Patristik, Dogmatik erster Theil (Professor Jtiger).<br />

III. Jahrgang 8—9, 2—3 Uhr:<br />

Polemik, Dogmatik zweiter Theil (Professor Tominik).<br />

9—10, 3-4 Uhr:<br />

Moral (Professor Ziegler).<br />

IV. Jahrgang 8—9, 3-4 Uhr:<br />

Kirchenrecht (Professor Banniza).<br />

9-10, 2—3 Uhr:<br />

Pastoral (Professor v. Sterzinger).


— 227 —<br />

zinger im Jahre 1785 Pfarrer wur<strong>de</strong> (§127), für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Seminar-Präfekt Hofer<br />

auf Konkurs einstand. Dieser starb aber schon im folgen<strong>de</strong>n Jahre am Blutsturz,<br />

und Professor Ertl supplirte die Kanzel, bis im Jahre 1788 Gallus Isser ebenfalls<br />

auf Konkurs diess Fach übernahm. Nach Hof<strong>de</strong>kret vom 16. August 1785 hatte I<br />

<strong>de</strong>r Professor dieses Faches die welschen Theologen lateinisch o<strong>de</strong>r italienisch zu<br />

unterrichten.<br />

Die zweite Keduktion ergab sich im Jahre 1788, wo das theologische Studium<br />

mit a. h. Entschliessung vom 26. August gar auf 3 Jahre beschränkt wur<strong>de</strong>,<br />

da Patrologie mit Kirchengeschichte verbun<strong>de</strong>n, Literärgeschichte aber von je<strong>de</strong>m<br />

Professor für sein Fach gegeben wer<strong>de</strong>n könne 1 ). — Dadurch wur<strong>de</strong> die Zahl <strong>de</strong>r<br />

Professoren um zwei vermin<strong>de</strong>rt. Tominik war im Jahre 1787 gestorben, Sortschan<br />

wur<strong>de</strong> pensionirt. Allein da Professor Ertl noch im nämlichen Jahre 1788 statt<br />

Klotz (Hofers Nachfolger) bei <strong>de</strong>r Studien- und geistlichen Cominission <strong>de</strong>s Guberniums<br />

die Kathsstelle erhielt, trat Sortschan nach einem halben Jahre wie<strong>de</strong>r als<br />

Professor ein.<br />

Die Theologen hatten aber auch fortwährend Naturgeschichte und Landwirthschaft<br />

bei <strong>de</strong>m Professor <strong>de</strong>r Physik o<strong>de</strong>r.Mathematik zu hören. — Auch noch beson<strong>de</strong>re<br />

Vorlesungen, z. B. Erklärung <strong>de</strong>r hl. Schrift etc., gaben die Professoren<br />

<strong>de</strong>n Seminaristen in ausseror<strong>de</strong>ntlichen Stun<strong>de</strong>n, wofür sie beson<strong>de</strong>rs remunerirt<br />

wur<strong>de</strong>n 2 ).<br />

Die Vorlesebücher wechselten beson<strong>de</strong>rs für die Bibelfächer häufig; für Kirchengeschichte<br />

war unter <strong>de</strong>m 8. September 1786 Schroeck's Compendium historiae<br />

ecclesiasticae mit <strong>de</strong>m weitern Auftrage vom 30. November 1786 vorgeschrieben, die<br />

von <strong>de</strong>r Lehre <strong>de</strong>r katholischen Kirche abweichen<strong>de</strong>n Sätze zu wi<strong>de</strong>rlegen, worüber<br />

Bischof und Gubernium zu wachen hätten 3 ). Allein unter <strong>de</strong>m 7. Jänner 1787<br />

wur<strong>de</strong> ein Preis von 100 Dukaten für Verfassung eines zweckmässigen Lehrbuches<br />

festgesetzt und unter <strong>de</strong>m 24. August 1788 üannenmayr's Institutiones historiae<br />

ecclesiasticae als solches eingeführt, das bis zum Jahre 1834 Lehrbuch blieb. Für<br />

Pastoral wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 18. November 1784 Güfschitz's Werk Lehrbuch, Moral<br />

war nach Schanza zu lehren.<br />

Den theol. Professoren wur<strong>de</strong> mit a. h. Entschliessung vom 19. März 1784<br />

und 5. Dezember 1785 auch die Beurtheilung <strong>de</strong>r -Pfarr-Konkurse aufgetragen,<br />

was aber, da das Ordinariat nicht in Innsbruck ist, bis zur königl. bayr. Kegierung<br />

nie in Ausführung kam; die theologischen Professoren selbst waren durch obige<br />

Verordnung vom Pfarr-Konkurse mit Ausnahme v\wx Predigt frei. — Direktor<br />

<strong>de</strong>r Theologie war immer ein Professor — im Jahre 1783—84 nach a. h. Ent-<br />

1) Das Studium erhielt folgen<strong>de</strong> Einrichtung:<br />

I. Jahrgang: Das ganze Schriftstudium (Professor ErtJ).<br />

Kirchengeschichte etc. (Professor Pogatschuig).<br />

II. „ Dogmatik (Professor Jäger).<br />

Moral (Professor Ziegler).<br />

III. ,. Pastoral und Enzyklopädie (Professor Isser).<br />

Kirchenrecht (jur. Professor Banniza).<br />

2) So erhielt Sortschan im Jahre 1796 für die sonntägliche Erklärung <strong>de</strong>r heiligen<br />

Schrift 100 fl., die auch für die Zukunft versprochen wur<strong>de</strong>n; und für Vorlesungen<br />

<strong>de</strong>s neuen Bun<strong>de</strong>s mit Ertl 300 fl.; Jäger für ausseror<strong>de</strong>ntlichen Unterricht in <strong>de</strong>r<br />

Dogmatik 200 fl. (Hof<strong>de</strong>kret vom 7. Januar 1790.)<br />

3) Der Bischof von Brixen machte gegen diess Vorlesebuch wie<strong>de</strong>rholte Vorstellungen<br />

und gab <strong>de</strong>m Prokanzler und auch <strong>de</strong>m Dekan Norz von Innsbruck <strong>de</strong>n Auftrag,<br />

zu wachen, ob <strong>de</strong>r Professor die vorkommen<strong>de</strong>n Irrthümer gründlich wi<strong>de</strong>rlege und<br />

die katholische Wahrheit mit überwiegen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n vertheidige. (Sinnacher IX. 769.)<br />

15*


— 228 —-<br />

Schliessung vom 22. Dezember 1783 Lanaz, <strong>de</strong>r schon in Laibach Direktor <strong>de</strong>r<br />

Philosophie und Theologie mit einer Zulage von 100 fl. war, die er behielt; nach<br />

ihm Jäger als Senior u. s. w.<br />

, In <strong>de</strong>r philosophischen Facultät brachte die Errichtung <strong>de</strong>s Generalseminars<br />

* insofern eine Aen<strong>de</strong>rung hervor, als <strong>de</strong>r Philosophie-Professor Albertini Seminar-<br />

Direktor wur<strong>de</strong>, dabei aber doch noch Direktor <strong>de</strong>r Philosophie blieb. Statt seiner<br />

kam Franz Zinner von Prag, ein Mann, gegen <strong>de</strong>ssen freie Grundsätze schon<br />

im Jahre 1784 acht Stu<strong>de</strong>nten *) eine Klage einreichten, dafür aber mit a. h. Entschliessung<br />

vom 11. Jänner 1785 von <strong>de</strong>n Studien ausgeschlossen, jedoch mit<br />

einer an<strong>de</strong>rn a. h. Entschliessung vom 22. Februar 1785 auf ein an <strong>de</strong>n Kaiser<br />

gerichtetes Gesuch <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten und ihrer Eltern wie<strong>de</strong>r begnadigt wur<strong>de</strong>n 2 ).<br />

— Auf Zinner's Tod im Jahre 1787 folgte Friedrich Nitscho. — Zum Eintritte<br />

in die Philosophie wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 31. Oktober 1783 neuerlich vollen<strong>de</strong>tes<br />

Gymnasialstudium im Inlan<strong>de</strong>, unter <strong>de</strong>m 4. Jänner 1785 aber wenigstens genaue<br />

Prüfung über alle vorgeschriebenen Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>rselben gefor<strong>de</strong>rt. — Unter <strong>de</strong>m<br />

11. November 1784 wur<strong>de</strong>n die politischen Wissenschaften von <strong>de</strong>r Philosophie<br />

excindirt und <strong>de</strong>m juridischen Studium einverleibt. Professor Do Luca wur<strong>de</strong> nach<br />

Linz versetzt und dafür als Professor unter <strong>de</strong>m 14. Februar 1784 Hauk mit<br />

800 fl. aufgestellt und ihm, da er schon Professor war, das juridische Doctorat zu<br />

geben befohlen. (Vgl. § 129.)<br />

Am wenigsten wur<strong>de</strong> sonst in <strong>de</strong>r juridischen Studien-Abtheilung geän<strong>de</strong>rt.<br />

Die Anstellung künftiger Professoren <strong>de</strong>r politischen Wissenschaften hatte zu geschehen,<br />

wie jene an<strong>de</strong>rer juridischen Professoren. Unter <strong>de</strong>m 8. März 1787 wur<strong>de</strong><br />

befohlen, mit <strong>de</strong>m römischen Rechte auch das bürgerliche Gesetzbuch zu verbin<strong>de</strong>n,<br />

sobald es erscheint. — Einige Privatdocenten, z. B. Peer, ein Stoker etc. gaben bisweilen<br />

Vorlesungen über juridische Fächer. Hauk hatte in einigen Abschnitten zu<br />

Sonnenfels's Lehrbuch auch die Lan<strong>de</strong>sverfassung vorzutragen; er schickte darüber<br />

eine Bearbeitung an die Studien-Hof-Commission, die unter <strong>de</strong>m 17. April 1789<br />

wie gewöhnlich belobt, aber doch mit Ausstellungen zurückkam.<br />

Im medizinisch - chirurgischen Studium war nach einem Hof<strong>de</strong>krete vom<br />

28. Juni 1786 im ersten Jahre Anatomie und Chirurgie, nebst kurzem medizinischtheoretischen<br />

Unterrichte, im zweiten Jahre Operations-, Instrumenten- und Bandagenlehre<br />

sammt Geburtshülfe und praktischer Unterricht am Krankenbette zu hören.<br />

Als im Jahre 1789 Menghin starb, erhielt <strong>de</strong>r Lehrer <strong>de</strong>r Veterinärkun<strong>de</strong>,<br />

Scherer, sowohl <strong>de</strong>ssen Lehr-als Protomedicats-Stelle; <strong>de</strong>n Vioharznei-Unterricht<br />

übernahm im Jahre 1790 Dr. Nie<strong>de</strong>rmayr mit einem Gehalte von 400 fl. aus <strong>de</strong>m<br />

ständischen Fon<strong>de</strong>.<br />

Nach einer a. h. Entschliessung vom 16. August 1785 hatte <strong>de</strong>r Professor<br />

<strong>de</strong>r Pastoral (und <strong>de</strong>s Kirchenrechts) alle k. k. Verordnungen an die Consistorien<br />

über Seelsorge behufs <strong>de</strong>s Unterrichtes zu erhalten, und die Bibliothek sie aus <strong>de</strong>n<br />

Verlagsgel<strong>de</strong>rn anzuschaffen.<br />

§ 123.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Lehrart traten keine wesentlichen Verän<strong>de</strong>rungen ein, ausser<br />

dass nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 25. November 1782 alle Gegenstän<strong>de</strong>,<br />

1) Darunter Georg Lechleitner, Mich. Feichter, Gottfried Partscher etc.<br />

2) Vielleicht beachtete <strong>de</strong>r Kaiser die Ausschliessung zu venig, da die Studien-<br />

Hof-Commissiou die in ihren <strong>de</strong>m Kaiser vorgelegten Protokollen vorkommen<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong><br />

als a. h. Entschliessung herausgab, wenn <strong>de</strong>r Kaiser keine beson<strong>de</strong>rn Bemerkungen<br />

darüber machte.


— 229 —<br />

und selbsten in <strong>de</strong>r Theologie, Hermeneutik, Moral und Pastoral <strong>de</strong>utsch gelehrt wer<strong>de</strong>n<br />

mussten.<br />

Zur Erleichterung <strong>de</strong>r Anschaffung von Vorlesebüchern wur<strong>de</strong>n sie nach Hof<strong>de</strong>kret<br />

vom 12. November 1784 gegen Anzeige au die Hofstelle auf Verfügung<br />

<strong>de</strong>s Guberniums im Lan<strong>de</strong> nachgedruckt; es war aber genau nach <strong>de</strong>nselben zu<br />

lehren, und nach <strong>de</strong>m Hof<strong>de</strong>kret vom 7. September 1784 die Prüfung vor <strong>de</strong>m<br />

Direktor und <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Professor mit genauer Klassenertheilung nach <strong>de</strong>n<br />

vier Abstufungen (Vorzug I., II., III. Klasse) vorzunehmen und das Aufsteigen in<br />

höhere Kurse von <strong>de</strong>m guten Erfolge <strong>de</strong>rselben abhängig gemacht.<br />

Wesentliche Verän<strong>de</strong>rungen wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Promotionen zu aka<strong>de</strong>mischen<br />

Wür<strong>de</strong>n angeordnet.<br />

Bei <strong>de</strong>r Promotion <strong>de</strong>s Professors Hauk zum juridischen Doctorgra<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r<br />

ihm ausnahmsweise zu verleihen war (§ 172) wur<strong>de</strong>n die früher gewöhnlichen Versprechungen<br />

und das Glaubensbekenntniss vom Prokanzler abgenommen. Darüber<br />

berichtete <strong>de</strong>r Professor sogleich nach Wien, wahrscheinlich an <strong>de</strong>n Generalien-<br />

Referenten Sonnenfels bei <strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission und liess sich bitter über<br />

diese Ceremonien, namentlich über das abgelegte Glaubensbekenntniss und — wie<br />

er sagt, die Angelobung <strong>de</strong>s Gehorsams gegen <strong>de</strong>n Papst aus J ). Diess anonyme<br />

Schreiben (so nennt es die Studien-Hof-Commission in ihrem Berichte an <strong>de</strong>n<br />

Kaiser) legte die Hofstelle, resp. <strong>de</strong>r Generalien-Eeferent Sonnenfels, mit einem<br />

ihrer Protokolle <strong>de</strong>m Kaiser vor und glossirte es mit <strong>de</strong>r Bemerkung: » Ueber <strong>de</strong>n<br />

Eid <strong>de</strong>s Gehorsams, welcher <strong>de</strong>m römischen Stuhle abgelegt wird, ist es überflüssig,<br />

etwas beizusetzen. Dieses Ueberbleibsel aus <strong>de</strong>r Zeit <strong>de</strong>r Finsterniss und römischen<br />

Usurpation beleidiget nicht nur <strong>de</strong>n Verstand, son<strong>de</strong>rn auch <strong>de</strong>n bürgerlichen Gehorsam<br />

* 2 ). Es erfolgte hierauf die a. h. Entschliessung vom 3. Februar 1785,<br />

dass bei Ertheilung <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Gra<strong>de</strong> und beim Antritte was immer für<br />

eines Lehramtes Alles aufzuhören habe, was einer geistlichen Feierlichkeit ähnlich<br />

sei, wie Glaubensbekenntniss, Eid <strong>de</strong>s Gehorsams an <strong>de</strong>n römischen Stuhl. — Mit<br />

weiterem Erlasse vom 27. April 1785 hatten bei aka<strong>de</strong>mischen Promotionen nur<br />

mehr Angelobungen statt, welche Ehrfurcht gegen <strong>de</strong>n Rektor, Gehorsam gegen<br />

die aka<strong>de</strong>mischen Statuten, Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ehre <strong>de</strong>s Instituts und bei theologischen<br />

Promotionen (charakteristisch) Reinigung <strong>de</strong>r christlichen Religion vom Aberglauben<br />

, Scolastik, bei <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz und Medizin aber an<strong>de</strong>re entsprechen<strong>de</strong><br />

Pflichten ausdrückten 3 ). Der Promovend antwortete: Spon<strong>de</strong>o. — Auf diese<br />

1) Er schreibt: „Seit einigen Stun<strong>de</strong>n bin ich nun Licentiat und bei<strong>de</strong>r Rechte<br />

Doctor. Bei dieser Gelegenheit musste ich einem Pfaffen, <strong>de</strong>r als Kanzler f!) vom<br />

Herrn Bischof in Brixen bestellt -war, das Glaubensbekenntniss und <strong>de</strong>m hl. Stuhle (?)<br />

<strong>de</strong>n Gehorsam schwören, eine Thorheit, die ich gewiss nicht begangen haben -wür<strong>de</strong>,<br />

wenn ich es mir nicht zum Gesetze gemacht hätte, die Eintracht unter meinen Mitkollegen<br />

zu erhalten und das Aufsehen unter <strong>de</strong>m Pöbel zu vermei<strong>de</strong>n. Dafür aber<br />

ward <strong>de</strong>r hl. Segen einmal vom Kanzler, das an<strong>de</strong>re Mal vom Rektor über mich gesprochen."<br />

2) Vgl. Kink 1. c. S. 556.<br />

3) Die Sponsionen lauten wörtlich: Spon<strong>de</strong>bis te Rectori Lycei hujus reverentiam.<br />

obsequium ex <strong>de</strong>bito, et quod leges aca<strong>de</strong>micae postulant, praestiturum . . . Decanum<br />

facultatis et singulos ordinis hujus collegas, quo par est honore, studio prosequutururn<br />

• . . Donec membrum hujus Lycei eris, omnibus, quae in eo<strong>de</strong>m rite et in commune<br />

statuta sunt, statuenturve, obtemperaturum, jura et privilegia ejus<strong>de</strong>m pro virili semper procuraturum,<br />

promoturum. — In <strong>de</strong>r Thanlnßjf kam noch die vierte Sponsio: Religionen)<br />

christianam a spuriis cultibus integram servaturum, disciplinasque theologicas a jejunis<br />

scholasticorum opinionibus expurgaturum, veram, quae ad mentem Jesu christi sit. theologiam<br />

exculturum; illamque ad usus vitae humanae constanter et sollicite traducturum.


— 230 —<br />

Sponsionen hatte <strong>de</strong>r Promotor zu erklären, dass er vermöge seines Amtes <strong>de</strong>n<br />

Candidaten in alle Privilegien und Eechte einsetze, welche die kaiserliche Munificenz<br />

mit <strong>de</strong>m Doctorgra<strong>de</strong> verbun<strong>de</strong>n habe, <strong>de</strong>ssen Ehre etc. er nun beför<strong>de</strong>rn soll J ).<br />

Dieser einfache Vorgang ersetzte nun die feierlichen Ceremom'en früherer Zeiten<br />

(§ 34). Diess Verfahren wur<strong>de</strong> auch durch spätere Verordnungen nicht abgeän<strong>de</strong>rt.<br />

Das Licentiat hatte sohin von selbst aufzuhören; das Baccalaureat wur<strong>de</strong> mit Hof<strong>de</strong>kret<br />

vom 30. März 1788 abgeschafft.<br />

Die For<strong>de</strong>rungen zum Doctorate <strong>de</strong>r Philosophie wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m 3. November<br />

1786 dahin bestimmt, dass <strong>de</strong>mselben drei Prüfungen aus <strong>de</strong>n Hauptfächern<br />

<strong>de</strong>r Facultät — Philosophie, Mathematik mit Physik, und Geschichte 2 ) — vorhergehen<br />

müssen, für die Nebenfächer aber Zeugnisse genügen. Eine schriftliche Abhandlung<br />

und eine Disputation wur<strong>de</strong> nicht gefor<strong>de</strong>rt. Der Name: philosophisches<br />

Magisterium ward aufgehoben und dafür durchaus philosophisches Doctorat gesetzt,<br />

übrigens schon früher erklärt, dass das philosophische Doctorat zu <strong>de</strong>n Promotionen<br />

in höhern Facultäten nicht nöthig sei.<br />

In <strong>de</strong>r Theologie blieben die Vorschriften für die Prüfungen wie früher; die<br />

schriftliche Abhandlung <strong>de</strong>r Seminar-Präfekte, die zum Doctorat verpflichtet waren,<br />

sollten gedruckt wer<strong>de</strong>n. — In <strong>de</strong>r ersten Zeit <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n die Professoren<br />

noch ohne Prüfungen doctorirt, wie im Jahre 1783 Pogatschnig, Ziegler, Pisenti,<br />

Tominik 3 ). Allein nach <strong>de</strong>n eingetretenen neuen Vorschriften wur<strong>de</strong> darauf gesehen,<br />

dass sie wie An<strong>de</strong>re auf Prüfungen etc. das Doctorat erhalten, und sie wur<strong>de</strong>n<br />

vor ihrer Doctorirung nicht einmal Professoren, son<strong>de</strong>rn nur Lektoren genannt,<br />

wie z. B. Isser und Eudolf. Bloss die Disputation sah die theologische Facultät<br />

im Jahre 1789 <strong>de</strong>m Professor Eudolf nach, weil in <strong>de</strong>n neuesten Erlassen dieselbe<br />

nicht ausdrücklich erwähnt sei, nach <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Universität eine solche<br />

nicht mehr üblich war, und als scolastisch (!) <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rmaligen sokratischen Zeitgeiste<br />

nicht mehr angemessen sei 4 ).<br />

§ 124.<br />

Ueber Fleiss und Sittlichkeit <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten ist von dieser Zeit nichts Beson<strong>de</strong>res<br />

zu berichten, ausser etwa, dass namentlich in <strong>de</strong>r Theologie sich Misstrauen<br />

gegen die Professoren zeigte. (Vgl. §§ 119, 122, 128.)<br />

Die Ferien waren nach <strong>de</strong>m Hof<strong>de</strong>kret vom 17. April 1784 auf die Monate<br />

September bis 3. November und die Schulstun<strong>de</strong>n von 8-—10 und 2—4 Uhr fest-<br />

— Für Juristen (um auch diess beizufügen, obschon es damals für Innsbrucks Lyceum<br />

keine Anwendung hatte: Linguam, stylum, conatusque tuos Patriae, Principi, Civium juribus<br />

tutandis, consulendo, respon<strong>de</strong>ndo, patrocinando <strong>de</strong>dicaturum, — für Mediziner:<br />

Artem salutarem, quara a<strong>de</strong>ptus es, in Aegrotorum solamen honeste, solerter exerciturum,<br />

quantunque in te erit, aueturum; ea<strong>de</strong>rn sollicitudine ac animi aequitate pauperi atque<br />

diviti operam medicam laturum.<br />

1) Wörtlich lautet die Formel: Pro auetoritate muneri meo ab Augusto collata te<br />

in praemium scientiae (phil. theol.) cujus rite et ex praescripto legis speeimina a te<br />

omnia data sunt, Doctorem (phil. theol.) pronuntio, simulque in omnium, quae Augu-<br />

.storum Munificentia et fovendarum scientiarum amore huic aca<strong>de</strong>micae dignitati concessa<br />

sunt, et erunt, jurium, privilegiorumque possessione constituo. Tuum nunc er»,<br />

locum, in quem bonarum artium studio evectus es, iis<strong>de</strong>m artibus tueri, reipublicae literariae,<br />

ordinis <strong>de</strong>nique, in quem advectus es, utilitatem, incrementum, <strong>de</strong>cus promovere-<br />

2) Geschichte aber wur<strong>de</strong> am Lyceum nicht einmal gelehrt.<br />

3) Nach erhaltener Licenz wur<strong>de</strong>n sie — citra solitarum alias ceremaniarum ambages<br />

intra parietes conclavii senatorii tSntuni — wie die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n<br />

sagen — promovirt.<br />

4) Eph. tu. ad h. annuin.


— 231 —<br />

gesetzt; allein unter <strong>de</strong>m 24. Mai 1786 wur<strong>de</strong>n die Ferien auf die Monate Juli<br />

und August übertragen, und unter <strong>de</strong>m 23. Mai 1783 für Ostern fünf Ferialtage,<br />

und unter <strong>de</strong>m 12. November 1788 für Weihnachten zwei Ferialtage bestimmt.<br />

Während dieser Perio<strong>de</strong> erfolgten aber einige Verfügungen, die — obschon<br />

theilweise nicht das Lyceum betreffend, doch auf die Studiren<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>mselben entschie<strong>de</strong>nen<br />

Einfluss hatten, weil sie die sogenannten Handstipendien für Studiren<strong>de</strong><br />

begrün<strong>de</strong>ten.<br />

Es wur<strong>de</strong> nämlich:<br />

A. Mit a. h. Entschliessung vom 3. Mai und 2. Juni 1784 das Unterachtsgeld<br />

behufs von Stipendien eingeführt. Ein Stu<strong>de</strong>nt am Lyceum hatte jährlich<br />

18 fl. zu bezahlen; Theologen, welche nicht von eigenen Mitteln, son<strong>de</strong>rn von Stipendien<br />

o<strong>de</strong>r im Seminar <strong>de</strong>n Unterhalt bezogen, waren davon frei; An<strong>de</strong>re befreite<br />

guter Fortgang in <strong>de</strong>n Studien etc. Anfangs nicht, und das Gubernium, welches<br />

einigen vorzüglichen Stu<strong>de</strong>nten die Bezahlung <strong>de</strong>sselben nachsah, erhielt von Wien<br />

mit <strong>de</strong>r Bemerkung (inen Verweis, dass <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>s Schulgel<strong>de</strong>s Vermin<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten sei. Diess Schulgeld wur<strong>de</strong> nicht für die Professoren o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Studienfond,<br />

son<strong>de</strong>rn zu Stipendien für die Studiren<strong>de</strong>n verwen<strong>de</strong>t, welche erst im Laufe<br />

eines je<strong>de</strong>n Jahres verliehen wer<strong>de</strong>n konnten, weil das Schulgeld erst unter <strong>de</strong>m<br />

Jahre einfloss und <strong>de</strong>r Ertrag <strong>de</strong>sselben liquidirt wer<strong>de</strong>n konnte. Zur Erlangung<br />

eines Stipendiums waren vorzüglich gute Studien zu berücksichtigen, aber nicht auf<br />

relative Klassen (nach <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r an einer Anstalt Studiren<strong>de</strong>n), son<strong>de</strong>rn auf die<br />

absolut guten zu sehen, so dass die Vorzugs-Schüler auch bei einer wenig zahlreichen<br />

Anstalt nicht zurückstan<strong>de</strong>n. Die Summe <strong>de</strong>s Schulgel<strong>de</strong>s vom Lyceum und<br />

von <strong>de</strong>n Gymnasien (<strong>de</strong>nn auch an Gymnasien <strong>de</strong>s k. k. Territoriums war Schulgeld<br />

zu bezahlen) war zwar beson<strong>de</strong>rs anzugeben, aber nicht ausschliesslich für Stu<strong>de</strong>nten<br />

<strong>de</strong>s Institutes zu verwen<strong>de</strong>n, aus welchem es floss; auch waren natürlich die<br />

Stipendien nicht alle Jahre gleich gross und gleich zahlreich und sie mussten daher<br />

jährlich verliehen wer<strong>de</strong>n. Die Verleihung geschah durch die Studien-Hof-<br />

Commission, <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Hof<strong>de</strong>kret vom 22. März 1789 Tabellen über Fortgang,<br />

Sitten, Verdienst <strong>de</strong>r Eltern, Vermögen <strong>de</strong>r Competenten, zur Verleihung o<strong>de</strong>r Bestätigung<br />

<strong>de</strong>r Stipendien gutachtlich vorzulegen waren *). In <strong>de</strong>r Folge traten<br />

über Bezahlung <strong>de</strong>s Schulgel<strong>de</strong>s mil<strong>de</strong>re Bestimmungen ein; so wur<strong>de</strong> mit Hof<strong>de</strong>kret<br />

vom 10. November 1787 <strong>de</strong>mGubernium das Befugniss eingeräumt, dürftige eines<br />

Stipendiums würdige Stu<strong>de</strong>nten vom Schulgel<strong>de</strong> zu befreien. Auf Verwendung <strong>de</strong>r<br />

Stän<strong>de</strong> Tirols wur<strong>de</strong> es unter dorn 2. Dezember 1791 wie<strong>de</strong>r ganz aufgehoben.<br />

B. Es wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m 14. August 1784 alle Convicto aus wichtigen politischen<br />

und moralischen Grün<strong>de</strong>n, wie die a. h. Entschliessung sagt, aufgehoben<br />

und <strong>de</strong>ren Erträgniss zu Handstipendien verwen<strong>de</strong>t. In Innsbruck traf diess Schicksal<br />

die Kitter-Aka<strong>de</strong>mie, in welcher wohl das Zusammenleben, aber nicht <strong>de</strong>r in<br />

<strong>de</strong>rselben gegebene Unterricht — im Fechten, Tanzen, frem<strong>de</strong>n Sprachen aufhörte,<br />

<strong>de</strong>r nebst manchen Pensionen von <strong>de</strong>m Fondo bezahlt wor<strong>de</strong>n musste 2 ). Im Jahre<br />

1) Im ersten Jahre <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s Schulgel<strong>de</strong>s ertrug es vom Lyceum und<br />

von <strong>de</strong>n Gymnasien zu Innsbruck, Meran, Roveredo, Lienz und Feldkirch 4416 fl. 36 kr.,<br />

woraus nach Hof<strong>de</strong>kret vom 1. Februar 1786 folgen<strong>de</strong> Stipendien resolvirt -wur<strong>de</strong>n: 15<br />

ä 80 fl. für das Lyceum, 38 ä 50 fl. für die Gymnasien, 8 ä 30 fl. für Normalschulen.<br />

2) Nach einer in <strong>de</strong>r Stattbalterei-Registratur liegen<strong>de</strong>n Rechnung vom Jahre 1790<br />

hatte <strong>de</strong>r Fond bei <strong>de</strong>r Kreditskasse in Schwaz 156,201 fl. und bei <strong>de</strong>r tirolischen<br />

Landschaft 3000 fl. Kapital, und von dieser auch einen jährlichen Betrag von 1600 fl.,<br />

vom Nikolaihans aber von 600 fl.; das jährliche Einkommen aber betrug 8910 fl. 26kr.<br />

— Die Ausgaben aber waren nebst <strong>de</strong>n Stipendien von 6900 fl. für <strong>de</strong>n Direktor 500 fl.,


— 232 —<br />

1 790 hatte <strong>de</strong>r Fond 29 Stipendien und zwar 7 ä 300 fl., 8 ä 250 fl., 14 ä 200 fl.<br />

— zusammen 6900 fl. — Ferner wur<strong>de</strong> in Innsbruck aufgehoben das Nikolaihaus<br />

— ein Convict <strong>de</strong>r Jesuiten, das schon vor <strong>de</strong>r Gründung <strong>de</strong>r Universität errichtet<br />

und nach und nach erweitert wor<strong>de</strong>n war *).<br />

C. Endlich hatte die Aufhebung mehrerer geistlichen Korporationen, namentlich<br />

<strong>de</strong>s Eegelhauses in Innsbruck und <strong>de</strong>s Haller Damenstiftes auf die Stipendien-<br />

Gründung einen Einfluss, weil das Regelhaus (königliches Stift) stiftungsmässig<br />

14 Stu<strong>de</strong>nten täglich eine Suppe, ein Brod und einen Heller zu verabfolgen hatte,<br />

das Kapellhaus <strong>de</strong>s Haller Damenstiftes aber Studiren<strong>de</strong> erhalten und auch das<br />

Stift Beiträge für Studiren<strong>de</strong> verabreichen musste, daher bei <strong>de</strong>r Aufhebung dieser<br />

Korporationen Vermögenheiten für Stipendien ausgeschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n.<br />

Vom Schulgel<strong>de</strong>, vom Mkolaihause, vom Eegelhause und <strong>de</strong>m Haller Damenstifte<br />

weist nun ein Verzeichniss vom Jahre 1788—89 2 ) folgen<strong>de</strong> Stipendien aus,<br />

und zwar:<br />

a. vom Schulgel<strong>de</strong>, das vom Lyceum und von <strong>de</strong>n Gymnasien jährlich beiläufig<br />

3000 fl. abwarf, 16 Stipendien ä 80 fl., 74 ä 50 fl., 7 ä 30 fl., mit <strong>de</strong>nen<br />

17 Theologen, 3 Juristen, 6 Philosophon, 1 Chirurg, 22 G-ymnasisten und 7 Normalschüler<br />

— letztere nicht ausschliesslich von Innsbruck, son<strong>de</strong>rn z. B. auch von<br />

<strong>de</strong>r Schule zu Imst — betheiliget wur<strong>de</strong>n;<br />

b. vom Nikolaihause 29 Stipendien von 30—108 fl., womit 4 Juristen,<br />

1 Theolog, 9 Philosophen, 9 Gymnasisten und 5 Normalschüler betheiliget wur<strong>de</strong>n;<br />

<strong>de</strong>r Betrag <strong>de</strong>r Stipendien, die meistens aus Privatstiftungen für das Nikolaihaus<br />

von sehr ungleichem Betrag für bestimmte Familien entstan<strong>de</strong>n, war eben <strong>de</strong>sswegen<br />

auch sehr verschie<strong>de</strong>n; die ganze Stipendien-Summe erscheint im erwähnten<br />

Ausweise mit 2136 fl. 42 kr.; diese verbesserten sich in <strong>de</strong>r Folge (§ 148);<br />

c. vom Eegelhause, von <strong>de</strong>m jährlich 758 fl. zu Stipendien auszuschei<strong>de</strong>n<br />

waren, wur<strong>de</strong>n 13 Stipendien ä 56 fl. und 1 ä 36 fl.;<br />

d. endlich vom Haller Damenstifto 8 Stipendien ä 50 fl., also im Gesammtbetrage<br />

von jährlich 400 fl. errichtet.<br />

Dazu kommen noch die Stipendien aus <strong>de</strong>m Fon<strong>de</strong> <strong>de</strong>r theresianischen Ritter-<br />

Aka<strong>de</strong>mie.<br />

Alle diese Stipendien waren, wie man sieht, nicht ausschliesslich für Aka<strong>de</strong>miker<br />

bestimmt, son<strong>de</strong>rn es nahmen nach <strong>de</strong>r Analogie <strong>de</strong>r ursprünglichen Stiftung<br />

und früherer Betheilung und bezüglich <strong>de</strong>s Schulgel<strong>de</strong>s nach <strong>de</strong>n a. h. Vorschriften<br />

daran auch vorzüglich Gymnasialschüler Theil.<br />

Vor dieser Zeit war von Hand - Stipendien für Stu<strong>de</strong>nten in Innsbruck<br />

keine Re<strong>de</strong>.<br />

Tanzmeister 300 fl., Fechtmeister 100 fl., italienischen Sprachlehrer 200 fl., französischen<br />

Sprachlehrer 100 fl.; — <strong>de</strong>r Wittwe <strong>de</strong>s frühern Tanzmeisters 50 fl., <strong>de</strong>m Vorgeiger<br />

25 fl. 12 kr., <strong>de</strong>m Portier 120 fl., <strong>de</strong>m Hausknecht 96 fl., Librär-Erfor<strong>de</strong>rniss 58 fl. 20 kr..<br />

5 Instruktoren ä 40 fl. — 200 fl., Holz 100 fl. 24 kr., Licht 52 fl., Zeitungen 21 fl.,<br />

kleine Erfor<strong>de</strong>rnisse 35 fl. 28 kr., Rechnungs-Auslagen 16 fl. — üeber Errichtung etc.<br />

<strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>mie (Collegium nobilium o<strong>de</strong>r Theresianum etc.) kann verglichen wer<strong>de</strong>n:<br />

Beiträge zur Geschichte <strong>de</strong>r Gymnasien in Tirol. 1858. S. 82<br />

1) Vergleiche die angeführten Beiträge etc. S. 79. Die Aufhebung <strong>de</strong>r Jesuiten<br />

berührte diess Convict nur insofern, als ihm nun nicht mehr Jesuiten als solche vorstehen<br />

konnten und selbst die Stiftungen vom Jesuiten-Convicte in Hall (Borgiasbaus)<br />

damit vereint wur<strong>de</strong>n. (Vgl. die angeführten Beiträge S. 95 ff.) Selbst die beantragte<br />

Verwendung <strong>de</strong>r Lokalien <strong>de</strong>sselben für das zu errichten<strong>de</strong> Theresianum wur<strong>de</strong> nicht<br />

gestattet.<br />

2) In <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur.


— 233 —<br />

§ 125.<br />

Es ist mir nicht bekannt, dass die Beiträge für Lehrmittel, welche für die<br />

Universität bewilliget waren, am Lyceum aufgehört hätten. Nur für Bücher zu <strong>de</strong>n<br />

politischen Wissenschaften wur<strong>de</strong> nichts mehr bezahlt.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Bibliothek gingen aber wesentliche Verän<strong>de</strong>rungen vor.<br />

Sie erhielt ein neues Lokale. Als näinlich im Jahre 1785 auch die marianie<br />

sehen Congregationen aufgehoben wur<strong>de</strong>n, machte Gouverneur Heister — geradin<br />

Wien anwesend — unter <strong>de</strong>m 16. April 1785 <strong>de</strong>n Antrag, die zwei grossen<br />

Säle im Gymnasialgebäu<strong>de</strong>, die bisher zu <strong>de</strong>r Congregation und zum Theil als Aula<br />

dienten, für die Bibliothek zu verwen<strong>de</strong>n. Diess wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 28. Juli 1788<br />

genehmigt, und <strong>de</strong>r veranschlagte Kosten von 4266 fl. zur Herstellung etc. bewilligt.<br />

Da <strong>de</strong>r ehemalige Bibliotheksaal Gubernial-Eegistratur wer<strong>de</strong>n sollte, so<br />

hatte die Kammer 2250 fl., das Uebrige aber <strong>de</strong>r Studienfond zu bestreiten.<br />

Ferner folgte auf Schwarzl's Versetzung nach Freiburg ein neuer Bibliothekar<br />

in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Ambraser Schlossverwalters Joh. Primisser *), unter <strong>de</strong>m die<br />

Uebertragung <strong>de</strong>r Bibliothek und die Adaptirung <strong>de</strong>r Lokalien erfolgte. Dieser erhielt<br />

aber nach abgelegter und adjustirter Rechnung über die dabei erlaufenen<br />

Kosten die angesuchte Bewilligung, diese Stelle zu resigniren, und als Nachfolger<br />

von ihm wur<strong>de</strong> mit a. h. Entschliessung vom 23. Juni 1789 Wikosch, Scriptor<br />

bei <strong>de</strong>r Wiener Bibliothek, mit einem Gehalte von 800 fl. aufgestellt.<br />

Endlich erhielt die Bibliothek einen Zuwachs von Büchern, o<strong>de</strong>r wenn diese<br />

verkauft wur<strong>de</strong>n, an Geld durch die Aufhebung <strong>de</strong>r Klöster, <strong>de</strong>ren Bücher nach <strong>de</strong>r<br />

a. h. Anordnung <strong>de</strong>r Bibliothek zufielen, und wenn sie wichtig und brauchbar waren,<br />

in die Bibliothek aufgenommen, sonst nach Hof<strong>de</strong>kret vom 3. April 1786 wie<br />

Dupplikate verkauft, o<strong>de</strong>r wenn sie als schädlich erkannt wür<strong>de</strong>n, eingestampft wer<strong>de</strong>n<br />

sollten. Im Jahre 1792 erscheinen durch <strong>de</strong>n Verkauf 3634 fl. 40 kr. für<br />

die Bibliothek erlöst, von <strong>de</strong>nen noch 846 fl. 23 kr. zur Ausbesserung eines Büchersaales<br />

verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n. — Auch die ständische Büchersammlung wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r<br />

Bibliothek unter gewissen Bedingungen, z. B. <strong>de</strong>r Bezeichnung <strong>de</strong>r Bücher als von<br />

<strong>de</strong>r Landschaft herrührend, auf a. h. Genehmigung vom 1. Juni 1790 vereiniget.<br />

— Die Bibliothek erscheint jetzt unter <strong>de</strong>m Namen Lyceal-Bibliotkek.<br />

§ 126.<br />

Auch das Verhältniss <strong>de</strong>r hohen Schule zu <strong>de</strong>n höchsten Lan<strong>de</strong>s-Behür<strong>de</strong>n<br />

wur<strong>de</strong> unter Kaiser Joseph II. wesentlich verän<strong>de</strong>rt.<br />

Nach Erlass <strong>de</strong>r obersten Justiz-Stelle vom 18. November 1784 kann nämlich<br />

eine Universitäts - Jurisdiction mit <strong>de</strong>r allgemeinen Jurisdictions - Norm nicht<br />

mehr bestehen und ist daher aufgehoben. So erlosch dieses seit <strong>de</strong>r Gründung <strong>de</strong>r<br />

Universität bestan<strong>de</strong>ne und in <strong>de</strong>n Privilegien <strong>de</strong>rselben ausgesprochene so wichtige.<br />

Vorrecht. Das ganze Personale <strong>de</strong>r Universität und alle bisher unter ihrer Jurisdiction<br />

stehen<strong>de</strong>n Personen kamen unter die Jurisdiction <strong>de</strong>r für Alle bestehen<strong>de</strong>n<br />

or<strong>de</strong>ntlichen Richter und dadurch hörten auch alle bisher so häufigen Verhandlungen<br />

mit <strong>de</strong>r Regierung in Jurisdictions-Angelegenheiten auf.<br />

Das Verhältniss gegen das Gubernium und <strong>de</strong>n Gouverneur, sowie in Bezug<br />

auf die Lan<strong>de</strong>s-Studien-Commission än<strong>de</strong>rte sich nicht, jedoch ist von letzterer in<br />

dieser Zeit wenig die Re<strong>de</strong>, da die Direktoren und im weitern Zug das Gubernium<br />

<strong>de</strong>n politischen Einfluss auf die hohe Schule übten.<br />

1) Bergmann widmete ihm eine Biographie in <strong>de</strong>n ..Berichten und Mittheilungen<br />

<strong>de</strong>s Wiener Alterthumsvereins 1861.


— 234 —<br />

Auch <strong>de</strong>r Einfluss <strong>de</strong>s Ordinariates auf die Universität hatte fast ganz aufgehört,<br />

da <strong>de</strong>r Prokanzler durch <strong>de</strong>n am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r vorigen Perio<strong>de</strong> abgeschafften Eid<br />

von <strong>de</strong>r Vertheidigung <strong>de</strong>r unbefleckten Empfängniss und wahrscheinlich auch <strong>de</strong>r<br />

am nämlichen Tage vorgenommenen Ei<strong>de</strong>s-Ablegung für das katholische Glaubensbekenntniss,<br />

dann durch die Aufhebung <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen Gra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Licentiats<br />

alle Wirksamkeit verloren hatte und nur mehr <strong>de</strong>m Namen nach bestand. Der Prokanzler<br />

Kopf klagte zwar bei <strong>de</strong>m Bischöfe über die Abweichungen von <strong>de</strong>n Vorschriften<br />

bei Promotionen, zu <strong>de</strong>nen die Licenz nicht mehr verlangt und bei welchen<br />

Rektor v. Sterzinger selbst das Glaubensbekonntniss und zwar nicht in <strong>de</strong>r Form<br />

<strong>de</strong>s Trientner Concils, son<strong>de</strong>rn wie es gewönlich gesprochen wer<strong>de</strong>, abgenommen<br />

habe; <strong>de</strong>r Bischof beschwerte sich hierüber auch bei <strong>de</strong>m Gubernium, das <strong>de</strong>m Professor<br />

Sterzinger grössere Beschei<strong>de</strong>nheit auftrug. Da diess gera<strong>de</strong> im Jahre 1784<br />

vorging, so mag es ebenfalls zu <strong>de</strong>n a. h. Entschliessungen über die Aen<strong>de</strong>rungen<br />

bei <strong>de</strong>n Promotionen (§ 127) beigetragen haben. Wie wenig Einfluss <strong>de</strong>r Bischof<br />

auf das Lyceum nehmen konnte, sieht man aus einer Verhandlung vom Jahre<br />

1787 bezüglich <strong>de</strong>s Professors Ertl, <strong>de</strong>r nach Hofer's Tod die Pastoral supplirte.<br />

Dein Bischof wur<strong>de</strong>n 31 verdächtige Sätze zugeschickt, die Ertl in seinem<br />

Pastoralunterrichte vorgetragen habe 1 ). Der Bischof schrieb unter <strong>de</strong>m 1. Jänner<br />

1787 eigenhändig unter Mittheilung <strong>de</strong>r Sätze an Ertl, er könne nicht glauben,<br />

dass er diese Sätze vorgetragen habe, da Einigen eine gute Erklärung schwer gegeben<br />

wer<strong>de</strong>n könne, An<strong>de</strong>re aufgelegt falsch sind; er habe sich um Erklärung<br />

hierüber, die er erwarte, selbst an die Quelle wen<strong>de</strong>n wollen. Ertl gab die entworfene<br />

weitläufige an <strong>de</strong>n Bischof gerichtete Vertheidigung, in welcher er viele, z. B. die<br />

zwei in <strong>de</strong>r Note angeführten Sätze vorgetragen zu haben gar nicht läugnet und<br />

sie als wahr vertheidigt, an<strong>de</strong>re in einem guten Sinn erklärte, über Verdrehung<br />

klagte etc., vor <strong>de</strong>r Absendung an <strong>de</strong>n Bischof sammt <strong>de</strong>m Schreiben <strong>de</strong>s Bischofs<br />

an ihn an das Gubernium, als seine vorgesetzte Behör<strong>de</strong> zur Einsicht. Der Gubernial-<br />

Präsi<strong>de</strong>nt Graf Sauer — Heister's Nachfolger — gab Alles nach Wien, und von<br />

dort kam unter <strong>de</strong>m 25. September <strong>de</strong>r Auftrag zurück, Ertl habe die Vertheidigung<br />

— nicht an <strong>de</strong>n Bischof, son<strong>de</strong>rn an das Gubomium stylisirt umzuschreiben, <strong>de</strong>m<br />

Bischof aber zu antworten, »es wäre ihm sehr schmerzhaft gewesen, zu vernehmen,<br />

dass man sich nicht gescheut habe, ihm Lehrsätze und Ausdrücke zur Last zu<br />

legen, auf die er niemals dachte, o<strong>de</strong>r zu verdrohen und ausser <strong>de</strong>m Zusammenhange<br />

in das gehässigste Licht zu stellen, und so seinen Unterricht als irrig, seine Gesinnung<br />

als verdächtig anzugeben. Ebenso tröstlich hingegen wäre ihm das Vertrauen<br />

gewesen, welches <strong>de</strong>r Bischof nicht bloss durch sein Schreiben, son<strong>de</strong>rn auch<br />

dadurch bezeugt habe, dass er <strong>de</strong>m Gerüchte keinen Glauben zugestand. Das Bewusstsein<br />

von <strong>de</strong>r Lauterkeit seiner Absichten und von <strong>de</strong>n Bestrebungen, immer<br />

ächte und unverfälschte Lehre vorzutragen, habe die min<strong>de</strong>ste Störung seiner Ruhe<br />

nicht gestattet; um sie aber auch äusserlich zu befestigen, habe er seine schriftlichen<br />

Erläuterungen über die 31 Sätze dahin abgegeben, wohin es ihm als öffentlichem<br />

Lehrer allein gestattet sei, von seinen Handlungen und seinem Betragen im<br />

Amte Rechenschaft zu geben. (< 2 ) Man sieht hieraus, dass <strong>de</strong>r Bischof auf die<br />

Professoren <strong>de</strong>r Universität durchaus nicht an<strong>de</strong>rs, als etwa durch das Gubernium<br />

einwirken konnte, das sich natürlich nach <strong>de</strong>n Grundsätzen und Vorschriften <strong>de</strong>r<br />

Studien-Hof-Commission richten musste. Ertl wur<strong>de</strong>, wie bereits bemerkt wor<strong>de</strong>n,<br />

1) Z. JB. Castigatio et maceratio corporis pugnat contra jus naturae — Christus<br />

jejunium serrandum non praeeepit etc.<br />

2) Die Akten liegen in <strong>de</strong>r Stattlialterei-Registratur-


— 235 —<br />

bald darauf Kath bei <strong>de</strong>m Gubernium. — Der Bischof — besorgt für die Reinheit<br />

<strong>de</strong>r katholischen Lehre, aber ausser Stand, bei <strong>de</strong>n gegenwärtigen Verhältnissen<br />

weitere Vorsorge zu treffen, gab unter <strong>de</strong>m 3. Jänner 1788 <strong>de</strong>m Dogmatik-Professor<br />

Jäger <strong>de</strong>n Auftrag, auf <strong>de</strong>n Vortrag <strong>de</strong>r übrigen Professoren in Hinsicht auf<br />

die Orthodoxie aufmerksam zu sein, und <strong>de</strong>n nämlichen Auftrag — vom Ordinariat<br />

Trient angelegenst ersucht— auch in <strong>de</strong>ssen Namen <strong>de</strong>m Seminardirektor Albertini').<br />

§ 127.<br />

Die Jesuiten-Kirche, welche <strong>de</strong>r Universität zugewiesen wor<strong>de</strong>n war, hatte in<br />

dieser Zeit mancherlei Schicksale. Statt <strong>de</strong>s Präfoktes Delama (§ 112) wur<strong>de</strong> im<br />

Jahre 1783 Professor v. Sterzinger als solcher aufgestellt, nach<strong>de</strong>m man die Stiftungen<br />

an dieser Kirche in Evi<strong>de</strong>nz zu stellen gesucht hatte und auch ein Messner<br />

(Ebner) mit 130 fl. Gehalt gegen Kaution bei <strong>de</strong>rselben aufgestellt wor<strong>de</strong>n war.<br />

Die Uebergabe <strong>de</strong>r Paramente, von <strong>de</strong>nen manche an an<strong>de</strong>re Kirchen vertheilt o<strong>de</strong>r<br />

auch verkauft wor<strong>de</strong>n waren 2 ), erfolgte an Storzinger unter Consignation <strong>de</strong>rselben<br />

am 25. August 1783, und am 12. April 1783 wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>rselben für <strong>de</strong>n am<br />

12. Jänner d. J. verstorbenen Professor Iuama <strong>de</strong>r Todteugottesdienst abgehalten 3 ),<br />

für die Exjesuiten Peintner und Weitenauer wur<strong>de</strong>n nur Messen gelesen 4 ). Da<br />

v. Sterzinger im folgen<strong>de</strong>n Jahre Lyceal-Rektor, sohin auch Kirchpropst wer<strong>de</strong>n<br />

sollte, ward für letzteres Amt statt seiner vom Gubernium Professor Banniza, <strong>de</strong>r<br />

sich hiezu herbeiliess, aufgestellt.<br />

Bei <strong>de</strong>r neuen Pfarr-Einrichtung im Jahre 1785 wur<strong>de</strong> die Kirche als zweite<br />

Stadtpfarre beantragt und darüber unter <strong>de</strong>m 15. Juli 1785 vom Gubernium ein<br />

weitläufiger Hofbericht erstattet 5 ), mit <strong>de</strong>m Vorschlage, die Pfarre <strong>de</strong>m Professor<br />

1) Sinnacher: Beiträge IX. 775.<br />

2) Eph. th. 22. August 1783.<br />

3) Die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n bemerken, dass bei diesem Gottesdienste statt<br />

<strong>de</strong>s Castrum doloris nach <strong>de</strong>m Beispiele in <strong>de</strong>r Hofkirche nur ein schwarzes Tuch<br />

mit einem darauf gestellten Crucifix und 6 Leuchtern ausgebreitet war. dass ferner an<br />

gewissen Bru<strong>de</strong>rschafts-Festen nicht mehr, wie früher, in Mitte <strong>de</strong>r Kirche ein beson<strong>de</strong>rer<br />

Altar, welcher <strong>de</strong>n Hochaltar gleichsam ver<strong>de</strong>ckte, aufgerichtet wur<strong>de</strong>. — Eine<br />

Re<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> natürlich nicht gehalten.<br />

4) Den Weitenauer nennen die Ephemeri<strong>de</strong>n a vastissima amaenissima sua eruditione<br />

per editionem tot doctissimorum operum et opusculorum quoque extra Germaniam<br />

divulgata ceJebratissimum.<br />

5) Das Vermögen <strong>de</strong>r Kirche ist mir nicht bekannt, da ich keine Original-Akten<br />

über die Inventarisirung <strong>de</strong>s Jesuiten-Vermögens bei ihrer Aufhebung fand. Nach einem<br />

spätem Berichte <strong>de</strong>r Provinzial-Staatsbuchhaltung vom 18. Juni 1839 hatte die Kirche<br />

bei <strong>de</strong>r Schwazer Kreditskasse 7400 fl. und bei <strong>de</strong>r Tiroler Landschaft 14,869 fl. tir. W.<br />

a 4 Prozent, zusammen 19,909 fl. 31 kr. C.-M., — wus wahrscheinlich Kapitalien für<br />

Stiftungen waren. — Nach <strong>de</strong>m Gubernial-Bericht vom 15. Juli 1785 bo.sa.ss die Kirche<br />

a. bei <strong>de</strong>r tirolischen Landschaft und <strong>de</strong>m Bergworks-Direktorate an Kapitalien<br />

11,800 fl. mit Interessen von 432 fl.<br />

b. Xaveri-Mess-Stiftung Karl's von Lothringen 4500 fl 180 ,.<br />

c. Stiftung für katholischen Unterricht 4000 fl. . . . . . . . . . 160 ,.<br />

d. Nikolaihans-Musikstiftung jährlich 550 ,.<br />

e. Stiftung <strong>de</strong> sanetissimo, noch vom MitstifterExjesuiten Hippoliti verwaltet:<br />

f. Stiftung für Maria v. Foja vun einem Exjesuiten 300 fl 12 „<br />

p. Für ehemalige Naturalabgaben (446 Pfund Wachs, 548 73 Pfund Oel.<br />

2 Klafter hartes Holz zum Backen von Hostien, 18 Klafter Holz zum<br />

Heizen <strong>de</strong>r Sakristei, 2 Pennen Kohl), zusammen kapitalisch 15.375 fl.<br />

vom Cameral-Aerar jährlich • • 615 r<br />

A. Für bisherigen aka<strong>de</strong>mischen Gottesdienst 120 „<br />

Dazu könnten auch noch, wie <strong>de</strong>r Bericht sagt, an<strong>de</strong>re Stiftungen aufgehobener Insti<br />

tut« genommen wer<strong>de</strong>n.


— 236 —<br />

v. Sterzinger mit drei Cooperatoren zu verleihen, was mit einem Kostenbetrag von<br />

jährlich 5029 fl. bewilliget wur<strong>de</strong>. Die Kirche war nun als Eigenthum <strong>de</strong>s Keligions-Fon<strong>de</strong>s<br />

erklärt. Allein im Jahre 1787 wur<strong>de</strong> diese Pfarre an die Serviten-<br />

Kirche übertragen, weil sie dort, wo die Cooperatoren von <strong>de</strong>n Serviten genommen,<br />

sohin für <strong>de</strong>n Religions-Fond erspart wur<strong>de</strong>n, nur 2402 fl. kostete; die Jesuiten-<br />

Kirche aber sollte ganz gesperrt wer<strong>de</strong>n. Da jedoch Seiner Majestät ein Gesuch <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> um Belassung <strong>de</strong>r Pfarre bei <strong>de</strong>r Jesuiten-Kirche mit <strong>de</strong>m Anbot, <strong>de</strong>n<br />

Mehrbetrag zu bestreiten, überreicht wur<strong>de</strong>, so gestattete eine a. h. Entschliessung<br />

vom 15. Juni 1788 die Rückversetzung <strong>de</strong>r Pfarre, weil <strong>de</strong>r Ort für dieselbe einerlei<br />

sei. Bei <strong>de</strong>r Ausführung dieser a. h. Entschliessung wollte Niemand <strong>de</strong>n versprochenen<br />

Mehrbetrag bezahlen; um aber <strong>de</strong>m Wunsche so Vieler, die Kirche offen zu<br />

sehen, zu willfahren, beantragte das Gubernium, die Jesuiten-Kirche zur Kirche <strong>de</strong>s<br />

Seminars zu machen, wozu sie geeigneter wäre, als die Franziskaner-Kirche, was<br />

unter <strong>de</strong>m 2. Dezember 1789 von Wien bewilliget wur<strong>de</strong>. Nach <strong>de</strong>r bald darauf<br />

erfolgten Aufhebung <strong>de</strong>s General-Seminars blieb die Kirche wie<strong>de</strong>r — obschon<br />

Eigenthum <strong>de</strong>s Eeligions-Fon<strong>de</strong>s, aka<strong>de</strong>mische Kirche und erhielt mit Hof<strong>de</strong>kret<br />

vom 10. Jänner 1792 eine jährliche Dotation von 700 fl. gegen Verrechnung aus<br />

diesem Fon<strong>de</strong> *).<br />

§ 128.<br />

Der Ruf <strong>de</strong>s Lyceums war nicht günstig. Manche Professoren, die sich von<br />

<strong>de</strong>r Universität erhalten hatten, wie in <strong>de</strong>r Theologie Staffier, Jäger, Sterzinger, in<br />

<strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz Banniza und La Paix, in <strong>de</strong>r Medizin Menghin, in <strong>de</strong>r Philosophie<br />

zuerst noch De Luca und in <strong>de</strong>r ganzen Zeit Zallinger, waren nicht ßngelehrte<br />

Männer, die wie Banniza, Zallinger und Menghin auch in dieser Zeit Einiges schrieben<br />

(§113), was von <strong>de</strong>n neu angestellten Professoren, so viel ich weiss, in dieser<br />

Zeit nicht <strong>de</strong>r Fall ist. Unter diesen war wohl Ertl <strong>de</strong>r beste Kopf, aber von sehr<br />

verdächtigen Grundsätzen, und die Medizin-Professoren Menghiii und nach ihm<br />

Scherer, sowie später Ertl wur<strong>de</strong>n zu Gubernial-Räthen beför<strong>de</strong>rt. Von <strong>de</strong>n neu<br />

einstehen<strong>de</strong>n theologischen Professoren setzten Einige als Dekane nicht einmal die<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n fort, die in dieser Zeit am lückenhaftesten sind, und über manches<br />

Jahr gar nichts o<strong>de</strong>r nur sehr Weniges und Unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>s erwähnen. — Die Zahl<br />

<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten war zwar noch über Vierthalbhun<strong>de</strong>rt 2 ); diess kam aber daher, dass<br />

alle Theologen, selbst von Klöstern, im Seminar studiren mussten, und dass die<br />

Chirurgen und Juristen ihr Studium in zwei Jahren vollen<strong>de</strong>n konnten; auch sank<br />

später diese Zahl be<strong>de</strong>utend 3 ). In Tirol konnte das Lyceum schon <strong>de</strong>sswegen in<br />

keinem guten Rufe stehen, weil man überhaupt mit <strong>de</strong>n Neuerungen <strong>de</strong>s Kaisers<br />

Joseph II. nicht zufrie<strong>de</strong>n war, das Lyceum aber für dieselben sich sehr empfänglich<br />

zeigte. Dass selbst <strong>de</strong>r ebenso aufgeklärte als rechtschaffene und kluge Fürst-<br />

1) Die Franziskaner-Kirche wur<strong>de</strong> geschlossen, aber im Jahre 1792 auch wie<strong>de</strong>r<br />

eröffnet; die Pfarre bei <strong>de</strong>n Serviten wur<strong>de</strong> 1796 aufgehoben und dort nur eine Aushülfs-Seelsorge<br />

belassen, wie sie noch besteht. — (Nach Akten bei <strong>de</strong>r Statthalterei-<br />

Registratur.)<br />

2) Nämlich: im Jahre 1785: im Jahre 1786:<br />

Theologen 155 170<br />

Juristen 63 64<br />

Mediziner 51 50<br />

Philosophen 95 89<br />

Zusammen" 364 382<br />

3) Im Jahre 1789 waren nur 264, im Jahre 1790 aber 195 Stu<strong>de</strong>nten.


— 237 —<br />

bischof Joseph Graf Spauer von Brixen über die Reinheit <strong>de</strong>r katholischen Lehre<br />

am Lyceum so bekümmert war (§ 126), konnte diesem unmöglich zur Empfehlung<br />

dienen. Selbst Stu<strong>de</strong>nten und Seminaristen fan<strong>de</strong>n die Lehre ihrer Professoren,<br />

z. B. Zinner's, und selbst <strong>de</strong>r Seminar-Vorsteher verdächtig *), vielleicht zum Theil<br />

an<strong>de</strong>rwärtig, z. B. von <strong>de</strong>m damals einflussreichen Beichtvater und Eathgeber <strong>de</strong>r<br />

Stu<strong>de</strong>nten, Herculan Oberrauch, influenzirt. (Vgl. §§113 und 158.)<br />

Selbst bei <strong>de</strong>m offenen Landtag im Jahre 1790 (§ 132) wur<strong>de</strong> über das<br />

Lyceum geklagt. Als diess <strong>de</strong>r Lyceal-Rektor und zwei Professoren durch <strong>de</strong>n<br />

1. f. Landtags-Commissär Graf Enzenberg erfuhren, verfasste das Lyceum eine Beschwer<strong>de</strong><br />

hierüber, welche <strong>de</strong>r Commissär <strong>de</strong>n Akten <strong>de</strong>s Landtages in einem Hofberichte<br />

beilegen zu wollen äusserte. Auf diesen Bericht kam von Wien unter <strong>de</strong>m<br />

6. November 1790 <strong>de</strong>r Bescheid, »die Mittheilung <strong>de</strong>r Klage an <strong>de</strong>n Eektor etc.<br />

wäre unzeitig gewesen, die Professoren hätten vom Hof eine Mittheilung über allenfällige<br />

Beschwer<strong>de</strong>n vor einer Vertheidigung abwarten sollen; noch lasse sich über<br />

die Sache nichts Bestimmtes sagen; nach<strong>de</strong>m aber das Misstrauen, obwohl aus<br />

eigennützigen Grün<strong>de</strong>n, wie <strong>de</strong>r Commissär bemerke, einmal gegen die Professoren<br />

erregt sei, so hätten sie in ihren Vorlesungen, Re<strong>de</strong>n, Botragen eine solche Klugheit,<br />

Beschei<strong>de</strong>nheit und Mässigung zu beobachten, die einerseits <strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>r gegrün<strong>de</strong>ten Erwartung, die man von ihnen habe, zusage, und an<strong>de</strong>rerseits<br />

<strong>de</strong>m bösen Willen sowie <strong>de</strong>r leichtgläubigen Unwissenheit je<strong>de</strong>n Anlass zur Miss<strong>de</strong>utung<br />

benehmen möge '.<br />

Diese Daten mögen genügen, sich zu überzeugen, dass das Lyceum, namentlich<br />

die theologische, zum Theil auch die philosophische Faculät in <strong>de</strong>r Provinz —<br />

etwa mit Ausnahme <strong>de</strong>r Regierung — keinen guten Ruf hatte; ausser <strong>de</strong>r Provinz<br />

kann vom Rufe eines Lyceums ohne beson<strong>de</strong>re Veranlassung ohnehin keine<br />

Re<strong>de</strong> sein.<br />

§ 129.<br />

Das Gebahren <strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission unter <strong>de</strong>m Präsidium <strong>de</strong>s v. Swieten,<br />

Generalien-Referenten Sonnenfels, theologischen Direktors Rautenstrauch etc. war<br />

<strong>de</strong>m Kaiser Joseph selbst — zumal gegen En<strong>de</strong> seiner Regierung — zu <strong>de</strong>struetiv,<br />

als dass er — durch Vorstellungen von an<strong>de</strong>ren Seiten aufmerksam gemacht —<br />

nicht wenigstens einigen Einhalt hätte thun sollen. So klagte das Ordinariat Sekau<br />

im Jahre 1787, dass es Alumnen <strong>de</strong>s Görzer Seminars wegen Aeusserungen zwei-<br />

1) Es liegt mir eine Liste von mehr als 70 Sätzen <strong>de</strong>r damaligen Professoren<br />

und Seminar-Vorsteher vor, •welche nur von Studiren<strong>de</strong>n herrühren kann, und die nicht<br />

auf einmal gelehrten, son<strong>de</strong>rn nach und nach gesammelten falschen Satze <strong>de</strong>rselben angibt,<br />

da z. B. das Jahr 1793 und wie<strong>de</strong>r Zinner, <strong>de</strong>r dort schon lange gestorben war,<br />

erwähnt wird. Die Auktoreu <strong>de</strong>r Sätze wer<strong>de</strong>n immer namentlich angeführt, z.B.: „Es<br />

ist Gottes Macht unmöglich, dass <strong>de</strong>r Mensch im nämlichen Fleische auferstehe. Zinner.<br />

— Ohne Staats-Placet kann <strong>de</strong>r Papst Nieman<strong>de</strong>n exkommuniziren. Hauk. — Wallfahrten<br />

sind auf <strong>de</strong>n Geiz <strong>de</strong>r römischen Curie sich grün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Missbräuche. Hauk. —<br />

Nach nachgelassener Schuld bleibt keine Strafe. Zamboni und De Pretis. — Strafe <strong>de</strong>r<br />

Sinne gibt's in <strong>de</strong>r Hölle nicht. Ertl. — Joh. III, 6 ist nicht von <strong>de</strong>r Taufe o<strong>de</strong>r Busse<br />

zu verstehen. Ertl. •- Unterscheidung zwischen Tod- und lässlichen Sün<strong>de</strong>n ist scolastisch<br />

und wegzulassen. Zamboni, Ertl. — Die Moral <strong>de</strong>r Protestanten ist besser, als<br />

jene <strong>de</strong>r Katholiken. Albertini. — Wenn Kin<strong>de</strong>r als vom Teufel besessen exorcismirt<br />

wer<strong>de</strong>n, soll man Confitentes <strong>de</strong>sto mehr exorcismiren. Albertini. — Das Fastengebot<br />

ist unnütz. Pertholdi ; ' etc. — Die Nachfolge Christi von Thomas v. Kempis musste<br />

vor <strong>de</strong>r Connscation <strong>de</strong>r Seminar-Vorstehung im Strohsacke versteckt wer<strong>de</strong>n, so erzählen<br />

die katholischen Blätter vom Jahre 1859 S. 74. Inwiefern sich auf diese Angaben vollkommen<br />

zu verlassen ist, muss dahingestellt bleiben.


— 238 —<br />

<strong>de</strong>utiger Grundsätze nicht ausweihen könne, und es wur<strong>de</strong> die a. h. Entschliessung<br />

erwirkt, welche <strong>de</strong>n Bischöfen und Generalvicarien das Befugniss einräumte, <strong>de</strong>n<br />

Vorlesungen <strong>de</strong>r Theologie beizuwohnen o<strong>de</strong>r durch vertraute Personen beiwohnen<br />

zu lassen, und <strong>de</strong>n Professoren und Vorstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Seminarien wur<strong>de</strong> alle Beschei<strong>de</strong>nheit<br />

und Klugheit im Unterrichte aufgetragen. Gegen diese a. h. Entschliessung<br />

richtete dor Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission eine Vorstellung<br />

an <strong>de</strong>n Kaiser, worin er für die Professoren freie Aeusserungen, <strong>de</strong>nen man eine<br />

geläuterte Theologie verdanke, um so mehr beanspruchte, als „, Kirchengeschichte,<br />

biblische Auslegungskun<strong>de</strong>, Moral, Pastoral, Kirchenrecht und Patrologie grossentheils<br />

auf philosophische Grundsätze gebaut sei *. Allein <strong>de</strong>r Kaiser schrieb unter<br />

<strong>de</strong>m 29. Dezember 1787 vor, sämmtliche Lehrer höherer Wissenschaften haben<br />

we<strong>de</strong>r in Schriften, noch in Privatunterredungen mit Schülern Behauptungen gegen<br />

die katholische Religion o<strong>de</strong>r was sie zu lehren angewiesen sind, o<strong>de</strong>r Zweifel gegen<br />

die Gründlichkeit <strong>de</strong>r Eeligion anregen sollte, zu äussern; Gebrechen aber sind mit<br />

Beschei<strong>de</strong>nheit und Mässigung aufzuklären 1 ). — Unter <strong>de</strong>m 9. Februar 1790 —<br />

also kurze Zeit vor seinem To<strong>de</strong> — sprach <strong>de</strong>r Kaiser in einem Handschreiben an<br />

<strong>de</strong>n obersten Kanzler Grafen Kolowrat aus, er hätte <strong>de</strong>r Hofkanzlei schon mehrere<br />

Male die Klagen über Anhäufung <strong>de</strong>r Lehrgegenstän<strong>de</strong> mit Abbruch <strong>de</strong>r zur Bildung<br />

tüchtiger Beamten nöthigen Berufs-Studien zu erkennen gegeben, die Klagen mehren<br />

sich, so dass einsichtsvolle Eltern ihre Söhne <strong>de</strong>m öffentlichen Unterrichte entziehen<br />

, weil dieser grossentheils nur im Memoriren bestehe, ... es wer<strong>de</strong> die Zeit<br />

mit Beibringung oberflächlicher Kenntnisse verschwen<strong>de</strong>t, ... <strong>de</strong>r Schüler mit <strong>de</strong>n<br />

brauchbaren Staatsbeamten nöthigen Kenntnissen nicht ausgerüstet etc. Ein wesentlicher<br />

Punkt — Religion und Moralität — wer<strong>de</strong> viel zu leichtsinnig behan<strong>de</strong>lt.<br />

Er beauftrage daher <strong>de</strong>n Kanzler — mit Uebergohung v. Swieten's und <strong>de</strong>s Generalien-Referenten<br />

<strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission, Sonnenfels — zu einer eigenen<br />

Oommission behufs <strong>de</strong>r Aen<strong>de</strong>ruugen etc. 2 )<br />

In dieser Zeit beginnt die Wendung vom Culminationspunkte <strong>de</strong>s Gallicanismus<br />

zu einem gemässigtern System, nach welchem auf die Wünsche <strong>de</strong>r Bischöfe<br />

zumal in Bezug auf Religion und Sittlichkeit mehr Rücksicht genommen, jedoch<br />

<strong>de</strong>n Rechten <strong>de</strong>s Staates in äussern kirchlichen Einrichtungen (publico ecclesiasticis)<br />

nichts vergeben, dabei aber fortwährend in <strong>de</strong>n Studien, <strong>de</strong>ren allseitige Regulirung<br />

und Ueberwachung <strong>de</strong>r Staat nicht aus <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n liess, die Bildung praktischer<br />

Männer zur Handhabung <strong>de</strong>r Regierungs-Maximen bezweckt wird, — ein System,<br />

das im Wesentlichen bis zum Jahre 1T^8 fortdauerte.<br />

Koch vor <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität sind die in diesem<br />

Geiste erlassenen Verfügungen über die Aufhebung <strong>de</strong>r Goneralseminarien und<br />

<strong>de</strong>ren nächste Folgen in Tirol, die neuen Studienplaiio vom Jahre 1790 und endlich<br />

die in Folge <strong>de</strong>s Tiroler Landtages vom Jahre 1790 erfolgte a. h. Entschliessung<br />

in Religions- und Kirchen-Angelegenheiten vorzüglich zu beachten.<br />

§ 130.<br />

Unter <strong>de</strong>m 4. Juli 1790 sah sich Kaiser Leopold auf gemeinschaftliche Verwendung<br />

mehrerer Ordinariate bewogen, alle Generalsominarien mit Ausnahme <strong>de</strong>s<br />

1) Kink 1. c. S. 582.<br />

2) Kink 1. c. S. 588. Es ist bekannt, dass Kaiser Joseph II. unter <strong>de</strong>m 25. Jan<br />

ner 1790 auch erklärte, dass seinem Volke jene Andachts-Uebungen, zu welchen dasselbe<br />

nach alt hergebrachter Gewohnheit ein beson<strong>de</strong>res Zutrauen hegt, insofern die<br />

Herren Bischöfe, an welche sich in je<strong>de</strong>m Falle in ordnungsmässigem Wege zu wen<strong>de</strong>n<br />

ist, solche mit <strong>de</strong>n reinen Begriffen <strong>de</strong>r Religion vereinbarlieh fin<strong>de</strong>n, auch noch in Zukunft<br />

gestattet wer<strong>de</strong>n können.


— 239 —<br />

Ruthenischen in Lemberg als <strong>de</strong>r Erwartung nicht entsprechend — sohin auch<br />

jenes von Innsbruck mit folgen<strong>de</strong>n wesentlichen Bestimmungen aufzuheben: 1. Die<br />

Stiftungen und Fonds wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Bischöfen zurückgegeben; 2. die Bischöfe und<br />

Or<strong>de</strong>n können theologische Studien errichten, doch müssen die Lehrer an inländischen<br />

Schulen geprüft und als tauglich erkannt sein, sich nach <strong>de</strong>n vorgeschriebenen<br />

Lehrbüchern richten und die Schüler bei öffentlichen Lehranstalten prüfen<br />

lassen; 3. die Bischöfe können aus <strong>de</strong>n zurückgestellten Fonds und an<strong>de</strong>rn freiwilligen<br />

Zuschüssen Seminarien, jedoch ohne Beihülfe <strong>de</strong>s Keligionsfonds, und wenn<br />

sie wollen, selbst in <strong>de</strong>n Hauptstädten eigene Schulen errichten; 4. die die öffentlichen<br />

Schulen besuchen<strong>de</strong>n Theologen haben sich durch allenfällige Stipendien, auf<br />

die sie gleich an<strong>de</strong>rn Studiren<strong>de</strong>n Anspruch haben, durch eigene Mittel, Instruktionen<br />

etc. zu erhalten; 5. zum praktischen Unterrichte in <strong>de</strong>r Seelsorge kann <strong>de</strong>r<br />

Bischof vor <strong>de</strong>n Weihen diese auf kürzere o<strong>de</strong>r längere Zeit versammeln; 6. zum<br />

Eintritte in das theologische Studium ist or<strong>de</strong>ntlich vollen<strong>de</strong>tes philosophisches<br />

Studium und die Aufnahme in die Diözese, zur Priesterweihe aber — auch für<br />

Kloster-Candidaten — das vollen<strong>de</strong>te theologische Studium mit Pädagogik, Katechetik,<br />

auch Naturgeschichte und Landwirthschaft nöthig; 7. Candidaten <strong>de</strong>s Weltpriester-Stan<strong>de</strong>s<br />

behalten ihre Stipendien und Rdigionsfonds-Beiträge während ihres<br />

öffentlichen Studiums.<br />

So hörte also nach achtjährigem Bestand das G-encralseminar zu Innsbruck<br />

wie<strong>de</strong>r auf, aus <strong>de</strong>m — ungeachtet es nicht in gutem Rufe stand, sehr bravo Priester<br />

hervorgingen J ).<br />

Auf diese a. h. Entschliessung kündigte <strong>de</strong>r Bischof von Brixen sogleich durch<br />

Circulare an alle Dekanate die Errichtung eines theologischen Studiums für seine<br />

Diözesanen schon für das Schuljahr 1790—91 an, da ohnehin dort das Seminargebäu<strong>de</strong><br />

seit 1764 neu gebaut dastand und in Brixen das theologische Studium für<br />

das Territorium <strong>de</strong>s Bischofs nie aufgehört hatte; — eine Ankündigung, die vom<br />

Gubernium als <strong>de</strong>s 1. f. Placets ermangelnd gerügt wur<strong>de</strong>. Der Bischof zeigte auch<br />

<strong>de</strong>m Gubernium die Lehrer dieses Studiums und die Vorlesebücher an, worüber aber<br />

theilweise Ausstellungen — For<strong>de</strong>rungen zu Prüfungen, o<strong>de</strong>r gänzliche Verwerfung<br />

<strong>de</strong>s Antrages erfolgte 2 ). Der Bischof, welcher schon unter <strong>de</strong>m 21. Juni 1790<br />

1) Wie Mich. Feichter, Joh. Fuhrmann, Kaspar Hirn. Joh. Hagg etc., die einen<br />

ausgezeichneten Ruf als Seelsorger etc. hatten.<br />

2) Die vom Bischof bestimmten Professoren und Vorlesebüclier waren Feiehter<br />

für hl. Schrift nach Reineccius und grammatica patavina für griechische und hebräische<br />

Sprache; Oettl für Naturgeschichte nach San<strong>de</strong>r, Katechetik und Pädagogik nach <strong>de</strong>n<br />

Lehrbüchern und Schriften in Innsbruck; Brock für Dogmatik nach Gazaniga und<br />

Bertieri; Winkler für Moral nach Reufpnstuhl o<strong>de</strong>r Schanza; Hofer für Kirclienrecht<br />

nach Pehem; <strong>de</strong>r Kapuziner Chizzali für Kirchengeschichte nach Dannenmayr: Plaikner<br />

für Liturgie nach Missale, Brevier und Rituale; <strong>de</strong>r Exjesuit Malsiner für Pastoral nach<br />

Giftschütz; — worüber die Hofstelle bemerkte, Feichter und Oettl dürfen in<strong>de</strong>ssen lehren;<br />

da sie aber ihre Studien erst im letzten Jahre im Generalseminar vollen<strong>de</strong>t, so hätte<br />

Feichter zum Beweise zusammenhängen<strong>de</strong>r Kenntnisse <strong>de</strong>r Gottesgelahrtheit längstens<br />

in zwei Jahren die rigerosen Doctorsprüfungen wie alle theologischen Professoren zu<br />

machen, Oettl aber sich mit <strong>de</strong>n Zeugnissen <strong>de</strong>r Schulen-Oberaufsicht über die gehörten<br />

Gegenstän<strong>de</strong> seines Faches auszuweisen. o<strong>de</strong>r bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres die Prüfungen zu<br />

machen; Chizzali und Malsiner haben sich auf ihr Or<strong>de</strong>ns-Studium, das bekanntlich unvollständig<br />

eingerichtet war, <strong>de</strong>r Prüfung zu unterziehen; Brock und Hofer, die ihre<br />

Stadien auf <strong>de</strong>r Universität machten, können auf Vorlegung ihrer Direktorial-Zeugnisse,<br />

— wie auch Plaikner lehren; Lehrbuch sei in Dogmatik Klüpfel, in Moral Schanza;<br />

die Schüler haben sich nach vollen<strong>de</strong>tem Studium in Innsbruck prüfen zu lassen, da<br />

<strong>de</strong>m Staate an <strong>de</strong>r Religionslehre und .Seelsorge gelegen sei.


— 24Ö —<br />

<strong>de</strong>m Kaiser auf seine Auffor<strong>de</strong>rung eine weitläufige Schrift über Beschwer<strong>de</strong>n überreicht,<br />

aber bisher keine Antwort erhalten hatte, betrieb unter <strong>de</strong>m 3. Febr. 1791<br />

eine solche und setzte auch die Klage über die Gubernial-Rüge wegen Ausschreibung<br />

<strong>de</strong>s Studiums und über die Beschränkung seines Studiums durch Lehrbücher,<br />

wie<strong>de</strong>rholte Prüfungen <strong>de</strong>r Lehrer und <strong>de</strong>r Schüler in Innsbruck bei. Allein unter<br />

<strong>de</strong>m 7: August 1791 kamen neue Vorschriften über Kloster- und bischöfliche<br />

Studien, nach welchen Kirchengeschichte und Dogmatik, dann Moral und Pastoral<br />

noch auf kurze Zeit von je einem Professor, die hl. Schrift aber von zwei Professoren<br />

zu lehren, Lehrer, welche die Theologie nicht nach <strong>de</strong>r Studien-lleformation<br />

vom Jahre 1774 (§ 104) studirt hätten, nebst <strong>de</strong>r Konkursprüfung über ihr Fach<br />

vorher noch über die ganze Theologie die Prüfung zu machen, alle Lehrer innerhalb<br />

zwei Jahren nach ihrer Anstellung <strong>de</strong>n Doctorgrad zu erlangen hätten, das Kirchenrecht<br />

aber als nicht theologisches Fach am Lyceum zu hören sei, — Vorschriften,<br />

nach welchen sich we<strong>de</strong>r das Ordinariat, noch die Professoren fügen wollten; und so<br />

blieb das theologische Studium in Brixen für österreichische Unterthanen und<br />

1. f. Anstellungen nach <strong>de</strong>n Regierungs-Vorschriften ungültig, wur<strong>de</strong> aber doch<br />

bei <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Kriegszeiten, bei <strong>de</strong>nen man auf die strenge Handhabung <strong>de</strong>r<br />

Vorschriften oft weniger bedacht war, auch von österreichischen Unterthanen <strong>de</strong>r<br />

Diöcese Brixen freilich zum Aerger <strong>de</strong>r Professoren <strong>de</strong>s öffentlichen Studiums in<br />

Innsbruck nicht wenig besucht.<br />

§ 131.<br />

/ Mit <strong>de</strong>r a. h. anbefohlenen Verbesserung <strong>de</strong>r Studien-Einrichtung wur<strong>de</strong> wie-<br />

/ <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ehemalige Generalien-Referent <strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission, v.MartinL betraut,<br />

und die Folge waren unter An<strong>de</strong>rm verbesserte Studienplane für dieThilosophie,<br />

Theologie und Jurispru<strong>de</strong>nz vom Jahre 1790. Ueber das medizinische<br />

Studium traten im Plane keine Verän<strong>de</strong>rungen ein.<br />

Der philosophische Studienplan erweiterte das Studium <strong>de</strong>r Philosophie auf<br />

drei Jahre*<br />

Es war zu lehren im<br />

I. Jahrgang:<br />

Logik mit empyrischer Psychologie, Metaphysik . . . täglich 1 Stun<strong>de</strong>,<br />

Elementar-Mathematik » 1 »<br />

Allgemeine Naturgeschichte wochentl. 3 »<br />

Philosophische Literatur <strong>de</strong>r alten Classiker . . . . täglich 1 »<br />

II. Jahrgang:<br />

Physik » 1 »<br />

Angewandte Mathematik » 1 »<br />

Universalgeschichte mit Geographie » 1 »<br />

Philosophische Literatur <strong>de</strong>r Classiker » 1 »<br />

III. Jahrgang:<br />

Das Uebrige <strong>de</strong>r Metaphysik und praktische Philosophie » 1 »<br />

Theorie <strong>de</strong>r schönen Künste und Wissenschaften . . . » 1 »<br />

Universalgeschichte » 1 »<br />

Aesthetik, klassische Literatur » 1 » .<br />

Diplomatik, Numismatik, Alterthuinskun<strong>de</strong>, Technologie, praktische Geometrie<br />

sollen in ausseror<strong>de</strong>ntlichen Stun<strong>de</strong>n gelehrt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Plan, welcher zunächst für Wien vorgeschrieben war, trat in Innsbruck<br />

bis zur Herstellung <strong>de</strong>r Universität und auch dort nicht ohne be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Abän<strong>de</strong>rungen<br />

in das Leben.


Der theologische Studienplan vom Jahre 1790 erweiterte diess Studium wie<strong>de</strong>r<br />

auf 4 Jahre und schreibt vor, zu lehren im<br />

I. Jahre: Kirchengeschichte mit Eücksicht auf Patrologie und theologische<br />

Literärgeschichte;<br />

Altes Testament, d. i. Archäologie <strong>de</strong>r hl. Schrift, hebräische<br />

Sprache, Exegese.<br />

II. ^ Neues Testament, d. i. griechische Sprache, biblische Hermeneutik<br />

und Exegese;<br />

Kirchenrecht.<br />

III. „ Dogmatik;<br />

Moral.<br />

IV. p Pastoral.<br />

Der Professor <strong>de</strong>s alten Bun<strong>de</strong>s hatte auch ausseror<strong>de</strong>ntliche Vorlesungen<br />

über mit <strong>de</strong>r hebräischen Sprache verwandte Dialekte (chaldäisch, syrisch, arabisch),<br />

<strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>s neuen Bun<strong>de</strong>s aber Vorlesungen über höhere Exegese — je<strong>de</strong>r<br />

wöchentlich zwei Stun<strong>de</strong>n zu geben.<br />

Dieser Plan wur<strong>de</strong> auch in Innsbruck gleich eingeführt, und da Pojfeaschnig<br />

Domherr in Laibach wur<strong>de</strong>, so erhielt <strong>de</strong>r Seminar-Präfekt Bertholdi auf Konkurs<br />

unter <strong>de</strong>m 20. Oktober 1791 das Fach <strong>de</strong>r Kirchengeschichte; Rudolf aber auf<br />

Konkurs vor Mich. Feichter das alte Testament; Ziegler wur<strong>de</strong> im Jahre 1791<br />

Domherr in Linz und hatte auf Konkurs zum Nachfolger <strong>de</strong>n Seminar-Präfekt<br />

Spechtenhauser, <strong>de</strong>r im Jahre 1787 auf Ableben Tominik's die Dogmatik supplirt<br />

hatte. Pädagogik und Katechetik waren mit <strong>de</strong>r Pastoral verbun<strong>de</strong>n; auch mussten<br />

die Theologen fortwährend Naturgeschichte und Landwirtschaft beim Professor<br />

<strong>de</strong>r Naturgeschichte o<strong>de</strong>r Mathematik hören. Dieser Plan blieb <strong>de</strong>r Hauptsache<br />

nach in Oesterreich bis zum Jahre 1848. Nur Naturgeschichte und Landwirthschaffc<br />

hörten später zum Theil als Obligatfächer auf.<br />

Auch das juridische Studium begriff nach <strong>de</strong>m Plane vom Jahre 1790 vier<br />

Jahre; er schrieb zu lehren vor im<br />

I. Jahre: Natur-, Staats- und Criminalrecht . . . täglich 2 Stun<strong>de</strong>n,<br />

• Deutsche Reichsgeschichte » 1 »<br />

II. -,» * Geschichte <strong>de</strong>s römischen Rechtes, Institutionen<br />

und Digesten » 2 ><br />

Oeffentliches Kirchenrecht , 1 ^<br />

III. » Privat-Kirchenrecht . . . . . . . , 1 „<br />

Lehen- und <strong>de</strong>utsches Staatsrecht . . . » 2 ,<br />

IV. ,> Politische Wissenschaften , 2 ,,<br />

In Innsbruck wur<strong>de</strong> dieser Plan erst bei Eröffnung <strong>de</strong>r Universität eingefühlt<br />

und etwas modifizirt.<br />

§ 132.<br />

Um die Wünsche <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Tirol zu vernehmen, berief Kaiser Leopold auf<br />

<strong>de</strong>n 22. Juli 1790 einen offenen Landtag nach Innsbruck, <strong>de</strong>r bis zum 11. September<br />

dauerte. 580 Votanten brachten ihre Desi<strong>de</strong>rien vor, die dann durch eine<br />

Deputation a. h. vorgelegt wur<strong>de</strong>n. Ueber Religion und Kirchen-Angelegenheiten<br />

erfolgte die a. h. Entschliessung unter <strong>de</strong>m 17. März 1791. Betrifft sie auch nicht<br />

unmittelbar das höhere Studium, so war sie doch für die Professoren <strong>de</strong>s Kirchenrechts<br />

und <strong>de</strong>r Pastoral bei ihrem Unterrichte massgebend, und da sie in ihrer<br />

Wesenheit wenigstens theoretisch bis zum Jahre 1848, ja bis zum Concordate rom<br />

Prob»t, Universiät. 16


— 242 —<br />

Jahre 1855 bestand und von <strong>de</strong>n Studien-Vorstän<strong>de</strong>n oft auf sie hingewiesen wird,<br />

so scheint ein Auszug <strong>de</strong>rselben hier nicht am unrechten Platze zu stehen.<br />

I. Religion und Sitten. Ihr Verfall kömmt vom schlechten Unterrichte<br />

<strong>de</strong>s Volkes, für <strong>de</strong>n die Bischöfe durch Aufstellung guter Pfarrer zu sorgen haben.<br />

II. Gottes dien st. a. Die Andachtsordnung bleibt, wie sie <strong>de</strong>rmalen gehalten<br />

wird, bis Einheit erzielt wer<strong>de</strong>n kann. b. Prozessionen auf Verlangen <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong>n und in nicht zu grosser Entfernung gestatten <strong>de</strong>n Pfarrern die Bischöfe.<br />

c. Die Erlaubniss zu Hauskapellen, beson<strong>de</strong>rs in Städten, sollen die Bischöfe nicht<br />

so leicht geben, d. Zu Andachten mögen die Bischöfe auch eigene Gebete und<br />

Lie<strong>de</strong>r verfassen lassen und zur Bestätigung einsen<strong>de</strong>n, e. Nachmittägige Predigten<br />

und Litaneien an Sonn- und Feiertagen ohne Störung <strong>de</strong>r übrigen Ordnung wer<strong>de</strong>n<br />

erlaubt. /. Instrumentalmusik zu Aemtern und Litaneien wird erlaubt, wenn das<br />

Kirchenvermögen zureicht, g. sowie Abendandacht auf <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>, jedoch ohne<br />

Segen und mit angemessenen Gebeten und Gesängen, h. Dankandacht mit Predigt<br />

am letzten Tag <strong>de</strong>s Jahres ist gestattet, i. Wahl <strong>de</strong>r Bil<strong>de</strong>r und Reliquien, sowie<br />

Anordnung <strong>de</strong>s Gottesdienstes, jedoch nach <strong>de</strong>n Vorschriften, steht <strong>de</strong>n Bischöfen<br />

allein zu; bei Visitationen haben sie darüber zu wachen, k. Die Bru<strong>de</strong>rschaften,<br />

mit Ausnahme jener <strong>de</strong>r Nächstenliebe, bleiben abgeschafft; diese vertritt auch die<br />

Stelle <strong>de</strong>r Altars-Bru<strong>de</strong>rsshaft. l. Die 1. f. Verordnungen wer<strong>de</strong>n ausser <strong>de</strong>r Kirche<br />

publizirt.<br />

III. Bischöfliches Hirtenamt, a. Das 1. f. Placet über Bullen und<br />

päpstliche Kescripte nach <strong>de</strong>n Verordnungen vom 2. Sept. 1761 und 20. März 1781<br />

bleibt aufrecht, selbst bezüglich früherer noch nicht placitirter Erlasse, b. In Civilund<br />

Criininalverhandlungen stehen alle Staatsbürger, sohin auch Geistliche, unter<br />

<strong>de</strong>rselben Gerichtsbarkeit, in geistlichen Handlungen stehen diese unter geistlichen<br />

Gerichten. Suspensionen, Sequestrationen <strong>de</strong>r pfarrlichen Einkünfte können<br />

nur mit Wissen <strong>de</strong>r Bischöfe von weltlichen Gerichten durch eine Sentenz aus <strong>de</strong>n<br />

Verhandlungs-Akten geschehen, c. Klagen über Stolgebühren wer<strong>de</strong>n vom weltlichen<br />

Geichte im Einverständnisse mit <strong>de</strong>m Bischöfe abgethan. d. Kapläne etc.<br />

stellt <strong>de</strong>r Bischof an, Pfründner können ohne Einwilligung <strong>de</strong>s Patrons nicht versetzt<br />

wer<strong>de</strong>n, e. Erlasse zur Verbindlichkeit <strong>de</strong>r ganzen Diözese o<strong>de</strong>r eines Theils<br />

<strong>de</strong>rselben for<strong>de</strong>rn das Placet <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstelle; Regierungs-Erlasse an die Geistlichen<br />

gehen .durch die Bischöfe, wer<strong>de</strong>n aber auch <strong>de</strong>n Kreisämtern zur Ueberwachung<br />

und Auskunft mitg-etheilt. /. Bio Einsicht in fromme Stiftungen wird <strong>de</strong>n<br />

Bischöfen gewährt, g. ebenso die Einsicht <strong>de</strong>s llechnungs-Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Religionsfon<strong>de</strong>s,<br />

daher ihnen ein Ausweis über <strong>de</strong>n Pmisions-Stand <strong>de</strong>r Geistlichen mitgetheilt<br />

wird. h. Die Bischöfe wer<strong>de</strong>n Dekanate mit einträglichen Pfrün<strong>de</strong>n verbin<strong>de</strong>n,<br />

um Landgeistliche zu schonen.<br />

IV. Verwaltung<strong>de</strong>sPfar ramtos, a. Nur beim Mangel an geschickten<br />

Weltpriestern sollen taugliche Or<strong>de</strong>nsgeistliche bei Pfrün<strong>de</strong>n verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

b. Billig bleibt die Aufsicht über uneheliche Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Geistlichen, c. An Sonnund<br />

Feiertagen sind Seelsorger nicht vor Gericht zu rufen, d. Gebrechen <strong>de</strong>r Geistlichen<br />

haben Gerichte <strong>de</strong>m Bischof, und erst, wenn von dort keine Abhülfe erfolgt,<br />

<strong>de</strong>r politischen Stelle anzuzeigen, e. Kapläne und Vicarien, die <strong>de</strong>r Religionsfond<br />

unterhält, erhalten vom Pfarrer <strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>süblichen Unterhalt; die Beiträge <strong>de</strong>s<br />

Religionsfonds bezieht <strong>de</strong>r Pfarrer. Die Ueberschreitung <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Zahl<br />

<strong>de</strong>r Hülfspriester hat die Lan<strong>de</strong>sstelle zu verhin<strong>de</strong>rn. An<strong>de</strong>re Verordnungen bleiben<br />

aufrecht.<br />

Noch mag die Verordnung vom 2. April 1788 angeführt wer<strong>de</strong>n, dass bei<br />

Prozessen mil<strong>de</strong>r Fon<strong>de</strong>, sowie überhaupt über kirchliche Gegenstän<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>m Land-


— 248 —<br />

rechte und Appellationsgerichte ein politischer Repräsentant zu Bemerkungen etc.<br />

gegenwärtig zu sein hatte.<br />

§ 133.<br />

Wenn man die Schicksale <strong>de</strong>r hohen Schule zu Innsbruck in <strong>de</strong>n 9 Jahren<br />

dieser Perio<strong>de</strong> überschaut, so bemerkt man leicht, dass das freie willkührliche Walten<br />

<strong>de</strong>r Regierung für dieselbe nicht zum Segen war. Das medizinische und juridische<br />

Studium als Facultät und damit das Befugniss, Doctoren dieser Studien-<br />

Abtheilungen zu creiren, hörte ganz auf, und es konnten nur mehr Landärzte und<br />

juridische nur mit. <strong>de</strong>n nöthigsten Kenntnissen versehene Beamte gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Wenn die Philosophie auch Facultät blieb, so war sie — mit drei Professoren,<br />

<strong>de</strong>nn die politischen Wissenschaften gingen zur Jurispru<strong>de</strong>nz über — fast noch<br />

mehr herabgesunken, als die Medizin und Jurispru<strong>de</strong>nz. Nur die Theologie hatte<br />

äusserlich ein besseres Aussehen, sie blieb nicht nur Facultät, son<strong>de</strong>rn gewann<br />

wegen <strong>de</strong>s errichteten Generalseminars für Theologen um die Hälfte mehr Professoren.<br />

Dabei hatte sie aber das Unglück, viermal ihren Studienplan verän<strong>de</strong>rn zu<br />

müssen und auf ein Studium von drei Jahren herabzusinken, femer an <strong>de</strong>n neuen<br />

Professoren und durch <strong>de</strong>n häufigen Wechsel <strong>de</strong>rselben fast keine ausgezeichneten<br />

Lehrer zu haben, und gera<strong>de</strong> die geschicktesten wegen ihrer freien Grundsätze bei<br />

<strong>de</strong>n Ordinariaten verdächtigt zu sehen.<br />

Es erflossen in dieser Zeit auch Anordnungen, welche selbst für die künftige<br />

Universität von grossem Einflüsse waren. Die eigene Jurisdiction <strong>de</strong>r Universitäten<br />

hörte ganz auf, die Amtskleidung <strong>de</strong>r Professoren wur<strong>de</strong> abgeschafft, <strong>de</strong>r Kanzler<br />

und Prokanzler bestan<strong>de</strong>n kaum mehr <strong>de</strong>m Namen nach, das Promotions - Wesen<br />

wur<strong>de</strong> aller kirchlichen Formen entklei<strong>de</strong>t und äusserst vereinfacht. Die Ferien<br />

wur<strong>de</strong>n so verän<strong>de</strong>rt, dass das Studium während <strong>de</strong>r wärmsten Jahreszeit verkürzt,<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten die Herbst-Unterhaltungen <strong>de</strong>r Weinlese, <strong>de</strong>s Jagens und Vogelfanges<br />

benommen wur<strong>de</strong>n.<br />

Sonst hatte die Bibliothek ein neues <strong>de</strong>m Lyceutn näheres Lokale erhalten,<br />

und wenn für die Studiren<strong>de</strong>n durch die Aufhebung <strong>de</strong>r Convicte Aufsicht und Erziehung<br />

litt, so gewannen sie durch die dadurch und durch das eingeführte Schulgeld,<br />

endlich durch Aufhebung einiger geistlicher Corporationen neu entstan<strong>de</strong>ne<br />

Handstipendien.<br />

Siebenter Abschnitt.<br />

Die Universität von ihrer Wie<strong>de</strong>rherstellung im Jahre 1792<br />

bis zu ihrer zweiten Aufhebung im Jahre 1811.<br />

§ 134.<br />

Die Kriege, <strong>de</strong>ren Schauplatz in dieser Zeit Europa und namentlich auch Tirol<br />

war, hatten auf die Universität manchen Einfluss, nicht bloss weil sie die Studien<br />

16*


— 244 —<br />

theilweise störten und auch Professoren und Stu<strong>de</strong>nten in Kriegsangelegenheiten<br />

verwickelten, son<strong>de</strong>rn auch die Staatsbehör<strong>de</strong>n in fester Handhabung <strong>de</strong>r Vorschriften<br />

hin<strong>de</strong>rten. Sie brachten endlich Tirol an Bayern, wo dann die Universität eine<br />

Einrichtung nach bayrischem Fusse erhalten musste, aber vor vollen<strong>de</strong>ter Organisirung<br />

in Folge <strong>de</strong>s Jahres 1809 wie<strong>de</strong>r aufgehoben wur<strong>de</strong>. Da die bayrische<br />

Perio<strong>de</strong> zu kurz ist, einen eigenen Abschnitt zu machen, sogeben wir das Wichtigste<br />

<strong>de</strong>rselben am En<strong>de</strong> dieses Abschnittes.<br />

Der Geist <strong>de</strong>r österreichischen Studien-Einrichtung ist aus <strong>de</strong>n frühern Perio<strong>de</strong>n<br />

bekannt. Die Universitäts-Leitung erhielt zwar bei ihrer Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

eine von <strong>de</strong>r frühern Einrichtung ziemlich verschie<strong>de</strong>ne Gestalt; es dauerte jedoch<br />

nicht lange, bis man wie<strong>de</strong>r im Wesentlichen auf die frühere Einrichtung, namentlich<br />

auf die Direktoren zurückkam. Wir geben die Verän<strong>de</strong>rungen mit Rücksicht<br />

auf die Hauptmomente <strong>de</strong>r Universität, schicken aber die wichtigsten allgemeinen<br />

Anordnungen (§§ 135—138) voraus.<br />

§ 135.<br />

Die neue Studien-Einrichtung ergibt sich in vieler Beziehung aus einer unter<br />

<strong>de</strong>m 8. Februar 1791 a.h. genehmigten organischen Verordnung über das Studienwesen,<br />

welche unter <strong>de</strong>m Titel »Nachrichten über die Schul- und Studien-Ansijdten*<br />

in 36 Paragraphen bekannt gemacht wur<strong>de</strong> 1 ).<br />

Die wichtigsten Bestimmungen dieser neuen Vorschrift sind folgen<strong>de</strong>:<br />

A. Je<strong>de</strong> Studien-Abtheilung, sohin an <strong>de</strong>r Universität das Professoren-Collegium<br />

je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r vier Facultäten hat sich als Lehrer-Collegium unter Vorsitz ihres<br />

Dekans wenigstens monatlich einmal zu versammeln und über ihre Studien-Angelegenheiten<br />

— genaue Befolgung <strong>de</strong>s vorgeschriebenen Lehrplanes, Einführung<br />

klassischer Vorlesebücher, Vervollkommnung <strong>de</strong>r Lehrmetho<strong>de</strong>, Aufrechthaltung<br />

<strong>de</strong>r Schulzucht, — aber auch zur Bearbeitung von Lehramts-Vorschriften, über<br />

Prüfungen, über Gebrauch <strong>de</strong>r öffentlichen Bibliothek, Herausgabe eines gelehrten<br />

Journals, Vorschlägen zu Lehrämtern, Stipendien, überhaupt über Aufnahme und<br />

Verbesserung <strong>de</strong>r vaterländischen Studien-Anstalten zu berathen und insbeson<strong>de</strong>re<br />

Nachforschung über Sitten und Betragen <strong>de</strong>r Schüler zu pflegen.<br />

B. Diese Lehrer-Versammlungen sind <strong>de</strong>m Studien-Consesse in <strong>de</strong>r Hauptstadt<br />

untergeordnet, welcher aus <strong>de</strong>m jeweiligen Universitäts-Rektor als Präses und<br />

sechs Mitglie<strong>de</strong>rn — Eines von je<strong>de</strong>r Facultät <strong>de</strong>r Universität, dann von <strong>de</strong>n<br />

Lan<strong>de</strong>sgymnasien und Normalschulen — besteht. Diese Assessoren sollen Männer<br />

sein, die in Schul- und Studiengeschäften stets berufsmässig gearbeitet und dadurch<br />

in <strong>de</strong>nselben Einsicht und Erfahrung erlangt haben, — Alters halber jubilirte Professoren<br />

o<strong>de</strong>r in Ermanglung von solchen auch Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Lehrer-Collegien, in<br />

diesem Falle jedoch ohne Theilnahme an <strong>de</strong>n Lehrer-Versammlungen. Wie je<strong>de</strong><br />

Lehrer-Versammlung ihre beson<strong>de</strong>rn Angelegenheiten besorgt, so muss <strong>de</strong>r Studien-<br />

Consess das Allgemeine, <strong>de</strong>n Zusammenhang <strong>de</strong>s ganzen Lehr- und Studienwesens<br />

übersehen und darüber die Oberaufsicht tragen. Die Lehrkörper und <strong>de</strong>r Studien-<br />

Consess haben insbeson<strong>de</strong>rs taugliche Lehrer nach allenfalligcr Prüfung vorzuschlagen,<br />

und <strong>de</strong>r Assessor <strong>de</strong>r philosophischen Facultät hat auch in <strong>de</strong>n Gymnasien,<br />

und <strong>de</strong>r Assessor <strong>de</strong>r Gymnasien in <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Schulen nachzusehen, damit die<br />

in die Lehrzweige Eintreten<strong>de</strong>n die gehörige Vorbereitung erhalten mögen.<br />

C. Der Studien - Consess ist <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstelle (<strong>de</strong>m Gubernium) unterge-<br />

1) Die Nachrichten wur<strong>de</strong>n eigens gedruckt und vertheilt. Man fin<strong>de</strong>t sie »ach<br />

in Ungtr: Darstellung <strong>de</strong>r Gesetze über höhere Studien. Wien 1840. I. Th. S. 257.


— 245 —<br />

ordnet, bei welcher ein eigener Referent über Schul- und Studien-Angelegenheiten<br />

besteht.<br />

D. Die Lan<strong>de</strong>sstelle hat über die Anträge <strong>de</strong>s Stadien - Consesses die Entschliessungen<br />

<strong>de</strong>r Hofkanzlei abzuverlangen, namentlich über Ernennung von Professoren,<br />

Bestätigung <strong>de</strong>r Assessoren <strong>de</strong>s Studien-Consesses, Erhöhung <strong>de</strong>r Lehrer-<br />

Besolduugen, Bewilligung ausseror<strong>de</strong>ntlicher Kemunerationen, Ehrentitel und Ehrenstellen,<br />

wesentliche Abän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n Studienplanen, Ein- und Ausführung <strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>n Studien-Consessen gut befun<strong>de</strong>nen Vorschläge und Verbesserungen in öffentlichen<br />

Erziehungsanstalten.<br />

Nebst diesen wesentlichsten Bestimmungen wird weiter angeordnet:<br />

1. Dem Ordinariate ist bezüglich <strong>de</strong>r Reinheit <strong>de</strong>r katholischen Lehre die Einsicht<br />

in die theologischen Studien fortwährend zu gestatten; auch könnten die<br />

Lehrerversammlungen einer verständigen Inspektion unterworfen wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Oeffentliche, beson<strong>de</strong>rs mehrjährige Lehrer sollen ausseror<strong>de</strong>ntliche Vorlesungen<br />

gegen Collegiengeld halten; aber Privat-Collegien und Repetitionen sind<br />

ihnen nicht erlaubt.<br />

3. Es ist nach <strong>de</strong>n vorgeschriebenen Vorlesebüchern zu lehren, Notaten dazu<br />

können <strong>de</strong>n Schülern in einem mit Vorwissen <strong>de</strong>s Studien-Consesses kurz gefassten<br />

Abdrucke <strong>de</strong>rselben mitgetheilt wer<strong>de</strong>n.<br />

4. Je<strong>de</strong>r Professor wird in seinen Vorlesungen nach <strong>de</strong>m Vortrage die Schüler<br />

prüfen und nach je<strong>de</strong>m Semester eine Endprüfung in Gegenwart <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />

Assessors <strong>de</strong>s Studien-Consesses vornehmen, vorzüglich über <strong>de</strong>n zweifelhaften Fortgang<br />

einzelner Schüler; auch müssen die Schüler eine vom Assessor gegebene Aufgabe<br />

schriftlich ausarbeiten als Controle <strong>de</strong>r ertheilten Fortgangs-Note.<br />

5. Bei Anstellungen im Staatsdienste, die zu Rathsstellen führen höunen, sind<br />

gute Zeugnisse <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlich absolvirten Studien und eines unta<strong>de</strong>lhaften Lebenswan<strong>de</strong>ls<br />

nöthig und ist überhaupt solchen Competenten <strong>de</strong>r Vorrang zu geben.<br />

6. Bei Verleihung von Stipendien ist auf Dürftigkeit, Fleiss und Sitten,<br />

dann Fähigkeit und guten Fortgang zu sehen, und bei gleichem Fortgang hat das<br />

bessere Zeugniss über Fleiss und Sitten zu entschei<strong>de</strong>n. Die Betheiligten sind<br />

öffentlich bekannt zu geben. Zur Controle über Fleiss können die Plätze <strong>de</strong>r Vorlesungen<br />

für Einzelne n.umerirt. und die Namen <strong>de</strong>r Schüler öfter abgelesen wer<strong>de</strong>n.<br />

7. In Gymnasien ist an Sonn- und Feiertagen eine geistliche Re<strong>de</strong> zu halten,<br />

bei welcher auch Aka<strong>de</strong>miker gegenwärtig sein sollen. Ueber Osterbeicht ist sich<br />

mit Beichtzetteln auszuweisen.<br />

8. Ferien sind vom 1. September bis 16. Oktober, können aber in einzelnen<br />

Provinzen in einer an<strong>de</strong>rn Zeit bestehen. Während <strong>de</strong>rselben haben die Schüler eine<br />

vom Professor gegebene Aufgabe zu verfassen.<br />

9. Die Censur beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r das Unterrichtswesen betreffen<strong>de</strong>n Bücher üben<br />

die geschickten Facultäs-Professoren, welche ihre Urtheile schriftlich übergeben.<br />

10. Ueber die Bücher ihres Faches in <strong>de</strong>r öffentlichen Bibliothek soll die<br />

Lehrer-Versammlung Einsicht nehmen und die neu anzuschaffen<strong>de</strong>n Bücher in Vorschlag<br />

bringen; <strong>de</strong>n öffentlichen Lehrern sind die nöthigen Bücher auf bestimmte<br />

Zeit zum Privatgebrauche gegen ausgestellte Empfangsscheine zu überlassen.<br />

11. Vorzügliche Lehrer können durch Remunerationen, Vermehrung <strong>de</strong>r Besoldung,<br />

Rangsorhöhung, Beför<strong>de</strong>rung zu ansehnlichem Lehrämtern belohnt wer<strong>de</strong>n;<br />

ausgezeichneten Lehramts - Candidaten sind ausseror<strong>de</strong>ntliche Vorlesungen vom<br />

Studien-Consesse zu bewilligen.<br />

12. Seine Majestät erwarten, dass Stifte und Klöster die Erwerbung nützlicher<br />

Kenntnisse und Wissenschaften zu ihrem Amtsgeschäfte machen und sieb in <strong>de</strong>n


— 246 —<br />

philosophischen Studien, vorzüglich <strong>de</strong>r Mathematik nach <strong>de</strong>m vorgeschriebenen<br />

Stadienplane widmen.<br />

13. Die Universität ist Landstand <strong>de</strong>r Provinz. —<br />

Diese a. h. Entschliessung wur<strong>de</strong> von Wien sammt <strong>de</strong>m Verzeichnisse <strong>de</strong>r<br />

Vorlesungen an <strong>de</strong>r Wiener Universität und sammt noch ausführlicheren Punkten<br />

zu Beratschlagungen <strong>de</strong>r Lehrkörper und Studien-Consesse und endlich mit einem<br />

Formulare mitgetheilt, einen Ausweis über die Professoren in 15 Eubriken zu verfassen<br />

1 ).<br />

Nebst manchen Wie<strong>de</strong>rholungen und nähern Bestimmungen schon bestehen<strong>de</strong>r<br />

Verordnungen, z. B. über Vorlesebücher, Prüfungen etc. enthält sohin diese<br />

a. h. Entschliessung:<br />

1. Die Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s-Studien-Commission <strong>de</strong>r Direktoren mit <strong>de</strong>m<br />

Vorsitze eines Gubernialbeamten in <strong>de</strong>n Studien-Consess <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Facultäts-<br />

Professoren gewählten Assessoren unter <strong>de</strong>m Vorsitze <strong>de</strong>s jeweiligen Universitäts-<br />

Rektors.<br />

2. Die Bestimmung <strong>de</strong>r Auszeichnung <strong>de</strong>r Professoren nicht mehr nach <strong>de</strong>m<br />

Senium, son<strong>de</strong>rn nach Verdiensten.<br />

3. Die Zurückführung <strong>de</strong>r Ferien auf die ursprünglichen Monate, jedoch mit<br />

Abkürzung <strong>de</strong>r Zeit und allenfalligen Ausnahmen.<br />

4. Die erste Anordnung über sonn- und feiertägliche Predigt für Aka<strong>de</strong>miker<br />

in Gemeinschaft mit <strong>de</strong>n Gymnasialschülern.<br />

5. Die ersten organischen Vorschriften über die Rücksichten bei Stipendien-<br />

Verleihungen (vgl. jedoch § 122).<br />

6. Die Aufmunterung <strong>de</strong>r Klöster und Stifte vorzüglich zum physikalischmathematischen<br />

Studium.<br />

7. Endlich die Auszeichnung <strong>de</strong>r Universität als Landstand.<br />

§ 136.<br />

Als das allgemeine Circulare vom 8. Februar 1791 erfloss, war auch die<br />

Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität im Zuge. Bei <strong>de</strong>m offenen Landtage<br />

im Jahre 1790 war es eine <strong>de</strong>r ersten Bitten, dass die Lan<strong>de</strong>s-Universität<br />

wie<strong>de</strong>r hergestellt wer<strong>de</strong>; Seine Majestät erklärte sich unter <strong>de</strong>m 25.November 1790<br />

hiezu geneigt und for<strong>de</strong>rte Bericht über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>s Lyceums — behan<strong>de</strong>lte<br />

Lehrfächer, Zahl <strong>de</strong>r Professoren, ihre Besoldung; — über Fonds und Be<strong>de</strong>ckung<br />

<strong>de</strong>r Mehrauslagen. Da die Bitte auch vom Gubernium kräftigst unterstützt wur<strong>de</strong>,<br />

beson<strong>de</strong>rs nach<strong>de</strong>m unter <strong>de</strong>m 25. Jänner 1791 statt <strong>de</strong>s Grafen Sauer <strong>de</strong>r Baron<br />

Waidmannsdorf zum Gouverneur ernannt wor<strong>de</strong>n war, wo dann auch <strong>de</strong>r Mehraufwand<br />

vom a. h. Aerar angesprochen wur<strong>de</strong>, weil von <strong>de</strong>n Stän<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nen die<br />

Bischöfe wegen ihren eigenen Schulen nicht für Errichtung <strong>de</strong>r Universität wären,<br />

und welche Stän<strong>de</strong> .drei Millionen Schul<strong>de</strong>n zu bezahlen hätten, die Uebernahme<br />

dieses Mehraufwan<strong>de</strong>s nicht erwartet wer<strong>de</strong>n könnte: so erfolgte unter <strong>de</strong>m 30. November<br />

1791 die a. h. Bewilligung zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität für das<br />

künftige Schuljahr, mit <strong>de</strong>m Auftrag, diess öffentlich bekannt zu geben, wobei noch<br />

bemerkt wur<strong>de</strong>, dass vor <strong>de</strong>r Hand das hohe Aerar <strong>de</strong>n Abgang <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>cke,<br />

für die Zukunft aber die Stän<strong>de</strong> ernstlich darauf bedacht sein sollen.<br />

1) Namen, Charakter, Jahr, Monat und Tag <strong>de</strong>r Geburt, Geburtsort und Vaterland,<br />

Stand, Grundlegung zu <strong>de</strong>n höhern Wissenschaften, Sprachkenntnisse, Reisen-und<br />

Län<strong>de</strong>rkenntniss, Lehramt, Antrittszeit <strong>de</strong>sselben, aka<strong>de</strong>mische Wür<strong>de</strong>n, Belohnungen,<br />

Aemter neben <strong>de</strong>m Lehramt, Druckschriften, ob wirklicher, quiescirter o<strong>de</strong>r jubilirter<br />

Lehrer <strong>de</strong>r hohen Schule.


— 247 —<br />

Die nahern Bestimmungen enthält sehr <strong>de</strong>taillirt die a. h. Entschliessnng vom<br />

16. März 1792, worin Professoren, Fächer, Gehalt, überhaupt <strong>de</strong>r Aufwand und<br />

<strong>de</strong>ssen Be<strong>de</strong>ckung angeführt wird 1 ). Die Universität sollte aus 6 Professoren <strong>de</strong>r<br />

Theologie, 5 <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz, 6 <strong>de</strong>r Medizin und 4 <strong>de</strong>r Philosophie, sohin aus<br />

21 Professoren bestehen, zu <strong>de</strong>nen noch vier Lehrer — <strong>de</strong>r italienischen und französischen<br />

Sprache, <strong>de</strong>s Fechtens und Tanzens kamen, die auch für das Theresianum<br />

angestellt waren. Der G-ehalt ist für die Professoren <strong>de</strong>r Theologie auf 500 fi. und<br />

wenn sie aus Klöstern in Innsbruck waren, auf 300 fl., in <strong>de</strong>r Philosophie auf 600<br />

und für Geistliche wie in <strong>de</strong>r Theologie; in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz auf 800 und 1000 fl.,<br />

in <strong>de</strong>r Medizin endlich nach <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Fächern auf 400, 600, 800, 900<br />

und 1009 fl. gesetzt; auch ist <strong>de</strong>r Gehalt <strong>de</strong>s Dienstpersonals und <strong>de</strong>r Lehrer, so-<br />

1) Die a. h. Entschliessung bestimmt:<br />

I. Thologie.<br />

a. Kirchengeschichte für Bertholdi 500 fl.<br />

b. Hermeneutik <strong>de</strong>s alten Bun<strong>de</strong>s und orientalische Sprachen für Rudolf 500 „<br />

c. Hermeneutik <strong>de</strong>s neuen Bun<strong>de</strong>s und griebische Sprache für Sortschan 500 „<br />

d. Dogmatik für Jäger 500 „<br />

c. Moral für Spechtennauser 500 „<br />

/. Pastoral für Isser . . ; 500 „<br />

II. Juridisches Studium,<br />

et. Natur-, allgemeines Staats- und Völkerrecht, dann Criminalrecht für<br />

Hammer 1000 „<br />

h. Kirchenrecht für Banniza 1000 T><br />

c. Deutsche Reichsgeschichte, Lehen- und <strong>de</strong>utsches Staatsrecht für<br />

r. Weinhart 4 800 „<br />

d. Römisch-bürgerliches Recht für Beer 1000 w<br />

e. Politische Wissenschaften, allgemeine Staatskun<strong>de</strong> für Hank . . . 800 „<br />

III. Medizin.<br />

a. Chemie, Botanik, spezielle Naturgeschichte (war noch kein Professor<br />

bestimmt) 900 „<br />

b. Prosektor und Lehrer <strong>de</strong>r Anatomie für Müller 400 „<br />

c. Chirurgie, Geburtshülfe für Rottruff 800 „<br />

d. Physiologie, materia medica für Luzenberg 900 „<br />

e. Pathologie, praktischer Unterricht für Aerzte und Landärzte für Protomedicus<br />

Scherer 600 „<br />

/. Vieharzneikun<strong>de</strong>, theoretischer Unterricht für Land-Wundärzte für<br />

Nie<strong>de</strong>rmayr 1000 „<br />

IV. Philosophie.<br />

a. Logik, Metaphysik, praktische Philosophie für Nitsche 600 „<br />

b. Elementar- und angewandte Mathematik für Zallinger 500 „<br />

e. Physik, allgemeine Naturgeschichte für Stadler 600 „<br />

d. Praktische Mathematik, Technologie für Stapf 600 n<br />

V. Diener.<br />

a. <strong>de</strong>r Physik und Mathematik 60 „<br />

b. <strong>de</strong>s Rektors 75 „<br />

c. Notar — auch <strong>de</strong>s Studien-Consesses 350 „<br />

VI. Lehrer.<br />

a. <strong>de</strong>r französischen Sprache (da er schon vom Theresianum 100 fl.<br />

bezog) 100 „<br />

b. <strong>de</strong>r italienischen Sprache (hat vom Theresianum 200 fl.).<br />

e. Fechtmeister 100 „<br />

d. Tanzmeister (hat vom Theresianum 300 fl.)<br />

VII. Für Lehrmittel.<br />

a. <strong>de</strong>r Chemie mit Handlanger 350 „<br />

b. <strong>de</strong>r Chirurgie und Anatomie 100 „<br />

e. Heizung <strong>de</strong>r Hörsäle (gegen Verrechnung) • • 150 n<br />

Zusammen 15,785 fl.


— 248 —<br />

wie <strong>de</strong>r Beitrag zu Lehrmitteln bestimmt, und am Schlüsse bemerkt, dass <strong>de</strong>r jährliche<br />

Aufwand für die Universität um 6600 fl. grösser sei, als er für das Lyceum<br />

war, und dass <strong>de</strong>r Abgang <strong>de</strong>s Studienfonds dafür 8380 fl. 58% kr. betrage, <strong>de</strong>r<br />

bei <strong>de</strong>r Hofkammer angewiesen wer<strong>de</strong>. Wegen Be<strong>de</strong>ckung für fernere Lehrer wird<br />

auf <strong>de</strong>n a. h. Erlass vom 30. November 1791 hingewiesen, und die Aeusserung<br />

<strong>de</strong>r Stän<strong>de</strong> gewärtiget.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Fächer <strong>de</strong>s Rechtsstudiums war in <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung<br />

noch bemerkt, dass österreichisches Privatrecht, Gesetzbuch und Gerichtsordnung zu<br />

Innsbruck überflüssig sei, weil die meisten Zuhörer aus Italien, Schweiz und Schwaben<br />

sind und die Einheimischen sich leicht mit Privatpraxis behelfen können. Ueber<br />

Fächer <strong>de</strong>r Philosophie aber ist gesagt, Diplomatik, Heraldik, Alterthumskun<strong>de</strong>,<br />

Numismatik soll ein Chorherr von Neustift mit Unterhalt vom Stifte, Landschaft,<br />

Collegiengeld lehren; Geschichte, klassische Literatur, lateinische Sprache müsse<br />

an Gymnasien besser betrieben und allenfalls zur weitern Fortbildung gegen Honorar<br />

Gelegenheit gegeben wer<strong>de</strong>n. (Vgl. § 131.)<br />

Die Universität war we<strong>de</strong>r in Bezug auf Lehrfächer, noch auf Professoren<br />

und ihren Gehalt — zumal in <strong>de</strong>r Philosophie und Theologie glänzend bedacht;<br />

auch ist von Einhaltung <strong>de</strong>r Lokalien und selbst von einem Pe<strong>de</strong>ll und Thorsteher<br />

(doch wird <strong>de</strong>r Diener <strong>de</strong>s Rektors <strong>de</strong>n einen Dienst versehen haben) und von <strong>de</strong>n<br />

Bezügen für die Geschäfte <strong>de</strong>s Rektors keine Re<strong>de</strong>. Es traten auch bald — ja selbst<br />

zum Theil vor Eröffnung <strong>de</strong>r Universität Modifikationen <strong>de</strong>s a. h. Erlasses ein, wie<br />

sich aus <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Paragraphen ergeben wird.<br />

§ 137.<br />

Das erwähnte Organisations<strong>de</strong>kret <strong>de</strong>r Universität wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>m Gubernium<br />

<strong>de</strong>m Lyceal-Rektor mit <strong>de</strong>r Weisung eröffnet, die Anträge über Lehrstun<strong>de</strong>n, Hörsäle<br />

etc. vorzulegen, damit bis zur Eröffnung <strong>de</strong>r Universität für das künftige<br />

Schuljahr vorgesorgt wer<strong>de</strong>, was dann auch geschah.<br />

Die feierliche Eröffnung <strong>de</strong>r Universität, zu welcher die Stu<strong>de</strong>nten zahlreich<br />

zu erscheinen und für das Wohl Ihrer Majestät, <strong>de</strong>r (in Innsbruck residiren<strong>de</strong>n)<br />

Erzherzogin Elisabeth etc. zu beten gela<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n, hatte — worauf <strong>de</strong>r eben in<br />

Innsbruck anwesen<strong>de</strong> Hofrath und Hofkommissär Gröller drang — am 15. Oktober<br />

, als <strong>de</strong>m Namenstage <strong>de</strong>r Kaiserin statt. Am Voraben<strong>de</strong> dieses Tages begab<br />

sich eine Deputation von zwölf Universitäts - Glie<strong>de</strong>rn zum Gouverneur Baron<br />

v. Waidmannsdorf, ihn zur Feierlichkeit einzula<strong>de</strong>n, welcher sie auch zur Erzherzogin<br />

Elisabeth wies. Am Tage selbst stellten sich alle Professoren vor <strong>de</strong>n<br />

Gouverneur, worauf <strong>de</strong>r Zug in die Universitätskirche in folgen<strong>de</strong>r Ordnung ging:<br />

Pe<strong>de</strong>ll und Dienerschaft <strong>de</strong>r Universität, Professoren nach <strong>de</strong>n Facultäten, Studien-<br />

Consess, Rektor <strong>de</strong>r Universität, die tirolischen Stän<strong>de</strong>, das Gubernium (die Erzherzogin<br />

Elisabeth hatte sich schon früher in <strong>de</strong>n Chor <strong>de</strong>r Kirche begeben);<br />

rechts im Presbyterium war das Gubernium, links waren die Stän<strong>de</strong>; im Schiffe <strong>de</strong>r<br />

Kirche war <strong>de</strong>r Platz für <strong>de</strong>n Studien-Consess, die Professoren etc. Bei <strong>de</strong>r Feierlichkeit<br />

erschien auch <strong>de</strong>r Landrechts-Präsi<strong>de</strong>nt (Alois Graf Sarnthein), <strong>de</strong>r koramandiren<strong>de</strong><br />

General Baron v. Neugebauer; auch an<strong>de</strong>re hervorragen<strong>de</strong> Persönlichkeiten<br />

nahmen Theil. Die geistlichen Funktionen hielt <strong>de</strong>r Prälat von Wüten. Nach<br />

<strong>de</strong>m Gottesdienst ging <strong>de</strong>r Zug in <strong>de</strong>r nämlichen Ordnung in <strong>de</strong>n Bibliotheks-Saal,<br />

wo <strong>de</strong>r Gubernial-Referent v. Strobl eine Re<strong>de</strong> hielt, welche nach <strong>de</strong>r Uebergabe<br />

<strong>de</strong>s Universitäts-Scepters durch <strong>de</strong>n Gouverneur vom Universitäts-Rektor danksagend<br />

beantwortet wur<strong>de</strong>. Zum Schlüsse ward sogleich durch <strong>de</strong>n Protomedicus<br />

Professor Scherer <strong>de</strong>r neu ernannte Professor <strong>de</strong>r Chemie und Botanik, Mathias


— 249 —<br />

Schöpfer, zum Doctor <strong>de</strong>r Medizin promovirt. Der Gouverneur gab dann Tafel, bei<br />

welcher <strong>de</strong>r Eektor Stadler mit an<strong>de</strong>rn Professoren erschien.<br />

§ 138.<br />

Ueber die Ausführung und Modifikationen <strong>de</strong>r a. h. Anordnungen ist Folgen<strong>de</strong>s<br />

anzuführen:<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Studien-Consesses wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n vier Facultäten durch<br />

an das Gubernium abgegebene verschlossene Stimmzettel <strong>de</strong>r einzelnen Professoren<br />

gewählt und waren — nebst <strong>de</strong>m jeweiligen Universitäts-Kektor als Präses — für<br />

die Theologie <strong>de</strong>r Gubernial-Commissions-Rath Ertl, für die Jurispru<strong>de</strong>nz Professor<br />

Banniza, für die Philosophie <strong>de</strong>r ehemalige Professor, dann Seminardirektor Albertini,<br />

für die Medizin Professor und Protomedicus Scherer, wozu für die Gymnasien<br />

<strong>de</strong>r Gymnasial-Professor Primisser, für die <strong>de</strong>utschen Schulen <strong>de</strong>r Normalschuldirektor<br />

Defraine kam. Damit <strong>de</strong>r Consess auch von <strong>de</strong>r öifentlichen Bibliothek Kenntniss<br />

erhalte, wur<strong>de</strong> mit Hof<strong>de</strong>kret vom 30. April 1792 auch <strong>de</strong>r Bibliothekar Wikosch<br />

als Mitglied <strong>de</strong>sselben ernannt. Sekretär war <strong>de</strong>r Universitäts-Notar Mühlbacher<br />

gegen eine Kemuneration von 50 fl. jährlich; dieser erhielt zu <strong>de</strong>n übrigen Geschäften<br />

<strong>de</strong>r Facultäten einen Aktuar mit 3 00 fl. Gehalt (<strong>de</strong>n Gubernial-Concipisten<br />

Kempter). Seine erste Sitzung hielt <strong>de</strong>r Consess am 18. Februar 1792. Mit Hof<strong>de</strong>kret<br />

vom 26. Juni 1792 wur<strong>de</strong> ihm aufgetragen, sich über Kleinigkeiten bei <strong>de</strong>r<br />

Hofstelle nicht anzufragen, übrigens bei Berichten immer die eigene Meinung beizusetzen<br />

*). Die Mitglie<strong>de</strong>r blieben aber theilweise nicht während <strong>de</strong>r ganzen Zeit<br />

<strong>de</strong>s Bestehens <strong>de</strong>s Studien-Consesses; so wechselten die Assessoren für die Gymnasien<br />

öfter; für die <strong>de</strong>utschen Schulen trat schon im Jahre 1793 statt Defraine <strong>de</strong>r<br />

neue Schuldirektor Hubel ein, und da nach drei Jahren vorschriftmässig eine neue<br />

Wahl vorzunehmen war, Albertini 2 ) die Wahl nicht mehr annahm, Ertl aber nach<br />

Linz versetzt wur<strong>de</strong>, so traten im Jahre 1795 für Philosophie Stadler, für Theologie<br />

Isser ein; Scherer, Wikosch und Banniza aber wur<strong>de</strong>n neuerlich bestätiget,<br />

letzterer erhielt jedoch im Jahre 1798 an Appellationsrath Jellenz, <strong>de</strong>r vor Aufhebung<br />

<strong>de</strong>r Universität in Innsbruck Professor <strong>de</strong>s Kirchenrechtes gewesen war,<br />

einen Nachfolger.<br />

Der Gouverneur Waidmannsdorf hatte unter <strong>de</strong>m 29. September 1794 <strong>de</strong>m<br />

•Kaiser ein merkwürdiges Promemoria über verschie<strong>de</strong>ne das Studienwesen betreffen<strong>de</strong><br />

Gegenstän<strong>de</strong> vorgelegt, von <strong>de</strong>m in dieser Perio<strong>de</strong> noch öfter die Re<strong>de</strong> sein<br />

wird, und über das nach manchen Berathungen <strong>de</strong>r politischen Stellen und neuerlicher<br />

Aeusserung Waidmannsdorfs unter <strong>de</strong>m 17. Dezember 1794 die a. h. Entschliessung<br />

herabgelangte. Der Gouverneur äusserte sich über^lenStudien-Consess<br />

nicht günstig und hielt für besser, wenn mnter <strong>de</strong>m Vorsitze aes Guberneurs im<br />

Beigein <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>shauptmanns, <strong>de</strong>s Prokanzlers und <strong>de</strong>s Universitäts-Rektors die<br />

Studien- und geistlichen Gegenstän<strong>de</strong> von zwei Gubernial-Räthen vorgetragen und<br />

verhan<strong>de</strong>lt wür<strong>de</strong>n; einen geistlichen Referenten bei <strong>de</strong>m Gubemium hielt er für<br />

schädlich und bezeichnete insbeson<strong>de</strong>rs Ertl ohne Vertrauen. — In diese organischen<br />

Aen<strong>de</strong>rungen ging damals die a. h. Entschliessung nicht ein, vielmehr blieb<br />

<strong>de</strong>r Studien-Consess und im Wesentlichen die Einrichtung bis zum Jahre 1802,<br />

1) Die Protokolle <strong>de</strong>s Studien-Consesses liegen im Universitäts-Archiv.<br />

2) Er war mit 900 fl. pensionirt, aber noch 1807 von <strong>de</strong>r k. bayr. Regierung<br />

als Direktor <strong>de</strong>s Lyceums nach Trient mit 300 fl. Zulage geschickt, wo er aber in<br />

Wahnsinn verfiel und in seinem Geburtsort Brez 1820 starb. (S. Tiroler Bote Nr. 69<br />

Toni Jahre 1825-j


— 250 —<br />

wo er mit a. h. Handbillet vom 29. April 1802 als <strong>de</strong>n Erwartungen nicht entsprechend<br />

aufgehoben und die frühere Einrichtung <strong>de</strong>r Studien-Direktoren nur mit<br />

<strong>de</strong>m Unterschie<strong>de</strong> wie<strong>de</strong>r hergestellt wur<strong>de</strong>, dass diese nicht mehr eine Lan<strong>de</strong>s-<br />

Studien-Cominission als Collegium bil<strong>de</strong>ten, son<strong>de</strong>rn je<strong>de</strong>r Direktor unmittelbar unter<br />

<strong>de</strong>m Gubernium stand und eine eigene Instruktion erhielt 1 ), — eine Einrichtung,<br />

die bis zum Jahre 1848 mit einer kleinen Unterbrechung in <strong>de</strong>r königl. bayr. Perio<strong>de</strong><br />

blieb. Direktoren wur<strong>de</strong>n die Assessoren; nur für Philosophie wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

theologische Professor Bertholdi, und für die Gymnasien <strong>de</strong>r theologische Professor<br />

Koch als Direktor aufgestellt.<br />

Tirolischer Landstand wur<strong>de</strong> die Universität nicht, obschon sie die Sache wie<strong>de</strong>rholt<br />

und noch im Jahre 1800 in Folge <strong>de</strong>s a. h. Erlasses vom 8. Febr. 1791<br />

in Verhandlung brachte. Die Stän<strong>de</strong> beriefen sich dagegen auf die a. h. Verfügungen<br />

bezüglich <strong>de</strong>r genau bestimmten Zahl <strong>de</strong>r Vocalen. bei <strong>de</strong>m Landtage, auf <strong>de</strong>n<br />

Umstand, dass die Universität keine eigenen Güter habe, wie die übrigen Stän<strong>de</strong>,<br />

und überhaupt darauf, dass dadurch <strong>de</strong>r ganze Organismus <strong>de</strong>s tirolischen Stän<strong>de</strong>wesons<br />

verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n müsste.<br />

Statt <strong>de</strong>s für Gymnasisten und Aka<strong>de</strong>miker gemeinsamen Predigers wur<strong>de</strong><br />

unter <strong>de</strong>m 4. Jänner 1793 vom Gubernium ein eigener aka<strong>de</strong>mischer JPrediggr beantragt<br />

und mit Hof<strong>de</strong>kret vom 22. April <strong>de</strong>r Servit Mayr als solcher mit 150 fl.<br />

Gehalt bewilligt.<br />

Uebrigens wur<strong>de</strong> schon im Jahre 1792 an einem Entwürfe über die ganze<br />

Universitäts-Einrichtung vorzüglich vom damaligen Eektor Stadler gearbeitet, <strong>de</strong>r<br />

zuerst von einer Deputation — bestehend aus einem Individuum je<strong>de</strong>r Facultät,<br />

dann von je<strong>de</strong>r Facultät insbeson<strong>de</strong>re, endlich vom Senate geprüft wur<strong>de</strong> und sich<br />

über <strong>de</strong>n Zweck aller Vorschläge und Berathungen in Universitäts-Gegenstän<strong>de</strong>n,<br />

Wahl und Rechte <strong>de</strong>s Universitäts-Rektors, aka<strong>de</strong>mische Feste und Gottesdienste,<br />

eigene Kleidung <strong>de</strong>r Professoren, Bibliothek, Rechte und Obliegenheiten <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen<br />

Senates und <strong>de</strong>r Dekane verbreitete und auf erlassene Vorschriften basirte.<br />

Es ist mir nicht bekannt, dass er eine höhere Genehmigung erhalten hat.<br />

Da öfter Fälle über verlorene Zeugnisse vorkamen, so trug ein Hof<strong>de</strong>kret vom<br />

22. September 1793 auf, ein jährliches Verzeichniss aller Studiren<strong>de</strong>n mit ihren<br />

Klassen bei <strong>de</strong>r Universität aufzubewahren 2 ).<br />

§ 139.<br />

Nach <strong>de</strong>r Angabe dieser Verän<strong>de</strong>rungen im Allgemeinen kommen nun die einzelnen<br />

Momente <strong>de</strong>r Universität zu berücksichtigen.<br />

In <strong>de</strong>n Lokalien trat keine wesentliche Verän<strong>de</strong>rung ein. Nach <strong>de</strong>r Aufhebung<br />

<strong>de</strong>s Generalseminars und <strong>de</strong>r theresianiechen Ritter-Aka<strong>de</strong>mie stand das ganze ehemalige<br />

Jesuiten-Collegium zur Disposition <strong>de</strong>r Universität; <strong>de</strong>nn die für die Theresianisten<br />

noch fortgehen<strong>de</strong>n Repetitionen etc. konnten bequomer im ehemaligen<br />

Franziskaner-Kloster, welches die Aka<strong>de</strong>mie für die Lokalien im Jesuiten-Gebäu<strong>de</strong><br />

erhalten hatte, gegeben wer<strong>de</strong>n. Daher erhielt auch die Universität im Jahre 1792.<br />

bis 1793, wo für Adaptirung von Lokalitäten 300 fl. bewilliget wur<strong>de</strong>n, ihre<br />

1) Man fin<strong>de</strong>t sie bei Unger 1. c. I. Th. S. 219. Sie wur<strong>de</strong> später erweitert. —<br />

Ertl wur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>m Antrage Waidmanndorf s als Domherr nach Linz versetzt nnd<br />

hatte heim Gubernium Zobl zum Nachfolger.<br />

2) Die Einsendung <strong>de</strong>r Kataloge an die Regierung war schon früher (§§ 78,81,<br />

83) vorgeschrieben. Die Aufbewahrung <strong>de</strong>r Kataloge hei <strong>de</strong>r Universität o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n **•<br />

eultäten scheint früher nicht Statt gefun<strong>de</strong>n zu haben.


— 251 —<br />

gegenwärtige Aula. Die westlichen Lokalitäten <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong>n jedoch niemals<br />

ganz für die Universität, son<strong>de</strong>rn für Staatsbeamte etc. o<strong>de</strong>r zur Miethe benützt.<br />

Was die Universität kostete, ist § 135 angegeben. Aber schon aus <strong>de</strong>m Angeführten<br />

erhellt, dass neue Ausgaben hinzukamen. Sie bekümmerte sich jedoch<br />

um <strong>de</strong>n Fond nicht mehr, da die Besoldungen etc. lediglich von <strong>de</strong>m Cameral-Zahlamte<br />

bezogen und auch an<strong>de</strong>re Ausgaben von <strong>de</strong>m Gubernium angewiesen und<br />

Alles von <strong>de</strong>r Provinzial-Staatsbuchhaltung controlirt und präliminirt wur<strong>de</strong> *),<br />

und zwar nicht ausschliesslich für die Universität, son<strong>de</strong>rn für <strong>de</strong>n Studienfond<br />

überhaupt, <strong>de</strong>r nach einem Ausweise <strong>de</strong>r Hofbuchhaltung vom 10. Mai 1794,<br />

welche die Angaben <strong>de</strong>r Provinzial-Staatsbuchhaltung controlirte, eine<br />

Einnahme von 35,473 fl. 46 % kr.<br />

und eine Ausgabe von . . . 35,079 fl. 44 kr.<br />

sohin einen Ueberschuss von . 394 fl. 2 Vorhatte<br />

2 ).<br />

Die Tiroler Stän<strong>de</strong>, welche nach <strong>de</strong>n a. h. Erlässen um Beiträge für die Universität<br />

angegangen wer<strong>de</strong>n sollten, bewilligten im Jahre 1792 auf 2 Jahre einen<br />

jährlichen Beitrag von 200 fl. für medizinische (physiologische) Lehrmittel und<br />

eine allenfallige Leibrente von 300 fl. im Falle <strong>de</strong>s Austrittes Laiharding's vom<br />

Lehramte, wogegen dieser sein JNaturalienkabinet <strong>de</strong>r Landschaft zu Gunsten <strong>de</strong>r<br />

Universität unter gewissen Bedingungen, z. B. abgeson<strong>de</strong>rter Aufbewahrung etc.,<br />

überliess 3).<br />

Die Matrikelgel<strong>de</strong>r bezog mit J /3 <strong>de</strong>r Eektor, % die Universitätskasse, Y3 <strong>de</strong>r<br />

Pe<strong>de</strong>ll und Notar; aber im Jahre 1804 wur<strong>de</strong>n die letzteren 2 /3 <strong>de</strong>m Studienibnd<br />

zu verabfolgen befohlen. Sie betrugen vom Jahre 1800 bis 1804 von 87 bis<br />

141 fl. jährüch.<br />

§ 140.<br />

Die Professoren betreffend, wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität<br />

Mehrere, z. B. Beer, Hammer etc., ohne Konkursprüfitrig ernannt, da eine solcho<br />

1) Für die Verwaltung <strong>de</strong>s Studienfon<strong>de</strong>s waren <strong>de</strong>n Beamten 200 fl. bewilliget,<br />

und da diese einige Jahre nicht bezogen wur<strong>de</strong>n, mit Hof<strong>de</strong>kret vom 9. Oktober 1795<br />

ihnen neuerlich zugesprochen.<br />

2) Das Detail ist folgen<strong>de</strong>s:<br />

A. Einnahmen.<br />

1- Stiftungs-Beiträge ex camerali 5,G7.'3 fl. 6' kr.<br />

2. Salzaccis 6,887 fl. 16 2 /4 kr<br />

3. Urbarialgefälle 16 fl. 2O a /4 kr.<br />

4. Interessen von Aktiv-Kapitalien 14,516 fl. 5 kr.<br />

5- Aerarialbeitrag für die Universität . . . 8,380 fl. 58% kr.<br />

Zusammen 35^473"~ä~4&/i~kr.<br />

B. Ausgaben.<br />

1- Besoldungen 21,475 fl. 15 kr.<br />

2. Pensionen 7,767 fl. 28 2 /4 kr.<br />

3. Remunerationen 1,038 fl. 12 kr<br />

4. Beiträge 3,456 fl. 10% kr.<br />

5. Studien-Erfor<strong>de</strong>rnisse 1,296 fl. 32 kr.<br />

6. Steuern 2 fl. l*/4 kr.<br />

7- Ausseror<strong>de</strong>ntliches 44 fl. 4 3 /4 kr.<br />

35 Q79 fl 44 kr<br />

Sohin ueberschuss 394 fl. 2*/4 kr.<br />

Der Fond hatte auch vom Jahr 1793 einen Ueberschuss (Kassarest) von 5665 fl. 37'/4 kr.<br />

Die Kirchen-Erfor<strong>de</strong>rnisse wur<strong>de</strong>n vom lieligionsfond bezahlt.<br />

3) Wann es mit <strong>de</strong>m Universitäts-Naturalienkabinet vereinigt wur<strong>de</strong>, ist mir unbekannt.


— 252 —<br />

zum Vorschlag nur facultativ, ihre Tauglicheit aber <strong>de</strong>m Professoren-Collegium und<br />

<strong>de</strong>m Studien-Consesse bekannt war.<br />

Ihr Verhältniss zu einan<strong>de</strong>r scheint im Ganzen ein freundliches gewesen zu<br />

sein. Uneinigkeiten waren ihnen schon durch das Hof<strong>de</strong>kret vom 14. Okt. 1792<br />

unter Androhung <strong>de</strong>r Suspension untersagt.<br />

Das Collegiengeld hörte auf die Bitte <strong>de</strong>r tirolischen Stän<strong>de</strong> auch für die juridischen<br />

Professoren auf.<br />

Als im Jahre 1802 allen Beamten mit einer Besoldung unter 800 fl. ein<br />

Theurungsbeitrag von 10 bis 15 Prozent <strong>de</strong>s Gehaltes bewilliget wur<strong>de</strong>, suchten<br />

auch die Professoren dieser Kategorie, zu welchen die theologischen und mehrere<br />

philosophischen gehörten l ), um diese Begünstigung an, und wahrscheinlich in<br />

Folge <strong>de</strong>ssen wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 11. April 1804 <strong>de</strong>r Gehalt <strong>de</strong>r theologischen Professoren<br />

auf 600 fl. erhöht, während die juridischen Professoren mit <strong>de</strong>m Gesuch<br />

um Gehalts-Erhöhung zurückgewiesen wur<strong>de</strong>n.<br />

Seit <strong>de</strong>m Jahre 1803 hatte die Universität wie<strong>de</strong>rholt bei <strong>de</strong>m Guberneur,<br />

bei <strong>de</strong>m Gubernium, bei ihrem beständigen Rektor (§141), bei Seiner Majestät<br />

selbst um Gehalts-Erhöhung für alle Professoren wegen <strong>de</strong>r damaligen Theurung<br />

angesucht und endlich die a. h. Entschliessung vom 8. August 1805 erwirkt, vermöge<br />

welcher <strong>de</strong>n theologischen Professoren ihr Gehalt auf 800 bis 1000 fl. (<strong>de</strong>r<br />

Ueberschuss über 600 fl. aus <strong>de</strong>m Eeligionsfond), <strong>de</strong>n medizinischen und philosophischen<br />

Professoren auf 600 bis 1000 fl., <strong>de</strong>n jnridischen endlich von 1200 bis<br />

1500 fl. erhöht wur<strong>de</strong>; allein diess Dekret wnr<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität unter <strong>de</strong>r Österreichischen<br />

Regierung nicht mehr, son<strong>de</strong>rn erst unter <strong>de</strong>m 6. Jänner 1806 auf Zudringen<br />

<strong>de</strong>r Professoren von <strong>de</strong>r königl. bayr. Regierung mitgetheilt, von dieser<br />

aber <strong>de</strong>mselben keine Folge gegeben.<br />

Nach <strong>de</strong>m Hof<strong>de</strong>kret vom 22. März 1792 haben die Universitäts-Professoren<br />

<strong>de</strong>n Rang nach <strong>de</strong>n kaiserlichen Räthen und nach <strong>de</strong>m Hof<strong>de</strong>kret vom 28. Okt. 1792<br />

ist ihnen bei Gericht <strong>de</strong>r Titel »Herr«, ihren Gemahlinnen <strong>de</strong>r Titel »Frau* und<br />

Sitz zu geben.<br />

§ 141.<br />

Einige Professoren erhielten in dieser Perio<strong>de</strong> eine Auszeichnung. Denn es<br />

wur<strong>de</strong> schon angeführt, dass sie zum Theil Assessoren bei <strong>de</strong>m Studien-Consesse<br />

und nach <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>sselben Direktoren von Studien-Abteilungen wur<strong>de</strong>n;<br />

sowie auch die Facultäts-Dekane Vorsitzer <strong>de</strong>r Lehrerversammlungen waren. Dagegen<br />

hörte die Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Senioren <strong>de</strong>r Facultäten zu kaiserlichen Räthen auf.<br />

Der Prokanzler verlor seinen Einfluss fast gänzlich, ja bei <strong>de</strong>r Organisirung<br />

1) Nebst <strong>de</strong>n theologischen Professoren gehörten in diese Kategorie <strong>de</strong>r medizinische<br />

Professor Albane<strong>de</strong>r mit 500 fl. Gehalt und 150 fl. Zuschuss; <strong>de</strong>r philosophische<br />

Professor Zallinger mit 600 fl. und Mersi mit 500 fl. Die eigenhändig geschriebenen<br />

Fassionen dieser Professoren liegen bei <strong>de</strong>n Universitäts-Akten. Der philosophische<br />

Professor Nitsche erscheint mit 700 fl. Gehalt und 150 fl. Zulage (vgl. § 140), Stapf<br />

mit 600 fl. Gehalt und 350 fl. Zuschuss als Baubeamter. Auch die Fassionen <strong>de</strong>r<br />

Gymnasial-Professoren und <strong>de</strong>r Lehrer an <strong>de</strong>r Normal-Hauptschule liegen bei, wornacb<br />

Präfekt Rigler 500 fl., Unterkircher 400 fl., Geiger, Maurer und Burgmann 350 fl.,<br />

Roschman (Servit) 250 fl., <strong>de</strong>r Schuldiener 81 fl. und 60 fl. Zuschuss hatte. — An<br />

<strong>de</strong>r Normalhauptschule hatte <strong>de</strong>r Katechet Peiger 300 fl. und 100 fl. für <strong>de</strong>n Unterricht<br />

<strong>de</strong>r Theologen in <strong>de</strong>r Katechetik, und Lehrer Hofer 350 fl., Gastl 300 fl., Hörtenberger<br />

250 fl. Der Gehülfe Stakl 200 fl., <strong>de</strong>r «chuldiener 150 fl. Der Zeichnungsmeister<br />

350 fl., <strong>de</strong>ssen erster Gehülfe 200 fl., <strong>de</strong>r zweite Gehülfe 70 fl. Der Servit<br />

Benitz Mayr als Universitäts-Prediger erscheint mit 150 fl.


— 253 —<br />

<strong>de</strong>r Universität war nirgends von einem Kanzler o<strong>de</strong>r Prokanzler eine Re<strong>de</strong>. Daher<br />

wen<strong>de</strong>te sich <strong>de</strong>r Bischof von Brixen unter <strong>de</strong>m 27. Dezember 1792 in <strong>de</strong>r Angelegenheit<br />

an <strong>de</strong>n Guberneur, <strong>de</strong>r ihm erwie<strong>de</strong>rte, dass <strong>de</strong>r engere Ausschuss <strong>de</strong>r<br />

Stän<strong>de</strong> einen solchen bereits in Antrag gebracht habe und <strong>de</strong>r Bischof sich <strong>de</strong>sswogen<br />

an das Gubernium wen<strong>de</strong>n möge. Auf das erwähnte Promemoria <strong>de</strong>s Guberneurs<br />

vom 29. September 1794, in welchem <strong>de</strong>r Guberneur auch diesen Gegenstand<br />

aufnahm, enthielt die Erledigung bezüglich <strong>de</strong>s Kanzlers die a. h. Bestimmung,<br />

dass Seine Majestät <strong>de</strong>m Bischof von Brixen ex mera gratia das Kanzleramt<br />

mit <strong>de</strong>m verleihen wolle, dass er nur die gewöhnlichen Eechte <strong>de</strong>s Ordinarius habe,<br />

wie <strong>de</strong>r Dompropst in Wien und <strong>de</strong>r Erzbischof in Prag; auch stehe ihm frei, einen<br />

tauglichen, <strong>de</strong>m Hofe anständigen Vicekanzler zu wählen, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s<br />

Universitäts-Consistoriums (Senats), <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Feierlichkeiten, insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Promotionen beiwohnen könne, aber nicht <strong>de</strong>n Prüfungen, wohl<br />

aber <strong>de</strong>n öffentlichen Vorlesungen, jedoch ohne alle Auszeichnung. Der Bischof<br />

schlug als Prokanzler <strong>de</strong>n pensionirteii Professor, Eath und Hofkaplan Kopf vor,<br />

<strong>de</strong>r auch bestätiget wur<strong>de</strong>, aber sogleich <strong>de</strong>m Bischöfe bemerkte, dass er bei <strong>de</strong>m<br />

Studien-Consesse keinen Zutritt habe, bei <strong>de</strong>n Promotionen die Licenz — sohin<br />

sein "Wirkungskreis aufgehoben, daher sein Einfluss sehr klein seie und seine Auszeichnung<br />

nur etwa bei <strong>de</strong>r Frohnleichnams-Prozession in <strong>de</strong>r Präce<strong>de</strong>nz vor <strong>de</strong>n<br />

übrigen Professoren nach <strong>de</strong>m Eektor bestehen wer<strong>de</strong>.<br />

§ 142.<br />

Eine bemerkenswerte Verän<strong>de</strong>rung ging im Jahre 1800 bezüglich <strong>de</strong>s Universitäts-Eektorates<br />

vor. Am 7. Oktober d. J., da eben <strong>de</strong>r Erzherzog Johann in<br />

Innsbruck war, brachte <strong>de</strong>r Universitäts-Eektor Luzenberg die Wahl dieses Erzherzogs<br />

zum beständigen Eektor <strong>de</strong>r Universität im Senate zur Sprache, und es<br />

wur<strong>de</strong> einstimmig beschlossen, <strong>de</strong>m Antrag durch <strong>de</strong>n Guberneur Vorschub zu<br />

geben. Am 8. Oktober hatte die ganze Universität beim Erzherzog Aufwartung,<br />

wobei <strong>de</strong>r Eektor <strong>de</strong>n bezüglichen Antrag vorbrachte, <strong>de</strong>r vom Erzherzoge gnädig<br />

aufgenommen wur<strong>de</strong>. Dieser besuchte gleich darauf mit <strong>de</strong>m Guberneur die Universität,<br />

wobei er in <strong>de</strong>r Naturgeschichte und Physik und in <strong>de</strong>r Bibliothek grosse<br />

Kenntnisse verrieth; <strong>de</strong>r Eektor war am nämlichen Tage beim Erzherzog zur Tafel<br />

gela<strong>de</strong>n. Am 20. Oktober dankte <strong>de</strong>r Eektor sammt <strong>de</strong>n vier Dekanen <strong>de</strong>in Guberneur<br />

und bat, sein Porträt in <strong>de</strong>r Stuba aca<strong>de</strong>mica aufstellen zu dürfen und jenes<br />

<strong>de</strong>s Erzherzogs verschaffen zu wollen. Unter <strong>de</strong>m 1. November 1800 bewilligte<br />

Seine Majestät diese 'Wahl als »<strong>de</strong>r Universität zur ausgezeichneten Ehre gereichend*.<br />

Am 24. November erfolgte die feierliche Einsetzung <strong>de</strong>s neuen beständigen<br />

Rektors, zu welchem En<strong>de</strong> die Universität durch gedruckte Billeto säinmtliche<br />

Freun<strong>de</strong> und Verehrer <strong>de</strong>r Wissenschaften in die Stuba aca<strong>de</strong>mica einlud, wo dann<br />

<strong>de</strong>r nunmehrige Rektor Stapf über Zweck <strong>de</strong>r Universitäten und Erreichung <strong>de</strong>sselben<br />

an <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität eine Ee<strong>de</strong> hielt, die dann bei Wagner gedruckt<br />

wur<strong>de</strong>. Alle Civil- und Militärbehör<strong>de</strong>n, die tirolische Landschaft, die hohe<br />

Geistlichkeit waren bei <strong>de</strong>r Feier vertreten, und viele an<strong>de</strong>re Gäste und Studiren<strong>de</strong><br />

gegenwärtig. Das Diplom an <strong>de</strong>n Erzherzog vom nämlichen Tage ist vom Rektor<br />

und <strong>de</strong>n vier Dekanen *) unterschrieben. Im Jahre 1801 beschloss die Universität,<br />

dass <strong>de</strong>r jeweilige nunmehrige Prorektor jährlich <strong>de</strong>m Erzherzog zum Neujahre<br />

und Namenstage zu gratuliren und ihm am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres die wichtigsten Universitäts-Ereignisse<br />

initzutheilen habe. Es versteht sich von selbst, dass die Uni-<br />

1) Bertholdi, Orsler, Nie<strong>de</strong>rmayr und Zallinger.


— 254 —<br />

versität ihrem Eektor, wenn er nach Innsbruck kam, ihre Verehrung bezeugte, wie<br />

sie <strong>de</strong>nn z. B. im Jahre 1804 in 5 Wagen bis zum Schupfenwirthshaus (etwa eine<br />

Stun<strong>de</strong> von Innsbruck) entgegenfuhr. Der Erzherzog versprach in Angelegenheiten<br />

<strong>de</strong>r Universität namentlich wegen Gehalts-Verbesserung etc., seinen Beistand bei<br />

<strong>de</strong>m Kaiser, lud <strong>de</strong>n Kektor zur Tafel u. s. w.<br />

In <strong>de</strong>r Wahl und <strong>de</strong>n Geschäften <strong>de</strong>s Prorektors trat sonst keine Verän<strong>de</strong>rung<br />

ein; er hatte wie früher <strong>de</strong>r Eektor die allgemeinen Geschäfte <strong>de</strong>r Universität zu<br />

besorgen 1 ).<br />

Uebrigens wur<strong>de</strong> zur Anschaffung einer gol<strong>de</strong>nen Kette für <strong>de</strong>n Prorektor<br />

unter <strong>de</strong>m 23. April 1801 eine Verwendung <strong>de</strong>s bei <strong>de</strong>r Landschaft anliegen<strong>de</strong>n<br />

Universitäts-Kapitals per 350 fl. 2 ), und da diess nicht bewilliget wur<strong>de</strong>, unter <strong>de</strong>m<br />

22. Juli diese Anschaffung aus <strong>de</strong>r Bektoratskasse beschlossen.<br />

§ 143.<br />

Ueber die einzelnen Facultäten ist Folgen<strong>de</strong>s zu berichten:<br />

Je<strong>de</strong> Facultät erhielt bald nach <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>r Universität <strong>de</strong>n Auftrag,<br />

über einen Entwurf einer Instruktion <strong>de</strong>r Facultät, unter Angabe <strong>de</strong>r Verhältnisse<br />

<strong>de</strong>r Lehrer (Alter, Vaterland, Dienstjahre, Besoldung, Fach), <strong>de</strong>r Lehrgegenstän<strong>de</strong><br />

(ob einige entbehrlich o<strong>de</strong>r neue einzuführen seien), über Prüfungen pro gradu und<br />

Vota darüber, über Taxen und Feierlichkeiten bei <strong>de</strong>n Promotionen, dann über<br />

Schuldisputationen, Wahl <strong>de</strong>s Dekans und <strong>de</strong>ssen Verrichtungen, endlich über Wahl<br />

<strong>de</strong>r Assessoren <strong>de</strong>s Studien-Consesses gutachtlichen Bericht zu erstatten. Alle Facultäten<br />

thaten diess aber ohne beson<strong>de</strong>rn Erfolg.<br />

Was insbeson<strong>de</strong>rs die Theologie betrifft, so wur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>m Lehrplan von<br />

1790 3 ) gelehrt. Doch konnte die Prüfung aus <strong>de</strong>r hebräischen und griechischen<br />

Sprache nach einem Erlasse vom 28. August 1804 schwächern Theologen nachgesehen<br />

wer<strong>de</strong>n etc. Die Facultät hatte zwar in <strong>de</strong>m von ihr abgefor<strong>de</strong>rten Berichte<br />

vom 8. Mai 1793 manche Anträge gestellt, auf welche jedoch die Hofstelle in<br />

ihrer Erledigung vom 8. September 1793 im Wesentlichen erwie<strong>de</strong>rte, praktische<br />

Seelsorgs-Uebungen können nach <strong>de</strong>m Studienplane nicht stattfin<strong>de</strong>n, auch nicht<br />

ausseror<strong>de</strong>ntliche exegetische Vorlesungen aus dorn Grundtexte in <strong>de</strong>utscher Sprache,<br />

statt <strong>de</strong>ren eine gute Bibel-Uebersetzung zur häuslichen Lektür <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten zu<br />

empfehlen sei, <strong>de</strong>m Professor <strong>de</strong>s neuen Bun<strong>de</strong>s seien jedoch ausseror<strong>de</strong>ntliche exegetische<br />

Vorlesungen nicht verboten; spezielle Naturgeschichte sei für Theologen<br />

kein Obligat-Studium, theologisches Privat-Studium verboten, die Wahl <strong>de</strong>r Dekane<br />

durch einen Turnus nicht beschränkt, sein Verhältniss zum Eepräsentanten <strong>de</strong>r<br />

Facultät beim Studien-Consess in <strong>de</strong>n Nachrichten über Unterricht ausgesprochen,<br />

theologische Doctoren seien bei Besetzungen schon nach <strong>de</strong>rmaligen Vorschriften zu<br />

berücksichtigen.<br />

Mit Hof<strong>de</strong>kret vom 9. März 1792 war verordnet, die Katechetik an <strong>de</strong>r<br />

Normalhauptschule zu hören, und zwar nach Hof<strong>de</strong>kret vom 25. Jänner 1793, um<br />

zu <strong>de</strong>n höhern Weihen zugelassen zu wer<strong>de</strong>n, mit einem Fortgange wenigstens <strong>de</strong>r<br />

ersten Klasse.<br />

1) Im Jahre 1806 betrug sein Empfang für Holz 36t fl. 5% kr., die Ausgabe<br />

224 fl. 32 kr., für Schreibmaterialien <strong>de</strong>r Empfang 34 fl. 44 kr., die Ausgabe 13 fl. 14 kr. etc.<br />

2) Vielleicht aus <strong>de</strong>m Ertrag <strong>de</strong>r frühern Rektors-Kette.<br />

3) § 130. Als Vorlesebücher kommen vor: Kirchengeschichte: Dannenmayr,<br />

— Hebräisch: Schrö<strong>de</strong>r und Michaelis, — hebr. Alterthümer: Faber, — Hermeneutik:<br />

Mayr, — Griechisch: Tren<strong>de</strong>lenburg, — Dogmatik: Klüpfel, — Kirchenrecht: Pehem.<br />

— Moral: Schanza, -- Katechetik: Schmidt, — Pastoral: Giftschütz.


— 255 —<br />

In seinem Promemoria hatte Guberneur Waidmannsdorf angetragen, <strong>de</strong>n unvorsichtigen<br />

Professor Spechtenhauser *) zu versetzen und <strong>de</strong>ssen Kanzel bis zur<br />

Wie<strong>de</strong>rbesetzung durch Herculan Oberrauch unentgeltlich, ferner die Hermeneutik<br />

<strong>de</strong>s alten Bun<strong>de</strong>s (Rudolfs Fach) durch Sortschan gegen eine Remuneration von<br />

jährlich 200 fl. versehen zu lassen. Die a. h. Entschliessung sprach auch Spechtenhauser's<br />

Versetzung aus, was ihm zu intimiren sei, die weitere Weisung wer<strong>de</strong><br />

nachfolgen. Es scheint aber keine solche erfolgt zu sein, wenigstens blieb er bis<br />

1820, wo er starb, Professor. Auch Rudolf, <strong>de</strong>ssen Krankheit sich damals zu<br />

bessern schien, blieb bis 1797.<br />

Behufs <strong>de</strong>s gelehrten Bibelstudiums alten Testamentes bezüglich <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r<br />

hebräischen Sprache verwandten Dialekte wur<strong>de</strong> im Jahre 1795 auf Antrag <strong>de</strong>s<br />

Professors Rudolf die Anschaffung von Hülfsmitteln für sechs theologische Schüler<br />

auf Kosten <strong>de</strong>s Religionsfon<strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>m Beisatze bewilliget, allenfallige Nachschaffungen<br />

und Einband <strong>de</strong>r Bücher durch eine kleine Bezahlung für <strong>de</strong>n leihweisen<br />

Gebrauch dieser Bücher zu besorgen. Diese kleine Bibliothek blieb bis zur Aufhebung<br />

<strong>de</strong>s theologischen Studiums im Jahre 1823 und wur<strong>de</strong> auch mit an<strong>de</strong>rn<br />

Büchern vermehrt 2 ).<br />

1) Er hatte beson<strong>de</strong>rs in seiner Antritts-Re<strong>de</strong> Mangel an Klugheit und Beschei<strong>de</strong>nheit,<br />

vorzüglich in seinen Citaten, verrathen. Franz Zallinger sagt davon in einem in<br />

<strong>de</strong>r Dipauliana vorfindigen Aufsatze: Contendit, problema esse, et poene verum, quod<br />

Helvetius dixit; sc. hominum niores religione christiana non fuisse emendatos, illamque<br />

in hunc finem inutilem esse; causam hujus rei inquisiturus attulit vero l" 50 quod<br />

christiana religio tantum doceat, quid cre<strong>de</strong>ndum, non quid agendum sit, simul affirmavit,<br />

multa vendi pro dogmate, quae non sunt, multos fi<strong>de</strong>m sufficere putare, ob rectam<br />

fi<strong>de</strong>m illos alios contemnere, in dogmaticos invectus est, in moralistas omnos; 2 do quod<br />

velint omnes Naturae impulsus mortificatione subigere, ubi etiam in religiosos ascetas<br />

lpsamque ecclesiam incDnvenientissime (ut ex breviario probavit) invehebatur, contraque<br />

ne g u gi opera charitatis; 3 tio quod Deum nimi.s severum sibi <strong>de</strong>pingant veluti monarcham<br />

orientalem ubi motiva timoris, motiva omnia supernaturalia rejecit, invectusque est non<br />

parum in confessarios. De Ludovico VIV coutendit, 14 habuisse scorta, rejecit quoque<br />

actionurn discrimen versus Deum et proximum seque ipsum — sane scandalose. •— Auch<br />

Rudolf galt bei Manchen als unvorsichtig in seinem Vortrage und war kränklich.<br />

2) Ein Verzeichniss vom Jahre 1808 gibt an:<br />

I. An Sprachlehren:<br />

1. Hebräische von Reineccius . . . . 22 Exemplare.<br />

2. „ „ Jahn 4 „<br />

3. Elementarbuch von Jahn 3 „<br />

4. Michaelis Abhandlung über syrische .<br />

Sprache l> r,<br />

5. Arabische Sprachlehre von Hetzel . . 4 „<br />

6. ., „ „ Jahn. . . 2 „<br />

7. Aramäische Sprachlehre von Jahn . . 2 „<br />

II. Bibeln:<br />

1. Von Reineccius 5 „<br />

2. „ Dü<strong>de</strong>rlein 4 „<br />

3. „ Simonis 1 „<br />

III. Lexika:<br />

1. Hebräische von Moser 4 „<br />

2. Syrische von Castelli 5 „<br />

3. Hebräisches von Simonis 1 „<br />

4. „ „ Buxtorf 1 „<br />

IV. Hülfsbücher an<strong>de</strong>rer Art für das alte Testament:<br />

1. Einleitung in das alte Testament von Jahn 3 Exemplare.<br />

2- „ „ „ „ « , 1-Theü 1 „<br />

3. Scheidius: glossarium arab. latin. . . b „


— 256 —<br />

Bis zum Uebergang Tirols an Bayern stan<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Theologie nur drei neue<br />

Professoren ein, nämlich Koch für Sortschan, <strong>de</strong>r im Jahre 1797 Domherr in Laibach<br />

wur<strong>de</strong>, Craffonara für Jäger, <strong>de</strong>r im Jahre 1801 säcularisirt die Pfarre Lienz<br />

erhielt und Scheth für <strong>de</strong>n immer kränkeln<strong>de</strong>n Eudolf, <strong>de</strong>r pensionirt wur<strong>de</strong> *). Alle<br />

drei wur<strong>de</strong>n auf Konkursprüfung und Vorschlag <strong>de</strong>r theologischen Facultät angestellt,<br />

<strong>de</strong>r nur für Craffonara nicht einstimmig war, für <strong>de</strong>n Professor Bertholdi <strong>de</strong>n<br />

aka<strong>de</strong>mischen Prediger Mayr wollte, daher auch <strong>de</strong>r Vorschlag <strong>de</strong>r Facultät wie<strong>de</strong>rholt<br />

zur bessern Begründung ihres Gutachtens zurückgeschickt wur<strong>de</strong>.<br />

Nach Hof<strong>de</strong>kiet vom 19. Oktober 1801 mussten Competenten um theologische<br />

Lehrkanzeln ein Sittenzeugniss ihres Ordinariats o<strong>de</strong>r ihres Or<strong>de</strong>ns-Vorstehers<br />

beibringen.<br />

Da zur Anstellung an 1. f. Seelsorgs-Posten öffentliche Studien o<strong>de</strong>r wenigstens<br />

Prüfungen an einer öffentlichen Lehranstalt erfor<strong>de</strong>rlich waren, so kamen bei<br />

<strong>de</strong>r theologischen Facultät von Zeit zu Zeit solche Prüfungen, z. B. eines Brugger<br />

aus <strong>de</strong>r Diözese Chiemsee etc., vor, wofür die theologische Facultät als Taxe 3 fl.<br />

bestimmte 2 ).<br />

Unter <strong>de</strong>m 7. September 1799 erfolgte auf Ansuchen <strong>de</strong>r Tiroler Stän<strong>de</strong> —<br />

analog <strong>de</strong>r Verordnung bei Aufhebung <strong>de</strong>s Generalseminars ein Normale für Klosterstudien<br />

, nach welchem Klöster, welche die bewilligte Zahl von Conventualen nicht<br />

haben, Candidaten nach absolvirtem Gymnasium aufnehmen und im Kloster durch<br />

konkursartig geprüfte Lehrer in <strong>de</strong>n philosophischen und theologischen Studien<br />

mit Kirchenrecht nach <strong>de</strong>n vorgeschriebenen Lehrbüchern und Normen und gegen<br />

Prüfung <strong>de</strong>r Schüler an <strong>de</strong>r Universität nach vollen<strong>de</strong>tem Fachstudium unterrichten<br />

können, — ein Normale, das unter <strong>de</strong>m 25. März 1802 dahin gemil<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>,<br />

dass Stifte und Klöster allein, o<strong>de</strong>r in Verbindung mit Klöstern <strong>de</strong>sselben Instituts<br />

das theologische Studium mit Kirchenrecht in drei Kursen mit vier Lehrern nach<br />

<strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n allgemeinen Studienplan und vorgeschriebenen Lehrbüchern bei<br />

geprüften Lehrern vollen<strong>de</strong>n können, am En<strong>de</strong> je<strong>de</strong>n Studienjahres jedoch die Hauptsätze<br />

je<strong>de</strong>s vorgetragenen Studientheiles zu einer öffentlichen Disputation aussetzen,<br />

zur Censur und Genehmigung <strong>de</strong>s theologischen Direktors einsen<strong>de</strong>n und dann<br />

drucken lassen sollen, wogegen die Prüfung <strong>de</strong>r Schüler an <strong>de</strong>r Universität aufhöre.<br />

Konkursartige Lektoren-Prüfungen kommen bei <strong>de</strong>r theologischen Facultät<br />

oft vor, z. B. im Jahre 1800 von Tauscher aus Wüten, Catrein aus Neustift für<br />

Dogmatik, Florentin und Jäger aus <strong>de</strong>m Franziskaner-Or<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n neuen Bund<br />

und Moral etc. Die Prüfungen hiessen konkursartig, weil sie wie bei Konkursen zu<br />

4. Versio Jesaiae arabica von Paulus . . 6 Exemplare.<br />

5. Psalterium syriacum von Erpenius . . 6 „<br />

V. Hülfsbücher für das neue Testament:<br />

1. Biblia graeca Reineccii 8 Exemplare.<br />

2. Grammatica graeca 8 „<br />

VI. An<strong>de</strong>re Werke:<br />

1. Dannenmayr: Institutiones historiae eccl. 12 „<br />

2. .lus can. publicum 5 „<br />

3. „ „ privatum 10 „<br />

Bei Aufhebung <strong>de</strong>r Theologie ging die Bibliothek auf 23 Werke zu 236 Bän<strong>de</strong>n vermehrt<br />

an die Universitäts-Bibliothek über.<br />

1) Mit 333 fl. 20 kr. Er musste öfter supplirt wer<strong>de</strong>n; noch unter <strong>de</strong>m 16- D e "<br />

zember 1801 erhielt Koch 82 fl. 20 kr. und Isser 50 fl. für Supplirung seiner Fächer.<br />

Er war von Kaltenbrunn und starb 1806 in Wien.<br />

2) Eph. th. 26. Nov. 1793. — Die übrigen Angaben sind aus <strong>de</strong>r Gubernial-<br />

Registratur o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Univerdtüts-Archiv genommen.


-^ 257 —<br />

öffentlichen Lehrämtern — nur nicht 'mit comparativer Würdigung abgehalten<br />

wur<strong>de</strong>n. Nach h. Erlass vom 26. Juli 1805 mussten die Lehramts-Candidaten<br />

nach 1774 studirt o<strong>de</strong>r alle Präfangen mit Ausnahme <strong>de</strong>r biblischen Sprachen gemacht<br />

haben.<br />

§ 144.<br />

Auch in <strong>de</strong>r juridischen Facultät wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität<br />

<strong>de</strong>r Studienplan vom Jahre 1790 (§131) eingeführt. Als Vorlesebücher<br />

waren Martini, Pütter, Heineccius, Pehem, Sonnenfels vorgeschrieben.<br />

Die Erledigung <strong>de</strong>s Facultäts-Berichts über Verbesserung <strong>de</strong>r juridischen<br />

Studien (§ 131) vom 6. September 1793 enthielt wenig Beson<strong>de</strong>res. Den Professoren<br />

wur<strong>de</strong> — was wohl schon in <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 8. Februar 1791<br />

ausgesprochen ist — erlaubt, gegen Honorar Vorträge über österreichische und<br />

tirolische Gesetze, über allgemeine Civil- und Criminalordnung und Geschäftsstyl<br />

zu halten, und Disputationen wie in <strong>de</strong>r Philosophie unter <strong>de</strong>n Schülern anzustellen.<br />

Mit Hof<strong>de</strong>kret vom 4. Februar 1801 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vortrag <strong>de</strong>s österreichischen Privatrechtes<br />

von einem Doctor <strong>de</strong>r Rechte unter Aufsicht und ohne auch an<strong>de</strong>re Fächer<br />

zu lehren bewilliget, was früher auch Banniza in eigenen Stun<strong>de</strong>n gethan hatte;<br />

diess mit <strong>de</strong>m römischen Rechte in Verbindung zu lehren, wur<strong>de</strong> nicht erlaubt etc.<br />

Unter <strong>de</strong>m 24. August 1804 erhielt aber diess Studium einen neuen Plan,<br />

in welchem das österreichische Privatrecht und <strong>de</strong>r Geschäftsstyl endlich or<strong>de</strong>ntliche<br />

Fächer wur<strong>de</strong>n und auch die Eintheilung <strong>de</strong>r Fächer zum Theil eine Aen<strong>de</strong>rung<br />

erlitt 1 ).<br />

In seinem Promemoria hatte Waidmannsdorf über Professor Hauk bemerkt,<br />

dass er nicht nach <strong>de</strong>m Vorlesebuch lehre und verdächtig sei, da eine Aufgabe über<br />

französische Revolution alle seine Schüler mit Ausnahme <strong>de</strong>s einzigen Coreth nach<br />

schlechten Grundsätzen beantwortet hätten, daher er auf seine Versetzung antrage.<br />

Diese erfolgte auch im Jahre 1794 und für ihn trat Orsler ein. Die übrigen Professoren<br />

blieben mit Ausnahme Banniza's, <strong>de</strong>r auf sein Abtreten und Ableben<br />

Schuler im Jahre 1801 zum Nachfolger hatte.<br />

Da eine Gehaltsverbesserung <strong>de</strong>r Professoren •— ohne grössere For<strong>de</strong>rungen<br />

an <strong>de</strong>n Studienfond, resp. an das a. h. Aerar — eintreten konnte, so erhielt im<br />

Jahre 1792 auf das Ableben <strong>de</strong>s Jesuiten Amon, <strong>de</strong>ssen Pension somit einging,<br />

Professor Hauk, und auf das Ableben <strong>de</strong>s Jesuiten Schmel Professor Weinhart eine<br />

Gehalts-Zulage von 200 fl., so dass sie hierin <strong>de</strong>n übrigen Professoren <strong>de</strong>r Rechte<br />

gleichgestellt wur<strong>de</strong>n.<br />

1) Es war vorgeschrieben im<br />

I. Jahre in bei<strong>de</strong>n Semestern:<br />

Natur-, Staats und Völkerrecht . . täglich 2 Stun<strong>de</strong>n.<br />

Statistik • „ 1 „<br />

II. Jahre:<br />

Komisches Recht „ 2 „<br />

Rechtsgeschichte „ 1 „<br />

III. Jahre:<br />

Kirchenrecht „ '- w<br />

Lehen- und <strong>de</strong>utsches Staatsrecht . . „ 1 „<br />

IV. Jahre:<br />

Politische Wissenschaften . . . . „ 2 „<br />

Oesterreichisches Privatrecht im Winter<br />

und Geschäftsstyl im Sommer . . „ 1 T<br />

Probst, Universität. 1 7


— 258 —<br />

§ 145.<br />

Das medizinische Studium trat schon mit erweitertem Lehrplan in die Universität<br />

ein und wur<strong>de</strong> im Jahre 1804 noch mehr erweitert und geordnet.<br />

Es trat nämlich ein, mit vier Jahrgängen zur Bildung <strong>de</strong>r Aerzte *), mit zwei<br />

Jahrgängen zur Bildung <strong>de</strong>r Wundärzte und Geburtshelfer, einem zweimonatlichen<br />

Kurse für Hebammen und eine Kanzel für Vieharznei. — Im Jahre 1804 wur<strong>de</strong><br />

das Studium für Aerzte auf 5 Jahre erweitert 2 ); Wundärzte hatten zwei o<strong>de</strong>r auch<br />

drei Jahre zu studiren 3 ), und es kam noch ein Kurs für Pharmazeuten dazu 4 ).<br />

Natürlich musste das chemische Laboratorium wie<strong>de</strong>r hergestellt wer<strong>de</strong>n, wozu<br />

mit Hof<strong>de</strong>kret vom 17. August 1792 <strong>de</strong>r Betrag von 90 fl., im Jahre 1801 aber<br />

für Chemie und Geburtshülfe 526 fl. 37 kr. bewilliget wur<strong>de</strong>n.<br />

Ein sehr wichtiger Erwerb war für die Medizin <strong>de</strong>r botanische Garten, <strong>de</strong>r<br />

bisher noch immer gefehlt hatte. Durch die Aufhebung <strong>de</strong>r Franziskaner in Innsbruck<br />

im Jahre 1784 fiel ihr Garten <strong>de</strong>m Religionsfond und durch die a. h. Entschliessung<br />

vom 22. Jänner 1780 <strong>de</strong>r Garten <strong>de</strong>r Jesuiten <strong>de</strong>r theresianischen<br />

Ritter-Aka<strong>de</strong>mie zu. Bei<strong>de</strong> Gärten — dor theresianische nach Aufhebung <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>mie,<br />

<strong>de</strong>r Franziskaner-Garten nach Aufhebung <strong>de</strong>s Generalseminars — waren zu<br />

Gunsten <strong>de</strong>r Fonds verpachtet (ersterer für 40, letzterer für 62 fl. 30 kr.). Im<br />

Jahre 1795 wur<strong>de</strong> die Pachtung <strong>de</strong>s Seminar-Gartens zur Benützung <strong>de</strong>r Universität<br />

bewilligt. Mit Hof<strong>de</strong>kret vom 21. Oktober 1798 und 12. September 1799<br />

erhielt die Universität als Eigenthum vom Jesuiten-Garten 1259 Quadrat-Klafter,<br />

wogegen <strong>de</strong>r Ritter- Aka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>r Franziskaner-Garten mit 1580 Klafter überlassen<br />

wur<strong>de</strong>. Dem Religionsfond wur<strong>de</strong>n vom Studienfon<strong>de</strong> dafür 1303 fl. 30 kr. bezahlt<br />

und 172% Quadrat-Klafter <strong>de</strong>s Jesuiten-Gartens für die aka<strong>de</strong>mische Kirche<br />

vorbehalten. Dem Professor Schöpfer wur<strong>de</strong> seine Besoldung auf 900 fl. mit <strong>de</strong>r<br />

Bedingung erhöht, dass er <strong>de</strong>n Garten zum aka<strong>de</strong>mischen Gebrauche herzustellen<br />

und zu besorgen habe.<br />

Was das medizinische Lehrpersonale betrifft, so wur<strong>de</strong> mit a. h. Entschliessung<br />

vom 16. März 1792 die Kanzel <strong>de</strong>r Chemie und speziellen Naturgeschichte<br />

getheilt, für erstere Mathias Schöpfer mit 750 fl. (350 fl. zu chemischen und botanischen<br />

Erfor<strong>de</strong>rnissen nach Hof<strong>de</strong>kret vom 26. Juni 1792), für letztere <strong>de</strong>r<br />

1) Es war im<br />

I. Jahre: Chemie, Instrumentenlehre, spezielle Naturgeschichte, vorzüglich Botanik<br />

II. „ Anatomie,<br />

III. „ Physiologie, Materia medica, auch Klinik,<br />

IV. „ Pathologie und medizinische Praxis<br />

2) Aerzte hatten nach gut absolvirter Philosophie im Inlan<strong>de</strong>, -im<br />

I. Jahre: Anatomie, Chemie, spezielle Naturgeschichte, beson<strong>de</strong>rs Botanik, allgemeine<br />

und spezielle Chirurgie,<br />

II. „ Physiologie mit höherer Anatomie, Instrumenten- und Bandagenlehre,<br />

III. ,, Pathologie und Materia medica,<br />

IV. und V. Jahre: Spezielle Therapie <strong>de</strong>r acuten und chronischen Krankeiten und<br />

medizinisch-chirurgisch praktischen -Unterricht am Krankenbett<br />

zu hören.<br />

3) Wundärzte mussten, wenn sie bei einem Meister die Lehrjahre vollen<strong>de</strong>t hatten,<br />

in einem, sonst in zwei Jahren hören: Anatomie, allgemeine und spezielle Chirurgie,<br />

medizinisch-theoretischen Unterricht und in einem an<strong>de</strong>rn Jahre chirurgische Operations-,<br />

Instrumenten- und Bandagenlehre nebst Geburtshülfe, chirurgischen Unterricht am<br />

Krankenbette, praktischen Unterricht <strong>de</strong>r Geburtshülfe, endlich spezielle Therapie.<br />

4) Ihre Lehrfächer waren: Spezielle Naturgeschichte, Chemie und Botanik.


— 250 —<br />

Gubernial-Sekretär Laiharding aufgestellt, <strong>de</strong>r seine G-ubernial-Sekretär-Stelle beibehalten<br />

sollte, was aber mit Hof<strong>de</strong>kret vom 7. November 1794 nicht gestattet<br />

wur<strong>de</strong> *). — Viele Verhandlungen hatten auch wegen <strong>de</strong>s Prosectors Müller Statt.<br />

Nach Hof<strong>de</strong>kret vom 13. Oktober 1792 sollte er Prosector für Chirurgie bleiben<br />

und <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Physiologie nach seinem eigenen Antrag sich selbst behelfen;<br />

aber mitHof<strong>de</strong>kret vom 2. August 1793 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>ssen an<strong>de</strong>rweitige Unterbringung<br />

anbefohlen, da er — <strong>de</strong>r lateinischen Sprache unkundig — <strong>de</strong>n Professor nicht,<br />

wie er sollte, suppliren könne. In<strong>de</strong>ssen blieb er — tauglich zum Unterricht für<br />

Italiener, <strong>de</strong>ren Sprache er verstand — bis zum Jahre 1801, wo er mit 250 fl.,<br />

die aber bald auf 300 fl. erhöht wur<strong>de</strong>n, in Pension trat. — Statt seiner wur<strong>de</strong><br />

Piller als Professor <strong>de</strong>r Anatomie mit 800 fl. aufgestellt. — Bei Einführung <strong>de</strong>s<br />

neuen Studienplanes im Jahre 1804 trat Scherer, <strong>de</strong>r schon mit Hof<strong>de</strong>kret vom<br />

16. Juni 1792 eine Zulage von 300 fl. erhalten hatte, als Professor <strong>de</strong>r Pathologie<br />

etc. aus, und seine Stelle übernahm Me<strong>de</strong>rmayr; für Thierarzneikun<strong>de</strong> aber<br />

sollte ein eigener Professor mit 400 fl. eintreten.<br />

§ 146.<br />

In <strong>de</strong>r Philosophie wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität <strong>de</strong>r Studien -<br />

plan von 1790 (§ 131), jedoch mit einigen Beschränkungen eingeführt, in<strong>de</strong>m ein<br />

drittes philosophisches Jahr nicht bestand, klassisches Studium und Aesthetik nicht<br />

gelehrt wur<strong>de</strong> und Anfangs auch die Geschichte mangelte. Für Heraldik etc. suchte<br />

man zwar in Neustift, dann Wüten etc. einen Professor; da mau aber keinen tauglichen<br />

Mann für das Fach fand, schlug man <strong>de</strong>n Serviten Benitz Mayr vor, <strong>de</strong>r sich<br />

die hiezu nöthigen Kenntnisse verschaffen wür<strong>de</strong>; allein bei diesem Umstän<strong>de</strong> erklärte<br />

ein Hof<strong>de</strong>kret vom 23. August 1793, dass » diese Kanzel bis zur Auffindung<br />

eines fähigen Individuums unbesetzt bleiben möge".<br />

Mit <strong>de</strong>r Erledigung <strong>de</strong>r Anträge über dioss Studium (§ 142) kam <strong>de</strong>r Auftrag<br />

vom 5. Dezember 1793, dass <strong>de</strong>r Bibliothekar Wikosch als Professor <strong>de</strong>r<br />

Weltgeschichte aufgestellt wer<strong>de</strong> und dafür 150 fl. erhalte. Auch wur<strong>de</strong> im Erlasse<br />

bemerkt, dass Schuldisputationen erlaubt seien, dabei aber die Schüler nach<br />

Belieben in syllogistischer o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Form antworten könnten. Oeffentliche Kepetitoren<br />

wur<strong>de</strong>n nicht mehr erlaubt.<br />

Im Jahre 1804 wur<strong>de</strong> eine ganz neue Kanzel, nämlich <strong>de</strong>r Religionslehre eingeführt<br />

und dieselbe <strong>de</strong>m im Jahre 1793 aufgestellten aka<strong>de</strong>mischen Prediger und<br />

Gymnasial-Sitten-Aufseher Mayr verliehen.<br />

Unter <strong>de</strong>m 12. Juli 1805 wur<strong>de</strong> — sehr weitläufig — ein neuer philosophischer<br />

Studienplan vorgeschrieben, nach welchem an Universitäten in drei Jahivn<br />

(für Lyceen genügten zwei Jahre) insbeson<strong>de</strong>re auch griechische Sprache und im<br />

dritten Jahre klassisches Studium und nach <strong>de</strong>m künftigen Berufe <strong>de</strong>r Schüler noch<br />

an<strong>de</strong>re Fächer theils als obligat, theils als sehr nützlich zu hören waren 2 ). - Die<br />

1) Vielmehr sollte er bei <strong>de</strong>r Vacatur einer kompetenten Stelle, z. H. <strong>de</strong>s Bibliothekars-,<br />

Schlossverwalters etc., berücksichtiget wer<strong>de</strong>n. Er hatte als Gubernial-Sekretär<br />

700 fl. Gehalt, als Professor <strong>de</strong>r Naturgeschichte 500 fl. und dazu von <strong>de</strong>r Landschaft<br />

300 fl. mit <strong>de</strong>m Versprechen einer Leibrente im Falle <strong>de</strong>s Abtretens vom Lehramte,<br />

wofür er aber sein Naturalienkabinet überliess (vgl. § 139). Er starb schon 175*7, und<br />

auf ihn folgte Keesbacher.<br />

2) Es war vorgeschrieben im<br />

I. Jahre:<br />

Theoretische Philosophie 4 Stun<strong>de</strong>n wöchentlich,<br />

Weltgeschichte 3„ n<br />

Mathematik 8„ „<br />

17*


— 260 —<br />

Zahl <strong>de</strong>r Professoren war auf 9 gesetzt, und zwar tür: a. Philosophie, b. Mathematik,<br />

c. Physik, d. Geschichte, e. Religionslehre, /. klassisches Studium, g. Naturgeschichte<br />

, Technologie etc., h. Aesthetik, Geschichte <strong>de</strong>r Künste und <strong>de</strong>r Philosophie,<br />

i. Pädagogik, Mathesis forensis, Diplomatik etc. Dieser Plan wur<strong>de</strong> in Tirol<br />

nicht mehr eingeführt, weil es bald darauf an Bayern überging 1 ).<br />

Die Professoren betreffend, hatte Guberneur Waidmannsdorf in seinem Promemoria<br />

angetragen, dass Professor Stapf s Kanzel, <strong>de</strong>n er auf Auftrag <strong>de</strong>s Polizeiministers<br />

schon einmal — jedoch ohne Erfolg — hätte untersuchen müssen, aufzuheben<br />

und <strong>de</strong>r Lehrgegenstand <strong>de</strong>n Professoren Stadler und Zallinger zuzutheüen<br />

wäre, da Stapf bei<strong>de</strong>n Aemtera nicht ohne Vernachlässigung vorstehen könne; weil<br />

auch Mtsche nicht bei <strong>de</strong>m Vorlesebuche bleibe und durch eine zum öffentlichen<br />

Vortrage bestimmte Re<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren Vortrag aber verboten wur<strong>de</strong> 2 ), sich verdächtig<br />

gemacht habe, so wäre auch er zu versetzen, und seine Kanzel durch Tauscher von<br />

Wüten zu versehen; die Geschichte endlich wäre im Gymnasium zu lehren. Die<br />

a. h. Entschliessung hierüber besagte, Stapf's Kanzel wäre nicht aufzuheben, er<br />

selbst aber zu entfernen, wenn er gefährliche Grundsätze zeige o<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong> Aemter<br />

Religionslehre 2 Stun<strong>de</strong>n wöchentlich,<br />

Griechische Sprache 1 „ „<br />

II. Jahre:<br />

Praktische Philosophie 4 • „ „<br />

Weltgeschichte 3 „ „<br />

Physik • 8 „ „<br />

Religionslehre 2 „ „<br />

Griechische Sprache 1 „ „<br />

III. Jahre:<br />

Für Alle: Studium <strong>de</strong>r Olassiker . . . 5 „ „<br />

„ ,, Religionslehre 2 „ „<br />

Dann für Juristen: Geschichte <strong>de</strong>r österreichischen<br />

Staaten 3 „ „<br />

Für Theologen und Mediziner: Griechische<br />

Philologie 2 „ „<br />

Für Mediziner: Naturgeschichte . . . 4 „ ,,<br />

Empfohlen -war:<br />

Den Theologen und Juristen: Naturgeschichte<br />

mit Land- u. Forstwirtschaft 6 „ n<br />

Aesthetik 5 ,, „<br />

Den Juristen: Technologie 4 „ „<br />

Mathesis forensis 2 „ „<br />

Geschichte <strong>de</strong>r Künste und Wissenschaften<br />

3 „ „<br />

Auch wohl Diplomatik und Heraldik.<br />

Den Theologen: Pädagogik 2 „ „<br />

Geschichte <strong>de</strong>r Philosophie . . . . 4 „ „<br />

Für Einige empfehlenswerte, sohin in ausseror<strong>de</strong>ntlichen Stun<strong>de</strong>n zu geben, wur<strong>de</strong>n erklärt:<br />

Numismatik, höhere Mathematik, Astronomie, neuere Sprachen, — wohl auch<br />

Diplomatik und Heraldik.<br />

1) Mit Hof<strong>de</strong>kret vom 10. Fehruar 1804 war auch die Errichtung einer Realschule<br />

in Verbindung mit <strong>de</strong>r Universität gegen Remuneration für die zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Professoren und Lehrer ausgesprochen. Die darüber abgehaltenen Commissionen hatten<br />

bei <strong>de</strong>n unruhigen Zeiten keinen Erfolg.<br />

2) Das Thema war: Trägt die Aufklärung Schuld an <strong>de</strong>n Üebeln, welche ihr<br />

gewöhnlich zur Last gelegt wer<strong>de</strong>n. — Nitsche hatte schon durch gedruckte Billete zur<br />

Eröffnung <strong>de</strong>s Studienjahres 1793 in die Aula aca<strong>de</strong>mica zu ihr eingela<strong>de</strong>n. Der Universitäts-Rektor<br />

hatte die Re<strong>de</strong> unbe<strong>de</strong>nklich gefun<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Guberneur aber, welcher davon<br />

hörte, sie abgefor<strong>de</strong>rt, durch <strong>de</strong>n Gubernial-Rath Trentinaglia prüfen lassen und<br />

ihren Vortrag verboten.


— 261 —<br />

ohne Vernachlässigung nicht versehen könne; Nitsche's sonst gut gemeinte Be<strong>de</strong><br />

habe nicht gut gewählten Stoff, er soll versetzt wer<strong>de</strong>n; aber Tauscher, oin Mönch<br />

ohne Berühmtheit, ohne Konkurs für Philosophie, für welche ein Weltlicher nach<br />

<strong>de</strong>r Erfahrung tauglicher wäre, da nur Malebranche ein Geistlicher und guter Philosoph<br />

zugleich war, könne nicht angenommen wer<strong>de</strong>n l ); die Geschichtskanzel sei<br />

nicht aufzuheben, aber <strong>de</strong>m Wikosch unter Bedrohung aufzutragen, in Behandlung<br />

<strong>de</strong>r Geschichte sich mit aller Klugheit und Beschei<strong>de</strong>nheit zu benehmen 2 ). Sonst<br />

trat nur Stadler im Jahre 1799 von <strong>de</strong>r Facultät durch Todfall ab, worauf Zallinger<br />

die Physik (mit 600 fl. Gehalt), v. Mersi aber — noch juridischer Stipendist<br />

— die Mathematik als Supplent, dann auf Konkurs unter <strong>de</strong>m 3. Oktober 1800 <strong>de</strong>finitiv<br />

mit <strong>de</strong>m Gehalte von 500 fl. übernahm. — Nitsche erhielt schon im Jahre<br />

1792 eine Zulage von 100 fl. und später für die Nebenvorlesungen für Italiener<br />

in lateinischer Sprache 150 bis 200 fl. Kenraneration.<br />

§ 147.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Lehrart nnd <strong>de</strong>r Prüfungen war nun das bis zum Jahre 1848<br />

dauern<strong>de</strong> System vollkommen organisirt. Der Professor erklärte in <strong>de</strong>n Lektionen<br />

<strong>de</strong>n ihm vorgeschriebenen Auktor, collegisirte auch die Schüler über die aufgefasst«<br />

Lehre, hielt am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Semesters o<strong>de</strong>r Jahres in Gegenwart <strong>de</strong>s Direktors etc.<br />

mit je<strong>de</strong>m einzelnen Schüler die öffentliche Prüfung, klassifizirte die Geprüften nach<br />

<strong>de</strong>n vier bekannten Abstufungen und überreichte das Verzeichniss <strong>de</strong>rselben mit<br />

<strong>de</strong>n Noten etc. <strong>de</strong>m Direktor und durch diesen <strong>de</strong>n höhern Behör<strong>de</strong>n.<br />

Der Vortrag <strong>de</strong>r meisten Lehrgegenstän<strong>de</strong> sollte schon nach frühern Vorschriften<br />

(§ 123) <strong>de</strong>utsch sein. Allein diess fand Schwierigkeiten, da in Südtirol<br />

italienisch gesprochen wird. Daher kamen von dort und an<strong>de</strong>rn Orten Vorstellungen<br />

gegen diese Vorschrift, um so mehr, als das ausländische Studium für Oesterreicher<br />

keine Gültigkeit hatte. Die Universität und selbst das Gubernium sprachen<br />

sich daher für die lateinische Unterrichtssprache aus. Bezüglich <strong>de</strong>r medizinischen<br />

Vorlesungen erklärte auch ein Hof<strong>de</strong>kret vom 11. Juni 1792, dass es bei <strong>de</strong>n Vorlesungen<br />

nicht auf Sprache, son<strong>de</strong>rn auf Gründlichkeit ankomme, daher auch die<br />

Hauptfächer dieses Studiums — Physiologie, Pathologie, Materia medica, Therapie<br />

und Klinik lateinisch gegeben wur<strong>de</strong>n. Auf <strong>de</strong>n Gubernial-Bericht vom 4. September,<br />

in welchem für die meisten Lehrfächer die lateinische Sprache bevorwortet<br />

wur<strong>de</strong>, sprach zwar die Hofstelle unter <strong>de</strong>m 14. Oktober 1792 ihre Verwun<strong>de</strong>rung<br />

aus, da selbst in Koveredo die <strong>de</strong>utsche Sprache vorgeschriebener Lehrgegenstand<br />

sei, verbot jedoch nicht absolut für alle Fächer die lateinische Unterrichtssprache.<br />

Das Gubernium hielt am 8. Nov. 1792 in Gegenwart <strong>de</strong>s in Innsbruck anwesend«;»<br />

Hofraths Gröller über diesen Gegenstand noch einen Vortrag zu Gunsten <strong>de</strong>r lateinischen<br />

Unterrichtssprache, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Hofrath zu unterstützen versprach und machte<br />

bald darauf eine neue Vorstellung. Da selbst die tirolischen Stän<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>n Postulats-<br />

Verhandlungen im Jahre 1793 und 1794 <strong>de</strong>n lateinischen Vortrag zur Sprache<br />

brachten und <strong>de</strong>r Guberneur Waidmannsdorf in seinem Promemoria die Philosophie<br />

lateinisch gelehrt wissen wollte und zwar nicht bloss wegen <strong>de</strong>r welschen Stu<strong>de</strong>nten,<br />

son<strong>de</strong>rn auch nach <strong>de</strong>m Beispiele an<strong>de</strong>rer Universitäten, wegen <strong>de</strong>r philosophi-<br />

1) Dagegen wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 7. September 1799 bei Besetzung <strong>de</strong>r Kanzel <strong>de</strong>r<br />

Moralphilosophie, Logik und Metaphysik caeteris paribus Rücksicht auf Geistliche versprochen.<br />

2) Nitsche sollte mit Walch in Graz Platz wechseln; da aber Walch dagegen<br />

Vorstellungen machte, blieb auch Nitsche auf seinem Platze.


— 262 —<br />

sehen Terminologien und sonstigen Vorzügen <strong>de</strong>r lateinischen Sprache, — so wur<strong>de</strong><br />

mit a. h. Entschliessung vom 30.Mai und 17. Oktober 1794 bezüglich <strong>de</strong>r philosophischen<br />

Lehrgegenstän<strong>de</strong>, namentlich <strong>de</strong>r Logik, nebst <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen auch <strong>de</strong>r<br />

lateinische Vortrag und zwar gegen eine jährliche Eemuneration von 150 fl. für <strong>de</strong>n<br />

Professor <strong>de</strong>r Philosophie bewilligt und unter <strong>de</strong>m 1. Dez. 1794 die Abfor<strong>de</strong>rung<br />

eines Honorars für diesen Vortrag nicht gestattet, da für <strong>de</strong>n Professor durch Eemunerationen<br />

gesorgt sei. Allein im Jahr 1795 war ein einziger italienischer Schüler,<br />

und die Vorlesungen in lateinischer Sprache wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m 26. August 1795<br />

nur bei wenigstens zehn italienischen Schülern gestattet, und zugleich befohlen,<br />

die Massregel <strong>de</strong>s lateinischen Vortrages im italienischen Tirol bekannt zu geben.<br />

In <strong>de</strong>r Theologie waren seit 1804 alle Fächer mit Ausnahme <strong>de</strong>r Pastoral<br />

lateinisch vorzutragen.<br />

In <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz scheint keine Verän<strong>de</strong>rung eingetreten zu sein. Dass<br />

eine feste Ordnung hierin eintrat, ist mir nicht bekannt, wenigstens dauerte sie<br />

nicht lange.<br />

In ihren Berichten über die Verbesserung <strong>de</strong>r Studien hatten sich die Facultäten<br />

auch insbeson<strong>de</strong>re über die aka<strong>de</strong>mischen Promotionen zu äussern. Obschon<br />

nun allerlei Anträge gemacht wur<strong>de</strong>n, so blieb es doch in <strong>de</strong>r Hauptsache bei <strong>de</strong>n<br />

frühem Vorschriften (§ 123), insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r einfachen Promotionsweise, wobei<br />

noch Stufen in Doctordiplomen und die übliche Begleitung <strong>de</strong>s Notars bei Einladungen<br />

zu <strong>de</strong>n Feierlichkeiten <strong>de</strong>rselben als überflüssig erklärt wur<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>r Philosophie wur<strong>de</strong>n nur mehr zwei rigorose Prüfungen — aus Philosophie<br />

(Logik, Metaphysik und praktischer Philosophie) und Mathematik mit Physik,<br />

je<strong>de</strong> durch zwei Stun<strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rt und <strong>de</strong>r ganze Kosten überstieg nicht 50<br />

bis 60 fl. *). Da solche Doctorate für Promotionen in <strong>de</strong>n höhern Facultäten nicht<br />

mehr nöthig waren, so waren sie sehr selten.<br />

J In <strong>de</strong>r Theologie blieben die vier rigerosen Prüfungen mit Abhandlung und<br />

Disputation (§ 108), und je<strong>de</strong>r prüfen<strong>de</strong> Professor in je<strong>de</strong>r Prüfung und je<strong>de</strong>r bei<br />

<strong>de</strong>r Disputation o<strong>de</strong>r Promotion betheiligte Professor erhielt seinen Dukaten, was<br />

38 Dukaten ä 4 fl. 30 kr. betrug. Die ganze Auslage auch für Notar, Pe<strong>de</strong>ll, Thorsteher<br />

und Diplom kam auf 17 0 fl. Auch in <strong>de</strong>r Theolgie waren Promotionen sehr<br />

selten 2 ).<br />

In <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz waren drei rigerose Prüfungen, je<strong>de</strong> mit drei, eine wegen<br />

<strong>de</strong>r politischen Wissenschaften mit vier Professoren, <strong>de</strong>ren Je<strong>de</strong>r immer einen Dukaten<br />

erhielt, dann eine Disputation wie<strong>de</strong>r um einen Dukaten für je<strong>de</strong>n Opponenten,<br />

endlich die Promotion ä 97 fl. 40 kr. 3 ), so dass die Gresammtkosten bei 197 fl.<br />

betrugen. Die Verfassung einer Abhandlung ward also nicht mehr gefor<strong>de</strong>rt. In<br />

df'ii 1 3 Jahren <strong>de</strong>s Bestehens <strong>de</strong>r Universität kamen nach einer Angabo <strong>de</strong>s Notars<br />

4 ) 95 juridische Promotionen, sohin im jährlichen Durchschnitte 7, vor; im<br />

.lahre 1794 wur<strong>de</strong>n 10 promovirt.<br />

In <strong>de</strong>r medizinischen Facultät endlich wur<strong>de</strong> zum Doctorate eine theoretische,<br />

1J Für je<strong>de</strong>n prüfen<strong>de</strong>n Professor 4 fl., <strong>de</strong>m Promotor 6 fl., <strong>de</strong>m Notar 3 fl., <strong>de</strong>m<br />

Pe<strong>de</strong>ll 1 fl. 30 kr., <strong>de</strong>m Thorsteher 1 fl. etc. Ueber die Kosten wird man sich die<br />

Bemerkung § 35 S. 62 gegenwärtig halten müssen.<br />

2) Im Jahre 1796 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r von Yillingen flüchtige Benediktiner Georg Maurer<br />

zum theologischen Doctorate promovirt.<br />

3) Dem Promotor 12 fl. (bei zwei Promoven<strong>de</strong>n 16 fl., bei drei aber 24 fl.), je<strong>de</strong>m<br />

<strong>de</strong>r fünf Professoren 10 fl. 50 kr., je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r drei Dekane einen Dukaten, <strong>de</strong>m Jtektor<br />

6 fl-, <strong>de</strong>m Notar 3 fl.. <strong>de</strong>m Pe<strong>de</strong>ll 2 fl., <strong>de</strong>m Thorsteher 30 kr.<br />

4) In einer Bittschrift um Entschädigung nach <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Universittt.


— 263 —<br />

eine praktische und eine klinische Prüfung nebst Abhandlung und Disputation gefor<strong>de</strong>rt<br />

*). Nach <strong>de</strong>r erwähnten Angabe <strong>de</strong>s Notars ergaben sich in dieser Perio<strong>de</strong><br />

17 Doctor-Proinotionen, dazu 14 chirurgische Promotionen, dann 28 Apothekerund<br />

47 Hebammen-Diplome.<br />

§ 148.<br />

Es wur<strong>de</strong> schon angeführt, dass die frühem Einrichtungen, welche die Stu<strong>de</strong>nten<br />

zum Fleiss in <strong>de</strong>n Studien antreiben mussten (§ 94), fortbestan<strong>de</strong>n. Jedoch<br />

war nach einem Hof<strong>de</strong>kret vom 12. August 1794 nur Stipendisten und vom<br />

Unterrichtsgel<strong>de</strong> Befreiten streng aufgetragen, die öffentlichen Lehranstalten und<br />

zwar in <strong>de</strong>n festgesetzten Jahrgängen zu besuchen, während An<strong>de</strong>re zu Prüfungen<br />

zugelassen wer<strong>de</strong>n konnten, mochten sie die Kenntnisse wo immer erhalten haben.<br />

Selbst Staatsbeamten war erlaubt, die abgängigen Studien nachzuholen. Die Zeugnisse<br />

für die Studiren<strong>de</strong>n unterschrieb nebst <strong>de</strong>m Professor auch <strong>de</strong>r Assessor <strong>de</strong>s<br />

Studien-Consesses, so lang dieser bestand, und dann <strong>de</strong>r Direktor, ja zur Zeit <strong>de</strong>s<br />

Consesses auch <strong>de</strong>r Universitäts-Eektor 2 ).<br />

Beson<strong>de</strong>rs besorgt war man für die Disziplin und Sittlichkeit <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten.<br />

Nach einem Gubernial-Dekret vom 9. Juli 1793. war die studiren<strong>de</strong> Jugend vom<br />

Herumschwärmen bei Tag und Nacht, Lärmen auf Gassen zur Nachtzeit, unmässigem<br />

Spielen und an<strong>de</strong>rn Ausgelassenheiten, wie auch von spätem Aufenthalte in<br />

Wirthshäusern ernstlich zu warnen, und befohlen, die Wirths- und Kaffeehäuser<br />

nach Verlauf <strong>de</strong>r zum Ausschenken erlaubten Stun<strong>de</strong>n durch Patrouillen zu untersuchen<br />

und Diejenigen, die zur Nachtzeit durch Herumschwärmen und Lärmen auf<br />

<strong>de</strong>n Gassen sich verfänglich machten, auf die Hauptwache zu setzen, <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>rn<br />

Tages hierüber an die politische Stelle die Anzeige zu machen und mit aller Strenge<br />

vorzugehen, — eine Warnung, die <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten unter <strong>de</strong>m 21. Oktober 1793<br />

erneuert wur<strong>de</strong>. Auch die Polizei und <strong>de</strong>r Magistrat erhielten diessfalls gemessene<br />

Aufträge. Im Studienplan <strong>de</strong>r Philosophie vom Jahre 1804 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Philosophen<br />

das bestehen<strong>de</strong> Verbot, Kaffeehäuser, Schenken und Theater zu besuchen, erneuert.<br />

Mit Hof<strong>de</strong>kret vom 18. Juni 1802 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Vorstan<strong>de</strong> <strong>de</strong>r öffentlichen Bibliothek<br />

wie<strong>de</strong>rholt die ernste Weisung ertheilt, religions-, sitte- und staatswidrige<br />

Grundsätze enthalten<strong>de</strong> Bücher, wie Voltaire, Rousseau, Helvetius etc., Nieman<strong>de</strong>n<br />

als Jenem zu verabfolgen, <strong>de</strong>r sie von Amtswegen für sein Lehrfach zur Wi<strong>de</strong>rlegung<br />

dieser Grundsätze o<strong>de</strong>r wie immer zur Vertheidigung <strong>de</strong>r guten Sache für<br />

Religion und Staat benöthigt. Unter <strong>de</strong>m 13. Mai 1794 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wagnefschen<br />

Buchandlung nur gestattet, reifem Stu<strong>de</strong>nten mit geprüften guten Sitten auf <strong>de</strong>n<br />

Vorweis erhaltener Erlaubniss Bücher zu leihen, da auch nicht verbotene Bücher<br />

— Romane, Rittergeschichten, Theaterstücke, Revolutionsgescbichten etc., die Kdpf'e<br />

<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten erhitzen und verwirren. — Auch wur<strong>de</strong>n durch Verwendung Stadler'«<br />

im ersten Jahre <strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rhergestellten Universität Disziplinar-Vorschriften verfasst,<br />

die sich auf Religion und Andachtsübung-en, Betragen gegen Regierung und<br />

Beamte, Sicherheit und Ordnung, Universität und <strong>de</strong>ren Vorstän<strong>de</strong>, Schul- und<br />

Studien-Ordnung, Verwendung, Anstand und sittliches Betragen, endlich Verträglichkeit<br />

unter einan<strong>de</strong>r verbreiteten, und wahrscheinlich eine höhere Genehmigung<br />

1) Das Consess-Protokoll, worin die Kosten angegeben wer<strong>de</strong>n, fand ich nicht;<br />

wahrscheinlich betrugen sie bei 150 fl.<br />

2) Diess ärgerte <strong>de</strong>n Professor Jäger so sehr, dass er die Zeugnisse nicht unterschreiben<br />

und keine Sitten-Note beisetzen wollte, worüber er auf Auftrag <strong>de</strong>s Guberniums<br />

vom 14. November 1795 die gehörige Zurechtweisung erhielt.


— 264 —<br />

erhielten, und <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten bekannt gegeben wur<strong>de</strong>n, da sich in <strong>de</strong>n Verhandlungen<br />

über Vergehen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten öfter auf Disziplinar-Vorschriften bezogen wird.<br />

Zur Aufmunterung in Pleiss und Sittlichkeit mussten <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten nicht<br />

bloss die Aussicht auf Berücksichtigung bei künftigen Anstellungen, son<strong>de</strong>rn auch<br />

die Hoffnung auf Unterstützung durch Stipendien während <strong>de</strong>r Studienjahre dienen.<br />

Mit <strong>de</strong>n thoresianischen- Kegelhaus- und Hallerdamenstifts-Stipendien ging im<br />

Wesentlichen keine Verän<strong>de</strong>rung vor (vgl. § 124). Die Schulgeldstipendien aber<br />

hörten natürlich mit <strong>de</strong>m Schulgel<strong>de</strong> wie<strong>de</strong>r auf; Nikolaihaus-Stipendien gab es<br />

nun 50 in einem Betrage von 4266 fl. 40 kr. *)<br />

Dass diese Stipendien nicht ausschliesslich für Aka<strong>de</strong>miker bestimmt waren,<br />

wur<strong>de</strong> schon an<strong>de</strong>rweitig bemerkt. Auf die Würdigkeit <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten zum Genüsse<br />

dieser Stipendien wur<strong>de</strong> so sehr gesehen, dass mit Hof<strong>de</strong>kret vom 18. August 1804<br />

sogar für Stipendien jure sanguinis et loci erste Klasse in Fortgang, Fleiss und Sitten<br />

gefor<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>. Uebrigens wur<strong>de</strong>n die Stipendien nicht mehr bloss auf ein Jahr,<br />

son<strong>de</strong>rn bei fortwähren<strong>de</strong>r Würdigkeit auf die Studienzeit, wenn die Stifter nicht<br />

etwas An<strong>de</strong>res bestimmten, und zwar vom Grubernium vergeben; nur die theresianischen<br />

Stipendien verlieh die Hofstelle.<br />

Ungeachtet dieser Vorkehrungen und Aufmunterungen zum Fleiss und zu<br />

einem guten Betragen ging es in diesen kriegerischen und revolutionären Zeiten<br />

auch an <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität nicht ohne Exzesse ab.<br />

Guberneur Waidmannsdorf beginnt sein wie<strong>de</strong>rholt erwähntes Promemoria<br />

damit, dass er sagt: »wie sehr die so merkliche Umstaltung <strong>de</strong>r Sitten, Zucht und<br />

1) Nach einem buchhalterischen Ausweise vom Jahre 1800 betrag das Stamm-<br />

Vermögen <strong>de</strong>r Nikolaihaus-Stipendien theils bei Privaten, vorzüglich aber bei öffentlichen<br />

Kassen und Aemtern 103,410 fl., <strong>de</strong>r jährliche Ertrag aber mit einigen gestifteten Beiträgen<br />

von <strong>de</strong>r Cameral- und Schwazer Creditskasse und <strong>de</strong>r Stadtcommune 4839 fl. 56 kr.<br />

Die Stipendien waren folgen<strong>de</strong>:<br />

a. 8 Musikstipendien ä 107 fl. 52 kr. . . 862 fl. 56 kr.<br />

b. 5 Mayerfeld'sche Stipendien ä 96 fl. . . 480 „ — „<br />

e. 5 Staudacher'sche ä 80 fl. 48 kr. . . 404 „ — „<br />

d. 4 Troyer'sche ä 98 fl. 48 kr 395 „ 12 „<br />

e. 1 Doswald'sches 144 „ 38 „<br />

/. 1 Eghen'sches 30 „ — „<br />

g. 1 Tratzberg'sches 190 „ — „<br />

h. 1 Santner'sches 80 „ — „<br />

i. 1 Platner'sches 67 „ 4 „<br />

k. 1 Dangl'sches 72 „ — „<br />

l 1 Winkler'sches 108 „ -— „<br />

m. 2 Almosen-Stipendien ä 45 fl. . . . 90 „ — „<br />

n. 2 Daiser'sche h 41 fl. 20 kr 82 „ 40 „<br />

o. 3 theologische ä 90 fl 270 „ — „<br />

p. 7 Gemeine a 80 fl 560 ,, — „<br />

q. 8 „ a 50 fl 400 „ — r<br />

r - l r, • 30 „ - r<br />

50 Stipendien 4266 fl. 40 kr.<br />

Die unter b. bis l. genannten Stipendien waren Familien-Stipendien für Zöglinge im<br />

Jesuiten-Convicte 7,u Hall (Borgiashaus) und Innsbruck (^Nikolaihaus). Der im Ganzen<br />

sehr erhöhte Betrag dieser Stipendien schreibt sich wohl vorzüglich davon her, dass nach<br />

Aufhebung <strong>de</strong>s Generalseminars das vom Nikolaihause dazu verwen<strong>de</strong>te Kapital (§ 120)<br />

wie<strong>de</strong>r zu Stipendien verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. Der Preis für das verkaufte Lokale gehörte<br />

natürlich auch <strong>de</strong>m Fon<strong>de</strong>. <strong>de</strong>r aber auch die auf <strong>de</strong>m Institute haften<strong>de</strong>n Verbindlichkeiten<br />

zu bestreiten hatte, daher sich z. B. die Musikstipendien schreiben, weil Zöglinge<br />

<strong>de</strong>s Institutes für Musik in <strong>de</strong>r Jesuitenkirche etc. verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n mussten.<br />

Das Lokale erwarben sich bei ihrer Wie<strong>de</strong>rkehr nach Innsbruck die Jesuiten.


— 265 —<br />

Ordnung das Gymnasium zu Innsbruck und beson<strong>de</strong>rs die Universität in <strong>de</strong>n nachtheiligsten<br />

Ruf gesetzt habe, sei-Seiner Majestät bekannt*. Auf die Anzeige <strong>de</strong>s<br />

k. k. Landrechtes, dass immer mehr Fälle vorkommen, welche von Sittenlosigkeit,<br />

Ausschweifungen, Verschwendung <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n ... <strong>de</strong>n unzwei<strong>de</strong>utigsten<br />

Beweis liefern ... da Eltern etc. ihre Kin<strong>de</strong>r etc. ohne Aufsicht lassen, boshafte<br />

Leute zu ihrem Unglücke sie unterstützen, insbeson<strong>de</strong>re Kaffeehäuser, Kaufleute etc.<br />

ihnen Kredit geben, so dass Conti von 40 bis 70 fl. jährlich von Schustern und<br />

Schnei<strong>de</strong>rn vorgelegt wer<strong>de</strong>n, und (wie das Gubernium in einem spätem Hofbericht<br />

vom 30. Oktober 1795 bezüglich dieser Verfügung nachträglich zur Rechtfertigung<br />

beifügt) auf das Ansinnen <strong>de</strong>s Stadtmagistrats und auf die immerwähren<strong>de</strong>n Klagen<br />

<strong>de</strong>r tirolischen Landschaft und <strong>de</strong>s Publikums über die Sittenlosigkeit und Unordnungen<br />

unter <strong>de</strong>r studiren<strong>de</strong>n Jugend — machte das Gubernium schon unter <strong>de</strong>m<br />

4. April 1792 die Verordnung — dass: a. allen Kaufleuten und Handwerkern,<br />

welche jungen Stu<strong>de</strong>nten ohne Vorwissen Derer, <strong>de</strong>nen sie anvertraut sind, auf<br />

Kredit Waaren etc. geben o<strong>de</strong>r Arbeiten anfertigen, ihre For<strong>de</strong>rungen verfallen seien,<br />

und b. Gastwirthe, Cafötiers etc., die-nicht nur auf Kredit geben, son<strong>de</strong>rn überhaupt<br />

übermässigen Aufwand erlauben, o<strong>de</strong>r auch immerwähren<strong>de</strong>s Spiel gestatten,<br />

und Jenen, die solchen jungen Leuten Geld anbieten, Kleidungsstücke o<strong>de</strong>r Meubles<br />

abkaufen, o<strong>de</strong>r auch Pfän<strong>de</strong>r von ihnen annehmen, nebst Vorlust <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen<br />

und Abnahme <strong>de</strong>r in Hän<strong>de</strong>n haben<strong>de</strong>n Pfän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r angekauften o<strong>de</strong>r wie immer<br />

an sich gebrachten Werthschaften, Effekten etc. auf das Empfindlichste gestraft<br />

wer<strong>de</strong>n *).<br />

Insbeson<strong>de</strong>rs fand bald nach Eröffnung <strong>de</strong>r Universität in <strong>de</strong>r Bettler-Bründl-<br />

Kapelle (eine halbe Stun<strong>de</strong> von Inssbruck) eine arge Misshandlung eines Crucifix-<br />

Bil<strong>de</strong>s durch vom Gallwieser Wirthshause heimkehren<strong>de</strong> Stu<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r Universität<br />

statt, worüber die Untersuchungs-Akten bis zur Hofstelle gelangten und für die<br />

Thäter nur wegen mil<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n — eines zufällig nicht nüchternen Zustan<strong>de</strong>s,<br />

sonstiger guter Aufführung, geäusserter Reue etc., die noch mil<strong>de</strong> Strafe<br />

<strong>de</strong>s Stipendien-Verlustes, Incarcerirung, Abbitte vor <strong>de</strong>n Vorstehern <strong>de</strong>r Studienanstalt<br />

, Reparations-Kosten <strong>de</strong>s Crucifixes und <strong>de</strong>r Kapelle und geistliche Exercitien<br />

2 ) ausgesprochen wur<strong>de</strong>.<br />

Im Jahre 1793 befand sich <strong>de</strong>r englische LordLeveth Hanson in Innsbruck,<br />

<strong>de</strong>ssen Kammerdiener Ferari einigen Stu<strong>de</strong>nten Freiheit und Freimaurerei so einschwätzte<br />

, dass sieben <strong>de</strong>rselben einen Klub errichteten, <strong>de</strong>ssen Seele Ferari war,<br />

mit Zusammenkünften, Abzeichen für Mitglie<strong>de</strong>r, einer Art Constitution in Versen<br />

zum Auswendiglernen, um alle schriftlichen Daten zu vermei<strong>de</strong>n; wer ein Mitglied<br />

anwarb, ward als Meister <strong>de</strong>s Klubs erklärt etc. Die Zahl <strong>de</strong>r Glie<strong>de</strong>r stieg auf 31;<br />

man spekulirte auf Revolution in Italien. Da in<strong>de</strong>ssen gera<strong>de</strong> in Italien ähnliche<br />

1) Im Jahre 1794 hatte <strong>de</strong>r Jurist Giovanelli von Trient an Wein, Chokola<strong>de</strong> etc.<br />

beim Cafetier Moll eine Schuld von 46 fl. 38 kr. Auf Klage <strong>de</strong>s Vaters von Giovanelli<br />

wnr<strong>de</strong> Moll zu acht Tagen Arrest und Abgabe <strong>de</strong>s Schuldbetrages in cassam pauperum<br />

•erhalten. Ein Rekurs nach Hof hatte nach mehreren Berichten die Bestätigung <strong>de</strong>s<br />

Urtheils, jedoch mit <strong>de</strong>r Bemerkung zur Folge, dass Verluste sich nicht auf jene For<strong>de</strong>rungen<br />

beziehen können, bei <strong>de</strong>nen Kreditoren das in rem versum beweisen können,<br />

dass ferner Meubles- etc. Käufer wissen müssen, sie gehören <strong>de</strong>n Stn<strong>de</strong>nten, weil sonst<br />

Unterhändler zu bestrafen wären, endlich dass die Strafe nicht in Geld o<strong>de</strong>r dupplo <strong>de</strong>r<br />

For<strong>de</strong>rung, son<strong>de</strong>rn in Arrest — ausser bei Honoratioren, zu bestehen habe. (Statthalterei-Akten.)<br />

2) Bei <strong>de</strong>n Serviten Benitz Mayr, <strong>de</strong>r schon damals als Prediger sich auszeichnete<br />

und aus dieser Veranlassung die nachher gedruckten „Betrachtungen über Religion<br />

und Kirche. Innsbruck 1829" schrieb.


— 266 —<br />

Klubs ent<strong>de</strong>ckt wur<strong>de</strong>n und auf Theilnahme geheimer Klubs To<strong>de</strong>sstrafe gesetzt<br />

war, überdiess das Gerücht über das Bestehen eines solchen Klubs in Innsbruck<br />

ruchbar wur<strong>de</strong>, beschloss <strong>de</strong>rselbe seine Auflösung, jedoch noch vor <strong>de</strong>r Ausführung<br />

dieses Beschlusses wur<strong>de</strong>n am 7. August 1794 vom Militär 19 Mitglie<strong>de</strong>r von<br />

ihren Betten zunächst in die Militärkaserne, dann auf die Universität gebracht und<br />

dort bis über <strong>de</strong>n Anfang <strong>de</strong>s Studienjahres, <strong>de</strong>r sich eben <strong>de</strong>sswegen verzog 1 , <strong>de</strong>tentionirt,<br />

untersucht etc. Ferari wur<strong>de</strong> zur lebenslänglichen Festungsstrafe, die<br />

sieben ersten Mitglie<strong>de</strong>r zum Arrest von 1—4 Monaten, <strong>de</strong>r Juord zum Exil aus<br />

<strong>de</strong>n österreichischen Staaten verhalten, die Uebrigen kamen mit Verweis davon 1 ).<br />

Unter <strong>de</strong>m 4. Mai 1794 erschien in <strong>de</strong>r. Kemptner Zeitung ein Aufsatz, worin<br />

erzählt wird, dass die Innsbrucker Universität selbst beim Kaiser <strong>de</strong>s Jacobinismus<br />

verklagt wor<strong>de</strong>n sei und <strong>de</strong>r Kaiser die Untersuchung darüber anbefohlen habe.<br />

Der aka<strong>de</strong>mische Senat beschloss diesen Artikel ignorirend zu verachten 2 ). Sollte<br />

wohl obige Klubs-Geschichte so verstellt wor<strong>de</strong>n sein?<br />

§ 149.<br />

Der Studien-Consess, so lang er bestand, — war als von <strong>de</strong>r Universität etc.<br />

zum Theil aus ihren Mitglie<strong>de</strong>rn gewählt im Ganzen völlig von <strong>de</strong>m Geiste <strong>de</strong>r Universität<br />

beseelt, sohin auch in allen wichtigen Fragen in vollkommener Harmonie.<br />

Das Nämliche lässt sich aber nicht vom Gubernium, wenigstens nicht vom Guberneur<br />

Waidmannsdorf sagen, <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m bisher Angeführten we<strong>de</strong>r mit allen Universitäts-Professoren,<br />

noch mit <strong>de</strong>m Studien-Consesse zufrie<strong>de</strong>n und einverstan<strong>de</strong>n<br />

war. Ueber sein Promemoria kam rücksichtlich <strong>de</strong>r Professoren im Allgemeinen<br />

die beachtenswerthe a. h. Bemerkung, dass sie sich <strong>de</strong>r Erörterung solcher Gegenstän<strong>de</strong><br />

, worin gleichsam eine Verzeichnung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Staatsverwaltung zu befolgen<strong>de</strong>n<br />

Grundsätze zu liegen scheint, enthalten und mehr beim eigentlich gelehrten<br />

Stoff zu <strong>de</strong>n Wissenschaften, welche sie lehren, mit kluger Beschei<strong>de</strong>nheit stehen<br />

bleiben, zumal heutigen Tages Untersuchungen politischer Gegenstän<strong>de</strong>, wozu mehr<br />

Weltkenntniss, Tiefe <strong>de</strong>s Verstan<strong>de</strong>s und Erfahrung, als zu eigentlich gelehrten<br />

Materien gehört, in zu grosser Zahl erscheinen ... in solchen Dingen auch nur zu<br />

leicht Missverstand o<strong>de</strong>r Miss<strong>de</strong>utung bei <strong>de</strong>n Zuhörern entstehen. — Auch sei je<strong>de</strong><br />

öffentlich zu halten<strong>de</strong> aka<strong>de</strong>mische Ee<strong>de</strong> vier Wochen vorher <strong>de</strong>m Studien-Consesse<br />

und von diesem acht Tage vor Abhaltung <strong>de</strong>rselben mit seinen Bemerkungen <strong>de</strong>m<br />

Gubernium zu übergeben. — Don Stän<strong>de</strong>n, so wur<strong>de</strong> ferner bemerkt, könne im<br />

Studienwesen kein Einfluss gelassen wer<strong>de</strong>n.<br />

Von weitern unangenehmen Verhältnissen zwischen Universität und Regierung<br />

— auch nach <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>s Studien-Consesses und auf <strong>de</strong>n AVie<strong>de</strong>reintritt <strong>de</strong>r<br />

Direktoren — ist mir nichts bekannt. Unter Bayern traten jedoch theilweiso eigene<br />

Vorhältnisse ein, von <strong>de</strong>nen in <strong>de</strong>r Folge die Re<strong>de</strong> sein wird. Wenn gleich die Universität<br />

ganz unter <strong>de</strong>r Regierung stand, so wen<strong>de</strong>ten jedoch die fast beständigen<br />

Kriege ihre Aufmerksamkeit von Universitäts-Angelegenheiten ab. Der Revers<br />

gegen geheime Gesellschaften wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n Professoren im Jahre 1801, wie von<br />

an<strong>de</strong>rn Beamten abgefor<strong>de</strong>rt, da sie im Grun<strong>de</strong> nichts An<strong>de</strong>res als Beamte <strong>de</strong>r<br />

Regierung waren.<br />

§ 150.<br />

In <strong>de</strong>m oft erwähnten Hoferlass vom 17. Dezember 1794, in welchem auch<br />

<strong>de</strong>m Bischöfe von Brixon die Kanzlerstelle an <strong>de</strong>r Universität und die Aufstellung<br />

1) Vgl. Zoller: Denkwürdigkeiten von Innsbruck II. 327. Schützenzeitung rom<br />

Jahre 1862, Nr. 7 und 9.<br />

2) Eph. th. 4. Juni 1794, wo mau eine Abschrift dieses Artikels fin<strong>de</strong>t.


— 267 —<br />

eines Prokanzlers bewilliget wur<strong>de</strong> (§ 140), war über das Verhältnis <strong>de</strong>s Ordinariats<br />

zur Universität ausgesprochen, dass Seine Majestät in <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Staate unterstehen<strong>de</strong>n<br />

Anstalten <strong>de</strong>n Bischöfen keinen unmittelbaren Einfluss einräumen, son<strong>de</strong>rn<br />

Alles, was zur Ergreifung o<strong>de</strong>r Behauptung einer Art bischöflicher Jurisdiction<br />

beim Studienwesen Anlass geben könnte, beseitiget wissen wolle. Die Ordinariats-<br />

Aufsicht beschränke sich auf die Eeinigkeit <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r katholischen Kirche<br />

allgemein angenommenen Glaubenssatzungen vorzutragen<strong>de</strong>n Lehre und die zur<br />

Ausübung dieser Aufsicht unumgänglich nöthigen und die öffentliche Staatsgewalt<br />

nicht verringern<strong>de</strong>n Mittel . . . Allenfallige Erinnerungen soll das Ordinariat nicht<br />

allgemein, son<strong>de</strong>rn spezifizirt nach genauester Wahrheit <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstelle im gewöhnlichen<br />

Wege vorlegen und die a. h. Entschliessung ohne Verkleinerung <strong>de</strong>s<br />

Rufes <strong>de</strong>r Professoren abwarten. Mit Direktorial-Präsidial-Erlass vom 4. Febr. 1794<br />

war aufgetragen, dass theologische Lehrbücher vor ihrer Einführung <strong>de</strong>n Ordinariaten<br />

zur Aeusserung zu übergeben sind; überhaupt seien Collissionen mit <strong>de</strong>n<br />

Ordinariaten zu vermei<strong>de</strong>n, daher die Bücher-Censur im Zweifel ad praesidium<br />

gubernii, diess an das Direktorium berichten soll.<br />

Da die Universität an <strong>de</strong>n für ihr Ansehen günstigen Verordnungen, die <strong>de</strong>n<br />

Bischöfen bei <strong>de</strong>r ihnen nicht zusagen<strong>de</strong>n Anwendung <strong>de</strong>rselben be<strong>de</strong>nklich schienen<br />

, festhielt und auf ihre Befolgung drang, so konnte es nicht an Collissionen<br />

zwischen Universität, resp. Studien-Consess, und Ordinariaten fehlen, von <strong>de</strong>nen ein<br />

Paar hier angeführt wer<strong>de</strong>n mögen.<br />

Im Jahre 1795 machte <strong>de</strong>r Studien-Consess <strong>de</strong>m Gouverneur unter dorn 23. Juli<br />

die Anzeige, dass auf Beschwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bischöfe von Chur, Trient und Brixen unter<br />

<strong>de</strong>m 5. Jänner d. J. allerhöchst erklärt wor<strong>de</strong>n sei, von <strong>de</strong>r Vorschrift, die bischöflichen<br />

theologischen Schulen nach <strong>de</strong>m Fuss <strong>de</strong>r öffentlichen für österreichische<br />

Unterthanen einzurichten und die Lehrer <strong>de</strong>rselben zu <strong>de</strong>n Prüfungen zu verhalten,<br />

könne nicht abgegangen wer<strong>de</strong>n; <strong>de</strong>ssen ungeachtet aber wer<strong>de</strong> in Trient Kirchengeschichte,<br />

orientalische Sprachen, Pastoral gar nicht, Dogmatik nicht nach <strong>de</strong>m<br />

vorgeschriebenen Auktor, Kirchenrecht nach römischen Grundsätzen gelehrt, und<br />

doch studiren nur drei Schüler <strong>de</strong>r Trientner Diözese in Innsbruck; es wäre daher<br />

<strong>de</strong>n Richtern aufzutragen, die dort studiren<strong>de</strong>n österreichischen Unterthanen anzuzeigen<br />

, ihnen bei <strong>de</strong>m unsichere Vorwand nicht österreichischer Anstellung das<br />

Studium dort nicht zu gestatten und bei Anstellungen an österreichischen Pfarren<br />

genau auf österreichische Studien zu sehen. — Auf <strong>de</strong>n hierüber erstatteten Hofbericht<br />

kam das Hof<strong>de</strong>kret vom 4. September 1795, in welchem <strong>de</strong>r beantragte<br />

Erlass an die Gerichte und an <strong>de</strong>n Bischof gebilliget wur<strong>de</strong>, mit <strong>de</strong>m Beisatze, dahin<br />

zu wirken, dass die Bischöfe ihre Studien nach <strong>de</strong>m österreichischen Fusse einrichten,<br />

dabei aber eine Compromittirung <strong>de</strong>s Hofes zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Im Jahre 1797 machte <strong>de</strong>r Studien-Consess <strong>de</strong>m Gubernium die Anzeige,<br />

dass in Bruneck durch einen gewissen Falkensteiner, in Bozen durch einen Tapfer,<br />

<strong>de</strong>r Philosophie lehre, in Pfunds durch einen Lechleitner, <strong>de</strong>r 60—70 Schüler habe,<br />

und selbst in Partschins (durch <strong>de</strong>n Pfarrer Kiem) Winkelschulen zur Bildung von<br />

Priestern bestün<strong>de</strong>n, und er fügte bei: ^ die Ordinariate Brixen und Trient und Chur<br />

fahren ungestraft fort, solche auf Winkelschulen gebil<strong>de</strong>te, mit etwas Scolastik und<br />

Casuistik leichthin übertünchte Jünglinge zu <strong>de</strong>n hl. Weihen zu beför<strong>de</strong>rn, in<strong>de</strong>ssen<br />

sie sehr fähige und mit <strong>de</strong>n besten Zeugnissen versehene Jünglinge, welche ihre<br />

wissenschaftliche Laufbahn auf einer öffentlichen Lehranstalt zurückgelegt haben,<br />

hintansetzen und unter allerlei Vorwän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>nselben <strong>de</strong>n Zutritt zu <strong>de</strong>m Priesterstan<strong>de</strong><br />

verweigern. Im Bisthum Chur erlaubt sich auch <strong>de</strong>r untergeordnete Klerus,<br />

weil er die Stimmung <strong>de</strong>r hohen Geistlichkeit kennt, öffentlich sowohl als geheim


— 268 —<br />

gehässige Ausfälle über die Lehranstalten, Lehrbücher und Lehrer, und sollen diese<br />

sogar auf öffentlichen Kanzeln vertheidiget wer<strong>de</strong>n, wodurch <strong>de</strong>r zur Meuterei ohnehin<br />

geneigte Geist <strong>de</strong>r dortigen Lan<strong>de</strong>sbewohner zum allerwenigsten nicht gebessert<br />

wird. * Der Studien-Consess trug an, a. bei solchen Schulen doch nur geprüfte<br />

Lehrer zu dul<strong>de</strong>n, b. die Austreten<strong>de</strong>n von solchen Lehranstalten ohne Prüfung an<br />

öffentlichen Lehranstalten zu <strong>de</strong>n hl. Weihen nicht zuzulassen, c. zur Controle die<br />

zum Priesterthum beför<strong>de</strong>rten Geistlichen bekannt zu geben. — Auf die vom Gubernium<br />

ausgegangenen Aufträge entschuldigte sich <strong>de</strong>r Pfarrer und Benefiziat in<br />

Partschins mit <strong>de</strong>m Ersuchen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> um Unterricht ihrer Söhne wegen<br />

Priestermangels, und mit <strong>de</strong>r Versicherung <strong>de</strong>s Hofkommissärs Lehrbach auf Abän<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Hof-Verordnungen über Religion und Unterricht hinzuwirken. —<br />

Lechleitner stellte unter <strong>de</strong>m 13. Dezember 1797 in einer weitläufigen Schrift die<br />

Privatschulen als Wohlthat dar, die in Griechenland, in <strong>de</strong>n ersten Zeiten <strong>de</strong>s<br />

Christenthums und noch in England so viel Gutes gestiftet haben, Armuth erlaube<br />

<strong>de</strong>n Bauern <strong>de</strong>n Besuch öffentlicher Lehranstalten nicht, <strong>de</strong>r gute Erfolg seines<br />

Privatunterrichtes sei anerkannt, <strong>de</strong>n Plan <strong>de</strong>sselben lege er bei etc. Diese <strong>de</strong>m<br />

Studien-Consesse mitgetheilte Schrift wi<strong>de</strong>rlegte dieser unter <strong>de</strong>m 10.Februar 1798<br />

an das Gubernium ebenso weitläufig, — Lechleitner's Anstalt sei keine Privat-,<br />

son<strong>de</strong>rn Winkelschule, umfasse gegen die a. h. Vorschriften Gymnasium, Philosophie<br />

und Theologie, lehre im Gymnasium nur Latein und Rhetorik, in <strong>de</strong>r Philosophie<br />

nichts von Naturgeschichte, Physik, Mathes etc., Alles in 5 statt 11 Jahren,<br />

durch Einen Lehrer statt 16 Professoren. In Griechenland seien die Schulen unter<br />

Aufsicht gestan<strong>de</strong>n, im Mittelalter hätten die vernachlässigten Schulen die traurigsten<br />

Polgen gebracht etc. — Der Bischof von Trient hatte unter An<strong>de</strong>rm auch auf<br />

die Ausartungen <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n öffentlichen Schulen hingewiesen, <strong>de</strong>r<br />

Studien-Consess aber gegen ihn bemerkt, dass <strong>de</strong>r Bischof im Jahre 1797 zehn<br />

an öffentlichen Anstalten nicht geprüfte Jünglinge ausgeweiht habe, er drang unter<br />

Hinweisung auf <strong>de</strong>n a. h. Erlass vom 17. Dezember 1794 allen Ernstes auf spezielle<br />

Angaben <strong>de</strong>r Anschuldigungen 1 ).<br />

Im Jahre 1802 glaubte das Ordinariat Brixen nach <strong>de</strong>m ihm zustehen<strong>de</strong>n<br />

Wirkungskreise Be<strong>de</strong>nken gegen das Moralvorlesebuch von Wanker äussern zu<br />

sollen 2 ), welche das Gubernium <strong>de</strong>m Studien-Consesse, dieser <strong>de</strong>r Universität,<br />

resp. theologischen Facultät mittheilte. Diese vertheidigte natürlich das Buch gegen<br />

die Anschuldigungen <strong>de</strong>s Ordinariats, und <strong>de</strong>r Studien-Consess sprach sich an das<br />

Gubernium dahin aus, es sei aus <strong>de</strong>m Ganzen ersichtlich, dass es <strong>de</strong>n bischöflichen<br />

Curien, Consistorien und Offizialen nicht so fast darum zu tlmn sei, die Reinheit <strong>de</strong>r<br />

Lehre handzuhaben; <strong>de</strong>nn diessfalls sei Wanker, wie die theologische Facultät sattsam<br />

dafgethan habe, unta<strong>de</strong>lig, als vielmehr die öffentlichen Lehranstalten und<br />

die auf <strong>de</strong>nselben vorgeschriebenen Lehrbücher wo nicht zu verlästern, wenigstens<br />

in <strong>de</strong>n Augen <strong>de</strong>s Publikums verdächtig zu machen. Es sei nämlich <strong>de</strong>r Contrast<br />

zwischen <strong>de</strong>r Lehre, welche <strong>de</strong>n Schülern <strong>de</strong>r Theologie auf allen k. k. Lyceen und<br />

Universitäten eingeflöst wer<strong>de</strong>, und zwischen <strong>de</strong>m alten Schlendrian <strong>de</strong>r Casuistik<br />

zu auffallend, welcher <strong>de</strong>n Zöglingen an bischöflichen Seminarien öffentlich und als<br />

Privatschülern beigebracht wird. Unbekümmert um das Fortschreiten <strong>de</strong>r Wissenschaften<br />

nach <strong>de</strong>n Bedürfnissen <strong>de</strong>s Zeitalters, hängen die Lehrer dieser Schulen<br />

und die Käthe <strong>de</strong>r Consistorien von Trient, Brixen und Chur blindlings an <strong>de</strong>m<br />

1) Akten bei <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur.<br />

2) Die Anzeige über <strong>de</strong>n Gebrauch dieses Vorlesebuchs wur<strong>de</strong> schon im Jahre<br />

1795 an das Ordinariat gemacht; damals erklärte dasselbe wegen Mangels eines<br />

Exemplars dieses Buchs keine Aeusserung abgeben zu können.


— 269 —<br />

steifen Trott <strong>de</strong>r scolastischen Theologie, und wenn sie an einem jungen Menschen<br />

bemerken, dass er mehr Licht zu ihnen bringt nnd sie in bessern Einsichten überschaut,<br />

so ist er <strong>de</strong>r Gegenstand ihres Missmuthes und wird als verdächtig in <strong>de</strong>r<br />

Lehre von <strong>de</strong>n hl. Weihen ganz ausgeschlossen o<strong>de</strong>r doch Denjenigen in <strong>de</strong>r seelsorglichen<br />

Beför<strong>de</strong>rung nachgesetzt, welche auf Winkelschulen und bischöflichen<br />

Seminarien nach ihrem Schlage gebil<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind. Die Beispiele hievon an <strong>de</strong>n<br />

Bisthümern Brixen, Trient und Chur sind häufig und auffallend. Mancher Jüngling<br />

, <strong>de</strong>r jetzt im Vaterlan<strong>de</strong> in einer an<strong>de</strong>rn Bestimmung zwar zu seinem Gl ücke<br />

wesentliche Dienste leistet, z. B. ein Mörl, ein Müller, ein Schuler, wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n<br />

Consistorien von <strong>de</strong>n Weihen ausgeschlossen, weil sie zu helle Köpfe waren, als<br />

dass sie hätten hoffen können, sie nach ihrem Schlage umzuwan<strong>de</strong>ln, o<strong>de</strong>r mussten<br />

in auswärtige Diözesen sich begeben, z. B. ein Oberschnei<strong>de</strong>r etc., wo sie aber eben<br />

durch ihre Tauglichkeit und rühmliche Verwendung in <strong>de</strong>r Seelsorge eben so sehr<br />

die hiesige Lehranstalt rechtfertigen, als das Verfahren <strong>de</strong>r Consistorien in das<br />

wahre Licht setzen. Traurig ist die Bemerkung, dass mancher wackere Jüngling<br />

mit <strong>de</strong>n schönsten Kenntnissen ausgerüstet, wen» er von seinen geistlichen Obern<br />

Beför<strong>de</strong>rung erhalten will, an seinen Grundsätzen zum Verräther und zum Heuchler<br />

wer<strong>de</strong>n.muss, wenn er sich nicht allen Denjenigen nachgesetzt sehen will, welche<br />

vor drei, vier Jahren noch als Hausknechte, Schreiner, Schuster, Bäckergesellen in<br />

ihren Werkstätten sassen, nun aber wi<strong>de</strong>r die Warnung <strong>de</strong>s Apostels mit einem Kiesenschritte<br />

in das Heiligthum übergetreten sind. Man darf auf <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong> umhersehen,<br />

um sich von <strong>de</strong>r Wahrheit dieser Angaben zu überzeugen. Zwar befehlen<br />

die höchsten Vorschriften, dass kein österreichischer Unterthan zu <strong>de</strong>n hl. Weihen<br />

beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n soll, ohne vorher an einer öffentlichen Lehranstalt geprüft zu sein,<br />

und die übrigen Ordinariate, z. B. Salzburg, Chiemsee, benehmen sich mit österreichischen<br />

Unterthanen darnach. Nur für Trient, Brixon und Chur sind sie ohne<br />

Wirkung, und diese Bischöfe weihen und beför<strong>de</strong>rn zur Seelsorge, ohne hierauf die<br />

min<strong>de</strong>ste Rücksicht zu nehmen. So sind z.B. in Brixen in <strong>de</strong>n Jahren 1797,1798,<br />

1799 nach <strong>de</strong>n eigenen Angaben <strong>de</strong>s Priester-Katalogs fünfzig Priester geweiht<br />

wor<strong>de</strong>n, wovon vier einzige or<strong>de</strong>ntlich hier studirt, von allen übrigen Keiner sich<br />

zur Prüfung stellte; von Trieut studirte mehrere Jahre fast gar Keiner hier. Der<br />

Studien-Consess hat diese Umstän<strong>de</strong> schon Öfter <strong>de</strong>r h. Lan<strong>de</strong>sstelle vor Augen gestellt<br />

, und thut es auch <strong>de</strong>rmalen nicht aus Selbst- o<strong>de</strong>r Eifersucht für die öffentliche<br />

Lehranstalt, <strong>de</strong>nn die Lehrer fin<strong>de</strong>n ihre süsseste Belohnung in <strong>de</strong>r getreuen<br />

Erfüllung ihrer Pflichten, worüber sie bisher nur <strong>de</strong>n Beifall allerhöchst erhalten<br />

haben, son<strong>de</strong>rn aus pflichtmässiger Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r guten Sache. So viel ist gewiss,<br />

dass wenn die bischöflichen Offizialen ihren bisherigen Gang ungestört fortgehen<br />

können, eine öffentliche theologische Lehranstalt für <strong>de</strong>n ungleich grüsseni<br />

Theil Tirols so gut als überflüssig ist. Es thut daher Koth, <strong>de</strong>n Herren Fürstbischöfen<br />

die a. h. Verordnungen wie<strong>de</strong>rholt einzuschärfen, vermöge welcher a. kein<br />

kaiserlicher Unterthan zu <strong>de</strong>n hl. Weihen zugelassen, b. noch in die Seelsorge versetzt<br />

wer<strong>de</strong>n darf, <strong>de</strong>r nicht seine Prüfung bei <strong>de</strong>r öffentlichen Anstalt gehörig gemacht<br />

hat, und c. sollen die Lehrer ihrer Studien-Anstalten vorschriftmässig geprüi't<br />

wer<strong>de</strong>n. Und die Obrigkeiten wären zu verhalten, je<strong>de</strong>n Fall anzuzeigen, wenn ein<br />

Geistlicher in <strong>de</strong>r Seelsorge angestellt und in ein Benefizium instalh'rt wer<strong>de</strong>n sollte, <strong>de</strong>r<br />

sich nicht mit Zeugnissen einer öffentlichen Lehranstalt auszuweisen vermag. Schliesslich<br />

wird um eine a. h. EntSchliessung wegen Wanker als Vorlesebuch gebeten r ).<br />

1) Das Concept von Isser's Hand liegt bei <strong>de</strong>n Studien-Consess-Akten <strong>de</strong>r Universität.


— 270 —<br />

Solche Aeusserangen, die <strong>de</strong>n Ordinariaten wohl nicht unbekannt blieben,<br />

zeugen von <strong>de</strong>r Spannung zwischen <strong>de</strong>nselben und <strong>de</strong>r Universität. Die Regierung<br />

ging zwar von ihren Grundsätzen in <strong>de</strong>r Hauptsache nicht ab; allein bei <strong>de</strong>n beständigen<br />

Kriegen wur<strong>de</strong>n sie doch nicht mit Kraft durchgesetzt; auch wollte man<br />

a. h. Orts mit <strong>de</strong>n Ordinariaten in gutem Benehmen bleiben; die Ordinariate aber<br />

konnten <strong>de</strong>r Universität um so weniger vertrauen, als ihr Euf beson<strong>de</strong>rs in Bezug<br />

auf das theologische Studium damals nicht gut war (vgl. § 157).<br />

§ 151.<br />

Die beständigen Kriege dieser Zeit hatten ausser ihrem gewöhnlichen Nachtheil<br />

für die Studien *) noch manchen an<strong>de</strong>rn Einfluss auf die Universität. Unter<br />

<strong>de</strong>m 7. August 1793 schickte die Universität 1000 fl. (371 fl. 25 kr. von <strong>de</strong>n<br />

Stu<strong>de</strong>nten, 628 fl. 35 kr. von <strong>de</strong>n Professoren) als Kriogsbeitrag ein, und die unter<br />

<strong>de</strong>m 16. Mai 1804 ausgeschriebene Kriegssteuer hatten auch die Professoren zu<br />

entrichten 2 ).<br />

Im Jahre 1796 wur<strong>de</strong>n auf Auftrag <strong>de</strong>s Hofkommissärs Lehrbach Matrikel,<br />

Kataloge, Hauptverordnungen, Ephemeri<strong>de</strong>n, Eektorats-Insignien nebst Kirchensilber<br />

verpackt und nach Wien geschickt, aber im November wie<strong>de</strong>r zurückerhalten.<br />

Auf die unglückliche Schlacht bei Eivoli am 14. Jänner 1797 wur<strong>de</strong>n am 17. April<br />

jubente magis quam annuente gubernio, wie die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n sagen,<br />

die Studien geschlossen, da 5 Hörsäle auf Präsidialweisung vom 4. April für Verwun<strong>de</strong>te<br />

herzurichten waren; die auf <strong>de</strong>n 17. April ausgeschriebene Konkursprüfung<br />

für das neue Testament konnte auf neuerliche Ausschreibung erst am 11. Mai 1797<br />

abgehalten wer<strong>de</strong>n. Selbst Eektor Nitsche flüchtete sich nach Wien, da <strong>de</strong>r Feind<br />

bereits bis Sterzing vorgedrungen wäre, und übergab die Universitäts-Akten <strong>de</strong>m<br />

Professor Stadler 3 ). Im folgen<strong>de</strong>n Jahre kommen wenige Stu<strong>de</strong>nten wegen <strong>de</strong>r<br />

Ungewissen Kriegsverhältnisse 4 ), und die Studien begannen ungeachtet <strong>de</strong>s am<br />

17. Oktober 1797 zu Campo formio geschlossenen Frie<strong>de</strong>ns einen Monat nach <strong>de</strong>r<br />

vorgeschriebenen Zeit.<br />

Im Jahre 1799 wur<strong>de</strong>n die Vorlesungen wie<strong>de</strong>r unterbrochen, da eine Kompagnie<br />

von 170 Mann 5 ) unter <strong>de</strong>m Doctorand Brenner als Hauptmann vom<br />

18. März bis 15. April im Fel<strong>de</strong> stand. Auch <strong>de</strong>m Stu<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r Philosophie,<br />

Martin Teimer 6 ), wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 19. März 1799 die Errichtung einer Schützenkompagnie<br />

vom Gubernial-Präsidium erlaubt. Die Vorlesungen wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m<br />

17. März mit <strong>de</strong>m Auftrage eingestellt, die wichtigsten Universitäts-Akten in<br />

Sicherheit zu bringen.<br />

1) Inter arma Musae silent.<br />

2) Von Besoldungen a 301 bis 600 fl. 5 Prozent, von 601 bis 999 fl. 7 Prozent,<br />

von 1000 fl. bis 2000 fl. 10 Prozent, von 2000 bis 4000 fl. 12 Prozent, über<br />

4000 fl. 15 Prozent.<br />

3) Die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n bemerken, dass sie <strong>de</strong>m Exrektor Nie<strong>de</strong>rmayr<br />

hätten übergeben wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

4) Rarus stu<strong>de</strong>ntium numerus ex belli pacisque alea.<br />

5) Die Zahl wird verschie<strong>de</strong>n angegeben, z. B. 215 Mann etc., sie bestand aber<br />

nicht aus alleinigen Aka<strong>de</strong>mikern, son<strong>de</strong>rn auch Gymnasialschüleru etc. und wur<strong>de</strong> bei<br />

ihrer Rückkehr vom Generalmajor Nobili und <strong>de</strong>r Schutz<strong>de</strong>putation belobt. Ihr Feldkaplan<br />

BenitzMayr hielt bei <strong>de</strong>r Danksagung für die glückliche Rückkehr eine schöne<br />

Re<strong>de</strong>. —<br />

6) Der nämliche, <strong>de</strong>r sich im Jahre 1809 renommirt gemacht hatte.


— 271 —<br />

Für <strong>de</strong>n Patriotismus <strong>de</strong>r Tiroler in <strong>de</strong>m Kriege wur<strong>de</strong> je<strong>de</strong>r Facultät <strong>de</strong>r<br />

Innsbrucker Universität für drei Individuen die unentgeltliche rigerose Prüfung und<br />

Promotion zum Doctorate an <strong>de</strong>r Wiener Universität bewilligt. Inwiefern hievon<br />

Gebrauch gemacht wur<strong>de</strong>, ist mir unbekannt.<br />

Im Jahre 1800 gingen viele Stu<strong>de</strong>nten aus Furcht vor einem Einfall <strong>de</strong>r<br />

Franzosen ohne Prüfung von <strong>de</strong>r Universität; am 11. Juli trat Waffenstillstand ein<br />

mit gleichzeitiger Besetzung <strong>de</strong>s Innthals durch Franzosen und Oesterreicher vom<br />

Jänner bis März 1801, wo <strong>de</strong>r Lüneviller Frie<strong>de</strong> geschlossen wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r bekanntlich<br />

die Säkularisation <strong>de</strong>r geistlichen Fürstentümer, sohin in Tirol die unter <strong>de</strong>m<br />

6. November 1802 durch <strong>de</strong>n Guberneur Grafen Bissingen als Commissär erfolgte<br />

k. k. Besitznahme <strong>de</strong>s Bisthums-Territoriums von Trient und Brixen herbeiführte.<br />

Auf Graf Bissingen folgte als Guberneur Graf Brandis, d^m am 7. November 1802<br />

die Universität, wie <strong>de</strong>m nunmehrigen Viccpräsi<strong>de</strong>nten Strobl die vier Dekane aufwarteten<br />

etc.<br />

Die wichtigste Folge <strong>de</strong>r weitern Kriege war für Tirol das Einrücken <strong>de</strong>s französischen<br />

Generals Ney, von <strong>de</strong>r Scharnitz kommend, <strong>de</strong>r am 10. November 1805<br />

in <strong>de</strong>r Pfarrkirche feierlichen Dankgottesdienst halten üess *).<br />

Nach <strong>de</strong>r Schlacht bei Austerlitz am 2. Dezember 1805 folgte <strong>de</strong>r Pressburger<br />

Frie<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Tirol an Bayern brachte, das Graf Arco als bayrischer Commissär<br />

vom französischen Commissär Villemanzi am 11. Februar 1806 übernahm<br />

und auch <strong>de</strong>n Prorektor und Bibliothekar Wikosch zur Tafel lud 2 ).<br />

§ 152.<br />

Die nächsten Vorgänge an <strong>de</strong>r Universität nach <strong>de</strong>r königl. bayrischen Besitznahme<br />

Tirols waren die Beeidigung <strong>de</strong>r Professoren am 4. März 1806, dann die<br />

unter <strong>de</strong>m 20. April beschlossene Anzeige an das Gubernium, dass die kostbaren<br />

Geräthe <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Kirche mit an<strong>de</strong>rn Schätzen nach Oesterreich abgeführt<br />

wor<strong>de</strong>n seien. Sonst ging das Studium im Jahre 1806 nach früherer Einrichtung<br />

fort.<br />

Das Personal <strong>de</strong>r Universität blieb bis auf <strong>de</strong>n Protoniedicus Scherer, <strong>de</strong>r schon<br />

am 27. Oktober 1805 mit <strong>de</strong>r Erzherzogin Elisabeth als ihr Leibarzt abgereist<br />

war; dann Scheth, Professor <strong>de</strong>s neuen Bun<strong>de</strong>s, und Wikosch, Professor <strong>de</strong>r Geschichte<br />

und Bibliothekar, welche nach <strong>de</strong>m Schuljahr 1806 nach Oesterreich abgingen<br />

3 ). Die Stelle Scheth's erhielt provisorisch Feihnoser, Conventual <strong>de</strong>s Stiftes<br />

Fiecht und damals Cooperator im Achenthai, welcher sich durch seine konkursartigen<br />

Prüfungen im Jahre 1801 für die Bibelfächer und im Jahre 1802 für die<br />

Moral und als Lektor im Stifte durch seine gedruckten Thesen aus diesen Fächern<br />

1) Wer die nähern Umstän<strong>de</strong> wissen will, mag unter An<strong>de</strong>rm lesen: Moriggl,<br />

Feldzug <strong>de</strong>s Jahres 1805. Innsbruck 1861.<br />

2) Ausführliche Urkun<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Uebergang Tirols an Bayern fin<strong>de</strong>t man unter<br />

An<strong>de</strong>rm im: Sammler für Geschichte und Statistik von Tirol: Innsbruck 1807, I. Bd.<br />

3) Scherer blieb bei <strong>de</strong>r Erzherzogin Leibarzt bis zu ihrem Ableben im Jahre<br />

1808, wo er als Professor <strong>de</strong>r Landwirthschaft nach Graz kam und im Jahre 1834 starb.<br />

Appellations-Präsi<strong>de</strong>nt Dipauli Hess eine Biographie als Nekrolog über ihn drucken<br />

Scheth und Wikosch wur<strong>de</strong>n Professoren in Olmütz und Ersterer in <strong>de</strong>r Folge Gubernial-<br />

Rath in Brunn, und im Jahre 1826 Dompropst in Brixen, wo er zwei Druckschriften:<br />

«Einleitung in das Heiligthum <strong>de</strong>r Evangelien. Innsbruck 1842 ik und „Praelectiones in<br />

Mattheum. Oen. etc." herausgab und im Jahre 1854, starb. Wikosch starb im Jahre<br />

1826 als Professor an <strong>de</strong>r Wiener Universität.


— 272 —<br />

bekannt gemacht hatte, obschon Gubernialrath Zobl für die Stelle <strong>de</strong>n Subregens<br />

<strong>de</strong>s ßrixener Priesterseminars, Feichter, in Antrag brachte. Für Wikosch erhielt<br />

die Biblothekars-Stelle Bertholdi zu seiner Professur <strong>de</strong>r Kirchengeschichte, die<br />

Weltgeschichte aber provisorisch Albertim, Nepot <strong>de</strong>s ehemaligen Professors, Generalseminar-Direktors<br />

und Studienconsess-Assessors Alberfcini. Für Scherer wur<strong>de</strong><br />

zuerst <strong>de</strong>r Arzt Bertholdi aufgestellt.<br />

Die an<strong>de</strong>rweitigen Verfügungen <strong>de</strong>r Regierung waren das unter <strong>de</strong>m 16. April<br />

1806 erlassene Verbot <strong>de</strong>s Privatstudiums und nachGubernial-Erlass vom S.September<br />

<strong>de</strong>r Befehl, dass die Theologen von Trient und Brixen in Innsbruck geprüft<br />

wer<strong>de</strong>n müssen; die Konkursprüfungen zu Professuren hörten auf, nach <strong>de</strong>r allerhöchsten<br />

Entschliessung vom 2. November 1806, nur über <strong>de</strong>n mündlichen Vortrag<br />

musste nach weiterer a. h. Entschliessung vom 14. November 1806 das<br />

Gutachten abgegeben wer<strong>de</strong>n. Auch die Büchercensur hörte mit einigen Beschränkungen<br />

auf. — Im März 1807 wur<strong>de</strong> aufgetragen, innerhalb acht Tagen über<br />

Universitätsgebäu<strong>de</strong>, Einrichtung, Gesetze, Vorlesungen und <strong>de</strong>ren Sprache und<br />

Bücher, Ferien, Zahl und Salar <strong>de</strong>r Diener zu berichten, wobei die Direktoren<br />

Namen, Vaterland, Eeligion, Studien, frühere Beschäftigung, Alter, Dienstzeit,<br />

Sitten, Kenntnisse, Lehrgabe, Druckschriften, Fleiss und Betragen <strong>de</strong>r Professoren<br />

anzugeben hatten. Am 29. März 1807 erhielt die Universität <strong>de</strong>n Auftrag, aka<strong>de</strong>mische<br />

Gra<strong>de</strong> nicht auctoritate caesarea o<strong>de</strong>r pontiflcia, son<strong>de</strong>rn regia zu ertheilen.<br />

Nach Verordnung vom 29. Juli 1807 musste das Universitätslokale jährlich<br />

vom Bauamte unter Beiziehung eines Professors untersucht und das Resultat mit<br />

<strong>de</strong>m Ueberschlage zur Reparatur mit Rücksicht auf möglichste Sparsamkeit vorgelegt<br />

wer<strong>de</strong>n; unter <strong>de</strong>m 18. November 1808 wur<strong>de</strong>n zu Reparaturen 600 fl. bewilligt.<br />

—<br />

Von <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Universität war nie eine Re<strong>de</strong>, vielmehr wur<strong>de</strong> unter<br />

<strong>de</strong>m 2. Februar 1808 kundgegeben, dass <strong>de</strong>r König die Universität zur grössten<br />

Vollkommenheit bringen wolle, wenn es die Einkünfte zulassen, und dass für die<br />

gegenwärtigen Professoren nach Verdienst wer<strong>de</strong> Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n. Am<br />

8. März 1808 berathschlagte die Universität über Danksagung an <strong>de</strong>n König,<br />

Guberneur etc. und über die Einrichtung <strong>de</strong>r Lehranstalt nach bayrischem Fusse,<br />

und die Ankündigung <strong>de</strong>r Vorlesungen an <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität für das zweite<br />

Semester 1808 erschien bereits im Regierungsblatte mit 29 Professoren, <strong>de</strong>ren<br />

Mehrere in verschie<strong>de</strong>nen Facultäten lehrten, z. B. in <strong>de</strong>r Philosophie (allgemeine<br />

Abtheilung) unter 13 Professoren 6 von an<strong>de</strong>rn Studien-Abtheilungen.<br />

Im Laufe dieses Jahres wur<strong>de</strong>n auch mehrere auswärtige Professoren —• uu<br />

Jänner Schultes von Krakau, im April Thanner von Landshut, im Oktober Machir<br />

von Dillingen — für Naturgeschichte, Philosophie und Mathematik ernannt. Die<br />

grösste Schwierigkeit machte die Kostenbestreitung, da <strong>de</strong>r Betrag von beiläufig<br />

8000 fl. aus <strong>de</strong>m österreichischen Aerar und die Interessen <strong>de</strong>r in Oesterreich anliegen<strong>de</strong>n<br />

Kapitalien <strong>de</strong>s Studienfonds aufhörten und <strong>de</strong>r Salzaccis mit a. h. Entschliessung<br />

vom 6. Oktober 1806 aufgehoben wur<strong>de</strong>. Unter <strong>de</strong>m 5. September 1808<br />

bewilligte nun <strong>de</strong>r König auf 6 Jahre aus <strong>de</strong>r Provinzialhauptkasse 4000 fl. und<br />

im Juli 1807 erfolgte die Versicherung, dass die Einkünfte <strong>de</strong>s Stiftes Welschmichel,<br />

das ohnehin unter Administration gesetzt und <strong>de</strong>r Auflösung nahe sei, di e<br />

Bestimmung haben, die Renten <strong>de</strong>s Universitätsfon<strong>de</strong>s zu vergrössern. Endlich erfolgte<br />

unter <strong>de</strong>m 12. September 1808 die diessfalls wichtigste Entschliessung, dass<br />

die jährlichen Rentenüberschüsse <strong>de</strong>r Stifte Wilten, Stams, Sonnenburg, Neustift<br />

und Welschmichel nebst <strong>de</strong>n bisherigen Einkünften für die hohe Schule in Innsbruck<br />

verwen<strong>de</strong>t, die förmliche Dotations-Urkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität aber bis zur Kenntniss


•— 273 —<br />

<strong>de</strong>s bezüglichen Vermögens durch Vorlage <strong>de</strong>s Kesultates <strong>de</strong>r Inventarien verschoben<br />

wer<strong>de</strong> l ).<br />

Da hierdurch für die Kostenbestreitung <strong>de</strong>r Universität mehr als hinlänglich<br />

gesorgt schien, so Hess auch das Organisirungs<strong>de</strong>kret <strong>de</strong>r Universität nicht lang<br />

auf sich warten; es wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 21. Oktober 1808 ausgefolgt. Jedoch kommt<br />

von <strong>de</strong>r Zwischenzeit <strong>de</strong>r bayrischen Besitznahme Tirols bis zur förmlichen Organisirung<br />

<strong>de</strong>r Universität noch Einiges anzuführen.<br />

§ 153.<br />

Am 25. November 1807 kam König Maximilian mit Familie das erste Mal,<br />

bei seiner Durchreise nach Italien zu seiner mit <strong>de</strong>m Vicekönig verehelichten Tochter,<br />

nach Innsbruck, und vor seiner Rückkehr im Jänner 1808, wo er sich einige Tage<br />

in Innsbruck aufhielt, musste die Universität wegen eines Oberhauptes Vorsorge<br />

treffen, da <strong>de</strong>r im Jahre 1806 mit Gubernial-Bewilligung gewählte Prorektor Schuler<br />

sein Amt wegen Gesundheits-Rücksichten nicht versehen konnte und zu einer <strong>de</strong>finitiven<br />

Wahl keine Bewilligung vorlag. Unter <strong>de</strong>m 6. Jänner 1808 wur<strong>de</strong> in einem<br />

aka<strong>de</strong>mischen Concil <strong>de</strong>r abwesen<strong>de</strong> juridische Professor und Dekan Maurer, und<br />

als er sich brieflich gegen diese Wahl erklärte, und auf Kitsche o<strong>de</strong>r Hubel hinwies,<br />

durch schriftlich abgefor<strong>de</strong>rte Vota Specbtenhauser per vota majora als Vicegerens.<br />

und nach <strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>m 2. Februar ertheilten Bewilligung <strong>de</strong>r Rektorswahl<br />

am 18. Februar als wirklicher Rektor gewählt. Bui <strong>de</strong>r Anwesenheit <strong>de</strong>s Königs,<br />

<strong>de</strong>r am 6. Jänner beiläufig um 7 Uhr Abends bei festlich beleuchteter Stadt etc.<br />

ankam, brachten unter an<strong>de</strong>rn Festlichkeiten auch die Aka<strong>de</strong>miker einen Fackelzug<br />

mit Cantate 2 ). Am 21. Mai kam <strong>de</strong>r König mit seiner Familie wie<strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>m<br />

Geläute aller Glocken nach Innsbruck, und die Universität hatte am 23. Mai Aufwartung,<br />

bei welcher vorzüglich Professor Zallinger sehr freundlich behan<strong>de</strong>lt und<br />

ihm bei <strong>de</strong>m nachmaligen Besuche <strong>de</strong>r Universität vom König die Anschaffung <strong>de</strong>r<br />

nothwendigen physikalischen Instrumente für das Kabinet aus <strong>de</strong>s Königs Privat-<br />

Dispositions-Kasse versprochen wur<strong>de</strong> 3 .)<br />

1) Das Vermögen <strong>de</strong>r Stifte und <strong>de</strong>ren Erträgnis s wies sich so aus:<br />

Vermögen:<br />

Renten:<br />

Stams<br />

Wüten<br />

Neustift<br />

Welschmichel<br />

Sonnenburg<br />

645,501 fl. 49<br />

423,657 fl. 15<br />

692,799 fl. 52%<br />

287,910 fl.<br />

10U.101 fl. --<br />

kr.<br />

kr.<br />

kr.<br />

kr.<br />

kr.<br />

25,548<br />

17,066<br />

27,951<br />

11,516<br />

4,301<br />

fl. 25% kr.<br />

fl. 40 kr.<br />

fl- 16% kr.<br />

fl. 24 kr.<br />

fl. 14 kr.<br />

Zusammen 2.155.969 fl. 56*/, kr. 86,384 fl ^ / kr.<br />

Falk.<br />

2) Gedichtet rom Professor Beiiitz M;iyr, in Musik gesetzt vom Pfarr-Orgnnisten<br />

Die erste Strophe lautete:<br />

König: seit wir dich gesehen<br />

So erhaben und so mild.<br />

Fangen wir an zu rerstehen,<br />

Was es heisse: Gottes Bild.<br />

Nicht <strong>de</strong>s Krieges Schlachtgesehicke,<br />

Nicht ein siegelschwer Papier;<br />

Nein! <strong>de</strong>r erste Deiner Blicke,<br />

Der Dich uns gab. gab uns Dir.<br />

Chor: Sehen muss man unsern König,<br />

MaH.:;$jßht ihm <strong>de</strong>n Vater an,<br />

Krön"-und Scepter glänzen wenig,<br />

Neben Dir, Maximilian.<br />

3) Nach <strong>de</strong>m a. h. Rescripte vom 9. August 1808 waren die Instrumente: eine<br />

Probst, Universität.<br />

18


— 274 —<br />

Bis zur Organisirung <strong>de</strong>r Universität blieb übrigens — mit Ausnahme <strong>de</strong>r<br />

Fächer- und Professoren-Vermehrung vorzüglich im Jahre 1808 — <strong>de</strong>r Hauptsache<br />

nach Alles im alten Zustan<strong>de</strong>. Die Direktoren stan<strong>de</strong>n fortwährend an <strong>de</strong>r<br />

Spitze <strong>de</strong>r Facultäten, selbst ein Prokanzler wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n im Jahre 1805 verstorbenen<br />

Kopf in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s theologischen Professors Koch aufgestellt, <strong>de</strong>r<br />

jedoch selbst bei <strong>de</strong>r Frohnleichnams-Prozession hinter <strong>de</strong>m theologischen Direktor<br />

Isser gehen musste.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Professoren trat v. Mersi von <strong>de</strong>r Philosophie zur juridischen<br />

Facultät über, Kurz wur<strong>de</strong> für medizinisch-gerichtliche Praxis, Braun für Vieharzneikun<strong>de</strong><br />

, Albane<strong>de</strong>r (früher Prosector) als Professor <strong>de</strong>r Anatomie, Hermann<br />

für Pathologie, Schöpfer junior statt seines Vaters für Chemie und Botanik angestellt.<br />

Die Studienfächer erhielten auch schon vor <strong>de</strong>r förmlichen Organisirung eine<br />

an<strong>de</strong>re Eintheilung nach bayrischem Fuss. Sie bestan<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Bekanntgebung<br />

im Regierungsblatte *) — theils aus allgemeinen Wissenschaften (beiläufig die<br />

philosophischen Fächer nach österreichischem Fusse) in vier Abtheilungen — Philosophie,<br />

Philologie mit Aesthetik, Geschichte, Mathematik mit Naturlehre, mit<br />

sechs Professoren, jedoch so, dass die Nebenfächer — Pädagogik, Anthropologie,<br />

Technologie, hebräische Sprache, Geschichte Deutschlands etc. von <strong>de</strong>n Professoren<br />

<strong>de</strong>r Hauptfächer o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Studien-Abtheilungen, z. B. hebräische Sprache von<br />

einem Professor <strong>de</strong>r Theologie, Pädagogik vom Direktor <strong>de</strong>r Normalhauptschule etc.<br />

gelehrt wur<strong>de</strong>, — theils aus positiven Wissenschaften, ebenfalls mit vier Abtheilungen<br />

— Religionslehre (Theologie) mit sechs Professoren, nebst Kirchenrecht, das<br />

<strong>de</strong>r juridische Professor Schuler gab, — Rechtswissenschaft mit fünf Professoren,<br />

— Arznei Wissenschaft mit neun Professoren, — kameralistische Wissenschaften<br />

(Staats- und Landwirthschaftslehre, Finanz-, Forst- und Baukunst) von verschie<strong>de</strong>nen<br />

Professoren an<strong>de</strong>rer Abtheilungen 2 ).<br />

§ 154.<br />

Noch verdient ausdrücklich das Ansehen und <strong>de</strong>r Einfluss bemerkt zu wer<strong>de</strong>n,<br />

welche die Universität, beson<strong>de</strong>rs die theologische Facultät, um diese Zeit bei<br />

<strong>de</strong>r Regierung, beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>n Ordinariaten gegenüber, genoss. Die Professoren •—<br />

alle königliche Käthe — gingen bei <strong>de</strong>m feierlichen Akte <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>skonstitution am 26. September 1808 zum Theil selbst <strong>de</strong>m A<strong>de</strong>l vor 3 ).<br />

Auf h. Befehl musston alle Aerzte Tirols, die nicht an österreichischen Universitäten<br />

doctorirt waren, bei <strong>de</strong>r Universität neuerlich geprüft wer<strong>de</strong>n. Während ein<br />

astronomische Pen<strong>de</strong>luhr ä 350 fl., ein Dollandisches Fernrohr mit 4 Schuh 3% Zoll<br />

Oeffnung ä 400 fl., ein kordaischer Kreis ä 1000 fl., ein Theodolit ä 400 fl., ein<br />

Hängekompass ä 15 fl., Mo<strong>de</strong>ll einer Dampfmaschine ä 1800 fl., zusammen 3965 fl. —<br />

aus eigener Privat-Dispositions-Kasse, sobald sie fertig sind, zu bezahlen. — Statt <strong>de</strong>r<br />

Dampfmaschine — als in gebirgigen Gegen<strong>de</strong>n wenig brauchbar — wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m<br />

20. November 1808 um einen Hardleyischen Sextant und einen Chronometer gebeten.<br />

— Uebrigens wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 16. April 1808 durch Zallinger, T. Mersi und Nitsche<br />

— damals Gymnasialrektor — das wissenschaftliche Armarium <strong>de</strong>s Stiftes Wüten zum<br />

Gebrauche <strong>de</strong>r Universität und <strong>de</strong>s Gymnasiums untersucht. Das Naturalienkabinet erhielt<br />

Zuwachs vom Schlosse Ambras und Stift Neustift. Vorzüglich wur<strong>de</strong> die Bibliothek<br />

aus Werken <strong>de</strong>r tirolischen Stifte vermehrt.<br />

1) Seite 967 vom Jahre 1808.<br />

2) Im Jahre 1807 wur<strong>de</strong> auch das noch bestehen<strong>de</strong> Lesekasino durch die Bemühung<br />

<strong>de</strong>s Hofkommissärs Grafen Arco errichtet, an <strong>de</strong>m die meisten Professoren<br />

gegen einen monatlichen Beitrag von 1 fl. Theil nahmen.<br />

3; Eph. th. ad h. d.


— 275 —<br />

Universitäts-Diplom für Hebammen bisher nur für Städte und grössere Orte gefor<strong>de</strong>rt<br />

*), für das Land aber sich mit <strong>de</strong>m Unterrichte bei Kreisärzten etc. begnügt<br />

wur<strong>de</strong>, mussten nun alle Hebammen <strong>de</strong>n Kurs an <strong>de</strong>r Universität hören.<br />

Der Einfluss <strong>de</strong>r theologischen Facultät ergibt sich daraus, dass alle Studiren<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Theologie, selbst <strong>de</strong>r bischöflichen Seminarien, in Innsbruck geprüft wer<strong>de</strong>n<br />

mussten. Als <strong>de</strong>r Eegens <strong>de</strong>s Brixener Seminars am Schlüsse <strong>de</strong>s Schuljahres<br />

1807 sich anfragte, ob diess auch dann zu geschehen habe, wenn sich die Professoren<br />

von Brixen prüfen Hessen, erklärte das Gubernium über Bericht <strong>de</strong>r theologischen<br />

Facultät, dass die Theologen von Brixen allerdings und zwar am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Schuljahres zur Prüfung in Innsbruck zu erscheinen haben 2 ). Bei diesen Prüfungen<br />

wur<strong>de</strong>n die Theologen häufig zu schwach befun<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r doch mit schlechten<br />

Klassen betheiligt 3 ). — Ueber Pfarrkonkurs - Elaborate von drei Competenten um<br />

die Pfarre JSie<strong>de</strong>rdorf erklärte sich im Jahre 1807 das theologische Direktorat<br />

we<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n Fragen noch Antworten zufrie<strong>de</strong>n und bemerkte, dass von <strong>de</strong>r Exeges<br />

<strong>de</strong>r hl. Schrift gar keine Meldung geschehe. Ueber 32 Pfarrkonkurs-Elaborate <strong>de</strong>r<br />

Trientner Diözese fiel das Gutachten <strong>de</strong>r theologischen Facultät dahin aus, dass die<br />

Antworten Unkenntniss <strong>de</strong>r Hermeneutik, natürlichen Theologie im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r positiven und in <strong>de</strong>r Katechetik die Fragen Ungeschicklichkeit <strong>de</strong>r Examinatoren<br />

verrathen, die <strong>de</strong>r wahren christlichen Moral bar nur nach Casuistik haschen<br />

und die biblische Exeges, Pastoral bei Kranken, Kanzelvortrag gar nicht berücksichtigen<br />

4 ). In <strong>de</strong>n Jahren 1808, 1810, 1811 und 1813 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Pfarrkonkurs<br />

für alle Priester Tirols bei <strong>de</strong>r Universität selbst abgehalten und die Arbeiten<br />

<strong>de</strong>r Konkurrenten von <strong>de</strong>n Professoren censurirt, wobei drei Klassen und in je<strong>de</strong>r<br />

Klasse drei Noten gemacht wur<strong>de</strong>n 5 ). Wie Prüfungsgegenstän<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r theologischen<br />

Facultät auch — nach damals noch bestehen<strong>de</strong>n österreichischen Gesetzen<br />

— theologische Thesen 6 ) und selbst die Direktorien 7 ) <strong>de</strong>r Ordinariate und<br />

Klöster vor <strong>de</strong>r Drucklegung zur Begutachtung mitgetheilt. Sogar als <strong>de</strong>r Innsbrucker<br />

Stadtpfarrer <strong>de</strong>m neuangekommenon Professor Thanner wogen seiner nicht<br />

geistlichen Kleidung Anstän<strong>de</strong> in Betreff <strong>de</strong>s Messelesens machte, wur<strong>de</strong> darüber<br />

vom Gubernium das theologische Studien-Direktorat vernommen.<br />

1) Es musste sohin von <strong>de</strong>r Vorschrift unter Maria Theresia (§ 90) abgekommen<br />

sein.<br />

2) Eph. th. 30. Juni 1807.<br />

3) So erhielt Georg Putzer schon Diakon am 6. April 1807 aus Hermeneutik,<br />

Dogmatik, Moral zweite Klasse, mit <strong>de</strong>m Gutachten <strong>de</strong>r Facultät au das Gubernium,<br />

ihn zur Priesterweihe nicht zuzulassen, da er Kirchengeschichte, Einleitung und Exeges<br />

<strong>de</strong>r hl. Schrift gar nicht gehört habe. (Eph. th. ad h. d.)<br />

4) Eph. th. 23. Janui,;, 23. Februar, G. April 1807. Dagegen klagt das Konstanzer<br />

Ordinariat in einem Schreiben vom November 1807, dass die Theoingen TOU<br />

<strong>de</strong>n Universitäten und Lyceen ohne beson<strong>de</strong>rs praktische Schrihkenntniss ankommen.<br />

5) Vgl. kCnigl. bayrisches Regierungsblatt vom Jahre 1807, S. 1662. Unter <strong>de</strong>m<br />

30. Dezember 1806 wur<strong>de</strong> vorgeschrieben, dass Candidaten <strong>de</strong>r ersten Kla.sse, aber nicht<br />

An<strong>de</strong>re, Pfrün<strong>de</strong>n mit einem Ertrage unter 600 fl., <strong>de</strong>ren Verleihung übrigens nach<br />

Ordnung <strong>de</strong>r Klassifikation und caeteris paribus nach <strong>de</strong>n Seelsorgsjahren zu geschehen<br />

hätte, dreimal an einen in <strong>de</strong>r Klassifikation Nächststeheu<strong>de</strong>n überlassen können. Wer<br />

keine Note erhielt, war zur Seelsorge nicht befähigt.<br />

6) Im Jahre 1807 erklärte die theologische Facultät Kirchenrechts-Thesen <strong>de</strong>s<br />

Stifts Wüten theilweise als irrig o<strong>de</strong>r doch <strong>de</strong>r Zeit nicht angemessen.<br />

7) Als die Facultät die Uebertmgung <strong>de</strong>r Feste auf <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Sonntag<br />

selbst in dmno officio begutachtete, musste das Ordinariat Trient und Brixen unter Berufung<br />

auf die Bulle Clemens XIV. dagegen protestiren.<br />

18*


— 276 —<br />

Von vorzüglich wichtigen Folgen war ein unter <strong>de</strong>m 21. August 1807 l ) abgegebenes<br />

Gutachten <strong>de</strong>r theologischen Facultät. Der Hofkommissär Graf Arco<br />

hatte <strong>de</strong>n Bischöfen geschrieben, sie möchten <strong>de</strong>m Willen <strong>de</strong>s Königs in Besetzung<br />

geistlicher Pfrün<strong>de</strong>n, die vom König auszugehen hätte, nachgeben. Der Bischof<br />

von Trient erwie<strong>de</strong>rte, nicht nachgeben zu können, da es sich um ein göttliches<br />

Hecht handle. Hierüber gaben, da das Gubernium die theologische Facultät zum<br />

Gutachten auffor<strong>de</strong>rte, zuerst Isser, Bertholdi und Spechtenhauser, dann über Zuthun<br />

<strong>de</strong>s frühern Seminardirektors etc. Albertini alle theologischen Professoren, sohin<br />

auch Craffonara, Koch und Feilmoser, durch Unterschrift <strong>de</strong>s vom Direktor Isser<br />

zur Versammlung mitgebrachten bereits rein geschriebenen Aufsatzes ihr Gutachten<br />

im Wesentlichen dahin ab: Der König kann allerdings salvo jure divino geistliche<br />

Benefizien vergeben, da dieCollation <strong>de</strong>r geistlichen Einkünfte keine geistliche, son<strong>de</strong>rn<br />

eine weltliche, <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sfürsten zustehen<strong>de</strong> Sache ist, von Patronen <strong>de</strong>r<br />

Kirche auch erfolgt, und die Kirchengeschichte unzählige Beispiele 1. f. Pfrün<strong>de</strong>n-<br />

Verleihungen aufweist. Die Ertheilung <strong>de</strong>r Jurisdiction, so wie das Urtheil über<br />

die Würdigkeit <strong>de</strong>s Competenten, welches <strong>de</strong>r Bischof im Zeugnisse über die Zulassung<br />

zum Pfarrkonkurse ausspricht, steht <strong>de</strong>m Bischof zu. Wollte <strong>de</strong>r Bischof<br />

sich nicht fügen, wäre er von <strong>de</strong>r Diözese zu entfernen und <strong>de</strong>m Domkapitel die<br />

Aufstellung eines Generalvikars aufzutragen — als se<strong>de</strong> episcopali vacante o<strong>de</strong>r<br />

impetita. Da <strong>de</strong>m Bischöfe beson<strong>de</strong>rs die Wahl ausser seiner Terna zu missfallen<br />

scheine, so wünsche die Facultät für <strong>de</strong>n Fall missliebiger Ordinariats-Vorschläge<br />

die Zurücksendung <strong>de</strong>rselben bis zur Vorlage einer annehmbaren Terna. — Diess<br />

Gutachten, über das in <strong>de</strong>r Hauptsache alle Professoren einverstan<strong>de</strong>n waren, und<br />

in <strong>de</strong>mselben nur <strong>de</strong>n Passus über Entfernung <strong>de</strong>s Bischofs theilweise etwas hart 2 )<br />

fan<strong>de</strong>n, wen<strong>de</strong>te das Gubernium nicht bloss auf <strong>de</strong>n Bischof von Trient, son<strong>de</strong>rn<br />

auch auf <strong>de</strong>n in gleicher Art sich äussern<strong>de</strong>n Bischof von Chur an (<strong>de</strong>ssen Aeusserung<br />

<strong>de</strong>r theologischen Facultät nicht bekannt gegeben wur<strong>de</strong>), ohne zu be<strong>de</strong>nken,<br />

dass das Churer Domkapitel als ausländisch nicht beauftragt wer<strong>de</strong>n konnte, einen<br />

Vikar <strong>de</strong>s Bischofs zu setzen. Weil man schriftlich nicht übereinkommen konnte,<br />

lud das Gubernium die Bischöfe von Trient, Chur und Brixen nach Innsbruck ein,<br />

was die zwei ersteren annahmen, während <strong>de</strong>r Bischof von Brixen sich mit Kränklichkeit<br />

entschuldigte. Die zwei'Bischöfe gaben auch in Innsbruck nicht nach und<br />

so wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bischof von Trient unter Begleitung <strong>de</strong>s Grafen Wolkenstein über die<br />

Grenze nach Salzburg, jener von Chur unter Begleitung <strong>de</strong>s Polizeidirektors Schubert<br />

über die Grenze nach Graubün<strong>de</strong>n am 24. Oktober 1807 gebracht, und dann in<br />

Trient zum Generalvikar <strong>de</strong>r Domherr Graf Spauer gewählt, <strong>de</strong>m auch die Jurisdiction<br />

über Vintschgau, das zum Churer ßisthum gehörte und welche <strong>de</strong>r Bischof<br />

in Augsburg nicht annahm, ohne Einstimmung etc. <strong>de</strong>s Churer Bischofs übergeben<br />

wur<strong>de</strong>. In einem öffentlichen Anschlage vom 21. November 1807 rechtfertigte<br />

Graf Arco die Deportation <strong>de</strong>r Bischöfe durch ihre falschen Berichte nach Koni,<br />

welches sich natürlich über diese Massregeln beschwerte. Uebrigens wur<strong>de</strong>n die<br />

Verfügungen in <strong>de</strong>r Triontner Diözese ohne Unruhen aufgenommen, während in<br />

Vintschgau gewaltige. Gährungen entstan<strong>de</strong>n, die zum Aufstand in Tirol im Jahre<br />

1809 sicher nicht wenig beitrugen. — Der König von Bayern — durch die tirolische<br />

Deputation in München nach <strong>de</strong>m Aufstan<strong>de</strong> auf diess ungeeignete Verfahren<br />

<strong>de</strong>r Regierung als Ursache <strong>de</strong>s Aufstan<strong>de</strong>s aufmerksam gemacht — erwie<strong>de</strong>rte, es<br />

1) Daher die theologischem Ephemeri<strong>de</strong>n diesen Tag als dies facultatis sacr»e<br />

nunquam obliviscendus angeben.<br />

2) duriuscula.


— 277 —<br />

•<br />

sei in Tirol nichts geschehen, als was die theologische Facultät in Innsbruck gebilliget<br />

habe 1 ). Der Bischof von Brisen gab über Benefizien-Besetzung, Pfarrkonkurs<br />

in Innsbruck, bei <strong>de</strong>m jedoch <strong>de</strong>r Rural<strong>de</strong>kan in Innsbruck intervenirte,<br />

nach, befahl auch Stifts-Conventualen von Fiecht, <strong>de</strong>m Regierungs-Auftrag, nach<br />

Vintschgau als Hülfspriester zu gehen, Folge zu leisten 2 ), wur<strong>de</strong> aber auch von<br />

<strong>de</strong>r Regierung ausgezeichnet, so dass er z. B. bei einer offenen Tafel <strong>de</strong>s Königs in<br />

Innsbruck seinen Platz zwischen König und Königin erhielt. Allein dass auch nach<br />

einem Schreiben <strong>de</strong>s Grafen Arco vom 6. Februar 1808 <strong>de</strong>r Subregens Feichter<br />

wegen Begünstigung und Verbindung mit <strong>de</strong>m Bischof in Chur und Verleitung<br />

königlicher ünterthanen zum Ungehorsam (so heisst es im Schreiben <strong>de</strong>s Guberniums)<br />

nicht mehr im Seminar, ja nicht mehr in Brixen belassen wer<strong>de</strong>n konnte<br />

und unter <strong>de</strong>m 15. Februar 1808 <strong>de</strong>r dortige Landrichter beauftragt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>nselben<br />

innerhalb 24 Stun<strong>de</strong>n nach Lienz zu instradiren, konnte auch in Brixen<br />

wegen <strong>de</strong>r grossen Achtung für Feichter nicht angenehm sein 3 ).<br />

§ 155.<br />

Kehren wir zur Organisirung <strong>de</strong>r Universität zurück. Das h. Organisirungs-<br />

Dekret vom 21. Oktober 1808 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität unter <strong>de</strong>m 20. November<br />

1) So versichert Feilmoser in <strong>de</strong>n theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n vom 21. August 1807<br />

vom Deputirten Graf Tannenberg nach <strong>de</strong>r Rückkehr von München selbst gehört zu<br />

haben. Dem Verfasser: „Tirol im Jahre 1809. Innsbruck 1853", <strong>de</strong>r Seite 3 ff. die<br />

Ursachen <strong>de</strong>s Tiroler Aufstnn<strong>de</strong>s sehr lobenswerth angibt, scheint diese sicher beachtenswerthe<br />

Veranlassung zur Behandlung <strong>de</strong>r Bischöfe und <strong>de</strong>s daraus entstan<strong>de</strong>nen Uebels<br />

nicht bekannt gewesen zu sein. Wenn übrigens die theologische Facultät kein weiteres<br />

Gutachten abgegeben hat, von welchem mir nichts bekannt ist, so besagt die Aeusserung<br />

<strong>de</strong>s Königs doch auch zu viel. Ob Professor Bertholdi, wie Flir: „Bil<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>n<br />

Kriegszeiten Tirols. Innsbruck 1846" sagt, nähern Antheil an <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Bischöfe<br />

hatte, ist mir unbekannt, wohl aber ist nicht alles dort Gesagte (<strong>de</strong>r Titel <strong>de</strong>s<br />

Aufsatzes ist Novelle, verspricht daher nicht streng historische Wahrheit) historisch<br />

richtig, z. B. was gera<strong>de</strong> von B. (ungezweifelt Bertholdi) gesagt wird: „eine hohe Gestalt<br />

in blauem Frack und gelben Nankins-Pantalons etc. — jetzt tritt er ein in schwarzer<br />

Staatsgalla mit bayrischem Or<strong>de</strong>nsband etc." Bertholdi hatte kein bayrisches Or<strong>de</strong>nsband,<br />

und Männer, die <strong>de</strong>n Bertholdi gut kannten, wissen von einer stutzermassigen<br />

Kleidung <strong>de</strong>sselben — sein Aeusseres war eher cynisch vernachlässigt — nichts. Flir<br />

hat wohl spätere Sagen etwas exaltirter Köpfe, z. B. <strong>de</strong>s Simon Platzer benützt, <strong>de</strong>r<br />

— damals in Vintschgau und auch verfolgt — allerlei hörte und zusammenschrieb. —<br />

Uebrigeus ist die beson<strong>de</strong>rs auch durch <strong>de</strong>n charakterlosen Honstetten beför<strong>de</strong>rte Aufregung<br />

in Vintschgau bekannt genug; er Hess die bravsten Priester exiliren, weil sie<br />

das Absag-Instrument vom Bi.schof in Chur, <strong>de</strong>r die Geistlichen von seiner Jurisdiction<br />

nicht entliess, nicht unterschrieben, daher dorthin versetzte Geistliche — Simon Köfler<br />

in Burgeis, Mathias Hermeter in S. Martin, Vincenz von Ambach in Platt etc. — als<br />

Schismatiker galten. Ein Kapuziner hatte, von S. Martin abgehend, bei seiner letzten<br />

Messe alldort das Ciboriurn geleert, nachher das ewige Licht ausgelöscht, dann erklärt,<br />

von jetzt an wer<strong>de</strong> hier keine gültige Messe mehr gelesen etc. Beim Pfarrkonkurs in<br />

Innsbruck im Jahre 1808 erschien kein einziger Priester von Vintschgau. Uebrigens<br />

übergab Rom mit Breve vom 3. und 7. September 1808 <strong>de</strong>n tirol.-chur. Diöcesan-Antheil<br />

<strong>de</strong>m Bischof von Brixen zur provisorischen Administration, wodurch aber die Ruho<br />

nicht hergestellt wur<strong>de</strong>. Der im Mai 1808 zum Pfarrer in Meran ernannte theologische<br />

Professor Koch resignirte nach erkannten Verhältnissen jener Pfarre bald nach <strong>de</strong>m<br />

Antritte <strong>de</strong>rselben wie<strong>de</strong>r, worauf sie Professor Jud versah.<br />

2) Wenigstens berichten diess die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n dieser Zeit.<br />

3) Honstetten soll <strong>de</strong>m Domprobst und Conshtorial-Präses in Brixen für <strong>de</strong>n Fall<br />

<strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rsetzlichkeit gegen die Regierungs-Anordnungen <strong>de</strong>n Verlust seiner Pfrün<strong>de</strong><br />

und <strong>de</strong>s Consistorial-Präsidiums in Aussicht gestellt haben. (Eph. th. 24. Okt. 1807.)<br />

Es ist nicht wahrscheinlich, dass ein Mann wie Baron Buol durch solche Drohungen<br />

sich hätte einschüchtern lassen.


— 278 —<br />

förmlich eröffnet und enthielt ihre Einrichtung nach <strong>de</strong>m Muster <strong>de</strong>r Landshuter<br />

Universität in IX Punkten, nämlich:<br />

I. Eintheilung <strong>de</strong>r Lehrgegenstän<strong>de</strong> — fast ganz nach <strong>de</strong>r bereits<br />

§ 152 angeführten Anordnung. Die Vorleseordnung war semestralisch 4 Wochen<br />

vor <strong>de</strong>m Anfang <strong>de</strong>s Lehrkurses <strong>de</strong>m Ministerium vorzulegen und nach <strong>de</strong>ssen Genehmigung<br />

in Druck zu legen. Ferien waren vom 15. April bis 1. Mai und<br />

15. September bis November. Nach Heften zu lehren, war verboten, die Wahl <strong>de</strong>r<br />

Vorlesebücher aber frei.<br />

II. Personale. Man unterschied or<strong>de</strong>ntliche, ausseror<strong>de</strong>ntliche undPrivat-<br />

Lehrer; <strong>de</strong>r Kang nach Facultäten war aufgehoben; sammtliche or<strong>de</strong>ntliche Professoren<br />

sind königliche Käthe. Ein Privatdocent muss geprüft und graduirt sein und<br />

sich auch durch eine Abhandlung und Vorlesung als tauglich ausweisen. Die<br />

sämmtlichen gegenwärtigen Lehrer wer<strong>de</strong>n bestätiget.<br />

III. Aka<strong>de</strong>mische Gesetze waren nach jenen von Landshut beson<strong>de</strong>rs<br />

gedruckt; eine privilegirte Gerichtsbarkeit gab es nicht.<br />

IV. Verfassung. Die Universität wird geleitet durch: Ministerium, Kreis-<br />

Commissariat, Senat, Rektor. Der Eektor wird jährlich mittelst verschlossener —<br />

zwei Namen enthalten<strong>de</strong>n — Zettel aller or<strong>de</strong>ntlicher Professoren gewählt und vom<br />

König bestätigt. Er hat die unmittelbare Aufsicht über die Universität, erstattet<br />

jährlich über <strong>de</strong>ren Zustand Bericht. Der Senat besteht aus vier beständigen, vom<br />

König genehmigten und aus vier abwechseln<strong>de</strong>n vom Senate gewählten Glie<strong>de</strong>rn<br />

unter <strong>de</strong>m Vorsitze <strong>de</strong>s Rektors. Er hat väterliche Disziplinargewalt, aber keine<br />

eigentliche Gerichtsbarkeit. Ein Prokanzler ist mit <strong>de</strong>n politischen Verhältnissen<br />

unverträglich.<br />

V. Verhältniss <strong>de</strong>r Universität zur Polizei. Oeffentliche Verhältnisse<br />

und Lokal-Ordnung handhabt nach <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Gesetzen die Polizei.<br />

VI. Verhältniss <strong>de</strong>r einzelnen Sektionen. Die allgemeine Sektion<br />

ertheilt nur einen philosophischen Grad. Wenn bei theologischen Promotionen<br />

Glaubensbekenntniss nöthig erachtet wird, ist es nur vor <strong>de</strong>r theologischen Facultät<br />

abzulegen. Vier Wochen vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Studienjahres berathet je<strong>de</strong> Sektion<br />

über Verbesserung ihrer Einrichtung und legt das Resultat <strong>de</strong>m Ministerium vor.<br />

Die Direktoren hören auf. Die Rechts-Facultät ist Spruch -Collegium.<br />

VII. Attribute. Ueber sammtliche Kabinete ist das Verzeichniss vom<br />

General-Commissariat zu legalisiren. Die naturhistorischen Sammlungen von Ambras<br />

und <strong>de</strong>r Burg sind mit jener <strong>de</strong>r Universität zu vereinigen. Die Professoren<br />

<strong>de</strong>r Physik und Chemie, danu <strong>de</strong>r Chirurgie und Anatomie haben sich wegen Anschaffungen<br />

zu verständigen. Anträge über Erweiterung <strong>de</strong>s botanischen Gartens<br />

und über Gewächshaus sind vorzulegen.<br />

VIII. Die Verwaltung <strong>de</strong>s Universitätsfon<strong>de</strong>s wird angeordnet mit<br />

<strong>de</strong>r Administration über Stiftungen.<br />

IX. Der Stand <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rmaligen Besoldungen wird bestätigt, eben so<br />

Spechtenhauser als Rektor, und als Senatsglied Isser und Bertholdi, Hammer und<br />

v. Mersi, Keesbacher und Nie<strong>de</strong>rmayr, Thanner undNitsche — jedoch wi<strong>de</strong>rruflich.<br />

Für das künftige Jahr tritt die gewöhnliche Wahl ein etc.<br />

Die aka<strong>de</strong>mischen Gesetze wur<strong>de</strong>n gedruckt (III.) und bestimmten in X Abschnitten<br />

und 23 Quartseiten das Betragen <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker in ihren verschie<strong>de</strong>nen<br />

Verhältnissen.<br />

Je<strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker musste im Matrikel-Instrumente eigenhändig an Ei<strong>de</strong>sstatt<br />

Gehorsam und Ehrfurcht gegen Rektor und Senat, Frömmigkeit, gutes Betragen,


— 279 —<br />

Vermeidung geheimer Gesellschaften *), endlich Befolgung <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Gesetze<br />

versprechen und dabei 3 fl. (für Rektor, Universitätskasse, Notar und Pe<strong>de</strong>ll),<br />

2 fl. für die Bibliothek und 24 kr. für ein Exemplar <strong>de</strong>r Universitätsgesetze, welches<br />

er erhielt, bezahlen. Die Matrikel wur<strong>de</strong> ihm — vom Rektor und Polizeidirektor<br />

gefertigt — zurückgestellt.<br />

Für aka<strong>de</strong>mische Promotionen bestan<strong>de</strong>n in je<strong>de</strong>r Facultät eigene Vorschriften,<br />

die jedoch Vieles gemein hatten und die Taxen für die examiniren<strong>de</strong>n Professoren,<br />

für die Promotion, für die Bibliothek (5 fl. bei je<strong>de</strong>r Promotion), für Diplom bestimmten<br />

und das ganze Verfahren ordneten 2 ).<br />

Durch einen Erlass vom 15. Dezember 1808 waren für acht Attribute <strong>de</strong>r<br />

Universität die bestimmten Beträge ausgesprochen 3 ).<br />

Nach <strong>de</strong>r Eröffnung <strong>de</strong>s Organisations<strong>de</strong>kretes war man vollauf mit <strong>de</strong>r Ausführung<br />

<strong>de</strong>sselben beschäftigt. Der aka<strong>de</strong>mische Senat wur<strong>de</strong> am 8. Dezember 1808<br />

durch Grafen Lodron als k. Commissär eingesetzt, und er begann am 12. Dezember<br />

seine Sitzungen mit <strong>de</strong>m Beschlüsse von Dankadressen an Seine Majestät, an <strong>de</strong>n<br />

Minister Montgelas, Grafen Arco etc.; am 4. Jänner 1809 beschloss er alle Donnerstag<br />

um 4 Uhr Sitzung zu halten. Am 9. Jänner wur<strong>de</strong>n in Gegenwart <strong>de</strong>s<br />

Commissariats-Rathes in Studien-Angelegenheiten (v. Mieg) nach einer Re<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Rektors in <strong>de</strong>r Aula aca<strong>de</strong>mica die Gesetze verlesen. Von <strong>de</strong>n vielen Senats - Verhandlungen<br />

mag Folgen<strong>de</strong>s angeführt wer<strong>de</strong>n: als Name <strong>de</strong>r Universität ward<br />

Leopoldino-Maximiliana gewählt; die frühere Prokanzler-Taxe bei Graduirungen soll<br />

<strong>de</strong>m Rektor zukommen; die Professoren Craffonara und Maurer sollen Prokuratoren<br />

<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten in Geld-Angelegenheiten ä 3 Prozent sein; zwölf neue Sigille sollen<br />

für die Universität angeschafft wer<strong>de</strong>n 4 ); Verzeichnisse <strong>de</strong>r Kabinete wur<strong>de</strong>n im<br />

Auftrage <strong>de</strong>s Organisations<strong>de</strong>kretes abgefor<strong>de</strong>rt; über die Spruchfähigkeit <strong>de</strong>r juridischen<br />

Facultät wur<strong>de</strong> Aufklärung erbeten; die Bibliothek erhielt eine neue Instruktion<br />

in 20 Paragraphen 5 ), und Alois Roggl, Stiftsherr von Wüten (im vorigen<br />

1) Pietatem veram, sobrios et compositos mores, vestitum honestum, et quidquid<br />

in oinni vita ingenuum et liberalem hominem <strong>de</strong>cet, sedulo seetaturum, secretas<br />

societates eujuseunque nominis sint, aversaturum etc.<br />

2) So war z. B. für die Promotion zum medizinischen Doctorat unter <strong>de</strong>m 8. Dezember<br />

1808 angeordnet, dass die Prüfung zu bestehen habe: 1. in schriftlicher Beantwortung<br />

<strong>de</strong>r vom medizinischen Professorenkollegiurn gestellten Fragen über Zulassung<br />

zur Prüfung, wo thunlich in lateinischer Sprache; 2. Behandlung eines Kranken und,<br />

wenn er zugleich Doctor <strong>de</strong>r Chirurgie wird, eine Sektion und Anlegung eines wichtigen<br />

Verban<strong>de</strong>s; 3. öffentliche Prüfung vor allen Professoren durch drei Stun<strong>de</strong>n; 4. Ausarbeitung<br />

einer druckwürdigen Schrift in lateinischer Sprache; 5. Verteidigung von<br />

approbirten ad valvas angeschlagenen Sätzen vor gewählten Opponenten, mit <strong>de</strong>r Freiheit,<br />

zu opponiren, auch für An<strong>de</strong>re. Der Eid, <strong>de</strong>n er ablegen musste, enthielt, dass<br />

ihm die Religion heilig sein wer<strong>de</strong>, dann <strong>de</strong>n schuldigen Gehorsam gegen Regierung,<br />

Achtung gegen literäre Institute, beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>s graduiren<strong>de</strong>n, Moralität, Fortsetzung <strong>de</strong>r<br />

Bildung, Dienst für die lei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Menschheit mit unermü<strong>de</strong>tem Eifer und Benützung<br />

aller Kräfte und strenge Gewissenhaftigkeit ohne alle Nebenabsichten.<br />

3) Nämlich: a. für Bibliothek jährlich 500 fl., b. Naturalien-Sammlung 250 fl..<br />

e. chemisches Laboratorium 200 fl., d. botanischen Garten 250 fl., e. chirurgische Instrumente<br />

200 fl., /. anatomisches Theater 100 fl., g. Veterinär-Institut 100 fl., h. Physikalisches<br />

Kabinet 300 fl.<br />

4) Sie wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m 13. Februar 1809 bewilligt, dann unter <strong>de</strong>m 14. April 1809<br />

84 fl. Vorschuss angewiesen und unter <strong>de</strong>m 18. Jänner 1811 wur<strong>de</strong>n sia an das Ministerium<br />

abzugeben befohlen.<br />

5) Bücher wer<strong>de</strong>n nur auf 4 Wochen ausgeliehen, vier Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Universität<br />

untersuchen jährlich dieselbe, je<strong>de</strong>r Professor übergibt jährlich ein Verzeichniss <strong>de</strong>r wichtigsten<br />

in seinem Fache erschienenen Werke; von je<strong>de</strong>m in Bayern erschienenen Druck-


— 280 —<br />

Jahre Gymnasial-Professor), wur<strong>de</strong> Bibliotheks-Adjunkt zur Verfassung eines Realkataloges,<br />

Beschreibung <strong>de</strong>r alten Druck- und Handschriften etc. — Beson<strong>de</strong>rs<br />

viele Mühe machte <strong>de</strong>m Senate. Professor Schultes mit seinen Anträgen und For<strong>de</strong>rungen,<br />

z. B. über manche von <strong>de</strong>n frühern Kabinets-Aufsehern Zallinger und<br />

Keesbacher angeblich nicht erhaltene Gegenstän<strong>de</strong>, Verbesserung <strong>de</strong>s Kabinets-<br />

Lokals und <strong>de</strong>r Dotation, Abstellung <strong>de</strong>r Semestral-Prüfungen, wogegen je<strong>de</strong>r<br />

Doctorand <strong>de</strong>r positiven Wissenschaften Doctor <strong>de</strong>r Philosophie sein soll; Erbauung<br />

eines Gewächshauses, wobei er mit Professor Machir in Streit kam etc. Ein im<br />

Naturalienkabiuet gefun<strong>de</strong>nes Sei<strong>de</strong>npapier mit astronomischen Beobachtungen <strong>de</strong>r<br />

Jesuiten in Peking wur<strong>de</strong> auf Schultes's Antrag an Herrn Zach nach Weimar<br />

geschickt. —<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker war im Jahre 1808 bis 1809 436 (99 von <strong>de</strong>r<br />

allgemeinen Klasse, 147 in <strong>de</strong>n drei theologischen, 98 in <strong>de</strong>n drei juridischen, 66<br />

in <strong>de</strong>n 4 medizinischen und 26 in <strong>de</strong>n zwei chirurgischen Lehrkursen).<br />

§.156.<br />

So grossartig, mit 30 Professoren, stand die Universität wohl niemals da, als wie<br />

nach <strong>de</strong>r Einrichtung unter Bayern. Allein sie erreichte nicht einmal ihre vollständige<br />

Organisirung, z.B. in <strong>de</strong>r Dotationsfrage, weil die bekannten Vorfälle <strong>de</strong>s Jahres 1809<br />

dazwischen traten. In diesem Jahre war Tirol, resp. Innsbruck, vom 14. April bis<br />

19. Mai und vom 29. Mai bis 2# Jyrfni, endlich vom 15. August bis 25. Oktober<br />

unter österreichischer, resp. Sandwirth llofer'scher Verwaltung. Dieser sechsmalige<br />

Regierungswechsel berührte natürlich auch die Universität mannigfaltig, worüber<br />

Einiges anzuführen ist.<br />

Nach <strong>de</strong>r Ankunft <strong>de</strong>r Oesterreicher wur<strong>de</strong>n am 22. April mit an<strong>de</strong>rn Civilbeamten<br />

auch die Professoren Bertholdi, Spechtenh auser und Schultes nach Klagenfurt,<br />

Ungarn und Böhmen abgeführt *). Der Unter-Intendant Roschman schrieb<br />

diese Massregel <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung einiger ehemaligen Landstän<strong>de</strong> — <strong>de</strong>s Prälaten von<br />

Wüten, Stadler's etc. — zu, <strong>de</strong>nen er habe nachgeben müssen. Schultes kam nicht<br />

mehr zurück, son<strong>de</strong>rn wur<strong>de</strong> Aka<strong>de</strong>miker <strong>de</strong>r Wissenschaften in München, dann<br />

Professor in Landshut; Bertholdi und Spechtenhauser aber stan<strong>de</strong>n im Jahre 1810<br />

wie<strong>de</strong>r, jedoch nicht zur nämlichen Zeit als Professoren ein. Die Rektorats-Akten<br />

hatte Letzterer bei seinem Abgange <strong>de</strong>m Professor Isser übergeben, welcher am<br />

23. April <strong>de</strong>m österreichischen Commissär davon die Anzeige machte. Da <strong>de</strong>r<br />

österreichische kommandiren<strong>de</strong> General Chasteler erklärt hatte, dass vor <strong>de</strong>r Hand<br />

Alles nach bayrischem Fusse fortzusetzen sei, wur<strong>de</strong> Isser am 27. April als provisorischer<br />

Rektor gewählt; am vorigen Tage hatte jedoch auf Antrag Roschman's<br />

<strong>de</strong>r Senior <strong>de</strong>r Universität, Professor Weinhart, die Ei<strong>de</strong>sformel für Oesterreich<br />

unterschreiben lassen. —<br />

Die Rektorswahl und die erbetenen nöthigen Ausgaben aus <strong>de</strong>r Rektoratskasse,<br />

die 1520 fl. 37% kr. enthielt, billigte <strong>de</strong>r provisorische Kreis-Commissär Trentinaglia.<br />

Der Senat boschloss, <strong>de</strong>n Anfang <strong>de</strong>s zweiten Semesters auf <strong>de</strong>n 2. Mai<br />

durch die Zeitungen bekannt zu geben. Allein diess kam an<strong>de</strong>rs. Die schon anwesen<strong>de</strong>n<br />

unbeschäftigten Stu<strong>de</strong>nten fassten <strong>de</strong>n Entschluss, eine Militärkompagnie<br />

•werke erhält die Bibliothek vom Verleger ein Exemplar; je<strong>de</strong>r Professor bezahlt beim<br />

Antritte seines Amtes für sie 22 fl. etc.<br />

1) Siehe Geschichte <strong>de</strong>r Deportirung königl. bayrischer Civilbeamten nebst Bemerkungen<br />

über gleichzeitige Kriegsereignisse. Von einem Deportirten 1810. 2 Bän<strong>de</strong>.<br />

Als Verfasser -wur<strong>de</strong> Schultes genannt.


— 281 —<br />

zu bil<strong>de</strong>n, und ihre Koryphäen (Witting, Drexel etc.) gingen am 18. April zum<br />

General Buol und Unter-Intendanten Koschman sich die Bewilligung hiezu und<br />

Professor v. Mersi als Hauptmann zu erbitten. Rektor Isser und Professor Feilmoser,<br />

diess hörend, suchten vergebens die Aka<strong>de</strong>miker auf <strong>de</strong>r Universität etwas<br />

abzukühlen, gingen dann unter Lärm zu Buol und Koschman, wo sie v. Mersi<br />

trafen, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Antrag von sich ablehnen wollte, und hörten da von Roschman, die<br />

Schulen können <strong>de</strong>rmalen nicht beginnen, es sei Manches darin zu än<strong>de</strong>rn, Buol<br />

hätte <strong>de</strong>n v. Mersi bereits als Hauptmann <strong>de</strong>kretirt und <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>n Befehl<br />

zum morgigen Ausrücken nach Scharnitz gegeben. Die drei Professoren hinterbrachten<br />

<strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten das Geeignete, und <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Senat überliess die<br />

Sorge für Montur etc. <strong>de</strong>m Hauptmann v. Mersi, <strong>de</strong>r am 29. April schon von Zirl<br />

aus dringend um Lebensmittel, Geld, Zulage <strong>de</strong>r Löhnung (täglich 30 kr.) für die<br />

Kompagnie von 216 Köpfen, die aber auf 194 herabsanken, einschritt. Als in<strong>de</strong>ssen<br />

<strong>de</strong>r Intendant Hormayr von Brixen, wo er das philosophische Studium bewilligte,<br />

ankam, gestattete er <strong>de</strong>r Universität, die ihm am 4. Mai aufwartete, die Rückkehr<br />

<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten-Compagnie, die am 7. Mai, vom Obrist Taxis und Major Kapferer<br />

. belobt, eintraf. Auf <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Tag waren Professoren und Stu<strong>de</strong>nten zum Erscheinen<br />

im Redoutensaale angewiesen; und da die Professoren bei Hormayr erschienen<br />

, um ihn in <strong>de</strong>n Saal zu begleiten, schickte er sie — mit Ausnahme <strong>de</strong>s<br />

einzigen Prorektors und Mersi's — in <strong>de</strong>n Saal voraus, liess dort angekommen die<br />

Stu<strong>de</strong>nten um sich und die Professoren einen Kreis bil<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>ssen Mitte er <strong>de</strong>n<br />

Mersi umarmte, die Namen <strong>de</strong>r in das Feld gezogenen Patrioten abfor<strong>de</strong>rte, <strong>de</strong>n<br />

Krieg als Kampf gegen Rohheit, Tyrannei etc. erklärte, die — nicht bald unterdrückt<br />

— vollständigen Vandalismus zur Folge haben müssten etc. Dann bestimmte<br />

er einige Stu<strong>de</strong>nten Vorarlbergs, welche dahin zurückkehrend zur Vertheidigung<br />

<strong>de</strong>s Vaterlan<strong>de</strong>s auffor<strong>de</strong>rn sollten, mit <strong>de</strong>r Aussicht auf hohe Belohnung<br />

bei glücklichem Erfolge; diese kamen aber — aller schriftlichen Autorisation bar<br />

— bald in die grösste Verlegenheit *). — In Bezug <strong>de</strong>r Universität bewilligte er<br />

die Studien wie<strong>de</strong>r zu beginnen, bestimmte aber — als auf Befehl <strong>de</strong>s Erzherzogs<br />

Johann — <strong>de</strong>n Professor Maurer als Prorektor, und nicht diesen, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n Professor<br />

Beer als Präses <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen Senats, <strong>de</strong>ssen Mitglie<strong>de</strong>r Maurer, Isser,<br />

Nitsche, Weinhart, Niedprmayr, Mayr und Hubel sein sollen; ferner für abgängige<br />

Professoren <strong>de</strong>n Cooperator Kok für die Moral, <strong>de</strong>n ehemaligen Professor Koch,<br />

nunmehrigen Kurat in Lermos, für Kirchengeschichte, endlich Professor Schöpfer<br />

für Naturgeschichte, und befahl die Studien nach österreichischem Fuss einzurichten,<br />

daher z. B. Thanner, obschon Verfasser von philosophischen Lehrbüchern, doch<br />

nach Karpe lehren musste. Kök lehrte die Moral bis 24. Mai 1810, wo sie wie<strong>de</strong>r<br />

Spechtenhauser übernahm, Kök aber zu seiner Pfarr-Cooperatur zurückkehrte;<br />

Koch erklärte, nur das von ihm früher gelehrte Fach <strong>de</strong>s neuen Bun<strong>de</strong>s zu übernehmen,<br />

daher Feilmoser auch die Kirchengeschichte bis zur Rückkehr Bertholdi's<br />

lehrte. —<br />

Aber die Franzosen und Bayern hatten am 11. Mai die Grenzen Tirols wie<strong>de</strong>r<br />

überschritten, und am 19. Mai bei <strong>de</strong>n schlechten Anstalten Chasteler's Innsbruck<br />

wie<strong>de</strong>r besetzt 2 ). — Am folgen<strong>de</strong>n Tag wartete die Universität <strong>de</strong>m Herzog von<br />

1) Darunter war <strong>de</strong>r noch leben<strong>de</strong> Pfarrer Hiller in Wollfurt, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Hergang<br />

eben so, wie die über diese Begebenheiten sehr ausführlichen theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n,<br />

erzählte.<br />

2) Hormayr liess bei seiner Flucht ein Proclama drucken, das <strong>de</strong>n General Jellachich<br />

mit 24,000 Mann bei S. Johann stehen liess, um die Bauern zum Tergeblichen Wi<strong>de</strong>rstand<br />

bei Schwaz und Vomp zu entflammen, die bekanntlich vom Feind eingeäschert wur<strong>de</strong>n


— 282 —<br />

Danzig, Le Febre und <strong>de</strong>m bayrischen General Baron v. Wre<strong>de</strong> auf, wobei Ersterer<br />

das abgebrannte Schwaz zur Unterstützung empfahl, daher am 23. Mai Professor<br />

Albane<strong>de</strong>r und Albertini zwei Wägen Klei<strong>de</strong>r und Nahrungsmittel mit 400 fl. Geld<br />

dahin brachten. Den sogleichen Wie<strong>de</strong>rbeginn (Fortsetzung) <strong>de</strong>r Vorlesungen<br />

machte wie<strong>de</strong>r Isser als provisorischer Eektor bekannt.<br />

Da Le Febre und Wre<strong>de</strong> sogleich nach Wien zogen und nur <strong>de</strong>r humane<br />

Deroi mit wenigen Truppen in Tirol blieb, an<strong>de</strong>rerseits Buol, Theimer, Hormayr,<br />

Speckbacher, Hofer die Bauern bearbeiteten, kam es schon am 25. Mai am Berg<br />

Isel zu Gefechten und am 29. Mai zum Abzug Deroi's aus Tirol.<br />

Die Studien gingen sehr unor<strong>de</strong>ntlich fort. Professor Maurer war abwesend,<br />

Koch, auf sein Gesuch wegzubleiben von Hormayr abschlägig beschie<strong>de</strong>n, kam erst<br />

jetzt; viele Stu<strong>de</strong>nten waren abwesend undwussten nicht einmal von <strong>de</strong>r Fortsetzung<br />

<strong>de</strong>r Vorlesungen, daher diese und die im August abzuhalten<strong>de</strong>n Prüfungen durch<br />

die Zeitung bekannt gemacht wur<strong>de</strong>n. Dem von <strong>de</strong>n Bauern ausgeplün<strong>de</strong>rten Notar<br />

Mühlbacher wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Eektoratskasse, die dann leer war, 180 fl. verabfolgt.<br />

— Die Aufregung wuchs mit je<strong>de</strong>m Tage. Am 28. Juni wur<strong>de</strong> in Hötting eine<br />

Prozession gehalten, bei <strong>de</strong>r das Waldbildniss dor Mutter Gottes von 6 Schimmeln<br />

unter- Begleitung von Spiessträgern, wobei auch ein Mohr figurirte, herumgezogen<br />

wur<strong>de</strong> und einige Aka<strong>de</strong>miker als Musikanten mitwirkten. Diese versoffen ihren Lohn<br />

dafür bis gegen Mitternacht und streiften dann lärmend durch die Gassen <strong>de</strong>r Stadt ! ).<br />

Da <strong>de</strong>rgleichen Stu<strong>de</strong>nten-Spektakel öfter vorfielen, warnte sie auf Auftrag <strong>de</strong>s Kreis-<br />

Commissariats ein Anschlag auf <strong>de</strong>r schwarzen Tafel, <strong>de</strong>r aber beschmutzt wur<strong>de</strong>.<br />

— Gegen En<strong>de</strong> Juli befahl Hormayr wie<strong>de</strong>r die Errichtung einer Stu<strong>de</strong>ntenkompagnie<br />

unter Professor Mersi, <strong>de</strong>r ernste Vorstellungen dagegen machte. Aber am<br />

23. Juli legte <strong>de</strong>r Prorektor <strong>de</strong>m Senate <strong>de</strong>n Befehl <strong>de</strong>s Stadtkommandanten De-<br />

Lama vor, die Kompagnie unter Hauptmann v. Mersi sogleich zu errichten. Da<br />

einerseits bereits <strong>de</strong>r Waffenstillstand bekannt wur<strong>de</strong>, an<strong>de</strong>rerseits Erzherzog Johann<br />

<strong>de</strong>m General Buol befahl, Tirol nur auf seinen Befehl zu verlassen, so erhielt<br />

v. Mersi nur nach Majoritäts-Beschluss <strong>de</strong>s Senats <strong>de</strong>n schriftlichen Auftrag, <strong>de</strong>m<br />

Befehle nachzukommen. Ungeachtet wie<strong>de</strong>rholter Vorstellungen dagegen und neuer<br />

Befehle 2 ) dafür kam es doch bis 29. Juli nicht zum Auszuge <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten, und<br />

an diesem Tage machte Buol <strong>de</strong>n Waffenstillstand, seinen Abzug und die Ermahnung<br />

zur Unterwürfigkeit bekannt, am folgen<strong>de</strong>n Tage aber zog wie<strong>de</strong>r Le Febre<br />

mit 27,000 Mann in Innsbruck ein.<br />

Die Studien lösten sich bei diesen Umstän<strong>de</strong>n von selbst auf. Einige Professoren<br />

prüften Stu<strong>de</strong>nten vor ihrem Weggehen wenigstens schriftlich, An<strong>de</strong>re gaben<br />

1) Vor <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>s Ex-Gymnasial-Präfekten Rigler, eines Exjesuiten, Hessen<br />

sie diesen in saecula saeculorum leben; vor Feilmoser's Wohnung schrieen sie: Kotier,<br />

bayrischer Hund, ist überall kund etc. ^<br />

2) Am 24. Juli wur<strong>de</strong>n die Stu<strong>de</strong>nten zusammenberufen; Viele erschienen nicht,<br />

An<strong>de</strong>re entfernten sich nach Bekanntgebung <strong>de</strong>s Befehls, die Uebrigen erklärten, nur<br />

mit Allen ausziehen zu •wollen etc. Die Schwierigkeiten wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Stadtkommandanten<br />

mit <strong>de</strong>r Unterschrift mehrerer Stu<strong>de</strong>nten bekannt gegeben: dieser aber sprach<br />

auf <strong>de</strong>r Stelle die Pflicht aller Waffenfähigen von 15 —50 Jahren zu einer Sturmkoropagnie<br />

aus. Am 25. Juli erfolgte daher die Formirung <strong>de</strong>r Liste. Mersi gab noch einmal<br />

<strong>de</strong>m Senate, dieser <strong>de</strong>r Schutz<strong>de</strong>putation die Schwierigkeiten bekannt, — dass die<br />

Meisten keine Waffen zu behan<strong>de</strong>ln wüssten, Juristen mit Italienern auszuziehen sich<br />

weigerten, von diesen Unruhen zu befürchten seien u. s. w. Am 26. Juli erwie<strong>de</strong>rte<br />

Kreis-Commissär Baron Schneeburg, die Stu<strong>de</strong>nten hatten nur in <strong>de</strong>r Stadt Dienste z«<br />

leisten. Aber am 29. Juli befahl De Lama, unverzüglich nach Eattenberg auszurücken,<br />

wozu sich um 5 Uhr die Stu<strong>de</strong>nten versammeln sollten etc.


— 283 —<br />

ihnen Zeugnisse ohne Prüfung; mancher Professor, z. B. Machir, war nicht mehr<br />

hier. Viele flüchteten sich nach <strong>de</strong>m Einzüge Le Febre's, wie <strong>de</strong>r Schulrath Kepler<br />

selbst, Professor Thanner, <strong>de</strong>r am 10. August, Professor Kurz 1 ), <strong>de</strong>r am 12. August<br />

abreiste etc.<br />

Die Professoren hatten bereits 6 Monate keine Besoldung erhalten.<br />

Bekanntlich musste Le Febre am 14. August Innsbruck und Tirol wie<strong>de</strong>r<br />

verlassen, und es trat die eigentliche Sandwirths-Kegierung ein, die ungeachtet<br />

<strong>de</strong>r Studien-Ferien doch auf die Universität manchen Einfluss nahm.<br />

Am 21. August wur<strong>de</strong>n die Professoren Feilmoser und Albertini 2 ) nebst <strong>de</strong>n<br />

zwei Gymnasialprofessoren Jud und Gilg 3 ) von zwei Schützen zuerst nach Steinach,<br />

dann nach Bruneck eskortirt. In Bruneck durften die Priester nur unter Militärwache<br />

Messe lesen; ihre Abführung in das Schloss Welsberg verhin<strong>de</strong>rte <strong>de</strong>r Landrichter<br />

Ottenthai von Taufers, <strong>de</strong>r auch bei <strong>de</strong>m unbärtigen Wörndtle ihren Aufenthalt<br />

in Taufers vermittelte. Jud wur<strong>de</strong> am 10. September nach Meran abgeführt,<br />

wo er nicht einmal Messe lesen durfte; dorthin wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 26. August auch<br />

<strong>de</strong>r Normalschuldirektor eskortirt. — Diesen Professoren wur<strong>de</strong>n im Jahre 1810<br />

die Deportations - Kosten vergütet. — Professor Isscr wur<strong>de</strong> wegen angeblicher<br />

Trunkenheit und Pflichtvergessenheit vom Kommandanten Hofer im Amte als provisorischer<br />

Rektor suspendirt, worauf die Professoren am 31. August beschlossen,<br />

<strong>de</strong>n Professor Maurer um Fortführung <strong>de</strong>s Prorektorats zu ersuchen und <strong>de</strong>m Isser<br />

ihr Bedauern auszudrücken; da Maurer das Prorektorat nicht annahm, führte es<br />

Exrektor Schuler.<br />

Die Regierung <strong>de</strong>kretirte auch die Herstellung <strong>de</strong>s Meraner Lyceums und <strong>de</strong>s<br />

theologischen Studiums in Brixen, für das die Professoren bestimmt wur<strong>de</strong>n 4 ) und<br />

über die Innsbrucker Studien-Anstalten wur<strong>de</strong> sich in einem Erlass vom 8. Oktober<br />

5 ) vom Oberkommando an die Lan<strong>de</strong>s-Administration dahin ausgesprochen:<br />

j,Da die hiesigen Lehranstalten, beson<strong>de</strong>rs die Universität je länger je mehr beim<br />

Oberhirten, beim Klerus und beim Volke in Misstrauen kommen und so Manche<br />

vom Lehrpersonale in Betreff ihrer Religions-Grundsätze, ihrer Lohron, ihres Benehmens<br />

gegen die Kirche etc. und zum Theil auch wogen ihrer Sittlichkeit <strong>de</strong>n<br />

nothwendigen guten Ruf bei <strong>de</strong>r tirolischen Kation verloren haben, so zwar, dass<br />

die Sicherung <strong>de</strong>r allgemeinen Ruhe und das Beste <strong>de</strong>r Lehranstalten, welche nicht<br />

von übel berüchtigten Lehrern besetzt sein dürfen, die Entfernung <strong>de</strong>r Professoren<br />

Bertholdi und Spechtenhauser und späterhin auch an<strong>de</strong>rer Professoren nothwendig<br />

machte, so kann die Oberkommandantschaft nicht umhin, darauf zu bestehen, dass<br />

solche Individuen von <strong>de</strong>r hiesigen Lehranstalt nicht mehr beizubehalten sind. * Es<br />

wird dann gesagt, Hubel sei schon im Jahre 1805 für ein Bureau bestimmt wor-<br />

1) Dieser reiste mit zwei Postoffizieren nach Unterinnthal, wur<strong>de</strong> beim hl. Kreuz<br />

unweit Sch&az von Bauern überfallen, in einem Hause auf <strong>de</strong>m nahen Berge erkannt<br />

und — jedoch ohne Zurückstellung <strong>de</strong>s abgenommenen Gel<strong>de</strong>s — entlassen. Von <strong>de</strong>n<br />

zwei Postoffizieren, die ziemlich viel Geld bei sich gehabt haben sollen, erfuhr man selbst<br />

auf späteres Vorladungs-Edikt nichts.<br />

2) Feilmoser wur<strong>de</strong> vom Meraner Schützenhauptmann Moser am 13. August von<br />

seiner Wohnung zu <strong>de</strong>n Kapuzinern, Albertini vom Hauptmann Achenthaler zum Wirth<br />

beim gol<strong>de</strong>nen Adler abgeführt; dahin kam am 20. August auch Feilmoser und die zwei<br />

Gymnasial-Professoren.<br />

3) Diese hatten im Jahre 1808 als Professoren <strong>de</strong>s Meraner Gymnasiums sich<br />

gegen <strong>de</strong>n Bischof von Chur nach <strong>de</strong>n Regierungs-Aufträgen gefugt und Jud hatte nach<br />

Koch's Resignation die Pfarre Meran eine Zeit lang verwaltet.<br />

4) Es waren Feichter, Sinnacher, Hofer, Unterbacher, Duregger und Soell.<br />

5) Concipiente Professore Koek, wie Rapp 1. c. S. 662 sagt.


— 284 —<br />

<strong>de</strong>n, Isser soll eine Pfrün<strong>de</strong> erhalten; dann wird das Lehrerpersonale nach einer<br />

<strong>de</strong>m Ordinariate im September zugefertigten Liste, da kein Lehrer ohne günstiges<br />

Zeugniss <strong>de</strong>s Bischofs anzustellen sei, für Theologie und Philosophie *), dann für<br />

das Gymnasium und die Normalhauptschule 2 ) neu bestimmt.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Bibliothek gab Hofer <strong>de</strong>n Befehl, die von <strong>de</strong>n Klöstern ihr zugekommenen<br />

Werke auszuschei<strong>de</strong>n und die verbotenen Bücher zu verbrennen.<br />

Hierüber beschloss <strong>de</strong>r Senat unter <strong>de</strong>m 18. September, Exrektor Isser mit Keesbacher<br />

und Zallinger soll bei <strong>de</strong>m General-Prov.-Administrator v. Beinhart, und<br />

beim Studien-Eeferenten v. An<strong>de</strong>rlan Vorstellungen machen, <strong>de</strong>m Bibliotheks-Adjunkten<br />

Böggl aber wur<strong>de</strong> aufgetragen, inconsulto senatu aca<strong>de</strong>mico in Zukunft hierin<br />

nichts zu thun. Dieser erwie<strong>de</strong>rte auf die Zuschrift, es sei nur ein Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Werke befohlen, eine Extradiction erfolge inconsulto administratore Provinciae nicht.<br />

Da <strong>de</strong>r Senat unter <strong>de</strong>m 20. September die spezifische Angabe <strong>de</strong>r ausgeschie<strong>de</strong>nen<br />

Bücher verlangte, erwie<strong>de</strong>rte Kögl unter <strong>de</strong>m 27. September, dass er sich eine<br />

solche Arbeit allein und noch dazu in <strong>de</strong>n Ferien verbitten müsse, übrigens diese<br />

Werke nach <strong>de</strong>n Eegierungs-Grundsätzen <strong>de</strong>n respektiven Eigenthümern zurückzustellen<br />

und nicht mehr als Bibliothekswerke zu betrachten sein dürften. Auf diese<br />

Erklärung wur<strong>de</strong> Eöggl nach Senatsbeschluss vom 2. Oktober vom Prorektor wie<strong>de</strong>r<br />

mündlich erinnert, inconsulto senatu aca<strong>de</strong>mico kein Buch wegzugeben.<br />

In dieser Senatssitzung wur<strong>de</strong> auch eine Einlage für Isser und <strong>de</strong>r Antrag<br />

wegen eines Anleihens zur Bezahlung <strong>de</strong>r Besoldungen <strong>de</strong>s Universitäts-Personals<br />

beschlossen, da selbst <strong>de</strong>r Stiftungs-Administrator v. Preu kein an<strong>de</strong>res Mittel<br />

hiezu wusste.<br />

Doch es nahte, wie bekannt, das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Sandwirth'schen Eegierung. Nach<strong>de</strong>m<br />

am 25. Oktober wie<strong>de</strong>r vom General Wre<strong>de</strong> Innsbruck besetzt und am 1. November<br />

<strong>de</strong>r Berg Isel in 1 1 /2 Stun<strong>de</strong>n mit Hülfe von mehr als 20 Kanonen genommen<br />

wor<strong>de</strong>n war, wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Professoren auf Befehl <strong>de</strong>s französischen Administrations-Commissärs<br />

Drouet d'Erlon vom 7. November be<strong>de</strong>utet, die Studien<br />

unverzüglich zu beginnen, wobei natürlich an eine Ausführung <strong>de</strong>r Hofer'schen<br />

Befehle Niemand <strong>de</strong>nken konnte.<br />

§ 157.<br />

Das letzte Jahr vor <strong>de</strong>r zweiten Aufhebung <strong>de</strong>r Universität verfloss unter<br />

manchen Nachwehen <strong>de</strong>s vorigen Jahres und Bemühungen die Verhältnisse zu<br />

1) Es war folgen<strong>de</strong>s, und zwar:<br />

I. Für Theologie: Pastoräl: Fuhrmann, Cooperator von Imst.<br />

Moral: Nikolaus Kök.<br />

Kirchengeschichte: Alois Röggl von Wüten.<br />

Bibelstudium: Koch und Alois Lamp von Stams.<br />

Kirchenrecht: Joh. Schuler.<br />

II. Für Philosophie: Logik etc.: Kaspar Hohenbalken in Meran.<br />

Mathes: Rainer, Gymnasial-Professor.<br />

Physik: Zallinger.<br />

Religion: Kaspar Hirn.<br />

Geschichte: Winter von Meran.<br />

Aesthetik: Servit Mayr, wenn er nicht nur Prediger, jedoch ra\t<br />

ganzem Gehalt bleibt.<br />

2) Für das Innsbrucker Gymnasium waren bestimmt:<br />

Kaspar Unterkircher, David Moritz, Alois Geiger, Peter Burgmann, Hermann<br />

Ma<strong>de</strong>r, als Präfekt <strong>de</strong>r Exjesuit Rigler. Nitsche ist zu quiesziren.<br />

Direktor <strong>de</strong>r Normalschule ist Piger etc.<br />

Eine Copie dieses Erlasses liegt bei <strong>de</strong>n Universitäts-Akten. Von <strong>de</strong>n juridischen und<br />

medizinischen Professoren ist keine Re<strong>de</strong>.


— 285 —<br />

ordnen; unter mancher Unordnung und Verwirrung und bald unter Furcht über<br />

Aufhebung <strong>de</strong>r Universität.<br />

Die abgängigen Professoren wur<strong>de</strong>n durch die im vorigen Jahre eingeleitete<br />

Supplirung ersetzt, ja in <strong>de</strong>r Theologie wur<strong>de</strong>n sogar Craffonora und Kok, welche<br />

durch die in Südtirol ausgebrochenen neuen Unruhen in <strong>de</strong>r Rückkehr von <strong>de</strong>n<br />

Ferien aus Kortsch verhin<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n, im Dezember durch <strong>de</strong>n Serviten Voglsanger<br />

und <strong>de</strong>n Pfarrcooperator Eiedl durch einige Wochen supplirt. Thanner und Machir<br />

erhielten zwar <strong>de</strong>n Auftrag, nach Innsbruck zurückzukehren; allein Machir kam<br />

— durch Krankheit sich entschuldigend — gar nicht, und Thanner ging, ohne<br />

seine Lehrkanzel anzutreten, nach Gastein in das Bad, daher auch diese Lehrkanzeln<br />

supplirt wer<strong>de</strong>n mussten. Stapfs Kanzel, <strong>de</strong>r am 16. Okt. 1809 starb, wur<strong>de</strong> gar<br />

nicht versehen; die Universität bezeichnete zwar für ihn <strong>de</strong>n ßaubeamten Patschei<strong>de</strong>r,<br />

<strong>de</strong>ssen Zeugnisse und Aeusserung auch das Kreis-Commissariat abfor<strong>de</strong>rte, jedoch<br />

unter <strong>de</strong>m 10. Februar 1810 die Supplirung durch einen schon bestehen<strong>de</strong>n Professor<br />

auftrug, da ein Antrag hierüber erst mit <strong>de</strong>in Berichte über die hiesigen<br />

Lehr- und Bildungs-Anstalten an Seine Majestät gestellt wer<strong>de</strong>n könne; aliein kein<br />

Professor übernahm diese Supplirung, die Prüfung von Stapf's ungeprüften Schülern<br />

jedoch v. Mersi gegen eine Taxe von 2 fl. Die eigene Lehrkanzel für praktische<br />

Mathematik und Technologie hörte mit <strong>de</strong>m Ableben <strong>de</strong>s ersten Professors dieses<br />

Faches wie<strong>de</strong>r auf 1 ).<br />

Den Stu<strong>de</strong>nten suchte man das vorige Jahr möglichst unschädlich zu machen.<br />

Damit sie wegen ausständiger Prüfungen an <strong>de</strong>r Aufnahme weniger gehin<strong>de</strong>rt wür<strong>de</strong>n,<br />

wur<strong>de</strong> die Inscription bis nach Neujahr verschoben, bis wohin sie die Prüfungen<br />

nachtragen könnten. Immatrikuliren konnte man sich noch später lassen. Die<br />

im zweiten Semester <strong>de</strong>s vorigen Jahres ungeprüften Schüler <strong>de</strong>r letzten Gymnasialklasse<br />

wur<strong>de</strong>n in das allgemeine Studium (Philosophie), jedoch mit <strong>de</strong>m aufgenommen,<br />

dass sie dasselbe zwei Jahre zu hören hätten; die immatrikulirten und aus<br />

einigen Fächern geprüften Aka<strong>de</strong>miker wur<strong>de</strong>n wegen Aufsteigens nicht weiter belästigt.<br />

Die Zeugnisse über in Brixen und Trient absolvirte Philosophie wur<strong>de</strong>n<br />

anerkannt. Und da manche Stu<strong>de</strong>nten Zeugnisse über gehörte Katurgeschichte<br />

und Mathematik haben wollten, schrieb <strong>de</strong>r Rektor <strong>de</strong>sswegen an Schultes und<br />

Machir, die sich aber mit <strong>de</strong>m bei <strong>de</strong>r Verwirrung ihrer Abreise von Innsbruck<br />

verlornen Kataloge ihrer Schüler entschuldigten, wobei Machir sich ungemein verbindlich<br />

über seinen Aufenthalt in Innsbruck äusserte.<br />

Der französische Administrations-Commissär Drouet d' Erlon hatte bei einer<br />

Audienz <strong>de</strong>s Eektors und <strong>de</strong>r Senioren <strong>de</strong>r Universität Misstrauen gegen die Professoren<br />

geäussert; daher wur<strong>de</strong> ihm nach vorläufiger Besprechung mit <strong>de</strong>m bayrischen<br />

Hofkommissär v. Türkheim und Baron v. Heinhart am Anlange <strong>de</strong>s Schuljahres<br />

eine Vertheidigungs-Schrift in französischer Sprache überreicht und eine<br />

solche übergab auch v. Mersi über sein Benehmen im vorigen Jahre, <strong>de</strong>ssen Angaben,<br />

insoweit sie die Universität betrafen, von dieser auf sein Ansuchen bestätiget<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Dem Bibliotheks-Adjunkten Köggl wie<strong>de</strong>rholte <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Senat unter<br />

<strong>de</strong>m 10. November 1809 die schon früher gegebenen Weisungen, und da die Bibliothek<br />

nicht selten und selbst ausser <strong>de</strong>n Amtsstun<strong>de</strong>n auch von Offizieren besucht<br />

1) Stapfs Ableben machte <strong>de</strong>r Universität auch manche an<strong>de</strong>re Mühe, da er seit<br />

1805 -wegen Fusslei<strong>de</strong>n die Vorlesungen nur mehr in seinem Zimmer geben konnte und<br />

dazu von <strong>de</strong>n Kabineten Manches zu sich bringen Hess, was man nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong> nicht<br />

fand, znmal er Manches, z. B. Vegas Logarithmen, sogar Stu<strong>de</strong>nten mitgetheilt hatte


— 286 —<br />

und Bücher nach Hause genommen wur<strong>de</strong>n, so wollte ßöggl <strong>de</strong>n Bibliotheks-<br />

Schlüssel einem Professor übergeben, <strong>de</strong>n jedoch <strong>de</strong>r bezeichnete zunächst bei <strong>de</strong>r<br />

Bibliothek wohnen<strong>de</strong> Professor Witsche nicht annahm; man wen<strong>de</strong>te sich sohin an<br />

<strong>de</strong>n Sekretär <strong>de</strong>sDrouet um einen Befehl zur Abstellung dieser Missbräuche; Drouet<br />

verbot das Wegnehmen von Büchern selbst gegen Empfangsscheine, und da Eöggl<br />

diess sogar auf die Professoreu aus<strong>de</strong>hnte, machte <strong>de</strong>r Senat unter <strong>de</strong>m 10. Febr. 1810<br />

die Anordnung, je<strong>de</strong>r Borger eines Buches habe seinen Namen etc. in ein alphabetisch<br />

geordnetes Vormerkbuch eigenhändig einzutragen und <strong>de</strong>r Adjunkt dort bei<br />

<strong>de</strong>r Zurückstellung <strong>de</strong>s Buches <strong>de</strong>n Empfang eigenhändig zu bestätigen.<br />

Manche Verwirrung machten in diesem Jahre die Promotionen zu aka<strong>de</strong>mischen<br />

Wür<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nen man es nicht so genau nahm, zumal bei <strong>de</strong>r Furcht <strong>de</strong>r<br />

Aufhebung <strong>de</strong>r Universität. Die vorgeschriebene Dissertation und Disputation wur<strong>de</strong><br />

manchem Doctoran<strong>de</strong>n nachgesehen, ja in <strong>de</strong>r Medizin sich mit <strong>de</strong>r alleinigen schrift<br />

liehen Prüfung begnügt. Insbeson<strong>de</strong>re kam bei einem Doctoran<strong>de</strong>n Bertolini <strong>de</strong>r Fall<br />

vor, dass man die rigerosen Prüfungen zur Approbation als genügend anerkannte, mit<br />

Ausnahme jener über die Materia medica, die Professor Luzenberg gab; Bertolini<br />

musste also das Fach noch einmal hören, was er auch zur Zufrie<strong>de</strong>nheit <strong>de</strong>s Professors<br />

that. Nun wollten die übrigen Professoren <strong>de</strong>m Bertolini das Doctordiplom<br />

ausfertigen, wogegen sich jedoch Luzenberg sträubte, und als diese Ausfertigung<br />

selbst das Kreis-Commissariat befahl, an das Ministerium rekurirte. Jetzt ta<strong>de</strong>lte<br />

selbst das Kreis-Commissariat <strong>de</strong>n Vorgang, weil man <strong>de</strong>n Bertolini, wenn er bei<br />

<strong>de</strong>n rigerosen Prüfungen nicht bestand, einfach hätte abweisen, sonst ihm das<br />

Diplom nicht vorbehalten sollen. Das Ministerium rügte unter <strong>de</strong>m 22. Febr. 1810<br />

scharf, dass man ohne Dissertation und Disputation Diplome ausfertigte, und verbot<br />

<strong>de</strong>m Bertolini das Diplom zu übergeben, bevor er nicht durch Dissertation,<br />

öffentliche Prüfung und Disputation <strong>de</strong>n Vorschriften genügt hätte.<br />

Das grösste Anliegen war bald die Sorge über <strong>de</strong>n Fortbestand <strong>de</strong>r Universität.<br />

Wenn auch im Dezember die Uebersendung <strong>de</strong>r zwölf Universitäts-Sigille<br />

und <strong>de</strong>r Befehl an Machir und Thanner zur Eückkehr nach Innsbruck keine ungünstigen<br />

Zeichen für <strong>de</strong>n Fortbestand waren, so fan<strong>de</strong>n sich doch schon im Erlasse<br />

, mit welchem die Supplirung <strong>de</strong>r Mathematik durch Mersi genehmigt wur<strong>de</strong>,<br />

Zweifel erregen<strong>de</strong> Ausdrücke, und Bertholdi, <strong>de</strong>r sich noch in München aulhielt,<br />

wur<strong>de</strong> ersucht, sich an die nach Beilegung <strong>de</strong>r Unruhen abgeschickte Tiroler Deputation<br />

anzuschliessen und sich für die Universität zu verwen<strong>de</strong>n, was er jedoch<br />

ohne beson<strong>de</strong>re Vollmacht und Genehmigung nicht thun zu dürfen erklärte. Man<br />

schickte ihm unter <strong>de</strong>m 9. Dezember auch eine Abschrift von <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Drouet<br />

übergebenen Vertheidigungs-Schrift <strong>de</strong>r Universität. Bertholdi berichtete noch im<br />

nämlichen Monate, dass das Schicksal <strong>de</strong>r'Universität vom Schicksale Tirols abhänge<br />

und erstere nicht bleibe, wenn letzteres getheilt wer<strong>de</strong>. — Ungeachtet <strong>de</strong>r<br />

nachhin ausgesprochenen Theilung Tirols kam doch keine Entscheidung über die<br />

Universität während <strong>de</strong>s Verlaufes <strong>de</strong>s Schuljahres, obschon die Hoffnung auf <strong>de</strong>n<br />

Befehl, in <strong>de</strong>r Universität Lokalien für Beamte herzurichten, weil <strong>de</strong>r Kronprinz die<br />

ganze Burg für sich benöthige, noch mehr schwand. — Als am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Schuljahres<br />

noch keine h. Entschliessung angelangt war und <strong>de</strong>r Itektor um Holz für<br />

das künftige Schuljahr ansuchte, wur<strong>de</strong> vom Kreis-Commissariat erwie<strong>de</strong>rt, dass<br />

vorher die Entscheidung über die Universität abzuwarten sei. Noch am 4. November<br />

machte <strong>de</strong>r Senat bei <strong>de</strong>m Umstän<strong>de</strong>, dass Professoren <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität<br />

in München während <strong>de</strong>r Ferien von hochgestellten Beamten <strong>de</strong>n Antrag,<br />

die Universität wenigstens im ersten Semester <strong>de</strong>s Schuljahres noch bestehen zu<br />

lassen, vernommen hätten, eine energische Vorstellung, das Schuljahr beginnen zu


— 287 —<br />

dürfen, da die Zeit hiezu schon verflossen sei, so viele Stu<strong>de</strong>nten darauf warten,<br />

Wohlthäter sonst die Unterstützung entziehen, kein Aka<strong>de</strong>miker bei <strong>de</strong>r Ungewissheit<br />

ein Quartier bestellen könne u. s. w. Aber auch diese Vorstellung gab das<br />

Kreis-Commissariat ohne an<strong>de</strong>re Erledigung nach München, wo <strong>de</strong>r König unter<br />

<strong>de</strong>m 25. November 1810 endlich die Aufhebung <strong>de</strong>r Universität beschloss.<br />

§ 158.<br />

Ueber die Verhältnisse <strong>de</strong>r Universität zu <strong>de</strong>n Dikasterien, über die beson<strong>de</strong>re<br />

Wirksamkeit <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen Senates in innern und äussern Universitäts-Angelegenheiten<br />

, o<strong>de</strong>r über Begebenheiten, welche die Universität beson<strong>de</strong>rs interessirten,<br />

ist ausser <strong>de</strong>n bereits erwähnten Ereignissen in dieser Perio<strong>de</strong> nichts Beson<strong>de</strong>res<br />

anzuführen.<br />

Auch zeichnete sich die Universität während <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> ihres zweiten Bestehens<br />

vom Jahre 1792 bis 1810 we<strong>de</strong>r durch beson<strong>de</strong>rs hervorragen<strong>de</strong> Professoren, noch<br />

durch die Achtung im Lan<strong>de</strong> aus.<br />

Einige Professoren verdienen jedoch Erwähnung, da Mehrere Schriftsteller<br />

waren. So veröffentlichte Stadler — im Jahre 1756 Jesuit, vom Jahre 1777 bis<br />

1783 Professor <strong>de</strong>r griechischen Sprache am Gymnasium und seit 1780 auch <strong>de</strong>r<br />

Physik an <strong>de</strong>r Universität und seit 1786 <strong>de</strong>r Katurgeschichte am Lyceum, dann<br />

an <strong>de</strong>r Universität bis 1799 — ein Paar Schriften im Drucke l ). Stapf, ein Schüler<br />

<strong>de</strong>s Franz Zallinger, von Prien bei Lan<strong>de</strong>ck, wusste seine Schüler für sein Fach zu<br />

beleben und bil<strong>de</strong>te eine Schule. Der Plan seiner Vorlesungen — im Jahre 1782<br />

von <strong>de</strong>r Hofstelle genehmigt — wur<strong>de</strong> vom Gubernium und im Jahre 1798 etwas<br />

verän<strong>de</strong>rt von ihm selbst <strong>de</strong>m Drucke übergeben 2 ). Auch Laiharding, <strong>de</strong>r nur<br />

wenige Jahre Professor war, liess Mehreres drucken 3 ). Die im Jahre 1808 von<br />

<strong>de</strong>r bayrischen Eegierung nach Innsbruck versetzten Professoren Thanner und<br />

Schultes waren auch fruchtbare Schriftsteller, — Ersterer Canonicns von Matsee,<br />

ein enthusiastischer Verehrer <strong>de</strong>r Schelling'schen Philosophie *), Letzterer ein Freigeist,<br />

ohne sich jedoch in Innsbruck als solchen zur Schau zu tragen, sonst ein<br />

Mann von Kenntnissen und Geschicklichkeit, <strong>de</strong>r währeud seines kurzen Aufenthalts<br />

in Innsbruck durch seine Vorlesungen und Einrichtung <strong>de</strong>s Naturalienkabinetes<br />

1) Unvermögen <strong>de</strong>s Glockengeläutes, die Gewitter zu vertreiben. — De satione.<br />

— Nachrichten von ihm gibt <strong>de</strong>r: Innsbrucker wöchentlicher Anzeiger vom Jahre 1799<br />

Nr. Jl. (Vgl. § 138, S. 250.)<br />

2) „Nachrichten von <strong>de</strong>m öffentlichen Unterricht und Uebersicht <strong>de</strong>r Lehrgegenstän<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r praktischen Mathematik und Technologie an <strong>de</strong>r k. k. Universität zu Innsbruck<br />

unter <strong>de</strong>m Lehramte <strong>de</strong>s Prof. Jos. Stapf."' Der Plan seiner Vorlesungen war<br />

beiläufig folgen<strong>de</strong>r: I. Jahr: Allgemeine Rechenkunst — Rechnungsführung nach doppelter<br />

Buchhaltung — Geometrie und Trigonometrie — Nivellirung, Markschei<strong>de</strong>kunst,<br />

Berechnung <strong>de</strong>r Körper nach Inhalt. II. Jahr: Mechanik — Hydraulik — Navigation<br />

und Brückenbau — Strassenbau und Nebenbefestigung — bürgerliche Baukunst. Dazu<br />

das Praktische: Bau-Ueberschläge, Entwürfe, Eintheilung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>, Bau-Risse; —<br />

Militär-Architektur, Regeln für Festungen. — In <strong>de</strong>r Technologie behan<strong>de</strong>lt er beson<strong>de</strong>rs<br />

die Künste in und für Tirol. Seine Lehrkurse gingen aber auch über zwei Jahre. —<br />

Eine Biographie über ihn schrieb Prof. v. Mersi: ..Neue Zeitschrift <strong>de</strong>s Ferdinan<strong>de</strong>ums,<br />

VII. Bändchen. 1841. u Seine Schriften hatten die Vignette eines <strong>de</strong>n Mond anbellen<strong>de</strong>n<br />

Hun<strong>de</strong>s.<br />

3) Schon vor <strong>de</strong>m Antritte <strong>de</strong>r Professur: Beschreibung <strong>de</strong>r Tiroler Insekten, 2 B.<br />

— Ueber Wetterläuten. — Als Professor seine Antrittsre<strong>de</strong>: Ueber das Angenehme <strong>de</strong>r<br />

Naturgeschichte, dann Manuale botanicum, — Vegetabilia Europaea und An<strong>de</strong>res.<br />

4) Thanner kam bei <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Universität nach Salzburg, wo er in<br />

hohem Alter starb.


— 288 —<br />

interessirte. — In <strong>de</strong>r medizinischen Facultät hatten mehrere Professoren guten<br />

Kuf als praktische Aerzte, wie Keesbacher, Nie<strong>de</strong>rraayr, Luzenberg; aber sie waren,<br />

so viel bekannt, keine literarischen Celebritäten. Protomedicus Scherer gab seine<br />

Lehramts-Antritts-ße<strong>de</strong> und in Zeitschriften mehrere Aufsätze in <strong>de</strong>n Druck, liess<br />

sich beson<strong>de</strong>rs die Landwirthschalt angelegen sein und bewirkte die a. h. Entschliessung<br />

vom 4. Juni 1794, nach welcher die bei Errichtung <strong>de</strong>r Ackerbaugesellschaft<br />

bewilligten Prämien von 1, 2 und 3 Dukaten wie<strong>de</strong>r jährlich vertheilt<br />

wer<strong>de</strong>n durften. In <strong>de</strong>r juridischen Facultät bemühten sich die Professoren, ihre<br />

Schüler zu guten Beamten zu unterrichten; aber durch literäre Thätigkeit zeichnete<br />

sich ausser Banniza, <strong>de</strong>r von 1768 bis 1798 Professor war (§ 113), Keiner aus.<br />

Als Professor war Beer — nachmals Landrechts-Präsi<strong>de</strong>nt — beson<strong>de</strong>rs gelobt.<br />

Auch von <strong>de</strong>n theologischen Professoren, die in dieser Perio<strong>de</strong> abtragen, ist nichts<br />

weiter zu erwähnen. — Nicht unerwähnt aber darf noch Jellenz (§§ 117, 138)<br />

bleiben, <strong>de</strong>r im Jahre 1805 als juridischer Direktor starb *), — ein etwas frei gesinnter,<br />

aber sehr braver Mann, <strong>de</strong>m Benitz Mayr auf sein Ableben eine Trauerre<strong>de</strong><br />

auf <strong>de</strong>r Universität hielt, die gedruckt wur<strong>de</strong> — so viel bekannt die letzte auf ein<br />

Universitätsglied. Die Leiche trugen acht Juristen zu Grabe, Gubernium und Appellationsgericht<br />

folgten ihr. Er ist auch <strong>de</strong>r Letzte, <strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>r Universitäts-Aula<br />

ein bleiben<strong>de</strong>s Denkmal — eine Büste von Blei, unter Zauner's Leitung von einem<br />

Tiroler in Wien verfertigt — aufgestellt wur<strong>de</strong>. Die Juristen gingen durch einen<br />

Monat in Trauer.<br />

Vielleicht wür<strong>de</strong> die Universität unter Bayern sich zu einem grössern Kufe<br />

erschwungen haben, wenn sie länger bestan<strong>de</strong>n hätte. Unter Oesterreich konnte sie<br />

wegen <strong>de</strong>r Beschränktheit ihres Fon<strong>de</strong>s, bei <strong>de</strong>r kleinen Zahl <strong>de</strong>r Professoren, bei<br />

<strong>de</strong>n ihr zu Gebot stehen<strong>de</strong>n Lehrmitteln etc. <strong>de</strong>n aufstreben<strong>de</strong>n grössern Universitäten<br />

von Wien und Prag wohl nicht das Gleichgewicht halten; sie gehörte zu <strong>de</strong>n<br />

kleinen Universitäten, wie man sie seit Kaiser Joseph II. unterschied.<br />

In Tirol selbst, wo die Grundsätze <strong>de</strong>r Josephinischen Eegierung in <strong>de</strong>r Masse<br />

<strong>de</strong>s Volkes nie Wurzel fassten, war man schon <strong>de</strong>sswegen, weil jene Grundsätze<br />

nach <strong>de</strong>r allgemeinen Meinung in die Universität nur zu sehr eingedrungen waren<br />

und vertreten wur<strong>de</strong>n, mit ihr im Allgemeinen wenig zufrie<strong>de</strong>n, zumal auch die<br />

Ordinariate mit ihr nicht in gutem Benehmen stan<strong>de</strong>n (§§ 149, 150) und <strong>de</strong>n<br />

geistlichen Korporationen die Abhängigkeit von ihr nicht angenehm sein konnte 2 )-<br />

1) Die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n sagen von ihm: vir ex omni parte doctus,<br />

sapiens, justi tenax et humanus ac fervidus sobriae intemerataeque religionis christianae<br />

eultor. — In <strong>de</strong>r Trauerre<strong>de</strong> auf Maria Theresia am 20. Dezember 1780 sagt er unter<br />

An<strong>de</strong>rm: Durch diese unsere Mutter fing es an, im südlichen Deutschland zu tagen.<br />

Sie hat die Weltweisheit, die unter <strong>de</strong>r Tyrannei <strong>de</strong>r Scolastik so lange seufzte, in ihre<br />

natürliche Freiheit gestellt. Sie hat für die Kunst <strong>de</strong>r Künste, das Leben <strong>de</strong>r Menschen<br />

zu erhalten, die erfahrensten Lehrer gewählt, kostbare botanische Gärten angelegt, unzählige<br />

Siechenhäuser gestiftet und <strong>de</strong>m angehen<strong>de</strong>n Arzt am Bette <strong>de</strong>s Kranken seine<br />

Kunst zu prüfen geboten. Sie hat die Jurispru<strong>de</strong>nz von <strong>de</strong>r Schikane geson<strong>de</strong>rt, sie<br />

zum Heiligthum <strong>de</strong>r Gesetze, zur Lehrerin <strong>de</strong>r Rechtlichkeit, zur Schule <strong>de</strong>r menschlichen<br />

Pflichten geweiht. Durch sie re<strong>de</strong>t die Religion nicht mehr durch laue Casuist«*<br />

zu uns; erklärt uns Gottes Geheimnisse, ist nicht mehr selbst Geheimniss; ist uns<br />

Führerin durch das Leben, die Kuppen zeigend, woran An<strong>de</strong>re gestossen sind.<br />

2) Der Franziskaner Herculan Oberrauch (§ 113), <strong>de</strong>r bis zur königl. bayrischen<br />

Perio<strong>de</strong> in Innsbruck blieb und als geschätzter Beichtvater und Kathgeber auch m<br />

weitern Kreisen einen nicht kleinen Einfluss hatte, äusserte sich über die Universität,<br />

namentlich über die theologische Facultät in dieser Perio<strong>de</strong> sehr unzufrie<strong>de</strong>n. So schrieb<br />

er am 6. Febr. (das Jahr setzte er nicht bei, wahrscheinlich 1798): „Einige Stu<strong>de</strong>nten<br />

sind standhaft, auch unter <strong>de</strong>n Juristen, weil in jure nicht so vergiftete Professoren


— 289 —<br />

— Bayern und sohiu die bayrischen Einrichtungen waren <strong>de</strong>n Tirolern ohnehin<br />

zuwi<strong>de</strong>r. —<br />

§ 159.<br />

Die Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>s zweiten Bestehens <strong>de</strong>r Universität war sohin — wenn wir<br />

zum Schlüsse noch einen Rückblick auf dieselbe machen — eine Perio<strong>de</strong> fast beständiger<br />

für Oesterreich unglücklicher Kriege, die <strong>de</strong>n Lehrern und Schülern<br />

manche Unbequemlichkeiten brachten, wohl auch die literäre Thätigkeit <strong>de</strong>r Professoren<br />

hemmten, öfter förmliche Störungen <strong>de</strong>r Studien und zuletzt die Aufhebung<br />

<strong>de</strong>r Universität herbeiführten. Die höchsten Studienstellen in Wien waren in<strong>de</strong>ssen<br />

in ihrem Berufe doch nicht unthätig und brachten %. B. im Jahre 1804 bis 1805<br />

einen neuen philosophischen, juridischen und medizinischen Studienplan, <strong>de</strong>r namentlich<br />

das medizinische Studium be<strong>de</strong>utend erweiterte. — Die Universität war im<br />

Jahre 1792 freilich mit sehr beschränkten Studienfächern wie<strong>de</strong>r errichtet, aber<br />

sie erweiterten sich bald — in <strong>de</strong>r Philosophie mit <strong>de</strong>r Geschichte und im -Jahre<br />

1804 mit <strong>de</strong>r Keligionslehre, ein bisher noch niemals bestan<strong>de</strong>nes Fach, — in <strong>de</strong>r<br />

Jurispru<strong>de</strong>nz durch die anbefohlene Kücksicht auf das bürgerliche Gesetzbuch und<br />

die neue Gerichtsordnung und <strong>de</strong>n Geschäfts-Styl, — in <strong>de</strong>r Medizin durch die Einleitungswissenschaften<br />

und erweitertes Studium am Krankenbette, — in <strong>de</strong>r Theologie<br />

endlich durch Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r gründliche]] Kenntnisse <strong>de</strong>r hl. Schrift mittelst<br />

Hülfsmittel zum Verständniss ihrer Grundsprache. Die gallicanisch-canonistischen<br />

Grundsätze waren an <strong>de</strong>r Universität einheimisch, und <strong>de</strong>r immer mehr ausgeprägte<br />

Zweck <strong>de</strong>s Studiums war die Bildung praktischer Männer 1 ). War es auch ftegierungs-<br />

Grundsatz, mit <strong>de</strong>n Ordinariaten gut auszukommen, so hatten diese auf die Uni-<br />

sind, wie in <strong>de</strong>r Theologie. Die schlechtesten sind Bertholdi und Spechtenhauser. <strong>de</strong>nen<br />

<strong>de</strong>r Gleissner Isser mithilft, Gesellschaft leistet, ja oft vorangeht. Was im Studienf'onsess<br />

geschieht, ist, wie Herr Koch sagt, zum Erstauuen. Die Land.-chaft allein<br />

macht die Leute nicht besser, son<strong>de</strong>rn nur etwas behutsamer." — Dann unter <strong>de</strong>m<br />

31. August: „Sage man mir nicht, man verfolge unsere Religion nicht, mir ist kein<br />

Dogma bekannt, welches seit 12 Jahren nicht öffentlich wäre angefochten wor<strong>de</strong>n, und<br />

dieses geschieht aus einem verborgenen Geheisse. Einer, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Professor <strong>de</strong>r<br />

Scriptur sehr vertraut ist, sagte ihm neulich, er soll doch nicht gar so ausbrechen;<br />

aHein die Antwort war: will Jemand zu Wien gelten, muss er suchen, im hiesigen<br />

Land als Ketzer verschrieen zu wer<strong>de</strong>n, man kann dadurch Canonicate erhalten. Und<br />

in Wahrheit, <strong>de</strong>r Herr Krtl, <strong>de</strong> Pretis, Ziegler, die man von hier weggebracht hat, sind<br />

Canonici cathedrales in Linz und an<strong>de</strong>rn Orten. So hat <strong>de</strong>r Pastoral-Professor in Wie»<br />

wegen ärgerlichen Lehren eine Pfarre von 6000 fl. zur Strafe annehmen müssen. Man<br />

darf nur die gebotenen Vorlesebücher betrachten und man wird leicht sehen, wohin es<br />

will. Man will die Religion stürzen und <strong>de</strong>n Erlöser aus <strong>de</strong>m Weg räumen, titnebant<br />

vero plebem. Man arbeitet auch auf einer an<strong>de</strong>rn Seite zum Ver<strong>de</strong>rben <strong>de</strong>r Jugend.<br />

So z. B. hielt <strong>de</strong>r Professor Rudolf drei bis vier Lektionen aus GHegenheit <strong>de</strong>r jüdischen<br />

Alterthümer. so dass Jünglinge errütheten und ans <strong>de</strong>n Lektionen zu laufen<br />

begannen. Diess ging über alle Komödien, weit über Ovidin.s <strong>de</strong> aniore. es war das<br />

Aeusserste; allein er sagte, man müsse es (,o machen, ohne dieses könnte man die<br />

hl. Schrift nicht verstehen." — Wahrscheinlich im Jahre 1804 schrieb er: „Die hiesige<br />

hohe Schule kostet jährlich 17,000 ü., so viel verwen<strong>de</strong>n wir auf das Unnütze, damit<br />

ich nicht sage, auf das Ver<strong>de</strong>rbliche. •' — Die Sammlung dieser Originalbriefe an Süll<br />

in Brixen befin<strong>de</strong>t sich in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Canonicus Amberg. —• Ob Herculan in Betracht<br />

seiner Verhältnisse zur Universität, von <strong>de</strong>r er als Professor entlassen wur<strong>de</strong> etc.,<br />

nicht zu schwarz sah, mag dahingestellt sein. Aus seinen Aeusserungen — es kommen<br />

in <strong>de</strong>n Briefen viele ähnliche vor — soll sich nur ergeben, wie Manche von <strong>de</strong>r<br />

Universität damals dachten.<br />

1) Es wur<strong>de</strong> sogar die Abschaffung <strong>de</strong>s Lehrfaches <strong>de</strong>s öffentlichen Kirchenrechts,<br />

das <strong>de</strong>m Geschäftsmann wenig nützt, und <strong>de</strong>s römischen Rechts, welches durch das<br />

bürgerliche Gesetzbuch ersetzt wür<strong>de</strong>, in Anregung gebracht.<br />

Probst, Universität. 19


— 290 —<br />

versität fast gar keinen Einfluss, <strong>de</strong>r Prokanzler bestand beinahe nur <strong>de</strong>m Namen<br />

nach und verschwand endlich ganz als mit <strong>de</strong>n Zeitverhältnissen nicht mehr verträglich.<br />

Ueberhaupt hatte die neu hergestellte Universität mit <strong>de</strong>r ursprünglichen fast<br />

nur mehr <strong>de</strong>n halben Namen (Leopoldino-Franziscea, Leopoldino-Maximiliana) und<br />

unter Oesterreich die Eintheilung in vier Facultäten, unter Bayern aber nicht einmal<br />

diese letztere gemein, während fast alle Privilegien und Statuten <strong>de</strong>r Universität<br />

aufgehoben o<strong>de</strong>r mit neuen vertauscht wur<strong>de</strong>n. Lehrzweck, Lehrstoff, Lehrart<br />

, Aufstellung <strong>de</strong>r Lehrer, Universitäts-Senat und <strong>de</strong>ssen Wirksamkeit, selbst<br />

Lokale und Fond <strong>de</strong>r Universität war verän<strong>de</strong>rt, und bei ihr von einer Selbstständigkeit<br />

keine Re<strong>de</strong>, da sie als förmliche ganz vom Staate geleitete Anstalt dastand.<br />

Achter Abschnitt.<br />

Von <strong>de</strong>r zweiten Aufhebung <strong>de</strong>r Universität im Jahre 1810<br />

bis zu ihrer Wie<strong>de</strong>rherstellung im Jahre 1826.<br />

§ 160.<br />

Kaum in einer Perio<strong>de</strong> war man so sehr mit Umän<strong>de</strong>rung und Einrichtung<br />

<strong>de</strong>r hohen Schule beschäftigt, wie in dieser *). In <strong>de</strong>n ersten drei Jahren nach aufgehobener<br />

Universität suchte man das Lyceum nach königl. bayrischen Vorschriften<br />

zu ordnen und nach <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rvereinigung mit Oesterreich han<strong>de</strong>lte es sich um die<br />

Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Anstalt nach österreichischem Fusse. Die Bemühungen<br />

hatten jedoch nur ein ausge<strong>de</strong>hntes Lyceum zur Folge, und nicht eine Universität,<br />

um welche mau sich bewarb. — Der Kampf <strong>de</strong>r theologischen Facultät mit <strong>de</strong>m<br />

Episcopate, <strong>de</strong>r auch in dieser Perio<strong>de</strong> nicht aufhörte, en<strong>de</strong>te gegen alle Erwartung<br />

mit <strong>de</strong>r gänzlichen Aufhebung <strong>de</strong>s theologischen Studiums in Innsbruck. — Um<br />

diese Punkte drehen sich in diesen Jahren die vorzüglichsten Ereignisse <strong>de</strong>r Innsbrucker<br />

hohen Schule, die nun einzeln angeführt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Das bereits erwähnte Aufhebungs-Dekret <strong>de</strong>r Universität vom 25. November<br />

1810 sprach sich im Wesentlichen dahin aus, dass Seine königliche Majestät<br />

in reiflicher Ueberlegung <strong>de</strong>r Verhältnisse <strong>de</strong>r bestan<strong>de</strong>nen Universität Innsbruck,<br />

welche mit <strong>de</strong>n nach Abtretung <strong>de</strong>s italienischen Tirols noch vorhan<strong>de</strong>nen Fonds<br />

nicht mehr bestehen könne, die Aufhebung <strong>de</strong>rselben und die Substituirung eines<br />

J) Um die Mitte <strong>de</strong>s vorigen Jahrhun<strong>de</strong>rts war auch viel über Organisirung <strong>de</strong>r<br />

Uuiversität und ihrer Studien verhan<strong>de</strong>lt; damals han<strong>de</strong>lte es sich um Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r frühern Universitäts-Einrichtungen und die Verhandlungen gingen von <strong>de</strong>r höchsten<br />

Regierung aus; jetzt han<strong>de</strong>lte es sich um Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Anstalt in <strong>de</strong>n frühem<br />

Zustand, und die Verhandlung ging vorzüglich von <strong>de</strong>r Universität und ihren Freun<strong>de</strong>n<br />

aus.


— 291 —<br />

wohl eingerichteten Lyceums mit vollständiger philosophischer und theologischer<br />

Sektion zu beschliessen geruht habe. Der allenfallige Fonds-Ueberschuss nach Be<strong>de</strong>ckung<br />

<strong>de</strong>r Keal- und Personal-Exigenz soll zur Unterstützung <strong>de</strong>r im Innkreise<br />

unfundirten Elementarschulen, auch wohl zu einer Anzahl Stipendien für im Innkreise<br />

geborne und die Universität besuchen<strong>de</strong>n Jünglinge verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Einsweilen<br />

ist <strong>de</strong>r Professor und Bibliothekar Bertholdi General-Rektor <strong>de</strong>s Lyceums<br />

mit seinem bisherigen Gehalte und <strong>de</strong>n Eunktions-Emolumenten, Spechtenhauser<br />

Professor <strong>de</strong>r Moral nebst Homiletik, Peilmoser Professor <strong>de</strong>r Exegese und orientalischen<br />

Sprachen, Cratfonara Professor <strong>de</strong>r Dogmatik; in <strong>de</strong>r allgemeinen Sektion<br />

Zallinger Professor <strong>de</strong>r Physik und höhern Mathematik, v. Mersi Professor <strong>de</strong>r<br />

Elementar - Mathematik, die er auch an <strong>de</strong>n höhern Gymnasialklassen zu geben<br />

hat, .Nitsche Professor <strong>de</strong>r Philosophie, Albertini Professor <strong>de</strong>r Geschichte,<br />

Schöpfer Professor <strong>de</strong>r Naturgeschichte, Mayr Professor <strong>de</strong>r Religionslehre und<br />

Aesthetik, Unterkircher Professor <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen und griechischen Literatur. Die<br />

Professoren <strong>de</strong>r juridischen und medizinischen Sektionen sind bis weiterer Entschliessung<br />

in Quiescenz, das subalterne Personale bleibt provisorisch in seinen<br />

Punktionen. Die Studiren<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Medizin und Kochte sind unverzüglich nach Landshut<br />

und Erlangen anzuweisen.<br />

§ 162.<br />

Diese provisorische Anordnung musste im Laufe <strong>de</strong>s ersten Lycealjahres und<br />

noch vor <strong>de</strong>r <strong>de</strong>finitiven Einrichtung <strong>de</strong>s Lyceums ergänzt und theilweiso modiüzirt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Da nach königl. bayrischer Einrichtung <strong>de</strong>r Rektor eines Lyceums von je<strong>de</strong>r<br />

Sektion einen Assistenten an seiner Seite hatte, so wur<strong>de</strong> am 1. Dezember 1810<br />

von <strong>de</strong>n Professoren als Assistent für die allgemeine Sektion Albortini, für die theologische<br />

Sektion aber Feimioser gewählt und vom Kreis-Coinmissariate auch bestätigt.<br />

Sie waren gleichsam die Vorstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Sektionen, wie früher die Dekane,<br />

hatten aber insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Rektor in seinem Amte zu unterstützen und wohl<br />

auch zu suppliren. Der theologische Assistent übernahm daher auch die theologischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n, die er vom Jahre 1806, seit welcher Zeit sie nicht mehr fortgesetzt<br />

wur<strong>de</strong>n, ergänzte, sowie auch die Obsorge für die kleine theologische Bibliothek<br />

und die Verwaltung <strong>de</strong>s Tschi<strong>de</strong>r'schen Legates. Obschon die Assessoren nur<br />

auf drei Jahre gewählt wur<strong>de</strong>n, so blieben die Genannten doch bis zur Einführung<br />

<strong>de</strong>r österreichischen Einrichtungen.<br />

Da <strong>de</strong>r alte Professor Kitsche — früher auch Rektor <strong>de</strong>s Innsbrucker Gymnasiums,<br />

welches Amt nun Professor Grasser übernahm, die Professur namentlich<br />

<strong>de</strong>r theoretischen Philosophie nicht mehr übernahmen wollte, so wur<strong>de</strong> hiezu <strong>de</strong>r<br />

Gymnasial-Professor Gilg aufgestellt.<br />

Beson<strong>de</strong>re Schwierigkeit machten die aka<strong>de</strong>mischen Predigten, die bisher Professor<br />

Mayr gehalten hatte, <strong>de</strong>r nun die Predigten in <strong>de</strong>r Stadtpfarro übernehmen<br />

musste J ). Da für Gymnasial- und Lyceal-Schüler ohnehin ein gemeinschaftlicher<br />

Gottesdienst vorgeschrieben sei, so könne — sprach die Regierung aus — für die<br />

Predigten bei <strong>de</strong>mselben durch die geistlichen Professoren bei<strong>de</strong>r Institute gesorgt<br />

1) Dort hatte nämlich <strong>de</strong>r bisherige Prediger, Cooperator und Benefiziat Althuber<br />

in einer Predigt sein Bedauern ausgedrückt über Län<strong>de</strong>r, welche kein Messopfer hätten.<br />

Da die hier residiren<strong>de</strong> Kronprinzessin akatholisch war, so <strong>de</strong>utete man diess auf die<br />

selbe, wie <strong>de</strong>nn Althuber's Aeusserungen auf <strong>de</strong>r Kanzel überhaupt öfter zu wenig aufgeklärt<br />

erschienen.<br />

19*


— 292 —<br />

wer<strong>de</strong>n. Eine Vorstellung <strong>de</strong>s Bektors mit <strong>de</strong>m Antrage auf Besuchung <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen<br />

Gottesdienstes von Seite <strong>de</strong>s Kronprinzen veranlasste die Erwie<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Kreis-Commissariats, dass man von <strong>de</strong>n Normativen nicht abgehen könne, Mayr<br />

von <strong>de</strong>r Obliegenheit, an <strong>de</strong>n ihn treffen<strong>de</strong>n Sonntagen für die Studiren<strong>de</strong>n zu predigen,<br />

frei zu sprechen sei und es <strong>de</strong>m freundschaftlichen Benehmen <strong>de</strong>r königlichen<br />

Professoren unter sich überlassen wer<strong>de</strong>, in welcher Ordnung sie die Predigten anfangen<br />

und wie sie dabei sich wechselseitig Aushülfe leisten wollten. Am 10. Dezember<br />

1810 wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m Vorsitze <strong>de</strong>s Lyceal-Kektors eine Sitzung aller geistlichen<br />

Professoren <strong>de</strong>s Lyceums und Gymnasiums abgehalten und die Eeihe <strong>de</strong>r<br />

Prediger bestimmt, wobei nur <strong>de</strong>r Lyceal-Eektor und <strong>de</strong>r Professor Spechtenhauser,<br />

sich mit zu vielen Arbeiten entschuldigend, keine Predigt übernahmen 1 ). Craffonara<br />

las auch an Sonn- und Feiertagen dio Messe für die Stu<strong>de</strong>nten, bei <strong>de</strong>r die Orgel<br />

gespielt wur<strong>de</strong> 2 ). Eine nochmalige Vorstellung <strong>de</strong>s Lyceal-Kektors bei einer an<strong>de</strong>rn<br />

Gelegenheit, »dass lieber ein Prediger mit einem Honorar bestellt wer<strong>de</strong>n möge,<br />

weil die Ansichten so vieler Prediger verschie<strong>de</strong>n seien, die Gabe <strong>de</strong>r Deutlichkeit<br />

nicht Allen zukomme, ohne Plan Manches gar nicht, Manches oft abgehan<strong>de</strong>lt<br />

und die Aufmerksamkeit mehr auf <strong>de</strong>n Prediger als auf die Sache gerichtet wer<strong>de</strong> etc.,


— 293 —<br />

dahin, dass <strong>de</strong>n theolgischen Professoren ihre Kanzeln nun <strong>de</strong>finitiv vorliehen und<br />

Bertholdi als Eektor und nebst <strong>de</strong>m als Professor <strong>de</strong>r Kirchengeschichte und Bibliothekar<br />

auch als Professor <strong>de</strong>s Kirchenrechts aufgestellt wur<strong>de</strong>; in <strong>de</strong>r Philosophie<br />

aber auch nur vier Professoren, nämlich Zallinger für Physik und Mathematik, Mayr<br />

für Philosophie, Albertini für Geschichte und Pädagogik, Schöpfer für Naturgeschichte<br />

und Landwirthschaft zu bestehen haben; Bertholdi's Gesammtgehalt war<br />

1170 fl., von <strong>de</strong>n übrigen Professoren erhielt je<strong>de</strong>r 750 fl.ß.-W. und hatto wöchentlich<br />

12 Stun<strong>de</strong>n Vorlesungen zu geben. Philologie und Literärgeschichte könne<br />

ein Professor <strong>de</strong>s Gymnasiums suppliren. Nitsche und Anfangs v. Mersi und<br />

Hubel wur<strong>de</strong>n quiescirt, Hubel blieb jedoch Normalschuldircktor und Mer.si wur<strong>de</strong><br />

später als Gymnasial-Professor in Bayern verwen<strong>de</strong>t. •— Diese Verordnung wur<strong>de</strong><br />

am 2. Dezember 1811 bei einer Lyceal-Sitzung in Gegenwart <strong>de</strong>s Schul rathes<br />

Müller dahin zu modifiziren beantragt, dass die Philosophie Albertini, die Pädagogik<br />

Mayr übernahm, und nach einigen Verhandlungen wur<strong>de</strong> —- um <strong>de</strong>n Gynmasial-<br />

Professor Unterkircher, <strong>de</strong>r Literärgeschichte und Philologie gab, es aber unentgeltlich<br />

später nicht mehr thun wollte, vom Lyceum ganz fern zu halten — endlich<br />

das Studium so geordnet, dass in <strong>de</strong>n zwei Jahrgängen <strong>de</strong>r allgemeinen Klasse<br />

Albertini Philosophie und Geschichte, Zallinger Physik und Mathematik, Schöpfer<br />

Naturgeschichte, Chemie und Landwirthschaft, Mayr Eeligionslehre, <strong>de</strong>utsche Klassiker,<br />

Moralphilosophie und Pädagogik, Bertholdi Literärgeschichte, R'ilmoser lateinische<br />

und griechische Klassiker, in <strong>de</strong>n 3 Jahrgängen <strong>de</strong>r Theologie aber Bertholdi<br />

Kirchengeschichte und Kirchenrecht, dann Patrologie und Liturgie, Spechtenhauser<br />

Moral und Pastoral, Craflbnara Dogmatik und theologische Kncyklopädie mit Methodologie,<br />

endlich Feilmoser das ganze Bibelstudium mit <strong>de</strong>n orientalischen Sprüchen,<br />

dann Katechetik übernahm. — Dazu gab in <strong>de</strong>r Musik — auch im Choral —<br />

<strong>de</strong>r für das Gymnasium aufgestellte Musiklehrer Goller vom Stifte Fiecht, und in<br />

<strong>de</strong>r italienischen Sprache <strong>de</strong>r ebenfalls für das Gymnasium aufgestellte italienisch"<br />

Sprachlehrer Staffier auch für die Lyceisten Unterricht.<br />

Die am Lycenm o<strong>de</strong>r auch an <strong>de</strong>r Universität zu Landshut absolvirten Theologen<br />

— an<strong>de</strong>re theologische Lehranstalten gab es für <strong>de</strong>n Innkreis (bayrisch Tirol)<br />

nicht — mussten nach Ordinariats-Anordnung inBrixen vor <strong>de</strong>r Priesterweihe beiläufig<br />

durch ein Quartal unterrichtet, geprüft, durch Exercitien etc. vorbereitet<br />

wer<strong>de</strong>n, und zwar auf eigene Kosten für <strong>de</strong>n Unterhalt. —- Der Pfarrkonkurs am<br />

Lyceum ging ebenfalls fort, nur intervenirte bei <strong>de</strong>mselben auch <strong>de</strong>r Sdiulrath.<br />

§ 164.<br />

So herabgekommen war die Universität, die kurz zuvor in <strong>de</strong>r grössten Blüih"<br />

dastand, seit ihrem Bestehen niemals. Das juridische und medizinische Studium<br />

hatte nun ganz aufgehört und vom letztem wur<strong>de</strong>n 1 Hilfsmittel nach Salzburg gebracht,<br />

während bei <strong>de</strong>r ersten Aufhebung <strong>de</strong>r Universität durch Kaiser Joseph II.<br />

wenigstens in <strong>de</strong>n für die Praxis notwendigsten Zweiten dieser Studien noch Unterricht<br />

ertheilt wur<strong>de</strong>. In <strong>de</strong>n zwei belassenen Studien-Abtheilungeii erreichte die<br />

Zahl <strong>de</strong>r 8 Professoren nicht die frühere Zahl <strong>de</strong>r Professoren mancher


— 294 —<br />

Scripte vom 25. November 1810 <strong>de</strong>r Beisatz, dass ihnen ihr Eang bleibe, nicht<br />

einmal intimirt *). Bei einer Aufwartung vor <strong>de</strong>m Kronprinzen wur<strong>de</strong>n die Lyceal-<br />

Professoren nach <strong>de</strong>m Stadtmagistrat und nach <strong>de</strong>m Klerus zugelassen. Kein einziger<br />

Lyceal-Professor wur<strong>de</strong> je zur Tafel <strong>de</strong>s Kronprinzen gela<strong>de</strong>n, — eine Ehre,<br />

welche selbst Bauern von Meran zu Theil wur<strong>de</strong> 2 ). Zum Pfarrkonkurse mussten<br />

die Lyceal-Professoren mehrere Fragen <strong>de</strong>m Schulrath Müller zur Auswahl vorlegen.<br />

Vorzüglick schmerzte es, dass die Professoren <strong>de</strong>s Lyceums jenen <strong>de</strong>s Gymnasiums<br />

gleichgestellt waren und bei<strong>de</strong> Institute als Eine Anstalt betrachtet wur<strong>de</strong>n.<br />

Die Lyceal-Professoren — früher von so grossem Einfluss (§158) — konnten<br />

ihren Missmuth über ihre jetzige Herabwürdigung nicht immer verbergen; so<br />

erschienen sie mit ihrem Eektor bei <strong>de</strong>r öffentlichen Schlussfeier <strong>de</strong>r Gymnasialund<br />

Lyceal-Studien vom Jahre 1811 im Eedoutensaale nicht einmal in <strong>de</strong>r amtlichen<br />

Gallakleidung, wofür sie aber vom Commissariats-Kanzleidirektor Hettersdori<br />

und Schulrath Müller sogleich, dann später vom Kreis-Commissariate schriftlich<br />

einen Verweis erhielten, <strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>m 31. August 1812 wegen Nichterscheinens<br />

dabei wie<strong>de</strong>rholt wur<strong>de</strong>. Unter <strong>de</strong>m 9. Dezember 1813 stellte das Bektorat auf<br />

Verlangen sämmtlicher Lyceal-Professoren an das Kreis-Commissariat die .Anfrage,<br />

»ob die Zurücksetzung <strong>de</strong>r Lyceal-Professoren vom Commissariate angeordnet sei,<br />

o<strong>de</strong>r bloss von <strong>de</strong>r Willkühr <strong>de</strong>r Studienfonds-Administration herrühre, da Eemunerationen<br />

und Gratifikationen für Volksschulen und Gymnasien pünktlich erfolgen,<br />

während sie für das Lyceum, <strong>de</strong>ssen Fond doch besser stehe, stocken*.<br />

§ 165.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r politischen Fonds, für welche eine eigene Stiftungs-Administration<br />

aufgestellt war, herrschte grosso Unordnung und Verlegenheit. So wur<strong>de</strong><br />

z. B. zur Kenntniss <strong>de</strong>r Stipendien-Stiftungen, ihres Vermögens und Erträgnisses<br />

erst unter <strong>de</strong>m 16. September 1808 vom Ministerium eine Beschreibung <strong>de</strong>r Stipendien<br />

in 19 Eubriken aufgetragen. Die Gehalte <strong>de</strong>r Professoren flössen sehr unor<strong>de</strong>ntlich<br />

und waren z. B. im Jahre 1810 wohl in halbjährigem Ausstan<strong>de</strong>; man<br />

vertröstete auf <strong>de</strong>n Verkauf <strong>de</strong>r Gallwiese (einer <strong>de</strong>m Stifte Wüten gehörigen Eealität);<br />

aber auch nach diesem Verkaufe erhielten die Professoren wohl auch nur für<br />

einen halben Monat ihren Gehalt, weil <strong>de</strong>r Erlös zu an<strong>de</strong>rn Zwecken verwen<strong>de</strong>t<br />

wur<strong>de</strong> 3 ). Am 12. April 1811 berichtete das Eektorat, es könne keinen Gottesdienst<br />

mehr halten, wenn nicht die ausständigen Schul<strong>de</strong>n für Wachs, Oel etc. vorher<br />

bezahlt wür<strong>de</strong>n. Die Bibliothek erhielt vom Jahre 1809 bis 1813 gar keine<br />

Dotation. Selbst im gedruckton Jahresbericht, <strong>de</strong>r am Schlüsse eines je<strong>de</strong>n Studienjahres<br />

mit <strong>de</strong>r Klassifikation <strong>de</strong>r Schüler nach Plätzen gemeinschaftlich mit <strong>de</strong>m<br />

Gymnasialberichto und <strong>de</strong>r Klassifikation <strong>de</strong>r Gymnasialschüler öffentlich bekannt<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n musste, wur<strong>de</strong> im Jahre 1813 die gänzliche Zerrüttung <strong>de</strong>s Studienfon<strong>de</strong>s<br />

angeführt, was freilich vom Kreis-Commissariat unter <strong>de</strong>m 30. Sept. 1813<br />

als ungehörig gerügt wur<strong>de</strong>. Im Jahre 1810 wur<strong>de</strong> einem Seiler die Benützung<br />

1) In einer Einlage <strong>de</strong>s Lyceal-Rektors vom 6. Oktober 1815 — eine Auszeichnung<br />

<strong>de</strong>s Professors Zallinger betreffend — wur<strong>de</strong> bemerkt, „dass sich die königliche<br />

Kreisstelle damals in Studien-Sachen unter <strong>de</strong>m Einfluss gewisser Individuen befand,<br />

welche sich die Herabwürdigung <strong>de</strong>r Lyceal-Anstalt so sehr angelegen sein Hessen, dass<br />

man sich sogar nicht entblö<strong>de</strong>te, in einer ämtlichen Mittheilung aus einer a. h. » e*"<br />

Rdnung jene Stelle wegzulassen, wo <strong>de</strong>n Lyceal-Professoren die Beibehaltung ihre»<br />

oranges als ehemaligen Universitäts-Professoren ausdrücklich zugesichert wur<strong>de</strong>".<br />

2) Eph. th. 25. Oktober 1810.<br />

3) Eph. th. 11. Januar 1811.


— 295 — x<br />

<strong>de</strong>s Lyceal-Dachbo<strong>de</strong>ns zu seiner Arbeit um <strong>de</strong>n jährlichen Miethzins von 10 fl.<br />

üherlassen, wobei <strong>de</strong>r Eektor, <strong>de</strong>r über diese ohne sein Wissen erfolgte Verfügung<br />

wegen Unsicherheit <strong>de</strong>r Kabinete und Feuersgefahr etc. Vorstellungen machte, vom<br />

Kreis-Commissariate unter <strong>de</strong>m 30. März 1811 einen Vorweis erhielt, da die Sorge<br />

für Lokalien nicht ihm anvertraut sei.<br />

Für <strong>de</strong>n Lyceal-Aufwand hatte übrigens das Rektorat jährlich das Exigenz-<br />

Prälimiriare mit Rücksicht auf möglichste Sparsamkeit vorzulegen, das in fixen Besoldungen<br />

7802 fl. betrug, für die übrigen Bedürfnisse aber kaum 700 bis 800 fl.<br />

erreichte 1 ).<br />

Dass das überflüssige Lycealgebäu<strong>de</strong> Beamten eingeräumt wur<strong>de</strong>, ist schein<br />

bemerkt wor<strong>de</strong>n.<br />

Eine Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Professoren fiel nach erfolgter Orgauisirung <strong>de</strong>s Lyceums<br />

unter Bayern nicht vor und ist auch sonst über sie nichts weiter anzuführen.<br />

Die Klassifikation <strong>de</strong>r Schüler in gedruckten Katalogen mit <strong>de</strong>n Grymnasialschülern<br />

kommt bei <strong>de</strong>r hohen Schule nur in dieser Zeit bis zum Uebergang Tirol's an Österreich<br />

vor.<br />

§ 166.<br />

Die Lyceisten waren gesetzlich fast <strong>de</strong>n Oymnasialschülern gleichgestellt; sie<br />

hatten z. B. mit <strong>de</strong>nselben gemeinschaftliche Kommunion zu empfangen, wur<strong>de</strong>n<br />

wie diese nach Plätzen klassifizirt etc. Die Professoren behan<strong>de</strong>lten sie aber nicht<br />

pedantisch.<br />

Ueber Fleiss und Sittlichkeit <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten kommt nichts Nachtheiliges vor,<br />

vielmehr wird in <strong>de</strong>n Finalberichten Zufrie<strong>de</strong>nheit über sie ausgesprochen. Nur im<br />

Jahro 1814 vor <strong>de</strong>m Uebergang Tirol's an Oesterreich machte eine kleine Rauferei<br />

unnöthiges Aufsehen. Am 27. März d. J. Abonds sang ein Stu<strong>de</strong>nt auf freiem<br />

Platz im Innrain mit einer Cither; Bursche wollten ihm die Cither nehmen, und da<br />

er sich wehrte, rotteten sich bald mehrere Bursche, aber auch Stu<strong>de</strong>nten zusammen;<br />

doch zerstreute man sich bald, wobei nur ein Stu<strong>de</strong>nt von <strong>de</strong>n Burschen bis zur<br />

Thür seines Quartierhauses verfolgt und ihm dort Stock und Hut abgenommen<br />

1) Die Besoldungen betrugen:<br />

Für Rektor etc 1170 fl.<br />

,, je<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r sieben übrigen Professoren a 750 fl. 5250 ,.<br />

,. Notar 450 ,.<br />

., Pe<strong>de</strong>ll 200 ,.<br />

„ Thorsteher 72 ,.<br />

., Bibliotheks-Scriptor 400 ,.<br />

.. Bibliotheks-Diener 260 ,.<br />

Zusammen 7802 fl.<br />

wobei freilich <strong>de</strong>r Notar über Entgang jährlich: 350 11. aus <strong>de</strong>n Erträgnissen <strong>de</strong>r Matrikel,<br />

Promotionen und Zeugnissen, <strong>de</strong>r Thorsteher wegen Entgangs von 30 fl. an Xeujahrsgel<strong>de</strong>ru<br />

und 60 fl.* wegen Dienstleistungen bei <strong>de</strong>r Anatomie klagte.<br />

Für die übrigen Bedürfnisse trug <strong>de</strong>r Rektor für das Jahr 1812—13 an:<br />

Physikalisch-mathematisches Kabinet . . . . 50 fl.<br />

Chemie und Naturalienkabinet 00 .,<br />

Botanischer Garten 40 ,.<br />

Bibliothek 300 .,<br />

Landkarten 20 ,,<br />

Dinte, Papier, Regierungsblatt 21 ,.<br />

Orgelspiel, Musik beim Gottesdienst 64 ,,<br />

Holz für Lyceum und Bibliothek - 15 _J»<br />

Zusammen 770 fl. R.-W.


— 296 —<br />

wur<strong>de</strong>, die er am folgen<strong>de</strong>n Tag wie<strong>de</strong>r erhielt. Doch erhoben sich am nächsten<br />

Tage neue Streitigkeiten auf <strong>de</strong>r Gasse, <strong>de</strong>nen aber die von einem Stu<strong>de</strong>nten aus<br />

<strong>de</strong>r Hauptwacho erbetene Patrouille bald ein En<strong>de</strong> machte, bei <strong>de</strong>ren Ankunft sich<br />

die Tumultuanten zerstreuten. — Ueber diesen Vorfall kam von <strong>de</strong>r Polizeidirektion,<br />

vom Stadt-Commando, vom Kreis-Commissariat nicht bloss <strong>de</strong>r Befehl genauer<br />

Untersuchung, son<strong>de</strong>rn — zumal vom Kreis-Commissariat — <strong>de</strong>r gemessene Auftrag,<br />

solche Vorfälle zu verhüten und die Lyceisten allen Ernstes davor zu warnen.<br />

Dieser Auftrag wur<strong>de</strong> — auf erfolgte Berathung mit allen Professoren — <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten<br />

in sehr gemil<strong>de</strong>rten Ausdrücken durch einen Anschlag an <strong>de</strong>r schwarzen<br />

Tafel bekannt gegeben.<br />

Stipendien wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten vom Jahre 1809 bis 1813 gar nicht verliehen,<br />

selbst die Interessen <strong>de</strong>s Tschi<strong>de</strong>r'schen Legates — nun von 685 fl. K.-W.,<br />

und die Maximilianische Stiftung für arme bei einem Jahrtag erscheinen<strong>de</strong> Stu<strong>de</strong>nten<br />

stockte *). Erst unter <strong>de</strong>m 20. November 1813 erhielten wie<strong>de</strong>r 21 Stu<strong>de</strong>nten<br />

(8 A<strong>de</strong>liche, darunter 7 Gynmasisten 1140 fl. und 13 Mchta<strong>de</strong>liche 1080 fl.) Stipendien<br />

, wobei die theresianischen nicht gera<strong>de</strong> an Adoliche verliehen wur<strong>de</strong>n 2 ).<br />

Zur Erhaltung eines Stipendiums war schriftliche und mündliche Prüfung vorgeschrieben,<br />

<strong>de</strong>n Theologen stand statt <strong>de</strong>r Stipendien <strong>de</strong>r Eintritt in das Landshuter<br />

Priesterseminar offen, wohin auch mehrere Theologen aufgenommen wur<strong>de</strong>n 3 ).<br />

Im Jahre 1809 wur<strong>de</strong> in Tirol das erste Mal die Militär-Conscription eingeführt<br />

, wobei <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Senat sich verwen<strong>de</strong>te, dass nur nachlässige und<br />

hoffnungslose Stu<strong>de</strong>nten in die Conscription einbezogen wer<strong>de</strong>n möchten. Allein in<br />

<strong>de</strong>r Erwie<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong> auf die bestehen<strong>de</strong>n Vorschriften hingewiesen, nach welchen<br />

nur ausgezeichnete Studien-Zeugnisse befreien. Unter <strong>de</strong>m 12. März 1812 erschien<br />

das neue Normale, welches das erste Drittel <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten befreite; da aber alle<br />

Seminaristen und Lehramts-Candidaten ebenfalls frei waren, bewarb sich das Rektorat<br />

<strong>de</strong>s Lyceums unter <strong>de</strong>m 5. Dezember 1812 um die Befreiung aller Theologen,<br />

die ja auch Lehramts-Candidaten wären, und an Universitäten, wo die Stu<strong>de</strong>nten<br />

nicht nach Plätzen gereiht wer<strong>de</strong>n, fast ausnahmslos ausgezeichnete, sohin befreien<strong>de</strong><br />

Zeugnisse erhielten. Aber auch diese Vorstellung wur<strong>de</strong> zurückgewiesen, weil<br />

nicht die Befreiung aller Theologen, son<strong>de</strong>rn nur jener mit vorzüglichem Fortgange<br />

in <strong>de</strong>r Absicht Seiner Majestät liege.<br />

Im Jahre 1809 wur<strong>de</strong>n für die Obergymnasien und Lyceen in Bayern auch<br />

Waffenübungen vorgeschrieben, und unter <strong>de</strong>m 26. Mai 1813 vom Kreis-Commissariate<br />

auch für Innsbruck in wöchentlichen 3—4 Stun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Sommermonate angeordnet<br />

und dann auch angefangen. — Mehrere Stu<strong>de</strong>nten, beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r Universität,<br />

gingen zu <strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>m 28. Febr. 1813 angeordneten sogenannten mobilen<br />

Legion zum Dienste <strong>de</strong>s Vaterlan<strong>de</strong>s innerhalb seiner Grenzen, da <strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n<br />

mit guten Sitten und gutem Fortgang <strong>de</strong>r Eintritt als Offiziere und baldige weitere<br />

Beför<strong>de</strong>rung in Aussicht gestellt wur<strong>de</strong>. Mehrere Tiroler blieben sohin 'auch nachher<br />

in bayrischen Diensten.<br />

1) Eph. th. 11. Januar 1811.<br />

2) Nach einem buchhalterischen Ausweis vom 13. April 1812 betrug das bei<br />

<strong>de</strong>r bayrischen Schul<strong>de</strong>n-Tilgungs-Kasse liegen<strong>de</strong> Stipendien-Kapital 216,764 fl- m > 1<br />

8641 fl. 53 kr. jährlich Interessen; <strong>de</strong>r auswärtig anliegen<strong>de</strong> Stipendienfond aber 71,599 flmit<br />

3551 fl. 57 kr. Interessen; endlich <strong>de</strong>r theresianische Aka<strong>de</strong>miefond ebenfalls bei<br />

<strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>ntilgungskasse 127,522 fl. mit 5041 fl. 52 kr. R.-W. Interessen.<br />

3) Z. B. im Jahre 1813 Schnitzer und Schranz, im Jahre 1814 Falkner, Patsch etc.


— 297 —<br />

Uebrigens sank in <strong>de</strong>n vier Jahren von 1810—1814 die Zahl <strong>de</strong>r Lyceisten<br />

von 206 auf 92 herab *).<br />

§ 167.<br />

Der Uebergang Tirol's von Bayern an Oesterreich geschah nicht ganz ohne<br />

Störung, die man bei <strong>de</strong>n getroffenen Vorsichtsmassregeln und auf die eingetretene<br />

Allianz zwischen bei<strong>de</strong>n Regierungen nicht hätte erwarten sollen, sich jedoch aus<br />

<strong>de</strong>r Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s Verhaltens gegen die Franzosen auch auf die Bayern, die <strong>de</strong>n<br />

Tirolern damals noch verhasst waren, und wohl auch aus <strong>de</strong>m übel verstan<strong>de</strong>nen<br />

Patriotismus einzelner unruhiger Köpfe erklärt, und auch auf das Lyceum einigen<br />

Einfluss hatte.<br />

Da sich im Jahre 1813 <strong>de</strong>r Krieg wie<strong>de</strong>r mehr in die Nähe Tirols etc. zog,<br />

und Oesterreich sich gegen Frankreich erklärt hatte, wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m 24. Mai<br />

dieses Jahres alle politischen Aeusserungen verboten und vom Ordinariato Brixen<br />

unter <strong>de</strong>m 20. August und um die nämliche Zeit vom Kreis-Comniissariate unter<br />

Hinweisung auf das Jahr 1809 — von ersterem an die Kuratgoistlichkeit, von<br />

letzterem an die Beamten — sohin auch Professoren Ermahnungen und vom Kreis-<br />

Commissariate auch Vorschriften zum Verhalten bekannt gegeben. Obschon nun<br />

am 12. Oktober die Allianz Bayern's mit Oesterreich vom Kreis-Commissär Lerchenfeld<br />

bei einem Balle bekannt gegeben und am 23. Oktober <strong>de</strong>sswegen einTeDeum<br />

abgehalten wur<strong>de</strong>, so traten <strong>de</strong>ssen ungeachtet schon vom 12.—15. Okt. und noch<br />

mehr vom 10. bis 19. Dezember auch in Innsbruck Unruhen ein, welche die Schliessung<br />

<strong>de</strong>r Studien vom 10. bis 19. Dezember zur Folge hatten. Ungeachtet <strong>de</strong>r<br />

schon früher angekommene kaiserliche Commissär Roschman eine Proklamation erlassen<br />

hatte, so drangen doch am 11. Dezember bei 300 lie<strong>de</strong>rliche Bursche bis<br />

zur Hauptwache, verjagten die unexercirton Bayern, überfielen das Zeughaus und<br />

verbreiteten eine Proklamation <strong>de</strong> dato Bozen 5. Dezember mit <strong>de</strong>r Unterschrift:<br />

»tirolische Nation Ä , die zur Lan<strong>de</strong>svertheidigung auffor<strong>de</strong>rte, und am 12. Dezember<br />

war im Oberinnthal ein Kluibenschädl — früher Laien-Bru<strong>de</strong>r in Stams — thätig,<br />

alle "Wege gegen Scharnitz und Loutasch zu besetzen, um die Bayern nicht entkommen<br />

zu lassen, — Vorgänge, welche die Pfarrprediger Mayr und Stau<strong>de</strong>r von<br />

<strong>de</strong>r Kanzel aus brandmarkten. Selbst die Ankunft und Proklamation <strong>de</strong>s österreichischen<br />

Generals Bellegar<strong>de</strong> vom 12. Dezember, welch letztere die Bauern für ein<br />

Werk Lerchenfeld's ausgaben, stellte die Ruhe nicht her, ja sie wollten selbst <strong>de</strong>n<br />

Lerchenfeld nach Wolfsthurn bei Sterzing zu an<strong>de</strong>rn dort gefangenen Beamten abführen,<br />

wovon sie aber die Charakterfestigkeit LerchenMd's bei ihren Drohungen<br />

abhielt. Erst die Ankunft <strong>de</strong>s österreichischen Militärs am ] 9. Dezember stellte die<br />

Kühe vollkommen her 2 ).<br />

1) Es waren:<br />

im Jahre:<br />

1810—11<br />

1812<br />

1813<br />

1814<br />

Philosophen:<br />

86<br />

GO<br />

55<br />

33<br />

Theologen:<br />

120<br />

58<br />

57<br />

59<br />

Zusammen<br />

206<br />

118<br />

112<br />

92<br />

2) Auch eine Schrift, angeblich von einem alten Geistlichen, welche <strong>de</strong>n Aufstand<br />

mitunter nicht ohne Grund <strong>de</strong>m Drucke und <strong>de</strong>r Untreue <strong>de</strong>r Bayern zuschreibt, circuürte<br />

in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bauern, auf welche auch <strong>de</strong>r nachher so bekannte Hagleitner<br />

Einfluss nahm. — Man fin<strong>de</strong>t diese Bauern-Proklamation wörtlich in <strong>de</strong>n theologischen<br />

Ephemeri<strong>de</strong>n vom 9. —13. Dezember 1813, <strong>de</strong>ren Verfasser Feilmoser als Augenzeuge<br />

sich weitläufig über die damaligen Ereignisse verbreitet. Vgl. auch Jäger: Wie<strong>de</strong>rvereinigung<br />

Tirols mit Oesterreich in <strong>de</strong>n Jahren 1813—1816. Wien 1856.


— 298 —<br />

Die förmliche Uebergabe Nordtirols an Oesterreich erfolgte am 26. Juni 1814,<br />

um welche Zeit eine Menge Tiroler, die in Bayern als Beamte angestellt waren, nach<br />

Tirol <strong>de</strong>kretirt wur<strong>de</strong>n l ), darunter Professor v. Mersi als Gymnasial-Professor von<br />

Innsbruck, <strong>de</strong>m aber, wie An<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>r bevollmächtigte Commissär Koschman vor<br />

einer a. h. Entschliessung <strong>de</strong>n Antritt <strong>de</strong>s Amtes verweigerte. Auch die Tiroler<br />

Alumnen <strong>de</strong>s Landshuter Priestfrhauses kamen im Juli zurück.<br />

Das Lyceum feierte die Wie<strong>de</strong>rvereinigung mit Oesterreich am 29. Juli 1814<br />

durch eine musikalische Aka<strong>de</strong>mie, wobei auch eine Cantate vom Professor Mayr<br />

produzirt wur<strong>de</strong> 2 ).<br />

§ 168.<br />

Nach <strong>de</strong>m U ebergange Tirols an Oesterreich hatten laut Erlasses <strong>de</strong>s Hof-<br />

Commissärs 3 ) vom O.Juli 1814 in <strong>de</strong>n Studien die königl. bayrischen Einrichtungen<br />

fortzugehen, wenn nicht ausdrücklich An<strong>de</strong>res vorgeschrieben wer<strong>de</strong>. Es wur<strong>de</strong><br />

sohin in jenem Jahre nichts geän<strong>de</strong>rt, jedoch vom 15. Juli 1814 bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Schuljahres <strong>de</strong>r kranke Professor Peilmoser durch Rektor Bertholdi supplirt.<br />

Die erste Verhandlung ergab sich über Schulbücher, da die Hof-Commission<br />

unter <strong>de</strong>m 11. Juli 1814 über dieselben, dann über <strong>de</strong>n vorräthigen Verlag und in<br />

<strong>de</strong>r weitern Verhandlung über die Preise unter Vorlage eines Exemplars Aufschluss<br />

verlangte. Es wur<strong>de</strong> berichtet, dass unter Bayern hierüber keine Vorsorge bestand,<br />

daher wegen <strong>de</strong>s hohen Preises von zu Vorlesungen tauglichen Büchern mehrere<br />

Professoren, wie Zallinger, Bertholdi, Spechtenhauser, Feilmoser zur Schonung <strong>de</strong>r<br />

Stu<strong>de</strong>nten Vorlesebücher herausgegeben hätten; die Wagner'sche Buchhandlung als<br />

aka<strong>de</strong>mische dürfte zur vorläufigen Anschaffung <strong>de</strong>r nöthigen Vorlesebücher (ßechberger's<br />

Kirchenrecht, ßeichenberger's Moral, Karpe's Philosophie, Prind's Religionshandbuch)<br />

zu bestimmen sein, und endlich wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Pinalberichte über das<br />

Schuljahr auch Exemplare <strong>de</strong>r gebrauchten Vorlesebücher sammt <strong>de</strong>r Anzeige ihres<br />

Preises <strong>de</strong>m Commissariate vorgelegt 4 ).<br />

Auch das Schuljahr 1815 begann nach königl. bayrischer Einrichtung, nur<br />

hatte v. Mersi, <strong>de</strong>r am Gymnasium nicht Ichren wollte, die Physik, weil Zallinger<br />

1) Man uaunte sie Maikäfer, weil sie — wie man glaubte, mit falschem Datum<br />

— schon im Mai nach Tirol <strong>de</strong>kretirt wur<strong>de</strong>n.<br />

2) In <strong>de</strong>r Stadt wur<strong>de</strong> die Wie<strong>de</strong>rvereinigung mit Oesterreich am 24. Juli mit<br />

feierlichem Gottesdienst, Predigt von Mayr, die gedruckt wur<strong>de</strong>, Beleuchtung <strong>de</strong>r<br />

Stadt etc. gefeiert.<br />

3) Die Hof'-Comrnis.sion (Roschman) war damals die oberste politische Stelle im<br />

Lan<strong>de</strong>, die unter <strong>de</strong>r Central-Organisirungs-Hof-Commission in Wien stand. Unter Roschman<br />

stand das provisorische Kreis-Commissnriat. Im Jahre 1815 wur<strong>de</strong> das Gubernium<br />

wie<strong>de</strong>r hergestellt und Graf Bissingen Guberneur, <strong>de</strong>m im Jahre 1819 Graf Chotek, im<br />

Jahre 1827 Graf Wilczek, dann nach dreijähriger Supplirung durch Hofrath Benz im<br />

Jahre 1840 Graf Brandis bis 1848 folgte.<br />

4) Es waren folgen<strong>de</strong>: 1. Nau's Landwirthschaftslehre 1 11. 36 kr., 2. Winters<br />

Katechetik 1 fl. 12 kr., 3. Zallinger's Mathes (2 Theile) 1 fl. 30 kr., 4. Zallingers<br />

Physik 1 fl. 30 kr., 5. Blumenbach's Naturgeschichte 3 fl., 6. Feilmoser's Einleitung<br />

in <strong>de</strong>n neuen Bund 1 fl. 48 kr., 7. Feilmoser's hebräische Sprachlehre 24 kr , 8. Spechtenhauser's<br />

Pastoral 1. Theil 1 fl. 48 kr., 2. Theil 1. Abtheil. 45 kr., 9. Ast's Philologie<br />

3 fl. 30 kr., 10. Mutscheller's Moral (3 Th.) 2 fl. 48 kr., 11. Bertholdi's Kirchenrecht<br />

(2 Th.) 1 fl. 12 kr. — Diesen wur<strong>de</strong>n die von <strong>de</strong>n Professoren füs sich gebrauchten<br />

Bücher, die sich die Stu<strong>de</strong>nten nicht anschaffen mussten, beigefügt: 12. Krug's Log"<br />

6fl. 13 kr., 13. Krug's Metaphysik 5 fl., 14. Krug's Aesthetik 5 fl. 36 kr., 15. Bayrers<br />

Grundriss <strong>de</strong>r Universalgeschichte 5 fl. 24 kr., 16. Herrn's Handbuch <strong>de</strong>r Geschichte <strong>de</strong>s<br />

europäischen Staateusystems 5 fl. 48 kr. R.-W.


— 299 —<br />

um Pension angesucht hatte, nebst Pädagogik auf Erlaubniss <strong>de</strong>s Hof-Commissärs<br />

übernommen, was die Central-Organisirungs-Hof-Commission mit <strong>de</strong>m Beisatze bestätigte,<br />

dass Mersi auch die Aufsicht über das physikalische Kabinet übernehme,<br />

die Pädagogik aber <strong>de</strong>r Eormalschuldirektor Hubel lehre *).<br />

Der Bektor hatte auf Auftrag <strong>de</strong>r Hof-Commission vom 20. September 1815<br />

einen sehr ausführlichen Bericht über <strong>de</strong>n Zustand <strong>de</strong>s Lyceums 2 ) erstattet. Auch<br />

im Finalberichte machte er auf die Hauptdifferenzen zwischen <strong>de</strong>r bayrischen und<br />

österreichischen Studien-Einrichtung— dass Bayern drei, Oesterreich vier theologische<br />

Jahrgänge, Bayern zwei, Oesterreich drei philosophische Jahrgänge, Bayern<br />

einen Eektor, Oesterreich Direktoren zur Leitung <strong>de</strong>r Studien habe, — aufmerksam.<br />

Eine Verlegenheit machten die aus Bayern zurückkehren<strong>de</strong>n juridischen Schüler,<br />

welche bei <strong>de</strong>r Hof-Commission um Studien-Gelegenheit ansuchten, da in Tirol ein<br />

juridisches Studium nicht bestand. Die Commission stellte die Frage über einen<br />

Privatlehrer, als welcher <strong>de</strong>r ehemalige Professor Hammer bezeichnet wur<strong>de</strong>; dieser<br />

aber erklärte nur ein öffentlicher, aber durchaus kein Privatlehrer wer<strong>de</strong>n zu wollen,<br />

und einen an<strong>de</strong>rn Privatlehrer wusste das Kektorat nicht vorzuschlagen. Die Hof-<br />

Commission beschied sohin die Bittsteller unter <strong>de</strong>m 9. Jänner 1815, dass sie ihre<br />

häuslichen Studien, so gut es gelinge, fortsetzen mögen und man sich hohen Ortes<br />

verwen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>, ihnen Gelegenheit zu <strong>de</strong>n Prüfungen zu verschaffen. Die Central-<br />

Organisirungs-Hof-Commission bewilligte nebst <strong>de</strong>r Erklärung, dass das juridische<br />

Privatstudium unter einem tauglichen Lehrer bei gehörigen Zeugnissen über die<br />

Vorstudien nicht verboten sei, unter <strong>de</strong>m 3. Juli 1815 auch diess, dass das im<br />

Ausland gehörte Naturrecht, europäische Staatsrecht, römische Recht, politische<br />

Wissenschaften gültig und nur aus österreichischer Staatskun<strong>de</strong>, Kirchenrecht,<br />

Criminal- Civil- undWechsel-Eecht, politische Gesetzkun<strong>de</strong>, Polizei-Uebertretungen<br />

und Verfahren in und ausser Streitsachen Prüfung zu bestehen sei. Um diese<br />

Prüfungen machen zu können, wur<strong>de</strong> in Innsbruck eine Prüfungs-Commission aufgestellt<br />

3 ).<br />

Auch wur<strong>de</strong>n um diese Zeit <strong>de</strong>m Lyceal - Rektorate einzelne Verordnungen<br />

über die Einrichtung <strong>de</strong>r Studien-Angelegenheiten nach österreichischem Fusse mitgetheilt,<br />

z.B. unter <strong>de</strong>m 15. Jänner 1816 über jährliche Einsendung einer Tabelle<br />

von absolviren<strong>de</strong>n Fachstudirendon an Seine Majestät mit <strong>de</strong>n Noten aus allen<br />

Fächern <strong>de</strong>r Studien-Abtheilung in triplo, über Einsendung <strong>de</strong>r Klassenverzeichnisse<br />

<strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Semesters, wozu unter <strong>de</strong>m 19. März 1816 gedruckte<br />

Formularien mitgctheilt wur<strong>de</strong>n, über Vorlage <strong>de</strong>r Pisrsonalstands-Tabollen <strong>de</strong>r Professoren<br />

in duplo etc. Der Finalbericht über das Schuljahr 1815-—16 wur<strong>de</strong> bereits<br />

nach mitgeteilten Vorschriften eingestellt, von <strong>de</strong>r GVntral-Organisirungs-<br />

Hof-Commission aber unter <strong>de</strong>m 19. Februar 1817 ausgestellt, dass die Klassen-<br />

Verzeichnisse nach Jahrgängen, nicht auch nach <strong>de</strong>n l'achorn eingestellt wur<strong>de</strong>n,<br />

bei Ungeprüften die Ursache hievon nicht angegeben sei und die UebiTsichtstabelle<br />

1) Diess Fach hatte uuter Bayern, wie bemerkt wur<strong>de</strong>, Mayr. Uuter Oesterreich<br />

trug sich <strong>de</strong>r zur Berathung über .Schulgegenstän<strong>de</strong> beigezogene Hubel wie<strong>de</strong>r für diess<br />

Fach an. — Am Gymnasium wur<strong>de</strong> statt Mersi Schwalt aufgenommen.<br />

2) Hauptgattungen <strong>de</strong>r Lehrkanzeln, Lehrer, <strong>de</strong>ren Besoldung und Emolumente,<br />

Vorlesebücher, Lehrzeit für die Fächer, wöchentliche Stun<strong>de</strong>nzahl <strong>de</strong>r Vorlesungen, Zahl<br />

<strong>de</strong>r Schüler, literarische Apparate. Sammlungen, Fonds zur Bestreitung <strong>de</strong>r Ausgaben,<br />

Leitung <strong>de</strong>r Studien, Ferien. Beschaffenheit <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s etc.<br />

3) Sie bestand aus <strong>de</strong>n Appellations-Räthen Dipauli (<strong>de</strong>r aber bald nach aufgestellter<br />

Commission im Jänner 1816 nach Wien als Hofrath abging) und Reinisch, dann<br />

<strong>de</strong>n ehemaligen Professoren Weinhart und Hammer.


— 300 —<br />

mangle. — Unter <strong>de</strong>m 16. Februar wur<strong>de</strong> bemerkt, kein Professor dürfe zwei<br />

Fächer lehren, was bei Albertini, Mayr und Mersi <strong>de</strong>r Fall sei, und Chemie und<br />

Mineralogie sei kein vorgeschriebenes Fach <strong>de</strong>s zweiten philosophischen Jahrganges.<br />

Im Mai 1816 wur<strong>de</strong> das Normale über Konkursprüfungen zu Lehrämtern, im September<br />

1816 die a. h. Verordnung vom 8. November 1784 über die im Fortgange<br />

zu ertheilen<strong>de</strong>n Noten mit <strong>de</strong>r Bemerkung Übermacht, dass die Noten über Fleiss<br />

und Fortgang in <strong>de</strong>n Verzeichnissen mit Buchstaben eigenhändig vom Professor<br />

ausgedrückt wer<strong>de</strong>n müssen etc.<br />

§ 169.<br />

Bald nach <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rvereinigung Tirol's mit Oesterreich wur<strong>de</strong> es — man<br />

möchte sagen — eine brennen<strong>de</strong> Frage, in welchem Umfange die hohe Schule in<br />

Innsbruck wie<strong>de</strong>r hergestellt wer<strong>de</strong>n sollte, und vielfach ein dringliches Bemühen,<br />

wie<strong>de</strong>r eine Universität zu erhalten 1 ).<br />

Unter <strong>de</strong>m 31. Juli 1814 gab das Lyceal-Rektorat bei <strong>de</strong>m Umstän<strong>de</strong>, dass<br />

sich die tirolischen Stifte, <strong>de</strong>ren Vermögens-Ueberschuss unter Bayern für die hohe<br />

Schule in Innsbruck verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, um ihre Wie<strong>de</strong>rherstellung, sohin Zurückstellung<br />

<strong>de</strong>s für die hohe Schule bestimmten Stifts Vermögens bewarben, eine Vorstellung<br />

um Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität an die Hof-Commission, <strong>de</strong>ren Sekretär<br />

Adam Miller, wie man sagte, <strong>de</strong>rselben in <strong>de</strong>r Hoffnung, eine Professurstelle bei<br />

ihr zu erhalten, günstig war. Das Kektorat führte in <strong>de</strong>r Eingabe an, dass die<br />

Stiftung <strong>de</strong>r Universität auf <strong>de</strong>n Salinenfond in Hall, <strong>de</strong>r Beitrag <strong>de</strong>s h. Aerars von<br />

8380 fl. 58 kr. im Jahre 1792, und die Vermögensüberschüsse <strong>de</strong>r Stifte Wüten,<br />

Neustift, Stams, Welschmichel und Sonnenburg eine jährliche Rente von 60,486 fl. 2 )<br />

abwerfen, sohin die Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Universität nach einem Entwürfe vom 8. August<br />

1805 ä 30,000 fl. ohne Belästigung <strong>de</strong>s h. Aorars <strong>de</strong>cke.<br />

Dagegen gab dorAbt von Wüten, Marcus Egle, welcher mit einer vonRoschman<br />

gewählten Deputation nach Wien reiste, am 20. Aug. 1814 ein Gesuch vom<br />

14. Aug. 1814 in die Hän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kaisers, in welchem er in seinem und <strong>de</strong>r übrigen<br />

Tiroler Stifte Namen um Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Stifte bat und sein Gesuch im Wesentlichen<br />

damit motivirte, dass bei <strong>de</strong>m bösen Geiste <strong>de</strong>r bayrischen Regierung, welche<br />

schlechte Priester in das Land zog, ver<strong>de</strong>rbliche Grundsätze verbreitet etc., — die<br />

bischöfliche Gewalt gelähmt und sehr viel gescha<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, die Herstellung eines<br />

bessern Zustan<strong>de</strong>s aber von Seiner Majestät erwartet wer<strong>de</strong>. Dazu gehöre auch die<br />

Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Stifte, für welche in Tirol so viele Grün<strong>de</strong> wie in Oesterreich<br />

sprechen, wo sie bestehen, und dio auch früher an Universitäten, Gymnasien, Seel-<br />

lj Selbst <strong>de</strong>r Kreis-Accessist Joseph Dipauli legte unter <strong>de</strong>m 14. Juli 1814 <strong>de</strong>r<br />

Hof-Commission einen Plan zur Herstellung <strong>de</strong>r Universität — wahrscheinlich nicht<br />

ohne Einfluss seines Vaters, <strong>de</strong>s Appellations-Rathes — vor, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n Statthalterei-<br />

Akten liegt. Darin wer<strong>de</strong>n unter An<strong>de</strong>rm als Professoren bezeichnet: Salvotti für das<br />

römische Recht, Johann v. Ebner für Civilrecht, er Dipauli selbst -- für politische<br />

Wissenschaften, , David Moritz t für Philosophie, — Alle Männer, Mne, die zu gleicher g Zeit in<br />

Landshut an <strong>de</strong>r Universität waren; — die Errichtung <strong>de</strong>r Universität wird insbeson<strong>de</strong>re<br />

auch wegen Erhaltung <strong>de</strong>s National-Charakters, Einheit zwischen Deutsch- und Welse<br />

tirol motivirt, auch auf mehrere Profossoren für ein P'ach, Berufung auswärtiger Professoren<br />

zu inländischen, nicht beständige Vorlesebücher, auf eine Kunstschule mit ^uns-<br />

Sammlungen, ja auf eine eigene Jurisdiction zur Erhöhung <strong>de</strong>s Selbstgefühls <strong>de</strong>r o u<br />

<strong>de</strong>nten, Verbindung <strong>de</strong>s äussern Anstan<strong>de</strong>s mit Wissenschaft etc. hinge<strong>de</strong>utet.<br />

2) Seinen Irrthum in <strong>de</strong>r Berechnung — aus Angaben <strong>de</strong>r Fonds-Administration,<br />

bei welchen an<strong>de</strong>re Fonds, <strong>de</strong>r theresianischen Ritter-Aka<strong>de</strong>mie. Schulen etc., beigezog<br />

waren, berichtigte das Rektorat später selbst.


— 301 —<br />

sorgen und zum Nachwuchs <strong>de</strong>r Geistlichen durch Convicte wirkten, <strong>de</strong>ren (<strong>de</strong>r<br />

Stifte) Aufhebung, da ihr Bestehen durch die im Pressburger Frie<strong>de</strong>n garantirte<br />

tirolisch-ständische Verfassung gesichert wur<strong>de</strong>, ungerecht und überhaupt ihr eingezogenes<br />

Vermögen ein geraubtes Gut sei, welches Seine Majestät wohl nicht behalten<br />

wolle; die Stifte wären zur Stellung von Individuen an <strong>de</strong>r Universität und<br />

an Gymnasien mit <strong>de</strong>r Zeit bereit, was nützlicher sei, als die Einziehung und Abnützung<br />

ihrer Güter mit wenigem Vortheil, in<strong>de</strong>m ^Rechtschaffene sie nicht kauften,<br />

die Herstellung <strong>de</strong>r Stifte koste <strong>de</strong>m h. Aerar nichts, sie versehen für 40,000 Menschen<br />

die Seelsorge, für welche <strong>de</strong>rmalen Priester-Mangel sei; die Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

zu bewilligen, sei höchste Zeit, da die Güter abgestreift, Pachtzinse nicht entrichtet<br />

und so viele Eeparationen nothwendig seien etc.<br />

Da das Eektorat von dieser Eingabe und Ansicht Kenntniss erhielt, so gab<br />

dasselbe unter <strong>de</strong>m 2. Mai 1815 eine neuerliche Vorstellung an das Gubernium,<br />

welche vorzüglich gegen die obige Bitte <strong>de</strong>r Stifte gerichtet war, die <strong>de</strong>n günstigen<br />

Erfolg ihres Gesuches schon mit <strong>de</strong>r Ankunft <strong>de</strong>s neuen Guberneurs Gr. Bissingen,<br />

jedoch vergeblich erwartet hatten. Nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kektor einige Angaben <strong>de</strong>r frühern<br />

Einlage vom 31. Juli v. J. berichtiget hatte, bemerkte ur weiter, dass die Nützlichkeit<br />

<strong>de</strong>r Universitäts-Herstellung keinem Zweifel unterliege und es sich nur um <strong>de</strong>n<br />

Fond hierzu handle, <strong>de</strong>r nicht vom erschöpften Aerar o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m armen Tirol, wohl<br />

aber nach <strong>de</strong>r bayrischen Einrichtung von <strong>de</strong>n Stiften genommen wer<strong>de</strong>n könnt' 1 ).<br />

Gegen diese Verwendung <strong>de</strong>s Vermögens <strong>de</strong>r Stifte wer<strong>de</strong> zwar eingewen<strong>de</strong>t, dass:<br />

a. die Stifte nicht aufgehoben, son<strong>de</strong>rn nur unter Administration gesetzt wor<strong>de</strong>n<br />

seien 2 ); diess wi<strong>de</strong>rspreche aber ausdrücklich <strong>de</strong>n königl. bayrischen Verordnungen,<br />

wie diess <strong>de</strong>r Verkauf von Kloster-Mobilien, ja Pontificalien und Grundstücken,<br />

Höfen, Mühlen etc., die Wegnahme <strong>de</strong>r Bibliotheken, Anweisung bestimmter<br />

Pensionen, ja <strong>de</strong>s Holzbedarfes für je<strong>de</strong>s im Kloster leben<strong>de</strong> Individuum, die Aussetzung<br />

<strong>de</strong>r brauchbaren Individuen in die Seelsorgs-Pfrün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Weltpriester und<br />

die Anweisung <strong>de</strong>r übrigen Konten für die Universität beweise. Von <strong>de</strong>r Erbsfähigkeit<br />

seien die Exreligiosen <strong>de</strong>r in Bayern doch gewiss autgehobenen Klöster<br />

auch ausgeschlossen 3 );<br />

1) Den Staud <strong>de</strong>s Fon<strong>de</strong>s vom 1. Juli 1814 gibt <strong>de</strong>r Rektor in einer Beilage<br />

seine frühere Angabe berichtigend — so au:<br />

1. Exjesuitenfond . .<br />

2. Stift Wüten . . .<br />

3. ,, Stams .<br />

4. „ Neustift . .<br />

5. „ Sonnenburg<br />

Zusammen<br />

Da die Ausgaben auf Exposituren. Pensionen,<br />

Besoldungen <strong>de</strong>s Lyceums etc<br />

betragen, so könne <strong>de</strong>r Mehraufwand <strong>de</strong>r Universität<br />

mit <strong>de</strong>m Ueberschuss von . . .<br />

849<br />

16.392<br />

25.244<br />

24.560<br />

15.031<br />

82.678<br />

17,448 fl. 46<br />

ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n, da bei einem Gehalte von 800 fl. für einen theologischen, 1000 bis<br />

1200 fl. für einen juridischen, 900 Ü. für einen medizinischen und 700 bis .900 fl. für<br />

einen philosophischen Professor nur 14,450 fl. mehr als bisher erfor<strong>de</strong>rlich wären.<br />

2) Ein Erlass <strong>de</strong>s bayrischen Kreis-Commissariats vom 23. Mai 1814 sagt: „In<br />

Gemässheit <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 1. November v. J. soll die Verlassenschaft <strong>de</strong>r<br />

Conventualen <strong>de</strong>r unter Administration gesetzten Klöster im Innkreise nicht wie die<br />

<strong>de</strong>r Conveiitualen <strong>de</strong>r aufgehobenen Klöster behan<strong>de</strong>lt, son<strong>de</strong>rn von <strong>de</strong>n einschlägigen<br />

Fonds in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n. 1 "'<br />

3) Die Behauptung, „die Klöster in Tirol seien von <strong>de</strong>r Regierung nicht bloss<br />

unter Administration gesetzt, son<strong>de</strong>rn förmlich aufgehoben wor<strong>de</strong>n," wi<strong>de</strong>rspricht zwar<br />

fl.<br />

fl.<br />

fl.<br />

i\.<br />

fl.<br />

tl.<br />

2<br />

55%<br />

36%<br />

33%<br />

kr.<br />

kr.<br />

kr.<br />

kr.<br />

kr.<br />

kr.<br />

65,229 fl. 47% kr.<br />

kr.


— 302 —<br />

b. dass diese Aufhebung unrechtmässig wäre; allein diess wi<strong>de</strong>rspreche <strong>de</strong>n<br />

in Oesterreich selbst gelten<strong>de</strong>n Grundsätzen und Beispielen; die Conventualen hätten<br />

wohl das Beeilt zum stan<strong>de</strong>smässigen Unterhalt; Prälaten konnten aber zu Dignitäten<br />

bei Domkapiteln beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, Conventualen selbst wollen nicht mehr in<br />

das Stift zurück; die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität sei wichtiger als jene <strong>de</strong>r<br />

Stifte; letztere for<strong>de</strong>rn nach <strong>de</strong>r a. h. Verordnung vom 25. März 1802 beson<strong>de</strong>re<br />

Grün<strong>de</strong>, nämlich normalmässige Zahl <strong>de</strong>r Individuen in <strong>de</strong>n noch bestehen<strong>de</strong>n Klöstern<br />

und nach <strong>de</strong>n allgemeinen Grundsätzen Dienstleistung in Seelsorge, Krankenpflege<br />

und Unterricht; nun sei aber jeno Normalzahl nicht vorhan<strong>de</strong>n, die Seelsorge<br />

wer<strong>de</strong> von Weltpriestern — ohne Opposition gegen die Bischöfe, ohne so häufigen<br />

Personenwechsel durch die Prälaten, ohne Entzug <strong>de</strong>s Nachwuchses <strong>de</strong>r Geistlichen<br />

bloss für Klöster und Klosterämter besser als von Kloster-Conventualen geübt; für<br />

Unterricht thun die Stifte mit Ausnahme Marienberg's, das allerdings beson<strong>de</strong>re<br />

Rücksicht verdiene, nichts; auch weil sie von Unterrichtsanstalten entfernt wären;<br />

alle Stifte hätten nicht für Ein Gymnasium taugliche Leute; mit Krankenpflege<br />

gebe sich endlich kein Stift ab;<br />

c. dass die Prälaten Landstän<strong>de</strong> seien; — allein statt ihrer könnten nach<br />

einer a. h. Anordnung vom 3. Februar 1787 Glie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Domkapitel, sowie nach<br />

<strong>de</strong>r Verordnung Kaiser Leopold's Glie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rherzustellen<strong>de</strong>n Universität gewählt<br />

wer<strong>de</strong>n. — Uebrigens sei unrichtig, dass das Volk die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r<br />

Stifte wünsche, <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n seien Weltpriester lieber, als excurriren<strong>de</strong> Seelsorger,<br />

jene seien mehr geachtet, die Stifte gera<strong>de</strong> wegen genauer For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Abgaben<br />

nicht beliebt etc. — Da diese Schrift, wie das Rektorat erfuhr, »wegen Vorliebe<br />

gewisser Leute für Klöster * lange Zeit nicht nach Wien vorgelegt wur<strong>de</strong>, bat es<br />

unter <strong>de</strong>m 7. August 1815 nochmals um diese Vorlage an <strong>de</strong>n Kaiser. — Dieser<br />

äusserte bei <strong>de</strong>r Audienz <strong>de</strong>r Professoren am 25. Oktober 1815, dass die Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

<strong>de</strong>r Universität bei <strong>de</strong>r Armuth <strong>de</strong>r Klöster auf Schwierigkeiten stosse;<br />

<strong>de</strong>r Guberneur aber gab noch bei <strong>de</strong>r Aufwartung am 1. Jänner 1816 dafür gute<br />

Hoffnung. Allein unter <strong>de</strong>m 12. Jänner 1816 erging die a. h. Entschliessung über<br />

die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Stifte Stams, Wüten, Neustift und Marienberg mit Dem,<br />

dass sie die stiftischen Pfarreien wie<strong>de</strong>r und die zu organisiren<strong>de</strong>u Gymnasien und<br />

philosophischen Lehranstalten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s nach und nach mit Lehrern aus ihrer<br />

Mitte besetzen und, bis sie diess vermögen, die aufgestellten Lehrer aus ihren Mitteln<br />

besol<strong>de</strong>n l ).<br />

<strong>de</strong>m Buchstaben <strong>de</strong>r diessfälligen a. h. Entschliessung vom 9. Juli 1807, in welcher<br />

ausdrücklich nur „die Administration aller Klöster zu Gunsten <strong>de</strong>s Kultus, ITnterrich s<br />

und <strong>de</strong>r Erziehung angeordnet -wird, da sie nicht immer gut administrirt wer<strong>de</strong>n, un<br />

zu obigen Zwecken vorzüglich berufen sind"'. Aber das zugleich angeordnete Verfahren<br />

mit <strong>de</strong>n Klöstern, wie es das Rektorat heraushebt, und wie es in <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung<br />

und noch mehr in <strong>de</strong>r Instruktion für die Administratoren enthalten ist, geh<br />

allerdings auf Aufhebung o<strong>de</strong>r allmäliges Aussterbenla.ssen <strong>de</strong>r Klöster, da Aufnahme<br />

von Candidaten untersagt, Chorgebet abgestellt ist und im Falle nur mehr alte Priester<br />

nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong> <strong>de</strong>r jungem in einem Kloster sein sollten, dieselben in an<strong>de</strong>re Klöster<br />

unter Assignation <strong>de</strong>r Je<strong>de</strong>m angemessenen Sustentations-Quote zugewiesen s ' n "j uD<br />

die Vermögenstheile „<strong>de</strong>s dadurch sich selbst auflösen<strong>de</strong>n Klosters"- für Kultus, L)n e<br />

rieht und Erziehung gewidmet, in <strong>de</strong>n Stiftungsfond zur zweckmässigen Verwendung<br />

incamerirt wer<strong>de</strong>n sollen. Zur commissionellen Behandlung <strong>de</strong>r „Säcularisation' wur<br />

auch die erbetenen Instruktionen über Aufhebung <strong>de</strong>r ständigen Klöster in Bayern z<br />

analogen Anwendung mitgetheilt. — So nach <strong>de</strong>n Akten in <strong>de</strong>r Statthalterei-Registra u ^<br />

— Ob das Verfahren <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Kirchenrechts entsprach, ist ohnehin ei<br />

an<strong>de</strong>re Frage.<br />

1) Durch commissiouelle Verhandlungen wur<strong>de</strong> danun bestimmt, dass die Sti


— 303 —<br />

§ 170.<br />

War durch die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Stifte <strong>de</strong>r liektorats-Antrag auf die<br />

Universitäts-Dotation in <strong>de</strong>r Wesenheit vereitelt, so war doch über die Beschaffenheit<br />

<strong>de</strong>r hohen Schule in Innsbruck noch immer nichts entschie<strong>de</strong>n. Der im Jahre<br />

1815 Tirol durchreisen<strong>de</strong> neue Hofrath Jüstel, welcher sich über Schul- Studienund<br />

geistliche Angelegenheiten genaue Kenntnisse verschaffen wollte, hatte über<br />

die Innsbrucker Lyceal-Anstalt vom Kektor schriftliche Aufklärung über: Schulen,<br />

Aka<strong>de</strong>mien, Pädagogien, Bibliothek, und zwar: Geschichte, Dotirung, Ausgaben,<br />

Einkünfte dieser Anstalten, — über Professoren, Fächer, Yorlesebücher, Lehrart,<br />

Aufsätze, Prüfungen, Zeugnisse, — dann Disziplinar-Vorschriften, Gottesdienste,<br />

Schülerzahl, Stand, Alter und Austeilung <strong>de</strong>r Professoren, Gehalt, Bezüge, Schulgeld,<br />

Stipendien, Gebäu<strong>de</strong>, Kostenbestreitung, Attribute, Privilegien etc. abgefor<strong>de</strong>rt,<br />

bei einer mündlichen Besprechung aber über die Herstellung <strong>de</strong>r Universität sich<br />

nicht näher ausgesprochen 1 ). Der Kaiser selbst aber, <strong>de</strong>r im Jahre 1815 auch<br />

die Lokalien <strong>de</strong>s Lyceuins, <strong>de</strong>r Bibliothek etc. besah, hatte, wie bereits angeführt<br />

wur<strong>de</strong>, schon damals Be<strong>de</strong>nken über ihre Herstellung bei <strong>de</strong>r Armuth <strong>de</strong>r Stifte<br />

geäussert. Er kam am 27. Mai 1816 wie<strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shuldigung nach<br />

Innsbruck und brach auch bei <strong>de</strong>r damaligen Audienz <strong>de</strong>r Lyceal-Professoren die<br />

Frage über die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität ohne entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Aeusserung<br />

Wüten, Stams und Neustift jährlich vor <strong>de</strong>r Hand 9230 fl. <strong>de</strong>in Studienfon<strong>de</strong> bezahlen.<br />

Durch wie<strong>de</strong>rholte Vorstellungen erwirkten aber die Stifte die a. h. Entschliessung vom<br />

20. April J835, dass die Stifte Tirols in Bezug auf Leistungen nicht strenger zu behan<strong>de</strong>ln<br />

seien, als in an<strong>de</strong>rn Provinzen Oesterreichs. worauf in Folge weiterer Verhandlungen<br />

die Stifte Stams und Wüten <strong>de</strong>m Religionsfond einen jährlichen Betrag von<br />

circa 6000 fl. abführen, das Stift Neustift aber die Versehung <strong>de</strong>s Brisener Gymnasiums<br />

übernahm. — Das durch ein etwas späteres Dekret hergestellte Stift Fiecht sollte das<br />

Haller Gymnasium übernehmen, was auch zum Theil geschah; spätor wur<strong>de</strong> es aber<br />

von dieser Verbindlichkeit frei. — Auch die Beibehaltung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

<strong>de</strong>r aufgehobenen Kapuziner-Klöster wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 23. .liinuer 181.J und<br />

bald darauf auch jene <strong>de</strong>r Franziskaner-Klöster a. h. unter An<strong>de</strong>rn) mit Dem bewilligt,<br />

dass sie die Candidaten nach gut absolvirtem Gymnasium mit Gubernial-Bewilligung<br />

aufnehmen können, jedoch zu Gelüb<strong>de</strong>n nur nach vollen<strong>de</strong>tem öffentlichem Studium <strong>de</strong>r<br />

Philosophie zulassen dürfen. Ein eigenes philosophisches Studium wur<strong>de</strong> damals nicht,<br />

wohl aber ein theologisches mit vier Jahrgängen und wenn es nach <strong>de</strong>m öffentlichen<br />

Studium eingerichtet ist, bewilligt.<br />

Uebrigeus erwie<strong>de</strong>rte die Central-Organisirungs-Hof-Coimnission unter <strong>de</strong>m 11. November<br />

1816 auf eine Einlage <strong>de</strong>s Fiechter Stifs-Couventualen Martin Goller. in welcher<br />

er gegen die Rückkehr in sein Stift nebst <strong>de</strong>n oben angegebenen Grün<strong>de</strong>n für die unter<br />

Bayern erfolgte Aufhebung <strong>de</strong>r Stifte auch noch an<strong>de</strong>re anführte, z. B. dass ohne Aufhebung<br />

<strong>de</strong>r Klöster von ihrer Herstellung keine Re<strong>de</strong> sein könne, dass über Stifts-<br />

Individuen politisch nach Belieben verfügt wor<strong>de</strong>n sei, dass statt eines Uborn <strong>de</strong>r Administrator<br />

im Stifte Alles verfügte, da.ss Anleiten <strong>de</strong>r Stifte reduzirt wur<strong>de</strong>n, dass bis<br />

zum Jahre 1814 die Verlassensehaften <strong>de</strong>r Stifts-*'onventualen <strong>de</strong>n Verwandten zufielen,<br />

die Stiftspriester als Exconveutualen betrachtet wur<strong>de</strong>n und im Jahre 1809 von Österreich<br />

selbst <strong>de</strong>n Bayern die Aufhebung <strong>de</strong>r Klöster zum Vorwurfe gemacht wur<strong>de</strong>, sohin<br />

<strong>de</strong>r Ausdruck ^Administration-' sich nur auf die Vermügensverwaltung für bestimmte<br />

Fon<strong>de</strong> beziehe u. s. w. — lediglich nur, dass, ..nach<strong>de</strong>m die Stifte Wüten etc. unter<br />

<strong>de</strong>r bayrischen Regierung nicht aufgehoben wur<strong>de</strong>n, alle Professen als wirkliche Glie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Stifte augesehen wer<strong>de</strong>n müssen und keines sich als bereits säcularisirt betrachten<br />

dürfe, die ausser <strong>de</strong>n Stiften verwen<strong>de</strong>ten Professen sohin nach kirchlichen und<br />

politischen Gesetzen von <strong>de</strong>n Or<strong>de</strong>ns-Obern abhängig seien-'.<br />

1) Wohl aber machte er Erinnerung wegen Einigkeit mit <strong>de</strong>n Ordinariaten, führte<br />

auch die Klage eines Franziskaner-Lektors über Dannenmayr's Instit. hist. eccles. als<br />

Vorlesebuch an, da dort die evangelische Armuth als vom hl. Franziskus übel verstan<strong>de</strong>n<br />

dargestellt wer<strong>de</strong> etc.


— 304 —<br />

ab 1 ). Das Gubernium hatte unter <strong>de</strong>m 30. März d. J. liach einem inmjrhalb acht<br />

Tagen zu erstatten<strong>de</strong>n Bericht über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Universität im Jahre 1805 ab-;<br />

gefor<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>r auch unter <strong>de</strong>m 5. April weitläufig vom Rektor erstattet wur<strong>de</strong>.*-* 1<br />

"Wie<strong>de</strong>rholte Hofberichte <strong>de</strong>s Guberneurs und Gubernium s empfahlen die Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

<strong>de</strong>r Universität, <strong>de</strong>ren Verlust lediglich <strong>de</strong>r Anhänglichkeit Tirol's an<br />

Oesterreich zuzuschreiben sei, angelegentlichst; allein unter <strong>de</strong>m 5. August 1816<br />

erfolgte nur die a. h. Bewilligung, auch die juridischen und medizinischen Studienfächer<br />

<strong>de</strong>s ersten Jahrganges nach Lyceal-Art öffentlich zu lehren, wozu bald darauf<br />

die österreichischen Studienplane <strong>de</strong>s medizinischen Studiums vom Jahre 1804<br />

und 1810 mitgetheilt wur<strong>de</strong>n. — Mit <strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>m 28. Oktober 1816 erfolgten<br />

Ernennung <strong>de</strong>s Professors Schuler für das im zweiten juridischen Jahrgange zu<br />

lehren<strong>de</strong> Kirchenrecht nach Kechberg's dritter Auflage wur<strong>de</strong> auch angeordnet, dass<br />

die Theologen bei cuesem Professor diess Fach zu hören haben, und dass <strong>de</strong>r erste<br />

philosophische und theologische Jahrgang nach <strong>de</strong>r Verfassung <strong>de</strong>r österreichischen<br />

1) Das Wesentliche dieser Audienz mag zur Charakteristik <strong>de</strong>s Kaisers und zur<br />

Aufklärung einiger damaligen Verhältnisse aus <strong>de</strong>n theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n hier<br />

stehen: Nach <strong>de</strong>r gewöhnlichen Begrüssung war die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität<br />

besprochen; Rektor Bertholdi äusserte: Eure Majestät dürfen nur Ja sagen.<br />

Kaiser: Ja sag' ich, so bald ich Geld sehe; — dann nach einigen an<strong>de</strong>rn Worten<br />

hierüber: Ueber die theologische Facultät beklagen sich die Bischöfe, dass man die<br />

heilige Schrift zu einer Fabel mache. Feilmoser hervortretend: Eure Majestät!<br />

Kaiser, lächelnd, schnell: Ah lupus in fabula (Lachen). Feilmoser: Ich habe zwar<br />

ein Lehrbuch unter <strong>de</strong>r königlich bayrischen Regierung herausgegeben, aber es ist<br />

von <strong>de</strong>r Hofstelle genehmigt und provisorisch damit fortzufahren erlaubt wor<strong>de</strong>n.<br />

Kaiser: Ich habe schon in Wien auch einen solchen Professor, <strong>de</strong>r nicht schweigen<br />

kann, ich hab' ihm auch einen Wischer gegeben, weil er sagt, das Buch Job — nicht<br />

wahr? — ist ein Gedicht. Feilmoser: Ja, Eure Majestät, diess Vorlesebuch hab' ich<br />

auch gehabt, es ist allgemein vorgeschrieben. Kaiser: Thut nichts, lassen Sie die<br />

Sache weg, es macht nur Scandal, es führt zu nichts, macht we<strong>de</strong>r kalt noch warm-<br />

Feil moser: Ich habe die neueste Auflage vom Jahre 1814, welche mit Censur gedruckt<br />

ist. Kaiser: Macht nichts, lassen Sie's weg, ich sag's Ihnen als guter Freund.<br />

Ich weiss schon, es ist keine Glaubens-Sache — <strong>de</strong>nken — <strong>de</strong>nken können Sie, aber<br />

schweigen. Feilmoser: Ich habe es nicht als meine Erfindung vorgetragen. Kaiser:<br />

Ich weiss schon, dass es nicht Ihre Erfindung ist. — Der Rektor bemerkte, dass bei<br />

einer neuen Auflage <strong>de</strong>s Buches solche Sachen wegzulassen wären, und leitete das<br />

Gespiäch auf das Kirchenrecht und Klagen über ihn. Ich vertheidige die Rechte E ur "<br />

Majestät. Kaiser: Ich weiss schon: da bin ich Mann, von meinen Rechten lass' ich<br />

mir nichts nehmen; ich hoffe mit <strong>de</strong>n Bischöfen auszukommen; ich will' aber auch keinen<br />

Geistlichen kompromittiren, darum hab' ich überall, wo eine Universität o<strong>de</strong>r ein Lyceum<br />

ist, einen weltlichen Professor für das Jus canonicum. Diesen können sie nicht so<br />

herumbeissen. Wenn einmal die Universität hergestellt ist, wer<strong>de</strong>n Sie schon auch<br />

wie<strong>de</strong>r von diesem Fache enthoben wer<strong>de</strong>n. — Das Gespräch kam auf geistliche Angelegenheiten.<br />

Kaiser: Ich da! bei neun Bischöfen! Das mag ich nicht haben, icj><br />

wer<strong>de</strong> sie etwa auf drei reduzireu. Allein drei Seminarien sind mir zu theuer; ' •<br />

Die auswärtigen Bischöfe verloren, -wie <strong>de</strong>r Kaiser sagte, bei <strong>de</strong>r neuen Diözesan<br />

Eintheilung im Jahre 1819 ihre Jurisdiction in Tirol, und es blieben nur Trient. Bnxe<br />

und Salzburg als Ordinariate für diese Provinz; Bertholdi wur<strong>de</strong> auch bald von<br />

Kanzel <strong>de</strong>s Kirchenrechts enthoben; aber das Generalseminar realisirte sich nicht.


— 305 —<br />

Lyceen einzurichten sei; auch wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vorschlag über Einrichtung aller 4 Studien-<br />

Abtheilungen abverlangt.<br />

Das Schuljahr 1816—17 hatte also wie<strong>de</strong>r alle 4 Studien-Abtheilungen nach<br />

österreichischem Fusse, jedoch nicht mit allen Jahrgängen, die erst nach und nach<br />

vollständig nach <strong>de</strong>n österreichischen Vorschriften eingeführt wur<strong>de</strong>n.<br />

Dem Auftrag zum Vorschlag, alle Studien-Abtheilungen nach österreichischem<br />

Fusse einzurichten, entsprach <strong>de</strong>r Rektor nach <strong>de</strong>n mitgetheilten Vorlese-Ordnungen<br />

von Graz und Olmütz unter <strong>de</strong>m 20. November 1816 wie<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Bitte,<br />

<strong>de</strong>r Anstalt <strong>de</strong>n Namen Universität zu geben, da italienische Stu<strong>de</strong>nten ohne Aussicht<br />

auf aka<strong>de</strong>mische Promotionen <strong>de</strong>r Universitäten wegbleiben wür<strong>de</strong>n. Auch<br />

das Gubernium sprach sich wie früher immer, so noch unter <strong>de</strong>m 1. Juli 1817<br />

kräftigst für Herstellung einer Universität aus, allein es blieb vor <strong>de</strong>r Hand bei<br />

einem ausge<strong>de</strong>hnten Lyceum mit vollständigen theologischen und philosophischen<br />

Studien, dann mit einem juridisch-politischen und einem medizinisch-chirurgischen<br />

Studium, zu <strong>de</strong>ssen vollständiger Einrichtung mit <strong>de</strong>m Schuljahre 1817—18 entwe<strong>de</strong>r<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Professoren auch <strong>de</strong>r frühern Zeit o<strong>de</strong>r Supplenten verwen<strong>de</strong>t und<br />

berufen und die vorschrütmässigen Konkurse zur <strong>de</strong>finitiven Besetzung <strong>de</strong>r vakanten<br />

Posten ausgeschrieben wur<strong>de</strong>n.<br />

Hieboi wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 6. November 1819 auf einen neuerlichen Antrag <strong>de</strong>s<br />

Guberniums unter Nachweisung <strong>de</strong>r Mittel für eine Universität eine solch«» nicht<br />

abgeschlagen, son<strong>de</strong>rn nur bemerkt, dass die Professoren mit <strong>de</strong>n Lycealgehalten<br />

wohl schwerlich zufrie<strong>de</strong>n sein wür<strong>de</strong>n, beantragte Supplirungen mancher Lehrfächer<br />

bloss gegen eine Eemuneration von 100 ü. nicht thunlich seien, endlich die<br />

bezeichneten Be<strong>de</strong>ckungsmittel <strong>de</strong>r Kosten nicht gehörig nachgewiesen erscheinen.<br />

Uebrigens stieg die Zahl <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n im Schuljahre 181G—17 schon<br />

wie<strong>de</strong>r auf 184, in<strong>de</strong>m die zwei philosophischen Jahrgänge 71, die drei theologischen<br />

41, die zw r ei juridischen 40 (darunter im zweiten Jahrgänge 8 Theologen<br />

wegen <strong>de</strong>s KirchenrechtesJ, endlich <strong>de</strong>r medizinisch-chirurgische Jahrgang 16 Zuhörer<br />

zählte.<br />

§ 171.<br />

Die Innsbrucker hohe Schule war also, vom Jahre 1817—18 angefangen,<br />

ein ausge<strong>de</strong>hntes Lyceum, d. i. ein Mittelding zwischen Universität und zwischen<br />

Lyceum.—Es gab nämlich damals in Oesterreich drei Abstufungen höherer öffentlicher<br />

Lehranstalten, — Universitäten, ausge<strong>de</strong>hnte und einfache Lyceen. An Universitäten<br />

und ausge<strong>de</strong>hnten Lyceen wur<strong>de</strong>n alle vier Studien-Abthcilungen gelehrt,<br />

jedoch mit <strong>de</strong>m Unterschie<strong>de</strong>, dass an Universitäten das medizinische Studium auch<br />

vollständig, an Lyceen aber mir ein medizinisch-chirurgisches Studium zur Bildung<br />

von Landärzten gelehrt und nur an Universitäten die höchsten aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n<br />

ortheilt wer<strong>de</strong>n konnten. An einfachen Lyceen wur<strong>de</strong> aber nur Philosophie und<br />

Theologie gelehrt. Die Einrichtung- <strong>de</strong>s ausge<strong>de</strong>hnt«']] Lyceums in Innsbruck wie<br />

an allen solchen Anstalten <strong>de</strong>r österreichischen Monarchie war im Wesentlichen<br />

folgen<strong>de</strong>.<br />

An <strong>de</strong>r Spitze <strong>de</strong>s Lyceums stand wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Rektor, <strong>de</strong>r jährlich wechselte,<br />

und nach <strong>de</strong>m Turnus aus einer <strong>de</strong>r 4 Studien-Abtheilungen gewählt und vom Gubemium<br />

bestätiget wur<strong>de</strong>. Dieser hatte nach einem Hoferlasse vom 29. Okt. 1819<br />

nun wie<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Baudirektion die Aufsicht über die Lokalien; ferner hatte er für<br />

ökonomische Bedürfnisse <strong>de</strong>r Anstalt — Holz, Kanzlei, Einrichtung <strong>de</strong>r Hörsäle etc.<br />

— durch Berichte an das Gubernium zu sorgen, Proclame, die alle Aka<strong>de</strong>miker<br />

und allgemeine Angelegenheiten, z. B. Feierlichkeiten, betrafen, zu erlassen, die<br />

Probst, Universität. 2 0


— 306 —<br />

jährlich gedruckte Studien-Ordnung am Anfange <strong>de</strong>s Jahres <strong>de</strong>m Gubernium und<br />

theils unmittelbar, theils durch das Gubernium nach ilof und an an<strong>de</strong>re Lehranstalten<br />

mitzutheilen, die verschie<strong>de</strong>nen Ausgaben <strong>de</strong>m Gubernium zu verrechnen<br />

etc. — Nach<strong>de</strong>m unter <strong>de</strong>m 7. April 1818 die Wahl eines Eektors von <strong>de</strong>r<br />

Central-Organisirungs-Hof-Commission bewilliget wor<strong>de</strong>n war, wur<strong>de</strong> für das Jahr<br />

1818—19 <strong>de</strong>r juridische Professor Schuler, für das folgen<strong>de</strong> Jahr <strong>de</strong>r philosophische<br />

Professor Mayr etc. zum Kektor gewählt.<br />

Für die Studien sorgten die a. h. aufgestellten bleiben<strong>de</strong>n Direktoren, welche<br />

wie<strong>de</strong>r die Seele <strong>de</strong>r vier Studien-Abtheilungen waren. Für sie wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m<br />

28. Juni 1809 eine weitläufige Instruktion allerhöchst erlassen und später auch<br />

nach Innsbruck mitgetheilt, die sich über die vereinte Aufsicht <strong>de</strong>r 4 Direktoren<br />

über die Studien-Anstalt, vorzüglich aber über die Aufsicht eines je<strong>de</strong>n Direktors<br />

über das bezügliche Studium, <strong>de</strong>ssen Professoren und Schüler, dann über die Facultät<br />

und ihr Verhältniss zum aka<strong>de</strong>mischen Senate, <strong>de</strong>r aus allen or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Professoren bestand und zur Lan<strong>de</strong>sstolle verbreitete. Die Direktoren konnten sich<br />

z. B. in Versammlungen untereinan<strong>de</strong>r über Studien-Angelegenheiten berathen,<br />

hatten aber vorzüglich die bestehen<strong>de</strong>n Vorschriften zu überwachen, die öfter übertretenen<br />

zu republiziren, allenfallige Vorschläge über Verbesserungen <strong>de</strong>r Fachstudien,<br />

zu ausseror<strong>de</strong>ntlichen Vorlesungen mit <strong>de</strong>taillirter Vorlage <strong>de</strong>s Planes etc.<br />

<strong>de</strong>m Gubernium zu überreichen, diesem, wenn es nöthig war, taugliche Supplonten<br />

<strong>de</strong>r Lehrfächer namhaft zu machen, die Prüfungen <strong>de</strong>r Lehramts-Candidaten zu<br />

leiten und die Besetzungs- Vorschläge zu erstatten, Lehrbücher, Thesen, aka<strong>de</strong>mische<br />

Re<strong>de</strong>n (die also nicht mehr vorläufig an die Lan<strong>de</strong>sstelle gingen), an<strong>de</strong>re zugewiesene<br />

Bücher (diese mittelst ihres Lehrpersonals) zu censuriren, <strong>de</strong>n Vortrag <strong>de</strong>r Professoren,<br />

<strong>de</strong>r genau nach <strong>de</strong>n vorgeschriebenen Voiiesebüchern sein musste, zu überwachen,<br />

daher öfter unvennuthet die Vorlesungen zu besuchen, Streitigkeiten klug<br />

zu schlichten, Gebrechen etc. abzuhelfen, am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres die von <strong>de</strong>n Professoren<br />

gehörig ausgefüllten Kataloge mit ihrer Unterschrift, nebst <strong>de</strong>n Uebersichts-<br />

Tabellen, und am Anfang <strong>de</strong>s Jahres auch die Personalstands-Tabellen <strong>de</strong>m Gubernium<br />

zu übergeben, die Tage <strong>de</strong>r Prüfungen <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n zu bestimmen, dabei<br />

beizusitzen o<strong>de</strong>r im Verhin<strong>de</strong>rungsfälle <strong>de</strong>n ältesten Professor als Beisitzer zu bestimmen<br />

und wohl selbst auch Fragen zu stellen, — die unentgeltlich zu verabfolgen<strong>de</strong>n<br />

Studienzeugnisse zu unterschreiben, Nach- und Wie<strong>de</strong>rholungs-Prüfungen<br />

bei genügen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n zu erlauben, die Vorschläge lür Stipendien zu erstatten;<br />

sie konnten und mussten bisweilen Facultäts-Versammlungen in parto o<strong>de</strong>r tote,<br />

z. B. zu Dekanats-Wahlen, die <strong>de</strong>r Direktor bestätigte, halten; sie erschienen beim<br />

aka<strong>de</strong>mischen Senate, bei <strong>de</strong>m sie ihren liang unmittelbar nach <strong>de</strong>m Kektor hatten,<br />

und korrespondirteu unmittelbar mit <strong>de</strong>m Gubernium, <strong>de</strong>ssen Chef sie jährlich die<br />

Tabellen <strong>de</strong>r ihre Studien-Abthcilung absolviren<strong>de</strong>n Schüler mit allen Fortgangs-<br />

Noten übergaben. Ihr jährlicher Finalbericht hatte sich über das Personale <strong>de</strong>r<br />

Lehrer, Zahl <strong>de</strong>r Schüler, Zustand <strong>de</strong>r Lehranstalt, verdienstliche Handlungen an<br />

<strong>de</strong>rselben, Druckschriften, Remunerationen und Auszeichnungen <strong>de</strong>r Professoren,<br />

auf die während <strong>de</strong>s Jahres erlassenen Nonnalverorduungcu und auf allenlallige<br />

Verbesserung^-Vorschläge zu verbreiten etc. — Ihr Amt war übrigens nur ein<br />

Ehren-Amt.<br />

Die Professoren waren nach <strong>de</strong>m Konkurs-Normale vom Jahre 1784 anzustellen;<br />

über die Konkursprüfung bestan<strong>de</strong>n die <strong>de</strong>taillirtesten Vorschriften, z.B. über<br />

öffentliche Ausschreibung <strong>de</strong>rselben in <strong>de</strong>r Wiener- und Lan<strong>de</strong>szeituug, über die<br />

Fragen, die versiegelt von <strong>de</strong>r Hofstelle kamen und auf Beantwortung in 12 Stun<strong>de</strong>n<br />

ohne Hülfsniittel berechnet, vom Direktor vor zwei Professoren und <strong>de</strong>n Kon-


— 307 —<br />

kurrenten zu eröffnen, unter beständiger Aufsicht von Professoren zu beantworten<br />

waren, über die Beantwortungs-Elaborate, die mit Bezeichnung <strong>de</strong>r Uebergabszeit von<br />

einem Professor zu übernehmen und zu paraphiren, dann entwe<strong>de</strong>r von je<strong>de</strong>m Profssor<br />

o<strong>de</strong>r von bestimmt bezeichneten Professoren <strong>de</strong>r Studien-Abtheilung einzeln mit <strong>de</strong>m<br />

motivirten Gutachten und Terno-Vorschlag <strong>de</strong>m Direktor zu übergeben waren, über<br />

die mündliche Vorlesung, über die je<strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Studien-Abtheilung schriftlich<br />

das Gutachten über Sprachorgan, mündlichen Vortrag, Geschicklichkeit, <strong>de</strong>n<br />

Gegenstand gründlich und or<strong>de</strong>ntlich zu entwickeln, abgeben musste; — über <strong>de</strong>n<br />

Vorschlag <strong>de</strong>s Direktors an das Gubernium, <strong>de</strong>n er mit allen Akten <strong>de</strong>m Konkurs-<br />

Protokolle und <strong>de</strong>r Competenten-Tabelle (über Stand, Anstellung, Ort und Tag <strong>de</strong>r<br />

Geburt, bisherige Anstellungen, Sprachkenntnisse, moralisches Betragen, frühere<br />

Konkurs-Prüfungen, Eesultat <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rmaligen Prüfung, mündlichen Vortrag, Anmerkungen)<br />

mit seiner motivirten Terna nicht bloss nach <strong>de</strong>r Prüfung, son<strong>de</strong>rn<br />

nach allen an<strong>de</strong>rn Kücksichten <strong>de</strong>m Gubernium zu übergeben und dabei alle Competenten<br />

<strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>s-Chef zur Vorlage <strong>de</strong>r Notizen über politische Gesinnung anzuzeigen<br />

hatte. — Der a. h. ernannte Professor wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>m Gubernium beei<strong>de</strong>t,<br />

hatte <strong>de</strong>n Revers über geheime Gesellschaften abzugeben, bezahlte die 25 Prozent<br />

Carenz und 10 Prozent Charakter-Taxe, und wur<strong>de</strong> dann an<strong>de</strong>rn Beamten gleichgehalten.—<br />

Ein allenfalliger Lehramts-S,upplent erhielt 60 Prozent <strong>de</strong>s systemisirten<br />

Gehaltes <strong>de</strong>s <strong>de</strong>finitiven Professors <strong>de</strong>r untersten Gehalts-Stufe, und wenn er<br />

schon einen Gehalt hatte, 50 Prozent. Privat-Lektionen waren <strong>de</strong>n Professoren<br />

verböten etc. — Berühmte Männer ohne Konkurs-Prüfung wur<strong>de</strong>n in Innsbruck in<br />

dieser Zeit nicht angestellt, wohl aber bei <strong>de</strong>r ersten Organisirung schon früher gewesene<br />

Professoren; auch wur<strong>de</strong>n bisweilen Lehrer von an<strong>de</strong>rn Lehranstalten auf<br />

ihr Ansuchen nach Innsbruck versetzt.<br />

Für die Aufnahme von Schülern in ein Fachstudium war ausnahmslos das<br />

Zeugniss über gut absolvirtes Vorfach und zur Aufnahme in einen höhern Jahrgang<br />

<strong>de</strong>s Studienfaches das Zeugniss über das gut absolvirte Vorjahr von einer öffentlichen<br />

Lehranstalt nothwendig; übrigens war das Studium unentgeltlich ohne Collegiengeld.<br />

Die Kosten <strong>de</strong>s Lyceums bestritt <strong>de</strong>r Studienfond durch das Cameralzahlamt.<br />

Der Salzaccis, welcher nach einem Berichte <strong>de</strong>r Haller-Saline-Direktion vom 18. November<br />

1817 vom Jahre 1786 bis 1804 durchschnittlich 7042 fl. 26 kr. abwarf,<br />

wur<strong>de</strong> nach Hofkammer<strong>de</strong>kret vom 13. Juli 1818 von <strong>de</strong>r Staatskasse mit jährlich<br />

7000 fl. übernommen, ein allenfalliger Abgang aber <strong>de</strong>m Studienfon<strong>de</strong> vom<br />

h. Aerar nach Ausweis <strong>de</strong>s jährlich vom Gubernium einzustellen<strong>de</strong>n Präliminare<br />

vorgeschossen.<br />

Die Lokalien blieben in <strong>de</strong>r Hauptsache wie früher, da die nöthigen Eäume<br />

<strong>de</strong>m Lyceum wie<strong>de</strong>r zurückgestellt wur<strong>de</strong>n.<br />

Diess mag über das Lyceuin und <strong>de</strong>ssen Einrichtung, über Fond, Lokale,<br />

Professoren etc. im Allgemeinen genügen; es folgen nur noch die Angaben über<br />

die einzelnen Facultäten, vielmehr Studien-Abtheilungen, und über einige beson<strong>de</strong>re<br />

Verhältnisse dos Lmsbrucker Lyceums.<br />

§ 172.<br />

Am wichtigsten sind die Schicksale <strong>de</strong>r theologischen Facultät, die im Jahre<br />

1823 ganz aufgehoben wur<strong>de</strong>, obschon sie vorher grossentheils organisirt wor<strong>de</strong>n<br />

war.<br />

Der Lehrplan dieser Facultät, insoweit es sich um <strong>de</strong>nselben unter <strong>de</strong>r öster-<br />

20*


— 308 —<br />

reichischen Regierung han<strong>de</strong>lt, blieb immerfort jener vom Jahr 1790 (§§131,143).<br />

Nur die Vorlesebücher wur<strong>de</strong>n von Zeit zu Zeit, jedoch nicht sehr, geän<strong>de</strong>rt 1 ).<br />

Das Direktorat versah beständig <strong>de</strong>r frühere Lyceal-Rektor Bertholdi, obschon<br />

er als Professor nie mehr <strong>de</strong>finitiv angestellt wur<strong>de</strong>.<br />

Von <strong>de</strong>n frühern Professoren <strong>de</strong>r Theologie wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r einzige Craffonara unter<br />

<strong>de</strong>m 28. Jänner 1820 <strong>de</strong>finitiv angestellt, jedoch lehrten auch die an<strong>de</strong>rn drei und<br />

zwar Bertholdi bis zur Aufhebung <strong>de</strong>r Theologie in Innsbruck, Feilmoser und<br />

Spechtenhauser bis zum Jahre 1820, wo Ersterer entfernt wur<strong>de</strong> und Letzterer<br />

starb. Bei <strong>de</strong>r Einrichtung <strong>de</strong>s Studiums nach österreichischem Pusse im Jahre<br />

1817 wur<strong>de</strong>n aber auch zwei Supplenten für <strong>de</strong>n alten Bund und die Pastoral aufgestellt.<br />

Auf Konkurs - Prüfung wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 1. November 1821 Ambros<br />

Stapf für Moral, unter <strong>de</strong>m 11. Jänner 1822 Georg Habtmann für Pastoral,<br />

unter <strong>de</strong>m 3. Juni 1822 Kohlgruber für <strong>de</strong>n neuen Bund als <strong>de</strong>finitive Professoren<br />

allerhöchst ernannt, Letzterer stand jedoch in das Lehrfach nicht mehr ein, da bald<br />

darauf die Aufhebung <strong>de</strong>s ganzen theologischen Studiums in Innsbruck bekannt<br />

wur<strong>de</strong>. Katechetik und Methodik gab Scherer, Katechet an <strong>de</strong>r Normalhauptschule;<br />

Pädagogik <strong>de</strong>r Noimalschuldirektor Hubel.<br />

Da das theologische Studium im Jahre 1816 aus drei in vier Jahre getheilt<br />

wur<strong>de</strong>, so mangelte bis zum Jahre 1819 immer ein Jahrgang. Die Schülerzahl<br />

war unter Oesterreich Anfangs sehr klein, im Jahre 1816 nur 41, doch vermehrte<br />

sie sich allmälig.<br />

Nach einem Hof<strong>de</strong>kret vom 17. März 1817 versteht es sich von selbst, dass<br />

zur Priesterweihe aus Kirchenrecht, Moral, Pastoral, Katechetik und Pädagogik<br />

erste Fortgangs-Klasse erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Der Gehalt <strong>de</strong>r von Bayern übernommenen Professoren blieb unverän<strong>de</strong>rt;<br />

auch <strong>de</strong>n aufgestellten Supplenten wur<strong>de</strong> er (aus Versehen) im gleichen Betrage<br />

angewiesen; <strong>de</strong>r in Oesterreich systemisirte Gehalt war 600, 700 und 800 fl. C.-M.<br />

für je zwei Professoren nach <strong>de</strong>n Dienstjahren.<br />

§ 173.<br />

Wie man schon aus <strong>de</strong>n oben angeführten Aeusserungen <strong>de</strong>s Hofraths Jüstel<br />

und Seiner Majestät selbst abnehmen kann, war das Verhältniss <strong>de</strong>r theologischen<br />

Facultät zu <strong>de</strong>n Ordinariaten und wohl auch zu <strong>de</strong>n geistlichen Or<strong>de</strong>n kein freundliches,<br />

was wenigstens zum Theil von <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n 1. f. Vorschriften in publico<br />

ecclesiasticis und über die Studien herkam, auf welche die Facultät bei vorkommen<strong>de</strong>n<br />

Veranlassungen rücksichtslos hinwies. Es wie<strong>de</strong>rholten sich förmlich wie<strong>de</strong>r<br />

Erscheinungen, wie nach <strong>de</strong>m üebergang Tirol's au Bayern (§ 154), die thoilweise<br />

näher angeführt zu wer<strong>de</strong>n verdienen. — Als <strong>de</strong>r Bischof von Trient im Jahre 1816<br />

Fragen über Konkurs-Prüfung aus <strong>de</strong>r Pastoral für Priestor Garbari abverlangte,<br />

wur<strong>de</strong>n dieselben unter <strong>de</strong>m 23. November von <strong>de</strong>r theologischen Facultät mit <strong>de</strong>r<br />

1) Sie waren: In <strong>de</strong>r Kirchengeschiclite Dannenmayr, in <strong>de</strong>n Bibelfächern alten<br />

Bun<strong>de</strong>s Jahn, in <strong>de</strong>r Hermeneutik Arigler, in <strong>de</strong>r Dogrnatik Klüpfel, in <strong>de</strong>r Mora<br />

Reiberger, in <strong>de</strong>r Pastoral Reichenberger, in <strong>de</strong>r Pädagogik Mil<strong>de</strong>, in <strong>de</strong>r Katechetik<br />

Leonard, in <strong>de</strong>r Methodik Peutl, in <strong>de</strong>n orientalischen Sprachen Jahn, seit 1823 auc<br />

Oberleitner. In <strong>de</strong>r Einleitung <strong>de</strong>s neuen Bun<strong>de</strong>s hrauchte Feihnoser seit 1809 sei«<br />

eigenes Vorlesebuch, nach <strong>de</strong>ssen Entfernung wur<strong>de</strong> Sandbichler und Hug benützt, ohne<br />

dass sie bestimmt vorgeschrieben waren. — Mit Ausnahme <strong>de</strong>r Pastoral und <strong>de</strong> ' e °<br />

Nebenfächer, dann <strong>de</strong>r Pädagogik, die eigentlich ein philosophisches, jedoch auch <strong>de</strong><br />

Theologen vorgeschriebenes Fach war, wur<strong>de</strong>n die Fächer lateinisch gelehrt. Landwirt -<br />

schaft war für Theologen nicht mehr Obligat-Studium.


•— 309 —<br />

Bemerkung mitgetheilt, dass ein Professor die Studien an einer österreichischen<br />

Lehranstalt absolvirt haben müsse, was <strong>de</strong>r Direktor am 13. März 1817, wo die<br />

Beantwortung <strong>de</strong>r Fragen <strong>de</strong>r ersten Klasse nicht würdig- erklärt wur<strong>de</strong>n, unter Berufung<br />

auf die a. h. Vorschrift vom Jahre 1792 wie<strong>de</strong>rholte. — Auf das zum<br />

Drucke vorgelegte Brixener Direktorium für Geistliche bemerkte <strong>de</strong>r Direktor unter<br />

<strong>de</strong>m 28. Juni 1815, dass das Geburtsfest <strong>de</strong>s Kaisers nicht angemerkt sei, dagegen<br />

die Bemerkungen über Bosari-Bru<strong>de</strong>rschaft in Brixen zu streichen wären,<br />

weil ja keine Bru<strong>de</strong>rschaften aussei- jener <strong>de</strong>r Nächstenliebe bestün<strong>de</strong>n., lieber ein<br />

Kapuziner-Direktorium bemerkte er unter <strong>de</strong>m 2. August 1815, dass die darin<br />

vorkommen<strong>de</strong> Verbindung mit ausländischen Klöstern und die Anführung päpstlicher<br />

Eescripte, insofern sie das Placetum regium nicht hätten, zu rügen wäre und<br />

unter <strong>de</strong>m 2. September 1815 über ein Trichter Direktorium, dass <strong>de</strong>r 19. März<br />

— Joseph — nicht als gebotener Feiertag, wohl aber <strong>de</strong>r 26. Juni (Vigil) als<br />

solcher bezeichnet sei — da doch Lokal-Patrocinien nicht als Feiertage anzusehen<br />

wären; es scheinen hiobei Erinnerungen an die ehemalige Territorialhoheit unterzulaufen;<br />

von <strong>de</strong>m Geburtsfest <strong>de</strong>s Kaisers (12. Februar) geschehe keine Erwähnung;<br />

über ein Franziskaner-Direktorium wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 2'J. Oktober 1815 bemerkt,<br />

dass es keine Erwähnung von <strong>de</strong>s Kaisers Geburtsfeste mache, auch nicht von <strong>de</strong>r<br />

Kollekte am Weihungs-Tage <strong>de</strong>s Bischofs, »als ob dieOr<strong>de</strong>nsgeistliohcn nicht eben<br />

so <strong>de</strong>m Diözesan-Bischof unterworfen wären *.<br />

Auch die nun nicht mehr bei <strong>de</strong>r theologischen Facultät abgehaltenen Pf'arr-<br />

Konkurs-Prüfungcn gaben zu Klagen Anlass. Auf einen Auftrag <strong>de</strong>s Kreis-Commissariats<br />

vom 20. April 1815, aus Veranlassung eines hierüber von <strong>de</strong>r Hofstolle<br />

gefor<strong>de</strong>rten Berichtes, •— anzugeben, welche Vorschriften über Pfarr-Konkurse<br />

unter <strong>de</strong>r vorigen österreichischen Regierung bestan<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 21. April<br />

von <strong>de</strong>m Direktorate erwie<strong>de</strong>rt, a. Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Prüfung seien Paraphrase <strong>de</strong>s<br />

neuen Bun<strong>de</strong>s, Kirchenrecht, Dogniatik, Moral, Pastoral, Predigt, Katechese, Krankenbesuch,<br />

mündlicher Predigt-Vortrag: b. Examinatoren seien die Professoren, wo<br />

öffentliche Studien bestehen, sonst wenigstens vier approbirto Männer — nach <strong>de</strong>r<br />

Verordnung vom 17. Dezember 1814 (siehe gegen En<strong>de</strong> diess § 6); c. in <strong>de</strong>n<br />

Diözesen Trient und Brixen wären bis zur Säcularisation, ja bis zur königl. ba3 r rischen<br />

Regierung diese Konkurse ohne EinJluss <strong>de</strong>r k. k. Professoren gehalten wor<strong>de</strong>n,<br />

— g e g"f' n <strong>de</strong>n Geist <strong>de</strong>r a. h. Vorschriften, da alle Examinatoren nach <strong>de</strong>m<br />

österreichischen Studienplan gebil<strong>de</strong>t und geprüft sein sollen, während nach <strong>de</strong>m<br />

gelin<strong>de</strong>sten Ausdruck die Grundsätze <strong>de</strong>r Brixener- und Trientner Examinatoren<br />

<strong>de</strong>m Geiste <strong>de</strong>r verbesserten Studien an österreichischen Lehranstalten nicht entsprochen;<br />

Aufsicht sei um so mehr nothwendig, da in Tirol viele Geistliche in<br />

Winkt'lschulen o<strong>de</strong>r sonst in curialistischen Grundsätzen gebil<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n. Auch<br />

Konkurse an zwei Orten unter verschie<strong>de</strong>nen Censoren e(c. wären nicht zweckrnässig.<br />

— Als im Jahre 1815 <strong>de</strong>r Piarr-Konkurs beim Dckanaiamtc in Innsbruck unter<br />

Zuziehung <strong>de</strong>s einzigen theologischen Professors Craffonara gehalten wor<strong>de</strong>n war.<br />

richtete <strong>de</strong>r ße-ktorats-Assessor Feilmoser unter <strong>de</strong>m 22. Mai 1810 wie<strong>de</strong>r eine<br />

Einlage an das Gubernium, unter Beziehung auf die a, h. Entschliessung vom<br />

27. Dezember 1814, bemerkend, »dass die a, h. Entschliessung vom 9. Febr. 1789<br />

bei Consistorien, wo ein öffentliches theologisches Studium besteht, zu <strong>de</strong>in Pfarr-<br />

Konkurse die Professoren <strong>de</strong>r Moral, Pastoral und dos Kirchenrcchtes, wo aber kein<br />

solches Studium besteht, wenigstens vier an<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r geläuterten Theologie und<br />

im ächten Kirchenrechte bewan<strong>de</strong>rte Männer berufe, nach <strong>de</strong>r a, h. Entschliessung<br />

vom 31. Jänner 1792 aber auch die Paraphrase <strong>de</strong>s neuen Bun<strong>de</strong>s Prüfungsgegenstand<br />

sei, sohin nach <strong>de</strong>r Natur <strong>de</strong>r Sache und Observanz auch <strong>de</strong>r Professor


— 310 —<br />

<strong>de</strong>s neuen Bun<strong>de</strong>s als Examinator beizuziehen sei. Da nun bei <strong>de</strong>m Konkurse am<br />

9. und 10. d. M. <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Moral und Pastoral und <strong>de</strong>s Kirchenrechts nicht<br />

beigezogen wur<strong>de</strong>n, so wer<strong>de</strong> um die Weisung über etwaige Abän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

a. h. Verordnungen zu ihrer Bescheidung o<strong>de</strong>r um Massregeln zu ihrer Beruhigung<br />

gebeten, da obige Verordnungen auch <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten aus <strong>de</strong>m Kirchenrechte bekannt<br />

seien*. Wirklich erfolgte dann unter <strong>de</strong>m 30. Mai 1816 die Gubernial-<br />

Weisung, dass nach <strong>de</strong>r höchsten Verordnung vom 4. September 1815 *) die einschlägigen<br />

.Professoren in Innsbruck die Prüfungs-Fragen bei Pfarr-Konkursen<br />

vorlegen und die Antworten <strong>de</strong>r Konkurrenten klassifiziren. Allein es blieb bei <strong>de</strong>r<br />

vom Bischof aufgeuellten Prüfungskommission in Innsbruck, bei <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n<br />

k. k. Professoren nur Craffonara Antheil nahm.<br />

Eine beson<strong>de</strong>re Veranlassung, sich gegen das Ordinariat Trient (was sich auch<br />

von Brixen verstand) auszusprechen, gab <strong>de</strong>n Professoren <strong>de</strong>r Theologie eine Vorstellung<br />

dieses Ordinariats gegen die a. h. Entschliessung mittelst Dekrets <strong>de</strong>r<br />

Central-Organisirungs-Hof-Commission vom 27. Dezember 1814, <strong>de</strong>ren wichtiger<br />

Inhalt folgen<strong>de</strong>r war: 1. Privat-Patronate geistlicher Pfrün<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Patronatslasten<br />

leben wie<strong>de</strong>r auf; 2. die Bischöfe haben <strong>de</strong>m Gubernium die Pfarr-Konkurs-<br />

Examinatoren anzuzeigen und die in <strong>de</strong>n österreichischen Provinzen bestehen<strong>de</strong>n<br />

Pfarr-Konkurs-Vorschriften in volle Wirksamkeit zu treten; 3. die von Privat-<br />

Patronen zu Pfrün<strong>de</strong>n präsentirten Priester bedürfen keiner Bestätigung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstelle<br />

; 4. die Pfarreien <strong>de</strong>r Brixener und Trientner Territorien sind lan<strong>de</strong>sfürstlichen<br />

Patronats, wenn sie keinen Privatpatron haben; 5. <strong>de</strong>r Bischof übergibt zur Besetzung<br />

<strong>de</strong>rselben <strong>de</strong>n Vorschlag mit <strong>de</strong>n Bittschriften und <strong>de</strong>r Tabelle <strong>de</strong>r Competenten<br />

<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstelle, die ihn nur bei Pfrün<strong>de</strong>n über 500 fl. Ertrags o<strong>de</strong>r wenn<br />

sie mit <strong>de</strong>m bischöflichen Vorschlage nicht einverstan<strong>de</strong>n ist, <strong>de</strong>r Hofstello vorlegt;<br />

6. die Pfarreien liberae collationis sind aber nach <strong>de</strong>r a. h. Vorschrift vom 9. Jänner<br />

1797 vom Bischöfe als Patron cum rosis et spinis zu vergeben, und wenn er<br />

diess nicht will, lan<strong>de</strong>sfürstlichen Patronats. — Dabei wird bemerkt, dass sich Be<strong>de</strong>nken<br />

wegen unwürdiger Priester von selbst beheben, da u. kein ausländischer<br />

Priester ohne politische Bewilligung in's Inland aufgenommen wer<strong>de</strong>n darf, b. <strong>de</strong>r<br />

Ausweis <strong>de</strong>r neugeweihten Priester jährlich <strong>de</strong>r Hofstelle vorgelegt wer<strong>de</strong>n muss;<br />

c. die Konkurs-Vorschriften handzuhaben sind und <strong>de</strong>r Konkurs nur für 6 Jahre<br />

gilt. — Wenn die Vorschriften über Baulichkeiten vom 19. Jänner 1797 nicht<br />

mehr passen sollten, wären Abän<strong>de</strong>rungen zu beantragen. Die Frage über die Zahl<br />

<strong>de</strong>r Bisthümer in Tirol wäre in Verhandlung zu nehmen und vom Gubernium <strong>de</strong>r<br />

Ausweis über verliehene Pfarreien alle Quartale vorzulegen. — Gegen diese allerhöchste<br />

Entschliessung, namentlich gegen die 1. f. Pfrün<strong>de</strong>nveiieihung, richtete <strong>de</strong>r<br />

Bischof von Trient, Emmanuel Graf Thun an Seine Majestät unter <strong>de</strong>m 15. Jänner<br />

1815 eine ähnliche Vorstellung wie im Jahre 1807 unter Bayern (§ 154),<br />

<strong>de</strong>s wesentlichen Inhaltes: Die Verleihung <strong>de</strong>r Pfrün<strong>de</strong>n sei ein wesentliches Kecht<br />

<strong>de</strong>s Bischofs, gegen das nur die päpstlichen Keservationen und die Patronate eine<br />

Ausnahme machen. Diese Verleihung sei auch das Mittel, <strong>de</strong>n Klerus, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Bischof ohnehin am besten kenne, zum Gehorsam und zur Fortbildung zu vermögen.<br />

Das Gewissen erlaube ihm nicht, von <strong>de</strong>r bisherigen Verleihung abzugehen, da er<br />

die Erhaltung <strong>de</strong>r bischöflichen Hechte beschworen hätte. Der Papst möge hierin<br />

1) Diese Central-Organisirungs-Hof-Cornmissious-Verordinirig sprach aus: „D^<br />

Hauptverordnung über die Pfarrkonkurse sei vom 11. Februar 1792, sie seien jährlicn<br />

zweimal bei <strong>de</strong>n Consistorien abzuhalten, doch könne diess auch in Innsbruck zugegegeben<br />

wer<strong>de</strong>n, da dort eine theologische Lehranstalt bestehe."


— 311 —<br />

einen Ausweg fin<strong>de</strong>n. Es sei ihm unbegreiflich, wie die Central-Organisirungs-Hof-<br />

Commisssion zu dieser Vorschrift komme, da <strong>de</strong>r Bischof die Pfrün<strong>de</strong>n nicht als<br />

Patron vergebe. Das Recht <strong>de</strong>r 1. f. Advocatio und Inspektion for<strong>de</strong>rn diese Verleihung<br />

nicht. Der Erwirkung <strong>de</strong>s höchsten Placeti wolle er sich unterziehen, ja<br />

das Patronatsrecht Dem überlassn, dor im Nothfalle die Dotation und Eestauration<br />

<strong>de</strong>r Pfrün<strong>de</strong> übernehme. Diese Vorstellung wur<strong>de</strong> Mie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Innsbrucker theologischen<br />

Facultät um Aeussorung zugestellt und <strong>de</strong>r Direktor erwie<strong>de</strong>rte unter Beiziehung<br />

<strong>de</strong>r drei an<strong>de</strong>rn Professoren Cniffonara, Spechtenhauser und Feilmoser, die<br />

<strong>de</strong>n Bericht auch unterschrieben, im Wesentlichen: Die Vorstellung <strong>de</strong>s Bischofs<br />

berohe theils auf unrichtigen Ansichten <strong>de</strong>s christlichen Altertimms, theils auf<br />

Verkennung <strong>de</strong>r Vorhältnisse zwischen Kirche und Staat, theils auf Misskennung<br />

<strong>de</strong>r Vortheile für das Ordinariat aus <strong>de</strong>r kaiserlichen Verordnung. Zur Zeit <strong>de</strong>r<br />

Apostel und in <strong>de</strong>n ersten Zeiten <strong>de</strong>r Kirche gab es keine kirchlichen Bezirke, wie<br />

jetzt, und keine freie Verleihung nach Apostelgeschichte VI. 3—G; die Priester<br />

wur<strong>de</strong>n auf bestimmte Kirchen mit Einfluss <strong>de</strong>s Volkes gewählt und dann geweiht.<br />

(Peter <strong>de</strong> Marca <strong>de</strong> eoncordia sacerdotii et imperii L. VIII. G.) Freie Verleihung<br />

war nach Van Espen (I. pag. 7G2, Ar. 6 omnia beneficia praesumuntur habere<br />

patronos, fundatores et dotantes) vielmehr Ausnahme. •— Während Privatpatronat<br />

wegen egoistischen Absichten oft nicht vorteilhaft sei, lege die Regierung bei <strong>de</strong>r<br />

Verleihung allgemeine öffentliche Rücksichten zu Grun<strong>de</strong>. Rechtlos und <strong>de</strong>r Kenntniss<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>bedürfnisse zuwi<strong>de</strong>r seien die päpstlichen Reservationen, die jedoch<br />

gegen <strong>de</strong>s Bischofs Behauptung die Pfrün<strong>de</strong>n - Verleihung als kein wesentliches<br />

Recht <strong>de</strong>s Bischofs beweis««. Auch <strong>de</strong>n Ordinariaten könne eine o<strong>de</strong>r die an<strong>de</strong>re<br />

Seite <strong>de</strong>r Priester unbekannt bleiben, daher sei das Zusammenwirken nützlich und<br />

die alterthümliche Sitte <strong>de</strong>s Zeugnisses dos Volkes o<strong>de</strong>r wenigstens <strong>de</strong>r Vornehmem<br />

wer<strong>de</strong> dadurch besser als bei <strong>de</strong>r freien o<strong>de</strong>r Privat-Verleihung in Gang kommen<br />

(vgl. 1. Tim. III. 7), da die Regierang erste Stimniführerin <strong>de</strong>r Laien sei, die auch<br />

zum Begriffe <strong>de</strong>r Kirche gehörten. Wenn nach <strong>de</strong>r Geschichte die Kaiser so wesentlichen<br />

Antli eil zur Bischofswahl genommen haben, so wäre es ungereimt, ihnen <strong>de</strong>n<br />

geringern bei Aufstellung von Pfarrern abzusprechen. .Jetzt sei auch <strong>de</strong>r Einfluss<br />

<strong>de</strong>r Geistlichen auf <strong>de</strong>n Staat, z. B. im Schulwesen, sehr gross. Gera<strong>de</strong> die österreichischen<br />

Gesetze geben <strong>de</strong>m Bischöfe bei 1. f. Verleihungen grössorn Einfluss, als<br />

bei Privat-Verleihungen, da die Lan<strong>de</strong>sstelle <strong>de</strong>n vom Bischof p mo loco vorgeschlagenen<br />

ernennen niuss und die Hofstollen ohne wichtige Ursachen vom Ordinariats-<br />

Vorschlago nicht abgehen wor<strong>de</strong>n. Der Bischof habe die Aufnahme in <strong>de</strong>n geistlichen<br />

Stand, urtheile über Bewilligung zur Pfarr-Konkurs-Prüfung etc. — Der<br />

Eid könne nur die selbstständig vorhan<strong>de</strong>ne Verbindlichkeit in subjektiver Hinsicht<br />

verstärken und habe daher keine Bin<strong>de</strong>kraft, wenn <strong>de</strong>r Gegenstand physisch o<strong>de</strong>r<br />

rechtlich o<strong>de</strong>r moralisch unmöglich sei o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>. Der Eid <strong>de</strong>r Bischöfe sei nach<br />

Ursprung und <strong>de</strong>in einzig möglichen vernünftigen Sinne gegon die ]\Iissbräuche gerichtet,<br />

Rechte und Güter <strong>de</strong>r Kirche <strong>de</strong>n Privat-Interessen <strong>de</strong>s Bischofs, seiner<br />

Familie und Günstlinge zu opfern, zu verschleu<strong>de</strong>rn, könne aber dio Rechte eines<br />

Dritten nicht schmälern o<strong>de</strong>r bessere Ordnung hin<strong>de</strong>rn. Das österreichische Gesetz<br />

sei nützlicher als das einfache Placet, das <strong>de</strong>r Bischof selbst zugebe, zumal in Triont,<br />

wo die kirchlichen Grundsätze so zurück sind, dass selbst im vorliegen<strong>de</strong>n gewiss I<br />

von einer dort ausgezeichneten Persönlichkeit verfasston Schrift <strong>de</strong>in Papste unverausserliche<br />

Rechte <strong>de</strong>s Bischofs und allgemeine Kirchengesetze nach Belieben umzuän<strong>de</strong>rn<br />

und Ei<strong>de</strong> aufzulösen zugegeben, das Verleihungs-Recht als wesentlich<br />

erklärt und doch wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Patronen zugeschrieben und die Abtretung an Fundatores<br />

etc. zugegeben wer<strong>de</strong>, aber nur nicht an Jene, welche die Lasten im eventuellen


— 312 —<br />

Falle immer tragen, wobei noch nicht eingesehen wer<strong>de</strong>, dass bei geringem Vermögen<br />

<strong>de</strong>r Kirche wegen Beiträgen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Zeit bei allen Kirchen<br />

Privatpatrone entstehen müssen. Wenn <strong>de</strong>r Bischof im Nothfall das Privatpatronat<br />

überlassen wolle, gestehe er ja selbst, dass er die Pfrün<strong>de</strong> als Bischof und Patron<br />

zugleich vergebe. — Man soll in Trient ein Studium errichten, das <strong>de</strong>n Verordnungen<br />

vom 2. April 1802 und 26. Juli 1805 entspreche etc. — Auch das Ordinariat<br />

Brixen hatte ähnliche Vorstellungen gemacht *), die aber <strong>de</strong>r theologischen<br />

Facultät nicht mitgetheilt wur<strong>de</strong>n.<br />

Bei so divergenten Ansichten, die <strong>de</strong>n Ordinariaten nicht unbekannt bleiben<br />

konnten, musste eine immer grössero Spannung zwischen <strong>de</strong>r theologischen Facultät<br />

und <strong>de</strong>n Ordinariaten die nothwendige Folge sein.<br />

Wenn auch <strong>de</strong>r Eegierung und <strong>de</strong>m Kaiser selbst die Vertheidigung <strong>de</strong>r<br />

Staatsmaximen von Seite <strong>de</strong>r theologischen Facultät nicht unangenehm sein konnte,<br />

so war doch — nach <strong>de</strong>n angeführten Aeusserungen <strong>de</strong>s Hofrathes Jüstel und <strong>de</strong>s<br />

Kaisers selbst — ein solches Verhältniss zwischen Ordinariat und theologischer<br />

Facultät um so weniger erwünscht, als die Eegierung <strong>de</strong>m erstem, mit <strong>de</strong>m es<br />

überhaupt gut auskommen wollte, in dieser Zeit auch in Studien-Angelegenheiten<br />

mannigfaltig entgegenkam, in<strong>de</strong>m die Anstellung theologischer Professoren schon<br />

seit 1801 ein Sittenzeugniss <strong>de</strong>s Ordinariats o<strong>de</strong>r Or<strong>de</strong>nsvorstan<strong>de</strong>s for<strong>de</strong>rte, theologische<br />

Thesen nach a. h. Entschliessung vom 22. August 1820 vor ihrer Vertheidigung<br />

<strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Ordinariate zu unterlegen waren, die Bischöfe nach <strong>de</strong>r<br />

a. h. Entschliessung vorn 24. Juni 1821 über die Eeinheit <strong>de</strong>r christkatholischen<br />

Lehre nicht nur in ihren Diözesan-Lehranstalten, son<strong>de</strong>rn auch an <strong>de</strong>n Schulen <strong>de</strong>r<br />

Universitäten und Lyceen ihrer Diözesen, wie auch bei Eeligionslehrern <strong>de</strong>r philosophischen<br />

Studien und an Gymnasien-, Eeal- und Hauptschulen nach Thunlichkeit<br />

und Vermögen zu wachen und Abweichungen und Gebrechen in besagter Hinsicht<br />

<strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>n ohne Zeitverlust anzuzeigen hatten, selbst die<br />

Konkurs-Prüfung über die Kanzel <strong>de</strong>r philosophischen BeligionsMre nach <strong>de</strong>r<br />

a. h. Verordnung vom 2. April 1822 bei don Ordinariaten abzuhalten und zu würdigen<br />

war und die Ordinariate berechtiget wur<strong>de</strong>n, in die Collogien und Exhorten<br />

behufs <strong>de</strong>r Berichterstattung Männer abzuschicken, ja nach <strong>de</strong>r a. h. Verordnung<br />

vom 13. April 1822 die bischöflichen Commissäre bei <strong>de</strong>r ganzen Eeligionsprüfung<br />

gegenwärtig zu sein hatten, selbst prüfen durften und über je<strong>de</strong> solche Semestral-<br />

Prüfung an <strong>de</strong>n Bischof Bericht erstatten mussten.<br />

§ 174.<br />

Die von Bayern an Oesterreich übergegangenen theologischen Professoren<br />

waren, wie aus <strong>de</strong>m Gesagten schon erhellt, <strong>de</strong>n Ordinariaten, zumal jenem von<br />

Brixon, wie wohl auch an<strong>de</strong>rweitig keine angenehmen Persönlichkeiten. Craffonara<br />

aus Wengen, seit 1801 Professor <strong>de</strong>r üogmatik, —• sonst nach <strong>de</strong>r gewöhnlichen<br />

Meinung <strong>de</strong>r schwächste dieser vier Professoren, war <strong>de</strong>r unverdächtigste 2 ). Bert-<br />

1) Unter <strong>de</strong>m 13. .Linner 1816 erfolgte die a. h. Entschliessung: „Es mu ^ s .!'<br />

<strong>de</strong>r Verordnung vom 27. Dezember 1814 bleiben . . . Ferner will ich, dass <strong>de</strong>n bei( \n<br />

Rekurrenten über ihre in unbeschei<strong>de</strong>nen Ausdrücken verfassten Vorstellungen m<br />

Missfallen zu erkennen gegeben, <strong>de</strong>m Bischof von Trient aber anbei be<strong>de</strong>utet »er^<br />

dass ich auf eine bestimmte Erklärung die Anheimsagung seines bischöflichen Amtes '<br />

genehmigen kein Be<strong>de</strong>nken nehmen -wer<strong>de</strong> und daher diese o<strong>de</strong>r die genaue Befolgung<br />

meiner Befehle, wie dieses von <strong>de</strong>n übrigen Bischöfen meiner Staaten, ohne <strong>de</strong>n r<br />

ten ihres Hirtenamies zu nahe zu treten, geschieht, erwarte."<br />

2) Als ehemaliger Hofmeister bei <strong>de</strong>n Grafen Trapp stand er in bessern Hause


— 313 —<br />

h'oldi von Nonsberg, seit 1791 Professor <strong>de</strong>r Kircheng-eschichte, früher Sfcudien-<br />

Präfekt im Generalseminar, ein Mann von vielen, beson<strong>de</strong>rs historischen Kenntnissen<br />

und als Vorsteher mit guten Leitnngsgaben versehen, aber unter <strong>de</strong>m 29. Aug. 1801<br />

vom ständischen Ausschusse an <strong>de</strong>n Kaiser verklagt, dass er die Fehler <strong>de</strong>r Päpste<br />

energisch hervorhebe, ihr Gutes aber nicht, worüber <strong>de</strong>r Ausschuss scharf zurechtgewiesen<br />

wur<strong>de</strong>, — stand unter Bayern wegen seiner freien Grundsätze im Lan<strong>de</strong><br />

nicht in gutem Kufe, wie er <strong>de</strong>nn ein Kirchenrecht » nach Kechberger's Grundsätzen<br />

und <strong>de</strong>m königl. bayrischen Kegierungsblatte" herausgab, in welchem er die Lehre<br />

über die Ehe selbst nach <strong>de</strong>m co<strong>de</strong> Napoleon aufnahm. — Spechtenhauser, ebenfalls<br />

Zögling und Präfekt <strong>de</strong>s Generalseminars und seit 1791 Professor <strong>de</strong>r Moral, an<br />

Talent und Kenntnissen <strong>de</strong>m Bertholdi nicht gleich, aber sonst ein fleissiger Professor<br />

mit gutem Vortrage, nur etwas steif, hatte sich schon durch seine Antrittsre<strong>de</strong><br />

nicht ungegrün<strong>de</strong>ten Verdacht zugezogen, und wegen <strong>de</strong>r Wahl Wanker's als<br />

Lehrbuch beim Ordinariate verfänglich gemacht j ); auch seine Pastoral, die er in<br />

<strong>de</strong>n Druck gab, scheint nicht befriedigt zu haben 2 ). Um die Propstei in Irmichen<br />

hatte er noch in seinem To<strong>de</strong>sjahre 1820 vergeblich competirt. — Am meisten war<br />

Peilmoser von Hopfgarten <strong>de</strong>m Ordinariate Brixen verdächtig. Schon im Jahre 1804<br />

hatte das Ordinariat über die von ihm als theologischem Lektor im Stifte Fiecht<br />

zum Drucke gegebenen Thesen sogar beim Kaiser Klage geführt 3 ). Bei seiner<br />

Berufung zum Professor im Jahre 1806 wur<strong>de</strong> er <strong>de</strong>m ebenfalls zur Sprache gebrachten<br />

Feichter aus Brixen vorgezogen 4 ). Im Jahre 1810, wo Bayern bei <strong>de</strong>r<br />

Befürchtung neuer Unruhen die von Brixen zurückkehren<strong>de</strong>n Kapitelboten anvertrauten<br />

Briefe aufzulangen befahl, ward ein Brief Feichter's an Cooperator Kök <strong>de</strong>s<br />

Inhalts ent<strong>de</strong>ckt, — dieser möchte die verdächtigen Sätze aus Fwlmoser's Einleitung<br />

<strong>de</strong>s neuen Bun<strong>de</strong>s ausziehen und <strong>de</strong>m Consistorium einsen<strong>de</strong>n. — Von <strong>de</strong>r<br />

Regierung erhielt Feilmoser noch im Jahre 1816 und 1817 Zufrie<strong>de</strong>nheitsbezeugungen;<br />

aber im Jahre 1818 erschien eine anonyme Schrift (wie man allgemein<br />

glaubte, <strong>de</strong>s Gymnasial-Professors Unterkircher), »die Lehrweisheit in einem Beispiele<br />

* etc., um zu zeigen, dass Feilmoser's Einleitung in <strong>de</strong>n neuen Bund bestimmt<br />

sei, >y das Ansehen <strong>de</strong>r hl. Schrift zu untergraben und <strong>de</strong>m Kationalisnuis, um wenig<br />

zu sagen, die Bahn zu brechen Ä 5 ). Auf diese Schrift erhielt Feilmoser nicht mehr<br />

— auch -wegen seiner Musikkenntnis.se im öftern Verkehr, war im Jahre 1816 bei <strong>de</strong>r<br />

Erbhuldigung Direktor <strong>de</strong>r k. k. E<strong>de</strong>lknaben, wofür er eine 40 Dukaten schwere gol<strong>de</strong>ne<br />

Dose erhielt etc.<br />

1) §§ 143, 150.<br />

2) Die Ordinariats-Approbation <strong>de</strong>r letzten Abtheilung, die erst unter <strong>de</strong>r österreichischen<br />

Regierung gedruckt wur<strong>de</strong> und daher dieser Approbation bedurfte, verzögerte<br />

sich so lange, bis <strong>de</strong>r Verfasser im Jahre 18KJ unmittelbar an die Hof-,telle sich wen<strong>de</strong>te.<br />

3) So erzählt er .selbst in <strong>de</strong>n theologischen Kphemeri<strong>de</strong>n vom H. Juni 18IG bemerkend,<br />

dass die Beschwer<strong>de</strong> nicht auf die assertorische Behauptung, ..Job, Tobias,<br />

Judith und Jonas seien Lehrgedichte 1 ' gerichtet war. •- Ueber die Thesen <strong>de</strong>s neuen<br />

Bun<strong>de</strong>s kam er mit <strong>de</strong>r theologischen F.K-ultät, namentlich mit Professor Koch, in Streit.<br />

4) Unter <strong>de</strong>m I.Juni 18IG berr<br />

an Fasttagen wegen Quartiers und K<br />

1807 vom Breviergebete wegen vieler<br />

schlagen, weil die Grün<strong>de</strong> nichtig sei<br />

Bemerkung. ..dass man diese Dispei<br />

erkt er: Gesuche um Divpens zum FleischgPnus.se<br />

NI bei einer dispen.sirten Familie und im Jahre<br />

Arbeiten hatte ihm das Ordinariat rund abgei:<br />

und über das zweite Ciesuch mit <strong>de</strong>r wfitern<br />

nur in Krankheiten und Augenschmerzen mit<br />

an<strong>de</strong>rn Gebeten zu verwechseln pflege und es noch keinem Professor eingefallen sei,<br />

darum anzusuchen."<br />

5) Da Feilmoser nach österreichischen Censur-Vorschriften unter seinem Namen<br />

durch eine Gegenschrift nicht antworten durfte, erschien die Antwort erst auf seine<br />

Versetzung nach Tübingen im Jahre 1820, „Verketzerungskunst in einem Beispiele etc.<br />

von Feilmoser. Rottweil 1820"


— 314 —<br />

die Ordinariats-Erlaubniss, Beicht zu hören, und bei weiterer Verhandlung, an welcher<br />

sich theologische Professoren <strong>de</strong>r Universität Wien betheiligten *), erfolgte die<br />

a. h. Absetzung und Zurücksendung Feilmoser's in sein Stift Fiecht 2 ).<br />

Der geistliche und Studien-Referent bei <strong>de</strong>m Gubernium, Gallira (vom Jahre<br />

1815 bis 1819, wo er Generalvicar in Vorarlberg, im Jahre 1828 aber Bischof<br />

vonBrixen wur<strong>de</strong>), scheint <strong>de</strong>n damaligen theologischen Professoren wegen <strong>de</strong>r beständigen<br />

Reibungen mit <strong>de</strong>m Ordinariate nicht günstig gewesen zu sein 3 ), und<br />

sein Einfluss war nach Stellung und bekannter persönlicher Beliebtheit bei <strong>de</strong>m<br />

Hofrath Jüstel, mit <strong>de</strong>m er im Generalseminar in Wien war, und beim Kaiser selbst<br />

immerhin be<strong>de</strong>utend.<br />

Allein alle diese Verhältnisse wür<strong>de</strong>n nicht zugereicht haben, die theologische<br />

Facultät aufzuheben, an <strong>de</strong>r noch in <strong>de</strong>r letzten Zeit ihres Bestehens <strong>de</strong>finitive Professoren,<br />

und zwar solche, die <strong>de</strong>m Ordinariate durchaus nicht missliebig waren,<br />

ernannt wur<strong>de</strong>n (§ 172); auch erwartete in Tirol wohl Niemand diese Aufhebung,<br />

und zwar um so weniger, als vielmehr über Errichtung eines Generalseminars für<br />

die Theologen Tirol's verhan<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong> und das Gubernium unter <strong>de</strong>m 9. Jänner<br />

1817 im Auftrag <strong>de</strong>r Central-Organisirungs-Hof-Commission Vorschläge über die<br />

Lokalien zu <strong>de</strong>mselben zu machen hatte. Allein unter <strong>de</strong>m 24. April 1821 befahl<br />

Seiue Majestät, dass es in vieler Hinsicht sehr erwünschlich wäre, dass alle geistlichen<br />

Candidaten unter unmittelbarer Aufsicht <strong>de</strong>r Bischöfe untergebracht und gebil<strong>de</strong>t<br />

wür<strong>de</strong>n, — in reifliche Ueberlegung zu nehmen, ob es nicht möglich sei,<br />

durch Erweiterung <strong>de</strong>s Lokals <strong>de</strong>r bischöflichen Seminarien diesen Zweck zu erreichen.<br />

Um die nämliche Zeit hatte <strong>de</strong>r Bischof vonBrixen, <strong>de</strong>m das Brixener Seminar<br />

bereits zurückgestellt war, bei <strong>de</strong>m Kaiser um ein theologisches Studium in einer<br />

Einlage gebeten, welche von <strong>de</strong>n Hofstellen <strong>de</strong>m Gubernium unter <strong>de</strong>m 22. Aug. 1821<br />

mit <strong>de</strong>r Bemerkung übermittelt wur<strong>de</strong>, es handle sich hauptsächlich um die Frage,<br />

ob für alle Candidaten <strong>de</strong>s Weltpriester-Stan<strong>de</strong>s in Tirol und Vorarlberg (mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>s Salzburger Diözesan-Antheils) ein einziges Genoralsmninarium in Innsbruck<br />

o<strong>de</strong>r für je<strong>de</strong> <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Diözesen Trient und Brixon ein eigenes Seminariura<br />

mit theologischem Studium und im letztern Falle rücksichtlich <strong>de</strong>r Brixenor Diözese<br />

1) In <strong>de</strong>r zweiten Auflage seiner Einleitung vom Jahre 1830 klagt Foilmoser in<br />

<strong>de</strong>r Vorre<strong>de</strong> „über die schwäbischen Nonnaltheologen in Wien".<br />

2) Gera<strong>de</strong> zu gleicher Zeit im Jahre 1820 Lim an Feilmoser die Einladung <strong>de</strong>s<br />

württembergischen Ministeriums auf eine Lehrkanzel an <strong>de</strong>r Universität Tübingen, die er<br />

annahm und bis 20. Juli 1831, wo er starb, so viel bekannt, ehrenvoll versah. In <strong>de</strong>r<br />

Leichenre<strong>de</strong> (gedruckt Rottenburg bei Engel 1831) sagt <strong>de</strong>r katholische Stadtpfarrer und<br />

Wilhelm-Stifts-Direktor unter An<strong>de</strong>rm , in seiner letzten Krankheit habe Feilmoser das<br />

Heknniitnhs abgelegt, ,.dass er sich je länger je mehr von <strong>de</strong>r Wahrheit und A^ortreftlichkoit<br />

<strong>de</strong>s Lehrbegriffe s und <strong>de</strong>r Einrichtung unserer Kiiche überzeugt habe, und dass<br />

er in ihrem Glauben sterbe-' In Tübingen soll er insbeson<strong>de</strong>rs auf die Kichtung <strong>de</strong>r<br />

Studien <strong>de</strong>s hochverdienten Möhler Einfluss gehabt haben. Sein Betragen in Innsbruck<br />

war allgemein geachtet und um die Stu<strong>de</strong>nten vielfach verdient. f_<br />

3) Wenigstens bemerken die theologischen Ephemeri<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m 23. April 181' •<br />

Sub hos fero dies Galura ... in consilio remotis secretariis coacto <strong>de</strong> professonbus<br />

theologiae Herthohli, Rpechtenhauser et Feilmoser amovendis rogationem tulit. recoctis<br />

criminnrionibus vagis <strong>de</strong> .sententiis periculosi.s. miraculis solicitatis. libris biblicis a<br />

fabulas pertractis, veste clericali exuta etc. documentis idoneis <strong>de</strong>stitutu.s. hxpertns<br />

est qui<strong>de</strong>m adversarios, eosque graves, attainen semper aliquid haeret. Fassiis tarnen<br />

dicitur, eos esse prof'essores idoneos, sed gratia <strong>de</strong>stitutos (vulgi an curiarum episcopalium?)<br />

honore qui<strong>de</strong>m et emolumentis non esse diminuendos censuit etc. ProfessDrem<br />

Albertini ad philosophiam, non ad historiam universalem adhiberi voluit, quod naec<br />

val<strong>de</strong> possit esse perniciosa eto. Directorem facultatis theologicae semetipsum commenex<br />

<strong>de</strong>fectu alicujus idonei.


— 315 —<br />

in Brixen als Diözesan- o<strong>de</strong>r in Innsbruck als 1. f. Studium bestehen soll. — Endlich<br />

hatte um die nämliche Zeit <strong>de</strong>r tirolisch-ständische Ausschuss-Congress auf<br />

Anregung <strong>de</strong>s Bozener Propstes Eberle die Bitte gestellt, in Trient und Brixen zur<br />

Erzielung eines hinreichen<strong>de</strong>n und wohlunterrichteten Klerus unentgeltliche Seminarien<br />

zu errichten. Obschon nun das Gubernium entschie<strong>de</strong>n ein öffentliches theologisches<br />

Studium in Innsbruck für Brixen und ein theologisches Studium und<br />

Seminar in Trient beantragte, weil von einer Aufhebung dos theologischen Studiums<br />

in Innsbruck doch keine Re<strong>de</strong> sein wer<strong>de</strong> und »bei einem doppelten Studium sich<br />

die Differenzen verewigen wür<strong>de</strong>n*, so erfolgte doch unter <strong>de</strong>m 20. September 1822<br />

die a. h. Entschliessung — über Auflösung <strong>de</strong>s theologischen Studiums in Innsbruck<br />

und Errichtung eines bischöflichen Studiums im Seminar zu Brixen und<br />

Trient, — und auf weitern Antrag <strong>de</strong>s Bischofs von Brixen wur<strong>de</strong>n die Innsbrucker<br />

Professoren Craffonara, Stapf, Habtmann und <strong>de</strong>r seit 1817 provisorische<br />

Professor Probst, <strong>de</strong>r im Jahre 1821 die Konkursprüfung für das Bibelfach alten<br />

Bun<strong>de</strong>s und die orientalischen Dialekte für Innsbruck gemacht hatte, auf ihre eingeholte<br />

Einwilligung und zugleich Feichter, <strong>de</strong>r schon im Jahre 1791 schriftlichen<br />

Konkurs mit Rudolf um eine k. k. Lehrkanzel bestan<strong>de</strong>n hatte, für <strong>de</strong>n neuen Bund<br />

und ein v. Soll für Kirchengeschichte und Kirchenrecht als Professoren genehmigt,<br />

<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n neuen Bund in Innsbruck ernannte, vom Ordinariate Brixen übergangene<br />

Kohlgruber aber nach Graz übersetzt. Dem Professor Süll wur<strong>de</strong> jedoch<br />

die konkursartige Prüfung zur Bedingung gemacht, und da er sich dieser nicht<br />

unterzog, schon im Jahre 1824—25 statt seiner Professor Sinnacher unter <strong>de</strong>r<br />

nämlichen Bedingung aufgestellt. Den in Innsbruck <strong>de</strong>finitiv angestellten Professoren<br />

blieben ihre Emolumonto (über 600 fl. aus <strong>de</strong>m Studienfon<strong>de</strong>); die übrigen<br />

Professoren erhielten 600 fl. C.-M., jedoch nicht mehr aus <strong>de</strong>m Studien-, son<strong>de</strong>rn<br />

Religionsfon<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r auch für die studiren<strong>de</strong>n Theologen in Trient und Brixen je<br />

100 Stipendien ;i 80 fl. und überhaupt <strong>de</strong>n Abgang <strong>de</strong>r Seminarfon<strong>de</strong> bezahlte a ).<br />

So hörte das seit mehr als 150 Jahren in Innsbruck bestan<strong>de</strong>ne öffentliche<br />

theologische Studium und die an <strong>de</strong>r dortigen hohen Schale immer am meisten ausgezeichnete<br />

Facultät auf, welche <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong> Tirol einen grossen Theil seines Klerus<br />

bil<strong>de</strong>te, gegen <strong>de</strong>ssen Berufstüchtigkeit selbst die Ordinariate niemals etwas einwen<strong>de</strong>ten,<br />

so sehr sie sich auch gegen die Studien-Einrichtung und einzelne Professoren<br />

beschwerten.<br />

§ 175.<br />

Weniger ist von <strong>de</strong>n drei übrigen Studien-Abtheilungen nachzutragen.<br />

1) Von <strong>de</strong>n nach Brixen übersie<strong>de</strong>lten Innsbruck?]' Professoren wur<strong>de</strong> Craflonara<br />

im Jahre 1826 Domherr. 1837 Scolasticiis. als welcher er im Jahre 184.'» starb: Stapf<br />

-- Verfasser mehrerer Druckschriften, vorzüglich <strong>de</strong>s im Jahre 1832 allgemein in Oesterreich<br />

als Lehrbuch vorgeschriebenen Kpitnmo theologiae moralis - starb als Domherr<br />

im Jahre 184.4, Habtmann wur<strong>de</strong> 1825 Stadtpfarrer in Innsbruck, 1837 Domherr und<br />

Seminar-Regens in Brixen und starb als erster infulirter Donipropst im Jahre 1859.<br />

Probst wur<strong>de</strong> im Jahre 1832 Professor <strong>de</strong>s neuen Bun<strong>de</strong>s in Graz. 183(j Gubernialrath in<br />

Innsbruck und 1856 als solcher (Statthaltereirath) pensionirt. Der nach Graz versetzte<br />

Kohlgruber wur<strong>de</strong> 1830 Professor an <strong>de</strong>r Univer.-ität Wien, wo er im Jahre 1830 Domherr<br />

wur<strong>de</strong> und im Jahre 1854 als Domcnstos starb. — Tn <strong>de</strong>n ersten Zeiten <strong>de</strong>s neu<br />

errichteten Brixener Studiums studirte dort v. Riccabona. Gasscr, Rudigier, Fessler, alle<br />

vier nachher Bischöfe, — Körle. nachher Professor in Wien. — die als Schriftsteller<br />

bekannten Jos. Thaler, Albert Jäger etc.: Pins Zingerle. Hoffmann. Joh Amberg, Beda<br />

Weber etc. hatten auch in Innsbruck die Theologie ganz o<strong>de</strong>r wenigstens zum Theil<br />

absolvirt, — Zingerle ist als orientalischer Sprachkenner bekannt, Hoffmann unter An<strong>de</strong>rn<br />

Herausgeber mehrerer Vorlesebücher in neuen Auflagen.


— 316 —<br />

Das juridisch-politische Studium, wie es nunmehr hiess, wur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>m<br />

österreichischen Lehrplane (Zeiler's) vom Jahre 1810 eingerichtet, in welchem nach<br />

Aufhebung <strong>de</strong>s römischen Reiches nur mehr dio Bildung für österreichische Unterthanen<br />

in <strong>de</strong>r doppelten Rücksicht als Juristen und politische Beamte — jedoch<br />

auch mit Naturrecht und Statistik bezweckt wur<strong>de</strong>, übrigens das Kirchenrecht, da<br />

die diessfällige Reformation in Oesterreich bereits durchgeführt war, nicht mehr<br />

polemisch nach Pehem, son<strong>de</strong>rn plan nach Rechberger gelehrt wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Das Studium hatte vier Jahrgänge, nach sehr genauen Vorschriften über<br />

Stun<strong>de</strong>nzahl für die Lehrfächer, Vorlesebücher u. s. w. *)<br />

Nebst <strong>de</strong>n frühern Professoren Maurer, v. Mersi und Schuler kamen im Jahre<br />

1819, wo Professor Hammer in Win<strong>de</strong>gg durch <strong>de</strong>n Blitz getödtet wur<strong>de</strong>, als neue<br />

Professoren Prokner, von Olmütz nach Innsbruck versetzt, und Neupauer auf<br />

Konkurs.<br />

Der Gehalt <strong>de</strong>r Professoren bestand fortwährend in 1000, 1200 und 1500 fl.<br />

nach <strong>de</strong>m Senium; für Statistik war eine Remuneration von 400 fl. bestimmt.<br />

Auch das Privatstudium dieser Studien-Abtheilung war erlaubt, jedoch die<br />

Bewilligung von Fall zu Fall von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstelle einzuholen, welche bei einem<br />

tauglichen Privatlehrer gegen jährliche Prüfung <strong>de</strong>s Privatschülers bei <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Studien-Anstalt gegeben wur<strong>de</strong>.<br />

Als Direktor dieses Studiums wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 21. Juni 1817 <strong>de</strong>r Gubernialrath<br />

und Kammer-Prokurator Rapp aufgestellt, <strong>de</strong>r diess Amt bis zum Jahr 1830<br />

versah, in welchem er nach Linz versetzt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

§ 176.<br />

Die medizinisch-chirurgische Lehranstalt wur<strong>de</strong> ebenfalls nach <strong>de</strong>m österreichischen<br />

Plane vom Jahre 1810 hergestellt, und hatte zwei Jahrgänge; es wur<strong>de</strong><br />

gelehrt im<br />

I. Jahre: Einleitung, Anatomie, theoretische Chirurgie, Physiologie, allgemeine<br />

Pathologie und Therapie, materia medica et chirurgica, Bandagen- und Instrumenten-Lehre;<br />

II. Jahre: Chirurgische Operation.slehre mit Uebungen, chirurgische, Therapie<br />

am Krankenbette, Goburtshülfe mit Uebungen, gerichtliche Arzneikun<strong>de</strong> nndThierarziicikun<strong>de</strong><br />

(letztere drei Fächer durch ein Semester).<br />

Direktor <strong>de</strong>s Studiums war seit 1820 <strong>de</strong>r Protomedicus und Gubernialrath<br />

v. Ehrhart, <strong>de</strong>r diess Amt bis zum Jahre 184!) versah, wo er in Pension trat.<br />

Als Professoren wur<strong>de</strong>n — nebst <strong>de</strong>n frühem Professoren (Albane<strong>de</strong>r für Ana-<br />

1) Es -wur<strong>de</strong> gelehrt im<br />

I. Jali re:<br />

a. Kncyklopiidie. N;itur- und Criminalrocht (Professor Maurer) 9 Stun<strong>de</strong>n wöchentlichb.<br />

Statistik (v. Mersi) 5 „ n<br />

IT. Jahre:<br />

a. Römisches Recht im ersten,<br />

b. Kirchenrecht im zweiten Semester (Schuler)<br />

III. Jahre:<br />

9 ,. "<br />

a. Bürgerliches Gesetzbuch (Prokner) 9 „ r><br />

b. Lehen- Wechsel- und Han<strong>de</strong>lsrecht (Neupauer)<br />

IV. Jahre:<br />

. . . • 5 „ r><br />

a. Politische Wissenschaften und Gesetzkun<strong>de</strong> (v. Mersi) . • 9 ,, y><br />

b. Geschäfts-Sty], gerichtliches Verfahren (Neupauer) • • • 5 v> «<br />

Die Vorlesebücher waren: Zeiler, Martini, Heineccius, Rechberger, Böhmer, bonnen<br />

leitner, Sonneutels


— 317 .—<br />

toroie und Braun für Veterinärkun<strong>de</strong>) auf Konkurs angestellt: Karpe für Medizin,<br />

Wattmann für Chirurgie und Hinterberger für Geburtshülfe, alle drei im Jahr 1819.<br />

Aber auf Hinterberger, <strong>de</strong>r nach Linz abging, folgte im Jahre 1823 Amerer, und<br />

auf Wattmann, <strong>de</strong>r nach Wien beför<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>, im Jahre 1825 Mauermann.<br />

Der Gehalt war für die zwei Hauptprofessoren <strong>de</strong>r Medizin und Chirurgie<br />

800 fl., für <strong>de</strong>n Professor <strong>de</strong>r Anatomie und Hebammenkunst 600 fl.; allein<br />

Albane<strong>de</strong>r hatte 200 fl. Personalzulage und Unterberger etc. für <strong>de</strong>n Hebammen-<br />

Unterricht in <strong>de</strong>r italienischen Sprache 200 fl. Remuneration; die gerichtliche<br />

Arzneikun<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> mit 300 fl. remuncrirt.<br />

Zur bessern praktischen Bildung erhielt diess Studium mit nicht unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

Kosten zwei neue Einrichtungen, Unter <strong>de</strong>m 25. September 1819 wur<strong>de</strong><br />

nämlich für die Geburtshülfe von <strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission eine ambuliren<strong>de</strong><br />

Gebäranstalt mit jährlich 800 fl. gegen Verrechnung aus <strong>de</strong>m Studicnfon<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r<br />

Art bewilliget, dass je<strong>de</strong> Hebamme, die eine Schwangere zum Gebrauche <strong>de</strong>s Unterrichtes<br />

anzeigte, 2 fl., die gebrauchte Schwangere 5 fl. und für allenfallige Voruntersuchungen<br />

noch 1 fl. 30 kr. erhielt; beim wirklichen Gebrauche durften höchstens<br />

4 Schüler o<strong>de</strong>r Schülerinnen erscheinen. — Ferner wur<strong>de</strong> im Jahre 1821 im<br />

Stadtspitale ein medizinisch-chirurgisches Klinikum aus <strong>de</strong>n Kranken <strong>de</strong>s Spitals<br />

eingerichtet, das <strong>de</strong>m Studienfon<strong>de</strong> jährlich 1500 bis 2000 fl. kostete, da er die<br />

Verpflegung <strong>de</strong>r Kranken gegen die bei je<strong>de</strong>m gewählten Kranken berechnete<br />

kleinste tägliche Verpflegsgebühr, die ihm zu Guten kam, übernahm. Die zwei<br />

Hauptprofessoren hatten — Je<strong>de</strong>r für die betreffen<strong>de</strong> Abtheilung die Behandlung<br />

<strong>de</strong>r Kranken; Je<strong>de</strong>m stand jedoch ein eigener Adjunkt zur Seite, <strong>de</strong>r ebenfalls<br />

grösstentheils vom Studienfon<strong>de</strong> bezahlt wur<strong>de</strong>, aber nur 2, höchstens 4 Jahre <strong>de</strong>n<br />

Dienst, zu <strong>de</strong>m er vom Gubernium aufgestellt wur<strong>de</strong>, versehen konnte. Hiezu wur<strong>de</strong>n<br />

gewöhnlich neu absolvirte Mediziner o<strong>de</strong>r Chirurgen gewählt.<br />

Dagegen wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r botanische Garten, zu <strong>de</strong>ssen Reparation im Jahre 1817<br />

die Summe von 451 fl. 40 kr. gegen Verrechnung bewilliget wur<strong>de</strong>, mehr vernachlässiget,<br />

ja theilweise <strong>de</strong>m Gärtner überlassen, in<strong>de</strong>m im Jahre 1821 <strong>de</strong>r Direktor<br />

und <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Naturgeschichte in <strong>de</strong>r Philosophie erklärten, zum Unterricht<br />

<strong>de</strong>n ganzen Garten nicht nöthig zu haben.<br />

§ 177.<br />

Das philosophische Studium wur<strong>de</strong> zuerst nach <strong>de</strong>m österreichischen Plane<br />

vom Jahre 1805 (§ 146) hergestellt. Aber unter <strong>de</strong>m 28. September 1824 wur<strong>de</strong><br />

ein neuer Plan (von Hofrath Powondra) allerhöchst genehmigt. Dieser reduzirte<br />

dieses Studium wie<strong>de</strong>r auf zwei Obligatjahre, nahm vorzüglich auf Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

lateinischen Sprache Rücksicht und empfahl viele Fächer als Freistudium, darauf<br />

rechnend, dass viele Stu<strong>de</strong>nten sich an <strong>de</strong>m Studium <strong>de</strong>rselben betheiligen wer<strong>de</strong>n;<br />

für das juridische Doctorat war auch das Freifach <strong>de</strong>r Welt- und österreichischen<br />

Staatengeschichte und für künftige Humanitätslehrer an Gymnasien o<strong>de</strong>r Professoren<br />

<strong>de</strong>r Philosophie, Geschichte, klassische Literatur und Aesthetik als Obligatlach<br />

bezeichnet. Obligatfächer waren im ersten Jahre KeligionsMiru und lateinische<br />

Philologie in je 2 wöchentlichen Stun<strong>de</strong>n, theoretische Philosophie in 5 und Mathematik<br />

in 7 Stun<strong>de</strong>n, im zweiten Jahre Religion und Philologie wie im ersten Jahre,<br />

Moralphilosophie in 3 und Physik in 8 Stun<strong>de</strong>n. Philosophie, Physik und Mathematik<br />

wur<strong>de</strong>n lateinisch gelehrt; auch für die Freifächer waren die Lehrstun<strong>de</strong>n<br />

bestimmt. Von <strong>de</strong>n Freifächern war die Weltgeschichte- 2 Stun<strong>de</strong>n im ersten, 3 im<br />

zweiten Jahre, Naturgeschichte in 4 Stun<strong>de</strong>n, Erziehungskun<strong>de</strong> in 2 Stun<strong>de</strong>n,<br />

österreichische Staatengeschichte in 3 Stun<strong>de</strong>n, historische Hilfswissenschaften in


— 318 —<br />

2 Stun<strong>de</strong>n, klassische Literatur in 4 Stun<strong>de</strong>n, griechische Philologie in 2 Stun<strong>de</strong>n,<br />

Landwirtschaft in 5 Stun<strong>de</strong>n wöchentlich zu lehren. Die Zahl <strong>de</strong>r Professoren<br />

war sieben 1 ). — Auch in <strong>de</strong>r französischen und italienischen Sprache wur<strong>de</strong> von<br />

einein Lehrer wie früher Unterricht gegeben.<br />

Von <strong>de</strong>n frühern Professoren wur<strong>de</strong> nur Mayr für Eeligionslehre und provisorisch<br />

Albertini für Geschichte beibehalten; dann kam bald für Mathematik Schwalt<br />

vom Gymnasium, auf Konkurs im Jahr 1818 Friese für Naturgeschichte, Ettingshausen<br />

für Physik, Peintner von Lichtenfels für Philosophie, endlich im Jahr 1821<br />

Müller für Philologie.<br />

Der Gehalt <strong>de</strong>r Professoren war 800, 900 und 1000 fl. nach <strong>de</strong>m Senium<br />

für Laien; für Priester aber in je<strong>de</strong>r Stufe um 200 fl. geringer. Von <strong>de</strong>n Professoren<br />

wur<strong>de</strong> Ettingshausen schon im Jahre 1821 nach Wien beför<strong>de</strong>rt, und hatte<br />

Suppan, von Gorz kommend, zum Nachfolger, für <strong>de</strong>n braven Müller kam im Jahre<br />

1824 Me<strong>de</strong>rstetter. Mayr, wegen Augenlei<strong>de</strong>n zur Professur im Jahre 1824 unfähig,<br />

wur<strong>de</strong> durch Lechleitner von Stams und darauf von <strong>de</strong>m Katecheten <strong>de</strong>r<br />

Normalhanptschule, Scherer, supplirt, bis im Jahre 1826 Eost <strong>de</strong>finitiv eintrat.<br />

Für Pädagogik erhielt <strong>de</strong>r Eeligions-Professor, <strong>de</strong>r diess Fach nun zu übernehmen<br />

hatte, eine Eemuneration von jährlich 200 fl.<br />

Der Gehalt <strong>de</strong>r Professoren blieb bis zum Jahre 18 48 in diesem Mass systemisirt.<br />

Die Direktoren dieser Studien-Abtheilung wechselten Anfangs öfter; es wur<strong>de</strong>n<br />

die Appellationsräthe Adlersburg und v. Jenuli aufgestellt, dann die Stelle vom<br />

Professor Schwalt supplirt, bis mit a. h. Entschliessung vom 24. September 1826<br />

Baron Boul, Gubernialrath, als solcher ernannt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r das Amt bis zum Jahre<br />

1838, wo er als Hofrath nach Wien abging, rühmlichst versah.<br />

Zur Beurtheilung <strong>de</strong>r philosophischen Professoren - Konkursprüfungen kam<br />

unter <strong>de</strong>m 22. Mai 1819 ein eigenes Normale, nach welchem nicht alle Professoren<br />

in allen Fächern, son<strong>de</strong>rn nur mehrere bestimmte Fachprofessoren für die einzeln<br />

bestimmt bezeichneten Fächer <strong>de</strong>r Studien-Abthoilung ihr Gutachten abzugeben<br />

hatten, da nicht Alle in allen Fächern bewan<strong>de</strong>rt sein könnten.<br />

§ 178.<br />

Von <strong>de</strong>r philosophischen Studien-Abtheilung traten zwei Männer — Einer<br />

am Anfange, <strong>de</strong>r An<strong>de</strong>re am En<strong>de</strong> dieser Perio<strong>de</strong> aus, die eine Zier<strong>de</strong> <strong>de</strong>rselben<br />

waren und eine beson<strong>de</strong>re Erwähnung verdienen.<br />

1) Nämlich ein Professor <strong>de</strong>r<br />

a. Philosophie, <strong>de</strong>r 1) Philosophie in 8, 2) Geschichte <strong>de</strong>r<br />

Philosophie in 2, somit lü wöchentlichen Stun<strong>de</strong>n,<br />

6. Mathematik, <strong>de</strong>r 1) reine Mathematik in 7, 2) praktische<br />

Geometrie in 3, somit . . . . 10 „ n<br />

c. Religion, <strong>de</strong>r lj lleligions-Unterricht in 4, 2) sonntägliche<br />

Exhortationen 1, 3) Krziehungskunile in 2, somit 7 ,, r><br />

d Physik, <strong>de</strong>r diess Fach in 8 „ r<br />

e. Geschichte, <strong>de</strong>r 1) Universalgeschichte in 5, 2) österreichische<br />

Geschichte in 3, 3) historische Hülfswissenschaften<br />

in 2, somit 10 „ w<br />

/. Klassischen Literatur, <strong>de</strong>r 1) lateinische Philologie in 4,<br />

2) das eine Jahr klassische Literatur in 4 und griechische<br />

Philologie in 2, das an<strong>de</strong>re Jahr höhere Aesthetik in 5,<br />

somit 10 o<strong>de</strong>r 9 „ y><br />

g. Naturgeschichte, <strong>de</strong>r 1) diess Fach in 4, 2) Landwirthschaft<br />

o<strong>de</strong>r ein an<strong>de</strong>res analoges Fach in 5, somit . . 9 n n<br />

zu geben hatte. Vorlesebücher waren: Likowetz, Appelthauer, Frint im Auszuge n<br />

Leonard, Baumgarten, Brand, Ficker etc.


— 319 —<br />

Der Erste <strong>de</strong>rselben war Franz v. Zallinger, im Jahre 1743 in Bozen geboren,<br />

im Jahre 1760 Jesuit, als solcher 2 Jahre in Trient Grammatikal- und in<br />

München 1 Jahr Ehetorik-, dann in Ingolstadt 2 Jahre Mathematik-Professor.<br />

Nach Aufhebung seines Or<strong>de</strong>ns war er zwei Jahre Khetorik-Professor in Innsbruck,<br />

dann Adjunkt <strong>de</strong>r Mathematik bei Professor Weinhart an <strong>de</strong>r Universität, und im<br />

Jahre 1777 <strong>de</strong>finitiver Professor <strong>de</strong>r Physik. Diese Kanzel o<strong>de</strong>r jene <strong>de</strong>r Mathematik<br />

, auch wohl bei<strong>de</strong> zugleich, und dazu bisweilen auch noch Naturgeschichte,<br />

lehrte er bis zum Schlüsse <strong>de</strong>s Jahres 1815 ununterbrochen fort. Dort suchte er<br />

wegen Altersschwäche um Pensionirung an, und das Gubernium for<strong>de</strong>rte, was auch<br />

schon im Jahre 1812 von <strong>de</strong>r bayrischen Eegierung, jedoch ohne beson<strong>de</strong>rn Erfolg,<br />

geschehen war — Bericht über seine verdienstliche Laufbahn und Anträge<br />

über eine Auszeichnung. Das Lycealrektorat erwie<strong>de</strong>rte im Wesentlichen, v. Zallinger<br />

zähle bereits 50 Dienstjahre, habe 18 Druckschriften veröffentlicht, darunter<br />

praelectiones ex mathesi pura et applicata (mit Hof<strong>de</strong>kret vom 24. Juli 1793 Vorlesebuch)<br />

— ex inathesi elementari im Jahre 1807, ex physica theoretica et experimentali<br />

im Jahre 1805 etc., er sei unter Bayern nicht bloss, wie alle Universitäts-<br />

Professoren, son<strong>de</strong>rn noch durch ein eigenes Diplom königlicher Eatli gewor<strong>de</strong>n; er<br />

habe auch in <strong>de</strong>r Seelsorge nicht weniger geleistet, als Geistliche mit ausschliesslicher<br />

Bestimmung zu <strong>de</strong>rselben (er hinterlicss 1238 gehaltene Predigten in<br />

Manuscript und hörte alle Sonn- und Feiertage in <strong>de</strong>r Jesuitenkirche von 5 Uhr<br />

früh Beicht etc.). Man trage daher nicht bloss auf Pensionirung mit ganzem Gehalt<br />

(750 fl. K.-W.), son<strong>de</strong>rn auf Auszeichnung mit einer gol<strong>de</strong>nen Kette und Ehrencanonicat<br />

bei <strong>de</strong>r Kathedrale in Trient an. — Alles wur<strong>de</strong> allerhöchst genehmigt<br />

und Zallinger am 3. Jänner 1816 feierlich von allen Professoren und Stu<strong>de</strong>nten<br />

zur kaiserlichen Burg begleitet, wo ihm <strong>de</strong>r Guberneur mit passen<strong>de</strong>r Anre<strong>de</strong> die<br />

Insignien umhängte. Abends wur<strong>de</strong> er von <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten mit einer Cantate überrascht<br />

J ). Bei seinem To<strong>de</strong> am 2. Oktober 1828 waren noch 107 physischmathematische<br />

und 44 theologische Abhandlungen und sehr genaue meteorologische<br />

Beobachtungen von 50 Jahren vorhan<strong>de</strong>n. Er war ein Mann, <strong>de</strong>r seiner innern<br />

Grosse zu wenig äussere Achtung vor <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nt'ii verschaffte.<br />

Der zweite ist BenitzMayr, geboren zu Hall im Jahre 1759, Servit, im Jahre<br />

1793 aka<strong>de</strong>mischer Prediger, im Jahn; 1804 auch Professor <strong>de</strong>r L'eligionslehre<br />

in <strong>de</strong>r Philosophie und später auch von an<strong>de</strong>rn Fächern, namentlich <strong>de</strong>r Aestlietik,<br />

Verfasser von einer Menge Gelegenheitsgedichten, allgemein hochgeachtet. Augenübel<br />

zwang ihn, zwei Jahre vor seinem To<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Lehrkanzel, aber nicht ganz <strong>de</strong>m<br />

Predigen zu entsagen. Nebst vielen Gelegenheits-Ke<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n im Jahre 1839<br />

sechs Bän<strong>de</strong> seiner Predigten gedruckt. Er starb 1826. Auf Anregung <strong>de</strong>s juridischen<br />

Studiendirektors Eapp wur<strong>de</strong> ihm durch Subscriptionsbeiträge seiner vi< I»-n<br />

Freun<strong>de</strong> und Verehrer mit einem Kosten von 225 11. K.-W. in <strong>de</strong>r Jesuiten-Kirche<br />

ein Monument in schwarzem Marmor aufgestellt 2 ), <strong>de</strong>r erübrigte Beitrag von<br />

1) Verfasst von Professor Benitz Mayr, worin Zallinger als Architas von Tirol<br />

geschil<strong>de</strong>rt wird, <strong>de</strong>m z. 13. Gold das schwerste Metall, Ruhm in <strong>de</strong>r Luft ein Wie<strong>de</strong>rh;ill<br />

sei etc. Vgl. übrigens die Schrift Dipauli's: „Meteorologische Beobachtungen von<br />

50 Jahren von Franz v? Zallinger. Nach <strong>de</strong>s Verfassers To<strong>de</strong> herausgegeben mit einer<br />

Biographie <strong>de</strong>sselben und biographischen Nachrichten von seinen Brü<strong>de</strong>rn Jakob und<br />

Johann und von ihrem Verwandten Joseph v. Zallinger. Innsbruck 1S33.-'<br />

9 ) Vgl Bote von Tirol vom Jahre 1828, Nr. 100. Die Tafel hat die Aulschrift:<br />

"' *" D. O. M.<br />

Honori et virtuti<br />

Philippi Benitii Mayr


._ 320 —<br />

von 1500 fl. Conventions-Münze aber zu einem Stipendium für Studiren<strong>de</strong> verwen<strong>de</strong>t.<br />

—<br />

§ 179.<br />

Die schon in frühern Zeiten eingeführten Massregeln, <strong>de</strong>n Fleiss und die Sittlichkeit<br />

<strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n zu beför<strong>de</strong>rn, hatten auch in dieser Zeit einen entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Erfolg. — Bei <strong>de</strong>m Fleisse <strong>de</strong>r Schüler war auch ihr Fortgang entsprechend,<br />

ja die Hofstelle rügte in Erledigung <strong>de</strong>r vom Jahre 1817—18 vorgelegten<br />

Prüfungsakten in jenen <strong>de</strong>r Theologie die_^u guten Fortgangsnoten. Jedoch wur<strong>de</strong><br />

im Finalberichte vom Jahre 1814 vom Rektor bemerkt, dass am Gymnasium zu<br />

Trient kein Buchstaben Griechisch und das Griechische auch in Bozen sehr wenig<br />

betrieben wer<strong>de</strong>, daher für die dorther kommen<strong>de</strong>n Schüler ein griechischer Anfangs-Unterricht<br />

zu ertheilen wäre. Ueberhaupt bitte man um bestimmte Vorschrift,<br />

inwiefern die zu Trient gemachten philosophischen und theologischen Studien<br />

zur Aufnahme in das hiesige Lyceum als geltend angesehen wer<strong>de</strong>n können.<br />

In disziplinärer Hinsicht kam unter <strong>de</strong>m 15. Jänner 1817 ein Polizei-Erlass<br />

an <strong>de</strong>n Lyceal-ßektor, in welchem vorkommt, dass die Stu<strong>de</strong>nten in <strong>de</strong>r Kirche<br />

ihren Kücken gegen das Hochwürdige kehren, lachen, schwätzen, Mädchen stören,<br />

— dann dass sie halbe Tage und Nächte bei Billard, Caffee- und Wirthshäusern<br />

sich aufhalten, wogegen Massregeln zu treffen seien. Der Kektor gab <strong>de</strong>n Erlass<br />

durch einen Anschlag 1 an <strong>de</strong>r schwarzen Tafel <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten mit <strong>de</strong>r Bemerkung<br />

kund, dass er seit 8 Jahren immer das Betragen <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n gerühmt, jetzt<br />

aber diese Zuschrift erhalten habe. Er gebe sie, um die Ehre <strong>de</strong>r Lehranstalt zu<br />

behaupten und <strong>de</strong>n grössten Theil <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker von <strong>de</strong>r Ansteckung einiger<br />

Nichtswürdigen zu bewahren — mit <strong>de</strong>r Erklärung kund, dass ein Studiren<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r<br />

sich in erster Beziehung eines Vergehens schuldig machen sollte, beim ersten Falle<br />

von allen Lehranstalten ausgeschlossen wer<strong>de</strong>, und dass in zweiter Beziehung die<br />

Disziplinar-Vorschriften wer<strong>de</strong>n gehandhabt wer<strong>de</strong>n, nach welchen auf diese Vergehen<br />

die Strafen <strong>de</strong>r Incarceration, Entlassung etc. gesetzt sind, die auch unnachsichtlich<br />

folgen wer<strong>de</strong>n.<br />

An<strong>de</strong>re Exzesse ergaben sich selten. In <strong>de</strong>r Nacht vom 24. auf 25. April 1816<br />

nach einem ,, Vale * auf die Abreise eines Juristen nach Wien wur<strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten,<br />

Nati Hal.-in XVI Cal. Jan. A. C. MOCCLX<br />

Oenip. Ordinis Serv. T5. V. M. adscripti<br />

In hnjate caesaroa Universitate<br />

Phil. A. A. L. L. ac Doct. Itplig. Prof. p. o<br />

Lustris VI et ultra in hac ae<strong>de</strong><br />

Oratoris longp facundissimi.<br />

qui<br />

Inferno, Eruditione, exemplo<br />

Professa in E^enos liberal)täte<br />

Consilio ubique praesenti<br />

De luvontute, Urbe, Patria<br />

Optime meritus<br />

Buno publico vixit, non sibi.<br />

Pie ob. XVII Cal. Jul. A. MDCCCXXVI.<br />

Miro sui <strong>de</strong>si<strong>de</strong>rio relicto<br />

Tanti viri meinoriae<br />

Senatus aca<strong>de</strong>micus<br />

Aere amicorum pietate conluto<br />

Stipe quoque liter. in<strong>de</strong> condito<br />

Hoc monumentum in luctu P. F.


— 321 —<br />

vom Sternwirth nach Hause gehend und sich bei <strong>de</strong>r Annasäule Personen, die sie<br />

für Stu<strong>de</strong>nten hielten, nähernd, mit Schimpfworten — »Philister, Bettelstu<strong>de</strong>nten,<br />

Suppenpuinper * begrüsst, was eine Eauferei mit Verwundung zur Folge hatte, die<br />

ein Offizier von <strong>de</strong>r nahen Hauptwache bald zu En<strong>de</strong> brachte. Da <strong>de</strong>r Verwun<strong>de</strong>te<br />

keine Genugthuung for<strong>de</strong>rte, ward die Sache auf Verhör mit Verweis und Warnung<br />

abgethan. — Im Jahre 1822 zog »eine Nachäffung <strong>de</strong>r Burschenschaften an<br />

<strong>de</strong>utschen Universitäten*, wie sich die Präsidial-Eröffnung vom 14. Juni 1822<br />

ausdrückte, einigen Stu<strong>de</strong>nten einen mehrmonatlichen Untersuchungs-Arrest und<br />

nach <strong>de</strong>m Schlüsse <strong>de</strong>rselben noch Incarcerirung mit Fasten zu. — Solche Verbindungen<br />

kamen in Innsbruck seit <strong>de</strong>m Bestehen <strong>de</strong>r hohen Schule, so viel bekannt,<br />

nicht vor, wenn man nicht die Büberei vom Jahre 1793 (§ 148) hieher<br />

rechnen will. Auch fielen die in dieser Zeit jährlich <strong>de</strong>m Gubernial-Präsidium zu<br />

machen<strong>de</strong>n Anzeigen wegen Spuren geheimer Verbindung sonst immer, so viel bekannt,<br />

negativ aus 1 ).<br />

Die Unterstützung <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n durch Stipendien musste erst wie<strong>de</strong>r geordnet<br />

wer<strong>de</strong>n, da die Umsetzung <strong>de</strong>s österreichischen Geldfusses (Conventions-<br />

Münze) in <strong>de</strong>n bayrischen 24 fl.-Fuss (Reiehswährung) bei <strong>de</strong>m Wechsel <strong>de</strong>r Regierung<br />

, dann die Reduzirung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sschuld bei <strong>de</strong>r Theilung Tirol's im Jahre<br />

1810 auf 64 Prozent, die österreichischen Finanz-Operationen vom Jahre 1811<br />

angefang-en, endlich selbst die verän<strong>de</strong>rte Verwaltung <strong>de</strong>r Fondo <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n öffentlichen<br />

Kassen und zum Theil auch bei Privaten angelegten Kapitalien einen an<strong>de</strong>rn<br />

— im Durchschnitte viel kleinern Werth 2 ), sohin auch ein kleineres Erträgniss<br />

gaben, und überdiess manche an<strong>de</strong>re Verwirrung herbeigeführt hatten 3 ).<br />

Die fortgesetzten Bemühungen <strong>de</strong>s Guberniums und <strong>de</strong>x Staatsbuchhaltung,<br />

die Stipendien zu liquidiren und zu ordnen, gaben das Resultat, dass die Renten <strong>de</strong>s<br />

theresianischen Fonds statt früher mit 8910 fl. 26 kr. nun mit 4300 fl. — kr.,<br />

Nikolaihaus-Fonds » » » 4839 fl. 56 kr. » » 2530 fl. —kr.,<br />

Regelhaus-Fonds » » „ 758 fl. — kr. 5> , 457 fl. — kr.,<br />

Hallerdamenstifts-Fonds » » » 404 fl. — kr. » » 250 f). — kr.,<br />

erschienen, wonach <strong>de</strong>nn auch die Stipendien verkleinert wer<strong>de</strong>n inussten, so dass<br />

1) Es ist bekannt, dass «3er <strong>de</strong>utsche Bund damals über Universitäten Gesetz? zu<br />

erlassen fand, wie unter <strong>de</strong>in 20. September 1819, dass Professoren, welche ver<strong>de</strong>rbliche<br />

<strong>de</strong>r öffentlichen Ruhe und Ordnung feindselige o<strong>de</strong>r die Grundlage <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n<br />

Staats-Einrichtung untergraben<strong>de</strong> Lehren verbreiten, ohne an<strong>de</strong>rweitige Anstellung<br />

entlassen, Theilnehmer von geheimen Gesellschaften zu keinem Amte zugelassen wer<strong>de</strong>n<br />

etc. — Das Fest an <strong>de</strong>r Wartburg am 18. und 19. Oktober 1817, <strong>de</strong>r Mord<br />

Kotzebue's durch Sand am 23. März 1819 etc. rechtfertigten <strong>de</strong>rgleichen Massregeln etc.<br />

2) Vgl. § 182 Note.<br />

3) Unter <strong>de</strong>m 26. November erwie<strong>de</strong>rte die Hof-Commission auf eine Anregung<br />

"wegen Stipendien-Verleihung, die Renten <strong>de</strong>s im Inlan<strong>de</strong> anliegen<strong>de</strong>n theresianischeiv<br />

Stiftungsfon<strong>de</strong>s betragen nach <strong>de</strong>r Reduktion von 64 Prozent noch 3458 fl. 48 kr. Die<br />

Passiven 979 fl. 56 kr., die Retardaten 1098 11. 3'/2 kr., sohin <strong>de</strong>r Ueberschuss nur<br />

1380 fl. 49'/. kr. Die Renten <strong>de</strong>s gemeinen Stipendienfon<strong>de</strong>s betragen 887 fl. 48 kr.,<br />

die Passiv-Vorschüsse 490 fl. 11 kr., die Retardaten 447 fl. 20 kr., zusammen<br />

937 fl. 13 kr., wonach sich ein Passivum von 49 fl. 25 kr. zeige. Zu<strong>de</strong>m sei die Zinsflüssigkeit<br />

aus <strong>de</strong>m Schul<strong>de</strong>ntilgungsfond ungewiss. Es könne daher in diesem Jahre<br />

keine Stipendien-Verleihung stattfin<strong>de</strong>n. Auch wäre das Stipendien-Vermögen zum<br />

Unterhalt <strong>de</strong>r Innsbrucker-Lehranstalten verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n, und die Liquidirung <strong>de</strong>r in<br />

Wien angelegten Kapitalien wer<strong>de</strong> nicht so bald in das Reine gebracht wer<strong>de</strong>n. Doch<br />

sprach ein Commissions-Erlass vom 3. Dezember 1814 ans, dass Familien-Stipendien,<br />

<strong>de</strong>ren Fon<strong>de</strong> bei öffentlichen Kassen anliegen, nach Gerechtigkeitspflicht bezahlt wer<strong>de</strong>n<br />

sollen, wie <strong>de</strong>nn im Jahre 1815 auch einige öflentliche Stipendien verliehen wur<strong>de</strong>n.<br />

Probst, Universität. 21


— 322 —<br />

vom Theresianum 18 Stipendien ä 300, 250 und 200 fl., vom Nikolaihaus-Fond<br />

14 Stipendien, vom Regelhaus 13, vom Hallerdamenstift 5 Stipendien bestan<strong>de</strong>n *).<br />

Ausser <strong>de</strong>m Mayr'schen Stipendium (§ 177) entstan<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n im Jahre<br />

1821 verstorbenen Grafen Friedrich Trapp 6 Stipendien ä 60 fl. R.-W. für Theologen<br />

<strong>de</strong>s ehemaligen Gräfl. Trapp'schen Gerichtsbezirkes und im Jahre 1822 durch<br />

die Tiroler-Landschaft 8 Stipendien (2 für Theologen ä 200 fl., 2 medizinische<br />

und 2 polytechnische ä 200 fl., endlich 2 für Künstler ä 400 fl.); die ständischtheologischen<br />

wur<strong>de</strong>n jedoch, soviel bekannt, niemals verliehen, weil das theologische<br />

Studium in Innsbruck aufhörte und die Theologen ohnehin vom Religionsfon<strong>de</strong> eine<br />

so be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Unterstützung genossen, auch das Trientnor- und Brixener theologische<br />

Studium kein öffentliches ist. Eben <strong>de</strong>sswegen wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Theologen auch<br />

keine an<strong>de</strong>rn öffentlichen Stipendien verliehen, und sie geniessen nur solche Stipendien,<br />

die ausdrücklich für Theologen gestiftet, o<strong>de</strong>r als Familien-Stipendien etwa an<br />

solche vergeben o<strong>de</strong>r belassen wur<strong>de</strong>n.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten war im Jahre 1823 — <strong>de</strong>m letzten mit allen vier<br />

Studien-Abtheilungen — 373 (190 Philosophen, 50 Theologen, 97 Juristen und<br />

36 Mediziner), und nahm, da sich ihre Zahl in <strong>de</strong>r Philosophie und Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

vermehrte, auch in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Jahren ungeachtet <strong>de</strong>r aufgehobenen Theologie<br />

nicht nur nicht ab, son<strong>de</strong>rn vermehrte sich 2 ).<br />

§ 180.<br />

Die Lehrmittel hatten sich nach <strong>de</strong>m Jahre 1809 unter Bayern keiner Theilnahme<br />

zu erfreuen.<br />

Die physikalisch-mathematischen Kabinete blieben in ihrem Stan<strong>de</strong>, sowie das<br />

Naturalien-Kabinet, und erhielten unter Oesterreich wie<strong>de</strong>r eine Dotation. Professor<br />

Albane<strong>de</strong>r regte auch die Zurückstellung <strong>de</strong>s medizinisch-chirurgischen Kabinetes<br />

von Salzburg an (§ 164), wovon mir <strong>de</strong>r Erfolg nicht bekannt ist.<br />

Die Bibliothek hatte nach Angabe <strong>de</strong>s Rektors und Bibliothekars Bertholdi<br />

im Jahre 1815 eine Bücherzahl von 26,777 3 ), obschon nach seiner Bemerkung<br />

kein einziges Pflichtexemplar neu gedruckter Werke an sie abgegeben wor<strong>de</strong>n war.<br />

Die Abgabe dieser Pflichtexemplare an die Bibliothek wur<strong>de</strong> auch von Oesterreich<br />

unter <strong>de</strong>m 16. Okt. 1815 von <strong>de</strong>r Polizeihofstelle und unter <strong>de</strong>m 17. Jänner 1816<br />

von <strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission aufgetragen. Dagegen wur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

<strong>de</strong>r Klöster und Stifte die Zurückstellung <strong>de</strong>r von ihnen an die Bibliothek<br />

abgelieferten Werke 4 ) ausgesprochen, unter <strong>de</strong>m 2. November 1815 die Verfassung<br />

eines Verzeichnisses dieser Bücher und unter <strong>de</strong>m 22. Februar 1826 sich<br />

auf die wirkliche Zurückstellung bereit zu halten befohlen (§ 193) 5 ).<br />

1) Vgl. §§ 124, 148 und Zeitschrift <strong>de</strong>s Ferdinan<strong>de</strong>ums vom Jahre 1829 und<br />

1830, wo die Resultate <strong>de</strong>r schon in frühern Jahren geschehenen Liquidirungen etc.<br />

angegeben wer<strong>de</strong>n. — Doch wer<strong>de</strong>n vom Nikolaihause manche Familien-Stipendien ausgeschie<strong>de</strong>n.<br />

— Die Stipendien-Vorschriften wur<strong>de</strong>n in eine Verordnung zusatnmengefasst,<br />

die unter <strong>de</strong>m 21. Februar 1820 vom Gubernium durch <strong>de</strong>n Druck öffentlich<br />

bekannt gemacht wur<strong>de</strong>. f„r<br />

2) So waren z. B. im letzten Jahre <strong>de</strong>s Lyceums (1826) 295 philosophische (.


"— 323 —<br />

Eine förmliche neue Organisirung <strong>de</strong>s Bibliotheks-Personals etc. erfolgte mit<br />

<strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 12. August 1820 dahin, dass wie<strong>de</strong>r ein eigener<br />

Bibliothekar mit einer Besoldung von 800 fl., dann ein Scriptor mit 400 fl. und<br />

ein Diener mit 250 fl. aufgestellt, die Dotation von 300 auf 500 fl. erhöht und<br />

zur Besetzung <strong>de</strong>r Bibliothekar-Stelle <strong>de</strong>r Konkurs ausgeschrieben und Bericht über<br />

das Lokale erstattet wer<strong>de</strong>. — Ueber letztern Punkt wur<strong>de</strong> mannigfaltig berathen,<br />

mit <strong>de</strong>m endlichen Eesultate, dass mit Studien-Hof-Commissions-Dekrete vom<br />

6. Februar 1822 die Dachbe<strong>de</strong>ckung mit Steinplatten, Herstellung einer Gibelmauer,<br />

mit Eisenblech beschlagene Fensterla<strong>de</strong>n, und ferner unter <strong>de</strong>m 5. Okt. 1822<br />

noch überdiess eine Tragspritze unter <strong>de</strong>m Dache, alle 14 Tage Reinigung <strong>de</strong>r<br />

Kamine <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s, Ueberwerfung <strong>de</strong>r hölzernen Oberla<strong>de</strong>n mit starkem Mörtel<br />

und Verbindung eines Blitzableiters auf diesem Gebäu<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Blitzableiter auf<br />

<strong>de</strong>r nahen Kirche anbefohlen wur<strong>de</strong>. Als Bibliothekar aber wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 5. Oktober<br />

1822 <strong>de</strong>r bisherige Geschichtsprofessor Albertini a. h. ernannt.<br />

An<strong>de</strong>re Verordnungen, wie über Anschaffung von Büchern nach Antrag <strong>de</strong>r<br />

Studien-Abtheilungen und Genehmigung <strong>de</strong>s Guberniums, über Ausleihen <strong>de</strong>r Bücher,<br />

Final-Bericht, Rechnungslegung über Dotation u. s. w. blieben in Wirksamkeit.<br />

§ 181.<br />

Um diese Zeit entstan<strong>de</strong>n manche an<strong>de</strong>re Anstalten, welche auf die Innsbrucker<br />

hohe Schule wenigstens nicht ganz ohne Einfluss und Be<strong>de</strong>utung waren.<br />

Die unter Bayern ganz aufgehobenen o<strong>de</strong>r reduzirten o<strong>de</strong>r umgestalteten Gymnasien<br />

Hall, Brixon, Bozen, Meran, Roveredo und Feldkirch wur<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>r hergestellt<br />

und vermehrten die Stu<strong>de</strong>ntenzahl.<br />

In Brixen und Trient wur<strong>de</strong> das theologische Studium ganz nach österreichischem<br />

Fusse organisirt und unter die Aufsicht <strong>de</strong>s geistlichen Referenten bei <strong>de</strong>m<br />

Gubernium als Direktor gestellt, <strong>de</strong>r dasselbe alle drei Jahre auch zu untersuchen<br />

hatte, was aber nur einmal geschah und nachher aufhörte. In Trient wur<strong>de</strong> auch<br />

die Philosophie als öffentliches Studium errichtet. — Auch die Stifte und Klöster<br />

erhielten nach und nach wie<strong>de</strong>r theologische Studien, über welche die nächste Aufsicht<br />

das Ordinariat — gewöhnlich durch die Orts<strong>de</strong>kane als Conimissäre führte,<br />

die jedoch alle drei Jahre vom Studien-Referenten <strong>de</strong>s Guberniums nach einer eigenen<br />

Instruktion untersucht, übrigens gleich <strong>de</strong>n öffentlichen Studien bezüglich geprüfter<br />

Lektoren, vorgeschriebener Vorlesebücher, Vorlage <strong>de</strong>r Kataloge, Berichte,<br />

auch Thesen eingerichtet sein mussten. Die Franziskaner und Kapuziner erhielten<br />

im Jahre 1819 auch die Bewilligung zu einem philosophischen Haus-Studium unter<br />

gleicher Modifikation, jedoch ohne Einsendung von Thesen etc.<br />

Unter <strong>de</strong>m thätigen Guberneur Graf Chotek (vom Jahro 1819 bis 182G) entstan<strong>de</strong>n<br />

in Innsbruck auch an<strong>de</strong>re Institute.<br />

Hierher gehört vorzüglich das Nationalmuseum (Ferdinan<strong>de</strong>um, nach <strong>de</strong>m<br />

Namen <strong>de</strong>s damaligen Kronprinzen) zur Sammlung und Aufbewahrung von allem<br />

in Tirol artistisch, technologisch, geschichtlich und statistisch Interessanten und<br />

Merkwürdigen, <strong>de</strong>m im Jahr 1824 mehrere Lyceal-Lokalien zu seinen Sammlungen<br />

gegen eine kleine Vergütung überlassen wur<strong>de</strong>n 1 ).<br />

1) Im Jahre 1837 erhielt es durch Kaiser Ferdinand 20,000 fl. und von <strong>de</strong>n<br />

Tiroler Stän<strong>de</strong>n 15,000 fl. zur Aufführung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rmaligen Lokales, und nach <strong>de</strong>m To<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s thätigen und geschickten Vorstan<strong>de</strong>s Alois Dipauli im Jahre 1839 <strong>de</strong>ssen um 6000 fl.<br />

Tom hohen Aerar gekaufte Bibliotheca Tirolensis zur Aufbewahrung. Die Erhaltung <strong>de</strong>r<br />

Anstalt geschieht durch bestimmte Beiträge <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r.<br />

B 21*


— 324 —•<br />

Ein an<strong>de</strong>res Institut ist <strong>de</strong>r Musikyerein, <strong>de</strong>ssen Statuten schon unter <strong>de</strong>m<br />

14. April 1819 von <strong>de</strong>r Polizei-Hofstelle genehmiget wur<strong>de</strong>n. Auch er erhielt zu<br />

seinen Uebungen Anfangs Lokalien im Lycealgebäu<strong>de</strong>, die er später wegen Störung<br />

<strong>de</strong>r Lektionen verlassen musste, seine Hebungen aber in einem Lokale <strong>de</strong>s Theresianums<br />

fortsetzte. Er leistete Aushülfe bei <strong>de</strong>m aka<strong>de</strong>mischen Gottesdienst, wozu Musik-<br />

Stipendisten *) die Verbindlichkeit auferlegt und von <strong>de</strong>r Kirchen-Dotation eine<br />

Vergütung geleistet wur<strong>de</strong>. Er gab auch Gelegenheit zum Musik-Unterricht für<br />

Studiren<strong>de</strong> und besteht noch fort.<br />

Auch <strong>de</strong>r landwirtschaftliche Verein — aus <strong>de</strong>r ehemaligen Ackerbaugesellschaft<br />

entstan<strong>de</strong>n — wur<strong>de</strong> neu organisirt. Er hatte Mitglie<strong>de</strong>r und Filialen<br />

in ganz Tirol und eine Dotation von <strong>de</strong>r tirolischen Landschaft, und kam mit <strong>de</strong>m<br />

Lyceal-Unterricht über Landwirthschaft in Verbindung, gab auch eine Zeit lang<br />

eine Zeitschrift heraus etc. — Dieser und <strong>de</strong>r vorige Verein wur<strong>de</strong>n ebenfalls grossentheils<br />

durch zahlen<strong>de</strong> Mitglie<strong>de</strong>r erhalten.<br />

Die Regulirung <strong>de</strong>r Armenanstalt im Jahre 1820 durch eine eigene Commission<br />

mit Beiträgen — auch statt <strong>de</strong>r Neujahrs- und Namenstags-Gratulationen und<br />

durch Subscriptionen unter Aufhebung <strong>de</strong>s Bettels auf Grund einer a. h. Entschliessuiig<br />

vom 17. Febr. 1816 — nahm auch die Lyceal-Professoren in Anspruch, unterstützte<br />

arme Stu<strong>de</strong>nten, die aber ihre Armuth mit Zeugnissen belegen mussten; dagegen<br />

sollte nach einer Gubernial-Verordnung vom 3. April 1822 kein Stu<strong>de</strong>nt iu die<br />

Philosophie eintreten dürfen, ohne seine Unterhaltsfähigkeit auszuweisen.<br />

Das Censurgeschäffc nach früheren Verordnungen leitete <strong>de</strong>r Studien-Referent<br />

<strong>de</strong>s Guberniums, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Professoren, aber auch an<strong>de</strong>rn geeigneten Männern Werke<br />

zur Censurirung mittheilte. Das Bücher-Revisions-Amt übernahm im Jahre 1819<br />

<strong>de</strong>r juridische Professor v. Mersi, <strong>de</strong>r im Jahre 1822 <strong>de</strong>n Titel: »kaiserlicher<br />

Rath*, übrigens für das Geschäft eine Remuneration erhielt.<br />

§ 182.<br />

Die Lyceal-Kirche stand unter Bayern unter <strong>de</strong>r Stiftungs-Administration,<br />

welche keine beson<strong>de</strong>re Aufmerksamkeit auf dieselbe verwen<strong>de</strong>t zu haben scheint;<br />

wenigstens machte die Baudirektion im Jahre 1817 <strong>de</strong>m Gubernium die Anzeige,<br />

dass die nöthige Aufsicht fehle und das Gebäu<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>n lei<strong>de</strong>. Im Jahre 1819<br />

ging diese Aufsicht wie<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Lyceal-Rektor über, <strong>de</strong>r in technischer Beziehung<br />

die Baudirektion zu benützen hatte und die nothwendigen Reparaturen mit <strong>de</strong>n<br />

Voranschlägen bei dorn Gubernium beantragte, das sie mit <strong>de</strong>r Kostenbestreitung<br />

aus <strong>de</strong>m Religionsfon<strong>de</strong> ausführen Hess.<br />

Schon im Jahre 1816 hatte <strong>de</strong>r Rektor <strong>de</strong>m Gubernium angezeigt, dass die<br />

Stiftungen an <strong>de</strong>r Kirche seit 11 Jahren unpersolvirt seien und dass zur Besorgung<br />

<strong>de</strong>r Gottesdienste etc. ein Kirchpropst aufzustellen sein dürfte, was auch unter <strong>de</strong>in<br />

2. Mai 1816 in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Professors Craifonara geschah.<br />

Das Einkommen <strong>de</strong>r Kirche, zu <strong>de</strong>ren Unterhalt im Jahre 1792 (§ 127,)<br />

700 fl. Dotation angewiesen wur<strong>de</strong>n, die man im Jahre 1798 auf 952 fl. 20 kr.<br />

vermehrte, bestand in 838 fl, 37 % kr. 2 ). Unter <strong>de</strong>m 4. Dezember 1817 wur<strong>de</strong><br />

1) Aus <strong>de</strong>m Nikolaihaus-Fon<strong>de</strong> (§ 148). _<br />

2) Nach einem Bericht <strong>de</strong>r Provinzial-Staatsbuchhaltung vom 18. Juni 183» _^<br />

das Gubernium hatte die Kirche beim Uebergang Tirol's an Bayern anL^^p ^<br />

7400 fl. ä 3% Prozent bei <strong>de</strong>r Schwazer Kreditskasse und 14,869 fl. Tirol^-W. * « •<br />

zent bei <strong>de</strong>r Tiroler Landschaft (wahrscheinlich für Stiftungen) angelegt. Diess m ^<br />

zusammen 19,909 fl. 31 kr. C.-M. Das Kapital <strong>de</strong>r Kreditskasse reduzirte Bayern


— 325 —<br />

wie<strong>de</strong>r diese frühere Dotation gegen Verrechnung flussig gemacht. Nach Craffonara's<br />

Uebersiedlung als Professor nach Brixen übernahm das Kirchenpropstamt<br />

<strong>de</strong>r Gymnasial-Präfekt Schnitzer, <strong>de</strong>m unter <strong>de</strong>m 30. Jänner 1827 die Religionsfonds-Dotation<br />

auf 791 fl. 22 kr. herabgesetzt wur<strong>de</strong>, da sich bei <strong>de</strong>r Rechnungslegung<br />

Ueberschüsse gezeigt hatten.<br />

Der aka<strong>de</strong>mische Gottesdienst an Sonn- und Feiertagen mit <strong>de</strong>r Predigt vom<br />

Religionslohrer <strong>de</strong>r Philosophie ging, nach<strong>de</strong>m Mayr von <strong>de</strong>n Pfarrpredigten unter<br />

Oesterreich frei wur<strong>de</strong>, gleichmässig fort.<br />

§ 183.<br />

Die zweite Aufhebung <strong>de</strong>r Universität schlug ihr, wie aus <strong>de</strong>m Gesagton<br />

(§ 164) erhellt, eine Wun<strong>de</strong>, <strong>de</strong>rgleichen sie seit ihrer Errichtung niemals getroffen<br />

hat. Sie wur<strong>de</strong> nicht nur ihrer Vorrechte beraubt, son<strong>de</strong>rn verlor das erste Mal die<br />

zwei Unterrichts-Abtheilungen für Medizin und Jurispru<strong>de</strong>nz durch 8 Jahre gänzlich<br />

und erhielt dieselben später nur mehr im verkümmerten Masse zurück. Aber<br />

empfindlicher war noch <strong>de</strong>r unerwartete Schlag <strong>de</strong>r gänzlichen Aufhebung <strong>de</strong>r theologischen<br />

Facultät im Jahre 1823, die wohl zum Theil eine Folge <strong>de</strong>r seit mehr<br />

als 50 Jahren zwischen <strong>de</strong>r Universität, resp. <strong>de</strong>r theologischen Facultät, und <strong>de</strong>n<br />

Ordinariaten — namentlich <strong>de</strong>m Ordinariate Brixen — bestan<strong>de</strong>ne Spannung gewesen<br />

sein mag, nach <strong>de</strong>n amtlichen Akten aber Folge <strong>de</strong>s geltend gemachten<br />

Grundsatzes war, dass die Theologen unter <strong>de</strong>n Augen <strong>de</strong>s Bischofs in Seminarien<br />

gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n sollen, was in Innsbruck, wo kein Bischof ist, nicht geschehen<br />

konnte. Die Aufhebung <strong>de</strong>r theologischen Facultät, die seit <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r<br />

Universität immer wenigstens als eine <strong>de</strong>r vorzüglichsten und meistens als die vorzüglichste<br />

Facultät galt, beraubte die Provinz Tirol <strong>de</strong>s Mittels, im Lan<strong>de</strong> zu theologischen<br />

aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n zu gelangen, die nun ausser <strong>de</strong>r Provinz, vorzüglich<br />

in Wien, gesucht wer<strong>de</strong>n mussten, wo im Jahr 1817 im Geiste <strong>de</strong>s Centralisations-<br />

Systems das höhere Bildungs-Institut für Weltpriester errichtet wor<strong>de</strong>n war ').<br />

Für auswärtige Studiren<strong>de</strong> konnte die Lehranstalt nun gar keinen Reiz mehr<br />

haben, da an je<strong>de</strong>r höhern Lehranstalt erreicht wer<strong>de</strong>n konnte, was Innsbruck darzubieten<br />

vermochte. Aber auch die Lan<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>r, welche in <strong>de</strong>r Medizin o<strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz<br />

höhere Kenntnisse o<strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Gra<strong>de</strong> erlangen wollten, mussten sich<br />

an an<strong>de</strong>re Institute begeben, was vorzüglich von <strong>de</strong>n Südtirolern geschah, die auch<br />

die <strong>de</strong>utsche Unterrichts-Sprache vom Besuche <strong>de</strong>r Innsbrucker Lehranstalt abschreckte.<br />

Durch die Professoren wur<strong>de</strong>n die Studiren<strong>de</strong>n wohl auch nicht ange-<br />

3700 fl. mit 129 fl. 30 kr. Interessen, das Vermögen <strong>de</strong>r TiroJer Landschaft wur<strong>de</strong> im<br />

Jahre 1805 in die Staatsschul<strong>de</strong>ntilgungskasse nach Wien gebracht und die Interessen<br />

durch das Finanzpatent vom Jahr 1811 auf 2'/2 Prozent Einlösungsscheine a 497 fl. 44% kr.<br />

o<strong>de</strong>r 199 fl. 7% kr. C.-M. herabgesetzt, daher bei<strong>de</strong> Kapitalien nur mehr 328 fl. 37% kr.<br />

C-M. ertrugen. Da aber die Barche für Opferwein, Licht, Oel, Hostien vermöge Stiftungen<br />

Naturalbezüge unter <strong>de</strong>n Jesuiten erhalten hatte (vgl. § 127), welche auf jährlich<br />

510 fl. C.-M. berechnet wur<strong>de</strong>n, so betrug das ganze jährliche Einkommen<br />

838 fl. 37 % kr.<br />

Welche Aen<strong>de</strong>rungen mit <strong>de</strong>n Stiftungen vorgingen, ist mir unbekannt, jene <strong>de</strong>s<br />

Hypolit <strong>de</strong> sanetissimo wur<strong>de</strong> an die Pfarrkirche übertragen, von <strong>de</strong>r RutrofTschen <strong>de</strong>r<br />

ganze Betrag zu hl. Messen überlassen.<br />

1) Freilich wur<strong>de</strong> nun bei Beför<strong>de</strong>rungen, welche früher das theologische o<strong>de</strong>r<br />

kanonische Doctorat for<strong>de</strong>rten, z. B. selbst bei Ernennungen zu Bischöfen, auf dieses<br />

Requisit nicht mehr gesehen. Auch waren die theologischen Doctorirungen in Innsbruck<br />

nie sehr zahlreich, obschon die Theologie unter Oesterreich selbst am Lyceum<br />

Facultät blieb, sohin das Recht <strong>de</strong>r Ertheilung <strong>de</strong>s Doctorats hatte.


— 326 —<br />

zogen; <strong>de</strong>nn manche <strong>de</strong>r älteren Professoren waren entmuthigt, wie die an <strong>de</strong>r<br />

frühern Universität angestellten theologischen etc., o<strong>de</strong>r schon gealtert, wie <strong>de</strong>r<br />

Mathematik-Professor v. Zallinger und <strong>de</strong>r Religions-Professor Mayr. An<strong>de</strong>re waren<br />

Neulinge, die sich, wie z. B. Ambros Stapf, erst einen Ruf verschaffen mussten,<br />

o<strong>de</strong>r bei einiger Auszeichnung bald ehrenvollere und einträglichere Posten erhielten,<br />

wie <strong>de</strong>r Physik-Professor Etflingshausen, <strong>de</strong>r Chirurgie-Professor Wattmann etc.<br />

Neunter Abschnitt.<br />

Die Universität von ihrer zweiten Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

bis zum Jahre 1848.<br />

§ 184.<br />

Wie die zweite Hälfto <strong>de</strong>r Regierung dos Kaisers Franz und die Regierung<br />

<strong>de</strong>s Kaisers Ferdinand bis zum Jahre 1848 so ruhig verfloss, wie keine an<strong>de</strong>re so<br />

lange Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r österreichischen Monarchie, so war auch das Studienwesen überhaupt<br />

und insbeson<strong>de</strong>rs die Universität Innsbruck so wenigen Verän<strong>de</strong>rungen ausgesetzt<br />

, wie in keiner <strong>de</strong>r frühern Perio<strong>de</strong>n, selbst die erste kaum ausgenommen.<br />

Alles ging nach <strong>de</strong>r einmal getroffenen Einrichtung fort. Bloss das medizinische<br />

Studium machte eine kleine Ausnahme (§ 192). Neue organische Gesetze wichtiger<br />

Art und grössern Umfanges wur<strong>de</strong>n nicht gegeben, wohl aber die bereits bestehen<strong>de</strong>n<br />

öfter mit kleinen Abän<strong>de</strong>rungen erneuert, o<strong>de</strong>r auch in umfassen<strong>de</strong>n Erlassen<br />

zur Uebersicht gebracht. Etwaige neue Verordnungen waren meistens von keinem<br />

grossen Einfluss. Man darf jedoch nicht glauben, dass man die damalige Studien-<br />

Einrichtung für ganz ausgezeichnet und über alle Verbesserungen erhaben ansah;<br />

vielmehr wur<strong>de</strong> selbst bei <strong>de</strong>n höchsten Studien-Behör<strong>de</strong>n für alle Facultäten an<br />

neuen Studienplanen gearbeitet, die man aber nicht vereinzeint, son<strong>de</strong>rn im organischen<br />

Zusammenhange nach gänzlicher Vollendung aller Plane mit zweckmassiger<br />

Zusammenstimmung und Abfolge einführen wollte 1 ). Aber <strong>de</strong>m kam das Jahr<br />

1848 zuvor.<br />

Bei dieser Beschaffenheit <strong>de</strong>s Studienwesens in dieser Perio<strong>de</strong> kommt von <strong>de</strong>r<br />

hohen Schule zu Innsbruck in dieser Zeit um so weniger Vieles anzuführen, als die<br />

Studien an allen Lehranstalten gleicher Kategorie in <strong>de</strong>r ganzen österreichischen<br />

Monarchie auf gleichem Fusse eingerichtet waren und diese Einrichtung aus gedruckten<br />

Werken 2 ) entnommen wer<strong>de</strong>n kann, aus welchen allgemeine Anordnungen,<br />

1) Vgl. Kink 1. c. S. 627 ff. ,<br />

2) Man sehe: Unger, systematische Darstellung <strong>de</strong>r Gesetze über die OODB<br />

Studien in <strong>de</strong>n gesammten <strong>de</strong>utsch-italienischen Provinzen <strong>de</strong>r österreichischen Mon<br />

chie. 2 Theile. Wien 1840. — Baxthenheim, Oesterreich's Schul- und Studienweseii.<br />

Wien 1843


— 327 —<br />

die ohnehin in <strong>de</strong>r Hauptsache <strong>de</strong>n frühern grossentheils gleich blieben, anzuführen<br />

wenigstens dann überflüssig wäre, wenn sie nicht beson<strong>de</strong>rs charakteristische Bestimmungen<br />

enthalten.<br />

Es wird daher nur die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität, dann Weniges über<br />

ihre Einrichtung und Schicksale bis zum Jahre 1848 anzuführen sein.<br />

§ 185.<br />

In <strong>de</strong>n a. h. EntSchliessungen über die Berichte in Bezug auf die hoho Schule<br />

in Innsbruck war nirgends ausgesprochen, dass keine Universität in Innsbruck<br />

hergestellt wer<strong>de</strong>n soll, son<strong>de</strong>rn immer nur <strong>de</strong>r Mangel an Fonds hiezu zur Sprache<br />

gebracht. In Folge <strong>de</strong>r § 170 angeführten a. h. Entschliessung vom 10. Septenw<br />

ber 1819 reichte <strong>de</strong>r Lyceal-Rektor (Albane<strong>de</strong>r) unter <strong>de</strong>m 2O.Februar 1820 eine<br />

neue Bitte um die Universität ein, die auch durch eine Vorstellung <strong>de</strong>r tirolisch,en<br />

Stän<strong>de</strong> verstärkt wur<strong>de</strong>, auf welch© mit Studien-Hof-Commissions-Dekret v^m 1<br />

10. Jänner 1823 die a. h. Entschliessung erfolgte, <strong>de</strong>n Stän<strong>de</strong>n zu be<strong>de</strong>uten/die<br />

Umstaltung <strong>de</strong>s Lyceums in eine Universität könne nur stattfin<strong>de</strong>n, wenn die im<br />

Stan<strong>de</strong> sein wür<strong>de</strong>n, die hiezu nöthigen Fonds ohne Beschwerung <strong>de</strong>r Contribuenten<br />

und <strong>de</strong>s Staatsschatzes aufzubringen. Unter <strong>de</strong>m 25. Jänner 1825 erfolgte ein<br />

neues Einschreiten <strong>de</strong>s Lyceums, in welchem auf Collegiengel<strong>de</strong>r, Erträgnisse <strong>de</strong>r<br />

nicht wie<strong>de</strong>rhergestellten Stifte Gries und Welschmichel, auf die im Jahre 1792<br />

bewilligten 8358 fl. 58 kr. hingewiesen, übrigens <strong>de</strong>r Mehrbetrag zu einer Universität<br />

nach <strong>de</strong>m Muster von Prag auf 11,968 fl. 20 kr. (für die juridische Facultät<br />

mit 1200 fl., für die philosophische mit 1400 fl., für die medizinische mit<br />

9363 fl.) berechnet wur<strong>de</strong>. Die Stän<strong>de</strong> und das Gubernium unterstützten das Gesuch<br />

wie<strong>de</strong>r kräftigst mit Grün<strong>de</strong>n, die vorzüglich von <strong>de</strong>r Stiftung <strong>de</strong>s Kaisers<br />

Leopold auf die Haller Salinen, von <strong>de</strong>n Bedürfnissen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, von <strong>de</strong>r Aufhebung<br />

<strong>de</strong>r Universität lediglich in Folge <strong>de</strong>s Patriotismus für Oesterreich, von <strong>de</strong>n<br />

geringen Mehrkosten etc. hergenommen waren, wobei auch die Verbindung <strong>de</strong>s<br />

theologischen Studiums in Brixen mit <strong>de</strong>r Universität zu einem Ganzen in Anregung<br />

kam. Diess hatte endlich die a. h. Entschliessung vom 27. Jänner 1826 zur Folge,<br />

mit welcher das Innsbruckor Lyceum zu einer Universität mit <strong>de</strong>m Rechte, Doctoren<br />

<strong>de</strong>r Philosophie und <strong>de</strong>r Eechte zu kreiren, mit <strong>de</strong>m Beisätze erhoben wurdo, dass<br />

es bezüglich <strong>de</strong>s theologischen und medizinischen Studiums lediglich in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rmaligen<br />

Zustan<strong>de</strong> zu bleiben habe und hierdurch <strong>de</strong>n Professoren kein Eecht auf<br />

höhern Gehalt erwachse.<br />

Das Institut <strong>de</strong>r höhern Studien in Innsbruck mit zwei einzigen Facultäten<br />

— ohne theologisches und ohne vollständiges medizinisches Studium, mit <strong>de</strong>m<br />

Rechte, nur in zwei Studien-Abtheilungen Doctoren zu kreiren, war sohin eine Universität<br />

eigener Art, wie sie vielleicht nirgends bestand. Sie hatte jedoch für die<br />

Provinz Tirol <strong>de</strong>n Vortheil, dass <strong>de</strong>r juridischo Doctorgrad, welcher zu manchen<br />

Stellen, z. B. Fiscalamt, Advokatur, nothwendig war, im Lan<strong>de</strong> selbst erworben<br />

wer<strong>de</strong>n konnte, für die Stadt Innsbruck aber <strong>de</strong>n Nutzen, dass eine etwas grössere<br />

Konkurrenz <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n erwartet wor<strong>de</strong>n durfte; für die juridischen und philosophischen<br />

Professoren endlich brachte sie die Emolumente für die Prüfungen und<br />

Promotionen <strong>de</strong>r Doctoran<strong>de</strong>n, die wenigstens für die juridischen Professoren nicht<br />

ganz unbe<strong>de</strong>utend waren, da sich doch manche Doctorats-Promotionen in dieser<br />

Facultät ergaben, während sie in <strong>de</strong>r philosophischen Studien-Abtheilung äusserst<br />

selten blieben. — Der Staatsschatz wur<strong>de</strong> durch diese Erhebung <strong>de</strong>r Lehranstalt<br />

zur Universität zunächst nicht beschwert. Die Kosten <strong>de</strong>rselben betrugen jährlich


— 328 —<br />

bei 30,000 fl J ). Sonst wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Lokalien und im Fon<strong>de</strong> und in <strong>de</strong>ssen Verwaltung<br />

durch diese neue Einrichtung nichts geän<strong>de</strong>rt und auch die Studiengegenstän<strong>de</strong><br />

erhielten keine wesentliche Vermehrung o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung.<br />

§ 186.<br />

Die nähern Bestimmungen über die Einrichtung <strong>de</strong>s hohem Studiums zu<br />

Innsbruck, insbeson<strong>de</strong>rs in Bezug auf das neue Eecht <strong>de</strong>r Doctoron-Promotionen<br />

und auch in Bezug auf die Diplome <strong>de</strong>s chirurgischen Studiums bestehen in<br />

folgen<strong>de</strong>n:<br />

Der Eektor wird per turnum aus <strong>de</strong>n drei Studien-Abtheilungen jährlich von<br />

<strong>de</strong>n Professoren gewählt und vom Gubernium bestätigt. Doctoren <strong>de</strong>s Collegiums<br />

<strong>de</strong>r Innsbrucker Universität haben dabei passives Stimmrecht. — Sohin wur<strong>de</strong>n<br />

hierin die Professoren <strong>de</strong>s medizinisch-chirurgischen Studiums, obschon diess keine<br />

Facultät bil<strong>de</strong>te, doch <strong>de</strong>n übrigen Professoren gleich gehalten. Eine Wahl auf<br />

einen Doctor, <strong>de</strong>r nicht zugleich Professor war, konnte in dieser Perio<strong>de</strong> nicht vorkommen,<br />

wie eine solche auch nach <strong>de</strong>r ersten Organisirung <strong>de</strong>r Universität niemals<br />

vorkam.<br />

Der aka<strong>de</strong>mische Senat besteht aus <strong>de</strong>m Eektor, <strong>de</strong>n Direktoren, Dekanen und<br />

Senioren <strong>de</strong>r Studien-Abtheilungen, zusammen neun Individuen, — also mit Beschränkungen,<br />

wie sie durch die theresianischen Studien - Eeformen eingeführt<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Die Dekane <strong>de</strong>r zwei Facultäten wer<strong>de</strong>n jährlich aus <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>r Facultäts-<br />

Professoren von allen Professoren <strong>de</strong>r Facultät gewählt und <strong>de</strong>m Gubernium angezeigt.<br />

Die Seele <strong>de</strong>r einzelnen Studien-Abtheilungen blieben fortwährend die Direktoren,<br />

<strong>de</strong>ren Wirksamkeit durch die Erhebung <strong>de</strong>r Studien-Anstalt zur Universität<br />

nicht verän<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>.<br />

Das philosophische Doctorat for<strong>de</strong>rt drei, das juridische vier rigorose Prüfungen<br />

und das letztere auch eine Disputation über 50 Thesen aus allen Fächern dieses<br />

Studiums, aber keine Dissertation.<br />

Die Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r philosophischen Prüfungen sind Philosophie, Physik mit<br />

Mathematik und Geschichte. — In <strong>de</strong>r Medizin wur<strong>de</strong> das Magisterium über Chirurgie<br />

und das Diplom für Hebammen ertheilt, wenn sich die Candidaten bei <strong>de</strong>n<br />

Prüfungen dazu würdig zeigten.<br />

Die Taxen für das philosophische Doctorat stiegen nicht auf 100 fl.<br />

| Das juridische Doctorat aber kostete 248 fl.<br />

In <strong>de</strong>m medizinisch-chirurgischen Studium war für das Magisterium <strong>de</strong>r Chirurgie<br />

<strong>de</strong>r Betrag von 62 fl. 30 kr. und für das Befugniss <strong>de</strong>r Hebammen 21 fl. 50 kr.<br />

zu bezahlen 2 ).<br />

1) Im Jahre 1847 waren die Kosten 31,262 fl., im Jahre 1849 aber 29,852 fl.,<br />

in <strong>de</strong>n frühern Jahren durchschnittlich etwas geringer.<br />

2) So nach <strong>de</strong>r Angabe <strong>de</strong>s Universitäts-Notars. Einiges Nähere ist nach <strong>de</strong>r<br />

nämlichen Quelle Folgen<strong>de</strong>s:<br />

a. In <strong>de</strong>r Philosophie kostete je<strong>de</strong>s Rigerosum 14 fl. 30 kr. (davon bekam <strong>de</strong>r<br />

Direktor 3 fl., <strong>de</strong>r Dekan 2 fl. 30 kr., je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r prüfen<strong>de</strong>n Professoren — <strong>de</strong>r Matbematik,<br />

Physik, Geschichte und Philosophie — 2 fl. 15 kr.) Für die Promotion faulte<br />

man 40 fl. 10 kr. (<strong>de</strong>m Rektor, Dekan und Promotor und je<strong>de</strong>m Professor 4 fl. ÖV Kr.;.<br />

Die Gesammtkosten gibt <strong>de</strong>r Notar mit 93 fl. 50 kr. an. _.<br />

b. Im Rechts-Studium kostete: 1. je<strong>de</strong> rigerose Prüfung 38 fl. (9 fli je <strong>de</strong>m vrektor<br />

und Dekan, zugleich Professor, und 4 fl. 30 kr. <strong>de</strong>n vier übrigen Professoren, aa<br />

Uebrige <strong>de</strong>m Pe<strong>de</strong>ll etc.); - 2. die Disputation 29 fl. (<strong>de</strong>m Direktor und je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r


— 329 —<br />

Das Diplom kostete sowohl in <strong>de</strong>n zwei Facultäten, als für das Magisterium<br />

<strong>de</strong>r Chirurgie 10 fl., die Hebammen abor bezahlten dafür 3 fl. 30 kr.<br />

Nebenausgaben, z. B. für <strong>de</strong>n Druck <strong>de</strong>r Thesen etc., kommen hier nicht in<br />

Betrachtung.<br />

• ' 8 187.<br />

Zur Feier <strong>de</strong>r Kostauration <strong>de</strong>r Universität, welche nach a. h. Bewilligung<br />

nun Leopoldino-Franciscea hiess, wählte man auf wie<strong>de</strong>rholte Berathung <strong>de</strong>r Professoren<br />

und Eücksprachc mit <strong>de</strong>m Gubornium <strong>de</strong>n 30. April, wo auch die Landstän<strong>de</strong><br />

in Innsbruck tagten. Für die diessfällige Feierlichkeit wur<strong>de</strong> jene über die<br />

erste Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität im Jahre 1792 zum Vorbil<strong>de</strong> genommen.<br />

Der Lehrkörper erbat sich am Voraben<strong>de</strong> vom Guberneur förmlich die Erlaubniss<br />

hiezu und die Gegenwart <strong>de</strong>s Guberniums etc. dabei; am Tage selbst holte <strong>de</strong>r Lehrkörper<br />

die Lan<strong>de</strong>sstelle und die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s ständischen Ausschuss-Congresscs<br />

von <strong>de</strong>r Burg ab. Um 10 Uhr ging <strong>de</strong>r Zug (wegen schlechten Wetters durch die<br />

Lokalien <strong>de</strong>s Theresianums und <strong>de</strong>r Universität) in folgen<strong>de</strong>r Ordnung zur Universitätskirche<br />

: Notar, Professoren <strong>de</strong>r Philosophie, Medizin und Eechtswissenschaft<br />

mit <strong>de</strong>n Direktoren und <strong>de</strong>m Kektor, ständischer Ausschuss mit <strong>de</strong>m Landmarschallsamtsverwalter,<br />

Gubernium und zuletzt <strong>de</strong>r Guberneur. — Beim Austritte aus <strong>de</strong>m<br />

Universitäts-Lokalo zur Kirche bil<strong>de</strong>te das bürgerliche Scharfschützen-Corps unter<br />

<strong>de</strong>m Oberschützenmeistor Grafen Trapp Spaliere und Hess die. türkische Musik<br />

spielen. In <strong>de</strong>r Kirche nahm am Presbyterium auf <strong>de</strong>r Evangelien-Seite das Gubernium,<br />

auf <strong>de</strong>r Epistelseite <strong>de</strong>r ständische Congress, im Schiffe <strong>de</strong>r Kirche <strong>de</strong>r Lehrkörper<br />

etc. Platz. Das Veni Creator, Hochamt, Te Deum hielt <strong>de</strong>r Prälat von Wüten<br />

unter Salven <strong>de</strong>r bürgerlichen Scharfschützen. Nach <strong>de</strong>r kirchlichen Feierlichkeit<br />

ging <strong>de</strong>r Zug in <strong>de</strong>r nämlichen Ordnung nach <strong>de</strong>m festlich geschmückten Redoutensaale,<br />

wo rechts das Gubernium, links die Stän<strong>de</strong>, in <strong>de</strong>r Mitto <strong>de</strong>r Rektor, die Direktoren<br />

und Professoren, dann die Civil- und Militärbehör<strong>de</strong>n, A<strong>de</strong>l und Geistlichkeit<br />

etc. Platz nahmen. Hierauf hielt <strong>de</strong>r •Studien-Referent Gubernialrath Son<strong>de</strong>rmann<br />

eine Re<strong>de</strong>, auf die <strong>de</strong>r Guberneur <strong>de</strong>m Rektor <strong>de</strong>r Universität <strong>de</strong>n Universitäts-<br />

Sceptor überreichte und dieser (Professor Dr. Maurer) in einer Gegenredo dankte *).<br />

An diesem Tage gab <strong>de</strong>r Guberneur Tafel, zu welcher <strong>de</strong>r Universitäts-Rektor, die<br />

Direktoren etc. gela<strong>de</strong>n waren; Abends war das Universitäts-Lokale durch die<br />

Aka<strong>de</strong>miker beleuchtet uud Fackelzug mit Musik vor <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>s Gubenieurs,<br />

Studien-Referenten, Landmarschallamts-Vertreters, Rektors und <strong>de</strong>r Direktoren. —<br />

Am folgen<strong>de</strong>n Tage (l.Mai) gab <strong>de</strong>r Rektor seinen Vakauztag, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Lehrkörper<br />

auch für die Zukunft auf diesen Tag festsetzte.<br />

fünf Professoren 4 fl. 30 kr.); — 3. die Promotion 57 fl. (<strong>de</strong>m Direktor uud Dekan je<br />

9 fl., <strong>de</strong>m Promotor, zugleich Professor, 13 fl., je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r übrigen vier Professosen4 fl. 30 kr.,<br />

Dekanatskasse 2 fl., Siegeltaxe 2 fl., Aktuar 2 fl., Pe<strong>de</strong>ll 1 fl., Thorsteher 30 kr. etc.).<br />

c. Im medizinisch-chirurgischen Studium kostete 1. die Prüfung aus <strong>de</strong>r Chirurgie<br />

25 fl. (<strong>de</strong>m Direktor 9 fl., je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r drei Examinatoren 4 fl. 30 kr., <strong>de</strong>m jüngsten<br />

Examinator 3 fl. 30 kr.); — 2. die Prüfung aus <strong>de</strong>r Geburtshiilfe 13 II. 30 kr. (<strong>de</strong>m<br />

Direktor, Professor <strong>de</strong>s Faches und <strong>de</strong>r Chirurgie je 4 fl. 30 kr.); — 3. die Promotion<br />

(Ei<strong>de</strong>sgelobung) 14 fl. — Die Prüfung für Hebammen kostete ebenfalls 13 fl. 30 kr.,<br />

die Abnahme <strong>de</strong>s Ei<strong>de</strong>s 3 fl. — Doch sollten arme Hebammen unentgeltlich geprüft<br />

wer<strong>de</strong>n. — Für 4 fl. 30 kr. kommt eigentlich 1 Dukaten, für 9 fl. 2 Dukaten etc. vor.<br />

1) Bei<strong>de</strong> Re<strong>de</strong>n sind gedruckt in <strong>de</strong>r Broschüre: Reformation <strong>de</strong>r k. k. Universität<br />

Innsbruck, bei Wagner 1826, welche die Universität veröffentlichte, und <strong>de</strong>ren Ertrag<br />

von 275 fl. 37 kr.' (die Druckkosten betrugen 54 fl. 43 kr.) an die drei Studien-<br />

Abtheilungen <strong>de</strong>r Universität und an <strong>de</strong>n Gymnasial-Präfekt für arme Stu<strong>de</strong>nten vertheilt<br />

wur<strong>de</strong>. —


— 330 —<br />

Zum An<strong>de</strong>nken an die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität wur<strong>de</strong> auch das<br />

Bildniss Seiner Majestät Franz I. von Arnold mit einer gol<strong>de</strong>nen Rahme bewilliget<br />

*), und bei<strong>de</strong> Facultäts-Dekane erhielten gol<strong>de</strong>ne Ketten mit <strong>de</strong>m Bildnisse <strong>de</strong>s<br />

Kaisers (ä 1232 fl. C.-M.). — Ein Diplom über Herstellung <strong>de</strong>r Universität wur<strong>de</strong><br />

nicht ausgefertigt, weil diess auch im Jahre 1792 nicht geschehen war. Es wur<strong>de</strong><br />

aber festgesetzt, dass jährlich die Restauration mit feierlichem Gottesdienste und<br />

einer aka<strong>de</strong>mischen Re<strong>de</strong> gefeiert wer<strong>de</strong>, wie eine solche Feierlichkeit auch am Anfang<br />

und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Schuljahres nach Hof<strong>de</strong>kret vom 2. Dezember 1826 stattfin<strong>de</strong>t. Die<br />

Sigille <strong>de</strong>r Universität wur<strong>de</strong>n theilweise verän<strong>de</strong>rt.<br />

§ 188.<br />

Wie schon bemerkt wur<strong>de</strong>, blieb die Studien-Einrichtung etc. in dieser Perio<strong>de</strong><br />

im Wesentlichen ziemlich unverän<strong>de</strong>rt; <strong>de</strong>ssen ungeachtet erflossen doch hohe und<br />

a. h. Anordnungen über das Universitätsweson. — So wur<strong>de</strong> z. B. unter <strong>de</strong>m<br />

4. April 1827 eine weitläufige Verordnung über das Privatstudium erlassen; das<br />

in <strong>de</strong>r Philosophie und Rechtswissenschaft, aber nicht in <strong>de</strong>r Medizin und Theologie<br />

erlaubt war; die Privatlehrer mussten vom G-ubernium genehmigt, die Schüler<br />

in einer Facultät aufgenommen sein und dort wie öffentliche Schüler geprüft und<br />

in die Studion-Kataloge als Privatschüler eingetragen wer<strong>de</strong>n. Unter <strong>de</strong>m 9. Dezember<br />

1837 wur<strong>de</strong>n die Vorschriften über Konkursprüfungen zu Lehrämtern in<br />

einer Verordnung von 58 Paragraphen mitgetheilt; eine an<strong>de</strong>re Verordnung vom<br />

o.Juni 1839 enthielt das Normale über die Substitution bei Lehrämtern nach <strong>de</strong>m<br />

im § 171 angefürten Haupt-Grundsatze, aber mit sehr vielen an<strong>de</strong>ren Bestimmungen<br />

über Dauer, Reisegebühren etc. Unter <strong>de</strong>m 8. Juni 1826 wur<strong>de</strong> eine ausführliche<br />

Weisung über die Folgen nachtheiliger Fortgangs- und Sittenklassen erlassen,<br />

nach welcher z. B. eine zweite Klasse in <strong>de</strong>r Religionslehre und eine dritte in einem<br />

an<strong>de</strong>rn Obligatfach das Aufsteigen in eine höhere Studien-Abtheilung hin<strong>de</strong>rt, wenn<br />

die schlechte Klasse nicht durch eine wie<strong>de</strong>rholte Prüfung reparirt wird.<br />

Von kürzeren Verordnungen mögen zur Charakterisirung dieser Studien-Zeit<br />

noch folgen<strong>de</strong> Vorschriften berührt wer<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom<br />

1. Mai 1827 durften bis zur a. h.Entschliessung vom 27.November 1837, welche<br />

die vorige Entschliessung aufhob, auch bei Lehranstalten in näher bestimmten<br />

Gra<strong>de</strong>n Verwandte o<strong>de</strong>r Verschwägerte in Subordinations-Verhältnissen nicht angestellt<br />

sein. Nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 26. März 1728 waren <strong>de</strong>n Professoren<br />

Privat- o<strong>de</strong>r ständische Bedienstungen und Advokatur verboten, und nach<br />

<strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 19. September 1837 auch Domherren-Stellen —<br />

ohne a. h. Erlaubniss 2 ). Nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 9. September 1826<br />

waren die Professoren in <strong>de</strong>n ersten drei Jahren nicht stabil, und erst nach dieser<br />

Zeit spricht, und zwar nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 16. Juni 1832 die Anstellungs-Behör<strong>de</strong>,<br />

im Falle <strong>de</strong>r Professor entsprochen hat, die <strong>de</strong>finitive Anstellung<br />

aus. Nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 28. Mai 1837 haben die Professoren genau<br />

nach ihren Vorlesebüchorn vorzutragen, — eine Erneuerung <strong>de</strong>r schon lange<br />

bestehen<strong>de</strong>n Verordnung. — Ehrenbezeugungen <strong>de</strong>r Direktoren, Professoren und<br />

Lehrer von Seite <strong>de</strong>r Schüler durch Musik, gemalte o<strong>de</strong>r in Kupfer gestochene<br />

Porträte u. dgl. waren im Geiste <strong>de</strong>s a. h. Normals vom Jahre 1765 schon allerhöchst<br />

unter (Jörn 15. Februar 1823 verboten. Nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom<br />

1) Das Bildniss kostete 300 fl., die Rahme 61 fl. 45 kr. C.-M.<br />

2) Professor Maurer hatte die Erlaubniss zur Advokatur früher erhalten, aem<br />

Professor Prokner, <strong>de</strong>r sie nachher ansuchte, wur<strong>de</strong> sie abgeschlagen.


— 331 —<br />

12. Juni 1832 kann 14 Tage nach Anfang <strong>de</strong>s Studienjahres <strong>de</strong>r Direktor, einen<br />

Monat die Lan<strong>de</strong>sstelle, zwei Monate die Hofstelle bei genügen<strong>de</strong>n Verspätungs-<br />

Grün<strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten zu <strong>de</strong>n Studien zulassen. Ausländische Studien gelten nach<br />

<strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 27. Juli 1829 nicht, und nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung<br />

vom 7. Dezember 1825 sind Auslän<strong>de</strong>rn über 13 Altersjahre inländischo<br />

Studien nur mit a. h. Bewilligung gestattet, was durch mehrere nachfolgen<strong>de</strong> a. h. Verordnungen<br />

näher bestimmt wur<strong>de</strong>. Selbst Eeisen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten in das Ausland<br />

for<strong>de</strong>rn die a. h. Bewilligung (a. h. Entschliessung vom 22. Sept. 1831), und wenn<br />

sie mit Eltern reisen, die Bewilligung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>schefs (11. Nov. 1833). Nur Theologen<br />

und Stu<strong>de</strong>nten mit Vorzugsklasse gemessen die Befreiung vom Militär<br />

(a. h. Entschliessung vom 7. und 23. August 1830); beurlaubte Soldaten aber<br />

können ihre Studien fortsetzen (a. h. Entschliessung vom 23. August 1830), sind<br />

jedoch imZeugniss als „miles incomeatu* aufzuführen (Studion-Hof-Commissions-<br />

Dekret vom 16. Juni 1832). Kepetenten müssen alle Obligatfächcr <strong>de</strong>s Jahrganges<br />

wie<strong>de</strong>r hören (a. h. Entschliessung vom 7. Mai 1829). — Beichtzwang<br />

fin<strong>de</strong>t bei Medizinern und Juristen nicht statt (a. h. Entschliossung vom 27. Dezember<br />

1836). Der Grund einer zweiten Sittenklasse ist in <strong>de</strong>m Katalog anzugeben<br />

(St.-H.-C.-D. vom 29. April 1831). Der Professor hat die Unterlassung<br />

einer o<strong>de</strong>r mehrerer Lektionen <strong>de</strong>m Direktor vorher schriftlich unter Angabo <strong>de</strong>r<br />

Grün<strong>de</strong> anzuzeigen (St.-H.-C.-D. vom 2. Februar 1826). Von einer Lehranstalt<br />

ausgeschlossene Stu<strong>de</strong>nten sind allen betreffen<strong>de</strong>n Studienanstalten <strong>de</strong>s Inlands und<br />

wenn politische Verbindungen <strong>de</strong>r Grund davon sind, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Regierungen<br />

durch die Gesandtschaften bekannt zu geben (a. h. Entschliessung vom 23. September<br />

1827, 24. Juni 1837, vgl. § 179 Note). Bei Konkurs-Prüfungen ist auch<br />

die Ten<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>r im Elaborate ausgesprochenen Lehren und Grundsätze, welche auf<br />

Gesinnung und Moralität schliessen lassen, zu berücksichtigen (a. h. Entschliessung<br />

vom 9. Januar 1827) etc.<br />

Man wird aus <strong>de</strong>n angeführten wonigen Verordnungen dieser Zeit sehen, wie<br />

genau anscheinen<strong>de</strong> Kleinigkeiten selbst durch a. h. Elitschliessungen bestimmt,<br />

wie sehr Professoren und Stu<strong>de</strong>nten gegen nachteilige Grundsätze <strong>de</strong>s Auslan<strong>de</strong>s<br />

und in ihrer Pflichterfüllung überwacht waren, und wie sehr das ganze Studium<br />

nur für die österreichischen Staaten berechnet wur<strong>de</strong>.<br />

§ 189.<br />

An <strong>de</strong>r Universität zu Innsbruck ging in dieser Perio<strong>de</strong> im Allgemeinen Alks<br />

im geregelten Gange fort, ohne dass sich viel Beson<strong>de</strong>res zutrug. Nur ein Paar<br />

Ereignisse mögen angeführt wer<strong>de</strong>n, die einiges Aufsehen erregten.<br />

Das erste betrifft die Universitätsfeierlichkeit bei <strong>de</strong>m jährlichen Restaurationsfeste,<br />

o<strong>de</strong>r vielmehr die Re<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>rselben und bei <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rn aka<strong>de</strong>mischen<br />

Festen, zu welchen das Gubernium auch immer gela<strong>de</strong>n und von zwei eigens <strong>de</strong>putirten<br />

Professoren in <strong>de</strong>n Fürsten-Chor zum Gottesdienste, dann in die Aula aca<strong>de</strong>mica<br />

zu einer Festre<strong>de</strong> und nach <strong>de</strong>rselben wie<strong>de</strong>r in die Burg zurückbegleitet wur<strong>de</strong>.<br />

Im Jahre 1832 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität vom Gubernium bemerkt, dass bei <strong>de</strong>r Feierlichkeit<br />

so wenig Stu<strong>de</strong>nten erscheinen, und <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Re<strong>de</strong>n so viel möglich<br />

Einheit, innerer Gehalt und praktische Ten<strong>de</strong>nz zu geben sei. Diese <strong>de</strong>r Universität<br />

eben nicht schmeichelhafte Bemerkung hatte jedoch damals keinen weitern<br />

Erfolg. Allein im Jahre 1834 führte ein juridischer Professor beim Restaurationsfeste<br />

in seiner Re<strong>de</strong>, bei <strong>de</strong>r auch Tiroler Stän<strong>de</strong> gegenwärtig waren, unter An<strong>de</strong>rn)<br />

an, dass die in Tirol nach <strong>de</strong>m Steuerbusse angelegten Wustungen das Fünfzig-, ja<br />

Hun<strong>de</strong>rtfache <strong>de</strong>r Grundsteuer betragen, was nicht nur zu einer Ahndung <strong>de</strong>s


— 332 —<br />

Gubernial-Präsidiums, son<strong>de</strong>rn auch zu Erkundigungen über die Censur und Abhaltung<br />

solcher Re<strong>de</strong>n Aulass gab. Von Wien erfolgte auf die Erkundigung <strong>de</strong>s<br />

Guberniums die Aufklärung, dass dort jährlich nur zwei Ee<strong>de</strong>n, die nach Vorschrift<br />

<strong>de</strong>r Direktor <strong>de</strong>r bezüglichen Pacultät vorläufig censurirt, gehalten wer<strong>de</strong>n. Das<br />

Gubernium theilte hierauf <strong>de</strong>r Universität wohl die Vorschrift über vorläufige Censurirung<br />

dieser Ee<strong>de</strong>n, aber nicht <strong>de</strong>n Umstand mit, dass nur zwei Ee<strong>de</strong>n gehalten<br />

wor<strong>de</strong>n müssen, und stellte zugleich die Frage, ob statt <strong>de</strong>s Turnus nach <strong>de</strong>n drei<br />

Studien-Abtheilungen, bei welchem am Eestaurationsfeste, wo gewöhnlich die Landstän<strong>de</strong><br />

in Innsbruck tagen, immer die juridische Facultät die Festre<strong>de</strong> zu halten<br />

hatte, nicht ein an<strong>de</strong>rer Turnus — etwa nach <strong>de</strong>n Professoren in je<strong>de</strong>r Facultät —<br />

einzuführen wäre. Der aka<strong>de</strong>mische Senat erwie<strong>de</strong>rte, dass nur zwei Ee<strong>de</strong>n in je<strong>de</strong>m<br />

Jahre za halten sein dürften (worüber er nicht gefragt wur<strong>de</strong>), wobei dann <strong>de</strong>r bisherige<br />

Turnus wohl fortbestehen könne. Da diess aber <strong>de</strong>r hohen Anordnung vom<br />

2. Dezember 1826 über Abhaltung von drei Festre<strong>de</strong>n während <strong>de</strong>s Schuljahres<br />

wi<strong>de</strong>rsprach, so wur<strong>de</strong> Hofbericht erstattet, auf welchen die Studien-Hof-Commission<br />

unter <strong>de</strong>m 11. Jänner 1835 erklärte, dass die Ee<strong>de</strong> am Schlüsse <strong>de</strong>s Jahres nicht<br />

allgemein vorgeschrieben sei und »bei wenigem Eifer und Talent <strong>de</strong>r Professoren<br />

unterlassen wor<strong>de</strong>n könne *, — eine Bemerkung, die natürlich an <strong>de</strong>r Universität<br />

wenig Freu<strong>de</strong> machte, aber doch die Unterlassung <strong>de</strong>r dritten jährlichen Re<strong>de</strong> zur<br />

Folge hatte.<br />

Ein zweites Ereigniss von wichtigerem Belange war das Betragen <strong>de</strong>s philosophischen<br />

Eeligionslehrers und aka<strong>de</strong>mischen Predigers bei Gelegenheit einer juridischen<br />

Disputation behufs <strong>de</strong>s Doctorats. Zu dieser hatte <strong>de</strong>r Doctorand als fünfzehnte<br />

These <strong>de</strong>n Satz aufgestellt: »Die Kirche kann keine trennen<strong>de</strong> Ehehin<strong>de</strong>rnisse<br />

setzen.* Der Religionslehrer hielt sich verpflichtet, unter <strong>de</strong>m 8. Jänner 1831 bei<br />

<strong>de</strong>r bischöflichen Oberaufsichts-Behör<strong>de</strong> über diese Lehre eine Protestation einzureichen,<br />

die These als unwissenschaftlich, akatholisch, irreligiös zu bezeichnen und<br />

die Zurücknahme <strong>de</strong>rselben unter Drohung <strong>de</strong>r Anzeige an Seine Majestät zu verlangen.<br />

Da <strong>de</strong>r juridische Direktor (Schrott) die Thesen nicht beanstän<strong>de</strong>t hatte,<br />

weil ähnliche Thesen öfter ausgesetzt wor<strong>de</strong>n waren etc., sich jedoch vor <strong>de</strong>r Disputation<br />

überzeugte, dass diese These nicht zur Sprache kommen wer<strong>de</strong>, so fand die<br />

Disputation am 10. Jänner 1831 statt. Allein bei <strong>de</strong>m Anfang <strong>de</strong>rselben erschien<br />

<strong>de</strong>r Religionslehrer und verlangte stürmisch Aufschub <strong>de</strong>r Disputation, gegen ein<br />

solches Scandal protestirend. Der Universitäts-Rektor (Suppan) erwie<strong>de</strong>rte, <strong>de</strong>r<br />

Gegenstand sei Sache <strong>de</strong>s Direktors, daher sich <strong>de</strong>r Religionslehrer an <strong>de</strong>n juridischen<br />

Direktor wen<strong>de</strong>n möge. Jener erklärte diesen nicht als seine Oberbehör<strong>de</strong><br />

und verliess <strong>de</strong>n Saal, ohne dass <strong>de</strong>r Direktor etwas zu erwie<strong>de</strong>rn fand, und die<br />

Disputation ging fort. Nach <strong>de</strong>rselben wur<strong>de</strong> aber <strong>de</strong>r Vorgang sogleich in ein<br />

Protokoll aufgenommen und vom Rektorate <strong>de</strong>m Gubernium vorgelegt. Vom Gubernium<br />

erhielt <strong>de</strong>r Religionslehrer schon unter <strong>de</strong>m 11. Jänner einen <strong>de</strong>rben. Verweis<br />

mit <strong>de</strong>r Drohung <strong>de</strong>r Suspension im Wie<strong>de</strong>rholungsfälle und mit <strong>de</strong>r Anzeige<br />

<strong>de</strong>s gleichzeitig erstatteten Hof berichtes. Diesen Bericht erledigte die Hof-Commission<br />

unter <strong>de</strong>m 28. Februar jedoch an das Gubernial-Präsidium damit, dass sie — <strong>de</strong>n<br />

Vorgang sowohl in Beziehung auf die eingetretene Collission als insbeson<strong>de</strong>rs auf die<br />

gegenwärtigen Zeitverhältnisse und auf die Möglichkeit von nachtheiligen Folgen,<br />

welche <strong>de</strong>rselbe herbeiführen könnte, als äusserst unangenehm bezeichnend <strong>de</strong>n<br />

Religionslehrer nur mit einem Verweise bestrafte, weil die Disputation doch ohne<br />

Störung vorging und keine unlautern Absichten zu erkennen seien. In Folge dieses<br />

Vorfalles wur<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>rgleichen Disputationen nicht mehr bestimmte Thesen, son<strong>de</strong>rn<br />

nur Materien ausgesetzt, z. B. ȟber das Recht, trennen<strong>de</strong> Ehehin<strong>de</strong>nusse zu


— 333 —<br />

setzen *. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass dieser Vorfall zu weitern Verhandlungen<br />

bei <strong>de</strong>n Hofstellen etc. führte, da im Jahre 1834 Eechberger's Kirchenrecht,<br />

das bekanntlich auch im Eherechte die freien Grundsätze lehrte, als Vorlesebuch<br />

abgeschafft wur<strong>de</strong>.<br />

Bei <strong>de</strong>m Dienstpersonale <strong>de</strong>r Universität ergab sich am Anfange dieser Perio<strong>de</strong><br />

eine gänzliche Verän<strong>de</strong>rung. Der Notar Mühlbacher musste im Jahre 1825 mit<br />

einem Gehülfen und auch mit Geld-Aushülfen unterstützt wer<strong>de</strong>n, bis er nach<br />

53 Dienstjahren im Jahre 1829 in das Irrenhaus abgegeben und nach seinem im<br />

Jahre 1830 erfolgten Ableben auf Kosten <strong>de</strong>s Spitals zu Innsbruck begraben<br />

wur<strong>de</strong>. Sein Nachfolger war <strong>de</strong>r im Jahre 1827 als Gehülfe angestellte v. Atzwang.<br />

Dem im Jahre 1828 verstorbenen Pe<strong>de</strong>ll Brock folgte Hofer, und <strong>de</strong>n bei zweifelhaftem<br />

Rufe pensionirten Thorsteher löste Nigg ab.<br />

§ 190.<br />

Gehen wir auf die einzelnen Studien-Abtheilungen über.<br />

Der juridische Studienplan vom Jahr 1810 (§ 175) wur<strong>de</strong> auch in dieser ganzen<br />

Perio<strong>de</strong> beibehalten, und nur hie und da ein an<strong>de</strong>res Lehrbuch für einzelne Fächer<br />

vorgeschrieben J ), worunter wohl die schon erwähnte Entfernung- dos Kirchenrechts<br />

von Rechberg durch die a. h. Entschliossung vom 17. Jänner 1834 am merkwürdigsten<br />

ist und wahrscheinlich erfolgte, weil um diese Zeit auf <strong>de</strong>n römischen Hof,<br />

<strong>de</strong>m die kirchlichen Grundsätze in Oesterreich seit <strong>de</strong>n Zeiten Maria Theresiens und<br />

noch mehr Joseph's II. nicht angenehm waren, allerhöchsten Ortes mehr Rücksicht<br />

genommen, ja schon an einem Konkordate gearbeitet wur<strong>de</strong>.<br />

Direktor dieses Studiums war nach <strong>de</strong>r Versetzung <strong>de</strong>s Gubernial-Raths und<br />

Kammerprokurators Rapp nach Linz im Jahre 1830 <strong>de</strong>r Appellations-Rath Schrott<br />

zuerst provisorisch, dann mit a. h. Entschliessung vom 20. März 1831 <strong>de</strong>finitiv,<br />

auf <strong>de</strong>n im Jahre 1835 <strong>de</strong>r Landrechts-, dann Appellationsgerichts - Präsi<strong>de</strong>nt<br />

Jenuli und im Jahre 1843 <strong>de</strong>r Landrechts-Präsi<strong>de</strong>nt Graf Alborti folgte.<br />

Von <strong>de</strong>n fünf bei <strong>de</strong>r Restauration <strong>de</strong>r Universität angestellten Professoren<br />

(Maurer, Mersi, Schuler, Prokner und Noupauer) blieb nur Prokner in dieser ganzen<br />

Perio<strong>de</strong> auf seinem Posten. Im Ganzen traten acht Professoren ab, von <strong>de</strong>nen zwei<br />

(Schuler und Mersi) pensiomrt wur<strong>de</strong>n, zwei (Maurer und v. Scari) als Professoren<br />

starben, die übrigen eine Beför<strong>de</strong>rung, wenigstens auf ihr Ansuchen eine erwünschte<br />

Versetzung erlangten 2 ).<br />

Im Jahre 1838 erhielt diese Facultät ein neues Fach und einen neuen Professor<br />

für die Finanzwissenschaften an Geiger, Sekretär bei <strong>de</strong>r Cameral-Gefällen-<br />

Verwaltung, <strong>de</strong>r zuerst provisorisch mit 400 fl., aber später mit <strong>de</strong>m gewöhnlichen<br />

Gehalte eines juridischen Professors <strong>de</strong>finitiv mit Resignation seiner frühem Stelle<br />

angestellt wur<strong>de</strong>.<br />

Die Schülerzahl dieser Facultät kann durchschnittlich auf 130—140, die<br />

Zahl <strong>de</strong>r jährlich Graduirten mit 10 angenommen wor<strong>de</strong>n.<br />

1) Z. B. Zizius in <strong>de</strong>r Theorie <strong>de</strong>r Statistik, Hess in <strong>de</strong>r Encyklopiidie etc.<br />

2) Am meisten wechselten die Professoren <strong>de</strong>s Lehen- und Wechselrechts: nach<br />

Neupauer, <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls- und Wechselgerichtsrath in Wien, dann AppeJlationsrath in<br />

Innsbruck wur<strong>de</strong>, kam im Jahre 1831 Wessely, im Jahre 1837 Koppel, im Jahre 1840<br />

Kaiesa, im Jahre 1843 Theser, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Kanzel blieb, während seine Vorgänger auf<br />

ihr Ansuchen auf an<strong>de</strong>re Universitäten versetzt wur<strong>de</strong>n. Auf Schuler folgte im Jahre<br />

1832 Koppatsch, auf Maurer, <strong>de</strong>r im Jahre 1836 starb, im Jahre 1838 Waser, endlich<br />

auf <strong>de</strong>n im Jahre 1842 pensionirten v. Mersi, <strong>de</strong>r erst im Jahre 1SG1 starb, v. Scari<br />

aus Olmütz und nach <strong>de</strong>ssen Tod im Jahre 1847 Kerer.


— 334 —<br />

Uebrigens fand man allerdings <strong>de</strong>n Studienplan für die Rechtswissenschaft<br />

hohen Ortes nicht ganz passend, da für die Wissenschaft als solche zu wenig und<br />

selbst für die künftige Bestimmung <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten als Beamte nicht ganz zweckmässig<br />

gelehrt wur<strong>de</strong>. Nach vielen Verhandlungen wur<strong>de</strong> im Jahre 1847 ein<br />

neuer Plan dieser Studien-Abtheilung zur a. h. Sanktion vorgelegt, <strong>de</strong>r dahin ging,<br />

<strong>de</strong>m Unterricht eine <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r fortschreiten<strong>de</strong>n Wissenschaften, dann <strong>de</strong>n<br />

Bedürfnissen <strong>de</strong>s österreichischen Dienstes entsprechen<strong>de</strong>re Einrichtung zu geben,<br />

wozu man diess Studium in absolut obligate für alle Juristen, in relativ<br />

obligate (je nach For<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n politischen, Justiz- und Cameraldienst),<br />

endlich in freie Fächer eintheilte, nur eine Annualprüfung, jedoch unter <strong>de</strong>m Jahre<br />

nebst <strong>de</strong>n Collegien auch Disputationen und selbst schriftliche Ausarbeitungen<br />

for<strong>de</strong>rte, übrigens <strong>de</strong>m juridischen Professoren-Collegium in manchen Gegenstän<strong>de</strong>n<br />

beschliessen<strong>de</strong> Macht unter Leitung <strong>de</strong>s Direktors einräumte. Allein das Jahr 1848<br />

kam um so mehr für die Genehmigung <strong>de</strong>s Antrages zu früh, als man a. h. Ortes<br />

für eine einzelne Studien-Abtheilung einen Lehrplan nicht genehmigen wollte.<br />

§ 191.<br />

Auch in <strong>de</strong>r philosophischen Facultät dauerte <strong>de</strong>r Studienplan vom Jahre<br />

1824 (§ 176) durch diese ganze Perio<strong>de</strong>. Selbst die Vorlesebücher wur<strong>de</strong>n wenig<br />

geän<strong>de</strong>rt 1 ).<br />

Als Direktor folgte im Jahre 1838 auf Buol <strong>de</strong>r Gubernial-Eath v.Mensi.<br />

Seit 1826 bis 1848 traten in <strong>de</strong>r Facultät zwölf neue Professoren ein, alle<br />

auf Konkursprüfung, mit Ausnahme von Fuchs für die Naturgeschichte, <strong>de</strong>r im<br />

Jahre 1847 hiehor versetzt wur<strong>de</strong>. Am längsten blieb Friese Professor, bis er im<br />

Jahre 1847 nach Wien beför<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>, nach<strong>de</strong>m er schon in Innsbruck eine Zulage<br />

von 200 fl. zu seinem Gehalte erhalten hatte. Auch die meisten an<strong>de</strong>rn von<br />

Innsbruck abtreten<strong>de</strong>n Professoren wur<strong>de</strong>n auf ihr Ansuchen versetzt o<strong>de</strong>r beför<strong>de</strong>rt;<br />

bloss Jäger und Eost wur<strong>de</strong>n als nicht entsprechend entlassen, Schwalt aber<br />

starb im Jahre 1838 als Professor 2 ).<br />

In <strong>de</strong>n Nebenfächern trat mit <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 17. Juli 1841<br />

die Aen<strong>de</strong>rung ein, dass <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r italienischen Sprache, Nowotny, <strong>de</strong>r auf<br />

Vanzetta, wie dieser auf Pontara gefolgt war, auch die <strong>de</strong>utsche Sprache für Italiener,<br />

welche in Innsbruck studirten, zu lehren hatte, die dann im dritten Semester<br />

ihres hiesigen Studiums die Prüfungen in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Sprache machen mussten.<br />

Der Professor erhielt für diesen Unterricht zu seinem Gehalte von 500 fl. noch<br />

1) In <strong>de</strong>r Physik wur<strong>de</strong> statt Baumgarten im Jahre 1844 Ethingshausen vorgeschrieben<br />

etc.<br />

2) Einiges Nähere hierüber ist Folgen<strong>de</strong>s. Im Jahre 1826 trat Weber für Geschichte<br />

ein, die er schon im Jahre 1825 supplirt hatte; da er Pfarrer in Hall wur<strong>de</strong>,<br />

folgte ihm im Jahre 1845 Albert Jäger vom Stifte Marienberg. Ebenso trat im Jahre<br />

1826 für die Religion Rost ein, <strong>de</strong>m nach <strong>de</strong>r Entlassung in sein Bisthum Prag nach<br />

zeitweiliger Supplirung im Jahre 1836 Beskiba und diesem im Jahre 1838 Hai<strong>de</strong>gger<br />

folgte. In die Philosophie kam nach Lichtenfels, <strong>de</strong>r nach Wien beför<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>, im<br />

Jahre 1828 Gabriel und nach <strong>de</strong>ssen Uebersetzung nach Graz im Jahre 1839 Jos. Jäger<br />

und auf <strong>de</strong>ssen Entlassung im Jahre 1843 Schenach. Auf Nie<strong>de</strong>rstetter folgte im<br />

Jahre 1835 Für, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Supplenten und Stiftspriester von Neustift, Heussle, entschie<strong>de</strong>n<br />

in <strong>de</strong>r Konkurs-Prüfung vorging; in <strong>de</strong>r Physik auf Suppan, <strong>de</strong>r Prälat seines<br />

Stiftes Lamprecht in Steiermark wur<strong>de</strong>, im Jahre 1836 Kuczynsky und nach <strong>de</strong>ssen<br />

Beför<strong>de</strong>rung zur Krakauer Universität im Jahre 1838 Anton Baumgartner; im Janre<br />

1838 auf Schwalt's Ableben Böhm für Mathematik und für die Naturgeschichte aui<br />

Friese im Jahre 1847 Fuchs.


— 335 —<br />

eine Remuneration von 200 fl.; auch wur<strong>de</strong> ihm <strong>de</strong>r Titel, aber nicht <strong>de</strong>r Charakter<br />

und die Eechte eines Professors zugestan<strong>de</strong>n.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n dieser Abtheilung kann man durchschnittlich auf<br />

wenigstens 200 annehmen *).<br />

Unter <strong>de</strong>m 30. April 1826 wur<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs genaue jährliche Vorlagen an<br />

die Behör<strong>de</strong>n über die Studiren<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Philosophie vorgeschrieben; nämlich nebst<br />

<strong>de</strong>m Finalberichte die Kataloge aller Studiren<strong>de</strong>n mit einer Uebersichts-Tabelle von<br />

24 Rubriken über je<strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n, dann Tabellen über die Freifächor mit<br />

9 Rubriken, eine allgemeine Uebersichts-Tabelle mit 31 Rubriken, ein Katalog <strong>de</strong>r<br />

nachträglich o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rholt Geprüften nebst Uebersicht in 9 Rubriken, endlich<br />

<strong>de</strong>r Ausweis <strong>de</strong>r Prüfungs-Ordnung.<br />

Es verdient beson<strong>de</strong>rs angemerkt zu wer<strong>de</strong>n, dass die Freifächer nicht jene<br />

Theilnahme <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n fan<strong>de</strong>n, welche man bei Einführung <strong>de</strong>s philosophischen<br />

Studienplanes erwartete. So waren z. B. im Jahre 1833 für Geschichte und<br />

Naturgeschichte 42 Zuhörer eingeschrieben, von <strong>de</strong>nen sich nur 7 aus diesen<br />

Fächern prüfen Hessen; etwas besser war es im Jahre 1846, wo die Geschichte<br />

68 Zuhörer, darunter 34 Geprüfte, die Naturgeschichte 42 Zuhörer, darunter 26<br />

Geprüfte, zählte; und doch sollten diese zwei Fächer die grösste Theilnahme unter<br />

<strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n fin<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n übrigen Freifächern war die Zahl <strong>de</strong>r Theilnehmer<br />

noch viel kleiner, z. B. in <strong>de</strong>r österreichischen Geschichte 6 Zuhörer, darunter 2 Geprüfte<br />

, ebenso in <strong>de</strong>r Landwirtschaft mit 3 Geprüften. Auch dieses letzte Fach<br />

wollte man beson<strong>de</strong>rs heben, brachte es mit <strong>de</strong>m landwirthschaftlichen Vereine in<br />

Verbindung, warf zur Anschaffung für Instrumente eine Dotation aus, aber das<br />

Fach wollte doch keine Theilnahme fin<strong>de</strong>n; nur unter Professor Fuchs, <strong>de</strong>r aber<br />

bald beför<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>, schien sich das Interesse für dasselbe zu verstärken.<br />

Diese geringe Theilnahme an <strong>de</strong>n Freifächem mag wenigstens eine Mitursache<br />

gewesen sein, dass an einem neuen philosophischen Studienplane gearbeitet wur<strong>de</strong>,<br />

<strong>de</strong>r auch schon im Jahre 1834 von einer Commission (Hofrath und philosophischer<br />

Studien-Referent bei <strong>de</strong>r Studien-Hof-Commission, Halaska, Professor Ethingshausen<br />

und Professor Exner) allerhöchst vorgelegt wur<strong>de</strong>, und 1. allgemeine Bildung,<br />

2. spezielle Vorbereitung für die drei höhern Facultäten und 3. Pflege allgemeiner<br />

Wissenschaften um ihrer selbst willen zum Zwecke hatte, und daher die Fächer in<br />

absolut, dann relativ nothwendige und in Freifächer eintheilte. Er hatte aber das<br />

Schicksal, das über <strong>de</strong>n juridischen Studienplan angeführt wur<strong>de</strong>.<br />

§ 192.<br />

Dagegen blieb <strong>de</strong>r medizinisch-chirurgische Lehrplan vom Jahre 1810 nur<br />

bis zum Jahro 1835, wo <strong>de</strong>r neue unter <strong>de</strong>m 31.März 1833 a h. genehmigte IM;in<br />

zur Ausführung kam. Nach diesem Plane wur<strong>de</strong> diess Studium auf •'! Jahn' ausge<strong>de</strong>hnt<br />

und mit zwei neuen Kanzeln — <strong>de</strong>r Vorbereitungs\vissr>ii.scluift»'ii und <strong>de</strong>r<br />

praktischen Medizin, welche von <strong>de</strong>r theoretischen geschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> und soliin mit<br />

zwei Professoren vermehrt 2 ).<br />

1) Im Jahre 1827 waren 259, im Jahre 1839 nur 195 und in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n<br />

Jahren noch weniger, weil a. h. Massregcln zur Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n vorgeschrieben<br />

wor<strong>de</strong>n waren.<br />

2) Es wur<strong>de</strong> gelehrt im<br />

I. Jahre: a. Einleitung — Physik, Chemie, Pharmazie, Botanik (nach Visgrell),<br />

b. Anatomie;<br />

IT. Jahre: a. Physiologie, Pathologie und Therapie (nach Eble),<br />

b. Arzneimittel-Lehre, pharmazeutische Waarenkun<strong>de</strong>, Diätetik. Resteptirkunst<br />

(nach Schraff);


— 336 —<br />

Direktor dieses Studiums blieb Ehrhart.<br />

Unter <strong>de</strong>m Professor blieb nur Mauerinann während dieser ganzen Perio<strong>de</strong> an<br />

<strong>de</strong>r Lehranstalt; alle übrigen Professoren wur<strong>de</strong>n neu angestellt o<strong>de</strong>r bald an<strong>de</strong>rswohin<br />

versetzt o<strong>de</strong>r beför<strong>de</strong>rt. Nebst <strong>de</strong>n zwei neu angestellten Professoren für die<br />

neuen Kanzeln — Michael für die Vorbereitungswissenschaften, Scharf für die<br />

theoretische Medizin traten noch sieben neue Professoren ein 1 ).<br />

Der Gehalt <strong>de</strong>r Professoren blieb wie früher; die neu systemisirten Professoren<br />

hatten je 800 fl. und die Professoren <strong>de</strong>r praktischen Medizin und <strong>de</strong>r Chirurgie<br />

erhielten als Spitalärzte aus <strong>de</strong>m Spitalfon<strong>de</strong> je 150 fl. jährliche Bemuneration;<br />

ein Je<strong>de</strong>r hatte auch einen Assistenten mit 300 fl. Eemuneration zur Hälfte<br />

aus <strong>de</strong>m Spitalfon<strong>de</strong>; ein dritter Assistent <strong>de</strong>r Hebammenkunst ward ganz aus <strong>de</strong>m<br />

Studienfond bewilligt. Die Assistenten — gewöhnlich bald nach absolvirten Studien<br />

aufgenommen — konnten <strong>de</strong>n Dienst immer nur auf einige Jahre erhalten.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n war durchschnittlich kaum 30, oft noch weniger,<br />

z. B. im Jahre 1846 nur 17, die Zahl <strong>de</strong>r Hebammen bei 20.<br />

Vor Einführung <strong>de</strong>s neuen Lehrplans hatte <strong>de</strong>r Apotheker. Oelacher populäre<br />

Vorlesungen aus <strong>de</strong>r Chemie im Ferdinan<strong>de</strong>um zu geben angefangen, die aber im<br />

Jahre 1834 unter Hinweisung auf die Vorschrift, dass <strong>de</strong>r Plan zu Privatvorlesungon<br />

vorläufig von <strong>de</strong>r Hofstelle zu genehmigen sei, untersagt wur<strong>de</strong>n.<br />

Die Aufnahme in das Studium for<strong>de</strong>rte die vier absolvirton Grammatikalklassen<br />

o<strong>de</strong>r das Zeugniss dreijähriger Praxis bei einem bürgerlichen Wundarzte und<br />

nach vollen<strong>de</strong>tem Studium die Prüfung für das Magisterium nach zwei- bis dreimonatlicher<br />

Praxis im Spitale.<br />

§ 193.<br />

Für Lehrmittel wur<strong>de</strong> die systemisirte Dotation verabreicht; — für Anatomie<br />

150 fl., für Chirurgie 100 fl., was aber mit Hof<strong>de</strong>kret vom 18. November 1833<br />

verän<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>, so dass die Chirurgie 150 fl., die Anatomie nur 100 fl. bekam.<br />

Das chirurgische Kabinet gedieh durch Professor Mauermann's- Fleiss zu einer be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

Vollkommenheit. Das physikalisch-mathematische Kabinet hatte jährlich<br />

200 fl. Für beson<strong>de</strong>re Bedürfnisse wur<strong>de</strong>n aber auf Ansuchen <strong>de</strong>r Professoren<br />

beson<strong>de</strong>re Dotationen bewillget; so öfter für physisch-mathematische Instrumente,<br />

und unter Professor Fachs selbst für landwirtschaftliche Modolle. Zur Reparation<br />

<strong>de</strong>s botanischen Gartens, <strong>de</strong>r nicht beson<strong>de</strong>rs gepflegt wur<strong>de</strong>, betrug <strong>de</strong>r Betrag<br />

vom Jahre 1824 Ms 1833 doch 794 fl. 47 kr.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Bibliothek ergaben sich wie<strong>de</strong>r manche Verän<strong>de</strong>rungen. — Sie<br />

c. Theoretische Gcburtshülfe (nach Hörn),<br />

d. Veterinärkun<strong>de</strong>;<br />

III. Jahre: a. Medizinisch-praktischer Unterricht am Krankenbette, spezielle medizi<br />

nische Pathologie und Therapie (nach Neumann),<br />

b. Chirurgisch-praktischer Unterricht und Uebung am Krankenbette,<br />

c. Chirurgische Operationslehre nach Chelins und Weller,<br />

d. Chirurgische spezielle Therapie nach Chelins und Weller,<br />

e. Gerichtliche Arzneikun<strong>de</strong>,<br />

f. Augenheilkun<strong>de</strong>.<br />

2) Es waren im Jahre 1835 Ulrich für die Geburtshülfe, da Amerer abtrat, und<br />

Lange im Jahre 1837, da Ulrich nach Linz abging; für die praktische Medizin im Jahre<br />

1838 Laschan, da Karpe starb; für Karpf im Jahre 1847 Kubik; für Albane<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r<br />

starb, im Jahre 1843 Patruban und auf <strong>de</strong>ssen Beför<strong>de</strong>rung nach Prag im Jahre 184«<br />

Dantscher; im Jahre 1846 Schwowoda für Braun, <strong>de</strong>r starb, in <strong>de</strong>r Thierarzneikun<strong>de</strong>.


— 337 —<br />

erhielt einen neuen Vorstand. Ueber <strong>de</strong>n Bibliothekar Albertini wur<strong>de</strong> nämlich am<br />

5. September 1828 vom Militärarzt Zuek, einem Landsmann <strong>de</strong>sselben, <strong>de</strong>m Gubernium<br />

die Anzeige gemacht, dass er an überspannten I<strong>de</strong>en lei<strong>de</strong> und dauerhafte<br />

Besserung kaum zu erwarten sei. Auf diese Anzeige übergab das Gubernium die<br />

provisorische Leitung <strong>de</strong>r Bibliothek <strong>de</strong>m Professor <strong>de</strong>r Naturgeschichte, Friese,<br />

welchem mit a. h. Entschliessung vom 17. August 1832 <strong>de</strong>r Katechet <strong>de</strong>r Innsbrucker<br />

Normalhauptschule, Martin Scherer, als <strong>de</strong>finitiver Bibliothekar folgte,<br />

nach<strong>de</strong>m Albertini unter <strong>de</strong>m 18. Oktober 1830 mit 600 fl. pensionirt wor<strong>de</strong>n<br />

war *). Da we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bibliothekar Bertholdi an Albertini, noch dieser an Friese<br />

eine or<strong>de</strong>ntliche Bibliotheks-Uebergabe unter Zuziehung von Universitäts-Professoren,<br />

und Vergleichung <strong>de</strong>r Werke mit <strong>de</strong>m Kataloge, welcher nicht ganz unverdächtig,<br />

son<strong>de</strong>rn hie und da radirt war, stattgefun<strong>de</strong>n hatte, so übernahm Bibliothekar<br />

Scherer die Bibliothek ohne Garantie über ihre Vollständigkeit nach Ausweis<br />

<strong>de</strong>r Kataloge 2 ), und zwar um so mehr, als Friese, <strong>de</strong>r mehr auf die Brauchbarkeit<br />

<strong>de</strong>r Werke als auf ihren an<strong>de</strong>rweitigen bibliothekarischen Werth wegen Alterthums<br />

etc. gesehen haben mag, manche geschätzte Werke, z. B. Incunabeln etc.<br />

weggegeben haben soll, — eine Behauptung, über welche die Verhandlung beim<br />

Gubernium, ja bei <strong>de</strong>r Hofstelle selbst nur mit <strong>de</strong>m Erfolg eintrat, dass bei <strong>de</strong>r<br />

Schwierigkeit, genaue Beweise für die Angabe zu erheben, die ganze Sache nietlergeschlagen<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Den Stiften wur<strong>de</strong>n in dieser Zeit die unter <strong>de</strong>r königlich bayrischen Kegiernng<br />

von ihnen <strong>de</strong>r Bibliothek zugekommenen Werke, insofern sie ausfindig gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n konnton, und nicht von ihnen <strong>de</strong>r Bibliothek belassen wur<strong>de</strong>n, wie<strong>de</strong>r zurückgestellt.<br />

Unter <strong>de</strong>m Bibliothekar Scherer, welcher in dieser ganzen Perio<strong>de</strong> auf seinem<br />

Posten blieb und auch eine Gehaltszulage erhalten hatte, wur<strong>de</strong>n neue Grund-,<br />

alphabetische und Fachkataloge <strong>de</strong>r Bibliothekswerke verfasst, so dass nur noch<br />

ein eigentlicher Eealkatalog abgeht.<br />

Die Bibliotheks-Dotation wur<strong>de</strong> auf 600 fl. erhöht. Dazu wur<strong>de</strong>n manche<br />

kostbare Werke, z. B. die Monumenta von Berz, die Ausgabe <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>r<br />

Wissenschaften in Wien etc., als Geschenk <strong>de</strong>r Regierung mitgetheilt. Im Jahre<br />

1834 erhielt sie durch Legat <strong>de</strong>s Baron Franz Reinhart, Hofraths und Direktors<br />

<strong>de</strong>s Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien, <strong>de</strong>ssen meisten Werke (5997 Bän<strong>de</strong>).<br />

Auch durch ausseror<strong>de</strong>ntliche Dotationen, z. B. gera<strong>de</strong> zur Ergänzung <strong>de</strong>r mangelhaften<br />

Werke dieses Legates, wur<strong>de</strong> sie öfter unterstützt. So stieg die 'Zahl <strong>de</strong>r<br />

Bän<strong>de</strong> über 40,000. Eine neue Bibliotheks-Instrnktion in 176 Paragraphen war<br />

schon unter <strong>de</strong>m 23. Juli 1825 herabgelangt.<br />

§ 194.<br />

Die Studiren<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n auch in dieser Perio<strong>de</strong> durch die gesetzlichen Studien-<br />

Einrichtungen in Ordnung erhalten. Von beson<strong>de</strong>ren Exzessen <strong>de</strong>rselben ist nichts<br />

bekannt. Ihre Zahl kann durchschnittlich mit 350 angenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Unterstützung durch Stipendien ging wie früher fort. Für die Schüler<br />

<strong>de</strong>r Rechtswissenschaft wur<strong>de</strong> auf die Genesung <strong>de</strong>s Kaisers Franz im Jahre 1827<br />

ein Stipendium von jährlich 80 fl. 24 kr. durch das Appellationsgericht aus Bei-<br />

1) Albertini, zuerst in das Irrenhaus nach Wien gebracht, yersah später — nie<br />

ganz gesund die Bibliothek in Trient und starb im Jahre 1850.<br />

2) Nach Scherers Aeusseruug machte ihn <strong>de</strong>r Kaiser selbst bei einer Audienz<br />

hierauf aufmerksam.<br />

Probst, Universittt. 22


— 338 —<br />

trägen <strong>de</strong>r Justizbeamten gestiftet, auf das Söhne tirolischer und vorarlbergischer<br />

Landrichter und Adjunkten Anspruch hätten. Diess Stipendium wur<strong>de</strong> im Jahre<br />

1831—32 das erstemal vom Appellationsgerichte, das sich das Verleihungsrecht<br />

vorbehielt, vergeben, und diese Verleihung vom Gubernium bestätigt. Uebrigens<br />

behielten die Juristen ein ihnen verliehenes Stipendium nach a. h. Entschliessung<br />

vom 5. August 1837 auch noch ein Jahr nach absolvirten Studien, wenn sie in<br />

diesem Jahre <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Doctorgrad nehmen. Die Mediziner konnten es,<br />

wenn sie auch <strong>de</strong>n Operations-Kurs hörten, sieben Jahre gemessen, da auch ihr<br />

Studium so lange dauerte. Diese bezogen ihr Stipendium meistens an Universitäten<br />

an<strong>de</strong>rer Provinzen, weil in Tirol kein medizinisches Studium bestand und Studiren<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Chirurgie nicht oft Stipendien verliehen wur<strong>de</strong>n. Stipendien eines höhern<br />

Betrages wur<strong>de</strong>n in dieser Zeit gewöhnlich Universitäts-Schülern, kleinere Stipendien<br />

<strong>de</strong>n Gymnasial-Schülern verliehen, wenn nicht die Stiftung an<strong>de</strong>re Bestimmungen<br />

machte. Im Jahre 1847 bezogen 38 Juristen Stipendien in einem Betrage von<br />

2365 fl., und 33 Philosophen in <strong>de</strong>m Betrage von 1476 fl. an <strong>de</strong>r Innsbrucker<br />

Universität, eine Summe, welche auch in an<strong>de</strong>rn Jahren beiläufig an sie verabfolgt<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Die a. h. Entschliessung vom 23. Februar 1832, dass von <strong>de</strong>n 42 nach<br />

Piemont gewan<strong>de</strong>rten Stu<strong>de</strong>nten Frem<strong>de</strong> nicht mehr zurückkehren, Einheimische<br />

nicht weiter studiren durften, und die a. h. Entschliessung vom 30. Oktober 1831<br />

über beschränkte Aufnahme von Stu<strong>de</strong>nten, welche aus <strong>de</strong>m insurgirten Polen zurückkehrten,<br />

hatten in Innsbruck keine Anwendung.<br />

§ 195.<br />

Von einem beson<strong>de</strong>rn Rufe einer Lehranstalt, an welcher nur Juristen und<br />

Landwundärzte gebil<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n, konnte wohl keine Re<strong>de</strong> sein, da an <strong>de</strong>r Innsbrucker<br />

Universität nur zu erreichen war, was an je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rn Universität in einem weitern<br />

Umfange erreicht wer<strong>de</strong>n konnte. Vorzügliche Professoren sind -an <strong>de</strong>rselben nicht<br />

zu erwarten; <strong>de</strong>nn ausgezeichnete Lehrer, wie Patruban in <strong>de</strong>r Medizin, Kuzinsky<br />

in <strong>de</strong>r Philosophie, Wesoly in <strong>de</strong>r Rechtswissenschaft suchten und erhielten bald an<br />

an<strong>de</strong>rn Orten eine Beför<strong>de</strong>rung. Hervorragen<strong>de</strong> Literaten hatte die Universität nicht,<br />

wohl aber mehrere Professoren, die als Schriftsteller wenigstens in einzelnen Abhandlungen<br />

o<strong>de</strong>r Aufsätzen in Zeitschriften auftraten. So gaben die juridischen<br />

Professoren Prokner, Koppatsch und Scari, die philosophischen Professoren Friese,<br />

Suppan, Böhm und Für kleinere Schriften heraus, die von Kenntnissen in ihren<br />

Fächern zeigten. Weber war <strong>de</strong>r erste Rodakteur <strong>de</strong>r katholischen Blätter aus<br />

Tirol. Der fruchtbarste Schriftsteller war aber <strong>de</strong>r sonst wenig geachtete und auch<br />

nicht sittenreine Joseph Jäger, <strong>de</strong>r alle Zweige seines Faches —• Psychologie, Logik,<br />

Metaphysik und Ethik in beson<strong>de</strong>rn Druckwerken bearbeitete, aber <strong>de</strong>s Plagiates<br />

beschuldiget wur<strong>de</strong>. In <strong>de</strong>r Medizin veröffentlichte Laschan — zuletzt Mitherausgeber<br />

<strong>de</strong>r Ehrhart'schen medizinischen Zeitschrift, auch eine Sammlung <strong>de</strong>r tirolischen<br />

Medizinalgesetze, und Albane<strong>de</strong>r eine Broschüre über Obladis.<br />

Vieles Gere<strong>de</strong> veranlasste <strong>de</strong>r Religionslehrer, welcher sonst sittlich, eifrig,<br />

auch nicht ungeschickt und Schriftsteller — hier doch so wonig gefiel, dass ihm<br />

seit <strong>de</strong>m Jahre 1829 <strong>de</strong>r Goschichts-Professor Weber die Predigten gegen eine<br />

Remuneration jährlicher 100 fl. abnehmen musste. Man beantragte bei <strong>de</strong>r Hofstelle<br />

seine Versetzung nach Graz, wogegen er ein weitläufiges Majestäts-Gesuch<br />

machte, in welchem er über Professoren, Vernachlässigung seines Faches in frühem<br />

Zeiten etc. klagte, <strong>de</strong>m aber Seine Majestät, obschon er als ehemaliger Zögling<br />

<strong>de</strong>s Wiener Instituts zur höheren Bildung <strong>de</strong>r Weltpriester höchsten Orts bekannt


— 339 —<br />

war, keine Folge gab. Nach<strong>de</strong>m unter <strong>de</strong>m 3. Oktober 1832 <strong>de</strong>r zehnte Gubernial-<br />

Bericht mit <strong>de</strong>m Antrag auf seine Entfernung nach <strong>de</strong>m Gutachten von drei aufeinan<strong>de</strong>r<br />

folgen<strong>de</strong>n f. b. Commissären über <strong>de</strong>n Religionsunterricht (Dekane von<br />

Innsbruck), dann <strong>de</strong>s f. b. Ordinariats von Brixen selbst und <strong>de</strong>s philosophischen<br />

Direktors gemacht wor<strong>de</strong>n war, worin ihm vorzüglich Eigensinn, Mangel an Lehrgabe,<br />

Abweichung vom Vorlesebuche zur Last gelegt wur<strong>de</strong>, erfolgte mit a. h. Entschliessung<br />

vom 17. Februar 1833 die Zuweisung <strong>de</strong>sselben an seinen Bischof in<br />

Prag i).<br />

Spannung unter <strong>de</strong>n Professoren war in dieser Perio<strong>de</strong> selbst <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten<br />

kein Geheimniss, und auch auswärtig war man mit <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Universität gelehrten<br />

Gründsätzen nicht allseitig zufrie<strong>de</strong>n 2 ).<br />

Solche Erscheinungen konnten zum guten Rufe <strong>de</strong>r Universität nicht betragen.<br />

—<br />

§ 196.<br />

Der aka<strong>de</strong>mische Gottesdienst an Sonn- und Feiertagen war nach <strong>de</strong>r allerhöchsten<br />

Vorschrift vom 30.März 1827 ausschliesslich für Aka<strong>de</strong>miker o<strong>de</strong>r nach<br />

<strong>de</strong>r a. h. Anordnung vom 3. April 1828 wenigstens in <strong>de</strong>r Art abzuhalten, dass<br />

die Aka<strong>de</strong>miker eigene Plätze in <strong>de</strong>r Kirche hatten. Diese Plätze wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Schülern<br />

<strong>de</strong>r Philosophie in <strong>de</strong>n Stühlen <strong>de</strong>s Kirchenschiffes, <strong>de</strong>n Juristen und Medizinern<br />

aber auf <strong>de</strong>n sogenannten Chören angewiesen; wer sonst noch <strong>de</strong>n Gottesdienst<br />

besuchen wollte, mussto in <strong>de</strong>m übrigen Theil <strong>de</strong>r Kirche und in <strong>de</strong>n Kapellen<br />

Platz nehmen.<br />

Die Messe hielt gegen eine kleine Betrauung Professor Suppan und nach<br />

<strong>de</strong>ssen Abtreten <strong>de</strong>r Bibliothekar Scherer.<br />

Die Kirche musste allmälig einge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n; man that diess mit Kupfer,<br />

jedoch nicht auf einmal, son<strong>de</strong>rn in mehreren aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Jahren; im<br />

Jahre 1830 wur<strong>de</strong>n z. B. dafür aus <strong>de</strong>m Religionsfond 1676 fl. verwen<strong>de</strong>t.<br />

Als im Jahre 1838 die Jesuiten zur Versehung <strong>de</strong>s Theresianums und allmälig<br />

auch <strong>de</strong>s Gymnasiums nach Innsbruck kamen, war ihnen nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung<br />

auch diese ehemalige Jesuitenkirche, jedoch ohne Störung <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen<br />

Gottesdienstes, zu übergeben und mit Hof<strong>de</strong>kret vom 4. August 1840 das<br />

Pauschale für <strong>de</strong>n Bedarf <strong>de</strong>rselben (§ 182) nicht bloss auf 952 fl. 20 kr., son<strong>de</strong>rn<br />

noch um 200 fl. darüber erhöht, wovon sie alle Bedürfnisse— mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>r Bauten — zu bestreiten hätten. Aber auch die innere Ausbesserung <strong>de</strong>r Kirche<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Jesuiten gegen ein Pauschale überlassen, wobei sie auch an beulen Seiten<br />

<strong>de</strong>s Presbyteriums Gemäl<strong>de</strong> anbrachten (Sendung- <strong>de</strong>s Petrus durch Christus auf<br />

<strong>de</strong>r einen, Sendung dos heiligen Ignatius durch <strong>de</strong>n Papst auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rn Seit«,»).<br />

Sonst nahinen die Jesuiten auf die Aka<strong>de</strong>miker keinen unmittelbaren Einlluss,<br />

einen mittelbaren aber auch insofern, als im Theresianuin, das sie versahen, als Zöglinge<br />

auch Aka<strong>de</strong>miker waren, und durch Beiträge ein an<strong>de</strong>res Stu<strong>de</strong>ntMi-Konvikt<br />

für ihre Aufsicht erbaut wur<strong>de</strong>, welches aber in Folge <strong>de</strong>s Jahres 1848 an die Stadt<br />

Innsbruck (resp. an eine Gesellschaft für Militär-Einquartirung) durch Kauf über-<br />

1) Nach Akten in <strong>de</strong>r Statthalterei-Registratur.<br />

2) Damalige Professoren erzählten mir, dass ein J. v. G. auf höhere Anregung<br />

nach seinen rigerosen juridischen Prüfungen zur Disputation Thesen aussetzte, die <strong>de</strong>n<br />

Grundsätzen <strong>de</strong>r Professoren entgegen waren; da diess aber nicht anging, unterblieb die<br />

Disputation gänzlich.<br />

22*


— 340 —<br />

ging, ungeachtet bei <strong>de</strong>m Bauantrage ausgesprochen war, dass das Gebäu<strong>de</strong> beständig<br />

für Unterrichtszwecke behalten wer<strong>de</strong>n soll *).<br />

In <strong>de</strong>m Dekrete vom 4. August 1840 war zugleich angeordnet, dass die<br />

Kirche, welche bisher als Eigenthum <strong>de</strong>s Eeligionsfonds angesehen wur<strong>de</strong>, an <strong>de</strong>n<br />

Studienfond gegen Abrechnung überzugehen habe, da die Kirche nicht wegen <strong>de</strong>s<br />

Publikums, son<strong>de</strong>rn wegen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten nöthig war und das Jesuiten-Vermögen<br />

ohnelün für die Studien verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong> 2 ).<br />

§ 197.<br />

In <strong>de</strong>r langen Perio<strong>de</strong> von 42 Jahren gingen sohin äusserst wenige be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

Verän<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r Universität Innsbruck vor. Es war wohl die einförmigste<br />

Zeit seit <strong>de</strong>r Entstehung <strong>de</strong>r hohen Schule. Das sonst als be<strong>de</strong>utend erachtete<br />

Ereigniss <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r Jesuiten in Tirol hatte auf die Universität<br />

so zu sagen keinen Einfluss, — ausser etwa für die Fonds, in<strong>de</strong>m diese für die<br />

Kirche nun etwas mehr bezahlen mussten, was nicht mehr <strong>de</strong>n Religionsfond, son<strong>de</strong>rn<br />

<strong>de</strong>n Studienfond berührte und auch keine nothwendige Folge <strong>de</strong>r Einführung<br />

<strong>de</strong>r Jesuiten war, son<strong>de</strong>rn nur bei dieser Veranlassung zur Sprache kam.<br />

An <strong>de</strong>r Universität selbst möchte die be<strong>de</strong>utendste Verän<strong>de</strong>rung wohl die Erweiterung<br />

<strong>de</strong>r medizinisch-chirurgischen Lehranstalt (§ 192) und die Einführung<br />

<strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Sprachunterrichtes (§191) sein. -Allein die Folgen <strong>de</strong>r letzten Massregel<br />

waren klein. Sie vermehrte die Zahl <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n mit italienischer Muttersprache<br />

gewiss nur sehr wenig, und die hier Studiren<strong>de</strong>n lernten mit seltener Ausnahme<br />

die <strong>de</strong>utsche Sprache in <strong>de</strong>r Philosophie o<strong>de</strong>r vielmehr im rechtswissenschaftlichen<br />

Studium nicht mehr. Nicht bloss die Südtiroler, son<strong>de</strong>rn selbst<br />

Deutschtiroler studirten nicht ungern in Padua; letztere auch in <strong>de</strong>r Absicht, um<br />

sich in <strong>de</strong>r italienischen Sprache zu vervollkommnen, die <strong>de</strong>n Beamten Tirols nicht<br />

nur sehr erwünscht, son<strong>de</strong>rn an manchen Stellen gera<strong>de</strong>zu nothwendig war und ist.<br />

Der Besuch <strong>de</strong>r Universität Innsbruck von Studiren<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rer Provinzen gehörte<br />

in dieser Perio<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n Seltenheiton, da hiezu kein einziger beson<strong>de</strong>rer Grund<br />

vorhan<strong>de</strong>n war, <strong>de</strong>r auswärtige Stu<strong>de</strong>nten herbeilocken konnte.<br />

Nach Aufhebung <strong>de</strong>s theologischen Studiums in Innsbruck hatten zwar alle<br />

Divergenzen mit <strong>de</strong>n Ordinariaten aufgehört, allein divergente Grundsätze unter <strong>de</strong>n<br />

philosophischen Professoren gingen nicht ohne Spannungen in <strong>de</strong>r Facultät ab und<br />

für die juridische Facultät zogen die <strong>de</strong>r Hauptsache nach fortwährend gelehrten<br />

Grundsätze <strong>de</strong>r josephinischen Zeit doch immer einen Anflug von Misstrauen herbei.<br />

Charakteristisch ist in dieser Perio<strong>de</strong> wohl das gleichsam stereotype Verfahren<br />

im ganzen Unterrichtswesen, für welches bis zum kleinsten Detail die bestimmten,<br />

meistens allerhöchsten Vorschriften bestan<strong>de</strong>n und überwacht wur<strong>de</strong>n. Nur an die<br />

vorgeschriebenen Lehrbücher wollten sich, wie in allen Perio<strong>de</strong>n (§§ 55, 59, G6,<br />

1) Der Grundstein <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s wur<strong>de</strong> am 10. Februar 1843 selbst vom päpstlichen<br />

Nuntius Althieri in Wien bei seiner Durchreise nach Kom mit grosser Feierlichkeit<br />

gelegt; <strong>de</strong>r Kaufschilling <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s — 80,000 fl. — aber <strong>de</strong>n Bischöfen von<br />

Brixen und Trient zur Verwendung auf wohlthätige Zwecke etc. überlassen.<br />

2) Nach <strong>de</strong>m buchhalterischen Bericht vom 22. Mai 1840 betrug<br />

das jährliche Einkommen <strong>de</strong>r Kirche 838 fl. 27 kr.<br />

Somit seit <strong>de</strong>m Jähre 1814 . . . 21,864 fl. 18 kr.<br />

Die Ausgaben dieser Zeit betrugen . 25,804 fl. 43 i /i kr.<br />

Doch leistete <strong>de</strong>r eine Fond <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>rn keine Vergütung, zumal durchschnittlich zur<br />

Erhaltung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s jährlich nur 349 fl. 57 kr. verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n und nun Reparationen<br />

von 1274 fl. 34*/3 kr. nothwendig waren.


— 341 —<br />

76), so auch in dieser manche Professoren nicht genau halten, zumal wenn auch<br />

die Direktoren nicht pedantisch darauf drangen. Doch entfernte sich wohl kein<br />

Professor wesentlich von <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Vorlesebücher, son<strong>de</strong>rn<br />

nur in unwesentlichen Sachen, z. B. in Ordnung <strong>de</strong>r Materien, weitern Ausführung<br />

einzelner Partieen <strong>de</strong>s Lehrstoffes, was freilich nur <strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n wegen<br />

Nachschreibens etc. Unbequemlichkeiten machte.<br />

Immerhin muss <strong>de</strong>r Universität auch in dieser Zeit das Zeugniss gegeben<br />

wer<strong>de</strong>n, dass sie bemüht war, ihrer Aufgabe zu entsprechen, brauchbare Männer<br />

für <strong>de</strong>n österreichischen Staat als Beamte und Wundärzte zu bil<strong>de</strong>n. Tiefere wissenschaftlichere<br />

Bildung bei <strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n zu erzwecken, lag zunächst nicht in ihrer<br />

Aufgabe, und auch <strong>de</strong>r Besuch <strong>de</strong>r Universität Innsbruck hatte wohl fast ohne<br />

Ausnahme nur <strong>de</strong>n Zweck, sich für <strong>de</strong>n künftigen Beruf als Geschäftsmann zu bil<strong>de</strong>n.<br />

Zehnter Abschnitt.<br />

Die Universität vom Jahre 1848 bis zum Jahre 1860.<br />

§ 198.<br />

So nahe auch die Ereignisse seit <strong>de</strong>m Jahre 1848 stehen, und so wonig sie<br />

daher schon jetzt zu einer Geschichte reif sind, so wenig dürfen sie ganz übergangen<br />

wer<strong>de</strong>n, da sie <strong>de</strong>r Universität eine be<strong>de</strong>utend verän<strong>de</strong>rte innere Einrichtung<br />

gaben, sie theilweise etwas mehr auf <strong>de</strong>n ursprünglichen Zustand zurückführten,<br />

insbeson<strong>de</strong>re aber <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Universitäten näher brachten. Selbstverständlich<br />

können hier fast nur allgemeine Angaben und Vorschriften gegeben wer<strong>de</strong>n, ohne<br />

in Particularitäten über Professoren etc. einzugehen, wobei vieles Angeführte auch<br />

von an<strong>de</strong>rn österreichischen Studien-Anstalten gleicher o<strong>de</strong>r ähnlicher Kategorie gilt.<br />

Das Charakteristische in <strong>de</strong>r Geschichte dieser Zeit ist wohl iliess, dass auf<br />

die Stätigkeit <strong>de</strong>r langen frühern Perio<strong>de</strong> und auf die Bodächtlichkeit, mit <strong>de</strong>r man<br />

<strong>de</strong>m Studienwesen an Universitäten eine grösscre Freiheit und einen wissenschaftlichen<br />

Charakter geben wollte, das Jahr 1848 einen völligen Umsturz <strong>de</strong>r frühem<br />

Lehrverhältnisse herbeiführte, in<strong>de</strong>m es in <strong>de</strong>r Studien-Einrichtung gleichsam tabula<br />

rasa machte, worauf man statt <strong>de</strong>r spezilisch österreichischen Bildung eine allgemeine<br />

nach <strong>de</strong>m Muster <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Universitäten anstrebte, wobei es, da die<br />

Sache rasch vor sich ging, natürlich an übereilten und provisorischen Bestimmungen<br />

nicht fehlen konnte, die durch eine längere Zeit einer <strong>de</strong>finitiven Entscheidung<br />

entgegen sahen, und wohl noch manche Modifikationen erlei<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 199.<br />

Das Jahr 1848 brachte in Innsbruck we<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n noch bei<br />

<strong>de</strong>n Professoren bemerkenswerthe Exzesse hervor, ging jedoch nicht ohne alle Auf-


— 342 —<br />

regung durch Deklamationen bei Zusammenkünften <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten und Professoren<br />

etc. und ohne Beleidigungen, z. B. gegen die Jesuiten, ab, <strong>de</strong>nen Fenster ihres<br />

Kollegiums, aber vielleicht ohne Einwirkung von Aka<strong>de</strong>mikern, <strong>de</strong>ren Professoren<br />

sie nicht waren, eingeworfen wur<strong>de</strong>n. Im Ganzen war die Haltung <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten<br />

<strong>de</strong>r Universität lobenswerth.<br />

Den Professoren <strong>de</strong>r Philosophie gab ein Vorstoss zu einiger Demonstration<br />

Anlass. Als nämlich ein Ministerial-Erlass vom 6. April 1848 die Unterordnung<br />

<strong>de</strong>r Universität unter das Gubernium aufhob und die Ministerial-Erlässe bereits<br />

unmittelbar an die Facultäten gingen, obschon die Facultäts-Direktoren noch nicht<br />

aufgehoben, jedoch faktisch nicht mehr die eigentlichen Leiter <strong>de</strong>r Facultäten waren,<br />

wur<strong>de</strong> vom Ministerium <strong>de</strong>m Gubernium doch noch ein Dekret unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Inhalts<br />

zur Intimation an die philosophische Facultät mitgetheilt, was auf <strong>de</strong>m früher<br />

gewöhnlichen Weg durch Erlass an <strong>de</strong>n philosophischen Direktor geschah. Allein<br />

das Professoren-Collegium hielt sich befugt, das Dekret <strong>de</strong>s Guberniums nicht anzunehmen,<br />

weil es nicht unmittelbar vom Ministerium mitgethoilt war, und <strong>de</strong>r philosophische<br />

Direktor bezeichnete diess Verfahren <strong>de</strong>r Facultät bei Kemittirung <strong>de</strong>s<br />

Gubernial-Erlasses an das Gubernium als »imitatio puerilis <strong>de</strong>r Wiener Aula*.<br />

Hievon kamen die Professoren <strong>de</strong>r Philosophie, unbekannt wie, in die Kenntniss<br />

und führten darüber unmittelbar bei <strong>de</strong>m Ministerium Klage. Dieses gab <strong>de</strong>m<br />

Gubernial-Chef <strong>de</strong>n Auftrag, die Sache ohne weitere Untersuchung beizulegen, was<br />

damit abgethan wur<strong>de</strong>, dass <strong>de</strong>r Direktor seine Stelle an das Ministerium resignirto,<br />

da ohnehin die Direktoren in die neue Studien-Einrichtung nicht mehr passten.<br />

Die Stu<strong>de</strong>nten zeigten ihren Patriotismus dadurch, dass sie zwei Militärkompagnien<br />

bil<strong>de</strong>ten, <strong>de</strong>ren eine 173 Mann stark unter Hauptmann Aigner, Oberlieutenant<br />

Professor Baumgarten und Feldkaplan Professor Schenach am 25. April<br />

1848 in das Feld zog und nach<strong>de</strong>m sie in und bei Levico in Valsugana gute Dienste<br />

geleistet und eine feindliche Kanone erobert hattpn, am 25. Juni wie<strong>de</strong>r nach Innsbruck<br />

zurückkehrte; die an<strong>de</strong>re aber 135 Mann stark unter Hauptmann Professor<br />

Boehm vom 28. April bis 6. Juli theils in Trient garnisonirend, theils bei Arco<br />

postirt Militärdienste that *).<br />

Es versteht sich wohl von selbst, dass im zweiten Somoster 1848 die Lektionen<br />

grossentheils aufhörten und keine or<strong>de</strong>ntlichen Prüfungen stattfan<strong>de</strong>n, ohne<br />

dass die Stu<strong>de</strong>nton <strong>de</strong>sswegen in <strong>de</strong>r Anrechnung <strong>de</strong>r Studienzoit etc. beeinträchtiget<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Uebrigens hatte sich in jenem Jahre das Gerücht verbreitet, dass die Universität<br />

von Innsbruck nach Salzburg verlegt wer<strong>de</strong>n soll, was Tirol und namentlich<br />

Innsbruck natürlich sehr beunruhigte, daher <strong>de</strong>nn auch ein eigenes Gesuch an das<br />

Ministerium gerichtet und, wie damals sogar Unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>s in die Presse kam,<br />

durch <strong>de</strong>n Druck verbreitet wur<strong>de</strong>; auch eine ebenfalls gedruckte Bittschrift <strong>de</strong>s<br />

verstärkten ständischen Ausschusses vom 18. September 1848 suchte um die Erklärung<br />

<strong>de</strong>r Unrichtigkeit dieses Gerüchtes an, und die Stadt Innsbruck sandte eine<br />

eigene Deputation nach Wien, wo damals <strong>de</strong>r Keichsrath tagte. Allein schon am<br />

22. September — am Tage <strong>de</strong>r Ankunft joner Deputation in Wien — erschien im<br />

Tiroler Boten die ämtliche Ankündigung, dass von Seite <strong>de</strong>s Unterrichtsministeriums<br />

zu wie<strong>de</strong>rholten Malen selbst im Wege <strong>de</strong>r Presse auf das Bestimmteste jenem Ge-<br />

1) Siehe: Tirol. Lan<strong>de</strong>sverteidigung im Jahre 1848 von Dr. Böhm. Innsbruck<br />

1849. — Auch im Jahre 1859 zog wie<strong>de</strong>r eine Stu<strong>de</strong>ntenkompagnie unter Hauptmann<br />

Hupfauf vom 21. Juni bis 26. Juli in die Gegend von Riva. — Schenach, Boehm, Baumgarten<br />

und im Jahre 1859 <strong>de</strong>r Universitäts-Rektor Ficker wur<strong>de</strong>n allerhöchst <strong>de</strong>korirt etc.


— 343 —<br />

rächte wi<strong>de</strong>rsprochen wordon sei, und da <strong>de</strong>ssen ungeachtet ein Abdruck jener<br />

Petition um Belassung <strong>de</strong>r Universität an das Ministerium <strong>de</strong>s Unterrichts gelangte,<br />

so sei das Gubernium in <strong>de</strong>ren Erledigung aufgefor<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>n Bewohnern von Innsbruck<br />

die Versicherung zu geben, dass die Aufhebung o<strong>de</strong>r Verlegung <strong>de</strong>r Universität<br />

we<strong>de</strong>r im Plan war, noch irgend von einer Seite in Antrag gebracht wur<strong>de</strong>,<br />

son<strong>de</strong>rn erwähntes Gerücht völlig ungegrüu<strong>de</strong>t sei, —- eine Erklärung, welche auch<br />

Minister Doblhof auf eine Interpellation <strong>de</strong>s Reichsraths-Deputirten Hasslwanter<br />

in <strong>de</strong>r Keichsraths-Sitzung vom nämlichen Tage abgab ').<br />

Nach <strong>de</strong>r Zusammenkunft <strong>de</strong>r Bischöfe in Wien, in welcher die Errichtung<br />

einer sogenannten katholischen Universität zur Sprache kam, entspann sich in <strong>de</strong>n<br />

Zeitungen von Innsbruck und Salzburg eine vorgebliche Polemik über <strong>de</strong>n hiezu<br />

tauglichsten Platz, als welchen sich sowohl Innsbruck als Salzburg ansehen wollte.<br />

Zum Frankfurter Parlamente wur<strong>de</strong>n auch die Universitäts-Professoren Korcr<br />

und Für gewählt, letzterer erwarb sich dort beson<strong>de</strong>re Achtung. 2 )<br />

§ 200.<br />

Wie schon ange<strong>de</strong>utet wur<strong>de</strong>, folgten bald, sowohl in <strong>de</strong>r Einrichtung <strong>de</strong>r<br />

Universität überhaupt, als <strong>de</strong>r einzelnen Facultäten insbeson<strong>de</strong>re die wichtigsten<br />

Verän<strong>de</strong>rungen.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Universität überhaupt mögen die wesentlichsten Neuerungen<br />

folgen<strong>de</strong> sein.<br />

Die Universität wur<strong>de</strong> unmittelbar unter das Ministerium <strong>de</strong>s Kultus und<br />

Unterrichts gestellt, jedoch so, dass nach <strong>de</strong>m Ministerial-Erlass vom 24. November<br />

1849 <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>schef, <strong>de</strong>r überhaupt über <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>r Gesetze zu wachen<br />

hatte, das Befugniss erhielt, an die Universität Weisungen zu geben, von ihr Auskünfte<br />

zu verlangen, die Korrespon<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>r Universität mit <strong>de</strong>m Ministerium einzusehen<br />

und, wenn er wollte, die Berichte <strong>de</strong>r ersten-» mit Bemerkungen zu begleiten.<br />

— Die Facultäts-Direktoren hörten auf und statt <strong>de</strong>rselben leiteten nach<br />

<strong>de</strong>r a. h.Entschliessung vom 27. November 1849 die Dekane die Faeultätsgeschäfte,<br />

<strong>de</strong>r Dekan ist Präses <strong>de</strong>s Facultätskollegiutns, das in <strong>de</strong>r Kegel nur aus allen Facultäts-Professoren<br />

besteht, jedoch auch zwei Privatdocenten, wenn sie zwei Semester<br />

gelehrt haben, zulassen kann. — Die Geschälte <strong>de</strong>r ganzen Universität leitet<br />

<strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Senat, welcher aus <strong>de</strong>m Rektor, <strong>de</strong>n zwei Dekanen und Pro<strong>de</strong>kanen<br />

und <strong>de</strong>m Prorektor (<strong>de</strong>m Rektor und <strong>de</strong>n Dekanen <strong>de</strong>s vorigen Jahres) besteht und<br />

vom Rektor zu <strong>de</strong>n Sitzungen unter seinem Vorsitze berufen wird. »Solche Sitzungen<br />

sollen wenigstens monatlich gehalten wer<strong>de</strong>n, und die Protokolle <strong>de</strong>rselben sind <strong>de</strong>m<br />

Ministerium vorzulegen; Bei<strong>de</strong>s gilt auch von <strong>de</strong>n Facultäts-Versammlungen unter<br />

<strong>de</strong>m Vorsitze <strong>de</strong>s Dekans; eine solche Facultäts-.Sitzung ist iri.shesuiKlers um die<br />

Mitte <strong>de</strong>s Semesters zu berufen, <strong>de</strong>ren Gegenstand <strong>de</strong>r Fl.-i.ss <strong>de</strong>r Studiremlen im<br />

1) Die Deputation bestand aus Dr. Bereiter. Apotheker Oelacher, Kaufmann Karl<br />

Unterberger und Advokat Pfaundler. Die unerquickliche Polemik über <strong>de</strong>n glücklichen<br />

Erfolg durch die Deputation o<strong>de</strong>r durch Hasslwanter kann man im Tiroler Boten rom<br />

5. Oktober 1848 etc. nachlesen.<br />

2) Für hatte im Jahre 1848 eiuo belehren<strong>de</strong> Broschüre über Constitution, Pressfreiheit<br />

etc. in <strong>de</strong>n Druck gegeben. — In Frankfurt war beson<strong>de</strong>rs seine Re<strong>de</strong> über die<br />

Einheit Tirols gegen die vom Baron Prato, Gymnasialkatecheten von Iloreredo, beantragte<br />

Abtrennung Südtirol's gut aufgenommen, und Für wie<strong>de</strong>rholt, da er sicli auch<br />

als Prediger in <strong>de</strong>r Kirche hatte hören lassen, zur Annahme <strong>de</strong>r katholischen Frankfurter<br />

.Stadtpfarre eingela<strong>de</strong>n.' die dann <strong>de</strong>r Deputirte Beda Weber, Professor am Meraner<br />

Gymnasium und Benediktiner vou Marienberg, erhielt.


— 344 —<br />

Besuche <strong>de</strong>r Vorlesungen sein soll. Rektor und Dekane wer<strong>de</strong>n jährlich — ersterer<br />

vom Senate, letzterer von <strong>de</strong>m Professorenkollegium <strong>de</strong>r Facultät gewählt und vom<br />

Ministerium bestätigt. Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres hat je<strong>de</strong> Pacultät über das verflossene<br />

Studienjahr Bericht an das Ministerium zu erstatten, wie früher <strong>de</strong>r bezügliche<br />

Direktor, nach<strong>de</strong>m vorher über die alienfälligen Anträge von <strong>de</strong>n Facultäten berathen<br />

wor<strong>de</strong>n ist. — Somestral- o<strong>de</strong>r Annual-Prüfungen gibt es nicht mehr, doch<br />

muss von Semester zu Semester die Studien-Ordnung gedruckt und auch <strong>de</strong>m Minister<br />

vorgelegt wer<strong>de</strong>n, in welcher die vorzutragen<strong>de</strong>n Fächer, Zeit <strong>de</strong>s Vortrages<br />

von je<strong>de</strong>m Professor und Docenten und die Collegien (§205) etc. genau bezeichnet<br />

sind. — Die Anstellung <strong>de</strong>r Professoren geschient in <strong>de</strong>r Regel im Wege <strong>de</strong>s Konkurses,<br />

aber nicht einer Konkursprüfung, und mittelst Vorschlags <strong>de</strong>s bezüglichen<br />

Facultätskollegiums an das Ministerium und durch dieses an <strong>de</strong>n Kaiser; doch ernennt<br />

<strong>de</strong>r Kaiser auch unmittelbar Professoren. Nebst <strong>de</strong>n or<strong>de</strong>ntlichen Professoren<br />

gibt es auch ausseror<strong>de</strong>ntliche und Privatdocenten. Erstere wer<strong>de</strong>n für gewisse<br />

Fächer, z. B. <strong>de</strong>utsches Recht, mit Besoldung angestellt, letztere sind zu einer Art<br />

Prüfung zu verhalten und beziehen in <strong>de</strong>r Regel nur das Kollegiengeld (§ 205);<br />

öfters jedoch auch systemisirte Remunerationen (vgl. § 155).<br />

§ 201.<br />

Die einzelnen Studien-Abtheilungen betreffend, hat das medizinisch-chirurgische<br />

Studium die wenigsten Verän<strong>de</strong>rungen erlitten.<br />

Sein Direktor, Gubernial-Rath Ehrhart *), wur<strong>de</strong> im Jahre 1849 pensionirt<br />

und <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r praktischen Medizin, Laschan, erhielt seine Stelle, jedoch nicht<br />

mehr als Gubernial- o<strong>de</strong>r Statthalterei-Rath, son<strong>de</strong>rn als Medizinal-Rath, <strong>de</strong>r wohl<br />

die Geschäfte <strong>de</strong>s ehemaligen Direktors und Protomedicus versah, auch bei <strong>de</strong>r<br />

Statthalterei über medizinische Gegenstän<strong>de</strong> cum voto informativo vorträgt, aber<br />

über an<strong>de</strong>re Gegenstän<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>n Sitzungen nicht zu votiren hat und auch an Rang<br />

und Gehalt (1400 fl., Laschan mit einer Personalzulage von 100 fl.) <strong>de</strong>n Räthen<br />

nachsteht.<br />

Diese Studien-Abtheilung gehört jetzt nicht mehr zur Universität, die Professoren<br />

<strong>de</strong>rselben sind daher nicht bei <strong>de</strong>m aka<strong>de</strong>mischen Senate und wer<strong>de</strong>n nicht<br />

mehr zu Rektoren gewählt; sie schliessen sich jedoch bei Feierlichkeiten, Aufwartungen<br />

etc. <strong>de</strong>n Universitäts-Professoren an, haben auch Rang und Charakter <strong>de</strong>rselben<br />

und die Ordnung ihrer Vorlesungen wird semestralisch mit <strong>de</strong>n Vorlesungen<br />

<strong>de</strong>r Universität durch <strong>de</strong>n Druck bekannt gegeben. Prüfungen etc. bleiben beiläufig<br />

wie früher. Die Professorenzahl wur<strong>de</strong> auch nicht verän<strong>de</strong>rt, ihr Gehalt aber aut<br />

900 fl. erhöht, nur <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Veterinärkun<strong>de</strong> erhielt 600 fl. Die ausseror<strong>de</strong>ntlichon<br />

Vorlesungen für gerichtliche Arzneikun<strong>de</strong> und Augenheilkun<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n<br />

mit 300 fl. remunerirt. — Der Professor <strong>de</strong>r VorbereitungsWissenschaften hat einen<br />

Diener mit 180 fl.; für die chirurgische Abtheilung besteht ebenfalls ein solcher.<br />

Sie bekam ein eigenes physikalisches Kabinet, nimmt an <strong>de</strong>m botanischen Garten<br />

Theil; das chirurgische und anatomische Kabinet, die chirurgische und medizinische<br />

Klinik im Stadtspitale blieben wie früher mit drei Assistenten, dazu erhielt sie aber<br />

in <strong>de</strong>r neuesten Zeit noch eine Gebäranstalt im Stadtspital. Der Studienplan blieb<br />

im Wesentlichen unverän<strong>de</strong>rt.<br />

1) Ehrhart gab seit <strong>de</strong>m Jahre 1808 die von Hartenkeil an ihn übergegangene<br />

medizinisch-chirurgische Zeitschrift heraus, -wur<strong>de</strong> im Jahre 1824 gea<strong>de</strong>lt und starb an»<br />

8. November 1800. Im Jahre 1861 wur<strong>de</strong> bei Wagner in Innsbruck eine Art Biograpnie<br />

unter <strong>de</strong>m Titel: „Johann Neponiuk v. Ehrhart" gedruckt.


— 345 —<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n war fortwährend klein, jährlich beiläufig 17, von<br />

<strong>de</strong>nen etwa 5 als Magistri chirurgiae absolvirten, dazu kamen beiläufig 20 Hebammen-Candidatinuen.<br />

Seit <strong>de</strong>m Jahre 1848 orhielt die Studien-Abtheilung fünf neue Professoren l ).<br />

Zur nähern Einsicht mag in <strong>de</strong>r Note die Studien-Ordnung vom Schuljahre<br />

1859—60 stehen 2 ).<br />

1) Nämlich im Jahre 1849, wo Kubik zur praktischen Medizin statt Laschan<br />

überging, für die theoretische Medizin Seidl und nach <strong>de</strong>ssen baldiger Beför<strong>de</strong>rung nach<br />

Pest <strong>de</strong>n frühern Supplenten Tschurtschenthaler, dann für Geburtshülfe statt Lange <strong>de</strong>n<br />

Professor Mayrhofer und endlich auf Kubik's Ableben im Jahre 1856 Koerner. Im<br />

Jahre 1860 kam statt <strong>de</strong>s verstorbenen Maurmann Professor Fischer.<br />

2) Sie war folgen<strong>de</strong>:<br />

I. Jahrgang.<br />

a. Michael, Professor <strong>de</strong>r Vorbereitungswissenschaften, gab:<br />

Wochent- Semester<br />

lieh Stun<strong>de</strong>n, (erstes, zweites).<br />

1. Medizinisch-chirurgische Encyklopädie und Physik . . . . 5 I.<br />

2. Examinatoren über Physik (ausseror<strong>de</strong>ntlich) 2 I.<br />

3. Medizinisch-organische Chemie 5 II.<br />

4. Medizinische Pflanzenkun<strong>de</strong> 5 II.<br />

5. Examinatorien über medizinisch - organische Chemie (ausseror<strong>de</strong>ntlich)<br />

b. Dantscher, Professor <strong>de</strong>r Anatomie.<br />

2 II.<br />

1. Knochen- Bän<strong>de</strong>r- und Muskellehre, topographische Anatomie 5<br />

2. Eettungsmittel beim Scheinto<strong>de</strong> und in plötzlichen Lebens-<br />

I.<br />

gefahren (ausseror<strong>de</strong>ntlich)<br />

3. Allgemeine und pathologische Anatomie und Neubildungen<br />

1 I.<br />

(ausseror<strong>de</strong>ntlich) 1 I.<br />

4. Gefäss- und Nervenlehre — allgemeine Anatomie . . . . 5 II.<br />

5. Pathologische Anatomie <strong>de</strong>r Gefässe, Brust- und Bauch-Eingewei<strong>de</strong>,<br />

Krankheiten <strong>de</strong>r Knochen (ausseror<strong>de</strong>ntlich) . . . 6<br />

II. Jahrgang.<br />

a. Tschurtschenthaler, Professor <strong>de</strong>r theoretischen Medizin.<br />

1. Physiologie bis Jänner, — dann<br />

II.<br />

Allgemeine Pathologie 8 I.<br />

2. Pharmakognosie (auch für Pharmazeuten) 3 I.<br />

3. Kin<strong>de</strong>rkrankheiten mit Ambulatorium (ausseror<strong>de</strong>ntlich) . . 3 I. & II.<br />

4. Arzneimittellehre und Rezeptirkun<strong>de</strong><br />

b. Mayrhofer, Professor <strong>de</strong>r Geburtshülfe.<br />

10 II.<br />

1. Theoretische Geburtshülfe für Hebammen 5 I.<br />

2. w y, „ Stu<strong>de</strong>nten 5<br />

3. Praktischer Unterricht und Uebung am Phantomen . . . 6<br />

II.<br />

II.<br />

e. Veterinärkun<strong>de</strong> (supplirt) 3 II.<br />

III. Jahrgang.<br />

a. Fischer, Professor <strong>de</strong>r Chirurgie und Augenheilkun<strong>de</strong>.<br />

1. Chirurgisch-klinischer Unterricht 5 I.All.<br />

2. Spezielle chirurgische Pathologie 5 LAU.<br />

3. Operations- und Instrumentenlehre 2 I.<br />

4. Chirurgische Verbandlehre 2 II.<br />

5. Augenheilkun<strong>de</strong> 5 II.<br />

6. Zahnheilkun<strong>de</strong><br />

b. Koerner, Professor <strong>de</strong>r speziellen Pathologie, Therapie und medizinischen<br />

Klinik.<br />

1. Spezielle Pathologie, Therapie und medizinisch - klinischer<br />

1 II.<br />

Unterricht 10 I.All.<br />

2. Syphilitische Krankheiten (ausseror<strong>de</strong>ntJich)<br />

e. Dantscher.<br />

2 H<br />

Gerichtliche Medizin 5 !•


— 346 —<br />

§ 202.<br />

Die grösste Verän<strong>de</strong>rung ergab sich nach <strong>de</strong>m Jahre 1848 in <strong>de</strong>r philosophischen<br />

Facultät. Sie hörte in ihrer frühern Bestimmung — Erlernung <strong>de</strong>r je<strong>de</strong>m<br />

gebil<strong>de</strong>ten Manne zustehen<strong>de</strong>n Kenntnisse, nach welchen man erst zu <strong>de</strong>n höheren<br />

Facultäten übertreten könnte — ganz auf und wur<strong>de</strong> nun ein abgeschlossenes Studium<br />

für einige Hauptwissenschaften allgemeiner Art, in welchen man sich zu einer<br />

Vollkommenheit sollte ausbil<strong>de</strong>n können. — Die früheren philosophischen Fächer<br />

gingen theilweise in das Gymnasium über, welches daher um zwei Jahrgänge auch<br />

zur Erlernung <strong>de</strong>r Elemente jener Fächer erweitert wur<strong>de</strong>. Zum philosophischen<br />

Doctorgra<strong>de</strong> wird ein philosophisches Studium von drei Jahren gefor<strong>de</strong>rt. Im Jahre<br />

1850 wur<strong>de</strong> die Kanzel <strong>de</strong>r Religionslehre aufgehoben und die Facultät zählte nur<br />

mehr sechs or<strong>de</strong>ntliche Professoren — für Philologie, Mathes, Physik, Geschichte,<br />

Philosophie und Naturgeschichte J ), aber dazu auch Lehrer <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen und italienischen,<br />

<strong>de</strong>r französischen, ja englischen Sprache und <strong>de</strong>s Turnens 2 ); allein nach und<br />

nach stieg die Zahl <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Professoren auf eilf, in<strong>de</strong>m die Kanzel <strong>de</strong>r<br />

Chemie dazu kam, die Geschichte zwei Professoren erhielt und die Kanzeln <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utschen und italienischen Sprache ebenfalls mit or<strong>de</strong>ntlichen Professoren besetzt<br />

wur<strong>de</strong>n 3 ). Zeitweilig wur<strong>de</strong> auch Stenographie gelehrt, <strong>de</strong>r Unterricht in <strong>de</strong>r englischen<br />

Sprache ging aber wie<strong>de</strong>r ein.<br />

Der Gehalt <strong>de</strong>r Professoren wur<strong>de</strong> jenem <strong>de</strong>r staatswissonschaftlichen Professoren<br />

mit 1000 fl. und Zulage von 200 fl. nach je zehnjähriger Professur gleichgestellt.<br />

Die Facultät behielt dabei nicht bloss ihre früheren Kabinoto mit ihren Dotationen,<br />

und zwar für Naturgeschichte und Physik nun unabhängig von <strong>de</strong>m medizinischen<br />

Studium, da im Jahre 1856 die Kabinete geschie<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Medizin die<br />

<strong>de</strong>r Philosophie min<strong>de</strong>r notwendigen Instrumente etc. überlassen wur<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn<br />

erhielt auch im Jahre 1850 eine Vergrösserung <strong>de</strong>s botanischen Gartens durch die<br />

Verbindung <strong>de</strong>s theresianischen Gartens, für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Studienfond <strong>de</strong>n Miethzins<br />

bezahlte; ferner nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 8. Jänner 1856 ein auf<br />

7446 fl. veranschlagtes Glashaus, um welches in frühern Zeiten vergeblich angesucht<br />

wor<strong>de</strong>n war und im Jahre 1856 einen Treibkasten.<br />

1) Die Professoren waren Scheuach, Boehm, Baumgarten, Alb. Jäger, Für und<br />

Fuchs. Hai<strong>de</strong>gger als Professor <strong>de</strong>r Religion ging in die Seelsorge.<br />

2) Diese waren Nowotny, Billau<strong>de</strong>t, Duffy, Dobrowich. Vom Studienfon<strong>de</strong> hatte<br />

nur <strong>de</strong>r erste, von <strong>de</strong>n Stän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r letzte seine Besoldung, die zwei An<strong>de</strong>rn lehrten<br />

um Kollegiengeld.<br />

3) Im Jahre 1860 waren die Professoren Wildauer, Baumgarteu, Waltershofen,<br />

Olax, Fieker, Kopetzky, Schenkl, Occioni, Hlasiwetz und Pichler als Supplent für Naturgeschichte<br />

für <strong>de</strong>n abgehen<strong>de</strong>n Koehler, und dazu bestand ein Privatdocent — Huber<br />

für Geschichte. Zur Naturgeschichte kam nämlich Koehler statt <strong>de</strong>s zum Polytechnikum<br />

nach Wien im Jahre 1850 beför<strong>de</strong>rten Fuchs bis 1859; statt <strong>de</strong>s im Jahre 18oi<br />

an die Universität Wien beför<strong>de</strong>rten Jäger kamen Fieker von Bonn und Glax von Wien:<br />

die Mathematik übernahm statt <strong>de</strong>s zur Sternwarte nach Prag beför<strong>de</strong>rten Boehm im<br />

Jahre 1853 Baumgarten und für ihn die Physik v. Walte¥shofen; zu Flir kam 1«51<br />

Kopetzky und im Jahre 1853, wo ersterer von Innsbruck schon abgegangen war, auch<br />

noch als ausseror<strong>de</strong>ntlicher Professor Malecky, und nach <strong>de</strong>ssen Abgang im Jahre 18<br />

als or<strong>de</strong>ntlicher Professor <strong>de</strong>r klassischen Philologie Schenkl; für die italienische Sprache<br />

und Literatur wur<strong>de</strong> im Jahre 1854 Occioni als or<strong>de</strong>ntlicher Professor aufgestellt «na<br />

Hlasiwetz wur<strong>de</strong> schon im Jahre 1851 ausseror<strong>de</strong>ntlicher und im folgen<strong>de</strong>n Jahre or<strong>de</strong>n -<br />

licher Professor <strong>de</strong>r Chemie. Auf Schenach, <strong>de</strong>r im Jahre 1857 nach Wien beför<strong>de</strong>rt<br />

wur<strong>de</strong>, folgte Wildauer, und auf das Ableben Nowotny's im Jahre 1859 Zingerle «"»<br />

or<strong>de</strong>ntlicher Professor <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Sprache uud Literatur.


— 347 —<br />

Die Errichtung <strong>de</strong>s pharmazeutischen Studiums kostete, abgesehen von <strong>de</strong>r<br />

Besoldung <strong>de</strong>s neuen Professors dor Chemie, über 8000 fl. zu Präparaten etc. und<br />

for<strong>de</strong>rte noch einen Assistenten und die jährliche Dotation mit 500 fl.<br />

Bei <strong>de</strong>r so grossen Erweiterung <strong>de</strong>s philosophischen Studiums, bei <strong>de</strong>r so be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

Vermehrung <strong>de</strong>r Professoren und <strong>de</strong>s Aufwan<strong>de</strong>s war die kleine Zahl <strong>de</strong>r<br />

Stu<strong>de</strong>nten dieser Faeultät, etwa 15, zu bedauern. Man suchte aber theils die Zahl<br />

<strong>de</strong>r Schüler zu vermehren, thoils die Professoren an<strong>de</strong>rweitig zu beschäftigen.<br />

In ersterer Beziehung wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Juristen zur Pflicht gemacht, das Kollegium<br />

<strong>de</strong>r Moralphilosophie, dann ein geschichtliches Kollegium und insbeson<strong>de</strong>re die<br />

österreichische Geschichte durch ein Semester zu hören; dann wur<strong>de</strong> das neue Fach<br />

<strong>de</strong>r Pharmazeutik (Apothekerkunst) organisirt und <strong>de</strong>r philosophischen Facultät<br />

einverleibt, sohin <strong>de</strong>ren Lehrstoff grosscntheils philosophischen Professoren zugotheilt.<br />

Mit a. h. Entschliessung vom 27. November 1853 wur<strong>de</strong> nämlich angeordnet,<br />

dass die Candidaten dieses Faches im ersten Jahre Experimentalphysik und<br />

Naturgeschichte <strong>de</strong>r drei Reiche, im zweiten Jahre die allgemeine unorganische, organische<br />

und analytische Chemie und Pharmakosie zu hören haben *), welche Fächer<br />

die Professoren <strong>de</strong>r Philosophie lehrten. Endlich haben künftige Gymnasial-Professoren<br />

durch drei Jahre Vorlesungen aus <strong>de</strong>r Philosophie zu besuchen.<br />

In zweiter Beziehung wur<strong>de</strong> eine Commission zur Prüfung <strong>de</strong>r Candidaten für<br />

Gymnasial-Professuren •— grossentheils aus Professoren <strong>de</strong>r Philosophie — zusammengesetzt<br />

2 ). Diese Prüfung besteht in einer Hausaufgabe, durch die sich dor<br />

Candidat überhaupt als gebil<strong>de</strong>t auszuweisen hat, dann aus einer schriftlichen<br />

Clausurprüfung durch 12 Stun<strong>de</strong>n, endlich in einer mündlichen Prüfung, dann<br />

Probevorlesung. Der Candidat macht aber nur für eine <strong>de</strong>r fünf Gymnasial-Lehrkategorien<br />

(Philologie, Geschichte mit Geographie, Mathematik mit Physik, Philosophie,<br />

<strong>de</strong>utsche Sprache) Prüfung und erhält, wenn er genügt, ein ausführliches<br />

Zeugniss <strong>de</strong>r Fähigkeit zur Anstellung, vor <strong>de</strong>r er noch ein Jahr bei einem Gymnasium<br />

praktizirt haben muss.<br />

Dessen ungeachtet blieb die Zahl <strong>de</strong>r Schüler so gering, dass mancher Professor<br />

in manchem Semester gar keinen Schüler hatte, daher auch leicht Urlaub, ja<br />

zu sogenannten gelehrten Reisen noch Unterstützung vom Ministerium erhielt. Doch<br />

ist die Zahl <strong>de</strong>r Schüler im Steigen.<br />

1) Zur Aufnahme in <strong>de</strong>n pharmazeutischen Kurs, <strong>de</strong>r zwei Jahre dauert, wird<br />

gefor<strong>de</strong>rt, dass <strong>de</strong>r Candidat -wenigstens das Untergymnasium (die 4 ersten Gymnasialklassen)<br />

mit erster Fortgangsklasse absolvirt, dann die Pharmakosie nach <strong>de</strong>r Gremialordnung<br />

erlernt und zwei Jahre in einer öffentlichen Apotheke <strong>de</strong>s Inlan<strong>de</strong>s als (Jehülfe<br />

gedient habe. Welche Professoren und in welchen Seinestern etc. .sie die bezüglichen<br />

Fächer geben, sieht man aus <strong>de</strong>n unten in <strong>de</strong>r Note angeführten Lehrgegenstän<strong>de</strong>n.<br />

Zum Magisterium <strong>de</strong>r Pharmazie sind dann drei rigorose Prüfungen vorgeschrieben und<br />

zwar: a. aus Experimentalphysik und Naturgeschichte durch 2 »Stun<strong>de</strong>n vom Professor<br />

<strong>de</strong>r Fächer unter Vorsitz <strong>de</strong>s philosophischen Dekans; b. Bereitung von zwei pharmazeutischen<br />

Präparaten im chemischen Laboratorium vor <strong>de</strong>m Professor <strong>de</strong>r Chemie, <strong>de</strong>m<br />

Direktor <strong>de</strong>s medizinischen Studiums und einem Gaste; c. aus <strong>de</strong>r Pharmakosie — allgemeiner,<br />

unorganischer, organischer, analytischer und pharmazeutischer Chemie und aus'<br />

<strong>de</strong>n Apotheker- und Medizinal-Verordnungen — vor <strong>de</strong>m Direktor <strong>de</strong>r Medizin, <strong>de</strong>m<br />

betreffen<strong>de</strong>n Professor und einem Gaste. — Die Taxe dafür ist 84 fl. 30 kr. (4 fl. <strong>de</strong>m<br />

Direktor <strong>de</strong>r Medizin, 8 fl. für das Diplom, 3 fl. <strong>de</strong>r Universitätskanzlei, das üebrige<br />

<strong>de</strong>n Examinatoren.)<br />

2) Vorstand <strong>de</strong>r Commission war Anfangs Für, dann Schenach, endlich Baumgarten.<br />

Nebst philosophischen Professoren war eine Zeit Jang auch <strong>de</strong>r Gymnasialdirektbr<br />

Sibinger Mitglied <strong>de</strong>r Commission. Sie wird vom h. Aerar remunerirt, die Prüfungstaxe<br />

ist 10 fl. für <strong>de</strong>s Studienfond.


— 348<br />

Zur Veranschaulichung <strong>de</strong>s Lehrsystems und <strong>de</strong>ssen Verän<strong>de</strong>rung mag in <strong>de</strong>r<br />

Note *) die Lehrordnungvom Jahre 1850—51 und 1859—60 stehen.<br />

1) Im Jahre 1850—51 lehrte:<br />

Wochentlieh<br />

Stun<strong>de</strong>n.<br />

et. Flir, Professor <strong>de</strong>r Philologie, klassischen Literatur und Aesthetik.<br />

Semester,<br />

1. Prometheus von Aeschylus 2 I.<br />

2. Parmeni<strong>de</strong>s von Plato 1 I.<br />

3. Geschichte <strong>de</strong>r epischen Poesie <strong>de</strong>r Römer . . . . . . 3 I. & II.<br />

4. Göthe's Faust 1 LA II.<br />

5. Perser <strong>de</strong>s Aeschylus 1 II.<br />

6. Poetik <strong>de</strong>s Aristoteles<br />

b. Schenach, Professor <strong>de</strong>r Philosophie.<br />

2 II.<br />

Geschichte <strong>de</strong>r Philosophie von Kant bis Hegel<br />

e. Boehm, Professor <strong>de</strong>r Mathematik.<br />

4 I. A II.<br />

1. Analytische Geometrie 5 I.<br />

2. Trigonometrie mit praktischen Uebungen 3 II.<br />

3. Höhenmessungen mit <strong>de</strong>m Barometer mit Uebungen<br />

d. Baumgarten, Professor <strong>de</strong>r Physik.<br />

. . 2 II.<br />

1. Magnetismus und Elektrizität 3 I.<br />

2. Elektrische Telegraphie 1 I-<br />

3. Elemente <strong>de</strong>r Differential-Rechnung 4 I.<br />

4. Elemente <strong>de</strong>r Integral-Rechnung 4 "II.<br />

5. Optik mit Demonstrationen<br />

e. Koehler, Professor <strong>de</strong>r Naturgeschichte.<br />

3 II.<br />

1. Mineralogie 5 I.<br />

2. Botanik 3 II.<br />

3. Zoologie 2 II.<br />

4. Chemie mit praktischen Demonstrationen<br />

/. Jäger, Professor <strong>de</strong>r Geschichte — beurlaubt.<br />

5 I. A II.<br />

g. Nowotny, Lehrer <strong>de</strong>r italienischen und <strong>de</strong>utschen Sprache.<br />

1. Italienische Grammatik 3 I.All.<br />

2. Italienische Literatur mit Sprach- und Sprechübungen . . 2 LAU.<br />

3. Deutsche Sprache für italienische Studiren<strong>de</strong> 3 !•<br />

4. Syntax <strong>de</strong>r italienischen Sprache 3 H-<br />

5. Syntax <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Sprache 3 H-<br />

6. Böhmische Sprache<br />

h. Billau<strong>de</strong>t, Lehrer <strong>de</strong>r<br />

1 H.<br />

Französischen Sprache 2 LAU.<br />

t. Hammer. Stenographie 2 I•*:{'<br />

k. Dobrowich. Turnkunst 2—3 LAII.<br />

Im Jahre 1859—60 lehrte:<br />

a. Kopetzky, Professor <strong>de</strong>r Philologie, klassischen Literatur und<br />

Aesthetik.<br />

1. Frie<strong>de</strong> von Aristophanes<br />

2. Einleitung in das Studium <strong>de</strong>r Philologie (für Lehramts-<br />

2 !•<br />

Candidaten) 2 I-<br />

3. Horaz' Ars poetica 2 !•<br />

4. Horaz' O<strong>de</strong>n 2 H-<br />

5. Aristophanes' Wolken 2 "•<br />

6. Ueber die Komödie <strong>de</strong>r Römer — Plautus' Trinummus<br />

b. Sehen kl, Professor <strong>de</strong>r klassischen Philologie.<br />

. 2 H»<br />

1. Vergleichen<strong>de</strong> Formenlehre <strong>de</strong>r griechischen und lateinischen<br />

Sprache 3 }••<br />

2. Isocrates Areopagiticum 1 J"<br />

3. Ovid's Fasti I. und II. Buch 2 j-<br />

4. Demosthenes' Re<strong>de</strong> vom Kranze (für Lehramts-Candidaten) 3 1-<br />

5. Euripi<strong>de</strong>s Me<strong>de</strong>a 3 «•<br />

6. Lateinische Syntax 2 jj-<br />

7. Cicero's Brutus (für Lehramts-Candidaten) 3


— 349 —<br />

Von <strong>de</strong>r Land- und Forstwirtschaft kommt nichts mehr vor; soll sich diess<br />

wohl daraus erklären, dass die Facultät vorzugsweise nur Wissenschaft, nicht prak-<br />

c. Wildauer, Professor <strong>de</strong>r Philosophie.<br />

WochentlichStuü<strong>de</strong>n.<br />

Semester.<br />

1. Metaphysik 3 I.<br />

2. Disputationen über Hauptpunkte <strong>de</strong>rselben 1 I.<br />

3. Aesthetik — allgemeine — <strong>de</strong>r Poesie etc 4 I.<br />

4. Praktische Philosophie 5 II.<br />

5. Geschichte <strong>de</strong>r Philosophie von Cartesius bis Hegel . . .<br />

d. Baumgarten, Professer <strong>de</strong>r Mathematik.<br />

3 II.<br />

1. Integral-Rechnung . . . . , 6 I.<br />

4 II.<br />

2. Analytische Geometrie im Raum 2 I.<br />

3. Theorie <strong>de</strong>r Zahlen 4 II.<br />

e. Waltershofen, Professor <strong>de</strong>i Physik.<br />

1. Elementar-Experimentalphysik für Pharmazeuten (I. Cursus) 5 I.<br />

2. Physikalischer Unterricht für Lehramts-Candidaten . . . 2 I.<br />

2 IT<br />

n « n n n . . . i. ix.<br />

3. Populäre Vorträge aus <strong>de</strong>m Gebiete <strong>de</strong>r Physik . . . . 1 II.<br />

4. Ueoer die Constanten elektrischer Stromquellen . . . . 1 II.<br />

/. K o e h 1 e r, Professor <strong>de</strong>r Naturgeschichte — beurlaubt, für ihn<br />

Pichler als Supplent.<br />

1. Naturgeschichte, Mineralogie. I zugleich für Phar- 5 I.<br />

2. „ Botanik und Zoologie. J mazeuten, I. Curs. 10 II.<br />

3. Paläontologie mit Rücksicht auf Geognosie<br />

g. Ficker, Professor <strong>de</strong>r allgemeinen Geschichte.<br />

2 I.<br />

1. Geschichte <strong>de</strong>s Mittelalters 4 I.<br />

2. Anleitung zur quellenmässigen Bearbeitung <strong>de</strong>r Geschichte<br />

3 II.<br />

für Lehramts-Candidaten 2 I.<br />

Dessgleichen , • 1 II.<br />

3. Colloquien über einzelne Punkte <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Verfassungsgeschichte<br />

h. G1 a x, Professor <strong>de</strong>r österreichischen Geschichte.<br />

1 II.<br />

Oesterreichische Geschichte G I.<br />

i. Hlasiwetz, Professor <strong>de</strong>r Chemie.<br />

4 II.<br />

1. Chemie <strong>de</strong>r unorganischen Verbindungen 5 I.<br />

2. „ „ organischen „ 5 II.<br />

3. Pharmazeutische Chemie . . 5 I.<br />

„ 3 II.<br />

4. Analytisch-praktische Uebungen im Laboratorium,<br />

7 Stun<strong>de</strong>n.<br />

täglich<br />

h. Zingerle, Professor <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Sprache und Literatur.<br />

1. Ueber Zeitgedichte Walther's von <strong>de</strong>r Vogelwei<strong>de</strong> . . . 2 I.<br />

2. Die <strong>de</strong>utschen Burgen und das Leben auf <strong>de</strong>nselben im<br />

Mittelalter 1 I<br />

3. Gothische Bau- und Formenlehre<br />

„ „ „<br />

3<br />

2<br />

I.<br />

II.<br />

4. Schiller's Leben und Wirken 2 II.<br />

5. Hartmann's von Aue: armer Heinrich<br />

l. Privatdocent Huber:.<br />

1 II.<br />

1. Griechische Geschichte<br />

2. Uebungen auf <strong>de</strong>m Gebiete <strong>de</strong>r alten Geschichte für Lehr-<br />

3 II.<br />

amts-Candidatenm.<br />

Billau<strong>de</strong>t, Lehrer <strong>de</strong>r französischen Sprache.<br />

1 H-<br />

Französische Sprache 2 I. & II.<br />

«. Thurner, Lehrer <strong>de</strong>r Turnkunst.<br />

Tnrnkunst 3 o. Occioni, Professor <strong>de</strong>r ital. Sprache und Literatur beurlaubt.<br />

1.&H.


— 350 —<br />

tische Gegenstän<strong>de</strong> zu lehren hat, o<strong>de</strong>r daraus, dass <strong>de</strong>r Professor <strong>de</strong>r Naturgeschichte<br />

zu diesem Fache nicht Freu<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Kenntnisse hatte, o<strong>de</strong>r dazu nicht<br />

angehalten wur<strong>de</strong> ? — Ein entsprechen<strong>de</strong>r Unterricht hierin wäre für Tirol gewiss<br />

wünschenswerth; aber freilich zeigten sich auch in frühern Zeiten wenige Früchte<br />

dieses Unterrichtes.<br />

§ 203.<br />

Im rechts- und staatswissenschaftlichen Studium trat nach <strong>de</strong>m Jahre 1848<br />

völlige Freiheit ohne Prüfung, ohne Collegienzwang, ohne vorgeschriebene Ordnung<br />

<strong>de</strong>r Vorlesungen etc. ein; doch wur<strong>de</strong>n drei Staatsprüfungen o<strong>de</strong>r das juridische<br />

Doctorat zu Anstellungen im Staatsdienste gefor<strong>de</strong>rt. Bald zeigte sich aber die<br />

Notwendigkeit, die Freiheit dieser Studien zu beschränken und eine feste Ordnung<br />

einzuführen. Diess geschah mit <strong>de</strong>n Ministerial-Erlässen vom 2. Oktober 1855<br />

(a. h. Entschliessung vom 25. September 1855) und 5. November 1857, welche<br />

folgen<strong>de</strong> wesentliche Bestimmungen enthalten.<br />

I. Das staatswissenschaftliche Studium dauert 8 Semester; ein Semester 41/2<br />

Monate, vom 1. Oktober bis 31. Juli jährlich; die Ferialtage unter <strong>de</strong>m Jahre<br />

dürfen zusammen nicht über 1 Monat betragen.<br />

II. Lehrgegenstän<strong>de</strong> sind im<br />

1. Jahre: Deutsche Keichs- und Rechtsgeschichte und römisches Recht sammt<br />

<strong>de</strong>r Geschichte <strong>de</strong>sselben durch bei<strong>de</strong> Seinester.<br />

2. Jahre: Gemeines <strong>de</strong>utsches Privatrecht im Wintersemester (frei, jedoch<br />

dringend empfohlen), Eechtsphilosophie o<strong>de</strong>r Encyklopädie <strong>de</strong>r Rechtswissenschaften<br />

im Sommersemester, kanonisches Recht in bei<strong>de</strong>n Semestern o<strong>de</strong>r in einem<br />

Semester 8 wöchentliche Stun<strong>de</strong>n.<br />

3. Jahre: Bürgerliches Recht in bei<strong>de</strong>n Semestern, österreichisches Strafrecht<br />

im Wintersemester und politische Wissenschaften in bei<strong>de</strong>n Semestern, österreichischer<br />

Strafprozess im Sommersemester.<br />

4. Jahre: Oesterreichischer Civilprozess nebst Verfahren ausser Streitsachen<br />

durch bei<strong>de</strong> Semester, politische Wissenschaften und Han<strong>de</strong>ls- und Wechselrecht<br />

im Wintersemester, österreichische Statistik im Sommersemester.<br />

5. Jahr. An<strong>de</strong>re Fächer in angemessener Zeit zu hören sind: a. Völkerund<br />

<strong>de</strong>utsches Bun<strong>de</strong>srecht; b. Bergrecht; c. Verwaltungs- und Finanzkun<strong>de</strong>;<br />

d. Practica und Relationen aus <strong>de</strong>m österreichischen Civil- und Strafrecht; e. Lehenrecht<br />

und Particularrecht einzelner Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>ren Geschichte; /. Statistik nicht<br />

österreichischer Staaten; g. gerichtliche Medizin; h. Staats-Rechnungswissenschaft.<br />

— Hiezu kommen noch als Obligatfächer die schon angeführten philosophischen<br />

•— praktische Philosophie, österreichische Geschichte und noch ein geschichtliches<br />

Collegium.<br />

III. Prüfungen. Die drei Staatsprüfungen — schon mit <strong>de</strong>r Einführung<br />

<strong>de</strong>r Lehrfreiheit angeordnet, wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 16. April 1856<br />

dahin geregelt, dass:<br />

a. die rechtshistorische, welche <strong>de</strong>r juridische Dekan bewilliget, im.&. o<strong>de</strong>r<br />

5. Semester das römische und kanonische Recht, <strong>de</strong>utsche Reichs- und<br />

Rechtsgeschichte,<br />

6..die judiciellö — nicht vor <strong>de</strong>n letzten 6 Wochen <strong>de</strong>s 8. Semesters, das<br />

bürgerliche Gesetzbuch, Han<strong>de</strong>l- und Wechselrecht, gerichtliches Verfahren<br />

in und ausser Streitsachen, Stiafrecht und Strafprozess, endlich<br />

c. die staatswissenschaftliche nach vollen<strong>de</strong>tem Studien - Quadriennium die


— 351 —<br />

österreichische Statistik, Nationalökonomie, Finanzwissenschaft umfasst<br />

und bei <strong>de</strong>r judiciellen und staatswissenschaftlichen Prüfung auch die<br />

wichtigsten Thatsachen <strong>de</strong>r österreichischen Geschichte, und die wichtigsten<br />

politischen und Finanzgesetze nicht unberücksichtigt bleiben.<br />

Je<strong>de</strong> Prüfung wird wie früher vor einer Commission, bestehend aus Vorstand<br />

und Examinatoren, mündlich und öffentlich, jedoch mit geheimer Berathung über<br />

das Eesultat, vorgenommen. Die Glie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Commission ernennt das Ministerium<br />

— aus Professoren, aber auch aus Advokaten, Notaren, Beamten. Der Vorstand<br />

<strong>de</strong>r rechtshistorischen ist zugleich Examinator. Die zwei letztern Prüfungen bewilligt<br />

<strong>de</strong>r Vorstand. Bei einhelliger Approbation wird über Auszeichnung in einzelnen<br />

Fächern votirt. Eine einmalige Wie<strong>de</strong>rholung bewilligt <strong>de</strong>r Vorstand. Das Resultat ist<br />

im Prüfungs-Protokolle einzutragen und <strong>de</strong>n Geprüften schriftlich zu bestätigen 1 ).<br />

IV. Das Doctorat wird <strong>de</strong>n zwei letzten Staatsprüfungen gleich gehalten und<br />

for<strong>de</strong>rt wie die letzte Staatsprüfung das Absolutorium <strong>de</strong>s rechts- und staatswissenschaftlichen<br />

Studiums, welches nach <strong>de</strong>r Ministerialverordnung vom 3. April 1856<br />

mit bestimmten Rubriken über Semester zu Semester vom Dekan mit <strong>de</strong>r Unterschrift<br />

auch <strong>de</strong>s Universitäts-Rektors ausgefertigt wird und auch zur Staatsamts-<br />

Praxis nothwendig ist. Das Doctorat for<strong>de</strong>rt drei rigerose Prüfungen: a. über<br />

römisches und <strong>de</strong>utsches, kanonisches und Lohen-Recht, b. über Völkerrecht, politische<br />

Oekonomie und Rechtsphilosophie, c. über österreichisches Civil- und Strafrecht<br />

und Prozesse. Aus einem Fache prüft nur Ein, höchstens ein zweiter Professor,<br />

dieser nach Senium 2 ). Für je<strong>de</strong>s Rigerosum zahlt <strong>de</strong>r Candidat 38 fl. Die<br />

Promotion kostet 67 fl. 3 )<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Professoren wur<strong>de</strong> an <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität<br />

nur um einen o<strong>de</strong>r zwei Professoren vermehrt; allein es kamen ausseror<strong>de</strong>ntliche<br />

Professoren und Privatdocenten hinzu, <strong>de</strong>ren Zahl sich nicht gleich blieb.<br />

Als neue or<strong>de</strong>ntliche Professoren traten in <strong>de</strong>n zehn Jahren neun ein 4 ); für<br />

1) Die Taxe ist für je<strong>de</strong> Prüfung 8 fl.; für halb vom Collegiengeld (§ 206) Befreite<br />

4 fl., für ganz Befreite keine (auf eine beson<strong>de</strong>re Ministeriälbewilligung zu einer<br />

schriftlichen und mündlichen Prüfung für Privatisten 24 fl ) zur Vertheilung unter die<br />

Prüfungsglie<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n Vorstand.<br />

2) So nach <strong>de</strong>m Gesetze; hier aber soll bisher noch immer die frühere Vorschrift<br />

mit vier rigerosen Prüfungen und über die früher dazu bestimmten Fächer gehalten<br />

wer<strong>de</strong>n, was doch son<strong>de</strong>rbar wäre.<br />

3) Bei je<strong>de</strong>r Prüfung erhält <strong>de</strong>r Dekan 9 fl., je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r vier o<strong>de</strong>r fünf prüfen<strong>de</strong>m<br />

Professoren 4 fl. 30 kr.; Aktuar, Pe<strong>de</strong>ll und Thorsteher je 1 fl. Der allenfällige Ueberrest<br />

fällt <strong>de</strong>m Studienfon<strong>de</strong> zu. Bei <strong>de</strong>r Promotion erhält <strong>de</strong>r Dekan ',) fl.. <strong>de</strong>r Proniotor<br />

13 fl, <strong>de</strong>r Rektor und je<strong>de</strong>r gegenwärtige Professor <strong>de</strong>r Facultät 4 11. 30 kr.; <strong>de</strong>r<br />

Aktuar für Diplom 14 fl., <strong>de</strong>r Pe<strong>de</strong>ll ] fl., <strong>de</strong>r Thorsteher 30 kr. Der allenfällige<br />

Ueberschuss (wegen Abgang eines Professors etc.) wird zur Bildung eines eigenen Universitäts-Kanzleifonds<br />

verwen<strong>de</strong>t.<br />

4) Nämlich im Jahre 1849 Phillips für Kirchenrecht und Kechtsgeschichte, <strong>de</strong>m<br />

nach <strong>de</strong>ssen Beför<strong>de</strong>rung nach Wien im Jahre 1852 Freiherr v. Moy folgte; Beidtel im<br />

Jahre 1850 für Lehen-. Han<strong>de</strong>ls- und Wechselrecht, da Theser zum römischen Rechte<br />

überging; im Jahre 1851 Schuler, <strong>de</strong>r schon im Jahre 1849 als ausseror<strong>de</strong>ntlicher Professor<br />

angestellt wur<strong>de</strong>, für Rechtsphilosophie und österreichisches Strafrecht; im Jahre<br />

1853 Zielonacki als zweiter Professor für das römische Recht, <strong>de</strong>r im Jahre 1855 nach<br />

Prag abging; im Jahre 1855 Michel von Olmütz als zweiter Professor für das bürgerliche<br />

Recht; im Jahre 1855 Maasen als ausseror<strong>de</strong>ntlicher Professor für das römische<br />

Recht, <strong>de</strong>r 1858 or<strong>de</strong>ntlicher Professor wur<strong>de</strong>; im Jahre 1858 nach Prokner's Pensionirung<br />

und MicheFs Abgang nach Graz Pfaundler; endlich im Jahr 18G0 Kleinschrod als<br />

or<strong>de</strong>ntlicher Professor <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Civilprozesses und römischen Rechtes. Im Jahre<br />

1860 ging auch Maasen nach Graz ab.


— 352 ——•<br />

das <strong>de</strong>utsche Privatrecht bestand seit 1856 ein Privatdocent *), <strong>de</strong>r im Jahre 1858<br />

ausseror<strong>de</strong>ntlicher Professor wur<strong>de</strong>; seit 1851 bestan<strong>de</strong>n auch Privatdocenten für<br />

das Bergrecht und die Buchhaltung 2 ) und im Jahre 1859 auch über das römische<br />

Kecht 3 ); seit 1856 wur<strong>de</strong>n Vorträge über gerichtliche Medizin gegeben 4 ).<br />

Der Gehalt <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Professoren ist 1000 fl. mit Vorrückung um<br />

200 fl. nach je 10 Lehrjahren; Einzelne, z. B. Baron Moy, sind nach beson<strong>de</strong>rn<br />

Verträgen mit höhern Gehalten angestellt; dazu kommen die Collegiengel<strong>de</strong>r und<br />

Promotions-Emolumenten, so dass ein Dekan dieser Pacultät in einem Jahre auf<br />

ein Gesammterträgniss von 5000 fl. kam. Die Privatdocenten wer<strong>de</strong>n grösstentheils<br />

systematisch remunerirt.<br />

Vorstand <strong>de</strong>r rechtshistorischen Staatsprüfung war Prokner, dann Schuler,<br />

dann Baron Moy; Vorstand <strong>de</strong>r judiziellen Rapp, dann Hofrath und Oberstaatsanwalt<br />

Hasslwanter; <strong>de</strong>r Vorstand <strong>de</strong>r staatswissenschaftlichen blieb Hofrath Ebner.<br />

Di« Promotionen zum Doctorate waren in <strong>de</strong>n ersten Jahren sehr zahlreich,<br />

so dass das Ministerium vom Jahre 1853 bis 1857 einen Ministerial-Commissär<br />

für dieselben in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Hofraths v. Ebner, dann <strong>de</strong>s Oberlan<strong>de</strong>sgerichtsrathes<br />

Kiechl aufzustellen fand. Auch wur<strong>de</strong> unter <strong>de</strong>m 25. Dezember 1856 vom<br />

h. Ministerium aufgetragen, die rigerosen Prüfungen nur in <strong>de</strong>utscher Sprache vorzunehmen,<br />

da ßigerosanten die nicht vollständige Kenntniss <strong>de</strong>r italienischen Sprache<br />

bei einigen Examinatoren zu ihrem Vortheile benützt hatten, was später wie<strong>de</strong>r gemil<strong>de</strong>rt<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n blieb beiläufig wie früher.<br />

Zur Vergleichung <strong>de</strong>r Studien-Einrichtung mag auch hier in <strong>de</strong>r Note ein<br />

Auszug <strong>de</strong>r Vorleseordnung vom Jahre 1850—51 und dann 1859—60 stehen 5 ).<br />

1) Oberweis.<br />

2) Ebner und Prosser.<br />

3) Tewes.<br />

4) Vom medizinischen Professor Ritter v. Mayrhofen.<br />

5) Im Jahre 1850—51 lehrte:<br />

Wochentlieh<br />

Stun<strong>de</strong>n.<br />

a. Schüler, Professor <strong>de</strong>r Rechtsphilosophie und <strong>de</strong>s österreichischen<br />

Strafrechts,<br />

S«roester.<br />

1. Rechtsphilosophie 9 I-<br />

2. Oesterreichischer Strafprozess<br />

b. Theser, Professor <strong>de</strong>s Lehen- und römischen Civilrechts,<br />

7 W-<br />

1. Römisches Zivilrecht 5 !.


— 353 —<br />

§ 204.<br />

Eine sehr wichtige Begebenheit dieser Perio<strong>de</strong> ist die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s<br />

theologischen Studiums und zwar an die Jesuiten, nach<strong>de</strong>m es im Jahre 1823 in<br />

Wochent- Semester,<br />

lieh Stun<strong>de</strong>n.<br />

2. Verfassungspolitik, Polizeiwissenschaft, Nationalökonomie und<br />

Finanzwissenschaft 9 j<br />

3. Oesterreichische Statistik 4 n.<br />

4. Oesterreichisches Verfassungsrecht, und Verwaltungsgesetzkun<strong>de</strong><br />

7 II.<br />

5. Steuer- und Kreditswesen (öffentlich) 6 II.<br />

g. Geiger, Professor <strong>de</strong>r Österreichischen Finanzgesetzkun<strong>de</strong>.<br />

1. Finanzgesetzkun<strong>de</strong>, I. Abtheilung 8 I.<br />

,, II- „ 6 II.<br />

2. Tirolisches Grundsteuer-System (öffentlich) 2 II.<br />

h. Ebner, Privatdocent.<br />

Bergrecht 4 II.<br />

i. P r o s s e r, Privatdocent.<br />

Staatsrechnungswissenschaft . . , 4 II.<br />

Im Jahre 1859—60 lehrte:<br />

a. Schul er (starb im I. Semester).<br />

1. Oesterreichisches Strafgesetz 6 I.<br />

2. Encyklopädie <strong>de</strong>r Rechtswissenschaften 4 I.<br />

*. Theser.<br />

1. Institutionen 7 I.<br />

2. Repetitionen über das dingliche (römische] Sachrecht . . 3 I.<br />

3. Pan<strong>de</strong>kten 11 II.<br />

4. Römisch-rechtliches Repetitorium 2 II.<br />

5. Römisches Obligationenrecht . . , 1 II.<br />

c. Moy.<br />

1. Deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte 5 I. <strong>de</strong> II.<br />

2. Canonisches Recht 3 I. & II.<br />

d. Pfaundler, Professor <strong>de</strong>s österreichischen Ciyilrechts.<br />

Oesterreichisches allgemeines Civilrecht 8 I. & II.<br />

«. Beidtel.<br />

1. Civilverfahren in Streitsachen 9 I.<br />

2. „ ausser Streitsachen 5 II.<br />

3. Oesterreichisches Han<strong>de</strong>ls- und Wechselrecht 5 I.<br />

4. Oesterreichische Finauzgesetzkun<strong>de</strong> 5 I.<br />

5. Civilprozess-Practicum (öffentlich) . 1 II.<br />

/. Kerer.<br />

1. Nationalökonomie 4 I.<br />

2. Polizeiwissenschaft . . . 5 I.<br />

3. Theorie <strong>de</strong>r Statistik, Statistik europäischer Staaten . . . 4 I.<br />

n „ „ „ Oesterreich's 4 II.<br />

4. Oesterreichische Verwaltungsgesetzkun<strong>de</strong> 4 I.<br />

» "•<br />

5. Neue österreichische Gewerbsordnung (öffentlich) . . . . l II.<br />

6. Finanzwissenschaft 5 II.<br />

g. Maasen, Professor <strong>de</strong>s römischen Rechts (I. Semester beurlaubt).<br />

Pan<strong>de</strong>kten c W:<br />

h. Kleinschrod, Professor <strong>de</strong>s gemeinen <strong>de</strong>utschen Civilprozesses.<br />

1. Theorie <strong>de</strong>s gerichtlichen Verfahrens in bürgerlichen Streitigkeiten<br />

nach <strong>de</strong>m gemeinen <strong>de</strong>utschen Prozessrecht . . . 5 II.<br />

2. Repetitionen und Practicum <strong>de</strong>r Pan<strong>de</strong>kten 5 II.<br />

3. Exegese <strong>de</strong>s IV. Buchs <strong>de</strong>r Institutionen (öffentlich) . . 1 II.<br />

»'. Oberweis, ausseror<strong>de</strong>ntl. Professor <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Privatrechts.<br />

1. Gemeines <strong>de</strong>utsches Privatrecht 8 I.<br />

2. Vergleichung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen, römischen und österreichischen<br />

Familien- und Erwerbrechts (öffentlich) 2 I.<br />

Probst, Universität. « "


— 354 —<br />

Innsbruck ganz aufgehoben wor<strong>de</strong>n war und die Jesuiten seit <strong>de</strong>m Jahre 1773 von<br />

diesem Fache auch als Exjesuiten entfernt bleiben mussten.<br />

Die Jesuiten, welche zu Innsbruck im Jahre 1838 eingeführt, im Jahre 1848<br />

aufgehoben, im Jahre 1852 aber wie<strong>de</strong>r hergestellt wur<strong>de</strong>n und ihr früheres Lokal<br />

erwarben, erhielten im Jahre 1852 keine öffentliche Studien-Anstalt, ja nicht einmal<br />

ein Konvikt zu versehen. An<strong>de</strong>rswo wur<strong>de</strong>n ihnen aber so viele Gymnasien<br />

anvertraut, dass sie aus Mangel tauglicher Subjekte <strong>de</strong>rgleichen Lehranstalten nicht<br />

mehr übernehmen konnten. Der Unterrichtsminister wollte nun ihren Wirkungskreis<br />

dadurch erweitern und <strong>de</strong>r Beschränktheit ihrer Sustentations-Mittel dadurch<br />

aufhelfen, dass er ihnen in Innsbruck, wo sie für die Studiren<strong>de</strong>n ihrer Gesellschaft<br />

ohnehin die Theologie lehrten, das theologische Studium an <strong>de</strong>r Universität gegen<br />

<strong>de</strong>n Pauschalbetrag jährlicher 8000 11. aus <strong>de</strong>m Studienfon<strong>de</strong> antrug '). Der Antrag<br />

wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 4. November 1857 genehmiget. Die<br />

Einführung <strong>de</strong>r theologischen Facultät erfolgte unter <strong>de</strong>m 16. November 1857<br />

durch ein feierliches vom Jesuiten-Provinzial in <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Kirche gehaltenes<br />

Hochamt, nach welchem die neuen Professoren <strong>de</strong>r Theologie das katholische<br />

Glaubensbekenntniss nach <strong>de</strong>r Formel <strong>de</strong>s Trientner Konzils vor <strong>de</strong>m Provinzial am<br />

Altare ablegten. Darauf hielt <strong>de</strong>r Universitäts-Eektor (Baron Moy) in <strong>de</strong>r Universitäts-Aula<br />

eine Re<strong>de</strong>, auf die <strong>de</strong>r Jesuiten-Provinzial ebenfalls eine solche hielt, in<br />

welcher <strong>de</strong>rselbe insbeson<strong>de</strong>re das tiefe Studium <strong>de</strong>r Jesuiten und die ihnen von <strong>de</strong>n<br />

Päpsten ertheilte Macht, zu theologischen aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n zu beför<strong>de</strong>rn, betonte<br />

2 ). Der Feierlichkeit wohnte <strong>de</strong>r Erzherzog Statthalter mit seinen Räthen und<br />

eine Menge angesehener Personen <strong>de</strong>r Stadt bei.<br />

Die Jesuiten stellen ihre Professoren wie<strong>de</strong>r, wie früher, ohne Prüfung von<br />

Seite <strong>de</strong>r Regierung und ohne politische Genehmigung an und lehren nach ihrem<br />

eigenen Plan. Nach <strong>de</strong>r öffentlichen Bekanntgebung dauert ihr theolgisches Studium<br />

drei Jahre, in welchem vorzüglich Dogmatik (in allen drei Jahren zusammen<br />

wöchentlich 29 Stun<strong>de</strong>n) vertreten ist 3 ), was jedoch in an<strong>de</strong>rn Jahren nicht immer<br />

Wochent- Semester,<br />

lieh Stun<strong>de</strong>n.<br />

3. Geschichte <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Staatsrechts 2 U.<br />

4. Geschichte <strong>de</strong>r tirolischen Rechtsquellen 2 H.<br />

5. Vergleichung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen, römischen und österreichischen<br />

Sachrechts 2 Hl.<br />

Mayrhofen, Privatdocent.<br />

Gerichtliche Medizin 5 1&]I '<br />

l. Ebner (Lan<strong>de</strong>sgerichtsrath) Privatdocent.<br />

Oesterreichisches Bergrecht (nebst Waldverhältnissen und Forstgesetzen)<br />

4 I. «v-<br />

•«. Prosser (Staatsbuchhaltungs-Offizial) Privatdocent.<br />

Staatsrechnungswissenschaft £> I. * »•<br />

«. Tewes, Doctor <strong>de</strong>r Rechte, Privatdocent.<br />

1. Geschichte <strong>de</strong>r Institutionen <strong>de</strong>s römischen Rechtes . . . 6 *•<br />

2. Examinatorien aus <strong>de</strong>r römischen Rechtsgeschichte und<br />

Pan<strong>de</strong>kten 3 '•<br />

3. Ueber <strong>de</strong>n römischen C'irilprozess (öffentlich) 2 '•<br />

4. Vorträge über römisches Recht etc 2 H«<br />

1) Nach <strong>de</strong>r Erzählung <strong>de</strong>s damaligen Jesuiten-Provinzials in Oesterreich.<br />

2.) Bei<strong>de</strong> Re<strong>de</strong>n sind wie<strong>de</strong>rholt in <strong>de</strong>n periodischen Schriften jenes Jahres gedruckt.<br />

.3) Es wur<strong>de</strong> gelehrt im<br />

I. Jahre:<br />

l. Theologische Einleitung . . . . . . 4 Stun<strong>de</strong>n wöchentlich.


— 355 —<br />

gleich blieb. Direktor <strong>de</strong>s Studiums ist <strong>de</strong>r jeweilige Kektor <strong>de</strong>s Collegiums <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft. Die Professoren wer<strong>de</strong>n auch nach <strong>de</strong>m Turnus <strong>de</strong>r Facultäten zu<br />

Rektoren <strong>de</strong>r Universität gewählt, was bei <strong>de</strong>m früheren Bestehen <strong>de</strong>r Jesuiten niemals<br />

<strong>de</strong>r Fall war. lieber Ertheiluug <strong>de</strong>r theologischen Wür<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Universität<br />

soll noch verhan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Die Zahl <strong>de</strong>r Professoren ist acht.<br />

Mit Ausnahme <strong>de</strong>r vorzüglich berücksichtigten Dogmatik ist <strong>de</strong>r Studienplan<br />

<strong>de</strong>r Jesuiten bezüglich <strong>de</strong>r Fächer doch so ziemlich <strong>de</strong>m seit <strong>de</strong>m 1780ger Jahre<br />

bestan<strong>de</strong>nen Plane <strong>de</strong>s theologischen Studiums in Oesterreich nachgebil<strong>de</strong>t, weicht<br />

jedoch von <strong>de</strong>m sowohl an Universitäten als an bischöflichen theologischen Lehranstalten<br />

bestehen<strong>de</strong>n Plane ab 1 ). Sie halten, wie an bischöflichen Lehranstalten,<br />

2. Dogmatik 9 Stun<strong>de</strong>n wöchentlich.<br />

3. Einleitung in das alte Testament . 3 ,. ,.<br />

4. Kirchengeschichte 3 ,, „<br />

5. Hebräische Sprache 3 ,. ,.<br />

II. Jahre:<br />

1. Dogmatik 10 „ „<br />

2. Einleitung in das neue Testament . 5 ,, „<br />

3. Biblische Hermeneutik ^ « v><br />

4. Kirchenrecht 3 „ „<br />

5. Kirchengeschichte 3 .,<br />

III. Jahre:<br />

1. Dogmatik 10 ,, .,<br />

2. Moral 5 ,, „<br />

3. Biblische Exegese 4 .,<br />

4. Methodik und Katechetik . . . . 3 „ .,<br />

Im Jahre 1859—60 wur<strong>de</strong>n die Vorlesungen in <strong>de</strong>r gedruckten Ordnung so angegeben<br />

:<br />

AVooliont- Semester,<br />

lieh Stun<strong>de</strong>n.<br />

(i. W el J.s ch eil er lehrt:<br />

1. Theologia fundameutalis '. . . . 4 I.<br />

2. „ dogmatica 5 I. & II<br />

b. Harter:<br />

Theologia dogmatica 5 I.&1I.<br />

c. Jung:<br />

Theologia moralis et pastoralis 5 I. AII.<br />

d. Tuzer:<br />

1. Hermeneutica biblira 3 [.<br />

2. Exegesis in pericopas selectas ex Epp. apost 4 [.<br />

3. Lingua hebraeica 2 I. & ]i<br />

4. Exegesis in Valicinia Messiae selecta 4 fl.<br />

t. Wenig:<br />

1. Introductio in 1. 1. Novi Test '.', J.<br />

2. Lingua syriaca et ohal<strong>de</strong>ica 2 I. i 11.<br />

?>. Archaeologia bibliea '.'• II.<br />

f. Staffier, 2''° semestri. Nilles snpplens.<br />

Jus canoniciini 3 I.&.II.<br />

(f. .1 u n gm a n n:<br />

Catechetica et Eloquentia sacra ?> T. «t II.<br />

h. Kobler:<br />

Kirchengeschichte . ' 3 T. & II.<br />

Man wird hier manche Verän<strong>de</strong>rungen vom Plane <strong>de</strong>s Jahres 1857 bemerken.<br />

1) Der vor <strong>de</strong>m Jahre 1848 bestan<strong>de</strong>ne theologische Studienplan befolgte die<br />

Odraung, dass a. die Bibelfächer und Kirchengeschichte (hl. Schrift und Tradition) als<br />

Quellen vorausgeschickt, 6. dann Dogmatik und Moral als Inhalt <strong>de</strong>r katholischen Keligionslehre<br />

vorgetragen, e. endlich <strong>de</strong>ren Anwendung in <strong>de</strong>r Seelsorge durch Pastoral etc.<br />

und auch Kirchenrecht gezeigt wur<strong>de</strong>. — Die Versammlung <strong>de</strong>r Bischöfe zu Wien im<br />

Jahre 1849 kam bekanntlich über einen Studienplan überein, nach welchem n. im ersten<br />

23*


— 356 —<br />

Prüfungen aus <strong>de</strong>n einzelnen Fächern, und dazu noch öfter Disputationen. Das<br />

Kirchenrecht geben sie abgeson<strong>de</strong>rt von <strong>de</strong>m im staatsrechtlichen Studium gelehrten<br />

kanonischen Eechte.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Studireii<strong>de</strong>n stieg bisher mit Einschluss jener aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Jesu nicht über 60, und <strong>de</strong>r grösste Theil <strong>de</strong>rselben befin<strong>de</strong>t sich — insofern<br />

sie nicht Jesuiten sind, in <strong>de</strong>m bei <strong>de</strong>m Collegium bestehen<strong>de</strong>n Konvikte für<br />

Theologen. Die Studiren<strong>de</strong>n sind meistens Auslän<strong>de</strong>r, von <strong>de</strong>n tirolischen Diözesantheologen<br />

befin<strong>de</strong>t sich kaum Einer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r An<strong>de</strong>re dort; Mehrere sind aus Stiften.<br />

So unbeschränkt war das theologische Studium an <strong>de</strong>r Universität <strong>de</strong>n Jesuiten<br />

seit <strong>de</strong>m Bestehen <strong>de</strong>r theologischen Facultät niemals überlassen.<br />

§ 205.<br />

Die Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Unterrichtsmetho<strong>de</strong> und in <strong>de</strong>r Weise, sich von <strong>de</strong>r<br />

Auffassung <strong>de</strong>r vorgetragenen Lehre bei <strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n zu überzeugen, ergeben<br />

sich aus <strong>de</strong>n bereits angeführten organischen Anordnungen.<br />

In <strong>de</strong>m medizinisch-chirurgischen Studium fand keine wesentliche Verän<strong>de</strong>rung<br />

statt, aussei* dass die Professoren auch nicht mehr an bestimmte Vorlesebücher<br />

gebun<strong>de</strong>n sind. In <strong>de</strong>r Theologie gingen die Prüfungen fort und kamen Disputationen,<br />

beiläufig wie unter <strong>de</strong>n frühern Professoren aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu, dazu.<br />

— In <strong>de</strong>n zwei an<strong>de</strong>rn Facultäten ist <strong>de</strong>r Vortrag we<strong>de</strong>r an bestimmte Vorlesebücher<br />

gebun<strong>de</strong>n, noch durch förmliche Prüfungen von Semester zu Semester <strong>de</strong>r<br />

Ausweis über die angeeigneten Lehren gefor<strong>de</strong>rt, jedoch <strong>de</strong>n Professoren empfohlen,<br />

ja aufgetragen, sich durch Colloquien, Disputationen, ja schriftliche Arbeiten <strong>de</strong>r<br />

Schüler sich von <strong>de</strong>n Kenntnissen zu überzeugen, ohne dass jedoch allen Schülern<br />

hiezu ein Zwang auferlegt wur<strong>de</strong>. — Für Philosophen gibt es kein als nothwendig<br />

vorgeschriebenes Mittel, sich diese Kenntnisse zu verschaffen, da das philosophische<br />

Doctorat nicht vorgeschrieben ist und bisher äusserst selten — etwa jährlich einmal<br />

vorkommt; doch müssen sich die Pharmazeuten und Lehramts-Candidaten beson<strong>de</strong>rn<br />

strengen Prüfungen unterziehen. Dagegen haben alle Juristen die erste<br />

Staatsprüfung und zu einer kaiserlichen etc. Anstellung auch noch die zwei an<strong>de</strong>rn<br />

Staatsprüfungen zu machen o<strong>de</strong>r das juridische Doctorat zu nehmen. Die Staatsprüfungen<br />

— aus mehreren Fächern zugleich, nach mehreren Studienjahren und<br />

vor Männern, die theilweise, ja bei <strong>de</strong>n höhern Staatsprüfungen grösstentheils nicht<br />

Professoren sind, haben allerdings eine weit höhere Be<strong>de</strong>utung, als die frühern<br />

Semestralprüfungen durch <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Professor.<br />

Die Unterrichtssprache ist nur in <strong>de</strong>r Theologie fast durchgehends lateinisch,<br />

sonst <strong>de</strong>utsch, etwa hie und da mit Ausnahme eines Collegiums in <strong>de</strong>r Philosophie.<br />

In Ertheilung <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Wür<strong>de</strong>n trat in <strong>de</strong>r Medizin für das Magiste-<br />

Jahre allgemeine Dogmatik, 2. Einleitung in die hl. Schrift, 3. Erklärung <strong>de</strong>r hl. Schrift a. T.<br />

nach <strong>de</strong>r Vulgata, 4. hehr.iische Sprache; — b. im zweiten Jahre 1. beson<strong>de</strong>re Dogmatik,<br />

2. Erklärung <strong>de</strong>r hl. Schrift n. T. nach <strong>de</strong>r Vulgata mit fortlaufen<strong>de</strong>r Rücksicht<br />

auf Begründung <strong>de</strong>r Glaubenslehre, 3. Erklärung <strong>de</strong>s Urtextes; — e. im dritten Jahre<br />

1. Kirchengeschichte mit vorherrschen<strong>de</strong>r Rücksicht auf Dogmen- und Verfassungsgeschichte,<br />

2. Moraltheologie mit beson<strong>de</strong>rer Rücksicht <strong>de</strong>s Beichtvaters; — d. ' m ' ie .r<br />

ten Jahre 1. Pastoraltheologie, 2. Liturgik, 3. geistliche Beredsamkeit, 4. KatechettK<br />

und Unterrichtslehre, 5. Kirchenrecht gegeben wer<strong>de</strong>n soll. — Die theologischen Facultäten<br />

an<strong>de</strong>rer öffentlicher Lehranstalten befolgen <strong>de</strong>r Hauptsache nach <strong>de</strong>n nämlichen<br />

Plan, öfter nur mit noch an<strong>de</strong>rn Fächern, z. B. Decretalen, biblischen Sprachen et^<br />

von eigens dazu aufgestellten Professoren. Selbstverständlich haben nur die Facultäte<br />

das Recht, aka<strong>de</strong>mische theologische Wür<strong>de</strong>n zu ertheileu etc.


— 357 —<br />

rirnn keine Aen<strong>de</strong>rung ein, das theologische Doctorat wur<strong>de</strong> bisher seit <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>reinführung<br />

<strong>de</strong>r Theologie nicht ertheilt; juridische Promotionen aber sind häufig,<br />

da das juridische Doctorat die zwei letzten Staatsprüfungen ersetzt und die Aka<strong>de</strong>miker<br />

natürlich lieber bei ihren Professoren für das Doctorat sich prüfen lassen<br />

wollen, als durch an<strong>de</strong>re Männer bei <strong>de</strong>n Staatsprüfungen, obschon die Kosten für<br />

das Doctorat ungleich höher sind, als für die Staatsprüfungen (vgl. § 203). Eine<br />

Abhandlung und Disputation wird zum Doctorate nicht mehr gefor<strong>de</strong>rt.<br />

Im Jahre 1859 wur<strong>de</strong> auch die Ertheilung <strong>de</strong>s Doctorats aus <strong>de</strong>r Chemie<br />

bewilligt.<br />

§ 206.<br />

Die Studiren<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Facultäten befin<strong>de</strong>n sich mit Ausnahme <strong>de</strong>r medizinischchirurgischen<br />

Schüler in ganz an<strong>de</strong>rn Verhältnissen, als vor <strong>de</strong>m Jahre 1848 o<strong>de</strong>r<br />

vor <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Theologie im Jahre 1823. Die Theologen sind nämlich<br />

ganz <strong>de</strong>n Jesuiten überlassen. Die Verhältnisse <strong>de</strong>r übrigen Aka<strong>de</strong>miker kann man<br />

am besten aus <strong>de</strong>r Verordnung vom 29. September 1850 kennen lernen, <strong>de</strong>ren Abschnitte<br />

von <strong>de</strong>r Inscription <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker, von ausseror<strong>de</strong>ntlichen Zuhörern,<br />

Evi<strong>de</strong>nzhaltung <strong>de</strong>r Hörer, ihren Studien, Besuch <strong>de</strong>r Vorlesungen, Ferien, Abgang<br />

von <strong>de</strong>r Universität, Beschwer<strong>de</strong>zug, Ausnahme für Theologen han<strong>de</strong>ln. Es genüge,<br />

Folgen<strong>de</strong>s anzuführen.<br />

Spätestens 14 Tage nach <strong>de</strong>m Anfang <strong>de</strong>s Studienjahres hat <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker<br />

zur Aufnahme <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Dekane sein Nationale zu übergeben, welches Namen,<br />

Alter, Geburtsort, Keligion, Wohnung, Vater o<strong>de</strong>r Vormund, frühere Studien,<br />

allenfalligen Stipendiengenuss und die Angabe zu enthalten hat, welche Vorlesungen<br />

und bei welchen Docenten er sie hören will. Wenn er noch nicht immatrikulirt<br />

ist, hat er auch die Aufnahmsbelege — Maturitätszeugniss <strong>de</strong>s Gymnasiums o<strong>de</strong>r<br />

Abgangszeugniss von einer an<strong>de</strong>rn Universität — vorzulegen. Der Studiren<strong>de</strong> erhält<br />

dann <strong>de</strong>n vom Kektor und Dekan unterschriebenen Matrikelschein und das<br />

Meldungsbuch in 12 Quartseiten, in welches von Semester zu Semester <strong>de</strong>r gehörte<br />

Lehrgegenstand, Stun<strong>de</strong>nzahl <strong>de</strong>r gehörten Vorlesungen etc. einzutragen sind. Ein<br />

ausseror<strong>de</strong>ntlicher Zuhörer, <strong>de</strong>r zur Aufnahme wenigstens 16 Jahre alt und mit<br />

<strong>de</strong>n gehörigen Kenntnissen ausgerüstet sein muss, erhält statt <strong>de</strong>s Meldungsbuchs<br />

einen Meldungsbogen in Folio zur Eintragung <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Angaben.<br />

Die philosophischen Hörer haben wöchentlich wenigstens 10 Stun<strong>de</strong>n, die<br />

juridischen im Ganzen 20 Stun<strong>de</strong>n, mit Ausnahme <strong>de</strong>s 4. und 8. Semesters mit<br />

12 Stun<strong>de</strong>n, zu hören. — Beschwer<strong>de</strong>n gehen an <strong>de</strong>n Facultäts<strong>de</strong>kan und im<br />

weitern Zuge an <strong>de</strong>n aka<strong>de</strong>mischen Senat und an das Ministerium. Zeugnisse über<br />

Frequentation wer<strong>de</strong>n durch das Meldungsbuch ersotzt, doch erhält ein die Universität<br />

verlassen<strong>de</strong>r Schüler ein Abgangszeugniss, ein absolvirter Jurist aber das<br />

Absolutorium. Je<strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong> erhält nebst <strong>de</strong>m Meldungsbuch auch ein Exemplar<br />

<strong>de</strong>r Disziplinar-Vorschriften, in welchem z. B. Versammlungen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten,<br />

ausser zu gesellschaftlichen Zwecken, Verbindungen unter Stu<strong>de</strong>nten etc. untersagt<br />

wer<strong>de</strong>n. — Für Matrikel, Disziplinar-Vorschriften, Meldungsbuch etc. ist natürlich<br />

eine kleine Abgabe, auch zum Theil wegen Stempels zu entrichten. Eine neue be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

Abgabe <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n, von welcher sie an <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität<br />

in frühem Zeiten — mit Ausnahme <strong>de</strong>r Juristen bis zur ersten Aufhebung <strong>de</strong>r<br />

Universität — frei waren, ist nun nach <strong>de</strong>r a. h. Entschliessung vom 12. Juli 1850<br />

das Collegiengeld, welches in je<strong>de</strong>m Semester wenigstens mit so vielen Gul<strong>de</strong>n zu<br />

entrichten ist, als <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong> wöchentliche Collegien hört. Mit Gehalt angestellte<br />

Professoren haben die Obligatfächer um diesen Betrag zu lehren, Privat-


— 358 —<br />

docenten, auch bezahlte Professoren für Nebenfächer können mehr, aber nicht weniger<br />

for<strong>de</strong>rn, doch muss je<strong>de</strong>r Professor alle dritte Semester ein publicum, d. i. ein<br />

Collegium von 1—2 Stun<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Woche, ohne Entgeld geben *). — Die halbe<br />

o<strong>de</strong>r gänzliche Befreiung vom Collegiengel<strong>de</strong> ertheilt bei ta<strong>de</strong>lloser Aufführung, erwiesener<br />

Dürftigkeit, ausgezeichneten Studien rekurslos das Professoren-Collegium.<br />

Theologen und Schüler <strong>de</strong>s medizinisch-chirurgischen Studiums zahlen kein Collegiengeld.<br />

Die Unterstützung <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten durch Stipendien geht gleichmäßig fort;<br />

hiesige Theologen erhalten keine Stipendien. Der Vorschlag zur Betheilung mit<br />

Stipendien geschieht durch das Professoren-Collegium <strong>de</strong>r Facultäten, für Studiren<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Medizin durch <strong>de</strong>n Direktor <strong>de</strong>s medizinisch-chirurgischen Studiums, die Verleihung<br />

aber durch die Statthaltern.<br />

§ 207.<br />

In <strong>de</strong>n Lokalitäten <strong>de</strong>r Universität ging die doppelte Verän<strong>de</strong>rung vor, dass<br />

das ganze ehemalige Jesuiten-Collegium — sohin auch die in neuerer Zeit mit <strong>de</strong>r<br />

Baudirektion um jährliche 600 fi. vermietheten Käumlichkeiten <strong>de</strong>r Universität überlassen<br />

wur<strong>de</strong>n, da die neu errichtete theologische Facultät und wohl auch die<br />

chemische Kanzel <strong>de</strong>r Philosophie und überhaupt die vermehrten Studienfächer und<br />

Docenten neue Lokalien for<strong>de</strong>rten; — dass aber an<strong>de</strong>rer Seits gleich bei <strong>de</strong>r Erweiterung<br />

<strong>de</strong>s Gymnasiums zu acht Klassen drei Zimmer <strong>de</strong>r Universität und später<br />

bei Errichtung mehrerer Gymnasial-Nebenklassen noch mehrere Bäume <strong>de</strong>m Gymnasium<br />

überlassen wur<strong>de</strong>n.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>s Universitätsfon<strong>de</strong>s blieben im Wesentlichen die frühem Verhältnisse,<br />

nur dass <strong>de</strong>r Aufwand sehr be<strong>de</strong>utend stieg, da er z. B. im Jahre 1847<br />

nur mit 35,366 fl., im Jahre 1857 aber 52,193 fl., sohin um 16,827 fl. mehr<br />

präliminirt wur<strong>de</strong>. — Auch in <strong>de</strong>r Manipulation traten Verän<strong>de</strong>rungen ein, in<strong>de</strong>m<br />

z. B. <strong>de</strong>r Aufwand für die einzelnen Studien-Abtheilungen beson<strong>de</strong>rs ausgewiesen<br />

wor<strong>de</strong>n musste u. s. w. Für Lehrmittel wur<strong>de</strong> be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r Aufwand gemacht, da<br />

das medizinische Studium, wie schon bemerkt wur<strong>de</strong>, von <strong>de</strong>r Philosophie getrennte<br />

Kabinete <strong>de</strong>r Physik und Naturgeschichte und ein eigenes von <strong>de</strong>m philosophischen<br />

verschie<strong>de</strong>nes Laboratorium erhielt 2 ), eine eigene chemische Kanzel mit kostspieligen<br />

Apparaten etc. errichtet, ein neues Glashaus erbaut, <strong>de</strong>r botanische Garten mit<br />

il ui thoresianischen vergrössert und die Dotation für keinen Zweig vermin<strong>de</strong>rt, wohl<br />

aber zum Theil sehr be<strong>de</strong>utend vermehrt wur<strong>de</strong>.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re erhielt auch die Bibliothek einen Zuwachs durch die Wittwe <strong>de</strong>s<br />

Hofraths Jarke, welche <strong>de</strong>ssen Werke — beiläufig 2000 Bän<strong>de</strong> — <strong>de</strong>r Innsbrucker<br />

Bibliothek überliess. Der Minister bewilligte ihr auch wie<strong>de</strong>rholt auf An-<br />

1) In seinem a. u. Vortrage motivirte <strong>de</strong>r Minister das Collegiengeld vorzüglich<br />

mit <strong>de</strong>r Notwendigkeit von Privatlehrern zur Nachbildung von Professoren, ferner durch<br />

die dadurch erhöhte Wichtigkeit <strong>de</strong>r Lehrer in <strong>de</strong>n Augen <strong>de</strong>r Schüler, dann durch <strong>de</strong>n<br />

Vortheil und die Aufmunterung geschickter Professoren. Der Quästor <strong>de</strong>r Universität<br />

hat nach je<strong>de</strong>m Semoster <strong>de</strong>m Senate über das Collegiengeld etc. Kechnung zu stel jf n '<br />

ein fünfprozentiger Ertrag <strong>de</strong>sselben fallt <strong>de</strong>m Studienfon<strong>de</strong> zu, was z. B. im Jahre Io5o<br />

im ersten Semester 107 fl. 49 kr., im zweiten 84 II. 31% kr. betrug. Ueber früheres<br />

Collegiengeld vgl. §§ 31 und 70.<br />

2) Bis nach <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Jesuiten im Jahre 1773 war es nicht möglich,<br />

ein chemisches Laboratorium, vorzüglich wegen <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>sselben zu erhalten; nac<br />

<strong>de</strong>m Jahre 1848 erhielt die Universität allmälig <strong>de</strong>ren drei, — eines für d^"^"<br />

Professor <strong>de</strong>r Chemie, eines für <strong>de</strong>n Professor <strong>de</strong>r Naturgeschichte etc. in <strong>de</strong>r v ' ns0 "<br />

phie, eines endlich für das medizinische Studium.


— 359 —<br />

suchen einzelner Professoren für Bächer ihres Lehrfaches nicht unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> ausseror<strong>de</strong>ntliche<br />

Dotationen. — Im Personale <strong>de</strong>rselben ging die Verän<strong>de</strong>rung vor, dass<br />

im Jahr 1858 <strong>de</strong>r Bibliothekar Scherer pensionirt und <strong>de</strong>r Gymnasiallehrer Zingerle<br />

provisorisch, im Jahre 1859 aber Koegeler von Salzburg — früher schon hier<br />

Bibliotheks-Scriptor — <strong>de</strong>finitiv als Bibliothekar aufgestellt, resp. übersetzt wur<strong>de</strong>.<br />

§ 208.<br />

Wie schon aus <strong>de</strong>m bisher Angeführten sich ergibt, wur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>m Jahre<br />

1848 auch das Verhältniss <strong>de</strong>r Universität zur Regierung wesentlich geän<strong>de</strong>rt.<br />

Der Grundsatz <strong>de</strong>r Lehrfreiheit schaffte die Controle <strong>de</strong>r Professoren durch Direktoren,<br />

durch vorgeschriebene Lehrbücher, Semestralprüfungen ihrer Schüler etc. ab.<br />

Die höchste Lan<strong>de</strong>sregierung, die bis zum Jahre 1854 ohnehin aufhörte und <strong>de</strong>n<br />

Rest ihrer Macht in <strong>de</strong>m Statthalter konzentrirto, und die für Gymnasien und<br />

<strong>de</strong>utsches Schulwesen bis zur Organisirung <strong>de</strong>r Statthalterei eingesetzte Schulbehör<strong>de</strong>,<br />

von <strong>de</strong>r dann nur die zwei Räthe blieben, hatten mit <strong>de</strong>r Universität nichts<br />

zu thun, <strong>de</strong>r Statthaitor selbst aber nur einen sehr geringen Wirkungskreis über<br />

ihren Lehrberuf (§ 199), <strong>de</strong>r auch nach <strong>de</strong>r Organisirung <strong>de</strong>r Statthalterei nicht<br />

erweitert wur<strong>de</strong>. Die Universität steht unmittelbar unter <strong>de</strong>m Ministerium. Die<br />

Berichte über ihr Wirken an <strong>de</strong>n Minister macht die Universität selbst, resp. ihr<br />

Rektor, und <strong>de</strong>r Dekan je<strong>de</strong>r Facultät; in <strong>de</strong>r Provinz steht sie unter keiner unmittelbaren<br />

Aufsicht. Die Kenntnisse <strong>de</strong>s Ministeriums über sie schreiben sich von<br />

ihren Berichten unter Vorlage statistischer Angaben und Protokolle her; aber auch<br />

einzelne Professoren schrieben nicht selten unmittelbar an <strong>de</strong>n Minister. Wie sehr<br />

auch in Innsbruck diese Errungenschaft <strong>de</strong>r Universität das Selbstgefühl <strong>de</strong>r Professoren<br />

erhob, davon wur<strong>de</strong> schon § 198 ein Beispiel bezüglich <strong>de</strong>r Professoren<br />

<strong>de</strong>r Philosophie angeführt. — Eine Auszeichnung ist die Theilnahme <strong>de</strong>s Universitäts-Rektors<br />

am Landtage und eventuell am Reichstage. Rektor Kerer wur<strong>de</strong><br />

Landstand und als solcher für die erste Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Reichstages von 6 Jahren auch<br />

für diesen gewählt.<br />

In Ökonomischer Beziehung blieb das Verhältniss zur Regierung, wie früher,<br />

nur dass auch diessfalls zu Gunsten einzelner Professoren z. B. über Bibliotheks-<br />

Dotationen etc. o<strong>de</strong>r durch unmittelbare Berichte <strong>de</strong>r Facultäten etc. grösserer Aufwand<br />

bewirkt wur<strong>de</strong>.<br />

Mit <strong>de</strong>m Ordinariate stand die Universität in keinerlei Verhältniss. Selbst <strong>de</strong>r<br />

Universitäts-Prediger wur<strong>de</strong> nicht vom Ordinariate aufgestellt. Ob das Ordinariat<br />

durch das Dekanalamt etc. auf irgend eine Art eine Aufsicht übte, ist mir unbekannt.<br />

Die Einführung <strong>de</strong>r theologischen Facultät geschah mit Genehmigung<br />

<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s-Ordinariate. Vor Anstellung eines Professors <strong>de</strong>s Kirchenrechts ist jedoch<br />

<strong>de</strong>r Lokal-Bischof <strong>de</strong> ejus fi<strong>de</strong> et doctrina zu vernehmen. *)<br />

§ 209.<br />

Nach Aufhebung <strong>de</strong>r Jesuiten im Jahre 1848 kehrte für die aka<strong>de</strong>mische<br />

Kirche wie<strong>de</strong>r die frühere Einrichtung zurück (§ 196). Professor Schenach übernahm<br />

das Kirchpropstamt, und nach Aufhebung <strong>de</strong>r Rcligions-Kanzel und sohiuigern<br />

Abtreten <strong>de</strong>s Professors Hai<strong>de</strong>gger hielt Professor Flir die Kanzelvorträge an<br />

Sonn- und Feiertagen, wofür er romunerirt wur<strong>de</strong>. Diese hörten niemals auf. Die<br />

Dotation für die Kirche mussto wie<strong>de</strong>r verrechnet wer<strong>de</strong>n. Allein nach <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

<strong>de</strong>r Jesuiten erhielten sie wio<strong>de</strong>r die Besorgung <strong>de</strong>r Kirche mit <strong>de</strong>r ihnen<br />

i) Litterae arelriep. Vieuii. aij Card. Viale Treli d. d. 18. August 185i.


— 360 —<br />

früher bewilligten Dotation, und nach Flir's Abgang von <strong>de</strong>r Universität besorgten<br />

sie auch die aka<strong>de</strong>mischen Predigten gegen eine Remuneration von jährlich 200 fl.<br />

aus <strong>de</strong>m Studienfon<strong>de</strong>; dafür liegt ihnen die Abhaltung <strong>de</strong>s aka<strong>de</strong>mischen Gottesdienstes<br />

, dann <strong>de</strong>r Aemter am Anfang und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Schuljahres und am Restaurations-Feste,<br />

für verstorbene Professoren etc. ob. Der Gottesdienst in dieser Kirche<br />

kann jedoch nicht als aka<strong>de</strong>mischer Gottesdienst bezeichnet wer<strong>de</strong>n, da die Aka<strong>de</strong>miker<br />

zum Erscheinen bei <strong>de</strong>mselben nicht gehalten sind und darüber keine Controle<br />

besteht; er ist vielmehr in <strong>de</strong>r Regel Gottesdienst für das Publikum <strong>de</strong>r Stadt,<br />

überhaupt, welches daran zahlreichen Antheil nimmt, was auch von <strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Theologie gilt. Nur bei <strong>de</strong>n streng aka<strong>de</strong>mischen Festen erscheinen die<br />

Professoren in corpore, die Schüler aber gewöhnlich nicht zahreich. Die Jesuiten<br />

halten jedoch in <strong>de</strong>r Kirche nicht bloss die erwähnten Gottesdienste, son<strong>de</strong>rn die<br />

kirchlichen Verrichtungen, wie sie in je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rn Kirche gehalten wer<strong>de</strong>n, dann die<br />

Or<strong>de</strong>nsfeste, hören Beicht etc. Die Baulichkeiten <strong>de</strong>r Kirche besorgt <strong>de</strong>r Studienfond,<br />

gleich jenen <strong>de</strong>r Universität etc.<br />

§ 210.<br />

Von einer Auszeichnung <strong>de</strong>r Universität, wie sie — zumal bis zum Jahr 1858<br />

— mit zwei Facultäten bestand, <strong>de</strong>ren Eine in manchem Studienjahre fast mehr<br />

Professoren als Schüler zählte, konnte wohl keine Re<strong>de</strong> sein; doch wur<strong>de</strong> die rechtswissenschaftliche<br />

Facultät wegen <strong>de</strong>r häufig ertheilten Doctorats-Promotionen etwas<br />

mehr besucht (§ 205). Unter <strong>de</strong>n juridischen Professoren hatten Einige literäreh<br />

Ruf, wie Philipps, <strong>de</strong>r von Bayern berufen, aber vor weniger als zwei Jahren an<br />

die Universität zu Wien beför<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>; auch Professor v. Moy, Verfasser mehrerer<br />

Schriften, gibt ein Archiv für Kirchenrecht heraus; Professor Prokner schrieb einzelne<br />

Abhandlungen über Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s bürgerlichen Rechtes, das er seit 1819<br />

an <strong>de</strong>r Universität mit gutem Rufe über seine Kenntnisse gelehrt, und <strong>de</strong>r auch<br />

eine Personalzulago mit <strong>de</strong>m Rathstitel sich erworben hatte, mit welcher er in Ruhe<br />

versetzt wur<strong>de</strong>. Schuler war jedoch publizistischer Schriftsteller. Unter <strong>de</strong>n abgetretenen<br />

philosophischen Professoren war Flir <strong>de</strong>r ausgezeichnetste und seit langer<br />

Zeit eine Zier<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität; er hatte viele beson<strong>de</strong>rs ästhetische und klassische<br />

Kenntnisse und einen guten Vortrag auch als Prediger, wesswegen er einen beson<strong>de</strong>rn<br />

Einfluss auf die Studirendon und grosso Popularität auch in weitem Kreisen<br />

genoss 1 ). Auch Professor Schenach gab eine Metaphysik in <strong>de</strong>n Druck 2 ), wie <strong>de</strong>r<br />

ebenfalls nach Wien übersetzte Albert Jäger — zwar nicht als Professor <strong>de</strong>r Innsbrucker<br />

Universität, wo er nur kurzo Zeit lehrte, mehrere historische Werke veröffentlichte.<br />

Unter <strong>de</strong>n noch lehren<strong>de</strong>n Professoren gilt <strong>de</strong>r von Bonn berufene Ficker,<br />

Verfasser mehrerer historischer Werke, als gediegener Geschichtsforscher — zumal<br />

<strong>de</strong>r Reichsgeschichte, <strong>de</strong>r eine Schule bil<strong>de</strong>t. Auch Hlasiwetz hat als Chemiker<br />

guten Ruf.<br />

Die neu hergestellte theologische Facultät <strong>de</strong>r Jesuiten zog wegen <strong>de</strong>s Rufes<br />

<strong>de</strong>r einst so berühmten und einflussroichen Gesellschaft Jesu manche auswärtige<br />

Candidaten dor Theologie an die Universität, da die Jesuiten sonst nicht nur in<br />

1) Vgl. § 199 Note. Er •wm^<strong>de</strong> seit 1853 zuerst bei <strong>de</strong>m Unterrichtsministerium<br />

mit Beibehaltung seines Professor-Charakters und Gehaltes verwen<strong>de</strong>t, dann nach Rom<br />

als Rektor <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Kirche all' anima versetzt und endlich zum Uditore <strong>de</strong>lla<br />

rota romana beför<strong>de</strong>rt, als welcher er aber am 7. März 1859 starb.<br />

2) Er -wur<strong>de</strong> im Jahre 1857 nach Wien beför<strong>de</strong>rt, wo er im Jahre 1860 atorb.


— 361 —<br />

Oesterreich, son<strong>de</strong>rn in Deutschland kein öffentliches theologisches Studium haben 5<br />

allein die Zeit ihres Wirkens ist noch zu kurz, um über ihre Leistungen schon jetzt<br />

ein bestimmtes Urtheil abgeben zu können; doch nimmt die Theilnahme <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n<br />

an dieser Facultät zu.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Universität stieg jährlich — zumal bis zur<br />

Wie<strong>de</strong>reinführung <strong>de</strong>r Theologie — otwa auf 200, wozu noch höchstens 30 Chirurgen<br />

kamen.<br />

§ 211.<br />

Aus <strong>de</strong>m bisher Angeführten ergibt sich, dass die letzten 12 Jahre <strong>de</strong>r Universität<br />

als eine Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Umän<strong>de</strong>rung ihrer Einrichtung bezeichnet wer<strong>de</strong>n<br />

können, bei welcher in <strong>de</strong>n ersten Jahren mit <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r Lehr- und Lernfreiheit<br />

und mit <strong>de</strong>m Zwecke, auch streng wissenschaftliche Bildung zu beför<strong>de</strong>rn,<br />

so vieles früher Bestan<strong>de</strong>ne hastig abgeschafft, in <strong>de</strong>r ganzen Perio<strong>de</strong> aber Neues<br />

hergestellt wur<strong>de</strong>, ohne jedoch die Umstaltung bisher ganz zu vollen<strong>de</strong>n.<br />

Abgeschafft wur<strong>de</strong> die Vorschrift, vorgeschriebene Vorlesebücher zu gebrauchen<br />

; abgeschafft die Prüfung nach vollen<strong>de</strong>tem Vortrag eines Faches, überhaupt<br />

Collegial- und Semestralprüfung; abgeschafft die Controle <strong>de</strong>r Professoren und Stu<strong>de</strong>nten<br />

durch Direktoren und selbst durch die Lan<strong>de</strong>sstellc; abgeschafft die Konkursprüfung<br />

zur Anstellung im Lehramte; —abgeschafft das ganze philosophische<br />

Studium nach seinem frühern Zwecke, von <strong>de</strong>m Berufs-Studium eine allgemeine<br />

Bildung bei <strong>de</strong>n Studiron<strong>de</strong>n zu vermitteln; — abgeschafft die Keligionskanzel und<br />

<strong>de</strong>r Zwang zum aka<strong>de</strong>mischen Gottesdienst; abgeschafft die Vorschrift, bestimmte<br />

Fächer im philosophischen Studium zu besuchen; abgeschafft die For<strong>de</strong>rung einer<br />

Abhandlung o<strong>de</strong>r auch nur einer Disputation vor Erhaltung <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen<br />

Doctorswür<strong>de</strong> etc. Das Studium <strong>de</strong>r Landwirtschaft und die Prüfung für Geometer,<br />

die früher öfter vorkam, hörte auf.<br />

Neu aber ist <strong>de</strong>r Uebergang <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n zu je<strong>de</strong>r beliebigen Facultät nach<br />

erhaltener Keiferklärung durch ein öffentliches Gymnasium ohne Vermittlung <strong>de</strong>s<br />

philosophischen Studiums; neu die Freiheit von aller Prüfung mit Ausnahme jener<br />

zur allenfalligen Doctorswür<strong>de</strong>; neu die Staatsprüfung bei <strong>de</strong>n Juristen, und zwar<br />

durch Männer auch ausser <strong>de</strong>m Gremium <strong>de</strong>r Professoren; neu die wenigstens thcilweiso<br />

<strong>de</strong>n Professoren überlasseno Wahl <strong>de</strong>r Lehrgegenstän<strong>de</strong> für je<strong>de</strong>s Semester;<br />

neu in <strong>de</strong>r Philosophie die Einführung von or<strong>de</strong>ntlichen Lehrkanzeln für die <strong>de</strong>utsche<br />

und italienische Sprache und Literatur, dann für Chemie; neu ein förmliches pharmazeutisches<br />

Studium; neu das dreijährige philosophische Studium für künftigo<br />

Gymnasial-Professoren; neu in <strong>de</strong>r rechtswissenschaftlichon Facultät die or<strong>de</strong>ntliche<br />

Kanzel für <strong>de</strong>utsches Recht; neu die Kanzeln für Staatsbuchhaltung, für Borgrecht,<br />

für gerichtliche Medizin; neu die theilweise Aufstellung mehrerer Professoren für<br />

das nämliche Fach und daher in diesem Falle für die Studiren<strong>de</strong>n die freie Wahl<br />

<strong>de</strong>r Docenten; neu die Aufstellung von Privatdocenten und ausseror<strong>de</strong>ntlichen Professoren;<br />

neu die Gleichstellung <strong>de</strong>r Gehalte für die philosophischen und juridischen<br />

Professoren; neu die Gehaltsverbesserung nach je 10 Lehrjahren und nicht mehr<br />

nach <strong>de</strong>m Senium unter <strong>de</strong>n Collegen; neu die Verwendung <strong>de</strong>r philosophischen<br />

Professoren bei <strong>de</strong>r Gymnasialprüfungs-Commission und theilweise <strong>de</strong>r juridischen<br />

Professoren bei Staatsprüfungen; neu das Collegiengeld; neu das Meldungsbuch<br />

mit <strong>de</strong>n von Semester zu Semester einzutragen<strong>de</strong>n Bemerkungen; neu die Vorschrift<br />

monatlicher Professoren-Sitzungen in <strong>de</strong>n Facultäten mit Vorlage <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />

Protokolles an das Ministerium; neu <strong>de</strong>r Jahresbericht <strong>de</strong>r Dekane nach vorläufiger<br />

Berathung <strong>de</strong>s Professoren-Collegiuins über allenfaUige Verbesserangs-Vorschläge;


— 362 —<br />

neu die Einnahme <strong>de</strong>s Studienfonds durch einen kleinen Theil <strong>de</strong>s Collegiengel<strong>de</strong>s;<br />

neu die Bildung eines Universitätskanzleifon<strong>de</strong>s aus <strong>de</strong>m Ueberschuss <strong>de</strong>r Prüfungstaxen<br />

für das Doctorat; neu die Wie<strong>de</strong>reinführung <strong>de</strong>r theologischen Pacultät in<br />

einer neuen Form unter Jesuiten; neu die Abson<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s medizinisch-chirurgischen<br />

Studiums von <strong>de</strong>r Universität u. s. w.<br />

Diese Verän<strong>de</strong>rungen beziehen sich vorzüglich auf die philosophische und auf<br />

die rechts- und staatswissenschaftliche Facultät, in<strong>de</strong>m die theologische Facultät<br />

grösstentheils die Form behalten hat, die sie unter <strong>de</strong>n Jesuiten in <strong>de</strong>n letzten Zeiten<br />

von 1773 hatte.<br />

Das medizinisch-chirurgische Studium erlitt, wie schon bemerkt wur<strong>de</strong>, keine<br />

wesentliche Abän<strong>de</strong>rung, wohl aber eine Zurücksetzung.<br />

Ob die neue <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Universitäten nachgebil<strong>de</strong>te Einrichtung die gehofftcn<br />

besseren Früchte bringen wird, muss wohl erst die Zeit lehren, in<strong>de</strong>m die<br />

bisherige Erfahrung noch zu kurz ist. Doch darf mit vielem Grun<strong>de</strong> angenommen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass brave Stu<strong>de</strong>nten mit vorzüglichen Talenten, die ihre Kräfte nicht mehr<br />

auf Seinestralprüfungen etc. über etwaige Kleinigkeiten, o<strong>de</strong>r auf ihnen gar nicht<br />

zusagen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong> verwen<strong>de</strong>n müssen, unter <strong>de</strong>r Einwirkung tüchtiger Professoren<br />

sich besser als früher bil<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. — Auch dürfte man die eingeführten<br />

Staatsprüfungen, wenn sie zweckinässig und mit unnachsichtlicher For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Kenntnisse, die ein Jurist nach absolvirten Studien haben soll, abgehalten wer<strong>de</strong>n<br />

(auf was man freilich, wie bei Doctoratsprüfungen, schonungslos dringen sollte),<br />

für eine gute Einrichtung erklären, die nicht bloss die Studiren<strong>de</strong>n zum Fleisse ermuntert,<br />

son<strong>de</strong>rn ihre die wichtigsten Studienzweige umfassen<strong>de</strong>n Kenntnisse auf<br />

eine unzwei<strong>de</strong>utige Weise erprobt.<br />

Eilfter Abschnitt.<br />

Vergleichen<strong>de</strong>r Rückblick auf die höhe Schule während<br />

ihres Bestehens.<br />

§ 212.<br />

Wollte man noch einen vergleichen<strong>de</strong>n Rückblick auf die Schicksale <strong>de</strong>r hohen<br />

Schule in Innsbruck seit ihrem Entstehen werfen, so zeigt sich in diesem Zeitraum<br />

von 200 Jahren natürlich sowohl an <strong>de</strong>r Universität überhaupt als an <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Facultäten o<strong>de</strong>r Studien-Abtheilungen eine grosso Verän<strong>de</strong>rung.<br />

Sehen wir zuerst auf die hohe Schul« überhaupt, so war sie bald eine vollständige,<br />

bald eino unvollständige, bald keine Universität. Eine vollständige Universität<br />

mit <strong>de</strong>n gewöhnlichen vier Facultäten und mit allen Vorrechten «nw solchen<br />

war die hohe Schule seit ihrer vollen<strong>de</strong>ten ürganisirung im Jahre 168/ m_


— 363 —<br />

zum Jahre 1783, und dann wie<strong>de</strong>r vom Jahre 1792 bis 1810, also in 116 Jahren.<br />

Eine unvollständige Universität war sie — abgesehen von <strong>de</strong>r ersten Organisirungs-<br />

Perio<strong>de</strong> — seit <strong>de</strong>m Jahre 1826, da sie nur zwei Facultäten — die philosophische<br />

und juridische, und seit 1857 auch noch die dritte (theologische), aber keine medizinische<br />

Facultät hatte. Keine Universität, son<strong>de</strong>rn nur ein Lyceum war die hohe<br />

Schule vom Jahre 1783 bis 1792, damals mit allen vier, zum Theile jedoch sehr<br />

beschränkten Studien-Abtheilungen, und wie<strong>de</strong>r vom Jahre 1811 bis 1826, aber<br />

bis zum Jahre 1817 nur mit <strong>de</strong>r philosophischen und theologischen Studien-Abtheilung,<br />

von dort an aber auch mit <strong>de</strong>n juridischen und medizinisch-chirurgischen<br />

Studien bis zum Jahre 1823, wo die theologische Studien-Abtheilung aufhörte.—<br />

Der Grund <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Universität im Jahre 1782 waren die Grundsätze<br />

<strong>de</strong>s Kaisers Joseph II., <strong>de</strong>r die Universitäten vermin<strong>de</strong>rn wollte, aber wohl auch<br />

Geldverlegenheit zur Bestreitung <strong>de</strong>r Kosten; <strong>de</strong>r Grund <strong>de</strong>r zweiten Aufhebung<br />

unter Bayern im Jahre 1810 waren die Folgen <strong>de</strong>s Jahres 1809 für Tirol, und<br />

namentlich nach <strong>de</strong>r Theilung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s ebenfalls Geldverlegenheit zur Kostenbestreitung.<br />

Die nämliche Geldverlegenheit war auch Ursache <strong>de</strong>r so lange verzögerten<br />

und endlich im Jahre 1826 nur unvollständigen Herstellung <strong>de</strong>r Universität,<br />

da die medizinische Facultät zu grossen Aufwand gefor<strong>de</strong>rt hätte, wobei auch<br />

die kleine Krankenzahl in <strong>de</strong>r Klinik <strong>de</strong>s Innsbrucker Spitals und <strong>de</strong>r Abgang<br />

an<strong>de</strong>rer zu einer medizinischen Facultät gefor<strong>de</strong>rten Attribute für die praktische<br />

Bildung <strong>de</strong>r Aerzte hin<strong>de</strong>rlich erschien. Die Aufhebung <strong>de</strong>r theologischen Facultät<br />

im Jahre 1823 geschah im Grun<strong>de</strong> ebenfalls wegen zu grossen Kosten für mehrere<br />

theologische Anstalten in Tirol und ein eigenes Priesterseminarium in Innsbruck,<br />

wobei aber vorzüglich die Maxime geltend gemacht wur<strong>de</strong>, dass die Theologen unter<br />

<strong>de</strong>n Augen <strong>de</strong>s Bischofs ihre Bildung erhalten sollten.<br />

Ein flüchtiger Eückblick auf die Physiognomie <strong>de</strong>r hohen Schule zeigt dieselbe<br />

in verschie<strong>de</strong>nen Zeiten in einer vierfach wesentlich verschie<strong>de</strong>nen Gestalt. Zuerst<br />

bis zum zweiten Drittel <strong>de</strong>s vorigen Jahrhun<strong>de</strong>rts verfügte nämlich die Universität<br />

über ihre innern Angelegenheiten nach ihren Statuten grösstentheils selbst.<br />

Dann aber schritt häufig unter Wi<strong>de</strong>rstand <strong>de</strong>r Universität o<strong>de</strong>r einzelnen Facultäten<br />

schon seit <strong>de</strong>m 1730ger Jahre, vorzüglich aber seit dorn Jahre 1748, die Regierung<br />

ein, in<strong>de</strong>m sie <strong>de</strong>n Einfluss <strong>de</strong>r Jesuiten schwächen, die Lehrmetho<strong>de</strong> verbessern,<br />

zweckmäßigere Unterrichtsgegenstän<strong>de</strong> vorschreiben, die Universität unter<br />

ihre Aufsicht stellen und sie allmälig zu einer gänzlichen Staats an st alt umstalten<br />

wollte, was sie jedoch erst um 1760, ungeachtet ihr dio Streitigkeiten <strong>de</strong>r Universität<br />

selbst zu Hülfe kamen, nach Aufstellung von Direktoren, die nicht aus <strong>de</strong>m<br />

Gremium <strong>de</strong>r Professoren genommen waren, als erreicht ansehen konnte. Von dort<br />

an war die hohe Schule eine Staatsanstalt, welche Priester, Juristen, Aerzto<br />

nach ihren nicht immer gelungenen und nach <strong>de</strong>n Zeitbedürfnisson, namentlich nach<br />

<strong>de</strong>m Gallicanismus modilizirten Planen bil<strong>de</strong>n sollte. Das wichtige Privilegium <strong>de</strong>r<br />

eigenen Gerichtsbarkeit über ihre Mitglie<strong>de</strong>r war <strong>de</strong>r hohen Schulo im Jahre 1784<br />

wohl für immer genommen. Dieser Zustand dauerte bis zum Jahre 1848, wo die<br />

Lehr-und Lernfreiheit errungen wur<strong>de</strong>, welche freilich bald durch manche<br />

Vorschriften modifizirt wer<strong>de</strong>n musste. Man konnte dm erste Perio<strong>de</strong> als jene <strong>de</strong>r<br />

Selbstregierung, die zweite als jene <strong>de</strong>r Uuistaltung in eine Regierungsanstalt, die<br />

dritte als jene <strong>de</strong>r Staatsanwalt zur Bildung ihrer Beamten, die vierte endlich als<br />

jene <strong>de</strong>r Lein-- und Lornfreiheit, auch wohl dnr freien Forschung, bisher wohl auch<br />

als jene <strong>de</strong>r Reorganisirung bezeichnen.<br />

Selbstverständlich modifizirten sich Lehrgegcnstän<strong>de</strong> und ihr Inhalt und Form<br />

wenigstens allmälig nach <strong>de</strong>m Staudpunkt <strong>de</strong>r Wissenschaften in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen


— 364 —<br />

Perio<strong>de</strong>n; allein selbst die Einrichtungen welche <strong>de</strong>n ursprünglichen Geist <strong>de</strong>r Universität<br />

wesentlich charakterisirton, alterirten sich im Laufe <strong>de</strong>r Zeiten be<strong>de</strong>utend.<br />

Die Universität war nämlich als entschie<strong>de</strong>n katholische Universität gestiftet und<br />

vorzüglich <strong>de</strong>n Jesuiten, welche in <strong>de</strong>r Hälfte <strong>de</strong>s XVII. Jahrhun<strong>de</strong>rts noch in voller<br />

Blütho dastan<strong>de</strong>n, und <strong>de</strong>r Aufsicht <strong>de</strong>s Bischofs als Kanzler <strong>de</strong>r Universität anvertraut,<br />

sowie dieser ihr Charakter durch manche an<strong>de</strong>re Einrichtung, wie wie<strong>de</strong>rholte<br />

Glaubensbekenntnisse, Feste etc. gesichert wur<strong>de</strong> (§49). Allein die Macht <strong>de</strong>r<br />

Jesuiten sank, und nach<strong>de</strong>m ihr Einfluss an <strong>de</strong>r Universität schon lange geschwächt<br />

war, traten sie 1773 ganz ab. Der Einfluss <strong>de</strong>s Kanzlers und seines Stellvertreters<br />

vermin<strong>de</strong>rte sich schon in <strong>de</strong>r ersten Hälfte <strong>de</strong>s vorigen Jahrhun<strong>de</strong>rts allmälig in<br />

hohem Gra<strong>de</strong> und unbekümmert um <strong>de</strong>nselben gingen die Umän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n<br />

Fächern, in <strong>de</strong>r Lehrmetho<strong>de</strong> und in <strong>de</strong>n Einrichtungen z. B. <strong>de</strong>s Senates im Jahre<br />

1748, in <strong>de</strong>r Aufstellung eines weltlichen Professors im Kirchenrechte im Jahre<br />

1760, die Abschaffung <strong>de</strong>s Ei<strong>de</strong>s zur Verteidigung <strong>de</strong>r unbefleckten Empfängniss<br />

Maria'sim Jahre 1781 und insbeson<strong>de</strong>rs auch in <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>s Naturrechtes<br />

in <strong>de</strong>r rechtlichen Facultät vor sich. In <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Zeiten konnte das Ordinariat,<br />

wenn gleich <strong>de</strong>r Vicekanzler und sohin auch <strong>de</strong>r Kanzler bis zur bayrischen<br />

Regierung <strong>de</strong>m Namen nach bestand, kaum seine Aufsicht über die Reinheit <strong>de</strong>r<br />

katholischen Religionslehre geltend machen, die <strong>de</strong>mselben jedoch durch keine allerhöchste<br />

Entschliessung jemals abgesprochen und vom Kaiser Franz II. ausdrücklich<br />

garantirt war. Die Lehranstalt blieb doch bei allen Verän<strong>de</strong>rungen immer eine<br />

katholische und einen erklärten akatholischen Professor hatte sie niemals, wahrscheinlich<br />

auch keinen akatholischen Schüler.<br />

Die Einwirkung <strong>de</strong>r Regierung nach <strong>de</strong>m Nützlichkeits-Prinzip zur Bildung<br />

tauglicher Beamten seit <strong>de</strong>n 1730ger Jahren hatte auch sehr wichtige Folgen, die<br />

sich nicht bloss in <strong>de</strong>r Einführung mancher neuer Lehrgegenstän<strong>de</strong> und in <strong>de</strong>r Modifizirung<br />

<strong>de</strong>r Lehrart durch Beschränkung <strong>de</strong>r Dialektik, Prüfung <strong>de</strong>r Schüler u. s.w.,<br />

son<strong>de</strong>rn auch vorzüglich durch Herbeischaffung nützlich erachteter Hülfsmittel zum<br />

Erwerbe zweckdienlicher Kenntnisse wie <strong>de</strong>r Herstellung einer öffentlichen Bibliothek,<br />

<strong>de</strong>r Attribute für die philosophische und medizinische Facultät, ja selbst eines<br />

neuen Universitäts-Lokales etc., seit <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>s vorigen Jahrhun<strong>de</strong>rts zeigten.<br />

Diess und die bei vermehrten und erweiterten Studienfächern vergrösserten Salarien<br />

<strong>de</strong>r Professoren vermehrten die Aufliegenheit <strong>de</strong>s Universitätsfon<strong>de</strong>s aus <strong>de</strong>m ursprünglich<br />

zur Kostenbe<strong>de</strong>ckung bestimmten Salzaccis, <strong>de</strong>m das Staats-Aerar seit<br />

<strong>de</strong>r Studien-Reform unter Maria Theresia, namentlich nach <strong>de</strong>r a. h. Anordnung<br />

seit <strong>de</strong>m Jahre 1753 zu Hülfe kam. — Nach <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Jesuiten wur<strong>de</strong><br />

zwar aus <strong>de</strong>n bisherigen Einkünften <strong>de</strong>r Universität und <strong>de</strong>n Gütern <strong>de</strong>r Jesuiten<br />

ein eigener Studienfond mit Einschluss <strong>de</strong>r k. k. Gymnasien hergestellt, <strong>de</strong>r aber<br />

ohne Aushülfe <strong>de</strong>s h. Aerars <strong>de</strong>n Bedürfnissen nicht zu genügen vermochte J ). Ja<br />

unter Bayern wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Salzaccis ganz eingezogen, und unter <strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>r eingetretenen<br />

österreichischen Regierung statt <strong>de</strong>sselben vom Domänenstan<strong>de</strong> 7000 fl.<br />

jährlich, <strong>de</strong>r weitere Abgang aber vom h. Aerar verabfolgt. Von <strong>de</strong>n Tiroler-<br />

Stän<strong>de</strong>n , auf welche die Regierung so oft seit <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r Universität hinwies,<br />

wur<strong>de</strong> niemals ein be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r Beitrag, son<strong>de</strong>rn höchstens nur zeitweilig für<br />

bestimmte Zwecke, z. B. für einen Veterinärarzt eine Aushülfe geleistet. Der Salzaccis<br />

war aber Abgabe <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s. — Uobrigens hatte sich <strong>de</strong>r Aufwand für die<br />

1) So wur<strong>de</strong> z. B. schon im Jahr 1758 und so jährlich vom h. Aerar 1500 fl. vaä<br />

bei <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität im Jahre 1792 jährlich 8380 fl. 58 1 /« kr. fl»<br />

sie bezahlt.


— 365 —<br />

Universität von <strong>de</strong>n jährlichen 5000 bis 6000 fl. <strong>de</strong>r ersten Zeiten bis zum Jahre<br />

1792 auf 16,000. fl. gesteigert, und im Jahre 1857 erhielt die geringst besol<strong>de</strong>te<br />

Facultät <strong>de</strong>r Theologie für ihre Professoren allein 8000 fl., also weit mehr, als Anfangs<br />

die ganze Universität kostote, die jetzt jährlich über 50,000 fl. for<strong>de</strong>rt, ein<br />

Aufwand, <strong>de</strong>n die Universität mit Dank hinnehmen muss, <strong>de</strong>r Oekonom aber bei<br />

<strong>de</strong>m gegenwärtigen Finanzzustand nicht allseitig gerechtfertigt fin<strong>de</strong>t, z. B. wenn<br />

für Gelegenheit zu Wissenschaften und Kenntnissen ohne entsprechen<strong>de</strong>n Erfolg<br />

und Bedürfniss o<strong>de</strong>r für mehrere Professoren <strong>de</strong>r nämlichen o<strong>de</strong>r sehr verwandten<br />

Fächer o<strong>de</strong>r in vermeintlich zu grossem Masse etc. Geld verwen<strong>de</strong>t wird.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Universitäts-Professoren hat sich bis auf die neueste Zeit wohl<br />

etwas, aber nicht sehr vermehrt. Sie stieg von <strong>de</strong>n im Jahre 1677 bestan<strong>de</strong>nen<br />

15 or<strong>de</strong>ntlichen Professoren bis zur Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität im Jahre<br />

1792 auf 21, also um 6. Allein nach <strong>de</strong>r Organisirung seit <strong>de</strong>m Jahre 1849 zählt<br />

sie nun 33 or<strong>de</strong>ntliche Professoren, nebst mehreren Privatdocenten, obschon die<br />

Stu<strong>de</strong>ntenzahl von 600 <strong>de</strong>r frühern Zeiten auf 250—300 gesunken ist. — Im<br />

Ganzen hatte die hohe Schule seit ihrer Errichtung bis zum Jahre 1860 — mit<br />

Ausschluss <strong>de</strong>r im Jahre 1857 eingetretenen Jesuiten — 425 or<strong>de</strong>ntliche Professoren,<br />

von <strong>de</strong>nen 228 Jesuiten, 13 an<strong>de</strong>re Or<strong>de</strong>nsmänner, 48 Weltpriester und 136<br />

Laien waren. Alle Professoren mussten bis zum Wie<strong>de</strong>reintritt <strong>de</strong>r österreichischen<br />

Kegierung im Jahre 1814 Doctoren ihrer Facultät und in frühern Zeiten auchDoc- 1<br />

toren <strong>de</strong>r Philosophie sein, bis zur ersten Aufhebung <strong>de</strong>r Universität ihre Vorlesungen<br />

im Amtsklei<strong>de</strong> halten, seit 1774 ihre Anstellung in <strong>de</strong>r Eegel durch Konkursprüfung<br />

erlangen und bis Kaiser Joseph II. das katholische Glaubensbekenntniss<br />

abgelegt haben. Etwas Beson<strong>de</strong>res ist noch, dass bis zur Aufhebung <strong>de</strong>r Universität<br />

im Jahre 1782 kein Or<strong>de</strong>nsmann Eektor <strong>de</strong>rselben sein durfte. Der Unterricht<br />

wur<strong>de</strong> bis in die zweite Hälfte <strong>de</strong>s vorigen Jahrhundorts durchaus lateinisch gegeben,<br />

bis er allmälig — mit theilweiser Ausnahme in <strong>de</strong>r Theologie ganz <strong>de</strong>utsch<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Die Ferien waren in <strong>de</strong>r grössern Zeit <strong>de</strong>s Bestehens <strong>de</strong>r hohen Schule in<br />

<strong>de</strong>n Monaten September und Oktober, wozu die Unterhaltung <strong>de</strong>r Professoren und<br />

Stu<strong>de</strong>nten durch Jagd, Weinlese, Vogelfang etc. reizte, doch siegte im Jahre 1785<br />

auf einige Jahre die Ansicht, dass in <strong>de</strong>n wärmsten Monaten Juli und August von<br />

<strong>de</strong>n Studien auszuruhen wäre und im Nothfalle für Gesundheit durch Bä<strong>de</strong>r etc.<br />

gesorgt wer<strong>de</strong>n könne. Im Jahre 1826 ward für Innsbruck <strong>de</strong>r Schluss <strong>de</strong>s Schuljahres<br />

auf <strong>de</strong>n 8. September festgesetzt. Jetzt sind die Hauptferien im August und<br />

September und betragen im Ganzen wohl 3 Monate im Jahre. Von an<strong>de</strong>rn Ferialtagen<br />

bestand die kleinste Zahl wohl in <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ifrgierungs-Controle, wo<br />

<strong>de</strong>n Professoren auch die grösste Zahl <strong>de</strong>r Vorlesungen vorgeschrieben war, die in<br />

<strong>de</strong>n ersten Zeiten nicht einmal durchgängig täglich in einer Stun<strong>de</strong> bestan<strong>de</strong>n.<br />

Schwerlich wür<strong>de</strong> sich ein um 1700 leben<strong>de</strong>r Professor auf diese Verän<strong>de</strong>rungen<br />

in <strong>de</strong>n aussein und innern Verhältnissen <strong>de</strong>r Universität zu fin<strong>de</strong>n wissen o<strong>de</strong>r<br />

— etwa mit Ausnahme <strong>de</strong>r Theologie — in <strong>de</strong>n Bänken einen Aka<strong>de</strong>miker ohne<br />

Mantel zu fin<strong>de</strong>n glauben, wahrscheinlich auch keine rigerosen Prüfungen bestehen<br />

können. Ob aber ein jetziger Professor durch die Tiefe und <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Kenntnisse<br />

in <strong>de</strong>n gelehrten Fächern z. B. <strong>de</strong>s römischen Rechtes, durch die dialektischen<br />

Fragen und beson<strong>de</strong>rs durch die scolastische Philosophie und selbst die lateinische<br />

Sprache nicht auch von einem damaligen Professor in Verlegenheit gesetzt wür<strong>de</strong>,<br />

darf wohl auch gefragt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dreimal während ihres Bestehens ve.ranlasste die Innsbrucker hohe Schule<br />

o<strong>de</strong>r vielmehr nicht be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Schritte einzelner Glie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rselben wichtige Folgen


— 366 --<br />

in woiterii Kreisen. Professor Scltwarzl's halblaute Erklärung über <strong>de</strong>n Eid zur<br />

Vertheidigung <strong>de</strong>r unbefleckten Empfängniss Maria's hatte die Abstellung <strong>de</strong>sselben<br />

in <strong>de</strong>r ganzen österreichischen Monarchie zur Folge (§112); ein Briefchen <strong>de</strong>s<br />

Professors Hauck über seine Doctorats-Promotion zog die Aufhebung alles Kirchlichen<br />

bei Doctorats-Promovirungon ebenfalls in <strong>de</strong>r ganzen Monarchie nach sich<br />

(§ 123); endlich trug die Aeussorung <strong>de</strong>r theologischen Facultät über eine Vorstellung<br />

<strong>de</strong>s Trientner Ordinariats in Betreff <strong>de</strong>r Besetzung geistlicher Pfrün<strong>de</strong>n zu<br />

<strong>de</strong>n Begebenheiten <strong>de</strong>s Jahres 1809 in Tirol bei (§ 154). Die erste dieser Gegenstän<strong>de</strong><br />

machte seiner Zeit grosses Aufsehen, die Veranlassung zu <strong>de</strong>n letzten zwei<br />

Ereignissen scheint ziemlich unbekannt geblieben zu sein, jedoch in einer Geschichte<br />

<strong>de</strong>r Universität und <strong>de</strong>ren Schicksale im Allgemeinen wie<strong>de</strong>rholte Erwähnung zu<br />

verdienen.<br />

§ 213.<br />

Unter <strong>de</strong>n einzelnen Facultäten hat seit <strong>de</strong>r Entstehung <strong>de</strong>r Universität keine<br />

so grosse Verän<strong>de</strong>rungen und einen so grossen Umschwung und so viele Studienplane<br />

erlitten, als die philosophische. Von ihren ursprünglichen Fächern ist gar<br />

nichts geblieben. Denn Logik, Physik, Metaphysik und Mathematik wer<strong>de</strong>n in<br />

einem ganz an<strong>de</strong>rn als <strong>de</strong>m ursprünglichen Inhalte gelehrt und sind in ihrem frühern<br />

Umfange grossentheils in das Gymnasium verwiesen. Sie ging von ihrer ersten<br />

vorzüglich auf die Dialektik berechneten Einrichtung in ein Erlernen <strong>de</strong>r je<strong>de</strong>m Gebil<strong>de</strong>ten<br />

notwendigen Kenntnisse über, wobei im Jahre 1734 die Geschichte und<br />

Eloquenz, im Jahre 1765 die hebräische Sprache, die aber bald mit <strong>de</strong>r Eloquenz<br />

in die Theologie überging, und die griechische Sprache, ferner im Jahre 1769 die<br />

politischen Wissenschaften kamen, welche 1784 zur Jurispru<strong>de</strong>nz geschlagen wur<strong>de</strong>n<br />

; dafür ward Naturgeschichte etc. mit wechseln<strong>de</strong>m Umfang und in diesem Jahrhun<strong>de</strong>rt<br />

Eeligionslehre und Pädagogik in diese Studien-Abtheilung aufgenommen.<br />

In <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>s zweiten Bestehens <strong>de</strong>r Universität wur<strong>de</strong> auch Technologie betrieben,<br />

und nach Einführung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Unterrichts - Sprache unter Kaiser<br />

Joseph II. bisweilen selbst Latein gelehrt.<br />

Unter <strong>de</strong>r neuen österreichischen Regierung nach <strong>de</strong>r bayrischen Perio<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n<br />

mathematische und physikalische Kenntnisse in solchem Umfange gelehrt, dass<br />

sehr wenige Schüler ein nachhaltiges Wissen dieser Fächer in <strong>de</strong>r kurzen Lehrzeit<br />

sich anzueignen vermochten. — Dass nach <strong>de</strong>m Jahre 1848 die ganze frühere<br />

Einrichtung <strong>de</strong>s philosophischen Studiums aufhörte, wur<strong>de</strong> wie<strong>de</strong>rholt angeführt.<br />

Die Philosophie wur<strong>de</strong> eine wissenschaftliche Anstalt, an welcher sich <strong>de</strong>r Liebhaber<br />

von einigen Hauptwissenschaften, von <strong>de</strong>r Vernunft-Spekulation, dann von Mathematik,<br />

von Physik, von Geschichte, von <strong>de</strong>r griechischen und römischen Philologie,<br />

selbst von einigen neuern Sprachen, nämlich <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen und italienischen, zur<br />

Virtuosität zu bil<strong>de</strong>n Gelegenheit haben soll. Selbstverständlich fin<strong>de</strong>n sich solche<br />

Liebhaber für die meisten Wissenschaften nur sehr Wenige, und vielleicht noch<br />

Wenigere, bei <strong>de</strong>nen dieser Zweck auch wirklich erreicht wird. Den philosophischen<br />

Professoren sind daher auch an<strong>de</strong>re Geschäfte anvertraut (§ 202).<br />

Seit <strong>de</strong>m Bestehen <strong>de</strong>r Facultät hatte sie 180 or<strong>de</strong>ntliche Professoren, von<br />

<strong>de</strong>nen 133 <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu, 3 an<strong>de</strong>rn Or<strong>de</strong>n, 13 (mit Einschluss von 4 Exjesuiten)<br />

<strong>de</strong>m Weltpriesterstan<strong>de</strong> und 31 <strong>de</strong>m Laienstan<strong>de</strong> angehörten. Bis zum<br />

Jahre 1760 lehrten an <strong>de</strong>rselben nur Jesuiten, jetzt lehrt nicht einmal mehr Ein<br />

Priester in <strong>de</strong>r Philosophie. Die Zahl <strong>de</strong>r Professoren wuchs von <strong>de</strong>n ursprünglichen<br />

4 Lehrern auf 8, und seit <strong>de</strong>m Jahre 1848 auf 13; die Besoldung für je<strong>de</strong>n


_ 367 —<br />

Professor, die i'ür einen Jesuiten nicht einmal durchgängig 200 (1. betrug, wenigstens<br />

auf 1000 fl.<br />

Einen hervorstechen<strong>de</strong>n Charakter hatte die Facultät niemals, wohl vorzüglich<br />

wogen <strong>de</strong>s schnellen Wechsels zumal von talentirten Professoren; doch wur<strong>de</strong>n<br />

die naturhistorischeu Wissenschaften durch Weinhart und die Zallinger, und<br />

Sprachen durch Weitenauer rühmlich beför<strong>de</strong>rt. Oefter hatte diese Facultät Roibungen<br />

mit an<strong>de</strong>rn Facultäten und später selbst mit <strong>de</strong>r Regierung, so um 1700 wegen<br />

Bestrafung ihrer Schüler durch eigene, nicht durch die Universitäts - Jurisdiction<br />

(§ 44), im Jahre 1713 mit <strong>de</strong>r theologischen Facultät wegen <strong>de</strong>s Promotionsrechtes<br />

(§ 36), wie<strong>de</strong>rholt mit <strong>de</strong>r medizinischen und juridischen Facultät wegen <strong>de</strong>r Zahl<br />

<strong>de</strong>r philosophischen Studienjahre (§ 38), ein Gegenstand, welcher später die wechseln<strong>de</strong>n<br />

Regierungsvorschriften, namentlich das Intercalarjahr herbeiführte (§§ 55,<br />

77, 131, 146 u. s. w.), ferner mit <strong>de</strong>r Regierung vorzüglich wegen Lehrmetho<strong>de</strong><br />

und Lehrbüchern (§§ 66, 79). Nachklänge solcher Reibungen fin<strong>de</strong>n sich auch im<br />

Jahre 1831 durch einen Religions-Professor (§ 189), und 1848 durch die ganze<br />

Facultät.<br />

§ 214.<br />

An Fächern und am Lehrpersonale und Lehrstun<strong>de</strong>n hat das medizinische<br />

Studium im Laufe <strong>de</strong>r Zeit sich am meisten erweitert, aber als Facultät im Jahre<br />

1781 (und im Jahre 1810 bis 18 selbst alsLehrfach), sohin als tieferes Studium<br />

zu sein aufgehört.<br />

Diess Studium begann nämlich als Facultät im Jahre 1674 mit einem einzigen<br />

Professor, zu <strong>de</strong>m im Jahre 1677 ein zweiter und im Jahre 1679 ein dritter,<br />

und später nur bisweilen ein vierter kam; diese Professoren lehrten medizinische<br />

Institutionen und Praxis (wohl beiläufig die nachherige theoretische und praktische<br />

Medizin), dann kümmerliche Anatomie, und dazu bisweilen die Aphorismen <strong>de</strong>s<br />

Hypokrates; aber Je<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n ersten Zeiten nur etwa in drei- bis vierwochentlichen<br />

Stun<strong>de</strong>n. Gewöhnlich waren sie auch Physiker <strong>de</strong>r Regierung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Stadt. Die<br />

Chirurgie und mit ihr <strong>de</strong>n beständigen vierten Professor erhielt die Facultät im<br />

Jahre 1733, und im Jahre 1735 übernahm dieser auch die Anatomie, da die Facultät<br />

einen Lehrer <strong>de</strong>r Chirurgie nicht als Facultätsprofessor gelten lassen wollte.<br />

Im Jahre 1754 wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Chirurgie auch <strong>de</strong>r Hebammen-Unterricht vereinigt.<br />

Im Jahre 1775 kam ein Professor <strong>de</strong>r Chemie und Botanik hinzu, zwei Fächer, die<br />

früher nur nebenbei (ersteres Fach nicht einmal praktisch auf <strong>de</strong>r Universität, son<strong>de</strong>rn<br />

in <strong>de</strong>r Hofapotheke) gelehrt wur<strong>de</strong>n, und im Jahre 1781 endlich ein Professor<br />

<strong>de</strong>r Thierarzneikun<strong>de</strong>, so dass bei <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Universität im Jahre 1782<br />

bereits 6 medizinische Professoren (für Institutionen, Praxis, Chirurgie mit Hebammenkunst,<br />

Anatomie, Veterinärkun<strong>de</strong>, Chemie mit Botanik) bestan<strong>de</strong>n, zu <strong>de</strong>nen<br />

bei <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Universität im Jahre 1792 nur ein siebenter Professor<br />

bei einer an<strong>de</strong>rn Eintheilung <strong>de</strong>r Fächer kam.<br />

Seit <strong>de</strong>r zweiten Hälfte <strong>de</strong>s vorigen Jahrhun<strong>de</strong>rts wur<strong>de</strong>n auch medizinischchirurgische<br />

Kabinett errichtet und von einem medizinischen Professor das Stadtspital<br />

zur Bildung <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n übernommen. Vom Jahre 1782 bis 1792 und<br />

wie<strong>de</strong>r vom Jahre 1810 bestand, wie schon bemerkt wur<strong>de</strong>, keine medizinische Facultät<br />

mehr, son<strong>de</strong>rn seit 1817, wie schon früher seit 1782 nur ein medizinischchirurgisches<br />

Studium zur Bildung von Landärzten und zum Hebammen-Unterricht.<br />

Im Jahre 1819 kam aber ein geburtshülfliches Ambulatorium, im Jahre 1821 eine<br />

förmliche medizinische und chirurgische Klinik im Stadtspitale unter <strong>de</strong>r Leitung<br />

<strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Professoren mit je einem Adjunktwi (Assistenten) und erst in <strong>de</strong>n


— 368 —<br />

letzten Jahren auch eine Gebäranstalt hinzu, bei welcher ebenfalls neben <strong>de</strong>m Professor<br />

ein Assistent besteht.<br />

Man sieht hieraus, dass für die praktische Bildung <strong>de</strong>r Chirurgen weit besser<br />

gesorgt ist, als in frühern Zeiten für die Bildung selbst <strong>de</strong>r Doctoren <strong>de</strong>r Medizin,<br />

so dass selbst für einzelne Krankheiten — <strong>de</strong>r Augen, Zähne etc., Krankheiten für<br />

verschie<strong>de</strong>ne Alter und Geschlechter — beson<strong>de</strong>rer Unterricht vorkommt. Diess<br />

ist gewiss sehr gut, wenn nur auch die Studiren<strong>de</strong>n im Stan<strong>de</strong> sind, in zwei, und<br />

seit 1835 in drei Jahren sich die mannigfaltigen Kenntnisse anzueignen, die auf<br />

<strong>de</strong>r Universität vom absolvirten Gymnasisten in 5—7 Jahren zum nämlichen Zwecke<br />

erworben wer<strong>de</strong>n müssen; um dann freilich als Doctoren <strong>de</strong>r Medizin und — nach<br />

<strong>de</strong>m siebenjährigen Studium auch als Operateurs das Studium zu beschliessen. Ob<br />

aber die Wie<strong>de</strong>rherstellung einer medizinischen Facultät nach <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen<br />

unserer Zeit für Tirol erwünscht wäre, kann gefragt wer<strong>de</strong>n. Denn einerseits sind<br />

die Kosten dazu sehr be<strong>de</strong>utend und die Unterrichtsmittel vielleicht doch sehr ungenügend<br />

; an<strong>de</strong>rseits aber ist in grössern Orten an Aerzten kein Mangel, und wenn<br />

die Wundärzte, die oft nicht mit Unrecht Vertrauen haben, aufhören sollten, hörte<br />

auch an sehr vielen kleinern und abgelegenen Orten die ärztliche Hülfe auf, weil ein<br />

Doctor <strong>de</strong>r Medizin dort von seiner Kunst wohl nicht leben könnte und wohl auch<br />

nicht leben wollte.<br />

Diese Studien-Abtheilung hatte die kleinste Zahl <strong>de</strong>r Professoren, nämlich nur<br />

50, <strong>de</strong>ren Gehalt von 200 bis 300 fl., bei vermehrten Lektions-Stun<strong>de</strong>n etc. höher<br />

und nun auf 900 fl., bei Nebenfächern und <strong>de</strong>n Spitalärzten auch noch mit Remunerationen<br />

gestiegen ist; sie hatte immer die kleinste Anzahl von Studiren<strong>de</strong>n, die<br />

selten bei 30 betrug, öfters aber 10 nicht erreichte. Die Professoren aber scheinen<br />

zur Zeit <strong>de</strong>r vollständigen Universität wenigstens theilweise sehr ausgezeichnete<br />

Aerzte gewesen zu sein.<br />

§ 215.<br />

Verfolgt man die Einrichtung <strong>de</strong>s Studiums <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz, das später <strong>de</strong>n<br />

Namen juridisch-politisches bekam und jetzt staatsrechtliches heisst, so wird man<br />

bemerken, dass zuerst bereits nur das kanonische Recht, und zwar statutenmässig<br />

durch einen Jesuiten, und das römische Recht nach seinen drei Abtheilungen —•<br />

Institutionen, Co<strong>de</strong>x und Pan<strong>de</strong>kten — von drei weltlichen Professoren, nebenbei<br />

jedoch auch etwas vom Lehen- und politischen Rechte und von <strong>de</strong>r Gerichtsordnung<br />

gelehrt wur<strong>de</strong>, die Lan<strong>de</strong>s-Statuten aber, nach welchen doch verfahren und bei<br />

Streitigkeiten entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n sollte, in Schatten gestellt waren. Aber schon im<br />

Jahre 1733 erhielt diess Studium durch die Einführung <strong>de</strong>s neuen Lehrfachs <strong>de</strong>s<br />

Naturreclits und Voranstellung <strong>de</strong>s öffentlichen Rechtes eine wesentliche Umgestaltung<br />

und einen neuen Professor, sowie seit <strong>de</strong>m Jahre 1748 eine grössere Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgewohnheiten aufgetragen, und im Jahre 1770 für das<br />

Kirchenrecht ein weltlicher Professor aufgestellt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r die nach gallikanischen<br />

Grundsätzen angenommenen Rechte <strong>de</strong>s Staates gegen das kirchliche Recht zu vertheidigen<br />

hatte. Seit <strong>de</strong>r Studien-Reformation kam das römische Recht immer mehr<br />

in Abnahme, da es nur Ein Professor zu lehren hatte; ja nach <strong>de</strong>m Wie<strong>de</strong>reintritte<br />

<strong>de</strong>r österreichischen Regierung wur<strong>de</strong>n dio bei<strong>de</strong>n früher wichtigsten fast einzigen<br />

Lehrfächer <strong>de</strong>s kanonischen und römischen Rechtes einem einzigen Professor zu<br />

lehren aufgetragen, <strong>de</strong>r in einem Semester das römische und in einem an<strong>de</strong>rn das<br />

kanonische Recht vorzutragen hatte. Das ganze Studium zielte nur auf Bildung<br />

österreichischer Staatsdiener, so dass selbst das Lehrfach <strong>de</strong>r Reichsgeschichte aufhörte,<br />

nach<strong>de</strong>m von Kaiser Franz II. die <strong>de</strong>utsche Kaiserkrone nie<strong>de</strong>rgelegt war.


— 369 —<br />

Dagegen mussten nach <strong>de</strong>m Erscheinen <strong>de</strong>r österreichischen Gesetzbücher (bürgerliches<br />

Gesetzbuch, Strafgesetz, Gerichtsordnung, Finanzgesetz) die bezüglichen<br />

Fächer zum Theil durch ausschliesslich dafür aufgestellte Professoren gelehrt wer<strong>de</strong>n.<br />

Ganz aufgehört hat das juridische Studium nur vom Jahre 1810 bis 1817<br />

unter Bayern, aber auch nach <strong>de</strong>r ersten Aufhebung <strong>de</strong>r Universität vom Jahre<br />

1783 bis 1792 war es nur von zwei or<strong>de</strong>ntlichen Professoren und hie und da von<br />

Privatdocenten vertreten. — Erst nach <strong>de</strong>m Jahre 1848 wur<strong>de</strong> wie<strong>de</strong>r auf Wissenschaft<br />

und praktische Bildung zugleich gesehen, daher die Fächer theilweise mehr<br />

getrennt wur<strong>de</strong>n und insbeson<strong>de</strong>rs eine neue Kanzel für das <strong>de</strong>utsche Kecht entstand.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Professoren än<strong>de</strong>rte sich in dieser Facultät weniger, als in <strong>de</strong>n<br />

meisten übrigen Studien-Abtheilungen. Sie zählte bald nach <strong>de</strong>r ersten Organisirung<br />

schon 4 bis 5 Professoren und vor <strong>de</strong>m Jahre 1848 auch nur 6, obschon<br />

• diese grösstentheils an<strong>de</strong>re Fächer als anfänglich zu lehren o<strong>de</strong>r die frühern Nebenfächer<br />

nun als Hauptfächer zu behan<strong>de</strong>ln hatten. Ueber die neueste Einrichtung<br />

dieses Studiums vgl. § 203.<br />

Seit <strong>de</strong>r Stiftung <strong>de</strong>r Universität stieg die Gesammtzahl <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Professoren<br />

auf 71, von <strong>de</strong>nen 16 <strong>de</strong>m Jesuiten-Or<strong>de</strong>n, 55 <strong>de</strong>m Laienstan<strong>de</strong> angehörten.<br />

Bis auf die neueste Zeit waren die letztern unter allen Professoren am besten<br />

besol<strong>de</strong>t, jetzt sind sie aber hierin <strong>de</strong>n weltlichen Facultätsprofessoren gleichgestellt.<br />

Bis zur ersten Aufhebung <strong>de</strong>r Universität bezogen diese Professoren allein ein Collegiengeld,<br />

das im Jahre 1749 in ein Lektionsgeld überging.<br />

Einer beson<strong>de</strong>rn Auszeichnung scheint sich auch dieses Studium niemals erfreut<br />

zu haben, obschon es fast immer einer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re sehr geschickte Professor<br />

hatte, <strong>de</strong>r in altern Zeiten häufig zum Staatsdienste, in neuern Zeiten auch<br />

auf besser gestellte Universitäten beför<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>.<br />

Eine son<strong>de</strong>rbare Erscheinung ist es, dass das Kirchenrecht — bis auf die<br />

neuesten Zeiten an Universitäten und höhern Lyceen immer ein juridisches Fach —<br />

nun sowohl in <strong>de</strong>r staatsrechtlichen als theologischen Facultät von eigenen Professoren<br />

dieser Studien-Abtheilungen gegeben wird. Ob wohl dieses Verfahren zur<br />

Harmonie zwischen Staat und Kirche geeignet ist?<br />

§ 216.<br />

Die Theologie war seit <strong>de</strong>r Entstehung <strong>de</strong>r Universität bis zum Jahre 1823<br />

ununterbrochen eine vorzügliche, wo nicht die vorzüglichste Facultät <strong>de</strong>r Lehranstalt.<br />

Sie war bis zum Jahre 1753 bereits nur ein Unterricht in <strong>de</strong>r speculativen Theologie<br />

(Dogmatik) und — jedoch weniger — in <strong>de</strong>r Casuistik (Moral), in<strong>de</strong>m das<br />

Schriftstudium und die Controversen — welch letztere man wohl auch zur Dogmatik<br />

rechnen kann, und später wirklich dazu gezogen wur<strong>de</strong> — als sehr unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

Fächer betrachtet, häufig schon von Philosophen besucht und nur in einer,<br />

seit <strong>de</strong>m Jahre 1734 in zwei wöchentlichen Stun<strong>de</strong>n gelehrt wur<strong>de</strong>n; von an<strong>de</strong>rn<br />

Fächern aber war keine Re<strong>de</strong>. Unter Maria Theresia erhielt das theologische Studium<br />

eine sehr verän<strong>de</strong>rte Eichtung; <strong>de</strong>nn das Studium <strong>de</strong>r hl. Schrift wur<strong>de</strong> durch<br />

<strong>de</strong>n Unterricht in <strong>de</strong>n Originalsprachen <strong>de</strong>rselben und allmälig durch an<strong>de</strong>re Hülfswissenschaften<br />

erweitert, auch die Eloquenz zuerst in <strong>de</strong>r Philosophie, bald aber<br />

(im Jahre 1761) als theologisches Fach eingeführt und im Jahre 1779 in die<br />

Pastoral mit Katechetik umgestaltet; dann wur<strong>de</strong> die Kirchengeschichte, von <strong>de</strong>r<br />

früher nur "Weniges, z. B. von Konzilien in <strong>de</strong>n Controversen vorkam, — von <strong>de</strong>r<br />

Philosophie, im Jahre 1773 als Patrologie, und seit 1779 förmlich als Kirchengeschichte<br />

in die Theologie verpflanzt; endlich das Kirchenrecht seit 1780 von<br />

einem weltlichen Professor auch als Obligatfach für Theologen in <strong>de</strong>r juridischen<br />

P r o b • t, Universität. 24


— 370 —<br />

Facultär erklärt. Diese Reformation sollte Anfangs vorzüglich die Lehrmetho<strong>de</strong> und<br />

<strong>de</strong>n Einfluss <strong>de</strong>r Jesuiten paralysiren, daher im Jahre 1760 für die von ihnen gelehrten<br />

theologischen Fächer gera<strong>de</strong> so viele Professoren, als sie selbst dafür hatten,<br />

aus an<strong>de</strong>rn Klöstern o<strong>de</strong>r Stiften aufgestellt wur<strong>de</strong>n; dann sollte sie auch auf gründliche<br />

Bildung praktischer Seelsorger hinwirken. — Diese Studien-Reformation, die<br />

auch nach Maria Theresia fortging und in welche allmälig die Mehrzahl <strong>de</strong>r Professoren,<br />

beson<strong>de</strong>rs unter Kaiser Joseph II., bereitwilligst einging, gab zu manchen<br />

Reibungen mit <strong>de</strong>n Ordinariaten Anlass, die erst mit <strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>s theologischen<br />

Studiums in Innsbruck im Jahre 1824 völlig en<strong>de</strong>ten.<br />

Das theologische Studium dauerte gewöhnlich 4 Jahre, unter Kaiser Joseph<br />

Anfangs 5, dann 4, endlich wie später unter Bayern 3 Jahre, wobei beson<strong>de</strong>rs die<br />

Dogmatik, mit welcher die Controversen verbun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n, und auch das Bibelstudium<br />

verkürzt und die Patrologie nur in <strong>de</strong>r Kirchengeschichte zu berücksichtigen<br />

befohlen wur<strong>de</strong>.<br />

Während <strong>de</strong>r ganzen Zeit <strong>de</strong>s theologischen Studiums in Innsbruck wur<strong>de</strong>n<br />

drei Mönche in Bezug auf die Orthodoxie ihrer Lehre bei <strong>de</strong>n Kirchenvorstehern<br />

verdächtig und zwar <strong>de</strong>r Jesuit Benedikt Stattler, von <strong>de</strong>m 4 Werke, <strong>de</strong>r Franziskaner<br />

Oberrauch, von <strong>de</strong>m die zum Druck gegebene Moral — freilich erst nach <strong>de</strong>r<br />

Zeit ihrer Professur in Innsbruck in <strong>de</strong>n römischen In<strong>de</strong>x <strong>de</strong>r verbotenen Bücher<br />

kam, und <strong>de</strong>r Benediktiner Feilmoser, <strong>de</strong>ssen Einleitung in <strong>de</strong>n neuen Bund von<br />

<strong>de</strong>m Ordinariate in Brixen etc. beanstän<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. — Zwei Or<strong>de</strong>nsmänner — <strong>de</strong>r<br />

Servit Güntherod und <strong>de</strong>r Benediktiner Feilmoser — wur<strong>de</strong>n auf Betreibung <strong>de</strong>s<br />

Ordinariats vom Kaiser in ihr Kloster zurückgeschickt, wohin abor Keiner zurückkehrte<br />

*).<br />

Die fixe Zahl <strong>de</strong>r Professoren bis zur Studien-Reformation war fünf, nämlich<br />

drei Jesuiten für Dogmatik und Moral und zwei Weltpriester für hl. Schrift und<br />

Controversen, nach <strong>de</strong>r Studien-Reformation aber or<strong>de</strong>ntlich und meistens sechs,<br />

jedoch bisweilen z. B. als <strong>de</strong>n Jesuiten drei an<strong>de</strong>re Or<strong>de</strong>nspriester an die Seite gesetzt<br />

wur<strong>de</strong>n und zur Zeit <strong>de</strong>s Generalseminars vom Jahre 1783—1790 acht, in<br />

welcher Zahl auch die Jesuiten im Jahre 1857 bei <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s theologischen<br />

Studiums nach 34jähriger Aufhebung <strong>de</strong>sselben in Innsbruck es übernahmen.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r sämmtlichen theologischen Professoren bis zum Jahre 1823 belauft<br />

sich auf 125, worunter 80 Jesuiten, 9 an<strong>de</strong>re Or<strong>de</strong>nsmänner und 36 Weltpriester<br />

begriffen sind.<br />

Das thätigste Leben mag in dieser Facultät nach <strong>de</strong>m Jahre 1760 geherrscht<br />

haben, wo <strong>de</strong>n Jesuiten aus an<strong>de</strong>rn Or<strong>de</strong>n Rivalen beigegeben waren, und z. B. Stattler,<br />

Oberrauch, Weitenauer lehrten.<br />

§ 217.<br />

Die Frage, inwiefern die Universität in <strong>de</strong>n 200 Jahren seit ihrer Gründung<br />

zum Bessern fortgeschritten sei, verdiente eine ausführliche Beantwortung, bei <strong>de</strong>r<br />

von <strong>de</strong>r genauen Fixirung <strong>de</strong>s Zweckes <strong>de</strong>r Universität auszugehen sein wür<strong>de</strong>, um<br />

die jeweilige Einrichtung <strong>de</strong>rselben als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes zu<br />

beurtheilen. Hier mögen nur wenige sehr unmassgebliche Bemerkungen stehen.<br />

A. In <strong>de</strong>n ersten Zeiten <strong>de</strong>r Universität überwog das wissenschaftliche Inter-<br />

1) Wegen an<strong>de</strong>rn Grün<strong>de</strong>n (<strong>de</strong>s Betragens) wur<strong>de</strong>n auch ein Paar Professoren<br />

<strong>de</strong>r Philosophie (§§ 195, 191) und ein Professor <strong>de</strong>* Rechte (§ 89) allerhöchst »nt<br />

lassen und ein Professor <strong>de</strong>r Medizin kam <strong>de</strong>r Entlassung, wie es scheint, zuvor (§ 4*>


— 371 —<br />

esse die praktischen Eücksichten für das Leben, in<strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Philosophie vorzüglich<br />

Dialektik, in <strong>de</strong>r Theologie scolastische Speculation, in <strong>de</strong>r Jurispru<strong>de</strong>nz römisches<br />

Eecht, in <strong>de</strong>r Medizin theoretische Kenntnisse gelehrt wur<strong>de</strong>n, während für<br />

das Leben wohl auch damals an <strong>de</strong>n abgehen<strong>de</strong>n Aka<strong>de</strong>mikern an<strong>de</strong>re Kenntnisse<br />

erwünscht gewesen wären. — Nach <strong>de</strong>r Studien-Eeformation wur<strong>de</strong> vorzugsweise<br />

auf eine für das Leben brauchbare Bildung <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker hingearbeitet. — Seit<br />

<strong>de</strong>m Jahre 1848 wollte man bei<strong>de</strong> Eücksichten miteinan<strong>de</strong>r vorbin<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m man<br />

an <strong>de</strong>r Universität Wissenschaft gelehrt wissen wollte, aber von <strong>de</strong>rselben zugleich<br />

für das thätige Leben gebil<strong>de</strong>te Beamte, Geistliche, Aerzte etc. abgehen sollten. —<br />

Es unterliegt wohl schwerlich einem Zweifel, dass die Verfolgung bei<strong>de</strong>r Zwecke<br />

besser ist, als das Hinarbeiten auf nur einen Gesichtspunkt.<br />

Mit Eücksicht auf die Bildungs-Anstalten, wie sie bei uns bestehen, und auf<br />

die Absicht, aus welcher die Universität von <strong>de</strong>r überwiegen<strong>de</strong>n Mehrzahl besucht<br />

wird, dürfte doch immerhin das praktische Moment das vorwiegen<strong>de</strong> zu bleiben<br />

haben *). Die Aka<strong>de</strong>miker sollten in ihrer Mehrzahl die Universität als gebil<strong>de</strong>te<br />

Männer mit Liebe und Tüchtigkeit für ihren gewählten Beruf verlassen. Tiefere<br />

Wissenschaft bleibt Ausnahme, und die gepriesene Wissenschaftlichkeit ist sehr<br />

oft nicht mehr, als ein mehr o<strong>de</strong>r weniger bewusstes Nachbeten neu scheinen<strong>de</strong>r<br />

Ansichten, und nicht ungeeignet, die Beschei<strong>de</strong>nheit, welche talentirte junge Männer<br />

so sehr empfiehlt, durch vorreife Eaisonnir- und Eeformirlust zu verdrängen,<br />

während gründliche und passen<strong>de</strong> Berufskenntnisse etc. mangeln. Vergleiche auch<br />

§ 149. Für eigentliche Wissenschaft sollte die Aka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>r Wissenschaften sorgen.<br />

B. Ungezweifelt ist im Lehrstoffe ein grosser Fortschritt gemacht wor<strong>de</strong>n,<br />

man mag sowohl die Einführung neuer Lehrfächer in je<strong>de</strong>r Studien-Abtheilung als<br />

die Erweiterung <strong>de</strong>r Kenntnisse in <strong>de</strong>n von jeher bestehen<strong>de</strong>n Fächern in das Auge<br />

fassen. In <strong>de</strong>n von jeher gelehrten Fächern, welch' ein Unterschied! Zum Beispiel<br />

in <strong>de</strong>r Physik <strong>de</strong>r ersten Zeiten <strong>de</strong>r Universität, und in <strong>de</strong>r jetzigen Lehre <strong>de</strong>rselben<br />

über Elektrizität, Galvanismus, Optik, Luft etc., — welch' ein Unterschied in <strong>de</strong>r<br />

ehemaligen und jetzigen Anatomie, Chemie etc., auch wohl, welch' ein Unterschied<br />

zwischen <strong>de</strong>n ehemaligen einzelnen Traktaten <strong>de</strong>r Dogmatik und Moral und <strong>de</strong>u<br />

jetzigen zusammenhängen<strong>de</strong>n Systemen dieser Wissenschaften! 2 ) Und wie viele<br />

neue Fächer wur<strong>de</strong>n in je<strong>de</strong>r Studien-Abtheilung eingeführt, <strong>de</strong>ren Keinem Nutzen<br />

und Interesse wird abgesprochen wer<strong>de</strong>n können ? Wer muss daher <strong>de</strong>n Fortschritt<br />

im Lehrstoff nicht bloss <strong>de</strong>s wissenschaftlichen Interesses wegen, das neu en<strong>de</strong>ckte<br />

o<strong>de</strong>i gründlicher bewiesene Wahrheiten mit sich führen, son<strong>de</strong>rn auch wegen <strong>de</strong>s<br />

Nutzens, <strong>de</strong>n z. B. in <strong>de</strong>r Theologie Pastoral, Kirchengeschichte, gründliches Schriftstudium<br />

etc., in <strong>de</strong>r Eechtswissenschaft Naturrecht, Statistik, Gesetzkenntniss etc.,<br />

in <strong>de</strong>r Medizin Anatomie, erweiterte Klinik etc., in <strong>de</strong>r Philosophie Chemie, Sprachstudium<br />

etc. gewähren, nicht dankbarst anerkennen ? — Muss man aber zugeben,<br />

dass die Auffassung vieler Kenntnisse und das Eindringen in die Tiefen <strong>de</strong>r Wissenschaften,<br />

wie sie jetzt die Universität darbietet, an und für sich ein grosser Fortschritt<br />

ist, so dringen sich doch bezüglich <strong>de</strong>r Benützung dieser Menge und Tiefe<br />

<strong>de</strong>r dargebotenen Lehrfächer auch einige Be<strong>de</strong>nken auf. Denn 1. könnte durch das<br />

Studium so vieler auch weitschweifiger Fächer sich gar leicht ein ex omnibus aliquid,<br />

in toto nihil ergeben. 2. Wenn alle in <strong>de</strong>n einzelnen Studien-Abtheilungen vorge-<br />

1) Cujus (veri investigationis) studio a rebus agendis abduci contra officium est.<br />

Cicero <strong>de</strong> off. I. 6.<br />

2) Die Jesuiten lehren die Dogmatik noch nach Traktaten, beiläufig wie früher<br />

(§ 38), jedoch, wohl nach einem zusammenhängen<strong>de</strong>n System.<br />

\


— 372 —<br />

schriebenen Fächer studirt wer<strong>de</strong>n müssen, so muss Vieles studirt wer<strong>de</strong>n, was<br />

Einzelne nicht brauchen. Was nützt z. B. <strong>de</strong>m politischen Beamten eine genaue<br />

Kenntniss <strong>de</strong>ssen, was <strong>de</strong>r Justiz-o<strong>de</strong>r Finanzbeamte wissen muss, und umgekehrt?<br />

Allerdings tragt man nicht schwer an <strong>de</strong>n Kenntnissen; aber die gründliche Aneignung<br />

so vieler Kenntnisse, wie sie bereits in je<strong>de</strong>r Studien-Abtheilung gegeben<br />

wer<strong>de</strong>n, ist für die meisten Schüler eine Unmöglichkeit.. Wäre daher nicht die proponirte,<br />

aber wohl zu wenig ausgeführte Eintheilung <strong>de</strong>r Facultäts-Fächer in solche,<br />

welche allen und welche einigen Studiren<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Facultät nothwendig sind, wünschenswerth?<br />

Sollte nicht mehr Rücksicht genommen wer<strong>de</strong>n, dass die nothwendigen<br />

Fächer vor Allem gründlich aufgefasst wer<strong>de</strong>n müssen? Wie Vieles<br />

studirt man nicht, um es wie<strong>de</strong>r zu vergessen? 3. In <strong>de</strong>r Philosophio insbeson<strong>de</strong>re<br />

besteht die Freiheit, nach Belieben Fächer zu studiren; allein es bestehen auch Be<strong>de</strong>nken.<br />

Schon dass dieser Facultät Nebenzweige — Pharmazie und Gymnasial-<br />

Lehrinstitut — eingepflanzt sind, ist son<strong>de</strong>rbar, da Erstere eher zur Medizin gehört,<br />

Letzteres aber vielmehr von erfahrenen Gymnasiallehrern als von Professoren<br />

<strong>de</strong>s höchsten menschlichen Wissens, die <strong>de</strong>n Gymnasial-Unterricht praktisch nicht<br />

kennen, besorgt wer<strong>de</strong>n sollte. Hätte man ferner auch über die dargebotene Gelegenheit<br />

zur Erreichung <strong>de</strong>r höchsten Stufe <strong>de</strong>r Wissenschaft in einzelnen Zweigen<br />

nichts einzuwen<strong>de</strong>n, so zeigt sich in Innsbruck bisher das Unpassen<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

schon dadurch, dass sich bei manchem Professor Jahre lang keine Schüler<br />

mel<strong>de</strong>n und er nur etwa nebenbei mit Gymnasiallehramts-Candidaten eine ihm eigentlich<br />

frem<strong>de</strong> Beschäftigung fin<strong>de</strong>t. 4. Dass aber bei aller Erweiterung <strong>de</strong>r Lehrgegenstän<strong>de</strong><br />

an <strong>de</strong>r Universität gera<strong>de</strong> für formelle Bildung kein Obligatfach<br />

besteht, ist gewiss be<strong>de</strong>nklich, so lange im Gymnasium für das philosophische<br />

Studium nicht besser Eechnung getragen wird. Ohne formelle Bildung ist gründliches<br />

Studium unmöglich, mit einer solchen alles Studium erleichtert, daher dasselbe<br />

gera<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m Uebertritt zu <strong>de</strong>n Fachstudien eine Hauptsache. Auch eine<br />

gründliche Ueberzeugung über die Hauptwahrheiten <strong>de</strong>r Metaphysik sollten die Studiren<strong>de</strong>n<br />

zum Fachstudium mitbringen, eben weil sie die Hauptwahrheiten sind.<br />

5. Endlich wird in allen Vorträgen eine unter <strong>de</strong>m Schil<strong>de</strong> von Wissenschaftlichkeit<br />

getriebene Ausspinnung <strong>de</strong>r Materien zu ver<strong>de</strong>rblichen Grundsätzen für die<br />

Menschheit, für Staat und Kirche, welche <strong>de</strong>n Glauben an die ewigen Wahrheiten<br />

von Gott, Unsterblichkeit und Tugend untergraben, Umsturz <strong>de</strong>r menschlichen Gesellschaft<br />

beför<strong>de</strong>rn, auf Eeligions-Indifferentismus etc. hinzielen etc., fern bleiben,<br />

dagegen aber <strong>de</strong>r Vortrag <strong>de</strong>r Fächer gegen solche Lehren so umfassend und gründlich<br />

sein sollen, wie es unsere Zeiten und <strong>de</strong>r Zweck wahrer Bildung for<strong>de</strong>rn. Ohne<br />

diese Bedingungen könnte man in <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Lehrfächer und im erweiterten<br />

Lehrstoffe <strong>de</strong>n Fortschritt zum Bessern für Studiren<strong>de</strong> nicht fin<strong>de</strong>n und unbedingter<br />

Vortrag sogenannter freier Forschung liesse nach Umstän<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Köpfen<br />

junger Leute ein unerwünschtes Chaos und nicht unbe<strong>de</strong>nkliche Gährung fürchten.<br />

C. Entschie<strong>de</strong>n anerkannt muss <strong>de</strong>r Fortschritt in <strong>de</strong>n Lehrmitteln wer<strong>de</strong>n.<br />

Diessfalls lässt sich kein Vergleich zwischen <strong>de</strong>n erstem und spätem Zeiten <strong>de</strong>r<br />

Universität anstellen, da in <strong>de</strong>n ersten Zeiten solche Lehrmittel — Bibliothek, medty<br />

ziliische und philosophische Kabinete — gar nicht bestan<strong>de</strong>n und erst um dir<br />

Mitte <strong>de</strong>s vorigen Jahrhun<strong>de</strong>rts <strong>de</strong>n Anfang nahmen, seither aber im Ganzen immemehr<br />

vervollkommnet wur<strong>de</strong>n. — Ob <strong>de</strong>r wachsen<strong>de</strong> Aufwand für die Lehrmittel<br />

auch fortwährend zweckmässiger verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, kann hier freilich nicht erörtert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Z>. Auch die Unterrichtsform — ich meine, <strong>de</strong>r Vortrag <strong>de</strong>s Lehrstoffes, die<br />

Vorsorge für die Auffassung <strong>de</strong>sselben, endlich die Anregung zum eigenen Studium


— 373 —<br />

— hat sich zum Theil geän<strong>de</strong>rt, vielleicht aber nicht in je<strong>de</strong>r Beziehung gebessert.<br />

Der Vortrag <strong>de</strong>s Lehrstoffes war nämlich in <strong>de</strong>n ersten Zeiten <strong>de</strong>r Universität von<br />

<strong>de</strong>n Schülern nachgeschrieben, sohin mehr o<strong>de</strong>r weniger ein Diktiren; später bestand<br />

er in <strong>de</strong>r Erklärung eines vorgeschriebenen Vorlesebuches; jetzt ist er <strong>de</strong>n<br />

Professoren freigelassen und wird meistens in freien Vorträgen aus <strong>de</strong>m Gedächtnisse<br />

o<strong>de</strong>r aus Heften bestehen. — Das Diktiren <strong>de</strong>r ersten Zeit wur<strong>de</strong> wohl mit<br />

Eecht als Zeitverlust abgeschafft. — Der freie Vortrag <strong>de</strong>r neuesten Zeit macht<br />

grössern Eindruck" und gibt <strong>de</strong>m Professor in <strong>de</strong>n Augen <strong>de</strong>r Schüler mehr Ansehen<br />

; allein er wird nicht fixirt, selten genau nachgeschrieben, noch seltener nach<br />

vollen<strong>de</strong>tem Lehrfache nachstudirt und ist — zumal wenn von einem schönen Vortrage<br />

die Re<strong>de</strong> ist, nur Gabe einzelner Professoren. Es scheint daher kein Fortschritt<br />

zum Bessern zu sein, wenn <strong>de</strong>n Professoren frei gelassen wird, nach o<strong>de</strong>r<br />

ohne Vorlesebuch zu lehren. Er soll nach einem Vorlesebuch lehren, das er aber<br />

als Kenner <strong>de</strong>s Faches selbst wählen kann, wenn er nicht die eigenen Vorträge<br />

wenigstens in skizzirter Form in <strong>de</strong>n Druck gibt und diese <strong>de</strong>s Druckes würdig sind.<br />

Jetzt hat man ja bereits über je<strong>de</strong>s Fach gute Vorlesebücher; und ein mittelmässiges<br />

Vorlesebuch ist in <strong>de</strong>r Eegel besser, als selbst verfertigte Vorträge sich oft<br />

überschätzen<strong>de</strong>r Professoren. Ein fähiger Professor kann ja <strong>de</strong>n freien Vortrag<br />

nach einem genau einstudirten Vorlesebuch wählen. Ein solches gewährt auch eine<br />

Controle über die Grundsätze <strong>de</strong>s Professors, welche zu kennen doch auch <strong>de</strong>m<br />

Publikum daran liegt.<br />

Die Vorsorge für die Auffassung <strong>de</strong>s Vortrages wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n ersten Zeiten<br />

durch Kepetitionen (Collegien) <strong>de</strong>r Professoren und in <strong>de</strong>r Philosophie <strong>de</strong>r Instruktoren<br />

beför<strong>de</strong>rt; nach <strong>de</strong>r Reformation <strong>de</strong>r Studien wur<strong>de</strong>n auch zu diesem Zwecke<br />

die oftmaligen Collegien in <strong>de</strong>n Vorlesungen vorgeschrieben; jetzt besteht keine Vorschrift,<br />

ausser etwa jene über Colloquien und Examinatorien, zu <strong>de</strong>nen die Schüler in<br />

<strong>de</strong>r Regel nicht verhalten wer<strong>de</strong>n können. Dass nun die bezahlten Collegien schon vom<br />

Grafen Chotek aufgehoben wur<strong>de</strong>n und Studiren<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Professor zum Verständnisse<br />

seines Vortrages nicht mehr unterstützen, muss wohl als Fortschritt zum Bessern<br />

betrachtet wer<strong>de</strong>n, weil doch <strong>de</strong>r Schüler für eine bessere Erklärung <strong>de</strong>r Vorlesungen<br />

nicht wird bezahlen sollen, <strong>de</strong>r Professor gar leicht zu einem vernachlässigten Vortrag<br />

wegen Bezahlung für einen bessern verleitet wer<strong>de</strong>n kann, nicht alle Studiren<strong>de</strong><br />

diese Kosten aufwen<strong>de</strong>n können etc., die Nachhülfe durch Stu<strong>de</strong>nten aber <strong>de</strong>m Professor<br />

ein schlechtes Zeugniss über seinen Vortrag ausstellt. Wer jedoch weiss,<br />

wie oft <strong>de</strong>r Vortrag <strong>de</strong>s Professors nicht vollständig, nicht richtig aufgefasst wird,<br />

muss eine Controle hierüber gewiss wünschen, die <strong>de</strong>r Professor gleich nach o<strong>de</strong>r<br />

auch unter <strong>de</strong>r Vorlesung zumal über schwierigere Materien durch Abfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

diessfälligen Rechenschaft sich verschaffen kann und soll. Aehnliches wird in einzelnen<br />

Vorschriften <strong>de</strong>r Reformationsperio<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>n 1750ger Jahren gefor<strong>de</strong>rt.<br />

Die Anregung zum Fleisse <strong>de</strong>r Schüler geschah in <strong>de</strong>n ersten Zeiten <strong>de</strong>r Universität<br />

durch die Ehre bei Circuln, Disputationen, Prüfungen am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Studien<br />

und aka<strong>de</strong>mische Wür<strong>de</strong>n; nach <strong>de</strong>r Studien-Reformation vorzüglich nur durch<br />

Prüfungen in <strong>de</strong>n Vorlesungen und nach geschlossenem Vortrag eines Gegenstan<strong>de</strong>s<br />

, darüber ausgestellte Zeugnisse und an die Behör<strong>de</strong>n vorgelegte Verzeichnisse;<br />

in <strong>de</strong>n neueren Zeiten auch durch Stipendien, jetzt durch letztere, nur ausnahmsweise<br />

durch Jahres- etc. Prüfungen, vorzüglich aber durch Staatsprüfungen und Doctorate,<br />

wobei man nach erhaltener Reiferklärung durch das Gymnasium <strong>de</strong>n Fleiss<br />

<strong>de</strong>r Schüler schon voraussetzt. — Ohne über diesen Punkt in an<strong>de</strong>re Bemerkungen<br />

einzugehen, ist es wohl kein Fortschritt zum Bessern, wenn die Stu<strong>de</strong>nten, wie zum<br />

Beispiel bei <strong>de</strong>m staatsrechtlichen Studium zwei Jahre ohne alle Prüfung über die


— 874 —<br />

gehörten Gegenstän<strong>de</strong> bleiben. Die Mehrzahl verwen<strong>de</strong>t die Jahre zu wenig für ein<br />

ernsthaftes Studium. For<strong>de</strong>rt eine mündliche Prüfung eines je<strong>de</strong>n Schülers zt^viele<br />

Zeit und müsste sie sich — wenn man nicht die nämlichen Fragen wie<strong>de</strong>rholen<br />

wollte, auch auf unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Kleinigkeiten erstrecken, so dürfte doch eine schriftliche<br />

Prüfung über gut gewählte Fragen nach Vollendung <strong>de</strong>s Vortrages über ein<br />

Lehrfach und ein Zeugniss über die ausgewiesene Auffassung, für das im Zweifel<br />

noch ein kurzes Colloquium kommen könnte, mehr nützen, als die einfache Bestätigung<br />

über Frequenz <strong>de</strong>r Vorlesungen im Meldungsbuche. — Uebrigens muss die<br />

beste Anregung zum Fleisse in einem Lehrfache <strong>de</strong>r Professor geben, <strong>de</strong>r es versteht,<br />

Interesse für sein Fach zu wecken, bereit ist, bei unvollständiger Auffassung<br />

<strong>de</strong>s Vortrages nachzuhelfen, durch humane und geschickte Behandlung die Schüler<br />

an sich zieht und — was ein vorzügliches Mittel zum gründlichen Studium ist, <strong>de</strong>r<br />

es vermag, bei <strong>de</strong>n Schülern schriftliche Aufsätze üher gut gewählte anregen<strong>de</strong><br />

Fragen zu veranlassen. Diess Moment spricht vorzüglich für Universitäten mit<br />

einer nicht zu grossen Schülerzahl; bei vielen Schülern wäre eine solche Behandlung<br />

freilich mühsam, aber doch gewiss nützlich.<br />

E. Wie wur<strong>de</strong> aber für Gewinnung solcher Professoren von jeher gesorgt? Und<br />

zeigt sich hierin ein Fortschritt zum Bessern? Die Jesuiten wählten und wählen<br />

aus ihrer Mitte die Professoren; an<strong>de</strong>re Professoren wur<strong>de</strong>n durch Konkurs, seit<br />

<strong>de</strong>r Aufhebung <strong>de</strong>r Jesuiten auf Konkursprüfung, seit 1850 aber wie<strong>de</strong>r nur durch<br />

Konkurs und aus Privatdocenten aufgestellt. — Vorläufige Kenntniss über die allseitige<br />

Tauglichkeit eines Individuums zur Professur für ein Fach ist gewiss das<br />

beste, das einzig sichere Mittel, gute Professoren zu erhalten. — Setzt man diese<br />

Kenntniss und fähige Leute in <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu und gewissenhafte Auswahl<br />

<strong>de</strong>rselben voraus, wer kann ihre Aufstellungsart ta<strong>de</strong>ln? — Man möchte wünschen,<br />

dass auch die Kegierung eine solche Auswahl hätte. Konkursprüfung mag wohl<br />

die nöthigen Kenntnisse <strong>de</strong>s Candidaten über sein Fach beweisen, aber weniger die<br />

übrigen Eigenschaften für einen Professor, die wichtiger sind, als tiefe Kenntnisse,<br />

in<strong>de</strong>m mancher Professor bei wenigem Kenntnissen (die kompetenten Kenntnisse<br />

muss ein Professor allerdings immer haben), aber sonstigen guten Eigenschaften<br />

— namentlich bei regem Interesse für die Fortbildung seiner Schüler und einer<br />

guten Lehrmetho<strong>de</strong> mehr leistet, als <strong>de</strong>r gelehrteste Mann ohne jene Eigenschaften.<br />

— Das Institut <strong>de</strong>r Adjunkten und Privatdocenten ist gewiss gut; aber für alle<br />

Fächer kann man solche nicht aufstellen, und einen mittelmässigen Privatdocenten<br />

wie<strong>de</strong>r entlassen scheint oft eine harte Massregel. — Es ist sohin schwer zu entschei<strong>de</strong>n,<br />

ob in <strong>de</strong>r Art Universitäts-Professoren aufzustellen es besser gewor<strong>de</strong>n<br />

ist. Man sollte glauben, dass eine Konkursprüfung, die zweckmässig abgehalten<br />

wird (wie auch bei Aufstellung <strong>de</strong>r Privatdocenten eine Prüfung stattfin<strong>de</strong>t), und<br />

auf die auch die übrigen Eigenschaften <strong>de</strong>s Candidaton nach frühern Vorschriften<br />

erforscht wur<strong>de</strong>n (§171), die Aufstellung eines untauglichen Professors fast unmöglich<br />

mache und beim Mangel von entschie<strong>de</strong>n tauglichen Individuen ungeachtet<br />

obiger Be<strong>de</strong>nken hätte beibehalten wer<strong>de</strong>n sollen. Es dürften sich nicht viele Fälle<br />

ergeben haben, dass auf gute Konkursprüfung angestellte Professoren nicht entsprochen<br />

hätten. Für diesen Fall wäre auch die Aufrechthaltung <strong>de</strong>r vom Kaiser Franz eingeführten<br />

mehrjährigen provisorischen Anstellung als Professor erwünscht gewesen;<br />

nur hätte bei nicht ganz entsprechen<strong>de</strong>n Professoren ihre Entlassung auch unnachsichtlich<br />

erfolgen sollen. Dass die bessere Stellung <strong>de</strong>r Professoren diessfalls anzuerkennen<br />

ist, versteht sich von selbst. Dass aber noch überdiess ein Collegiengeld eingeführt<br />

wur<strong>de</strong>, das in Innsbruck früher nur theilweise wegen <strong>de</strong>r ehemaligen Privat-<br />

Collegien bestand, dürfte zur Vervollkommnung <strong>de</strong>r Professoren,kaum beitragen* Dw


— 375 —<br />

Versuchung liegt nahe, die Zahl seiner Schüler, sohin das Collegiengeld nicht gera<strong>de</strong><br />

durch Auszeichnung im Lehrfache, son<strong>de</strong>rn durch an<strong>de</strong>re Mittel — Nachsicht<br />

gegen Stu<strong>de</strong>nten in verschie<strong>de</strong>ner Kichtung, mehr unterhalten<strong>de</strong>n als wissenschaftlichen<br />

Vortrag u. dgl. zu vermehren. Einen vorzüglichen Professor soll man nicht<br />

durch diese empfindliche Steuer <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten o<strong>de</strong>r vielmehr ihrer Eltern, son<strong>de</strong>rn<br />

auf an<strong>de</strong>re Art auszeichnen. An<strong>de</strong>re Empfehlungsgrün<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Collogiengel<strong>de</strong>s scheinen<br />

sehr problematisch.<br />

F. Der Aufenthalt an <strong>de</strong>r Universität fällt in <strong>de</strong>r Kegel in die Jahre, in welchen<br />

sich <strong>de</strong>r Charakter <strong>de</strong>s Menschen bil<strong>de</strong>t und seine Lebensgrundsätze eine entschie<strong>de</strong>ne<br />

Richtung erhalten. In dieser Beziehung war im ersten Jahrhun<strong>de</strong>rte <strong>de</strong>r<br />

Universität durch <strong>de</strong>n religiösen Zeitgeist, durch Konvikte, Kongregationen, vorgeschriebene<br />

Andachten etc. gesorgt; Kaiser Franz II. schrieb noch insbeson<strong>de</strong>re die<br />

Theilnahme an aka<strong>de</strong>mischen Predigten und eine Ecligionskanzel vor. Jetzt wird<br />

wohl ein aka<strong>de</strong>mischer Gottesdienst gehalten, aber eine Theilnahmo <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>miker<br />

an <strong>de</strong>mselben ist nicht geboten und überhaupt <strong>de</strong>r Grundsatz angenommen, dass<br />

<strong>de</strong>r vom Gymnasium für die Universität reif erklärte Stu<strong>de</strong>nt sich selbst überlassen<br />

bleibt. Man darf zweifeln, ob diess ein Fortschritt zum Bessern sei. Der Sprung<br />

vom Gymnasialzwang zur vollen Freiheit im Betragen und Studium scheint nicht<br />

ohne Be<strong>de</strong>nken. Sehr leicht könnte die <strong>de</strong>n Studiren<strong>de</strong>n zugetraute Selbstständigkeit<br />

bei Manchen in ein verächtliches, ja ver<strong>de</strong>rbliches burschikoses Wesen ausarten.<br />

Denn Charakterfestigkeit, durch das Gymnasium bewirkt, darf wohl bei <strong>de</strong>n wenigsten<br />

Studiren<strong>de</strong>n vorausgesetzt wer<strong>de</strong>n *). Der Mensch ist überhaupt mehr zum<br />

Bösen als zum Guten und insbeson<strong>de</strong>rs die Jugend zu einer Freiheit geneigt, welche<br />

die sanften Fesseln <strong>de</strong>r Religion nur zu gern mehr o<strong>de</strong>r weniger abschüttelt. Zu<strong>de</strong>m<br />

for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r gute Charakter beständige Ausdauer bei allen gegenseitigen Lockungen,<br />

Beispielen, Vorspiegelungen durch Schriften etc., während zu Abwegen, die<br />

<strong>de</strong>n Menschen oft für sein ganzes Leben verführen, einzelne Fehltritte genügen. Da<br />

Religion und Sittlichkeit als Haupt-Erfor<strong>de</strong>misse eines soli<strong>de</strong>n Charakters selbst für<br />

<strong>de</strong>n Staat und <strong>de</strong>ssen Beamte etc. gewiss nicht von min<strong>de</strong>rer Wichtigkeit sind, als<br />

angemessene Kenntnisse, so scheint es, dass hierauf mehr Bedacht zu nehmen und<br />

z. B. an <strong>de</strong>r Universität ein Religions-Collegium für alle Aka<strong>de</strong>miker keine überflüssige<br />

Vorsorge wäre. Praktische Philosophie, philosophische Moral ersetzt ein<br />

solches offenbar nicht.<br />

Gr. Im ersten Jahrhun<strong>de</strong>rt ihres Bestehens war die Universität in ihren innern<br />

Angelegenheiten grösstentheils von <strong>de</strong>r Regierung unabhängig und hatte sogar dio<br />

Jurisdiction über ihre Angehörige. Seit <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>s vorigen Jahrhun<strong>de</strong>rts wur<strong>de</strong><br />

die Universität unter die Lokal- und höchsten Behör<strong>de</strong>n mittelst «kr Direktoren etc.<br />

gestellt, und die Jurisdiction unter Kaiser Joseph II. gänzlich aufgehoben. In<br />

Folge <strong>de</strong>s Jahres 1848 ist die Universität von <strong>de</strong>n Lokalbehör<strong>de</strong>n ganz eximirt<br />

und nur <strong>de</strong>m Ministerium untergeordnet, an welches sie über sich selbst ihre Berichte<br />

etc. macht. — Die Aufhebung <strong>de</strong>r Uni versitäts-Jurisdiction dürfte wohl allerdings<br />

als Fortschritt zum Bossern erklärt wer<strong>de</strong>n, da die Erfahrung das Unbefriedigen<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>rselben, die daraus entspringen<strong>de</strong> Spannung mit <strong>de</strong>r Regierung etc.<br />

1) Wenigstens nicht selten bleibt ein solcher<br />

inberbis juvenis tan<strong>de</strong>m custo<strong>de</strong> remoto Unterhaltung liebend<br />

Cereus in ritium flecti, monitoribus asper,<br />

Utilium tardus provisor, prodigus aeris,<br />

Sublimis cupidusque et amata relinquere perdix ,<br />

und als solcher bedarf er wohl zur Vermeidung von Abwegen und Bildung eines jruli<strong>de</strong>u<br />

Charakters d« Nachhülfe.


—• 376 —<br />

genügend nachweist und die Jurisdiction für alle Staatsbürger gleich geübt wer<strong>de</strong>n<br />

soll. — Dass aber die Universität unter keiner Aufsicht <strong>de</strong>r Lokalbehör<strong>de</strong>n steht,<br />

ist eine auffallen<strong>de</strong> Ausnahme von allen Instituten. In solchen befin<strong>de</strong>t sich doch<br />

selten Alles in gutem Zustan<strong>de</strong>, ein Institut wird sich aber über Gebrechen, die von<br />

ihm selbst herrühren, schwerlich selbst anklagen; und die Versuchung liegt nahe, das<br />

Gute in einem zu vorteilhaften Lichte erscheinen zu lassen. Wenn auswärtig von<br />

kompetenter Seite auf gehörige Einsicht einem Institut <strong>de</strong>r gute Zustand und die Zufrie<strong>de</strong>nheit<br />

ausgesprochen wird, so gereicht es <strong>de</strong>mselben gewiss zur grössern Ehre<br />

nnd Beruhigung, als ein zweifelhaftes Selbstlob. Eine Ueberwachung <strong>de</strong>r Universität<br />

dürfte ausEücksicht für dieselbe und für das Land angezeigt erscheinen. DieAufsichtslosigkeit<br />

könnte doch auch <strong>de</strong>n Fleiss eines Professors nach und nach vermin<strong>de</strong>rn<br />

o<strong>de</strong>r seinen Vortrag auf weniger zustehen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong> lenken. Von Mitprofessoren<br />

ist bei einer immerhin möglichen unerfreulichen Richtung eines Collega die Veranlassung<br />

einer Abhülfe nicht so leicht zu erwarten, wie von Männern unabhängiger<br />

Stellung. Dass diese Aufsicht nur tüchtigen und humanen, in Universitäts-<br />

Gegenstän<strong>de</strong>n erfahrenen Männern, wie die ehemaligen Facultäts-Direktoren nicht<br />

allemal waren, anzuvertranen wäre, versteht sich wohl von selbst. Ausgezeichnete<br />

jubilirte o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig verwen<strong>de</strong>te Professoren o<strong>de</strong>r wenigstens für die betreffen<strong>de</strong>n<br />

Facultätswissenschaften sich interessiren<strong>de</strong> soli<strong>de</strong> Männer dürften sich hiezu<br />

immerhin fin<strong>de</strong>n.<br />

Gelten diese freilich sehr unvollständigen und unmassgeblichen Bemerkungen<br />

über die Fortschritte <strong>de</strong>r Universitäts-Einrichtung wenigstens theilweise nicht ausschliesslich<br />

nur <strong>de</strong>r Universität Innsbruck, so darf man über diese insbeson<strong>de</strong>re<br />

wohl mit Grund sagen, dass sie absolut allerdings sehr wesentliche Fortschritte gemacht<br />

hat, in<strong>de</strong>m wohl Niemand ihre ursprüngliche Einrichtung, z. B. in Bezug<br />

auf die Zahl <strong>de</strong>r Professoren, Lehrstoff und auch Lehrweise etc. zurückwünschen<br />

wird, dass sie aber relativ sehr verloren hat, in<strong>de</strong>m sie früher unter <strong>de</strong>n Universitäten,<br />

selbst neben Wien und Prag etc., einen ehrenvollen, ebenbürtigen Platz behauptete,<br />

jetzt aber sich solchen Universitäten nicht mehr an die Seite stellen darf.<br />

§ 218.<br />

Gehörte aber die Universität Innsbruck seit langer Zeit nicht mehr zu <strong>de</strong>n<br />

berühmten Lehrinstituten in und ausser Deutschland, und gewannen ihr insbeson<strong>de</strong>re<br />

seit einem Jahrhun<strong>de</strong>rt die mehr beför<strong>de</strong>rten Universitäten in grössern Städten<br />

bei weitem <strong>de</strong>n Vorrang ab, so stellte sie sich doch in mancher Beziehung ihren<br />

Schwestern nicht unrühmlich an die Seite und erwarb sich auch in spätem Zeiten<br />

nicht bloss in Tirol, son<strong>de</strong>rn selbst auswärtig nicht unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Einfluss.<br />

Als ein anerkannter Vorzug von ihr darf nicht unberührt bleiben, dass die<br />

Studiren<strong>de</strong>n, soweit die Nachrichten reichen, mit Ausnahme von verhältnissmässig<br />

sehr wenigen Vergehungen und muthwilligen Streichen, durch ein sehr soli<strong>de</strong>s Betragen<br />

sich auszeichneten und sich zu ehrenhaften Männern für die Provinz und oft<br />

für die Monarchie bil<strong>de</strong>ten.<br />

In <strong>de</strong>n ersten 70—80 Jahren nach ihrer Gründung zog <strong>de</strong>r frische Geist<br />

und die rege Thätigkeit <strong>de</strong>s neuen Institutes, das damalige grosse Ansehen <strong>de</strong>r<br />

Jesuiten als vorzügliche Lehrer, <strong>de</strong>r noch fortdauern<strong>de</strong> Verfall mancher an<strong>de</strong>rn Universität<br />

in Folge <strong>de</strong>r Reformation, <strong>de</strong>r entschie<strong>de</strong>n katholische Charakter <strong>de</strong>r Lehre<br />

und wohl auch <strong>de</strong>r Umstand zahlreiche Stu<strong>de</strong>nten nach Innsbruck, dass bei <strong>de</strong>r<br />

durchaus lateinischen Unterrichtssprache *) je<strong>de</strong> Nation — <strong>de</strong>r Deutsche wie <strong>de</strong>r<br />

1) Es ist zu bedauern, dass die Eifersucht <strong>de</strong>r Nationen diess allgemeine Band


— 377 —<br />

Italiener, <strong>de</strong>r Ungar wie <strong>de</strong>r Franzose etc. gleichmässig an <strong>de</strong>n Vortheüen <strong>de</strong>r Universität<br />

Theil nehmen konnte.<br />

Es versteht sich wohl von selbst, dass sich in Tirol die Wissenschaften und<br />

Kenntnisse durch die Universität verbreiteten. Während die ersten Professoren in<br />

<strong>de</strong>r Medizin und Jurispru<strong>de</strong>nz (in <strong>de</strong>r Philosophie und Theologie waren meistens<br />

ausländische Jesuiten) im Auslan<strong>de</strong> gesucht wer<strong>de</strong>n mussten *), zeigten sich später<br />

zu <strong>de</strong>n vacanten von Laien versehenen Lehrkanzeln, insofern es sich nicht um<br />

Einführung neuer Lehrfächer 2 ) han<strong>de</strong>lte, ein Ueberfluss von Tiroler Competenten.<br />

Jünglinge, die sich zu Aerzten, Beamten, Advokaten bil<strong>de</strong>n wollten, mussten nun<br />

nicht mehr im Auslan<strong>de</strong> mit Gefahr für Glauben und Sittlichkeit kostspielig ihre<br />

Absicht erreichen, und die ärztliche, ja selbst wundärztliche Hülfe, die in manchen<br />

Theilen Tirol's früher schwer o<strong>de</strong>r gar nicht zu fin<strong>de</strong>n war, verbreitete sich allmälig<br />

über das ganze Land. War auch schon vor Einführung <strong>de</strong>r Universität die Möglichkeit<br />

gegeben, durch Bildung im Lan<strong>de</strong> zum Priesterthume zu gelangen und sogar<br />

seit Einführung <strong>de</strong>r Jesuiten allmälig kein Mangel an Priestern, so muss <strong>de</strong>r<br />

vortreffliche Klerus von Tirol, <strong>de</strong>r seine Bildung dattn meistens an <strong>de</strong>r Universität<br />

erhielt, vorzüglich dieser verdankt wer<strong>de</strong>n. Und sollte es nicht auch vorzüglich <strong>de</strong>r<br />

Universität zuzuschreiben sein, dass das vaterländische Geschichts - Studium<br />

durch einen Eoschman, Kesch und an<strong>de</strong>re Männer so sehr in Aufnahme kam, nach<strong>de</strong>m<br />

das Geschichtsfach einmal an <strong>de</strong>r Universität eingeführt war? Sollte das wissenschaftliche<br />

Interesse, das sich im vorigen Jahrhun<strong>de</strong>rte bei <strong>de</strong>m tirolischen A<strong>de</strong>l<br />

zeigte, nicht ebenfalls von <strong>de</strong>r Universität einen Impuls bekommen haben, da nicht<br />

wenige Universitätsglie<strong>de</strong>r dabei sich betheiligt zeigten ? Wohl in keinem Lan<strong>de</strong><br />

hat sich <strong>de</strong>r Einfluss einer Universität so sehr bis zum Bauern herab erstreckt, wie<br />

in Tirol, w#i ein PjÄter Anich, ein Blasius Huber durch ihre mathematischen und<br />

astrononpclien Kenntnisse und Arbeiten gerechte Bewun<strong>de</strong>rung erregten. Die so<br />

häufigen öffentlichen feierlichen Disputationen und die Druckschriften <strong>de</strong>r Professoren,<br />

unter <strong>de</strong>nen sich beson<strong>de</strong>rs manche medizinische Abhandlung durch zeitgemässen<br />

praktischen Inhalt auszeichnet, konnten unmöglich ihren wohlthätigen Einfluss<br />

verfehlen.<br />

Man darf wohl auch sagen, dass es <strong>de</strong>r Universität niemals an vorzüglichen<br />

Männern fehlte, wie schon die vielen Druckschriften <strong>de</strong>rselben zeigen, die in je<strong>de</strong>r<br />

Perio<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Universität erschienen. Unter <strong>de</strong>n 425 Professoren <strong>de</strong>r Universität<br />

sind bei 170 als Schriftsteller bekannt 3 ); sicher Hessen aber Mehrere ihre Arbeiten<br />

<strong>de</strong>r Gelehrsamkeit, das je<strong>de</strong> bessere Schrift zum Gemeingnte aller Liebhaber <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />

Gegenstan<strong>de</strong>s machte, gelöst hat, so dass <strong>de</strong>r Mann, <strong>de</strong>r nunmehr auf Gelehrsamkeit<br />

Anspruch machen will, viele kostbare Zeit auf Erlernung einer Menge von<br />

Sprachen verwen<strong>de</strong>n muss, •während in frühern Zeiten die einzige lateinische Sprache<br />

<strong>de</strong>n Zugang zu allen gelehrten Werken und höhern Lehranstalten öffnete.<br />

1) Die ersten juridischen Professoren — Mayr, Widmann, Dinssl, Weitenauer,<br />

Hetzmann etc. — sowie die ersten medizinischen Doctoren — v. Sala, Statlen<strong>de</strong>r,<br />

Fischer etc. — waren keine Tiroler; nur Weinhart war von Innsbruck.<br />

2) Riegger, erster Professor <strong>de</strong>s Naturrechtes, — Bacchetoni, erster Professor <strong>de</strong>r<br />

Chirurgie, — Egloff, erster Professor <strong>de</strong>r Geburtshülfe, noch Schiverek erster Professor<br />

<strong>de</strong>r Chemie, waren Auslän<strong>de</strong>r; doch hatten Bacchetoni und Egloff auch in Innsbrnck<br />

Medizin studirt.<br />

3) De Luca gibt (Anhang S. 83) die Zahl dar Schriftsteller aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Jesu, die Professoren an <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität -waren, unter Anführung ihres<br />

Namens und ihrer (oft nicht vollständig) angeführten Druckwerke in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />

Abtheilungen seines Journals mit 49 an, eine Zahl, welche nach <strong>de</strong>r „Bibliotheque <strong>de</strong>s<br />

sorirsitu <strong>de</strong>la compagoie <strong>de</strong> Jesu <strong>de</strong> Backer, 7 voll. liege 1852 — 1861" gewiss zu klein


— 378 —<br />

drucken; genaue Angaben und Verzeichnisse hierüber bestehen nicht Die praktischen<br />

Schriften z. B. <strong>de</strong>r Medizin-Professoren Holer von Doblhof und v. Sterzinger,<br />

<strong>de</strong>r einen bessern Salzsud in Hall veranlasste, <strong>de</strong>s Weltpriesters Kopf, <strong>de</strong>r Kanoniker<br />

Plank und Kemter von Wüten, <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Juristen Rudolph], <strong>de</strong>s juridischen Professors<br />

Herraanin, <strong>de</strong>s Kanonisten Seybold und vieler An<strong>de</strong>rn konnten nicht ohne<br />

heilsamen Einfluss für die Wissenschaften sein, und Weinhart durch seinen Nucleus<br />

Medicinae und Medicus officiosus, Froehlich durch seinen Commentar über das peinliche<br />

Eecht, Weitenauer durch seine sprachlichen und biblischen Werke, Schmalzgruber<br />

durch sein Kirchenrecht, Oberrauch durch sein System <strong>de</strong>r Moraltheologie,<br />

Franz v. Zallinger durch seine physisch-mathematischen Werke, und Professoren,<br />

wie z. B. Ignatz Weinhart, <strong>de</strong>r das Mappirungswesen in Vorarlberg zu leiten hatte,<br />

verbreiteten <strong>de</strong>n Ruf <strong>de</strong>r Universität über die Grenzen Tirol's. So manche Universitäts-Professoren<br />

wur<strong>de</strong>n auch durch Titel *), durch Beför<strong>de</strong>rung zu angesehenen<br />

Aemtern 2 ), durch Berufung zu höhern Lehranstalten etc. 3 ) ausgezeichet, und zeigen<br />

die Achtung, in welcher das Institut, <strong>de</strong>ssen Glie<strong>de</strong>r sie waren, gestan<strong>de</strong>n ist.<br />

ist, da z. B. die in <strong>de</strong>mselben unter Anzeige ihrer Druckwerke aufgeführten Innsbrucker<br />

Universitäts-Professoren <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu, Hitzler, Michon, Obermayr, die bei<strong>de</strong>n<br />

Rassler, Sterzinger, Stotz, Wer<strong>de</strong>nfels, Widmann bei De Luca nicht als Schriftsteller erscheinen,<br />

wogegen freilich wie<strong>de</strong>r bei Backer von De Luca angeführte Schriftsteller, turn<br />

Beispiel Bonn, die bei<strong>de</strong>n Daiser etc. mangeln. Schon aus De Luca und Backer Hessen<br />

sich wenigstens über 60 Schriftsteller <strong>de</strong>r Gesellschaft Jesu, welche an <strong>de</strong>r Innsbrucker<br />

Universität lehrten, sammt <strong>de</strong>ren Druckwerken anführen.<br />

1) Der Medizin-Professor Weinhart erhielt <strong>de</strong>n Charakter eines kaissrlichen Rathes<br />

und Leibarztes Joseph I., Linsing die Wür<strong>de</strong> eines Hofarztes, Woller <strong>de</strong>n Titel eines<br />

Regierungsratb.es etc., in neueren Zeiten Prokner und v. Mersi <strong>de</strong>n Titel: kaiserlicher<br />

Rath. Kopf war geistlicher Rath mehrerer Ordinariate etc.<br />

2) Joh. Andr. Rudolphi wur<strong>de</strong> Hofkammerrath, Mayr, Tschi<strong>de</strong>rer, Pichler, Zeno<br />

wur<strong>de</strong>n wirkliche Regierungsräthe, Christian Froehlich zuletzt sogar Regierungskanzler,<br />

Holer Leibarzt <strong>de</strong>s Kaisers Leopold in Wien etc.<br />

3) Rieger und Behem wur<strong>de</strong>n zu Lehrämtern nach Wien beför<strong>de</strong>rt. Solche Beför<strong>de</strong>rungen<br />

braver Lehrer waren in neuerer Zeit nur zu häufig. Theologische Professoren<br />

<strong>de</strong>s Weltpriesterstan<strong>de</strong>s erhielten gute Pfrün<strong>de</strong>n; Epp wur<strong>de</strong> als geistlicher Rath<br />

nach Brixen berufen, dann gleichsam Dekan vom Innthal; Weyeter war zugleich Rural<strong>de</strong>kan<br />

von Innsbruck etc.


Beilagen.<br />

A.<br />

Verzeichniss <strong>de</strong>r Professoren an <strong>de</strong>r Universität Innsbruck<br />

vom Jahre 1673 bis zum Jahre 1860<br />

nach <strong>de</strong>n Facultäten.<br />

(Bis zum Jahre 1781 nach De Luca.)<br />

I Theologen.<br />

1) 1673. Jakob Demenoo, speculatiye Theologie (Jesuit, wie die übrigen ohne<br />

nähere Bezeichnung).<br />

2) — Ferdinand Visler, speculative Theologie.<br />

3) 1673 Jakob Prugger, Moral.<br />

4) — Joan Stotz, Polemik.<br />

5) 1674 Eustachius Furtenbach, Moral.<br />

6) 1675 Joan Digisser, hl. Schrift (Weltpriester).<br />

7) — Sigmund Epp, Polemik (Weltpriester).<br />

8) 1676 Friedrich Ininger, speculative Theologie.<br />

9) 1677 Joan Ha<strong>de</strong>r, Moral.<br />

10) 1679 Georg Spiznagl, speculative Theologie.<br />

11) — Christian Weiss, Moral.<br />

12) 1680 Bernard Sonnenberg, speculative Theologie.<br />

13) — Franz Baroni, speculative Theologie.<br />

14) 1681 Joan Jakob Froehlich, Polemik (Weltpriester).<br />

15) 1682 Kaspar Schmierl Moral.<br />

16) 1684 Jakob Wex, speculative Theologie. — 1687 Kirchenrecht.<br />

17) — Gotthard Luca, Moral.<br />

18) 1685 Ignatz Pletten, Moral.<br />

19) 1686 Kaspar Siber, Polemik (Weltpriester).<br />

20) 1687 Paul Zingnis, speculative Theologie.<br />

21) 1688 Joan Banholzer, speculative'Theologie.<br />

22) 1689 Joan Hal<strong>de</strong>n speculative Theologie.<br />

23) 1691 Peter Zendron, Moral. — 1681 Kirchenrecht.<br />

24) 1693 Franz Roll, speculative Theologie.<br />

25) 1695 Vincenz Migazzi, speculative Theologie. *


— 380 —<br />

26) 1697 Adam Ehrenreich (eigentlich Ehrentreich) speculative Theologie.<br />

27) — Joseph Payr, Polemik (Weltpriester).<br />

28) 1698 Theobald Rie<strong>de</strong>n, Moral.<br />

29) — Wolfgang Eeiter, Polemik (Weltpriester).<br />

30) 1699 Jakob Bandalie, speculative Theologie. — 1701 Kirchenrecht.<br />

31) 1700 Georg Tonauer, speculative Theologie.<br />

32) 1701 Joan Weinzierlin, Polemik (Weltpriester).<br />

33) 1702 Simon Zanna, speculative Theologie.<br />

34) 1703 Franz Schmalzgruber, speculative Theologie.<br />

35) 1704 Ludwig Simonzin, speculative Theologie.<br />

36) 1705 Ferdinand Amatori, speculative Theologie.<br />

37) — Matthias Tausch, hl. Schrift (Weltpriester).<br />

38) 1706 Christoph Campi, Polemik (Weltpriester).<br />

39) 1708 Romed. Visintheiner, speculative Theologie.<br />

40) 1709 Franz Gaun, speculative Theologie.<br />

41) 1710 Ludwig Michon, Moral.<br />

42) — Joan Summer, hl. Schrift (Weltpriester).<br />

43) 1711 Joseph Guldimann, Moral.<br />

44) 1712 Christian Schmid, Polemik (Weltpriester).<br />

45) 1713 Bernard Zech, speculative Theologie.<br />

46) 1715 Leonard Lehner, Moral.<br />

47) — Franz Hochstetter, Polemik (Weltpriester).<br />

48) 1716 Ferdinand Ziegler, speculative Theologie.<br />

49) 1718 Franz Mossu, speculative Theologie.<br />

50) 1720 Joan Rassler, speculative Theologie.<br />

51) 1721 Adam Dichel, speculative Theologie.<br />

52) 1723 Anton Coreth, speculative Theologie.<br />

53) 1725 Franz Sterzinger, speculative Theologie.<br />

54) — Dominikus Brunelli, hl. Schrift (Weltpriester).<br />

55) 1726 Augustin Diesbach, speculative Theologie.<br />

56) 1728 Leonard Hausmann Moral.<br />

57) 1729 Nikolaus Willes, Polemik (Weltpriester).<br />

58) — Nikolaus Seedorff, speculative Theologie.<br />

59) 1730 Claudius Guelat, speculative Theologie.<br />

60) — Dominikus Schai<strong>de</strong>r, speculative Theologie.<br />

61) 1731 Magnus Koller, speculative Theologie.<br />

62) 1732 Joan Schwaikhofer, Moral.<br />

63) 1733 Casimir Krieger, speculative Theologie.<br />

64) — Hieronymus Tschi<strong>de</strong>rer, speculative Theologie.<br />

65) 1735 Joan Mohr, speculative Theologie.<br />

66) 1736 Joseph Fitterer, Moral.<br />

67) 1738 Karl Deyring, Moral.<br />

68) 1739 Matthias Stettlinger, speculative Theologie.<br />

69) — Hieronymus Schaser, Moral.<br />

70) 1740 Leopold Neustifter, Moral.<br />

71) 1741 Joseph Binner, speculative Theologie.<br />

72) — Franz Mannhart Moral,<br />

73) 1744 Romedius Thun, speculative Theologie.<br />

74) 1745 Sebastian Hun<strong>de</strong>rtpfund, speculative Theologie.<br />

75) 1746 Paul Lochmann, Moral.


— 381 —<br />

76) 1747 Andreas Schärer, speculative Theologie.<br />

77) 1749 Ignatz Rhomberg, specalative Theologie.<br />

78) — Melchior Schwaighofer, Moral.<br />

79) 1751 Joan Bernstich, speculative Theologie.<br />

80) 1752 Michael Morizi, speculative Theologie.<br />

81) 1753 Anton Gallus Weyeter, Polemik (Weltpriester).<br />

82) — Norbert Ruprecht, Moral.<br />

83) 1755 Franz Horaz, speculative Theologie.<br />

84) 1756 Amand Groner, speculative Theologie.<br />

85) — Ferdinand Kopf, hl. Schrift (Weltpriester).<br />

86) 1757 Sebastian Zinnal, Moral.<br />

87) 1758 Ignatz Bayr, speculative Theologie.<br />

88) 1760 Joseph Erhard, speculative Theologie.<br />

89) — Jakob Hitzler, speculative Theologie.<br />

90) — Ludwig Wagemann, Moral.<br />

91) 1761 Adrian Kemter, Dogmatik (vom Stifte Wilten).<br />

92) — Joachim Plattner, Dogmatik (vom Stifte Stams).<br />

93) 1762 Florian Ricci, Moral (Franziskaner).<br />

94) 1766 Michael Plank, Dogmatik (vom Stifte Wilten).<br />

95) 1767 Virgilius Kroell, Dogmatik.<br />

96) — Herculan Oberauch, Moral (Franziskaner).<br />

97) 1769 Benedikt Stattler, Dogmatik.<br />

98) 1770 Anton Traxl, Dogmatik.<br />

99) - Al<strong>de</strong>rik Jäger, Dogmatik (vom Stifte Wüten).<br />

100) 1771 Joan Cronthaler, Dogmatik.<br />

101) 1773 Karl Bauer, Dogmatik.<br />

102) 1774 Hilarion Staffier, biblische Sprachen (Franziskaner).<br />

103) — Anton v. Sterzinger, geistliche Beredsamkeit (Weltpriester, wie alle<br />

folgen<strong>de</strong>n ohne nähere Bezeichnung).<br />

104) 1777 Joan Graser, Patristik.<br />

105) 1779 Karl Güntherod, Kirchengeschichte (Servit).<br />

106) — Karl Schwarzl (Patristik, theologische Literärgeschichte, Polemik.<br />

107) 1783 Franz Ziegler, Moral bis 1791.<br />

108) — Thomas Pogatschnig, Kirchengeschichte bis 1790.<br />

109) — Joseph Lanaz, Dogmatik bis 1784.<br />

110) 1784 Jakob Sortschan, hl. Schrift <strong>de</strong>s neuen Bun<strong>de</strong>s bis 1791.<br />

111) — Marcarius Pisenti, Polemik (Carmelit) bis 1785.<br />

112) — Kaspar Tominik, Dogmatik bis 1790.<br />

113) 1785 Franz Ertl, hl. Schrift <strong>de</strong>s alten Bun<strong>de</strong>s bis 1791.<br />

114) 1786 Philipp Hofer, Pastoral bis 1787.<br />

115) 1787 Gallus Isser, Pastoral bis 1810.<br />

116) — Joseph Rudolf, hl. Schrift <strong>de</strong>s a. B. bis 1800.<br />

117) — Joan Bertholdi, Kirchengeschichte bis 1823.<br />

118) 1792 Joan Spechtenhauser, Moral bis 1819.<br />

119) 1797 Ingennin Koch, hl Schrift <strong>de</strong>s n. B. bis 1808.<br />

120) 1801 Franz Craffonara, Dogmatik bis 1823.<br />

121) — Joseph Scheth, hl. Schrift <strong>de</strong>s a. B. bis 1806.<br />

122) 1806 Benedikt Feilmoser, hl. Schrift <strong>de</strong>s a.B. bis 1819 (Vom Stifte Fiechtt<br />

123) 1821 Joseph Stapf, Moral bis 1823.<br />

J 124) 1822 Georg Habtmann, Pastoral bis 1823.<br />

'


— 382 —•<br />

Vom Jahre 1857 Jesuiten.<br />

1) Joan Wellscheller, Dogmatik.<br />

2) Joseph Staffier, Kirchenrecht.<br />

3) Andr. Kobler, Kirchengeschichte.<br />

4) Athanasius Posizio, Moral bis 1859.<br />

5) Joan Wenig, alter Bund.<br />

6) Anton Tuzer, neuer Bund.<br />

7) Joseph Jungmann, Pastoral.<br />

8) Hugo Hurter, Dogmatik.<br />

II. Juristen.<br />

1) 1673 Sebastian Mayr, Co<strong>de</strong>x.<br />

2) — Georg Widmann, Pan<strong>de</strong>kten.<br />

3) — Georg Dinssl, Institutionen.<br />

4) 1674 Joan Stotz, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

5) 1676 Florentin Weitenauer, Institutionen.<br />

6) 1677 Joan Heitzmann, Pan<strong>de</strong>kten.<br />

7) — Wolfgang Obermayr, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

8) 1681 Joan Tschi<strong>de</strong>rer, Pan<strong>de</strong>kten.<br />

9) — Peter Zendron, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

10) 1688 Joan Ulrich ßudolphi, Institutionen.<br />

11) 1687 Franz Woller, Pan<strong>de</strong>kten.<br />

12) — Pompeato-Luchini, Institutionen.<br />

13) — Jakob Wex, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

14) 1695 Christoph Froehlich, Institutionen.<br />

15) 1696 Franz Mouleto, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

16) 1698 Franz Carneri, Institutionen.<br />

17) 1700 Max Rassler, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

18) 1701 Jakob Bandalie, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

19) 1703 Konrad Vogler, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

20) 1706 Thomas Hermanin, Institutionen.<br />

21) 1712 Joseph Seybold, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

22) 1717 Anton Andr. Kudolii, Institutionen.<br />

23) 1719 Joan Ferdinand Froehlich, Institutionen.<br />

24) 1720 Franz Zeno, Institutionen.<br />

25) 1733 Paul Biegger, Natur-, Staatsrecht und Reichsgeschichte.<br />

26) — Georg Muschgay, Co<strong>de</strong>x.<br />

27) — Michael Promberger, Pan<strong>de</strong>kten.<br />

28) — Karl Püchler, Institutionen.<br />

29) 1736 Anton Soell, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

30) 1739 Peter Inama, Institutionen.<br />

31) 1741 Franz Zech, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

32) 1743 Joseph Binner, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

33) 1748 Franz v. Payr, Pan<strong>de</strong>kten etc.<br />

34<br />

85<br />

36<br />

37<br />

38<br />

1752 Anton Zwinklin, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

1753 Viktor Soel, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

1756 Franz Widmann, Kirchenrecht (Jesuit).<br />

1758 Franz <strong>de</strong> la Paix, Institutionen, Naturrecht.<br />

1760 Franz Holl, Kirchenrecht (Jesuit).


— 383 —<br />

39) 1768 Joseph Banniza, Pan<strong>de</strong>kten, Criminalrecht.<br />

40) 1770 Georg Lackies, Kirchenrecht.<br />

41) 1771 Joh. Behem, Kirchenrecht.<br />

42) 1777 Franz v. Weinhart, Eeichsgeschichte, Statistik.<br />

43) 1779 Franz Jellenz, Kirchenrecht.<br />

44) 1780 Wenzl Dinzenhofer, Staats-, Lehen- und Privatrecht.<br />

45) 1783 Johann Hauck, politische Wissenschaften bis 1795.<br />

•f 46) 1792 Joseph Peer, römisches Eecht bis 1804.<br />

47) — Thomas Hammer, Natur- und Criminalrecht bis 1810.<br />

48^ 1795 Joseph Orsler, politische Wissenschaften bis 1805.<br />

49) 1801 Joan Schuler, Kirchen- und römisches Recht bis 1830.<br />

* 50) 1804 Valentin Maurer, römisches — später Natur- und Criminalrecht bis<br />

1836.<br />

51) 1806 Andr. v. Mersi, politische Wissenschaften etc. bis 1842.<br />

52) 1818 Ferdinand Neupauer, Lehen- Han<strong>de</strong>ls- und Wechselrecht bis 1830.<br />

53) — Cajetan Prokner, bürgerliches Gesetzbuch bis 1838.<br />

54) 1831 Joseph Wesely, Lehen- etc. Eecht bis 1835.<br />

55) 1832 Joh. Kopatsch, Kirchen- und römisches Eecht bis 1849.<br />

56) 1837 Joh. Koppe], Lehen- etc. Eecht bis 1838.<br />

* 57) 1838 Joseph Waser, Natur- und Criminalrecht bis 1850.<br />

58) — Matthias Geiger, Finanzgesetze bis 1858.<br />

59) 1839 Franz Kaiesa, Lehen- etc. Recht bis 1841.<br />

60) 1842 Ernest Theser, Lehen- und römisches Eecht bis 1850.<br />

61) — Hieronymus Scari, politische Wissenschaften bis 1846.<br />

62) 1847 Joh. Kerer, politische Wissenschaften bis 1846.<br />

63) 1849 Georg Phillips, Kirchenrecht und Eeichsgeschichte bis 1851.<br />

64) 1850 Karl Beidtl, Lehen- etc. Recht bis 1851.<br />

* 65) 1851 Joh. Schuler, Natur- und Criminalrecht bis 1860.<br />

66) — Karl v. Moy, Kirchenrecht etc.<br />

67) 1853 Joseph Zielonalby, römisches Recht bis 1854.<br />

68) 1855 A<strong>de</strong>lbert Michel, römisches Eecht bis 1856.<br />

69) — Friedrich Maasen, ausseror<strong>de</strong>ntlich — 1858 or<strong>de</strong>ntlich — römisches<br />

Recht.<br />

70) 1858 Ignatz Pfaundler, bürgerliches Gesetzbuch.<br />

71) 1860 Emil Kleinschrod, <strong>de</strong>utscher Civilprozess etc.<br />

III. Mediziner.<br />

1) 1674 Gau<strong>de</strong>nz v. Sala, medizinische Institutionen, sodann Praxis.<br />

2) 1677 Ferdinand v. Weinhart, medizinische Institutionen.<br />

3) 1689 Theodor Statlen<strong>de</strong>r, Anatomie.<br />

4) 1691 Franz Hohler v. Doblhof, Aphorismen.<br />

5) — peter Linsing Institutionen.<br />

6) 1712 Wolfgang Fischer, Institutionen.<br />

7) 1716 Karl Egloff, Anatomie.<br />

8) 1722 Franz v. Payr, Institutionen.<br />

9) 1730 Joan Eindler, Anatomie und Botanik.<br />

10) 1733 Hieronymus Bacchetoni, Chirurgie, dann auch Anatomie.<br />

11) 1741 Karl Gerstner, Pathologie und Praxis.<br />

12) 1742 Nikolaus v. Sterzinger, Institutionen.<br />

13) 1750 Kaspar Egloff, Anatomie und Chirurgie,


— 384 —<br />

14) 1764 Joan v. Menghin, Institutionen, Materia medica.<br />

15) 1771 Joseph Eottruf, Anatomie, Chirurgie, Botanik.<br />

16) 1775 Swibert Schiverek, Chirurgie und Botanik.<br />

17) 1780 Alois Trabucco, Anatomie.<br />

18) 1781 Claudius Sberer, Thierarzneiwissenschaffc.<br />

19) 1790 Franz Nie<strong>de</strong>rmayr, Thierarzneiwissenschaft bis 1792, theoretische Medizin<br />

bis 1810.<br />

20) 1790 Luzenberg, Physiologie, Materia medica bis 1810.<br />

21) — Matth. Schoepfer, Chemie und Botanik bis 1806.<br />

22) 1793 Joan Laicharding, Naturgeschichte bis 1797.<br />

23) 1798 Joan Keesbacher, Naturgeschichte bis 1810.<br />

24) 1800 Joseph Biller, Anatomie, Chirurgie, Hebammen bis 1806.<br />

25) 1806 Joseph Braun, Thierarznei.<br />

26) — Ignatz v. Hermann extr. Phathologie 1808.<br />

27) — Joseph Albane<strong>de</strong>r, extr. Anatomie, wie<strong>de</strong>r 1817 bis 1842.<br />

28) — Franz Schoepfer, Chemie und Botanik bis 1810.<br />

29) 1818 Franz Karpe, Medizin bis 1837.<br />

30) — Joseph Wattmann, Chirurgie bis 1824.<br />

31) — Joseph Unterberger, Hebammen, 1823.—<br />

32) 1823 Joan Amerer, Hebammen bis 1835.<br />

33) 1825 Franz Maurmann, Chirurgie bis 1858.<br />

34) 1835 Fabian Ulrich, Hebammen bis 1843.<br />

35<br />

36<br />

37<br />

38<br />

39<br />

40<br />

1836 Anton Karf, Pathologie und Therapie bis 1838.<br />

— Emanuel Michael, Vorbereitungswissenschaften.<br />

1838 Ignatz Laschan, Pathologie und Therapie bis 1848.<br />

— Franz Kurzach, theoretische Medizin bis 1846.<br />

1846 Karl Dantscher, Anatomie.<br />

1847 Wilhelm Lange, Hebammen bis 1850.<br />

41) — Gustav Swoboda, Vieharznei bis 1848.<br />

42) — Jakob Kubik, theoretische Medizin bis 1853, praktische bis 1855.<br />

43) 1851 Virgil Mayrhofen, Hebammen.<br />

44) 1853 Emanuel Seidl theoretische Medizin bis 1855.<br />

"45) 1856 Anton Tschurtschenthaler, theoretische Medizin.<br />

46) — Anton Koerner, praktische Medizin.<br />

47) 1859 Joseph Fischer, Chirurgie.<br />

IV. Philosophen.<br />

1) 1673 Kaspar Schnierl, Physik (Jesuit, wie alle an<strong>de</strong>rn ohne nähere Bezeichnung).<br />

2) — Dionis Schmutz, Metaphysik.<br />

3) — Franz Waldner, Logik (wie fast alle Eintreten<strong>de</strong>n).<br />

4) 1674 Peter Zendron, 1691 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

5) 1675 Joan Gerolt.<br />

6) — Ignatz Wer<strong>de</strong>nstein.<br />

7) 1676 Bernard Sonnenberg.<br />

8) 1677 Christian Golckhover.<br />

9) — Michal Grueber, Mathematik.<br />

10) 1678 Ernest Borm.<br />

11) — Joan Plawen.<br />

12) — Jakob Agricola, Mathematik.


13) 1679 Rudolf Bellecius.<br />

14) 1680 Peter Cherriere.<br />

15) — Joan Stadler.<br />

16) 1682 Friedrich Poli.<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

22<br />

23<br />

24<br />

25<br />

26<br />

27<br />

28<br />

29<br />

385 —<br />

1684 Theobald Eie<strong>de</strong>n, 1698 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

— Peter Mabilion, Mathematik.<br />

1685 Michel Lindner.<br />

1686 Vincenz Migazzi, 1695 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

1687 Kaspar Maendl, Mathematik.<br />

1688 Adam Ehrenreich, 1696 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

1689 Joseph Reiss.<br />

— Ferdinand Orban, Mathematik.<br />

1690 Konrad Beinhart.<br />

— Jakob Bandalie, 1699 <strong>de</strong>r Theologie, 1701 Kirchenrecht.<br />

1691 Andreas Paul.<br />

— Franz Payr.<br />

— Renatus Paulin, Mathematik.<br />

30) 1692 Franz Schilcher.<br />

31) 1693 Simon Zanna, 1702 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

82) — Joachim Keitmayr, Mathematik.<br />

33) 1694 Nikolaus Staudacher.<br />

34) 1695 Anton Stocker.<br />

35) 1697 Barth. Angermüller.<br />

36) 1698 Ferdinand Heissler.<br />

37) 1699 Heinrich Braun.<br />

88) — Joseph Guldimann, Mathematik, 1711 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

39) 1700 Peter Pfister.<br />

40) — Peter Rie<strong>de</strong>rer, Mathematik.<br />

41) 1701 Anton Heislinger.<br />

42) 1702 Ferdinand Amatori, 1705 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

43) — Joseph Heldtmann, Mathematik.<br />

44) 1703 Franz Fux.<br />

45) 1704 Franz Steinhart.<br />

46) 1705 Franz Gaun, 1709 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

47) 1706 Deocar Heigl.<br />

48) 1707 Matth. Scheich.<br />

49) — Joseph Obermatt, Mathematik.<br />

50) 1708 Joan Apach.<br />

51) 1709 Joseph Trapp.<br />

52) — Vincenz Bonhora, Mathematik.<br />

53) 1710 Magnus Aman.<br />

54) 1711 Christian Leopold.<br />

55) — Anton Reisacher, Mathematik.<br />

56) 1712 Martin Otto.<br />

57) 1713 Joan Cazan.<br />

58<br />

59<br />

60<br />

61<br />

Joseph Wenzl, Mathematik.<br />

1714 Joseph Mohr.<br />

— Anton Soell, 1736 Kirchenrecht.<br />

1715 AdamDichl, 1721 Theologie.<br />

62) 1716 Joachim Ernst.<br />

Probit, UuiversLtat. 25


63<br />

64<br />

65<br />

66<br />

67<br />

68<br />

69<br />

70<br />

_ 386 —<br />

1717 Christian Müller.<br />

— Joseph Schreier, Mathematik.<br />

1718 Benedikt Soyter.<br />

— Anton Coreth, 1723 Theologie.<br />

1719 Leopold Neustyfter, 1740 Theologie.<br />

1721 Franz Hal<strong>de</strong>n.<br />

1722 Maurus Chardon.<br />

1723 Hieronymus Tschi<strong>de</strong>rer, 1733 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

71) — Joseph Wil<strong>de</strong>n.<br />

72) 1725 Hieronymus Elsasser.<br />

73) — Heinrich Hiss, Mathematik.<br />

74) 1726 Hieronymus Schaser, 1739 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

75) — Karl Payr, Mathematik.<br />

76)' 1727 Komedius Thun, 1744 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

77) 1728 JoanVintler.<br />

78) 1729 Franz Joanesser.<br />

79) — Benedikt Plaicher, Mathematik.<br />

80) 1730 Bernard Amand.<br />

81) — Franz Mannhardt, Mathematik.<br />

82) 1731 Franz Xaver Mannhart, Logik; 1741 <strong>de</strong>r^Theologie.<br />

83<br />

84<br />

85<br />

86<br />

87<br />

Joseph Fitterer, Mathematik; 1736 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

1732 Anton Zwinklin, 1752 Kiichenrecht.<br />

1733 Joseph Zallinger.<br />

— Viktor Soell, 1753 Kirchenrecht.<br />

1734 Martin Denkh.<br />

88) — Adam Bernard.<br />

89) 1734 Anton Ziegler.<br />

90) — Franz Ivanesser, allgemeine Geschichte.<br />

91) 1736 Max Peintner.<br />

92) — Joan Schelkopf, Mathematik.<br />

93) — Thaddäus Eberschlager, Geschichte.<br />

94) 1737 Joan Hackler.<br />

95) — Joseph Veith, Mathematik.<br />

96) — Norbert Ruprecht, Geschichte; 1753 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

97) 1738 Joan Bernstich, 1751 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

98) 1739 Franz Lussi.<br />

99) 1740 Michael Morizi, 1751 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

100) 1741 Paul Lochmann, 1746 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

101) 1742 Augustin Epp.<br />

102) — Ignatz Weinhart, Mathematik.<br />

103) 1743 Dominik Unterberger.<br />

104) 1744 Joan Gummer.<br />

105) 1745 Georg Franklin.<br />

106) 1746 Joseph Daiser.<br />

107) 1747 Ludwig Wagemann, 1760 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

108) 1748 Amand Groner, 1756 <strong>de</strong>r Theologie.<br />

109) 1749 Karl Lachemayr.<br />

110) 1750 Joan Daiser.<br />

Hl) — Joseph Fasser, Geschichte.<br />

112) 1753 Michael Schwaikhofer.


— 387 —<br />

113) — Ignatz Weitenauer, biblische Sprachen.<br />

114) — Sebastian Gassmayr, Beredsamkeit.<br />

115) 1754 Sigmund Raith.<br />

116) — Franz Sizzo.<br />

117) 1756 Franz Herz.<br />

118) — Georg Soellrnayr.<br />

119) 1758 Michael Ortlieb.<br />

120) — Joseph Eppensteiner, Beredsamkeit.<br />

121) 1759 Joseph Unterrichter.<br />

122) — Desi<strong>de</strong>rius Griesenbeck.<br />

123) — Karl Christiani, Ethik.<br />

124) 1761 Karl Crauer.<br />

125) — Joan Graser, Ethik (Weltpriester).<br />

126) 1762 Ferdinand Grebmer.<br />

127<br />

128<br />

129<br />

130<br />

1764 Benedikt Stattlor.<br />

— Nikolaus Sette.<br />

1766 Ignatz Stahl.<br />

Cajetan Herz, Beredsamkeit.<br />

131) 1768 Joan Zallinger.<br />

132) — Franz Stadler.<br />

133) 1769 Melchior Zech, Beredsamkeit.<br />

134) — Joan Wüstenfeld, politische Wissenschaften (Laie).<br />

135) 1774 Joan Albertini, Logik, Metaphysik und Ethik (Weltpriester).<br />

136) 1776 Jakob Zallingor, Physik.<br />

137) 1777 Karl Michaeler, Geschichte.<br />

138) — Franz Zallinger, Physik, dann auch Naturgeschichte, Mathematik.<br />

139) 1780 Ignatz <strong>de</strong> Luca, politische Wissenschaften (Laie).<br />

140) — Joseph Stadler, Physik.<br />

141) 1783 Franz Zinner, Philosophie bis 1788 (Laie, wie die folgen<strong>de</strong>n ohne<br />

nähere Bezeichnung).<br />

142) 1789 Friedrich Nitsche, Philosophie bis 1811.<br />

143) 1792 Joseph Stapf, Technologie etc. bis 1809.<br />

144) 1793 Martin Wikosch, Weltgeschichte bis 1806.<br />

145) 1800 Andr. v. Mersi, Mathematik, 1806 zum Jus.<br />

146) 1804 Benitz Mayr, Religion (Servit) bis 1826.<br />

147) 1806 Joan Albertini, Geschichte bis 1822.<br />

148) 1808 Ignatz Thanner, Philosophie (Priestor) 1 Jahr.<br />

149) .— Machir, Mathematik, 1 Jahr.<br />

150) — Schultes, Naturgeschichte, 1 Jahr.<br />

151) 1818 Simon Schwalt, Mathematik bis 1838.<br />

152) 1819 Johann Friese, Naturgeschichte bis 1848.<br />

153) — Andr. Ethingshausen, Physik bis 1822.<br />

154) _ Anton Müller, Philologie bis 1825.<br />

155) — Johann Peintnor v. Lichtonfels, Philosophie bis 1826.<br />

156) 1822 Joachim Suppan, Physik bis 1835 (vom Stifte St. Lamprecht).<br />

157) 1825 Joan Nie<strong>de</strong>rstetter, Philologie bis 1834.<br />

158) 1826 Anton Rost, Religion bis 1835 (Weltpriester).<br />

159) — Ingenuin Weber, Geschichte bis 1845 (Weltpriester).<br />

160) 1828 Laurentius Gabriel, Philosophie bis 1838.<br />

161) 1835 Alois Für, Philologie bis 1852 (Weltpriester).<br />

25*


— 888 —<br />

162) 1836 Karl Beskiba, Eeligion bis 1837 (Weltpriester).<br />

163) — Stephan Kuczynsky, Physik bis 1839.<br />

164) 1838 Michael Hai<strong>de</strong>gger, Eeligion bis 1850 (Weltpriester).<br />

165) 1839 Joseph Jäger, Philosophie bis 1843.<br />

166) — Joseph Boehm, Mathematik bis 1853.<br />

167) 1840 Anton Baumgartner, Physik, — 1851 Mathematik.<br />

168) 1845 Georg Schenach, Philosophie (Weltpriester) bis 1858.<br />

169) 1846 Albert Jäger, Geschichte bis 1851 (vom Stifte Marienberg).<br />

170) 1849 Anton Fuchs, Naturgeschichte bis 1850.<br />

171) 1850 Joseph Koehler, Naturgeschichte bis 1860.<br />

172) 1851 Heinrich Hlasiwetz, Chemie.<br />

173) 1852 Karl Kopezky, Philologie.<br />

174) 1853 Julius Ficker, Geschichte.<br />

175) — Heinrich Glax, österreichische Geschichte.<br />

176) — A<strong>de</strong>lbert v. Waltenhofen, Physik.<br />

177) 1854 Honorat Occioni, italienische Sprache und Literatur.<br />

178) 1856 Karl Schenkl, Philologie.<br />

179) 1857 Tobias Wildauer, Philosophie.<br />

180) 1859 Ignatz Zingerle, <strong>de</strong>utsche Sprache und Literatur.<br />

Von 1853—1856 war Malecky ausseror<strong>de</strong>ntlicher Professor <strong>de</strong>r<br />

klassischen Philologie.<br />

B.<br />

Päpstliche Confirmations-Bulle <strong>de</strong>r Universität Innsbruck.<br />

Innocentius Episcopus seivus servorum Dei ad perpetuam rei memoriam. Ex<br />

supereminenti apostolinae dignitatis specula, in qua Dominus noster Jesus christus,<br />

qui suscitat <strong>de</strong> pulvere egenum et <strong>de</strong> stercore elevat pauperem, ut se<strong>de</strong>at cum principibus<br />

et solium gloriae teneat, humilitatem nostram inscrutabili suae divinae sapientiae<br />

consilio collocare dignatus est, ad praclaros fructus, qui ex Universitatibus<br />

studiorum generalium oportunis christiani orbis locis erectis in agro dominico, qui<br />

est fl<strong>de</strong>lium ecclesia curao nostrae divinitus coramissa, proveniro dignoscuntur, mentis<br />

nostrae aciem inflectentes, non possumus non toto mentis affectu Universitatum<br />

hujusmodi erectionibus adgaudore, et ipsas Universitates, cum a nobis petitur, nostn<br />

et apostolicae sedis Patrocinii praesidio constabilire, atque Ulis ea gratiarum et privilegiorum<br />

munera impartiri, quae ad earum felicem in omnibus et per omnia successum<br />

et conspicuiorem statum peropportune fore perhibentur; et qui<strong>de</strong>m ad ea<br />

libentius procurrimus, quo ipsae Universitates ad majorem omnipotentis Dei gloriam<br />

et fi<strong>de</strong>i catholicae propagationem ac sanctae romanae ecclesiae exaltationem,<br />

haeresium vero <strong>de</strong>pressionem et exstirpationem munifica non minus quam provida<br />

Eegum catholicorum laudabilibus Majorum suorum, qui fi<strong>de</strong>m catholicam semper<br />

protexisse comprobantur, vestigiis inhaerentium pietate in ipsorum Eegum Provniciis<br />

fi<strong>de</strong>i orthodoxae vere cultricibus erectae atque institutae dicuntur. Exhibita<br />

siqui<strong>de</strong>m nobis nuper pro parte dilectornm filiorum supremi Regiminia superioris


— 389 —<br />

Austriae ac Statns provinciae et ditionis Tyrolis magistratosque oppidi (äYitatis<br />

nuncupati oenipontani Brixinensis Dioecesis petitio continebat, quod charissimus<br />

in christo filias noster Leopoldus primus rex Komanorum in Imperatorem electus,<br />

cui dicta provincia haereditario jure spectat, provi<strong>de</strong> consi<strong>de</strong>ratis natura et opportunitate<br />

provinciae et oppidi praedictorum, prae aliis a belli ramoribus tutis, aurae<br />

salubritate victus ubertate aliarumque rerum necessariarum etiam ad professoram<br />

et Stu<strong>de</strong>ntium animorum tranquilitatem et recreationem comoditate, quodque ea<br />

ratione adolescentes istius provinciae plerique nobiles, qui alioquin incredibili sumptu,<br />

parique animae et corporis periculo in exteras regiones ablegantur, in patria non<br />

longe a parentum conspectu sine timore morum corruptelae remansuri sint, animoque<br />

revolvens, quantum ex literarum studiis orthodoxa fi<strong>de</strong>s incrementnm suscipiet, si<br />

inibi Universitas studii generalis pro omnibus facultatibus erigeretur et institueretur,<br />

e qua viri pro<strong>de</strong>ant virtu te ac literis conspicui, et vel revocandis ad sanctae<br />

romanae ecclesiae gremium vicinis haereticis vel saltem ab istius provinciae visceribus<br />

pestiferae animarum lui (arcendae) idonei, ad majorera Omnipotentis Dei gloriam,<br />

fi<strong>de</strong>i catholicae propagationem atque sanctae romanae ecclesiae exaltationem, majorum<br />

suoram pre<strong>de</strong>cessorum imperatorum vestigiis inhaerendo Universitatem studii<br />

generalis pro omnibus facultatibus in dicto oppido oenipontano austriacorum archiducum<br />

antiquissima regia et provinciae capite ad instar aliaram Universitatum catholicarum<br />

Gennaniae et in provinciis, quae suae caesareae Majestati haereditario<br />

jure subsunt, erectorum, erexit, instituit, fundavit et munificentissime dotavit, imo<br />

ditavit, ei<strong>de</strong>mque Universitati oenipontanae sie ereetae jurisdictionem in ejus membra<br />

et subditos, facultatem con<strong>de</strong>ndi statuta pro bono Universitatis ülius raembrorum<br />

et subditorum regimine aliaque privilegia, favores, indulta, libertates et immunitateß<br />

reliquis Universitatibus austriacis concessas et indultas auetoritate sua caesarea<br />

concessit et largitus est, Cancellarium Universitatis sie ereetae pro tempore existentem<br />

EpiscopumBrixinensem <strong>de</strong>nominando, ac patres societatis Jesu et clericos saeculares<br />

sacrae scripturae, theologiae scolasticae et moralis ac sacrorum canonum cathedris<br />

praeficiendo. Cum autem, sicut ea<strong>de</strong>m petitio subjungebat ad uni-eujusque justitiam<br />

ministrandam et <strong>de</strong>fectus morum corripiendos juris civilis peritia pernecessaria vi<strong>de</strong>atur<br />

etiam clericis et ecclesiasticis personis, et ad red<strong>de</strong>ndam dietam Universitatem<br />

oenipontanam conspieuiorem plurimum intersit, ut nostris et sedis apostolicae<br />

gratiis et prilegiis con<strong>de</strong>coretur, Nobis propterea pro parte supremi Eegiminis superioris<br />

Austriae, Status provinciae et ditionis Tyrolis magistratusque praedictorum<br />

fuit humiliter supplicatum, quatenus ipsius Universitatis majori <strong>de</strong>cori et venustati,<br />

illiusque inibi docentium et stu<strong>de</strong>ntium caeterorumque membrorum commoditatibus<br />

opportune provi<strong>de</strong>re <strong>de</strong> benignitate apostolica dignaremur; Nos igitur eos<strong>de</strong>m supremum<br />

Eegimen superioris Austriae ac Status provinciae et ditionis Tyrolis magistratumque<br />

supradictos eorumque singulares porsonas a quibusvis Excommunicationis,<br />

Suspensionis et Interdicti aliisquo ecclosiasticis sontentiis, censuris et poenis<br />

a jure vel ab hoinine quavis occasione vel causa latis, si quibus quomodolibet innodati<br />

existunt, ad affectum praesentium tantum consequondum horuin serie absolventes<br />

et absolutos fore censentes, hujusmodi suppücationibus inclinati Universitatem<br />

oenipontanam hujusmodi auetoritate caesarea, ut praefertur, ereetam ad instar aliarum<br />

similium Universitatum in aliis Germaniae partibus ea<strong>de</strong>m caesarea auetoritate<br />

ereetarum et apostolica auetoritate confirmatarum et approbatarum pariformiter, in<br />

qua Universitate ultra scientiarum omnium rudimenta etiam Philosophiae et theologiae<br />

moralis et scolasticae ac jus canonicum per dictos presbyteros societatis Jesu,<br />

sacra scriptura et controversiae ii<strong>de</strong>i per clerico saeculares, jus civile et scientia medica<br />

per professores saeculares etlaicos doceri <strong>de</strong>beant, ad instar aliarum Umversitatumat


— 390 — /<br />

praefertur erectarum et approbatarum, apostolica auctoritate perpetuo tenore praesentium<br />

approbamus et confirmamus, illique apostoücae firmitatis robur adjicimus,<br />

omnesque et singulos tarn juris quam facti etiam quantumvis substantiales etiam<br />

solemnitatum in similibus requisitarum <strong>de</strong>fectus etiam perpetuo supplemus, ac cathedras<br />

theologiae moralis et scholasticae hujusmodi ac juris canonici per dictos<br />

presbyteros societatis Jesu ac sacrae scripturae et controversiarum fi<strong>de</strong>i per dictos<br />

clericos saeculares administrandi, erigendi et statuendi ac <strong>de</strong>signandi facultatem et<br />

licentiam <strong>de</strong>super oportunam dicta apostolica auctoritate earun<strong>de</strong>xn tenore praesentium<br />

concedimus, et impartimur. Et insuper pro tempore existenti cancellario, ßectori,<br />

Vicerectori, <strong>de</strong>canis, facultatum professoribus Magistris, doctoribus, lectoribus,<br />

praeceptoribus, graduatis, scholaribus, pi<strong>de</strong>llis, notariis, nuntiis et aliis officialibus ac<br />

personis nee non membris et subditis, ut omnibus et singulis facultatibus, privilegiis,<br />

indultis, libertatibus, immunitatibus, exemptionibus, favoribus, gratiis, honoribus<br />

praeminentiis et praerogativis quibusvis, aliis Universitatibus supradictis caesarea<br />

auctoritate erectis et institutis ac a se<strong>de</strong> apostolica confirmatis et approbatis, illarumque<br />

pro tempore existentibus cancellariis, vicecancellariis, rectoribus, vicerectoribus,<br />

facultatum <strong>de</strong>canis, professoribus, magistris, doctoribus, lectoribus, praeceptoribus<br />

graduatis, scholaribus, pi<strong>de</strong>llis, notariis, nuntiis et aliis officialibus et personis<br />

nee non membris et subditis in genere vel in specie utraque auctoritate praedictis<br />

quomodolibet concessis seu legitime praescriptis, quibus illi <strong>de</strong> jure, usu, consuetudine<br />

utuntur, potiuntur, fruuntur, et gau<strong>de</strong>nt, ac uti, potiri, frui et gau<strong>de</strong>re possunt<br />

et poterunt, quomodolibet in futurum similiter et pariformiter ac aeque principaliter<br />

absque ulla prorsus differentia, dummodo tarnen sacris canonibus et concilii<br />

tri<strong>de</strong>ntini <strong>de</strong>cretis aliisque apostolicis constitutionibus non repugnant, uti, potiri,<br />

frui et gau<strong>de</strong>re libere ac licite valeant; nee non clericis et ecclesiasticis juri civili ac<br />

medicinae operam dandi, ac tarn dictis quam quibusvis aliis, qui in quavis alia Universitate<br />

diseiplinis et facultatibus praedictis stu<strong>de</strong>re ineeperint et studia sua in<br />

dicta Universitate oenipontana continuare et qui in ea<strong>de</strong>m per tempus <strong>de</strong>bitum studuisse<br />

et moribus idonei comperti fuerint, in artibus philosophiae et theologiae, nee<br />

non etiam clerici et ecclesiastici fuerint, ut praefertur, utriusque juris et medicinae<br />

facultatibus praedictis Baccalaureatus etiam formati et licentiaturae nee non Doctoratus<br />

et Magistern et quosvis alios Universitatum memoratorum solitos gradus<br />

earum scientiarum, in quibus studuerint, a cancellario sive vicecancellario, nee non<br />

rectore, vicerectore, facultatum <strong>de</strong>canis et doctoribus Universitatis iisque, ad quos<br />

speetabit, reeipere et ipsorum graduum solita insignia sibi exhiberi facere et postquam<br />

hujusmodi gradus et illorum insignia suseeperint, scientias in quibus graduati<br />

fuerint, dummodo sie promovendi professionis fi<strong>de</strong>i juramentum in manibus pro tempore<br />

existentis episcopi brixinensis sive ejus in spiritualibus vicarii generalis juxta<br />

ejus<strong>de</strong>m concilii tri<strong>de</strong>ntini formam solemniter emittant, docere et interpretari, in<br />

eisque disputare, nee non quoseunque actus gradui seu gradibus per eos reeeptis<br />

convenientes facere et exercere, omnibusque et singulis privilegiis, gratiis, favoribus,<br />

praerogativis et indultis, quibus alii in Universitatibus studiorum generalium, ut<br />

praefertur, memoratis auetoritatibus erectis confirmatis et approbatis juxta illarum<br />

constitutiones et mores promoti <strong>de</strong> jure, usu, consuetudine aut alias utuntur, fruuntur<br />

et gau<strong>de</strong>nt, uti, frui et gau<strong>de</strong>re possint in omnibus et per omnia, perin<strong>de</strong>, ac si<br />

gradus hujusmodi in Universitatibus a se<strong>de</strong> apostolica erectis seu approbatis juxta<br />

ülarum constitutiones et consuetudines hujusmodi suseepissent. Ulteriusque pro<br />

tempore existenti episcopo brixinensi unacum rectoribus Universitatis pro salubri et<br />

spirituali directione regimine et administratione ejus<strong>de</strong>m Universitatis illiusque rectorum,<br />

<strong>de</strong>canonun, professorum, magistrorum, doctorum, lectorum, praeeeptorum,


— 391 —<br />

graduatoram, scholarium, pi<strong>de</strong>llorum, notariorum, nuntionun ot aliorum offlcialium<br />

ac personarum nee non membroram et subditorum quaeeunque statuta, ordinationes<br />

et capitula licita tarnen et honesta ac sacris canonibus nee non concilii tri<strong>de</strong>ntini<br />

praedicti <strong>de</strong>cretis minime contraria facere e<strong>de</strong>re et pro rerum et temporum ac<br />

personaram qualitate et varietate mutare corrigere et reformare, seu illa cassare et<br />

alia <strong>de</strong>nuo con<strong>de</strong>re libere et licite valeant, eis<strong>de</strong>m apostolica auetoritate et tenore<br />

concedimus et indulgemus, ac licentiam et facultatem <strong>de</strong>super irapartimur, <strong>de</strong>cernentes,<br />

praesentes literas semper et perpetuo validas et efficaces esse et fore, suosque<br />

plenarios et integros effectus sortiri et obtinere, ac ab omnibus, ad quos nunc quomodolibet<br />

spectat et pro tempore speetabit firmiter et inviolabiliter observari et adimpleri<br />

<strong>de</strong>bere, sieque et non aliter per quoseunque judices, ordinarios et <strong>de</strong>legatos<br />

etiam causarum palatii apostolici auditores et ejus<strong>de</strong>m sanetae romanae ecclesiae<br />

cardinales etiam <strong>de</strong> latere legatos, vicelegatos, dietae sedis nuntios judicari et diffiniri<br />

<strong>de</strong>bere, irritumque et inane, quidquid secus super his a quoquam quavis auetoritate<br />

scienter vel ignoranter contigerit attentari, non obstantibus, quatenus opus sit,<br />

nostrae et cancellariae apostolicae regula <strong>de</strong> gratiis ad instar non conce<strong>de</strong>ndis aliisque<br />

promissis ac quibusvis aliis apostolicis nee non in synodalibus provincialibusque<br />

et universalibus conciliis editis specialibus vel generalibus constitutionibus et<br />

ordinationibus ac quarumque Universitatum studiorum generalium etiam juramento<br />

confirmatione apostolica vel quavis firmitate alia roboratis statutis et consuetudinibus,<br />

privilegiis quoque indultis et literis apostolicis eis<strong>de</strong>m Universiatibus illarumque<br />

rectoribus alüsque superioribus et personis sub quibuseunque tenore et formis ac<br />

cum quibusvis etiam <strong>de</strong>rogatoriorum <strong>de</strong>rogatoriis aliis efficacioribus et insolitis<br />

clausulis ac irritantibus <strong>de</strong>cretis in genere vel specie aut aliter quomodolibet concessis<br />

approbatis et innovatis, quibus omnibus etiam pro illorum sufficienti <strong>de</strong>rogatione<br />

<strong>de</strong> illis eorumque totis tenoribus specialis speeifica expressa et individua quaevis<br />

alia exquisita forma ad haec servanda foret, illis aliter in suis firmitate ac robore<br />

permansuris, hac vice duntaxat horum serie specialiter et expresse <strong>de</strong>rogamus, caeterisque<br />

contrariis quibuseunque. Volumus autem, quod singuli magistri, doctores,<br />

lectores et professores ejus<strong>de</strong>m Universitatis ut praefertur ereetae in prineipio cujuslibet<br />

anni seu renovatione studiorum faeta prius per ipsos et eorum quemlibet in<br />

manibus Ordinarii loci vel ab eo <strong>de</strong>putandi catholicae fi<strong>de</strong>i professione juxta articulos<br />

pri<strong>de</strong>m a se<strong>de</strong> apostolica propositos, se nihil, quod illi quomodoeunque repugnet,<br />

aut sit contra bonos mores, lecturos, docturos aut intorpretaturos, solemni juramento<br />

obstringere <strong>de</strong>beant, in hoeque i<strong>de</strong>m Ordinarius sedulam operam juxta ejus<strong>de</strong>m<br />

concilii tri<strong>de</strong>ntini <strong>de</strong>creta adhibere toneatur. Nulli ergo omnino hominum liceat<br />

hanc paginam nostrae absolutionis, approbationis, conflrmationis, <strong>de</strong>fectuum suppletionis,<br />

licentiae, concessionis et impartitionis, indulti <strong>de</strong>creti voluntatis infringere vel<br />

ei<strong>de</strong>m ausu temerario contraire; si quis autem hoc attentare praesumserit, indignationem<br />

omnipotentis Dei ac beatorum Petri et Pauli apostolorum ejus se noverit incursurum.<br />

Datum Romae apud sanetam Mariam Majorem, anno incarnationis dominicae<br />

millesimo sexcentesimo septuagesimo septimo; quinto Calendas Augusti,<br />

Pontificatus nostri anno primo.<br />

(Folgen zehn Unterschriften.)


— 392 —<br />

c.<br />

Beilage zur allerhöchsten Entschliessung vom 7. April 17 34,<br />

wie die Philosophie zu lehren sei.<br />

Die Philosophie kan ganz leicht exemplo plurimarum Aca<strong>de</strong>miarum in zwei<br />

Jahren tradirt wer<strong>de</strong>n; damit aber solches nützlich geschehe:<br />

Solle <strong>de</strong>nen discipulis gleich anfänglich die Historia Philosophiae, und recensio<br />

veterum Philosophorum per modum prolegomenon gegeben wer<strong>de</strong>n. Consule Clerii<br />

Philosoph: ubi omittenda, quae contra orthodoxam fi<strong>de</strong>m pugnant; Nachmahlens<br />

seynd quaedam Dialectica et Logica sambt <strong>de</strong>r Metaphysica mit auslassung <strong>de</strong>r unnöttigen<br />

obscuren und weitleüffigen, und nur <strong>de</strong>n Verstand <strong>de</strong>ren Auditorum ver<strong>de</strong>rben<strong>de</strong>n,<br />

keinesweegs aber selben, wie man Meistens bisshero geglaubt, eröffnen<strong>de</strong>n<br />

quaestionen <strong>de</strong>nen discipun's vorzulesen.<br />

Wan nun an stat <strong>de</strong>s dictirns und Schreibens, womit man die mehriste Zeit<br />

Vergeblich zuebringet, eine gedruckte Verfassung <strong>de</strong>ssen <strong>de</strong>nen discipulis wird in<br />

die Hand gegeben wer<strong>de</strong>n, so kan die Logica et Metaphysica durch einen Professorem<br />

in einem Jahr in <strong>de</strong>nen Vormittag-stun<strong>de</strong>n ohne son<strong>de</strong>re Bemühung tradirt<br />

wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m Professori könen zur ausarbeithung dieser Verfassung unter an<strong>de</strong>rn<br />

dienlich sein, L'art <strong>de</strong> penser, seu ars cogitandi latine versa; Pro logica et Metaphysica<br />

Bourchot, P. Viva Neapol. S. J., Axiomata P. Ulloa: nachmittag solle die<br />

Mathesis docirt wer<strong>de</strong>n.<br />

In secundo anno Philosophiae solle in <strong>de</strong>nen Vormittagstun<strong>de</strong>n das erste<br />

halbe Jahr hindurch die Physica generalis tradirt wer<strong>de</strong>n, jedoch <strong>de</strong>rgestalten, dass<br />

alle unnuze quaestiones ausgeschlossen, hieentgegen <strong>de</strong>r tractatus <strong>de</strong> causis in ordine<br />

ad jurispru<strong>de</strong>ntiain, und was sonsten ad altiora nöthig, und pro bono Publico<br />

nuzlich, ausführlicher gegeben wer<strong>de</strong>; das übrige halbe jähr in <strong>de</strong>nen vormittägigen<br />

stun<strong>de</strong>n solle in Physica particulari, ac experimentall zugebracht wer<strong>de</strong>n, zu abfassung<br />

<strong>de</strong>r hierzue gehörigen Lehre (welche gleichfalls gedrucket wer<strong>de</strong>n muss)<br />

kan <strong>de</strong>m Professori inter alios dienen, Bourehotti Physica generalis et particularis:<br />

les experiences <strong>de</strong> la Physique: TJlloa Physica particularis etc. In <strong>de</strong>nen nachmittags-stun<strong>de</strong>n<br />

kan das erste viertl jähr durch einen beson<strong>de</strong>ren Professorem ganz<br />

gemählich die Ethica ex Aristotole vel Seneca nach arth <strong>de</strong>s Bourehotti docirt wer<strong>de</strong>n<br />

; so dan ist <strong>de</strong>nen discipulis durch die übrige Jahrs-Frist die Cosmographia,<br />

Geographia, und chronologia als 2 höchst nöttige Subsidia zu erlehrung <strong>de</strong>r Historia<br />

beizubringen; zu diessfälliger Verfassung kan <strong>de</strong>r Professor consuliren Cellarü<br />

Geograph, vet. und <strong>de</strong>n Hübner etc. in Chronologia <strong>de</strong>s Petavii rationarium temporutn,<br />

wobey nicht zu vergessen, auf die indictiones, computum Ecclesiasticum, und<br />

an<strong>de</strong>re zu <strong>de</strong>r Historie nöthige Behelfe.<br />

Pro tertio anno Vormittag Historiam universalem, praesertira profanam et<br />

ecclesiasticam a Christo nato, nachmittag rei litterariae et Studium eloquentiae.<br />

Per Historiam litterariam hie intelligitur notitia Authorum ad rem Historicam<br />

et alias scientias facientium: Subsidia Professori etiam dare possunt Lanylet, du<br />

Frenoy, Menken, Struvis Bibliothecae, Morhofii Polihistoria, Stertii Bibliotheca Juris<br />

Publici, Lazius <strong>de</strong> mig: gentium: vitas generales virorum literatorum scripserunt<br />

Jacob. Philipp. Tomasinus, Leo Allatius, Baillet, Boissardus, et ah"i, vi<strong>de</strong>ndi in Catalogo<br />

Bibliothecae earum Imperialis; Pro Historia Universali Turselinus, Hübner, qui<br />

tarnen ab erroribus purgandus est, Brictius, Cluverius Sleidanus etc.


— 393 —<br />

Uebrigens wird <strong>de</strong>nen Professoribns insgemein recommandirt, dass sie in ihre<br />

zum Druck zu verfertigen haben<strong>de</strong> Lehr, wie auch in ihre mündliche explication<br />

keine exotische und Barbarische Wörther einflüessen lassen, son<strong>de</strong>rn sich eines guten<br />

klaren lateinischen Styli bedienen, <strong>de</strong>n Clericus und Bourchot nebst vielen an<strong>de</strong>ren<br />

gelehrten haben gezeigt, dass man die Philosophie tradiren könne, ohne dass nöthig<br />

seye, bei <strong>de</strong>nen disciplen die von ihnen kurz ehevor mühesam erworbene lateinische<br />

Sprache wi<strong>de</strong>rumb zu ver<strong>de</strong>rben.<br />

D.<br />

Beformations-Bekret <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität<br />

vom Jahre 1748.<br />

Hochansehnlicher k. k. geheimbe Eath!<br />

In Verfolg erhaltener allergnädigster Verordnung vom 13. Jänner jetzt laufen<strong>de</strong>n<br />

Jahres haben Ihre Kais, und Königl. Majestät etc. aus meiner allergehorsamst<br />

erstatteten Kelation sowohl als auch durch <strong>de</strong>ro Hofkanzley sich allermil<strong>de</strong>st vortragen<br />

lassen, wie etwa <strong>de</strong>nen bei <strong>de</strong>r Innsbrucker Universität nicht nur Überhaupts<br />

eingeschlichenen Mänglen, son<strong>de</strong>rn auch <strong>de</strong>nen in facultate juridica vorzüglich<br />

unterwalten<strong>de</strong>n Uneinigkeiten möglichst abgeholfen und eine bessere Ordnung eingeführt<br />

wer<strong>de</strong>n könne, daraufhin <strong>de</strong>n allergnädigsten Entschluss, wie nachstehet,<br />

gefasset, dass nämlich<br />

1. Die Professores und übrige Subordinirte in ihren <strong>de</strong>rmahligen Officiis<br />

a. g. bestättiget, und gegenwärtige Einrichtung ersagter Universität künftiges<br />

Studienjahr ihren Anfang nemmen, sohin selbe zu Herbeylockung <strong>de</strong>r Jugend<br />

ehestens kundt gethan wer<strong>de</strong>, welche dan folgen<strong>de</strong>rmassen hiefüro, und zwar bey<br />

<strong>de</strong>r theologischen Facultät anvor<strong>de</strong>rist eingeleitet und bestellt seyn solle, dass<br />

2. Daselbs an statt <strong>de</strong>ren ehevor vorhan<strong>de</strong>n gewesenen zwey Professorum<br />

S. Scripturae, et controversiarum nur ainer zu tradirung <strong>de</strong>rselben verbleiben, einfolglich<br />

<strong>de</strong>s bereits verstorbenen genossenes Salarium per 300 fl. sambt <strong>de</strong>m<br />

Holzgeld ersparet, bei<strong>de</strong> diese Cathedrae in aine geworfen, und solche Dogmatica<br />

genennet, selbe zu ge<strong>de</strong>ylicher Erläuter- und Begreifung <strong>de</strong>r Theologiae Speculativae<br />

S. Scriptura et controversiarum mit Anmerkung aus <strong>de</strong>r Kirchen-Historie, und beson<strong>de</strong>rs<br />

aus <strong>de</strong>nen conciliis begleitet, sodann hierinnen öftere disputationos angestellet,<br />

anmit das ganze Studium theologium in drey cathedras, als Speculativam,<br />

Moralem et Dogmaticam eingetheilt wer<strong>de</strong>n solle. Zu beständiger Befestigung dieses<br />

modi tra<strong>de</strong>ndi<br />

3. Ist <strong>de</strong>r a. h. Will, und Mahlung, dass das bisshero zu allainiger Versptitterung<br />

<strong>de</strong>r Edlen Zeit yblich geweste Dictiren und Schreiben <strong>de</strong>r Lectionen<br />

mittelst Anhan<strong>de</strong>nnemmung eines guten Autoris abgestellt, und die Sache dahin<br />

allainig eingeschrenkt wer<strong>de</strong>n soll, womit nur die Sententiae contrariae mit ainichen<br />

Notis erläuteret und dictiret wer<strong>de</strong>n dürfen. Hingegen was die Facultatem juridicam<br />

belanget,<br />

4. Beharren Ihro k. und k. Majestät etc. nochmals auf die ehevorig allergnädigste<br />

Verordnung, dass die cathedra codicis mit <strong>de</strong>r cathedra juris publici bey


— 394 —<br />

weiter erfolgen<strong>de</strong>r Unterbringung <strong>de</strong>s Professoris Mussgay für beständig <strong>de</strong>m<br />

Namen nach vereinbahrt, jedoch <strong>de</strong>rselben in seiner Besoldung und ybrig geniessen<strong>de</strong>n<br />

acci<strong>de</strong>ntien gelassen, bee<strong>de</strong> Professores Digestorum et Institutionum aber ernstlich<br />

verwiesen wer<strong>de</strong>n sollen, dass selbe, weillen <strong>de</strong>r Co<strong>de</strong>x pro Supplemente et<br />

correctione Institutionum et Digestorum anzusehen ist, pro casibus emergentibus in<br />

ihren Lectionibus auf solches Supplementuin und correctiones, worauf zwar, ohne<br />

dass die authores ihre Achtung haben, für<strong>de</strong>nken, und anmit nach und nach <strong>de</strong>n<br />

codicem <strong>de</strong>r Jugend einflössen möchten. Diesen aber auch <strong>de</strong>sto füglicher nachzukommen,<br />

wollen<br />

5. A. h. dieselbe die allergnedigste Abän<strong>de</strong>rung dahin gemacht haben, dass<br />

die Pan<strong>de</strong>cta pro futuro nicht mehr in ainem Jahre, wie <strong>de</strong>rmahlen, son<strong>de</strong>rn nach<br />

<strong>de</strong>m Beispiel <strong>de</strong>r Universitäten zu Prag und Wien in zwei Jahren tradirt, anmit<br />

<strong>de</strong>nen Auditoribus bessere Zeit und Gelegenheit gegeben wer<strong>de</strong> (zumahlen sye auch<br />

fürohin <strong>de</strong>m juri publico, feudali, et criminali beson<strong>de</strong>rs obliegen sollen); gemächlich<br />

und mit Vortheill wegen <strong>de</strong>s zwischen gesambten Lectionen öfter in materiis<br />

fürseyen<strong>de</strong>n Zusammenhangs aller Studiis abwarten zu können. Zu welchem En<strong>de</strong><br />

6. Das Jus publicum in Zukunft von <strong>de</strong>nen Studiosis sorgsamer cultiviret,<br />

folglich in zwey Studia nachfolgen<strong>de</strong>r massen auf zwey Jahre eingethaillet wer<strong>de</strong>n<br />

solle, dass in <strong>de</strong>m ersteren das Jus naturae et gentium, im än<strong>de</strong>rten hingegen Historia<br />

germaniae et <strong>de</strong>in<strong>de</strong> jus publicum S. E. J. gegeben, hierzu wöchentlich drey<br />

Lectiones nemblich am Erchtag, Donnerstag und Sambstag umb 8 Uhr vormittag<br />

genommen, und massen<br />

7. DieNotturft erheischet, dass aines mit <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>rn nicht confundirt wer<strong>de</strong>,<br />

<strong>de</strong>nen Digestis et Institutis <strong>de</strong>r Monntag, Mitwoch, und Freytag <strong>de</strong>rgestallten bestimmt<br />

seyn soll, dass <strong>de</strong>r Professor Institutionum von halber 8 Uhr bis neun,<br />

hingegen <strong>de</strong>r Professor digestorum von dieser Zeit bis umb halber Eylf, (damit all,<br />

und je<strong>de</strong> sonsten etwa in <strong>de</strong>nen ybrigen Stun<strong>de</strong>n durch conditionen, Instructionen,<br />

und an<strong>de</strong>re Umbstän<strong>de</strong> Verhin<strong>de</strong>rte die Lectiones frequentiren können) sollche halten<br />

wer<strong>de</strong>. Wobey Ihre k. und k. Majestät etc. beson<strong>de</strong>rs allergnedigst wollen und befehlen,<br />

dass vom ersagten Professore Digestorum die Tradirung <strong>de</strong>s Juris criminalis<br />

und <strong>de</strong>m Prof. Institutionum das Jus feudale also besorgt wer<strong>de</strong>, dass erstermeltes<br />

Jus criminale Erchtag, Donnerstag und Sambstag nachmittag von 2 bis halber<br />

4 Uhr, zu tradiren seye, <strong>de</strong>r Professor Institutionum dagegen sich zu beerasig, und<br />

seine Lectiones so einzuteilen habe, damit er um die Mitte <strong>de</strong>s Monats Junii mit<br />

<strong>de</strong>nen Institutis fertig, sofort das feudale gleich darauf in <strong>de</strong>nen vorherigen Stun<strong>de</strong>n,<br />

und Tagen, nemblich Montag, Mittwoch und Freytag anfangen, und fortsetzen<br />

möge. Bee<strong>de</strong> Professores sollen aber pflichtschuldigst Achtung tragen, dass<br />

8. allenthalben, wo Praxis a Jure communi unterschie<strong>de</strong>n ist, jene in explicationibus<br />

fleissig mitbeygefüget, das Statutum et consuetudines Tyrolenses, Kecessus<br />

Imperii, moros Germaniae ac proxin bee<strong>de</strong>r Eeichs- wie auch Schwebischer Land-<br />

Gerichten mitallegirt, mithin <strong>de</strong>nen Stu<strong>de</strong>nten gleichsamb gelegonheit gegeben<br />

wer<strong>de</strong>, ainen vorläufigen Bericht von allen solchen Umbstän<strong>de</strong>n zu yberkomen,<br />

wessenthalben umb solches <strong>de</strong>sto eher und erspriesslicher zu erhalten, sye bee<strong>de</strong><br />

Professores die materien, so nicht mehr in usu seynd, o<strong>de</strong>r wo das ohnehin schon<br />

abrogirte Jus antiquum weitläufig vorhan<strong>de</strong>n, nur allainig pro notitia berühren, und<br />

sich blos bey <strong>de</strong>nen utilioribus mit beson<strong>de</strong>rm Fleys aufhalten sollen. Das Jus<br />

canonicum habe bey <strong>de</strong>nen P. P. Soc. Jesu wie bisher zu verbleiben, nur dass es<br />

nachmit tag montag, mittwoch und freytag zu tradiren seye. Auf dass aber<br />

9. die cathedrae aller Welt — Eeich und Armen, Geist- und Weltlichen offen<br />

stehen, und ein je<strong>de</strong>r dorten Gelegenheit fin<strong>de</strong>, sich zum gemeinen Besten zu


• — 395 —<br />

fiziren, so ordnen und befehlen Ihre k. und k. Majestät, dass vor recensirte Collegia<br />

publice an <strong>de</strong>nen zugleich bemerkten Tagen und auf die mitberührte Art von <strong>de</strong>nen<br />

Professoribus in ihren Mantel-Klayd umb auch bey <strong>de</strong>nen auditoribus mehrer Ehrerbiettung,<br />

und Gehorsamb zu erhalten in <strong>de</strong>m neben <strong>de</strong>r Bibliothec wegen <strong>de</strong>s Einheizens<br />

zur Winters-Zeit befindlichen Auditorio publico gehalten, und dorten <strong>de</strong><br />

cathedra klar und <strong>de</strong>utlich die explication <strong>de</strong>s zukommen<strong>de</strong>n objecti <strong>de</strong>r Studiren<strong>de</strong>n<br />

Jugend ange<strong>de</strong>yhen, sofort wenigstens drey viertl Stund in sothaner explication<br />

zurückgelegt, die ybrige Zeit hingegen auf das Examen <strong>de</strong>r Auditorum verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n solle, aus welchem ein je<strong>de</strong>r solches mittelst Auslegung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n vorigen<br />

Tag a Professore explicirten materiae auf die Art und Weis, wie dieser die explication<br />

verrichtet, zu vollbringen habe; wo zuweillen <strong>de</strong>r Prof., wenn er fin<strong>de</strong>t, dass<br />

<strong>de</strong>r repetens etwelche von ihnen vorigen Tags angeführte Umbstän<strong>de</strong> und rationes'<br />

auslasset, <strong>de</strong>nselben interrumpiren und <strong>de</strong>ssen erinnern, auch Selbsten ihn an Orth<br />

und En<strong>de</strong>, wo es erfor<strong>de</strong>rlich, mit wenigen nervösen argumenten oppugniren, o<strong>de</strong>r<br />

durch an<strong>de</strong>re auditores, <strong>de</strong>nen sich hierüber zu mel<strong>de</strong>n freystehen solle, es bewürken<br />

lassen, kaineswegs aber sollchen Repetenten Tags zuvor die Eepetition angetragen,<br />

son<strong>de</strong>rn in Collegio Selbsten darzu gezimmend aufgerufen, auch umb die Jugend in<br />

ainem beständigen Fleys zu erhalten, ohnveramtet zwey o<strong>de</strong>r drey Tag nacheinan<strong>de</strong>r<br />

hierinnen yberfallen, nicht min<strong>de</strong>r zuweilen mitten in <strong>de</strong>r Repetition, wenn<br />

<strong>de</strong>r Repetens satisfaction leistet, ain an<strong>de</strong>rer unverhofft substituirt, und <strong>de</strong>r ybrige<br />

Thaill ad repetendum yberlassen wer<strong>de</strong>n solle; sintemahlen dieser Vorgang die<br />

Jugend beharrlich aufmerksamb machen, auch durch vorangeführte Repetition syo<br />

ainen geschickt- anstandig und or<strong>de</strong>ntlichen modum proponendi erlangen wird.<br />

Hiernächst<br />

10. ge<strong>de</strong>nken Ihre k. u. k. Majestät durch sollcho neue Metho<strong>de</strong> zu tradiren<br />

die bisherige Collegia privata vollondts nicht aufzuheben, son<strong>de</strong>rn erlauben annoch<br />

allergnädigst, dass selbe weiters beybehalton wer<strong>de</strong>n; die Profcssores sollen jedoch<br />

ohnnachlässlich verbun<strong>de</strong>n seyn, obiger methodum in lectionibus privatis, dann auch<br />

die Zeit quoad lectiones publicas genau zu beobachten, die lectiones vormittag zu<br />

halten, und in solchen die materien expliciren, wie oben allergnädigst vorgeschrieben<br />

wor<strong>de</strong>n ist, damit die arme hierinfalls genug besorget seyen, auch <strong>de</strong>nen Reicheren<br />

nebst <strong>de</strong>nen lectionibus publicis die collegia privata zu besserer Belehr- und<br />

Erleichterung dienen. Die Authores seyen<br />

11. künftighin in Jure naturae et gentium Hugo Grotius — in jure publico<br />

Mascovii Principia Juris publici, — In jure feudali Examen Strykii — In Digestis<br />

Zoesius — In Institutionibus Schambergcr, — In jure criminalo Nemesis Tyrolensis<br />

<strong>de</strong>s gewesten Regierungs-Kanzlern v. Frölich, jedoch ohne sich mit <strong>de</strong>nen Controversis<br />

aufzuhalten. Damit nun auch<br />

12. Processus juris civilis et criminalis practico eingeleitet wer<strong>de</strong>, und dio<br />

Studiren<strong>de</strong> Jugend daraus ainen Nutzen habe, so soll <strong>de</strong>m Professori Institutionum,<br />

so die leichteste Cathedrum habe, und nachmittag niemahlen oecupiret seye, ad<br />

libitum, nicht publice, son<strong>de</strong>rn privatim zugegeben, auch ihme hierob von <strong>de</strong>nen<br />

frequentiren<strong>de</strong>n ain Genuss beygeleget wer<strong>de</strong>n, wellcho nach <strong>de</strong>r gemainen dann<br />

vaterländischen Process-Ordnung mittelst Constituirung eines Actoris, rei et Refo«<br />

rentis, und in criminali mit Anhan<strong>de</strong>nnenimung ventilirter Criminal-Acten zubeschehen<br />

hätte. Zu solchen<br />

13. <strong>de</strong>nen Auditoribus währen<strong>de</strong>n anberaumbten Triennio verschafften oecupationen<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Publico besser gerathen seyn, hierdurch jene, so <strong>de</strong>m lie<strong>de</strong>rlichen<br />

Leben, allzuvielen Gassentreten, Besuchung <strong>de</strong>r Würts- und verdächtigen<br />

Häuseren, Schlagen, und Balgen, Zusammenrottirung, dau <strong>de</strong>nen zum Mussiggang,


— 896 —<br />

und <strong>de</strong>nen Eltern causiren<strong>de</strong>n grossen Kosten geraichen<strong>de</strong>n Soldaten-Aufzügen<br />

nachgehen, hievon abzuhalten, und damit zuerwerben, dass in <strong>de</strong>nen 0. und V. 0.<br />

Dicasteriis zu Landts-Richtern und Schreibern, in <strong>de</strong>n collegio advocatorum, dan<br />

bey <strong>de</strong>nen Gerichteren auf <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong> tüchtige und wohlerfahrene Subjecta erzieglet<br />

wer<strong>de</strong>n, massen Ihre k. u. k. Majestät etc. allzumissfällig vernommen haben,<br />

dass beson<strong>de</strong>rs das jus publicura, welches in Ansehung <strong>de</strong>r Schwäbisch- und Vorlan<strong>de</strong>n<br />

bei <strong>de</strong>nen 0.0. Dicasterien von ainer hochen nothwendigkeit ist, bisshero in<br />

so wenige Betrachtung gezogen wor<strong>de</strong>n. Wessentwegen Allerhöchst dieselbe das<br />

pragmatical Gesetz allergnädigst angeordnet haben wollen, dass kainer bey <strong>de</strong>nen<br />

0. und V. 0. dicasteriis als Eath, auch zu <strong>de</strong>nen vorländischen Landrichter- und<br />

Schreiber-Stellen, nicht min<strong>de</strong>r zum Advocaten-Ambt in Vorschlag gebracht wer<strong>de</strong>n<br />

solle, er habe dann das Jus civile, canonicum, criminale feudale et NB. Publicum<br />

in bee<strong>de</strong>n Universitäten Ihnsprugg o<strong>de</strong>r Freyburg, o<strong>de</strong>r auch noch zu Wien<br />

o<strong>de</strong>r Prag absolviret, und hieryber die erfor<strong>de</strong>rliche Attestata Universitatis beygebracht,<br />

<strong>de</strong>rgestallten, dass solches ainem jedwe<strong>de</strong>n hierinnfalls vor an<strong>de</strong>ren auch<br />

tüchtig- und geschickten Candidaten ain praecipuum und praerogativ zuwegen<br />

bringe. Was aber die gewöhnliche Gerichtshalter und Gerichts-Schreiber anlanget,<br />

so wäre bei sollchen hinraichend, wenn sye nur die Attestata vom absolvirten Studio<br />

civili et criminali <strong>de</strong>r Eegierung, allwo sye yber ihre Wissenschaft zu examiniren<br />

seyen, beybringen. Nun auch<br />

14. auf die medicinische Facultät zu gelangen, so ist <strong>de</strong>r a. h. Will und Mainung,<br />

dass nach absolvirtem Laufe <strong>de</strong>r Philosophie, damit die Studiosi Medicinae<br />

aine vollkommene Erkenntnuss in <strong>de</strong>r diessfälligen theorie und Art zu curiren yberkommen,<br />

Sye in <strong>de</strong>nen Institutionibus, Anatomia, Botanica, Chirurgia und was<br />

sonsten zu diesen Studio <strong>de</strong> morbis toti corpori comunibus sive qui peculiaribus<br />

corporis membris accidunt, gehöret, vier ganze Jahre <strong>de</strong>rgestallt zubringen sollen,<br />

dass nieman<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>m gradus Medicinae gelange, er habe dann 6 Jahr <strong>de</strong>m Studio<br />

Philosophico et Medicinae entwe<strong>de</strong>r in Ihnsprugg o<strong>de</strong>r an ainer an<strong>de</strong>rn approbirten<br />

Universität fleissig obgelegen, zumahlen daselbst <strong>de</strong>r ohnverantwortliche Fehler bey<br />

dieser Facultät nicht ohngeahn<strong>de</strong>t bleiben könne, dass man soviele Candidatos Medicinae<br />

ohne die geringste Schwierigkeit ad gradum aufzunehmen pflege, annebst<br />

kain Brauch seye, dass die Junge Medici von <strong>de</strong>nen Professoribus und Physicis zu<br />

<strong>de</strong>n Kranken-Bett geführt, folglich fast kaum Gelegenheit vorhan<strong>de</strong>n, wo in Praxi<br />

was zu erlehren seye. Derohalben Ihre k. u. k. Majestät für ain beständig ohnybertrettlich.es<br />

Gesez abgeführt wissen wollen, dass kainer mehr ad gradum Doctoratus<br />

angenommen wer<strong>de</strong>n dürfe, er hab dann zuvor durch genugsambe Urkun<strong>de</strong>n<br />

dargethan, dass er nebst obigen sechs, drey ä vier Jahr in Orten, wo Krankenhäuser<br />

und Lazareten vorhan<strong>de</strong>n, eine stets fleissige Praxis geführt, so nicht nur<br />

von <strong>de</strong>nen Chirurgis, welche annebenhin etwellicher massen <strong>de</strong>r lateinischen Sprache<br />

kundig, und nicht befugt seyn sollen, an<strong>de</strong>re innerliche Medicament vorzuschreiben,<br />

als welche in ordine zum Gebrauch <strong>de</strong>r äusserlichen Krankheiten, wo die chirurgische<br />

Hand erfor<strong>de</strong>rlich ist; vorzüglich dienen, son<strong>de</strong>rn auch von <strong>de</strong>nen Professoribus<br />

Medicinae Selbsten zu verstehen seye, da ybrigens nicht zu erhalten wäre, dass<br />

ain sollcher ohnpracticirter Professor seinen diseipulis mit Grund, und Frucht aine<br />

Lehr geben könnte. Was nun<br />

15. diese Facultät an sich betrifft, so solle nach Absterben <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rraahligen<br />

Professori Aphorismorum von Payr diese Cathedra als yberflüssig aufgehobon, und<br />

reduciret, und <strong>de</strong>r Professor Praxeos ernstlich angewiesen wer<strong>de</strong>n, die Aphorismos,<br />

wie es vorhin schon öfters geschehen ist, auszulegen, und geschicklich an Ort und<br />

En<strong>de</strong>n bei jedwe<strong>de</strong>m Zufalle, wovon gehan<strong>de</strong>lt wür<strong>de</strong>, zu appliciren, allso, dass füro-


— 897 —<br />

hin nur 3 Medicinae cathedrae, nemblich Institutionum, Anatomiae et Chirurgiae<br />

simul, dann Praxeos mit nachstehen<strong>de</strong>r Obliegenheit verbleiben sollen, dass<br />

16. die Professores Medicinae gleich <strong>de</strong>nen Professoribus Juris yber ainen<br />

gewissen authorem lesen, mithin auch daselbst das Schreiben aufgehoben seye, und<br />

weillen das Studium medicum yberhaubts auf 4 Jahre gesetzet wor<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Profesror<br />

Institutionum sollche in ainem Jahr tradiren, und hierzu das bekannte Compendium<br />

Institutionum, sive fundamentorum Medicinae Laurentü Heisteri nemmen,<br />

und lesen, anbey nicht ausser Acht lassen solle, wo nicht in <strong>de</strong>r öffentlichen Schul,<br />

doch wenigstens zu Haus zweymahl die Wochen ainen compendiosen Tractat <strong>de</strong> conscribendis<br />

medicorum formulis ad indicationes vel indigentias medicas et chyrurgicas<br />

etwelche Principia chymiae, nicht min<strong>de</strong>r introductionem aliquam ad rem herbariam<br />

nach <strong>de</strong>nen bekanntest- und gelehrtesten Authoren zu tradiren. Der<br />

Professor Anatomiae et Chirurgiae aber<br />

17. habe alle Jahr nach einem gewissen Autore solche zuexpliciren und die<br />

öffentliche anatom. <strong>de</strong>monstrationes in <strong>de</strong>r Universität, wie bisshieher beobachtet<br />

wor<strong>de</strong>n, fortzusetzen, anbey die Chirurgie, wie sye in scholis, <strong>de</strong>nen Medicinae studiosis,<br />

allso zu Haus teusch <strong>de</strong>nen chirurgis nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rmahligen Gebrauch zutradiren.<br />

Wogegen<br />

18. <strong>de</strong>r Professor Praxeos <strong>de</strong>n diessfalligen cursum in drey Jahren zurückzulegen,<br />

mithin <strong>de</strong>n dritten Theil dovon alle Jahr und zwar hierzu <strong>de</strong>n Ihnsprugger<br />

Professorem Weinhart zu expliciren, auch selbigem zuweilen etwellche Auslegung<br />

<strong>de</strong> instituendis consultationibus et responsionibus medicis hinzuzufügen, sodann die<br />

Aphorismus, wie oben erwähnt wor<strong>de</strong>n, an gehörigen Orten miteinzurucken, endlich<br />

im fall bei <strong>de</strong>nen gewöhnlichen lectionibus Universitatis die Zeit hierzu nicht erklekete,<br />

<strong>de</strong>sentwegen etwelche Collegia zu Haus zweymahl die Wochen in unterschie<strong>de</strong>nen<br />

Stun<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>nen, wo <strong>de</strong>r Professor Institutionum und Anatomiae et<br />

Chirurgie ihre Lectiones o<strong>de</strong>r Collegia halten, anzustellen, damit die Stu<strong>de</strong>nten aines<br />

jeglichen Professoris lectiones o<strong>de</strong>r Collegia nach Erfor<strong>de</strong>rniss und <strong>de</strong>nen zerschie<strong>de</strong>nen<br />

materien frequentiren können, und sollen. Und umb solcher Ordnung<br />

19. <strong>de</strong>sto gewisser zur Wirklichkeit zu verschaffen, so ist <strong>de</strong>r allergnädigste<br />

Befehl und Mainung, dass anstatt <strong>de</strong>nen bissherigen wöchentlichen 4 Lectionen nur<br />

3 nemblich am Montag, Mittwoch und Freytag und zwar von ain und ain halb<br />

Stund angeordnet und eingeführt wer<strong>de</strong>n sollen, damit <strong>de</strong>r Prof. Institutiorum von<br />

halber 8 bis neun und <strong>de</strong>r Prof. Praxeos von 9 bis halber 11 Uhr, sohin die<br />

Prof. Anatomiae et Chyrurgiae die an<strong>de</strong>re gleiche Zeit 3 Tage in <strong>de</strong>r Wochen ihre<br />

lectiones halten und besorgen können, womit sye dann gelegenhcit haben, die etwa<br />

vorfallen<strong>de</strong> Collegia privata auf die an<strong>de</strong>rn Tage nach Erheischung einzutheilen. —<br />

Intuitu facultatis philosophicae.<br />

20. haben Ihre k. u. k. Majestät etc. sehr missfällig Vernommen, dass<br />

wi<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n ausdrücklichen a. h. Befehl das Dictiron und Schreiben immer im Schwung<br />

gehe, welches a. h. dieselbe wie<strong>de</strong>rholt vor allem abgestellter wissen wollen, nachmahlen<br />

allergnädigst auftragend, dass sye Facultät ainen gewissen Authorem zu<br />

jedwe<strong>de</strong>rer philosophischen Wissenschaft, damit solche insgesambt in 2 Jahren<br />

absolvirt wer<strong>de</strong>n können, expliciren, und anstatt <strong>de</strong>ren Kupferstiche bey <strong>de</strong>m Gradibus<br />

Philosophicis und diesertwegen halten<strong>de</strong>n dissertationibus allainig die quaestiones<br />

disputabiles drucken lassen solle, wobey <strong>de</strong>m Professori Matheseos noch beson<strong>de</strong>rs<br />

injungirt wir<strong>de</strong>t, dass er gegen En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres zweymal die Woche hindurch<br />

öffentliche lectiones experimentales gebe, und vor<strong>de</strong>rist die Elementa Geometriae mit<br />

vollkommnem Grund docire, auch, da die wenigsten, so ad Medicinam aspiriren, in<br />

.Ihnsprugg ain rechtschaffenes Studium Philosophicum, praesertim Physicae ex-


— 398 —<br />

perimentalis et Mechanicae, ad effectum et Phaenominoram naturalium causas explicandas<br />

zurücklegen thun, auch thails aus mangl <strong>de</strong>r Gelegenheit nicht zurücklegen<br />

können, und mehrere nützliche operationes ex Physicö-Mechanicis öfters<br />

vorzunemmen hätten, Also und zu diesem En<strong>de</strong> habe Ihre k. u. k. Majestät etc. in<br />

allergnädigster Erwägung, dass hierzu beson<strong>de</strong>re Unkosten um die nöthige Instrumenten<br />

und Maschinen zuverfertigen und beyzubehalten erfor<strong>de</strong>rlich seyen, aus<br />

<strong>de</strong>m Universitätsfon<strong>de</strong> ain ergiebiges, wovon unten ain mehrers folgen wird, auf<br />

etliche Jahre allergnedigst anzuweisen geruhet, bis mit <strong>de</strong>r Zeit man zu bessern<br />

Kräften auch durch Gutthätern gelange, umb sollche wichtige Werke in das Universitäts-<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>res Öffentliches Ort für das gemaine Wesen zubringen. Endlich<br />

21. die Historiam belangend, verordnen Ihre k. u. k. Majestät ebenfalls aine<br />

bessere und nützlichere normam tra<strong>de</strong>ndi, als bissher beobachtet wor<strong>de</strong>n, womit<br />

nemblich sollche auf 2 Jahre reducirt, mithin in dieser Zeit vollends tradirt, vordrist<br />

aber <strong>de</strong>nen Studiosis die fon<strong>de</strong>s und prima principia hierinfalls nützlicher und recht<br />

an die Hand gegeben wer<strong>de</strong>n sollen. Nun auch auf die Universität<br />

22. yberhaubts zu gelangen wollen, ordnen und befehlen Ihre k. u. k. Majestät,<br />

dass die vorhan<strong>de</strong>nen Studia aca<strong>de</strong>mica in bessere Obsorg und Befolgung genommen,<br />

hiervor nicht abgegangen: von <strong>de</strong>n juridisch und medizinischen Facultäten<br />

kain ainziger etwa in Philosophica e scholis eliminirter, o<strong>de</strong>r mit nicht genugsamben<br />

Testimoniis versehener Auditor (massen durch solche nur die Anzahl <strong>de</strong>r unruhigen<br />

und <strong>de</strong>m Publico gefährlichen vermehrt wird) bey schwärer Verantwortung angenommen,<br />

auf die aca<strong>de</strong>mische Zucht eine schärfere Ein- und Eücksicht getragen,<br />

von <strong>de</strong>nen Eectoribus die Parthey besser angehöret, nieman<strong>de</strong>n zu viel nachgesehen,<br />

o<strong>de</strong>r villmehr die Ybertretter, wie bisshero mittelst eigener Autoritet beschehen,<br />

nicht mehr foviret; die beson<strong>de</strong>rs in Facultate Juridica durch das unruhige Betragen<br />

<strong>de</strong>s Professoris Inama und <strong>de</strong>nselben annoch hierinnen unterstützt gehabten,<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>nen maisterlosen Stu<strong>de</strong>nten mit Bath und That an Hand gegangenen Professorem<br />

Bacchettoni die Jahr hero obgewaltete Streitigkeiten, welche nur zur lie<strong>de</strong>rlichen<br />

nachfolge, Beyspiel, und Aergerniss <strong>de</strong>r Jugend, auch <strong>de</strong>s Publici gedienet,<br />

viele fremb<strong>de</strong> wohlerzogene Kin<strong>de</strong>r entwe<strong>de</strong>rs von dortiger Universität abgehalten,<br />

o<strong>de</strong>r die gegenwärtig gewesenen abgetrieben haben, einfolglichen <strong>de</strong>n Zerfall <strong>de</strong>rselben<br />

endtlich Selbsten verursachen müssen, aus <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> gehoben wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Zu welchem Behufe Ihre k. u. k. Majestät einem hochansehnl. Geheimben Eath so<br />

gemessen als allergnedigst auftragen, in plena sessione nach Einberufung <strong>de</strong>s Bectoris<br />

und gesambter Profossorum in a. h. Nahmen ihmo Professori Inama seine Unart<br />

fürzuhalten, auf das schärfste zuahn<strong>de</strong>n, und peremtorisch zuwarnen, dass im<br />

fall er sich in <strong>de</strong>r bisherigen Wi<strong>de</strong>rsetzlichkeit, unanständigen Aufführung, und<br />

Aufwicklung <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nten wie<strong>de</strong>r Verhoffon weitershin betretten lassen wer<strong>de</strong>, er<br />

ipso facto <strong>de</strong>r Professur ohne fernerer a. h. Gna<strong>de</strong> verlurstiget seye, ein Hochansehnlicher<br />

geheimber Eath hierinnen gleich fürgehen, und allainig hievon a. h.<br />

Orts <strong>de</strong>n allergehorsamsten Bericht erstatten, sonsten auch ernannten Professori<br />

Bacchettoni wegen obberührten Betragens, jedoch in mitioribus terminis aine gleichfällige<br />

Ahndung und Erinnerung wi<strong>de</strong>rfahren lassen solle. Zu sonstiger Verhüttung<br />

23. alle bishero fürgewalteten Confusionen, Partheylich- und Hitzigkeiten<br />

solle fürohin <strong>de</strong>r Senatus aca<strong>de</strong>micus aus <strong>de</strong>m ainzigen Eectore und <strong>de</strong>nen 4 Decanis<br />

facultatum in Erkrank- o<strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung ains <strong>de</strong>rselben <strong>de</strong>m nächst nachgehen<strong>de</strong>n<br />

altern Professore, mit Ausschluss all ybrigen Professorem et membroram<br />

bestehen, jedoch, wenn causa criminali vorhan<strong>de</strong>n, sollche durch die gesambte Professores<br />

<strong>de</strong>r Juridischen und Medicinischen Facultät allein abgeurtheilt wer<strong>de</strong>n, und


— 399 —<br />

sofern ein ecclesiasticus Rector Magnificus ist, ein Vicerector, wie hernachfolget,<br />

das Präsidium führen solle. Wie auch fernere<br />

24. Ihre k. u. k. Majestät etc. aus obiger Ursache ainen beständigen Protectorem<br />

<strong>de</strong>r Universität allergnedigst angeordnet haben wollen, zu <strong>de</strong>m untermeistens<br />

auch die Klagen unter <strong>de</strong>r Hän<strong>de</strong> vom Rectore o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>nselben Glie<strong>de</strong>rn<br />

gebracht, und in <strong>de</strong>r Stille die <strong>de</strong>fectus Professorum und an<strong>de</strong>re geringe Vorfallenheiten<br />

verbessert wer<strong>de</strong>n sollen; zu diesem Protectorat wollen a. h. dieselbe einen<br />

jeweiligen Directorem und Hof-Vicekanzlern ains Hochansehnl. geh. Haths allermil<strong>de</strong>st<br />

ernennet haben, jedoch dass ainer ohne <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rn nicht fürzugehen, son<strong>de</strong>rn<br />

allemahl communicato consilio die vorkommen<strong>de</strong> Sachen zuschlichten, auch die<br />

Statuta aca<strong>de</strong>mica ad executionem bringen zu lassen, unddarobzu dringen gehalten<br />

seyn sollen. Thätte sich aber eine Incorrigibilität ains Professors herfür, o<strong>de</strong>r aber<br />

die Universitäts- und Facultäts-Verfallenheit wäre altioris indaginis, so solle selbe<br />

ad Plenum aines Hochansehnl. geh. Raths gebracht, und dorten yberlögt wer<strong>de</strong>n,<br />

damit entwe<strong>de</strong>r collegialiter eine Vorsehung beschehe, und pro exigentia a. h. Orts<br />

<strong>de</strong>r allerunterthänigste Bericht abgestattet wer<strong>de</strong>. Die Wahl eines Rectoris<br />

25. solle von gesambten Profesoribus geschehen, sodann <strong>de</strong>r erwehlte einem<br />

hochansehnlichen geh. Rath vorgeschlagen wer<strong>de</strong>n, umb <strong>de</strong>s subjecti Anständig-, nützlich-<br />

und Fähigkeit bevor in <strong>de</strong>liberation zunemmen, und da ex facultate theologica<br />

ainer Rector ist, so solle in sollchem Fall <strong>de</strong>r letzt ausgetrettene Rector aus <strong>de</strong>r<br />

juridischen Facultät das Vice-Rectorat, umb <strong>de</strong>sto ehen<strong>de</strong>r in Civilibus et criminalibus<br />

an Hän<strong>de</strong>n zuseyn, wenn sonsten ein hochansehnl. geh. Rath wi<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen<br />

Persohn nichts einzuwen<strong>de</strong>n fin<strong>de</strong>t, fortführen, und aus erstorsagter Facultät ein<br />

an<strong>de</strong>rer Decanus, wann bemelter Vice-Rector dieses Officium ob sich hat, erwehlet<br />

wer<strong>de</strong>n, welches Vice-Rectorat sonsten in keinem an<strong>de</strong>rn Fall, wie <strong>de</strong>r auch nahmen<br />

hat, Platz greifen solle. Das Rectorat<br />

26. wie auch das Decanat jedwe<strong>de</strong>r Facultät solle bey einem jedwe<strong>de</strong>n Subjeeto<br />

drey Jahre verbleiben, allso alle drey Jahr gesambte diessfallige Wahlen erneuert<br />

wer<strong>de</strong>n, wodurch die bisher ob <strong>de</strong>r öftern Verän<strong>de</strong>rung entstehen<strong>de</strong> Schädlichkeiten<br />

gehoben wer<strong>de</strong>n, welches triennium bei <strong>de</strong>r nächst künftigen Wahl<br />

anzufangen habe. Ingleichen<br />

27. solle <strong>de</strong>r P. Provincialis <strong>de</strong>r P. P. Soc. Jesu fürohin je<strong>de</strong>rzeit bevor seine<br />

dispositiones aca<strong>de</strong>m. einem Hochansehul. geh. Rath, obe sollche <strong>de</strong>r Universität<br />

nützlich sey o<strong>de</strong>r nicht, mithin zu fernerer Aen<strong>de</strong>rung ohnverweigerlich anzeigen,<br />

nicht min<strong>de</strong>r <strong>de</strong>mselben<br />

28. von <strong>de</strong>r juridischen und medicinischon Facultät je<strong>de</strong>r Candidatus, welcher<br />

ad gradum aspirirt, vor <strong>de</strong>r Promotion vorgeschlagen, und ein schriftlicher Bericht<br />

cum voto, und <strong>de</strong>m Anhang yberraicht wer<strong>de</strong>n, wie <strong>de</strong>r Promovendus beschaffen<br />

seye, auch ober ehevor <strong>de</strong>nen Statutis aca<strong>de</strong>micis ain genügon gehustet habe, worauf,<br />

wenn ein Hochansehnl. geh. Rath sollchen nach wohlerwogenen Umbstän<strong>de</strong>n tüchtig<br />

erkennet, <strong>de</strong>rselbe seine Approbation geben könne, damit von <strong>de</strong>r Facultät selbsten<br />

künftig hin keine Promotion ohnfähiger Leute vorgenommen wer<strong>de</strong>, noch favores<br />

unterlaufen. Die Attestata Universitatis<br />

29. sollen fernerhin pro futuro, ehe sie ausgefertiget wer<strong>de</strong>n, allemal von <strong>de</strong>m<br />

Decano Facultatis, von welcher <strong>de</strong>r Supplicant ist, revidirt, auch die Feriae <strong>de</strong>rgestalten<br />

eingeschränket wer<strong>de</strong>n, dass sollcho umb Weihnachten <strong>de</strong>n 23. Dezember<br />

anzufangen, und <strong>de</strong>n 2. Jan. drauf aufzuhören, und im Festo Paschatis vom Mittwoch<br />

in <strong>de</strong>r Charwoche bis Mittwoch nach Ostern zuwähren, wie dann auch die<br />

Studien an sich selbsten gleich <strong>de</strong>n Tag nach aller Seelen ihren Anfang zu nemmen<br />

haben. Was ybrigens


— 400 —<br />

30. ein- so an<strong>de</strong>re zu gering salarirte Professores betrifft, so habe Ihre k. u. k.<br />

Majestät gesambte Professores in ihren <strong>de</strong>rmahligen officiis, Wür<strong>de</strong>n, Besoldungen<br />

und Acci<strong>de</strong>ntien allergnedigst bestättigt, und bewilliget, dass, weilen <strong>de</strong>r Professor<br />

Institutionem Medicinae zu seinen ausgeworfenen 300 fl. die a.u. angesuchte Zulag<br />

verdiene, von <strong>de</strong>nen bei <strong>de</strong>r theologischen Facultät erspahrten 310 fl. 100 fl.;<br />

bee<strong>de</strong> Professoribus Praxeos etAnatomiae jedwe<strong>de</strong>rm 50 fl., <strong>de</strong>nen Patribus Soc. J.<br />

in Ansehen, dass sie respectu ihrer 8 Professuren allzu gering bedacht seyen, die<br />

noch ybrige 110 fl., dann noch 90 fl. aus <strong>de</strong>m Universitäts-Fundo, und an<strong>de</strong>re<br />

200 fl. bis die Universität zu bessern Kräften komme, und ein eignes Laboratorium<br />

wie<strong>de</strong>r aufgerichtet wer<strong>de</strong>n könne, zu <strong>de</strong>n operationibus Physico-mechanicis aus<br />

ersagtem Fundo verabfolgt wer<strong>de</strong>n sollen; Ein Hochansehnl. geh. Kath habe aber<br />

Eyfrig darauf zu beharren, dass sothane Gel<strong>de</strong>r getreulich zu diesem En<strong>de</strong> verwen<strong>de</strong>t,<br />

verrechnet, und <strong>de</strong>r daraus erwartete Nutzen in <strong>de</strong>r That verspüret wer<strong>de</strong>.<br />

31. Ist auch <strong>de</strong>r a. h. Will und Mainung, dass weilen die Universität keinen<br />

Carcerem civilem hat, einem jeweiligen Pe<strong>de</strong>llo jährlich 30 fl. Quartiergeld abgereichet<br />

wer<strong>de</strong>n solle, damit er ein- so an<strong>de</strong>re Behältnisse zu erstermeltem Behuf an<br />

<strong>de</strong>r Hand habe, einfolglich <strong>de</strong>r Eector Magnificus hierdurch in instanti oftmals ad<br />

evitanda majora mala hinreichige Hülfe thun könne. Kespectu <strong>de</strong>r Exercitien-<br />

Maistern<br />

32. so sollen, sobald <strong>de</strong>r Fundus Universitatis durch Heimfallung ein- so an<strong>de</strong>rn<br />

obenannter Professuren vermehrt wür<strong>de</strong>t, zwey beson<strong>de</strong>re Sprachmeister, nemblich<br />

ainer in <strong>de</strong>r französischen, <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Wellschen Sprach jedwe<strong>de</strong>r mit 150 fl.<br />

Salario angestellet, und von ihnen 3 lectiones publice die Wochen gratis gegeben,<br />

ajnch ein gleiches von <strong>de</strong>m Fechtmeister beobachtet wer<strong>de</strong>n, wie dann auch bei Aufhörung<br />

ersagter bee<strong>de</strong>r Professuren <strong>de</strong>r Bedacht dahin zu nehmen wäre, einen wohlabgerichteten<br />

und gelehrten Mann aufzustellen, welcher die Jugend in <strong>de</strong>r Geometrie<br />

und über mechanische Wissenschaften practice instruiren könnte. Vor<strong>de</strong>rist aber<br />

seynd Ihre k. u. k. Majestät etc. geneigt, zu Herbeylockung mehrerer a<strong>de</strong>licher<br />

Jugend eine Eeit-Schul herzustellen, und ge<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>ro a. h. Orts ein erklekliches<br />

mitbeyzutragen, sofern die Löbl. Herren Stän<strong>de</strong> gleichfalls hierinnen mitwirken<br />

möchten. Ein Hochansehnl. geh. Eath habe darüber mit diesen letzteren bey<br />

nächstem Congress zu <strong>de</strong>liberiren, und <strong>de</strong>ren Erklärung einzuhohlen, mir aber dann<br />

von <strong>de</strong>m Erfolg communication*zu thun, damit ich sofort ein ganzes daraus zumachen<br />

beylegent seye. Und da auch<br />

33. aus <strong>de</strong>n Universitäts-Eechnungen wahrgenommen wor<strong>de</strong>n, dass die Criminal-Kosten<br />

durch die erlaufen<strong>de</strong>n Schriften und Diätengeld ain namhaftes betragen,<br />

nicht min<strong>de</strong>r in Eechtliche Betrachtung gekommen, dass die diessfallige<br />

Arbeit und Mühewaltung nicht so <strong>de</strong>m corpori aca<strong>de</strong>mico, wie vorzüglich <strong>de</strong>r juridischen<br />

Facultät obliege, mithin diese allemahl eine Eücksicht verdiene, so haben<br />

Ihre k. u. k. Majestät <strong>de</strong>n allergnädigsten Beschluss dahin gefasset, dass ersagte<br />

Schriften-Gel<strong>de</strong>r, so nur zur Verlängerung <strong>de</strong>r Sachen und Anhäufung <strong>de</strong>r Kosten<br />

dienen, aufgehoben seyen, hingegen das corpus aca<strong>de</strong>m. o<strong>de</strong>r welche die Mühe in<br />

Verhör- und ybrigen Sessionen auf sich gehabt, von ainem Hochansehnl. geh. Eath<br />

<strong>de</strong>n Bescheid auf gebühren<strong>de</strong>s Anmel<strong>de</strong>n erwarten soll, was etwa selben, im fall <strong>de</strong>r<br />

Inquisit nicht solvendo wäre, ex fundo Universitate abzureichen seye, so aus Wichtigkeit<br />

<strong>de</strong>s Processes, Zeit- und Mühe-Erfor<strong>de</strong>rung wird abgenommen wer<strong>de</strong>n können;<br />

Gestalten a. h. gedachte Ihre k. u. k. Majestät an ein Hochansehnl. geh. Eath die<br />

Ihnsprugger-Universität für beständig in allen ihren Anliegenheiten und Vorfallenheiten<br />

angewiesen, und <strong>de</strong>nselben die Einsicht und Direction <strong>de</strong>s Fandi Universitatis,<br />

auch behörige Anschaffung <strong>de</strong>r Gel<strong>de</strong>r eingeraumet, <strong>de</strong>r Hochlöblichen Hofkammer


— 401 —<br />

aber nicht mehr als die Einbring- Besorg- und Verrechnung <strong>de</strong>r hierzu ausgeworfenen<br />

Gefällen, und Zinsen, wie auch Aufwand <strong>de</strong>r Eechnung bey <strong>de</strong>r dortigen<br />

Buchhaltung, jedoch mit <strong>de</strong>m Unterschied, dass falls zwischen dieser und <strong>de</strong>n<br />

Kechnungsföhrern wegen ain- so an<strong>de</strong>rer Ausgabe ein Anstand sich fürfin<strong>de</strong>n solle,<br />

<strong>de</strong>ssen <strong>de</strong>cision ainem Hochansehnl. geh. Kath zuzustehen habe, alleinig ybertragen<br />

wissen wollen, mit <strong>de</strong>m beson<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Universität zugelassenen praerogativ, dass<br />

34. wann <strong>de</strong>r Senatus aca<strong>de</strong>micus in puncto <strong>de</strong>biti o<strong>de</strong>r sonstig- wichtigen<br />

Ursachen halber die Besoldung aines Professors o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rn Subordinirten zu verbietten<br />

o<strong>de</strong>r mit Arrest zu beschlagen collegialiter erkennt, und dossfalls an <strong>de</strong>n<br />

Hall-Ihntallischen Salz-Amts-Cassier die behörige Eequisition erlasset, dieser in<br />

Zukunft sollche ohne Vorwissen ersagter Hofkammer zu respectiren und zu befolgen<br />

habe. In Betreff <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>m Veitin. Process noch haften<strong>de</strong>n Ausstan<strong>de</strong>s a 200 fl.<br />

so wollen Ihre k. u. k. Majestät <strong>de</strong>r Universität sollchen keineswegs nachsehen,<br />

jedoch zugeben, dass sothane 200 fl. zur Beyschaffung <strong>de</strong>ren geringen Eequisiten,<br />

welche zu Auszierung <strong>de</strong>s Auditorii publici bey <strong>de</strong>m actibus publicis erfor<strong>de</strong>rlich<br />

seynd, vollkommen angeordnet wer<strong>de</strong>n, und ein Hochansehnl. geh. Kath hierauf<br />

sorgsambe Obacht tragen solle. Schliesslich<br />

35. ist <strong>de</strong>m Rectori Magnifico zugestan<strong>de</strong>n, die cassam rectoralom zu Bestreittung<br />

ein so an<strong>de</strong>rer vorfallen<strong>de</strong>n, und mit <strong>de</strong>m Fundo Universitatis kaine Gemeinschaft<br />

haben<strong>de</strong>n Ausgaben zuführen, auch allergnedigst verwilliget wor<strong>de</strong>n,<br />

dass nebst <strong>de</strong>nen Matricel- und Strafgel<strong>de</strong>rn ain an<strong>de</strong>rweitiger Zuwachs von <strong>de</strong>nen<br />

Examibus und gradibus licentiae et doctoratus ange<strong>de</strong>ihe, einfolglich pro examine<br />

ad gradum licentiae ein Stu<strong>de</strong>nt ex Facultate Theologica et Juridica 1 fl. und gradus<br />

doctoratus 2 fl. und in facultate medica für bee<strong>de</strong>s zusammen 2 fl., hingegen<br />

in facultate philosophica pro Magisterio et Baccalaureato je<strong>de</strong>smahlen überhapts<br />

3 Duggaten abgegeben wer<strong>de</strong>n, hieryber aber <strong>de</strong>r Rector auch richtige Rechnung<br />

führen, und seinen Successori auf gleiche Art solklie ybergeben solle.<br />

Hieran b^schieht <strong>de</strong>r a. h. Will und Mainung und ain Hochansehnl. geh.<br />

Rath wird <strong>de</strong>sselben unverlangten Vollzug ohnehin sich angelegen halten, und zu<br />

<strong>de</strong>ren publication, auch weiterer Vorfügung dasjenige ankeren, was in <strong>de</strong>rley Fällen<br />

ehevor auch pro <strong>de</strong>coratione actus bräuchlich gewesen. Ich aber verharre in ohnverän<strong>de</strong>rlicher<br />

Hochachtung — Eins Hochansehnl. geh. Raths<br />

München, <strong>de</strong>n 3. Mai 1748.<br />

Gehorsambd<br />

Dr. R. G. Chotek.<br />

E.<br />

Allerhöchste Entschliessung vom 28. August 1765<br />

bezüglich <strong>de</strong>r Universität Innsbruck.<br />

Von <strong>de</strong>r Römisch Kaiserlichen in Germanien, zu Hungarn und Böhmen etc.<br />

konigl. Majestät, Erzherzogin zu Oesterreich Unserer allergnädigsten Frauen wegen:<br />

Dero Gubernio in <strong>de</strong>n 0.0. Fürstenthum und Lan<strong>de</strong>n hiemit in Gna<strong>de</strong>n anzufügen:<br />

Probat, Universität. 26


— 402 —<br />

A. h. gedacht Ihro k. k. Majestät hätten in Erwegung, dass die hiesige Universität<br />

<strong>de</strong>n blähen<strong>de</strong>n Zustand und das Ansehen <strong>de</strong>ren Wiener und Prager Universitäten<br />

bei weytem nicht erreichen, und an<strong>de</strong>r zum Grund gelegten Gleichheit noch Vieles<br />

abgehen, aus lan<strong>de</strong>smütterlicher Sorgfalt nach vorangegangener reifer Untersuchund<br />

Ueberlegung folgen<strong>de</strong> Zusätze, und abän<strong>de</strong>rungen zur unverbrüchlichen künftigen<br />

Beobachtung allermil<strong>de</strong>st vorzuschreiben geruhet, und zwar, so viel<br />

die Universität überhaupt<br />

betrifft, wollen Ihro k. k. Majestät<br />

1. das Praesidium <strong>de</strong>r Studien-Commission so wie zu Wien und Prag mit <strong>de</strong>m<br />

Protectoratu Studiorum, und zwar <strong>de</strong>rmalen in <strong>de</strong>r Persohn <strong>de</strong>ro wirklichen geheimen<br />

Kath, Cämmerer und Gubernial-Praesi<strong>de</strong>nten Herrn Grafen von Enzenberg<br />

vereinigen, und zum Vice-Praesi<strong>de</strong>nten bey dieser Commission, um <strong>de</strong>n mit so vielen<br />

wichtigen geschäften bela<strong>de</strong>nen Herrn Praesi<strong>de</strong>nten im Verhin<strong>de</strong>rungsfall zu vertretten,<br />

<strong>de</strong>n Herrn Gubernial-Kath Grafen v. Sarnthein in Erwegung seiner besitzen<strong>de</strong>n<br />

Wissenschaften, und guten Einsicht allergnedigst benennet, <strong>de</strong>r Studien-Commission<br />

aber<br />

2. hiemit aufgetragen haben, dass dieselbe nicht allein auf die genaue Befolgung<br />

<strong>de</strong>ren aca<strong>de</strong>mischen Gesätzen beständig und feste Hand halten, son<strong>de</strong>rn<br />

auch diessfalls zwischen <strong>de</strong>nen aca<strong>de</strong>mischen Glie<strong>de</strong>rn entstan<strong>de</strong>ne Irrungen in so<br />

lang, biss die a. h. nähere Willens-Meynung eingeholet seyn wird, provisorie beylegen,<br />

und alle drey Monat an Ihre Majestät <strong>de</strong>n ausführlichen Bericht über die<br />

Universitäts-Vorfallenheiten erstatten sollen;<br />

3. seye <strong>de</strong>r ausdrückliche a. h. Befehl, <strong>de</strong>nen vier Facultäten, welche allhier<br />

nur aus <strong>de</strong>nen würklichen Lehrern bestehen, alle graduirte Theologos, Juristen,<br />

Medicos und Philosophos, so danne auch die Notarios, chirurgos, und Apotheker,<br />

nicht min<strong>de</strong>r die Hebammen, wie zu Wien und zu Prag einzuverleiben, und nebst<br />

<strong>de</strong>nen dahin gehörigen Künstlern, als Buchdrucker etc. <strong>de</strong>r Universitäts-Gerichtsbarkeit<br />

von uun an zu unterwerfen, <strong>de</strong>rmalen aber die Annehmung <strong>de</strong>rley Leuten<br />

gratis zu bewürken, wie dann, um <strong>de</strong>s Befolgs gesichert zu seyn, die Decani die<br />

Catalogos dieser neu einverleibten Leuten <strong>de</strong>r Studien-Commission zu überreichen<br />

hätten.<br />

4. Sollen alle Streitt-Sachen, so sich zwischen <strong>de</strong>nen Universitätsglie<strong>de</strong>rn ereignen,<br />

nur einmal und in <strong>de</strong>r ersten Instanz vom <strong>de</strong>me diessfalles neu zu errichten<br />

kommen<strong>de</strong>n Universitäts-Judicio erkennet, und so dann die sonst gewöhnliche Appellation<br />

zu hiesiger Regierung genommen, auch<br />

5. wann ein Aca<strong>de</strong>mischtr Burger von einem frem<strong>de</strong>n Gericht angehalten und<br />

eingesperrt wür<strong>de</strong>, <strong>de</strong>rselbe also gleich <strong>de</strong>m Kectori Magnifico als <strong>de</strong>me in instantaneis<br />

die prima cognitio gebühret, zur weitern Erkantnuss ausgeliefert wer<strong>de</strong>n.<br />

6. seyen Ihre k. k. Majestät nicht ungeneigt, die Bibliothec noch mit einigen<br />

höchst notwendigen Werken aus einem ausseror<strong>de</strong>ntlichen Fundo zu versehen, doch<br />

hingegen befehlen a. h. dieselbe, dass jene 300 fl., welche schon <strong>de</strong>rmalen zu Nachschaffung<br />

neuer Bücher bestimmt seynd, zum gleichen Behuf <strong>de</strong>ren vier Facultäten,<br />

soviel als es möglich eingetheilet wer<strong>de</strong>n sollen, wo hiernächst Ihre Majestät auf<br />

das schärfeste anbefehlen, dass alle <strong>de</strong>rmalen bei <strong>de</strong>nen Professoribus o<strong>de</strong>r sonst in<br />

privat Häusern befindliche <strong>de</strong>r Bibliothek gehörige Bücher, ohne weiters dahin restituirt,<br />

die Catalogus hierüber zu Hän<strong>de</strong>n gebracht, o<strong>de</strong>r allenfalls neu verfertigt, <strong>de</strong>r<br />

Zuwachs an Büchern von Zeit zu Zeit fleissig eingetragen, und künftig ohne Recognition<br />

Nieman<strong>de</strong>n einiges Buch, er möge seyn, wer er wolle, hinausgegeben wer<strong>de</strong>n<br />

solle.


— 403 —<br />

Von <strong>de</strong>m Rectore<br />

7. insbeson<strong>de</strong>re zure<strong>de</strong>n, seye <strong>de</strong>mselben <strong>de</strong>r auch in Wien von <strong>de</strong>nen Canzloyen<br />

einem Eector geben<strong>de</strong> Titl »Herr * auch allhier nicht zu versagen.<br />

8. Solle die Kectorswahl mit Anfang Septembers je<strong>de</strong>rzeit vorgenommen wer<strong>de</strong>n,<br />

damit die Ihro Majestät vorbehaltene Bestätigung dieser Wahl noch vor <strong>de</strong>m<br />

November einlangen könne.<br />

9. Das Wahl-Kecht eines Kectoris solle nur <strong>de</strong>m austreten<strong>de</strong>n Rectori, <strong>de</strong>nen<br />

vier Decanis, und vier Senioribus zu statten kommen, und von ihnen allein die Wahl<br />

ausgeübet wer<strong>de</strong>n, und wann<br />

10. die philosophische Facultät einen Anwachs an würdig- und tüchtigen<br />

Mitglie<strong>de</strong>rn erhalten solte, so gestatten und wollen Ihro Majestät, dass so dann auch<br />

aus dieser Facultät ein Kector, alle vier Jahre wann nemlich die Reihe an dieselbe<br />

kommt, genohmen wer<strong>de</strong>, Religiösen aber sollen von <strong>de</strong>m Rectorat vermög Statuten<br />

Weyland Kaiser Leopoldi Majestät glorwürdigsten ange<strong>de</strong>nkens, und wegen <strong>de</strong>r zur<br />

Richtschnur genommenen Gleichheit mit <strong>de</strong>r Wiener Universität ausgeschlossen seyn,<br />

und haben folglich Ihre Majestät die anno 1762, <strong>de</strong>nen zwey Professoribus von<br />

Stams und Wiltau ertheilte Eligibilität wie<strong>de</strong>rum aboliret, wobey weiters<br />

11. allergnädigst anbefohlen, dass die bey <strong>de</strong>r Rector-Wahl bisshero gewöhnliche,<br />

und ex cassa rectorali bestrittene Mahlzeit aufgehoben wer<strong>de</strong>n solle.<br />

12. Wären die ausgesetzten Theses pro gradu mit <strong>de</strong>r Formel, authoritate et<br />

consensu (P. T.) Magnifici Domini Rectoris etc. wie zu Wien zum Druck zu beför<strong>de</strong>rn.<br />

13. Wird ein Stu<strong>de</strong>nt in die Matricel aufgenommen, so soll <strong>de</strong>r Rector ihn<br />

nicht ehen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Eidschwur ablegen lassen, als er von <strong>de</strong>r Wichtigkeit und Verbindlichkeit<br />

<strong>de</strong>s Juraments auf das nachdrücklichste ermahnet wor<strong>de</strong>n, als worauf<br />

sich eine bessere Befolgung <strong>de</strong>r aca<strong>de</strong>mischon Gesätzen, als nicht bisshero beschehen,<br />

versprechen lasset.<br />

Von <strong>de</strong>nen Directoribus.<br />

14. Alle vier Directores, welche von Ihro k. k. Majestät ernennet wer<strong>de</strong>n,<br />

und <strong>de</strong>r allhiesigen Studien-Commission Beysitzer sind, haben <strong>de</strong>n Rang sowohl<br />

vor <strong>de</strong>n vier Decanis, als auch vor <strong>de</strong>m Cancellario, und eben dahero wollen Ihro<br />

Majestät mehrerer Anständigkeit halber auch <strong>de</strong>m Directoratui Medicinae <strong>de</strong>n Rathscharacter<br />

von nun an allermil<strong>de</strong>st einverleiben.<br />

15. Gehen die vornehmsten Pflichten <strong>de</strong>ren Directoren dahin, dass sie <strong>de</strong>r<br />

Facultät vorstehen, alle <strong>de</strong>ren Mitglie<strong>de</strong>r in Facultäts-Sachen als zur Docan-Wahl,<br />

Verleyhung <strong>de</strong>r aca<strong>de</strong>mischon Wür<strong>de</strong>n, und so <strong>de</strong>rgleichen versan<strong>de</strong>n lassen, auch<br />

dass sie<br />

16. die Lehrer zu Beobachtung ihrer aufhaben<strong>de</strong>n Instrnctionon I'nichtgemäss<br />

anhalten, selbige zu solchen En<strong>de</strong> zu sich berufen, ermahnen, und die hervorkommen<strong>de</strong>n<br />

Gebrechen <strong>de</strong>r Coinmission zu weiterer Begleitung an a. h. Ort<br />

anzeigen; dahero es<br />

17. sehr nützlich seyn wird, wann die Directores zuzeiten sich bey <strong>de</strong>nen<br />

Vorlesungen unversehens einfin<strong>de</strong>n, und ob wohl die Lehrer gründlich Vorlesen, als<br />

auch die Disciplen fleissig frequentiren, in augenschein nehmen.<br />

18. Sobald die Vorlesungen von einer Wissenschaft zu En<strong>de</strong> gebracht seyn<br />

wer<strong>de</strong>n; solle <strong>de</strong>r Director ganz kurz Examina von allen Disciplen durch <strong>de</strong>n Lehrer<br />

in seiner Gegenwart Vornehmen lassen, die classem primam, seeundam et tortiam<br />

wie ein je<strong>de</strong>r verdient, anmerken, und zu En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres die diessfällige catalogos<br />

zu a. h. Einsicht einsen<strong>de</strong>n.


— 404 —<br />

19. Die Approbation <strong>de</strong>rer — nach <strong>de</strong>n drey gedachten Classen beson<strong>de</strong>rs<br />

für die Unterthanen zu ertheilen<strong>de</strong>n Attestata, dann die Censur <strong>de</strong>r zu vertheidigen<br />

kommen<strong>de</strong>n Lehrsätzen, und Abhandlungen seyen auch Directorialgeschäfte, mithin<br />

<strong>de</strong>nen Directoribus in je<strong>de</strong>r Pacultät zu überlassen, wobey von selbsten sich ergebe,<br />

dass jene Sätze, so zu Wien zugelassen wor<strong>de</strong>n sind, auch hier ohne allen Anstand<br />

für ächte erkennet wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

20. Liege <strong>de</strong>m Directori ebenfalls ob, <strong>de</strong>r Einschreibung di ren Stu<strong>de</strong>nten beyzuwohnen,<br />

um solchen die benöthigte Einleitung über die das Jahr hindurch zu<br />

frequentiren<strong>de</strong>n Vorlesungen zu ertheilen, nicht min<strong>de</strong>r<br />

21. Tag, und Stund zu <strong>de</strong>m Examine pro gradu zu bestimmen, worummen<br />

<strong>de</strong>rselbe nun auch angegangen wer<strong>de</strong>n muss.<br />

22. Sollen die vier Directores alle Jahr wechselweis an <strong>de</strong>m Fest <strong>de</strong>s hl.Leopold's<br />

eine lateinische Ee<strong>de</strong> in <strong>de</strong>m aca<strong>de</strong>mischen Saal zur höchstseeligsten gedächtnuss<br />

<strong>de</strong>s glorwürdigsten Universitäts-Stifters abhalten, worzu ein jedwe<strong>de</strong>r die Materie<br />

aus <strong>de</strong>r Wissenschaft, welcher er vorstehet, zunehmen hätte.<br />

23. So oft sich die ganze Universität versammelt, müssen auch die directores,<br />

wann än<strong>de</strong>rst keine wesentliche Verhin<strong>de</strong>rnuss vorkommt, sich einfin<strong>de</strong>n. Endlichen<br />

24. habe zwar auch <strong>de</strong>r Director die Kepetitores publicos zubestellen, <strong>de</strong>rselbe<br />

solle jedoch anbey das Gutachten <strong>de</strong>r Lehrer vernehmen, damit keiner in einer Disciplin<br />

repetire, die er selbst nicht fleissig gehöret, und getrieben hat.<br />

Von<strong>de</strong>nDecanis.<br />

25. Wer<strong>de</strong> die Wahl eines Decans durch alle Glie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Facultät so vorzunehmen<br />

seyn, dass ein je<strong>de</strong>r seine Stimme schriftlich abreiche, und <strong>de</strong>n Nahmen<br />

<strong>de</strong>sjenigen, <strong>de</strong>n er erwählet, bloss aufschreibe, und stehe übrigens <strong>de</strong>r Facultät frey,<br />

<strong>de</strong>n alten Decan zu bestätigen; Sollte aber<br />

26. die diessfällige Wahl auf ein von <strong>de</strong>m Directore für unwürdig erkanntes<br />

Subjectum ausfallen, so seye <strong>de</strong>r Director befugt, die Wahl zu suspendireu, und<br />

von <strong>de</strong>r Studien-Commission die Schreitung zu einer neuen Wahl anzusuchen.<br />

27. Die Verrichtungen <strong>de</strong>s Decans seyen hauptsächlich, dass er die Rechnungen<br />

<strong>de</strong>r Facultät führe, die Stelle <strong>de</strong>s Directors, wenn dieser vorhin<strong>de</strong>rt ist, versehe,<br />

auch die Facultäts-Instrumenta, als die Diplomata, Concilia, et Eesponsa<br />

nebst <strong>de</strong>m Directore unterzeichne, und mit <strong>de</strong>m Facultäts-Insigel bekräftige; Wo<br />

übrigens einem je<strong>de</strong>n Decano vor allen Lehrern auch an<strong>de</strong>rer Facultäten <strong>de</strong>r Rang<br />

gebühre.<br />

Von <strong>de</strong>n Lehrern.<br />

28. Die Nachrückung in einen höhern Gehalt, wie auch <strong>de</strong>r Vorsitz wer<strong>de</strong><br />

bey <strong>de</strong>nen Lehrern <strong>de</strong>r nemlichen Facultät nicht nach <strong>de</strong>r cathedra, so er versiehet,<br />

son<strong>de</strong>rn nach <strong>de</strong>m Alter in seinem Lehramt künftighin um so mehr abzumessen<br />

seyn, als die a. h. Verfügung bereits gemachet wor<strong>de</strong>n, damit keiner sein Lehramt<br />

verwechseln dörfe. Die <strong>de</strong>rmaligen Lehrer hätten zwar in ihren anjetzo geniessen<strong>de</strong>n<br />

Vorrechten zu verbleiben; Wann aber ein neuer Canonist nachkommen sollte,<br />

müsse er diesem neuen Normale gemäss all an<strong>de</strong>ren Professoribus als <strong>de</strong>r jüngst in<br />

die Universität eingetretene nachgehen.<br />

29. seye <strong>de</strong>n 3. Novembris das sogenannte Principium solemne zu halten,<br />

und <strong>de</strong>nen Vorlesungen <strong>de</strong>n 4. Novembris <strong>de</strong>r Anfang zu machen, solche auch biss<br />

<strong>de</strong>n 7. September mit Einbegriff <strong>de</strong>ren Examinum täglich fortzusetzen, wo mithin<br />

<strong>de</strong>r Sonntag und Donnerstag allein, nicht aber die durch die päpstliche Bull dispensirten<br />

Feyertage frey seyn sollen.


• — 405 —<br />

30. alle actus Universitatis als Aemter, Senats-Versamlungen, gradus etc.<br />

sollen in <strong>de</strong>nen mit Vorlesungen nicht gehin<strong>de</strong>rten Stun<strong>de</strong>n abgehalten wer<strong>de</strong>n, wie<br />

dann auch die Weynacht- und Oster-Ferien nicht länger, als acht Tage dauern<br />

sollen, wie solches alles die vom Kaiser Leopold vorgeschriebene Norraa in sich haltet.<br />

31. Müssen die or<strong>de</strong>ntliche und gewöhnliche Vorlesungen auf <strong>de</strong>r Universität<br />

und zwar in <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Kleidung, nicht aber zu Hauss gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

32. Solle <strong>de</strong>r Professor täglich zweymal nemlich vor- und nachmittag seine<br />

Zuhörer über dio bereits erklärte Materien ohngefähr durch eine Viertl Stund prüfen,<br />

jedoch keinen vorhinein zu <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> bestellen, damit ein je<strong>de</strong>r täglich und in allen<br />

Materien bereit seyn müsse.<br />

33. Aus diesen Prüfungen, und <strong>de</strong>m Final-Examine, welches ohne einige<br />

Bücksicht und <strong>de</strong>r min<strong>de</strong>sten Einverständnuss mit <strong>de</strong>n Disciplen über alle Materien,<br />

so das ganze Jahr vorkommen, zu halten ist, seyn die Nota, dio einem je<strong>de</strong>n gebühren,<br />

beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>m bey han<strong>de</strong>n zuhaben<strong>de</strong>n Catalogo anzumerken, auch darnach<br />

die Attestata mit Benennung <strong>de</strong>r Class für die Unterthanen auszufertigen.<br />

34. Bringe das bereits festgesetzte a. h. normale mit sich, dass dio Lehrer<br />

vor allen an<strong>de</strong>rn Mitglie<strong>de</strong>rn aller vier Facultäten, so kein Lehramt versehen, <strong>de</strong>n<br />

Vorzug haben sollen.<br />

35. Haben Ihre Majestät allermil<strong>de</strong>st zu statuiren geruht, dass auf <strong>de</strong>n Gehalt<br />

eines Lehrers von Niemand als vom a. h. Ort ein Verboth geschlagen wer<strong>de</strong>n<br />

könne, es wäre dann Sache, dass dieser Schul<strong>de</strong>n halber in via juris angesucht wer<strong>de</strong>.<br />

36. Wollen a. h. dieselbe die <strong>de</strong>n Lehrern von ihren Disciplen zu machen gewöhnlich<br />

gewesto Musiquen als einen zun<strong>de</strong>r eines eitlen Nacheifers, und einen Vorwand<br />

an<strong>de</strong>rer unnöthiger Ausgaben für die Studiren<strong>de</strong> Jugend fürohin eingestellt<br />

wissen.<br />

37. sollen sowohl überhaupt als in allen Versammlungen Schmähworte, und<br />

anzügliche Ee<strong>de</strong>nsarten eines Lehrers gegen <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rn auf das schärfeste wie<strong>de</strong>rum<br />

verbothen wer<strong>de</strong>n, und weilen die traurige Erfahrung gelehret, dass alle biss anher<br />

darwi<strong>de</strong>r gebrauchte Mittel zu ausrottung dieses Uebels nicht hinlänglich gewesen ;<br />

so seye <strong>de</strong>r schuldige das erste- und zweitemal mit <strong>de</strong>m Drittel seines gehalts, das<br />

drittemal aber mit <strong>de</strong>r absetzung von seinem Lehramt ohnnachbleiblich zu bestrafen.<br />

Wäre aber jemand bey <strong>de</strong>r Universität, <strong>de</strong>r diessfalls schon öfter ermahnet<br />

wor<strong>de</strong>n, so soll auch <strong>de</strong>ssen Cassation bey <strong>de</strong>r ersten Betrettung ohne weiters vollzogen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

38. soll je<strong>de</strong>r Lehrer schuldig sein, alle Monat eine Disputation statt einer<br />

Vorlesung <strong>de</strong>rgestalten abzuhalten, dass ein Discipel 12 theses vertheidige, drey<br />

o<strong>de</strong>r vier an<strong>de</strong>re Mitschüler aber solche nach <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Logik gelerneten Art <strong>de</strong><br />

Methodi disputandi angreifen, nur müsse <strong>de</strong>r Professor anatomie anstatt dieser<br />

Uebung die Demonstrationes fortsetzen. Hiernächst wäre<br />

39. auch einem jo<strong>de</strong>n Professori einzubin<strong>de</strong>n, dass er alle Jahr eine kleine Abhandlung<br />

zum Druck beför<strong>de</strong>re und durch dio Studien-Commission am a. h. Ort<br />

einsen<strong>de</strong>. Die Materia soll aber, so viel als möglich, neu seyn, und diese in sein<br />

auf haben<strong>de</strong>s Lehramt einschlagen. Wobey <strong>de</strong>r jährlich zu Leipzig herauskommen<strong>de</strong><br />

Catalogus Dissertationum allen zum Muster dienen könne, und bestreiten wohlhaben<strong>de</strong><br />

Discipul die Unkosten gerne, wenn man ihre Nahmen als Dofen<strong>de</strong>nten mitdrucket.<br />

Der Abgang aber könne ex cassa Eectorali anstatt <strong>de</strong>r vorhin gewöhnlichen<br />

Mahlzeit ersetzet wer<strong>de</strong>n.<br />

40. H&tte das Ghibernium <strong>de</strong>n P. Provinziali S. J. und <strong>de</strong>nen übrigen geistlichen<br />

Vorstehern neuerdings zu intimiren, die Professores ohne a, h. Vorwissen und


— 406 —<br />

einwilligung künftighin nicht abzuän<strong>de</strong>rn, in diesem fall aber drey an<strong>de</strong>re hierzu<br />

taugliche Subjecta durch die Studien-Cominission und das G-ubernium, welche ihr<br />

Gutachten beizufügen haben, in Zeiten vorzuschlagen.<br />

Von <strong>de</strong>nen Senioribus und <strong>de</strong>m Senat.<br />

41. So lang die <strong>de</strong>rmalige Seniores in <strong>de</strong>r Facultät bleiben, sollen sie sich<br />

ihres Vorrechtes zu erfreuen haben. Bei sich ereignen<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung aber wer<strong>de</strong>n<br />

auch in <strong>de</strong>r juridischen Facultät das Seniorat <strong>de</strong>r Cathedrae juris publici nicht allein<br />

anhängen, son<strong>de</strong>rn jenem, <strong>de</strong>r länger in <strong>de</strong>r Facultät ist, zugedacht wer<strong>de</strong>n, welches<br />

auch von <strong>de</strong>r philosophischen Facultät zu verstehen seye.<br />

42. seyen die Persohnen, welche <strong>de</strong>n Senat ausmachen, bereits in <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

vom Jahre 1756 hinlänglich bestimmt, nämlich <strong>de</strong>r Eector, die Decani<br />

und 4 Seniores. Ihre Majestät fin<strong>de</strong>n aber anständiger zuseyn, die Erörterung <strong>de</strong>ren<br />

Civil- und Criminalprocessen nicht <strong>de</strong>m ganzen Senat, son<strong>de</strong>rn einem beson<strong>de</strong>rn<br />

Judicio allermil<strong>de</strong>st anzuvertrauen; das diessfällige Judicium aber aus <strong>de</strong>m ßectore<br />

facultatis juridicae, so lange er Rector bleibet, und in <strong>de</strong>nen drey darauf folgen<strong>de</strong>n<br />

Jahren, dann aus <strong>de</strong>m Decano und einem an<strong>de</strong>rn Mitglie<strong>de</strong> <strong>de</strong>r nemlichen Facultät,<br />

<strong>de</strong>r keine cathedram versiehet, nebst <strong>de</strong>m Notario zu errichten.<br />

43. Sollte sich aber zutragen, dass <strong>de</strong>r Exrector juridicus auch Decanus wür<strong>de</strong>,<br />

so solle <strong>de</strong>r Senat befugt seyn, einen an<strong>de</strong>rn ex professoribus juris an <strong>de</strong>ssen Stelle<br />

zu setzen; <strong>de</strong>r vice-cancellarius seye zu diesem judicio zu ziehen, wann <strong>de</strong>r Process<br />

eine geistliche Persohn betreffen solle; wie dann <strong>de</strong>rselbe nebst <strong>de</strong>nen übrigen geistlichen<br />

Senatoren nach <strong>de</strong>m mit Brixen anno 1688 errichteten Vertrag die causas<br />

ecclesiasticas zu tractiren hat. Die Austheilung <strong>de</strong>r Processen hanget lediglich von<br />

<strong>de</strong>m Exrectore als Praesi<strong>de</strong> ab.<br />

44. seye keines weegs nothwendig, dass, wenn ein Senator verhin<strong>de</strong>rt ist, an<br />

seinen Platz ein an<strong>de</strong>rer ernennet wer<strong>de</strong>; Wer aber ohne billige Ursach nicht erscheint,<br />

solle je<strong>de</strong>smal einen Thaler straf erlegen.<br />

Von <strong>de</strong>r gottesgelehrtheit.<br />

45. Die theologische Facultät, welche schon im Jahre 1752 auf einen viel<br />

bessern Fuss gesetzet wor<strong>de</strong>n, behalte ihre <strong>de</strong>rmalige Schulbücher in so lang, als<br />

die zu Wien neu aufzulegen<strong>de</strong>n authores, auch anhero Übermacht wer<strong>de</strong>n können.<br />

46. seye <strong>de</strong>r a. h. Befehl, die Lehre <strong>de</strong> locis theologicis <strong>de</strong>n theologis primi<br />

anni ex Melchiore Cano o<strong>de</strong>r aus einem an<strong>de</strong>rn bewährten Schriftsteller alljährlich<br />

zu erklären.<br />

47. solle die be<strong>de</strong>nkliche Lehre <strong>de</strong>s probabilismi entwe<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n Grundsätzen<br />

<strong>de</strong>s P. Antoine S. J. ausgeleget, o<strong>de</strong>r darin ein an<strong>de</strong>rer auctor vorgelesen<br />

wird, doch so beschei<strong>de</strong>n tradirt wer<strong>de</strong>n, dass man keine Ursache habe, diessfalls<br />

<strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Freyheit engere Schranken zu setzen.<br />

48. So wie alle an<strong>de</strong>rn Lehrer hätten auch die Professores theologiae morahs<br />

die Dissertationes menstruas nach <strong>de</strong>r oben vorgeschriebenen Art abzuhalten,<br />

und wer<br />

49. die theologiam dogmaticam frequentiret, <strong>de</strong>m soll freystehen, die Moral zu<br />

hören, o<strong>de</strong>r nicht. Niemand aber solle<br />

50. von <strong>de</strong>nen Vorlesungen <strong>de</strong>r hl. Schrift dispensiret wer<strong>de</strong>n, und wer bey<br />

solchen sich nicht fleissig einfin<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>m sollen die Attestate facultatis von <strong>de</strong>m Directore<br />

abgeschlagen wer<strong>de</strong>n, ohne welche jedoch keiner ad examina zugelassen,<br />

noch Ihrer k. k. Majestät ad beneficia praesentirt wer<strong>de</strong>n kann; damit aber<br />

51. die neuen cathedrae theologiae nicht ohne Zuhörer verbleiben, solle <strong>de</strong>r


— 407 —<br />

Director Gymnasii dahin besorget seyn, damit die Instractores nicht nach Willkür<br />

und partheyisch angestellet wer<strong>de</strong>n, wo übrigens diese cathedrae auch an<strong>de</strong>rn Klostergeistlichen<br />

, wann sie fähig seyen, offenstehen sollen. Hiernächst aber hätte das<br />

Grubernium <strong>de</strong>r Landschaft und <strong>de</strong>r Stadt Innsbruck zu be<strong>de</strong>uten, dass sie zu <strong>de</strong>nen<br />

Beneficiis keine an<strong>de</strong>rn Subjecta, als welche eine cathedram zu versehen fähig sind,<br />

praesentiren sollen, als wordurch ihrem Praesentations-Recht nichts benommen; zugleich<br />

aber <strong>de</strong>r heilsame Endzweck erreichet wird, dass man zu Canzeln tüchtige<br />

Weltpriester überkomme, und die Wahl habe die trefflichsten Subjecta auszusuchen.<br />

52. Wer<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Professori theologiae moralis aus <strong>de</strong>m Or<strong>de</strong>n S. Francisci ein<br />

warmes Auditorium im Winter anzuweisen, und das benöthigte Holz aus <strong>de</strong>m Hofbauamt<br />

zu verabfolgen seyn.<br />

53. sollen alle theologi die hebräisch- und griechische Sprache unausbleiblich<br />

und um so mehr frequentiren, als sie sonsten zu keinem gradu zugelassen wer<strong>de</strong>n<br />

können.<br />

Bei <strong>de</strong>rjuridschen Facultät<br />

54. haben die drey weltlichen Lehrer künftighin ihre Vorlesungen durch zwey<br />

Stund Vor- und Nach-Mittag nach <strong>de</strong>m im Jahre 1756 vorgeschriebenen Normale<br />

zu geben, und wer<strong>de</strong> dahero für sie ein zweyter Hörsaal ausfindig zu machen, bis<br />

dahin aber, und immittelst <strong>de</strong>nenselben die Stuba aca<strong>de</strong>mica anzuweisen seyn. Der<br />

Professor Juris canonici aber, damit auch die theologi ihn hören können, soll seine<br />

<strong>de</strong>rmalige Stund von halb vier bis 5 Uhr behalten.<br />

55. Wer<strong>de</strong> <strong>de</strong>nen Professoribus erlaubet, die bisanhero eingezochene Collegiengel<strong>de</strong>r<br />

auch Vorhinein, und zwar die Hälfte im Novembris, die an<strong>de</strong>re Hälfte im<br />

April einzutreiben.<br />

56. Der Puffendorf, welcher zu Wien schon vor einigen Jahren abgeschaffet<br />

wor<strong>de</strong>n, solle auch hier nicht mehr vorgelesen, und die zu Wien aufgelegte positiones<br />

juris naturalis in usum auditorii können au <strong>de</strong>s Puffendorf's Stelle gebraucht<br />

wer<strong>de</strong>n, wie dann <strong>de</strong>rley positiones auch für das Staats- und Völkerrecht bald nachfolgen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

57. seye unnöthig, dass die Juristen die Universal-Historie zugleich frequentiren,<br />

in<strong>de</strong>m diese Wissenschaft, so in <strong>de</strong>nen inferioribus hinlänglich tradiret wird,<br />

allenfalls in <strong>de</strong>r Philosophie wie<strong>de</strong>rholet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

58. Das Jus criminale solle nach <strong>de</strong>nen Banizzae Elementis vorgelesen wer<strong>de</strong>n,<br />

es wäre dann, dass <strong>de</strong>nen Professori Meisten, o<strong>de</strong>r Engavii Elementa Juris<br />

criminalis, o<strong>de</strong>r ein an<strong>de</strong>res neues Lesebuch anständiger sein möchte.<br />

59. Der Canonist solle die Principia Juris publici ecclesiastici Catholicorum<br />

nach <strong>de</strong>r Wiener'schen verbesserten aufläge seinen Zuhörern erklären, bis die Introduetio<br />

ad Jus ecclesiasticum Ricgeri gänzlich an das Licht getretten seyn wird.<br />

60. Solle künftighin die Advocaten Stelle nur <strong>de</strong>nen graduirten offenstehen, j<br />

und auf diese Art bleiben die licentiati von <strong>de</strong>r Advocatur fürohin ausgeschlossen. '<br />

61. Die an Seiten <strong>de</strong>r hiesigen Regierung von <strong>de</strong>r juridischen Facultät abgefor<strong>de</strong>rten<br />

consilia o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Ausarbeitungen sollen Wechselweise von <strong>de</strong>nen Professoribus<br />

verfertiget, ihnen aber hiezu die hinlängliche Zeit gelassen wer<strong>de</strong>n, damit<br />

sie sonsten in ihren Vorlesungen nicht gehin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

62. Gleichwie alle Unterthanen, so um eine Judicial-Stelle einkommen, die<br />

Attestata absoluti studii juridici in einer neueingerichteten österreichischen Universität<br />

beyznbringen schuldig seyn sollen; also seyen <strong>de</strong>rley Dienste als Richtern,


— 408 —<br />

Vicarien, Advocateu in <strong>de</strong>nen Dicasterien künftig allen <strong>de</strong>nen abzuschlagen, welche<br />

in einer an<strong>de</strong>rn Universität graduirt wor<strong>de</strong>n sind, und im Fall neue Advocaten aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n, solle hierüber vorläufig die Approbation <strong>de</strong>s Gubernü eingeholet,<br />

auch die seit 3 Jahren her, zuwi<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Ordnung, und vorhan<strong>de</strong>nen<br />

a. h. Eesolution aufgenommenen Advocaten im ganzen Land ohne weiters abgeschaffet,<br />

und diese Advocaten in so lange suspendiret wer<strong>de</strong>n, bis sie sich mit <strong>de</strong>r<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen approbation ausgewiesen haben.<br />

Von <strong>de</strong>r Medicinischen Facultät.<br />

63. Die hiesigen Lehrer <strong>de</strong>r Medicin sollen überhaupt alle Schulbücher, mithin<br />

auch Boerhavii Pathologiam alhier vorlesen, welche in <strong>de</strong>r Wiener Universität mit<br />

<strong>de</strong>m besten Erfolg gebraucht wer<strong>de</strong>n.<br />

64. Ihre Vorlesungen sollen täglich sein, wie in <strong>de</strong>n übrigen Facultäten, und<br />

<strong>de</strong>r Anatomicus hat sich beson<strong>de</strong>rs angelegen zu halten, mehrere Cörper zu seinen<br />

Operationen ausfindig zu machen, welche ihme auch von <strong>de</strong>m Civil- und Militär-<br />

Stand auf Verlangen ohnentgeltlich verabfolget, und sodann ein Ort zur Begräbniss<br />

in <strong>de</strong>m sogenannten Pestfreundhof angewiesen wer<strong>de</strong>n sollen. Die übrigen hiezu benöthigten<br />

Unkosten von ohngefähr 7 5 fl. wären ex cassa Universitatis zu bestreitten,<br />

und fürnemlich auch das theatrum anatomicum mit <strong>de</strong>m nothwendigen Wasser zu<br />

versehen.<br />

75. Seye das Burgerspital <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rmaligen Professori Institutionum medicorum<br />

nicht wechselweis alle än<strong>de</strong>rt Jahr, son<strong>de</strong>rn auf beständig zu überlassen, und<br />

ihme auch <strong>de</strong>r sonst gewöhnlich seyn sollen<strong>de</strong> Gehalt von 60 fl. für seine Mühe<br />

abzuführen.<br />

66. und weilen die Studiosi Medizinae in <strong>de</strong>m spital zurPraxim auf das Beste<br />

eingeführt wer<strong>de</strong>n können, so wäre ein Stu<strong>de</strong>nt, als Assistens dahin anzustellen,<br />

anbey aber zu trachten, dass in <strong>de</strong>m Spital mehrere kranke, wenn es die Einkünften<br />

erlauben, aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

67. Und zumalen <strong>de</strong>r grösste Abgang bey <strong>de</strong>r medizinischen Facultät in <strong>de</strong>r<br />

Chemie und Botanique bestehet, so wer<strong>de</strong>n Ihre Majestät für diese cathedras und<br />

pro metallurgica sowohl als für ein und an<strong>de</strong>rn gar zu gering Salarirten Lehrer das<br />

nöthige Unterkommen, und bessere Subsistenz zu verschaffen allermil<strong>de</strong>st bedacht<br />

seyn, auch ein so an<strong>de</strong>res in das Werk setzen lassen, sobald <strong>de</strong>r nöthige Fundus<br />

hierzu ausfindig gemacht wor<strong>de</strong>n seyn wird.<br />

68. solle auch alhier in <strong>de</strong>r Medicin, wie auch in all an<strong>de</strong>rn Facultäten <strong>de</strong>r<br />

Gebrauch eingeführt wer<strong>de</strong>n, dass jene, so graduiren wollen, eine disputationem<br />

inauguralem vorhin sine Praesi<strong>de</strong> abhalten, worzu sie frem<strong>de</strong> oppugnanten und nur<br />

in subsidium die Professores einzula<strong>de</strong>n schuldig seynd.<br />

69. Die Medicin, Chirurgie, und Hebammenkunst solle keiner üben, <strong>de</strong>r nicht<br />

in <strong>de</strong>r Universität behörig geprüfet, und approbiret wor<strong>de</strong>n. Alle Landstreicher,<br />

Marktschreyer und Arcanisten aber seyen als wahrhafte Betrüger auszurotten.<br />

70. Gleichwie ein grosser Missbrauch in <strong>de</strong>me obwaltet, dass die Materialisten<br />

<strong>de</strong>nen Apothekern beständig eingreifen, als gehe zur Hebung dieses Uebels <strong>de</strong>r<br />

a. h. Befehl dahin, dass erstere die Waaren nur in gewisen Orten, und Pfund- o<strong>de</strong>r<br />

halb Pfund weis verkaufen, <strong>de</strong>ren Preis vorhero <strong>de</strong>m Gubernio eröfnen, auch mit<br />

eurem Gubernial-Decret sich hierzu versehen sollen.<br />

71. Die Consilia und Examina practica seyen auch von <strong>de</strong>m Directore und<br />

allen Professoribus vorzunehmen. Wird aber ein Chirurgus examinirt, solle <strong>de</strong>r<br />

Professor chirurgiae nebst zwey an<strong>de</strong>ren Stadt-Chirurgis hierzu berufen wer<strong>de</strong>n.


— 409 —<br />

72. Gleichwie das Holz für das Auditorium Juridicum aus <strong>de</strong>r Universitäts-<br />

Cassa bezahlet wird, also fin<strong>de</strong> man allerdings billig, dass ein gleiches auch in <strong>de</strong>m<br />

Auditorio medico beobachtet wer<strong>de</strong>.<br />

73. Die in ein und an<strong>de</strong>ren Districten, wo kein Physicus ist, befindliche<br />

Apotheken sollen wegen ihrer Missbräuchen in Physicaten verwandlet, und die Sache<br />

von <strong>de</strong>m Gubernio dahin eingeleitet wer<strong>de</strong>n, dass wo die Apotheker Wartgel<strong>de</strong>r<br />

haben, diese abgestellt, und dafür solche Gel<strong>de</strong>r einem Physico gegeben wer<strong>de</strong>n<br />

sollen. —<br />

Von <strong>de</strong>r philosophischen Facultät.<br />

74. Die von <strong>de</strong>m P. Macko S. J. zu Wien aufgelegte philosophische Werke<br />

seyen viel brauchbarer, als jene <strong>de</strong>ren man sich alhier biss anhero bedienet hat,<br />

und wer<strong>de</strong>n also diese Werke auch hierortes vorzuschreiben und nur <strong>de</strong>m Professori<br />

Matheseos, solang er Professor bleibet, sein eigenes Buch vorzulesen, die Erlaubniss<br />

zu geben seyn.<br />

75. Die Professores logicao et physicao sollen, wie zu Wien bey ihrer Canzel<br />

verbleiben, und nicht von <strong>de</strong>r Metaphysic zur Physic schreiten.<br />

74. Da <strong>de</strong>r Director Philosophiae zugleich Gubernial-Kath mithin oft mit<br />

an<strong>de</strong>ren geschäften bela<strong>de</strong>n ist, so wären in jenem Fall, wo er verhin<strong>de</strong>ret seyn<br />

sollte, die Examina und Disputationes durch <strong>de</strong>n sehr geschickten Medicinae Professorem<br />

Menghin als Vice-Directorem vorzunehmen.<br />

77. Jene Stu<strong>de</strong>nten, welche die Mathematischen köntnüsse sich nicht beygelegt<br />

haben, seyen ohne Eücksicht dahin zu verweisen, ehe und vor sie zu <strong>de</strong>r Physic<br />

gelassen wer<strong>de</strong>n.<br />

78. So bald ein Theil <strong>de</strong>r Philosophie als Logic, Metaphysic, o<strong>de</strong>r Physic zu<br />

En<strong>de</strong> gebracht seyn wer<strong>de</strong>, solle ein Disputatio von <strong>de</strong>m geendigten Theil durch<br />

die zwey besten Zuhörer abgehalten, und Frem<strong>de</strong> zu Oppugnanten gela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

79. Die Professores Logicae wer<strong>de</strong>n mit vielem Nutzen ihren Zuhörern die<br />

Werke Malebrauchii, Locby, Leibnitii, Bansierii, Codcourti, Wolfii, Antonii Genuensis,<br />

Baumeistern, Boemii, Baumgartcni bestens zur Nachlese vorschlagen.<br />

80. Denen Physicis entgegen wer<strong>de</strong>n die Werke Neutonii, Grovesandi, Moschenbrokii,<br />

<strong>de</strong> Sagulierii und <strong>de</strong>nen Ethicis — Dariesii, Wolffii, Mülleri die gründlichste<br />

Anleitung und Aufklärung geben können. Der Professor Ethices solle jedoch von<br />

<strong>de</strong>nen juridischen Lehrsätzen abbrechen.<br />

81. könne <strong>de</strong>n Fleiss und Eifer <strong>de</strong>r studiren<strong>de</strong>n Jugend nichts mehrer aufmuntern,<br />

und <strong>de</strong>nen hier in Schwung gehen<strong>de</strong>n ausschweifungen Einhalt thun, als<br />

die Erneuerung <strong>de</strong>s Leopoldinischen Gesetzes, vermög welchen, wer nicht fleissig<br />

frequentiret, als kein Aca<strong>de</strong>micus zu halten, folglich nach einigen Ermahnungen von<br />

<strong>de</strong>r Universität exeludiret wer<strong>de</strong>n solle. Wornudi sich also zu achten seyn wird.<br />

Von <strong>de</strong>n a c a d e in i s c Ji e n V r o m o t i o n e n.<br />

82. Niemand, mithin auch kein Or<strong>de</strong>nsgeistlicher, <strong>de</strong>r nicht die vorgeschriebene<br />

Examina und Disputation gehalten, solle graduirt wer<strong>de</strong>n. Die Lehrer sollen<br />

anbey sich wohl hüten, dass keiner <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rn einre<strong>de</strong>, die hierzu bestimmte Frist<br />

nicht überschreite, und von <strong>de</strong>m Examinando die benöthigte Aufmerksamkeit nicht<br />

abziehe. Die Examina sollen dritthalb Stun<strong>de</strong>n dauren, die Stimmen aber durch<br />

weiss- und schwarze Kugeln abgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

83. Die Taxen seyen bereits in <strong>de</strong>nen vorhin ergangenen a. h. Verordnungen<br />

bestimmt; nur dieses wer<strong>de</strong> hiemit noch bey gefüget, dass <strong>de</strong>nen Directoribus zwar<br />

bey <strong>de</strong>nen Examinibus, nicht aber bey <strong>de</strong>r Disputation die doppelte Tax ohne Hand-


— 410 —<br />

schlich abzureichen seye. Mit welcher gelegenheit annebst anbefohlen wird, dass,<br />

gleichwie bey an<strong>de</strong>rn Universitäten die Ertheilung <strong>de</strong>r Nobilitation, Wappenbriefen<br />

und Eestitutiones honorum nicht mehr üblich und von keinen Kräften, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n<br />

Lan<strong>de</strong>sfürsten allein reserviret sind, also auch <strong>de</strong>ren Ausfertigung von <strong>de</strong>r hiesigen<br />

Universität von nun an eingestellt wer<strong>de</strong>n solle.<br />

84. Solle keiner ad gradum promoviret wer<strong>de</strong>n, es seye dann, dass <strong>de</strong>r Director<br />

und die Professores <strong>de</strong>m Candidato die Erfüllung <strong>de</strong>ren vorgeschriebenen<br />

Prüfungen schriftlich bezeiget haben. Darunter seyen für die Juristen die schriftliche<br />

Ausarbeitungen, und aus <strong>de</strong>nen sieben Theilen <strong>de</strong>r Eechtsgelehrheit von <strong>de</strong>m<br />

Directore aufzugeben<strong>de</strong> Fragen vornebst die bessere Einrichtung <strong>de</strong>r seit langer<br />

Zeit in Unordnung gebrachten Bibliothec <strong>de</strong>r juridischen Facultät (bey welcher das<br />

nembliche, was oben § 6 befohlen wor<strong>de</strong>n, zu beobachten ist) <strong>de</strong>nen Disciplen gute<br />

Dienste leisten wür<strong>de</strong>.<br />

85. Seyen die Gradus ein pures Universitäts-Eecht, und dahero solche ohne<br />

weitere anfrage nach gutbefund <strong>de</strong>ren Directoren und Professoren bey einer je<strong>de</strong>n<br />

Facultät zu conferiren. Wesswegen auch<br />

86. <strong>de</strong>nen Chyrurgis und Apothekern die Diplomata von <strong>de</strong>r medicinischen<br />

Facultät ausgefertiget wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

87. Wöbey aber Ihro k. k. Majestät a. h. Willens-Meynung ist, in <strong>de</strong>nen<br />

Diplomatis und Attestatis die Notam eminentiae von darummen gänzlich wegzulassen,<br />

damit <strong>de</strong>r Ehre <strong>de</strong>r Universität nicht andurch zu nahe getretten wer<strong>de</strong>, und seye genug,<br />

dass man in <strong>de</strong>nen attestatis die Class, in <strong>de</strong>nen diplomatibus aber, ob einer per<br />

majora o<strong>de</strong>r per unanimia zugelassen wor<strong>de</strong>n seye, ausdrücke.<br />

88. Wer in <strong>de</strong>nen vorgeschriebenen Prüfungen nicht wohl bestehe, solle<br />

wenigstens auf drey Monate suspendiret wer<strong>de</strong>n.<br />

89. Von <strong>de</strong>m Directore seye ein dorzu gewidmetes Protocoll zu führen, all<br />

dorinne, die Nahmen <strong>de</strong>r Candidati, die Materia examinis, o<strong>de</strong>r ob er per majora o<strong>de</strong>r<br />

unanimia zugelassen, o<strong>de</strong>r auf wielang suspendiret wor<strong>de</strong>n, fleissig anzumerken,<br />

auch dieses Protocoll von <strong>de</strong>nen Professoribus zu unterschreiben, das originale an<br />

das Universitäts-Archiv zu hinterlegen, <strong>de</strong>m Directori aber eine Abschrift in Hän<strong>de</strong>n<br />

zu lassen.<br />

90. fin<strong>de</strong> man unnöthig zu seyn, dass <strong>de</strong>r Notarius zu diesen Examinibus,<br />

davon er keine kanntniss haben kann, zugezogen wer<strong>de</strong>. Zumalen aber<br />

91. die Erfahrung gelehret hat, dass schwache und unfleissige Stu<strong>de</strong>nten, um<br />

diesen a. h. heilsamsten Verordnungen auszuweichen, sich nacher Freyburg begeben,<br />

und daselbst ohne vieler Mühe, und Wissenschaft <strong>de</strong>n Gradum erlangen, So<br />

gehe <strong>de</strong>r ausdrückliche a. h. Befehl dahin, dass die daselbst graduirte mit <strong>de</strong>nen so<br />

zu Wien, Prag und Innsbruck nach aller Schärfe promovirt wor<strong>de</strong>n sind, nicht<br />

gleich gehalten, mithin <strong>de</strong>ren von Ihro Majestät diesen Letzteren allergnedigst zugedachten<br />

Vorzügen in <strong>de</strong>nen übrigen Erblan<strong>de</strong>n in so lang zu berauben, als eine<br />

gründlichere Lehrart daselbst eingeführt wor<strong>de</strong>n seyn wird. Zu welchem En<strong>de</strong> dann<br />

auch unter einstens an die N. ö. Kegierung und Cammer die Verfügung gemachet<br />

wor<strong>de</strong>n ist, damit eines Theils die Freyburgor Universität <strong>de</strong>n schon längstens abgefo<strong>de</strong>rten<br />

und unverantwortlich noch verweigerten Bericht über ihren <strong>de</strong>rmaligen<br />

Zustand ehestens einschicken, an<strong>de</strong>rn Theils hingegen die Stän<strong>de</strong> <strong>de</strong>nen Professoribus<br />

ihre Salaria bis nach geleistet- allerunterthänigsten Folge nicht mehr abreichen<br />

sollen.<br />

92. Wollten die hiesige juridische und medicinische Facultäten nach <strong>de</strong>m<br />

Beyspiel <strong>de</strong>r Wienerischen eine Cassam viduarum zusammen errichten, so wollten<br />

Ihro k. k. Majestät ihnen die nemüchen Freyheiten allermil<strong>de</strong>st ertheilen.


— 411 —<br />

93. Seye <strong>de</strong>r Notarras Universitatis zu einer besseren Ordnung seyner Canzley,<br />

dann dahin zu verweisen, dass er künftighin keine Schriften mehr ohne erhaltener<br />

behöriger Quittung zu seiner Legitimation aus Hän<strong>de</strong>n lassen solle.<br />

Endlichen sollen diese Artikul nicht nur sogleich <strong>de</strong>r Universität kund gemachet,<br />

son<strong>de</strong>rn auch <strong>de</strong>nen Professoribus samt ihren Instructionen, dann <strong>de</strong>r studiren<strong>de</strong>n<br />

Jugend insoweit selbe sie angehen, alljährlich vorgelesen, und scharf eingebun<strong>de</strong>n,<br />

von ihme Gubernio aber auf die unnachbleibliche Beobacht- und Befolgung<br />

sammentlicher Vorstehen<strong>de</strong>r Puncten ein obachtsames Aug unablässig<br />

darauf feste Hand gehalten und die darwie<strong>de</strong>r Handlen<strong>de</strong> nach Maassgaab <strong>de</strong>r<br />

a. h. Wiüens-Meynung ohne aller Rücksicht angehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Decretura per sacram Caesareo Eegiam Majestatem in consilio Cancellariae<br />

Bohemi-Austriaco-Aulicae-Oeniponti die 28. Mensis Augusti anno Domini 1765.<br />

Rudolf Gr. Chotek.


Druckverbesserungen.<br />

Lies Seite 10 Zeile 2 v. u. — 1. c. (loco citato) statt c.<br />

„ „ 40 „ 11 „ ,, — theologicae statt theologico.<br />

„ „ 52 „ 14 „ „ — Fieger statt Fiegler.<br />

„ „ 60 „ IG „ „ — /eliciterque statt felicitaeque.<br />

„ „ 63 „ 9 fl „ — angegeben statt angesehen.<br />

„ „ 96 „ 5 „ „ - B. statt P.<br />

„ „ 99 „ 2 v. o. — Pascal statt Palscol.<br />

„ „ 108 „ 3 „ „ — penser statt pense.<br />

„ „ 112 „ 3 „ „ — 113 fl. 24 kr. statt 112 fl. 14 kr.<br />

„ „112 „ 5 „ „ — 100 fl. 29 kr. statt 103 fl. 28 kr.<br />

„ „ 112 „ 16 „„ — (und öfter) Bacchetoni statt Bacchatoni.<br />

„ „120 „ 12 T. u. — Germaniae statt Hermaniae.<br />

„ „ 121 „ 8 v. o. — Methodus statt Modus.<br />

n „123 „ 1 v. u. — vor statt von.<br />

„ „133 „ 1 v. o. — consilia statt concilia.<br />

., „ 145 „ 6 „ „ — setzte sie statt setzte.<br />

ti „160 „ 2 v. u. — laureas statt lauteas.<br />

„ „164 „ 17 „ „ — Auktoritäten statt Autoritäten.<br />

„ „ 175 „ 22 u. 8 v. u. — Plank statt Blank.<br />

„ „178 „ 14 v. o. — wur<strong>de</strong>n statt wür<strong>de</strong>n.<br />

„ „ 195 „ 4 v. u. — Regnum statt Regum.<br />

„ „ 195 „ 3 „ „ — tirolense statt tirolensi.<br />

„ „ 196 „ 11 „ „ — solidorum statt solitorum.<br />

„ „ 203 „ 12 v. o. — auf statt auch.<br />

„ „ 232 „ 12 v. u. — Livree statt Librär.<br />

„ „ 243 „ 13 „ „ — und statt o<strong>de</strong>r.<br />

„ „ 252 „ 5 „ „ — Piger statt Peiger.<br />

„ „ 276 „ 20 v. o. — impedita statt impetita.<br />

„ „ 290 „ 12 v. u. — § 161 (was wegblieb, — in eigener Linie).<br />

r> „ 294 „ 4 „ „ — Verordnung.<br />

„ „ 304 „ 1 v. o. — noch einen statt nach einem.<br />

„ „ 320 „ 12 v. u. — profusa statt professa.<br />

„ ), 320 M 2 „ „ — conlato statt conluto.<br />

„ „ 345 „ 11 v. o. und 20 v. u. — Mayrhofen statt Mayrhofer.<br />

„ „ 350 „ 18 v. u. — 5. Jahr (ist zu tilgen).<br />

„ „ 361 „ 20 v. o. — vor statt von.<br />

„ „ 362 „ 9 „ „ — vor statt von.<br />

" r> 364 „ 9 v. u. — Domänenfon<strong>de</strong> statt Domänenstan<strong>de</strong>.<br />

„ „ 377 r 1 „ „ — ecrivains statt crivains.<br />

„ „ 378 „ 5 „ „ — v. Riegger statt Rieger.<br />

An<strong>de</strong>re leicht bemerkbare Fehler wolle <strong>de</strong>r verehrte Leser selb&t verbessern.<br />

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