Referat von Muriel Uebelhart, kf - Stiftung für Konsumentenschutz
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Nicht nur Vorschriften, sondern auch Rechte an die EU anpassen!<br />
<strong>Muriel</strong> <strong>Uebelhart</strong>, Geschäftsführerin Konsumentenforum<br />
Vorbemerkung<br />
1/2<br />
Es gilt das gesprochene Wort.<br />
Die Konsumentenorganisationen setzten sich <strong>für</strong> die Interessen der Konsumentinnen und<br />
Konsumenten und den Erhalt ihrer Kaufkraft ein. Die Öffnung der Märkte und der Abbau <strong>von</strong><br />
Handelshemmnissen sind da<strong>für</strong> wichtige Instrumente. Damit der Markt spielen kann, braucht<br />
es informierte Marktteilnehmer, klare Spielregeln und Vertrauen in die Sicherheit der Produkte.<br />
Grundlage <strong>für</strong> die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ist deshalb das ebenfalls<br />
zur Diskussion stehende neue Produktesicherheitsgesetz, welches die Sicherheit aller in<br />
Verkehr gebrachten Produkte aus dem In- und Ausland vorschreibt.<br />
Produktesicherheitsgesetz<br />
Zentrale Punkte:<br />
- Die Unternehmen werden verpflichtet, sichere Produkte auf den Markt zu bringen.<br />
- Sollten Mängel festgestellt werden, müssen Schritte zu deren Behebung unternommen<br />
werden. Dies kann auch ein Rückruf sein.<br />
- Die Öffentlichkeit ist über Mängel und Rückrufe zu informieren.<br />
- Reagiert das Unternehmen ungenügend, kann der Bund entsprechende Massnahmen<br />
ergreifen, einen Rückruf anordnen und die Öffentlichkeit informieren.<br />
Die Konsumentenorganisationen bemängeln, dass die Vorlage keine zentrale<br />
Rückrufbehörde vorsieht. Auch fehlt der Anschluss an das europäische Rückrufsystem<br />
RAPEX. Die Konsumentenorganisationen erachten dies jedoch als wichtig, damit die<br />
Schweiz nicht zu einer Insel <strong>für</strong> unsichere Produkte wird.<br />
Konsumentenrechte<br />
Die Konsumentenorganisationen setzen sich da<strong>für</strong> ein, dass nicht nur der Verkehr mit Waren<br />
den Verhältnissen der EU angepasst wird, sondern dass künftig auch die Konsumentenrechte<br />
auf EU Niveau angehoben werden.
Wir fordern deshalb:<br />
- AGB: Einseitige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nichtig und<br />
werden im OR geregelt.<br />
- Garantie: Die Garantiefrist beim Kauf <strong>von</strong> Waren beträgt 2 Jahre und kann nicht<br />
wegbedungen werden.<br />
- E-Commerce: Beim Kauf <strong>von</strong> Gütern via Internet müssen die üblichen Informationspflichten<br />
(Adresse, Preis, Lieferbedingungen) und ein Widerrufsrecht gelten.<br />
- Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr: Die Finanzinstitute müssen informieren über<br />
die Zahlungsmodalitäten und die Höhe der zu zahlenden Gebühren.<br />
- Timesharing: Beim Erwerb <strong>von</strong> Teilzeitnutzungsrechten <strong>von</strong> Wohnmöglichkeiten und<br />
Grundstücken sollen ein Widerrufsrecht und ein Anzahlungsverbot gelten. Die Konsumentinnen<br />
und Konsumenten müssen über alle Vertragsbestimmungen (z.B. Nebenkosten)<br />
im Voraus informiert werden.<br />
- Telemarketing: Bei Verträgen via Telefon soll der Konsument ein Widerrufsrecht haben.<br />
Die Bestimmungen gelten auch <strong>für</strong> Geschäfte unter einem Warenwert <strong>von</strong> 100 Franken.<br />
- Preisbekanntgabe: Auch die Preise <strong>von</strong> Dienstleistungen müssen zwingend<br />
angegeben werden.<br />
- Unlautere Gewinnversprechen: Wettbewerbe und Preisausschreibungen, bei denen<br />
der versprochene Preis nicht abgegeben wird, sind als unlauter zu erklären.<br />
Die EU kennt die entsprechenden Regelungen zum Teil seit mehr als 10 Jahren. Sie hat die<br />
Öffnung der Märkte stets mit einer Anhebung der Konsumentenrechte begleitet. Gleiches<br />
muss <strong>für</strong> die Schweiz gelten.<br />
Amt <strong>für</strong> Lebensmittel- und Produktsicherheit<br />
In beiden Vorlagen – THG und Produktsicherheitsgesetz – stehen nebst Definitionen vor<br />
allem auch Fragen zur Regelung des Vollzugs zur Diskussion. Die Konsumentenorganisationen<br />
haben sich wiederholt und mit Nachdruck <strong>für</strong> eine risikobasierte Marktbeobachtung<br />
sowie einen effizienten, einheitlichen und rechtsgleichen Vollzug eingesetzt.<br />
Dazu sind:<br />
- auf Bundesebene die Zuständigkeiten klar zu regeln und die heute <strong>für</strong> Produkt- und<br />
Lebensmittelsicherheit zuständigen fünf Amtsstellen in einem Amt <strong>für</strong> Produkt- und<br />
Lebensmittelsicherheit zusammenzufassen.<br />
- der Vollzug auf Bundes- und kantonaler Ebene effizient zu organisieren und die<br />
Aufgabenverteilung den neuen Gegebenheiten anzupassen. Insbesondere gilt es, im<br />
Zuge des Übergangs <strong>von</strong> der Grenz- zur flächendeckenden Kontrolle die Zuständigkeiten<br />
und Verantwortlichkeiten neu zu definieren und organisatorisch umzusetzen.<br />
<strong>Stiftung</strong> <strong>für</strong> <strong>Konsumentenschutz</strong>, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern 23<br />
Telefon 031 370 24 24, Fax 031 372 00 27, admin@konsumentenschutz.ch, www.konsumentenschutz.ch<br />
Konsumentenforum, Grossmannstrasse 29, 8049 Zürich<br />
Telefon 044 344 50 60, Fax 044 344 50 66, forum@konsum.ch, www.konsum.ch<br />
Fédération Romande des Consommateurs, Rue de Genève 7, CP 6151, 1002 Lausanne<br />
Tél 021 331 00 90, Fax 021 331 00 91, info@frc.ch, www.frc.ch<br />
associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana, via Polar 46, casella postale 165, 6932 Breganzona<br />
Tel 091 922 97 55, Fax 091 922 04 71, acsi@acsi.ch, www.acsi.ch<br />
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