18.07.2013 Aufrufe

Referat von Muriel Uebelhart, kf - Stiftung für Konsumentenschutz

Referat von Muriel Uebelhart, kf - Stiftung für Konsumentenschutz

Referat von Muriel Uebelhart, kf - Stiftung für Konsumentenschutz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nicht nur Vorschriften, sondern auch Rechte an die EU anpassen!<br />

<strong>Muriel</strong> <strong>Uebelhart</strong>, Geschäftsführerin Konsumentenforum<br />

Vorbemerkung<br />

1/2<br />

Es gilt das gesprochene Wort.<br />

Die Konsumentenorganisationen setzten sich <strong>für</strong> die Interessen der Konsumentinnen und<br />

Konsumenten und den Erhalt ihrer Kaufkraft ein. Die Öffnung der Märkte und der Abbau <strong>von</strong><br />

Handelshemmnissen sind da<strong>für</strong> wichtige Instrumente. Damit der Markt spielen kann, braucht<br />

es informierte Marktteilnehmer, klare Spielregeln und Vertrauen in die Sicherheit der Produkte.<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ist deshalb das ebenfalls<br />

zur Diskussion stehende neue Produktesicherheitsgesetz, welches die Sicherheit aller in<br />

Verkehr gebrachten Produkte aus dem In- und Ausland vorschreibt.<br />

Produktesicherheitsgesetz<br />

Zentrale Punkte:<br />

- Die Unternehmen werden verpflichtet, sichere Produkte auf den Markt zu bringen.<br />

- Sollten Mängel festgestellt werden, müssen Schritte zu deren Behebung unternommen<br />

werden. Dies kann auch ein Rückruf sein.<br />

- Die Öffentlichkeit ist über Mängel und Rückrufe zu informieren.<br />

- Reagiert das Unternehmen ungenügend, kann der Bund entsprechende Massnahmen<br />

ergreifen, einen Rückruf anordnen und die Öffentlichkeit informieren.<br />

Die Konsumentenorganisationen bemängeln, dass die Vorlage keine zentrale<br />

Rückrufbehörde vorsieht. Auch fehlt der Anschluss an das europäische Rückrufsystem<br />

RAPEX. Die Konsumentenorganisationen erachten dies jedoch als wichtig, damit die<br />

Schweiz nicht zu einer Insel <strong>für</strong> unsichere Produkte wird.<br />

Konsumentenrechte<br />

Die Konsumentenorganisationen setzen sich da<strong>für</strong> ein, dass nicht nur der Verkehr mit Waren<br />

den Verhältnissen der EU angepasst wird, sondern dass künftig auch die Konsumentenrechte<br />

auf EU Niveau angehoben werden.


Wir fordern deshalb:<br />

- AGB: Einseitige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nichtig und<br />

werden im OR geregelt.<br />

- Garantie: Die Garantiefrist beim Kauf <strong>von</strong> Waren beträgt 2 Jahre und kann nicht<br />

wegbedungen werden.<br />

- E-Commerce: Beim Kauf <strong>von</strong> Gütern via Internet müssen die üblichen Informationspflichten<br />

(Adresse, Preis, Lieferbedingungen) und ein Widerrufsrecht gelten.<br />

- Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr: Die Finanzinstitute müssen informieren über<br />

die Zahlungsmodalitäten und die Höhe der zu zahlenden Gebühren.<br />

- Timesharing: Beim Erwerb <strong>von</strong> Teilzeitnutzungsrechten <strong>von</strong> Wohnmöglichkeiten und<br />

Grundstücken sollen ein Widerrufsrecht und ein Anzahlungsverbot gelten. Die Konsumentinnen<br />

und Konsumenten müssen über alle Vertragsbestimmungen (z.B. Nebenkosten)<br />

im Voraus informiert werden.<br />

- Telemarketing: Bei Verträgen via Telefon soll der Konsument ein Widerrufsrecht haben.<br />

Die Bestimmungen gelten auch <strong>für</strong> Geschäfte unter einem Warenwert <strong>von</strong> 100 Franken.<br />

- Preisbekanntgabe: Auch die Preise <strong>von</strong> Dienstleistungen müssen zwingend<br />

angegeben werden.<br />

- Unlautere Gewinnversprechen: Wettbewerbe und Preisausschreibungen, bei denen<br />

der versprochene Preis nicht abgegeben wird, sind als unlauter zu erklären.<br />

Die EU kennt die entsprechenden Regelungen zum Teil seit mehr als 10 Jahren. Sie hat die<br />

Öffnung der Märkte stets mit einer Anhebung der Konsumentenrechte begleitet. Gleiches<br />

muss <strong>für</strong> die Schweiz gelten.<br />

Amt <strong>für</strong> Lebensmittel- und Produktsicherheit<br />

In beiden Vorlagen – THG und Produktsicherheitsgesetz – stehen nebst Definitionen vor<br />

allem auch Fragen zur Regelung des Vollzugs zur Diskussion. Die Konsumentenorganisationen<br />

haben sich wiederholt und mit Nachdruck <strong>für</strong> eine risikobasierte Marktbeobachtung<br />

sowie einen effizienten, einheitlichen und rechtsgleichen Vollzug eingesetzt.<br />

Dazu sind:<br />

- auf Bundesebene die Zuständigkeiten klar zu regeln und die heute <strong>für</strong> Produkt- und<br />

Lebensmittelsicherheit zuständigen fünf Amtsstellen in einem Amt <strong>für</strong> Produkt- und<br />

Lebensmittelsicherheit zusammenzufassen.<br />

- der Vollzug auf Bundes- und kantonaler Ebene effizient zu organisieren und die<br />

Aufgabenverteilung den neuen Gegebenheiten anzupassen. Insbesondere gilt es, im<br />

Zuge des Übergangs <strong>von</strong> der Grenz- zur flächendeckenden Kontrolle die Zuständigkeiten<br />

und Verantwortlichkeiten neu zu definieren und organisatorisch umzusetzen.<br />

<strong>Stiftung</strong> <strong>für</strong> <strong>Konsumentenschutz</strong>, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern 23<br />

Telefon 031 370 24 24, Fax 031 372 00 27, admin@konsumentenschutz.ch, www.konsumentenschutz.ch<br />

Konsumentenforum, Grossmannstrasse 29, 8049 Zürich<br />

Telefon 044 344 50 60, Fax 044 344 50 66, forum@konsum.ch, www.konsum.ch<br />

Fédération Romande des Consommateurs, Rue de Genève 7, CP 6151, 1002 Lausanne<br />

Tél 021 331 00 90, Fax 021 331 00 91, info@frc.ch, www.frc.ch<br />

associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana, via Polar 46, casella postale 165, 6932 Breganzona<br />

Tel 091 922 97 55, Fax 091 922 04 71, acsi@acsi.ch, www.acsi.ch<br />

2/2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!