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Antwortschreiben von IFPI Schweiz vom 8. Mai 2007 - Stiftung für ...

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Öffentlicher Brief<br />

NEIN zur Pirateninsel <strong>Schweiz</strong> – JA zur Kreativität und zur Belohnung<br />

innovativen Schaffens!<br />

Stellungnahme zum öffentlichen Brief der <strong>Stiftung</strong> Konsumentenschutz an die <strong>IFPI</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

<strong>vom</strong> 25. April <strong>2007</strong><br />

Sehr geehrte Frau Bachmann, sehr geehrter Herr Tschöpe<br />

Ihre Forderungen im Schreiben <strong>vom</strong> 25. April <strong>2007</strong> sind weder im Interesse der<br />

Konsumenten noch im Interesse des Werkplatzes <strong>Schweiz</strong>.<br />

Sie verkennen, dass es sich bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes nicht um die<br />

Erfüllung <strong>von</strong> Wünschen der <strong>IFPI</strong> <strong>Schweiz</strong> oder der schweizerischen<br />

Audiovisionsindustrie handelt, sondern um die Umsetzung <strong>von</strong> zwei internationalen<br />

Staatsverträgen, den sogenannten WIPO-Abkommen, welche die <strong>Schweiz</strong> 1996<br />

unterzeichnet hat. Diese Verträge basieren auf einem Kompromiss zwischen<br />

Rechteinhabern und Nutzerorganisationen und sind ein gerechter Ausgleich zwischen<br />

Ihren und unseren Interessen.<br />

Sie hintergehen mit Ihren Forderungen diese internationalen Abkommen, weil Sie im<br />

Nachhinein den längst ausgehandelten Interessenausgleich auf nationaler Ebene wieder<br />

beseitigen wollen.<br />

Elf Jahre nach der Unterzeichnung der WIPO-Abkommen versucht die <strong>Schweiz</strong>, in der<br />

Rangliste der WIPO-Industrieländer nicht mehr Schlusslicht zu sein und ihren Ruf als<br />

Pirateninsel mitten in Europa loszuwerden. Die WIPO-Abkommen sind in der EU, in den<br />

USA und in vielen anderen Ländern bereits seit langem umgesetzt und funktionieren zur


Zufriedenheit der Konsumenten, weil sie neue, konsumentenfreundliche Angebote<br />

überhaupt erst ermöglichen.<br />

Sie dagegen werden nicht müde, mit irreführenden Behauptungen und überholten<br />

Argumenten die Etablierung neuer, konsumentenfreundlicher Musikangebote zu<br />

verhindern und die Nutzung illegaler Gratisangebote und Raubkopien zu propagieren.<br />

- Sie übersehen bei Ihrer pauschalen Bezugnahme auf (angebliche) jüngste<br />

Marktentwicklungen, dass es neben dem „Download to own-Modell“ auch<br />

verschiedene „Download to use-Modelle“ geben wird, bei denen der Konsument<br />

sich <strong>für</strong> temporäre Nutzungen entscheiden kann, die ihn einen geringeren Preis<br />

kosten als der Download to own. Diese konsumentenfreundliche Nutzungs- und<br />

Preisvielfalt kann nur etabliert werden, wenn sie durch technische<br />

Schutzmassnahmen abgesichert ist, die nicht umgangen werden dürfen. Darum<br />

muss Art. 39 Abs. 3 E-URG in der Fassung Ständerat beibehalten und Art. 39 Abs.<br />

4 E-URG gestrichen werden.<br />

- Neue zukunftsträchtige Distributionsangebote via Internet funktionieren nur, wenn<br />

mit der Revision des Urheberrechts Absatzbedingungen geschaffen werden, die<br />

dank eindeutigen, einfach anwendbaren und klar formulierten Strafbestimmungen<br />

als sicher gelten. Darum muss Art. 69a E-URG verbessert werden.<br />

- Die Informationstechnologie ermöglicht heute vieles, was vor wenigen Jahren<br />

noch undenkbar war. Das heisst aber noch lange nicht, dass alles erlaubt ist, was<br />

technisch möglich ist. Das gilt im Urheberrecht <strong>für</strong> das private Kopieren genauso<br />

wie im Datenschutzrecht <strong>für</strong> das Erstellen <strong>von</strong> Persönlichkeitsprofilen. Darum gilt<br />

es Art. 19 URG zu präzisieren.<br />

<strong>IFPI</strong> und AudioVision <strong>Schweiz</strong> fordern die SKS auf, die Interessen der Konsumenten<br />

zukunftsgerichtet und jenseits der Maxime „Gut ist, was gratis ist“ zu vertreten.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

<strong>IFPI</strong> <strong>Schweiz</strong> AudioVision<strong>Schweiz</strong><br />

Dr. Peter Vosseler Roger Chevallaz<br />

Zürich und Bern, <strong>8.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2007</strong><br />

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