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Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) Sehr geehrte(r ...

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Landesjugendring Brandenburg | Breite Straße 7a | 14467 Potsdam<br />

<strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Freiwilligen</strong> <strong>Sozialen</strong> <strong>Jahr</strong> (<strong>FSJ</strong>)<br />

<strong>Sehr</strong> <strong>geehrte</strong>(r) Damen und Herren,<br />

vielen Dank für Ihr Interesse als <strong>FSJ</strong>-Einsatzstelle anerkannt zu werden. Als anerkannter Träger für das <strong>FSJ</strong> und<br />

auch das Freiwillige Ökologische <strong>Jahr</strong> (FÖJ) im Land Brandenburg organisieren wir aus öffentlichen Mitteln<br />

beide <strong>Freiwilligen</strong>dienste mit 28 <strong>FSJ</strong>-Plätzen pro <strong>Jahr</strong>.<br />

Eine <strong>FSJ</strong>-Einsatzstelle muss grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllen:<br />

• Gemeinnützigkeit der Tätigkeit der <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn (Gebot der Arbeitsplatzneutralität!)<br />

• eine Vielfalt an Betätigungsfeldern sozialer, pädagogischer, nachhaltiger Ausrichtung im gesamten<br />

<strong>Jahr</strong>esverlauf<br />

• ein Arbeitsplatz/Arbeitsraum und die Bereitstellung von PC und anderen Hilfsmitteln<br />

• Kooperation mit dem Träger (fachliche Beratung, organisatorische Fragen, Teilnahme an Tagungen und<br />

Fortbildungen für <strong>FSJ</strong>-BetreuerInnen der Einsatzstellen usw.)<br />

• Freistellung und Unterstützung der TeilnehmerInnen, so dass die <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerInnen an den 5<br />

einwöchigen <strong>FSJ</strong>-Begleitseminaren problemlos teilnehmen können<br />

• Betreuung durch eine feste AnsprechpartnerIn über das ganze <strong>Jahr</strong> in der Einsatzstelle<br />

• Zahlung eines Eigenanteils für einen <strong>FSJ</strong>-Platz in Höhe von 197,00 Euro monatlich.<br />

Die Zahl der <strong>FSJ</strong>-Plätze wird voraussichtlich vorerst bei 28 geförderten Plätzen pro <strong>Jahr</strong> bleiben.<br />

Falls Sie an einer Bewerbung als <strong>FSJ</strong>-Einsatzstelle interessiert sind, senden Sie uns bitte diese bis <strong>zum</strong> 15.2. zu.<br />

Gehen Sie dabei insbesondere auf die in der „Information für <strong>FSJ</strong>-Einsatzstellen“ unter Punkt 4 genannten<br />

Kriterien ein (die Selbsteinschätzung unter 4.3 bitte ausgefüllt mitschicken). Wichtig ist auch eine Beschreibung<br />

der für den Jugendlichen möglichen Tätigkeiten/Einsatzbereiche in der Einsatzstelle.<br />

Für telefonische Rückfragen und einen persönlichen Besuch vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dana Heide/ Janett Steiner<br />

(FÖJ/<strong>FSJ</strong>-Referentinnen)<br />

Janett Steiner / Dana Heide<br />

Tel.: 0331. 620 75 36 /-37<br />

foej@ljr-brandenburg.de<br />

fsj@ljr-brandenburg.de<br />

Potsdam, den 17.12.2012


Information für <strong>FSJ</strong>-Einsatzstellen beim<br />

Landesjugendring Brandenburg<br />

Trägerwerk e.V.<br />

2<br />

Über uns<br />

Das Landesjugendring Brandenburg Trägerwerk e.V. organisiert als gemeinnütziger<br />

Verein und anerkannter Träger seit 1996 das Projekt "Freiwilliges Ökologisches <strong>Jahr</strong>"<br />

im Land Brandenburg; seit 2005 auch das „Freiwillige Soziale <strong>Jahr</strong>“. Eng verwandt mit dem Landesjugendring<br />

Brandenburg, der Arbeitsgemeinschaft der landesweit tätigen Jugendverbände, legt das Trägerwerk sehr viel Wert auf die<br />

Mitbestimmung von Jugendlichen, unter anderem bei der Mitgestaltung der Seminare und Trägeraktionstage.<br />

Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen, z.B. die Erarbeitung von Qualitätsstandards, die sich an dem<br />

Leitbild „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ orientieren, aber auch die starke Einbeziehung der Jugendlichen in eine<br />

ständige Weiterentwicklung des FÖJs und <strong>FSJ</strong>s waren und sind immer wieder unsere Schwerpunkte. Eine wichtige<br />

Funktion haben dabei die FÖJ- und <strong>FSJ</strong>-Beiräte des Trägerwerks inne. Diese setzten sich jeweils aus TeilnehmerInnen<br />

vorheriger <strong>Jahr</strong>gänge, den GruppensprecherInnen des aktuellen <strong>Jahr</strong>gangs, dem Vorstandssprecher des Landesjugendrings<br />

und den Referentinnen des Trägerwerks zusammen. Ziel des jeweiligen Beirates ist es, die Entwicklung des FÖJ bzw. <strong>FSJ</strong><br />

zu begleiten und den <strong>Freiwilligen</strong>dienst weiter zu entwickeln.<br />

Die räumliche und organisatorische Verbundenheit mit dem Landesjugendring Brandenburg ermöglicht es, an<br />

jugendpolitischen Strukturen teilzunehmen und - über den <strong>Freiwilligen</strong>dienst hinaus – Jugendliche an sozial- und<br />

umweltpolitischen Initiativen mitwirken zu lassen. Das Landesjugendring Brandenburg Trägerwerk e.V. setzt sich<br />

darüber hinaus besonders bei der Etablierung und Durchführung von jährlichen Aktionstagen zur Stärkung der<br />

trägerübergreifenden Öffentlichkeitsarbeit ein.<br />

Ziele des <strong>FSJ</strong>´s<br />

Das Freiwillige Soziale <strong>Jahr</strong> (<strong>FSJ</strong>) soll jungen Menschen zwischen 16 und 26 <strong>Jahr</strong>en die Gelegenheit geben, in einem<br />

<strong>Freiwilligen</strong>dienst sowohl Sensibilität und Kenntnisse über den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe als auch persönliche<br />

und berufliche Orientierungsmöglichkeiten zu erfahren.<br />

Die berufsorientierte Ausrichtung des <strong>FSJ</strong> wird auf Grund der schwierigen Arbeitsmarktsituation für angehende<br />

Berufseinsteiger zunehmend zu einem berufsvorbereitenden <strong>Jahr</strong>. Das <strong>FSJ</strong> dient in optimaler Weise der<br />

Berufsvorbereitung auf Grund der wertvollen Erfahrungen und Entscheidungshilfen, die die TeilnehmerInnen während<br />

des <strong>FSJ</strong> in den Einsatzstellen und während der <strong>FSJ</strong>-Seminare sammeln bzw. gewinnen, verbunden mit:<br />

• der Fähigkeit, persönliche Stärken und Schwächen zu erkennen und einzuschätzen sowie die eigene Arbeit beurteilen<br />

zu können;<br />

• der Fähigkeit, unterschiedliche Arbeitstechniken sach- und situationsgerecht anzuwenden (Erlernen praktischer<br />

Fertigkeiten) und der Fähigkeit wirksame Strategien zu entwickeln;<br />

• dem Kennen lernen des Arbeitsmarktes und seiner Anforderungen, im speziellen auch dem Arbeitsmarkt Kinder- und<br />

Jugendhilfe;<br />

• der Überprüfung der bisherigen Vorstellungen von einem Beruf bzw. Tätigkeitsfeld;<br />

• dem Gewinnen eines Einblickes in die Möglichkeiten, sich ehrenamtlich praxisbezogen und sozialpolitisch zu<br />

engagieren;<br />

• der Entwicklung von Lebensperspektiven, dem Erkennen der eigenen beruflichen und gesellschaftlichen Ziele durch<br />

Reflexion der persönlichen Orientierungen, Neigungen und Interessen.<br />

Im Sinne einer umfassenden Berufsvorbereitung ist auch die Arbeitszeit einer normalen beruflichen Tätigkeit (40<br />

Wochenstunden) angepasst und wird mit einem Taschengeld sowie bestimmten Pauschalbeträgen (Verpflegung und tlw.<br />

Unterkunft) bezuschusst. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich in einer Vereinbarung (zwischen Träger, Einsatzstelle<br />

und TeilnehmerIn) für die Dauer eines <strong>Jahr</strong>es, mindestens jedoch für ein halbes <strong>Jahr</strong>. Um der Berufsvorbereitung<br />

innerhalb des <strong>FSJ</strong> neben der Stärkung der Persönlichkeit und Selbstständigkeit eine stärkere Gewichtung einzuräumen,<br />

wird ab 2007/08 die Möglichkeit der Absolvierung der Jugendleitercard (JuLeiCa) in den <strong>FSJ</strong>-Zyklus eingeführt.<br />

Die Arbeit findet in den sogenannten „Einsatzstellen“ statt. Diese können z.B. Jugendverbände, Jugendbildungsstätten,<br />

offene Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Kindertagesstätten oder multimediale Einrichtungen sein. Der<br />

besonderer Schwerpunkt beim Landesjugendring Brandenburg Trägerwerk e.V. liegt in der Zusammenarbeit mit<br />

(Jugend)Verbänden und Jugendbildungsstätten als <strong>FSJ</strong>-Einsatzstellen.


3<br />

Die TeilnehmerInnen werden durch den jeweiligen Träger des <strong>FSJ</strong> pädagogisch betreut. Zur Entlastung der Einsatzstellen<br />

übernimmt der Träger die vollständige Abwicklung aller Arbeitgeber-Belange (Vertragsangelegenheiten,<br />

Krankenversicherung, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Teilnahmebescheinigungen usw.).<br />

3 Bewerbungsverfahren<br />

3.1 Einsatzstellenbewerbung<br />

Einsatzstellen müssen sich für das folgende Projektjahr <strong>FSJ</strong> (ab 1.9.) beim Trägerwerk bis <strong>zum</strong> 15.2. des <strong>Jahr</strong>es mit<br />

folgenden Unterlagen bewerben:<br />

• Einsatzstellenbeschreibung<br />

• Festlegung des Ansprechpartners/Betreuers für ein <strong>Jahr</strong>, Beschreibung der Personalsituation und Einbindung der<br />

<strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn<br />

• <strong>Jahr</strong>esplan möglicher <strong>FSJ</strong>-Tätigkeiten in der Einsatzstelle (saisonale Schließungen u.a. einbeziehen)<br />

• Erreichbarkeit der Einsatzstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

• Name des ausgebildeten Ersthelfers in der Einsatzstelle<br />

• Unterkunft- kann ihre Einsatzstelle den <strong>FSJ</strong>´lern eine Unterkunft stellen und wenn ja, sind die Unterkunftskosten<br />

im Rahmen des Unterkunftszuschusses i.H. von 50,00 Euro abdeckbar?<br />

3.2 Einsatzstellenauswahl<br />

Der <strong>FSJ</strong>-Beirat erkennt Ende Februar/Anfang März Einsatzstellen für das folgende <strong>FSJ</strong>- <strong>Jahr</strong> (ab 1.9.) an oder ab. Er legt<br />

fest, welche Einsatzstellen (28 Plätze im Moment) mit Vorrang besetzt werden. Daraufhin wird eine Nachrückerliste von<br />

weiteren Einsatzstellen festgelegt.<br />

Anerkannte Einsatzstellen für das<br />

nächste <strong>FSJ</strong>-<strong>Jahr</strong> (ab 1.9.)<br />

Platzvergabeverfahren<br />

Vorrang-Einsatzstellen Diese werden bis 30. Juni mit Vorrang besetzt, wenn dem Trägerwerk<br />

geeignet erscheinende <strong>FSJ</strong>-BewerberInnen gemeldet werden.<br />

Nachrückerliste Diese werden ab dem 1. Juli besetzt, sofern dem Trägerwerk geeignet<br />

erscheinende <strong>FSJ</strong>-BewerberInnen gemeldet werden und bei den<br />

Vorrang-Einsatzstellen noch unbesetzte Plätze sind.<br />

3.3 Auswahl der BewerberInnen<br />

Das Trägerwerk führt ab April BewerberInnen- und Informationstage in Potsdam durch. Hier werden BewerberInnen im<br />

persönlichen Gespräch beraten und zusammen werden in der Regel drei Einsatzstellen ausgewählt. Wir leiten an diese<br />

die Bewerbungsunterlagen weiter und die BewerberInnen vereinbaren eigenständig einen Besuch bei den Einsatzstellen.<br />

Die Einsatzstellen führen Bewerbungsgespräche selbstständig durch und können jederzeit auch neue BewerberInnen beim<br />

Trägerwerk anmelden.<br />

Sowohl BewerberInnen als auch Einsatzstellen melden dann von Mai bis August ihre Wünsche beim Träger an, und wir<br />

versuchen, die Stellen dann bestmöglich und zur Zufriedenheit aller zu besetzen.<br />

Eine BewerberIn erhält nur vom Träger eine endgültige Zusage über einen <strong>FSJ</strong>-Platz!<br />

4 Orientierungspunkte zur Beurteilung und Auswahl der Einsatzstellen durch den Träger<br />

Das Trägerwerk e.V. hat spezifische Ansprüche an Qualitätsstandards in den <strong>FSJ</strong>-Einsatzstellen, welche im folgenden<br />

dargestellt sind. Sie sollen interessierten und teilnehmenden <strong>FSJ</strong>-Einsatzstellen ein klares Bild von den<br />

Trägererwartungen vermitteln, um auch eigene Verbesserungsideen gezielter umsetzen zu können. Es handelt sich um<br />

Orientierungspunkte, die die Abwägung der komplexen und letztlich nicht vollständig objektivierbaren Beurteilung von<br />

<strong>FSJ</strong>-Einsatzstellen erleichtern sollen.<br />

Allgemeine Voraussetzungen in <strong>FSJ</strong>-Einsatzstellen<br />

• Der Einsatzstelle ist klar, dass ein <strong>FSJ</strong> Arbeits- und Betreuungsaufwand erfordert, je nach <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn mal<br />

mehr, mal weniger pro <strong>Jahr</strong>. Die Bereitschaft, an Arbeitstagungen und Qualifizierungsmaßnahmen zur <strong>FSJ</strong>-Betreuung<br />

teilzunehmen oder Zeugnisse zu schreiben, ist vorhanden.


• Der Einsatzstelle ist bewusst, dass es keinen „Rechtsanspruch“ auf eine Besetzung gibt.<br />

4<br />

• Die Einsatzstelle ist möglichst flexibel, d.h. ist bereit, sich sowohl auf 16-jährige als auch auf ältere, reifere <strong>FSJ</strong>-<br />

TeilnehmerInnen einzustellen und sich unterschiedlichen Persönlichkeiten anzupassen sowie unterschiedliche<br />

Arbeitsbereiche anzubieten. [Die <strong>FSJ</strong>-Träger möchten eine vom Bundesministerium gewünschte starre<br />

Quotenregelung bei der <strong>FSJ</strong>-Platzvergabe (mindestens 1/3 der Plätze müssen durch AbsolventInnen der<br />

Sekundarstufe I besetzt werden) vermeiden und setzen auf eine flexible Selbstverpflichtung!]<br />

• Die Einsatzstelle versucht Ziele und Aspekte der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ in die Arbeit mit dem <strong>FSJ</strong>´ler<br />

zu integrieren.<br />

Unverzichtbare Kriterien<br />

• Die Einsatzstelle kann einen Eigenanteil von 807,- Euro pro Halbjahr aufbringen<br />

• die Einsatzstelle kann durch Stellung einer Unterkunft den Eigenanteil reduzieren. Dies ist eine Verhandlungssache<br />

zwischen Einsatzstelle und <strong>FSJ</strong>´ler/in. Es müssen folgende Voraussetzungen für die Unterkunft gegeben sein:<br />

• angemessene Größe<br />

• Sicherheit der Verfügung (keine Ausquartierung bei Gästenotstand)<br />

• Beheizbarkeit<br />

• sanitäre Anlagen in sauberem Zustand und angemessener Entfernung<br />

• die monatlichen Kosten sollten den Unterkunftszuschuss in Höhe von 50 Euro nicht überschreiten<br />

• Wenn der der Einsatzstelle zugeordnete Teilnehmer - unabhängig von den Gründen - vorzeitig ausfällt, zahlt die<br />

Einsatzstelle den Eigenanteil in Höhe von 134,50,- Euro monatlich weiter bis <strong>zum</strong> Ende des <strong>FSJ</strong>, wenn es nicht<br />

möglich sein sollte, dass eine Nachbesetzung (auch bei einer anderen <strong>FSJ</strong>-Einsatzsstelle), stattfindet<br />

(die Nachfrage nach <strong>FSJ</strong>-Plätzen ist auch nach Anfang des <strong>FSJ</strong>´s sehr groß, so dass wir immer potentielle<br />

Nachrücker im Pool haben)<br />

• Gesetze <strong>zum</strong> Jugendschutz und zur Arbeitssicherheit müssen eingehalten werden.<br />

• Eine Betreuungsperson wird für ein <strong>Jahr</strong> benannt und steht möglichst täglich zur Verfügung.


Merkmale von <strong>FSJ</strong>-Einsatzstellen<br />

(bitte Tabelle ausgefüllt zurückschicken oder faxen 0331/620 75 38)<br />

Rahmenbedingungen<br />

• Die <strong>FSJ</strong>-Einsatzstelle ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.<br />

• Die Freistellung zu den <strong>FSJ</strong>-Seminaren wird vorausschauend geplant,<br />

Freistellung für Trägeraktivitäten wird gefördert.<br />

• Die <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn verfügt über einen eigenen Arbeitsplatz, über<br />

Arbeitsgeräte und nach Absprache über Finanzen für ihre Arbeitsaufgaben<br />

(sofern Anschaffungen notwendig).<br />

• Bei Unterkunft auf dem Gelände: Die <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn ist nach Dienstende<br />

nicht alleine auf dem Gelände.<br />

• Die Unterkunft ist von Größe, Lage, Erreichbarkeit und Standard her<br />

zufriedenstellend.<br />

Betreuung in der Einsatzstelle<br />

• Die Einsatzstelle meldet Veränderungen in der Personalstruktur selbstständig<br />

beim Träger, nicht nur wenn sich die Betreuungsperson ändert, sondern auch<br />

wenn sich die MitarbeiterInnenstruktur (z.B. durch Auslaufen von MAE)<br />

maßgeblich verändert oder die Einsatzstelle nicht mehr die<br />

Rahmenbedingungen erfüllt.<br />

• Der/die BetreuuerIn ist für die alltägliche Arbeitsorganisation und<br />

Ausgestaltung zuständig (also nicht automatisch bei der Leitung der<br />

Einrichtung angesiedelt).<br />

• Die Betreuungsperson ist mind. 20 Std./Woche anwesend und steht für Fragen<br />

zur Verfügung.<br />

• Die Betreuungsperson verfügt über pädagogische Qualifikation (aufgrund<br />

ihrer Ausbildung oder ihrer Erfahrung) und überzeugt durch persönliche<br />

Integrität. Die <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn fühlt sich ernst genommen und weiß, wohin<br />

sie sich mit welchen Anliegen wenden kann.<br />

• Die Betreuungsperson hat „einen Draht“ zu Jugendlichen und kann eine<br />

Zusammenarbeit initiieren und Anregungen und Kritik von <strong>FSJ</strong>-<br />

Teilnehmerseite annehmen und integrieren.<br />

Arbeitsaufgaben<br />

• Die Aufgaben und Zielstellungen der Einsatzstelle sind pädagogisch<br />

herausfordernd und bieten Identifikationsmöglichkeiten für Jugendliche.<br />

• Es gibt eine Vielfalt von möglichen <strong>FSJ</strong>-Arbeiten im Rahmen der<br />

Einsatzstelle und in Kooperation mit anderen Einrichtungen. Die Aufgaben<br />

können flexibel an die jeweilige Selbstständigkeit und die mitgebrachten<br />

Vorkenntnisse angepasst werden.<br />

• Die <strong>FSJ</strong>-Arbeiten werden von der Einsatzstelle von vornherein ganzjährig<br />

geplant, d.h. auch für Zeiten außerhalb der Saison/innerhalb von Schließzeiten<br />

werden Arbeitsaufgaben vorbereitet.<br />

• Die Aufgaben und Zielstellungen der Einsatzstelle werden der <strong>FSJ</strong>-<br />

TeilnehmerIn erläutert und nahe gebracht, damit sie sich damit identifizieren<br />

kann. Die <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn hat bei ihren Pflicht-Aufgaben nicht das Gefühl,<br />

sie müsse das irgendwie oder aus ihr nicht nachvollziehbaren Gründen tun,<br />

sondern versteht, warum diese Arbeit so wichtig für die Einsatzstelle ist.<br />

• Die <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn kann auf die Ausführungen aktiv Einfluss nehmen und<br />

wird darin gefördert, einen eigenen Bereich zu finden.<br />

• Es wird ein <strong>Jahr</strong>esplan für <strong>FSJ</strong>-Tätigkeiten individuell mit der <strong>FSJ</strong>-<br />

TeilnehmerIn abgesprochen, darin werden Pflicht- und Projektaufgaben und<br />

Selbststudium benannt und der Zeitrahmen abgesteckt.<br />

• Es wird nach einer Einarbeitungsphase ein individuelles klares Arbeitsfeld für<br />

die <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn gemeinsam abgesprochen und eingegrenzt.<br />

• Es wird der <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn nach Maßgabe ihrer Persönlichkeit ein<br />

angemessener Arbeitsbereich in Eigenverantwortung übertragen. Die <strong>FSJ</strong>-<br />

TeilnehmerIn soll so selbstständig wie möglich über ihre Arbeitszeit und<br />

5<br />

gar nicht<br />

erfüllt<br />

eher<br />

nicht<br />

erfüllt<br />

teilweise<br />

erfüllt<br />

überwieg<br />

end<br />

erfüllt<br />

optimal<br />

erfüllt


Arbeitsgestaltung verfügen.<br />

• Es gibt regelmäßige Arbeitsbesprechungen, in denen die Arbeit benannt und<br />

bewertet wird.<br />

Team/ MitarbeiterInnen in der Einsatzstelle<br />

• Die <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn lernt schon bei der Bewerbung/ Vorstellung die<br />

gesamte Einrichtung kennen.<br />

• Die <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn wird in das Team integriert, d.h. sie wird entsprechend<br />

vorgestellt und das <strong>FSJ</strong> wird für alle transparent von anderen Arbeitsformen<br />

abgegrenzt (z.B. Unterschiede zu MAE/Ausbildung/Praktikum). Die <strong>FSJ</strong>-<br />

TeilnehmerIn und alle MitarbeiterInnen wissen, wo und wie sie in die<br />

bestehende Organisationsstruktur eingegliedert wird.<br />

• Die <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn nimmt an relevanten Arbeitssitzungen,<br />

(Vorstandssitzungen sofern sinnvoll) mit teil.<br />

• Die <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn kann Kritik und Anregungen äußern, die die innere<br />

Organisationsstruktur der Einsatzstelle oder ihre Ausrichtung im Alltag<br />

betreffen. Dieses wird ernst genommen und auf Realisierbarkeit überprüft.<br />

• Das Team ist sich der Bereicherung durch die <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn bewusst und<br />

lässt diese Anerkennung für den <strong>Freiwilligen</strong>dienst auch im Alltag<br />

durchblicken.<br />

Weiterführendes Engagement<br />

• Die <strong>FSJ</strong>-TeilnehmerIn wird ermutigt, sich auch außerhalb auf Fortbildungen<br />

oder Fachtagungen zu qualifizieren.<br />

• Die Freistellung für Berufsorientierung wird gefördert.<br />

• Die Freistellung bzw. das zur Verfügung stellen von Arbeitszeit für<br />

einsatzstellenübergreifende Projekte ist gewünscht und wird gefördert.<br />

• Die Freistellung oder Anpassung des Arbeitsplanes an ehrenamtliches<br />

Engagement wird gefördert.<br />

6


FREIWILLIGES SOZIALES JAHR (<strong>FSJ</strong>)<br />

VERTRAG<br />

zwischen:<br />

1. dem Träger 2. der Teilnehmerin 3. der Einsatzstelle<br />

LJR<br />

Brandenburg<br />

Trägerwerk e.V.<br />

Breite Straße 7 A<br />

14467 Potsdam geb.am:<br />

in:<br />

(bei Minderjährigen im Einverständnis mit<br />

dem gesetzlichen Vertreter)<br />

7<br />

über die Ableistung eines <strong>Freiwilligen</strong> <strong>Sozialen</strong> <strong>Jahr</strong>es in der Zeit vom 01.09.2012 bis einschließlich <strong>zum</strong> 31. 08.2013<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen: O Einsatzstelle stellt Unterkunft O Einsatzstelle stellt keine Unterkunft<br />

1 Allgemeines<br />

Für die Durchführung des <strong>Freiwilligen</strong> <strong>Sozialen</strong> <strong>Jahr</strong>es (<strong>FSJ</strong>) gelten die zurzeit gültigen Bestimmungen des Gesetzes zur<br />

Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) vom 16.Mai 2008 den verbindlichen Hinweisen des <strong>FSJ</strong> im<br />

Land Brandenburg vom 03.08.2011. Der Träger ist mit Bescheid vom August 2007 als <strong>FSJ</strong>-Träger durch das<br />

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zugelassen.<br />

Der Vertrag in dieser Form wird nichtig bei Veränderungen der Mittelzuwendung durch das Land, den Bund und die Landes-<br />

agentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH (LASA).<br />

Das <strong>FSJ</strong> ist ein jugend- und bildungspolitisches Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, welches bei jungen<br />

Leuten das Engagement für die Gesellschaft ausbilden und entwickeln soll. Die <strong>Freiwilligen</strong> sollen <strong>zum</strong> kritischen Nachdenken<br />

und Hinterfragen animiert werden und ein Verantwortungsgefühl für die folgenden Generationen entwickeln.<br />

Gleichzeitig bietet das <strong>FSJ</strong> Möglichkeiten der beruflichen und persönlichen Lebensorientierung. Durch praktische Tätigkeiten<br />

und Bildung sollen vorhandene Kenntnisse über soziale, ökonomische und politische Zusammenhänge vertieft, neues Wissen<br />

erworben und praktische Fertigkeiten vermittelt werden. Mit den <strong>Freiwilligen</strong> werden in den Einsatzstellen Arbeitsaufgaben<br />

und individuelle Lernziele in einem <strong>Jahr</strong>esplan festgelegt. Ein wichtiger Bestandteil des <strong>FSJ</strong> sind die 25 Seminartage.<br />

1.1 In der Regel dauert das <strong>FSJ</strong> vom 1. September eines <strong>Jahr</strong>es bis <strong>zum</strong> 31. August des Folgejahres. Für die Anerkennung als<br />

<strong>FSJ</strong> muss der Teilnehmer mindestens sechs Monate das <strong>FSJ</strong> zusammenhängend ableisten.<br />

1.2. Das <strong>FSJ</strong> und FÖJ im Inland wird in der Regel bis zur Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten, mindestens jedoch<br />

sechs und höchstens 18 Monaten geleistet.<br />

Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er noch keinen der genannten Dienste absolviert hat.<br />

1.3 Ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis wird durch das <strong>FSJ</strong> nicht begründet. Die <strong>Freiwilligen</strong> erhalten daher in dieser Zeit<br />

kein Arbeitsentgelt. Laut JFDG werden monatliche (sozialversichungspflichtige) Zahlungen (Taschengeld, Verpflegungs- und<br />

Unterkunftszuschuss) geleistet.<br />

1.4 Einsatzstellen haben keinen Anspruch auf einen Teilnehmer. Das gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer bei vorheriger<br />

Zustimmung des Trägers während des Projektjahres in eine andere Einsatzstelle wechselt oder das <strong>FSJ</strong> vorzeitig beendet<br />

und der dadurch frei gewordene Platz nicht wieder besetzt wird.<br />

1.5 Die endgültige Zusage von Plätzen an Teilnehmer kann nur der Träger erteilen.<br />

1.6 Um in den Pool der Einsatzstellen eines <strong>FSJ</strong>-<strong>Jahr</strong>ganges aufgenommen zu werden, muss sich die Einsatzstelle jedes <strong>Jahr</strong><br />

erneut beim Träger bis <strong>zum</strong> 15. Februar eines <strong>Jahr</strong>es für das am folgenden 1. September beginnende Projektjahr bewerben.<br />

Einsatzstellen haben keinen Anspruch auf die Aufnahme in diesen Pool.


1.7 Das Projekt wird durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport<br />

(MBJS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes<br />

Brandenburg sowie aus Mitteln des Bundesministerium für Familie,<br />

Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.<br />

2 Zuschüsse und Geldleistungen<br />

8<br />

Investition in Ihre Zukunft.<br />

2.1 Der Träger verpflichtet sich, dem Teilnehmer ein monatliches Taschengeld von 150 €, einen monatlichen Zuschuss zur<br />

Unterkunft von 50 € und einen monatlichen Zuschuss zur Verpflegung von 100 € zu zahlen. Die genannten Gelder und<br />

Zuschüsse werden dem Teilnehmer bis <strong>zum</strong> jeweiligen Monatsende erstattet.<br />

Nicht termingerecht erbrachte Verpflichtungen des Teilnehmers (insb. 4.3 bis 4.6) sowie die nicht rechtzeitige Übermittlung<br />

des Arbeitszeitnachweises (<strong>zum</strong> 05. des Folgemonats ) führen zur Einbehaltung o.g. Leistungen bis zu deren pflichtgemäßen<br />

Erfüllung.<br />

2.2 Die Einsatzstelle verpflichtet sich, einen Eigenanteil als Verwaltungskostenpauschale in Höhe von monatlich<br />

197,00 € (insgesamt 2364,00 € für das <strong>FSJ</strong>-<strong>Jahr</strong>) an den Träger zu zahlen.<br />

Der Betrag wird in 3 Raten <strong>zum</strong> 1.9., 1.1. und 1.5. zu je 788,00 € in Rechnung gestellt.<br />

2.3 Die aus 2.2 zu leistende Verwaltungskostenpauschale ist auch für den Fall weiter an den Träger bis <strong>zum</strong> Ende des<br />

Projektjahres zu entrichten, wenn der der Einsatzstelle zugeordnete Teilnehmer unabhängig von den Gründen nach<br />

dem 1. März ausfällt und dadurch die Einsatzstelle unbesetzt bleibt. Bei Ausfall eines Teilnehmers vor dem 15. eines<br />

jeweiligen Monats übernimmt die Einsatzstelle den Eigenanteil für den halben Monat. Nach dem 15. wird der gesamte<br />

Eigenanteil fällig. Die Verwaltungskostenpauschale ist direkt an den Träger zu leisten. Der Einsatzstelle ist bekannt, dass<br />

eine Nachbesetzung der Stelle nach dem 1. März eines jeden <strong>Jahr</strong>es nicht möglich ist (s.1.1).<br />

2.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass ihm die Einsatzstelle eine Unterkunft zur Verfügung stellt und er<br />

sie nutzt, einen monatlichen Festbetrag zur Abgleichung der Mietkosten selbstständig an die Einsatzstelle zu entrichten.<br />

Auch bei Teilnahme an der Verpflegung in der Einsatzstelle entrichtet der Teilnehmer die dafür entstehenden Kosten<br />

selbstständig an die Einsatzstelle; in dem Fall sind die zu entrichtenden Kosten jedoch abhängig von der<br />

täglichen bzw. wöchentlichen Anzahl eingenommener Mahlzeiten durch den Teilnehmer. (siehe 5.8)<br />

3 Der Träger verpflichtet sich:<br />

3.1 den Teilnehmer für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosen-<br />

versicherung) an<strong>zum</strong>elden. Der Träger zahlt die Beiträge in voller Höhe und haftet für deren fristgemäße Entrichtung;<br />

3.2 die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für den Teilnehmer an die Verwaltungsberufsgenossenschaft zu leisten;<br />

3.3 während der Arbeitsunfähigkeit das Entgelt für die Dauer von sechs Wochen weiterzuzahlen, jedoch nicht über das<br />

vereinbarte Ende der Einsatzzeit hinaus;<br />

3.4 begleitend <strong>zum</strong> praktischen Einsatz dem Teilnehmer kostenlos die gesetzlich vorgeschriebenen 25 Seminartage<br />

anzubieten;<br />

3.5 den Kontakt zu Teilnehmer und Einsatzstelle kontinuierlich aufrecht zu erhalten;<br />

3.6 bei Interessenskonflikten zwischen Einsatzstelle und dem Teilnehmer zu vermitteln und gegebenenfalls entsprechende<br />

Maßnahmen in Absprache mit den Unterzeichnenden einzuleiten. Bei den Interessenskonflikten handelt es sich ausschließlich<br />

um außergewöhnliche Konflikte; eine pädagogisch geschulte Person in der Einsatzstelle ist maßgeblich für eine allumfassende<br />

Betreuung und Anleitung vor Ort zuständig.<br />

4 Der Teilnehmer verpflichtet sich:<br />

4.1 seinen <strong>Freiwilligen</strong>dienst in der Einsatzstelle 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden innerhalb einer 5-Tage-Woche zu<br />

leisten sowie die Aufgaben in der Einsatzstelle gewissenhaft zu erfüllen; einen Arbeitszeitnachweis<br />

zu führen, diesen regelmäßig der Einsatzstelle zur Kontrolle vorzulegen, von dem Betreuer/der Beteruerin unterschreiben zu<br />

lassen und an das Trägerwerk bis <strong>zum</strong> 5.eines jeden Monats zu übermitteln.<br />

4.2 die Dienst- und Hausordnung der Einsatzstelle anzuerkennen;


4.3 aktiv an allen gesetzlich vorgeschriebenen Seminartagen des Trägers teilzunehmen und im Krankheits- oder<br />

Verhinderungsfall die Seminartage - nach Maßgabe des Trägers - in einer anderen Seminargruppe oder bei einem anderen<br />

Träger nachzuholen; Seminartage gelten als Arbeitszeit;<br />

4.4 der Einsatzstelle und dem Träger unverzüglich Nachricht zu geben, wenn er aus zwingenden Gründen (Krankheit,<br />

Behördengänge u.a.m.) der Tätigkeit in der Einsatzstelle bzw. den Bildungsseminaren fern bleibt;<br />

4.5 dem Träger unverzüglich, spätestens am 2. Arbeitstag seit Eintreten der Arbeitsunfähigkeit, die ärztliche Bescheinigung<br />

(Krankenschein) vorzulegen;<br />

4.6 einen Zwischenbericht und einen Abschlussbericht über sein <strong>FSJ</strong> anzufertigen und diese dem Träger bis <strong>zum</strong> 15.<br />

Februar des Projektjahres (Zwischenbericht) bzw. bis <strong>zum</strong> 15. August des Projektjahres (Abschlussbericht) vorzulegen;<br />

4.7 Veränderungen (Wohnanschrift usw.) dem Träger und der Einsatzstelle sofort mitzuteilen;<br />

4.8 über bekannt gewordene oder anvertraute dienstliche Belange auch über den Einsatz hinaus Dritten gegenüber<br />

Stillschweigen zu bewahren und diese nicht auf unlautere Art zu verwerten.<br />

9<br />

4.9 Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass seine personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des <strong>FSJ</strong>-Projektes für<br />

statistische Zwecke und Kontaktpflege im automatisierten Verfahren, in Dateien, in Akten und sonstigen amtlichen Zwecken<br />

dienenden Unterlagen beim MBJS, bei der LASA Brandenburg und beim LJR Brbg Trägerwerk e.V. gespeichert, genutzt<br />

verarbeitet werden können.<br />

5 Die Einsatzstelle verpflichtet sich:<br />

5.1 den Teilnehmer unter fachkundiger Anleitung im Sinne der Zielsetzung des FÖJ (Grundlage hierfür sind das Gesetz zur<br />

Förderung von Jugendfreiwilligendiensten sowie spezielle Informationsmaterialien, z.B. "<strong>Informationen</strong> für Einsatzstellen",<br />

und Pädagogische Rahmenkonzeption) auf der Basis von Arbeitsbeschreibungen und Arbeitsbesprechungen<br />

einzusetzen und die Teilnahme an allen gesetzlich vorgeschriebenen Seminartagen und eventuell stattfindenden<br />

Aktionstagen o.ä. des Trägers zu gewähren, dazu gehört die Erstellung eines individuell abgestimmten <strong>Jahr</strong>esplans<br />

(Vorlage beim 1. <strong>FSJ</strong>-Seminar), regelmäßige Rückmeldung beim Träger (Bericht über die Einarbeitung des Teilnehmers,<br />

Zwischenbericht zur Halbzeit etc.), sowie die Ausstellung eines qualitativen Arbeitszeugnisses<br />

<strong>zum</strong> Einsatzende und auf Wunsch auch eines Zwischenzeugnisses; der Einsatz des Teilnehmers erfolgt arbeitsplatzneutral;<br />

5.2 zur Erfüllung der Einsatzaufgaben, soweit erforderlich, Arbeitsgeräte, -kleidung und -material zur Verfügung zu stellen;<br />

5.3 die Arbeitsschutz- und Seuchenschutzbestimmungen einzuhalten, die Beschäftigungszeit von 8 Stunden am Tag bzw.<br />

40 Stunden innerhalb einer 5-Tage-Woche zu gewährleisten, jedoch nicht zu überschreiten bzw. in Absprache mit dem Teil-<br />

nehmer Überstundenabgeltung durch Freizeitausgleich vorzusehen; für Schäden, die der Teilnehmer<br />

im Rahmen seines Einsatzes verursacht zu haften (die Teilnehmer selbst haften nur wie Verrichtungsgehilfen);<br />

bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutz-<br />

bestimmungen einzuhalten;<br />

5.4 den Anspruch auf Erholungsurlaub von 26 Arbeitstagen bei einer Verpflichtungszeit von 12 Monaten frühestens nach<br />

einer Beschäftigungszeit von drei Monaten zu ermöglichen und darüber einen Urlaubsnachweis zu führen. Das Urlaubsjahr<br />

beginnt am 1. September und endet am 31. August eines jeden <strong>Jahr</strong>es. Bei einer kürzeren Verpflichtungszeit reduziert<br />

sich der Urlaubsanspruch anteilsmäßig;<br />

5.5 jeden Teilnehmer bei der Führung eines Arbeitszeitnachweis zu unterstützen, diesen an den Träger jeweils bis <strong>zum</strong> 05.<br />

des Folgemonats weiter zu leiten und den Träger unverzüglich über unentschuldigte Fehltage zu informieren;<br />

5.6 den Träger unverzüglich über einen Unfall des Teilnehmers in Kenntnis zu setzen, selbstständig den Kontakt zur päda-<br />

gogischen Betreuerin des Trägers aufrecht zu erhalten, insbesondere bei Interessenskonflikten mit dem Teilnehmer<br />

(siehe 3.6, Satz 2); eine Abmahnung nur in Absprache mit der pädagogischen Betreuerin zu erteilen;<br />

5.7 an Fachtagungen bzw. Informationsveranstaltungen für die <strong>FSJ</strong>-Ansprechpartner der Einsatzstellen teilzunehmen;<br />

5.8 für den Fall, dass der Teilnehmer in der Einsatzstelle an der Verpflegung teilnimmt und/oder die ihm von der Einsatzstelle<br />

zur Verfügung gestellten Unterkunft nutzt, die dabei entstehenden Verpflegungs- und/oder Mietkosten im Rahmen der dem


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Teilnehmer monatlich zustehenden Zuschüsse (siehe 2.1, Satz 1) zu begleichen und diesen Rahmen nicht zu überschreiten;<br />

bei der Berechnung der Verpflegungskosten sind Fehlzeiten des Teilnehmers durch Wochenenden, Urlaub, Krankheit etc.<br />

zu berücksichtigen.<br />

6 Schlussbestimmungen / Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />

6.1 Die Gültigkeit dieses Vertrages ist davon abhängig, dass spätestens mit Beginn des Einsatzes dem Träger die erforder-<br />

lichen Arbeitsunterlagen (Lohnsteuerkarte, Kontoverbindung, Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, bei Minderjährigen:<br />

Erstuntersuchung und Erklärung der Eltern) durch den Teilnehmer übergeben werden.<br />

Der Einsatz endet nach Ablauf des Projektjahres, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.<br />

6.2 Die ersten 6 Wochen des Einsatzes gelten als Probezeit; die Kündigung ist in dieser Zeit durch alle Beteiligten<br />

bei einer Kündigungsfrist von zwei Wochen möglich. Die Kündigung nach Ablauf der Probezeit kann nur in<br />

Absprache mit den Vertragspartnern nach Einhaltung einer Frist von vier Wochen <strong>zum</strong> Monatsende schriftlich erfolgen.<br />

6.3 Der Träger ist berechtigt, den Vertrag gegenüber dem Teilnehmer aus wichtigem Grund (Außerordentliche Kündigung;<br />

§ 626,Abs.1 BGB) ohne vorherige Abmahnung und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Die Einsatzstelle ist<br />

hierzu nur nach vorheriger Zustimmung des Trägers berechtigt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei der<br />

Kündigungsgrund näher darzulegen ist. Das Recht des Trägers steht bei wichtigem Grund auch dem Teilnehmer zu.<br />

6.4 Im Falle der Kündigung des Teilnehmers durch die Einsatzstelle oder der Kündigung des Teilnehmers gegenüber der<br />

Einsatzstelle hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Fortsetzung des <strong>FSJ</strong>.<br />

6.5 Für den Fall, dass die Einsatzstelle gegenüber dem Träger oder umgekehrt aus wichtigem Grund fristlos kündigt, bemüht<br />

sich der Träger um eine Nachfolge-Einsatzstelle für den Teilnehmer. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Neuzuweisung einer<br />

Einsatzstelle besteht jedoch nicht.<br />

Potsdam, 12.09.2012<br />

.....................................................................................................................................................<br />

Teilnehmerin Landesjugendring Brandenburg Trägerwerk e.V.<br />

.....................................................................................................................................................<br />

ggf. gesetzlicher Vertreter Einsatzstelle

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