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Der Königspython (Python regius) ist die beliebteste Riesenschlange in der<br />

Terraristik. Sie hat viele angenehme Eigenschaften: die Art wird nicht sonderlich<br />

groß, sieht wunderschön aus und ist gewöhnlich ziemlich defensiv<br />

eingestellt, beißt also nur in Ausnahmefällen.<br />

D<br />

Schlangen<br />

Des Königs neue Kleider<br />

von Thorsten Holtmann<br />

ie wildfarbenen Babies, die alljährlich<br />

für kleines Geld in den Handel kommen,<br />

sind gewöhnlich so genannte Farmzuchten,<br />

meist aus dem westafrikanischen<br />

Staaten Togo und Benin. Unter Farmzuchten<br />

versteht man wild gesammelte Gelege,die in<br />

Farmen kontrolliert ausgebrütet werden. Ein<br />

Teil der Jungtiere wird wieder ausgesetzt,ein<br />

weiterer gelangt in den Tierhandel.<br />

Artenschutz beim Königspython<br />

Wie alle Riesenschlangen steht auch der<br />

Königspython unter internationalem gesetzlichen<br />

Schutz. Alle gehandelten Königspythons<br />

verfügen demnach über eine Aus-<br />

Piebald-Tiere, also partielle Albinos, sehen immer sehr interessant aus.<br />

fuhrgenehmigung des Ursprungslandes<br />

und über eine Einfuhrgenehmigung in die<br />

EU. Diese Praxis, die auf dem so genannten<br />

Washingtoner Arteschutzabkommen (CITES)<br />

beruht, verhindert, dass aus wirtschaftlichen<br />

Zwängen heraus ein Staat zu große Quoten<br />

für den Export freigibt. Denn ohne die entsprechende<br />

Einfuhrgenehmigung könnten<br />

diese Tiere trotzdem nicht in den Handel<br />

gelangen.<br />

Der Königspython steht im Anhang II des<br />

Washingtoner Abkommens. Er darf demnach<br />

frei gehandelt werden, jedes Tier muss<br />

aber einen Herkunftsnachweis haben, so<br />

eine Art Personalausweis, anhand dessen<br />

NEWS 103 41<br />

Ein axanthisches Exemplar.<br />

sich immer nachvollziehen lässt, ob das Tier<br />

legal in den Handel gelangt ist.<br />

In Deutschland, wo man immer alles besonders<br />

gründlich macht, besteht zusätzlich<br />

zu der Nachweispflicht normalerweise auch<br />

noch eine Meldepflicht für geschützte Tiere,<br />

d.h.man muss es behördlich anzeigen,wenn<br />

man ein solches Tier pflegt. Doch sogar der<br />

deutsche Amtsschimmel hat eingesehen,<br />

dass das bei einer so beliebten Art wie dem<br />

Königspython keinen Sinn macht. Und so

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