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Der Königspython (Python regius) ist die beliebteste Riesenschlange in der<br />
Terraristik. Sie hat viele angenehme Eigenschaften: die Art wird nicht sonderlich<br />
groß, sieht wunderschön aus und ist gewöhnlich ziemlich defensiv<br />
eingestellt, beißt also nur in Ausnahmefällen.<br />
D<br />
Schlangen<br />
Des Königs neue Kleider<br />
von Thorsten Holtmann<br />
ie wildfarbenen Babies, die alljährlich<br />
für kleines Geld in den Handel kommen,<br />
sind gewöhnlich so genannte Farmzuchten,<br />
meist aus dem westafrikanischen<br />
Staaten Togo und Benin. Unter Farmzuchten<br />
versteht man wild gesammelte Gelege,die in<br />
Farmen kontrolliert ausgebrütet werden. Ein<br />
Teil der Jungtiere wird wieder ausgesetzt,ein<br />
weiterer gelangt in den Tierhandel.<br />
Artenschutz beim Königspython<br />
Wie alle Riesenschlangen steht auch der<br />
Königspython unter internationalem gesetzlichen<br />
Schutz. Alle gehandelten Königspythons<br />
verfügen demnach über eine Aus-<br />
Piebald-Tiere, also partielle Albinos, sehen immer sehr interessant aus.<br />
fuhrgenehmigung des Ursprungslandes<br />
und über eine Einfuhrgenehmigung in die<br />
EU. Diese Praxis, die auf dem so genannten<br />
Washingtoner Arteschutzabkommen (CITES)<br />
beruht, verhindert, dass aus wirtschaftlichen<br />
Zwängen heraus ein Staat zu große Quoten<br />
für den Export freigibt. Denn ohne die entsprechende<br />
Einfuhrgenehmigung könnten<br />
diese Tiere trotzdem nicht in den Handel<br />
gelangen.<br />
Der Königspython steht im Anhang II des<br />
Washingtoner Abkommens. Er darf demnach<br />
frei gehandelt werden, jedes Tier muss<br />
aber einen Herkunftsnachweis haben, so<br />
eine Art Personalausweis, anhand dessen<br />
NEWS 103 41<br />
Ein axanthisches Exemplar.<br />
sich immer nachvollziehen lässt, ob das Tier<br />
legal in den Handel gelangt ist.<br />
In Deutschland, wo man immer alles besonders<br />
gründlich macht, besteht zusätzlich<br />
zu der Nachweispflicht normalerweise auch<br />
noch eine Meldepflicht für geschützte Tiere,<br />
d.h.man muss es behördlich anzeigen,wenn<br />
man ein solches Tier pflegt. Doch sogar der<br />
deutsche Amtsschimmel hat eingesehen,<br />
dass das bei einer so beliebten Art wie dem<br />
Königspython keinen Sinn macht. Und so