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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung ...

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Aufnahme des Einmündungsbereichs<br />

bis zum<br />

Ende der Eckausr<strong>und</strong>ung,<br />

bzw. zum Ende<br />

des Fahrbahnteilers<br />

Plangleicher Knotenpunkt bei Einmündung einer sonstigen öffentlichen Straße *) in<br />

eine B<strong>und</strong>esstraße<br />

*) Als öffentliche Straßen werden Gemeindestraßen <strong>und</strong> Gemeindeverbindungsstraßen<br />

aufgenommen. Ausgenommen sind Wirtschaftswege <strong>und</strong> Waldwege.<br />

1.4.2 Planfreie Knotenpunkte zwischen klassifizierten Straßen<br />

Bei planfreien Knotenpunkten sind <strong>für</strong> alle Knotenpunktselemente auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Bezeichnung der Äste (gemäß Netzknotenskizze) separate Erfassungsbögen auszufüllen.<br />

Version 1.00 - Seite 10 -

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