Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung ...
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Aufgr<strong>und</strong> der topographischen Unterschiede kann nicht eine Erläuterung <strong>für</strong> alle Knotenpunkte<br />
gelten, gr<strong>und</strong>sätzlich gilt:<br />
Zur durchgehenden Strecke (Abschnitt) zählen nur die unmittelbar an der Hauptfahrbahn<br />
liegenden Elemente.<br />
Den jeweiligen Ästen werden die Flächen nach Zugängigkeit <strong>und</strong> den Erfordernissen,<br />
die sich aus der <strong>Verkehr</strong>ssicherungspflicht ergeben (Sichtverhältnisse, Lichtraumprofil,<br />
Entwässerung usw.) zugeordnet.<br />
Erfassung siehe<br />
höhengleiche<br />
Einmündung<br />
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