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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung ...

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Aufgr<strong>und</strong> der topographischen Unterschiede kann nicht eine Erläuterung <strong>für</strong> alle Knotenpunkte<br />

gelten, gr<strong>und</strong>sätzlich gilt:<br />

Zur durchgehenden Strecke (Abschnitt) zählen nur die unmittelbar an der Hauptfahrbahn<br />

liegenden Elemente.<br />

Den jeweiligen Ästen werden die Flächen nach Zugängigkeit <strong>und</strong> den Erfordernissen,<br />

die sich aus der <strong>Verkehr</strong>ssicherungspflicht ergeben (Sichtverhältnisse, Lichtraumprofil,<br />

Entwässerung usw.) zugeordnet.<br />

Erfassung siehe<br />

höhengleiche<br />

Einmündung<br />

Version 1.00 - Seite 14 -

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