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BGHW-Kompakt 2 - Medienangebot der Sparte Einzelhandel

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Bild 4 Saugheber zum Umfüllen gefährlihcer Flüssigkeiten.<br />

(Foto: Bürkle GmbH, Lörrbach)<br />

Entstehen bei <strong>der</strong> Verwendung eines Arbeitsstoffes<br />

gesundheitsgefährliche Gase,<br />

Dämpfe, Nebel o<strong>der</strong> Stäube, so sind diese<br />

vorzugsweise an <strong>der</strong> Entstehungs- o<strong>der</strong><br />

Austrittsstelle in ungefährlicher Weise abzusaugen.<br />

Eine Absaugung kann z.B. erfor<strong>der</strong>lich<br />

sein bei Farbspritzarbeiten o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Holzbearbeitung. Die Absaugeinrichtung<br />

ist immer so anzuordnen, dass die Gefahrstoffe<br />

vom Körper des Beschäftigten<br />

weggesaugt werden und somit nicht in seinen<br />

Atembereich gelangen können (Bild 5).<br />

Ist eine Absaugung nicht möglich o<strong>der</strong> werden<br />

solche Arbeiten nur in geringem Umfang<br />

durchgeführt, so ist mindestens für<br />

eine angemessene natürliche (Fenster) o<strong>der</strong><br />

künstliche Belüftung des Raumes zu sorgen.<br />

Mit Ausnahme von Wasserstoff, <strong>der</strong> in<br />

Batterieräumen und -ladestationen auftreten<br />

kann, sind die im <strong>Einzelhandel</strong> vorkommenden<br />

Gase und Dämpfe schwerer als<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

Bild 5 Die Wirksamkeit einer Absaugung hängt wesentlich<br />

von <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Luftzu- und -abführung ab.<br />

Luft. Die Abluft einer Be- und Entlüftungsanlage<br />

sollte also stets unten abgeführt, die<br />

Frischluft oben zugeführt werden. Zuweilen<br />

können Arbeiten mit Gefahrstoffen auch im<br />

Freien durchgeführt werden, z.B. das Einsprühen<br />

von Schuhen mit Le<strong>der</strong>spray.<br />

Sind solche technischen Schutzmaßnahmen<br />

im Betrieb erfor<strong>der</strong>lich, so ist auf eine<br />

ordnungsgemäße Benutzung und Funktionsweise<br />

zu achten. Außerdem sind diese<br />

Einrichtungen in regelmäßigen Abständen,<br />

mindestens alle 3 Jahre auf Funktionstüchtigkeit<br />

und Wirksamkeit zu prüfen.<br />

Grenzwerte<br />

Wenn Gefahrstoffe in <strong>der</strong> Atemluft auftreten,<br />

dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten<br />

werden. Diese Grenzwerte, u.a. <strong>der</strong><br />

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW), geben die einzuhaltende<br />

Gefahrstoffkonzentration in <strong>der</strong><br />

Atemluft am Arbeitsplatz wie<strong>der</strong>. Wird im Un-<br />

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